A i c h e l a u A i c h s t e t t e n G e i s i n g e n H u l d s t e t t e n P f r o n s t e t t e n T i g e r f e l d

Aichelau  Aichstetten  Geisingen  Huldstetten  Pfronstetten  Tigerfeld Jahrgang 2016 14. Januar 2016 Nummer 2 aus Aichstetten zum Vorsitzenden...
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Aichelau  Aichstetten  Geisingen  Huldstetten  Pfronstetten  Tigerfeld Jahrgang 2016

14. Januar 2016

Nummer 2

aus Aichstetten zum Vorsitzenden gewählt, Eberhard Bez aus Tigerfeld ist sein Stellvertreter. Der TGVorstand besteht aus fünf ordentlichen und fünf stellvertretenden Mitgliedern, diese wurden bei der TGVersammlung im November gewählt. Schon im Frühjahr soll mit der Wertermittlung begonnen werden, anschließend steht die Erstellung des Wege- und Gewässerplans an. Wenn alles optimal läuft, rollen in fünf bis sechs Jahren die Bagger im Gebiet. Öffentliche Bekanntmachung Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Gemeinden Zwiefalten, Langenenslingen, Pfronstetten und den Städten Riedlingen und Trochtelfingen über die gemeinsame Abwasserbeseitigung Glückwünsche zum 90. Geburtstag Die Glückwünsche der Gemeinde und des Ministerpräsidenten zum 90. Geburtstag sowie einen fasnetlichen Geschenkkorb überbrachte Bürgermeister Reinhold Teufel Anfang der Woche an Paul Renner aus Huldstetten. Der frühere Holzmacher hat zwar Probleme mit dem Gehen, ansonsten ist er aber noch sehr rüstig und verfolgt aufmerksam die aktuellen Entwicklungen.

Die Gemeinden Zwiefalten, Langenenslingen, Pfronstetten und die Städte Riedlingen und Trochtelfingen (genannt Kommunen) vereinbaren auf Grund von § 25 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) folgendes: § 1 - GEGENSTAND DER VEREINBARUNG Die Gemeinde Zwiefalten übernimmt die Aufgabe der Abwasserreinigung für die a) Gemeinde Pfronstetten für die Ortsteile Aichelau, Aichstetten, Geisingen, Huldstetten, Pfronstetten und Tigerfeld; b) Gemeinde Langenenslingen für die Ortsteile Friedingen, Dürrenwaldstetten und Ittenhausen; c) Stadt Trochtelfingen für den Ortsteil Wilsingen; d) Stadt Riedlingen für das Gewerbegebiet „Teutschhof, ehemaliges Munitionshauptdepot““. § 2 - SAMMELKLÄRANLAGE (1) Die Gemeinde Zwiefalten hat unterhalb des Ortsteiles Baach im Jahr 1982 – 1983 eine Sammelkläranlage erstellt und betreibt diese Anlage eigenverantwortlich. (2) Die Gemeinden Langenenslingen und Pfronstetten und die Städte Riedlingen und Trochtelfingen sind berechtigt und verpflichtet, das in § 1 genannten Gebieten anfallende Abwasser der Kläranlage zuzuleiten.

TG-Vorstand wählt Vorsitzenden Bei der konstituierenden Sitzung des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft (TG) im Flurneuordnungsverfahren Aichstetten / Tigerfeld wurde Georg Schneider

§ 3 - ABWASSERSAMMLER (1) Die Abwasserzuleitungssammler werden von den Kommunen auf ihrem Gemarkungsgebiet in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten hergestellt und unterhalten.

Gemeinde Pfronstetten

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(2) Ausgenommen von Absatz 1 sind folgende Sammlerabschnitte auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Zwiefalten: a) von der Markungsgrenze Geisingen bis zur Anschlussstelle des Zuleitungssammlers Upflamör im Geisinger Tal (Übergabeschacht Upflamör / Geisinger Tal) (siehe Lageplan Teilstück AB), b) von der Markungsgrenze Friedingen bis zur Anschlussstelle des Sammlers Pflummern bei der Kohlplatte im Friedinger Tal (Übergabeschacht Muni-Depot/Friedinger Tal), (siehe Lageplan Teilstück CD) c) von den Markungsgrenze Pflummern bis zur Anschlussstelle des Sammlers Langenenslingen bei der Kohlplatte im Friedinger Tal (Übergabeschacht Muni-Depot/Friedinger Tal) (siehe Lageplan Teilstück ED) und d) von der Anschlussstelle Friedingen/Pflummern (Übergabeschacht Friedinger Tal) bis zur Anschlussstelle beim Tanzplatz (Übergabeschacht Tanzplatz (siehe Lageplan Teilstück DF). (3) Die Abwasserzuleitungssammler nach Absatz 2 werden von folgender Kommune hergestellt und unterhalten: a) Der Zuleitungssammler nach Absatz 2a) von der Gemeinde Pfronstetten. Die Gemeinde Pfronstetten hat gegenüber der Stadt Trochtelfingen einen Erstattungsanspruch, der in einer gesonderten Vereinbarung geregelt ist. b) Der Zuleitungssammler nach Absatz 2b) von der Gemeinde Langenenslingen. c) Der Zuleitungssammler nach Absatz 2c) von der Stadt Riedlingen. d) Der Zuleitungssammler nach Absatz 2d) von der Gemeinde Langenenslingen. Hierzu treffen die Gemeinden Langenenslingen und die Stadt Riedlingen eine gesonderte Vereinbarung. § 4 - BESCHRÄNKUNG DER ABWASSERMENGEN UND EINLEITUNGSBESCHRÄNKUNGEN (1) Die Kommunen verpflichten sich, der Sammelkläranlage nur Rohabwasser zuzuleiten und jeglichen ständigen Zufluss von Fremdwasser in die Sammelkläranlage zu verhindern. (2) Die Kommunen erlassen in ihren Abwassersatzungen gleich lautende Bestimmungen über die Ausschlüsse und Einleitungsbeschränkungen entsprechend der jeweils gültigen Satzung der Gemeinde Zwiefalten. (3) Soweit Abwässer eines Gewerbebetriebes in das Abwasserleitungsnetz eingeleitet werden sollen, die durch den aktuell geltenden Anteil der Einwohnergleichwerte nicht abgedeckt sind, verpflichtet sich die Sitzgemeinde ein qualifiziertes Gutachten über eine etwaige Vorbehandlung dieser Abwässer sowie über Einleitungsmöglichkeiten und Bedingungen einzuholen und zur Prüfung dem zuständigen Wasserwirtschaftsamt vorzulegen. § 5 - VERTEILUNG DER KOSTEN (1) Für den Anschluss der in § 1 a) bis d) genannten Teilorte an die Abwasserbeseitigungsanlage Zwiefalten haben die Gemeinden Pfronstetten und Langenenslingen, die Stadt Trochtelfingen und die Stadt Riedlingen an die Gemeinde Zwiefalten für Maßnahmen zur Erweiterung, Modernisierung und Instandhaltung ab dem

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01.01.2015 zu entrichten: a) Einen Baukostenanteil an der Sammelkläranlage. b) Einen Baukostenanteil an dem gemeinsam genutzten Sammlerabschnitt von der Anschlussstelle Tanzplatz bis zur Sammelkläranlage (siehe Lageplan Teilstück F bis KLA). c) Die Baukostenanteile an den übrigen gemeinsam genutzten Sammlerabschnitten verteilen sich wie folgt: aa) beim Abwassersammler von der Anschlussstelle Upflamör bis zum Tanzplatz (siehe Lageplan Teilstück BF) teilen sich die Gemeinden Zwiefalten, Pfronstetten und die Stadt Trochtelfingen die Baukosten; bb) beim Abwassersammler vom Übergabeschacht im Friedinger Tal bei der Kohlplatte bis zum Tanzplatz (siehe Lageplan Teilstück DF) teilen sich die Gemeinde Langenenslingen und die Stadt Riedlingen die Baukosten. cc) beim Abwassersammler vom RÜB Geisingen bis zum Zusammenschluss mit Upflamör (siehe Lageplan Teilstück AB) teilen sich die Gemeinde Pfronstetten und die Stadt Trochtelfingen die Baukosten. Bezüglich der Sammler bb) – cc) bestehen zwischen den betroffenen Städte und Gemeinden gesonderte Vereinbarungen. (2) Die Baukostenanteile an der Sammelkläranlage berechnen sich je zur Hälfte nach dem Verhältnis der Einwohner und Einwohnergleichwerte der an die Kläranlage angeschlossenen Teilorte bzw. Ortslagen und zur Hälfte nach dem Verhältnis der Abwassermengen aus dem Trockenwetterabfluss. Es entfallen auf: E + EGW

TWA l/sek.

Durchschnitt =Kostenanteil

Zwiefalten

14.790 = 76,43%

41,9 l = 69,83%

73,13 %

Pfronstetten

2.990 = 15,45%

10,6 l = 17,67%

16,56 %

Langenenslingen

800 = 4,13%

4,0 l = 6,67%

5,40 %

Trochtelfingen

570 = 2,95%

2,5 l = 4,17%

3,56 %

Riedlingen

200 = 1,03%

1,0 l = 1,66%

1,35 %

19.350 E + EGW

60,0 l / sek.

100,00 %

Stadt/Gemeinde

Summe

(3) Die Baukostenanteile am gemeinsamen Sammler (Absatz 1b) berechnen sich nach dem Verhältnis der Abwassermengen aus dem Trockenwetterabfluss. Es entfallen auf: Stadt/Gemeinde

TWA l/sek.

Kostenanteil

Zwiefalten

41,9 l/sek.

69,83 %

Pfronstetten

10,6 l/sek.

17,67 %

Langenenslingen

4,0 l/sek.

6,67 %

Trochtelfingen

2,5 l/sek.

4,17 %

Riedlingen

1,0 l/sek.

1,66 %

Summe

60,0 l/sek.

100,00 %

(4) Der Baukostenanteil am Zuleitungssammler vom Anschluss Upflamör bis zum Tanzplatz (Absatz 2aa) berechnet sich nach dem Verhältnis der Abwassermengen aus dem Trockenwetterabfluss.

Gemeinde Pfronstetten

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Es entfallen auf: Stadt/Gemeinde

TWA l/sek.

Kostenanteil

Zwiefalten

41,9 l/sek.

76,2 %

Pfronstetten

10,6 l/sek.

19,3 %

Trochtelfingen

2,5 l/sek.

4,5 %

Summe

55,0 l/sek.

100,00 %

(5) Die jährlichen Unterhaltungs- und Betriebskosten (ohne Schuldendienst) für die Sammelkläranlage und für den unter Abs. 1 b genannten Sammlerabschnitt vom Tanzplatz bis zur Kläranlage verteilen sich zur Hälfte nach dem Verhältnis der Einwohner und Einwohnergleichwerte der an die Kläranlage angeschlossenen Teilorte bzw. Ortslagen und zur Hälfte nach dem Verhältnis der Abwassermengen aus dem Trockenwetterabfluss. Es entfallen auf: E + EGW

TWA l/sek.

Durchschnitt =Kostenanteil

Zwiefalten

14.790 = 76,43%

41,9 l = 69,83%

73,13 %

Pfronstetten

2.990 = 15,45%

10,6 l = 17,67%

16,56 %

Langenenslingen

800 = 4,13%

4,0 l = 6,67%

5,40 %

Trochtelfingen

570 = 2,95%

2,5 l = 4,17%

3,56 %

Riedlingen

200 = 1,03%

1,0 l = 1,66%

1,35 %

19.350 E + EGW

60,0 l / sek.

100,00 %

Stadt/Gemeinde

Summe

Die Gemeinde Zwiefalten wird jährlich die angefallenen Unterhaltungs- und Betriebskosten innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Rechnungsjahres nachweisen und die anteiligen Kosten anfordern. Sie sind innerhalb eines Monats nach Rechnungsstellung zu zahlen. (6) Falls sich die für die Kostenverteilung zugrunde gelegten Werte wesentlich ändern, verpflichten sich die beteiligten Partner über eine neue Kostenverteilung zu verhandeln. (7) Der Bau, die Unterhaltung und der Betrieb von Anlagen zur Behandlung von Abwasser, insbesondere Regenüberlaufbecken, obliegen der jeweiligen Sitzgemeinde und sind nicht Bestandteil dieser Vereinbarung. § 6 - ZUSÄTZLICHE EINRICHTUNGEN UND ERWEITERUNGEN (1) Werden zur Reinigung der Abwässer aufgrund gesetzlicher Vorschriften zusätzliche Einrichtungen erforderlich, so erfolgt die Kostenverteilung nach dem gleichen Verhältnis, wie für die Sammelkläranlage nach § 5 Abs. 2. (2) Sofern die Kläranlage durch Überschreitung der EGW-Anteile und Abwassermengen einer Kommune erweitert werden muss, hat diese die entsprechenden Investitionskosten zu tragen. Das gleiche gilt, wenn durch eine Kommune spezielle Erfordernisse oder Anforderungen bei der Sammelkläranlage oder bei den gemeinsamen Sammlern notwendig werden. § 7 - VERWALTUNG UND BETRIEB (1) Die Gemeinde Zwiefalten verwaltet die Sammelkläranlage. Ihr obliegt der gesamte Betrieb und Wartung dieser Anlage. (2) Der Gemeinde Zwiefalten obliegt die Rechnungsfüh-

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rung für die Unterhaltung und den Betrieb der Anlage. Die Gemeinden Pfronstetten, Langenenslingen und die Städte Trochtelfingen und Riedlingen erhalten jährlich mit der Vorjahres-Abrechnung einen Teilhaushaltsplan des laufenden Planjahres für die Sammelkläranlage. (3) Für die Verwaltung erhält die Gemeinde Zwiefalten keine Entschädigung. § 8 - BETRIEBSSTÖRUNGEN, UNTERRICHTSPFLICHT (1) Bei Betriebsstörungen oder Außerbetriebsetzung von Betriebsteilen der Sammelkläranlage wegen Ausbesserungsarbeiten, sind die beteiligten Kommunen sofort in Kenntnis zu setzen, wenn diese Maßnahmen Auswirkungen auf den Abwasserabfluss in den angeschlossenen Gemeinden haben. (2) Bei Auftreten von Mängeln und Schäden, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz, es sei denn, die Gemeinde Zwiefalten hat ihre Sorgfalts- und Überwachungspflicht schuldhaft verletzt. (3) Die Vertreter der Kommunen können die Sammelkläranlage jederzeit besichtigen und in die Rechnungsführung Einsicht nehmen. § 9 - HAFTUNG (1) Die beteiligten Kommunen haften als Einleiter gesamtschuldnerisch für alle Schäden, die durch eine Verunreinigung am Vorfluter der Kläranlage Zwiefalten entstehen (§ 22 Wasserhaushaltsgesetz), sofern der eigentliche Verursacher nicht ermittelt werden kann. (2) Ein Schadenersatzanspruch ist nach dem Maßstab des § 5 Abs. 5 auf die Kommunen aufzuteilen. (3) Bei Haftungsfällen, die über direkte Einleitung (Entlastungsbauwerke) entstehen, haftet der zuständige Betreiber. § 10 - SONSTIGE RECHTE UND PFLICHTEN (1) Die Gemeinde Zwiefalten muss die beteiligten Kommunen anhören: a) Vor Übernahme dauernder Verpflichtungen und Verbindlichkeiten oder zur Einräumung fortdauernder Rechte an Dritte im Zusammenhang mit dem Betrieb der Sammelkläranlage. b) Zu Beschlüssen über die Erneuerung und Erweiterung der Anlage. c) Bei Unterhaltung und den Betrieb der Anlagen, wenn über- oder außerplanmäßigen Ausgaben von mehr als 30 000 € im Einzelfall gegenüber den Planansätzen entstehen. (2) Die Gemeinde Zwiefalten soll nach den wasserrechtlichen Bestimmungen Erlaubnisinhaberin zur Einleitung der gereinigten Abwässer in die Zwiefalter Aach werden. Die direkte Inanspruchnahme eines Gewässers bei den Entlastungsbauwerken außerhalb der Sammelkläranlage ist jeweils Sache der Betroffenen. (3) Die beteiligten Kommunen verpflichten sich, die der Gemeinde Zwiefalten als Erlaubnisinhaberin erteilten Auflagen in gleicher Weise zu erfüllen. § 11 - DAUER DER VEREINBARUNG (1) Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Vereinbarungspartner verpflichten sich, eine Kündigung nur aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses anzustreben, wobei die Interessen der anderen Gemeinden gebührend gewürdigt werden

Gemeinde Pfronstetten

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müssen. (2) Vereinbarungen über Änderung und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und Zustimmung aller beteiligten Kommunen. § 12 - INKRAFTTRETEN Die Vereinbarung tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt treten die Vereinbarung zwischen der Gemeinde Zwiefalten und den Gemeinden Pfronstetten und Langenenslingen sowie der Stadt Trochtelfingen vom 21.01.1991 sowie der öffentlich rechtliche Vertrag mit der Wehrbereichsverwaltung V vom 29. Januar 1991 außer Kraft. Für die öffentliche Bekanntmachung sind die Satzungen über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der jeweiligen Kommune maßgebend. Die Vereinbarung bedarf gemäß § 25 Abs. 2 in Verbindung mit § 28 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) der Genehmigung des Regierungspräsidiums Tübingen. Zwiefalten, den 2. Dezember 2015 Für die Gemeinde Zwiefalten (aufgrund Gemeinderatsbeschluss vom 16.09.2015) gez. Bürgermeister Henne Für die Gemeinde Langenenslingen (aufgrund Gemeinderatsbeschluss vom 21.09.2015) gez. Bürgermeister Schneider Für die Gemeinde Pfronstetten (aufgrund Gemeinderatsbeschluss vom 30.09.2015) gez. Bürgermeister Teufel Für die Stadt Riedlingen (aufgrund Gemeinderatsbeschluss vom 18.12 2014) gez. Bürgermeister Schafft Für die Stadt Trochtelfingen (aufgrund Gemeinderatsbeschluss vom 15.09.2015) gez. Bürgermeister Niesler Genehmigungsvermerk: Das Landratsamt Reutlingen hat im Auftrag des Regierungspräsidiums Tübingen mit Erlass vom 15. Dezember 2015 gem. § 25 Abs. 4 i.V.m. § 28 Abs. 2 Nr. 1 GKZ die vorstehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung genehmigt. Anlage Einzugsgebiet der Kläranlage Zwiefalten

Grundsteuer 2016 Die Grundsteuerjahresbescheide 2016 wurden Ihnen zwischenzeitlich zugestellt. Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass die erste Grundsteuerrate am 15.02.2016 zur Zahlung fällig ist. Den zu zahlenden Steuerbetrag entnehmen Sie bitte Ihrem Grundsteuerbescheid. Bei Jahreszahlern wird der Grundsteuergesamtbetrag am 01.07.2016 fällig. Um den Arbeitsaufwand möglichst gering zu halten und vor allem Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden, bitten wir alle Steuerpflichtigen, die bisher noch nicht Abbucher sind, uns eine Abbuchungsermächtigung zu erteilen. Weiter Auskünfte erhalten Sie beim Steueramt der Gemeinde Pfronstetten – Rathaus (Zimmer 2) -, Telefon 07388/9999-13. Hinweis: Bei Grundstücksverkäufen (Eigentümerwechsel) während des Jahres, bleibt der Verkäufer Steuerschuldner bis zum Ablauf des Jahres, in dem der Verkauf stattgefunden hat. Der Steuerübergang ist im Bewertungsgesetz in Verbindung mit dem Grundsteuergesetz so geregelt, dass dieser erst zum 01.01. des auf den Verkauf (Eigentümerwechsel) folgenden Jahres erfolgt. Die Vereinbarung im Kaufvertrag über den Steuerübergangstermin ist nur privatrechtlich von Bedeutung und gilt nur im Innenverhältnis zwischen Veräußerer und Erwerber.

MEDIZINISCHE NOTFALLDIENSTE Die Notdienste sind am Wochenende (Sa. 8 Uhr bis Mo 7 Uhr) und werktags (ab 19 Uhr) zu erreichen. Ärztlicher Notfalldienst: 116 117 Zahnärztlicher Notfalldienst (0180) 5 91 16 40 Sprechstunden des Notdienstes am Wochenende: 9 bis 10.30 Uhr und 16 bis 17 Uhr. Die Inanspruchnahme des ärztlichen Notdienstes ist praxisgebührenpflichtig. Apotheken-Notdienst: (0180) 5 00 29 63 oder im Internet: www.LAK-BW.notdienst-portal.de

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Tagesordnung: 1. 2. 3. 4. 5. ABFALLTERMINE Restmüll Gelber Sack Altpapier Bio-Tonne

Montag, 25.01.2016 Montag, 28.12., 25.01.2016 Montag, 18.01.2016 Montag, 25.01.2016

SONSTIGE MITTEILUNGEN Kleiderspende für Flüchtlinge Für die Flüchtlinge in Tigerfeld werden dringend gesucht: Warme Winterkleidung für Herren (kleine Größen), Handschuhe, Mützen, Schals, Unterwäsche, Duschtücher, sowie Winterschuhe für Herren in verschiedenen Größen. Abzugeben im Rathaus in Pfronstetten.

6. 7. 8. 9.

Begrüßung Jahresbericht Kassenbericht Entlastung des Vorstandes Wahl der/des Vorsitzenden und des/der Kassierers/Kassiererin Wahl der zwei Kassenprüfer Aktuelle Themen und Aussicht bzw. Planung für aktuelles und folgendes Jahr Abstimmung über Anschaffung(-en) Sonstiges/Wünsche und Anträge

Sollten Ihnen weitere Punkte auf der Tagesordnung wichtig erscheinen, melden Sie sich bitte bei der Vorsitzenden, Frau Bisinger (Tel. 07373/690), oder im Sekretariat der Schule (Tel. 07388/240). gez. Der Vorstand

Schornsteinreinigung Ab Donnerstag 14. Jan. 2016 wird in Pfronstetten, und ab Mittwoch 20. Januar 2016 in Tigerfeld, die Schornsteinreinigung durchgeführt. Albrecht Fischer Schornsteinfegermeister

ERINNERUNG! Nicht vergessen!

Einladung zur Mitgliederversammlung Zu unserer diesjährigen ordentlichen Mitgliederversammlung laden wir unsere Mitglieder, alle Eltern unserer Wunderbuch-Grundschüler und der Kindergartenkinder sowie Freunde und Gönner nochmals herzlich ein am Donnerstag, 21. Januar 2016, um 19.00 Uhr in der Wunderbuch-Grundschule.

Hoher Wirkungsgrad und viel Wohnkomfort Moderne Heizungen können mehr als Wärme Kaum jemand fährt noch mit einem Auto aus den 80er Jahren herum – Heizungsanlagen aus der Zeit der Karottenhose gibt es jedoch noch etliche. Wer die veraltete Technik durch moderne ersetzt, spart nicht nur Energie und Heizkosten. Er wird auch mit hohem Wohnkomfort verwöhnt. Die unabhängige KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen sagt, warum sich ein Austausch lohnt. „Die Technik alter Heizungen ist genauso überholt wie die von PKW-Oldtimern“, macht Tobias Kemmler, Geschäftsführer der KlimaschutzAgentur deutlich. Denn moderne Heizsysteme sind – wie neue Autos – nicht nur in puncto Energieeffizienz deutlich besser. Sie schaffen auch punktgenau Behaglichkeit. Doch wann genau ist ein neuer Heizkessel angesagt? „Wenn Sie im Heizraum die Wäsche trocknen können, ist der Kessel schlecht gedämmt und zu alt“, sagt Kemmler. Viele betagte Anlagen befinden sich zudem pausenlos in Heizbereitschaft. Denn Warmwasserbereitung und Heizfunktion sind hier gekoppelt, und der Warmwasserboiler muss 365 Tage im Jahr auf 70 Grad erhitzt werden.

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Zeitgemäße Heizkessel arbeiten hocheffizient: Sie passen sich automatisch an den aktuellen Wärmebedarf an. Der Kessel ist gut gedämmt, so dass keine Wärme an den Heizraum verlorengeht. Auch die Umwelt wird nicht mehr beheizt, da die Abgastemperatur wesentlich niedriger ist als bei alten Kesseln. Insgesamt hat die Heizungsanlage dadurch einen hohen Jahresnutzungsgrad – das spart eine Menge an Energie und Kosten. Auch ein Blick auf die antike Umwälzpumpe lohnt: Eine neue, geregelte Hocheffizienzpumpe verringert die Stromrechnung um bis zu 150 Euro im Jahr. „Moderne, intelligente Regelungsanlagen und programmierbare Ventile berücksichtigen obendrein sogar Ihre persönlichen Bedürfnisse“, ergänzt der Agenturleiter. Sie sorgen dafür, dass in den Räumen stets die gewünschte Temperatur herrscht. So wird die neue Heizung nicht nur zum Sparschwein, sondern auch zu einem guten Freund. Sie erwägen im neuen Jahr einen Heizungsaustausch? Bei der unabhängigen KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen erhalten Sie dazu eine kostenlose, unverbindliche Erstberatung – auch zu den aktuellen Förderprogrammen von Bund und Land. Terminvereinbarung für ein individuelles Beratungsgespräch unter 0 71 21-14 32 571 oder über www.klimaschutzagenturreutlingen.de. Zahl des Monats: 1 Rund eine Million Heizkessel in Baden-Württemberg sind 15 Jahre alt oder älter und sollten ausgetauscht werden. Etwa 318.000 Öl- und Gasheizkessel haben sogar mehr als 26 Heizjahre hinter sich. (Quelle: FVSHKBW; Daten von Ende 2014) Grafik Altersstruktur der Öl- und Gasheizkessel in BadenWürttemberg

Zehn Jahre Mittelstandspreis für soziale Verantwortung: Ministerium für Finanzen und Wirtschaft, Caritas und Diakonie in Baden-Württemberg loben Preisträger aus Stuttgart, 7. Januar. Das gesellschaftliche Engagement kleiner und mittlerer Unternehmen im Land ist herausragend: Viele Mittelständler setzen sich freiwillig für soziale und gesellschaftliche Belange ein. Vor diesem

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Hintergrund loben das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft gemeinsam mit Caritas und Diakonie in Baden-Württemberg bereits zum zehnten Mal den Mittelstandspreis für soziale Verantwortung aus. Sie würdigen damit auch im Jubiläumsjahr den engagierten Beitrag kleiner und mittlerer Unternehmen im Bereich Corporate Social Responsibility (CSR). Land, Diakonie und Caritas verleihen mit dem Preis als Auszeichnung auch die Lea-Trophäe. Sie steht für Leistung, Engagement und Anerkennung. Alle Unternehmen im Land mit maximal 500 Beschäftigten können sich ab sofort für den Mittelstandspreis für soziale Verantwortung bewerben. Voraussetzung ist, dass sie Wohlfahrtsverbände, soziale Organisationen, Initiativen, Einrichtungen oder (Sport-) Vereine unterstützen und sich mit ihnen in einem gemeinsamen Projekt gesellschaftlich engagieren. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 31. März 2016. "Das große unternehmerische Engagement der badenwürttembergischen Mittelständler im Bereich Corporate Social Responsibility ist ein Ausdruck der sozialen und wirtschaftlichen Stärke unseres Landes. Mit dem diesjährigen Mittelstandpreis können wir bereits zum zehnten Mal innovative CSR-Aktivitäten in BadenWürttemberg auszeichnen. Damit zeigen wir ein weites Mal: Die CSR-Landschaft in Baden-Württemberg ist vielfältig und bundesweit einmalig", sagt Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid. "In Baden-Württemberg zeigen die Unternehmen, dass es sich lohnt, Verantwortung zu übernehmen: So wird unsere Gesellschaft gerechter, menschlicher und lebenswerter", so die beiden Caritasdirektoren Pfarrer Oliver Merkelbach (Stuttgart) und Monsignore Bernhard Appel (Freiburg). In diesem Engagement lebten die Unternehmer eine uralte, christliche Vision des sozialen Miteinanders. "Sie verbinden dabei ein kluges unternehmerisches mit einem solidarischen Handeln." "Der Mittelstandspreis macht gesellschaftliches Engagement sichtbar", erklären die beiden Vorstandsvorsitzenden der Diakonischen Werke Oberkirchenrat Dieter Kaufmann (Württemberg) und Oberkirchenrat Urs Keller (Baden). "Er schlägt in besonderer Weise eine Brücke zwischen wirtschaftlichem Handeln und ethischer Verantwortung. Wir sind stolz, über diesen Preis Ansporn für soziales Engagement zu geben und dieses würdigen zu können." Diakonie, Caritas und Ministerium wollen mit dem Mittelstandspreis für soziale Verantwortung ihren Dank und ihren Respekt für die Unternehmen im Land ausdrücken. Mit der öffentlichen Anerkennung dieser CSR-Aktivitäten wollen sie zugleich alle Unternehmen im Südwesten motivieren, ihr bisheriges gesellschaftliches Engagement fortzuführen. Zusammen mit den Landesbischöfen Dr. h. c. Frank Otfried July (Evangelische Landeskirche Württemberg), Prof. Dr. Jochen Cornelius-Bundschuh (Evangelische Landeskirche Baden) sowie den Bischöfen Dr. Gebhard Fürst (Diözese Rottenburg-Stuttgart) und Erzbischof Stephan Burger (Erzdiözese Freiburg) hat der Finanzund Wirtschaftsminister die Schirmherrschaft für den bundesweit teilnehmerstärksten Wettbewerb im Bereich Corporate-Social-Responsibility von kleinen und mittleren Unternehmen übernommen. Aus Sicht der Bischöfe

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macht der Preis Lust, sich aktiv einzubringen. "Alle profitieren vom gesellschaftlichen Engagement: die Unterstützten, die Gesellschaft und nicht zuletzt auch die Unternehmen selbst. Daher ermutigen wir jeden Mittelständler, der sich für die Allgemeinheit einbringt, sich für den Preis zu bewerben." Geschäftsstelle Mittelstandspreis c/o DiCV Rottenburg- Stuttgart e.V. Kim Hartmann Strombergstraße 11, 70188 Stuttgart Telefon: 0711/2633-1147 [email protected] Eine Bewerbung ist auch online möglich unter www.leabw.de. Eine unabhängige Jury mit Vertretern aus der Fach-, Wirtschafts- und Medienwelt entscheidet über die Vergabe der Preise, die am 5. Juli 2016 im Rahmen einer feierlichen Festveranstaltung im Neuen Schloss in Stuttgart verliehen werden.

Berufliche Schule Münsingen informiert über ihr Bildungsangebot Die Berufliche Schule in Münsingen informiert am Samstag, 23. Januar 2016 von 10 Uhr bis 13 Uhr über zahlreiche Möglichkeiten zur schulischen Weiterqualifikation und über den Weg in die Berufsausbildung. Eltern und Schüler haben die Möglichkeit, sich über das Angebot nach der Haupt-, Werkreal- bzw. Realschule zu erkundigen. Mehrere Vertreter von Ausbildungsbetrieben stellen die Berufsausbildung dar. Alle Interessenten sind herzlich eingeladen. Das Bildungsangebot an der Schule in Münsingen umfasst folgende Schularten:    

  

Vorbereitungsjahr Arbeit/ Beruf Einjährige Berufsfachschule Fachrichtung Metalltechnik Landwirtschaftliche Berufsschule – 1. Ausbildungsjahr in Vollzeitform Zweijährige zur Fachschulreife (mittlerer Bildungsabschluss) führende Berufsfachschulen mit folgenden Profilbereichen: - kaufmännisch (Wirtschaftsschule) - Hauswirtschaft und Ernährung - Gesundheit und Pflege - Metalltechnik - Agrarwirtschaft Kaufmännisches Berufskolleg I Kaufmännisches Berufskolleg II Berufsschule Die Berufliche Schule in Münsingen ist Partner im Rahmen zahlreicher Berufsausbildungen. Für nachstehende Ausbildungsberufe erfolgt der Unterricht in Münsingen: - Ausbildungsberufe im Berufsfeld Metall: z.B. Industriemechaniker - Landwirt/ -in - Pferdewirt/ -in - Altenpflegehelfer/ in, Altenpfleger/ -in

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Berufliche Schule Münsingen Bismarckstraße 19, 72525 Münsingen Telefon: 07381/93793-10, Fax: 07381/93793-23 Internet: www.bs-muensingen.de

Kostenfreies Hilfsangebot des Landkreises für getrennt lebende Väter und Mütter Das Auseinandergehen von Familien ist für Eltern wie Kinder eine einschneidende Erfahrung und häufig mit vielen Krisen verbunden. Die Erziehungsberatungsstelle des Landratsamts Reutlingen bietet neben Einzelberatungen konkrete und kos-tenfreie Hilfe in Form einer von Fachleuten geleiteten Ge-sprächsgruppe an, die sich ab 24. Februar 2016 an insgesamt sechs Terminen immer mittwochs, jeweils abends von 20 Uhr bis 22 Uhr, in der Erziehungsberatungsstelle Reutlingen, Charlottenstraße 25 trifft. Das Angebot richtet sich an einzelne getrennt lebende Väter und Mütter, jedoch keine Elternpaare. Ziel der Gruppe ist es, unter kompetenter Anleitung gegensei-tige Unterstützung zu gewähren, sich auszutauschen und Per-spektiven aufzuzeigen. Folgende Fragen stehen im Mittelpunkt: Wie kann ich als El-ternteil meine Verantwortung den Kindern gegenüber weiter-hin gut ausüben? Wie erleben Kinder die Trennung und wie kann ich sie gut durch diesen Prozess begleiten? Wie lassen sich Konflikte mit dem anderen Elternteil besser bewältigen? Wie kann ich neue Perspektiven für die Zukunft entwickeln? Anmeldung und Information unter 07121-947 90 60 oder [email protected]. Weitere Informationen zum Thema Erziehung finden Sie auf der Internetseite des Landratsamts Reutlingen unter www.kreis-reutlingen.de. Dort ist unter der Rubrik „Aktuelles“ auch ein detaillierter Flyer zum genannten Hilfsangebot zum Download eingestellt.

LandFrauenverband Reutlingen Energieeffizienzlabel verstehen Der LandFrauenverband Reutlingen lädt Sie zu einem Info-Abend rund um das Thema "Energieeffizienzlabels" ein. Von AAA+ bis C, verschiedene Farbmarkierungen und unterschiedliche Kategorien für unterschiedliche Haushaltsgeräte-Energieeffizienzlabels können auf den ersten Blick verwirrend sein. Wir wollen zu Beginn schauen, wo für Sie die Chancen und die Grenzen für das Energien-Sparen im Haushalt liegen. Dann gibt Ihnen Tobias Kemmler von der Klimaschutzagentur Reutlingen einen Überblick über die vielen „Labels“. Sie sind dann selbst Energiespezialist/in für Haushaltsgeräte und wissen, worauf beim nächsten Einkauf zu achten ist. Der Infoabend findet in Kooperation mit dem Projekt „Energieeffizienzregion Biosphärengebiete Schwäbische Alb“ des BUNDLandesverbandes statt. Wann? Montag, 25.01.2016, 19:30 Uhr

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Mitteilungsblatt Nr. 2 vom 14. Januar 2016

Wo? Gasthof Hirsch, Lautertalstr. 59, 72532 Gomadingen-Dapfen Am Mittwoch, 20.01.2016 lädt der Bäuerinnenstammtisch zur Vortragsveranstaltung mit Heilpraktikerin Michaela Schmid aus Bremelau ein. Michaela Schmid referiert zum Thema "Selbsthilfe bei Schmerzen im Bewegungsapparat", z.B. verspannter Nacken oder Schmerzen in der Schulter". Die Veranstaltung findet im Gasthaus "Hirsch" in Dapfen statt und beginnt um 20.00 Uhr. Eingeladen sind alle Interessierten.

DRK-Alzheimer Angehörigen-Treff in den Räumen des Deutschen Roten Kreuzes Reutlingen, Obere Wässere 1 am Donnerstag den 28. Januar 2016 von 14.30 – 16.00 Uhr. Angehörige die Menschen mit Demenz betreuen und pflegen sind herzlich eingeladen in ungezwungener Runde ihre Erfahrungen auszutauschen. Es gibt die Möglichkeit aktuelle Probleme in der Gruppe zu besprechen und Informationen rund um das Thema Demenz und Pflege zu erhalten. Der Gesprächskreis findet regelmäßig jeden Monat, immer am letzten Donnerstag, statt. Neue Teilnehmer sind jederzeit willkommen, eine Voranmeldung ist nicht nötig. DRK-Alzheimer Beratungsstelle Tel. 0 71 21 / 34 53 97 31, Mail: [email protected] Informationsabende beim Deutschen Roten Kreuz Reutlingen zum Thema Demenz am 03. Februar und 10. Februar 2016 von 19.00 Uhr bis 21.00 Uhr für Angehörige und Interessierte

Umgang mit dem Kranken

 nicht auf Fehler hinweisen  nicht zurechtweisen,  nicht abfragen  keine logischen Erklärungen  keine Entscheidungen einfordern

DRK-Alzheimer Beratungsstelle, Christel Meixner

in den Räumen des Deutschen Roten Kreuzes, Obere Wässere 1, Reutlingen. jeweils am Mittwoch, den 03. und 10. Februar 2016, von 19.00 bis 21.00 Uhr mit Christel Meixner, DRK-Alzheimer Beratungsstelle.

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Die Betreuung und Pflege eines an Demenz erkrankten Menschen erfordert sehr viel Energie und Geduld. Bei dem oft unerklärlichen „schwierigen“ Verhalten des Kranken liegen dann die Nerven blank, es herrscht eine angespannte Atmosphäre in der Familie, die für alle Betroffenen die Situation noch schwieriger macht. An den zwei Informationsabenden erhalten Sie Anregungen, wie aus diesem „Teufelskreis“ ausgestiegen werden kann. Am ersten Abend, 03. Februar, erfahren Sie, wie die Erkrankten ihre Umwelt wahrnehmen und was im Gehirn der demenzkranken Menschen vor sich geht. Am zweiten Abend, 10. Februar, wird der Umgang mit schwierigem Verhalten besprochen und welche Hilfen von außerhalb möglich sind. Mit diesen Kenntnissen gelingt es leichter so zu reagieren, dass sich die Stimmung in der Familie etwas lockert. An beiden Abenden gibt es Gelegenheit Fragen zu stellen und eigene Beispiele einzubringen. Die Veranstaltungen sind kostenlos, eine Anmeldung ist nicht nötig. Anfragen unter: Telefon 0 71 21/34 53 97 0 oder per E-Mail: [email protected] KIRCHLICHE NACHRICHTEN Kath. Münsterpfarramt Zwiefalten Beda-Sommerberger-Str. 5, 88529 Zwiefalten Tel. 07373 – 600, Fax 2375 e-Mail: [email protected] Homepage: seelsorgeeinheit-zwiefalter-alb.de Öffnungszeiten: Mo–Fr 9.00-12.00 Uhr, Mo 14.00-16.00 Uhr Sicher zu erreichen sind die Mitarbeiter der Seelsorgeeinheit: Pfarrer Paul Zeller im Pfarramt Zwiefalten Freitag 10.00-12.00 Uhr Tel. 07373 – 600 Pater Georg Kallampalliyil: im Pfarramt Hayingen, Münsinger Str. 1 nach Vereinbarung Tel. 07386 – 350; Fax 07386 – 97 54 48 e-Mail: [email protected] Diakon Steffen Tröster im Pfarrhaus Pfronstetten; Hauptstr. 21 Dienstag, 13.30-16.00 Uhr Donnerstag, 14.00-16.00 Uhr’ Tel. 07388 – 99 32 89; Fax 07388 – 99 30 89 e-Mail: [email protected], Pastoralreferentin Hildegard Jakob im Büro Zwiefalten, Hauptstr. 15 nach Vereinbarung Tel. 07373 – 10 33 73 im Büro Pfronstetten, Hauptstr. 21 Donnerstag 10.00 – 12.00 Uhr Tel/Fax: 07388 – 99 32 74 e-Mail: [email protected]

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Kirchenmusiker Hubertus Ilg: im Haus Adolph Kolping (UG) Zwiefalten, Kolpingstr. 3 nach Vereinbarung Tel. 07373-9205699 – Fax 07373-9205698 e-Mail: [email protected] Gottesdienstordnungen St. Laurentius Aichelau Sonntag, 17.01. – 2. Sonntag im Jahreskreis 08.45 Uhr Eucharistiefeier Sonntag, 24.01. – 3. Sonntag im Jahreskreis 10.15 Uhr Wort-Gottes-Feier

St. Nikolaus Pfronstetten Freitag, 15.01. – 1. Woche im Jahreskreis 19.00 Uhr Abendmesse (2. Trgd. Joseph Baier, Theresia Baier; Anna Fischer, Manuel Krohn) Sonntag, 17.01. – 2. Sonntag im Jahreskreis 10.15 Uhr Wort-Gottes-Feier Mittwoch, 20.01. – Hl. Fabian, hl. Sebastian 16.30 Uhr Rosenkranzgebet Freitag, 22.01. – Hl. Vinzenz, Diakon, Märtyrer 19.00 Uhr Abendmesse Samstag, 23.01. – Sel. Heinrich Seuse 19.00 Uhr Sonntag-Vorabendmesse (Johannes u. Charlotte Schmid)

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Für alle Gemeinden: Begegnungstag für Frauen aus Stadt und Land Die Landfrauenvereinigung des Katholischen Deutschen Frauenbundes veranstaltet am Dienstag, 19. Januar 2016von 09.15 Uhr – 16.00 Uhr im Haus Adolph Kolping in Zwiefalten einen Begegnungstag: 09.15 Uhr Beginn 09.30 Uhr Eucharistiefeier mit Pfarrer Paul Zeller 10.30 Uhr Vortrag: „Die Macht der Worte“ – Diakon Steffen Tröster 12.00 Uhr Mittagessen: Brauereigaststätte Zwiefalten 14.00 Uhr „Was wirklich glücklich macht und was nicht“ – Cornelia Mack, Filderstadt 16.00 Uhr Ende Leitung: Gudrun Mack und Simone Siefert, Zwiefalten Unkostenbeitrag: 5,00 €

(Geisingen, Huldstetten, Tigerfeld), Elsa-BrändströmStraße 12, 88529 Zwiefalten, Tel. 07373 2885, Fax 915347, [email protected] Donnerstag, 14.1.2016 15.30 – 17.00 Uhr Die Evang. Gemeindebücherei hat geöffnet. Freitag, 15.1.2016 14.30 – 15.15 Uhr Kinderchor im Evang. Pfarrhaus Die Bücherei ist danach bis 15.45 Uhr geöffnet.

St. Nikolaus Huldstetten Samstag, 16.01. – 1. Woche im Jahreskreis 19.00 Uhr Sonntag-Vorabendmesse (Klara Sauter)

Sonntag, 17.1.2016 –Letzter Sonntag n. Epiphanias 9.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst in Hayingen mit Einzelkelchen 10.15 Uhr Abendmahlsgottesdient in Zwiefalten mit Einzelkelchen 10.00 Uhr Kinderkirche im Evang. Pfarrhaus Zwiefalten

Dienstag, 19.01. – 2. Woche im Jahreskreis 09.00 Uhr Rosenkranzgebet

Dienstag, 19.1.2016 19.30 Uhr Chorprobe im kleinen Saal des Konventbau

Mittwoch, 20.01. – Hl. Fabian, hl. Sebastian 09.00 Uhr Gebet um geistliche Berufe in Geisingen

Mittwoch, 20.1.2016 16.25 Uhr Konfirmandenunterricht im Evang. Pfarrhaus Zwiefalten

Sonntag, 24.01. – 3. Sonntag im Jahreskreis 08.45 Uhr Eucharistiefeier

St. Stephanus Tigerfeld Samstag, 16.01. – 1. Woche im Jahreskreis 19.00 Uhr Sonntag-Vorabendmesse (Jakob u. Johann Rudolf) Donnerstag, 21.01. – Hl. Meinrad, hl. Agnes 16.00 Uhr Eucharistiefeier Sonntag, 24.01. – 3. Sonntag im Jahreskreis 10.15 Uhr Eucharistiefeier in Aichstetten - Patrozinium St. Sebastian - mitgestaltet vom Männergesangsverein Aichstetten

Donnerstag, 21.1.2016 20.00 Uhr Frauenkreis im evang. Pfarrhaus

Ev. Kirchengemeinde Ödenwaldstetten-Pfronstetten (Pfronstetten, Aichelau, Aichstetten und Wilsingen), Im Dorf 19, 72531 Hohenstein, Tel.: 07387 / 382, Fax 985719 [email protected] Freitag, 15.01.2016 17.30 Uhr Jungenjungschar im Gemeindehaus Samstag, 16.01.2016 9 - 12 Uhr Altpapierabgabe im Gemeindehaus

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Sonntag, 17.01.2016 Letzter So. nach Epiphanias 10.00 Uhr Gottesdienst in Ödenwaldstetten Pfrin S. Heideker-Stefani, Orgel: E. Nisch, Opfer: Flüchtlingshilfe Dienstag, 19.01.2016 20.00 Uhr öffentliche Kirchengemeinderatssitzung im Gemeindehaus Mittwoch 20.01.2016 15.00 Uhr Konfirmandenunterricht 20.00 Uhr Bibel im Gespräch im Gemeindehaus Donnerstag, 21.01.2016 20.00 Uhr Posaunenchorprobe im Gemeindehaus Freitag, 22.01.2016 17.30 Uhr Jungenjungschar im Gemeindehaus

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VEREINSNACHRICHTEN

Abteilung Huldstetten/Geisingen Freitag, 22.01.2016: 20.00 Uhr Generalversammlung im DGH Abteilung Aichelau Freitag, 15.01.2016: 20.15 Uhr Hauptversammlung Abteilung Aichelau Wirtsdienst im Januar Stefan Münch, Michael Zirkel

Samstag, 23.01.2016 9 - 12 Uhr Altpapierabgabe im Gemeindehaus Sonntag, 24.01.2016 Septuagesimä 10.00 Uhr Gottesdienst in Ödenwaldstetten Pfrin S. Heideker-Stefani Einkehrtag für Familien aus der Landwirtschaft am 17.01.2016 in Bad Urach Zum jährlichen Einkehrtag für Familien aus der Landwirtschaft lädt Stift Urach in Kooperation mit dem Evangelischen Bauernwerk am Sonntag, den 17. Januar ein. Wer bereits am Vormittag kommt, kann um 10 Uhr den Gottesdienst in der Amanduskirche besuchen und anschließend bei einem Spaziergang mit geistlichen Impulsen Bad Urach auf neue Weise erleben. Um 11.30 Uhr findet eine öffentliche Führung durch die aktuelle Ausstellung „EWIG-ENDLICH“ mit den Werken von Hans Georg Anniès (†) und Uta Welcker-Anniès statt. „Gott tröstet, wie eine Mutter“ ist das Thema ab 13.30 Uhr am Nachmittag. Es wird mit unterschiedlichen Formen aufgegriffen und dargestellt. Neben dem inhaltlichen Programm bleibt bei Mittagessen und Kaffeetrinken genügend Zeit, untereinander ins Gespräch zu kommen. Gestaltet wird der Tag von Bärbel Hartmann, Ute Bögel und Susanne-Marie Wagner. Es sind noch einige Plätze frei, Kurzentschlossene können sich gerne anmelden unter Telefon 07125 94 99-0. Wort zur Woche Über dir geht auf der HERR, und seine Herrlichkeit erscheint über dir. Jesaja 60, 2

CDU-Gemeindeverband Pfronstetten Agrar-Experte Locherer spricht in Pfronstetten Auf Einladung des CDU-Ortsverbandes Pfronstetten und des Wahlkreisabgeordneten Karl-Wilhelm Röhm spricht der Vorsitzende des Arbeitskreises Ländlicher Raum und Verbraucherschutz der CDULandtagsfraktion, Paul Locherer MdL, am Donnerstag, den 28. Januar um 19.30 Uhr im Gasthaus Rose in Pfronstetten. Nach dem Vortrag zum Thema "Der Ländliche Raum muss das Rückgrat des Landes BadenWürttemberg bleiben" ist Gelegenheit zum regen Gedankenaustausch gegeben, den Gebhardt Aierstock moderieren wird. Es ergeht herzliche Einladung. Gerd Müller, Ortsvorsitzender

Holzgerechtigkeit Huldstetten Reisschlagverkauf Am Samstag, den 16.01.2016 um 20.00 Uhr werden im DGH in Huldstetten folgende Reisschläge versteigert: Abt. Unteres Hart - Nrn.: 1, 2, 3, 4, 5 Abt. Buchhäule - Nrn.: 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15 Abt. Neu Eichert - Nr. 16 Interessenten aus Huldstetten sind zu dieser Versteigerung herzlich eingeladen.

F-Junioren erreichen 2. Platz in Zwiefalten Alles gegeben und zum Schluss hat es leider nicht gereicht. Trotzdem ein toller 2. Platz beim Hallenturnier in Zwiefalten. Im ersten Spiel ging es gegen den Gastgeber aus Zwiefalten. Unser Team zeigte sich hochmotiviert und so ließ man den Zwiefaltern keine Chance und gewann das Auftaktspiel mit 3:0. In den nächsten 2 Partien zeig-

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te sich dasselbe Bild und so gewannen wir gegen Bad Buchau I und den TSV Hayingen II mit jeweils 2:0. Der Finaleinzug stand so nach 3 Gruppenspielen schon fest und die 1:0 Niederlage gegen den SV Langenenslingen konnte auch daran nichts mehr ändern. Im Finale trafen wir dann auf den TSV Hayingen I, welcher die Vorrunde mit 18:1 Toren aus 4 Siegen abgeschlossen hatte. Auf dem Papier eine klare Sache, doch wir kämpften und gaben wirklich alles. Mit ein bisschen Glück und ein bisschen mehr Zug zum Tor wäre hier mehr drin gewesen, doch so verloren wir unglücklich mit 0:1 und erreichten dennoch einen wirklich tollen 2. Platz. Herzlichen Glückwunsch an unsere Kicker! Abteilung Damengymnastik Veränderte Anfangszeiten Ab sofort gelten folgende Zeiten: Gruppe I 19.45 Uhr Gruppe II 20.30 Uhr Am Donnerstag, 14.01.2016 findet für beide Gruppen Sport in der Halle statt. Donnerstag, 21.01.2016 Gruppe II: Fackel-Wanderung und anschließend Essen.

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Es geht weiter, … Umzugstermine: Freitag, den 15.01.2016 Nachtumzug in Langenenslingen Beginn: 19.00 Uhr Busabfahrt in Aichelau: 18:00 Uhr Busabfahrt in Münsingen: 17:30 Uhr Rückfahrt: 0.00 Uhr Samstag, den 16.01.2016 Nachtumzug in Dettingen bei Rottenburg Beginn: 19.00 Uhr Busabfahrt in Aichelau: 17:30 Uhr Busabfahrt in Münsingen: 17:00 Uhr Rückfahrt: 0.00 Uhr Weitere Termine können im Veranstaltungskalender und auf unserer Homepage www.baerenstecher.de, nachgelesen werden. Vorankündigung: Aschermittwochessen im Gasthof Löwen bei Brunner‘s in Hayingen. Beginn ist um 19.00 Uhr. Anmeldungen bis 05.02.2016 über die Homepage (Kontakt  Einladung Umzug / Treffen).

Die Landfrauen laden zum Vortrag „Emulgatoren, Stabilisatoren & Co. Das Geheimnis von Lebensmitteletiketten lüften“ am 27.01.2016 um 14,00 Uhr ins Pfarrhaus nach Aichelau ein. Die Referentin Frau Glück vom Landwirtschaftsamt erklärt uns wie Lebensmittel deklariert sein müssen, was hinter diesen Bezeichnungen steckt, sind ENummern immer schlecht? Was verbirgt sich dahinter? Warum braucht die Lebensmittelindustrie diese Zusätze und was bewirken sie in unserem Verdauungssystem. Für´s leibliche Wohl gibt es Kaffee und Kuchen. Auf euer Kommen freuen sich die Ortsvorsitzenden Conny und Gisela

gez. Stefanie Waidmann Schriftführerin

Einladung zur Mitgliederversammlung am 20. Januar 2016 Der Waldarbeiterchor Zwiefalter Alb e.V. lädt alle Sänger, Mitglieder und Freunde ein zur Mitgliederversammlung am Mittwoch, 20. Januar 2016, Beginn 20.00 Uhr im Gasthaus Rose, Pfronstetten.

Winterwanderung am Sonntag, 17.01.2016 Die Ortsgruppe führ am kommenden Sonntag die diesjährige Winterwanderung durch. Wir treffen uns um 14.00 Uhr beim Schulhaus in Aichelau, wo uns Wanderführer Klaus Raach erwartet. Die Wanderung wird ca. 2 Stunden dauern. Im Anschluss an die Wanderung kehren wir im Florianstüble in Aichelau ein. Wie immer ist Jedermann/frau recht herzlich zu dieser Wanderung eingeladen.

Vorgesehene Tagesordnung: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9.

Begrüßung, Tagesordnung, Totengedenken, Ansprache des Vorsitzenden Bericht des Schriftführers Bericht des Kassiers Bericht der Kassenprüfer Entlastung Ansprache des Chorleiters Ehrung für Singstundenbesuche Wahlen

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10. Terminplan 2016, Wünsche und Anträge, 11. Schlusswort

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Am 06.03.2016 fahren wir ins Wonnemar Ulm. Nähere Information ebenfalls demnächst. Vorstandschaft

Anträge sind bis zum 18. Januar 2016 beim 1. Vorsitzenden einzureichen. gez. H. Thumm

Bereitschaftsabend Nächsten Dienstag, 19.01.2016 ist wieder Bereitschaftsabend. Wir treffen uns um 19.45 Uhr im Gerätehaus in Zwiefalten.

Achtung – Terminänderung! In Hohenstein beginnt der Schwimmbetrieb aufgrund technischer Arbeiten erst am 22.01.2016. Erste-Hilfe-Kurs für Mitarbeiter in der Wasserarbeit und Teilnehmer, die den Rettungsschwimmschein begonnen haben. Der Kurs findet statt: am Samstag, 16.01.2016 in den Diensträumen des DRK Sonnenbühl im Rathaus in Willmandingen. Beginn: 8:00 Uhr bis ca. 16:30 Uhr. Schwimmkurs erfolgreich beendet! Am 22.09.2015 startete im Hallenbad Genkingen der Schwimmkurs für Anfänger, an dem 12 Kinder erfolgreich teilnahmen. Als Abschluss konnte das Abzeichen „Seepferdchen“ von Julia Bez, Felix Holderle und Tim Herrmann abgenommen werden. Herzlichen Glückwunsch! Auch für die motivierte Teilnahme der Kinder möchten wir uns ganz herzlich bedanken. Es würde uns sehr freuen wenn Ihr auch weiterhin so viel Spaß am Schwimmen habt und wir Euch an einem unserer Übungsabende begrüßen könnten. Ein Dankeschön auch an die Helfer, die dazu beigetragen haben, dass der Schwimmkurs erfolgreich durchgeführt werden konnte.

Narrenvereinigung Eglingen im Musik- und Gesangverein Eglingen e.V. Hallo liebe Narren, die Fasnetssaison 2016 hat begonnen und wir haben wieder ein tolles Programm zusammengestellt. Wir möchten Sie herzlich zu unseren Veranstaltungen einladen und wünschen eine friedvolle und schöne Fasnetszeit. Eglinger Fasnetskalender 2016 Samstag, 23. Januar 2016 20.00 Uhr: Eröffnung der Eglinger Fasnet im Gemeindehaus. Erster Narrenball mit einem über dreistündigen Programm. Samstag, 30. Januar 2016 20.00 Uhr: Zweiter Narrenball Donnerstag, 04. Februar 2016 10.30 Uhr: Schülerbefreiung in der Hohensteinschule. 16.00 Uhr: Absetzung des Schultheißen in Ödenwaldstetten mit den "Autze-Bautze" und "Stöckberg-Hannes". 20.00 Uhr: Eglinger Weiberfasnet mit "DJ Manu“. Sonntag, 07. Februar 2016 13.30 Uhr: Großer Eglingen Fasnetsumzug Dienstag, 09. Februar 2016 15.00 Uhr: Kinderfasnet und Ausklang im Gemeindehaus. Weitere Infos: www.eglingen.net Kurs über Bienenhaltung Eigene Bienenvölker zu halten ist auch heute sehr zeitgemäß. Wohlschmeckender Honig, duftendes Bienenwachs und andere Bienenprodukte sind nach wie vor begehrt und können selbst gewonnen werden. Begeisternd und erlebnisreich sind die zu beobachtenden Vorgänge im Bienenvolk. Verbunden damit ist ein enger Kontakt zur Natur und zur Pflanzenwelt. Alle Interessierten sind sehr herzlich eingeladen an einem Einführungskurs teilzunehmen. Kursbeginn ist am Donnerstag 17. März, 2016 um 19.30 Uhr im Amt für Landwirtschaft, Schillerstr. 40, 72525 Münsingen

Terminvorschau Unsere diesjährige Jahreshauptversammlung findet am Samstag, 12.03.2016 statt. Tagesordnung und nähere Informationen demnächst.

Der erste Abend ist ein Informationsabend. An den folgenden Kurstagen 31.03. und 07.04. wird den Interessenten weiteres theoretisches Fachwissen vermittelt. Der praktische Kursteil zur Betreuung und Versorgung der Bienenvölker schließt sich an. Die Termine richten

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sich nach dem Entwicklungszyklus der Bienenvölker, sie werden an den Theorieabenden bekannt gemacht. Anmeldungen richten Sie bitte baldmöglichst an: Organisation: 1.Vorsitzender des Imkervereines Münsingen Klaus Seiffert, 72537 Mehrstetten, Bergstr. 6, Tel:073811/929719, Mail: [email protected] Kursleiter: Werner Gekeler, Imkermeister, Münsingen. Tel.:07381/2813, E-Mail: [email protected]

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kommen, sich wieder auf Werte zu besinnen und mit der ganzen Familie einfach eine schöne Zeit zu verbringen. Die Leitung des Wochenendes haben Susanne Zeller-Riedel und Wolfgang Schleicher. Es kostet für Erwachsene 120 Euro, für Kinder 40 Euro. Das Dritte und weitere Kinder sind frei. Bitte melden Sie sich bis zum 22. Januar 2016 an. Anmeldung bei der Geschäftsstelle: Verband Katholisches Landvolk e.V. Jahnstraße 30, 70597 Stuttgart Tel.: 0711 9791-117/118/176, Fax: 0711 9791-152 E-Mail: [email protected]

Verband Katholisches Landvolk e. V.

Seminar „Hofübergabe – Hofauflösung“ Der Verband Katholisches Landvolk veranstaltet mit dem Bauernverband Biberach-Sigmaringen ein zweitägiges Seminar zum Thema „Hofübergabe – Hofauflösung“. Es findet am Freitag, 22. und Samstag, 23. Januar 2016 jeweils von 9:30 Uhr – 17:00 Uhr im Gasthaus Oberamerhof in Saulgau-Bondorf statt. Mittagspause von 12 bis 13:30 Uhr. Experten geben Auskunft zu familiären, betriebswirtschaftlichen und steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen, erbrechtlichen und juristischen Fragen. Es zeigt auf, wo die Hürden sind und auf was bei einer gelungenen Hofübergabe oder -auflösung geachtet werden muss. Seminargebühr: € 25,- für Nicht-Mitglieder € 20,- für Mitglieder des Bauernverbandes und des VKL. Anmeldung bis 18. Januar 2016 bitte bei: Herrn Karl Stützle, Bad Saulgau, Tel.: 07581 3286 „NEIN“ – EINE LIEBEVOLLE ANTWORT Herzliche Einladung zum Familienwochenende des Verbandes Katholisches Landvolk Von Freitag, den 19. bis Sonntag, den 21. Februar 2016 lädt der Verband Katholisches Landvolk VKL alle interessierten Familien herzlich ein zum Familienwochenende im Kloster Heiligkreuztal
. Der Kurzurlaub mit Bildungscharakter hat für alle Familienmitglieder etwas zu bieten. Inhaltliches Schwerpunktthema für die Erwachsenen ist das Nein, als liebevolle Antwort. Dabei geht es nicht nur darum, dass Kinder lernen, ein Nein der Eltern akzeptieren, sondern auch umgekehrt. Gemeint ist ein liebevolles Nein, welches eigentlich ein Ja zu eigenen, essentiellen Bedürfnissen ist. Im gemeinsamen Austausch möchten wir herausfinden, was es oft so schwer macht, liebevoll Nein zu sagen oder es zu akzeptieren, und wie wir es anfangen können, ein solches Nein in unser Familienleben einzuführen. Während der Gesprächsrunden werden die Kinder bestens betreut. Das Kloster Heiligkreuztal ist ein idealer Ort, um sich mit Fragen zu beschäftigen, die im Alltag oft zu kurz

Schwerbehindertenausweis bei Seheinschränkung? Einladung zum Offenen Treffen der Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenhilfe e.V. (ABSH) – Regionalgruppe Neckar-Alb – Bereits bei einer Seheinschränkung ist ein Schwerbehindertenausweis zwar nicht lebensnotwendig, jedoch sehr hilfreich, um Nachteilsausgleiche betreffend Rundfunk und Fernsehgebühr, Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, steuerliche Entlastung etc. zu erhalten. Ein stark eingeschränktes Sehvermögen schränkt die gesellschaftliche Teilhabe in vielerlei Hinsicht ein und ist somit eine Behinderung, welche im Schwerbehindertenausweis auch berücksichtigt wird. Zu diesem Thema laden wir alle Interessierten aus den Landkreisen Tübingen, Reutlingen, Calw und Freudenstadt zu unserem nächsten Offenen Treffen ein. Dieses findet statt am Freitag, den 22. Januar 2016 ab 15.00 Uhr im „Casino am Neckar“, Wöhrdstr. 25, 72072 Tübingen. Neben dem wichtigen Erfahrungsaustausch besteht wie immer die Möglichkeit zur Beantwortung vieler Fragen rund um das Thema Auge. Bitte melden Sie sich bei Interesse kurz bei mir an unter folgenden Kontaktdaten: Telefon: 0 7473–3790258, E-Mail: [email protected] Ihr Hartmut Gerst, Leiter der Regionalgruppe sowie Dipl.-Sozialarbeiter (FH) Harald Eigler Mehr über die ABSH erfahren Sie auf der Internetseite: www.abs-hilfe.de

Gastschülerprogramm Schüler aus Mexiko suchen dringend Gastfamilien! Lernen Sie einmal die neuen Länder in Lateinamerika ganz praktisch durch Aufnahme eines Gastschülers

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kennen. Im Rahmen eines Gastschülerprogramms mit der Schule aus Mexiko sucht die DJO - Deutsche Jugend in Europa Familien, die offen sind, Schüler als „Kind auf Zeit“ bei sich aufzunehmen, um mit und durch den Gast den eigenen Alltag neu zu erleben. Die Familienaufenthaltsdauer für die Schüler aus Mexiko/Guadalajara ist vom 22.01.2016 - 15.04.2016. Dabei ist die Teilnahme am Unterricht eines Gymnasiums oder einer Realschule am jeweiligen Wohnort der Gastfamilie für den Gast verpflichtend. Die Schüler sind zwischen 14 und 16 Jahre alt und sprechen Deutsch als Fremdsprache. Ein Seminar vor dem Familienaufenthalt soll den Jungen auf das Familienleben bei Ihnen vorbereiten und die Basis für eine aktuelle und lebendige Beziehung zum deutschen Sprachraum aufbauen helfen. Der Gegenbesuch ist möglich. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Nähere Informationen erteilen gerne Herr Liebscher unter Telefon 0711-625138 Handy 0172-6326322, Frau Sellmann und Frau Obrant unter Telefon 07116586533, Fax 0711-625168, e-Mail: [email protected], www.gastschuelerprogramm.de.

Sozialverband VdK Trochtelfingen Langjährige bewährte Beratungsstelle jetzt in VdKRegie In Stuttgart-Mitte, Gaisburgstraße 27, wird es auch weiterhin eine unabhängige Patientenberatungsstelle geben. Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg führt diese seit 2006 bestehende bisherige regionale Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) ab Januar 2016 in eigener Regie und mit dem bewährten Beratungsteam fort. Der VdK, bislang Träger der Stuttgarter UPD-Stelle, greife so die Wünsche zahlreicher Bürger nach einer von Ärzten, Therapeuten, Kliniken und Krankenkassen völlig unabhängigen Patientenberatung auf, betonte VdK-Vizepräsident Roland Sing. „Patienten, Angehörige und Versicherte brauchen einen kostenfreien, neutralen und unabhängigen Wegweiser und Berater im unübersichtlichen deutschen Gesundheitssystem.“ Ebenso benötigten sie eine Beratungsstelle in der Region zur Unterstützung vor Ort. Die Rat suchenden Menschen könnten dort – auch unabhängig von einer VdK-Mitgliedschaft – Informationen und Hilfe bekommen, um sich im komplizierten Gesundheitswesen besser zurechtzufinden. J. Vopper

Kulturwochenende des Musikvereins Grafenberg in der Kelter

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horn- und Baritonbläsern. Außerdem gibt es leckeres Bayerisches Essen und Trinken. Genießen Sie einen unbeschwerten Abend. Beginn 20 Uhr, Einlass 18 Uhr, Vorverkauf 5 €, Abendkasse 7 €. Am Sonntag, den 24. Januar 2016 kommen die zwei Putzfrauen-Figuren Doris Reichenauer und Petra Binder alias „Dui do on de Sell“ mit ihrem Programm „Wechseljahre“ nach Grafenberg. Die beiden schwäbischen Künstlerinnen sind Garant für ausverkaufte Hallen und begeisterte Zuschauer. „Dui do on de Sell“ holen das Leben auf die Bühne und machen das Kabarett zur Gesprächstherapie im Großgruppenverbund, mit einer einzigartigen Mischung aus warmherziger Satire, messerscharfer Ironie und knochentrockenem Humor. Vor allem aber so authentisch, dass man vergisst, dass man im Theater sitzt. Beginn 19 Uhr, Einlass 18 Uhr, Vorverkauf 17 €, Abendkasse 19 €.

Karten für beide Veranstaltungen (sonntags nur noch wenige!) gibt es im verbilligten Vorverkauf beim Lebensmittelmarkt „Um’s Eck“ und bei der VR-Bank in Grafenberg oder bei der Familie Mayer unter Telefon 07123/932445. Der Musikverein Grafenberg freut sich auf Ihren Besuch! Die Vereinsleitung

2016

1.Zunftball Freitag 22.01. 2.Zunftball Samstag 23.01. 3.Zunftball Freitag 29.01.

Der Musikverein Grafenberg lädt herzlich zum 12. Kulturwochenende in die historische Grafenberger Kelter ein.

Karten erhältlich ab dem 14.01. bei der Kreissparkasse Hayingen Tel.:07373/92064900

Am Samstag, den 23. Januar 2016 ist „Bayerischer Abend“ mit Stubnmusi, Schuhplattlern und Volkstanz des Trachtenvereins Echaztaler Pfullingen sowie Alp-

Auf Euer kommen freut sich die Narrenzunft Hayingen

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Syngenta Informationsveranstaltungen in 72818 Trochtelfingen-Wilsingen im Gasthaus Kreuz am Freitag, 15. Januar. Beginn um 19.30 Uhr. Wir informieren über Sorten und Pflanzenschutz im Getreide, Mais und Raps Infos unter 0172/6602764

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