Abrechnung CHANCE PRAXIS. Fachmagazin für junge Zahnmediziner. Verschenken Sie noch oder berechnen Sie schon?

... CP Postvertriebsstück · Deutsche Post AG Entgelt bezahlt · 76463 Zahnärztlicher Fach-Verlag Postfach 10 18 68 · 44608 Herne ISSN 1865-7036 CHAN...
Author: Holger Bader
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Postvertriebsstück · Deutsche Post AG Entgelt bezahlt · 76463 Zahnärztlicher Fach-Verlag Postfach 10 18 68 · 44608 Herne ISSN 1865-7036

CHANCE PRAXIS

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2009 3. Jahrgang

Das Fachmagazin für junge Zahnmediziner

Verschenken Sie noch oder berechnen Sie schon? Abrechnungsverwaltung ist das Rückgrat der Praxis Lieber „Do it yourself“ oder „Outsourcing“? Honorarsicherung für Einsteiger Die zahnärztliche Abrechnung und ihre Fallstricke

Abrechnung

pluradent – Ihr Partner für Erfolg Wer als Zahnarzt oder Dentallabor auch in Zukunft erfolgreich sein will, muss neue Wege gehen. Nutzen Sie die Chancen, die der Wandel im Dentalmarkt bietet, um neue Ziele für Ihre Praxis und Ihr Labor zu definieren. Pluradent unterstützt Sie dabei und hilft Ihnen, diese Ziele zu realisieren. Mit Ihnen gemeinsam entwickeln wir individuelle, zukunftsweisende Konzepte, die den Erfolg für Sie als Zahnarzt oder Dentallabor sicherstellen. Pluradent ist einer der führenden herstellerunabhängigen Dentalfachhändler in Deutschland mit der Kompetenz in Materialien, Geräten und Einrichtungen. Und unser Wissen und unsere Erfahrung, verbunden mit individueller Beratung und exzellentem Service stellen wir in den Dienst einer einzigen Sache: Ihren Erfolg!

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Impressum

Editorial

CHANCE PRAXIS 2/2009

Gute Zahnmedizin und gutes Geld

Herausgeber Prof. Dr. med. dent. Rolf Hinz, Herne Jürgen Pischel, Bonn

Wenn junge Zahnmediziner nach Staatsexamen und Approbation ihre Assistenzzeit in einer Vertragszahnarztpraxis beginnen, werden viele erstmals mit einer entscheidenden Frage konfrontiert: Was ist meine Leistung wert? Diese Frage hat viele Facetten und ist nicht leicht zu beantworten, entscheidet aber unter Umständen über den beruflichen Erfolg – oder Misserfolg – als freiberuflicher Zahnarzt. Da sind zum einen die vorhandenen Abrechnungsvorschriften und Bewertungen des Bewertungsmaßstabs (Bema) für die „Kasse“ und der Gebührenordnung für Zahnärzte mit ihren – in der GOZ vielfach veralteten – Leistungsbeschreibungen, Faktoren und Punktwerten. Da sind die schlichten betriebswirtschaftlichen Fakten und Zwänge – die Betriebskosten der Praxis, der Materialaufwand, die Gehälter der Mitarbeiter, der Unternehmerlohn des Zahnarztes etc. und das dafür nötige Stundenhonorar – das ziemlich einvernehmlich von Bundeszahnärztekammer und Bundesgesundheitsministerium mit rund 200 Euro pro Stunde angesetzt wird. Hier bieten auf Abrechnung spezialisierte Dienstleister, Factoring-Anbieter, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc. Seminare und Hilfen an, um in der eigenen Praxis die tatsächlich erbrachten Leistungen auch korrekt abzurechnen, den gefürchteten Wirtschaftlichkeitsprüfungen zu entgehen, die Einnahmen und Ausgaben im Blick zu haben. Dazu gibt diese Ausgabe der Chance Praxis viele Informationen und Hinweise. Die Frage geht aber tiefer: Die Leistungsbeschreibungen spiegeln nicht das wider, was man als junger Zahnmediziner an der Uni über eine lege artis durchgeführte Behandlung gelernt hat und was man auch bei seinen Patienten als ZahnArzt leisten möchte. Die Zahnmedizin bietet heute eine Fülle von besseren Diagnose- und Therapiemöglichkeiten, die „auf Kasse“ aber nicht wirtschaftlich zu erbringen sind. Diese Leistungen müssen Patienten dann privat bezahlen – aber wie viel sollen sie dafür zahlen? Rein betriebswirtschaftlich ist diese Frage schnell beantwortet, aber sie hat auch eine ethische Dimension – und eine kommunikative. Jede Zahnärztin, jeder Zahnarzt muss für sich selbst festlegen, was der angemessene und faire Preis für die eigene Leistung ist – was ist meine Arbeit wert? Und er muss diesen Preis, den Wert seiner Leistung, den Patienten kommunizieren. Wer heute erfolgreich eine vertragszahnärztliche Praxis führen will, kann dies nicht mehr allein mit Kassenleistungen tun. In den alten Bundesländern kommen nur rund 50 Prozent der Praxiseinnahmen noch über die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, die andere Hälfte stammt zum überwiegenden Teil aus sogenannten Selbstzahlerleistungen der gesetzlich versicherten Patienten. Die Patienten wissen längst, dass sie für die bessere Lösung zuzahlen müssen, und sind dazu auch bereit, wenn sie gemeinsam mit ihrem Zahnarzt die Entscheidung für die bessere Therapie treffen können und von Leistung und Preis überzeugt sind. Hier liegt einer der Schlüssel zum Erfolg als ZahnArzt in der Praxis.

Redaktion Jürgen Pischel (ChR.) Dr. Marion Marschall (CvD, stellv. ChR.) Verantwortliche Redakteurin: Monia Geitz Kurt-Schumacher-Str. 6, 53113 Bonn Telefon: (02 28) 96 94 25-0 Telefax: (02 28) 96 94 25-20 E-Mail: [email protected] Korrektorat: Hans-Georg Larmann, Doris Tiu Verlag Zahnärztlicher Fach-Verlag GmbH Amtsgericht Bochum, HRB 9559 Postfach 101868, 44608 Herne Mont-Cenis-Str. 5, 44623 Herne Geschäftsführung Prof. Dr. med. dent. Rolf Hinz Verlagsleitung Heinrich Bolz Anzeigenabteilung Verkaufsleitung Anzeigen/Abonnements: Heike Müller-Wüstenfeld Anzeigenberatung: Cornelia Breucker, Anja Hennern, Petra Javornik Telefon: (0 23 23) 59 31 37 Telefax: (0 23 23) 59 31 35 E-Mail: [email protected] Leiterin Produktion: Beate Dzikowski E-Mail: [email protected] Grafik und Layout: Mario Elsner Zurzeit gültige Anzeigenpreisliste Nr. 3 vom 1. Januar 2009. Abonnentenservice Susanne Sommer Telefon: (0 23 23) 59 31 52 E-Mail: [email protected] Druckauflage: 8.000 (Verlagsangabe) Herstellung Gutenberg-Druckerei GmbH, Von-BraunStraße 4b, 46244 Bottrop-Grafenwald Erscheinungsweise viermal jährlich, Bezugspreis jährlich 26,- €, Einzelpreis je Ausgabe 6,50 € inkl. Versand, unverbindliche Preisempfehlung. Die nächste Ausgabe von CHANCE PRAXIS erscheint am 9. September 2009.

Viel Erfolg wünscht Ihnen Ihre Redaktion der Chance Praxis

CHANCE PRAXIS

Inhaltsverzeichnis Schwerpunkt

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Verschenken Sie noch oder berechnen Sie schon? Vollständige und korrekte Abrechnung für die Zahnarztpraxis ist allererste Unternehmerpflicht

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Abrechnungsverwaltung ist das Rückgrat der Praxis Lieber „Do it yourself“ oder „Outsourcing“?

11

Grundlagen einer nachhaltig erfolgreichen Praxisführung Ausgeprägtes betriebswirtschaftliches Denken und professionelles Abrechnungswissen

13

11 Grundlagen einer nachhaltig erfolgreichen Praxisführung

Schneller zum Geld kommen Schlechte Zahlungsmoral bei Patienten offen ansprechen

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Liquiditätssicherung ist Existenzsicherung Finanzieller Schutz, Rechnungsprüfung oder Teilzahlungsmöglichkeiten

Recht

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Honorarsicherung für Einsteiger Die zahnärztliche Abrechnung und ihre Fallstricke

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Die analoge Berechnung von dentinadhäsiven Rekonstruktionen

24 Termine effizient planen

Gerichtsurteile erkennen unterschiedliche Berechnungsarten in der Praxis an

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Mediation kann bei Streit in der Gemeinschaftspraxis helfen Konflikte zwischen Praxispartnern müssen nicht vor dem Kadi enden

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Der Zahlensinn oder Warum wir rechnen können

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Termine effizient planen Geringe Wartezeiten tragen zur Kundenzufriedenheit und Weiterempfehlung der Praxis bei

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Günstige Einstiegskonditionen für Existenzgründer beim Factoring Die Liquiditätslücken zwischen Leistungserbringung, Abrechnung und Bezahlung auffangen

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Einladung

Praxismanagement

Beratung ohne Tunnelblick Von A wie Abrechnung bis Z wie Zulassung

Lifestyle

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Die kleine Mengenlehre der Bienen Auch wirbellose Tiere sind zahlenkompetent

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Der Zahlensinn oder Warum wir rechnen können

»Starten Sie Ihre persönliche Erfolgsstory« Einladung zu den pluradent Existenzgründertagen 2009

Stanislas Dehaene

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„Rechnen wie die Meister“ Sonderausstellung zum 450. Todestag von Adam Ries

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Wie man durch eine Postkarte steigt ... und andere spannende mathematische Experimente Albrecht Beutelspacher, Marcus Wagner, Anna Zimmermann

Die Termine: Hannover Freitag, Frankfurt Samstag, Stuttgart Samstag, München Samstag,

18. September 2009 07. November 2009 14. November 2009 21. November 2009

Programm: t#FHSà•VOH*OGPT[VSBLUVFMMFO&YJTUFO[HSàOEVOHTTJUVBUJPO t&SGPMHSFJDIF(SàOEFSCFSJDIUFOàCFSJISF&SGBISVOHFOVOE &SGPMHTLPO[FQUF t&SGPMHTTUPSJFToBVTEFVUTDIFO5PQVOUFSOFINFO Abendveranstaltung: 4UJMWPMMFS"VTLMBOHNJU%SJOLT #VòFU .VTJL 1BSUZVOENFISy Anmeldung und Informationen: #FTVDIFO4JFEJF7FSBOTUBMUVOHTEBUFOCBOLVOUFS XXXQMVSBEFOUEFWFSBOTUBMUVOHFO

Nähere Informationen und Anmeldung bei: Pluradent AG & Co KG · Kaiserleistraße 3 63067 Offenbach · Telefon 0 69 /8 29 83-0 E-Mail: [email protected]

Abrechnung Vollständige und korrekte Abrechnung für die Zahnarztpraxis ist allererste Unternehmerpflicht

6/7 SCHWERPUNKT

Verschenken Sie noch oder berechnen Sie schon? Vor kurzem veranstaltete ich meinen Polterabend, ganz traditionell am Abend vor der Hochzeit. Mit dem Fleischer, der den Polterabend mit Fleischkäse, Kasseler und weiteren Köstlichkeiten belieferte, hatten wir großes Glück, hat er uns doch trotz mehrfachen Nachfragens nie eine Rechnung geschrieben. Schön, aber letztlich eine betriebswirtschaftlich maximale Fehlleistung, wahrscheinlich durch organisatorische Mängel verursacht. von ALBRECHT FREIESLEBEN, OFFENBACH

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ieselbe Problematik findet sich in zahlreichen Zahnarztpraxen wieder. Untersuchungen zufolge verlieren deutsche Zahnarztpraxen durch organisatorische Mängel in der Abrechnung durchschnittlich 10 Prozent ihres Umsatzes. Für die einzelne Praxis ist das sehr ärgerlich, weil es sich ausnahmslos um Umsätze für Leistungen handelt, die schon erbracht worden sind. Die entsprechenden Kosten sind somit entstanden, und Lieferanten sowie Mitarbeiter werden kaum auf einen Teil der Bezahlung verzichten, weil es der Praxis nicht gelungen ist, die entsprechenden Umsätze zu realisieren. Aus diesem Grund geht es hier nicht allein um Umsatz, sondern um reinen Gewinn! Betrachtet man diese Situation nicht als Ärgernis, sondern als Chance, führt das zu folgender Rechnung (siehe Tabelle). In diesem Beispiel entspricht die 10-prozentige Umsatzsteigerung sage und schreibe einer 26-prozentigen Gewinnsteigerung. Das ist eine Chance, die in einem gut organisierten Abrechnungsprozess steckt, und das Potenzial, das es zu heben gilt. Die Abrechnungsproblematik

ALBRECHT FREIESLEBEN tangiert aber nicht nur die aktuelle, kurzfristige Situation, sondern wirkt sich gegebenenfalls auch auf Ihre langfristige Investitionstätigkeit aus. Gerade in dem immer härter umkämpften Markt und unter zunehmendem Kostendruck geht es darum, weiter investieren zu können, um stets auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik behandeln zu können. Auch wollen die Mitarbeiter(innen) angemessen honoriert werden und auch im nächsten Jahr wieder einer Gehaltsaufbesserung entgegensehen. In dem sich zuspitzenden Wettbewerb ist eine vollständige und korrekte Abrechnung für die Zahnarztpraxis die allererste Unternehmerpflicht. Zwei Aspekte sind für die vollständige und korrekte Abrechnung besonders zu berücksichtigen. Zum einen die inhaltliche und fachliche Kompetenz, zum anderen die Systematik, das heißt, das Einbinden des Abrechnungsprozesses in den Arbeitsalltag. Die inhaltliche und fachliche Kompetenz lässt sich mit jährlichen Schulungen der Abrechnungsmitarbeiter in den Griff bekommen. Die unternehmerische Herausforderung steckt in der Abrechnungssystematik. Für diese Fragestellung gibt es keinen allgemeingültigen

Königsweg, ist sie doch abhängig von zahlreichen Variablen: ❯ Wer hat die Abrechnungskompetenz (Behandler[in]/Stuhlassistenz/Rezeption)? ❯ Gibt es Bildschirmarbeitsplätze in allen Behandlungszimmern? ❯ Arbeitet die Praxis karteikartenlos? ❯ Welche Praxissoftware kommt zum Einsatz? ❯ Welche Struktur und welche Tätigkeitsschwerpunkte hat die Praxis? Unter Berücksichtigung dieser Variablen stellen sich unter anderem folgende organisatorische Herausforderungen: ❯ Wer erfasst die Gebührenziffern, Faktoren und Begründungen? ❯ Wo findet die Eingabe statt (Behandlungszimmer, Rezeption, Büro, Home-Office)? ❯ Wann und wie zeitnah findet die Eingabe statt (während oder direkt nach der Behandlung, in der Mittagspause, abends, am Wochenende, am Quartalsende)? ❯ Werden die Möglichkeiten der Praxissoftware (Definition von Leistungskomplexen …) genutzt? ❯ Wird ein Vier-Augen-Prinzip (Eingabekontrolle) genutzt?

Albrecht Freiesleben ist Geschäftsführer der prodent consult GmbH in Offenbach. Für weitergehende Informationen steht der Autor gerne auch telefonisch unter (069) 80104671 oder per E-Mail unter [email protected] zur Verfügung.

Viele Fragen, viele beeinflussende Faktoren. Aus all diesen Aspekten ergibt sich das beste Vorgehen für die einzelne Praxis, und dieses kann für jede Praxis ein anderes sein. Wichtig ist dabei nur eines: dass auf dem Weg von der Leistungserbringung bis zur Rechnungsstellung kein Euro verloren geht. Was bedeutet das konkret für Sie? Eine Möglichkeit ist, dass Sie sich selbst intensiv in die Thematik einarbeiten – mithilfe entsprechender Seminare und Literatur. Die andere Möglichkeit ist, dass Sie sich einen kompetenten Partner an Ihre Seite holen. Der Nutzen ergibt sich hier in der Geschwindigkeit der Etablierung des für Sie besten Abrechnungsprozesses. Die Beratungskosten eines solchen Projekts sind nach der ersten Quartalsabrechnung bereits mehr als amortisiert. ✽

Umsatz

Gewinn

ø Gesamteinnahmen Praxisinhaber*

287.000 Euro

Einnahmeüberschuss

107.300 Euro

Steigerungspotenzial durch optimale Abrechnungssystematik

10 Prozent

Steigerungspotenzial durch optimale Abrechnungssystematik

28.700 Euro

Entspricht

28.700 Euro

Entspricht

26,75 Prozent

Summe

315.700 Euro

Summe

136.000 Euro

(*Laut KZBV-Jahrbuch 2007, fremdlaborbereinigt)

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Abrechnung Lieber „Do it yourself“ oder „Outsourcing“?

8/9 SCHWERPUNKT

Abrechnungsverwaltung ist das Rückgrat der Praxis

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Zu den wichtigen Entscheidungen bei der Gründung einer Praxis oder Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) gehört das Abrechnungsmanagement. Den meisten jungen Zahnärztinnen und Zahnärzten ist heute bewusst, dass die Praxis – nüchtern betrachtet – nicht von der perfekten Zahnheilkunde lebt, sondern von deren Abrechnung. Bekannt ist sicher auch: Abrechnung ist ein Buch mit vielen Siegeln und findet in einem zahlungsunfreudigen Umfeld statt. Will man sich das Thema selbst ans Bein binden? Eine ZMV einstellen? Ein Rechenzentrum beauftragen? Der Dentista-Verband bat langjährig erfahrene Zahnärztinnen für Chance Praxis um einige Kriterien für die Entscheidungsfindung. von BIRGIT DOHLUS, BERLIN

„In der starken Umsatzphase hatte ich mit einem Abrechnungsinstitut zusammengearbeitet und war auch sehr zufrieden“, sagt Dr. Gins, „aber als der Prothetikboom nachließ, habe ich mich davon wieder getrennt. Die Zahlungsmoral meiner Patienten ist ausgezeichnet. Bei nur einem Behandler bleibt doch alles überschaubar.“ Auch bei Dr. Susanne Fath, Berlin, Einzelpraxis mit Schwerpunkt Parodontologie, findet die Abrechnungsverwaltung in der Praxis statt. „Wir machen das selbst, weil wir dann auch den besten Überblick haben, welche Patienten säumig

Auch bei Dr. Susanne Fath, Berlin, Einzelpraxis mit Schwerpunkt Parodontologie, findet die Abrechnungsverwaltung in der Praxis statt. „Wir machen das selbst, weil wir dann auch den besten Überblick haben, welche Patienten säumig sind – und wir dies im Falle des Falles dann persönlich abklären können.“

www.quality-smile.de

Wenn man wie Dr. Cornelia Gins, Berlin, eine Einzelpraxis in einem gutbürgerlichen Stadtteil hat, reicht oft die Abrechnung in der Praxis bei gelegentlichen Aktualisierungskursen für das Team: „Die Zahlungsmoral meiner Patienten ist ausgezeichnet. Bei nur einem Behandler bleibt doch alles überschaubar.“

sind – und wir dies im Falle des Falles dann persönlich abklären können.“ Das tue dem Praxis-PatientenVerhältnis gut: „Tatsächlich haben wir nur sehr wenig Außenstände.“ Das Geld für externe Abrechnungsverwaltung investiere sie lieber in ihre Mitarbeiterinnen: „Gut qualifiziert und gut bezahlt sind sie hochmotiviert.“ Anders sieht es aus, wenn die Praxis größer ist und/oder eine hohe Quote an Privatleistungen angeboten wird: Da ist „Krach mit der PKV“ oft Alltag – wie auch Auseinandersetzungen mit Patienten um von der PKV unterstellte Falschabrechnung. „Ich nutze mein erfahrenes DZR-Team, weil sie mir viel Bürokratie abnehmen, Rückfragen der Versicherungen, unklare Ablehnung des Steigerungssatzes bei Beihilfepatienten etc.“, berichtet Zahnärztin Marlies Bartels, Euskirchen. Sie

Dentales Netzwerk Deutschland GmbH

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lar wurde: Es hängt von der Praxis, den Patienten, dem eigenen Nervenkostüm und dem Behandlungskatalog ab, ob man die Verwaltung selbst macht – oder delegiert. Wenn man wie Dr. Cornelia Gins, Berlin, eine Einzelpraxis in einem gutbürgerlichen Stadtteil hat, mit „geerbten“ Patienten und einem allgemeinzahnärztlichen Leistungskatalog, reicht oft die Abrechnung in der Praxis bei gelegentlichen Aktualisierungskursen für das Team.

Welche Patienten passen zu Ihnen? Mit unseren spezialisierten Leistungsangeboten für Patienten sprechen wir zielgruppengerecht die Richtigen an und unterstützen Sie damit in Ihrer individuellen Praxisstrategie.

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CHANCE PRAXIS

Abrechnung bietet Implantologie und Ästhetik und macht viel Prothetik.

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Zahnärztin Marlies Bartels, Euskirchen, vertraut auf die Zusammenarbeit mit ihrem Finanzdienstleister: „Ich nutze mein erfahrenes DZR-Team, weil sie mir viel Bürokratie abnehmen, Rückfragen der Versicherungen, unklare Ablehnung des Steigerungssatzes bei Beihilfepatienten etc.“

„Ich habe durch die Bonitätsauskunft meines Rechenzentrums eine Sicherheit, wen ich da im Stuhl habe. Es wird von dem Abrechnungszentrum ja nicht jede Rechnung gekauft – ab einer gewissen zu erwartenden Rechnungssumme müssen wir vorab fragen, ob ein Ankauf an-

„Durch die Online-Abrechnung habe ich oft schon 48 Stunden später mein Geld auf dem Praxiskonto“

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steht. Wenn nicht – dann weiß ich, dass der Patient keine Bonität hat.“ In der Praxisgründungszeit habe sie einmal einen fünfstelligen Betrag verloren, das habe nachhaltig wehgetan: „Deshalb gönne ich mir heute die Sicherheit durch das Abrechnungsteam.“ Rechnet sich die Delegation an das Zentrum? „Wenn ich meine Arbeitszeit, die ich sonst für die Beantwortung der oft unsinnigen Versicherungstextbaustein-

schreiben brauche, dagegensetze, dann lohnt sich das allemal!“ Online-Abrechnung macht die Übermittlung der Abrechnungsunterlagen leicht und „oft habe ich schon 48 Stunden später mein Geld auf dem Praxiskonto“. Die Delegation verlangt allerdings auch rechtliche Sorgsamkeit: „Man muss peinlich genau darauf achten, dass man die Unterschrift unter dem Abtretungsvertrag mit dem Patienten auch vorliegen hat – sonst wird es im Streitfall eng! Das ist auch wichtig, wenn, wie bei Kinderbehandlung, nicht der Versicherte selbst unterschreibt, sondern die Eltern. Heikel wird es, wenn diese getrennt und zerstritten sind und einer von der Behandlung angeblich nichts wusste und nicht einverstanden war. Aber auch so etwas regelt mein DZR-Team cool – und entlastet damit meine Nerven. Ich kann das nur empfehlen.“ Dass man sortieren muss, was ans Abrechnungsbüro geht und was in der Praxis bleibt, ist eine Empfehlung von Drs. Annemarie Kant, Oldenburg: „Die Kosten für das Factoring setzen sich häufig zusammen aus einer Bearbeitungsgebühr und einem Prozentsatz der Rechnungssumme. Bei kleineren Beträgen kann es schnell passieren, dass mehr als 10 Prozent der Rechnungssumme für die Kosten ausgegeben werden.“ Aber auch das rechnet sich, wenn gänzlich auf eine Abrechnungshelferin verzichtet wird beziehungsweise „bei solchen Patienten, die grundsätzlich erst nach der zweiten oder dritten Mahnung zahlen“. So ganz ohne regelmäßige Kommunikation sollte ein gutes Rechenzentrum aber nicht arbeiten: „Es darf nicht passieren, dass ein gerichtliches Mahnverfahren bei einem ‚Lieblingspatienten‘ eingeleitet wird, nur weil sich dieser länger im Urlaub befindet …“ Ein großer Vorteil ist sicher die Steuerbarkeit der Praxiseinnahmen durch planbare Zahlung seitens des Abrechnungszentrums: „Ich rech-

ne zum Termin entsprechend den finanziellen Verpflichtungen wie Sozialabgaben, Miete, Gehälter so viel ab, wie ich benötige“, sagt Dr. Andrea Diehl, Berlin, die in ihrer Praxis Implantologie und CMDTherapie anbietet und inzwischen immer öfter externe Dienstleistung nutzt: „Bei Praxisabrechnung zahlt der Patient, wie er kann und Lust hat. Bei straffer finanzieller Verpflichtung ist man mit der Fremdabrechnung deutlich im Vorteil.“ Gemessen an den Gehaltskosten einer ZMV für den Zeitaufwand für Mahnungen, Verbuchung von Zahlungseingängen usw. sei das auch betriebswirtschaftlich sinnvoll.

Vom Outsourcing überzeugt ist auch Dr. Dr. Marianne Grimm, Bonn: „Bei Zusammenarbeit mit einem Rechenzentrum habe ich einen Zahlungsfluss innerhalb von 14 Tagen.“

Kurz und bündig sieht Dr. Dr. Marianne Grimm, Bonn, die Vorteile für sich: „Bei Zusammenarbeit mit einem Rechenzentrum habe ich einen Zahlungsfluss innerhalb von 14 Tagen, das Team dort übernimmt strittige Fälle und das Mahnwesen und informiert Patienten auch bei Fragen zur GOZ, nach Rücksprache mit der Praxis werden eventuell notwendige Nach-Begründungen übernommen, und meine Patienten haben ein sechsmonatiges zinsfreies Zahlungsziel.“ Und der Nachteil? „Eigentlich nur die relativ hohen Kosten.“ ✽

Ausgeprägtes betriebswirtschaftliches Denken und professionelles Abrechnungswissen

Grundlagen einer nachhaltig erfolgreichen Praxisführung von SYLVIA WUT TIG, HEIDELBERG

Wirtschaftlicher Praxiserfolg Eine angemessene Vergütung von erbrachten Leistungen ist für jeden Unternehmer die Basis seines kaufmännischen Bestehens. Auch jeder Zahnarzt muss wie ein Unternehmer handeln und durch eine professionelle Abrechnung der von ihm erbrachten Leistungen den Bestand seiner Praxis sichern. Die Grundlagen einer nachhaltig erfolgreichen Praxisführung sind, gleichberechtigt neben der zahnmedizinischen Kompetenz, ein ausgeprägtes be-

triebswirtschaftliches Denken und professionelles Abrechnungswissen. Derjenige Zahnarzt, der die betriebswirtschaftlichen Aspekte seiner Praxisführung geringschätzt beziehungsweise ohne professionelles Abrechnungswissen agiert, verkennt den engen Zusammenhang zwischen Patientenzufriedenheit und wirtschaftlichem Erfolg. Nur in einer wirtschaftlich gesunden Zahnarztpraxis kann dauerhaft auf hohem Niveau Zahnmedizin zum Wohl des Patienten betrieben werden.

Betriebswirtschaftliche Ausrichtung Nachdem im Verlauf der Zahnarztausbildung die Vermittlung von Abrechnungswissen und die Schulung des betriebswirtschaftlichen Denkens eine eher untergeordnete Rolle gespielt hatten, werden diese Themen mit der Eröffnung der eigenen Praxis auf einmal überlebenswichtig. Nur eine zügige und vor allem konsequente Ausrichtung des Praxisbetriebs nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen verhindert jetzt finanzielle Verluste. Zunächst muss – gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater – eine transparente Kostenstruktur geschaffen und regelmäßig (zum Beispiel monatlich) über-

SYLVIA WUTTIG Sylvia Wuttig ist geschäftsführende Gesellschafterin der Daisy Akademie + Verlag GmbH (Dentale-Abrechnungs-Informations-Systeme = Daisy). Das von ihr gegründete innovative Heidelberger Verlagshaus schreibt seit mehr als 30 Jahren Erfolgsgeschichte und liefert jedem zweiten Zahnarzt in Deutschland zuverlässiges Expertenwissen rund um das Thema Honorierungssysteme. Sylvia Wuttig hat mehr als 100.000 Praxisinhaber und deren Mitarbeiter in allen Bereichen der Abrechnung geschult. Darüber hinaus gehören beratende Tätigkeiten, Vorträge und Seminare, u.a. für KZVen, Zahnärztekammern, IUZ, Schulen, Institute, Arbeitskreise, Zahnärztliche Rechenzentren, Krankenkassen, Zahntechnische Labore und EDV-Firmen, ebenfalls zu ihren Aktivitäten. Sylvia Wuttig ist Mitglied der Prüfungskommission der Landeszahnärztekammer Sachsen für die Prüfung zur Zahnmedizinischen Verwaltungsassistentin. An der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg hat sie einen offiziellen Lehrauftrag zum Thema „Honorierungssysteme“ für Studenten der Zahnheilkunde.

Abrechnung

12 / 13 SCHWERPUNKT

prüft werden. Hierzu gehört insbesondere eine lückenlose Erfassung aller Ausgaben zulasten der Praxis; zum Beispiel das zahnärztliche Honorar, die Kosten für Personal, Räume, Technik, Finanzierungen, Versicherungen, Bewirtschaftung usw. Das Ziel besteht darin, den für die jeweilige Praxis betriebswirtschaftlich notwendigen Stundensatz zu ermitteln. Dieser ist eine praxisspezifische Größe und kann somit von Praxis zu Praxis durchaus sehr verschieden sein. Er bezeichnet in jedem Fall denjenigen Eurobetrag, welcher durch die jeweilige Praxis für eine nachhaltige Betriebsführung pro Betriebsstunde erwirtschaftet werden muss und ist die Grundlage jeder praxisindividuellen Honorarkalkulation.

Professionelle Abrechnung

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Eine wichtige Grundbedingung für den wirtschaftlichen Erfolg der Zahnarztpraxis ist die angemessene Abrechnung der erbrachten Leistungen. Dabei müssen natürlich die geltenden gesetzlichen, aber eben auch die durch den betriebswirtschaftlich notwendigen Stundensatz vorgegebenen Rahmenbedin-

gungen eingehalten werden. Durch diese komplexe Herausforderung besteht für den jungen Zahnarzt Handlungsbedarf auf zwei Ebenen: Zum einen muss er seine eigenen Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet der Abrechnung zügig erweitern und den hohen Anforderungen des Praxisalltags anpassen. Zum anderen sollte er eine qualifizierte, möglichst erfahrene zahnmedizinische Fachangestellte in sein Team einbinden, welche ihn von der oft überbordenden Verwaltungstätigkeit entlastet. Beide Entwicklungen dürfen jedoch nicht getrennt voneinander ablaufen oder sich gegenseitig behindern beziehungsweise ausschließen; vielmehr bedarf es einer gemeinsamen Weiterbildung mit dem Ziel, die in der Praxis erbrachten Leistungen nicht nur korrekt, sondern auch wirtschaftlich optimal = professionell abzurechnen. Dabei liegt die letzte Verantwortung immer beim Zahnarzt – auch juristisch (!) –, der somit in der Lage sein muss, jede Abrechnung zu kontrollieren. Aufgrund der unablässigen Weiterentwicklung der Abrechnungsbestimmungen, der lebhaften Rechtsprechung in diesem Bereich und nicht zuletzt

wegen möglicher Veränderungen in der Zahnarztpraxis selbst (zum Beispiel beim betriebswirtschaftlich notwendigen Stundensatz) gibt es zum regelmäßigen Besuch von Weiterbildungen zum Thema Abrechnung keine Alternative. Neben anderen Veranstaltungen bietet insbesondere die breite Palette der verschiedenen Daisy-Seminare umfassende Wissensvermittlung für unterschiedlichste Anforderungen, zum Beispiel Seminare für Praxisgründer, Quereinsteiger, Techniker, Profis, Spezialisten und viele andere mehr. Nur beständiges „Dranbleiben“ an den Fragen der Abrechnung und die Vermittlung des anwachsenden Wissens an das gesamte Praxisteam sichern nachhaltig den wirtschaftlichen Erfolg.

Personalpolitik Die oben beschriebenen Sachverhalte und Zusammenhänge im Bezug auf professionelle Abrechnung, betriebswirtschaftliche Ausrichtung und wirtschaftlichen Praxiserfolg sollten maßgebend bei Personalauswahl und Personaleinsatz sein und für die in diesem Bereich tätigen Mitarbeiter eine Selbstverständlichkeit. ✽

Schlechte Zahlungsmoral bei Patienten offen ansprechen

Schneller zum Geld kommen Wenn die Zahlungen für Rechnungen zu lange ausstehen, gerät die Praxis in Liquiditätsengpässe. Auch in Deutschland hat sich die Zahlungsmoral der Patienten in den vergangenen Jahren deutlich verschlechtert. Denn viele Patienten haben oft selber Liquiditätsprobleme und zahlen deshalb nicht fristgerecht, und immer mehr zahlen erst nach der zweiten Mahnung. von ROLF LEICHER, HEIDELBERG

I

n der Hektik des Praxisbetriebs verschiebt man „Administratives“ wie etwa Fakturieren gerne auf später, auf nächste Woche oder ans Monatsende. Damit verzögert sich der Cash-Inflow um Wochen. Stellen Sie deshalb sicher, dass sofort nach der Behandlung fakturiert wird. Zudem sollten die Rechnungen möglichst informativ und transparent sein, denn bei Unklarheiten bleibt Ihre Rechnung beim Patienten liegen oder er hat Rückfragen und zahlt erst nach Klärung. Bei längerer Behandlungsdauer schreiben Sie zwischendurch Ihre Rechnung, warten Sie nicht bis zum Abschluss der letzten Behandlung. Viele Ärzte verhalten sich da noch zurückhaltend und warten passiv ab, wenn eine Rechnung aussteht. So verstreicht unnötig Zeit, denn ein wirksames Mahnwesen ist einfach zu realisieren:

Werden Sie sofort aktiv Wenn Zahlungen nicht innerhalb der ersten zehn Tage nach Zahlungsfälligkeit eintreffen, mahnen Sie nach dieser Frist unverzüglich: Sie haben Ihre Leistung erbracht, der Patient schuldet das Geld. Senden Sie ihm ein kurzes, freundliches Schreiben oder mahnen Sie gleich telefonisch die Zahlung Ihrer Rechnung. Vielfach genügt diese erste Aktion bereits, um die Zahlung auszulösen.

Telefonieren Sie Viele Praxen versenden bis zu fünf Mahnbriefe an Patienten, die nicht zahlen. Rufen Sie an statt zu schreiben. Damit wissen Sie gleich, was los ist: ❯ Der Patient findet Ihre Rechnung nicht? Senden Sie sogleich eine Kopie und fragen Sie nach wenigen Tagen telefonisch nach. ❯ Die Abrechnung wird beanstandet? Klären Sie dies gleich am Telefon oder vereinbaren Sie einen Besprechungstermin. ❯ Trotz mehrmaligem Anrufen ist die oder der Verantwortliche für Sie nie zu sprechen?

Und: Sprechen Sie immer mit dem Schuldner direkt. Wenn sich am Telefon zum Beispiel die Tochter oder der Schwiegervater meldet, können Sie sich Ärger verschaffen, wenn Sie über offene Rechnungen sprechen. Das delikate Thema geht eine Drittperson nichts an, Ausnahme bildet der Ehepartner. Den fehlenden Krankenschein zur Abrechnung können Sie auch einem Verwandten des Patienten sagen, nicht aber, dass Sie noch auf Zahlungen warten.

Verlangen Sie eine feste Zahlungszusage Die Kunst des erfolgreichen Mahnens besteht darin, den Patienten nicht zu verärgern, ihn aber gleichzeitig zur Zahlung zu bringen. Allzuviel Rücksichtnahme bei „zahlungsschwachen“ Personen ist nicht angebracht. Trotzdem: Ein positives Gesprächsklima sollte deshalb auch Ziel bei einer Zahlungserinnerung sein. Es hilft wenig, wenn der Patient unter Druck bezahlt und anschließend seinen Arzt wechselt. Im Gespräch muss klar die Botschaft rüberkommen: „Ich möchte die gute Partnerschaft mit Ihnen nicht gefährden, die Außenstände müssen aber reinkommen.“

Telefonieren Sie immer mit dem Ziel, ein festes Zahlungsversprechen mit Betrag und Termin zu erhalten. Gummibegriffe wie „baldmöglichst“ sind nicht akzeptabel. Die Zusage muss mindestens so konkret sein wie „noch diese Woche“ oder „am 15. des Monats“.

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Abrechnung

14 / 15 SCHWERPUNKT

Damit erreichen Sie ein wichtiges Teilziel. Die meisten Leute nehmen nämlich ihre Versprechungen ziemlich ernst – deshalb versuchen sich manche auch mit ungenauen Äußerungen aus der Affäre zu ziehen. Wenn nun ein Patient ein konkretes Zahlungsversprechen abgegeben hat, bedanken Sie sich und wiederholen Sie die verbindliche Zusage. Delegieren Sie das Mahnen? Dann hält man die Zahlungszusage schriftlich fest.

Ansprechen offener Rechnungen Schuldner gehen meist den Weg des geringsten Widerstandes. Sie bezahlen die Rechnungen zuerst, die am meisten Ärger verursachen. Das sind unter Umständen nicht Ihre, da Sie bisher recht tolerant waren. Manche Patienten haben das Überziehen von Zahlungsfristen zum Prinzip erhoben, um damit einen Zinsgewinn zu machen und ihre eigene Liquidität auf Kosten Ihrer Praxis zu erhöhen. Offene Rechnungen sind kein angenehmes Gesprächsthema. Der mögliche materielle Schaden und die Belastung der bisher ungetrübten Beziehung werden begrenzt, wenn Sie die Fakten offen ansprechen und mit Ihrem Schuldner die Vorgehensweise gemeinsam erarbeiten. Weder Ihnen noch ihm ist damit gedient,

ROLF LEICHER

Dipl.-Betriebswirt Rolf Leicher, Marketingexperte aus Heidelberg, ist als Seminarleiter und Kommunikationstrainer in namhaften Unternehmen tätig. Außerdem arbeitet er als Autor in verschiedenen Redaktionen und hat bisher 14 Fachbücher verfasst. Für die Haranni-Academie in Herne hält er ein Tagesseminar über das Thema „Gute Umsätze mit schwierigen Patienten erzielen“.

wenn Sie den Mantel des Schweigens über diese Ärgernisse breiten. Delegieren Sie die vierte Anmahnung nicht an Ihre Helferin, wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie selbst mehr erreichen können. Dann zögern Sie nicht, selbst anzurufen und Ihre Autorität einzusetzen. Am besten rufen Sie zu Monatsbeginn an, da haben die Patienten im Angestelltenverhältnis gerade Lohn oder Gehalt bekommen.

Ärgern Sie sich nicht, organisieren Sie sich Trotzdem wird es in jeder Praxis offene Rechnungen geben, die man bei den Patienten anmahnen muss. Man sollte unterscheiden, ob es sich um ein einmaliges Vergessen der Begleichung einer Rechnung handelt oder ob es ein langjährig bekannter „notorischer Nichtzahler“ aus dem Patientenstamm ist. Deshalb sollte man zwei Formen von Mahnungen bereithalten: Für den ersten Fall genügt eine freund-

liche Erinnerung an den offenstehenden Betrag, die aber trotzdem gleich ein Zahlungsziel vorgibt. Es folgt im Abstand von rund zwei Wochen die Mahnung, in der nur noch zwei Daten einzusetzen sind. Als dritter Schritt erfolgt die letzte Mahnung. Sollte dann der Patient die offenstehende Rechnung immer noch nicht begleichen, wird der Fall umgehend einem Inkasso-Institut übergeben, das dann für einen bestimmten Prozentsatz des Rechnungsbetrags die Eintreibung des Geldes übernimmt. Möchte man sich in der Praxis mit dem Mahnwesen nicht befassen, gibt es die Möglichkeit, mit einem Abrechnungszentrum zusammenzuarbeiten.

Sofortmaßnahme Lassen Sie sich von Ihrer Helferin eine unbezahlte Rechnung sofort vorlegen. Schalten Sie sich dann in der gleichen Woche ein und verschenken Sie keine Zeit, indem Sie bis zum Quartalsende warten. ✽

Finanzieller Schutz, Rechnungsprüfung oder Teilzahlungsmöglichkeiten

Liquiditätssicherung ist Existenzsicherung Als Existenzgründer haben Sie – unabhängig davon, ob Sie eine bestehende Praxis übernehmen oder aber eine Praxisneugründung anstreben – gerade am Anfang mit mehr oder weniger schwerwiegenden Liquiditätsproblemen zu kämpfen. Dies liegt daran, dass Sie von Anfang an Ihren vertraglichen Verpflichtungen (Zahlungen für Miete, Personal, Zinsen usw.) nachkommen müssen, Einnahmen jedoch nur zögerlich realisiert werden. Doch warum ist das so? von DR. SUSANNE WOITZIK, DÜSSELDORF

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um einen erhalten Sie KZVZahlungen in der Regel erst nach einem Monat, Restzahlungen sogar häufig erst nach fünf Monaten. Zum anderen lassen Patientenzahlungen verschuldet oder unverschuldet auf sich warten. Es gilt also, die zeitlichen Verwerfungen zwischen Aus- und Einzahlungen zu überbrücken beziehungsweise so zu gestalten, dass der Ver-

werfungszeitraum möglichst minimiert wird. Dazu haben Sie zwei Möglichkeiten, nämlich die Auszahlungen hinauszuzögern oder Einzahlungen schneller zu realisieren. Das Hinauszögern von Auszahlungen ist nur selten ohne negative Konsequenzen möglich. Daher ist dies keine sinnvolle Handlungsalternative und bleibt im Folgenden unberücksichtigt.

Im Hinblick auf die KZV-Zahlungen bleibt Ihnen ebenfalls kein Gestaltungsspielraum. Anders stellt sich dies bei Patientenzahlungen dar: Dort können Sie in einem gewissen Rahmen Einfluss auf den Zahlungsfluss nehmen:

1. Zeitpunkt der Rechnungsstellung Eine zeitnahe Rechnungsstellung ist Voraussetzung dafür, dass Ihre Forderung überhaupt fällig wird.

2. Gestaltung des Mahnwesens Sie werden immer wieder mit Patienten zu tun haben, die es mit der Zahlungsmoral nicht genau nehmen. Diesen müssen Sie ein konsequentes Mahnwesen entgegensetzen. Sonst signalisieren Sie ihnen, dass Sie Zahlungsverzug tolerieren und ermutigen sie zu wiederholtem Nichtzahlen. Darüber hinaus müssen Sie damit rechnen, dass es sich herumspricht, dass Sie „freiwillig“ auf Zahlungen verzichten. Die Autorin stellt Ihnen gerne auf Anfrage einige Informationen zum rechtssicheren Mahnwesen zur Verfügung. Ein konsequentes Mahnwesen kostet Zeit. Zeit, die Ihnen gerade in der

CHANCE PRAXIS

Abrechnung

16 SCHWERPUNKT

extrem arbeitsintensiven Startphase häufig fehlen wird. Hier bietet sich die Zusammenarbeit mit einer zahnärztlichen Abrechnungsgesellschaft an. Diese erwirbt von Ihnen im Rahmen eines Factoring-Rahmenvertrags Ihre Privatliquidationen und kümmert sich im Folgenden um das komplette kaufmännische und – sofern erforderlich – auch das gerichtliche Mahnwesen. Dies schafft Ihnen zeitliche Spielräume, die Sie und Ihr Team in aller Regel dringend benötigen, um sich honorarwirksamen Tätigkeiten zu widmen.

„Mehr Zeit für honorarwirksame Tätigkeiten für Zahnarzt und Team“ Die Zusammenarbeit mit einer zahnärztlichen Abrechnungsgesellschaft hat darüber hinaus noch weitere Vorteile: ❯ Sie können sich wirksam gegen Forderungsausfälle schützen. ❯ Sie erhalten Ihr Geld sofort. So entspannt sich Ihre Liquiditätslage spürbar.

DR. SUSANNE WOITZIK

Dr. Susanne Woitzik absolvierte ein Studium der Wirtschaftswissenschaften mit Promotion und ist als leitende Mitarbeiterin des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte e.V. sowie als leitende Mitarbeiterin der ZA – Zahnärztliche Abrechnungsgenossenschaft eG-Gruppe tätig. Des Weiteren betätigt sie sich

❯ Das Leistungsangebot einiger weniger Anbieter umfasst eine Rechnungsprüfung. Im Rahmen der Rechnungsprüfung fallen vergessene Positionen oder unzureichende Begründungen für Faktorsteigerungen auf und werden in Abstimmung mit Ihnen bereinigt. Dies hat für Sie als Existenzgründer den entscheidenden Vorteil, dass Sie so sukzessive an korrektes Abrechnen herangeführt werden. ❯ Einige Anbieter bieten eine umfassende GOZ-Beratung, die Ihnen bereits im Vorfeld bei der Erstellung von Heil- und Kostenplänen zur Seite steht. ❯ Ergänzend bieten einige Dienstleister Teilzahlungsmöglichkeiten für Patienten. So wird höherwertige Zahnmedizin für eine breitere Patientenschicht finanzierbar. Bevor Sie sich für die Zusammenarbeit mit einer zahnärztlichen Abrechnungsgesellschaft entscheiden, sollten Sie immer sehr detailliert die Leistungsangebote vergleichen. Denn die Gefahr, letztlich „Äpfel mit Birnen“ zu vergleichen, ist groß. Berücksichtigen Sie in diesem Kontext auch die gesellschaftsrechtlichen Hintergründe der Anbieter: Wer steht hinter den Gesellschaften? Ein wichtiger Hinweis: Es gibt zahnärztliche Abrechnungsgesellschaften, die Existenzgründern gerade vor ihrem gesellschaftsrechtlichen Hintergrund vielfältige Starthilfen geben: Sonderkonditionen, die ihre Liquidität entlasten, Newsletter-, Seminar- und Beratungsangebote und vieles mehr.

als Gastrednerin und Repräsentantin auf zahnärztlichen Veranstaltungen und hält Referate zu Themen rund um das Management von Zahnarztpraxen. Darüber hinaus ist Dr. Woitzik Chefredakteurin des Newsletters praxis management aktuell und veröffentlicht regelmäßig in zahnärztlichen Fachmagazinen. Die Autorin ist unter der E-Mail-Adresse [email protected] zu erreichen.

3. Zeitpunkt des Zahlungseingangs Im Rahmen der Zusammenarbeit mit einer zahnärztlichen Abrechnungsgesellschaft können Sie selbst bestimmen, wann Sie Ihr Geld gerne haben möchten. In der Startphase ist eine Sofortauszahlung sinnvoll, um Ihre Liquiditätslage zu ent-

spannen. Später können Sie bei einigen Anbietern Ihre Liquidität frei planen und gegebenenfalls zur Auszahlung anstehendes Geld sogar verzinslich bei der Gesellschaft stehen lassen. Daneben gibt es weitere Gestaltungsoptionen, mit denen Sie Einfluss auf die Höhe Ihrer Einnahmen nehmen können: 1. Honorarkalkulation Um Ihre Praxis langfristig auf solide Standbeine zu stellen, ist eine saubere Kalkulation Ihrer Honorare erforderlich. Die Autorin stellt Ihnen auf Anfrage gerne einen für Sie kostenlosen Honorarkalkulator zur Verfügung. 2. Rechtssichere Vereinbarungen Gegebenenfalls müssen Sie mit Ihrem Patienten eine oder mehrere rechtswirksame Vereinbarungen treffen. Verzichten Sie darauf, riskieren Sie, dass Sie Ihr Honorar ganz oder teilweise nicht realisieren können. Gerne können Sie bei der Autorin Merkblätter sowie entsprechende Vereinbarungsformulare anfordern. 3. Dokumentation Achten Sie in Ihrer Praxis darauf, dass jede Behandlung sorgfältig dokumentiert wird. Planen Sie in Ihrem Arbeitsalltag feste Dokumentationskontrollen, zum Beispiel am Abend, ein. Zu diesem Zeitpunkt können Sie sich noch gut an die einzelnen Behandlungsfälle erinnern und können eventuell auffallende Dokumentationslücken zeitnah schließen. So stellen Sie zum einen die Vollständigkeit der Liquidation und zum anderen auch eine korrekte Begründung der Steigerungsfaktoren sicher.

Fazit: Stellen Sie gleich in der Startphase alle Weichen richtig, kann das unvermeidbare Liquiditätsproblem kleingehalten und vor allem schnell überwunden werden. ✽

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Postvertriebsstück · Deutsche Post AG Entgelt bezahlt · 76463 Zahnärztlicher Fach-Verlag Postfach 10 18 68 · 44608 Herne ISSN 1865-7036

CP CHANCE PRAXIS

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2009 3. Jahrgang

Das Fachmagazin für junge Zahnmediziner

Verschenken Sie noch oder berechnen Sie schon? Abrechnungsverwaltung ist das Rückgrat der Praxis Lieber „Do it yourself“ oder „Outsourcing“? Honorarsicherung für Einsteiger Die zahnärztliche Abrechnung und ihre Fallstricke

Abrechnung

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ich abonniere die Fachzeitschrift CHANCE PRAXIS (ISSN 1439-9938) für 1 Jahr ab der nächsten Ausgabe 4 x im Jahr zum Jahres-Abonnement-Preis von Euro 26,00 inkl. MwSt. und Versandkosten (unverbindliche Preisempfehlung). Bei Lieferung ins Ausland zzgl. Versandmehrkosten.

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Vertragszahnarztrecht Die zahnärztliche Abrechnung und ihre Fallstricke

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Honorarsicherung für Einsteiger Die vertragszahnärztliche Abrechnung hat nicht nur inhaltliche Fragestellungen, sondern beinhaltet auch rechtliche Aspekte, die Berücksichtigung finden müssen, will ein Vertragszahnarzt wirtschaftlich, gewinnbringend und dauerhaft honorargesichert arbeiten. Neben dem Wissen um die grundsätzliche Struktur der vertragszahnärztlichen Vergütung (siehe Punkt 1) ist das Wissen um die grundlegenden Anforderungen des Sozialgesetzbuchs (siehe Punkt 2) unabdingbar. Nur so kann eine maximale Honorarsicherung gelingen. von DR. KARL-HEINZ SCHNIEDER, MÜNSTER

1. Die grundsätzliche Struktur der vertragszahnärztlichen Vergütung

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Der Vertragszahnarzt hat einen Anspruch auf die Honorierung seiner zahnärztlichen Leistungen. Dieser Anspruch besteht gegenüber der Kassenzahnärztlichen Vereinigung, die von den Krankenkassen zur Honorierung der zahnärztlichen Leistungen eine sogenannte „Gesamtvergütung“ erhalten hat. Allerdings ist nicht jede Leistung, die in der Praxis eines Zahnarztes erbracht wird, ohne Weiteres gegenüber der KZV abrechenbar. Grundvoraussetzung ist zunächst ein ordnungsgemäßer vertragszahnarztrechtlicher Status, das heißt, eine Zulassung als Vertragszahnarzt, eine Ermächtigung oder eine genehmigte Angestellten- beziehungsweise Assistententätigkeit. Fehlt es hieran, so können Leistungen nicht abgerechnet werden. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass der Zahnarzt seine Leistungen persönlich erbringt. Persön-

lich bedeutet dabei jedoch nicht notwendigerweise „eigenhändig“. Die Delegation und Durchführung routinemäßiger, einfacher Tätigkeiten durch zahnärztliches Personal ist üblich und zulässig. Das Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG) bestimmt im Wesentlichen, welche Leistungen delegierbar sind und welche nicht. Eine zahnärztliche und persönlich erbrachte Leistung ist daher auch gegeben, wenn diese zulässigerweise „nur“ unter Überwachung und Kontrolle des Arztes geschieht. Eine zahnärztliche Leistung kann zudem grundsätzlich nur dann abgerechnet werden, wenn sie im Bema-Z definiert ist. Ein weiterer Aspekt ist die Qualitätssicherung. Eine Reihe von zahnärztlichen Behandlungs- und Untersuchungsmethoden oder der Einsatz bestimmter Geräte (zum Beispiel Röntgenleistungen) bedürfen einer besonderen fachlichen Qualifikation und/oder Genehmigung durch die KZV.

Grundlage für die Vergütung ist der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) für vertragszahnärztliche Leistungen (Bema-Z), also eine vertragliche Vereinbarung zwischen der KZBV und den Spitzenverbänden der Krankenkassen, die in sogenannten Bewertungsausschüssen gemeinsam über die Bewertung bzw. Vergütung der einzelnen zahnärztlichen Leistungen entscheiden (vgl. Paragraf 87 Absatz 1, Absatz 2d Sozialgesetzbuch [SGB] V). Der jeweilige Punktwert, der Grundlage für die Auszahlung ist, kann hierbei je nach KZV-Bereich variieren. Gleichzeitig ist die vom einzelnen Zahnarzt insgesamt abrechnungsfähige Punktmenge ebenfalls begrenzt in der Weise, dass sich der Punktwert ab Überschreitung einer gewissen Gesamtpunktmenge reduziert (der sogenannte „degressive Punktwert“). Also steht der bezifferbare Honoraranspruch des Zahnarztes im Zeit-

DR. KARL-HEINZ SCHNIEDER punkt der Abrechnung durch den Zahnarzt noch nicht fest. Der Zahnarzt kann daher auf den Bestand eines vorläufigen Honorarbescheids nicht vertrauen. Erst nach Abrechnungsprüfung durch die KZV (Verteilung des Honorars gemäß Honorarverteilungsmaßstab/-vertrag, eventuelle Kürzungen durch Punktwertdegression, eventuelle Kürzungen durch Wirtschaftlichkeitsprüfungen) wird ein endgültiger Honoraranspruch festgestellt. Bis zum Ablauf von allen „Verfolgungsfristen“ – in der Regel vier Jahre – ist damit der Honoraranspruch potenziell gefährdet.

2. Die grundlegenden Anforderungen des Sozialgesetzbuchs Insbesondere die Wirtschaftlichkeitsprüfungen (inklusive Plausibilitätsprüfung) bereiten vielen Zahnärzten, gerade neu niedergelassenen, Schwierigkeiten. Bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung handelt es sich um ein das Vergütungssystem flankierendes Instrument zur Steuerung der Leistungsmenge und zur Gewährleistung der Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung. Ein weiteres Instrument ist die Abrechnungsprüfung, also die sachlich-rechnerische Prüfung und die Plausibilitätsprüfung. Zentrale Normen im Bereich der Wirtschaftlichkeitsprüfung sind die Paragrafen 12, 106 SGB V. Diese Vorschriften sind eingebunden in die Regelungen über die gesetzliche Krankenversicherung, die als Solidargemeinschaft die Aufgabe hat, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu verbessern. Die Prüfgremien tragen in diesem Zusammenhang mittelbar zur Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung bei. Dieses sogenannte Wirtschaftlichkeitsgebot ist als allgemeine Anspruchsvoraussetzung für sämtliche Leistungen der Krankenversicherung maßgeblich und verpflich-

tet auch die Leistungserbringer und die Krankenkassen, diese Voraussetzungen zu beachten. Das Wirtschaftlichkeitsgebot muss die Brücke schlagen zwischen der auf die Gesundheit des einzelnen Menschen ausgerichteten Individualmedizin und den finanziell-wirtschaftlichen Grenzen der gesetzlichen Krankenkassen. Es gewährleistet daher einerseits den notwendigen Leistungsstandard, andererseits verhindert es aber auch Leistungen im Übermaß. Die Versicherten haben daher (nur) Anspruch auf ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungen, welche das Maß des Notwendigen nicht überschreiten dürfen. Das so in Paragraf 12 SGB V fixierte Wirtschaftlichkeitsgebot wird mittels Wirtschaftlichkeitsprüfverfahren überwacht. Die Kernvorschrift dafür findet sich in Paragraf 106 SGB V wieder. Daneben können Abrechnungsprüfungen (sachlichrechnerische Richtigstellung, Plausibilitätsprüfung) durchgeführt werden. Kernvorschrift ist hierfür der Paragraf 106a SGB V. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang die Verpflichtung der Zahnärzte zur peinlichst genauen Abrechnung. Verstöße gegen vermeidlich „kleine“ formelle Abrechnungsbestimmungen (die sich beispielsweise in dem EBM wiederfinden) können dazu führen, dass rückwirkend – unter Umständen für mehrere Quartale – die ausgezahlten Honorare zurückgefordert werden. Dies gilt es unbedingt zu vermeiden, und deshalb ist genauestens darauf zu achten, dass die Abrechnung den Vorschriften entspricht. Ebenso sollte die Behandlungsdokumentation zwingend jeden einzelnen Behandlungsschritt und seine Notwendig-

Rechtsanwalt Dr. Karl-Heinz Schnieder, geb. 1961, ist Fachanwalt für Sozialrecht sowie für Medizinrecht. Dr. Schnieder ist seit 2003 Referent der Netzakademie (Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung, APO-Bank) sowie ebenfalls seit 2003 Lehrbeauftragter der Westfälischen WilhelmsUniversität Münster. Darüber hinaus ist er Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltsverein, Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht e.V. und der Deutschen Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen. Weitere Informationen zum Thema und Kontaktmöglichkeit finden Interessenten aus den Homepages unseres Autors [email protected].

keit im Sinne des Paragraf 12 SGB V fixieren. Im Ergebnis führen die gesetzlichen Regelungen der Paragrafen 106 und 106a SGB V zu einer Verschärfung des Prüfwesens und zu einer verstärkten Kontrolle der zahnärztlichen Leistungserbringung und Leistungsabrechnung. Betroffen sind nicht mehr – wie in der Vergangenheit häufig – auffällige, sondern nahezu alle Abrechnungen. Der Vertragszahnarzt wird somit zukünftig verstärkt Zeit, Mühe und Nerven darauf verwenden müssen, einen eventuellen finanziellen Nachteil aufgrund der eingeleiteten Prüfungen möglichst gering zu halten. Dabei kann ihm ein kompetenter juristischer Beistand äußerst behilf✽ lich sein.

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Vertragszahnarzt Gerichtsurteile erkennen unterschiedliche Berechnungsarten in der Praxis an

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Die analoge Berechnung von dentinadhäsiven Rekonstruktionen Auch wenn einzelne Kostenerstatter es noch nicht zur Kenntnis genommen haben oder nehmen wollen, die Analogie für dentinadhäsive Restaurationen ist bereits mehrfach durch Gerichtsurteile anerkannt worden. Folgende Möglichkeiten der analogen Berechnung gemäß GOZ Paragraf 6 Absatz 2 ergeben sich daraus in der Praxis: 1. Dentinadhäsive Mehrschichtrekonstruktion im Seitenzahngebiet Bei dentinadhäsiv befestigten Komposit-Restaurationen liegen die Voraussetzungen vor, eine analoge Berechnung nach Paragraf 6 Absatz 2 GOZ vorzunehmen, da es sich hierbei um ein erst nach Inkrafttreten der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) vom 22. Oktober 1987 entwickeltes neues Verfahren handelt. Materialien für das Dentinbonding sind in Deutschland erst seit 1993 auf dem Markt. Mögliche Analogpositionen bei dentinadhäsiv befestigten Komposit-Restaurationen im Seitenzahngebiet sind zum Beispiel die GOZ-Nummern 215 bis 217.

2. Dentinadhäsive Mehrschichtrekonstruktion im Frontzahngebiet

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Die Berechnung von Mehrkosten bei der Füllungstherapie im Seitenzahngebiet hat sich weitgehend durchgesetzt. Im Frontzahngebiet werden aber nach wie vor mehrkostenfähige Füllungen allein über den Bema abgerechnet. Grund dafür ist meist die rechtliche Unsicherheit, da ein GKV-Versicherter Anspruch

auf eine zahnfarbene Restauration hat. Der Kommentar von Liebold/ Raff/Wissing (offizieller Kommen-

tar in 13 KZVen und Begründungshilfe für Gerichtsentscheidungen) führt im Bereich der dentinadhäsiven Mehrschichtrekonstruktionen

ergänzend aus: „Hierbei ist außerdem zu beachten, dass die Anwendung des Analogieverfahrens bei der Anwendung der Dentin-Adhäsiv-Mehrschicht-Technik nicht auf den Seitenzahnbereich begrenzt ist, sondern auch entsprechende Anwendung im Frontzahnbereich finden kann.“ Dies entspricht auch der Auffassung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) zur Mehrkostenregelung im Frontzahnbereich: „Wählt der Versicherte eine über das ausreichende und zweckmäßige hinausgehende Versorgung, hat er die Mehrkosten selbst zu tragen. Dies gilt auch für den Frontzahnbereich. Wir halten es für vertretbar, wenn die Mehrkostenregelung des Paragraf 28 Absatz 2 SGB V auch für Kompositfüllungen angewendet wird, bei denen zusätzlich zur Schmelzätzung auch das Dentin konditioniert und das Füllungsmaterial geschichtet appliziert wird.“

3. Dentinadhäsive Rekonstruktion eines Zahns zur Aufnahme einer indirekten Restauration = dentinadhäsive Aufbaufüllung Bei dieser Aufbauart wird die Form des Zahnstumpfes nur unter Verwendung von dentinadhäsiv befestigtem plastischem Material wiederhergestellt, ohne zur Verankerung intrakanaläre oder parapulpäre Stifte zu verwenden. Die Berechnung des zahnärztlichen Honorars dieser in der GOZ von 1988 nicht beschriebenen Leistung erfolgt nach Paragraf 6 Absatz 2 GOZ gemäß einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Gebührenverzeichnisses für zahnärztliche Leistungen. Mögliche Analogposition bei dentinadhäsiven Aufbau-Restaurationen ist zum Beispiel die GOZ-Nr. 214. Hinweis aus Der Kommentar zu Bema und GOZ von Liebold/Raff/Wissing: Diese Leistung kann auch die Versorgung mit Einlagefüllungen (Inlays) nach den GOZ-Nummern

215 bis 217 nach sich ziehen. Die beschränkenden Worte „zur Aufnahme einer Krone“ sind durch die offenere Formulierung „zur Aufnahme einer indirekten Restauration“ ersetzt. Diese Form der Berechnung ist nicht nur für präprothetische Aufbauten möglich, sondern auch für präendodontische Aufbauten.

4. Dentinadhäsive Rekonstruktion mit Stiftverankerung im Wurzelkanal Es gibt konfektioniert hergestellte Wurzelstifte aus Zirkonoxid oder Glasfaser, um unter Verwendung von dentinadhäsiv zu befestigendem plastischem Material einen Stumpf aufbauen und entsprechend der Zahnform gestalten zu können. Diese Wurzelstifte werden nach instrumentell abgestimmter Wurzelkanalaufbereitung im Wurzelka-

nal befestigt. Danach wird mithilfe von dentinadhäsiv zu befestigendem plastischem Material ein abformfähiger Zahnstumpf hergestellt. Die Berechnung des zahnärztlichen Honorars dieser in der GOZ 1988 nicht beschriebenen Leistung erfolgt nach Paragraf 6 Absatz 2 GOZ gemäß einer nach Art, Kostenund Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Gebührenverzeichnisses für zahnärztliche Leistungen zuzüglich der Kosten für die verwendeten Verankerungselemente. Der GKV-Patient hat bei einer Versorgung mit dentinadhäsiver Rekonstruktion mit Stiftverankerung im Wurzelkanal Anspruch auf den Festzuschuss 1.4, wenn ein entsprechender Befund vorliegt. Es handelt sich um einen gleichartigen Zahnersatz. Die Berechnung erfolgt nach Maßgabe der GOZ Paragraf 6 Absatz 2 (analog). ✽

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Vertragszahnarzt Konflikte zwischen Praxispartnern müssen nicht vor dem Kadi enden

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Mediation kann bei Streit in der Gemeinschaftspraxis helfen Viele junge Zahnärzte wollen sich nicht in einer Einzelpraxis niederlassen, sondern in eine Gemeinschaftspraxis (heute: Berufsausübungsgemeinschaft) einsteigen. Dies hat viele Vorteile wie geringere Kosten und die Möglichkeit eines fachlichen Austauschs. Leider kommt es nicht selten zu Streit unter den Partnern. Das ist nicht nur nervenaufreibend, sondern oft auch teuer. In solchen Fällen kann ein Mediator helfen. von R A DR. MED. DENT. WIELAND SCHINNENBURG, HAMBURG

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erade zwischen einem älteren und einem jüngeren Partner kommt es häufig zu Streit. Dabei geht es oft um Umbau oder Umstrukturierung der Praxis: Der jüngere ist der – oft durchaus berechtigten – Ansicht, dass in der gemeinsamen Praxis vieles überholt ist. Der ältere verweist darauf, dass es bisher ganz gut funktioniert hat. Manchmal führen solche Streitigkeiten zur Resignation, nämlich zum Weggang eines Partners, meist des jüngeren. In vielen Fällen findet jedoch eine Eskalation statt. So nutzt zum Beispiel der eine Partner den Urlaub des anderen zu weitreichenden Umbauten oder Änderungen des Praxisablaufs. Dies lässt dann der andere Partner nicht auf sich sitzen und nimmt im Urlaub des ersten Änderungen in seinem Sinne vor. Dann kommt es meist zu offenen Streitereien und der Einschaltung von Rechtsanwälten. Außerdem bekommen sowohl Patienten als auch das Praxispersonal sehr schnell mit, was vorgeht. Es liegt auf der Hand, dass nicht nur

erhebliche Kosten entstehen, sondern auch das Ansehen der Praxis leidet und Patienten abwandern. Meist geht es in solchen Fällen beiden Seiten „ums Prinzip“, sodass der Streit nunmehr vor Gericht ausgetragen wird. Im oben genannten Fall könnte zum Beispiel die Verpflichtung zur Tragung der Renovierungskosten eingeklagt werden. Selbst wenn dann das Gericht nach oft langer Auseinandersetzung zugunsten der einen Partei entscheidet, ist dies keine Lösung. Die unterlegene Partei sinnt nämlich auf Rache und strengt einen Prozess wegen einer anderen Sache an. Auch dieser zweite Rechtsstreit wird nicht zu einem Ende der Streitereien führen. Auf absehbare Zeit gibt es keinen echten Sieger sondern zwei Verlierer. Beide Partner müssen nämlich viel Geld bezahlen und verlieren einen erheblichen Teil ihres Patientenstamms. Hier setzt die Mediation an. Die Technik der Mediation ist in den USA schon seit vielen Jahren etab-

liert und findet seit einiger Zeit auch in Deutschland Zuspruch. Bei der Mediation geht es nur am Rande um den aktuellen Streit (wird die Praxis renoviert?).

Die Hintergründe erfragen Vielmehr fragt die Mediation nach dem hinter dem Streit stehenden Konflikt (alter Zahnarzt gegen jungen Zahnarzt). Ziel der Mediation ist eine sogenannte Win-Win-Situation, das heißt, es soll eine Lösung gefunden werden, die beide Seiten besser dastehen lässt. (Der alte Zahnarzt bringt seine Erfahrung und seine Souveränität ein, der junge den neuesten wissenschaftlichen Stand sowie einen frischen Wind.) Es ist keineswegs utopisch, eine solche Win-Win-Situation zu erreichen. Allerdings gelingt dies den Parteien ab einer gewissen Eskalation nicht mehr alleine. Hierzu wird die Hilfe eines professionellen Mediators benötigt, der unter anderem in Kommunikationstechniken ausgebildet ist und so die meist sehr verhärteten Fronten auflockern

RA DR. MED. DENT. WIELAND SCHINNENBURG kann. So eine Mediation ist oft durchaus langwierig und auch nicht ganz billig. Jedoch ist eine solche Mediation sehr viel günstiger als eine lang dauernde und eventuell vor Gericht ausgetragene Auseinandersetzung. Allerdings sollte man bei der Auswahl des Mediators sorgfältig vorgehen, da der Titel Mediator nicht geschützt ist. Der Mediator sollte eine fundierte Ausbildung nachweisen können.

Rechtzeitig einen Mediator suchen Schwierig wird es auch für einen guten Mediator, wenn nach langem Streit nunmehr Zeitdruck entstanden ist. So kommt es nicht selten zum Streit über eine Änderung der Gewinnverteilung. Einer der Partner will diese nicht akzeptieren und verweigert deshalb die Unterschrift unter die gemeinsame Steuererklä-

rung. Das Finanzamt setzt dann Fristen, die auch verlängert werden. Irgendwann droht jedoch der Ablauf der allerletzten Frist und nach deren Ablauf die Schätzung durch das Finanzamt, die regelmäßig nicht zugunsten der Steuerpflichtigen ausfällt. So wird dann wenige Tage vor Ablauf dieser Frist nach dem letzten Rettungsanker gesucht: Ein Mediator muss her. Eine solche Mediation unter Zeitdruck ist fast immer zum Scheitern verurteilt. Aus diesem Grund wird ein seriöser Mediator diese ablehnen. Deshalb sollte man einen Streit unter Partnern nicht zu lange eskalieren lassen und frühzeitig einen Mediator engagieren. Es bietet sich auch an, in den Praxisvertrag eine Klausel aufzunehmen, dass vor Anrufung eines Gerichts zunächst eine Mediation versucht werden muss.

Zahnarzt und Rechtsanwalt Dr. med. dent. Wieland Schinnenburg, geboren 1958, absolvierte das Studium der Zahnmedizin in Hannover, Münster und Los Angeles und darüber hinaus ein Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg und Washington D.C. Als Zahnarzt ist er seit 1987 niedergelassen, als Rechtsanwalt seit 1998. Seit 2006 ist er außerdem Fachanwalt für Medizinrecht, und im Jahr 2007 folgte die Ausbildung zum Mediator an der Universität Bielefeld. Weitere Informationen zum Thema und Kontaktmöglichkeit finden Interessenten aus den Homepages unseres Autors unter www.rechtsanwalt-schinnenburg.de sowie www.mediatorschinnenburg.de.

Nur am Rande sei noch erwähnt, dass eine Mediation auch bei Konflikten mit Mitarbeitern und Patienten helfen kann. ✽

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Zahnärztliche Kostenplanung und Abrechnung nach BEMA und GOZ aktuell Das Muss-Seminar ist für alle Zahnärzte, Zahnärztinnen, Assistenten, Mitarbeiterinnen, Wiedereinsteigerinnen – auch berufsfremd, Ehepartner mit wenig oder gar keinen Abrechnungskenntnissen. Wir empfehlen diesen Kurs besonders allen Zahnärztinnen und Zahnärzten vor der Praxiseröffnung. In diesem Power-Kurs lernen und üben Sie die gesamte Abrechnung ausführlich, gewinnbringend und vertragsgerecht, nach BEMA und GOZ aktuell. So schützen Sie sich vor Gewinnverlust und Dokumentationsfehlern, unnötigem Ärger und Rückforderungen bei Regressen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Wir machen Sie in kurzer Zeit abrechnungsfit mit Übungen und praktischen Beispielen in folgenden Themen: ★ Grundlagen der Abrechnung/gesetzliche Vorgaben und Richtlinien ★ konservierend/chirurgische Leistungen ★ PAR-Behandlung ★ Individualprophylaxe ★ Aufbissbehelfe ★ Zahnersatz nach BEMA und GOZ aktuell ★ Grundlagen und Möglichkeiten der Abdingung ★ Formulare und Vereinbarungen ★ Erstellung zahntechnischer Eigenbelege nach BEMA und GOZ Streng begrenzte Teilnehmerzahl – maximal 16 TN – daher schnell anmelden.

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Prophylaxe Geringe Wartezeiten tragen zur Kundenzufriedenheit und Weiterempfehlung der Praxis bei

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Termine effizient planen Die Terminplanung wird als wesentlicher Einflussfaktor auf den wirtschaftlichen Erfolg einer Zahnarztpraxis immer noch unterschätzt. Längst ist ein volles Wartezimmer kein Indiz mehr für eine gut laufende Praxis. Im Gegenteil: Es deutet auf Schwachstellen in der Terminplanung hin. Darunter haben nicht nur die Patienten, sondern auch der Behandler und das Praxisteam zu leiden. Zielsetzung muss es sein, nicht nur gut, sondern effizient zu planen, damit auch die Kasse klingelt. von DR. WALTER SCHNEIDER, BIANCA BÖHMER, STUT TGART

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eter M. vertraute seit Jahren auf das medizinische Können und die Beratung seines Zahnarztes. Was ihn jedoch zunehmend störte, waren die langen Wartezeiten trotz langfristiger Terminvereinbarung. In der Hoffnung auf eine kurze Wartezeit ließ sich der selbstständige Versicherungsbera-

ter darum bei der letzten Kontrolle gleich den ersten Behandlungstermin um 8 Uhr morgens geben. Entsprechend groß war die Verwunderung, als er fünf Minuten vor acht im Wartezimmer bereits zwei weitere Patienten vorfand und es schließlich 25 bis 30 Minuten dauerte, bis er an die Reihe kam. Als ihm kurz darauf einer seiner Kunden von einer anderen Praxis im selben Stadtteil vorschwärmte, war der Wechsel beschlossene Sache. Lange Wartezeiten sind für Patienten ein großes Ärgernis. Wie der Behandler Pünktlichkeit erwartet, hat auch der Patient den berechtigten Anspruch, dass seine Zeit respektiert wird. Eine gute Terminplanung ist somit ein bedeutender Imagefaktor. Sie trägt maßgeblich zur Kundenzufriedenheit und -bindung sowie zur Weiterempfehlung der Praxis bei.

dass der Behandler seine Praxiszeit effektiv nutzen kann. Gleichzeitig sorgt sie für reibungslose Praxisabläufe und ein entspanntes Zusammenarbeiten im Team. Auch das spürt der Patient! Aus Sicht des Unternehmens „Zahnarztpraxis“ muss das Terminmanagement eine gute Auslastung des Behandlers gewährleisten. Doch damit allein ist es nicht getan. Ein Tag voll mit Kurzterminen bedeutet Stress und Hektik. Darum ist bei der Terminvergabe an jedem Tag auf eine gute Durchmischung von Lang- und Kurzzeitbehandlungen sowie Behandlungsarten zu achten. Sie erleichtert es dem Behandler, sich zu konzentrieren, Behandler und Team kommen mit der Dokumentation besser hinterher, es bleibt Zeit für die Kommunikation, und Engpässe, vor allem bei der Sterilisation, werden vermieden.

Worauf kommt es bei der Terminplanung an?

Was unterscheidet effiziente Planung von einer guten Planung?

Die Vermeidung von Wartezeiten ist ein wichtiger, aber nicht der einzige Aspekt bei der Terminvergabe. Eine gekonnte Terminplanung wirkt sich nicht nur nach außen, sondern auch nach innen positiv aus. Sie schafft die Voraussetzung dafür,

Eine effiziente Terminplanung ist zudem umsatzorientiert, sprich, es werden nicht einfach nur freie Termine vergeben, sondern an jedem Tag wird ein Gleichgewicht zwischen Umsatzbringern und gerin-

ger honorierten Routinebehandlungen angestrebt. Um eine Messlatte zu haben, sollte eine klare Umsatzvorgabe getroffen werden, zum Beispiel: Das Stundenhonorar soll 300 Euro bei sechs Stunden Behandlungszeit pro Tag betragen. Zur Absicherung des erwünschten Umsatzes am Tagesende empfiehlt es sich, Terminzonen für die einzelnen Behandlungskategorien, wie Chirurgie, Endodontie, konservierende Behandlungen und Kontrollen, im Terminbuch einzurichten. Die Verteilung über den Tag und die Woche ist an den Schwerpunkten der Praxis und dem Tagesrhythmus des Behandlers auszurichten. Um außerdem auf die freien Zeiten der Patienten eingehen zu können, sollten beispielsweise die Terminzonen für operative Eingriffe von Woche zu Woche variieren. Eine perfekte umsatzorientierte Auslastung des Zahnarztes bei minimaler Wartezeit für die Patienten

Eine effiziente Terminplanung ist umsatzorientiert und hilft außerdem dem Zahnarztteam, die Behandlungen besser zu dokumentieren. Eine gute Durchmischung von Lang- und Kurzzeitbehandlungen vermeidet Stress.

erfordert es, die Behandlungszeit (Stuhlzeit) exakt zu kalkulieren und immer wieder zu überprüfen. Um die Wartezeiten zu senken, ist außerdem zu überlegen, anstatt des

in vielen Praxen üblichen 15-Minuten-Takts den 5-Minuten-Takt einzuführen. Somit ist es möglich, dem Patienten einen Termin anzubieten, den die Praxis auch sehr gut

Infos unter www.daisy.de

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Zeitmanagement einhalten kann und vermeidet dadurch, dass beispielsweise – auch bei kleinen Kontrollen – drei Patienten gleichzeitig erscheinen.

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Unvorhersehbares einplanen Dem effizienten Terminmanagement sind natürlich auch Grenzen gesetzt. Kurzfristige Absagen, Schmerzpatienten oder ein unerwarteter Behandlungsverlauf wirbeln die minutiöse Planung durcheinander. Um Unvorhersehbares abfedern zu können, müssen von vornherein Pufferzonen eingeplant werden. Zusätzlich sollte für Akutpatienten und Schmerzpatienten, die zur Kontrolle kommen, täglich eine halbe Stunde vor der Mittagspause oder am Ende der Sprechzeit

Moderne Praxismanagementsoftware unterstützt die Terminplanung in zahlreichen Aspekten. Pufferzonen halten die Wartezeiten für Patienten kurz.

führte Praxis in die Tat umgesetzt.

vorgesehen werden. Diese 30 Minuten lassen sich, wenn nicht für Schmerzpatienten benötigt, leicht mit Verwaltungsaufgaben ausfüllen oder indem Patienten, die auf der Warteliste stehen, kurzfristig einbestellt werden. Durch die Pufferzonen ist es in der Regel möglich, den angemeldeten Patienten nicht viel mehr als zehn Minuten Wartezeit zuzumuten. Sind längere Verzögerungen absehbar, sollten die nachfolgenden Patienten telefonisch benachrichtigt werden. Um auf der anderen Seite sicherzustellen, dass Patienten lange im Voraus vereinbarte Termine, vor allem bei Langzeitbehandlungen, nicht versäumen, sind Erinnerungsmails, -telefonate oder -SMS am Vortag sinnvoll.

BIANCA BÖHMER

Verantwortung klar regeln

DR. WALTER SCHNEIDER

Dr. Walter Schneider, Geschäftsführer der solutio GmbH, ist Zahnarzt und Unternehmer zugleich. 1992 gründete er als Praxisinhaber die solutio GmbH. Sein Anspruch war es, eine Software zu entwickeln, die die Arbeitsprozesse seiner Praxis optimal abbilden und sein damals schon vorhandenes Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9000 unterstützen sollte. Nach dem Motto „Aus der Praxis – für die Praxis“ hat er seine langjährige Erfahrung in die Entwicklung der Software Charly einfließen lassen. Und damit seine Ansprüche an eine modern ge-

Bianca Böhmer ist nach mehrjähriger Tätigkeit in einer Zahnarztpraxis nun schon seit acht Jahren bei der solutio GmbH als Referentin und Teamleiterin tätig. Sie gilt als Spezialistin in den Bereichen des Praxiscoachings, des Qualitätsmanagements und der Softwareberatung rund um das Produkt Charly.

Auch wenn klare Vorgaben getroffen und Zeitzonen definiert wurden, muss die Qualität der Terminplanung kontinuierlich überprüft werden. Der Zahnarzt im Behandlungszimmer erkennt Unregelmäßigkeiten nur schwer. Diese Aufgabe übernimmt deswegen am besten die Verwaltungsassistentin beziehungsweise die Praxismanagerin. In regelmäßigen Teamsitzungen gilt es zu besprechen, wie gut die Terminplanung war und wo es zu

Abweichungen von den Zielgrößen kam. Moderne Praxismanagementsoftware wie Charly unterstützt die Terminplanung in allen genannten Aspekten. Dreh- und Angelpunkt ist das digitale Terminbuch. Gut strukturiert mit Terminspalten für Behandlungszimmer und zugeordnetem Behandler sowie farbiger Kennzeichnung der Terminzonen sorgt es für schnelle Übersicht und erleichtert die Terminvergabe im Dialog mit dem Patienten. Ein direkter Link vom Terminbuch zu den Patientennotizen erlaubt zusätzlich, patientenspezifische Informationen in die Terminplanung einzubeziehen. Ein komfortables Managementinformationssystem, wie es Charly bietet, ermöglicht darüber hinaus mit wenigen Tastenklicks gezielte Abfragen zu Terminauslastung (behandelte Patienten) und Umsatz pro Tag, sowohl für zurückliegende als auch für künftige Zeiträume. Darüber hinaus liefert das System Auswertungen zu Behandlungsund Wartezeiten, Zeitaufwand für Schmerzpatienten und vieles mehr. Anhand dieser Daten lässt sich die Terminplanung – ganz im Sinne des Qualitätsmanagements – kontinuierlich verbessern und an neue Anforderungen anpassen. ✽

Die Liquiditätslücken zwischen Leistungserbringung, Abrechnung und Bezahlung auffangen

Günstige Einstiegskonditionen für Existenzgründer beim Factoring Nach erfolgter Niederlassung beginnt die eigentliche Aufbauarbeit der zahnärztlichen Praxis. Es geht um die Gewinnung von Patienten, die Erbringung von guten zahnärztlichen Leistungen und um die Erzielung der benötigten Praxiseinnahmen. Werden Patientenrechnungen allerdings nicht pünktlich und vollständig bezahlt, kann das den frischgebackenen Praxisinhaber schnell in Not bringen. von PROF. DR. JOHANNES GEORG BISCHOFF, KÖLN

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ahnärztliche Liquidationen werden heute üblicherweise über die Praxissoftware erstellt, in der alle gegenüber einem Patienten erbrachten Leistungen gesammelt und abgerechnet werden. Darüber hinaus bieten die meisten modernen Abrechnungsprogramme dazu noch eine Forderungsverwaltung an, sprich eine Kontrolle der Zahlungseingänge. Das Programm speichert dazu zunächst alle geschriebenen Rechnungen automatisch in der Liste „unbezahlte Patientenrechnungen“ ab. Geht der Rechnungsbetrag auf dem Praxiskonto oder bar ein, so kennzeichnet die mit der Abrechnung befasste Mitarbeiterin dies im Programm und entfernt die Rechnung damit aus der Liste der unbezahlten Rechnungen. Bei Anschaffung eines Buchhaltungsmoduls können Zahlungsvorgänge der Bank und der Kasse in die Forderungsverwaltung eingespielt werden. Dies kann der Rezeptionskraft das Kennzeichnen der bezahlten

Rechnungen im Programm erleichtern, führt aber auch zu zusätzlichen Software- und Pflegegebühren sowie Einarbeitungsaufwand. Zahlt ein Patient trotz mehrfacher Mahnung nicht, so wird üblicherweise ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet oder die Forderung eingeklagt. Erfahrungen zeigen, dass zahlungsunwillige oder -unfähige Patienten gerne auch eine schlechte Behandlung, einen Behandlungsfehler oder formal unrichtige Abrechnungen als Grund für eine Nichtzahlung vorgeben. Will der Zahnarzt hier trotzdem zu seinem Geld kommen, benötigt er fast immer die Hilfe eines Rechtsanwalts. Von diesen eher seltenen Extremfällen abgesehen, gewöhnt sich der junge Praxisinhaber aber bereits in der Anfangszeit an eine weitere Realität: Zwischen Abrechnung und Bezahlung einer zahnärztlichen Leistung durch den Patienten vergehen oft Wochen. Und gerade in den ersten Monaten der

Selbstständigkeit fehlen dem Praxisinhaber diese Einnahmen besonders.

Factoring Wer über finanzielle Mittel im Überfluss verfügt, kann diese Liquiditätslücke bereits im Rahmen der Praxisplanung einkalkulieren und so ganz leicht verschmerzen. Die meisten Praxisgründer rechnen in der Anfangszeit aber mit jedem Euro, und viele bedienen sich deshalb einer beliebten Dienstleistung, dem Factoring. Dabei überträgt der Zahnarzt geschriebene Rechnungen nicht in das Mahnprogramm seines Abrechnungscomputers, sondern tritt sie an eine sogenannte Factoringgesellschaft ab. Diese bezahlt die Patientenforderung nach Abzug eines Abschlags in aller Regel innerhalb von drei Tagen an den Zahnarzt, erledigt den Versand der Rechnung und überwacht den Zahlungseingang. Die Kosten für das Factoring liegen in aller Regel zwischen 3 und

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Factoring

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5 Prozent der Rechnungssumme. Die Höhe der Factoringgebühr bemisst sich dabei unter anderem an dem Risiko, das die Factoringgesellschaft trägt sowie an der Höhe und der Anzahl der übertragenen Patientenrechnungen.

Feiner Unterschied Beim „echten“ Factoring übernimmt eine Factoringgesellschaft das Risiko der Zahlungsunfähigkeit

oder -unwilligkeit des Patienten. Im Unterschied dazu verlangt die Gesellschaft beim „unechten“ Factoring eine Rückzahlung des Honorars, wenn der Patient nicht zahlt. Factoring erspart also der Praxis das Mahnwesen und bringt schneller Geld auf das Konto. Factoring folgt aber auch bestimmten Gesetzmäßigkeiten, die man vor der Entscheidung für diese Dienstleistung kennen und für sich abwägen sollte.

Vergleichbare Angebote Neben den prozentualen Gebühren fordern viele Factoringgesellschaf-

ten zusätzlich noch feste Gebühren zur Rechnung (zum Beispiel für Porto und Versand). Ein objektiver Vergleich der Gebühren ist daher schwierig. Jedem Zahnarzt, der sich für Factoring interessiert, ist daher zu empfehlen, seinen eigenen Dienstleistungsumfang einzugrenzen. Dieser geht aus der geschätzten Anzahl an Rechnungen, der Höhe der Rechnungssummen, der gewünschten Absicherung von Aus-

gesellschaften im Verhältnis zu den übertragenen Forderungen. Auf eventuelle Unregelmäßigkeiten, Unklarheiten oder steigende Gebühren kann dann sofort reagiert werden.

fallrisiken sowie den Servicewünschen hervor. Auf dieser Grundlage können Factoringgesellschaften konkrete Angebote ausarbeiten.

Zahnärzte ist es ein Ärgernis, dass sie nicht nur Factoringgebühren auf ihre zahnärztlichen Leistungen bezahlen müssen, sondern auch auf die Laborleistungen, die sie vom Fremdlabor beziehen und ohne Aufschlag an den Patienten weiterberechnen. Beim Splitten der Gebühren zahlt letztlich das Labor die Gebühren, die auf „seinen Teil der Rechnung“ entfallen. Ein möglicher Nachteil für den Zahnarzt: Bei dieser Factoring-Variante bezahlt nicht der Zahnarzt die Laborrechnung, sondern die Factoringgesellschaft. Der Zahnarzt kann also seinen Kon-

Nachkalkulation von Factoringgebühren Junge Zahnärzte, die ihre Praxis von Anfang an professionell steuern, sind auch über ihre Factoringgebühren stets im Bilde. Bei PraxisNavigation finden sie in jedem Quartalsbericht, aus dem die aktuelle Wirtschaftlichkeit der Praxis abzulesen ist, eine saubere Nachkalkulation aller Gebühren der Factoring-

Labor-Factoring Manche Factoringgesellschaften bieten eine sogenannte „Labor-Variante“ an, bei der die Gebühren zwischen Labor und Zahnarzt aufgeteilt werden. Denn: Für viele

PROF. DR. JOHANNES GEORG BISCHOFF tostand nicht mehr dadurch verbessern, dass er das Labor länger auf sein Geld warten lässt.

nehm, aber allemal besser als der uneinbringliche Verzicht auf Honorar für tatsächlich geleistete Arbeit.

Einverständniserklärung des Patienten

Servicequalität

mit rund 60 Mitarbeitern in Köln,

Sehr serviceorientierte Gesellschaften überprüfen vor Versand der Rechnung auch formale Richtigkeit und Logik der Abrechnung. Auch die Befürchtung einiger Zahnärzte, dass ein möglicherweise unwirsches Mahnwesen einer Factoringgesellschaft Patienten verprellen könnte, steht bei guten und langjährig am Markt agierenden Gesellschaften nicht zu befürchten. Allerdings schlägt sich besonders guter Service auch in den Gebühren nieder.

Chemnitz und Berlin. Die Steuer-

Prof. Dr. Johannes Georg Bischoff ist Mehrheitsgesellschafter von Prof. Dr. Bischoff & Partner Steuerberater Rechtsanwälte vereid. Buchprüfer

Das Factoring bringt noch eine organisatorische Besonderheit mit sich. Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen Forderungen an eine Factoringgesellschaft nur weitergegeben werden, wenn der Patient diesem Verfahren vorher schriftlich zugestimmt hat.

Bonitätsprüfung vor der Behandlung Doch nicht alle Forderungen werden aufgekauft. Factoringgesellschaften prüfen in aller Regel die Bonität des Patienten, bevor sie eine Rechnung kaufen. Moderne Factoringgesellschaften bieten eine Überprüfung der Patientenbonität

beratungsgesellschaft Prof. Dr. Bischoff & Partner AG betreut in ganz Deutschland niedergelassene Zahnarztpraxen. Das gemeinsam mit der Bergischen Universtität Wuppertal entwickelte Instrument PraxisNavigation wird seit 2001 von Zahnärzten zur betriebswirtschaftlichen Steuerung der Praxis eingesetzt und wurde im Jahr 2007 durch Planrad, eine digitale Planungshilfe zur Berechnung künftiger Praxisentwicklungen, optimiert. Weitere Informationen erhalten Interessenten im Internet unter www.bischoffundpartner.de.

Fazit

Gerade in den ersten Monaten nach der Niederlassung, in denen junge Zahnärzte das Zahlungsverhalten ihrer Patienten noch nicht genau einschätzen kön„Die anfänglichen Liquiditätsnen, ist Factoring ein geeignetes Instrument, die lücken gerade kurz nach der anfänglichen Liquiditätslücken, die durch die zeitNiederlassung auffangen“ liche Verschiebung von Leistungserbringung, Abrechnung und Bezahlung direkt am Praxiscomputer (zum entstehen, aufzufangen. Das Geld Beispiel Online-Banksystem) an. ist schneller auf dem Konto, und es Dazu gibt man Name und Anschrift muss nicht mühsam ein Mahnwedes Patienten ein und erhält durch sen aufgebaut werden. Um diese LaAnzeigen einer grünen Ampel, dass ge der jungen Praxis wissen Factodie Bonität des Patienten in Ordringgesellschaften natürlich genau nung ist und dass die FactoringgeBescheid und bieten gerade Exissellschaft bereit ist, die Rechnung tenzgründern besonders günstige des Patienten aufzukaufen. Auch Einstiegskonditionen, wie zum Beiwenn die Factoringgesellschaft spiel den sechsmonatigen Verzicht durch Anzeige einer roten Ampel auf Gebühren. Denn hat sich der eine schlechte Bonität des Patienten Zahnarzt erst einmal an die dokumentiert, ist dies eine wichti„schnelle und sichere“ Liquidität ge Information für den Zahnarzt. Er gewöhnt, möchte er ungern darauf weiß, dass er bei diesem Patienten verzichten. Jeder Zahnarzt sollte mit Zahlungsschwierigkeiten zu sein eigenes Anforderungsprofil rerechnen hat und kann mit dem Pagelmäßig überprüfen, gegebenentienten vor Beginn der Behandlung falls Konditionen nachverhandeln, angemessene Vorschüsse vereinbaalternative Angebote einholen oder ren und dann die Behandlung Zug – wenn es sein Klientel zulässt oder um Zug durchführen. Eine solche seine Verwaltung möglich macht – Unterredung vor einer Behandlung es ohne Factoring probieren. Ein ist vielleicht nicht besonders angePatentrezept gibt es nicht. ✽

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Beratung und Betreuung

Von A wie Abrechnung bis Z wie Zulassung 30 / 31 PRAXISMANAGEMENT

Beratung ohne Tunnelblick Einem niederlassungswilligen Zahnarzt stellen sich im Vorfeld schwerwiegende Fragen. Die erste Frage ist: „Strebe ich eine Praxisneugründung oder eine Praxisübernahme an? Welche Vor- und welche Nachteile habe ich bei welchem Vorgehen zu erwarten?“ Ziemlich schnell stellt sich das ganze Unterfangen als noch komplexer dar, als im ersten Moment angenommen. Wünschenswert wäre eine fachkundige Beratung in allen Bereichen, ohne Tunnelblick und ohne eigene Vorteilnahme des Beraters. von GEORG KIRSCHNER, MÜNSTER, BAD WIESSEE

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enau hierfür ist der für zahnmedizinische Niederlassungen, Praxisübernahmen und Kooperationen ausgebildete Wirtschaftsberater der richtige Ansprechpartner. Dieser Wirtschaftsberater ist auch derjenige, der im Laufe der Niederlassung, und auch danach, alle betriebswirtschaftlich notwendigen Beratungsleistungen koordiniert, und so seinem Mandanten, seiner Mandantin den Rücken freihält, um sich auf die eigenen Kompetenzen konzentrieren zu können.

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Welches Leistungsspektrum deckt der Wirtschaftsberater im Rahmen einer Niederlassung oder einer Praxisübernahme ab? Im Idealfall werden bereits zwei bis drei Jahre vor der geplanten Niederlassung gemeinsam die ersten Niederlassungsüberlegungen besprochen. Bereits

zu diesem Zeitpunkt findet die Abwägung der Vor- und Nachteile einer Übernahme, Kooperation oder Neugründung statt. Der Wirtschaftsberater bringt hier seinen Erfahrungsschatz ein und unterstützt seinen Mandanten bei sämtlichen Entscheidungsprozessen für die bestmögliche Niederlassungsart. Dabei sind heute auch viele wirtschaftliche Faktoren zu beachten, und die frühzeitige Prüfung der finanziellen Möglichkeiten ist für den Existenzgründer, die Existenzgründerin sehr hilfreich und erspart Enttäuschungen bei späteren Bankgesprächen. Die Prüfung der wirtschaftlichen Anforderungen an den Existenzgründer hat noch den weiteren Vorteil, dass nur Projekte in Angriff genommen werden, die den höchsten Erfolgsfaktor aufweisen. Beispielhafte Berechnungen der möglichen Niederlassungsvor-

haben lassen hier schnell den richtigen Weg erkennen.

Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Praxis Sind die Würfel gefallen und das Vorhaben ist konkretisiert, dann unterstützt der Wirtschaftsberater seinen Mandanten aktiv bei der Suche nach einer geeigneten Praxis zur Übernahme, bei einer Kooperation oder bei seiner Praxisneugründung mit dem notwendigen betriebswirtschaftlichen Hintergrund und seiner Erfahrung. Es gibt viele interessante Zugangswege, um den Erfolg einer künftigen Praxis genau auf den Existenzgründer, die Existenzgründerin zuzuschneiden. Hier spielen zum einen der geplante Tätigkeitsschwerpunkt und die Praxisausrichtung eine große Rolle, zum anderen das wirtschaftliche Umfeld der Praxisum-

GEORG KIRSCHNER gebung, welche Altersstruktur die Bewohner haben und wie die städtebauliche Planung aussieht. Der Wirtschaftsberater steht hier mit Rat und Tat zur Seite, um Schwierigkeiten bereits im Vorfeld auszuräumen. Dabei hilft auch eine sehr konkrete zeitliche Planung des Vorhabens. Oft kommen Zahnmediziner und Zahnmedizinerinnen erst jetzt oder zu einem noch späteren Zeitpunkt auf den Wirtschaftsberater zu, oft auch nach bereits erlebten Misserfolgen oder unerfreulichen Übernahmegesprächen.

Konkrete Niederlassung Nun kann das Existenzgründungsvorhaben mit konkreten Zahlen berechnet und auf seine Erfolgsaussichten geprüft werden. Hierbei werden wichtige betriebswirtschaftliche Kennzahlen erarbeitet, die am Ende unter Evaluierung aller Risikofaktoren als tragfähiger Businessplan der Bank vorgelegt werden können: ❯ Erstellung einer Einnahmen- und Ausgabenplanung für die Praxis ❯ Risikoabschätzung anhand einer Mindestumsatzanalyse ❯ Entwicklung von wirtschaftlich vorteilhaften Finanzierungsalternativen ❯ Ableitung einer mittelfristigen Rentabilitätsprognose

Praxisübernahme

Georg Kirschner studierte Betriebs-

Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit einer Praxisübernahme muss das Übernahmeangebot sehr genau geprüft werden. Bei einer Praxisübernahme ist eine gerechte Praxisbewertung das A und O. Dadurch sind spätere Streitigkeiten und Gefühle von Ungerechtigkeit in vielen Fällen von vornherein ausgeschlossen. Der Wirtschaftsberater fungiert hierbei als Mediator und wird für seinen Mandanten oft auch zum Prellbock, was so durchaus erwünscht ist. Hierbei wird dann weitere Unterstützung durch einen Fachanwalt zur Ausgestaltung des Vertragskonzepts hinzugezogen.

wirtschaftslehre an den Univer-

Praxiskooperation Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Zweckmäßigkeit einer Praxiskooperation ist ein Hauptaugenmerk auf die Ermittlung der Vorstellungen der Kooperationspartner über die künftige Zusammenarbeit als Grundlage des Kooperationsvertrags zu legen. Dabei spielt auch hier die Ermittlung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Kooperationsangebots eine große Rolle, um dem Mandanten des Wirtschaftsberaters eine gesicherte Zukunft zu bieten.

Weitere Leistungen Praxisneugründung Das verbindliche Niederlassungskonzept als schriftliches Exposé enthält die genaue Vorhabenschilderung mit der geplanten Vorgehensweise und einer genauen Terminplanung, die Zuständigkeiten, Informationen über bereits abgeschlossene Verträge und Verhandlungen bis hin zur geplanten Finanzierung. Das Exposé dient nicht nur der Bank, sondern ist zugleich der Fahrplan, an dem der Zahnarzt und sein Wirtschaftsberater eine kontinuierliche Soll-Ist-Analyse, gerade in den ersten Monaten, vornehmen. Eventuell notwendige Kurskorrekturen werden zeitnah erkannt und „Gefahren gebannt“.

Verhandlungen mit Banken und Erläuterung des Niederlassungsvorhabens zur Bereitstellung von Kreditmitteln, dabei gehört die Abstimmung der Zins- und Tilgungsvereinbarungen mit der kreditgebenden Bank zu den wichtigsten Voraussetzungen für den erfolgreichen Start.

LITERATUR: H. Binsch, M. Frehse, G. Kirschner, M. Rottkemper: „Assistenzzeit und Niederlassung für Zahnärzte“, Deutscher Zahnärzteverlag 2009

sitäten Dortmund und Münster mit Schwerpunkt Marketing. Seit 1988 ist er für die A.S.I. Wirtschaftsberatung AG in Bad Wiessee tätig, derzeit als Marketingleiter. Seit 2008 konzipiert er in Zusammenarbeit mit der Personalabteilung den Gesamtbereich Berater-Akquisition. Darunter fällt insbesondere die Entwicklung des Images von A.S.I. hin zu einer Arbeitgebermarke.

Dazu kommen weitere Analysen, wie das vom Vermieter vorgelegte Vertragskonzept und die Beratung bei der kaufmännischen Ausgestaltung des Mietvertrags. Die Erstellung und Vermittlung eines Absicherungs- (Praxis und privat) und Altersvorsorgekonzepts runden das Beratungsangebot ab.

Kontinuierliche betriebswirtschaftliche Begleitung Fortlaufende Prüfung der betriebswirtschaftlichen Kennzahlen der Praxis und gemeinsame Erarbeitung von Anpassungsmaßnahmen, um den Erfolg langfristig zu sichern und auszubauen. Dabei spielen dann auch die Erstellung und Vermittlung von Absicherungsund Altersvorsorgekonzepten für die Praxis und das Privatleben eine wichtige Rolle.

Fazit Die Selbstständigkeit als Zahnarzt, Zahnärztin anzustreben, ob als Praxisneugründung, -übernahme oder in einer Gemeinschaftspraxis ist immer noch ein lohnendes Ziel. Heute mehr denn je ist man jedoch auf die fachgerechte, hochspezialisierte und autonome Beratung angewiesen. Wie angenehm ist es doch, einen erfahrenen betriebswirtschaftlichen Kenner an seiner Seite zu haben, um sich selbst auf die eigene Fachkompetenz und die ersten Ziele in der Selbstständigkeit fokussieren zu können. ✽

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Rechnen – mal anders Auch wirbellose Tiere sind zahlenkompetent

32 / 33 LIFESTYLE

Die kleine Mengenlehre der Bienen Ein Mensch bekommt ganz kurz eine Schachtel mit Bohnen gezeigt. Er soll sagen, wie viele es sind. Liegen bis zu vier Bohnen drin, stimmt die Antwort immer, bei fünf und mehr Bohnen ist sie meist falsch. Ein ähnliches Experiment haben Forscher nun mit Bienen gemacht – das Ergebnis ist verblüffend.

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ass Menschen eine Menge aus vier oder weniger Objekten stets fehlerfrei schätzen, ist seit 1871 bekannt. Es war der englische Ökonom W.S. Jevons, der das Bohnen-Experiment durchführte und die Ergebnisse im Wissenschaftsjournal Nature publizierte. Ab fünf und mehr Bohnen konnten seine Versuchspersonen die genaue Menge nur dann nennen, wenn sie länger in die Schachtel sehen und die Bohnen zählen durften. Mengen aus weniger als fünf Gegenständen auf einen Blick erfassen und voneinander unterscheiden: Mit dieser Fähigkeit steht der Mensch nicht alleine da. Auch Affen, Tauben und andere Wirbeltiere können das, wie spätere Untersuchungen gezeigt haben. Sogar Honigbienen sind dazu in der Lage. Das berichten Forscher vom Biozentrum der Universität Würzburg mit Kollegen aus Canberra (Australien) im Online-Journal PLoS ONE. „Damit haben wir erstmals nachgewiesen, dass auch wirbellose Tiere zahlenkompetent sind“, sagt Professor Jürgen Tautz von der Würzburger Beegroup. Die Wissenschaftler ließen ihre Bienen zu zwei nebeneinander ste-

henden Tafeln fliegen, die optisch unterschiedlich gestaltet waren. Auf der einen Tafel waren zwei Objekte abgebildet, auf der anderen nur eines. Jede Tafel hatte außerdem ein Loch, durch das die Bienen fliegen konnten. Hinter der Tafel mit zwei Objekten darauf fanden sie stets eine Belohnung, nämlich ein Schälchen mit zuckersüßem Wasser. Schnell hatten sie gelernt, wo das Futter versteckt war, und flogen nur noch zur Tafel mit den zwei Objekten. Nun stellten die Forscher die Bienen auf die Probe. Sie veränderten die Anordnung der Tafeln sowie Anzahl, Farbe und Form der darauf abgebildeten Objekte. Das Ergebnis: Die Bienen flogen immer zu der Tafel, auf der zwei Objekte zu sehen waren. Ob die Tafel rechts oder links stand, ob es sich bei den Gegenständen um rote Äpfel oder gelbe Punkte handelte, war ihnen egal – nur zwei mussten es sein. Zwei Objekte bedeuten Futter, das hatten die Bienen zuvor gelernt. Die richtige Tafel konnten sie auf Anhieb identifizieren. Diesen Versuch spielten die Forscher wieder und wieder durch. Sie trainierten die Bienen mal auf Tafel-

Drei Objekte auf der linken, vier auf der rechten Tafel: Honigbienen können die jeweilige Zahl auf einen Blick erfassen. Erst bei fünf und mehr Objekten gelingt ihnen das nicht mehr.

paare mit zwei und drei Objekten, dann auf welche mit drei und vier Objekten. Immer fanden die Bienen schnell heraus, zu welcher Tafel sie fliegen mussten. Erst bei Tafelpaarungen mit vier und fünf oder höheren Objektmengen scheiterten sie. Man vermutet, dass die Insekten ihr Können nutzen, um schnell die Zahl der Blüten an einem Zweig oder die Zahl anderer Bienen auf einer Blüte abschätzen zu können und sich dann schnell zwischen den Optionen „Landen“ oder „Durchstarten“ zu entscheiden. Den wirklichen Grund erforscht der Würzburger Doktorand Mario Pahl in Canberra.

Antike Hochkulturen: Bruch zwischen der Vier und der Fünf Auf eine kulturelle Besonderheit weist Professor Hans Joachim Gross, Mitglied der Beegroup und emeritierter Inhaber des Würzburger

Lehrstuhls für Biochemie, angesichts des neuen Forschungsergebnisses hin: In vielen antiken Hochkulturen gibt es einen auffallenden Bruch beim Übergang von der Zahl 4 zur Zahl 5. In der frühesten römischen Antike beispielsweise wurden die Ziffern 1 bis 8 so geschrieben: I, II, III, IIII, V, VI, VII, VIII. Im antiken Südarabien schrieben die Menschen I, II, III, IIII, U, UI, UII, UIII. Und bei den Maya in Mittelamerika sahen die Zahlen von 1 bis 8 so aus:*, **, ***, ****, I, *I, **I, ***I. „In diesen Hochkulturen mit einem entwickelten Kalender- und Rechnungswesen hat man bewusst oder unbewusst gefühlt oder verstanden, dass Objektzahlen bis vier ohne zu zählen richtig und fehlerfrei erkannt werden und dass bereits bei fünf Punkten oder Strichen gezählt werden muss. So hat man für die Zahl fünf eigene, neue Zeichen erfunden“, so die Wissenschaftler.

Schneller rechnen: Eigene Zeichen für die Fünf und die Zehn Und der Mensch von heute? Wenn er mit Strichlisten zählt, dann macht er bis zur Zahl vier jeweils einen Strich (I, II, III, IIII). Aber statt IIIII für fünf zu schreiben, streicht er einfach die IIII mit einem Querstrich durch – und hat damit ein neues Zeichen geschaffen, das ihm das Abzählen von fünf Strichen erspart. „Die Erfindung eines eigenen, neuen Zeichens für die Fünf beziehungsweise die Zehn macht es dem Menschen möglich, auch Zahlen wie VII und VIII auf einen Blick als sieben oder acht zu erkennen – ohne zählen zu müssen“, sagen die Forscher. Auf diese Weise könne man erheblich schneller rechnen. Dasselbe gelte für XII, XIII oder XXII etc. ✽

Stanislas Dehaene

Der Zahlensinn oder Warum wir rechnen können „Ein Bauer hat acht Kühe. Alle bis auf fünf sterben. Wie viele Kühe bleiben ihm? Drei?“ Haben auch bei Ihnen die Wörter „bis auf “ das Subtraktionsschema ausgelöst? Dieses Beispiel gibt schon einen kleinen Einblick, wie wir mit Zahlen umgehen, wie sie sich in unserer Vorstellung zu Zahlenstrahlen vereinigen und welche charakteristischen Farben sie für einige Menschen haben. Wir alle können rechnen, auch wenn wir es noch gar nicht gelernt haben.

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äuglinge können schon im Alter von wenigen Monaten erkennen, dass 1 plus 1 unmöglich gleich 1 und auch 2 minus 1 nicht gleich 2 sein kann. Stanislas Dehaene geht in seinem Buch Der Zahlensinn oder Warum wir rechnen können konsequenterweise noch einen Schritt weiter und beschäftigt sich in den ersten Kapiteln seines Buches mit unserem numerischen Erbe: Können Tiere rechnen? Hier geht es um rechnende Ratten und ein Pferd namens Hans, das sogar Brüche addieren konnte und somit die Erwartungen eines Lehrers an einen mittelmäßig begabten Schüler weit übertraf. Der Autor dieses spannenden und heiteren Werks ist Mathematiker, der sich vor allem mit experimenteller Psychologie beschäftigt. Viele Versuche belegen eindeutig, dass Tiere Anzahlen wahrnehmen können oder auch über einen zuverlässigen „inneren Zähler“ verfügen. Dieser „Verstehensreflex“ ist auch beim Menschen die Grundlage mathematischen Denkens, der unter Umständen zu überlisten ist. Deshalb kosten Dinge ja auch 0,99 und nicht 1,00 Euro. Je weiter man liest, desto spannender wird dieses Buch. So beschäftigt sich Dehaene auch mit den Mathematikgenies und Rechenkünstlern, die auf den ersten Blick die siebte Wurzel aus 170.859.375 ziehen können. Tatsächlich gibt es einfache Abkürzungen, die die Lösung nicht nur vereinfachen, sondern überhaupt erst möglich machen. Auch wie das Gehirn diese Aufgabe löst, beschreibt der Autor in diesem mit Beispielen und Geschichten gespickten Werk. Insgesamt eine Lektüre für alle, die nicht nur rechnen können, sondern auch wissen wollen, warum sie es können. Der Autor gibt in klarer und leicht verständlicher Sprache einen Überblick über die Wechselbeziehungen zwischen Mathematik und Gehirn und beschreibt genau, wo und wie Mathematik eigentlich statt✽ findet. Dehaene, Stanislas; „Der Zahlensinn oder Warum wir rechnen können“, Birkhäuser Verlag, 1999, gebunden, 311 Seiten, ISBN-10: 3764359609, ISBN-13: 978-3764359607

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Rechnen – mal anders Sonderausstellung zum 450. Todestag von Adam Ries

„Rechnen wie die Meister“ 34 LIFESTYLE Noch bis zum 30. Juni 2009 erinnert das Arithmeum im Forschungsinstitut für Diskrete Mathematik der Universität Bonn in einer Sonderausstellung an den 450. Todestag von Adam Ries am 30. März 1559. Die Ausstellung gibt einen interessanten Einblick in die umfassende Sammlung historischer Rechenbücher, über die das Arithmeum verfügt.

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as Sprichwort: „Das macht nach Adam Ries …“ ist auch heute noch jedem geläufig. Die Ausstellung geht der Frage nach, was Adam Ries und andere

Rechenmeister zu Beginn der Neuzeit wirklich bewirkt haben. Haben sie das Rechnen revolutioniert? Adam Ries und die Rechenmeister des 16. Jahrhunderts haben die indisch-arabischen Ziffern in Deutschland verbreitet. Das Rechnen unterschied sich vom Rechnen heutzutage jedoch ebenso sehr wie das didaktische Konzept bei der Vermittlung des Rechnens. In der Ausstellung kann das „Rechnen auf der Linie“ selbst ausprobiert werden. Zur Ausstellung erscheint auch eine limitierte Auflage von faksimilisierten Rechenbüchern und ein reich bebilderter Begleitband, in

dem Museumsdirektorin Dr. Ina Prinz eine historische Einordnung der Bücher liefert und anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele zeigt, wie damals gerechnet wurde. Weitere Informationen erhalten Interessenten auf der Homepage www.arithmeum.uni-bonn.de. ✽

Albrecht Beutelspacher, Marcus Wagner, Anna Zimmermann

Wie man durch eine Postkarte steigt ... und andere spannende mathematische Experimente In Gießen steht das erste mathematische Mitmach-Museum der Welt, das Mathematikum. Jährlich überzeugen sich dort mehr als 150.000 Besucher: Mathematik ist alles andere als langweilig!

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as kann man eigentlich mit der Würfelschlange und dem Kepler-Stern anstellen? Was mit der Pentagrammleuchte und der Cäsar-Scheibe? Zwei ausgefuchste Experimentatoren schnippeln, knicken und falten, was das Zeug hält, basteln Möbiusbänder und Doppelringe, bauen einen Spiegelkasten und steigen ganz ungeniert durch eine Postkarte. Faszinierende Mathematik zum „Be-greifen“ – ein Buch für kleine und große Mathematiker. Professor Dr. Albrecht Beutelspacher ist Mathematiker an der Justus-LiebigUniversität Gießen und Autor mehrerer Bücher, die Mathematik für die Öffentlichkeit kommunizieren. Er ist Direktor des Mathematikums in Gießen. ✽

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Beutelspacher, Albrecht; Wagner, Marcus; Zimmermann, Anna: „Wie man durch eine Postkarte steigt … und andere spannende mathematische Experimente“, Herder-Verlag, 2. Auflage, 2008, gebunden, 160 Seiten, ISBN-10: 3451296438, ISBN-13: 978-3451296437

PATIENTENBERATUNG IN DER ZAHNARZTPRAXIS

Erleichtern Sie sich den Einstieg in die Selbstständigkeit! Erfolgsrelevante, in der Gründungsphase besonders wichtige Themen werden in diesem Buch verständlich aufbereitet. Eine wertvolle Hilfe für Praxisgründer, Risiken zu minimieren und die eigene Praxis von Beginn an erfolgreich zu führen.

Überlassen Sie Patientengespräche nicht dem Zufall! Dieses Buch bietet eine Hilfestellung, das Beratungsgespräch in der Praxis optimal zu gestalten. Es werden Grundlagen der Kommunikation erklärt und konkrete Argumentationsstrategien und Verkaufsargumente für bestimmte Behandlungen aufgezeigt.

Herausgeber: Seiten: Bestell-Nr.: ISBN: Preis:

Autoren: Seiten: Bestell-Nr.: ISBN: Preis:

R. Hinz, H. Bolz 414 Seiten (Hardcover) 64201 978-3-941169-03-6 € 54,00

• Betriebswirtschaftliche Grundlagen • Praxissuche und -bewertung • Praxisplanung und -organisation • Praxisorientiertes Management und Marketing • Entscheidungskriterien für Behandlungsschwerpunkte • Wichtige rechtliche Bestimmungen • Grundlagen Abrechnungswissen • Erfahrungen erfolgreicher Praxisgründer

• Kommunikationsgrundlagen • Rechtliche Bestimmungen zur Aufklärungspflicht • Praxisbeispiele und Verkaufsargumente für ausgewählte Behandlungen

ARBEITSRECHT FÜR ZAHNÄRZTE Immer auf der richtigen Seite! Dieses Buch richtet sich an Zahnärzte, die gezielt Einfluss auf ihre Praxiskultur nehmen wollen. Mit ausgewählten Praxistipps und Formulierungsvorschlägen wird gezeigt, wie Sie Vorgaben des Arbeitsrechts nutzen können, um sie gezielt zur Mitarbeiterführung einzusetzen.

PRAXISMARKETING MIT SYSTEM Steigern Sie Ihre Erfolgsquote, indem Sie bewusst Marketingmaßnahmen einführen und ausbauen. In dieser Publikation werden Ihnen alle wesentlichen Marketingkonzeptionen und ihre Umsetzung vorgestellt. Ein Muss sowohl für Praxisgründer als auch für erfahrene Zahnärzte! Autoren:

K. Bochmann, S. David, H. Gensler, A. Handrock, T. Hopf, P. Raab, F. Steuer Seiten: 254 Seiten (Hardcover) Bestell-Nr.: 64202 ISBN: 978-3-941169-01-2 Preis: € 48,50

Autor: Seiten: Bestell-Nr.: ISBN: Preis:

M. von Harten ca. 200 Seiten (Hardcover) 64131 978-3-941169-04-3 € 51,50

• Aufklärung- und Beratungsfehler • Formen des Abrechnungsbetrugs • Verhalten bei der Durchsuchung der Zahnarztpraxis • Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht • mögliche standesrechtliche und strafrechtliche Folgen eines Strafverfahrens

ORGANISATION

 Information rund um Praxisführung  Kompaktes Wissen in leicht verständlicher Form  Aktuell und praxisnah

J. Pätzold 240 Seiten (Hardcover) 64101 978-3-941169-00-5 € 52,50

PRAXISSTRATEGIE UND WERBUNG IN DER ZAHNARZTPRAXIS Werbung für den Zahnarzt ist längst nicht mehr verboten – im Gegenteil! Der Autor zeigt Möglichkeiten auf, wie Sie den rechtlichen Spielraum bei der Positionierung und Strategieentwicklung der Praxis optimal nutzen können. Praxisführung juristisch abgesichert! Autor: Seiten: Bestell-Nr.: ISBN: Preis:

ZAHNARZTSTRAFRECHT – EIN LEITFADEN FÜR DIE PRAXIS DES ZAHNMEDIZINERS

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FACHINFORMATION

• Typische Fragestellungen des Arbeitsrechts im zahnärztl. Praxisalltag • Vermeidung und Lösung arbeitsrechtlicher Konflikte • Alle relevanten Aspekte im Praxisbetrieb: Arbeitsverträge, Mutterschutz, Arbeitszeiten etc.

• Positionierung und Strategieentwicklung • Mitarbeiterführung und -motivation • Gestaltung von optimalen Behandlungsgesprächen • Bedeutung von Patientenorientierung • Ausgewählte Marketingmaßnahmen • Factoring als Marketinginstrument

Dieses Buch soll dem Zahnmediziner die vielfältigen Berührungspunkte mit dem Strafrecht aufzeigen und bereits im Vorfeld helfen, strafrechtlich relevantes Verhalten zu vermeiden. Prägnante Beispiele aus der Praxis eines Strafverteidigers sollen dabei helfen, solche „Fallstricke“ zu erkennen, und den Zahnmediziner für diese Themenfelder sensibilisieren.

K. Lyck, P. Meyer, F. W. Schmidt 152 Seiten (Hardcover) 64203 978-3-941169-06-7 € 48,50

KOMMUNIKATION

K. Lyck, J. Pätzold ca. 220 Seiten (Hardcover) 64121 978-3-941169-06-12-8 € 48,50

• Marketingstrategien • Rechtliche Rahmenbedingungen • Zulässige Werbemaßnahmen

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PRAXISSTRATEGIE UND WERBUNG IN DER ZAHNARZTPRAXIS

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