Abu Dhabi meets Dubai

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8

Tage

ab € 1.095,00

Abu Dhabi meets Dubai Höhepunkte der Reise Routenbeschreibung für 8 Tage Verfügbare Termine Im Reisepreis enthalten Reise - & Sicherheitshinweise

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Abu Dhabi meets Dubai

Übersicht

Zwei Megastädte, die den Vergleich nicht scheuen müssen. Abu Dhabi mit der Sheikh Zayed Moschee und dem Emirates Palace ─ Dubai mit dem Burj Khalifa und dem Burj Al Arab. Das sind nur einige Highlights, mit denen diese Städte uns beeindrucken!

Höhepunkte der Reise Route

Preise & Termine

• Zwei zentral gelegene Hotels • Große Moschee in Abu Dhabi • Zukunftspläne im Manarat Al Saadiyat Center Routenbeschreibung für 8 Tage / bitte weiter blättern



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Route

Routenbeschreibung für 8 Tage Anreise nach Abu Dhabi

1.

Sie starten Ihre Reise mit dem Flug nach Abu Dhabi, der Hauptstadt der Vereinigten Arabischen Emirate. Auf der Fahrt in das erste Hotel werden Sie davon beeindruckt sein, wie grün diese Großstadt am Rande der Wüste ist.

Tradition und Moderne

2.

Für den Bau der erst 2007 eingeweihten Großen Moschee hat der Gründer der Vereinigten Arabischen Emirate Sheik Zayed Geld aus seinem Privatvermögen gestiftet. Ein überwältigender Bau der uns nicht nur durch seine schiere Größe sondern auch die kleinen Details beeindruckt. Sie ist die größte Moschee in den Vereinigten Arabischen Emiraten und bietet rund 40.000 Gläubigen Platz. Im Inneren bestaunen wir den weltgrößten Kronleuchter, den weltgrößten handgeknüpften Teppich, viele Blumendekore und Perlmuttverzierungen. Nach so viel Pracht vermittelt uns das Heritage Village anschaulich den Lebensstil der früheren Einwohner. Das moderne Gegenstück erwartet uns mit dem Manarat Al Saadiyat Besucherzentrum, in dem Geschichte und Zukunftspläne der Kulturinsel Saadiyat mit modernster Technik anschaulich dargestellt werden. (F)

In die Oase Al Ain

3.

Wir fahren in die malerische Oase Al Ain. Die Stadt, in der Vergangenheit ein wichtiger Halt an einer Karawanenroute, wird heute wegen der üppigen und gepflegten Grünanlagen als Gartenstadt gepriesen. In den Hili-Gärten besichtigen wir die archäologischen Ausgrabungen, die von der uralten Kultur Südarabiens zeugen. Anschließend besuchen wir das Al Ain Museum in dem wir einige der Artefakte aus den Hili-Gärten wiederfinden. Zurück in Abu Dhabi haben Sie optional die Möglichkeit, im berühmten Hotel Emirates Palace ein Abendessen einzunehmen. 360 km (F) Routenbeschreibung für 8 Tage / bitte weiter blättern

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Route

Routenbeschreibung für 8 Tage Von Abu Dhabi nach Dubai

4.

Heute verlassen wir die Hauptstadt der Vereinigten Arabischen Emirate ─ die »Übermorgen-Stadt« Dubai erwartet uns schon! Die anschließende Stadtbesichtigung führt uns zum achten Weltwunder, der künstlichen Palmeninsel mit viel Grün und einigen der besten Hotels der Stadt. Weiter geht es an die Dubai Marina, das weltweit längste Hafenviertel dieser Art. Die Emirates Hills, benannt nach Beverly Hills, gelten als das Viertel der Prominenz und das Burj Al Arab gilt als Wahrzeichen Dubais. Im neuen Geschäftsviertel Dubais, der Business Bay, sehen wir das höchste Gebäude der Welt, den 828 Meter hohen Turm Burj Khalifa. Optional haben Sie die Möglichkeit, auf die Aussichtsplattform zu fahren und einen Blick über das Ganze zu bekommen. 170 km (F)

Dubai: Windtürme und Wassertaxis

5.

Der Vormittag steht Ihnen für eigene Erkundungen zur Verfügung. Die Stadtbesichtigung am Nachmittag führt uns in die älteren Viertel der Stadt. Von der Jumeirah-Moschee sehen wir schon weitem die beiden markanten Minarette. Vorbei am Palast des Herrschers von Dubai erreichen wir den historischen Stadtteil Bastakia, wo noch heute die traditionellen Windturmhäuser zu sehen sind. Wir besuchen das Museum zur Geschichte der Stadt, untergebracht unter der 200 Jahre alten Festung Fahidi. Mit den Abras genannten Wassertasxis, typischen Holzbooten erfolgt die Überfahrt über den Dubai Creek, wo wir zum Abschluss das Feilschen auf dem arabischen Gewürz- und Goldsouk üben können. Ein gelungener Tagesabschluss ist das optionale Abendessen an Bord einer traditionellen Dhow. Lassen Sie sich mit arabischer Gastfreundschaft verwöhnen und genießen Sie das Essen während das Schiff fast lautlos an der beleuchteten Küstenlinie des Dubai Creek entlang gleitet. (F) Routenbeschreibung für 8 Tage / bitte weiter blättern

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Route

Routenbeschreibung für 8 Tage Die Ostküste

6.

Am heutigen Tag bietet sich ein optionaler Ganztagesausflug an die malerische Ostküste der Vereinigten Arabischen Emirate an. Hier liegen die alten Seehäfen und frühen Handelsstädte Khor Fakkan, Dibba, Fujairah und Kalba. Die Fahrt vermittelt überraschende Eindrücke einer abwechslungsreichen Landschaft ─ von der lieblichen Oase Al Dhaid bis zu den schroffen Hajjar-Bergen. Durch die Städte Fujairah und Kalba geht es entlang der atemberaubenden Ostküste. Auf der Rückfahrt sehen wir die Stadt Dibba. Wir durchqueren das malerische Gebirge und passieren die Masafi-Quellen. Sie sind in Dubai geblieben? Nutzen Sie die freie Zeit am Hotelpool oder am Strand! Vielleicht haben Sie auch Lust, Skifahren zu gehen ─ fast alles ist möglich in Dubai! 380 km (F)

Sharjah: Kultur pur

7.

Das »Kulturemirat« Sharjah bemüht sich, die einheimische Kultur der Golfregion neben den Schöpfungen des »Übermorgenlandes« Dubai zu erhalten. Optional verschaffen Sie sich hiervon einen Eindruck. Das sehenswerte Islamische Museum, welches die Sammlungen des Emirs enthält, und die alte Festung, die einen Überblick zur Geschichte Sharjahs bietet, lassen uns staunen. Im Heritage Village beobachten wir Kunsthandwerker bei der Arbeit, während das Haus des Perlenhändlers Al Naboodah die traditionelle Architektur am Golf vorstellt. Eine Pause im imposanten Souk, der wundervoll im alten Stil renoviert wurde, gibt uns die Möglichkeit uns auszuruhen oder das eine oder andere Souvenir zu erstehen. Zurück in Dubai haben Sie die Möglichkeit, an einem optionalen Ausflug in die Wüste teilzunehmen. Erleben Sie die Weite der Wüste bei einer Off-Road-Safari durch gewaltige Dünentäler! im Wüstencamp genießen Sie ein schmackhaftes Barbecue-Dinner unter dem leuchtenden Sternenhimmel.. 100 km (F) Routenbeschreibung für 8 Tage / bitte weiter blättern

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Route

Routenbeschreibung für 8 Tage Rückflug oder »Mehr Urlaub danach«

8.

Es geht zurück in die Heimat! Oder freuen Sie sich schon auf »Mehr Urlaub danach«?

Flugplan-, Hotel- und Programmänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

(F=Frühstück)

Preise und Termine / Bitte weiter blättern

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Preise & Termine

8

Verfügbare Termine

Tage

Datum

Reisetage

Preis ab

15.02.2017 - 22.02.2017

8

1.545,00 €

15.02.2017 - 22.02.2017

8

995,00 €

15.02.2017 - 22.02.2017

8

1.795,00 €

15.02.2017 - 22.02.2017

8

1.245,00 €

12.04.2017 - 19.04.2017

8

1.495,00 €

12.04.2017 - 19.04.2017

8

995,00 €

12.04.2017 - 19.04.2017

8

1.745,00 €

12.04.2017 - 19.04.2017

8

1.245,00 €

25.10.2017 - 01.11.2017

8

1.595,00 €

25.10.2017 - 01.11.2017

8

1.095,00 €

25.10.2017 - 01.11.2017

8

1.795,00 €

25.10.2017 - 01.11.2017

8

1.295,00 €

22.11.2017 - 29.11.2017

8

1.595,00 €

22.11.2017 - 29.11.2017

8

1.095,00 €

22.11.2017 - 29.11.2017

8

1.795,00 €

22.11.2017 - 29.11.2017

8

1.295,00 €

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Preise & Termine

Abu Dhabi meets Dubai Verfügbare Termine Datum

Reisetage

Preis ab

15.02.2017 - 22.02.2017

8

2.000,00 €

15.02.2017 - 22.02.2017

8

1.450,00 €

12.04.2017 - 19.04.2017

8

1.950,00 €

12.04.2017 - 19.04.2017

8

1.450,00 €

25.10.2017 - 01.11.2017

8

2.050,00 €

25.10.2017 - 01.11.2017

8

1.550,00 €

22.11.2017 - 29.11.2017

8

2.050,00 €

22.11.2017 - 29.11.2017

8

1.550,00 €

15.02.2017 - 22.02.2017

8

2.500,00 €

15.02.2017 - 22.02.2017

8

1.950,00 €

12.04.2017 - 19.04.2017

8

2.450,00 €

12.04.2017 - 19.04.2017

8

1.950,00 €

25.10.2017 - 01.11.2017

8

2.500,00 €

25.10.2017 - 01.11.2017

8

2.000,00 €

22.11.2017 - 29.11.2017

8

2.500,00 €

22.11.2017 - 29.11.2017

8

2.000,00 €

Im Reisepreis enthalten / bitte weiter blättern

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Im Preis enthalten

Abu Dhabi meets Dubai Im Reisepreis enthalten Zug zum Flug* Flüge mit Etihad in der Economy-Class bis Abu Dhabi/ab Dubai* Luftverkehrsteuer, Flughafen- und Flugsicherheitsgebühren* Rundreise/Ausflüge im komfortablen Reisebus mit Klimaanlage Transfers am An- und Abreisetag* Qualifizierte Erlebnisreiseleitung Höhepunkte Ihrer Reise: Stadtrundfahrt in Abu Dhabi und Dubai Die Oase Al Ain und Hili Gärten Freie Programmgestaltung am 6. und 7. Tag Alle Eintrittsgelder 6 Übernachtungen inkl. Übernachtungssteuer (Bad oder Dusche/WC), Hotels mit Klimaanlage und Pool Tageszimmer am Abreisetag in Dubai (auch als ganze Nacht nutzbar) Abu Dhabi meets Dubai / bitte weiter blättern

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Im Preis enthalten

Abu Dhabi meets Dubai Im Reisepreis enthalten 6x Frühstück Umfassende Reiseinformationen Ausgewählte Reiseliteratur Reise und Sicherheitshinweise / bitte weiter blättern

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Abu Dhabi meets Dubai

Vereinigte Arabische Emirate: Reiseund Sicherheitshinweise Aktuelle Hinweise Die Terrororganisation ISIS hat seit September 2014 mit Anschlägen in Ländern gedroht, die mit den USA verbündet sind. Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) sind ein prominentes und aktives Mitglied der Anti-ISIS-Koalition. Reisenden wird empfohlen, sich insbesondere in größeren Menschenansammlungen sicherheitsbewusst und situationsgerecht zu verhalten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise Angesichts der allgemeinen Situation im Nahen und Mittleren Osten wird auch in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) zur Wachsamkeit geraten. Am 1. Dezember 2014 wurde eine USStaatsangehörige in einem Einkaufszentrum in Abu Dhabi erstochen; die mutmaßliche emiratische Täterin wurde festgenommen. Eine terroristisch motivierte Tat kann zur Zeit nicht ausgeschlossen werden. Reisende sollten in der Öffentlichkeit zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, politischen, kulturellen und sozialen Traditionen des Landes Rücksicht nehmen (siehe auch unter "Besondere strafrechtliche Bestimmungen"). Kriminalität Die VAE zählen zu den sichersten Länder des Mittleren Ostens mit einer äußerst niedrigen Kriminalitätsrate. Dennoch sind vereinzelt Taschendiebstähle z.B. in großen Einkaufszentren oder bei Großveranstaltungen nicht auszuschließen. Besondere Aufmerksamkeit sollten insbesondere alleinreisende Frauen und (weibliche) Jugendliche bei der Benutzung von Taxis oder bei Spaziergängen nach Einbruch der Dunkelheit walten lassen, da es hier in letzter Zeit vermehrt zu Übergriffen gekommen ist. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:

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Abu Dhabi meets Dubai www.auswaertiges-amt.de

Allgemeine Reiseinformationen Drogenbesitz und -konsum An den Flughäfen werden auch Transitreisende verstärkt auf Drogen kontrolliert; auf Besitz auch nur geringster Mengen (weniger als 0,1 g) in Reisegepäck, Kleidung oder Körper stehen langjährige Haftstrafen. Selbst der u.U. einige Tage zurückliegende Konsum auch weicher Drogen wird durch Bluttests festgestellt und entsprechend hart bestraft. Medikamenteneinfuhr Vorsicht ist beim Mitführen von Medikamenten geboten, da die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffe in die VAE verboten ist. Das Auswärtige Amt empfiehlt dringend, sich vor einer Reise in die Emirate durch eine Vertretung der VAE in Deutschland beraten zu lassen, um aktuelle Informationen zu erhalten. Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Website der Botschaft der VAE unterwww.uae-embassy.ae(--> FAQ). Reisen über Land / Straßenverkehr Reisen innerhalb der Emirate unterliegen keinen besonderen Beschränkungen und sind ohne Sicherheitsbedenken möglich. Dank gut ausgebauter, nachts fast ausnahmslos beleuchteter Straßen ist das Reisen relativ unbeschwerlich, allerdings führen hohe Verkehrsdichte und aggressive Fahrweise mit überhöhter Geschwindigkeit zu erhöhter Unfallgefahr. Für die Mietwagenanmietung in den VAE sollte ein internationaler Führerschein vorgelegt werden. Obwohl der EU-Führerschein zwar grundsätzlich anerkannt ist, wird in der Praxis abhängig von Mietwagenfirma und Standort häufig ein internationaler Führerschein verlangt. Sofern der EU-Führerschein akzeptiert wird, ist eine Übersetzung vorzulegen. Während der Fahrt darf ein Mobiltelefon nur

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Abu Dhabi meets Dubai mit einer Freisprecheinrichtung benutzt werden. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldstrafe. Frauen unterliegen keinen besonderen Beschränkungen oder Verboten. Ihnen ist das Führen eines Kraftfahrzeuges ebenso erlaubt wie die Bewegung in der Öffentlichkeit auch ohne männliche Begleitung. Hinsichtlich der Kleidung ist jedoch Zurückhaltung geboten. Schulterfreie Tops und sehr kurze Röcke oder Hotpants sind unangemessen und sollten vermieden werden. Besonderheiten in der „Straße von Hormuz“ Bei Bootsexkursionen vor der Westküste der VAE und in die Straße von Hormuz sind die Gewässer um die Inseln Abu Moussa, Greater Tumb und Lesser Tumb zu meiden. Die drei Inseln werden sowohl von den VAE als auch von Iran beansprucht und in Seekarten als zum jeweiligen Territorium gehörend ausgewiesen. Ausländische Bootsbesatzungen, die sich den Inseln von VAE-Seite genähert haben, sind von iranischer Seite unter dem Vorwurf der "Verletzung der iranischen Hoheitsgewässer und illegaler Einwanderung" festgenommen und in Gerichtsverfahren zu Haftstrafen verurteilt worden. Ramadan Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z. B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Öffentliches Essen, Trinken, Rauchen, auch in Fahrzeugen, – selbst das Kauen von Kaugummi – ist von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang auch für Nichtmuslime bei Strafe verboten. Frauen sollten während dieser Zeit möglichst dezente, langärmelige Kleidung tragen, Männer sollten in dieser Zeit auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente

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Abu Dhabi meets Dubai Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass : Ja Vorläufiger Reisepass : Ja Personalausweis : Nein Vorläufiger Personalausweis : Nein Kinderreisepass : Ja, mit Einschränkungen (siehe unten) Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt ) : Ja; mit Einschränkungen (siehe unten) Anmerkungen : Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig sein. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Die deutschen Kinderreisepässe werden nach Aussage des VAEAußenministeriums und der Botschaft der VAE in Berlin anerkannt, ebenso weiterhin die alten deutschen Kinderausweise, sofern sie ein Lichtbild enthalten. Wegen der z. T. uneinheitlichen Praxis seit Einführung der Kinderreisepässe wird jedoch ein eigener Reisepass empfohlen. Für den langfristigen nichttouristischen Aufenthalt ist in jedem Falle ein eigener Reisepass für Kinder erforderlich. Visum Für Besuchervisa (Touristen) gilt folgende Regelung: Deutsche Staatsangehörige erhalten bei Einreise in die VAE ein kostenloses Visum für 30 Tage; dieses Visum kann einmalig um weitere 30 Tage verlängert werden. Die Verlängerung muss beimImmigration Officebeantragt werden und ist gebührenpflichtig.

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Abu Dhabi meets Dubai Eine Neuregelung der Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen gilt seit November 2012 z. B. für Geschäftsleute und bestimmte touristische Reisen. Danach können Kreuzfahrt-Touristen ein für drei Monate und von emiratischen Firmen oder Institutionen gesponserte Geschäftsleute ein für sechs Monate gültiges Mehrfacheinreisevisum erhalten, das einen jeweiligen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen erlaubt. Weitere Informationen erfahren Sie auf den einschlägigen Internetseiten der VAE-Behörden. Inhabern von Touristen-Visa ist es nicht erlaubt, in den VAE entgeltlich oder unentgeltlich zu arbeiten. Diese Verordnung gilt für die Inhaber von Reisepässen sowie amtlichen Pässen. Wenn ein nicht-touristischer Aufenthalt in den VAE angestrebt wird, sollten vor der Ausreise in jedem Falle bei der Botschaft der VAE in Berlin die aktuellen Einreiseerfordernisse erfragt werden. Sonstiges Es ist möglich, dass bei der Einreise biometrische Daten (z.B. Iriserkennung) erfasst werden. Ein Überschreiten des zugestandenen Aufenthaltszeitraums hat eine an der Dauer der Überschreitung orientierte Geldbuße (derzeit 100,- AED pro Tag) zur Folge. Bei längerer Überschreitung ist eine Inhaftierung nicht ausgeschlossen. Bei Verlust/Diebstahl eines deutschen Reisepasses während des Aufenthalts in den VAE kann ein Ersatzpass (vorläufiger Reisepass) durch die Deutsche Botschaft Abu Dhabi bzw. das Deutsche Generalkonsulat Dubai ausgestellt werden. Dafür ist unbedingt die Vorlage einer Passverlustanzeige bei der Polizei (bzw. in Abu Dhabi der Abu Dhabi Immigration Authority) erforderlich, da die Flughafenbehörden eine anschließende Ausreise aus den VAE ebenfalls nur bei Vorlage dieser Passverlustanzeige zusammen mit dem ausgestellten Ersatzpass gestatten. Die Einreisebehörden der VAE lassen eine Einreise ohne gültige Reisepässe nicht zu. Betroffene Passagiere werden wieder in ihr Herkunftsland (Abflugsort) zurückgeschickt. Konsularische Hilfe in

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Abu Dhabi meets Dubai Passangelegenheiten durch die Botschaft oder das Generalkonsulat kann erst nach der Einreise gewährt werden. Arbeitsaufnahme In Einzelfällen ist es in Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrats vorgekommen, dass dort ansässige deutsche Staatsangehörige an der Ausreise gehindert wurden. Ein häufiger Grund sind arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheiten, die den Arbeitgeber („Sponsor“) veranlassen, die zuständigen Behörden um die Verhängung von aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen i. S. einer „Ausreisesperre“ (engl. „travel ban“) auch außerhalb von Gerichtsverfahren zu ersuchen. Auch die Nichterfüllung finanzieller Forderungen durch den Arbeitnehmer hat in der Vergangenheit zur Verwehrung der Ausreise geführt. Es wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bzw. Beginn einer Geschäftstätigkeit über die geltende Rechtslage zu informieren. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet. Rechtsverbindliche Einreiseinformationen erteilt die Botschaft der VAE in Berlin: Hiroshimastr. 18-20, 10785 Berlin, Tel. +49 30 516516, Fax: +49 30 51651900; Internet:www.vae-botschaft.de.

Besondere Zollvorschriften Einfuhr von Waffen, Drogen, Falschgeld und pornographischen Artikeln wird streng bestraft. Bereits freizügige Illustriertentitelseiten könnten als Pornographie ausgelegt werden. Bespielte Videokassetten werden ggf. überprüft bzw. beschlagnahmt. Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten (siehe auch KapitelAllgemeine Reiseinformationen / Medikamenteneinfuhr). Auch die Einfuhr von E-Zigaretten ist verboten. Sie werden bei Einfuhr konfisziert. Strafrechtliche Verfolgung kann nicht ausgeschlossen werden. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine

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Sicher & Gesund

Abu Dhabi meets Dubai rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für die VAE können Sie auch auf der Website von Dubai Customs einsehen (http://www.dubaicustoms.gov.ae), wo es unter "Travellers Guide" eine Übersicht der aktuellen Zollfreimengen und verbotenen Gegenständen gibt. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zollshttp://www.zoll.de/einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften Strafbar macht man sich beim Fotografieren/Filmen (auch mit Mobiltelefonen) von folgenden Einrichtungen: militärische Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpaläste, öffentliche Gebäude, Botschaftsgebäude, Industrieanlagen, Erdöl-/Erdgasanlagen, Brücken. Bei Zuwiderhandlung wird zumindest die Kamera/der Film/der Chip konfisziert. Die deutsche Botschaft oder das Generalkonsulat haben keine Möglichkeit, hier Einfluss zu nehmen oder die konfiszierten Gegenstände zurück zu erhalten. Die Fotografierverbote, auf die oftmals durch Warnschilder aufmerksam gemacht wird, werden derzeit von den emiratischen Behörden verstärkt geahndet. Im Einzelfall muss neuerdings sogar mit Verhaftung gerechnet werden. Die VAE sind ein islamisches Land. Alkohol wird zwar in einigen Hotels angeboten, jedoch ist der Konsum ohne Lizenz verboten. Bei Zuwiderhandlung und Anzeige muss mit der Abnahme des Reisepasses, einer längeren Gerichtsverhandlung und einer Geldstrafe gerechnet werden. Im Emirat Sharjah wird das Alkoholverbot besonders streng gehandhabt. Alkohol wird in keinem Hotel angeboten. Auf Drogenbesitz - auch zum Eigenkonsum, auch sog. weiche Drogen – in Kleinstmengen von weniger als 0,1 g in Reisegepäck, Kleidung oder Körper stehen in den VAE drakonische Strafen (siehe auch allgemeine Reiseinformationen). Für Drogenhandel kann die Todesstrafe verhängt werden. In den VAE gelten strenge islamische Moralvorstellungen , die ihren Niederschlag im Strafrecht finden. Trotz des augenscheinlich liberaleren Gesellschaftsklimas in den VAE sollte Reisenden bewusst

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Abu Dhabi meets Dubai sein, dass Homosexualität und nichtehelicher Geschlechtsverkehr verboten sind und bei Anzeige auch strafrechtlich geahndet werden können. Eine „aktive“ Verfolgung Homosexueller oder Transsexueller findet in den VAE nicht statt. Straftaten, die in Deutschland gemäß § 177 StGB (Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung) verfolgt werden, werden in den VAE ebenfalls strafrechtlich geahndet. In besonderen Fallkonstellationen kann auch das Opfer einer solchen Straftat einer strafrechtlichen Verfolgung unterworfen sein. Nicht-eheliche Schwangerschaften können bei Bekanntwerden (z.B. einem Arztbesuch) oder Anzeige ebenfalls strafrechtlich verfolgt werden. Ledige Schwangere, auch wenn sie kurz vor einer Eheschließung stehen, sollten sich vor der Reise in die VAE dieser Risiken bewusst sein. Der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit (auch „Händchenhalten“) ist ebenfalls verboten. In Deutschland unbedenkliche Äußerungen zu Religionsfragen können in den VAE als Beleidigung des Islam oder des Propheten strafrechtlich verfolgt und mit Geld-, evtl. sogar Freiheitsstrafen geahndet werden.

Medizinische Hinweise Aktuell Neues Coronavirus (MERS-CoV) Seit dem Sommer 2012 kommt es in Ländern der arabischen Halbinsel vereinzelt zu schweren Infektionen der Atemwege durch ein neues Coronavirus (MERS-CoV, die Abkürzung für Middle East Respiratory Syndrome Corona Virus). Die meisten Erkrankungen wurden aus SaudiArabien bekannt. Wo genau und wie sich Menschen in verschiedenen Ländern anstecken können, ist noch unklar. Es gibt Hinweise, dass Fledermäuse das Virusreservoir sind und Kamele an der Übertragung beteiligt sein könnten. Reisende sollten unnötige Kontakte mit Tieren meiden. Die Weltgesundheitsorganisation WHO geht aber seit kurzem davon aus, dass es bei sehr engem Kontakt zu Erkrankten auch zu einer Übertragung von Mensch zu Mensch kommen kann. Es gibt nach wie vor aber keinen Nachweis einer kontinuierlichen Mensch-zu-MenschÜbertragung. Eine aktuelle Risikobewertung des Robert-Koch-Instituts (RKI) findet sich für Deutschland unterhttp://www.rki.de/.

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Abu Dhabi meets Dubai Die Weltgesundheitsorganisation WHO sieht keinen Grund für Einschränkungen im Reiseverkehr oder Handel mit Ländern der arabischen Halbinseln und ihren Nachbarn. Das europäische Center for Disease Control (ECDC) betont jedoch, dass EU-Bürger, die in die Region reisen, auf die Existenz des MERS-CoV und das geringe Infektionsrisiko hinzuweisen sind (siehe ECDC Rapid Risk Assessment – Update vom 25.11.2013 unterhttp://www.ecdc.europa.eu). Aktuelle Merkblätter finden Sie unterhttp://www.auswaertigesamt.de/Reisemedizin. Impfschutz Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann im Einzelfall Impfschutz auch gegen Tollwut und / oder Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden. HIV / Aids Genaue Zahlen sind nicht bekannt. Es besteht aber ein grundsätzliches Infektionsrisiko. Bitte entsprechende Schutzmaßnahmen beachten. Prophylaxe Durch allg. Hygienemaßnahmen (nur abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden. Die Vereinigten Arabischen Emirate sind von der WHO für malariafrei erklärt worden, nachdem längere Zeit keine Malariaübertragung im Land feststellbar war. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden. Medizinische Versorgung Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren

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Abu Dhabi meets Dubai Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten (siehe auch Kapitel Allgemeine Reiseinformationen / Medikamenteneinfuhr). Die medizinische Versorgung auf dem Lande ist mit Europa nicht immer zu vergleichen, in den größeren Städten jedoch jeweils relativ gut. Auch deutschsprachige Ärzte sind dort tätig. Gelegentlich fehlen aber auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte auf dem Lande. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind grundsätzlich empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte ggf. mitgenommen und dann unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll. Lassen Sie sich vor einer Reise in die Vereinigten Arabischen Emirate durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle / einen Tropenmediziner / Reisemediziner beraten (siehe:www.dtg.org). Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein

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