Alles auf einen Blick: Anmeldeset 2017

Alles auf einen Blick: Anmeldeset 2017 Unser Angebot für Sie Hallenplan �����������������������������������������������������������������������������...
4 downloads 1 Views 3MB Size
Alles auf einen Blick: Anmeldeset 2017 Unser Angebot für Sie Hallenplan ������������������������������������������������������������������������������� 2 Angebotsüberblick ��������������������������������������������������������������������� 4 Preisliste���������������������������������������������������������������������������������� 6 Systemstand: Überblick �������������������������������������������������������������� 8 Systemstand Deluxe: Auf Wunsch & nach Maß �������������������������������� 9 Hinweise für Eigenbaustände ����������������������������������������������������� 21 Teilnahmebedingungen ������������������������������������������������������������� 22

Ihre Anmeldeunterlagen (beiliegend im hinteren Teil) Anmeldeformulare Hinweise und Tipps zur Anmeldung Angebote und Preise

Hallenplan Stand der Planung: September 2016

„Auf der Buchmesse laufen die roten Fäden der Buchbranche eimal im Jahr verlässlich zusammen. Die Events, Branchen- und Endverbraucherkontakte machen Frankfurt zum positiven Testfeld unserer gesamten Verlagsarbeit.“

MATTHIAS TRIEBEL Vertriebsleiter, Edition Michael Fischer

6.0

6.3

Internationale Verlage

Literary Agents & Scouts Centre (LitAg)

6.1 Internationale Verlage Fokus: Kinderbuch & Kunstbuch

6.2

Kunst- und Kreativmarkt

Publishers Rights Corner Galleria

Publishing Perspectives Stage

Eingang Torhaus

6.3

Internationale Verlage

6.2

Hot Spot Digital Innovation

6.1 8

6.0

Via Mobile

Operation and Security Center (OSC) Halle 4.0 Polizei Police

Polizei

10

Feuerwehr

Torhaus ServiceCenter Polizei Police

Erste Hilfe

4.0

Cargo Center Eingang Halle 10 Pendelbusverkehr: Messe-Parkhaus Rebstock Parkplatz Besucherbusse

4.0 Internationale Verlage Dienstleistungen für Verlage und Buchhandel Buchhändler-Café Forum Verlagsherstellung Hot Spot Publishing Services

Business Club (Saal Europa)

4.2

4.1 Literatur und Sachbuch Azubistro Leseinsel der unabhängigen Verlage Studium rund ums Buch

Kunstbuch | Kunst | Design Buchkunst International Künstlerbuch

THE ARTS+ Business of Creativity

www.buchmesse.de

#fbm17

4.1

Antiquariatsmesse

„Die Frankfurter Buchmesse ist ein Ort der interessanten Begegnungen, auf die man sich jeden Herbst wieder freut.“

CONGRESS CENTER MESSE FRANKFURT (CMF), EBENE 3

C LAUDIA UHR Leitung Presse, Verlag Gräfe und Unzer

5.0

5.1

Internationale Verlage

Internationale Verlage Fokus: Kinderbuch International Stage Einladungsprogramm

Pressezentrum

5.1 5.0

Eingang Ludwig-Erhard-Anlage (Nur für Aussteller)

Via Mobile

Messeturm

FORUM, EBENE 0

Festhalle

ARD

F.0 Lesezelt

Signierzelt Open Stage

FORUM, EBENE 1

F.1

AGORA

0

1 3.Via

Ehrengastpräsentation Frankreich

Eingang City

Eingang Halle 3 Ost Pendelbusverkehr Messe-Parkhaus Rebstock 3.0 3.1

AGORA Lesezelt Open Stage Signierzelt

3.0

3.1

Literatur und Sachbuch

Literatur und Sachbuch

Self-Publishing Area

Gemeinschaftspräsentation Hörbuch Gemeinschaftspräsentation kleinerer unabhängiger Verlage

Kinder- und Jugendmedien

4.2 Wissenschaft Forum Bildung & Wissenschaft Hot Spot Professional & Scientific Information Internationales Bibliotheks-Zentrum Gemeinschaftspräsentation Recht, Wirtschaft, Steuern

Bildung Forum Bildung & Wissenschaft Hot Spot Education Internationale Gemeinschaftspräsentation Bildung Klassenzimmer der Zukunft

Illustrators Corner Kinderbuchzentrum Kids Stage

Comic

3.VIA Kalendergalerie

Bildung LitCam Kulturstadion

Religion Touristik Gourmet Gallery Papeterie und Geschenke Zentrum Börsenverein des Deutschen Buchhandels Deutscher Buchpreis: Werkschau

Weltempfang Zentrum für Politik, Literatur und Übersetzung Organisationen auswärtiger Kulturpolitik

Ihr Messeauftritt – unser Angebot für Sie Ob einfach und praktisch mit unserem Systemstand oder ganz individuell mit Ihrem eigenen Messestand – die Frankfurter Buchmesse bietet für jeden die optimale Möglichkeit der Präsentation. Die Preise für eine Teilnahme finden Sie unter „Preisliste 2017“. Bitte beachten Sie die folgenden Erklärungen zu den aufgeführten Posten:

Systemstand

© Frankfurter Buchmesse / Anett Weirauch

Um möglichst vielen, auch kleineren Unternehmen die Möglichkeit zu geben, auf der Frankfurter Buchmesse auszustellen, bieten wir Ihnen diese praktische Standvariante: Entscheiden Sie sich für den Systemstand und ergänzen ihn einfach mit unseren verschiedenen Zusatzelementen. Ihre Vorteile:

4

Auf Wunsch & nach Maß Ihr Systemstand Deluxe

© Frankfurter Buchmesse / Anett Weirauch

Mit Auf Wunsch & nach Maß kombinieren Sie die Vorteile des Systemstands mit der größtmöglichen Individualisierung im Look-and-Feel Ihrer Marke.

Ihre Vorteile:

Eigenbau

© Frankfurter Buchmesse / Peter Hirth

Buchen Sie eine Fläche für Ihren Eigenbaustand und realisieren Sie so Ihren individuellen Messeauftritt.

Ihre Vorteile:

Einfach und praktisch im Baukastensystem Große Auswahl an Möbelpaketen und Zusatzausstattung für eine optimale Standgestaltung Alle Bestandteile aus einer Hand und nur eine Rechnung

 mfassende Beratung für die perfekte U Umsetzung Maßgeschneiderte Lösung für Ihren Auftritt Übergabe eines fertigen Standes durch die Frankfurter Buchmesse

 lexible Beauftragung eigener Architekten F und Standbauer Volle Kontrolle über Ihre Inszenierung Ihrer Kreativität sind fast keine Grenzen gesetzt.

www.buchmesse.de/systemstand

www.buchmesse.de/awum

www.buchmesse.de/eigenbau

© Frankfurter Buchmesse / Anett Weirauch

Ihr Katalogeintrag erscheint im Katalog und in der App der Frankfurter Buchmesse. Zu weiteren Werbemöglichkeiten beraten wir Sie gerne.

Obligatorische Beiträge Marketingpauschale Die Frankfurter Buchmesse bietet ein umfassendes Spektrum an Marketing- und Kommunikationsleistungen, die Sie als Aussteller bequem und effektiv für die Vermarktung Ihres Unternehmens, Ihrer Produkte und Ihrer Autoren nutzen können.

Querverweise im Katalog Querverweise sind oft sinnvoll, wenn Ihr Firmenname aus mehreren ­Wörtern besteht und nicht eindeutig einem alphabetischen Suchbegriff ­zugeordnet werden kann. Beispiel: „Edition Hans Müller, siehe: Müller, ­Edition Hans“.

Eine umfassende Übersicht aller Leistungen und Beratungsangebote finden Sie hier: www.buchmesse.de/marketing_fbm.

Bitte beachten Sie, dass Querverweise Bestandteil des Firmennamens sein müssen und nicht auf externe Firmen, Tochterunternehmen oder Imprints verweisen dürfen. Ein nicht zulässiger Querverweis wäre: „Edition Hans Müller, siehe: Verlagsgruppe Braun“. Pro Eintrag sind maximal zwei Querverweise möglich.

Umwelt- und Energiebeitrag

Mitaussteller

Mit Ihrer Anmeldung leisten Sie Ihren Beitrag zu einer umweltverträglichen Frankfurter Buchmesse. Mit dem von der Standgröße abhängigen Umwelt- und Energiebeitrag bezahlen Sie für umweltgerechte Müllentsorgung, Ihren Stromanschluss (1 kW), Stromverbrauch am Stand (Ökostrom), Hallenklima­tisierung und Grundreinigung auf ökologischer Basis.

Melden Sie Ihre Tochterunternehmen und Imprints als Mitaussteller an, damit diese auch im Katalog der Frankfurter Buchmesse erscheinen. Die Mitausstellergebühr beträgt 310 Euro. Jeder Mitaussteller füllt eine eigene Anmeldung aus und erhält ein eige­nes Standschild (bei Systemstand), eigene Katalogeinträge, einen Ausstellerausweis sowie ein Exemplar des Aussteller­katalogs.

Außerdem lässt die Frankfurter Buchmesse alle ihre Printprodukte auf FSC-Papier drucken und stattet alle Hallen mit fast 100 Prozent recycel­baren Teppichen aus. Dieses Engagement möchten wir mit Ihrer Hilfe ­fortsetzen und ausbauen.

NEUREUTER FAIR MEDIA Die Firma NEUREUTER FAIR MEDIA GmbH berät Sie in Vorbereitung Ihres Auftritts im Ausstellerkatalog, informiert Sie über Werbemöglichkeiten in der App, auf der Website und im Visitor Guide. NEUREUTER FAIR MEDIA ist Ihr exklusiver Partner in Vorbereitung Ihrer Werbung & PR rund um die Frankfurter Buchmesse. Sie erhalten das Gesamtangebot für Ihre Einträge, wie z. B. Logos und Anzeigen in den Messemedien der Frankfurter Buchmesse ab Mai 2017. Hierzu versendet NEUREUTER FAIR MEDIA ein Mailing an alle Aussteller. In diesem Mailing finden Sie alle Optionen für Ihre individuellen Medieneinträge enthalten und auswählbar. Das NEUREUTER FAIR MEDIA Team: Projektdirektor: Bastian Duchna, Telefon +49 201 36547-303 Projektmanager: Ines Richter, Telefon +49 341 678-27782

Wichtiger Hinweis für Ihren Eintrag in den Messekatalog:

Die Frankfurter Buchmesse GmbH hat die NEUREUTER FAIR MEDIA GmbH ausschließlich und exklusiv mit der Vermarktung der Messemedien beauftragt. Bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise der AUMA e. V. auf www.auma.de.

Wenn Sie sich jetzt schon Ihren Platz in unseren reichweitenstarken Medien sichern wollen, schreiben Sie gerne an [email protected].

5

Preisliste 2017

Sonderpreis für F­ rühbucher: 30. November 2016

Auszug aus der Gesamtpreisliste 2017. Bestandteil der Teilnahmebedingungen. Die genannten Preise sind verbindlich und verstehen sich zuzüglich der jeweils geschuldeten Mehrwertsteuer. Beispiele für Gesamtpreise (inkl. obligatorischer Pauschalbeiträge) für verschiedene Standgrößen finden Sie unter „Informationen zum Systemstand“ auf den folgenden Seiten.

Anmeldeschluss: 31. Januar 2017

Standfläche Eigenbau

Ausstattung & Extras für Systemstände

Anmietung der Fläche, Ausstellerausweise (Anzahl abhängig von Standgröße)

Kabine 2 × 2 m, mit Tür .............................................................................€ 748,— Kabine 2 × 2 m, ohne Tür ..........................................................................€ 416,— Kabine 1 × 1 m, mit Tür und Schrankmodul ........................................€ 1.082,— Schrankmodul 1 m......................................................................................€ 836,— Garderobenleiste........................................................................................€ 32,— Galerieschiene.............................................................................................€ 46,— Dekorationsgitter .......................................................................................€ 74,— Halbhohe Wand mit Hängeregal (2 m breit) ......................................€ 200,— PC-Schrank/Pult ..........................................................................................€ 194,— Theke 1,5 m ..................................................................................................€ 248,— Theke 1,5 m, mit Unterschrank ..............................................................€ 342,— Theke 0,75 m ...............................................................................................€ 194,— Theke 0,75 m, mit Unterschrank ...........................................................€ 284,— Ablage XL ......................................................................................................€ 68,— Schrägablage ...............................................................................................€ 88,— Halbhohe Schrägablage............................................................................€ 52,— Farbiger Teppichboden (Preis/qm) ........................................................€ 15,— Textile Wandbespannung (Preis/lfdm) ................................................€ 78,— Textile Türbespannung (pro Tür) ..........................................................€ 158,— Sitzkissen ......................................................................................................€ 56,—

Reihenstand 8 qm Reihenstand > 8 qm

Standard  €/qm 384,—  €/qm 450,— 

Frühbucher * €/qm 372,— €/qm 436,—

Standfläche Systemstand Anmietung der Fläche, Nutzung des Standsystems (siehe „Informationen zum Systemstand“), Teppich, Standschild, Ausstellerausweise (Anzahl abhängig von Standgröße).

Standard Frühbucher *

Reihenstand 4 qm

(mit oder ohne Öffnung zum Nachbarstand) Reihenstand 8 qm Reihenstand 12 qm Pro weitere 4 qm

€ 1.180,— € 3.326,— € 5.850,— € 1.950,—

€ 1.146,— € 3.246,— € 5.676,— € 1.892,—

Besondere Standpositionen Eckstand oder durchgängiger Reihenstand (grenzend an zwei Gänge)..................................................+ 10 % der Standmiete Kopfstand (grenzend an drei Gänge)..............................+ 15 % der Standmiete Blockstand (grenzend an vier Gänge).............................+ 20 % der Standmiete  jeweils nur für die ersten 75 qm

Systemstand Deluxe: Auf Wunsch & nach Maß Individuell für Sie geplanter Systemstand. Gerne beraten wir Sie persönlich.

Mitausstellergebühr Newcomer Package 8-qm-Systemstand inklusive Ausstattung, Eintrittskarten, Umwelt- und Energiebeitrag, Marketingpauschale und weitere Services. Nur buchbar für Neukunden. Details auf unserer Website. Newcomer Package Reihenstand ......................................................... € 3.925,— Newcomer Eckstand ��������������������������������������������������������������������������������€ 4.265,— (wenn entsprechende Platzierung möglich)

Besonderer Standbau Überhöhe (nur bei Ständen höher als 4 m)

Stände bis 20 qm ................................................................+ 5 % der Standmiete Stände bis 99 qm ................................................................+ 7,5 % der Standmiete Stände ab 100 qm ...............................................................+ 10 % der Standmiete Zusätzliche Etage pro qm im ersten Stockwerk  .................................€

Ein Ausstellerausweis, ein Standschild mit Firmennamen (nur bei Systemstand), ein Unternehmenseintrag im Ausstellerkatalog (print/online), ein gedruckter Ausstellerkatalog. Pro Mitaussteller ........................................................................................€ 310,—

Werbung & PR Logo (Print- und Online-Katalog).............................................................€ 270,— Logo crossmedial (Print, Online, Website und App)............................€ 480,— Logo Visitor Guide.......................................................................................€ 135,—

Logo Visitor Guide nur buchbar in Kombination mit einem der anderen beiden Logos. Querverweis im gedruckten Ausstellerkatalog.................................€ 65,—

220,—

Vorzeitiger Zutritt und/oder verlängerter Abbau

(nur möglich bei Eigenbauständen ab 40 qm) 2–3 Tage ........................................................................................................€ 750,— 1 Tag ...............................................................................................................€ 175,—

Möbel & Licht für Systemstände Details und Abbildungen siehe „Ausstattung für Ihren Systemstand“. Möbel & Licht S ...........................................................................................€ 190,— Möbel & Licht M ..........................................................................................€ 304,— Möbel & Licht L ...........................................................................................€ 505,— Möbel & Licht XL .........................................................................................€ 596,— Möbel & Licht XXL ......................................................................................€ 792,—

Obligatorische Beiträge (Details siehe Seite 5) Marketingpauschale Marketingpauschale.................................................................... € 299,— *

* Rabatt für Austeller mit Ständen bis 8 qm

Umwelt- und Energiebeitrag Stand 4 qm..................................................................................... €24,— Stand 8 qm oder 12 qm............................................................... € 90,— Stand > 12 qm................................................................................ € 230,—

* Sonderpreis für Frühbucher bei verbindlicher Anmeldung bis 30. November 2016. 6

7

© Frankfurter Buchmesse / Marc Jacquemin

Übersicht über unser Angebot für Ihren Systemstand Die Basis für Ihren Auftritt: Jeder Systemstand enthält Wände, Buchleisten und Sitzschränke. Darüber hinaus bieten wir Ihnen viele Möglichkeiten, den Stand zu individualisieren und an Ihre Anforderungen und Wünsche anzupassen. Sie erhalten bei uns alle Bestandteile aus einer Hand und müssen nicht verschiedene Dienstleister koordinieren.

Zusatzelemente Ausstattung für Ihren Systemstand

Für die ergänzende Ausstattung und Möblierung Ihres Systemstandes können Sie aus unserem umfassenden Zusatzangebot frei wählen. Ihre Marke und Ihre Produkte setzen Sie so effizient und kostengünstig in Szene.

MÖBEL & LICHT Die Basisausstattung

z. B. Tisch, Stühle, Strahler (s. S. 13)

AUSSTATTUNG & EXTRAS

+

und/oder

Das gewisse Etwas

z. B. Kabinen, Theken, verschiedene Teppichfarben etc. (s. S. 14)

Auf Wunsch & nach Maß Ihr Systemstand Deluxe

Wir gestalten Ihren Systemstand ganz nach Ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen. Vom ersten Briefing-Gespräch bis zur Standübergabe auf der Messe sind wir für Sie da. Unsere Leistungen beinhalten:

BRIEFING

ENTWURF UND ANGEBOT

STANDSKIZZEN

KOORDINATION

STANDBAU

8

STANDÜBERGABE AUF DER MESSE

Wenig Aufwand

GROSSER AUFTRITT

Der Systemstand Deluxe. Setzen Sie Ihre Marke und Ihr Profil in Szene mit einem Systemstand Deluxe: Auf Wunsch & nach Maß Nach Ihren Wünschen planen und bauen wir Ihnen einen individualisierten Systemstand, passend zu Ihrem Marken­auftritt und Ihrem Budget. Ihr persönlicher Ansprechpartner berät Sie gerne. www.buchmesse.de/awum

9

Informationen zum Systemstand Hier finden Sie alle notwendigen technischen Informationen zu unserem Standsystem, das Sie mit der Anmeldung buchen können. Basierend auf einem Flächenraster von 2 × 2 m stehen Ihnen alle Standgrößen zur Verfügung.

Im Preis für den Systemstand sind enthalten: Teppichboden (Rips, grau meliert) Rückwand gemäß Breite Ihres Standes 2 Seitenwände gemäß Tiefe Ihres Standes 4 Buchleisten pro m Wand 1 Sitzschrank pro m Rückwand 1 Deckenrahmen pro 4 qm inkl. Stromschiene mit Anschluss (1 kW) Stützwände bei Ständen > 8 qm (wie statisch notwendig) Standschild mit Ihrem Firmennamen und Geschäftsort Ausstellerausweise (Anzahl je nach Standfläche)

© Frankfurter Buchmesse / Anett Weirauch

Systemstand 4 qm Basis

© Frankfurter Buchmesse / Anett Weirauch

Systemstand Deluxe: Auf Wunsch & nach Maß, 16 qm, in Teilbereich ohne Deckenrahmen, mit vorgesetzten Wandplatten und Digitaldruck.

Zusätzlich können Sie mit der Anmeldung bestellen: Möbel & Licht Ausstattung & Extras Oder Sie fordern ein Angebot für den Systemstand Deluxe: „Auf Wunsch & nach Maß“ an. Details unter „Ausstattung für Ihren Systemstand“ oder auf www.buchmesse.de/systemstand .

© Frankfurter Buchmesse / Anett Weirauch

Systemstand mit Ausstattung & Extras

10

Beispiele Systemstände Je nach Standgröße und -art sind aus statischen Gründen unterschiedliche stützende Elemente erforderlich, welche die Deckenrahmen tragen und zur Gesamtstabilität beitragen. Dies können einzelne Stützwände, meter- oder halbhohe Wände ebenso wie Eckverbünde aus den genannten Elementen sein. Die Buchleisten sind in der Perspektive nicht dargestellt.

Systemstand 4 qm

Systemstand 8 qm 1�960 30

30

967

30

967

967

30

30

1�960 30

967

30 967

30 30

400

967

967

400

30

3�960

30

1�960

967 30

967

967

30 30

Maß (T × B): Innenmaß: Preise: *

2 m × 2 m — Fläche: 4 qm 1,96 m × 1,96 m € 1.313,— (Standardpreis) € 1.279,— (Sonderpreis Frühbucher)

Maß (T × B): Innenmaß: Preise: *

2 m × 4 m — Fläche: 8 qm 1,96 m × 3,96 m € 3.525,— (Standardpreis) € 3.445,— (Sonderpreis Frühbucher)

Systemstand 12 qm

5�960 30

967

30

967

30

30

967

1�960

30

967

30 3�465

Maß (T × B): Innenmaß: Preise: *

515

2 m × 6 m — Fläche: 12 qm 1,96 m × 5,96 m € 6.239,— (Standardpreis) € 6.065,— (Sonderpreis Frühbucher)

Systemstand 24 qm

5.960

3.960

1.960

3.465

Maß (T × B): Innenmaß: Preise: *

515

4 m × 6 m — Fläche: 24 qm 3,96 m × 5,96 m € 12.229,— (Standardpreis) € 11.881,— (Sonderpreis Frühbucher)

* Die Preisbeispiele enthalten den Mietpreis für die Fläche mit Systemstand, den Umwelt- und Energiebeitrag sowie die Marketingpauschale für den Hauptaussteller. Gebühren für Mitaussteller werden gesondert erhoben und sind nicht in diesen Preisen enthalten. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geschuldeten Mehrwertsteuer.

11

Detailmaße Systemstand Eine Maßtoleranz von +/- 10 mm muss berücksichtigt werden.

Wandelement 1.000 mm 944 25 175

30

947

10 mm 6 mm 10 mm 6 mm 4 mm 4 mm

175 (6 × 25 mm) (6 × 25 mm)

175

2�360 2�280

30

2�250

1�000 967 927

1�000 30

967

30 20

927

25 25 25 25 25 25

100

20

735 450

30 20 30 30

Maß (T × H × B): 24 mm × 2.250 mm × 927 mm

967

30

947 Maximale Belastung der Wand als Einzelwand: 55 kg Maximale Belastung der Wand im Verbund: 65 kg

Stützwand mit zwei Prospekthaltern

Deckenrahmen

735

40

40

940

100

940

40

40

940

940 40

40

2�280

105

2�250

2.000 ø 9 mm 100 820

30

160

415 30 455 30

2.000 mm 820 100

Stromschiene

515

Maß (T × H × B): 24 mm × 2.250 mm × 415 mm Je Stützwand max. zwei Prospekthalter, max. Belastung: 3 kg je Prospekthalter. Stützwände, die an Rück- oder Seitenwände grenzen, haben keinen Prospekthalter.

Zwei nebeneinanderliegende Deckenrahmen mit jeweils oben quer liegender Stromschiene.

Sitzschrank

Buchleiste

1�000 mm 944

947

175

2�360

ø 21 mm 25 25 25 25 25 25

2�280 2�250 735

450

970

100

20 30 400

30 967 Schlösser können auf der Messe gekauft werden. 30 Sitzschränke dürfen nicht übereinander gestapelt werden. Max. Belastung: 100 kg je Sitzschrank

Standschild

12

Max. Belastung: 10 kg je Buchleiste 947

Steckdose 970 mm

205 mm

30

Firmenname | Geschäftsort

735

Die Steckdose ist direkt an der Stromschiene am Deckenraster befestigt. Zusätzliche Steckdosen sind separat über unseren Vertragselektriker (electronica GmbH) zu bestellen. Auch alle weiteren 100 Arbeiten wie das Legen von Leitungen und zusätzliche Kilowatt müssen direkt bei diesem bestellt und bezahlt werden. Kontakt siehe www.buchmesse.de/dienstleister.

Ausstattung für Ihren Systemstand 9

8 2

5 6

3

1

7

10

14 13

16

15

11

4

1. Halbhohe Schrägablage 2. Schrägablage 3. Kabine 1 × 1 m 4. Teppichboden (rot) 5. Garderobenleiste

12

6. Kabine ohne Tür 2 × 2 m 7. Theke 1,5 m 8. Galerieschiene 9. Dekorationsgitter

10. Ablage XL 11. Sitzkissen (rot) 12. Möbel & Licht M 13. Schrankmodul 1 m

1 4. Kabine mit Tür 2 × 2 m 15. PC-Schrank/Pult 16. Halbhohe Wand mit Hängeregal

Möbel & Licht Möbel und Licht für Ihren Systemstand können Sie gleich mit der Anmeldung des Messestands im Paket bestellen. Qualität und Farbauswahl entsprechen Standardneuware.

Stuhl

Tisch (70 × 70 cm)

Papierkorb

Strahler

Möbel & Licht S

2

1

1

2

€ 190,—

Möbel & Licht M

3

1

1

4

€ 304,—

Möbel & Licht L

6

2

2

6

€ 505,—

Möbel & Licht XL

6

2

2

8

€ 596,—

Möbel & Licht XXL

9

3

2

10

€ 792,—

Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geschuldeten Mehrwertsteuer.

Ihr Vertragspartner ist die Frankfurter Buchmesse GmbH.

Wenn Sie zusätzlich einzelne Möbelstücke bestellen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an:

Wenn Sie zusätzlich einzelne Breitstrahler bestellen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an:

Messe Frankfurt Medien und Service GmbH Fairconstruction Mietmöbel und Bodenbeläge Tel.: +49 (0) 69 7575-6267, -6570, -5287 Fax: +49 (0) 69 7575-6285 E-Mail: [email protected]

electronica GmbH Tel.: +49 (0) 6195 9811- 338 Fax: +49 (0) 6195 9811- 333 E-Mail: [email protected]

Weitere Informationen finden Sie auf www.buchmesse.de/dienstleister.

13

Ausstattung & Extras Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geschuldeten Mehrwertsteuer. Bitte beachten Sie auch die Fristen und zusätzlichen Vertragsbedingungen auf Seite 20. Die Bemaßung der Detailzeichnungen erfolgt in mm.

Kabine 2 × 2 m, mit Tür

Kabine 2 × 2 m, ohne Tür

1�960

1�960 30

1�960

967

30

967

30

30

967

30

1�960 967

30

30

967

30

967

30

30

30

967

967

967

967

30

1�960

30

1�960

30

1�960

30

967

967

967

967

30

30

30

30

Preis: € 748,—

Preis: € 416,—

1.030 970

1.960

2.250

Kabine 1 × 1 m, mit Tür und Schrankmodul hinten links

220

817,5

970 1.030 5 94 0 3 1.0

1.030

Kabine bestehend aus 1 m Türelement und 1 m Schrankmodul (rückwärtige und seitliche Begrenzung durch Standrückwand). Preis: € 1.082,—

970

2.250

220

1.960

817,5

970 1.030 94 5 1.0 30

1.030

Kabine bestehend aus 1 m Türelement und 1 m Schrankmodul (rückwärtige und seitliche Begrenzung durch Standrückwand). Preis: € 1.082,—

1.030

Kabine 1 × 1 m, mit Tür und Schrankmodul hinten rechts

14

30

30

30

2.095

2.061

2.250

230

1.260

Schrankmodul 1 m

760

786

817,5 940

817,5 940

Großes Schrankmodul mit vier Einlegeböden und abschließbarem Unterschrank, Rückseite bündig mit Rahmenelement. Das Schrankmodul kann ausschließlich im Standinneren positioniert werden (nicht an der Rückseite und den Seitenwänden). Preis: € 836,—

2.280

Halbhohe Wand mit Hängeregal 2 m

30

970

1.000

970

1.000

365

30

30

30

970

30

Das Hängeregal darf nur innen im Stand hängen. Bei Eckständen werden beide Hängeregale ausgeliefert und versetzt aufgehängt. Je Meter Wand darf nur ein Hängeregal gehängt werden. Maximale Belastung pro Regal 12 kg. Preis: € 200,—

PC-Schrank/Pult

890

1.100

150

500

500

PC-Schrank mit abschließbarer Tür, offenem Ablagefach und Kabelauslass. Preis: € 194,—

15

Theke 1,5 m

65 0

1.100

1.500

Großes Thekenelement, Oberfläche weiß/matt Preis: € 248,—

Theke 1,5 m, mit Unterschrank

920

1.100

980

1.500

65 0

350

Großes Thekenelement, Oberfläche weiß/matt, mit abschließbarem Unterschrank. Preis: € 342,—

Theke 0,75 m

1.100

750

0 65

Kleines Thekenelement, Oberfläche weiß/matt Preis: € 194,—

16

Theke 0,75 m, mit Unterschrank

920

1.100

980

750

350

0 65

Kleines Thekenelement, Oberfläche weiß/matt, mit abschließbarem Unterschrank. Preis: € 284,—

Ablage XL

270

180

970

Tiefe Regalablage, in Systemwand eingehängt. Maximale Belastung: 55 kg Preis: € 68,—

180

Schrägablage

0 30

970

Schräges Ablageelement, in Systemwand eingehängt. Ideal für die Präsen­tation von Zeitschriften, Broschüren oder Noten. Maximale Belastung: 7 kg Preis: € 88,—

17

Halbhohe Schrägablage

100

160

967

30°

7 14

Halbhohes schräges Ablageelement, in Systemwand eingehängt. Ideal für die Präsentation von CDs, Hörbüchern, Notizblöcken, Postkarten etc. Maximale Belastung: 5 kg Preis: € 52,—

80

Garderobenleiste

967

Holzleiste mit vier Haken, z. B. für die Kabine, in Systemwand eingehängt. Maximale Belastung pro Haken: 2 kg. Die Kleiderbügel sind nicht im Angebot enthalten. Preis: € 32,—

Galerieschiene

37

930

967

Schmale Leiste mit vier verstellbaren Haken für die Befestigung von Bilderrahmen, Postern etc., in Systemwand eingehängt. Maximale Belastung pro Haken: 1 kg. Die Dekoration ist nicht im Angebot enthalten. Preis: € 46,—

18

Dekorationsgitter

1.055 944

Gitterelement mit zehn S-Haken, in Systemwand eingehängt. Ideal für die Präsentation von Kalendern und Nonbookartikeln. Maximale Belastung: 20 kg Preis: € 74,—

Farbiger Teppichboden

Rips 980 Schwarz

Rips 840 Perlmutt

Rips 400 Rot

Rips 650 Marine

Grau 331

Rot 464

Blau 168

Preis pro qm: € 15,—

Textile Wandbespannung

Schwarz 347

Preis pro lfdm: € 78,— Textile Türbespannung: € 158,— (an Ständen mit Kabine) Ergänzend zur textilen Wandbespannung liefert Ihnen der Dienstleister einen Umschlag mit einer Klinge an Ihren Stand. Mit dieser Klinge können Sie selbst Löcher in der textilen Wandbespannung an den Stellen anbringen, die für die Buchleisten vorgesehen sind. So können Sie die Buchleisten nach Ihren Wünschen platzieren.

19

Kissen für Sitzschränke ca. 0,4 × 0,8 m

Schwarz 347

Grau 331

Rot 464

Blau 168

Preis: € 56,—

Auszug aus den Geschäftsbedingungen für Zusatzleistungen für Systemstände (Teil III der Teilnahmebedingungen):

Standfertigstellung Die Übergabe erfolgt spätestens im Laufe des letzten Aufbautages (10. Oktober 2017). Schäden und sonstige Anmerkungen sind der Frankfurter Buchmesse GmbH, Ausstellerservice Halle 4.C, unverzüglich mitzuteilen. Der Rückbau erfolgt am letzten Messetag nach Ende der Veranstaltung.

20

Bestellfristen Bestellungen nach dem 31. August 2017 sind nach Absprache möglich, eine Um­setzung kann jedoch nur nach Prüfung der Verfüg­barkeit gewährleistet werden. Stornobedingungen Die Stornierung der Bestellung ist bis zum 10. September 2017 gegen eine Bearbeitungs­ pauschale von 65 Euro möglich. Ab 11. September 2017 fallen 100 Prozent vom Gesamt­preis der bestellten Ware als Stornogebühr an.

Internetanschlüsse Internetanschlüsse müssen vom Aussteller direkt beim offiziellen Messe­dienstleister bestellt werden. Empfohlen wird eine ver­­ka­belte Internetverbindung, damit ein kon­tinuierlicher Internetzugang ohne Störungen gewährleistet ist. Die Inter­net­leitungen m ­ üssen beim Dienst­ leister so bestellt w ­ erden, dass diese bodenseits in der Nähe der Bildschirme/Arbeitspulte liegen.

Hinweise für Eigenbaustände Möchten Sie eine individuelle Messestandlösung durch einen eigenen Messebauer? Kein Problem – buchen Sie leere Standfläche für Ihren Eigenbau!

Technische Vorschriften Lesen Sie bitte aufmerksam unsere Technischen Vorschriften, die auf www.buchmesse.de/technische-vorschriften

zum Download bereit­stehen. Beachten Sie ­ins­besondere die Hinweise bezüglich Materialbeschaffenheit, Deckenarten, Standmaße und Bauhöhen!

Die folgenden Punkte sind dabei sehr wichtig: Standgenehmigung Jeder Eigenbaustand ist genehmigungspflichtig. Die Genehmigung ist jedes Jahr neu formlos zu beantragen. Für Eigenbaustände ab einer Standhöhe von 2,50 m oder ab 40 qm Fläche sind einzureichen: Standpläne, Grundrisse, Schnitt und Seitenansichten, aus denen alle Maße (Außenmaße der Standfläche und Gesamthöhe inkl. Abhängungen) eindeutig ersichtlich sind. Für Eigen­ baustände bis zu einer Standhöhe von 2,50 m und unter 40 qm Fläche sind einzureichen: Ein Grundriss, aus dem die Außenmaße der Standfläche eindeutig ersichtlich sind. Bitte senden Sie uns bis spätestens 1. August 2017 folgende Unterlagen zur Genehmigung: 1. Standpläne, wenn nötig Detailskizzen (Grund­risse, Schnitt und Ansichten), aus denen Außen- und Höhenmaße eindeutig ersichtlich sind. 2. Sondergenehmigungsanträge für vorzeitigen Zutritt und verlängerten Abbau (gebührenpflichtig). Standpläne für Telefon- und Elektroanschlüsse senden Sie bitte direkt an die jeweiligen Service­ firmen. Alle Informationen und Formulare erhal­ ten Sie auch auf www.buchmesse.de .

Für die statische Sicherheit ist der Aussteller verantwortlich. Gegebenenfalls ist eine spezielle Planprüfung sowie Abnahme des gebauten Standes durch die Messe Frankfurt erforderlich. ­Dadurch bedingte zusätzliche Kosten werden dem Aussteller/Standbauer in Rechnung gestellt. Standmaße Bei ausstellereigenen Ständen ist eine Maß­ toleranz von 5 cm zu berücksichtigen, d. h. das in den Plänen des Veranstalters vorgegebene glatte Achsmaß ist bei Standplanung und -bau um 5 cm zu reduzieren. Bei Überschreitung einer Höhe von 2,5 m an­grenzend zu Standnachbarn sind die Seiten- und Rückwände einheitlich weiß zu gestalten sowie der Standnachbar in Kenntnis zu setzen, um eine gegenseitige Abstimmung zu ermöglichen. Standhöhenüberschreitungen ab 4 m sind kosten­pflichtig (siehe „Preisliste 2017“). Wenn der Stand eine Höhe von 4 m überschreitet, kann vor Ort eine Prüfung und Abnahme seitens der Messe Frankfurt durch einen Statiker notwendig werden. Dadurch entstandene Kosten werden an den Aussteller/Messebauer weiterberechnet. Diese Kosten sind unabhängig von der Gebühr für Überhöhe gemäß Preisliste. Maximale Standhöhe (inkl. Boden, Podeste, Dekor- und Werbe­elemente): Halle 4.1, 4.2, 6.1 und 6.2: max. 4 m Halle 3.0, 3.1, 4.0, 5.0, 5.1 und 6.0: max. 5 m Geschlossene Wände Bei Ständen zwischen zwei Hallengängen und einer Standbreite von 4 m und mehr ist es im Interesse der vis-à-vis stehenden Austeller nicht gestattet, eine größtenteils geschlossene Wand zu bilden. Mindestens 50 Prozent der auf einen Gang weisenden Wand sind deshalb offen zu­ gänglich zu halten.

Denken Sie auch an Ihre Standnummer! Mit einem Eigenbaustand sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Standnummer selbst gut ­sichtbar am Stand anzubringen. Längere Auf- und Abbauzeiten Ab einer Standgröße von 40 qm können Sie vorzeitigen Zutritt (auch für die Anlieferung von Standmaterial) beantragen. Gegen eine Gebühr von 175 Euro für einen Tag (7. Oktober 2017) oder 750 Euro für zwei bis drei Tage (5. und 6. Oktober 2017) können Sie ab dem Donnerstag der Vormessewoche vorzeitig auf das Ge­lände fahren. Die tägliche Öffnungszeit für vorzeitigen Zutritt ist von 7.00 bis 21.00 Uhr. Bitte bean­tragen Sie dies rechtzeitig! Für den Abbau sind die Messehallen die ganze Nacht von Sonntag auf Montag sowie am Montag bis 24.00 Uhr geöffnet. Bis dahin muss alles ­geräumt sein, es sei denn, Sie beantragen (ebenfalls gegen Gebühr) eine Verlängerung bis Dienstag.

Weitere nützliche Hinweise: Wenn Sie einen Wasseranschluss benötigen, bitten wir Sie, dies gleich in der Anmeldung ­unter „Standortwunsch“ zu vermerken – wir ­bemühen uns dann, Ihren Stand entsprechend zu platzieren. Das Bestellformular und die entsprechenden Preise der Installationsfirma finden Sie im Sommer 2017 unter www.buchmesse.de/dienstleister . Auf der Suche nach einem geeigneten Messestandbauer? Wir empfehlen Ihnen die Website des Verbandes für Ausstellungs- und Messebau: www.famab.de. Dort finden Sie eine Mitgliederliste der eingetragenen Messebauer.

21

Teilnahmebedingungen I. Vertragsbestimmungen

1. Dauer 2. Aussteller 3. Auszustellende Gegenstände 4. Zustandekommen des Vertrags und ­Flächenzuteilung 5. Gemeinschaftsaussteller, Mitaussteller, Organisatoren 6. Miete, Nebenkosten 7. Zahlungstermine 8. Rücktritt, Annullierung 9. Höhere Gewalt, Absage der ­Veranstaltung 10. Haftung, Freistellung, Verjährung 11. Abtretung, Aufrechnung 12. Messekatalog 13. Standbeschriftung und ­Standausstattung für Aussteller mit Systemstand 14. Standbelegung, Auf- und Abbau 15. Direktverkauf 16. Ausstellerausweise 17. Bewachung, Versicherung 18. Werbung 19. Reinigung, Umweltschutz 20. Hausrecht, Zuwiderhandlungen 21. Hausordnung 22. Datenschutz 23. Schriftform, Salvatorische Klausel 24. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, ­Gerichtsstand

II. Technische Vorschriften Siehe www.buchmesse.de/technische-vorschriften. Bei Bedarf senden wir Ihnen die Technischen ­Vorschriften auch gerne zu.

III. Geschäftsbedingungen für Zusatz­ leistungen für Systemstände sowie indi­vidualisierte Systemstände „Auf Wunsch & nach Maß“

1. Zustandekommen des Vertrags 2. Bestellfristen 3. Stornobedingungen 4. Gegenstand und Umfang der ­Leistungen 5. Abnahme und Mängelrüge 6. Zustand und Umgang mit Mietsachen 7. Internetanschlüsse 8. Ergänzende Vertragsbestimmungen für „Ausstattung & Extras“ 9. Ergänzende Vertragsbestimmungen für „Auf Wunsch & nach Maß“ 10. Schlussbestimmung

Es gelten die allgemeinen Vertragsbestimmungen und die Geschäftsbedingungen für Zusatzleistungen für Systemstände sowie die Technischen Vorschriften, die Sie auf unserer Website unter www.buchmesse.de/technische-vorschriften finden. Bei Bedarf senden wir Ihnen diese auch gern zu. I. Vertragsbestimmungen Die Frankfurter Buchmesse zeigt Bücher sowie buchnahe Produkte und Services aus Ländern der ganzen Welt. Sie ist wichtigster internationaler Handelsplatz für Inhalte und dient dem Verkauf von Büchern, buchnahen Artikeln, Services für die Buchbranche sowie Rechten innerhalb des internationalen Buchhandels. Sie wird von der Frankfurter Buchmesse GmbH, Braubachstraße 16, 60311 Frankfurt am Main (Veranstalter) durchgeführt. 1. Dauer 1.1 Die Frankfurter Buchmesse 2017 findet in der Zeit von Mittwoch, 11. Oktober, bis einschließlich Sonntag, 15. Oktober 2017, statt. Die Eröffnung ist am 10. Oktober 2017 um 17.00 Uhr. Öffnungszeiten: täglich von 9.00 bis 18.30 Uhr, am 15. Oktober 2017 von 9.00 bis 17.30 Uhr. Für das allgemeine Publikum ist die Messe am Samstag von 9.00 bis 18.30 Uhr und Sonntag von 9.00 bis 17.30 Uhr zugänglich. Aussteller erhalten ab 8.00 Uhr Eintritt auf das Messegelände und können sich bis 19.00 Uhr in den Hallen aufhalten. 1.2 Der Veranstalter kann die Messe aus wichtigen Grün­den verlegen, die Ausstellungsdauer und die Öffnungszeiten ändern, die Öffentlichkeit ausschließen und die Messe auch ganz absagen oder vorzeitig abbrechen. 2. Aussteller 2.1 Ausstellen auf der Frankfurter Buchmesse können alle deutschen und ausländischen Unternehmen, die beteiligt sind an der Erstellung, Aufbereitung und Verbreitung von Inhalten über Medien wie Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Lehrmittel, Ton, Bild, Datenträger, Online-Plattformen. Dazu zählen auch Agenturen und Dienstleister für Medienhandel und -produktion, Nonbook-Anbieter, Merchandiser sowie Institutionen oder Verbände aus den Bereichen Kultur und Bildung. 2.2 Länder können Gemeinschaftsausstellungen durchführen, sofern diese mit dem Zweck der Buchmesse vereinbar sind. Ferner kann der Veranstalter Sonderausstellungen präsentieren (z. B. „Die schönsten Bücher“, Kalendergalerie etc.). 2.3 Unternehmen, denen das Recht zum Gebrauch ihrer Firma oder wesentlicher Firmenbestandteile von einem bisher ausstellenden Unternehmen mit gleicher oder ähnlicher Firma bestritten wird, können ausstellen, wenn sie ihr Recht zum Gebrauch der Firma durch einen rechtskräftigen Titel nachweisen, der von einem Gericht der Bundesrepublik Deutschland erlassen oder dessen Vollstreckung für zulässig erklärt worden ist. Dies gilt auch für Produkte und Dienstleistungen, die an Einzelständen oder im Rahmen von Gemeinschaftspräsentationen ausgestellt werden. 2.4 Firmen, über die das gerichtliche Insolvenzverfahren eröffnet ist, können nicht ausstellen. Wenn ein solches Verfahren nach der Anmeldung zur Messe eröffnet wird, so ist der Veranstalter unverzüglich zu benachrichtigen. 3. Auszustellende Gegenstände 3.1 Auf der Frankfurter Buchmesse dürfen nur Gegenstände, Produkte und Dienstleistungen der Buch- und Medienbranche ausgestellt werden.

22

3.2 Es dürfen nur solche Gegenstände oder ­Produkte ausgestellt werden, die den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und frei von Rechten Dritter sind. 3.3 Der Veranstalter führt keinerlei Zensur durch. 3.4 Unzulässig ist die Ausstellung solcher Werke, deren Herstellung, Verbreitung oder Einfuhr durch Gerichte der Bundesrepublik Deutschland verboten ist, oder bei Vorliegen entsprechender ausländischer Gerichtsentscheidungen, wenn diese durch Gerichte der Bundesrepublik Deutschland für vollstreckbar erklärt sind. 3.5 Für von der Ausstellung ausgeschlossene Werke darf nicht geworben werden. 3.6 Als jugendgefährdend indizierte Schriften dürfen Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden. 3.7 Jedes Unternehmen darf an seinem Stand nur seine eigene Produktion ausstellen und nur für diese werben. Werden Ausstellungsgüter eines anderen ­Unternehmens gezeigt, so muss dieses Unternehmen als Mitaussteller angemeldet werden (siehe Ziffer 5). 3.8 Über die Zulassung von Darbietungen, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Buch- und ­Medienbranche stehen (vgl. Ziffer 3.1), entscheidet der Veranstalter auf Antrag nach freiem Ermessen. 4. Zustandekommen des Vertrags und Flächenzuteilung 4.1 Mit rechtzeitiger Zusendung des vollständig ausge­ füllten und unterschriebenen Anmeldeformulars des Veranstalters (per Post, per Fax oder per E-Mail mit An­­­ hang) bis spätestens 31. Januar 2017 (Anmeldeschluss) erklärt der Aussteller gegenüber dem Veranstalter verbindlich, an der Veranstaltung teilnehmen zu wollen. Eine über den passwortgeschützten Bereich von www.buchmesse.de verschickte Online-Anmeldung gilt ebenfalls als verbindliche Anmeldung. 4.2 Vorläufige oder formlose schriftliche Anmeldungen, auch solche, die mit Reservierungswünschen verbunden sind, sind unbeachtlich und werden grundsätzlich nicht bearbeitet, sofern nicht bis zum Anmeldeschluss die förmliche Anmeldung auf dem Originalformular des Veranstalters abgegeben wurde. 4.3 Durch den Aussteller auf der Anmeldung oder in einem ergänzenden Schreiben erklärte Vorbehalte oder in den Formulartexten vorgenommene Änderungen gelten als nicht geschrieben und können bei der Bearbeitung der Anmeldung nicht berücksichtigt werden. 4.4 Erhält der Aussteller vom Veranstalter nach seiner Anmeldung eine schriftliche oder elektronische (PDFDatei) Auftragsbestätigung, alternativ die erste Abschlagsrechnung, stellt diese Bestätigung die Zulassung des Ausstellers zur Veranstaltung und damit den Abschluss des Vertrags dar. Die Zulassung gilt nur für die jeweilige Veranstaltung und das angemeldete Unternehmen. Die Zulassung zur Veranstaltung stellt noch nicht die Zuteilung einer bestimmten Ausstellungsfläche dar. 4.5 Die Zuteilung der Ausstellungsfläche durch den Veranstalter kann erst nach Ablauf der Anmeldefrist und Prüfung aller eingegangenen Teilnahmeanträge erfolgen. Die Zuteilung der Ausstellungsfläche richtet sich nach den vorhandenen Räumlichkeiten, Flächen, Bedürfnissen und Möglichkeiten des Veranstalters und nach der vom Veranstalter nach freiem Ermessen vorzunehmenden Themengliederung, nicht jedoch nach der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. 4.6 Der Aussteller hat keinen Anspruch auf die gleiche Platzierung wie im Vorjahr oder auf Zuweisung eines bestimmten Platzes, jedoch werden die Wünsche des

Ausstellers in Bezug auf Lage, Nachbarschaft, Größe und Gruppeneinteilung nach Möglichkeit berücksichtigt. Umbaukosten am Ausstellungsstand im Falle einer wie auch immer gearteten Umplatzierung trägt alleine der Aussteller. 4.7 Ein 4-qm-Systemstand mit Öffnung zu einem Nachbarstand wird immer neben einem anderen offenen 4-qm-Systemstand platziert. Es können aber max. zwei offene 4-qm-Stände nebeneinander stehen und die Anmietung muss durch zwei voneinander unabhängige Unternehmen erfolgen; beide Unternehmen müssen ihre Anmeldung gesondert einreichen. Bei Anmeldung eines offenen 4-qm-Standes ist der Aussteller angewiesen, mit seiner Anmeldung einen entsprechenden Partner für den Nachbarstand zu nennen. Wenn ein Aussteller einen offenen 4-qm-Stand mietet, ohne dass die Anmeldung eines entsprechenden Partners vorliegt, hat der Veranstalter das Recht, einen beliebigen Aussteller als Partner zuzuweisen oder einen 4-qmSystemstand mit zwei Seitenwänden zuzuteilen. 4.8 Es ist nicht zulässig, dass Aussteller, die mehrere kleine Flächen angemietet haben, diese als gemeinsame Fläche nutzen und nach außen als einen Stand darstellen. Der Veranstalter ist in diesem Fall berechtigt, die für die Anmietung einer größeren Fläche fällige Miete von den teilnehmenden Ausstellern zu verlangen. 4.9 Wird dem Aussteller eine von seiner Anmeldung abweichende Ausstellungsfläche nach Größe, Maß oder Typ (z. B. Reihenstand statt Eckstand) zugeteilt oder wird seine Ausstellungsfläche im Einzelfall aus wichtigem Grund nachträglich geändert, ist der Aussteller berechtigt unverzüglich bis spätestens sieben Tage nach Zugang der Mitteilung schriftlich gegenüber dem Veranstalter den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Ein Rücktritt in elektronischer Form per Fax oder ­E-Mail ist nur wirksam, wenn er fristgerecht erfolgt und anschließend auch in Schriftform dem Veranstalter ohne schuldhaftes Zögern zugestellt wird. Ansprüche des Ausstellers auf Schadensersatz wegen Zuteilung einer von seiner Anmeldung abweichenden Ausstellungsfläche sind, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Der Aussteller muss in Kauf nehmen, dass sich bei Beginn der Veranstaltung die Lage der übrigen Stände gegenüber dem Zeitpunkt der Zulassung zur Veranstaltung verändert hat. Ersatzansprüche sind beiderseits ausgeschlossen. 4.10 Erfolgt im Fall der Ziffer 4.9 eine Verringerung oder Vergrößerung der Ausstellungsfläche oder eine Änderung des Standtyps (z. B. Reihenstand statt Eckstand), ohne dass der Aussteller den Rücktritt erklärt, wird der Unterschiedsbetrag zur ursprünglich beantragten Ausstellungsfläche zurückerstattet bzw. nachgefordert. Im Falle der Verringerung der Standfläche durch eine Säule behält sich der Veranstalter vor, hierfür, entgegen der Regelung in 4.10 Satz 1, einen angemessenen Pauschalbetrag zu erstatten. 4.11 Der Veranstalter ist berechtigt, die Zulassung des Ausstellers zur Veranstaltung zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen für die Zulassung nicht oder nicht mehr gegeben sind. 4.12 Aussteller, die ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Veranstalter bereits einmal nicht oder nicht rechtzeitig nachgekommen sind, können auch nach der Zulassung zur Messe ausgeschlossen werden. 5. Gemeinschaftsaussteller, Mitaussteller, Organisatoren 5.1 Aussteller dürfen die ihnen überlassene Ausstellungsfläche ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters nicht verlegen, tauschen, teilen oder in sonstiger Weise Dritten ganz oder teilweise zur kommerziellen Nutzung zugängig machen.

5.2 Ein Aussteller kann weitere Firmen an seinem Stand ausstellen lassen. Die Standmiete muss von einem Aussteller (Hauptaussteller) getragen werden. Weitere Firmen können gegen Zahlung einer Gebühr (siehe „Preisliste“ im Anmeldeset, Seite 6) als Mitaussteller an diesem Stand angemeldet werden. Jeder Mitaussteller muss grundsätzlich eine eigene, separate Anmeldung auf dem vom Veranstalter zugesandten Anmeldevordruck oder als Online-Anmeldung einreichen. Erfolgt die Anmeldung durch einen Dritten, ist Ziffer 5.4 zu beachten. Jeder angemeldete Mitaussteller erhält ein eigenes Standardstandschild (bei Nutzung des Systemstandes), einen Eintrag in den Katalogen der Frankfurter Buchmesse und einen Ausstellerausweis. 5.3 Konzernfirmen, „Schwester-“ oder „Tochtergesellschaften“, die einen eigenen Namen führen, gelten als Mitaussteller. 5.4 Aussteller, Organisatoren, Vermittler, Agenturen und vergleichbare Unternehmungen (nachfolgend auch Vertreter genannt), die in fremdem Namen und auf fremde Rechnung andere Aussteller (oder Mitaussteller) zur Veranstaltung anmelden, zeigen hierdurch ihre Bevollmächtigung für diesen Dritten an. Widerspricht der Dritte ausdrücklich oder zeigt konkludent durch sein Verhalten, dass keine entsprechende Bevollmächtigung vorliegt, ist der Veranstalter berechtigt, den Anspruch beim vollmachtlosen Vertreter geltend zu machen. Ein mittelbarer, verhaltensbedingter Widerspruch des Dritten liegt bereits vor, wenn der Dritte auf eine erste Rechnung und eine erste Mahnung des Veranstalters keine Zahlung leistet. Das Recht des Vertreters, durch Vorlage eines eindeutigen Vollmachtdokuments nachzuweisen, dass er zur Vertretung des Dritten berechtigt war, bleibt unberührt. Ein entsprech­ender Nachweis hat unverzüglich gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen. 5.5 Stellt der Veranstalter erst während des Aufbaus oder während der Veranstaltung fest, dass an einem Stand mehrere Firmen ausstellen, ohne dass diese als Mitaussteller oder Gemeinschaftsaussteller angemeldet wurden, kann der Veranstalter vom angemeldeten Aussteller einen Zuschlag in Höhe von 25 Prozent auf die Mitausstellergebühr verlangen. Die Zahlung ist sofort fällig und kann vor Ort auch während der Veranstaltung verlangt werden. Verweigert der angemeldete Aussteller die Zahlung, kann er von der Teilnahme an Folgeveranstaltungen a­ usgeschlossen werden. 6. Miete, Nebenkosten 6.1 Der Mietzins ist der jeweils gültigen „Preisliste“ (Anmeldeset, Seite 6) zu entnehmen, die Bestandteil des Messevertrags wird. Verbindlich sind die Preise in der Auftragsbestätigung. Bei Anmietung von leerer Ausstellungsfläche zum Eigenbau sind im Mietzins enthalten: Ausstellungsfläche gemäß Anmeldung und eine der Standgröße entsprechende Anzahl kostenloser Ausstellerausweise. Bei Nutzung des Standmaterials der Frankfurter Buchmesse sind im Mietzins enthalten: Ausstellungsfläche gemäß Anmeldung, Systemstand (siehe „Informationen zum Systemstand“), Standardteppich, Standbeschriftung und eine der Standgröße entsprechende Anzahl kostenloser Ausstellerausweise. Jeder Aussteller ist zur Zahlung der Marketingpauschale verpflichtet (weitere Informationen siehe Anmeldeset Seite 5). 6.2 Jeder Aussteller mit eigenem Stand ist zur Zahlung eines der Standgröße entsprechenden Umwelt- und Energiebeitrags (siehe „Preisliste“ im Anmeldeset, Seite 6) verpflichtet. In dem Beitrag sind enthalten: Stromversorgung bis 1 kW Leistung, Stromverbrauch, Hallenklimatisierung, Müllentsorgung und Grundreinigung. 6.3 Es bleibt dem Veranstalter vorbehalten, den Umweltund Energiebeitrag sowie die Standmieten für einzelne

oder alle Standarten zu erhöhen oder herabzusetzen, wenn dies für die Durchführung der Veranstaltung zwingend erforderlich ist (z. B. wegen steigender Energiekosten oder sinkender Anmeldungen in einzelnen Standkategorien). Eine Erhöhung darf jedoch im Höchstfall nicht mehr als 10 Prozent betragen. 6.4 Der Veranstalter gewährt den Sonderpreis „Frühbucher“, sofern ihm die Anmeldung bis spätestens 30. November 2016 vorlag. Der Aussteller hat jedoch den vollen Preis zu zahlen, wenn er mit der Zahlung der rabattierten Standmiete in Verzug gerät. Der Veranstalter behält sich vor, bei Buchung nach dem offiziellen Anmeldeschluss (31. Januar 2017) einen Bearbeitungszuschlag in Höhe von 5 Prozent auf den Standardpreis zu erheben. 6.5 Der Mietzins ist auch dann zu zahlen, wenn der Aussteller, aus welchen Gründen auch immer, verhindert sein sollte die Messe zu besuchen oder zu beschicken. 6.6 Nach Anmeldeschluss beantragte Änderungen an der Standausstattung sind kostenpflichtig (Kosten nach Aufwand, Mindestgebühr 125 Euro zzgl. der zum ­Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Umsatzsteuer). Änderungen können nur bis 8. September 2017 berücksichtigt werden. Änderungen vor Ort, soweit durchführbar, unterliegen einem Ver­spätungszuschlag in Höhe von 10 Prozent der ­Änderungsgebühren. 7. Zahlungstermine 7.1 Mieten und zusätzliche Leistungen sind ohne jeg­ lichen Abzug nach Rechnungserhalt auf eines der folgenden Konten des Veranstalters als Vorauszahlung vor der Veranstaltung zu zahlen: Frankfurter Sparkasse Konto: 200 452 819 BLZ: 500 502 01 SWIFT-Code/BIC: HEL AD EF 1822 IBAN: DE73 5005 0201 0200 4528 19 Postbank Frankfurt am Main Konto: 1021 601 BLZ: 500 100 60 SWIFT-Code/BIC: PBNK DE FF IBAN: DE21 5001 0060 0001 0216 01 Commerzbank AG, Frankfurt am Main Konto: 90 189 100 BLZ: 500 800 00 SWIFT-Code/BIC: DRES DE FF XXX IBAN: DE96 5008 0000 0090 1891 00 Beanstandungen können nur innerhalb von drei Wochen nach Rechnungsdatum berücksichtigt werden. 7.2 Nach Eintreffen der Anmeldung beim Veranstalter wird zeitnah die 1. Abschlagsrechnung über 35 Prozent des Rechnungsbetrags erstellt und verschickt. Die Mitausstellergebühr kann vorab zu 100 Prozent in Rechnung gestellt werden. Der Versand der 2. Abschlagsrechnung über 65 Prozent des Rechnungsbetrags und die Standbestätigung erfolgt nach Abschluss der Platzierung des Aus­stellers (voraussichtlich bis Ende Juni 2017). Weitere anfallende Rechnungsbeträge werden spätestens bis 31. Dezember 2017 nach der ­Veranstaltung in Rechnung gestellt. 7.3 Sofern ein nicht in Deutschland ansässiger Aussteller die Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer wünscht, hat er zusammen mit seiner Anmeldung einen Nachweis seiner Unternehmereigenschaft von der zuständigen Behörde an den Veranstalter zu s­ enden. Bei Anmeldungen ohne Nachweis der Unternehmereigenschaft ist der Veranstalter verpflichtet, den Rechnungsbetrag der deutschen Umsatzsteuer zu

23

unterwerfen und ist deshalb berechtigt, die Rechnung an den Aussteller zuzüglich der gesetzlich geschuldeten deutschen Umsatzsteuer auszustellen. Bei in EU-Mitgliedsstaaten (außerhalb Deutschlands) ansässigen Ausstellern reicht die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) auf dem Anmeldeformular. Bei Änderungen der Rechtsform oder Adresse hat der Aussteller unaufgefordert einen neuen Nachweis seiner Unternehmereigenschaft bzw. seine UmsatzsteuerIdentifikationsnummer dem Veranstalter mitzuteilen. 7.4 Wenn der Aussteller eine Korrektur der Rechnung wünscht, weil sich sein Name, seine Rechtsform oder seine Adresse geändert haben, hat er für jede Rechnungsänderung eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro (zzgl. der geschuldeten MwSt.) zu zahlen. 7.5 Bei Zahlungsverzug hat der Aussteller Verzugs­ zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basis­ zinssatz der Europäischen Zentralbank zu leisten. Die Geltendmachung eines weiteren oder höheren Schadens ist nicht ausgeschlossen. 7.6 Bei Zahlungsverzug ist der Veranstalter berechtigt, nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer 8 über die Ausstellungsfläche anderweitig zu verfügen und vom Aussteller weiterhin die Zahlung der vereinbarten ­Entgelte zu verlangen. 7.7 Dem Veranstalter steht es frei, seine Rechnungen per Briefpost oder auf elektronischem Weg (per E-Mail oder zum Download auf der Website) zur Verfügung zu stellen. 8. Rücktritt, Annullierung 8.1 Bis zum offiziellen Anmeldeschluss (31. Januar 2017) ist eine Annullierung der Anmeldung in schriftlicher Form möglich, wofür eine Bearbeitungsgebühr (Aufwendungsersatz) in Höhe von 20 Prozent der Standmiete (beim Newcomer Package 20 Prozent des Pauschalpreises) erhoben wird. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Eingang der Erklärung in schriftlicher Form beim Veranstalter. Für die Annullierung von Mitaussteller-Anmeldungen besteht keine Ausschlussfrist. Für jeden Mitaussteller wird allerdings eine Bearbeitungsgebühr (Aufwendungsersatz) in Höhe von 20 Prozent der Mitausstellergebühr erhoben werden. Die Bearbeitungsgebühr (Aufwendungsersatz) versteht sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden ­Umsatzsteuer. 8.2 Aussteller und Mitaussteller haben abgesehen von den gesetzlichen Rücktrittsrechten und der in ­Ziffer 8.1 eingeräumten Annullierungsmöglichkeit kein Recht, von diesem Vertrag zurückzutreten oder ihn zu kündigen. 8.3 Erklärt der Aussteller, er werde die angemietete Ausstellungsfläche nicht belegen, oder erklärt er den Rücktritt bzw. die Kündigung des Vertrags, so ist der Veranstalter unabhängig davon, ob dem Aussteller ein solches Recht zusteht, berechtigt, über die gemietete Fläche anderweitig zu verfügen. Steht dem Aussteller kein Rücktritts- oder Kündigungsrecht zu, bleibt der Aussteller zur Zahlung des Mietzinses bzw. des Paket­ preises verpflichtet. Der Veranstalter muss sich ledig­ lich den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwertung des Gebrauchs der Aus­ stellungsfläche erlangt. Die Pflicht des Ausstellers, den Mietzins bzw. den Paketpreis zu bezahlen, bleibt bestehen, wenn der Veranstalter, um den Eindruck einer Standlücke zu vermeiden, die Ausstellungsfläche einem Dritten überlässt, den er ansonsten auf einer anderen Ausstellungsfläche platziert hätte, oder wenn der Veranstalter die gemietete Fläche so ausgestaltet, dass sie nicht als freie Ausstellungsfläche erkennbar ist.

24

8.4 Gelingt dem Veranstalter eine anderweitige Vermietung der Ausstellungsfläche an einen Aussteller, den er auf keiner anderen freien Ausstellungsfläche hätte platzieren können, so behält er gegen den vom Vertrag zurückgetretenen Aussteller einen Anspruch auf Zahlung eines pauschalen Aufwendungsersatzes in Höhe von 20 Prozent der Standmiete (zzgl. der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geschuldeten Umsatzsteuer). Das Recht des Veranstalters, einen weitergehenden Aufwendungsersatz zu verlangen, bleibt unberührt. 8.5 Bei Standverkleinerungen wird entsprechend der Ziffern 8.1, 8.3 und 8.4 die prozentuale Miete bzw. Bearbeitungsgebühr auf die zurückgegebene Fläche erhoben. 8.6 Dem Aussteller steht es frei nachzuweisen, dass dem Veranstalter kein Schaden bzw. kein Schaden in Höhe der geltend gemachten Entgelte entstanden ist. 8.7 Der Veranstalter ist zum Widerruf der Zulassung und zur anderweitigen Vergabe oder Belegung der Ausstellungsfläche berechtigt: – im Falle der versäumten, nicht vollständigen oder nicht rechtzeitigen Zahlung der vertraglich geschuldeten Entgelte, soweit der Aussteller eine vom Veranstalter gesetzte Nachfrist mit Rücktrittsandrohung fruchtlos verstreichen lässt – wenn der Stand nicht rechtzeitig bis zur Eröffnung der Veranstaltung belegt ist und kein Hinweis auf ein späteres Eintreffen vorliegt – wenn die Voraussetzungen für deren Erteilung seitens des angemeldeten Ausstellers nicht mehr gegeben sind oder wenn dem Veranstalter nachträglich Gründe bekannt werden, deren rechtzeitige Kenntnis eine Nichtzulassung gerechtfertigt hätte – wenn gegen sicherheitstechnische Ausstellungsbestimmungen verstoßen wird und das Abstellen der Mängel nicht möglich ist oder verweigert wird. Im Falle des Widerrufes der Zulassung greift ebenfalls die vorstehend in den Ziffern 8.1, 8.3 und 8.4 beschriebene Kostentragungspflicht des Ausstellers. 9. Höhere Gewalt, Absage der Veranstaltung 9.1 Der Veranstalter ist berechtigt, eine Veranstaltung zu verschieben, zu verkürzen, zu verlängern oder abzusetzen sowie vorübergehend, endgültig, in einzelnen Teilen oder insgesamt zu schließen, bei Vorliegen zwingender, nicht von ihm verschuldeter Gründe oder wenn höhere Gewalt wie z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Streiks, Terror, massiver Ausfall oder Störung von Verkehrs-, Versorgungs- und/oder Nachrichtenverbindungen eine solche Maßnahme erfordert. Der Aussteller besitzt in diesem Fall keinen Anspruch auf Ersatz der ihm hierdurch entstehenden Schäden. 9.2 Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund eines der in Ziffer 9.1 genannten Fälle ist der Aussteller verpflichtet, auf Anforderung des Veranstalters einen angemessenen Anteil an den durch die Vorbereitung der Veranstaltung entstandenen Kosten zu übernehmen. Der Anteil ist der Höhe nach auf maximal 50 Prozent des vereinbarten Mietzinses begrenzt. Die Höhe der von jedem Aussteller zu zahlenden Quote bestimmt sich nach der Summe aller aufseiten des Veranstalters bereits entstandenen Kosten, geteilt durch die Anzahl der Aussteller unter Beachtung der Größe der gebuchten Ausstellungsfläche des jeweiligen Ausstellers. 9.3 Fälle höherer Gewalt, die den Veranstalter oder seine Servicepartner ganz oder teilweise an der Erfüllung seiner Verpflichtung hindern, entbinden den Veranstalter bis zum Wegfall der höheren Gewalt von seinen Verpflichtungen. Der Veranstalter wird den Aussteller hiervon unverzüglich unterrichten, sofern er hieran nicht ebenfalls durch einen Fall höherer ­Gewalt gehindert ist. Die Unmöglichkeit einer genü-

genden Versorgung mit Hilfsstoffen wie Elektrizität sowie Streiks, Aussperrungen und behördliche Eingriffe werden – sofern sie nicht nur von kurzfristiger Dauer oder vom Veranstalter verschuldet sind – einem Fall höherer Gewalt gleichgesetzt. 10. Haftung, Freistellung, Verjährung 10.1 Dem Aussteller obliegt innerhalb der angemieteten Ausstellungsfläche die Verkehrssicherungspflicht gegenüber jedem, der die Ausstellungsfläche aufsucht. Die sicherheitstechnischen Betriebsvorschriften der „Technischen Vorschriften“ sind unbedingt zu beachten. Die Haftung des Ausstellers für Schäden, die durch ihn, durch seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen oder durch etwaige Mitaussteller verursacht werden, bestimmt sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften. Für mietweise überlassene Gegenstände haftet der Aussteller vom Zeitpunkt der Überlassung bis zur Rückgabe/Abholung bei Verlust oder irreparabler Beschädigung von Mietsachen in Höhe des Neuwertes (Neuwertersatz) und nicht auf Ersatz des Zeitwertes. 10.2 Der Aussteller stellt den Veranstalter unwiderruflich von allen gegen den Veranstalter gerichteten Ansprüchen Dritter frei, soweit sie darauf beruhen, dass die Ausstellungsfläche des Ausstellers, seine Tätigkeit, seine Produkte, deren geistiger Inhalt oder seine Standwerbung gegen Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Bild- und Namensrechte, Markenrechte, Wettbewerbsrechte, Persönlichkeitsrechte) oder sonstige gesetzliche Vorschriften verstoßen. Die Freistellungsverpflichtung erstreckt sich auch auf alle etwaig anfallenden Abmahn-, Gerichts- und Rechts­ verfolgungskosten. 10.3 Eine verschuldensunabhängige Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz wegen anfänglicher Mängel der Mietsache ist ausgeschlossen. Verletzt der Veranstalter wesentliche Vertragspflichten, so ist seine Schadensersatzpflicht im Fall einfacher Fahr­ lässigkeit auf den nach Art der Vereinbarung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt. Schadensersatzansprüche wegen zu vertretenden Pflichtverletzungen, die keine Kardinalpflichten oder wesentliche Vertragspflichten betreffen, sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder auf vorsätzlich schuldhaftem Verhalten des Veranstalters und/oder seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen beruhen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei erfolgter Zusicherung von Eigenschaften oder soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften infolge von Fahrlässigkeit oder Vorsatz für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit zwingend gehaftet wird. 10.4 Der Veranstalter haftet nicht für Verlust oder Diebstahl von Ausstellungsgut, Standbauten oder Standeinrichtungen. Der Aussteller kann sich gegen Entgelt durch Beauftragung einer vom Veranstalter zugelassenen, professionellen Standbewachung vor Verlust und Diebstahl schützen. 10.5 Ansprüche des Ausstellers gegen den Veranstalter aus dem Vertragsverhältnis und alle damit im Zusammenhang stehenden Ansprüche sind innerhalb von zehn Tagen nach Abschluss der Messe beim Veranstalter schriftlich geltend zu machen. Sollten Mängel oder Störungen während der Laufzeit der Veranstaltung auftreten, müssen diese dem Veranstalter unverzüglich mitgeteilt werden. Andernfalls ist die Geltendmachung entsprechender Ansprüche ausgeschlossen. 10.6 Ansprüche des Ausstellers verjähren innerhalb von drei Monaten, es sei denn die Haftung des Veranstalters resultiert aus vorsätzlichem Verhalten. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für deliktische Ansprüche, Arglist und schuldhafte Unmöglichkeit bleiben unberührt. Die Verjährungsfrist beginnt mit

Abschluss des Monats in den der Schlusstag der ­Veranstaltung fällt. 10.7 Soweit die Haftung des Veranstalters beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer ­Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 11. Abtretung, Aufrechnung 11.1 Der Aussteller ist nicht berechtigt, bestehende Ansprüche gegen den Veranstalter an Dritte abzu­ treten. 11.2 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegen den Veranstalter stehen dem Aussteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig fest­ gestellt, unbestritten oder vom Veranstalter anerkannt sind. 12. Messekatalog 12.1 Jeder Aussteller wird bei fristgerechter Anmeldung in den Online-Messekatalog aufgenommen. Die Aufnahme in den Online-Messekatalog ist obligatorisch und in der Marketingpauschale enthalten. Ob neben einem Online-Katalog eine Druckausgabe des Messekatalogs herausgegeben wird, liegt in der alleinigen Entscheidung des Veranstalters. Ein Anspruch auf Herstellung einer Druckversion besteht nicht. Im Fall der Herstellung einer Druckversion ist offizieller Redaktionsschluss des Katalogs/Druckausgabe der 30. Juni eines jeden Jahres. Bei Ausgabe einer Druckversion erhält der Aussteller ein Gratisexemplar des Katalogs. 12.2 Bei Ausgabe einer Druckversion ist die Angabe von maximal zwei Querverweisen pro Unternehmen im Katalog möglich. Diese sind kostenpflichtig (siehe „Preisliste“ im Anmeldeset, Seite 6). Querverweise müssen Bestandteil des Firmennamens sein und dürfen nicht auf externe Firmen (auch Tochterunternehmen oder Imprints) verweisen. Der Veranstalter behält sich vor, nicht korrekt angegebene Querverweise ohne Benachrichtigung des Ausstellers zu löschen und nicht in den Katalog zu übernehmen. 12.3 Konzernfirmen, „Schwester-“ oder „Tochtergesellschaften“, die im Werbetext genannt werden, müssen als Mitaussteller angemeldet werden (siehe Ziffer 5). 12.4 Ansprüche gegen den Veranstalter und gegen ­seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen wegen eines falschen, unvollständigen oder eines fehlenden Katalogeintrags richten sich nach den Festlegungen in Ziffer 10.2 bis 10.7. 13. Standbeschriftung und ­Standausstattung für Aussteller mit Systemstand 13.1 Als Standbeschriftung stellt der Veranstalter je nach Standgröße ein bis zwei Standschilder in einheitlicher Ausführung zur Verfügung. Aussteller mit Eigenbau müssen selbst für die Stand­beschriftung sorgen. 13.2 Die Standbeschriftung muss mit dem Katalog­ eintrag übereinstimmen. 13.3 Für die Ausstattung der Stände sind die „Technischen Vorschriften“ verpflichtend. Bei Zuwiderhandlungen ist der Veranstalter berechtigt, Änderungen auf Kosten des Ausstellers durchführen zu lassen und, soweit dies nicht möglich ist oder vom Aussteller verweigert wird, den Stand schließen zu lassen. 13.4 Eine Bauhöhe, die 2,5 m überschreitet, ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Standhöhen ab 4,01 m sind kostenpflichtig. Standüberhöhen sind bis max. 5 m möglich. Alle Eigenbaustände sind ebenfalls genehmigungspflichtig. Auch insoweit gelten die „Technischen Vorschriften“.

14. Standbelegung, Auf- und Abbau 14.1 Die Messehallen stehen ab Sonntag, 8. Oktober 2017, 7.00 Uhr, für den Aufbau zur Verfügung. Vorzeitiger Zutritt bedarf einer schriftlichen Genehmigung durch den Veranstalter, ist nur bei Eigenbauständen ab 40 qm Fläche möglich und kostenpflichtig (siehe „Preisliste“ im Anmeldeset, Seite 6). 14.2 Die Stände müssen am 10. Oktober 2017, 20.00 Uhr, belegt und täglich von 9.00 Uhr bis 18.30 Uhr sowie am letzten Messetag, Sonntag, 15. Oktober 2017, bis 17.30 Uhr besetzt sein. Der ­Aussteller ist verpflichtet, sein Messegut (Exponate) während der gesamten Dauer der Messe zu zeigen. 14.3 Stände, die am 10. Oktober 2017, 20.00 Uhr, nicht belegt sind, können vom Veranstalter anderweitig vergeben werden. Ein Anspruch auf Rück­ zahlung gezahlter Standmieten wird ausgeschlossen. Im Fall einer Weitervermietung gilt Ziffer 8.4. 14.4 Mit der Zulieferung von Verpackungsmaterial, dem Einpacken der Exponate und der Räumung der Stände darf nicht vor dem offiziellen Ende der Veranstaltung begonnen werden. Ein Abbau vor dem 15. Oktober 2017, 17.30 Uhr, ist nicht zulässig. Die Räumung und Säuberung der Ausstellungsfläche von Eigenbauständen muss bis 16. Oktober 2017, bis 24.00 Uhr, erfolgt sein. Aussteller mit Systemständen müssen die Sitzschränke am Sonntag, 15. Oktober 2017, von allem Inhalt geleert haben. Am Montag, 16. Oktober 2017, werden die Sitzschränke vom Reinigungspersonal geleert und der Inhalt entsorgt. 14.5 Ist die Räumung der Ausstellungsfläche bereits vor Ende der Messe bzw. nicht rechtzeitig vorgenommen worden, wird der Veranstalter eine Konventionalstrafe (nicht steuerbarer Schadensersatz) verhängen, deren Höhe bis zu 20 Prozent des geschuldeten Mietzinses betragen kann. Im Fall der nicht rechtzeitigen Räumung wird darüber hinaus auf Kosten des Ausstellers die Räumung vorgenommen und die Güter werden soweit möglich bis maximal vier Wochen kostenpflichtig eingelagert. Für Beschädigungen an zurückgelassenen Standeinrichtungen und Exponaten oder deren Abhandenkommen bis zu einer möglichen Einlagerung übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Nach Ablauf von vier Wochen ist der Veranstalter berechtigt, eingelagerte Standeinrichtungen und Exponate zu verwerten und, soweit dies nicht möglich ist, einer Entsorgung zuzuführen. Alle hierdurch entstehenden Kosten gehen zulasten des Ausstellers. 15. Direktverkauf Auf der Messe darf generell nur an den Buchhandel verkauft werden. Bei Veranstaltungen, am letzten ­Messetag sowie nach gesonderter Ankündigung des Veranstalters darf unter Beachtung der Preisbindung auch an das allgemeine Publikum verkauft werden. Auf der Frankfurter Antiquariatsmesse können antiquarische, nicht preisgebundene Bücher an allen ­Messetagen verkauft werden. Jedweder Verkauf, der über den oben beschriebenen Verkauf hinaus geht, darf nur nach vorheriger ausdrücklicher Genehmigung durch den Veranstalter erfolgen. 16. Ausstellerausweise 16.1 Das Betreten des Messegeländes ist nur mit einem besonderen Ausweis gestattet. 16.2 Für die mit dem Auf- und Abbau der Standeinrichtung beschäftigten Mitarbeiter des Ausstellers sowie dessen Beauftragte und für die Standbenutzung erhält der Aussteller besondere Auf- und Abbauausweise und Ausstellerausweise, die der Benutzer auf dem Veranstaltungsgelände jederzeit sichtbar außen an der Kleidung mitzuführen hat. Ausstellerausweise sind auch während der Auf- und Abbauzeit gültig.

16.3 Für jede Ausstellungsfläche werden entsprechend der Größe Auf- und Abbauausweise und Ausstellerausweise kostenlos abgegeben. 16.4 Für darüber hinausgehenden Bedarf an Auf- und Abbauausweisen und Ausstellerausweisen wird ein gesonderter Preis berechnet. Die zusätzlichen Ausweise können mit einem separaten Bestellformular bestellt werden. 17. Bewachung, Versicherung 17.1 Eine allgemeine Bewachung/Bestreifung des ­Messegeländes und der Hallen erfolgt durch Beauftragte des Veranstalters. Der Veranstalter übernimmt jedoch keine Obhutspflichten für eingebrachtes ­Ausstellungsgut, für den Ausstellungsstand oder für Gegenstände, die sich im Besitz oder Eigentum der auf dem Stand tätigen Personen befinden. 17.2 Die Standbewachung und Standbeaufsichtigung während der täglichen Öffnungszeiten ist generell ­Sache des Ausstellers. Dies gilt auch während der Auf- und Abbauzeiten. 17.3 Zur Nachtzeit müssen wertvolle, leicht zu entfernende Gegenstände vom Aussteller unter Verschluss genommen werden. Für eine zusätzliche Standbewachung kann sich der Aussteller auf eigene Kosten des vom Veranstalter eingesetzten Bewachungsunternehmens bedienen. Dem Aussteller wird empfohlen, eine Ausstellungsversicherung für Beschädigungen und soweit möglich gegen Verlust, bezogen auf den Neuwert, abzuschließen. 18. Werbung 18.1 Werbung gleich welcher Art ist nur innerhalb des Ausstellungsstandes einschließlich der Innenflächen des Standes für die eigene Firma des Ausstellers und nur für die von ihr hergestellten oder vertriebenen Erzeugnisse erlaubt. 18.2 Präsentationen, optische, sich langsam bewegende und akustische Werbemittel sind erlaubt, sofern sie die Nachbarstände nicht belästigen, nicht zu Stauungen auf den Gängen führen und die messeeigene Ausrufanlage in den Hallen nicht übertönen. Die Lautstärke darf 70 dB(A) an der Standgrenze nicht überschreiten. Der Veranstalter kann bei Verstößen gegen diese Regelung einschreiten und die sofortige Einstellung der Aktivität verlangen. Erteilte Genehmigungen zur Durchführung spezieller Werbemaßnahmen können im Inte­resse der Aufrechterhaltung eines geordneten Messebetriebes ein­geschränkt oder widerrufen werden. 18.3 Bei Wiedergabe von Musik ist es Sache des Ausstellers, die entsprechende Aufführungsgenehmigung einzuholen und die GEMA-Gebühren hierfür zu tragen. 18.4 Die Durchführung von Werbemaßnahmen außer­ halb des Standes ist grundsätzlich weder auf noch vor dem Messegelände zulässig, darunter fallen auch der Einsatz von Personen als Werbeträger sowie die Verteilung oder Anbringung von Werbematerial jeder Art wie z. B. Prospekten, Plakaten, Aufklebern usw. in den Hallengängen, auf dem Messegelände, in unmittelbarer Nähe des Messegeländes sowie auf den messebezogenen Parkplätzen. Nicht gestattet sind auch die Durchführung von Befragungen, Tests, Wettbewerben, Verlosungen, Preisausschreiben oder das Verteilen von Kostproben außerhalb des Standes; hiervon ausgenommen sind Testbefragungen des Veranstalters. Der Veranstalter kann eine begrenzte Anzahl von vorstehend genannten Werbeaktivitäten auf Antrag zulassen; ein Anspruch hierauf besteht nicht. Die schriftlich vom Veranstalter zu erteilende Genehmigung ist kostenpflichtig. 18.5 Empfänge, Vorträge, Pressekonferenzen, Diskussionsveranstaltungen, Ausstellerabende usw. auf dem Messegelände sind ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters nicht gestattet.

25

19. Reinigung, Umweltschutz 19.1 Der Veranstalter sorgt für die allgemeine Reinigung des Geländes und der Hallengänge. 19.2 Die Reinigung des Standes über die tägliche Grundreinigung hinaus obliegt dem Aussteller, sie muss täglich vor Öffnung der Veranstaltung beendet sein. Bei der Vergabe der Standreinigung soll sich der Aussteller des vom Veranstalter eingesetzten Reinigungsunternehmens bedienen. Bei Einsatz von eigenem Reinigungspersonal ist der Einsatz begrenzt auf eine Stunde vor und nach den täglichen Öffnungszeiten der Veranstaltung. 19.3 Der Aussteller ist im Interesse des Umweltschutzes und umweltgerechter Ausstellungen grundsätzlich zur Verpackungs- und Abfallreduzierung sowie zur Verwen­dung von umweltfreundlichem und recyclingfähigem Verpackungs-, Dekorations- und Prospektmaterial verpflichtet. Bei Einsatz getrennter Abfall­ entsorgungssysteme hat sich der Aussteller daran zu beteiligen und auch dadurch eventuell anfallende Abfallkosten anteilig nach dem Verursacherprinzip mitzutragen. 20. Hausrecht, Zuwiderhandlungen 20.1 Der Aussteller unterwirft sich während der Veranstaltung auf dem gesamten Gelände dem H ­ ausrecht und der Hausordnung des Veranstalters. Den Anordnungen der bei diesem Beschäftigten, die sich durch Dienstausweis legitimieren, ist Folge zu leisten. 20.2 Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen und gegen Anordnungen im Rahmen des Hausrechts berechtigen den Veranstalter, wenn die Zuwiderhandlungen nach Aufforderung nicht eingestellt werden, zur entschädigungslosen Schließung des Standes zulasten des Ausstellers. Wird ein vertragswidriges Verhalten fortgesetzt oder werden abgemahnte Verstöße auf früheren Messen wiederholt, so kann der Veranstalter den betreffenden Aussteller in besonders schweren Fällen auch von künftigen Messen ausschließen. Dies gilt auch, wenn Gegenstände entgegen gerichtlicher Verbote ausgestellt werden oder Aussteller oder ihre Mitarbeiter sich an der Begehung von strafbaren Handlungen beteiligen oder dazu auffordern (z. B. Diebstahl, vorsätzliche Urheberrechtsverletzungen). 20.3 Statt eines Ausschlusses von der Veranstaltung ist der Veranstalter berechtigt, bei Verstößen Kon­ ven­tionalstrafen in Höhe von bis zu 50 Prozent der Stand­mieten festzusetzen. Der Veranstalter kann die Beteiligung an künftigen Messen von der Zahlung der Konventionalstrafe abhängig machen. 21. Hausordnung Das Messegelände ist Privatgelände. Betreiber des Messegeländes ist die Messe Frankfurt Venue GmbH. Sie übt neben dem Veranstalter das Haus­recht auf dem Messegelände aus. Insoweit wird auf die im Messegelände ausgehängte Hausord­nung verwiesen. Der Veranstalter ist berechtigt ergänzend zur Hausordnung des Betreibers eine veranstaltungsspezifische Hausordnung für einen sicheren Zugang und Ablauf der Veranstaltung zu erlassen. Der Aussteller kann die aktuelle Haus­ordnung unter www.buchmesse.de einsehen, herunterladen oder sich die Hausordnung auf Anforderung vom Veranstalter zusenden lassen. 22. Datenschutz 22.1 Personenbezogene Daten, die der Aussteller im Zuge der Anmeldung und weiteren Vertragsabwicklung dem Veranstalter mitteilt, werden unter Berücksichtigung der Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes der Bundesrepublik Deutschland im automatisierten Verfahren gespeichert. Die unternehmens- und personenbezogenen Daten nutzt der Veranstalter insbesondere:

26

– zur Abwicklung der Geschäftsprozesse mit dem Aussteller – für die Zusendung veranstaltungsbegleitender ­Angebote durch den Veranstalter selbst oder durch von ihm beauftragte Dienstleister – zur Information vor und nach der Veranstaltung – für postalische Werbung – zur Übermittlung und Aktualisierung unserer Ausstellerbestände und die Weitergabe ausgewählter Daten an einzelne Dienstleister zur Vertragserfüllung – zur Erstellung von personalisierten Tickets. 22.2 Selbstverständlich steht es jedem Aussteller frei, schriftlich oder per E-Mail gegenüber dem Veranstalter zu erklären, dass er die Zusendung weiterer Informationen über Folgeveranstaltungen nicht wünscht.

1.2 Verträge über die Erbringung von Zusatzleistungen erfolgen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Aussteller zur Teilnahme an der Frankfurter Buchmesse zugelassen wird. 1.3 Die Bestellung von Zusatzleistungen für Systemstände erfolgt grundsätzlich auf den zur Verfügung gestellten Anmeldeunterlagen zur Frankfurter Buchmesse. 1.4 Abweichend von Ziffer 1.3 erhält der Aussteller für individuelle Messeauftritte (im Rahmen von Zusatzleistungen für Systemstände: „Auf Wunsch & nach Maß“) einen Angebotsvorschlag des Veranstalters. Der Vertrag über die Erbringung von Zusatzleistungen kommt in diesem Fall erst zustande, wenn das Angebot vom Aussteller unterschrieben an den Veranstalter per Post, per Fax oder per E-Mail mit Anhang übermittelt wird.

23. Schriftform, Salvatorische Klausel Alle vertraglichen Vereinbarungen im Rahmen der Abwicklung und weiteren Durchführung des Vertragsverhältnisses bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt als eingehalten, wenn die jeweilige Erklärung in elektronischer Form, per Fax oder E-Mail übermittelt und von der anderen Seite bestätigt wird. Sollten einzelne Bestimmungen in den Anmeldeunterlagen, den Teilnahmebedingungen oder in den „Technischen Vorschriften“ unwirksam sein oder werden, lässt dies die Wirksamkeit der übrigen vertraglichen Bestimmungen unberührt. In diesem Falle ist die ungültige Vorschrift so zu ergänzen oder zu ändern, dass der mit ihr beabsichtigte Zweck soweit wie möglich erreicht wird.

2. Bestellfristen Bestellungen von Produkten aus „Ausstattung & Extras“ nach dem 31. August 2017 sind nach Absprache möglich, eine Umsetzung kann jedoch nur nach Prüfung der Verfügbarkeit gewährleistet werden. Die Bestellfrist für einen Messeauftritt „Auf Wunsch & nach Maß“ ist der 15. Juli 2017. Spätere Bestellungen sind nach Absprache möglich, eine Umsetzung kann jedoch erst nach Prüfung der Verfügbarkeit und Umsetzbarkeit gewährleistet werden. Die Beauftragung des Messeauftritts „Auf Wunsch & nach Maß“ muss bis zum 1. August 2017 erfolgt sein.

24. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand 24.1 Die Auslegung der Vertrags- und Teilnahme­be­ dingungen erfolgt im Streitfall anhand des deutschen Textes. 24.2 Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Veranstalter und Aussteller kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts zur Anwendung. 24.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Seiten Frankfurt am Main, sofern der Aussteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder entweder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland oder an einen unbekannten Ort verlegt. Dem Veranstalter bleibt es jedoch vorbehalten, gerichtliche Schritte auch am allgemeinen Gerichtsstand des Ausstellers einzuleiten. II. Technische Vorschriften Die sicherheitstechnischen Betriebsvorschriften sind unbedingt zu beachten. Siehe www.buchmesse.de/technische-vorschriften . III. Geschäftsbedingungen für Zusatzleistungen für Systemstände sowie individualisierte Systemstände „Auf Wunsch & nach Maß“ Die vorliegenden Geschäftsbedingungen ergänzen die in Teil I enthaltenen Vertragsbestimmungen für Aussteller, die Zusatzleistungen für Systemstände sowie individualisierte Systemstände „Auf Wunsch & nach Maß“ beim Veranstalter (Frankfurter Buchmesse GmbH) bestellen. 1. Zustandekommen des Vertrags 1.1 Angebote des Veranstalters zur Erbringung von Zusatzleistungen für Systemstände sowie individuali­ sierte Systemstände „Auf Wunsch & nach Maß“ sind stets freibleibend.

3. Stornobedingungen Die Stornierung der bestellten Ware von Produkten aus „Ausstattung & Extras“ ist bis zum 10. Sep­tember 2017 gegen eine Bearbeitungspauschale von 65 Euro möglich. Ab 11. September 2017 fallen 100 Prozent vom Gesamtpreis der bestellten Ware als Stornogebühr an. Die Stornierung des Messeauftritts „Auf Wunsch & nach Maß“ ist bis zum 1. September 2017 gegen eine Bearbeitungspauschale von 65 Euro zuzüglich der bereits angefallenen Planungs-, Dienstleistungs-, Produktions- und Grafikkosten möglich. Ab dem 2. September 2017 fallen 100 Prozent vom Gesamtpreis als Stornogebühr an. 4. Gegenstand und Umfang der Leistungen 4.1 Der Veranstalter ist berechtigt alle angebotenen Leistungen (Werkleistungen, Dienstleistungen, Ver­ mietung von Geräten und Einrichtungen) durch die mit ihm vertraglich verbundenen Servicepartner (Dritte) ausführen zu lassen. Angefertigte Zeichnungen und Pläne, auch wenn sie nur Bestandteil eines Angebots waren, bleiben stets geistiges Eigentum des Veranstalters und der mit ihm verbundenen Servicepartner. Sie dürfen ohne deren Genehmigung nicht weiterverwendet werden. 4.2 Technische Änderungen gegenüber Prospekt- oder Angebotsangaben, die zur Verbesserung von Geräten und Materialien beitragen, behält sich der Veranstalter ausdrücklich vor. Geringfügige Abweichungen bei Geräten und Möbeln in Maß, Form und Farbe bleiben vorbehalten. Maßangaben, Zeichnungen und dergleichen sind, auch wenn sie Bestandteil des Angebots oder der Auftragsbestätigung sind, nur als annähernd maßgebend anzusehen. Verbindlich sind entsprechende Angaben nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung oder im Angebot als verbindlich bezeichnet werden. 4.3 Wird mit dem Aussteller schriftlich kein anderer Zeitpunkt für die Erfüllung der Leistung vereinbart, erfolgt die Fertigstellung von Standbauleistungen bis spätestens 18.00 Uhr des letzten Aufbautags. Ist kein abweichender Erfüllungsort vereinbart, ist der Erfüllungsort die vom Aussteller beim Veranstalter angemietete Ausstellungsfläche.

4.4 Individuell für den Aussteller angefertigte Objekte (z. B. Blenden mit Grafik, Banner etc.) werden nach der Veranstaltung nicht eingelagert und nach Messeende entsorgt. 5. Abnahme und Mängelrüge 5.1 Der Aussteller hat sich vom ordnungsgemäßen Zustand und der Vollständigkeit der durch den Veranstalter erbrachten Leistungen bei Übergabe zu überzeugen. 5.2 Der Aussteller ist verpflichtet zum Zeitpunkt der vereinbarten Leistungserfüllung und, soweit hierfür kein Zeitpunkt vereinbart ist, am letzten Aufbautag seine Ausstellungsfläche zwecks Übergabe personell zu besetzen. Ist die Ausstellungsfläche nicht mit Personal besetzt, so gilt mit dem Abstellen der gelieferten Geräte und Einrichtungen auf der Ausstellungsfläche die jeweilige Leistung als erfüllt. Der Aussteller trägt ab diesem Zeitpunkt die Gefahr für eventuelle Beschädigungen oder Verlust. Dem Aussteller wird empfohlen für den Einsatz einer externen Standbewachung zu sorgen, wenn er die Besetzung seines Messestands mit eigenem Personal während der Auf- und Abbauphase nicht hinreichend gewährleisten kann. 5.3 Der Veranstalter und die von ihm beauftragten Servicepartner sind nicht verpflichtet die Legitimation der bei Anlieferung von Geräten und Einrichtungen angetroffenen Personen am Messestand des Ausstellers zu prüfen. 5.4 Stellt der Aussteller Mängel oder Beschädigungen fest, sind diese schriftlich festzuhalten und dem Ver­ anstalter unverzüglich schriftlich zur Kenntnis zu ­geben. Der Aussteller und der Veranstalter können die Ausfertigung eines Übergabeprotokolls verlangen, in welchem eventuelle Mängel oder Beschädigungen festzuhalten sind. Die mit dem Veranstalter verbundenen Servicepartner sind zur Ausfertigung und Gegenzeichnung von Übergabe- und Abnahmeprotokollen im Namen des Veranstalters berechtigt. Die Aushändigung technischer Einrichtungen erfolgt in der Regel gegen Lieferschein. 5.5 Die Leistungen gelten als auftragsgemäß erbracht, wenn der Aussteller nicht unverzüglich, spätestens jedoch bei Ingebrauchnahme, schriftlich begründete Einwendungen hinsichtlich offensichtlich erkennbarer Mängel erhebt. Später festgestellte verborgene Mängel sind ebenfalls unverzüglich schriftlich beim Veranstalter anzuzeigen, sobald sie erkannt werden. 5.6 Bei begründeten Mängeln veranlasst der Veranstalter unverzüglich die Mangelbeseitigung. Bei der Liefe­r ung von Sachen kann diese nach Wahl des Veranstalters entweder durch eine Nachbesserung (z. B. Reparatur) oder auch durch eine Ersatzlieferung erfolgen. 6. Zustand und Umgang mit Mietsachen 6.1 Alle im Rahmen der Leistungserbringung überlassenen Geräte, Einrichtungen und Standbaumaterialien des Veranstalters einschließlich Verpackungen und Bedienungsanleitungen werden dem Aussteller nur mietweise überlassen. Mietsachen werden in der Regel mehrfach eingesetzt und müssen deshalb nicht neuwertig sein. Übliche Gebrauchsspuren, die auf dem Einsatz der Geräte und Einrichtungen als Mietobjekt beruhen, stellen keinen Reklamationsgrund dar. 6.2 Alle Mietgegenstände stehen im Eigentum des ­Veranstalters oder seiner Servicepartner und sind vom Aussteller pfleglich zu behandeln. Firmenzeichen, Kennnummern des Herstellers oder Vermieters und sonstige Bezeichnungen sind unverändert auf dem Mietgegenstand zu belassen. Das Entfernen von Kennzeichen stellt, auch wenn keine Beeinträchtigung der Gebrauchsfähigkeit vorliegt, eine Beschädigung des Mietgegenstands dar.

6.3 Die Mietgegenstände werden dem Besteller nur für den vereinbarten Zweck zur vertragsgemäßen Verwendung und für die Laufzeit der Veranstaltung zur Verfügung gestellt, soweit keine abweichende ­Nutzungsdauer vereinbart ist. Eine anderweitige Verwendung während der Mietzeit ist nicht gestattet. 6.4 Eine Untervermietung von Mietgegenständen ist nicht zulässig. Der Aussteller ist verpflichtet, die Mietgegenstände in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und sie nur auf der Ausstellungsfläche zu verwenden, auf der sie vom Veranstalter bereitgestellt wurden. 6.5 Der Aussteller ist verpflichtet dem Veranstalter und seinen Servicepartnern die jederzeitige Inaugenscheinnahme und Überprüfung der Mietgegenstände zu ermöglichen. 6.6 Der Aussteller hat die Mietgegenstände in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen, alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, dem Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind, zu beachten und die Bedienungsanweisungen und Gebrauchsempfehlungen zu befolgen. 6.7 Erfolgt eine Beschlagnahme oder Pfändung von Mietgegenständen durch Dritte (Zoll oder Gerichtsvollzieher), ist der Veranstalter unverzüglich zu unterrichten und ihm unverzüglich eine Abschrift des Beschlagnahme-/Pfändungsprotokolls zu übergeben. 6.8 Werden Mietgegenstände nicht rechtzeitig zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt zum Abbau bzw. zur Abholung bereitgestellt, ist der Veranstalter berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung ein der vereinbarten Miete entsprechendes Entgelt zu verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. 6.9 Die vorzeitige Rückgabe der Mietgegenstände führt nicht zur Beendigung des Mietverhältnisses. Mehrkosten aufgrund einer vorzeitigen Rückgabe sind vom Aussteller zu tragen.

zur Prüfung ein. Sollte der Veranstalter die frei stehenden Stand- und Dekorationselemente oder die Medientechnik für unzulässig erklären (beispielsweise aus statischen Gründen), setzt Sie der Veranstalter darüber in Kenntnis. In diesem Falle kann der Messeauftritt „Auf Wunsch & nach Maß“ vom Veranstalter nicht ­ausgeführt werden. Alternativ kann der von Ihnen gewünschte Messeauftritt „Auf Wunsch & nach Maß“ ausgeführt werden, wenn Sie auf die nicht genehmigten frei stehenden Stand- und Dekorationselemente oder die Medientechnik verzichten. 9.3 Übergabe Die Inbetriebnahme des Standes durch den Aussteller darf grundsätzlich erst nach der Standübergabe durch den Projektleiter des Veranstalters erfolgen. Die Standübergabe findet frühestens am Montag und spätestens am Dienstag vor Messebeginn gemäß vorheriger Vereinbarung zwischen Projektleiter des Veranstalters und dem Aussteller statt. Dekorationsarbeiten am Stand durch den Aussteller können erst nach diesem Zeitpunkt vorgenommen werden. Kann eine Übergabe mangels Anwesenheit des Ausstellers spätestens am Dienstag nicht durchgeführt werden, so gilt der Stand als abgenommen. Der Aussteller trägt ab diesem Zeitpunkt auch die Gefahr für eventuelle Beschädigungen oder Verlust. 10. Schlussbestimmung Die Geltung der in Teil I enthaltenen Vertragsbe­ stimmungen bleibt im Übrigen unberührt.

7. Internetanschlüsse Internetanschlüsse müssen vom Aussteller direkt beim offiziellen Messedienstleister bestellt werden. Empfohlen wird eine verkabelte Internetverbindung, damit ein kontinuierlicher Internetzugang ohne Störungen gewährleistet ist. Die Internetleitungen müssen beim Dienstleister so bestellt werden, dass diese bodenseits in der Nähe der Bildschirme/Arbeitspulte liegen. 8. Ergänzende Vertragsbestimmungen für „Ausstattung & Extras“ 8.1 Standfertigstellung Die Übergabe erfolgt spätestens im Laufe des letzten Aufbautages. Schäden und sonstige Anmerkungen sind der Frankfurter Buchmesse GmbH, Ausstellerservice Halle 4.C, unverzüglich mitzuteilen. Der Rückbau erfolgt am letzten Messetag nach Ende der Veranstaltung. 9. Ergänzende Vertragsbestimmungen für „Auf Wunsch & nach Maß“ 9.1 Änderungsgebühren Im Angebotspreis ist eine Planänderung enthalten. Der Veranstalter behält sich vor bei weiteren Änderungswünschen des Ausstellers in Abhängigkeit vom Aufwand ggf. eine Änderungsgebühr zu berechnen. 9.2 Ausstellereigene Stand- und ­Dekorationselemente Frei stehende Stand- und Dekorationselemente sowie Medientechnik sind im Rahmen des Messeauftritts „Auf Wunsch & nach Maß“ genehmigungspflichtig. Sollten Sie planen diese mitzubringen, reichen Sie bitte die Unterlagen hierzu zusammen mit Ihrer Anmeldung

27

Sie planen Veranstaltungen auf dem Messegelände?

Deutsche Gemeinschafts­stände 2017

Als Aussteller haben Sie die Möglichkeit, Konferenzräume zu mieten. Ihr Ansprechpartner bei der Messe Frankfurt GmbH:

Auf folgenden internationalen Buchmessen organisieren wir deutsche Gemeinschaftsstände:

Frau Astrid Hegenbart Tel:. +49 (0) 69 7575-5778 Fax: +49 (0) 69 7575-95778

Januar  Cairo International Book Fair * Kairo, Ende Januar – Anfang Februar 2017

E-Mail: [email protected]

Das gastronomische Angebot finden Sie unter www.accenteservices.de.

Nach der Anmeldung: Wie geht’s weiter? Denken Sie an die recht­zeitige Buchung Ihrer ­Unterkunft! Infos und Spezialangebote auf www.buchmesse.de/unterkunft. Auftragsbestätigung und 1. Abschlagsrechnung: Nachdem Ihre Anmeldung bei uns eingegangen ist und bearbeitet wurde, schicken wir Ihnen eine Auftragsbestätigung per E-Mail und inner­halb des ersten Quartals 2017 eine 1. Abschlagsrechnung über 35 Prozent der Standmiete. Service Set und 2. Abschlagsrechnung: Nach Abschluss der Platzierung im Frühsommer erhalten Sie Ihre Standnummer sowie die 2. Abschlagsrechnung über 65 Prozent der Standmiete und Ausstellerausweise. Bitte beachten Sie, dass alle Änderungen Ihrer Standausführung nach Abschluss der Platzierung kostenpflichtig sind. Termine Frankfurter Buchmesse: 11.–15. Oktober 2017 Ehrengast Frankreich 12.–14. Oktober 2018 Ehrengast Georgien 16.–20. Oktober 2019 Ehrengast Norwegen

Die Frankfurter Buchmesse im Social Web: @book_fair #fbm17

Februar  Taipei International Book Exhibition Taipeh, Februar 2017  Feria Internacional del Libro de La Habana * Havanna, Februar 2017 März  Salon du livre de Paris Paris, März 2017  London Book Fair London, 14.–16. März 2017 April  Bologna Children’s Book Fair * Bologna, 3.– 6. April 2017  Arsenal Book Fair Kiew, April 2017  Abu Dhabi International Book Fair April/Mai 2017 Mai  Tehran International Book Fair * Teheran, Mai 2017  Warsaw Book Fair * Warschau, 18.–21. Mai 2017  Feria Internacional del Libro de Santa Cruz Santa Cruz (Bolivien), 31. Mai –11. Juni 2017 August  Beijing International Book Fair Peking, Ende August – Anfang September 2017 November  International Istanbul Book Fair * November 2017  Internationale Buchmesse für anspruchsvolle Literatur non/fiction * Moskau, 29. November–3. Dezember 2017  Feria Internacional del Libro de Guadalajara Guadalajara, 25. November–3. Dezember 2017

/frankfurterbuchmesse instagram.com/buchmesse /buchmesse /buchmesse

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! Bärbel Becker Tel.: +49 (0) 69 2102-258 E-Mail: [email protected] www.buchmesse.de/dgs

28

* Gefördert von: