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Kanton Zürich Baudirektion Abfallwir tschaft und Betriebe Altlasten
AWEL/Altlasten
AltlastenInformationsveranstaltung
Mittwoch, 2. November 2016
AWEL/Altlasten
Inhalt 1. 2. 3. 4. 5.
Voruntersuchungen Private Kontrolle (PK) VVEA und Verwertungsregel CKW-Standorte: eine Auswertung Schiessanlagen: Hüntwangen und seine Auswirkungen 6. Fournier: Praktische Umsetzung 7. KbS-Seen 8. Diverses
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AWEL/Altlasten
Inhalt 1. 2. 3. 4. 5.
Voruntersuchungen Private Kontrolle (PK) VVEA und Verwertungsregel CKW-Standorte: eine Auswertung Schiessanlagen: Hüntwangen und seine Auswirkungen 6. Fournier: Praktische Umsetzung 7. KbS-Seen 8. Diverses
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AWEL/Altlasten
Im KbS eingetragene Standorte (5690)
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AWEL/Altlasten
Abgeschlossene Voruntersuchungen (618)
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AWEL/Altlasten
VU: Planung der Pakete 6
Auslösung Infoveranstaltung Vorinformation
AWEL/Altlasten
Voruntersuchungen bei CKW-Standorten Unsere Erfahrungen mit dem Merkblatt: - ALLE Etappen im ersten PH beschreiben Untersuchungsstrategie! - Sondiergesuch wird durch Altlasten bewilligt als Anhang in PH - Ziel der Untersuchung: - Beurteilung Standort Einfluss auf Schutzgüter - Löschung Standort Nachweis, dass keine Verunreinigungen im Untergrund unterschiedliche Untersuchungen! anderes Verfahren! 7
AWEL/Altlasten
Voruntersuchungen bei CKW-Standorten Unsere Erfahrungen mit dem Merkblatt: - HU: auch Wissenslücken aufzeigen! - Gesamtkosten angeben (wichtig für AWEL-interne Abwicklung Planung Ausfallkosten)
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AWEL/Altlasten
Voruntersuchungen bei CKW-Standorten Plausibilitätsprüfung nach jedem Untersuchungsschritt! miteinzubeziehen sind u.a.: - Historische Untersuchung - Hydrogeologie - Ergebnisse der technischen Untersuchung Besteht ein nachvollziehbares Bild der Belastungssituation? Genügt der vorliegende Kenntnisstand für eine altlastenrechtliche Beurteilung? 9
AWEL/Altlasten
Inhalt 1. 2. 3. 4. 5.
Voruntersuchungen Private Kontrolle (PK) VVEA und Verwertungsregel CKW-Standorte: eine Auswertung Schiessanlagen: Hüntwangen und seine Auswirkungen 6. Fournier: Praktische Umsetzung 7. KbS-Seen 8. Diverses
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Altlasten: Private Kontrolle
Sektion Altlasten
Seit Januar 2012 Vereinfachung des abfallrechtlichen Vollzugs bei Bauvorhaben auf „nur“ belasteten Standorten externe Befugte gemäss Privater Kontrolle (Altlastenberater) Entsorgung von Aushubmaterial oVon belasteten Standorten gem. Art. 5 Abs. 4 Bst. a oder Art. 8 Abs. 2 Bst. c AltlV o mit belastetem Boden (PBV) omit Neobiota: asiatischen Knötericharten und Essigbaum 11
Private Kontrolle 2012-2016 Erfahrungen
Sektion Altlasten
Was sich bewährt hat + ALIS als Eingabe-Werkzeug + Gesamthafte Qualität der Arbeiten von PK-Befugten + Kontakt zwischen dem Inspektorat und PK-Befugten + Formulare und Abläufe Verbesserungsbedarf - PK Controlling: Rating - Umgang mit Neophyten 12
Sektion Altlasten
PK Ansprechpersonen Anna Mele
Jasmin Mertens
PK Sekretariat
Jörg Stolz
PK Inspektorat PK Inspektorin
Stv-Inspektor 13
PK - Controlling Rating (neu) Aufteilung in 4 Bereiche: - Entsorgung - Datenvollständigkeit in ALIS - Schlussbericht - Baustellenkontrolle
Sektion Altlasten
48% 52%
Wichtig: korrekte Entsorgungswege und Einhaltung Art. 3 AltlV/Art. 15 FrSV 14
PK - Controlling Rating (neu)
Sektion Altlasten
Entsorgung: -Angaben Bauabfälle und Organigramm -Entsorgungswege korrekt gemäss Verwertungsregel -Unterschrift von Gutachter und Bauherrn -Einhaltung Art. 3 AltlV/Art. 15 FrSV Datenvollständigkeit in ALIS: -Entsorgungskonzept und Abnahmegarantien in ALIS hochgeladen -Güterflussdaten und Schlussbericht vorhanden -Rechtzeitige Meldung von Meilensteinen Schlussbericht: -Unterschrift PK-befugte Person -Erfolgskontrolle Dekontaminationsziel -Nachvollziehbarkeit -Verwertungsregel eingehalten
15
PK - Controlling Rating (neu)
Sektion Altlasten
Gewichtung Entsorgung: -Angaben Bauabfälle und Organigramm -Entsorgungswege korrekt gemäss Verwertungsregel -Unterschrift von Gutachter und Bauherrn -Einhaltung Art. 3 AltlV/Art. 15 FrSV Datenvollständigkeit in ALIS: -Entsorgungskonzept und Abnahmegarantien in ALIS hochgeladen -Güterflussdaten und Schlussbericht vorhanden -Rechtzeitige Meldung von Meilensteinen Schlussbericht: -Unterschrift PK-befugte Person -Erfolgskontrolle Dekontaminationsziel -Nachvollziehbarkeit -Verwertungsregel eingehalten
1 3 1 3
2 1 1 1 2 2 3
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Bewertung gut mittel schlecht
PK - Controlling Rating (neu)
Punkte % von 10 75 5 50 0 Sektion Altlasten 0
% bis 100 74.9 49.9
Gewichtung Bewertung Entsorgung: -Angaben Bauabfälle und Organigramm -Entsorgungswege korrekt gemäss Verwertungsregel -Unterschrift von Gutachter und Bauherrn -Einhaltung Art. 3 AltlV/Art. 15 FrSV Datenvollständigkeit in ALIS: -Entsorgungskonzept und Abnahmegarantien in ALIS hochgeladen -Güterflussdaten und Schlussbericht vorhanden -Rechtzeitige Meldung von Meilensteinen Schlussbericht: -Unterschrift PK-befugte Person -Erfolgskontrolle Dekontaminationsziel -Nachvollziehbarkeit -Verwertungsregel eingehalten
1
Mittel
3 1 3
Schlecht Mittel Gut
2
Mittel
1 1
Gut Schlecht
1 2 2 3
Gut Mittel Mittel schlecht
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Bewertung gut mittel schlecht
PK - Controlling Rating (neu)
Punkte % von 10 75 5 50 0 Sektion Altlasten 0
Gewichtung Bewertung Entsorgung: -Angaben Bauabfälle und Organigramm -Entsorgungswege korrekt gemäss Verwertungsregel -Unterschrift von Gutachter und Bauherrn -Einhaltung Art. 3 AltlV/Art. 15 FrSV Datenvollständigkeit in ALIS: -Entsorgungskonzept und Abnahmegarantien in ALIS hochgeladen -Güterflussdaten und Schlussbericht vorhanden -Rechtzeitige Meldung von Meilensteinen Schlussbericht: -Unterschrift PK-befugte Person -Erfolgskontrolle Dekontaminationsziel -Nachvollziehbarkeit -Verwertungsregel eingehalten
% bis 100 74.9 49.9
Punkte
1
Mittel
5/10
3 1 3
Schlecht Mittel Gut
0/30 5/10 30/30
2
Mittel
10/20
1 1
Gut Schlecht
10/10 0/10
1 2 2 3
Gut Mittel Mittel schlecht
10/10 10/20 10/20 0/30
18
Bewertung gut mittel schlecht
PK - Controlling Rating (neu)
Punkte % von 10 75 5 50 0 Sektion Altlasten 0
Gewichtung Bewertung Entsorgung: -Angaben Bauabfälle und Organigramm -Entsorgungswege korrekt gemäss Verwertungsregel -Unterschrift von Gutachter und Bauherrn -Einhaltung Art. 3 AltlV/Art. 15 FrSV Datenvollständigkeit in ALIS: -Entsorgungskonzept und Abnahmegarantien in ALIS hochgeladen -Güterflussdaten und Schlussbericht vorhanden -Rechtzeitige Meldung von Meilensteinen Schlussbericht: -Unterschrift PK-befugte Person -Erfolgskontrolle Dekontaminationsziel -Nachvollziehbarkeit -Verwertungsregel eingehalten
Punkte
% bis 100 74.9 49.9
∑ 40/80
1
Mittel
5/10
3 1 3
Schlecht Mittel Gut
0/30 5/10 30/30 20/40
2
Mittel
10/20
1 1
Gut Schlecht
10/10 0/10 30/80
1 2 2 3
Gut Mittel Mittel schlecht
10/10 10/20 10/20 0/30
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PK - Controlling Rating (neu) Gewichtung Baustellenkontrolle*: -Übersicht abgeführtes Material (Triage- und Probejournal wird geführt) -Triagehaufen sind beschriftet -Einhaltung Art. 3 AltlV/ Art. 15 FrSV -Kommunikation auf der Baustelle -Verwertungsregel bis dato eingehalten, Entsorgungsscheine sind vorhanden -SUVA Kriterien werden eingehalten
Sektion Altlasten
Bewertung
Punkte
∑ 50/110
2
Schlecht
0/20
2 2 1
Mittel Gut Gut
10/20 20/20 10/10
3
Schlecht
0/30
1
Gut
10/10
*wenn keine Baustellenkontrolle gemacht wird, besteht das Endergebnis aus den Blöcken «Entsorgung», «Datenvollständigkeit» und Schlussbericht»
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PK - Controlling
Sektion Altlasten
Rating (neu)
Rating spiegelt alle Prüfpunkte wider mehr Transparenz Baustellenkontrolle ausschlaggebend für Gesamtwertung, Sofortmassnahmen (Baustopp) falls Art. 3 AltlV/Art. 15 FrSV nicht eingehalten werden Feedback an PK Befugte jeweils am Ende/ Anfang des Jahres (Sammlung und Zusammenfassung der Wertungen über ein Jahr), Verbesserungspotential wird aufgezeigt Direkte Mitteilung falls Bewertung READ)
-(alles > VVEA)
Es gibt keine Deponie
Sonderabfall (> E) 26
AWEL/Altlasten
Ein Blick in die Abfallverordnung VVEA ex-Inertstoff Wenig verschmutztes Material – Anhang 5 Ziffer 2, Typ B Ziffer 2.3 «andere Abfälle» mit Analytikgrenzwerten
Material aus belasteten Standorten
ex-Reststoff Stark verschmutztes Material – Anhang 5 Ziffer 3, Typ C abschliessende Aufzählung, keine «andere Abfälle»
KEIN Material aus belasteten Standorten
auch nicht Bst. e: «andere metallhaltige, schwerlösliche, anorganische Abfälle, sofern Metalle vorgängig zurückgewonnen wurden»
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AWEL/Altlasten
Ein Blick in die Abfallverordnung VVEA ex-Schlacke Stark verschmutztes Material – Anhang 5 Ziffer 4, TypAbfälle» D abschliessende Aufzählung, keine «andere KEIN Material aus belasteten Standorten Ausnahme Bst. g «nicht brennbares, mineralisches Kugelfangmaterial» mit Pb-Grenzwert 2’000 mg/kg
ex-Reaktorstoff
Stark verschmutztes Material – Anhang 5 Ziffer 5, Typ E Ziffer 5.2 «andere Abfälle» mit Analytikgrenzwerten Material aus belasteten Standorten
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AWEL/Altlasten
Revision VeVA Wesentliche Neuerung bezüglich Klassierung: Begleitscheinpflicht für bestimmte andere kontrollpflichtige Abfälle [akb] [ak] [akb] [S]
(ohne Begleitschein) (mit Begleitschein) (mit Begleitschein)
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AWEL/Altlasten
Revision LVA Prinzip der Klassierungen Unverschmutzt und schwach verschmutzt (ex-T-Material): Klassierung NEIN Wenig verschmutzt (ex-Inertstoff): Klassierung [ak] Stark verschmutzt (ex-Reststoff/Schlacke/Reaktorstoff) Klassierung [akb] Sonderabfall (Formulierung LVA immer „durch gefährliche Stoffe verunreinigt) Klassierung [S] 30
AWEL/Altlasten
LVA Prinzip der Klassierungen …oder anders gesagt: -
Für [S]-Material gibt’s keine Deponien!!!
-
Deponien Typ C/D/E sind für [akb]-Material!!!
-
Auf Typ B (ex-Inertstoff) darf nur max. [ak]-Material!!!
-
Auf Behandlungsanlagen dürfen grundsätzlich [ak], [akb], [S], es müssen aber die entsprechenden Codes und Klassierungen für die Anlage bewilligt sein (VeVA-online bzw. Betriebsbewilligung).
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AWEL/Altlasten
LVA Code 17 05 Möglichkeiten für Aushub- und Ausbruchmaterial Aushub- und Ausbruchmaterial… 17 05 06 [-]
unverschmutzt
17 05 94 [-]
schwach verschmutzt
17 05 97 [ak]
wenig verschmutzt ( Grenzwerte Typ B)
17 05 91 [akb]
stark verschmutzt
17 05 05 [S]
…das durch gefährliche Stoffe verunreinigt ist (keine Deponierung möglich)
( Grenzwerte Typ C/D/E)
Ohne Analytik ist keine Zuweisung möglich!! Es gelten die Grenzwerte Typ A-E gemäss VVEA Nicht vergessen: kein belasteter Aushub direkt auf Deponietyp C 32
AWEL/Altlasten Abfallkategorien gemäss VVEA für Aushub- und Ausbruchmaterial
Bis 2015 (TVA/AushubR)
Neue VVEA Ab 1.1.2016
Zugehöriger Deponietyp VVEA
Benennung (gemäss BAFU und LVA)
Unverschmutzt (U)
Anh. 3 Ziff. 1
A
Unverschmutzt 17 05 06
Tolerierbar (T)
Anh. 3 Ziff. 2
B
Schwach verschmutzt
17 05 94
Inertstoff (I)
Anh. 5 Ziff. 2
B
Wenig verschmutzt
17 05 97 [ak]
Reststoff (RS)
Anh. 5 Ziff. 3
C
Stark verschmutzt
-
Schlacke (zu READ)
Anh. 5 Ziff. 4
Reaktorstoff (READ)
Anh. 5 Ziff. 5
E
Stark verschmutzt
17 05 91 [akb]
Sonderabfall (> READ)
-(alles > VVEA)
Es gibt keine Deponie
Sonderabfall (> E)
17 05 05 [S]
D
Stark verschmutzt
LVA-Code und – Klassierung
(kein 17 05 91 [akb])
17 05 91 [akb] (aber nur KF-Material)
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Tritt ab 1. Januar 2017 in Kraft
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Betrachtungsperimeter 2016
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Abfallarten und Abfallqualitäten
Körnigkeit: ARV-Merkblatt wird derzeit überarbeitet. Einteilung von kiesig bis lehmig wird auch in die neue Regel übernommen. Körnigkeit hat grossen Einfluss auf die Möglichkeiten der Behandlung und Verwertung.
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Behandlungsquoten und Verwertung
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Was ändert sich: 1. Bagatellgrenze: Wird von 100 m3 auf 200 m3 gemäss VVEA angehoben 2. Umlagerung von schwach verschmutztem Material (Anhang 3 Ziffer 2, früher T): Ist nur auf dem belasteten Standort – vor Ort – erlaubt. Keine Umlagerung auf andere belastete Standorte oder Altbaugebiete etc. mehr möglich. 3. ALIS: wird entsprechend geändert
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AWEL/Altlasten
Inhalt 1. 2. 3. 4. 5.
Voruntersuchungen Private Kontrolle (PK) VVEA und Verwertungsregel CKW-Standorte: eine Auswertung Schiessanlagen: Hüntwangen und seine Auswirkungen 6. Fournier: Praktische Umsetzung 7. KbS-Seen 8. Diverses
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Altlasten
CKW-Standorte: Auswertung von Untersuchungen und Sanierungen im Kanton Zürich Ziele: 1. Gesamtbild zu Untersuchungen und Sanierungen im Kanton Zürich schaffen → Erkenntnisse / Wissen 2. Erkenntnisse für künftige Bearbeitung → was können wir erwarten Vorgehen: • • • •
Abfrage aus ALIS am 7. Mai 2015 Abfrage aus SanDat am 8. Oktober 2015 Informationen aus ALIS und Dossiers Excel - Tabelle Auf www.altlasten.zh.ch verfügbar 40
Altlasten
Ergebnisse VU: Altlastenrechtliche Klassierung der Standorte nach einer VU zwischen 2002 und 2015 An ca. 1/3 der Standorte nach VU Handlungsbedarf
ca. 1/3 der Standorte konnten nach VU aus dem KbS entlassen werden
Gefährdung Schutzgüter
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Altlasten
Ergebnisse VU: Auslöser für die VU
Rund 2/3 der Standorte aktiv durch das AWEL ausgelöst Beprobte Medien • Bei 77 % der VU Grundwasser beprobt • Bei weiteren 18 % zwei Medien beprobt Vorgaben ChloroNet
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Ergebnisse VU:
Altlasten
Stoffe, die zu einem Überwachungsbedarf geführt haben An rund 60 % der überwachungsbedürftigen Standorte führte Per zu einem Überwachungsbedarf
Stoffe, die zu einem Sanierungsbedarf geführt haben An 67 % der sanierungsbedürftigen Standorte führte VC zu einem Sanierungsbedarf 43
Ergebnisse VU:
Altlasten
betriebliche Prozesse, die zu einem Eintrag in den KbS geführt haben
Prozesse, die zu einer Sanierungsbedürftigkeit geführt haben: •
Entfetten / Reinigen / Waschen
•
Umfüllstationen, Lagerung
•
Färben
•
Altöle aufbereiten
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Ergebnisse Sanierungen:
Altlasten
An 19 der Standorte wurden Sanierungsmassnahmen durchgeführt
Altlastenrechtliche Klassierung der Standorte nach Sanierungsmassnahme(n)
An ¾ der Standorte war die Sanierung erfolgreich 45
Ergebnisse Sanierungen:
Altlasten
Durchgeführte Sanierungsmassnahmen und Erfolg der Massnahmen
• Aushub: Massnahme führte bei 6 von 8 Sanierungen zum Erfolg
• Aushub + in-situ: Massnahme führte bei 7 von 9 Sanierungen zum Erfolg
Anzahl: 19 46
Fazit / Ausblick: •
Altlasten
Auswertung gibt guten Überblick über Untersuchungen und Sanierungen im Kanton Zürich
• Rund 39 % der Standorte wurden nach der VU als überwachungsoder sanierungsbedürftig beurteilt Schutzgüter gefährdet restliche VU aktiv angehen • Im Verlauf der Untersuchungen wurden viele Erfahrungen gesammelt ChloroNet-Hilfsmittel erarbeitet nutzen für laufende und kommende Untersuchungen
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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AWEL/Altlasten
Inhalt 1. 2. 3. 4. 5.
Voruntersuchungen Private Kontrolle (PK) VVEA und Verwertungsregel CKW-Standorte: eine Auswertung Schiessanlagen: Hüntwangen und seine Auswirkungen 6. Fournier: Praktische Umsetzung 7. KbS-Seen 8. Diverses
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AWEL/Altlasten
Schiessanlagen Kanton Zürich Von Kugelfänge 446 446 Kugelfänge mit über sind 4200 rund Scheiben 350 zu sanieren – in 3 Prioritäten: (2012 / 300 2020 / bei Stilllegung 2040) m Anlagen ⅔ 25/50 m Anlagen ⅓
Wetzikon Bild: AWEL
Spezialfälle: 3 Jagdschiessanlagen
Wallisellen Bild: AWEL 49
AWEL/Altlasten
Kugelfänge (Standorte) im Kanton Zürich
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AWEL/Altlasten
Bundesgerichtsentscheid im Fall Hüntwangen Urteil vom 23. März 2016 (1C_223/2015)
VBS (Bund) gilt nicht als «unmittelbarer Verursacher» für das ausserdienstliche Schiessen «Obligatorisches» BG bestätigt seine Rechtsprechung von 2005 im Fall Goldau (keine Praxisänderung) Nach dem Urteil von 2005 sei die gesetzliche Grundlage für eine Kostenbeteiligung des Bundes geschaffen worden: → Kantone erhalten einen pauschalen Beitrag aus dem Altlastenfonds des Bundes (VASA-Fonds) Bau und Betrieb der Schiessanlagen obliege den Kantonen, respektive den Gemeinden 51
AWEL/Altlasten
Konsequenzen für die Kostenverteilung bei Schiessanlagen Gemeinden und Kanton tragen die Kosten für das ausserdienstliches Schiessen je zur Hälfte als Verhaltensstörer (Zweckveranlasser) Zustandstörer
= 20% (Eigentümeranteil, Befreiung möglich) Verhaltensstörer = 80% (Verhaltensverursacher, Zweckveranlasser Schützen, Polizei, Militär, ausserdienstliches Schiessen) 52
AWEL/Altlasten
Konsequenzen für die Kostenverteilung bei Schiessanlagen
VASA-Fonds max. 40% oder Fr. 8000/Scheibe
Verursacher mind. 60%
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AWEL/Altlasten
Konsequenzen für die Kostenverteilung bei Schiessanlagen Zustandstörer 20%
VASA-Fonds max. 40% oder Fr. 8000/Scheibe
Verhaltensstörer 80%
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AWEL/Altlasten
Konsequenzen für die Kostenverteilung bei Schiessanlagen
VASA-Fonds max. 40% oder Fr. 8000/Scheibe
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AWEL/Altlasten
Konsequenzen für die Kostenverteilung bei Schiessanlagen
VASA-Fonds max. 40% oder Fr. 8000/Scheibe
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AWEL/Altlasten
Konsequenzen für die Kostenverteilung bei Schiessanlagen
VASA-Fonds max. 40% oder Fr. 8000/Scheibe
* Bundesstellen
ohne VASA-Beiträge 57
AWEL/Altlasten
Sanierungsprojekt
Fazit / Hinweis für Gutachter Verursacheranteile ermitteln (Excel-Tab. mit Schusszahlen; ab 1990, resp. 2005 beim Kanton vorhanden) → Ausserdienstliches Schiessen → Vereins- oder Sportschiessen (pro Verein) → Militärisches Schiessen (WK-Einheiten, etc.) → Schützenverein: Betreiber, Mieter, Eigentümer? Vereinsauflösungen und –Fusionen Kostenschätzung und
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AWEL/Altlasten
Sanierungsbericht
Sanierungsprojekt
Fazit / Hinweis für Gutachter Verursacheranteile ermitteln (Excel-Tab. mit Schusszahlen; ab 1990, resp. 2005 beim Kanton vorhanden) → Ausserdienstliches Schiessen → Vereins- oder Sportschiessen (pro Verein) → Militärisches Schiessen (WK-Einheiten, etc.) → Schützenverein: Betreiber, Mieter, Eigentümer? Vereinsauflösungen und –Fusionen Kostenschätzung und Kostenabrechnung pro 25/50/300 m-Kugelfang (je Standort, Excel-Datei verwenden) → VASA-Abrechnung → Kostenverteilung (Gesuch durch Gemeinde)
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AWEL/Altlasten
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Weitere Informationen: www.altlasten.zh.ch
AWEL/Altlasten
Inhalt 1. 2. 3. 4. 5.
Voruntersuchungen Private Kontrolle (PK) VVEA und Verwertungsregel CKW-Standorte: eine Auswertung Schiessanlagen: Hüntwangen und seine Auswirkungen 6. Fournier: Praktische Umsetzung 7. KbS-Seen 8. Diverses
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AWEL/Altlasten
6. Fournier: Praktische Umsetzung Die drei Instrumente der «Revision Fournier» Art. 32dbis USG: Sicherstellung der Kostendeckung 1. Möglichkeit einer Sicherstellung (Art. 32dbis Abs. 1 und 2 USG) 2. Bewilligung zur Veräusserung und Teilung eines im KbS eingetragenen Grundstückes (Art. 32dbis Abs. 3 USG) 3. Möglichkeit, KbS-Eintrag im Grundbuch anmerken zu lassen (Art. 32dbis Abs. 4 USG)
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AWEL/Altlasten
6. Fournier: Praktische Umsetzung Bewilligung zur Veräusserung und Teilung eines im KbS eingetragenen Grundstückes (Art. 32dbis Abs. 3 USG) Art. 32dbis Abs. 3 USG «[…]. Die Bewilligung wird erteilt, wenn: a. b. c.
vom Standort keine schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu erwarten sind; die Kostendeckung für die zu erwartenden Massnahmen sichergestellt ist; ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Veräusserung oder an der Teilung besteht.»
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AWEL/Altlasten
6. Fournier: Praktische Umsetzung Bewilligung zur Veräusserung und Teilung eines im KbS eingetragenen Grundstückes (Art. 32dbis Abs. 3 USG)
Allgemeinverfügung vom 18. Juni 2014 Individuell-konkrete Bewilligung des AWEL Allgemeinverfügung vom 18. Juni 2014 Individuell-konkrete Bewilligung des AWEL
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AWEL/Altlasten
6. Fournier: Praktische Umsetzung Bisher 142 Gesuche um Bewilligung zur Veräusserung und/oder Teilung gemäss Art. 32dbis Abs. 3 USG
21
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49
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AWEL/Altlasten
6. Fournier: Praktische Umsetzung Wie wurden die 142 Gesuche beurteilt?
10
15
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* Bagatellfall = zu erwartender Kostenanteil des Gesuchstellers liegt unter Fr. 50 000 (z.B. Veräusserung von Stockwerkeigentumseinheiten)
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AWEL/Altlasten
6. Fournier: Praktische Umsetzung Spezialfall: Untersuchungsbedürftige Standorte -
-
Sinnvoll, wenn Voruntersuchung bereits durchgeführt wurde, bevor Liegenschaft veräussert oder geteilt wird Wenn Gesuchsteller keine Voruntersuchung durchführen will, so kann er Sicherstellung leisten Um Höhe der Sicherstellung abschätzen zu können, greift AWEL auf bisherige Erfahrungen aus durchgeführten Voruntersuchungen und Sanierungen zurück Ausgegangen wird von einem „Worst-Case-Szenario“
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AWEL/Altlasten
6. Fournier: Praktische Umsetzung Durch das AWEL veröffentlichte Dokumente (www.altlasten.zh.ch / Kosten/ Bewilligung zur Veräusserung oder Teilung eines Grundstückes) - Merkblatt vom Mai 2009 "Mit Abfall belasteter Standort: Was müssen Grundeigentümer und Bauherren wissen?“ - Allgemeinverfügung Nr. 0945 vom 18. Juni 2014 - Kreisschreiben vom 18. Juni 2014 „Bewilligung zur Veräusserung oder Teilung von Grundstücken gemäss Art. 32dbis Abs. 3 USG (Kreisschreibensammlung Nr. 400)“ - Merkblatt vom Juni 2014 „Veräusserung und Teilung von belasteten Grundstücken“ - Merkblatt vom 16. September 2015 „Sicherstellung von altlastenrechtlich bedingten Kosten - Merkblatt für Grundeigentümer, Erwerber, Altlastenberater und Gemeinden“
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AWEL/Altlasten
Inhalt 1. 2. 3. 4. 5.
Voruntersuchungen Private Kontrolle (PK) VVEA und Verwertungsregel CKW-Standorte: eine Auswertung Schiessanlagen: Hüntwangen und seine Auswirkungen 6. Fournier: Praktische Umsetzung 7. KbS-Seen 8. Diverses
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AWEL/Altlasten
Industriebetrieb
See Belastungen
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AWEL/Altlasten
An Land in Ufernähe: Rund 100 relevante KbS-Standorte
Problematik Keine Untersuchungs- und Beurteilungsmethodik vorhanden Ziel Abgrenzung und Beurteilung von punktuell starken Belastungen im See
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AWEL/Altlasten
Stufenweises Vorgehen
sanierungsbedürftig überwachungsbedürftig untersuchungsbedürftig
Meilen
ARA
Uetikon am See Männedorf
Ziel Erarbeitung einer geeigneten Untersuchungsmethode Erarbeitung von Entscheidungskriterien Abgrenzung von stark belasteten Bereichen von diffusen aber unbedenklichen Hintergrundbelastungen 72
AWEL/Altlasten
x x xx xx xx
x 73
AWEL/Altlasten
Analytik Standardprogramme (Übersicht) Allgemeine Analytik TR/GR
Anorganische Analytik - Screening ICP-MS - Cd, Co, Cr, Cu, Ni, Pb, Zn, Mo, und (P, Fe)
Organische Analytik
- Screening GC-MS - PAK
Ökotoxtest - Bakterientoxizität DIN 38412 L 48
- PCB - KW
Spezialprogramme (Ergänzende Untersuchungen bei Hinweisen) • Aufgrund Ergebnisse Übersichtsuntersuchungen • Aufgrund von Hinweisen aus geologischen Untersuchungen und von KbS Land GammaSpektrometrie U 238 Ra 226
Anorganische Analytik -weitere Schwermetalle und Elemente - Salze insb. Anionen
Organische Analytik VOC inkl. CKW Phenole/weitere Chlorverbindungen und MV
Ökotoxtest
- Zuckmückenlarven (Ökotoxzentrum) (weglassen)
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Schadstoffbelastung (Konz.)
Eintrag in amtsinternen KbS
X 5x Hintergrundwert
AWEL/Altlasten
Eintragskriterien (kummulativ) >5x HW 2-fach im Umkreis von 100 m
Konsequenz Auslösung einer Voruntersuchung (prioritär)
Hintergrundwert
X
VVEA: unverschmutzt 75
AWEL/Altlasten
Eintrag in den KbS erfolgt … und wie beur teilt man jetzt diesen Standort? Erarbeitung einer Methodik zur Beurteilung von belasteten Standorten Ziel Standortunabhängiges Konzept Sanierungsbedarf Ja / Nein
Methodik zur Gefährdungsabschätzung Dringlichkeit
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AWEL/Altlasten
Beurteilungsmethodik Gefährdungsabschätzung
Schutzziel Mensch
Schutzziel Gewässerökologie
grosses Risiko
Handlungsbedarfs - Ampelsystem
mittleres Risiko kein bis geringes Risiko 77
Publikationen
Grundlagen auf www.altlasten.zh.ch verfügbar
AWEL/Altlasten
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Erstellen KbS See (2016 - 2018)
AWEL/Altlasten
Untersuchung von relevanten ufernahen Bereichen Ausscheidung von punktuellen Belastungen als belastete und untersuchungsbedürftige Standorte (Art. 2 AltlV) → Grundlage für Auslösung VU (standortbezogen)
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AWEL/Altlasten
Untersuchung und Sanierung dringliche Standorte (2015 - …)
Gerbi Thalwil
CU Uetikon AG
Horn Richterswil
80
AWEL/Altlasten
Papierfabrik Horgen
Papierfabrik Horgen - 1928
…und heute
81
AWEL/Altlasten
Belastungssituation Stark belastete Papierschlammablagerungen Keine/geringe Überdeckung starke chronisch toxische Effekte auf Wasserorganismen sanierungsbedürftig → Detailuntersuchung (2016 / 2017)
0
20
40
60
80
100m
82
AWEL/Altlasten
Horn Richterswil
Horn Richterswil - 1947
…und heute
83
AWEL/Altlasten
Massnahmen Uferbereich (Sommer 2015) Absaugen einer Fläche von 50 m2 und Überdeckung mit sauberem Material
→ Ausführung Detailuntersuchung (2015 / 2016)
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Chemie Uetikon AG
AWEL/Altlasten
Abfallablagerungen mit sehr hohen Schwermetallgehalten (g/kg)
Wasser
Sediment
Ab f a l l a b l a g e r u n g e n
Keine /geringe Überdeckung, 30-60 cm mächtig Sehr grosses Schadstoff- und Freisetzungspotential, Sanierungsbedarf klar gegeben 30 cm
Rund 100‘000 m2 60 cm
→ Ausführung Sanierung (ab 2019)
Sedimentkern
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AWEL/Altlasten
Inhalt 1. 2. 3. 4. 5.
Voruntersuchungen Private Kontrolle (PK) VVEA und Verwertungsregel CKW-Standorte: eine Auswertung Schiessanlagen: Hüntwangen und seine Auswirkungen 6. Fournier: Praktische Umsetzung 7. KbS-Seen 8. Diverses
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