AG 1 Bedarfsermittlung in Kooperation mit den Gemeinden

AG 1 Bedarfsermittlung in Kooperation mit den Gemeinden Wie können wir Bedarfsermittlung und Kooperation zwischen Kreis und Gemeinden gestalten? Moder...
Author: Paulina Michel
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AG 1 Bedarfsermittlung in Kooperation mit den Gemeinden Wie können wir Bedarfsermittlung und Kooperation zwischen Kreis und Gemeinden gestalten? Moderation: Peter Raben TeilnehmerInnen: 1. Fritz Baumgardt 2. Britta Weigelt 3. Otto Wilke 4. Ralf Then 5. Birte Andresen 6. Matthias B. Schoßnick 7. Josefin Haase 8. Astrid Damerow 9. Hans-Joachim Droste 10. Christine Harksen 11. Dieter Harrsen 12. Eberhard Steinke 13. Monika Kuhn 14. Ritva Århammar 15. Britta Rudolph 16. Nico Wischnewski 17. Carin Abeling 18. Sabine Stolze

Wie kann ein Bedarf ermittelt werden? Grunddaten ermitteln • • • • • • • • •

Befragung bei Anmeldung im Amt Einwohnermelderegister aktuelle Zahlen Bedarfsermittlung vernetzen Mit Schulentwicklungsplanung vernetzen Von Haus zu Haus Interview BA, Sozialzentrum abfragen Telefonabfrage Aktuelle Zahlen evaluieren Über Sozialzentren abfragen

Elternfragebogen • • •

Elternfragebogen flexibel in Kommunen Kreis überwacht QS Zahlen nennen, wie hoch Kosten einer Betreuung sind Dateneingabe von Trägern in Zus. Kreis/Gemeinde

Internet Vor Ort • •

Wartelisten auf Doppelnennungen überprüfen In Kitas den Bedarf von Geschwistern abfragen

Bedarfsermittlung für TAG im Kita Bereich • •

Quartalsbezogene Elternabfragen Auf Sozialzentren grenzen

Was ist zu beachten? Rahmenbedingungen Ideen • • • • • •

Größere Kooperationseinheiten z. B. mehrere kirchliche Träger Mehraufnahme in Gruppen Tagesmütter im Umkreis Kita installieren Kitaöffnung für 2-jährige Mund zu Mund Propaganda bei guter Einrichtung → Warteliste Entscheidung soll Kreis planen oder nicht

Stolpersteine • • • • • • •

Kosten Ist Bedarf auch vom Angebot abhängig? Kreis muss nicht vor Ort und Verantwortung begleiten Gemischte Gruppen schwer Fehlende Rückläufer Abfrage: oft Wunschprogramm Demographische Entwicklung

AG 2 Bedarfsumsetzung vor Ort Welche Ideen haben Sie zu einer Bedarfsumsetzung? Moderation: Claudia Brozek und Biggi Stephan TeilnehmerInnen: 1. Birgit Buhmann 2. Sabine Scheffler-Kob 3. Ralf Ahrens 4. Thekla Stoffel 5. Dorothea Wiechert 6. Helga Conrad 7. Petra Meves 8. Hildburg Greve 9. Horst Wodowos 10. Sven Kaufmann 11. Heike Braun 12. Stefan Ploog 13. Ingbert Liebing 14. Klaus Erichsen 15. Marita Marxen

Welche Ideen haben Sie zur Bedarfsumsetzung vor Ort? • • •

Demografische Entwicklung berücksichtigen Vorhandenes gestalten, nicht neue Konstrukte „Das Rad nicht neu erfinden“ Hospitationsmöglichkeiten nutzen

Kritische Anmerkungen zu Kindertagespflege • •

Ausbau Tagespflege zu Ungunsten Kiga sehe ich skeptisch (Tietze) Tagesmütter nicht ausbauen, was ist qualifizieren bzw. ausschließen? (1. Schritt)

Ausbau der Kindertagespflege • • • • • • • • • • •

Tagesmüttermodell verstärken Tagesmütter über FBS’en vernetzen Kooperation zwischen Familienbildungsstätten und KiTa Einbeziehung der Familienbildungsstätten Kurzzeitangebot Babygruppe wie Spielkreis der FBS Ausbau der „Spielkreise“ (zeitlich) Besondere Qualifizierung für Tagespflegestellen mit Schulkindern aus dem HzE-Bereich Qualifizierte Tageseltern Qualitative Betreuung muss gewährleistet werden Flexible Öffnungszeiten durch private Tagespflege Flexibilität gewährleisten (Tagespflege statt Gruppen)

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Tagesmüttern Verwaltungsarbeit abnehmen (Abrechnung, Versicherung, Vertretung) An bestehenden Kiga angeschlossen (räumliche Nähe), durch Zusatzjobs (1-€-Kräfte) KiTa ab Zentrale und Anbindung und privat organisierte Tagespflege – gekoppelt an die integrierte Tagespflege Umsetzung Betreuung 0 – 3-jährige über vorhandene Kitas ab zentrale Vermittlung (Tagesmütterbörse) Tagespflegeberuf??

Zukunftsfähigkeit der KiTas • • • • • • • • • • • • • • • • • • •

Konzeptionelle Absicherung Einrichtung von Familiengruppen (10 + 5) 1 – 2 Kinder in „normale“ Kitagruppen mit Kinderzahlreduzierung Bis zu 5 Kinder von 2- 3 Jahren in eine Kitagruppe von insgesamt 15 Kindern Bestehende KiGa-Gruppen „nutzen“ bei Nichtauslastung (für unter 3-jährige und über 6jährige) KiTas als ganztägige Dienstleister für 0 – 6 Jahre strukturieren KiTas mit Familiengruppen und flexiblen Öffnungszeiten „Familiengruppen“ (0 – 6 Jahre, max. 15 Kinder, 2 Betreuer) in KiTas Familiengruppen 0 – 3 oder 0 – 6 Pädagogisch qualifiziertes Personal ⇒ Besonderer Bedarf der 0 – 3 jährigen Kinder Krippengruppen (0 – 3 Jahre) ⇒ statt Regelgruppen wo Rückgang der Kinder deutlich wird Einrichtung von zusätzlichen Gruppen in den vorhandenen KiTas Da wo erforderlich, KiTas ausbauen Grundsätzlich Aufnahme von Kindern unter 3 (Zweijährige) bei frei werdenden Plätzen in den KiTa Die Weiterentwicklung der KiTa zum Nachbarschaftszentrum (unter Einbeziehung der integrierten Tagespflege) „Kinderhäuser“ (=Kindertagesstätten) für Kinder von 0 – 14 Jahren in entsprechenden Gruppen für kontinuierliche Betreuung Graubereich aufhellen → Qualifizierung → „Registrierung“ räumlich/kindgerecht in Kita-Räumen Tagesmütterbetreuung im ländlichen Bereich bei der Familie bzw. Tagesmutter

Ortsübergreifend kooperieren • • • • • • • • •

Ferienzeiten in Regionen abdecken Klärung von Ferienzeiten; Eltern Möglichkeiten öffnen, individuellen Bedarf umzusetzen Hortgruppen in Zentralorten Hort Krippengruppen in größeren Orten Krippengruppen in Zentralorten Einrichtung in der Nähe von Arbeitsplätzen Feste Einrichtung (großer Radius) Ortsübergreifend kooperieren

Schulen und Jugendzentren einbeziehen • • • • • •

Ganztagsschulen Ganztagesschule – vorhandene Betreuungsangebote integrieren? Kooperation zwischen z. B. Betreuter Grundschule und KiTa/verlässlicher Halbtagschule Feste Einrichtung für 0 – 3/Betreute Grundschule/Nachmittagsgruppen/Hausaufgaben Organisation Mittagsverpflegung – Essen auf Rädern? Auch für Ganztagsschulen Stärkung der Jugendzentren (personelle Ausstattung)

Rahmenbedingungen verbessern • • • • • •

Finanzsicherheit durch das LAND Erträgliche Kosten für die Eltern (Arbeit muss lohnen) Trägervielfalt beachten, d. h. wenn Kommune Träger wird, was passiert mit freien Trägern? Entsprechend einer Bedarfsermittlung Finanzierungsgrundlagen schaffen Keine zu hohen Hürden (z. B. bauliche Voraussetzungen, Standards) Ausbildung anpassen für 0 – 3 jährige

Entwicklung von Netzwerken • • • • • • • • • • •

Elterninitiativen/Nachbarschaftshilfe unterstützen Förderung der Nachbarschaftshilfe im Sozialraum Zentrale zur Koordination der verschiedenen Modelle, um vor Ort das bestmöglichste für Kind zu finden Offene Vernetzung Tagespflege-KiTa-Schule-Hort-Krippe Mütterberatung beim Kreis incl. „Sozialberatung“ z. B. Betreuung Private Initiativen fördern und einbinden Partner gewinnen – freie Träger kooperieren mit Gemeinden Entwicklung von Netzwerken Qualifizierungsmaßnahmen für arbeitssuchende Mütter; Einbeziehung von Abgeordneten, Sozialzentren, Familienbildungsstätten, KiTas etc. Jugendamt? Qualifizierte Tagesmütter einbeziehen → Netzwerk: Tagesmütter – KiTa – Familienbildungsstätte – BBZ Tagespflege über Kreis für wen? Genauer definieren

Was brauchen Sie für die Umsetzung? Beispiel: Familiengruppen 0 – 6 Jahre in KiTa = 10 Kinder 3 – 6 Jahre/5 Kinder unter 3 = 15 Kinder pro Gruppe • Weniger Kinder → kleinere Gruppen • Unter 3-jährige nicht als „Lückenfüller“, sondern konzeptionell verankert Äußere Bedingungen: - Essen – sanitäre Anlagen, Wickeltisch – Möglichkeiten für Spielzeug für über 3-jährige (Kleinteile!) · Qualifikation der ErzieherInnen · Raumgestaltung, Schlafmöglichkeiten, Stauraum für Kindermaterial, z. B. Windeln · ehrenamtliche Hilfe, zusätzlich personelle Ausstattung · flexible Nutzungszeiten → Anbindung Tagesmütter an KiTa · intensivere Elterneinbindung und –bildung · Bildungs- und Erziehungsvertrag zwischen Eltern und Einrichtung

Ausbau der Kindertagespflege • • • • • • • • •

Bildungs- und Erziehungsvertrag inkl. Finanzen zwischen Eltern und Tagesmütter Anbindung von Tagesmüttern (Sateliten) an KiTa und FBS als Qualifizierungsinstanz → Organisation muss sichergestellt werden – freigestellte Leitung, Servicebüro Einheitliche gute Ausbildung für Tagesmütter im ganzen Kreis inkl. Qualitätssicherung/überprüfung Berufs-Bild entwickeln Tagesmütter von „Verwaltungsarbeit“ entlasten durch Anbindung an Träger Auch Kindertagespflege kostet Geld! Kindertagespflege betreut bis 14 Jahre Finanzierung nicht zu Lasten der KiTas! Vor Ort individuelle Lösungen finden

AG 3 + 4 Qualifizierung und Qualitätssicherung für Tagesmütter Welche Ideen haben Sie für die Qualifizierung von Tagesmüttern? Wie kann die Qualitätssicherung von Tagesmüttern organisiert werden? Moderation:

Renate Fedde + Tobias Wahrenburg Margot Thomsen und Svend Goldenbaum

TeilnehmerInnen: 1. Thomas Bérard 2. Juliane Hagemann 3. Judith Horn 4. Bärbel Brydda 5. Vera Hesse 6. Bodel Steenwinkel 7. Christiane von Ahlften 8. Simone Ehler 9. Rüdiger Langbehn 10. Annemarlen Hansen 11. Margarethe Ehler 12. Dieter Völker 13. Renate Schmitz 14. Mery Ebsen 15. Uli Kropp

Aktueller Stand der Qualitätssicherung für Tagesmütter (Margot Thomsen und Svend Goldenbaum) • Anerkennungsverfahren • Antragstellung der Tagesmütter • ASD führt Informationsgespräch vor Ort durch • ASD überprüft die Geeignetheit • ASD erstellt Bericht für WJH Vorzulegende Unterlagen: • Polizeiliches Führungszeugnis • Ärztliches Attest zur Eignung (Hausarzt) Qualitätssicherung: • Fortbildungsangebote der Elternschule 1 x jährlich an alle Tagesmütter • Anschreiben an alle Tagesmütter durch WJH, neue Infos, aktuelle Abfrage • Im Tagesmütter-Kurs Hinweis auf Fortbildung durch Elternschule und PFAD • 1 x jährlich Hausbesuch durch ASD • Fortbildungsangebote von PFAD regelmäßig an alle Tagesmütter • In Planung: 1 x jährlich Treffen aller Tagesmütter mit Fortbildungsangebot (veranstaltet vom Jugendamt) Feste Ansprechpartner beim Jugendamt: 1. Zust. ASD-KollegIn 2. Zust. WJH-KollegIn

Tagesmütterkurse • WJH lädt ein • 2 x jährlich • April: Husum September: Niebüll • max. 15 TeilnehmerInnen Durchführung • ASD: S. Goldenbaum WJH: M Thomsen • 6 Abende á ca. 2 Stunden

Inhalte • Rechtliche Aspekte Fragen und Erwartungen • Steuern und Versicherung • Erfahrene Tagesmütter berichtet aus dem Alltag • Kinderarzt: Kinderkrankheiten und Unfallverhütung • Rhytmik und Lieder für Kinder • Spiele und Spielzeug für Kinder • Vorstellung PFAD • Umgang mit aggressivem Verhalten (bei Kindern) • Umgang mit Konflikten Tagesmütter – Eltern • Rückschau und Ausblick • Pädagogische Inhalte (Fallbeispiele)

Qualifizierung Tagespflege Wer führt durch? (Träger) •

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Wo findet es statt? • Schule für Sozialpädagogen Niebüll • Familienbildungsstätten Nordfriesland • Landfrauen • Elternschule • Kreismusikschule • In Sozialräumen Wer nimmt teil? • Tagespflegepersonen: Männer + Frauen Wer bezahlt? • Ggf. ABM (ALG 2) • Teilnehmer/in • Dritt-/Fördermittel • Öffentlichkeitsarbeit für Qualifizierungsmaßnahmen!

Wie viel kostet es? Kann noch nicht gesagt werden Wann findet es statt? Kann noch nicht gesagt werden

Qualitätssicherung

Was ist für die Umsetzung notwendig? Wer oder Was kann unterstützen? • Eignungsfeststellung • Häusliche Situation feststellen • Vorgaben machen und auf Einhaltung achten • Schule für Sozialpädagogik • Vorgeschaltete Vorqualifikation • Info rechtlicher Rahmen

Fortbildung • • • • •

Zertifikate für Ausbildungsmodule Einbringung von Multiplikatoren (erfahrene Tagesmütter) Fachliche Begleitung Netzwerke Supervision

Beratung Eltern/Tagesmütter • • • • • • • • •

Anlaufstelle für Probleme Broschüre Öffentlichkeitsarbeit Standards festlegen Vorgaben machen und auf Einhaltung achten → PFAD „Patenfamilie“ für Tagespflegepersonen Tagesmütter-Börse bei KiTa’s (KiTa-Werk) Sozialraumträger FBS Pfad

Qualitätsüberprüfungen • • • • • • • • • • •

1 x jährliche Überprüfung Abfrage bei NutzerInnen Struktur Meldepflicht Anzahl der betreuten Kinder nach Alter begrenzen (nicht 5 Kinder im Alter von 1 Jahr) Soziale Absicherung der Tagesmütter Aufstockung der Zuschüsse für Tagespflege Kostenfreie Fortbildungen Fachstelle Tagespflege Gender-Aspekt Gesetzgeber gefordert

AG 5 Finanzen und Rahmenbedingungen Welche Rahmenbedingungen existieren zur Zeit und wie gehen wir damit um? Moderation: Daniel Thomsen und Isgard Terheggen TeilnehmerInnen: 1. Sabine Schorr 2. Silke Schladetzky 3. Marion Petersen 4. Hannelore Roth 5. Angela Schmuck 6. Sabine Feuerherm 7. Marita Marxen 8. André Christen 9. Manfred Albrecht 10. Silvia Brzoska 11. Silke Bruhn 12. Maike Hansen 13. Doris Göttsche 14. Elke Brodersen 15. M. Diedrichsen 16. Claudia Zabel 17. Andreas Tietze 18. Heinke Tadsen 19. Heike Klein 20. Manfred Uekermann

Workshop zum Tagesbetreuungsausbaugesetz

Gesetzliche Rahmenbedingungen Gesetz – SGB VIII Kindertagesstätten und Kindertagespflege Tagesbetreuungsausbaugesetz gilt seit dem 01.01.2005 § 24 Abs. 1 Satz 1: Ein Kind hat vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung. Rechtsanspruch für Kinder von 3 bis 6 Jährige (auf einen Halbtagsplatz)

Gesetz – SGB VIII Kindertagesstätten und Kindertagespflege § 24 Abs. 1 Satz 2: Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen oder ergänzend Förderung in Kindertagespflege zur Verfügung steht. Hinwirken auf den Ausbau von bedarfsgerechten Angeboten an Ganztagsplätzen

Gesetz – SGB VIII Kindertagesstätten und Kindertagespflege § 24 Abs. 2: Für Kinder im Alter unter drei Jahren und im schulpflichtigen Alter ist ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhalten. Bedarfsgerechtes Angebot für 0 bis 3 Jährige und Schulkinder (kein Rechtsanspruch) durch Städte und Gemeinden

Gesetz – SGB VIII Kindertagesstätten und Kindertagespflege § 24 Abs. 3: Bei nicht ausreichender Platzzahl gelten Kriterien für die Platzvergabe. Kindeswohlsicherung erwerbstätige Eltern, Schul- oder Berufsausbildung etc.

Gesetz – SGB VIII Kindertagesstätten und Kindertagespflege § 24a: Wenn der Bedarf nicht abgedeckt werden kann: Jährliche Bedarfsermittlung zum 15.3. durch den Landkreis Dem Bundestag ist jährlich über den Ausbau zu berichten Wie werden die Bedarfe ermittelt? (AG 1) Wie werden die Kriterien ermittelt?

Gesetz – SGB VIII Kindertagesstätten und Kindertagespflege § 22 Abs. 1 Satz 1: Tageseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig aufhalten und in Gruppen gefördert werden. § 22 Abs. 1 Satz 2: Kindertagespflege wird von einer geeigneten Tagespflegeperson in ihrem Haushalt oder im Haushalt des Personensorgeberechtigten geleistet.

Gesetz – SGB VIII Kindertagesstätten und Kindertagespflege § 22 Abs. 1 Satz 3: Das Nähere über die Abgrenzung von Tageseinrichtungen und Kindertagespflege regelt das Landesrecht.

§ 22 Abs. 1 Satz 4: Es kann auch regeln, dass Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen geleistet wird. Abgrenzung Kindertagesstätten und Kindertagespflege von Landesseite ist noch nicht vorhanden

Finanzen Finanzen Bundesrepublik Deutschland Eingesparte Mittel aus Hartz IV in Höhe von 2,5 Milliarden Euro bundesweit müssen für den Ausbau der Kinderbetreuung genutzt werden Gemeinden wurden durch Hartz IV entlastet, der Kreis Nordfriesland mit zusätzlichen Ausgaben belastet Ausführungsgesetz vom Land fehlt

Finanzen Land Schleswig-Holstein Grundlage § 74a SGB VIII und Kindertagesstättengesetz Landesweit 60 Mio. Euro im Rahmen des Finanzausgleichgesetzes für Kindertagesstätten Zahlung vom Land an den Kreis Nordfriesland in Höhe von 2,9 Mio. Euro Verteilung in Anlehnung an die Personalkostenförderung vorhanden Andere Verteilung sinnvoll?

Finanzen Kreis Nordfriesland 1 Mio. Euro für die Förderung der Kindertagesstätten stehen zur Verfügung Zur Zeit werden 6 % der anerkannten Personalkosten als Zuschuss vom Kreis Nordfriesland gewährt Sozialstaffel in Höhe von 1,55 Mio. Euro für die Kindergartenermäßigung steht zur Verfügung

Finanzen Kreis Nordfriesland Für grundsätzliche Zuschüsse zur Tagespflege stehen keine Mittel zur Verfügung Lediglich 175.000 Euro für die Sozialstaffelförderung im Rahmen der Tagespflege stehen zur Verfügung Die Gewährung eines Zuschusses im Rahmen der Sozialstaffel erfolgt bei Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Schulbesuch und sonstigen wichtigen Gründen

Gesetz – SGB VIII Kindertagespflege § 23 Abs. 2: Die laufende Geldleistung [...] umfasst 1. die Erstattung angemessener Kosten, die der Tagespflegeperson für den Sachaufwand entstehen, 2. einen angemessenen Beitrag zur Anerkennung ihrer Förderungsleistung und Zahlung im Rahmen der Sozialstaffel in Höhe von maximal 1,60 Euro pro Stunde pro Kind möglich

Gesetz – SGB VIII Kindertagespflege § 23 Abs. 2: 3. die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sowie die hälftige Erstattung der Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung der Tagespflegeperson

Gesetz – SGB VIII Kindertagespflege § 23 Abs. 2: Die Höhe der laufenden Geldleistung wird vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe festgelegt, soweit Landesrecht nicht etwas anderes bestimmt. Landesregelungen bestehen nicht, Umfragen der Kreise werden derzeit durchgeführt

Strukturen Strukturen Kindertagesstätten § 22a Abs. 3 Satz 2: Werden Einrichtungen in den Ferienzeiten geschlossen, so hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Kinder, die nicht von den Erziehungsberechtigten betreut werden können, eine anderweitige Betreuungsmöglichkeit sicherzustellen. Sicherstellung noch ungeklärt

Gesetz – SGB VIII Kindertagespflege § 23 Abs. 1: Die Förderung in Kindertagespflege nach Maßgabe von § 24 umfasst die Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten Tagespflegeperson, [...], deren fachliche Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung sowie die Gewährung einer laufenden Geldleistung. Zuständigkeit unklar; Vermittlung, Beratung, Begleitung und Qualifizierung erfolgt derzeit vom Kreis Nordfriesland Wer ist geeignet als Tagespflegeperson?

Strukturen Tagespflege § 23 Abs. 4 Satz 2 und Satz 3: Für Ausfallzeiten einer Tagespflegeperson ist rechtzeitig eine andere Betreuungsmöglichkeit für das Kind sicherzustellen. Zusammenschlüsse von Tagespflegepersonen sollen beraten, unterstützt und gefördert werden. Sicherstellung und Zuständigkeit noch ungeklärt

Gesetz – SGB VIII Kindertagesstätten und Kindertagespflege § 22 Abs. 2: Die Entwicklung des Kindes zur einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit soll gefördert werden, Erziehung und Bildung in der Familie unterstützt und ergänzt werden, Eltern geholfen Erwerbstätigkeit und Erziehung zu vereinbaren. § 22 Abs. 3: Konkretisierung der Förderung Zuständigkeit bei Einrichtung oder Tagespflegeperson, Konkretisierung durch Land notwendig

Strukturen Kindertagesstätten und Tagespflege Betreuungsschlüssel ist im Kindertagesstättengesetz (§ 13 Abs. 2 KiTaG) und in der Verordnung zum Kindertagesstättengesetz (§ 4 und § 9 bis 11 VO KiTaG) aufgeführt Betreuungsschlüssel in Kindertagesstätten (Krippe) 2:10 Betreuungsschlüssel in Kindertagesstätten (KiGa) 1,5:20 Betreuungsschlüssel in Kindertagesstätten (Hort) 1,5:15 Betreuungsschlüssel bei Tagespflege 1:5 Zusätzliche Kräfte denkbar?

Strukturen Kindertagesstätten und Tagespflege Demographischer Wandel wird erhebliche Änderungen erwirken:

Lösungsmöglichkeiten vor Ort • • • • • • • • • • • •

Einrichtungen/Träger Einrichtungen altersgemischt öffnen Einrichtung stärken, um Kindertagespflege mit zu übernehmen Kinder ab 0 in KiTa integrieren evtl. mit zusätzlicher Kraft Frei werdendes Personal einbeziehen Demografischen Wandel einbeziehen Engere Zusammenarbeit und Flexibilität in den LeiterInnen-AGs Kooperation der Träger untereinander Tagesstättenübergreifendes Arbeiten Frei werdende Räume der KiTas nutzen für/von Tagesmüttern 2 päd. Fachkräfte bei Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren pro Gruppe Elternarbeit und Gesundheitsvorsorge in KiTas umsetzen mit freiwerdendem Personal

Sozialzentren •

Erfassung der Lücken mit Hilfe der Sozialzentren

Tagesmütter/väter • • • •

Tagesmütter anstellen bei freiem Träger Bessere Qualifizierung Modelle von Kindertagespflege vergleichen Soziale Absicherung

Gemeinden • • • •

Bedarfsanalyse vor Ort, um flexibler reagieren zu können Gemeindeübergreifende Lösungen finden Auslastung der einzelnen KiTas beachten Kostenausgleich finden

Organisation • • • • • • • • • • •

Familienzentren entwickeln Erziehungsauftrag von Eltern fördern und stärken Freiwillige mit einbeziehen Integration von arbeitslosen PädagogInnen Standards für Kinderbetreuung entwickeln Bring- und Abholservice Zusammenarbeit zwischen KiTas und Tagesmüttern fördern Flexibilität in KiTas und von Tagesmüttern fördern Gesamtsozialräumliche Betrachtung von Bildung, KiTas, Schule Elternverantwortung einfordern und einbeziehen Zusammenarbeit zwischen Grundschule und KiTa z.B. Sprachförderung

• • •

Kooperation mit SR, Jutti, Wohlfahrtsverbände etc. Qualitätsstandards sicher stellen Sozialraumbudget für KiTas

Welche Lücken gibt es zwischen Gesetz und Wirklichkeit? Anspruch und Bedarfe • • • • • • •

Bedarfsermittlung Kein Rechtsanspruch auf Krippenplätze 0 – 3 Keine Abgrenzung von Einrichtung und Kindertagespflege Ausbau von bedarfsgerechten Angeboten von Ganztagsplätzen Plätze bei Kindeswohlgefährdung Bedarfsermittlung für Menschen nicht im Hartz IV-Bezug Elternarbeit und Gesundheitsvorsorge als Bestandteil in KiTas

Struktur • • • • • • •

Sicherstellung der Betreuung während der Ferien In Einrichtungen und Kindertagespflege Eignung der Tagespflegeperson Zusätzliche Kräfte? Öffnungszeiten der Kitas nicht Arbeitszeiten angepasst Betreuung nach 20.00 Uhr sicher stellen Betreuungsschlüssel nicht erweitern

Finanzen • • • • •

Sinnvolle Verteilung der Mittel Keine Landesregelung für Bezahlung der Kindertagespflege 60 Mio. ab 2006 nicht mehr ausreichend Personalbedarfsplanung Gemeinden müssen Bedarfe umsetzen

Forderungen an das Land

Land • • • • • • •

Konzept für Qualifizierung von Tagesmüttern Ausführungsgesetz zum TAG Mehr (ausreichend) Geld für Bildung Personalschlüssel anpassen Ausbildung der SPAs anpassen Ausbildung der ErzieherInnen anpassen 5,5 Mio. weiterhin an Kreis

Bund • •

Erziehungsgeld über 3 Jahre Elternarbeit und Gesundheitsvorsorge in KiTas umsetzbar machen

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