Allgemeine Einkaufsbedingungen der Purmetall GmbH & Co. KG Stand:

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Purmetall GmbH & Co. KG Stand: 01.10.2015 I. Vertragsinhalt, Vertragsabschluss 1. Diese Allgemeinen Einkaufsbedi...
Author: Gudrun Kneller
10 downloads 1 Views 348KB Size
Allgemeine Einkaufsbedingungen der Purmetall GmbH & Co. KG Stand: 01.10.2015 I.

Vertragsinhalt, Vertragsabschluss

1.

Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten für alle – auch zukünftigen – Bestellungen von Waren und Dienstleistungen und deren Abwicklung. Entgegenstehende oder von diesen Einkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennen wir nicht an, es sei denn, in diesen Einkaufsbedingungen oder in dem Vertrag mit dem Auftragnehmer ist etwas anderes bestimmt. Nehmen wir die Ware ohne ausdrücklichen Widerspruch entgegen, so kann hieraus in keinem Fall abgeleitet werden, wir hätten die Bedingungen des Auftragnehmers anerkannt.

2.

Werden für eine bestimmte Bestellung besondere, von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen vereinbart, so gelten diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen nachrangig und ergänzend.

3.

Die Erstellung von Angeboten ist für uns kostenlos und unverbindlich.

4.

Diese Bedingungen gelten nur bei Geschäften mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

II.

Preise Die vereinbarten Preise verstehen sich frei der von uns angegebenen Empfangsstelle einschließlich Fracht-, Verpackungs- und Nebenkosten und aller Nebenkosten ausdrücklich einschließlich Zollkosten und Maut. Bei unfreier Lieferung übernehmen wir nur die günstigen Frachtkosten, es sei denn, wir haben eine besondere Art der Versendung vorgeschrieben.

III.

Zahlung

1.

Rechnungen sind in dreifacher Ausfertigung einzureichen.

2.

Eine Leistungserbringung vor vereinbarten Terminen oder vor Ablauf vereinbarter Fristen berührt nicht eine an Termin oder Frist gebundene Zahlungsfälligkeit; außerdem berechtigt sie uns zur Zurückweisung von Leistungen.

3.

Mangels abweichender Vereinbarungen gelten folgende Zahlungsbedingungen: Rechnungen begleichen wir entweder innerhalb 14 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen ohne Abzug. Sind die Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers für uns günstiger, gelten diese.

4.

Zahlungs- und Skontofristen laufen ab Rechnungseingang, jedoch nicht vor Eingang der Ware bzw. bei Leistungen nicht vor deren Abnahme und, sofern Dokumentationen oder ähnliche Unterlagen zum Leistungsumfang gehören, nicht vor deren vertragsgemäßer Übergabe an uns.

5.

Zahlungen erfolgen mittels Scheck oder Banküberweisung. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn der Scheck am Fälligkeitstag per Post abgesandt bzw. die Überweisung am Fälligkeitstag bei der Bank in Auftrag gegeben wurde.

6.

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns im gesetzlichen Umfang zu.

7.

Fälligkeitszinsen können nicht gefordert werden. Der Verzugszinssatz beträgt 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Auf jeden Fall sind wir berechtigt, einen geringeren Verzugsschaden als vom Auftragnehmer gefordert nachzuweisen.

IV.

Lieferfristen

1.

Vereinbarte Liefertermine und -fristen sind verbindlich. Drohende Lieferverzögerung ist uns unverzüglich mitzuteilen.

2.

Im Falle des Lieferverzugs stehen uns die gesetzlichen Ansprüche zu. Insbesondere sind wir berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen. Unser Anspruch auf die Lieferung ist erst ausgeschlossen, wenn der Verkäufer den Schadenersatz geleistet hat.

V.

Eigentumsvorbehalt

1.

Bezüglich der Eigentumsvorbehaltsrechte des Auftragnehmers gelten dessen Bedingungen mit der Maßgabe, dass das Eigentum an der Ware mit ihrer Bezahlung auf uns übergeht und

Seite 1 von 8

Allgemeine Einkaufsbedingungen – 01.10.2015

dementsprechend die Erweiterungsformen des sogenannten Kontokorrent- und Konzernvorbehaltes nicht gelten. 2.

Auf Grund des Eigentumsvorbehalts kann der Auftragnehmer die Ware nur heraus verlangen, wenn er vom Vertrag zurückgetreten ist.

VI.

Vertragsdurchführung, Gefahrenübergang

1.

Zum Lieferumfang gehören bei Geschäften des Maschinenbaus und der Anlagentechnik auch die Lieferung der technischen Unterlagen einschließlich der Fertigungszeichnungen und Stücklisten hinsichtlich des vertraglich im Einzelnen vereinbarten Leistungsumfangs. Zum Lieferumfang gehört bei Rohstoffen zu jeder Lieferung ein Zertifikat mit den zur aktuellen Lieferung gehörenden produktspezifischen Daten. Das Zertifikat liegt uns grundsätzlich am Tag der Lieferung oder Folgetag per E-Mail vor. Bei Rohstoffen ist ein Sicherheitsdatenblatt gemäß GHS und bei Geräten und Maschinen eine Konformitätserklärung vorzulegen.

2.

Bei Lieferungen, die nach Gewicht berechnet werden, ist eine Verwiegung erforderlich. Für die Abrechnung ist das auf den von uns vorgeschriebenen geeichten Waagen festgestellte Gewicht (Wiegekarte) maßgebend.

3.

Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizufügen. Bei Lieferungen, die nach Gewicht berechnet werden, ist zusätzlich die Wiegekarte beizufügen. Abladen erfolgt nur gegen Vorlage der maschinellen Wiegekarte. Wir behalten uns jedoch stichprobenartige Kontrollverwiegung auf unserer Waage vor. Wir haben das Recht, bei Gewichtsabweichung gegenüber dem vom Auftragnehmer ausgewiesenen Gewicht das von uns ermittelte Gewicht gegen Vorlage unserer Wiegekarte als maßgeblich anzusetzen. Bei Anlieferung ohne Wiegekarte oder ohne maschinelle Wiegekarte erfolgt die Gewichtsermittlung auf unserer Waage. Den Empfang von Sendungen hat sich der Auftragnehmer von der angegebenen Empfangsstelle schriftlich bestätigen zu lassen. Das gilt auch für Wartezeiten/Standzeiten bei der Warenannahme, sofern wir diese zu vertreten haben. Werden zur Leistungserbringung etwaige Gegenstände auf unserem Gelände gelagert, darf das nur auf von uns zu erfragenden Lagerplätzen geschehen. Für diese Gegenstände trägt der Auftragnehmer bis zum Gefahrübergang die volle Verantwortung und Gefahr.

4.

5.

Der Auftragnehmer trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung, auch bei “ab Werk” – Lieferungen, bis zur Übergabe der Ware am Bestimmungsort.

6.

Teillieferungen bedürfen unserer Zustimmung. Sie sind stets als solche zu kennzeichnen.

7.

Mehr- oder Minderlieferungen sind nur im handelsüblichen Rahmen gestattet.

8.

Verpackungskosten trägt der Auftragnehmer, falls nicht schriftlich etwas Anderes vereinbart wurde. Tragen wir im Einzelfall die Kosten der Verpackung, so ist uns diese billigst zu berechnen. Die Rücknahmepflichten richten sich nach der Verpackungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung oder der etwaigen Nachfolgeverordnung.

9.

Auf allen Formularen einschließlich Lieferschein sind unsere Bestellnummer, Bestell- bzw. Abrufdatum, Lieferdatum, Abladestelle und unsere Materialbezeichnung mit Materialnummer eindeutig anzugeben. Lieferscheine sowohl mit als auch ohne handschriftliche Bemerkungen sind grundsätzlich von unserem Mitarbeiter an der Abladestelle zu unterschreiben. Anderenfalls gelten die Lieferscheine nicht als Auslieferungsnachweis und berechtigen folglich nicht zur Fakturierung.

10.

Ausdrücklicher Bestandteil dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen sind unsere Anlagen Zusatzbestimmungen für Maschinen (Anlage 1) in der jeweils gültigen Fassung. Die Beachtung bzw. Erfüllung gehört zum Liefer- und Leistungsumfang des Auftragnehmers  Dienstleistungen auf eigenem und fremden Grund (Anlage 2)  Sicherheits-Check für Fremdfirmen (Anlage 3) 

VII.

Erklärungen über Ursprungseigenschaft Für den Fall, dass der Auftragnehmer Erklärungen über die Ursprungseigenschaft der verkauften Ware abgibt, gilt Folgendes:

1.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich die Überprüfung der Ursprungsnachweise durch die Zollverwaltung zu ermöglichen und sowohl die dazu notwendigen Auskünfte zu erteilen als auch eventuell erforderliche Bestätigungen beizubringen.

Seite 2 von 8

Allgemeine Einkaufsbedingungen – 01.10.2015

2.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, der dadurch entsteht, dass der erklärte Ursprung infolge fehlerhafter Bescheinigung oder fehlender Nachprüfungsmöglichkeit von der zuständigen Behörde nicht anerkannt wird. Diese Haftung trifft den Auftragnehmer jedoch nur bei schuldhaftem Verhalten oder beim Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft.

VIII.

Haftung für Mängel, Verjährung

1.

Der Auftragnehmer hat uns die Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Er hat uns insbesondere dafür einzustehen, dass seine Lieferungen und Leistungen den anerkannten Regeln der Technik und den vertraglich vereinbarten Eigenschaften, Normen sowie den Sicherheits-, Arbeitsschutz-, Unfallverhütungs- und sonstigen Vorschriften entsprechen.

2.

Die Ware wird bei uns nach Eingang in dem uns zumutbaren und uns technisch möglichen Umfang auf Qualität und Vollständigkeit geprüft. Mängelanzeigen sind – auch im Sinne des § 377 HGB rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 14 Arbeitstagen bei dem Auftragnehmer per Brief, Telefax, E-Mail oder telefonisch eingehen. Die Frist für die Mängelanzeige beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem wir – oder im Fall des Streckengeschäfts unsere Abnehmer – den Mangel festgestellt haben oder hätten feststellen müssen.

3.

Hat die Ware einen Sachmangel, so stehen uns die gesetzlichen Rechte nach unserer Wahl zu. Wir können vom Auftragnehmer Ersatz der Aufwendungen verlangen, die wir im Verhältnis zu unserem Abnehmer zu tragen haben, wenn der Mangel bereits beim Übergang der Gefahr auf uns vorhanden war.

4.

Für unsere Mängelansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Die Mängelhaftung des Auftragnehmers endet jedoch in jedem Fall zehn Jahre nach Ablieferung der Ware. Diese Beschränkung gilt nicht, sofern unsere Ansprüche auf Tatsachen beruhen, die der Auftragnehmer kannte oder über die er nicht in Unkenntnis hat sein können und die er uns nicht offenbart hat.

5.

Der Auftragnehmer tritt uns bereits jetzt – erfüllungshalber – alle Ansprüche ab, die ihm gegen seine Vorlieferanten aus Anlass und im Zusammenhang mit der Lieferung mangelhafter Ware oder solcher Waren zustehen, denen zugesicherte Eigenschaften fehlen. Er wird uns zur Geltendmachung solcher Ansprüche sämtliche hierfür erforderlichen Unterlagen aushändigen.

IX.

Werkzeuge, Modelle, Zeichnungen und andere Unterlagen

1.

Von uns bereitgestellte oder für uns angefertigte Werkzeuge, Modelle, Zeichnungen und andere Unterlagen dürfen ausschließlich zur Ausführung unserer Aufträge verwendet werden. Sie dürfen Dritten ohne unsere Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden und sind bis auf Widerruf, längstens jedoch zwei Jahre nach dem letzten Einsatz, ordnungsgemäß aufzubewahren und uns danach auszuhändigen.

2.

Die Anfertigung sowie die Be- und Verarbeitung solcher Werkzeuge, Modelle, Zeichnungen und anderer Unterlagen, die der Auftragnehmer in unserem Auftrag fertigt, erfolgen für uns als Hersteller mit der Folge, dass wir hieran Eigentum erwerben.

X.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

1.

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung und ausschließlicher Gerichtsstand ist Oberhausen (Rhld). Wir können den Auftragnehmer auch an seinem Gerichtsstand verklagen.

2.

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Auftragnehmer gilt in Ergänzung zu diesen Bedingungen deutsches Recht unter Einschluss der Vorschriften des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über den internationalen Warenkauf (CISG).

3.

Bei grenzüberschreitenden Lieferungen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz unserer Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Wir behalten uns das Recht vor, auch jedes andere Gericht anzurufen, das aufgrund der EuGVÜ bzw.der EuGWO zuständig ist. In Zweifelsfällen ist die deutsche Fassung dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen maßgebend.

4.

5.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen oder der Teil einer Bestimmung unwirksam und /oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen bzw. der übrige Teil der Bestimmung wirksam.

Seite 3 von 8

Allgemeine Einkaufsbedingungen – 01.10.2015

Anlage 1. Zusatzbestimmungen bei der Bestellung von Maschinen im Sinne der EG-Maschinenrichtlinie Mit der Annahme des Auftrages verpflichtet sich der Auftragnehmer, folgende Bestimmungen bzw. Forderungen (jeweils in der gültigen Fassung) zu beachten:           

EG-Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG sowie deren nationale Umsetzung (9. ProdSV), EG-EMV-Richtlinie 2004/108/EG sowie deren nationale Umsetzung (Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) EG-Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG sowie deren nationale Umsetzung (1. ProdSV), EG-Druckgeräte-Richtlinie 97/23/EG sowie deren nationale Umsetzung (14. ProdSV), EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz 89/391/EWG sowie deren nationale Umsetzung (Arbeitsschutzgesetz), EG-Arbeitsmittel-Benutzungs-Richtlinie 89/655/EWG sowie deren nationale Umsetzung (Arbeitsmittelbenutzungsverordnung und Betriebssicherheitsverordnung), EG-Explosionsschutz-Richtlinie 94/9/EG sowie deren nationale Umsetzung (Betriebssicherheitsverordnung), Sonstige anzuwendende Gemeinschafts-Richtlinien der EU, Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), Sonstige für die bestellte Maschine anzuwendenden Rechtsverordnungen zum ProdSG, Alle für die bestellte Maschine geltenden harmonisierten europäischen Grundnormen und Gruppennormen, insbesondere

DIN EN ISO 4413 DIN EN ISO 4414 DIN EN ISO 11161 DIN EN ISO 12100 DIN EN ISO 13849 DIN EN ISO 13850 DIN EN IS0 13857 DIN EN 349 DIN EN 614 DIN EN 626 DIN EN 953 DIN EN 1037 DIN EN 1088 DIN EN 1127 DIN EN 13478 DIN EN 60204 DIN EN 61310 DIN EN 61496 DIN EN 62061

Seite 4 von 8

Allgemeine Regeln und sicherheitstechnische Anforderungen an Hydraulikanlagen und deren Bauteile Allgemeine Regeln und sicherheitstechnische Anforderungen an Pneumatikanlagen und deren Bauteile Sicherheit von Maschinen - Integrierte Fertigungssysteme Sicherheit von Maschinen Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen Not-Halt-Gestaltungsleitsätze Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefährdungsbereichen mit den oberen und unteren Gliedmaßen Mindestabstände z. Vermeidung des Quetschens v. Körperteilen Ergonomische Gestaltungsgrundsätze Reduzierung des Gesundheitsrisikos durch Gefahrstoffe, die von Maschinen ausgehen Trennende Schutzeinrichtungen Vermeidung von unerwartetem Anlauf Verriegelungseinrichtungen Explosionsfähige Atmosphären – Explosionsschutz Sicherheit von Maschinen - Brandschutz Elektrische Ausrüstung von Maschinen (VDE 0113-1) Anzeigen, Kennzeichen und Bedienen (VDE 0113-101) Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen (VDE 0113) Funktionale Sicherheit sicherheitsbezogener elektrischer, elektronischer und programmierbarer elektronischer Steuerungssysteme

Allgemeine Einkaufsbedingungen – 01.10.2015

 

alle für die bestellte Maschinen geltenden europäischen Produktnormen alle weiteren europäischen und internationale Normen, soweit sie auf die Maschine anwendbar sind, insbesondere

DIN EN ISO 11688 DIN EN ISO 11690 DIN EN ISO 15667 DIN EN 50178 DIN EN 60529 DIN EN 61000… DIN EN 61508… DIN EN 62079

Akustik-Richtlinie für die Gestaltung lärmarmer Maschinen und Geräte Akustik-Richtlinie für die Gestaltung lärmarmer maschinenbestückter Arbeitsstätten Akustik - Leitfaden für den Schallschutz durch Kapseln und Kabinen Ausrüstung von Starkstromanlagen mit elektronischen Betriebsmitteln Schutzarten durch Gehäuse (IP-Code) Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) Funktionale Sicherheit sicherheitsbezogener elektrischer, elektronischer und programmierbarer elektronischer Systeme Erstellen von Anleitungen; Gliederung, Inhalt und Darstellung

Fehlen für die bestellte Maschine harmonisierte europäische Normen, verpflichtet sich der Auftragnehmer die deutschen Normen und technischen Spezifikationen zu beachten, die die Bundesregierung im „Verzeichnis der Normen gemäß Maschinenverordnung – 9. ProdSV“ bekannt gemacht hat. Wird in begründeten Fällen von harmonisierten europäischen Normen oder deutschen Normen und technischen Spezifikationen abgewichen, ist nachzuweisen und zu dokumentieren, dass die gleiche Sicherheit auf andere Weise erreicht wurde. Diese Verpflichtung schließt ein, dass  an einer verwendungsfertigen Maschine die CE-Kennzeichnung angebracht ist,  für eine Maschine mit CE-Kennzeichnung eine EG-Konformitätserklärung in deutscher Sprache nach Anhang II A EG-Maschinen-Richtlinie ausgestellt und beigefügt ist,  einer nicht verwendungsfertigen (nicht richtlinienkonformen) Maschine die Herstellererklärung gemäß Anhang II B EG-Maschinen-Richtlinie beiliegt. Die Realisierung der Beschaffenheitsanforderungen relevanter Binnenmarkt-Richtlinien wird -soweit es vom Lieferumfang her möglich ist- zur Bedingung gemacht und ist zu bescheinigen.  für eine Maschine nach Anhang IV EG-Maschinen-Richtlinie eine Bescheinigung einer zugelassenen Prüf- und Zertifizierungsstelle vorgelegt wird (ggf. Nachweis der EGBaumusterprüfung),  eine Betriebsanleitung gemäß Anhang I EG-Maschinen-Richtlinie und DIN EN ISO 12100-2 in deutscher Sprache beigefügt ist (einschließlich der darin verlangten Lärmemissions- und ggf. Vibrationskennwerten),  eine Technische Dokumentation gemäß Anhang V EG-Maschinen-Richtlinie bereitgehalten wird. Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, gehören folgende Bestandteile der technischen Dokumentation in jedem Falle zum Lieferumfang der Maschine (sofern nicht Bestandteil der Betriebsanleitung):  detaillierte Gesamtpläne der Maschine sowie die Steuerkreispläne  Wartungs- und Instandhaltungspläne  eine Beschreibung der Lösungen, die zur Verhütung der von der Maschine ausgehenden Gefahren gewählt wurden (Schutzmaßnahmenbeschreibung)  Ersatzteillisten  ggf. statische Berechnungen Bereitzuhalten sind insbesondere  Gefahrenanalyse  Risikoeinschätzung  Liste der grundlegenden Anforderungen gem. Maschinen-RL, Normen und andere techn. Spezifikationen, die bei der Konstruktion der Maschine berücksichtigt wurden Diese Verpflichtungen sind Teil des Kaufvertrages. Werden sie nicht erfüllt, gilt der Auftrag als nicht ordnungsgemäß durchgeführt. Schadensersatzansprüche wegen sich daraus ergebenden Folgen bleiben vorbehalten.

Seite 5 von 8

Allgemeine Einkaufsbedingungen – 01.10.2015

Anlage 2. Dienstleistungen auf eigenem und fremdem Grund Der Auftragnehmer hat sich über die örtlichen Gegebenheiten vor Auftragsannahme durch Inaugenscheinnahme bzw. in Gesprächen mit Angestellten der Purmetall GmbH & Co. KG unterrichtet. Maschinenauswahl, Ausführungsart und Aufwand sind vom Auftragnehmer in Kenntnis der Anforderungen ermittelt bzw. empfohlen. Der Auftragnehmer garantiert und sichert zu, dass sämtliche von ihm gelieferten bzw. verwendeten Materialien, Maschinen und Werkzeuge den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, Vorschriften und Richtlinien von Behörden und Berufsgenossenschaften sowie evtl. abweichenden Vorschriften am Einsatzort entsprechen. Sollten sich im Zuge der Auftragsdurchführung Situationen ergeben, welche einen zusätzlichen, nicht vorhersehbaren Aufwand erfordern, so ist die ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers (Einkauf) vor Leistung erforderlich. Jede Veränderung des Liefer- und Leistungsumfangs, insbesondere der daraus resultierenden Kosten, bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Betriebsbedingte Behinderungen der Arbeiten können nicht ausgeschlossen werden und sind vom Auftragnehmer bei der Durchführung der Arbeiten zu berücksichtigen. Im Liefer- und Leistungsumfang sind sämtliche für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Maschinen und Materialien (ggf. abgesehen von der Beistellung von PURMETALL-Massen und/oder bei Bestellung ausdrücklich anderweitig getroffenen und schriftlich fixierten Vereinbarungen), einschließlich sauberer Räumung der Baustelle enthalten, d. h. der Auftragnehmer hat die von ihm benutzten Räume und Grundstücks- und Anlagenflächen regelmäßig und nach Abschluss der Arbeiten zu säubern. Unterlässt er dies, werden die notwendigen Maßnahmen von PURMETALL auf Kosten des Auftragnehmers veranlasst. Der Auftragnehmer führt die Arbeiten in eigener Verantwortung, mit eigenem Personal, eigenen Arbeitsschutzmitteln sowie eigenen Geräten durch. Vor Beginn der Arbeiten erfolgt die Sicherheitseinweisung/Sicherheits-Check für Fremdfirmen durch einen von PURMETALL bestimmten Verantwortlichen. Ohne erfolgte Sicherheitseinweisung/Sicherheits-Check darf mit den Arbeiten nicht begonnen werden. Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Arbeitsordnung und Sicherheit durch sein Personal und das Personal evtl. eingesetzter Subunternehmer. Es ist Aufgabe des Bauleiters des Auftragnehmers, sich über die bei PURMETALL geltende Arbeitsordnung und Sicherheitsvorschriften zu orientieren und das Personal entsprechend zu unterweisen. PURMETALL hat Hausrecht und Weisungsbefugnis gegenüber allen Mitarbeitern des Auftragnehmers. PURMETALL kann verlangen, dass Mitarbeiter, die durch schlechte handwerkliche Arbeit oder den Arbeitsablauf störendes Verhalten auffallen, das Betriebsgelände umgehend verlassen. Ersatzansprüche gegen den Auftraggeber entstehen daraus nicht. Die Arbeiten sind unter Aufsicht eines verantwortlichen Beauftragten auszuführen, der während der Bauzeit nur nach Einwilligung von PURMETALL ausgewechselt werden darf. PURMETALL kann seine Ablösung verlangen. Der Auftragnehmer sorgt für eine ausreichende Absicherung der Mitarbeiter, welche die Arbeiten ausführen, gegen Haftpflicht- und Betriebsunfallrisiken sowie für eine entsprechende Ausstattung der Mitarbeiter mit Arbeits- und Arbeitsschutzmitteln, geeignet für den Einsatz u. a. in Stahlwerken. Seite 6 von 8

Allgemeine Einkaufsbedingungen – 01.10.2015

Bei Ankunft am Einsatzort, vor Beginn der Arbeiten, melden sich Ihre Mitarbeiter bei dem zuständigen PURMETALL-Mitarbeiter bzw. bei einem durch PURMETALL bestimmten Dritten an. Nach Abschluss der Arbeiten melden sich Ihre Mitarbeiter entsprechend ab. Über die ausgeführten Arbeiten stellen Ihre Mitarbeiter Stunden-/Schichtenzettel aus, aus denen die Dauer sowie die ausgeführten Arbeiten klar ersichtlich und nachvollziehbar sind. Die Stunden-/ Schichtenzettel sind jeweils durch den am Einsatzort zuständigen PURMETALL-Mitarbeiter bzw. von einem durch PURMETALL bestimmten Dritten gegenzuzeichnen und Ihrer Rechnung beizufügen. Sollten im Zeitraum der Durchführung der mit dieser Bestellung beauftragten Arbeiten weitere Arbeiten durch den Auftragnehmer auf dem Gelände des Auftraggebers ausgeführt werden, so ist explizit darauf zu achten, dass es eine saubere Abgrenzung der jeweiligen auftragsbezogenen Arbeiten gibt. Der Auftragnehmer hat die von ihm benutzten Räume und Grundstücks- und Anlagenflächen regelmäßig und nach Abschluss der Arbeiten zu säubern. Unterlässt er dies, werden die notwendigen Maßnahmen von PURMETALL auf Kosten des Auftragnehmers veranlasst. Fahrzeuge sind grundsätzlich so zu parken bzw. zu positionieren, dass die Benutzung der Fahrwege und der Zugang zu Anlagen jederzeit gewährleistet sind. Ausgewiesene und gekennzeichnete Parkflächen sind entsprechend zu benutzen. Diese Anlage ist ein wesentlicher Bestandteil unserer oben genannten Bestellung. Mit Auftragsannahme gelten die Bedingungen als vereinbart.

Seite 7 von 8

Allgemeine Einkaufsbedingungen – 01.10.2015

Anlage 3. Sicherheits-Check für Fremdfirmen Betriebsbereich:

N o t r u f: 1 1 2

Ort und Art der Arbeit:

Bei Mängeln oder Störungen

Datum der Ausführung:



0208850020

Einmalige Tätigkeitsbezogene Unterweisung Jahresunterweisung

Gefahren Absturzgefahr ........................................................................................................................................................................... Brandgefahr .............................................................................................................................................................................. Explosionsgefahr ...................................................................................................................................................................... Gasgefahr ................................................................................................................................................................................. Gefahr durch Kontakt mit heißen Materialien/Medien ................................................................................................................ Gefahr durch Gefahrstoffe......................................................................................................................................................... Gefahr durch Körperströme/Lichtbogen .................................................................................................................................... Gefahr durch Strahlung ............................................................................................................................................................. Quetschgefahr durch bewegte Maschinenteile .......................................................................................................................... Quetschgefahr durch automatisch anlaufende Anlagen ............................................................................................................ Quetschgefahr durch bewegte Transport-/Arbeitsmittel ............................................................................................................. Gefahr des Verschüttens, Versinkens und/oder Ertrinkens ........................................................................................................ Gefahr der Luft-, Gewässer-, Bodenverunreinigung, Lärmbelästigung und/oder falschen Abfallentsorgung............................... Gefahr durch Arbeiten in engen Räumen .................................................................................................................................. Gefahr durch eingeschränkte Sichtbedingungen ....................................................................................................................... Wechselseitige Gefährdungen ..................................................................................................................................................

Sonstige Gefahren: ................................................................................................................................................................................................ ................................................................................................................................................................................................

Maßnahmen Unterweisung der Fremdfirmenmitarbeiter durch Leistungserbringer (Name): Unterweisung der Nachunternehmer (Sub-Unternehmer) durch Leistungserbringer (Name): Sichtkontrolle der Arbeitsmittel vor Arbeitsbeginn; schadhafte Arbeitsmittel nicht benutzen (aussondern!) ............................... An-, Abmeldung ........................................................................................................................................................................ Freigabe ................................................................................................................................................................................... Sicherungsliste.......................................................................................................................................................................... Brenn- und Schweißgenehmigung ............................................................................................................................................ Befahrerlaubnis ......................................................................................................................................................................... Gaswarngerät ........................................................................................................................................................................... Arbeitsschutzkleidung ............................................................................................................................................................... Verbot von Rauchen und offenem Feuer ................................................................................................................................... Meldung umweltrelevanter Ereignisse .......................................................................................................................................

Umsetzung Überprüfung der Maßnahmen durch (Name): ____________________________________________________________ Betrieb:

Purmetall GmbH & Co. KG

Auftraggeber: ______________________

Firma: ___________________________

Datum/ Name: ___________________________

Datum/ Name: __________________________

Datum/ Name: ___________________________

___________________________

__________________________

___________________________

Unterschrift

Seite 8 von 8 Formblatt 312 Sicherheitscheck für Fremdfirmen

Unterschrift

Unterschrift

Allgemeine Einkaufsbedingungen – 01.10.2015

Suggest Documents