AK Ladungssicherung

08.11.2017 Schulung nach CTU-Code VCI – FA Transportsicherheit/AK Ladungssicherung Allgemeine Hinweise  Der VCI kann nur allgemeingültige Folien z...
Author: Klaus Schmitz
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08.11.2017

Schulung nach CTU-Code VCI – FA Transportsicherheit/AK Ladungssicherung

Allgemeine Hinweise  Der VCI kann nur allgemeingültige Folien zur Verfügung stellen  Betriebsspezifische Besonderheiten sind zu ergänzen  Um dem Anwender die Zuordnung der Folien zu den Schulungskapiteln zu erleichtern, finden sich entsprechende Hinweise auf den jeweiligen Folien  Ansprechperson im VCI: Herr Jörg Roth, E-Mail: [email protected]

Dieser Leitfaden entbindet in keinem Fall von der Verpflichtung zur Beachtung der gesetzlichen Vorschriften. Der Leitfaden wurde mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch übernehmen die Verfasser und der Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben, Hinweise, Ratschläge sowie für eventuelle Druckfehler. Aus etwaigen Folgen können deswegen keine Ansprüche weder gegen die Verfasser noch gegen den Verband der Chemischen Industrie e.V. geltend gemacht werden. Das Urheberrecht dieses Leitfadens liegt beim VCI. Die vollständige und auszugsweise Verbreitung des Textes ist nur gestattet, wenn Titel und Urheber genannt werden.

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CTU-Code  Seit 2014 gibt es den „IMO/ILO/UNECE Code of Practice for Packing of Cargo Transport Units (CTU Code)“

 Umfangreiches Dokument gibt Handlungsempfehlungen (Best Practices)  Bei Gefahrguttransporten: gemäß IMDG-Code / GGVSee verbindlich anzuwenden

1999

3

2014

Struktur des CTU-Codes  13 Kapitel http://www.unece.org/fileadmin/DAM/trans/doc/2014/wp24/CTU_Code_German.pdf

 Anlagen (A1 – A10)  weiterführendes Informationsmaterial (IM1 – IM10) http://www.unece.org/fileadmin/DAM/trans/doc/2014/wp24/IMO_Circular_1498__Informative_Material.pdf

 §18 GGVSee verweist auf die Kapitel 3, 4.2.3 und 5 – 11 des CTU-Codes  Anforderungen an die Schulungen und deren Inhalte

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Schulungsinhalte (1 / 2) 1

 Anlage 10 des CTU-Codes enthält Empfehlungen, welche Themen bei Schulungen zu behandeln sind  Der VCI hat auf Grundlage dieser Empfehlungen den Leitfaden „Schulungsanforderungen auf Grundlage des CTU-Codes für die Verladung von chemietypischen Verpackungen in ISO Container (Box)“ herausgegeben

2



Verletzungen von Personen und Umweltschäden



Beschädigung von Schiffen und CTUs



Beschädigung der Ladung

 Wirtschaftliche Folgen Haftungsübernahmen 

3

4

Beteiligte an der Beförderung der Ladung

 Rechtliche Haftung Kräfte, die während der Beförderung auf die Ladung wirken 

Beförderung auf der Straße



Beförderung mit der Eisenbahn

 Beförderung auf See Grundsätze für das Packen und Sichern von Ladung 

Verhinderung des Gleitens



Verhinderung des Kippens



Einfluss der Reibung



Grundsätze der Ladungssicherung

 5 6

7

5

Folgen unsachgemäß gepackter und gesicherter Ladung

Bemessung der Sicherungsvorrichtungen im kombinierten Verkehr Frachtcontainer, verschiedene Typen Ladungsfürsorge und Ladungsplanung 

Wahl der Beförderungsmittel



Kontrolle der CTU vor dem Packen



Ladungsverteilung in der CTU



Anforderungen des Ladungsempfängers an das Packen der Ladung



Gefahr der Kondensation in CTUs

 Symbole für den Ladungsumschlag Unterschiedliche Methoden des Packens und der Ladungssicherung 

Zurren



Blockieren und Absteifen



Erhöhung der Reibung

Schulungsinhalte (2 / 2) 8

9

Sichere Handhabung von Versandstücken 

Manueller Umschlag



Mechanische Umschlaggeräte

 Persönliche Schutzausrüstung Ausrüstung für die Sicherung und den Schutz der Ladung 

Feste Ausrüstungsteile auf CTUs



Wiederverwendbare Ladungssicherungsausrüstung



Einmal-Ausrüstung



Überprüfung und Zurückweisung von Sicherungsausrüstung Nach Beendigung des Packens 10

6



Schließen der Güterbeförderungseinheit



Kennzeichnung und Bezettelung



Dokumentation

11

 Überprüfung der Bruttomasse Packen und Sichern von Einzelladungen

12

 ggf. betriebsspezifische Praxisbeispiele schulen Packen und Sichern von nicht zusammengefasster Ladung

13

 ggf. betriebsspezifische Praxisbeispiele schulen Packen und Sichern von Gefahrgutladungen 

Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter.



Begriffsbestimmungen



Packvorschriften



Packen, Trennen und Sichern



Kennzeichnung und Bezettelung



Informationsweitergabe bei der Beförderung gefährlicher Ladungen



Haftungsübernahmen

Qualitätsmanagement  Folgen unsachgemäß gepackter und gesicherter Ladung  Verletzungen von Personen und Umweltschäden  Beschädigung der Ladung im Container  Schaden am Schiff und Containern

Thema 1 + 2 nach Inhaltsempfehlungen VCI

 Wirtschaftliche (finanzielle) Folgen für den Verursacher  Auswirkungen auf Prämienverlauf bei Versicherungen  Kundenbeanstandungen 7

Physikalische Grundlagen

1 kg

Die Gewichtskraft ist die Kraft, mit der eine Masse senkrecht auf die Ladefläche drückt. FG = m * g [daN]

Die Reibungskraft wirkt einer Ladungsverschiebung entgegen. Sie ist abhängig von der Oberflächenstruktur (Reibbeiwert ) und von der Gewichtskraft.

Sicherungskraft

FR =  * cz * FG

8

Die Massenkraft, auch Trägheits- oder Fliehkraft genannt, ist die Kraft, die einer Änderung des Bewegungszustandes entgegenwirkt. Bei der Ladungssicherung wird durch die Einschränkung „normale Verkehrsbelastungen“ ein maximaler Wert festgelegt (= Beschleunigungskraft). FB = FG * cx,y [daN]

ist gleich

Beschleunigungskraft

minus

1 kg

Reibungskraft

Die Sicherungskraft ist die Kraft, die vom Container und / oder von den Sicherungsmitteln aufgenommen werden muss. FS = FB - FR [daN]

Thema 3 + 4 nach Inhaltsempfehlungen VCI

„Normale“ Verkehrsbelastungen (1 / 2) Thema 3 + 4 nach Inhaltsempfehlungen VCI

9

Hinweis: für die Berechnung der Beschleunigungskraft in Bezug auf die Ladungssicherung bleiben bei den Beschleunigungskoeffizienten die Werte in Klammern unberücksichtigt

„Normale“ Verkehrsbelastungen (2 / 2)

Beförderung auf See Kennzeichnende Wellenhöhe im Seegebiet

A

Hs ≤ 8 m

B

8 m < Hs ≤ 12 m

C

Hs > 12 m

Sicherung in

Längsrichtung Querrichtung Längsrichtung Querrichtung Längsrichtung Querrichtung

Beschleunigungskoeffizienten Längs Quer (cy) Minimum (cx) nach unten (cz) 0,3 0,5 0,5 1,0 0,3 0,3 0,7 1,0 0,4 0,2 0,8 1,0

Besonderheit bei Längsrichtung: cz < 1

Normale Verkehrsbelastung im Seetransport auf „großer Fahrt“

Belastbarkeit eines Frachtcontainers (ISO Box-Container) Stabilität der Seitenwände: Stabilität der Stirnwand und Türseite:

60% der zulässigen Nutzlast 40% der zulässigen Nutzlast

Thema 3 + 4 nach Inhaltsempfehlungen VCI Quelle: BASF 10

Übungsaufgabe  Berechnung der Sicherungskraft für die Verkehrsträger Straße, Schiene und See (Seegebiet C)  Ladungsdetails: Ladungsmasse: Reibbeiwert: Nutzlast des Containers:

20.000 kg µ = 0,3 27.000 kg

Thema 3 + 4 nach Inhaltsempfehlungen VCI

11

Übungsaufgabe (Lösung Teil 1) Beförderung auf der Straße Sicherun g in Längsrichtu ng Querrichtun g

Sicherungskraft [daN]

Beschleunigungskoeffizienten voraus

Längs (cx) zurück

Quer (cy)

Minimum nach unten (cz)

0,8

0,5

-

1,0

-

-

0,5

1,0

9.810 / 3.924

3.924

Beförderung auf der Schiene (Kombinierter Verkehr) Sicherun g in Längsrichtu ng Querrichtun g †

Beschleunigungskoeffizienten voraus 0,5

(1,0)† -

Längs (cx) zurück 0,5

(1,0)† -

Quer

Minimum nach unten

(cy)

(cz)

-

1,0 (0,7)†

3.924

0,5

1,0 (0,7)†

3.924

Die Werte in Klammern gelten für Stoßbelastungen mit nur kurzen Stößen von 150 Millisekunden oder kürzer und können beispielsweise für die Auslegung von Verpackungen benutzt werden.

Thema 3 + 4 nach Inhaltsempfehlungen VCI

12

Übungsaufgabe (Lösung Teil 2) Beförderung auf See Kennzeichnende Wellenhöhe im Seegebiet A

Hs ≤ 8 m

B

8 m < Hs ≤ 12 m

C

Hs > 12 m

Sicherungskraft [daN]

Beschleunigungskoeffizienten Sicherung in

Quer (cy)

Minimum nach unten (cz)

Längsrichtung

Längs (cx) 0,3

-

0,5

2.943

Querrichtung

-

0,5

1,0

3.924

Längsrichtung

0,3

-

0,3

4.120

Querrichtung

-

0,7

1,0

7.848

Längsrichtung

0,4

-

0,2

6.671

Querrichtung

-

0,8

1,0

9.810

Belastbarkeit eines Frachtcontainers nach CSC: Stirnwand und Tür 40% der Nutzlast bei p = 27.000 kg Seitenwände 60% der Nutzlast bei p = 27.000 kg

 

10.600 daN 15.900 daN

Ergebnis: Zunächst ist die Sicherungskraft für den jeweiligen Verkehrsträger zu ermitteln (s. Werte in roter Schriftfarbe). Bei ausschließlich formschlüssiger Sicherung darf die Sicherungskraft nicht größer sein als der Container belastet werden kann (10.600 daN / 15.900 daN). Thema 3 + 4 nach Inhaltsempfehlungen VCI

13

Containertypen In der chemischen Industrie häufig verwendete Typen:  General Purpose Container 8‘6“ (20‘ / 40‘ / 45‘)  Open top Container 8‘6“ (40‘)  Refrigerated (Reefer) Container (20‘ / 40‘)

Quelle: BASF

Thema 5 nach Inhaltsempfehlungen VCI

Quelle: Internet, Hapag-Lloyd, Containerspezifikation Quelle: Evonik

14

Bauteile eines Containers 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18

Quelle: Winfried Strauch

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Eckbeschlag Gabelstaplertasche Bodenquerträger Boden Bodenlängsträger Ecksäule Dachlängsträger Dachquerträger Stirnwand Dachspriegel Dach Türobergurt Scharnier Türverschlussstange Nocke Nockenhalterung Türdichtung Türuntergurt

corner casting forklift pocket bottom cross member floor bottom side rail corner post top side rail front top end rail front end wall roof bows roof panel door header hinge door locking bar cam cam keeper door gasket door sill

Thema 5 nach Inhaltsempfehlungen VCI

Tätigkeiten vor dem Packen (1 / 2)  Abgleich der Containernummer mit der im Ladebeleg

 Kontrolle des Containers auf Eignung incl. Rahmenprüfung (CSC / ACEP)  Informationsweitergabe bei Stapellast < 192 to  Staubild mit mittigem Schwerpunkt

Dokumentation des Ergebnisses in einer Checkliste

16

Quelle: CTU-Code

Thema 6, 8 und 9 Inhaltsempfehlungen VCI

Tätigkeiten vor dem Packen (2 / 2) Beachtung der Betriebsanweisungen in Bezug auf  Persönliche Schutzausrüstung  Sichern von Containern auf Chassis gegen Wegrollen  Befahren von Containern (Überladebrücken und -bleche,

Beladerampe, abgesattelte Container, etc.) ... Thema 6, 8 und 9 Inhaltsempfehlungen VCI

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Beladeempfehlung für Container  die Versandstücke fest mit der Palette zu einer stabilen Versandeinheit zu verbinden (z.B. durch Stretchung, Bänderung, o.ä.). Ausnahmen sind möglich  Formschlüssiges Ausstauen des Containers  Nur unbeschädigte und produktdicht verschlossene Gebinde verladen

 Beim Stapeln folgende Regeln beachten: Weichpackmittel auf Hartpackmittel Leichte Packstücke auf schwere Einheiten stellen

Thema 11 und 12 Inhaltsempfehlungen VCI

 Auf gegenseitige Beschädigung der Ware achten

 Bei Sammelladungen das Gefahrgut immer im Türbereich stauen

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Betriebsinterne Vorgaben beachten

 Verwendetes Holz (z.B. Paletten, Stauholz) muss gegen Schädlingsbefall behandelt und gemäß IPPC gekennzeichnet sein  Kennzeichnung des wärmebehandelten Stauholzes muss sichtbar sein (beim Zusägen beachten)  Betriebsinterne Anweisungen schulen

Thema 7 nach Inhaltsempfehlungen VCI

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Ladungssicherung im Container  Praktische Beispiele geben, Bilder etc.

 Praxisbeispiele liefert u.a. auch das Ladungssicherungs-InformationsSystem (L-I-S) und wird kostenlos im Internet vom VCI zur Verfügung gestellt Link: https://www.vci.de/langfassungen-pdf/praxismodul-ladungssicherung-von-stueckgut.pdf

Thema 7 nach Inhaltsempfehlungen VCI

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Ladungssicherung im Container Besonderheit USA / Kanada:

Thema 7 nach Inhaltsempfehlungen VCI

 Der Verband der Amerikanischen Eisenbahnen (American

Association of Railroad) hat eine Ladungssicherungs-Guideline herausgegeben  Bei Gefahrgutcontainern mit einem Bahnnachlauf in den USA /

Kanada verlangen die Bahngesellschaften(AAR), dass  die Ladungssicherung nur durch AAR zugelassene Methoden

durchgeführt wird (z.B. Holz oder LaSi-Systeme) Empfehlung: AAR-Zulassung des LaSi-Produktes bei dem Hersteller erfragen

 das Ausfüllen von Freiräumen nur durch starres Material (z.B.

Holz) erfolgen darf. Staupolstersäcke werden i.d.R. beanstandet und müssen kostenpflichtig ausgetauscht werden Hinweis: Die aktuelle Ausgabe vom 01.07.2011 des vom AAR herausgegebenen „INTERMODAL LOADING GUIDE for Products in Closed Trailers and Containers“ wird von: Thoroughbred Direct Intermodal Services, Plymouth Meeting, PA 19462, USA, kostenlos im Internet als download bereit gestellt. Link: http://www.ns-direct.com/sites/default/files/kcfinder/files/AAR-intermodal-PDF.pdf 21

Abschließende Tätigkeiten  Schließen der Containertüren; ggf. Plombe anbringen Hinweis: Nummer der Plombe muss auf dem Ladebeleg dokumentiert werden  Bestätigte Bruttomasse ermitteln  Additionsmethode: Summe der Einzelmassen der (palettierten) Verkaufsartikel,

der Containertara sowie dem Gewicht für das Ladungssicherungsmaterial oder  Verwiegung des beladenen Containers

 Bestätigte Bruttomasse ≤ MAXIMUM GROSS WEIGHT (Tür / CSC Plakette)

Thema 10 nach Inhaltsempfehlungen VCI

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Container mit Gefahrgut Bei der Beladung ist zu beachten:  Ausrichtungspfeile auf den Versandstücken

 Stapellast IBC

 Einhaltung der Pack-, Stau- und

Sicherungsregeln sind bei Containern mit Gefahrgut im Containerpackzertifikat zu bestätigen

23

Thema 13 nach Inhaltsempfehlungen VCI

Kennzeichnung des Containers  Die Kennzeichnung des Containers muss den Vorschriften (5.3.1.1.1 IMDG-Code) entsprechen  Die Placards (25 x 25 cm) an allen vier Seiten des Containers anbringen  Je nach Versandmenge ist ggf. die UN Nummer zusätzlich an allen vier Seiten des Containers anzugeben  Besonderheit USA / Kanada:  Die Placards sind in einer Höhe von mindestens 5 ft. (ca. 1,5 m) vom

Containerboden aus und auf den Seitenwänden mindestens 5 ft. (ca. 1,5 m) von den Eckpfosten entfernt zu kleben  Ggf. zusätzlich US-spezifischen Placards (z.B. „Inhalation Hazard“)

anbringen Thema 13 nach Inhaltsempfehlungen VCI

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Back up

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Ladungssicherung im Container (1/2) Auszüge aus der GGVSee (Fassung vom Jan 2016)

§ 4Allgemeine Sicherheitspflichten, Überwachung, Ausrüstung, Unterweisung 

Die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen Beteiligten haben die ... erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um Schadensfälle zu verhindern und bei Eintritt eines Schadens dessen Umfang so gering wie möglich zu halten



An Land tätige Personen (Landpersonal), die Aufgaben nach Unterabschnitt 1.3.1.2 des IMDG-Codes ausüben, sind vor der selbstständigen Übernahme der Aufgaben nach den Vorschriften des Kapitels 1.3 des IMDG-Codes zu unterweisen. Die Unterweisung ist in regelmäßigen Abständen zu wiederholen ...

§ 17 Pflichten des Versenders 

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darf für gefährliche Güter Verpackungen, IBC, Großverpackungen ... nur verwenden, wenn diese für die betreffenden Güter nach ... IMDG-Codes zugelassen sind und das nach dem IMDG-Code erforderliche Zulassungskennzeichen tragen (sog. UN-Zulassung) ...

Ladungssicherung im Container (2/2) Auszüge aus der GGVSee (Fassung vom Jan 2016)

§ 18 Pflichten des für das Packen oder Beladen einer Güterbeförderungseinheit Verantwortlichen 

darf ... Verpackungen, IBC und Großverpackungen in Güterbeförderungseinheiten nur stauen oder stauen lassen, wenn die Maßgaben ... der Kapitel 3, 4.2.3 und 5 bis 11 des CTU-Codes beachtet sind



darf Güterbeförderungseinheiten zur Beförderung nur übergeben, wenn die Vorschriften über die Kennzeichnung, Bezettelung und Plakatierung ... eingehalten sind

Hinweis: der CTU-Code (deutsch) ist kostenlos im Internet verfügbar Link: http://www.deutsche-flagge.de/de/download/sicherheit/ladung/container/ctu-code-2015

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Wo steht das Taragewicht am Container?  Die Containertara steht immer außen an der rechten Containertür Beispiel: TARE 2.185 KGS

Quelle: BASF

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4.820 LBS