Altlasten- Informationsveranstaltung

1 Kanton Zürich Baudirektion Abfallwir tschaft und Betriebe Altlasten AWEL/Altlasten AltlastenInformationsveranstaltung Mittwoch, 2. November 2016...
Author: Herbert Kohl
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Kanton Zürich Baudirektion Abfallwir tschaft und Betriebe Altlasten

AWEL/Altlasten

AltlastenInformationsveranstaltung

Mittwoch, 2. November 2016

AWEL/Altlasten

Inhalt 1. 2. 3. 4. 5.

Voruntersuchungen Private Kontrolle (PK) VVEA und Verwertungsregel CKW-Standorte: eine Auswertung Schiessanlagen: Hüntwangen und seine Auswirkungen 6. Fournier: Praktische Umsetzung 7. KbS-Seen 8. Diverses

2

AWEL/Altlasten

Inhalt 1. 2. 3. 4. 5.

Voruntersuchungen Private Kontrolle (PK) VVEA und Verwertungsregel CKW-Standorte: eine Auswertung Schiessanlagen: Hüntwangen und seine Auswirkungen 6. Fournier: Praktische Umsetzung 7. KbS-Seen 8. Diverses

3

AWEL/Altlasten

Im KbS eingetragene Standorte (5690)

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AWEL/Altlasten

Abgeschlossene Voruntersuchungen (618)

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AWEL/Altlasten

VU: Planung der Pakete 6

Auslösung Infoveranstaltung Vorinformation

AWEL/Altlasten

Voruntersuchungen bei CKW-Standorten Unsere Erfahrungen mit dem Merkblatt: - ALLE Etappen im ersten PH beschreiben  Untersuchungsstrategie! - Sondiergesuch wird durch Altlasten bewilligt  als Anhang in PH - Ziel der Untersuchung: - Beurteilung Standort  Einfluss auf Schutzgüter - Löschung Standort  Nachweis, dass keine Verunreinigungen im Untergrund unterschiedliche Untersuchungen! anderes Verfahren! 7

AWEL/Altlasten

Voruntersuchungen bei CKW-Standorten Unsere Erfahrungen mit dem Merkblatt: - HU: auch Wissenslücken aufzeigen! - Gesamtkosten angeben (wichtig für AWEL-interne Abwicklung  Planung Ausfallkosten)

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AWEL/Altlasten

Voruntersuchungen bei CKW-Standorten Plausibilitätsprüfung nach jedem Untersuchungsschritt! miteinzubeziehen sind u.a.: - Historische Untersuchung - Hydrogeologie - Ergebnisse der technischen Untersuchung Besteht ein nachvollziehbares Bild der Belastungssituation? Genügt der vorliegende Kenntnisstand für eine altlastenrechtliche Beurteilung? 9

AWEL/Altlasten

Inhalt 1. 2. 3. 4. 5.

Voruntersuchungen Private Kontrolle (PK) VVEA und Verwertungsregel CKW-Standorte: eine Auswertung Schiessanlagen: Hüntwangen und seine Auswirkungen 6. Fournier: Praktische Umsetzung 7. KbS-Seen 8. Diverses

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Altlasten: Private Kontrolle

Sektion Altlasten

Seit Januar 2012 Vereinfachung des abfallrechtlichen Vollzugs bei Bauvorhaben auf „nur“ belasteten Standorten  externe Befugte gemäss Privater Kontrolle (Altlastenberater) Entsorgung von Aushubmaterial oVon belasteten Standorten gem. Art. 5 Abs. 4 Bst. a oder Art. 8 Abs. 2 Bst. c AltlV o mit belastetem Boden (PBV) omit Neobiota: asiatischen Knötericharten und Essigbaum 11

Private Kontrolle 2012-2016 Erfahrungen

Sektion Altlasten

Was sich bewährt hat + ALIS als Eingabe-Werkzeug + Gesamthafte Qualität der Arbeiten von PK-Befugten + Kontakt zwischen dem Inspektorat und PK-Befugten + Formulare und Abläufe Verbesserungsbedarf - PK Controlling: Rating - Umgang mit Neophyten 12

Sektion Altlasten

PK Ansprechpersonen Anna Mele

Jasmin Mertens

PK Sekretariat

Jörg Stolz

PK Inspektorat PK Inspektorin

Stv-Inspektor 13

PK - Controlling Rating (neu) Aufteilung in 4 Bereiche: - Entsorgung - Datenvollständigkeit in ALIS - Schlussbericht - Baustellenkontrolle

Sektion Altlasten

48% 52%

Wichtig: korrekte Entsorgungswege und Einhaltung Art. 3 AltlV/Art. 15 FrSV 14

PK - Controlling Rating (neu)

Sektion Altlasten

Entsorgung: -Angaben Bauabfälle und Organigramm -Entsorgungswege korrekt gemäss Verwertungsregel -Unterschrift von Gutachter und Bauherrn -Einhaltung Art. 3 AltlV/Art. 15 FrSV Datenvollständigkeit in ALIS: -Entsorgungskonzept und Abnahmegarantien in ALIS hochgeladen -Güterflussdaten und Schlussbericht vorhanden -Rechtzeitige Meldung von Meilensteinen Schlussbericht: -Unterschrift PK-befugte Person -Erfolgskontrolle Dekontaminationsziel -Nachvollziehbarkeit -Verwertungsregel eingehalten

15

PK - Controlling Rating (neu)

Sektion Altlasten

Gewichtung Entsorgung: -Angaben Bauabfälle und Organigramm -Entsorgungswege korrekt gemäss Verwertungsregel -Unterschrift von Gutachter und Bauherrn -Einhaltung Art. 3 AltlV/Art. 15 FrSV Datenvollständigkeit in ALIS: -Entsorgungskonzept und Abnahmegarantien in ALIS hochgeladen -Güterflussdaten und Schlussbericht vorhanden -Rechtzeitige Meldung von Meilensteinen Schlussbericht: -Unterschrift PK-befugte Person -Erfolgskontrolle Dekontaminationsziel -Nachvollziehbarkeit -Verwertungsregel eingehalten

1 3 1 3

2 1 1 1 2 2 3

16

Bewertung gut mittel schlecht

PK - Controlling Rating (neu)

Punkte % von 10 75 5 50 0 Sektion Altlasten 0

% bis 100 74.9 49.9

Gewichtung Bewertung Entsorgung: -Angaben Bauabfälle und Organigramm -Entsorgungswege korrekt gemäss Verwertungsregel -Unterschrift von Gutachter und Bauherrn -Einhaltung Art. 3 AltlV/Art. 15 FrSV Datenvollständigkeit in ALIS: -Entsorgungskonzept und Abnahmegarantien in ALIS hochgeladen -Güterflussdaten und Schlussbericht vorhanden -Rechtzeitige Meldung von Meilensteinen Schlussbericht: -Unterschrift PK-befugte Person -Erfolgskontrolle Dekontaminationsziel -Nachvollziehbarkeit -Verwertungsregel eingehalten

1

Mittel

3 1 3

Schlecht Mittel Gut

2

Mittel

1 1

Gut Schlecht

1 2 2 3

Gut Mittel Mittel schlecht

17

Bewertung gut mittel schlecht

PK - Controlling Rating (neu)

Punkte % von 10 75 5 50 0 Sektion Altlasten 0

Gewichtung Bewertung Entsorgung: -Angaben Bauabfälle und Organigramm -Entsorgungswege korrekt gemäss Verwertungsregel -Unterschrift von Gutachter und Bauherrn -Einhaltung Art. 3 AltlV/Art. 15 FrSV Datenvollständigkeit in ALIS: -Entsorgungskonzept und Abnahmegarantien in ALIS hochgeladen -Güterflussdaten und Schlussbericht vorhanden -Rechtzeitige Meldung von Meilensteinen Schlussbericht: -Unterschrift PK-befugte Person -Erfolgskontrolle Dekontaminationsziel -Nachvollziehbarkeit -Verwertungsregel eingehalten

% bis 100 74.9 49.9

Punkte

1

Mittel

5/10

3 1 3

Schlecht Mittel Gut

0/30 5/10 30/30

2

Mittel

10/20

1 1

Gut Schlecht

10/10 0/10

1 2 2 3

Gut Mittel Mittel schlecht

10/10 10/20 10/20 0/30

18

Bewertung gut mittel schlecht

PK - Controlling Rating (neu)

Punkte % von 10 75 5 50 0 Sektion Altlasten 0

Gewichtung Bewertung Entsorgung: -Angaben Bauabfälle und Organigramm -Entsorgungswege korrekt gemäss Verwertungsregel -Unterschrift von Gutachter und Bauherrn -Einhaltung Art. 3 AltlV/Art. 15 FrSV Datenvollständigkeit in ALIS: -Entsorgungskonzept und Abnahmegarantien in ALIS hochgeladen -Güterflussdaten und Schlussbericht vorhanden -Rechtzeitige Meldung von Meilensteinen Schlussbericht: -Unterschrift PK-befugte Person -Erfolgskontrolle Dekontaminationsziel -Nachvollziehbarkeit -Verwertungsregel eingehalten

Punkte

% bis 100 74.9 49.9

∑ 40/80

1

Mittel

5/10

3 1 3

Schlecht Mittel Gut

0/30 5/10 30/30 20/40

2

Mittel

10/20

1 1

Gut Schlecht

10/10 0/10 30/80

1 2 2 3

Gut Mittel Mittel schlecht

10/10 10/20 10/20 0/30

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PK - Controlling Rating (neu) Gewichtung Baustellenkontrolle*: -Übersicht abgeführtes Material (Triage- und Probejournal wird geführt) -Triagehaufen sind beschriftet -Einhaltung Art. 3 AltlV/ Art. 15 FrSV -Kommunikation auf der Baustelle -Verwertungsregel bis dato eingehalten, Entsorgungsscheine sind vorhanden -SUVA Kriterien werden eingehalten

Sektion Altlasten

Bewertung

Punkte

∑ 50/110

2

Schlecht

0/20

2 2 1

Mittel Gut Gut

10/20 20/20 10/10

3

Schlecht

0/30

1

Gut

10/10

*wenn keine Baustellenkontrolle gemacht wird, besteht das Endergebnis aus den Blöcken «Entsorgung», «Datenvollständigkeit» und Schlussbericht»

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PK - Controlling

Sektion Altlasten

Rating (neu)

 Rating spiegelt alle Prüfpunkte wider  mehr Transparenz  Baustellenkontrolle ausschlaggebend für Gesamtwertung, Sofortmassnahmen (Baustopp) falls Art. 3 AltlV/Art. 15 FrSV nicht eingehalten werden  Feedback an PK Befugte jeweils am Ende/ Anfang des Jahres (Sammlung und Zusammenfassung der Wertungen über ein Jahr), Verbesserungspotential wird aufgezeigt  Direkte Mitteilung falls Bewertung READ)

-(alles > VVEA)

Es gibt keine Deponie

Sonderabfall (> E) 26

AWEL/Altlasten

Ein Blick in die Abfallverordnung VVEA ex-Inertstoff Wenig verschmutztes Material – Anhang 5 Ziffer 2, Typ B  Ziffer 2.3 «andere Abfälle» mit Analytikgrenzwerten



 Material aus belasteten Standorten

ex-Reststoff Stark verschmutztes Material – Anhang 5 Ziffer 3, Typ C  abschliessende Aufzählung, keine «andere Abfälle»



 KEIN Material aus belasteten Standorten

auch nicht Bst. e: «andere metallhaltige, schwerlösliche, anorganische Abfälle, sofern Metalle vorgängig zurückgewonnen wurden»

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AWEL/Altlasten

Ein Blick in die Abfallverordnung VVEA ex-Schlacke Stark verschmutztes Material – Anhang 5 Ziffer 4, TypAbfälle» D  abschliessende Aufzählung, keine «andere  KEIN Material aus belasteten Standorten Ausnahme Bst. g «nicht brennbares, mineralisches Kugelfangmaterial» mit Pb-Grenzwert 2’000 mg/kg

ex-Reaktorstoff





Stark verschmutztes Material – Anhang 5 Ziffer 5, Typ E  Ziffer 5.2 «andere Abfälle» mit Analytikgrenzwerten  Material aus belasteten Standorten



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AWEL/Altlasten

Revision VeVA Wesentliche Neuerung bezüglich Klassierung: Begleitscheinpflicht für bestimmte andere kontrollpflichtige Abfälle [akb] [ak]  [akb] [S]

(ohne Begleitschein) (mit Begleitschein) (mit Begleitschein)

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AWEL/Altlasten

Revision LVA  Prinzip der Klassierungen Unverschmutzt und schwach verschmutzt (ex-T-Material):  Klassierung NEIN Wenig verschmutzt (ex-Inertstoff):  Klassierung [ak] Stark verschmutzt (ex-Reststoff/Schlacke/Reaktorstoff)  Klassierung [akb] Sonderabfall (Formulierung LVA immer „durch gefährliche Stoffe verunreinigt)  Klassierung [S] 30

AWEL/Altlasten

LVA  Prinzip der Klassierungen …oder anders gesagt: -

Für [S]-Material gibt’s keine Deponien!!!

-

Deponien Typ C/D/E sind für [akb]-Material!!!

-

Auf Typ B (ex-Inertstoff) darf nur max. [ak]-Material!!!

-

Auf Behandlungsanlagen dürfen grundsätzlich [ak], [akb], [S], es müssen aber die entsprechenden Codes und Klassierungen für die Anlage bewilligt sein (VeVA-online bzw. Betriebsbewilligung).

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AWEL/Altlasten

LVA Code 17 05  Möglichkeiten für Aushub- und Ausbruchmaterial Aushub- und Ausbruchmaterial… 17 05 06 [-]

unverschmutzt

17 05 94 [-]

schwach verschmutzt

17 05 97 [ak]

wenig verschmutzt ( Grenzwerte Typ B)

17 05 91 [akb]

stark verschmutzt

17 05 05 [S]

…das durch gefährliche Stoffe verunreinigt ist (keine Deponierung möglich)

( Grenzwerte Typ C/D/E)

 Ohne Analytik ist keine Zuweisung möglich!! Es gelten die Grenzwerte Typ A-E gemäss VVEA Nicht vergessen: kein belasteter Aushub direkt auf Deponietyp C 32

AWEL/Altlasten Abfallkategorien gemäss VVEA für Aushub- und Ausbruchmaterial

Bis 2015 (TVA/AushubR)

Neue VVEA Ab 1.1.2016

Zugehöriger Deponietyp VVEA

Benennung (gemäss BAFU und LVA)

Unverschmutzt (U)

Anh. 3 Ziff. 1

A

Unverschmutzt 17 05 06

Tolerierbar (T)

Anh. 3 Ziff. 2

B

Schwach verschmutzt

17 05 94

Inertstoff (I)

Anh. 5 Ziff. 2

B

Wenig verschmutzt

17 05 97 [ak]

Reststoff (RS)

Anh. 5 Ziff. 3

C

Stark verschmutzt

-

Schlacke (zu READ)

Anh. 5 Ziff. 4

Reaktorstoff (READ)

Anh. 5 Ziff. 5

E

Stark verschmutzt

17 05 91 [akb]

Sonderabfall (> READ)

-(alles > VVEA)

Es gibt keine Deponie

Sonderabfall (> E)

17 05 05 [S]

D

Stark verschmutzt

LVA-Code und – Klassierung

(kein 17 05 91 [akb])

17 05 91 [akb] (aber nur KF-Material)

33

Tritt ab 1. Januar 2017 in Kraft

34

Betrachtungsperimeter 2016

35

Abfallarten und Abfallqualitäten

Körnigkeit: ARV-Merkblatt wird derzeit überarbeitet. Einteilung von kiesig bis lehmig wird auch in die neue Regel übernommen. Körnigkeit hat grossen Einfluss auf die Möglichkeiten der Behandlung und Verwertung.

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Behandlungsquoten und Verwertung

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Was ändert sich: 1. Bagatellgrenze: Wird von 100 m3 auf 200 m3 gemäss VVEA angehoben 2. Umlagerung von schwach verschmutztem Material (Anhang 3 Ziffer 2, früher T): Ist nur auf dem belasteten Standort – vor Ort – erlaubt. Keine Umlagerung auf andere belastete Standorte oder Altbaugebiete etc. mehr möglich. 3. ALIS: wird entsprechend geändert

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AWEL/Altlasten

Inhalt 1. 2. 3. 4. 5.

Voruntersuchungen Private Kontrolle (PK) VVEA und Verwertungsregel CKW-Standorte: eine Auswertung Schiessanlagen: Hüntwangen und seine Auswirkungen 6. Fournier: Praktische Umsetzung 7. KbS-Seen 8. Diverses

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Altlasten

CKW-Standorte: Auswertung von Untersuchungen und Sanierungen im Kanton Zürich Ziele: 1. Gesamtbild zu Untersuchungen und Sanierungen im Kanton Zürich schaffen → Erkenntnisse / Wissen 2. Erkenntnisse für künftige Bearbeitung → was können wir erwarten Vorgehen: • • • •

Abfrage aus ALIS am 7. Mai 2015 Abfrage aus SanDat am 8. Oktober 2015 Informationen aus ALIS und Dossiers Excel - Tabelle Auf www.altlasten.zh.ch verfügbar 40

Altlasten

Ergebnisse VU: Altlastenrechtliche Klassierung der Standorte nach einer VU zwischen 2002 und 2015 An ca. 1/3 der Standorte nach VU Handlungsbedarf

ca. 1/3 der Standorte konnten nach VU aus dem KbS entlassen werden

Gefährdung Schutzgüter

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Altlasten

Ergebnisse VU: Auslöser für die VU

Rund 2/3 der Standorte aktiv durch das AWEL ausgelöst Beprobte Medien • Bei 77 % der VU Grundwasser beprobt • Bei weiteren 18 % zwei Medien beprobt  Vorgaben ChloroNet

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Ergebnisse VU:

Altlasten

Stoffe, die zu einem Überwachungsbedarf geführt haben An rund 60 % der überwachungsbedürftigen Standorte führte Per zu einem Überwachungsbedarf

Stoffe, die zu einem Sanierungsbedarf geführt haben An 67 % der sanierungsbedürftigen Standorte führte VC zu einem Sanierungsbedarf 43

Ergebnisse VU:

Altlasten

betriebliche Prozesse, die zu einem Eintrag in den KbS geführt haben

Prozesse, die zu einer Sanierungsbedürftigkeit geführt haben: •

Entfetten / Reinigen / Waschen



Umfüllstationen, Lagerung



Färben



Altöle aufbereiten

44

Ergebnisse Sanierungen:

Altlasten

An 19 der Standorte wurden Sanierungsmassnahmen durchgeführt

Altlastenrechtliche Klassierung der Standorte nach Sanierungsmassnahme(n)

An ¾ der Standorte war die Sanierung erfolgreich 45

Ergebnisse Sanierungen:

Altlasten

Durchgeführte Sanierungsmassnahmen und Erfolg der Massnahmen

• Aushub: Massnahme führte bei 6 von 8 Sanierungen zum Erfolg

• Aushub + in-situ: Massnahme führte bei 7 von 9 Sanierungen zum Erfolg

Anzahl: 19 46

Fazit / Ausblick: •

Altlasten

Auswertung gibt guten Überblick über Untersuchungen und Sanierungen im Kanton Zürich

• Rund 39 % der Standorte wurden nach der VU als überwachungsoder sanierungsbedürftig beurteilt  Schutzgüter gefährdet  restliche VU aktiv angehen • Im Verlauf der Untersuchungen wurden viele Erfahrungen gesammelt  ChloroNet-Hilfsmittel erarbeitet  nutzen für laufende und kommende Untersuchungen

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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AWEL/Altlasten

Inhalt 1. 2. 3. 4. 5.

Voruntersuchungen Private Kontrolle (PK) VVEA und Verwertungsregel CKW-Standorte: eine Auswertung Schiessanlagen: Hüntwangen und seine Auswirkungen 6. Fournier: Praktische Umsetzung 7. KbS-Seen 8. Diverses

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AWEL/Altlasten

Schiessanlagen Kanton Zürich Von Kugelfänge 446 446 Kugelfänge mit über sind 4200 rund Scheiben 350 zu sanieren – in 3 Prioritäten: (2012 / 300 2020 / bei Stilllegung 2040) m Anlagen ⅔ 25/50 m Anlagen ⅓

Wetzikon Bild: AWEL

Spezialfälle: 3 Jagdschiessanlagen

Wallisellen Bild: AWEL 49

AWEL/Altlasten

Kugelfänge (Standorte) im Kanton Zürich

50

AWEL/Altlasten

Bundesgerichtsentscheid im Fall Hüntwangen Urteil vom 23. März 2016 (1C_223/2015)

 VBS (Bund) gilt nicht als «unmittelbarer Verursacher» für das ausserdienstliche Schiessen «Obligatorisches»  BG bestätigt seine Rechtsprechung von 2005 im Fall Goldau (keine Praxisänderung)  Nach dem Urteil von 2005 sei die gesetzliche Grundlage für eine Kostenbeteiligung des Bundes geschaffen worden: → Kantone erhalten einen pauschalen Beitrag aus dem Altlastenfonds des Bundes (VASA-Fonds)  Bau und Betrieb der Schiessanlagen obliege den Kantonen, respektive den Gemeinden 51

AWEL/Altlasten

Konsequenzen für die Kostenverteilung bei Schiessanlagen  Gemeinden und Kanton tragen die Kosten für das ausserdienstliches Schiessen je zur Hälfte als Verhaltensstörer (Zweckveranlasser)  Zustandstörer

= 20% (Eigentümeranteil, Befreiung möglich)  Verhaltensstörer = 80% (Verhaltensverursacher, Zweckveranlasser Schützen, Polizei, Militär, ausserdienstliches Schiessen) 52

AWEL/Altlasten

Konsequenzen für die Kostenverteilung bei Schiessanlagen

VASA-Fonds max. 40% oder Fr. 8000/Scheibe

Verursacher mind. 60%

53

AWEL/Altlasten

Konsequenzen für die Kostenverteilung bei Schiessanlagen Zustandstörer 20%

VASA-Fonds max. 40% oder Fr. 8000/Scheibe

Verhaltensstörer 80%

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AWEL/Altlasten

Konsequenzen für die Kostenverteilung bei Schiessanlagen

VASA-Fonds max. 40% oder Fr. 8000/Scheibe

55

AWEL/Altlasten

Konsequenzen für die Kostenverteilung bei Schiessanlagen

VASA-Fonds max. 40% oder Fr. 8000/Scheibe

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AWEL/Altlasten

Konsequenzen für die Kostenverteilung bei Schiessanlagen

VASA-Fonds max. 40% oder Fr. 8000/Scheibe

* Bundesstellen

ohne VASA-Beiträge 57

AWEL/Altlasten

Sanierungsprojekt

Fazit / Hinweis für Gutachter  Verursacheranteile ermitteln (Excel-Tab. mit Schusszahlen; ab 1990, resp. 2005 beim Kanton vorhanden) → Ausserdienstliches Schiessen → Vereins- oder Sportschiessen (pro Verein) → Militärisches Schiessen (WK-Einheiten, etc.) → Schützenverein: Betreiber, Mieter, Eigentümer?  Vereinsauflösungen und –Fusionen  Kostenschätzung und

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AWEL/Altlasten

Sanierungsbericht

Sanierungsprojekt

Fazit / Hinweis für Gutachter  Verursacheranteile ermitteln (Excel-Tab. mit Schusszahlen; ab 1990, resp. 2005 beim Kanton vorhanden) → Ausserdienstliches Schiessen → Vereins- oder Sportschiessen (pro Verein) → Militärisches Schiessen (WK-Einheiten, etc.) → Schützenverein: Betreiber, Mieter, Eigentümer?  Vereinsauflösungen und –Fusionen  Kostenschätzung und  Kostenabrechnung pro 25/50/300 m-Kugelfang (je Standort, Excel-Datei verwenden) → VASA-Abrechnung → Kostenverteilung (Gesuch durch Gemeinde)

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AWEL/Altlasten

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Weitere Informationen: www.altlasten.zh.ch

AWEL/Altlasten

Inhalt 1. 2. 3. 4. 5.

Voruntersuchungen Private Kontrolle (PK) VVEA und Verwertungsregel CKW-Standorte: eine Auswertung Schiessanlagen: Hüntwangen und seine Auswirkungen 6. Fournier: Praktische Umsetzung 7. KbS-Seen 8. Diverses

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AWEL/Altlasten

6. Fournier: Praktische Umsetzung Die drei Instrumente der «Revision Fournier» Art. 32dbis USG: Sicherstellung der Kostendeckung 1. Möglichkeit einer Sicherstellung (Art. 32dbis Abs. 1 und 2 USG) 2. Bewilligung zur Veräusserung und Teilung eines im KbS eingetragenen Grundstückes (Art. 32dbis Abs. 3 USG) 3. Möglichkeit, KbS-Eintrag im Grundbuch anmerken zu lassen (Art. 32dbis Abs. 4 USG)

62

AWEL/Altlasten

6. Fournier: Praktische Umsetzung Bewilligung zur Veräusserung und Teilung eines im KbS eingetragenen Grundstückes (Art. 32dbis Abs. 3 USG) Art. 32dbis Abs. 3 USG «[…]. Die Bewilligung wird erteilt, wenn: a. b. c.

vom Standort keine schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu erwarten sind; die Kostendeckung für die zu erwartenden Massnahmen sichergestellt ist; ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Veräusserung oder an der Teilung besteht.»

63

AWEL/Altlasten

6. Fournier: Praktische Umsetzung Bewilligung zur Veräusserung und Teilung eines im KbS eingetragenen Grundstückes (Art. 32dbis Abs. 3 USG)

Allgemeinverfügung vom 18. Juni 2014 Individuell-konkrete Bewilligung des AWEL Allgemeinverfügung vom 18. Juni 2014 Individuell-konkrete Bewilligung des AWEL

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AWEL/Altlasten

6. Fournier: Praktische Umsetzung Bisher 142 Gesuche um Bewilligung zur Veräusserung und/oder Teilung gemäss Art. 32dbis Abs. 3 USG

21

72

49

65

AWEL/Altlasten

6. Fournier: Praktische Umsetzung Wie wurden die 142 Gesuche beurteilt?

10

15

117

* Bagatellfall = zu erwartender Kostenanteil des Gesuchstellers liegt unter Fr. 50 000 (z.B. Veräusserung von Stockwerkeigentumseinheiten)

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AWEL/Altlasten

6. Fournier: Praktische Umsetzung Spezialfall: Untersuchungsbedürftige Standorte -

-

Sinnvoll, wenn Voruntersuchung bereits durchgeführt wurde, bevor Liegenschaft veräussert oder geteilt wird Wenn Gesuchsteller keine Voruntersuchung durchführen will, so kann er Sicherstellung leisten Um Höhe der Sicherstellung abschätzen zu können, greift AWEL auf bisherige Erfahrungen aus durchgeführten Voruntersuchungen und Sanierungen zurück Ausgegangen wird von einem „Worst-Case-Szenario“

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AWEL/Altlasten

6. Fournier: Praktische Umsetzung Durch das AWEL veröffentlichte Dokumente (www.altlasten.zh.ch / Kosten/ Bewilligung zur Veräusserung oder Teilung eines Grundstückes) - Merkblatt vom Mai 2009 "Mit Abfall belasteter Standort: Was müssen Grundeigentümer und Bauherren wissen?“ - Allgemeinverfügung Nr. 0945 vom 18. Juni 2014 - Kreisschreiben vom 18. Juni 2014 „Bewilligung zur Veräusserung oder Teilung von Grundstücken gemäss Art. 32dbis Abs. 3 USG (Kreisschreibensammlung Nr. 400)“ - Merkblatt vom Juni 2014 „Veräusserung und Teilung von belasteten Grundstücken“ - Merkblatt vom 16. September 2015 „Sicherstellung von altlastenrechtlich bedingten Kosten - Merkblatt für Grundeigentümer, Erwerber, Altlastenberater und Gemeinden“

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AWEL/Altlasten

Inhalt 1. 2. 3. 4. 5.

Voruntersuchungen Private Kontrolle (PK) VVEA und Verwertungsregel CKW-Standorte: eine Auswertung Schiessanlagen: Hüntwangen und seine Auswirkungen 6. Fournier: Praktische Umsetzung 7. KbS-Seen 8. Diverses

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AWEL/Altlasten

Industriebetrieb

See Belastungen

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AWEL/Altlasten

An Land in Ufernähe: Rund 100 relevante KbS-Standorte

Problematik Keine Untersuchungs- und Beurteilungsmethodik vorhanden Ziel Abgrenzung und Beurteilung von punktuell starken Belastungen im See

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AWEL/Altlasten

Stufenweises Vorgehen

sanierungsbedürftig überwachungsbedürftig untersuchungsbedürftig

Meilen

ARA

Uetikon am See Männedorf

Ziel  Erarbeitung einer geeigneten Untersuchungsmethode  Erarbeitung von Entscheidungskriterien  Abgrenzung von stark belasteten Bereichen von diffusen aber unbedenklichen Hintergrundbelastungen 72

AWEL/Altlasten

x x xx xx xx

x 73

AWEL/Altlasten

Analytik Standardprogramme (Übersicht) Allgemeine Analytik TR/GR

Anorganische Analytik - Screening ICP-MS - Cd, Co, Cr, Cu, Ni, Pb, Zn, Mo, und (P, Fe)

Organische Analytik

- Screening GC-MS - PAK

Ökotoxtest - Bakterientoxizität DIN 38412 L 48

- PCB - KW

Spezialprogramme (Ergänzende Untersuchungen bei Hinweisen) • Aufgrund Ergebnisse Übersichtsuntersuchungen • Aufgrund von Hinweisen aus geologischen Untersuchungen und von KbS Land GammaSpektrometrie U 238 Ra 226

Anorganische Analytik -weitere Schwermetalle und Elemente - Salze insb. Anionen

Organische Analytik VOC inkl. CKW Phenole/weitere Chlorverbindungen und MV

Ökotoxtest

- Zuckmückenlarven (Ökotoxzentrum) (weglassen)

74

Schadstoffbelastung (Konz.)

Eintrag in amtsinternen KbS

X 5x Hintergrundwert

AWEL/Altlasten

Eintragskriterien (kummulativ)  >5x HW  2-fach im Umkreis von 100 m

Konsequenz  Auslösung einer Voruntersuchung (prioritär)

Hintergrundwert

X

VVEA: unverschmutzt 75

AWEL/Altlasten

Eintrag in den KbS erfolgt … und wie beur teilt man jetzt diesen Standort?  Erarbeitung einer Methodik zur Beurteilung von belasteten Standorten Ziel  Standortunabhängiges Konzept  Sanierungsbedarf Ja / Nein

 Methodik zur Gefährdungsabschätzung  Dringlichkeit

76

AWEL/Altlasten

Beurteilungsmethodik  Gefährdungsabschätzung

Schutzziel Mensch

Schutzziel Gewässerökologie

grosses Risiko

 Handlungsbedarfs - Ampelsystem

mittleres Risiko kein bis geringes Risiko 77

Publikationen

Grundlagen auf www.altlasten.zh.ch verfügbar

AWEL/Altlasten

78

Erstellen KbS See (2016 - 2018)

AWEL/Altlasten

 Untersuchung von relevanten ufernahen Bereichen  Ausscheidung von punktuellen Belastungen als belastete und untersuchungsbedürftige Standorte (Art. 2 AltlV) → Grundlage für Auslösung VU (standortbezogen)

79

AWEL/Altlasten

Untersuchung und Sanierung dringliche Standorte (2015 - …)

Gerbi Thalwil

CU Uetikon AG

Horn Richterswil

80

AWEL/Altlasten

Papierfabrik Horgen

Papierfabrik Horgen - 1928

…und heute

81

AWEL/Altlasten

Belastungssituation  Stark belastete Papierschlammablagerungen  Keine/geringe Überdeckung  starke chronisch toxische Effekte auf Wasserorganismen  sanierungsbedürftig → Detailuntersuchung (2016 / 2017)

0

20

40

60

80

100m

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AWEL/Altlasten

Horn Richterswil

Horn Richterswil - 1947

…und heute

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AWEL/Altlasten

Massnahmen Uferbereich (Sommer 2015) Absaugen einer Fläche von 50 m2 und Überdeckung mit sauberem Material

→ Ausführung Detailuntersuchung (2015 / 2016)

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Chemie Uetikon AG

AWEL/Altlasten

 Abfallablagerungen mit sehr hohen Schwermetallgehalten (g/kg)

Wasser

Sediment

Ab f a l l a b l a g e r u n g e n

 Keine /geringe Überdeckung, 30-60 cm mächtig  Sehr grosses Schadstoff- und Freisetzungspotential, Sanierungsbedarf klar gegeben 30 cm

Rund 100‘000 m2 60 cm

→ Ausführung Sanierung (ab 2019)

Sedimentkern

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AWEL/Altlasten

Inhalt 1. 2. 3. 4. 5.

Voruntersuchungen Private Kontrolle (PK) VVEA und Verwertungsregel CKW-Standorte: eine Auswertung Schiessanlagen: Hüntwangen und seine Auswirkungen 6. Fournier: Praktische Umsetzung 7. KbS-Seen 8. Diverses

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