Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen Stand: Geltungsbereich

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen Stand: 20.04.2017 1. Geltungsbereich Für alle Lieferungen und Leistungen von Saint-Gobain HES GmbH (nachfol...
Author: Wolfgang Busch
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Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen Stand: 20.04.2017 1. Geltungsbereich Für alle Lieferungen und Leistungen von Saint-Gobain HES GmbH (nachfolgend "HES" genannt) an Nicht-Verbraucher im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB gelten ausschließlich diese Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist. Dies gilt auch für Folgeaufträge, unabhängig davon, ob bei dem einzelnen Folgegeschäft nochmals ausdrücklich auf diese Bedingungen Bezug genommen wird. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden von HES ausdrücklich schriftlich anerkannt. Die Ausführung von Lieferungen und Leistungen bedeutet keine Anerkennung von Bedingungen des Kunden. 2. Angebot und Vertragsschluss - "Nebenleistungen" Angebote von HES erfolgen grundsätzlich freibleibend, das heißt sie stellen lediglich die Aufforderung an den Kunden dar, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Annahme (Auftragsbestätigung) des Auftrags durch HES zustande. Für den Inhalt und die Ausführung der Aufträge sind allein die schriftliche Auftragsbestätigung von HES und die darin spezifizierten Beschaffenheitsangaben und Leistungen maßgebend. 3. Lieferzeit 3.1 Liefer- und Leistungszeitangaben von HES erfolgen nach bestem Ermessen auf Grundlage der jeweiligen Liefer- und Auftragslage. Die Angaben sind nur als annähernd zu betrachten, sofern nicht zusätzlich eine ausdrückliche verbindliche Lieferungszusage für einen Fixtermin erfolgt. Die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. 3.2 Zugesagte Liefer- und Leistungszeiten beginnen mit Abschluss des Vertrages (Datum der Auftragsbestätigung), jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten. 3.3 Liefer- und Leistungszeiten verlängern sich in angemessenem Umfang, wenn HES an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare und außergewöhnliche Ereignisse gehindert wird, die trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten. Als Ereignisse von Satz 1 gelten insbesondere Krieg, Unruhen, Streiks, Aussperrungen, Maschinenbruch, Feuer, Überschwemmungen, behördliche Eingriffe sowie andere nicht vorhersehbare Betriebsstörungen, auch bei Zulieferanten. Ist die Liefer- bzw. Leistungszeit deutlich überschritten und das wirtschaftliche Interesse des Kunden an der Leistung deshalb entfallen, so kann der Kunde nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens drei Wochen insoweit schriftlich von dem Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. 3.4 Die Einhaltung von Liefer- und Leistungszeiten setzt die Erfüllung der Vertrags- und Mitwirkungspflichten des Kunden voraus. Bei Verzug des Kunden wird die Lieferzeit gehemmt und verlängert sich um den Zeitraum, in dem sich der Kunde mit seinen Verpflichtungen HES gegenüber in Verzug befindet; weitergehende Rechte aus dem Verzug des Kunden bleiben unberührt.

SAINT-GOBAIN HES GmbH Postfach 45 03 19 • 66061 Saarbrücken • Tel.: 49 681 8701-0 • www.saint-gobain-hes.de Handelsregister: Saarbrücken HRB 6608 • Geschäftsführer: Dr. Stefan Immerschitt Vertriebszentrale: Ettore-Bugatti-Strasse 35 • D-51149 Köln/Porz-Gremberghoven • Postfach 92 02 31 • 51152 Köln • E-Mail: [email protected] Bankverbindung: UniCredit Bank – HypoVereinsbank • IBAN: DE09700202700015640744 • BIC: HYVEDEMMXXX Telefon: Zentrale: +49 2203 9784-0 • Verkauf: +49 2203 9784-300 • Technik: +49 2204 9784-310 •Telefax +49 2203 9784-200

4. Lieferung und Gefahrenübergang 4.1 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgen alle Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Verzögert sich die Lieferung durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. 4.2 Sinnvolle Teillieferungen sind zulässig. Die Abnahme der Lieferung kann nicht wegen des Fehlens einzelner Teile einer Bestellung oder wegen geringfügiger Beanstandungen der gelieferten Produkte abgelehnt werden, es sei denn, dass die Gebrauchsfähigkeit der gelieferten Ware dadurch unzumutbar beeinträchtigt ist. 4.3 Für die Beschaffung eines von dem Kunden gewünschten Abliefernachweises wird von HES eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 10,– zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer erhoben. 4.4 Bei Selbstabholung durch den Kunden ist der Tag und die Uhrzeit der Abholung rechtzeitig vorher mit HES abzustimmen. 5. Verpackung 5.1 Warenlieferungen von HES erfolgen mit geeigneter Verpackung nach unserer Wahl. Bei der Anlieferung ist der Kunde verpflichtet, im Tausch sofort Zug um Zug dieselbe Anzahl gleichartiger Mehrwegpaletten im gleichwertigen Zustand wie die angelieferten Paletten auszuhändigen oder – nach Wahl des Kunden – für jede nicht zurückgetauschte Palette folgende zusätzliche Gebühren innerhalb von 14 Tagen nach der Lieferung an HES zu bezahlen: Euro 75,– zuzüglich Mehrwertsteuer für jede EUR-Gitterbox und Euro 11,– zuzüglich Mehrwertsteuer für jede EUR-Flachpalette. 5.2 Als umweltbewusster Partner beteiligt sich HES an einem sogenannten Dualen System zur Erfassung und Verwertung von gebrauchten Verpackungen. Der Kunde wird das System nach Kräften unterstützen. Die Rückgabe von gebrauchten Verpackungen an HES ist daher ebenso wenig zulässig wie Kostenbelastungen und/oder Rechnungskürzungen durch den Kunden. 6. Preise 6.1 Vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Vereinbarungen erfolgt die Berechnung der Lieferungen und Leistungen auf der Grundlage der am Tag des Vertragsabschlusses allgemein gültigen Preislisten von HES. 6.2 Für Kleinaufträge mit einem Nettowarenwert bis zu Euro 50,– wird von HES ein Mindermengenzuschlag in Höhe von Euro 12,– zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer erhoben. 6.3 Alle Preise verstehen sich ab Hersteller zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. 7. Zahlungsbedingungen 7.1 Sämtliche Zahlungen sind sofort bei Lieferung fällig. Bei Vorauszahlung vor Versand gewährt HES 4% Skonto, bei Zahlung binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung und Lieferung 2% Skonto vom jeweiligen Rechnungsendbetrag. Zwingende Voraussetzung für die Skontogewährung ist, dass alle früheren Rechnungen - ausgenommen Rechnungen, denen berech-

SAINT-GOBAIN HES GmbH Postfach 45 03 19 • 66061 Saarbrücken • Tel.: 49 681 8701-0 • www.saint-gobain-hes.de Handelsregister: Saarbrücken HRB 6608 • Geschäftsführer: Dr. Stefan Immerschitt Vertriebszentrale: Ettore-Bugatti-Strasse 35 • D-51149 Köln/Porz-Gremberghoven • Postfach 92 02 31 • 51152 Köln • E-Mail: [email protected] Bankverbindung: UniCredit Bank – HypoVereinsbank • IBAN: DE09700202700015640744 • BIC: HYVEDEMMXXX Telefon: Zentrale: +49 2203 9784-0 • Verkauf: +49 2203 9784-300 • Technik: +49 2204 9784-310 •Telefax +49 2203 9784-200

tigte Einwendungen unseres Kunden entgegenstehen - beglichen sind. Für Skontoberechnungen sind die ausgewiesenen Netto-Rechnungsbeträge nach Abzug z.B. von Rabatten, Fracht, Rückwarengutschriften u.ä. maßgeblich. Nach Ablauf der 30-Tages-Frist berechnen wir Verzugszinsen gemäß § 288 BGB. 7.2 Nicht bare Zahlungen erfolgen lediglich erfüllungshalber. Kosten der Einziehung gehen zu Lasten des Kunden. Wechsel werden nicht entgegengenommen. 7.3 Soweit Käufer und Verkäufer vereinbaren, dass Zahlungsansprüche des Verkäufers aus Warenlieferungen per Banklastschriftverfahren zu erfüllen sind, ist das SEPAFirmenlastschriftverfahren anzuwenden, es sei denn, Käufer und Verkäufer vereinbaren ausdrücklich die Anwendung des SEPA-Basislastschriftverfahrens. Im Hinblick auf SEPAFirmenlastschriften des Verkäufers beträgt die Frist zur Vorabinformation des zahlungspflichtigen Käufers (Pre-Notification) einen Tag, soweit keine andere Frist ausdrücklich vereinbart wurde. Die Rechnungen des Verkäufers weisen das jeweilige Fälligkeitsdatum gesondert aus. Im Falle der elektronischen Übermittlung von Rechnungsdaten bzw. der elektronischen Rechnungsstellung ist diese Fälligkeitsangabe auch in den übermittelten Rechnungsdaten enthalten. 7.4 Bei Eintritt von Tatsachen, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder -bereitschaft des Kunden begründen (z. B. bei Nichteinlösung eines Schecks sowie bei einem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden) und bei Zahlungsverzug des Kunden, ist HES berechtigt, die Ausführung weiterer Leistungen und Lieferungen bis zur vollständigen Vorauszahlung oder angemessenen Sicherheitsleistung zurückzustellen. Kommt der Kunde einer entsprechenden Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, ist HES berechtigt, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bleiben HES vorbehalten. 7.5 Gegenüber den Zahlungsforderungen des Verkäufers, die ihm aus den Warenlieferungen an den Käufer zustehen, sind Aufrechnungen mit oder Zurückbehaltungen wegen Gegenforderungen des Käufers ausgeschlossen, es sei denn, die jeweilige Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt, wobei dieser Ausschluss nicht für Gegenforderungen gilt, die aus gegen den Verkäufer gerichteten Gewährleistungsansprüchen des Käufers resultieren. Der Verkäufer ist hingegen berechtigt, mit allen Zahlungsforderungen, die ihm gegen den Käufer zustehen, gegenüber allen Zahlungsforderungen aufzurechnen, die dem Käufer gegen den Verkäufer zustehen. Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung kann nicht geltend gemacht werden. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln und sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. 8. Eigentumsvorbehalt 8.1 Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch bereits früherer oder erst künftig aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden entstandener bzw. entstehender Forderungen bleiben alle gelieferten Waren Eigentum von HES. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung. 8.2 Eine Verarbeitung, Vermischung oder sonstige Veränderung der Vorbehaltsware, insbesondere auch ihr Einbau, erfolgt für HES als Hersteller im Sinne von § 950 BGB. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne von Ziff. 8.1. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit HES nicht gehörenden Sachen untergehen sollte, überträgt der Kunde HES bereits jetzt die ihm zustehenden Eigen-

SAINT-GOBAIN HES GmbH Postfach 45 03 19 • 66061 Saarbrücken • Tel.: 49 681 8701-0 • www.saint-gobain-hes.de Handelsregister: Saarbrücken HRB 6608 • Geschäftsführer: Dr. Stefan Immerschitt Vertriebszentrale: Ettore-Bugatti-Strasse 35 • D-51149 Köln/Porz-Gremberghoven • Postfach 92 02 31 • 51152 Köln • E-Mail: [email protected] Bankverbindung: UniCredit Bank – HypoVereinsbank • IBAN: DE09700202700015640744 • BIC: HYVEDEMMXXX Telefon: Zentrale: +49 2203 9784-0 • Verkauf: +49 2203 9784-300 • Technik: +49 2204 9784-310 •Telefax +49 2203 9784-200

tumsrechte an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Materialien zur Zeit der Verarbeitung; HES nimmt die Übertragung an. Die Eigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne von Ziff. 8.1. 8.3 Der Kunde ist zur sachgerechten und pfleglichen Behandlung der Vorbehaltsware verpflichtet. Er ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder mit sonstigen Rechten Dritter zu belasten. Bei eventuellen Pfändungen, Zugriffen Dritter, Verlusten, Beschädigungen und sonstigen Umständen, die die Eigentumsrechte oder die Vorbehaltsware von HES beeinträchtigen könnten, hat der Kunde das Eigentum von HES nach Kräften zu schützen und HES unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. 8.4 Der Kunde ist bis auf Widerruf zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr berechtigt. Der Kunde tritt bereits jetzt sämtliche Ansprüche und Forderungen aus einer Weiterveräußerung sowie einer Verarbeitung und/oder dem Einbau der Vorbehaltsware erfüllungshalber an HES ab; HES nimmt die Abtretung an. Der Kunde ist bis auf Widerruf zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt. HES wird von ihren Widerrufsrechten keinen Gebrauch machen, solange der Kunde seinen Vertragspflichten ordnungsgemäß nachkommt und kein Fall von Ziff. 8.6 vorliegt. Der Kunde hat die eingezogenen Beträge gesondert aufzubewahren und sofort an HES abzuführen, soweit und sobald die Forderungen von HES fällig sind. Auf Verlangen hat der Kunde HES die zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Angaben zu erteilen. HES ist berechtigt die Abtretung gegenüber den Schuldnern des Kunden offenzulegen. 8.5 Der Kunde hat die Vorbehaltsware ausreichend gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern. Versicherungs- und sonstige Ersatzansprüche, die der Kunde für die Zerstörung, den Verlust oder die Beschädigung der Vorbehaltsware erhält, tritt er bereits jetzt an HES ab; HES nimmt die Abtretung an. 8.6 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder treten Tatsachen ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder -bereitschaft begründen (vgl. Ziff. 7.5), ist HES nach billigem Ermessen berechtigt, die Vorbehaltsware wieder an sich zu nehmen. Der Kunde ermächtigt HES, zur Rücknahme sein Betriebsgrundstück zu betreten. Die Kosten des Rücktransports sind von dem Kunden zu tragen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware gilt nur als Rücktritt von dem Vertrag, sofern dies von HES ausdrücklich erklärt wird. 8.7 Übersteigt der Wert der für HES bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20%, ist HES auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach ihrer Wahl verpflichtet. 9. Produktangaben, Muster, Beschaffenheitsangaben und -garantien 9.1 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, gelten Produktangaben, Proben und Muster nur als bloß annähernde Produktbeschreibung und Beschaffenheitsangaben bzw. als lediglich annähernde Anschauungsstücke der bestellten Ware. Die verbindlichen Beschaffenheitsangaben ergeben sich ausschließlich aus unserer Auftragsbestätigung. 9.2 Eine Beschaffenheitsgarantie wird von uns nur im Ausnahmefall übernommen und muss ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnet sein.

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10. Gewährleistung 10.1 Mängel, Beschädigungen und Mengenabweichungen sind HES unverzüglich schriftlich anzuzeigen, und zwar: bei erkennbaren Mängeln etc. spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach Empfang der Lieferung und bei anderen Mängeln, die innerhalb dieser Frist auch bei sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt werden können, spätestens innerhalb 7 Werktagen nach Entdeckung. Unterbleibt eine fristgerechte Mängelrüge, können aus solchen Mängeln keine Ansprüche gegen HES mehr hergeleitet werden. Weitergehende Obliegenheiten des Kunden nach §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt. 10.2 Handelsübliche oder unwesentliche Abweichungen der Ware stellen keinen Mangel dar und rechtfertigen keine Beanstandung. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, sofern die Brauchbarkeit der Gesamtlieferung nicht unzumutbar eingeschränkt ist. 10.3 Im Falle einer Mängelrüge steht HES das Recht zur Besichtigung und Prüfung der beanstandeten Ware in unverändertem Zustand zu. Die beanstandete Ware darf nur nach vorheriger Abstimmung mit HES zurückgesandt werden. 10.4 Ist die gelieferte Ware mangelhaft, so behält sich HES das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Wahl von HES vor. Der Kunde hat HES die erforderliche und zumutbare Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung einzuräumen. Schlagen die zumutbaren Nachbesserungsversuche bzw. Ersatzlieferungen fehl oder sind sie innerhalb angemessener Frist nicht möglich oder verstreicht eine von dem Kunden gesetzte angemessene Nachfrist, ohne dass der Mangel behoben wird, oder wird die Mängelbeseitigung von HES schuldhaft verzögert, so kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung des Preises verlangen. Ausgetauschte Teile werden Eigentum von HES. 11. Haftung 11.1 Die Haftung von HES, einschließlich ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt vorbehaltlich des folgenden Satzes für alle Schadensersatzansprüche des Kunden, insbesondere aus Verzug, Unmöglichkeit, Nichterfüllung, Verletzung von vertraglichen Pflichten (pVV), Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen (cic), unerlaubter Handlung und Delikt. Die Haftung wegen Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, eines Beschaffungsrisikos, bei Verletzung des Körpers oder des Lebens oder aus dem Produkthaftungsgesetz oder wegen schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht bleibt uneingeschränkt bestehen. 11.2 Vorbehaltlich anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarungen erfolgen Berechnungen und sonstige technische und/oder anwendungstechnische Angaben und Hinweise von HES nur gefälligkeitshalber. Sie sind daher unverbindlich und erfolgen ohne Gewähr. 12. Urheberrechte Sämtliche Zeichnungen, Pläne und sonstige technische Unterlagen, die dem Kunden ausgehändigt werden, verbleiben im geistigen und dinglichen Eigentum von HES; HES behält sich ihre Urheberrechte vor. Ihre Benutzung ist dem Kunden lediglich im Rahmen des Vertragszwecks gestattet. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere eine Vervielfältigung oder die Weitergabe an Dritte ist unzulässig.

SAINT-GOBAIN HES GmbH Postfach 45 03 19 • 66061 Saarbrücken • Tel.: 49 681 8701-0 • www.saint-gobain-hes.de Handelsregister: Saarbrücken HRB 6608 • Geschäftsführer: Dr. Stefan Immerschitt Vertriebszentrale: Ettore-Bugatti-Strasse 35 • D-51149 Köln/Porz-Gremberghoven • Postfach 92 02 31 • 51152 Köln • E-Mail: [email protected] Bankverbindung: UniCredit Bank – HypoVereinsbank • IBAN: DE09700202700015640744 • BIC: HYVEDEMMXXX Telefon: Zentrale: +49 2203 9784-0 • Verkauf: +49 2203 9784-300 • Technik: +49 2204 9784-310 •Telefax +49 2203 9784-200

13. Datenschutz HES ist berechtigt, die Daten, die ihr im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung des Kunden bekannt werden, unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes zu speichern, zu übermitteln und sonst zu verarbeiten. 14. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht 14.1 Beiderseitiger Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Beziehungen zwischen HES und dem Kunden ist Saarbrücken, HES bleibt jedoch berechtigt, den Kunden auch vor einem anderen an sich gesetzlich zuständigen Gericht in Anspruch zu nehmen. 14.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG) sowie die Anwendung der Einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und über den Abschluss solcher Kaufverträge ist ausgeschlossen. 15. Schriftform und Vertragssprache Änderungen und Ergänzungen der getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für diese Regelung. Vertragssprache ist deutsch. 16. Gültigkeit Sollte eine oder mehrere dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, oder sollte der auf ihrer Grundlage abgeschlossene Vertrag eine Regelungslücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Vereinbarung werden die Vertragspartner diejenige Regelung treffen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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