Aktuelle Informationen aus der Zeitarbeit Ausgabe Oktober 2016

Aktuelle Informationen aus der Zeitarbeit Editorial Liebe Leserinnen und Leser, die pa rlam enta rische Phase der Gesetzgebung zum AÜG ist „eingeläute...
Author: Heini Böhm
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Aktuelle Informationen aus der Zeitarbeit Editorial Liebe Leserinnen und Leser, die pa rlam enta rische Phase der Gesetzgebung zum AÜG ist „eingeläutet“. Am 22.09.2016 war die erste Lesung im Bundestag. Am 17.10.2016 folgt die öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales. Am 20./21.10.16 dann zweite und dritte Lesung sowie die Abstimmung. Am 04.11.16 erfolgt schlussendlich die Prüfung durch den Bundesrat. Zum 01.012017 soll das Gesetz in Kraft treten. Gleichzeitig finden ab dem 7.10.2016 Tarifverhandlungen der Verbände BAP/IGZ statt. Entgeltrahmen- und Entgelttarifverträge sind bei BAP/IGZ gekündigt und der Mindestlohntarifvertrag läuft aus. Es besteht eine schriftlich vereinbarte Ve r h a n d l u n g s v e r p f l i c h t u n g i n B e z u g a u f d i e Branchenzuschlagstarife. Wenn bis zum 01.01.2017 keine Tarifvereinbarung geschlossen wurde, müssen alle Neueinstellungen in der Zeitarbeit nach Gleichstellungsgrundsatz (Equal Treatment) des Gesetzes erfolgen. Ein Zeitdruck ist hier erkennbar. Die Tarifgemeinschaft TQZ verhandelt ab Mitte Oktober die Änderungen zum innovativen Tarifvertrag tarifplus+. Hier sind die Verträge nicht gekündigt. Bis zum Abschluss einer neuen Vereinbarung bleibt der bestehende Tarifvertrag gültig. So kann überlegt und ohne Zeitdruck verhandelt werden. Es besteht bei Neueinstellung nicht die Gefahr, ggf. Equal Treatment anwenden zu müssen. Durch eine Reihe von Öffnungsklauseln im Gesetzentwurf zum neuen AÜG sind noch eine Vielzahl von Details tariflich zu regeln. Wenn sowohl das Gesetz verabschiedet ist und die tariflichen Regelungen bekannt sind, werden wir Expertenseminare anbieten. Ohne fertiges Gesetz in Verbindung mit den Tarifabschlüssen sind Seminare weder sinnvoll noch seriös. Zu diesen Ereignissen finden Sie eine Reihe von Artikeln in diesem Newsletter. Ihr Norbert Fuhrmann

Ausgabe Oktober 2016 ifo Geschäftsklima merklich verbessert – gute Aussichten für die Zeitarbeit Die Stimmung in der deutschen Wirtschaft hat sich deutlich verbessert. Der ifo Geschäftsklimaindex ist von 106,3 Punkten (saisonbereinigt korrigiert) im August auf 109,5 Quelle : ifo Institut Pun kt e i m Sept em b er gestiegen. Dies ist der höchste Stand seit Mai 2014. Die Unternehmer blicken merklich optimistischer auf die kommenden Monate. Zudem waren sie zufriedener mit ihrer aktuellen Geschäftslage. Die deutsche Wirtschaft erwartet einen goldenen Herbst. Im Verarbeitenden Gewerbe ist der Index gestiegen. Dies war vor allem auf deutlich positivere Aussichten für die kommenden Monate zurückzuführen. Ein Anstieg des Erwartungsindikators von 10,8 Punkten wurde zuletzt kurz nach der Finanz- und Wirtschaftskrise beobachtet. Auch die Einschätzungen zur aktuellen Geschäftslage verbesserten sich. Der Geschäftsklimaindex stieg in nahezu allen wichtigen Industriebranchen. Sowohl im Groß- als auch Einzelhandel ist der Index gestiegen, nach zuletzt deutlichen Rückgängen. Beide Teilkomponenten zogen jeweils an. Im Einzelhandel verbesserte sich insbesondere die aktuelle Geschäftslage. Im Großhandel hingegen waren vor allem die Erwartungen der Unternehmen deutlich positiver als im Vormonat. (Quelle: Ifo-Institut)

DGB – Gewerkschaften geben ihre Lohnforderungen für die anstehende Tarifrunde bekannt. Aus ihrem Forderungspaket für die anstehende Tarifrunde haben die Gewerkschaften ihre erste Forderung veröffentlicht. Die DGB-Gewerkschaften fordern für das kommende Jahr ein dickes Lohnplus in der Zeitarbeit.

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Ab 1. Januar 2017 sollen die Löhne aller Tarifstufen um 6% erhöht werden, aber mindestens um 70 Cent pro Stunde. Außerdem sollen die bisher in Ost und West bestehenden Unterschiede verschwinden. Die Laufzeit für diesen Tarifvertrag soll 12 Monate betragen.

Weitere Forderungen werden in der ersten Verhandlungsrunde am 01.10.2016 bekannt gegeben. Neben Entgelt und Entgeltstruktur müssen wegen der neuen Gesetzgebung auch die neuen Eckdaten der Branchenzuschläge verhandelt werden. Großer Sprung der Ostlöhne In Kombination addieren sich diese Forderungen für die Unterste Lohngruppe im Osten auf 1,20 €. Das entspricht eine Erhöhung um 14,1 Prozent. Über alle Entgeltgruppen hinweg machen sie laut DGB unter dem Strich fast zehn Prozent aus. Verhandlungszeitraum von wenigen Wochen! Die Tarifverträge für Entgelt und Entgeltrahmen der Verbände BAP und IGZ wurden zum 31.12.2016 seitens der Gewerkschaft gekündigt. Den Verhandlern bleiben 10 Wochen bis Weihnachten für einen Abschluss. Sollte bis zum Ende des Jahres 2016 keine neue Vereinbarungen getroffen werden, wirken die alten Tarifverträge für bestehende Beschäftigungsverhältnisse zwar nach, aber alle Neueinstellungen müssen nach dem gesetzlich definierten Gleichstellungsgrundsatz abgeschlossen werden.

Ist Kritik an einer fehlenden „Equal-Pay“Defnition beim neuen AÜG berechtigt? In Bezug auf die Gleichstellung (Schlagwort „Equal Pay“ oder „Equal Treatment“) wird der Gesetzentwurf zur AÜG-Änderung dahingehend kritisiert, dass er „Equal Pay“ nicht klar definiert. Der Gesetzentwurf befasst sich nicht mit dem Schlagwort „Equal Pay“, sondern definiert das Prinzip der Gleichstellung. Dabei wird auf BAG-Urteile (z.B. BAG 5AZR 1046/2 vom 19.02.2014 oder BAG 5AZR 254/13 vom 24.09.2014) Bezug genommen.

Ausgabe Oktober 2016 „Maßgebend sind daher sämtliche auf den Lohnabrechnungen vergleichbarer Stammarbeitnehmerinnen und Stammarbeitnehmer des Entleihers ausgewi esene B rut to vergüt ungsbest a ndt eil e… insbesondere Urlaubsentgelt, Entgeltfortzahlung, Sonderzahlungen, Zulagen und Zuschläge so- wie vermögenswirksame Leistungen.“ Sachbezüge können als Wertausgleich bezahlt werden (Quelle: Bundesdrucksache 18/9232 Seite 23). Das Gesetz eröffnet die Möglichkeit, tarifvertragliche Regelungen des Entleihbetriebes als Berechnungsbasis zu nehmen. Durch eine Öffnungsklausel für die Zeitarbeit (Branchenzuschlagstarife) kann nicht nur die Zeit bis zur Gleichstellung auf 15 Monate verlängert, sondern auch die Eckdaten einer Gleichstellung durch die Tarifpartner bestimmt werden. In der Vergangenheit wurde dieses durch feste Aufschläge auf den Grundlohn der jeweiligen Tarifstufe umgesetzt. Diese Methode ist sicher und einfach zu handhaben. Es setzt die Bereitschaft bei den Tarifpartnern voraus, dass eine stufenweise Heranführung an den Vergleichslohn gewollt ist. Wer davon redet, tariflichen Lösungen immer den Vorrang zu geben, hat durch diese Öffnungsklausel Gestaltungsmöglichkeiten zur Vereinfachung. Die Tarifpartner des tarifplus+ haben die Absicht weitere Branchenzuschlagstarife abzuschließen.

IAB-Arbeitsmarktbarometer steigt: Arbeitsmarkt bleibt weiter stabil – viele offene Stellen Das IAB-Arbeitsmarktbarometer verzeichnet im September gegenüber dem Vormonat einen geringfügigen Rückgang um 0,1 Punkte. Dennoch liegt der Frühindikator des Instituts für Arbeitsmarktund Berufsforschung (IAB) nach wie vor auf hohem Niveau. Der aktuelle Wert von 103,5 Punkten steht für gute Aussichten am Arbeitsmarkt. „Der positive Beschäftigungstrend hält an und es zeichnet sich auch weiterhin kein Anstieg der Arbeitslosigkeit ab“, sagt Enzo Weber, Leiter des IABForschungsbereichs „Prognosen und Strukturanalysen“.

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Letzteres sei gerade deshalb nicht selbstverständlich, weil mehr und mehr Flüchtlinge aus den Integrationskursen in den Arbeitsmarkt eintreten würden. Die Arbeitslosigkeitskomponente des IABArbeitsmarktbarometers verzeichnet ein geringfügiges Minus von 0,1 Punkten, liegt mit 100,7 Punkten aber weiter im leicht positiven Bereich.

Monatszeitraumes die Person des Leiharbeiters austauschen und durch einen anderen Leiharbeiter ersetzen lassen, also auch weiterhin auf Dauer Leiharbeiter anstelle von Stammarbeitnehmern einsetzen. Per Tarifvertrag in den Entleihbranchen können unter bestimmten Bedingungen diverse Ausnahmen gestaltet werden.

Die Komponente für die Beschäftigung befindet sich mit 106,2 Punkten auf sehr hohem Niveau, ging gegenüber dem Vormonat allerdings ebenfalls geringfügig um 0,1 Punkte zurück. „Die Arbeitsagenturen erwarten angesichts vieler offener Stellen und niedriger Entlassungszahlen eine steigende Beschäftigung“, stellt Weber fest. Dass die Beschäftigungskomponente seit mehr als einem halben Jahr erstmals etwas gesunken sei, deute aber darauf hin, dass sich die gegenwärtige Entwicklung nicht zusätzlich verstärken werde.

Weitere wichtige Neuregelung ist, dass Leiharbeiter spätestens nach 9 Monaten Einsatzdauer den gleichen Lohn erhalten müssen wie die Stammarbeitnehmer des Entleihers (Equal pay). Hiervon kann nur aufgrund von Tarifverträgen der Zeitarbeit (maximal Erweiterung auf 15 Monate) abgewichen werden, die besondere Voraussetzungen erfüllen müssen.

Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist ein Frühindikator, der auf einer monatlichen Umfrage der Bundesagentur für Arbeit unter allen lokalen Arbeitsagenturen basiert. Dieser Indikator gibt damit einen Ausblick auf die Gesamtentwicklung des Arbeitsmarkts. Die Skala des IAB-Arbeitsmarktbarometers reicht von 90 (sehr schlechte Entwicklung) bis 110 (sehr gute Entwicklung).

Was wird im AÜG neu geregelt – eine kurze Zusammenfassung des jetzigen Stands Zunächst soll der Gesetzentwurf eine Gesetzeslücke schließen, die der Gesetzgeber im Jahr 2011 geschaffen hatte. Damals hatte der Gesetzgeber bestimmt, dass Leiharbeiter nur „vorübergehend“ im Betrieb des Entleihers eingesetzt werden dürfen, ohne allerdings zu definieren, was für ein Zeitraum „vorübergehend“ sein soll. Jetzt soll die Einsatzdauer durch das neue Gesetz auf 18 Monate beschränkt werden. Beschäftigt der Entleiher einen bestimmten Leiharbeiter länger als 18 Monate, muss er diesen Leiharbeiten fest übernehmen, sofern der Leiharbeiter nicht widerspricht. Diese Regelung bezieht sich jedoch nur konkret auf die jeweilige Person des Leiharbeiters, d. h., der Entleiher kann jeweils kurz vor dem Erreichen des 18-

Des Weiteren wird der Einsatz von Leiharbeitnehmern als Streikbrecher zukünftig verboten. Der Gesetzentwurf will auch versuchen, missbräuchliche Umgehungen des Arbeitsrechts durch vermeintliche Werkverträge zu umgehen. Bislang werden Arbeitnehmer oft auf der Grundlage von sog. Werkverträgen in anderen Betrieben eingesetzt, obwohl es sich eigentlich um eine Arbeitnehmerüberlassung handelt. Hat der entleihende Betr ieb aber gar keine Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung, so entsteht automatisch ein Arbeitsverhältnis des Leiharbeiters mit dem Entleiher. Dies soll zukünftig auch dann gelten, wenn der überlassende Betrieb zwar eine Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung hat, aber in den Ver tr ägen ni cht konkret o ffenlegt, da ss Arbeitnehmerüberlassung praktiziert werden soll. Allein schon der Verstoß gegen die Pflicht zur Offenlegung der Arbeitnehmerüberlassung soll zukünftig ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Leiharbeiter und dem Betreib des Entleihers begründen. Wie die endgültigen Änderungen aussehen werden wird nach Ende des parlamentarischen Verfahrens zu sehen sein.

Was muss in der Zeitarbeit bei der anstehenden Tarifrunde verhandelt werden? Nicht nur die Lohnsteigerungen müssen verhandelt werden, sondern auch die Branchenzuschlagstarife. Hier ist wichtig, dass die Tarifpartner festlegen, wann spätestens die Gleichstellung der Zeitarbeit nehmer/innen zu erfolgen hat; wie die zeitliche Abfolge

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Aktuelle Informationen aus der Zeitarbeit und die jeweilige Höhe der Zuschlagstufen ist, und was Sie unter Gleichstellung verstehen. Außerdem sollen die Entgeltstrukturen neu verhandelt werden. Ein komplexes Paket, dass in kurzer Zeit geschnürt werden muss. Die innovative Tarifgemeinschaft des tarifplus+ hat für ei n i g e B r a nc h en s c h o n i n Vo r v er ha nd l u ng en Regelungen zu Equal Pay gefunden.

In Folge der bislang von der BA festgestellten Verstöße steigt der Prüfungsdruck In vielen Regionen zeichnet sich Zeitarbeit durch einen starken Preiswettbewerb mit sinkenden Margen aus. Das geht offensichtlich auch zu Lasten der extern Beschäftigten, wie die BA als Aufsichtsbehörde in den letzten 7 Jahren festgestellt hat. Über 13.700 AÜ-Erlaubnisinhaber haben gegen Gesetze und Tarife verstoßen. Die meisten Fehler wurden bei der Durchschnittsberechnung (Urlaub, Krankheit) sowie bei der Bezahlung von Feiertagen und Branchenzuschlägen festgestellt.

Ausgabe Oktober 2016 strafrechtlich relevanten Einzelfällen hat sich auch die zuständige Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Folgen der Falschberechnung sind hohe Nachzahlungen, empfindliche Bußgelder, mögliche Strafverfahren und eventuell der Verlust der AÜErlaubnis. Eine positive Compliance – Prüfungen der I.Q.Z im Ra h m e n e i n es A u di t s zu m Qualitätssiegel faire Zeitarbeit bietet Sicherheit für das Unternehmen, sorgt dafür, dass Kunden, Bewerber, Mitarbeiter, Sozialpartner und die Stakeholder der Branche wissen, dass Ihr Unternehmen nachweislich gesetzes- und tarifkonform arbeitet und sich von schwarzen Schafen der Branche abgrenzt.

Neue Abgrenzung in der „Kontraktlogistik“ hat zukünftig Auswirkungen auf die Anwendung der Branchenzuschlagstarife. Die IG Metall und die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi haben seit Anfang des Jahres 2016 die Tarifzuständigkeit für Unternehmen der industriellen Kontraktlogistik geklärt. Und zwar in den Branchen Automobil- und Fahrzeugbau, Stahl, Luft- und Raumfahrt sowie Schiffbau.

Eigentlich kann es nur eine korrekte Berechnungsart des Durchschnittswert. Bei der Durchschnittsberechnung per EDV ist jedoch festzustellen, dass manche Software mehr als einen Durchschnittswert (alternative Werte sind deutlich niedriger) berechnet und den Nutzern die Wahlmöglichkeit bietet, welcher für den Durchschnitt angewandt werden soll. Damit eröffnet Software die Möglichkeit, nicht gesetzeskonform zu arbeiten und den Beschäftigten sowie den Sozialkassen Gelder vorzuenthalten. Auf Nachfrage wurde seitens der Softwareherstellung behauptet, das man sich an „Beschreibungen“ der Zeitarbeitsverbände orientiert habe.

Die IG Metall ist demnach zuständig: • wenn ein Kontraktlogistiker seine Tätigkeit auf dem Werksgelände eines Betriebs erbringt, der in den Organisationsbereich der IG Metall fällt • wenn ein Kontraktlogistiker seine Tätigkeit zu mehr als 75 Prozent für einen Endkunden erbringt, der in den Organisationsbereich der IG Metall fällt • wenn bei einem Kontraktlogistiker produktive Tätigkeiten (Fertigung, Montage) mehr als 50 Prozent der Gesamttätigkeiten ausmachen.

In der Zwischenzeit nimmt der Prüfungsdruck der BA als Aufsichtsbehörde zu. Auch die Rentenversicherung hat ihren Fokus auf die von der BA festgestellten Verstöße gerichtet. Von beiden Behörden wird das von der I.Q.Z entwickelte Tool zur Prüfung der Korrektheit der Durchschnittsberechnung eingesetzt. In

In der Automobilindustrie grenzen IG Metall und Verdi ihre Zuständigkeiten zudem für spezielle Tätigkeiten ab. Der Versand von Fahrzeugen ist Sache von Verdi. Für das Ersatzteil-Geschäft von IG Metall-Betrieben ist die IG Metall zuständig. Für Betriebe, bei denen die Zuordnung unklar ist, wird ein dreistufiges Verfahren

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etabliert, mit dem IG Metall und Verdi ihre Zuständigkeit klären.

25 % der Beschäftigten treffen, da die Beschäftigungszeit nicht gleich Einsatzzeit ist.

Diese neuen Zuständigkeiten werden zukünftig Auswirkungen auf die Anwendung von Branchenzuschlägen haben.

Ist die Beschränkung der Einsatzzeit auf 18 Monate ein Großes Problem in der Zeitrabeit?

Fakten zu Arbeitsentgelten - Reale Zeitarbeitsentlohnung im Vergleich zu Durchschnittslöhnen in der Wirtschaft

Der Gesetzgeber will die maximale Einsatzdauer (auf die Person des Beschäftigten bezogen) auf 18 Monate beschränken. Durch Tarifvertrag (kundenseitig – wie jetzt beim TV LeiZ ) sind Verlängerungen möglich. Wo also der Bedarf für längerfristige Zeitarbeit ist, kann durch Tarifvereinbarungen reagiert werden.

Der reale Durchschnittsbruttoverdienst in der Zeitarbeit liegt ca. 42 % unterhalb des Durchschnitts in der Wirtschaft (1.758,00 € zu 3.024,00 €). Um die großen Unterschiede abzuschwächen wird damit argumentiert, dass dies am großen Helferanteil liegen würde. Auch gäbe es ja Branchenzuschlagstarife, die bis zu 50% über den „Grundtarifen“ liegen würden. Sind die Pro- oder Kontra- Argumente seriös und glaubwürdig? Die Bundesagentur für Arbeit hat folgende Zahlen ermittelt, die diese Thesen nicht bestätigen. Im Helferbereich liegt der Durchschnittsbruttoverdienst nur 29 % niedriger (1.487,00 € zu 2.098,00 €). Das ist ein durchschnittlicher Stundenlohn von 9,80 €. Der Durchschnitt der Helferlohnstufen (EG1 und EG2) Mit 0,70 € /1,50 € (West/Ost) ist dieser Lohn zwar den Branchenzuschlägen in nur 11 Branchen geschuldet aber noch weit von maximalen Zuschlägen entfernt.

Das IAB hat festgestellt, das 12 % der Arbeitnehmer/innen der Zeitarbeit länger als 18 Monate beschäftigt sind. Da auch hier gilt, dass einerseits die Einsatzzeit nicht identisch mit der Beschäftigungsdauer ist und durch TVs wie schon jetzt in der M+E Industrie die Möglichkeit besteht, längere Überlassungszeiten zu realisieren, dürfte die reale Quote der zukünftig betroffenen Personen deutlich unter 10 % liegen. Auch wenn 10% der in der Zeitarbeit tätigen Personen keine kleine Zahl ist, kann man nicht von einem Kernproblem für die Branche sprechen.

Kurzfristige Beschäftigung verhindert das Erreichen der höchsten Zuschlagsstufe bei Branchenzuschlägen. Rund 51 % der neu begründeten Arbeitsverhältnisse endeten innerhalb der ersten 3 Monate. 24 % enden im Zeitraum zwischen 4 und 9 Monate. 25 % sind mehr als 9 Monate beschäftigt. Die höchste Stufe ( die fünfte) wird nach 9 Monaten erreicht. Durch die kurzfristige Beschäftigung = kurzfristiger Einsatz erreichen wenige Mitarbeiter/innen alle 5 Zuschlagsstufen in 9 Monaten. Die Hälfte der Beschäftigten erreicht gerade mal die erste Zuschlagstufe, die nach 6 Wochen Einsatzzeit fällig wird. Die Gleichstellung nach 9 Monaten wird also weniger als © I.Q.Z Initiative Qualitätssiegel Zeitarbeit GmbH - Martinsallee 4 - 53359 Rheinbach - AG Bonn - HRB19249 Geschäftsführer Norbert Fuhrmann - Tel: 02226 -83 700 46 - Email [email protected] Homepage www.iq-z.de

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