A U S S C H R E I B U N G S U N T E R L A G E N

AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN Abholung und Behandlung von Strauch- und Baumschnitt OFFENES VERFAHREN Auftraggeber: Gemeindeverband für Abfallbeseitigung...
Author: Hertha Kohl
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AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN Abholung und Behandlung von Strauch- und Baumschnitt

OFFENES VERFAHREN

Auftraggeber:

Gemeindeverband für Abfallbeseitigung in der Region Tulln Minoritenplatz 1, 3430 Tulln

Ausschreibende Stelle/ Abgabeort:

Hoffmann & Sykora, Rechtsanwälte KG Nußallee 3, 3430 Tulln

Abgabetermin:

07.09.2016, 9.00 Uhr

Angebotseröffnung:

07.09.2016, 09.30 Uhr

Ablauf der Zuschlagsfrist:

31.12.2016, 24.00 Uhr

Auskunftsstelle:

Mag. Katharina Hauser, Gemeindeverband für Abfallbeseitigung in der Region Tulln, Minoritenplatz 1, 3430 Tulln, Tel: 02272/61344 Email: [email protected]

Unterschwellenbereich Teilvergaben ausgeschlossen Der Bieter hat Prüf- und Warnpflicht Angebote mit Rechenfehlern werden ausgeschieden.

Die gelb markierten Felder sind auszufüllen

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ANBOT Über: Abholung und Behandlung von Strauch- und Baumschnitt aus Gemeindesammelzentren des Gemeindeverbandes für Abfallbeseitigung in der Region Tulln 1. Allgemeines 1.1. Die vorliegende Ausschreibung und das Vergabeverfahren unterliegen den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006 idgF und den dazu ergangenen Verordnungen für den Unterschwellenbereich 1.2. Gewähltes Vergabeverfahren ist Bundesvergabegesetz 2006 idgF

das

offene

Verfahren

nach

dem

1.3. Gegenstand der Ausschreibung ist die Abholung und Behandlung von Strauchund Baumschnitt aus Gemeindesammelzentren des Gemeindeverbandes für Abfallbeseitigung in der Region Tulln 1.4. Auftraggeber ist der Gemeindeverband für Abfallbeseitigung im Bezirk Tulln, Minoritenplatz 1, 3430 Tulln Kontaktperson: Mag. Katharina Hauser, p.A. Gemeindeverband für Abfallbeseitigung in der Region Tulln, Minoritenplatz 1, 3430 Tulln 1.5. Einreichung der Angebote: 1.5.1. Die Angebote sind urschriftlich in einem verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift: „ACHTUNG nicht vor Anbotseröffnung öffnen – Ausschreibung Abholung und Behandlung von Strauch- und Baumschnitt, Anbotseröffnung am 07.09.2016 um 09.30 Uhr“ einzureichen 1.5.2. Für die Übermittlung stehen dem Bieter folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1.5.2.1. persönliche Übergabe bis spätestens 07.09.2016, 9.00 Uhr, Nußallee 3, 3430 Tulln – Mag. Johannes Sykora, Rechtsanwalt 1.5.2.2. Übermittlung auf dem Postweg: Dabei muss das Angebot – auf Kosten und Risiko des Bieters – bis spätestens 07.09.2016, 9.00 Uhr, bei Hoffmann & Sykora, Rechtsanwälte KG, Nußallee 3, 3430 Tulln, eingelangt sind 1.5.3. Der Bieter ist für das termin- und ortsgerechte Einlangen seines Angebotes verantwortlich. Angebote, welche nicht rechtzeitig in der genannten Räumlichkeit eingelangt sind, werden ungeöffnet ausgeschieden. 1.6. Eröffnung der Angebote: Die Angebote werden am 07.09.2016, 09.30 Uhr, im Büro des Gemeindeverbandes für Abfallbeseitigung in der Region Tulln, Minoritenplatz 1, 3430 Tulln, kommissionell eröffnet. Der Bieter oder sein bevollmächtigter Vertreter ist berechtigt an der Öffnung teilzunehmen (jeweils nur 1 Person)

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2. Vergabeverfahren: 2.1. Bieter 2.1.1. Bieter können alle physischen oder juristischen Personen sein, welche die Befugnis zur Lieferung und Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen besitzen und überdies leistungsfähig und zuverlässig sind 2.1.2. Der Bieter hat nach Aufforderung eine beglaubigte Abschrift der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister vorzulegen. Änderungen im Bewilligungsumfang der Gewerbeberechtigung, sowie im kaufmännischen und gesellschaftsrechtlichen Bereich, welche während der Leistungserbringung auftreten, sind dem Auftraggeber unverzüglich bekanntzugeben 2.1.3. Der Bieter hat nach Aufforderung den Nachweis zu erbringen, dass 2.1.3.1. gegen ihn kein Konkursverfahren oder kein gerichtliches Ausgleichsverfahren eingeleitet oder die Eröffnung eines Konkursverfahrens nicht mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wurde 2.1.3.2. er sich nicht in Liquidation befindet oder seine gewerbliche Tätigkeit eingestellt hat 2.1.3.3. gegen ihn oder – sofern es sich um juristische Personen, handelsrechtliche Personengesellschaften, eingetragene Erwerbsgesellschaften oder Arbeitsgemeinschaften handelt – gegen physische Personen, die in der Geschäftsführung tätig sind, kein rechtskräftiges Urteil ergangen ist, das seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt 2.1.3.4. er seine Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge oder der Steuern und Abgaben erfüllt hat 2.1.4. Der Nachweis gemäß Zif. 2.1.3.1. - 2.1.3.3. kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem Firmenbuch oder einer Strafregisterbescheinigung, aus der hervorgeht, dass diese Anforderungen erfüllt sind, sowie gemäß Zif. 2.1.3.4. durch Vorlage des letztgültigen Kontoauszuges der zuständigen Sozialversicherungsanstalt oder der letztgültigen Lastschriftanzeige der zuständigen Finanzbehörde oder gleichwertiger Dokumente erbracht werden 2.1.5. Der Auftraggeber kann von Bietern und deren Subunternehmen einen Auszug aus der Zentralen Verwaltungsstrafevidenz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit gemäß § 28b des Ausländerbeschäftigungsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung einholen. Der Bieter erteilt mit der Abgabe des Angebotes sein Einverständnis zur Einholung dieser Bestätigung. 2.1.6. Als Nachweis für die finanzielle und Leistungsfähigkeit ist auf Verlangen vorzulegen

wirtschaftliche

2.1.6.1. eine Erklärung über den Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre bezüglich der Dienstleistungen, die Gegenstand der Ausschreibung sind Seite 3 von 16

2.1.6.2. Angaben über die Anzahl der beschäftigten Dienstnehmer 2.1.7. Als Nachweis für die technische Leistungsfähigkeit hat der Bieter auf Verlangen folgende Unterlagen vorzulegen 2.1.7.1. eine Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Dienstleistungen mit Angabe des Rechnungswertes, des Leistungszeitpunktes sowie der Auftraggeber 2.1.7.2. sofern davon Leistungen in Arbeitsgemeinschaften erbrachten wurden, ist der Anteil des Unternehmers an der Leistungserbringung anzugeben 2.1.8. Der Bieter hat die Eigenerklärung iSd § 70 Bundesvergabegesetz 2006 laut Beilage zu ergänzen und unterfertigt abzugeben. Liegt die Eigenerklärung dem Angebot nicht bei, hat der Bieter binnen drei Werktagen nach Aufforderung die entsprechenden Nachweise gemäß 2.1.2. bis 2.1.7. vorzulegen. Diese Frist ist nicht erstreckbar. Fristablauf ist jeweils 24 Uhr des dritten Werktags ab Aufforderung. Bei ungenütztem Fristablauf, wird das Angebot ausgeschieden. Der Auftraggeber hat das Recht trotz vorliegender Eigenerklärung alle oder einzelne Nachweise gemäß 2.1.2. bis 2.1.7. zu fordern. Dafür gelten die oben beschrieben Frist- und Verzugsfolgen analog. 2.1.9. Bietergemeinschaften sind zulässig. Diesfalls ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Gemeinschaft rechtsgültig gefertigte Erklärung abzugeben, im Auftragsfall die Leistung als Arbeitsgemeinschaft zu erbringen. Überdies ist ein zum Abschluß und zur Abwicklung des Vertrages bevollmächtigter Vertreter namhaft zu machen. Die einzelnen Mitglieder verpflichten sich im Auftragsfall unbeschadet der internen Vereinbarungen, dem Auftraggeber gegenüber solidarisch zur vertragsgemäßen Erbringung der Leistung. Allenfalls erforderliche Sicherstellungsmittel sind ungeteilt durch den bevollmächtigten Vertreter beizubringen. Eine getrennte Rechnungslegung durch einzelne Partner der Arbeitsgemeinschaft ist nicht möglich. 2.1.10. Die Weitergabe des gesamten Auftrages ist, ausgenommen Kaufverträge und die Weitergabe an verbundene Unternehmen, unzulässig. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung nicht selbst zu erbringen, so hat er bei Angebotslegung in einem Begleitschreiben Art und Umfang der beabsichtigten Weitergabe der beabsichtigten Teilleistung bekanntzugeben und den Dritten zu benennen. Die Haftung des Auftragnehmers wird durch diese Angabe nicht berührt. Der Bieter darf Teile der Leistung nur insoweit übertragen, als der Subunternehmer die für die Ausführung seines Teils erforderliche Befugnis, die technische Leistungsfähigkeit und die berufliche Zuverlässigkeit besitzt. Der Bieter erklärt sich jedoch ausdrücklich für alle durch die Ausschreibung zu erbringenden Leistungen verantwortlich und übernimmt hiefür die volle Gewährleistung und Haftung gemäß § 1313a ABGB.

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2.1.11. Der Bieter hat den Verwertungsweg anzugeben. Die Verwertung des Endmaterials zu Kompost, durch Verbrennung oder in Form einer anderen stofflichen Nutzung darf nur in einer dafür genehmigten Anlage erfolgen. Der Nachweis der Verwertung in einer genehmigten Anlage hat zugleich mit dem Angebot zu erfolgen. Fehlt ein solcher Nachweis, wird das Angebot ausgeschieden. 2.1.12. Das Angebot muss genau dem Leistungsverzeichnis entsprechend erstellt werden. Es sind ausschließlich die von der ausschreibenden Stelle erstellten Vordrucke ohne jede Korrektur zu verwenden. Die Angebote sind so auszufertigen, dass ein Verwischen oder Entfernen der Schrift bzw. des Druckes bemerkbar wäre. Korrekturen von Bieterangaben müssen eindeutig und klar sein und so durchgeführt werden, dass zweifelsfrei feststeht, dass die Korrektur vor der Angebotsabgabe erfolgt ist. Diese müssen unter Angabe des Datums durch Unterschrift bestätigt werden. 2.2. Form und Inhalt der Angebote 2.2.1. Der Bieter hat sich bei Erstellung seines Angebotes in Form und Inhalt an das Leistungsverzeichnis und die gegenständlichen Vertragsbedingungen zu halten. 2.2.2. Ein gemäß der Ausschreibung unzulässiges Teilangebot wird von der Bewertung ausgeschlossen 2.2.3. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen 2.2.4. Fachausdrücke, die nicht in herstellerunabhängiger Weise zur allgemein anerkannten Terminologie zählen, sind erschöpfend zu erklären 2.2.5. Das Angebot ist unter dem Gesichtspunkt der vollständigen Funktionsfähigkeit der zu erbringen Leistung zu erstellen. Es dürfen daher im Angebot keinerlei Nebenteile, Komponenten und sonstige Leistungen fehlen, soweit sie für die zu erbringende Leistung erforderlich sind 2.2.6. Das Angebot ist frei von Zahlen- und Rechenfehlern abzugeben. Rechnerisch fehlerhafte Angebote werden ausgeschieden 2.2.7. Die Angebotsunterlagen sind vom Bieter zu prüfen. Die bei Anwendung pflichtgemäßer Obsorge und Sorgfalt erkennbaren Mängel bzw. Bedenken gegen die in der Ausschreibung geplante Art der Ausführung sind dem Auftraggeber unverzüglich unter Angabe der Gründe schriftlich bekanntzugeben. Erfolgt keine solche Mitteilung, so bestätigt der Bieter mit seiner Angebotsabgabe, dass er alle in den Angebotsunterlagen geforderten Leistungen als zweckmäßig und den gesetzlichen Bestimmungen sowie den anerkannten Regeln der Technik entsprechend erachtet und dass er im Falle einer Auftragserteilung die alleinige Haftung übernimmt 2.2.8. Mindestanforderungen der Ausschreibung sind erkennbar an den Formulierungen „ist zu“ und „hat zu“ (im Gegensatz etwa „soll“ oder „optional“). Bei Angaben ohne obige Formulierungen handelt es sich um Mindestanforderungen, sofern nicht im Leistungsverzeichnis anderes angeben ist. Die Nichterfüllung von Mindestanforderungen führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes Seite 5 von 16

2.2.9. Über die im Leistungsverzeichnis verlangten Anforderungen hinausgehende Erweiterungen des Angebotes müssen klar als solche Erweiterungen gekennzeichnet werden 2.2.10. Alle Preise sind Fixpreise für die Dauer der vertraglichen Bindung. 2.2.11. Die Preise sind exklusive Umsatzsteuer, inklusive allfälliger Abgaben und Gebühren, insbesondere Lizenz-, Verwertungs- und sonstiger Gebühren, in der Währungseinheit EURO abzugeben. 2.2.12. Die Abrechnung erfolgt monatlich im Nachhinein entsprechend der behandelten bzw. abgeholten Menge. 2.3. Der Bieter ist an sein Angebot bis 31.12.2016, 24.00 Uhr gebunden 2.4. Für die Ausarbeitung der Angebote gebührt keine besondere Vergütung 2.5. Vorbehalte des Bieters für den Fall, dass ihm der Zuschlag nicht erteilt wird, die Rückstellung jener besonderen Ausarbeitungen zu verlangen, für die keine Vergütung vorgesehen ist, werden nur dann berücksichtigt, wenn sie schriftlich erfolgen und vor Ablauf der Angebotsfrist einlangen 2.6. Der Bieter ist verpflichtet, die Ausschreibungsunterlagen einschließlich aller in den Beilagen der Ausschreibungsunterlagen genannten Teile und alle sonstigen im Zuge des Vergabeverfahrens bekanntgewordenen technischen und kaufmännischen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln und diese vertrauliche Behandlung durch seine Mitarbeiter sowie allfällige Vertreter sicherzustellen 2.6.1. Der Zuschlag wird dem billigsten Angebot erteilt. 2.7. Der Zuschlag wird schriftlich bis zum 31.12.2016, 24.00 Uhr, erteilt werden 3. Allgemeine Vertragsbestimmungen 3.1. Für die Ausführung der Leistung gelten folgenden Bedingungen als Vertragsbestandteil 3.1.1. allgemeine und besondere Vertragsbestimmungen 3.1.2. Ausschreibung samt Beilagen 3.1.3. Angebot 3.1.4. einschlägige österreichische Rechtvorschriften 3.2. Erfüllungsort: Als Ort der Leistung gilt: politischer Bezirk 3430 Tulln 3.3. Erfüllungszeit: Die Reaktionszeit, das heißt jene Zeitspanne, binnen derer Strauchund/oder Baumschnitt von den Gemeindesammelzentren abgeholt werden muss, beträgt höchstens zehn Kalendertage. Bei Abholung hat der Auftragnehmer sämtliches im Zeitpunkt der Abholung im betreffenden Gemeindesammelzentrum vorhandenes Material abzuholen. 3.4. Erfüllungsverzug: Wird die Reaktionszeit nicht eingehalten oder nicht sämtliches vorhandenes Material (auch allenfalls nach einer Meldung eingetroffene Seite 6 von 16

Mengen) abgeholt, haftet der Auftragnehmer für seine Verzögerungen und die seiner Subunternehmer. Insbesondere haftet er für die dem Auftraggeber erwachsenden Nachteile und Mehrkosten, die durch eine Ersatzvornahme, zu dessen Beauftragung der Auftraggeber ab dem 11. Kalendertag ab Verständigung des Auftragnehmers und bei Zurücklassen von mehr als 450 kg Restmaterial berechtigt ist, entstehen. Bei mehr als zweimaligem Verzug über mehr als 10 Kalendertage mit der Abholung oder mehr als zweimaligem Zurücklassen von mehr als 450 kg Restmaterial hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, die Vertragsstrafe und bei Verschulden des Auftragnehmers darüber hinaus den konkreten Schaden geltend zu machen. 3.5. Die Überschreitung der vereinbarten Reaktionszeit ist nur bei höherer Gewalt entschuldbar. Schlechtwetter oder Streik gelten nicht als höhere Gewalt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, in diesem Fall den Auftraggeber unverzüglich unter Angabe der voraussichtlichen Dauer zu verständigen, sofern eine Verzögerung der Erfüllung erkennbar ist oder tatsächlich eintritt 3.6. Vertragsstrafe: 3.6.1. Abholtermine: Werden die vereinbarten Abholtermine überschritten, ist der Auftraggeber berechtigt, als Vertragsstrafe für jeden Kalendertag der Überschreitung einen Betrag von 1% des angebotenen Gesamtpreises/Jahr der verspätet erbrachten Leistung, höchstens jedoch 30% des angebotenen Gesamtpreises von der Rechnungssumme abzuziehen. 3.7. Gewährleistung Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. 3.8. Leistungsumfang: Eine Überschreitung der Auftragssumme ist ohne schriftliche Zustimmung durch den Auftraggeber unzulässig und wird nicht bezahlt. Für allfällige Zusatzkosten muss eine Preisvereinbarung vor Beginn der Arbeiten vorliegen 3.9. Rechnungslegung: Alle Rechnungen sind prüfbar im Klartext dem Gemeindeverband für Abfallbeseitigung in der Region Tulln, Minoritenplatz 1, 3430 Tulln, vorzulegen. Jedes Kalendermonat ist im Nachhinein nach den tatsächlich erbrachten Leistungen (Abrechnung Schreddern, Sieben, Transport und Behandlung gemäß Leistungsverzeichnis) abzurechnen. Die Rechnungslegung hat innerhalb von 2 Wochen zu erfolgen. Die Rechnung muss sich eindeutig erkennbar auf die Positionen der Ausschreibung beziehen. Rechnungen, die durch Verwendung eigener Firmencodes oder Firmeninterna - über das Angebot hinausgehender - Aufgliederungen sachlich unprüfbar sind, werden nicht anerkannt. Den Rechnungen sind alle zur Überprüfung erforderlichen Unterlagen beizugeben. Fehlen wesentliche Belege, gelten die Rechnungen bis zur Beibringung der zur Überprüfung erforderlichen Unterlagen als nicht gelegt. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 6 Wochen nach Abnahme. Akontozahlungen bedürfen einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung. Teilrechnungen können nur nach Vereinbarung gelegt werden Seite 7 von 16

3.10. Rücktritt: Der Auftraggeber hat, abgesehen vom Rücktritt gemäß obiger Bestimmungen, in folgenden Fällen das Recht, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag schriftlich zu erklären: 3.10.1. Vorliegen von Umständen, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Auftrages offensichtlich unmöglich machen, sofern der Auftragnehmer diese zu vertreten hat 3.10.2. wenn der Auftragnehmer Handlungen setzt, um dem Auftraggeber in betrügerischer Absicht Schaden zuzufügen, insbesondere wenn er gegen die guten Sitten oder Grundsätze des Wettbewerbes verstoßende und für den Auftraggeber nachteilige Abreden mit anderen Unternehmern getroffen hat 3.10.3. wenn vom Auftragnehmer den Bediensteten des Auftraggebers, die mit dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags befasst sind, den guten Sitten widersprechende Vorteile versprochen oder zugewendet werden bzw. Nachteile unmittelbar angedroht oder zugefügt werden. 3.11. Verzicht auf Entschädigung: Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, bei Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag eine Entschädigung zu verlangen. 3.12. Rechtswahl/Gerichtsstand: Für den Vertrag gilt österreichisches Zivilrecht. Zur Entscheidung über Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird das Bezirksgericht Tulln vereinbart

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4. Leistungsgegenstand: Der Gemeindeverband für Abfallbeseitigung im Bezirk Tulln betreut ca. 24 Sammelplätze (Gemeindesammelzentren laut Anhang), zu denen insgesamt ca. 112.700 Einwohner ihren Strauch- und Baumschnitt bringen. Die verwerteten Mengen betrugen im Kalenderjahr 2015 ca. 10.500t. Es ist von einer durchschnittlichen Qualität und Zusammensetzung dieser Abfälle auszugehen. Die Bieter werden aufgefordert, sich von den Gegebenheiten ein näheres Bild zu machen und diese auch vor Ort zu erkunden. Die Behandlung und Abholung kann ab ca. 50 t Strauch- und Baumschnitt angefordert werden. Das Material ist vor Ort zu schreddern und danach zu sieben. 4.1. Schreddern: Bei Erreichen eines Sammelvolumens von ca. 200 m3 (Eingangsmaterial) an Strauch- und Baumschnitt kann der Auftragnehmer vom Auftraggeber verständigt werden. Das Eingangsmaterial ist vor Ort zu schreddern (Endmaterial). Für den Betrieb der Schredder ist nach Möglichkeit Biodiesel/Pflanzenöl zu verwenden. 4.2. Transport : Das gesamte Material ist von den jeweiligen Gemeindesammelzentren zu einer Verwertungsanlage zu transportieren. Dabei hat es sich um eine Verwertungsanlage zu handeln, die imstande ist, das Endmaterial entsprechend dem aktuellen Stand der Technik zu verarbeiten. Die Verwertungsanlage(n) sind unter Angabe von Name und Anschrift zu benennen. Für den Betrieb der Transportfahrzeuge ist nach Möglichkeit Biodiesel/Pflanzenöl zu verwenden. 4.3. Verwertung: Das Material ist bei entsprechenden Verwertungsanlagen, die eine ökologische Nutzung des Materials sichern, zu verwerten. Die Verwertung darf nur in Kompostierung oder Verbrennung im Rahmen von Fernwärmeerzeugung erfolgen. Name und Anschrift der Verwertungsanlage ist anzugeben. Bezüglich der Wiederverwertung ist zumindest ein rechtsgültiger Vorvertrag mit einem Abnehmer dem Anbot beizulegen. Erfolgt die Verwertung nicht nach ökologischen Gesichtspunkten (das sind: Kompostierung oder Verbrennung für Fernwärmeanlagen), wird das Angebot ausgeschieden. Es handelt sich bei den Sammelzentren teilweise um befestigte, teilweise um unbefestigte Flächen, jeweils nicht überdacht im Freien. Die Bieter werden aufgefordert, sich vor Angebotserstellung über die Örtlichkeit und Lage der einzelnen Sammelplätze sowie deren Zugänglichkeit ein Bild zu machen. Seite 9 von 16

Es muss bei jeder Abholung das gesamte zu diesem Zeitpunkt vorhandene Material verarbeitet und abtransportiert werden. Lediglich eine Rest von maximal 450kg Material darf nach Abschluss des Transport auf dem betreffend Lagerplatz zuzrückbleiben Lediglich zu Informationszwecken dient nachstehende Tabelle über die angefallenen Mengen im Jahr 2015. Ein Anspruch welcher Art immer kann aus diesen unverbindlichen Angaben nicht abgeleitet werden. Gemeinde

ASZ Absdorf Stetteldorf 525,30 ASZ Atzenbrugg 209,60 ASZ Fels 437,48 ASZ Grafenwörth 488,44 ASZ Großriedenthal 114,70 ASZ Großweikersdorf 394,86 ASZ JudenauBaumgarten 743,14 ASZ Kirchberg 363,64 ASZ Königsbrunn 305,74 ASZ Königstetten 160,10 ASZ Langenrohr 46,90 ASZ Mauerbach 666,52 ASZ Muckendorf 169,68 ASZ Pixendorf 386,40 ASZ Sieghartskirchen 1.186,04 ASZ Sitzenberg 241,96 ASZ St. AndräWördern 872,16 ASZ Tulbing 589,56 ASZ Tulln 1.155,26 ASZ Tullnerbach 562,48 ASZ Wolfsgraben 231,46 ASZ Würmla 266,66 ASZ Zeiselmauer 166,20

Die Auftragsvergabe erfolgt für die Kalenderjahre 2017 und 2018. Der Auftraggeber hat das Recht, die gegenständliche Vereinbarung um weitere 2 Kalenderjahre zu verlängern. Der Auftraggeber behält sich den Widerruf der Ausschreibung vor, falls keine repräsentative Anzahl von Angeboten einlangt und/oder die Angebote keine für die Verbandsgemeinden wirtschaftlich darstellbare Preisangebote aufweisen Seite 10 von 16

(insbesondere im Hinblick darauf, dass die entsprechenden Ausgaben in den mittelfristigen Finanzplänen der Verbandsgemeinden bereits enthalten sind).

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Summenblatt zur Ausschreibung: Abholung und Behandlung von Strauch- und Baumschnitt aus den Gemeindesammelzentren des Gemeindeverbandes für Abfallbeseitigung in der Region Tulln.

Gesamtpreis/t ohne Mwst.

EUR

Adresse: ......................... Telefon-Nummer: ......................... Telefax-Nummer: ......................... Email-Adresse: ............................

Adresse Verwertungsanlage:

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BIETERERKLÄRUNG: Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter 1.

alle Voraussetzungen für die Übernahme der Vertragspflichten zu erfüllen und die für die Erbringung der Leistung notwendigen Berechtigungen zu besitzen;

2.

dass gegen sein Unternehmen weder ein Konkursverfahren noch ein gerichtliches Ausgleichsverfahren eingeleitet oder die Eröffnung eines Konkursverfahrens mangels hinreichender Masse abgewiesen wurde, sein Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet und er seine gewerbliche Tätigkeit nicht eingestellt hat;

3.

dass er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern und Abgaben nachgekommen ist,

4.

dass weder gegen sein Unternehmen noch gegen die zur Geschäftsführung befugten Organe eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt;

5.

mit den in den Ausschreibungsunterlagen enthaltenen Bestimmungen einverstanden zu sein und sie für ein künftiges Vertragsverhältnis als bindend anzusehen, sodass alle Ausschreibungsunterlagen (inkl. aller Anlagen), welche nicht bloß verfahrensmäßigen oder informativen Inhalts sind, sowie sämtliche vom Bieter verlangten Nachweise und sonstigen Unterlagen, als Inhalt seines Angebotes gelten und bestätigt weiters, dass die Ausschreibungsunterlagen für die Erstellung des bindenden Angebotes genügt haben, und ermächtigt den Auftraggeber

6.

Auskünfte bei Kreditschutzverbänden über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens einzuholen,

7.

dass sämtliche für gegenständlichen Auftrag eingesetzte Aggregate (Schredder, Siebanlagen) ausschließlich Biodiesel/Pflanzenöl verwenden1

8.

dass sämtliche für gegenständlichen Auftrag eingesetzte LKW ausschließlich Biodiesel/Pflanzenöl verwenden1

9.

Verbindliche Angabe einer für dieses Vergabeverfahren vertretungs- und auskunftsbefugten Person. Dieser Person können in diesem Vergabeverfahren mit rechtsgeschäftlicher Wirksamkeit für die Bieter per Telefax Erklärungen und Entscheidungen des Auftraggebers zugestellt werden:

1



Vor- und Zuname: ........................



Stellung im Unternehmen: .............



Postanschrift: ................................

Nichtzutreffendes ist zu streichen Seite 13 von 16



Telefon-Nummer: .........................



Telefax-Nummer: .........................



Email-Adresse: ............................

………………………………………..

………………………………………..

Ort, Datum

rechtsgültige Unterschrift samt Firmenstampiglie

Anlagen:  Liste Verwertungswege  Eigenerklärung o

Erklärung Bietergemeinschaft

o



o



o

….

o

….

o



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Liste der Gemeindesammelzentren des Gemeindeverbands für Abfallbeseitigung im Bezirk Tulln, aus denen Baum- und Strauchschnitt abzuholen ist: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24.

ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ

Absdorf - Stetteldorf Atzenbrugg Fels Grafenwörth Großriedenthal Großweikersdorf Judenau-Baumgarten Kirchberg Königsbrunn Königstetten Langenrohr Mauerbach Muckendorf Pixendorf Sieghartskirchen Sitzenberg St. Andrä-Wördern Tulbing Tulln Tullnerbach Wolfsgraben Würmla Zeiselmauer Absdorf - Stetteldorf

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EIGENERKLÄRUNG

Ich, ……………………………………………………………………………………………….. erkläre, die in der Ausschreibung „Abholung und Behandlung von Strauch- und Baumschnitt“ des Gemeindeverbandes für Abfallbeseitigung in der Region Tulln, Minoritenplatz 1, 3430 Tulln festgelegten Eignungskriterien gemäß Punkt 2.1.2 bis 2.1.7. (berufliche Befugnis, berufliche Zuverlässigkeit, finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie technische Leistungsfähigkeit) zu erfüllen und die festgelegten Nachweise auf Aufforderung unverzüglich beibringen zu können.

Ich verfüge über folgende Befugnis(se):

………………………………………..

………………………………………..

Ort, Datum

rechtsgültige Unterschrift samt Firmenstampiglie

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