08.11.2017
Schulung nach CTU-Code VCI – FA Transportsicherheit/AK Ladungssicherung
Allgemeine Hinweise Der VCI kann nur allgemeingültige Folien zur Verfügung stellen Betriebsspezifische Besonderheiten sind zu ergänzen Um dem Anwender die Zuordnung der Folien zu den Schulungskapiteln zu erleichtern, finden sich entsprechende Hinweise auf den jeweiligen Folien Ansprechperson im VCI: Herr Jörg Roth, E-Mail:
[email protected]
Dieser Leitfaden entbindet in keinem Fall von der Verpflichtung zur Beachtung der gesetzlichen Vorschriften. Der Leitfaden wurde mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch übernehmen die Verfasser und der Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben, Hinweise, Ratschläge sowie für eventuelle Druckfehler. Aus etwaigen Folgen können deswegen keine Ansprüche weder gegen die Verfasser noch gegen den Verband der Chemischen Industrie e.V. geltend gemacht werden. Das Urheberrecht dieses Leitfadens liegt beim VCI. Die vollständige und auszugsweise Verbreitung des Textes ist nur gestattet, wenn Titel und Urheber genannt werden.
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CTU-Code Seit 2014 gibt es den „IMO/ILO/UNECE Code of Practice for Packing of Cargo Transport Units (CTU Code)“
Umfangreiches Dokument gibt Handlungsempfehlungen (Best Practices) Bei Gefahrguttransporten: gemäß IMDG-Code / GGVSee verbindlich anzuwenden
1999
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2014
Struktur des CTU-Codes 13 Kapitel http://www.unece.org/fileadmin/DAM/trans/doc/2014/wp24/CTU_Code_German.pdf
Anlagen (A1 – A10) weiterführendes Informationsmaterial (IM1 – IM10) http://www.unece.org/fileadmin/DAM/trans/doc/2014/wp24/IMO_Circular_1498__Informative_Material.pdf
§18 GGVSee verweist auf die Kapitel 3, 4.2.3 und 5 – 11 des CTU-Codes Anforderungen an die Schulungen und deren Inhalte
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Schulungsinhalte (1 / 2) 1
Anlage 10 des CTU-Codes enthält Empfehlungen, welche Themen bei Schulungen zu behandeln sind Der VCI hat auf Grundlage dieser Empfehlungen den Leitfaden „Schulungsanforderungen auf Grundlage des CTU-Codes für die Verladung von chemietypischen Verpackungen in ISO Container (Box)“ herausgegeben
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Verletzungen von Personen und Umweltschäden
Beschädigung von Schiffen und CTUs
Beschädigung der Ladung
Wirtschaftliche Folgen Haftungsübernahmen
3
4
Beteiligte an der Beförderung der Ladung
Rechtliche Haftung Kräfte, die während der Beförderung auf die Ladung wirken
Beförderung auf der Straße
Beförderung mit der Eisenbahn
Beförderung auf See Grundsätze für das Packen und Sichern von Ladung
Verhinderung des Gleitens
Verhinderung des Kippens
Einfluss der Reibung
Grundsätze der Ladungssicherung
5 6
7
5
Folgen unsachgemäß gepackter und gesicherter Ladung
Bemessung der Sicherungsvorrichtungen im kombinierten Verkehr Frachtcontainer, verschiedene Typen Ladungsfürsorge und Ladungsplanung
Wahl der Beförderungsmittel
Kontrolle der CTU vor dem Packen
Ladungsverteilung in der CTU
Anforderungen des Ladungsempfängers an das Packen der Ladung
Gefahr der Kondensation in CTUs
Symbole für den Ladungsumschlag Unterschiedliche Methoden des Packens und der Ladungssicherung
Zurren
Blockieren und Absteifen
Erhöhung der Reibung
Schulungsinhalte (2 / 2) 8
9
Sichere Handhabung von Versandstücken
Manueller Umschlag
Mechanische Umschlaggeräte
Persönliche Schutzausrüstung Ausrüstung für die Sicherung und den Schutz der Ladung
Feste Ausrüstungsteile auf CTUs
Wiederverwendbare Ladungssicherungsausrüstung
Einmal-Ausrüstung
Überprüfung und Zurückweisung von Sicherungsausrüstung Nach Beendigung des Packens 10
6
Schließen der Güterbeförderungseinheit
Kennzeichnung und Bezettelung
Dokumentation
11
Überprüfung der Bruttomasse Packen und Sichern von Einzelladungen
12
ggf. betriebsspezifische Praxisbeispiele schulen Packen und Sichern von nicht zusammengefasster Ladung
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ggf. betriebsspezifische Praxisbeispiele schulen Packen und Sichern von Gefahrgutladungen
Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter.
Begriffsbestimmungen
Packvorschriften
Packen, Trennen und Sichern
Kennzeichnung und Bezettelung
Informationsweitergabe bei der Beförderung gefährlicher Ladungen
Haftungsübernahmen
Qualitätsmanagement Folgen unsachgemäß gepackter und gesicherter Ladung Verletzungen von Personen und Umweltschäden Beschädigung der Ladung im Container Schaden am Schiff und Containern
Thema 1 + 2 nach Inhaltsempfehlungen VCI
Wirtschaftliche (finanzielle) Folgen für den Verursacher Auswirkungen auf Prämienverlauf bei Versicherungen Kundenbeanstandungen 7
Physikalische Grundlagen
1 kg
Die Gewichtskraft ist die Kraft, mit der eine Masse senkrecht auf die Ladefläche drückt. FG = m * g [daN]
Die Reibungskraft wirkt einer Ladungsverschiebung entgegen. Sie ist abhängig von der Oberflächenstruktur (Reibbeiwert ) und von der Gewichtskraft.
Sicherungskraft
FR = * cz * FG
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Die Massenkraft, auch Trägheits- oder Fliehkraft genannt, ist die Kraft, die einer Änderung des Bewegungszustandes entgegenwirkt. Bei der Ladungssicherung wird durch die Einschränkung „normale Verkehrsbelastungen“ ein maximaler Wert festgelegt (= Beschleunigungskraft). FB = FG * cx,y [daN]
ist gleich
Beschleunigungskraft
minus
1 kg
Reibungskraft
Die Sicherungskraft ist die Kraft, die vom Container und / oder von den Sicherungsmitteln aufgenommen werden muss. FS = FB - FR [daN]
Thema 3 + 4 nach Inhaltsempfehlungen VCI
„Normale“ Verkehrsbelastungen (1 / 2) Thema 3 + 4 nach Inhaltsempfehlungen VCI
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Hinweis: für die Berechnung der Beschleunigungskraft in Bezug auf die Ladungssicherung bleiben bei den Beschleunigungskoeffizienten die Werte in Klammern unberücksichtigt
„Normale“ Verkehrsbelastungen (2 / 2)
Beförderung auf See Kennzeichnende Wellenhöhe im Seegebiet
A
Hs ≤ 8 m
B
8 m < Hs ≤ 12 m
C
Hs > 12 m
Sicherung in
Längsrichtung Querrichtung Längsrichtung Querrichtung Längsrichtung Querrichtung
Beschleunigungskoeffizienten Längs Quer (cy) Minimum (cx) nach unten (cz) 0,3 0,5 0,5 1,0 0,3 0,3 0,7 1,0 0,4 0,2 0,8 1,0
Besonderheit bei Längsrichtung: cz < 1
Normale Verkehrsbelastung im Seetransport auf „großer Fahrt“
Belastbarkeit eines Frachtcontainers (ISO Box-Container) Stabilität der Seitenwände: Stabilität der Stirnwand und Türseite:
60% der zulässigen Nutzlast 40% der zulässigen Nutzlast
Thema 3 + 4 nach Inhaltsempfehlungen VCI Quelle: BASF 10
Übungsaufgabe Berechnung der Sicherungskraft für die Verkehrsträger Straße, Schiene und See (Seegebiet C) Ladungsdetails: Ladungsmasse: Reibbeiwert: Nutzlast des Containers:
20.000 kg µ = 0,3 27.000 kg
Thema 3 + 4 nach Inhaltsempfehlungen VCI
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Übungsaufgabe (Lösung Teil 1) Beförderung auf der Straße Sicherun g in Längsrichtu ng Querrichtun g
Sicherungskraft [daN]
Beschleunigungskoeffizienten voraus
Längs (cx) zurück
Quer (cy)
Minimum nach unten (cz)
0,8
0,5
-
1,0
-
-
0,5
1,0
9.810 / 3.924
3.924
Beförderung auf der Schiene (Kombinierter Verkehr) Sicherun g in Längsrichtu ng Querrichtun g †
Beschleunigungskoeffizienten voraus 0,5
(1,0)† -
Längs (cx) zurück 0,5
(1,0)† -
Quer
Minimum nach unten
(cy)
(cz)
-
1,0 (0,7)†
3.924
0,5
1,0 (0,7)†
3.924
Die Werte in Klammern gelten für Stoßbelastungen mit nur kurzen Stößen von 150 Millisekunden oder kürzer und können beispielsweise für die Auslegung von Verpackungen benutzt werden.
Thema 3 + 4 nach Inhaltsempfehlungen VCI
12
Übungsaufgabe (Lösung Teil 2) Beförderung auf See Kennzeichnende Wellenhöhe im Seegebiet A
Hs ≤ 8 m
B
8 m < Hs ≤ 12 m
C
Hs > 12 m
Sicherungskraft [daN]
Beschleunigungskoeffizienten Sicherung in
Quer (cy)
Minimum nach unten (cz)
Längsrichtung
Längs (cx) 0,3
-
0,5
2.943
Querrichtung
-
0,5
1,0
3.924
Längsrichtung
0,3
-
0,3
4.120
Querrichtung
-
0,7
1,0
7.848
Längsrichtung
0,4
-
0,2
6.671
Querrichtung
-
0,8
1,0
9.810
Belastbarkeit eines Frachtcontainers nach CSC: Stirnwand und Tür 40% der Nutzlast bei p = 27.000 kg Seitenwände 60% der Nutzlast bei p = 27.000 kg
10.600 daN 15.900 daN
Ergebnis: Zunächst ist die Sicherungskraft für den jeweiligen Verkehrsträger zu ermitteln (s. Werte in roter Schriftfarbe). Bei ausschließlich formschlüssiger Sicherung darf die Sicherungskraft nicht größer sein als der Container belastet werden kann (10.600 daN / 15.900 daN). Thema 3 + 4 nach Inhaltsempfehlungen VCI
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Containertypen In der chemischen Industrie häufig verwendete Typen: General Purpose Container 8‘6“ (20‘ / 40‘ / 45‘) Open top Container 8‘6“ (40‘) Refrigerated (Reefer) Container (20‘ / 40‘)
Quelle: BASF
Thema 5 nach Inhaltsempfehlungen VCI
Quelle: Internet, Hapag-Lloyd, Containerspezifikation Quelle: Evonik
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Bauteile eines Containers 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18
Quelle: Winfried Strauch
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Eckbeschlag Gabelstaplertasche Bodenquerträger Boden Bodenlängsträger Ecksäule Dachlängsträger Dachquerträger Stirnwand Dachspriegel Dach Türobergurt Scharnier Türverschlussstange Nocke Nockenhalterung Türdichtung Türuntergurt
corner casting forklift pocket bottom cross member floor bottom side rail corner post top side rail front top end rail front end wall roof bows roof panel door header hinge door locking bar cam cam keeper door gasket door sill
Thema 5 nach Inhaltsempfehlungen VCI
Tätigkeiten vor dem Packen (1 / 2) Abgleich der Containernummer mit der im Ladebeleg
Kontrolle des Containers auf Eignung incl. Rahmenprüfung (CSC / ACEP) Informationsweitergabe bei Stapellast < 192 to Staubild mit mittigem Schwerpunkt
Dokumentation des Ergebnisses in einer Checkliste
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Quelle: CTU-Code
Thema 6, 8 und 9 Inhaltsempfehlungen VCI
Tätigkeiten vor dem Packen (2 / 2) Beachtung der Betriebsanweisungen in Bezug auf Persönliche Schutzausrüstung Sichern von Containern auf Chassis gegen Wegrollen Befahren von Containern (Überladebrücken und -bleche,
Beladerampe, abgesattelte Container, etc.) ... Thema 6, 8 und 9 Inhaltsempfehlungen VCI
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Beladeempfehlung für Container die Versandstücke fest mit der Palette zu einer stabilen Versandeinheit zu verbinden (z.B. durch Stretchung, Bänderung, o.ä.). Ausnahmen sind möglich Formschlüssiges Ausstauen des Containers Nur unbeschädigte und produktdicht verschlossene Gebinde verladen
Beim Stapeln folgende Regeln beachten: Weichpackmittel auf Hartpackmittel Leichte Packstücke auf schwere Einheiten stellen
Thema 11 und 12 Inhaltsempfehlungen VCI
Auf gegenseitige Beschädigung der Ware achten
Bei Sammelladungen das Gefahrgut immer im Türbereich stauen
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Betriebsinterne Vorgaben beachten
Verwendetes Holz (z.B. Paletten, Stauholz) muss gegen Schädlingsbefall behandelt und gemäß IPPC gekennzeichnet sein Kennzeichnung des wärmebehandelten Stauholzes muss sichtbar sein (beim Zusägen beachten) Betriebsinterne Anweisungen schulen
Thema 7 nach Inhaltsempfehlungen VCI
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Ladungssicherung im Container Praktische Beispiele geben, Bilder etc.
Praxisbeispiele liefert u.a. auch das Ladungssicherungs-InformationsSystem (L-I-S) und wird kostenlos im Internet vom VCI zur Verfügung gestellt Link: https://www.vci.de/langfassungen-pdf/praxismodul-ladungssicherung-von-stueckgut.pdf
Thema 7 nach Inhaltsempfehlungen VCI
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Ladungssicherung im Container Besonderheit USA / Kanada:
Thema 7 nach Inhaltsempfehlungen VCI
Der Verband der Amerikanischen Eisenbahnen (American
Association of Railroad) hat eine Ladungssicherungs-Guideline herausgegeben Bei Gefahrgutcontainern mit einem Bahnnachlauf in den USA /
Kanada verlangen die Bahngesellschaften(AAR), dass die Ladungssicherung nur durch AAR zugelassene Methoden
durchgeführt wird (z.B. Holz oder LaSi-Systeme) Empfehlung: AAR-Zulassung des LaSi-Produktes bei dem Hersteller erfragen
das Ausfüllen von Freiräumen nur durch starres Material (z.B.
Holz) erfolgen darf. Staupolstersäcke werden i.d.R. beanstandet und müssen kostenpflichtig ausgetauscht werden Hinweis: Die aktuelle Ausgabe vom 01.07.2011 des vom AAR herausgegebenen „INTERMODAL LOADING GUIDE for Products in Closed Trailers and Containers“ wird von: Thoroughbred Direct Intermodal Services, Plymouth Meeting, PA 19462, USA, kostenlos im Internet als download bereit gestellt. Link: http://www.ns-direct.com/sites/default/files/kcfinder/files/AAR-intermodal-PDF.pdf 21
Abschließende Tätigkeiten Schließen der Containertüren; ggf. Plombe anbringen Hinweis: Nummer der Plombe muss auf dem Ladebeleg dokumentiert werden Bestätigte Bruttomasse ermitteln Additionsmethode: Summe der Einzelmassen der (palettierten) Verkaufsartikel,
der Containertara sowie dem Gewicht für das Ladungssicherungsmaterial oder Verwiegung des beladenen Containers
Bestätigte Bruttomasse ≤ MAXIMUM GROSS WEIGHT (Tür / CSC Plakette)
Thema 10 nach Inhaltsempfehlungen VCI
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Container mit Gefahrgut Bei der Beladung ist zu beachten: Ausrichtungspfeile auf den Versandstücken
Stapellast IBC
Einhaltung der Pack-, Stau- und
Sicherungsregeln sind bei Containern mit Gefahrgut im Containerpackzertifikat zu bestätigen
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Thema 13 nach Inhaltsempfehlungen VCI
Kennzeichnung des Containers Die Kennzeichnung des Containers muss den Vorschriften (5.3.1.1.1 IMDG-Code) entsprechen Die Placards (25 x 25 cm) an allen vier Seiten des Containers anbringen Je nach Versandmenge ist ggf. die UN Nummer zusätzlich an allen vier Seiten des Containers anzugeben Besonderheit USA / Kanada: Die Placards sind in einer Höhe von mindestens 5 ft. (ca. 1,5 m) vom
Containerboden aus und auf den Seitenwänden mindestens 5 ft. (ca. 1,5 m) von den Eckpfosten entfernt zu kleben Ggf. zusätzlich US-spezifischen Placards (z.B. „Inhalation Hazard“)
anbringen Thema 13 nach Inhaltsempfehlungen VCI
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Back up
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Ladungssicherung im Container (1/2) Auszüge aus der GGVSee (Fassung vom Jan 2016)
§ 4Allgemeine Sicherheitspflichten, Überwachung, Ausrüstung, Unterweisung
Die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen Beteiligten haben die ... erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um Schadensfälle zu verhindern und bei Eintritt eines Schadens dessen Umfang so gering wie möglich zu halten
An Land tätige Personen (Landpersonal), die Aufgaben nach Unterabschnitt 1.3.1.2 des IMDG-Codes ausüben, sind vor der selbstständigen Übernahme der Aufgaben nach den Vorschriften des Kapitels 1.3 des IMDG-Codes zu unterweisen. Die Unterweisung ist in regelmäßigen Abständen zu wiederholen ...
§ 17 Pflichten des Versenders
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darf für gefährliche Güter Verpackungen, IBC, Großverpackungen ... nur verwenden, wenn diese für die betreffenden Güter nach ... IMDG-Codes zugelassen sind und das nach dem IMDG-Code erforderliche Zulassungskennzeichen tragen (sog. UN-Zulassung) ...
Ladungssicherung im Container (2/2) Auszüge aus der GGVSee (Fassung vom Jan 2016)
§ 18 Pflichten des für das Packen oder Beladen einer Güterbeförderungseinheit Verantwortlichen
darf ... Verpackungen, IBC und Großverpackungen in Güterbeförderungseinheiten nur stauen oder stauen lassen, wenn die Maßgaben ... der Kapitel 3, 4.2.3 und 5 bis 11 des CTU-Codes beachtet sind
darf Güterbeförderungseinheiten zur Beförderung nur übergeben, wenn die Vorschriften über die Kennzeichnung, Bezettelung und Plakatierung ... eingehalten sind
Hinweis: der CTU-Code (deutsch) ist kostenlos im Internet verfügbar Link: http://www.deutsche-flagge.de/de/download/sicherheit/ladung/container/ctu-code-2015
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Wo steht das Taragewicht am Container? Die Containertara steht immer außen an der rechten Containertür Beispiel: TARE 2.185 KGS
Quelle: BASF
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4.820 LBS