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Evaluierung Nationalpark Bayerischer Wald Endbericht des Evaluierungskomitees

Komitee-Mitglieder bei der Vor-Ort-Prüfung: Dr. Volker Scherfose, Bundesamt für Naturschutz (BfN) Vera Knoke, LANA Schleswig-Holstein Prof. Dr. Ludwig Ellenberg, Humboldt Universität Berlin Prof. Dr. Kai Tobias, Universität Kaiserslautern Wolfgang Fremuth, Zoologische Gesellschaft Frankfurt (ZGF) Manfred Bauer, AG Nationalparke (Nationalpark Kellerwald-Edersee) Holger Wesemüller, EUROPARC Deutschland e.V. (ED) Prof. Dr. Stefan Heiland, Technische Universität Berlin (Moderation) Weitere Komitee-Mitglieder: Martin Waldhausen, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Josef Seidenschwarz, LANA Bayern Sylvia Wagner, LANA Nordrhein-Westfalen Rainer Schrader, LANA Thüringen Prof. Dr. Peter Schmidt, Technische Universität Dresden Arnd Winkelbrandt, Bundesverband Beruflicher Naturschutz e. V. (BBN) Ulrich Meßner, AG Nationalparke (Müritz-Nationalpark) Projektbegleitung: Karl Friedrich Sinner, EUROPARC Deutschland e.V. (Projektleitung) Andrea Hoffmann, EUROPARC Deutschland e.V. (Projektkoordination) Dem Bericht des Komitees liegt die Auswertung und Interpretation der Eigenevaluierung des Nationalparks Bayerischer Wald zugrunde, vorgenommen von: Ingenieurbüro für Planung und Umwelt, Bearbeitung: Dipl.-Ing. Uta Röhl

ENDBERICHT DES EVALUIERUNGSKOMITEES ZUR EVALUIERUNG DES NATIONALPARKS BAYERISCHER W ALD

2

INHALTSVERZEICHNIS

A1

B1

C1

EINLEITUNG .................................................................................................................................................... 51 A.11

VERFAHREN ZUR EVALUIERUNG DER DEUTSCHEN NATIONALPARKE ...................................................... 51

A.21

HINTERGRUNDINFORMATIONEN ZUM NATIONALPARK BAYERISCHER WALD .............................................. 71

BEWERTUNG DER HANDLUNGSFELDER .............................................................................................. 101 B.11

„RAHMENBEDINGUNGEN“ .......................................................................................................................... 101

B.21

„SCHUTZ DER NATÜRLICHEN BIOLOGISCHEN VIELFALT UND DYNAMIK“ ................................................... 151

B.31

„ORGANISATION“ ....................................................................................................................................... 201

B.41

„MANAGEMENT“ ........................................................................................................................................ 261

B.51

„KOOPERATION UND PARTNER“ ................................................................................................................. 331

B.61

„KOMMUNIKATION“ .................................................................................................................................. 361

B.71

„BILDUNG“................................................................................................................................................. 391

B.81

„NATURERLEBNIS UND ERHOLUNG“ .......................................................................................................... 431

B.91

„MONITORING UND FORSCHUNG“ .............................................................................................................. 451

B.101

„REGIONALENTWICKLUNG“ ...................................................................................................................... 481

FAZIT................................................................................................................................................................ 521

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Februar 2013

ENDBERICHT DES EVALUIERUNGSKOMITEES ZUR EVALUIERUNG DES NATIONALPARKS BAYERISCHER W ALD Abkürzungsverzeichnis: AG

Arbeitsgruppe

AK

Arbeitskreis

BfN

Bundesamt für Naturschutz

BMU

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

BNE

Bildung für nachhaltige Entwicklung

BR

Biosphärenreservat

CD

visuelles Erscheinungsbild (Corporate Design)

CI

Corporate Identity

CZ

Tschechien

DTV

Deutscher Tourismusverband

ED

EUROPARC Deutschland

ESRI

Environmental Systems Research Institute (ESRI) Inc.

EU

Europäische Union

F+E

Forschung und Entwicklung

FFH-Gebiet

Gebiet nach Flora-Fauna-Habitatrichtlinie

fm

Festmeter

FÖJ

Freiwilliges ökologisches Jahr

ICP

Internationales Kooperativprogramm (International Cooperative Programme)

LANA

Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung

LEADER

Europäische Richtlinie zur Förderung der Entwicklung ländlicher Räume (Liaison entre actions de développement de l'économie rurale)

lfm

Laufender Meter

LTER

Long Term Ecological Research, Netzwerk zur Biodiversitätsforschung

NGO

Non-Governmental Organisation (=Nichtregierungsorganisation)

NLP

Nationalpark

NLP-VO

Nationalparkverordnung

NLPV

Nationalparkverwaltung

NNL

Nationale Naturlandschaften

NRP

Naturpark

ÖPNV

Öffentlicher Personennahverkehr

PR

Öffentlichkeitsarbeit (Public Relations)

StMI

Bayerisches Staatsministerium des Innern

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3

ENDBERICHT DES EVALUIERUNGSKOMITEES ZUR EVALUIERUNG DES NATIONALPARKS BAYERISCHER W ALD STMUG

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit

TÖB

Träger öffentlicher Belange

TU UN

Technische Universität Vereinte Nationen (United Nations)

VO

Verordnung

WCPA

World Commission Kommission)

WRRL

Wasserrahmenrichtlinie

on

Protected

Areas

(=Schutzgebiets-

Die Festlegung der Prioritäten richtet sich nach dem empfohlenen Umsetzungszeitraum bzw. dem Start der Maßnahme: hoch = Umsetzung(-sbeginn) in 1 bis 2 Jahren mittel = Umsetzung(-sbeginn) in 3 bis 4 Jahren niedrig = Umsetzung(-sbeginn) in 5 Jahren

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A

Einleitung

A.1

Verfahren zur Evaluierung der deutschen Nationalparke

5

Nach Abschluss des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens (F+E) „Entwicklung von Qualitätskriterien und -standards für deutsche Nationalparke“ (Oktober 2005 – Mai 2008) wurden die Ergebnisse sowie der entwickelte Evaluierungsbogen in der gleichnamigen Druckschrift von EUROPARC Deutschland im Sommer 2008 publiziert. Bereits im März 2008 hat die LANA die Entwicklung der Kriterien und Standards für Nationalparke als wichtigen Beitrag Deutschlands zur Umsetzung des Arbeitsprogramms Schutzgebiete (CBD VII/ 28, 2004) befürwortet und begrüßt, dass das BMU die freiwillige Evaluierung der Nationalparke ermöglichen und fördern will. Nach Zusage der finanziellen Unterstützung durch das BMU hat EUROPARC Deutschland am 15.12.2008 einen Antrag auf ein F+E-Vorhaben „Anwendung von Qualitätskriterien und -standards zur Evaluierung der deutschen Nationalparke“ an das BfN gestellt. Dieser Antrag wurde am 15.05.2009 durch das BfN bewilligt. Nach der Projektbewilligung wurde in einem ersten Schritt der detaillierte Zeitplan für den Evaluierungsprozess aufgestellt und die Berufung der Mitglieder des Evaluierungskomitees auf Vorschlag des BMU über die LANA umgesetzt. Das Komitee setzt sich aus 2 Vertretern des Bundes, 4 Vertretern der LANA, 4 Vertretern der Wissenschaft, 2 Vertretern der EUROPARC-AG Nationalparke, 3 Vertretern von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und 1 Vertreter von EUROPARC Deutschland zusammen. Dieses Komitee hat sich am 29.09.2009 konstituiert und seine Arbeit aufgenommen. Die Methodik des Prozesses ist in der o. g. Druckschrift zum F+E Vorhaben ausführlich dargestellt. Die Grundlage einer jeden Nationalpark-Evaluierung bildet zunächst eine Selbsteinschätzung der jeweiligen Parkverwaltung anhand des entwickelten Online-Evaluierungsbogens. Der Fragebogen wird durch ein unabhängiges Fachbüro ausgewertet. Anhand der Handlungsfelder und Standards des Fragebogens (gemäß den grundlegenden Elementen eines Managementprozesses nach dem WCPA-Rahmenplan, siehe Abbildung 1) wird im Bericht des Fachbüros die Ist-Situation des Parks dargestellt. Sie wird ergänzt um einen ersten Katalog einer StärkenSchwächen-Analyse und um Handlungsempfehlungen, die aufzeigen, wie vom gegenwärtigen Ist-Zustand entsprechend den Standards ein gewünschter Soll-Zustand erreicht werden kann. Im Zuge der Auswertung und Berichtsredaktion stimmt sich das Fachbüro intensiv mit der jeweiligen Nationalparkverwaltung ab. EUROPARC Deutschland begleitet die Erstellung des Berichts und überstellt die finale Fassung der Nationalparkverwaltung und dem gesamten Komitee. Bei der konstituierenden Sitzung des Evaluierungskomitees (siehe oben) wurde auf der Grundlage der damals bereits vorliegenden Fragebögen und Interpretationen des Fachbüros über die Nationalparks Jasmund und Vorpommersche Boddenlandschaft festgestellt, dass beide Ausarbeitungen als zentrale Arbeitsgrundlagen des Komitees in ihrer jeweiligen Autorenverantwortung unverändert bleiben sollen.

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ENDBERICHT DES EVALUIERUNGSKOMITEES ZUR EVALUIERUNG DES NATIONALPARKS BAYERISCHER W ALD Abbildung 1:

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Rahmenkonzept zur Bewertung der Managementeffektivität von Schutzgebieten (aus HOCKINGS et al. 2006)

In Auswertung dieser Arbeitsgrundlagen – der intensiven Lektüre des Fragebogens und des „Büroberichts“ – bereitet sich das Komitee schließlich zielgerichtet auf die Bereisung des jeweiligen Nationalparks vor. EUROPARC Deutschland führt die vom Komitee geäußerten Wünsche zu Gesprächen mit Stakeholdern und Exkursionspunkten zusammen und übermittelt sie der Nationalparkverwaltung. Auf dieser Grundlage nimmt die Nationalparkverwaltung in enger Abstimmung mit EUROPARC Deutschland die Vorbereitung des Komitee-Besuchs vor Ort vor. An den Bereisungen der Nationalparks nimmt laut Geschäftsordnung des Komitees mindestens ein Vertreter aus jeder Gruppierung teil, insgesamt jedoch maximal je 2 Vertreter der LANA und der Wissenschaft, 1 Vertreter des Bundes, 1 Vertreter der AG Nationalparke, 1 Vertreter der NGO’s sowie 1 Vertreter von EUROPARC Deutschland. Gelingt es nicht, das Vor-OrtPrüfkomitee in den Bereichen Wissenschaft und LANA mit je zwei Personen zu besetzen, muss sich jeweils ein weiterer Vertreter dieser beiden Gruppierungen zumindest in die Bewertung der „Büroberichte“ einbringen. Im Rahmen eines zweitägigen Vor-Ort-Besuchs besprechen die Komitee-Mitglieder sowohl mit der jeweiligen Verwaltung als auch mit wichtigen örtlichen Stakeholdern offene Fragen bzw. Unklarheiten, die sich aus den Arbeitsgrundlagen ergeben haben. Vertreter der/ des zuständigen Ministeriums/ Ministerien wohnen dem Vor-Ort-Gespräch mit der Nationalparkverwaltung üblicherweise bei. Eine Exkursion bietet den Komitee-Mitgliedern Gelegenheit zur Besichtigung verschiedener Managementstrategien und Problemlagen im Gebiet. Damit verschafft sich das Evaluierungskomitee in der Kombination Fragebogen, „Bürobericht“ und Bereisung ein eigenes unabhängiges Bild von der gegenwärtigen Ist-Situation des zu evaluierenden Nationalparks. EUROPARC DEUTSCHLAND

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Anhand der Handlungsfelder mit ihren Standards werden in einem eigenständigen Abschlussbericht des Komitees der Ist-Zustand des Parks bei jedem einzelnen Standard beschrieben, im Sinne der Stärken- und Schwächen-Analyse bewertet und Handlungsempfehlungen aus Sicht des Komitees formuliert.

A.2

Hintergrundinformationen zum Nationalpark Bayerischer Wald

Der seit 1970 bestehende Nationalpark (NLP) Bayerischer Wald umfasst eine Fläche von 24.250 ha (1997 Erweiterung um 11.000 ha im Falkenstein-Rachel-Gebiet) und ist Bestandteil des größten unzerschnittenen Waldgebietes Mitteleuropas. Der Nationalpark befindet sich im nördlichen Teil des Landkreises Freyung-Grafenau und im östlichen Teil des Landkreises Regen. Mit einer durchschnittlichen Breite von 6 km erstreckt sich der Nationalpark an seiner Nordgrenze rund 45 km entlang der deutsch-tschechischen Landesgrenze und grenzt damit direkt an den Nationalpark Šumava in Tschechien. Der NLP ist außerdem eingebettet in den Naturpark „Bayerischer Wald“. Der Nationalpark Bayerischer Wald ist Teil des Naturraumes „Innerer Bayerischer Wald“. Zu den Haupt-Ökosystemtypen des Nationalparks zählen Bergfichtenwälder, Bergmischwälder, AuFichtenwälder, Flach-, Übergangs- und Hochmoore sowie Fließgewässer der montanen Stufe, Borstgrasrasen und Bergmähwiesen. Die Spitzenprädatoren der Nahrungskette in diesem Gebiet sind Luchs, Fischotter, Wanderfalke, Habichtskauz und Habicht. Als ökosystemtypische Artengemeinschaften existieren im Nationalpark Insekten, Vogel-Gilden, Moorpflanzen und im Moor lebende Tiere sowie Lebensgemeinschaften boreo-montaner1 Wälder, Moore und Blockhalden. Schlüsselarten der jeweiligen Haupt-Ökosystemtypen sind im • Bergfichtenwald: Auerhuhn, Dreizehenspecht, Buchdrucker, Goldfüßiger Schnellkäfer, Rotrandiger Fichtenporling • Bergmischwald: Zwergschnäpper, Weißrückenspecht, Buchdrucker, Rothirsch, Luchs, Zunderschwamm, Rosen-Feuerschwamm • Au-Fichtenwald: Buchdrucker • Moor: Hochmoorlaufkäfer, Hochmoorgelbling • Fließgewässer: Wasseramsel, Groppe, Fischotter, Bachforelle Teile des Nationalparks sind noch geprägt von historischen Spuren forstlicher Nutzung vor der Nationalparkgründung. Zunächst nahm die Holznutzung für die über zwei Jahrhunderte währende Glasproduktion Einfluss auf die Waldzusammensetzung. Ab ca. 1850 begann dann die planmäßige Forstwirtschaft und Erschließung der Wälder im Inneren Bayerischen Wald. Diese wurden dann systematisch durch Forststraßen erschlossen. Zum Abtransport gefällter Bäume wurden Fließgewässer für die Holztrift ausgebaut und die Waldeisenbahn eingerichtet (von der im Nationalparkgebiet vereinzelt noch die Trassenführung erkennbar ist). Weiterhin wurden in der Vergangenheit innerhalb des NLP Trinkwasserquellfassungen, Wasserleitungen und Anla-

1

Gebirgsregionen der warm-gemäßigten Zone

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gen zur Stromerzeugung (mittels Wasserkraft an Fließgewässern) errichtet. Durch die Entwässerung mittels Gräben konnten Moore urbar gemacht werden. Auch die Schachten-Beweidung2 hinterließ im Nationalpark Bayerischer Wald ihre Spuren. Durch diese Nutzungsform erhalten gebliebene einzeln stehende Bäume konnten sich ungehindert entfalten; mehrere haben sich zu imposanten Einzelbäumen entwickelt. Abbildung 2:

2

Übersichtskarte des Nationalparks Bayerischer Wald

Als Schachten werden einige Hektar große Waldwiesen mit einzelnen Bäumen bezeichnet, die von den Hirten als Übernachtungs- sowie als Ruhe- und Weideplätze für die Weidetiere genutzt wurden.

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Zur Entflechtung von Naturschutzzielen und Nutzungsansprüchen wurde mit der Nationalparkverordnung ein dreistufiges dynamisches Zonierungskonzept entwickelt, das sowohl die unterschiedlichen Landschaften im Hinblick auf Schutzwürdigkeit und Empfindlichkeit als auch wirtschaftliche und soziale Ansprüche der Bewohner berücksichtigt. Die zuletzt 2007 novellierte NLP-VO sieht eine Steigerung des Flächenanteils der Prozessschutzfläche auf 75% durch einen jährlichen Zuwachs um 1,5 % bis zum Jahr 2027 vor. Den derzeitigen Stand der Zonierung (Stand Februar 2013) zeigt Tabelle 1. Tabelle 1:

Nr. der Name Zone Zone 1

2

3

Flächenanteil, Merkmale und Eigentumsverhältnisse der Schutzzonen im Nationalpark Bayerischer Wald der Flächenanteil absolut

Flächen- Merkmale Eigentumsanteil verhältnisse relativ - Prozessschutzzone Naturzone 13.530 ha 56 % nahezu 100 % - Kernzone Naturschutz mit Land Bayern* besonders wertvollen Lebensräumen - Schalenwildregulierung auf 60 ha (1 Wintergatter) - Lediglich Maßnahmen zur Verkehrssicherheit - Zone mit vorübergehendem nahezu 100 % Entwick4.940 ha 20 % Management (bis 2027) lungszone Land Bayern* - Waldschutzmaßnahmen zur Borkenkäferbekämpfung - z. T. Schalenwildregulierung - Zone mit dauerhaftem Ma- nahezu 100 % Randbereich 5.752 ha 24 % nagement / ErholungsLand Bayern* - Waldschutzmaßnahmen zur zone Borkenkäferbekämpfung - Schalenwildregulierung - Davon 2% Erholungszone

* In allen Zonen gibt es einige Straßen, die im Besitz der Gemeinden bzw. des Landkreises sind (Flächenanteil kleiner 0,5 %). Im Randbereich kommen auch noch kleinere Privatwälder/wiesen vor (kleiner 0,1 % an der Gesamtfläche).

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B

Bewertung der Handlungsfelder

B.1

„Rahmenbedingungen“

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1.1 Rechtsgrundlagen Standard (SOLL): Der Nationalpark ist nach Bundes- und Landesrecht gesichert. Gesetze bzw. Verordnungen stehen der Umsetzung der Standards für Nationalparke nicht entgegen. Situation (IST): Der NLP ist rechtlich über die Nationalpark-Verordnung (NLP-VO) vom 01.08.1992 (zuletzt geändert am 17.09.2007) gesichert. In der NLP-VO sind der vorrangige Schutz der natürlichen biologischen Vielfalt und Dynamik und nachgeordnet Monitoring und Forschung, Naturerlebnis und Erholung, Öffentlichkeitsarbeit und Bildung sowie Kooperationen und Regionalentwicklung als Aufgabenbereiche genannt. Der Realisierung der NLP-Ziele stehen zum Teil gesetzliche Vorgaben entgegen, u.a. das Luftverkehrsgesetz, in dem z. B. ein Überfliegen des NLP mit Privat- und Sportflugzeugen geregelt ist. Negative Auswirkungen auf den Nationalpark entstehen, wenn der NLP in nur geringer Höhe überflogen wird. Auch durch andere Rechtsgrundlagen, z.B. für Verkehr, Forst-, Land- und Wasserwirtschaft können Konflikte entstehen. Stärken: 1 Rechtlicher Status ist gesichert Schwächen: 1 Entgegenstehende Rechtsgrundlagen mit Auswirkungen auf den NLP (z.B. Privat- und Sportflugzeugverkehr) Handlungsempfehlungen3: Maßnahme

Priorität

1 Festlegen einer Mindesthöhe für das Überfliegen des NLP, die auch für sensible Arten ak- niedrig zeptabel ist

Zuständigkeit Bayerische Staatsregierung, Luftamt Südbayern

3

Die Festlegung der Prioritäten richtet sich nach dem empfohlenen Umsetzungszeitraum bzw. dem Start der Maßnahme: hoch = Umsetzung(-sbeginn) in 1 bis 2 Jahren, mittel = Umsetzung(-sbeginn) in 3 bis 4 Jahren, niedrig = Umsetzung(-sbeginn) in 5 Jahren

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1.2 Schutzzweck Standard (SOLL): Der Schutzzweck des Nationalparks ist vorrangig der ungestörte Ablauf natürlicher Prozesse in allen im Nationalpark vorkommenden Ökosystemen mit ihrer natürlichen Biodiversität, für die Deutschland die nationale und globale Verantwortung trägt. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, sind weitere Ziele u. a. Bildung, Öffentlichkeitsarbeit, Naturerlebnis, Forschung und Monitoring umzusetzen. Situation (IST): Der Prozessschutz ist laut NLP-VO ein Hauptzweck des Schutzgebiets. Dem nachgeordnet werden der Erhalt bestimmter kleinräumiger Lebensräume und kulturhistorisch geprägter Flächen, Monitoring & Forschung, Naturerlebnis, Bildung und Erholung sowie die Strukturförderung im Umfeld als Ziele genannt. Für die Umsetzung von Prozessschutz auf 75 % des NLP ist eine lange Frist bis zum Jahr 2027 genannt (s. auch Kap. B.2.1 Raum für natürliche Abläufe). Der Durchsetzung der NLP-Ziele stehen die in der NLPV-VO genannten Sonderregelungen für verschiedene Nutzungen (Trinkwassergewinnung, Land- und Forstwirtschaft) sowie die Vorschrift zum Substanzerhalt des Hochlagenwaldes einschließlich waldbaulicher Maßnahmen und die vorübergehende Borkenkäferbekämpfung in der Entwicklungszone entgegen. Stärken: 1 Prozessschutz hat Vorrang 1 Andere nationalparkkonforme Ziele sind in der NLP-VO benannt Schwächen: 1 NLP-VO enthält Übergangsvorschrift mit langer Frist zum Erhalt des Hochlagenwaldes und zur Borkenkäferbekämpfung in der Entwicklungszone 1 Bestandsschutz für Trinkwassergewinnung sowie land- und forstwirtschaftliche Nutzung von Privatflächen Handlungsempfehlungen: Maßnahme

Priorität

1 Konsequente und zügige Ausweisung von Naturzonen und damit Vergrößerung der Pro- hoch zessschutzzone, so dass die Übergangsfrist entbehrlich wird; in der Umsetzung sollte begleitend diskutiert und bewertet werden, ob der in der VO festgeschriebene Schutz des Hochlagenwaldes angesichts der Folgen der Sturmereignisse noch sinnvoll ist 1 Gemäß NLP-VO bestandsgeschützte Nutzungen, soweit sie derzeit nicht aufgegeben oder mittel reduziert werden können, fortlaufend NLP-konform gestalten durch intensive Kommunikation mit Nutzern und zuständigen Behörden sowie durch Auflagen

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Zuständigkeit Landtag, STMUG, NLPV

NLPV, Naturschutzbehörden, Forst- und Landwirtschaftsbetriebe, Wasserwirtschaftsamt etc.

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1.3 Übergeordnete planerische Grundlagen Standard (SOLL): Schutzzweck, Planung und Management des Nationalparks sowie ihn umgebende Schutzgebiete sind in die Regionalplanung und andere übergeordnete planerische Grundlagen übernommen. In den jeweiligen Landes- und regionalen Raumordnungsprogrammen ist die gesamte Nationalparkfläche als „Vorranggebiet für Naturschutz“ eingestuft. Zudem findet der Nationalpark-Plan entsprechende Verbindlichkeit in der Landesplanung. Darüber hinaus werden die Belange des Nationalparks bei übergeordneten Planungen berücksichtigt. Bei Planungen / Vorhaben im Umfeld des Nationalparks sind dessen Belange berücksichtigt. Situation (IST): Die gesamte Fläche des NLP ist im Regionalplan als „Vorranggebiet Naturschutz“ ausgewiesen. Die Ziele stehen im Einklang mit den Zielen des NLP. Es wurde ein Nationalpark-Plan in intensiver Abstimmung und unter hoher Zustimmung der Region erarbeitet, der seit Dezember 2011 in Kraft ist. Er findet noch keine Verbindlichkeit in der Landesplanung. Die NLPV wird als TÖB bei Planungen im Umfeld beteiligt und kann Belange des NLP einbringen. Stärken: 1 NLP vollständig als „Vorranggebiet Naturschutz“ im Regionalplan verankert 1 Ziele des Regionalplans stehen im Einklang mit NLP-Zielen 1 Nationalpark-Plan seit Dezember 2011 in Kraft Schwächen: 1 Nationalpark-Plan findet noch keine Verbindlichkeit in der Landesplanung Handlungsempfehlungen: Maßnahme

Priorität

1 Behördenverbindlichkeit des Nationalpark-Plans für den Nationalpark sicherstellen als mittel Fachplan der Landesplanung 1.4 Zuständigkeiten

Zuständigkeit STMUG

Standard (SOLL): Die Nationalpark-Verwaltung hat alle behördlichen Zuständigkeiten, die für die Verwirklichung der Schutzzwecke notwendig sind. Soweit andere Stellen darüber hinausgehend Zuständigkeiten im Nationalpark haben, berücksichtigen diese die Ziele und die Belange des Nationalparks bei ihren Entscheidungen im Einvernehmen mit der Nationalpark-Verwaltung. Situation (IST): Der NLPV wurden die für die Umsetzung der NLP-Ziele notwendigen Zuständigkeiten als Untere Forst- und Untere Jagdbehörde übertragen. Sie hat aber keine Zuständigkeiten als Naturschutzbehörde und ist auch nicht Ordnungsbehörde. So können z.B. die hauptamtlich tätigen Ranger der NLPV (s. auch Kap. B.3.3 Rangersystem) bei Feststellung von Verstößen nicht ordnungsrechtlich einschreiten. Die NLPV hat auch keine Zuständigkeiten als Wasser- oder Fischereibehörde oder im Denkmalschutz (relevant für die Driftanlagen an FließgeEUROPARC DEUTSCHLAND

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wässern). Die Belange des NLP werden in wesentlichen Punkten durch andere, im NLP zuständige, Behörden beachtet. Allerdings achten beide Landratsämter die Belange des NLP nicht oder nur teilweise, insbesondere hinsichtlich der Ahndung von Verstößen gegen das Betretungsrecht (d.h. der Missachtung von Betretungsverboten). Stärken: 1 Die NLPV ist zuständige Forst- und Jagdbehörde 1 Die meisten anderen im NLP zuständigen Behörden berücksichtigen im Wesentlichen die Ziele und Belange des NLP bei ihren Entscheidungen. Schwächen: 1 Die NLPV hat nicht alle behördlichen Zuständigkeiten, die für die Verwirklichung der Schutzzwecke notwendig wären 1 Teilweise Missachtung der NLP-Belange durch Landratsämter (insbesondere keine konsequente Ahndung bei Verstößen gegen Betretungsverbote) Handlungsempfehlungen: Maßnahme

Priorität

1 Übertragung der Aufgaben als Untere Naturschutzbehörde und als Ordnungsbehörde für die hoch Flächen des NLP auf die NLPV 1 Prüfung, wie die für die Umsetzung der NLP-Ziele sinnvolle Übertragung weiterer Zustän- mittel digkeiten an die NLPV erfolgen kann (z.B. Denkmalschutz) 1.5 Eigentum

Zuständigkeit STMUG, StMI, NLPV STMUG, StMI, u.a. beteiligte Ministerien

Standard (SOLL): Die Gebietsfläche eines Nationalparks ist möglichst vollständig im Eigentum der öffentlichen Hand. Soweit dies nicht der Fall ist, sind dauerhafte Regelungen getroffen, um das Erreichen der Nationalpark-Zielsetzung sicherzustellen. Situation (IST): Die NLP-Fläche ist zu rund 99 % in öffentlicher Hand (Landesfläche). Ein sehr geringer Anteil des NLP umfasst kommunale bzw. private Flächen (ca. 1 %). Die NLPV agiert als Verwalterin der Landesflächen. Bislang gab es keine Probleme bei der Umsetzung der NLP-Ziele auf den landeseigenen Flächen. Bei der Umsetzung auf Kommunalflächen gab es dagegen bei wichtigen Entscheidungen ab und an Probleme (z. B. Salzstreuung auf kommunalen Straßen, Schneeablagerung). Zu den Enklaven im NLP und deren Folgen, insbesondere die in der NLP-VO festgeschriebene Verpflichtung zusätzlicher Maßnahmen zur Borkenkäferbekämpfung (s. auch Kap. B.1.6 Abgrenzung und Zuschnitt). Stärken: 1 NLP-Gebiet ist fast vollständig im Eigentum der öffentlichen Hand EUROPARC DEUTSCHLAND

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Schwächen: 1 Privatflächen erfordern Zufahrt und bedingen bestimmte Rechte, die die natürliche Dynamik der Waldentwicklung beeinträchtigen 1 Probleme bei der Umsetzung der NLP-Ziele auf Kommunalflächen (z. B. Salzstreuung, Schneeablagerung) Handlungsempfehlungen: Maßnahme

Priorität

1 Ankauf der restlichen Privatflächen hoch 1 Kein Einsatz von Streusalz auf kommunalen Straßen innerhalb des NLP, allenfalls von al- mittel ternativen Streumitteln 1.6 Abgrenzung und Zuschnitt

Zuständigkeit NLPV, STMUG NLPV, Kommunen

Standard (SOLL): Die Außengrenzen des Nationalparks sind an natürlichen Gegebenheiten ausgerichtet. Sie schließen alle Teilbereiche/Bestandteile der zu schützenden Ökosystemkomplexe auf einer möglichst großen, kompakten und zusammenhängenden Fläche ein. Die Flächen haben bereits einen hohen Grad der Naturnähe oder sind geeignet, diesen künftig in einem überschaubaren Zeitraum zu erreichen. Sie sind siedlungs- oder verkehrsmäßig nicht oder kaum erschlossen. Die Nationalpark-Fläche ist flurstücksgenau bzw. in amtlichen Flurkarten abgegrenzt. Situation (IST): Eine rechtssichere Abgrenzung des NLP ist gegeben. Beim Festlegen der Außengrenzen wurden keine wesentlichen wichtigen Lebensräume zerschnitten. Ökologisch bildet der NLP grenzüberschreitend eine räumliche Einheit mit dem nordöstlich direkt benachbarten NLP Šumava, doch stellt die Staatsgrenze zu Tschechien eine künstliche Trennlinie dar. Die dort zunehmend großflächig durchgeführte Borkenkäferbekämpfung wirkt sich negativ auf die grenzüberschreitende Schutzgebietseinheit aus und erschwert auch die Durchsetzung der NLPZiele im Bayerischen Wald (s. auch Kap. B 2.5 Artenmanagement). Der NLP hat größtenteils eine kompakte, zusammenhängende Form. Innerhalb des NLP liegen allerdings mehrere – teilweise auch sehr kleine – Enklaven, vor allem im Rachel-Lusen-Gebiet, die die eigentlich kompakte Form durchbrechen. Da die NLPV gemäß NLP-VO verpflichtet ist, in den Randbereichen des NLP und damit auch an den Grenzen dieser Enklaven auf mind. 500 m Breite Waldschutzmaßnahmen einschließlich Maßnahmen der Borkenkäferbekämpfung durchzuführen, führen selbst kleine Enklaven zu flächenmäßig sehr viel größerer Unterbrechung der natürlichen Dynamik der Waldentwicklung (s. auch Kap. B. 2.2 Großräumigkeit). Wegen der Festschreibung in der NLP-VO darf die NLPV selbst bei Einigung mit den Flächenbesitzern (z.B. mit entsprechender Entschädigung) derartige, den NLP-Zielen entgegenstehende „Waldschutzmaßnahmen“ nicht unterlassen. Die NLP-Fläche ist flurstückgenau in der NLP-Verordnung und auf Karten abgegrenzt sowie im Gelände durch Grenzsteine markiert. Die Außengrenzen sind in schwer zugänglichen Bereichen (Moore) noch nicht optimal gestaltet. Stärken: 1 Rechtssichere und flurstückgenaue Abgrenzung der NLP-Fläche EUROPARC DEUTSCHLAND

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1 Überwiegend kompakte zusammenhängende Form 1 Ökologisch grenzüberschreitende Einheit mit dem benachbarten NLP in Tschechien Schwächen: 1 Enklaven durchbrechen die kompakte Form und haben über Randeffekte erhebliche Auswirkungen über ihre eigentliche Ausdehnung hinaus in den NLP hinein 1 Differenzen in der Zielsetzung und der Entwicklung im angrenzenden Šumava-NLP gefährden grenzüberschreitende ökologische Einheit der Schutzgebiete 1 Außengrenzen des NLP könnten punktuell verbessert werden Handlungsempfehlungen: Maßnahme 1 Zur Minimierung negativer Randeffekte rechtliche Möglichkeit schaffen, bei Einigkeit zwischen Eigentümer und NLPV auf die in der NLP-VO festgeschriebene Vorschrift zu „Waldschutzmaßnahmen“ als Folge des Fremdeigentums innerhalb des NLP/ Enklaven verzichten zu können 1 Durch transnationale Zusammenarbeit mit CZ und dem tschechischen NLP Šumava grenzüberschreitende ökologische Schutzeinheit stärken 1 Arrondierung des NLP (s. auch Kap. B.1.5 Eigentum) 1 Sichtbare und dauerhafte Markierung der Außengrenzen, auch in schwerer zugänglichen Bereichen

B.2

Priorität

Zuständigkeit

hoch

STMUG

hoch

BMU, STMUG, NLPV

mittel niedrig

NLPV, STMUG NLPV

„Schutz der natürlichen biologischen Vielfalt und Dynamik“

2.1 Raum für natürliche Abläufe Standard (SOLL): Nationalparke schützen im überwiegenden Teil ihres Gebietes den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik. Grundsätzlich ist dies nach einer Frist von längstens 30 Jahren nach Erklärung eines Gebietes zum Nationalpark auf mindestens 75 % der Nationalparkfläche sicher gestellt. Die Flächen zum Schutz der natürlichen dynamischen Abläufe sind zusammenhängend bzw. unzerschnitten und weisen wenige Außengrenzen auf. Nationalparke, bei denen mehr als 30 % der Fläche nicht im öffentlichen Eigentum ist oder die in Deutschland einen Lebensraum von globaler Bedeutung komplett umfassen, können längere Fristen im Nationalparkplan festlegen oder können im überwiegenden Teil großflächig repräsentative Lebensraumtypen in ihren natürlichen Abläufen schützen. EUROPARC DEUTSCHLAND Februar 2013

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Situation (IST): In der Rechtsverordnung (NLP-VO) sind verbindliche Aussagen zum Prozessschutz auf mindestens 75 % der NationalparkFläche getroffen. Bis zum Jahr 2027 soll dies erreicht sein. Derzeit unterliegen 56 % des NLP-Gebiets (=13.530 ha) der natürlichen Dynamik. Bei den ausgewiesenen Prozessschutzflächen handelt es sich um eine kompakte, zusammenhängende Fläche im Rachel-Lusen-Gebiet (Altnationalparkgebiet, rd. 9.500 ha) sowie mehrere kleinere und mittelgroße Teilflächen im Falkenstein-Rachel-Gebiet. Die Prozessschutzflächen werden durch Forststraßen, Wanderwege und Steige sowie durch öffentliche Straßen zum Teil stark zerschnitten; die Wegedichte ist mit knapp 29 lfm/ha hoch. 60 ha der Prozessschutzfläche sind aufgrund von Ausnahmeregelungen durch Wildtiermanagement beeinträchtigt. Weiterhin sind entlang der Straßen und Wege Maßnahmen zur Verkehrssicherung erforderlich. Stärken: 1 Natürliche Dynamik ist auf der Teilfläche Rachel-Lusen-Gebiet (Altnationalparkgebiet) erreicht und soll auf 75% des gesamten NLP-Gebiets bis spätestens 2027 erreicht sein. Schwächen: 1 43 Jahre nach NLP-Gründung und 16 Jahre nach NLP-Erweiterung unterliegen erst 56 % der NLP-Fläche dem Prozessschutz 1 Starke Zerschneidung und hohe Wegedichte in den Prozessschutzflächen Handlungsempfehlungen: Maßnahme

Priorität

1 Zügige Steigerung des Flächenanteils der Prozessschutzfläche auf 75% bis spätestens zum hoch Jahr 2027 gemäß NLP-VO konsequent umsetzen 1 Kontinuierliche Aufhebung bzw. Rückbau von Forststraßen und Wegen (auch um Verkehrs- hoch sicherungsmaßnahmen zu reduzieren) 2.2 Großräumigkeit

Zuständigkeit STMUG, NLPV NLPV

Standard (SOLL): Ein Nationalpark ist unter Beachtung der ökosystembezogenen Kriterien großräumig ausgewiesen. Er repräsentiert ein oder mehrere Ökosysteme und stellt den Ablauf der natürlichen Dynamik sicher. Ein Nationalpark umfasst mindestens eine Fläche von 10.000 ha. Ausnahmsweise kann auch ein kleineres Gebiet von besonderer internationaler Repräsentativität Nationalpark sein. Das Gebiet ist so abgegrenzt, dass der Schutzzweck darin ermöglicht wird. Situation (IST): Ein repräsentativer Ausschnitt der in der Region vorkommenden Ökosystemtypen wird durch den NLP vollständig geschützt. Leittierarten sind Luchs, Fischotter, Auerhuhn, Weißrückenspecht, Dreizehenspecht, Schwarzstorch und Schwarzspecht. Weitere wichtige Vogelarten sind Wanderfalke und Habichtskauz; aber auch Pilze sind repräsentativ für den NLP Bayerischer Wald. Die wichtigsten Rückzugsbereiche sind für mehrere der Leittierarten geschützt. Die empfohlene NLP-Mindestgröße von 10.000 ha wird weit übertroffen. Zudem wird die effektive Schutzfläche durch mehrere unmittelbar an den NLP angrenzende Schutzgebiete erhöht, auf deutscher Seite durch den Naturpark EUROPARC DEUTSCHLAND

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Bayerischer Wald, auf tschechischer Seite durch den Nationalpark/Biosphärenreservat „Šumava“. Für bestimmte Tierarten (z. B. Rothirsch) liegen die natürlichen Winterlebensräume in den tieferen Lagen außerhalb des Nationalparks. Durch die aktuelle NLP-Politik im tschechischen Schutzgebiet „Šumava“ (großflächige Borkenkäferbekämpfung) ist die Erhöhung der effektiven Schutzfläche im nordöstlichen Anschluss an den NLP Bayerischer Wald jedoch gefährdet. Die durch die NLP-VO gesetzte Verpflichtung der NLPV zur Borkenbekämpfung in einem 500 m breiten Umkreis der Enklaven beeinträchtigt die effektive großräumige Schutzfläche des Nationalparks zusätzlich (s. auch Kap. B 2.5 Artenmanagement). Stärken: 1 NLP ist großräumig ausgewiesen und bietet Rückzugsraum für Leittierarten 1 Durch die den NLP umschließenden Schutzgebiete – NRP auf deutscher sowie NLP und BR auf tschechischer Seite – ist in einem noch größeren naturräumlichen Bereich des Bayerischen bzw. Böhmer Waldes das Potential gegeben, den Ablauf natürlicher Dynamik zu gewährleisten Schwächen: 1 Erhöhung effektiver Schutzfläche durch Nationalpark Šumava aufgrund von Managementmaßnahmen von tschechischer Seite gefährdet (Borkenkäferbekämpfung) 1 Einzelne Enklaven beeinträchtigen effektive großräumige Schutzfläche Handlungsempfehlungen: Maßnahme

Priorität

1 Transnationale Bemühungen für eine Erweiterung der effektiven Schutzfläche zum Nachbar- hoch land Tschechien stärken, z.B. durch Einrichtung einer grenzüberschreitenden Kommission unter Beteiligung der zuständigen Ministerien 1 Konsultationen im Rahmen des deutsch-tschechischen Umweltrates zur Entwicklung eines hoch einheitlichen Vorgehens im Bereich der Borkenkäferbekämpfung 1 Minimierung negativer Randeffekte der bestehenden privaten Waldenklaven bzw. Arrondie- hoch rung (s. Kap. 1.6 Abgrenzung und Zuschnitt) 2.3 Grad der Naturnähe

Zuständigkeit BMU, STMUG, NLPV

BMU, BFN, STMUG STMUG

Standard (SOLL): Nationalparke weisen auf dem überwiegenden Teil der Fläche Ökosysteme mit einem hohen Naturnähegrad auf. Diese Ökosysteme verfügen über eine für den Standort typische natürliche Artenzusammensetzung und Artenvielfalt. Situation (IST): Über 75 % der NLP-Fläche sind naturnah. Großenteils dominieren die Natura 2000-Wald-Lebensraumtypen. Kleinflächig kommen naturferne Fichtenmonokulturen vor. EUROPARC DEUTSCHLAND

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Stärken: 1 Für den Lebensraum typische Biotoptypen dominieren Schwächen: 1 Kleinflächig naturferne Forsten und Streifen mit Borkenkäferbekämpfung (siehe Kap. B.2.5 Artenmanagement) Handlungsempfehlungen: Maßnahme

Priorität

1 Punktuelle Maßnahmen im Randbereich zur Verbesserung der natürlichen Artenzusammen- mittel setzung und Bestandsstruktur 2.4 Lebensräume von internationaler und nationaler Bedeutung

Zuständigkeit NLPV

Standard (SOLL): Der Nationalpark enthält Lebensräume von internationaler und/ oder nationaler Bedeutung. Diese sind im Managementplan dargestellt. Die Maßnahmen, die zu ihrer Sicherung notwendig und im Hinblick auf den notwendigen Raum für natürliche Abläufe zulässig sind, sind darin definiert. Situation (IST): Der NLP enthält Lebensräume mit überwiegend europäischer Bedeutung: Hang- und Schluchtwälder, montane Borstgrasrasen, lebende Hochmoore, Luzulo-Fageten unterschiedlicher und großflächiger Ausprägung. Die Arten und Lebensräume sind im aktuellen Managementplan (= NLP-Plan) umfassend und konkret dargestellt. Der größte Teil der Arten und Lebensräume ist in einzelnen Grundlagenerhebungen erfasst. Die NLPV ergreift weitgehend Maßnahmen zur Sicherung der Lebensräume. Stärken: 1 NLP enthält Arten und Lebensräume von internationaler und nationaler Bedeutung, die im NLP-Plan dargestellt sind Schwächen: 1 nicht erkennbar Handlungsempfehlungen: Maßnahme

Priorität

Zuständigkeit

1 nicht erforderlich 2.5 Artenmanagement Standard (SOLL): Grundsätzlich ist Artenmanagement eine Ausnahmesituation im Nationalpark. Die erforderlichen Maßnahmen hierzu sind im Managementplan dargestellt. Situation (IST): Alle Artenmanagement-Maßnahmen sind im Managementplan dargestellt und begründet. Auf etwa 1/3 der der NLP-Fläche ist EUROPARC DEUTSCHLAND

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derzeit ein Wildtiermanagement erforderlich, welches innerhalb des Nationalparks nur durch die NLPV und unter Beachtung gesonderter Regelungen (Verkürzung der Jagdzeit, ganzjährige Jagdruhezonen, Abschuss von Rotwild im Wintergatter, Abschuss von Schwarzwild in Saufängen, Verwendung bleifreier Munition) durchgeführt wird. Das Wildtiermanagement orientiert sich dabei am „Positionspapier Wildtierregulierung in deutschen Nationalparks“ der AG Nationalparke von EUROPARC Deutschland e.V. Es findet als derzeit unbefristete Naturschutzmaßnahme zur Erfüllung des Schutzzweckes statt (außerhalb der Kern- bzw. Wildschutzgebiete, der Naturzonen und der Erholungszonen); insbesondere auch in zwei jeweils 30 ha großen Wintergattern. Das Rotwildmanagement mit Hilfe der Wintergatter ist nicht zeitgemäß. 60 ha der Prozessschutzfläche sind aufgrund von Ausnahmeregelungen durch Wildtiermanagement beeinträchtigt. Aktuell praktiziert die tschechische Parkleitung im gesamten Nationalpark Šumava eine großflächige Borkenkäferbekämpfung. Dies erschwert die Durchsetzung der NLP-Ziele im Bayerischen Wald. Im Umfeld privater Enklaven werden entsprechend den Vorgaben der NLPV-VO auf mind. 500 m Breite Waldschutzmaßnahmen einschließlich Maßnahmen der Borkenkäferbekämpfung durchgeführt. Dies entwertet in größerem Umgriff die Naturnähe der angrenzenden Waldgebiete und stellt ein unverhältnismäßiges Störungspotential dar (s. auch Kap. B. 1.6 Abgrenzung und Zuschnitt). Artenschutzmaßnahmen werden für die Tierarten Auerhuhn, Habichtskauz, Koppe, Große Moosjungfer sowie für Kleinfarne und Bärlappe auf Sekundärstandorten (Renaturierung, Biotoppflege, Wiederansiedlung) als erforderlich angesehen und daher räumlich und zeitlich befristet durchgeführt. Nur bei der Biotoppflege zum Erhalt seltener Arten (Bärlappe, Kleinfarne) handelt es sich bis auf Weiteres um Daueraktivitäten. Bestimmte Neobiota wie Sachalin-Knöterich und Japanischer Staudenknöterich werden mechanisch bekämpft. Douglasien werden entnommen und Drüsiges Springkraut wird beobachtet. Stärken: 1 Artenmanagement-Maßnahmen sind im Managementplan begründet 1 Die Prozessschutzzone ist zu über 99 % frei von Wildtiermanagement Schwächen: 1 Wildtiermanagement findet noch in der Entwicklungszone und auf 60 ha der Prozessschutzfläche des NLP statt 1 Rotwildmanagement mit Hilfe der Wintergatter ist nicht zeitgemäß Handlungsempfehlungen: Maßnahme

Priorität

1 Flächenanteil für Wildtiermanagement im Zuge der jährlichen Vergrößerung der Prozess- mittel schutzfläche sukzessive reduzieren (s. auch Kap. B. 2.1 Raum für natürliche Abläufe) 1 Entwicklung eines mit dem Vorfeld abgestimmten Rotwildkonzeptes zur Wiederermöglichung mittel der Winterwanderungen des Rotwildes

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Zuständigkeit NLPV Höhere STMUG

Jagdbehörde,

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NLPV,

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2.6 Ökosystemare Vernetzung Standard (SOLL): Der Nationalpark ist durch ökologisch wirksame Korridore mit den für Lebensraum- und Artenschutz wichtigen Flächen seines Umfelds verbunden. Situation (IST): Die ökologischen Beziehungsgefüge des NLP mit seinem Umfeld sind nur teilweise bekannt. Es bestehen teilweise Konzepte zur ökosystemaren Vernetzung zwischen dem NLP und hochwertigen Biotopen im Umfeld, die weitgehend umgesetzt sind. Zur ungehinderten Wanderung und Ausbreitung von Tier- und Pflanzenarten existieren zwischen dem NLP und seinem Umfeld zahlreiche wirksame Korridore; allerdings ist die Verbindung zur tieferliegenden Donauaue – gerade für den Rothirsch im Winter von Bedeutung – gestört. Stärken: 1 Zahlreiche ökologisch wirksame Korridore zwischen NLP und Umfeld vorhanden Schwächen: 1 Fehlende gesamttierökologische Vernetzungsanalyse 1 Wanderungsmöglichkeiten für den Rothirsch in die Donauaue erheblich gestört und nur sehr schwer zufriedenstellend herstellbar Handlungsempfehlungen: Maßnahme

Priorität

1 Durchführung einer gesamttierökologischen Vernetzungsanalyse zwecks Erhalt/ Entwicklung mittel

Zuständigkeit NLPV, Landkreise, NRP

ökologisch wirksamer Korridore zwischen NLP und Umfeld

B.3

„Organisation“

3.1 Organisationsstruktur der Schutzgebietsverwaltung Standard (SOLL): Die Nationalpark-Verwaltung ist der obersten Naturschutzbehörde direkt unterstellt. Sie ist eine eigenständige, leistungsfähige Sonderbehörde. Sie hat insbesondere folgende Aufgabenbereiche abzudecken: Schutz der natürlichen Abläufe, Management, Gebietsbetreuung, Unterhaltung der Erholungsinfrastruktur für Naturerlebnisse, Beitrag zur Bildung für nachhaltige Entwicklung, Monitoring und Forschung, Kommunikation, Kooperation, Mitwirkung bei der Regionalentwicklung im Nationalparkumfeld sowie allgemeine Verwaltung. Situation (IST): Die Nationalpark-Verwaltung ist der Obersten Naturschutzbehörde, dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (STMUG), als eigenständige Sonderbehörde direkt unterstellt. Die Organisationsstruktur deckt alle 10 Handlungsfelder ab (Kommunikation/ Öffentlichkeitsarbeit, Unterhaltung der Erholungsinfrastruktur, Management, Kooperationen, Bildung, Gebietsbetreuung, Verwaltung, Naturschutz, Monitoring & Forschung, Regionalentwicklung). Ein Geschäftsverteilungsplan wurde kürzlich fertig gestellt. EUROPARC DEUTSCHLAND

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Stärken: 1 NLPV ist eigenständige Sonderbehörde und untersteht der Obersten Naturschutzbehörde Schwächen: 1 nicht erkennbar Handlungsempfehlungen: Maßnahme

Priorität

Zuständigkeit

1 nicht erforderlich 3.2 Personalausstattung Standard (SOLL): Die Personalausstattung gewährleistet eine kompetente, kontinuierliche Bearbeitung aller unter dem Standard „Organisationsstruktur der Nationalpark-Verwaltung“ genannten Aufgabenbereiche. Situation (IST): Von den insgesamt 193 Mitarbeitern der NLPV nach Stellenplan arbeiten 151 in Vollzeit und 42 in Teilzeit. Die Belegschaft der NLPV besteht aus einem interdisziplinären Team von fachkundigen Spezialisten in den einzelnen Sachgebieten. Deren Ausbildung und Fähigkeiten sind überwiegend geeignet, um die Managementziele zu erfüllen. Die Personaldecke mit den festen Stellen ist für die Bewältigung der Aufgaben der NLPV ausreichend. Die NLP-Mitarbeiter werden durch Zeitvertragsnehmer/ Externe in einigen Aufgabenbereichen unterstützt (Waldmanagement, Besuchereinrichtungen, Umweltbildung/ Waldführer, Forschung, Gebietsschutz). Bei Bildungsmaßnahmen unterstützen außerdem Praktikanten und FÖJ-TeilnehmerInnen4 die Tätigkeiten in der Schutzgebietsverwaltung. Die Nationalparkverwaltung hat sechs Stellen an die Nationalparkverwaltung Berchtesgaden abgeben müssen, was haushaltsmäßig seit 2013 wirksam ist. Das Personal dieser Infohäuser hat gute Kenntnisse über den NLP, jedoch fehlt pädagogisch ausgebildetes Fachpersonal. Der Frauenanteil ist sowohl beim Führungspersonal als auch bei den Rangern gering. Stärken: 1 Ausreichende Personaldecke mit festen Stellen, alle Stellen sind besetzt Schwächen: 1 Besucherzentren sind personell ausreichend ausgestattet, jedoch fehlt pädagogisches Fachpersonal 1 Geringer Frauenanteil Handlungsempfehlungen:

4

FÖJ = Freiwilliges Ökologisches Jahr

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Priorität

1 Bedarf an pädagogischem Fachpersonal prüfen und ggf. Stellen schaffen bzw. Mitarbeiter mittel entsprechend weiterqualifizieren 1 Erhöhung des Frauenanteils in der NLPV (s. auch unter Kap. B. 3.3 Rangersystem) mittel 3.3 Rangersystem

22 Zuständigkeit STMUG, NLPV STMUG, NLPV

Standard (SOLL): Für die Besucherbetreuung und Überwachung der Einhaltung der Schutzbestimmungen ist hauptamtliches und grundsätzlich unbefristet eingestelltes Personal von der Nationalpark-Verwaltung bereitzustellen. Bei der Betreuung bindet sie Freiwillige sowie ehrenamtliches und hauptamtliches Personal der Verbände in einem Netzwerk ein. Die Zahl der für eine gute Besucherbetreuung und Überwachung der Einhaltung der Schutzbestimmungen erforderlichen Personen ist in Abhängigkeit vom Naturraum, der Größe des Nationalparks, der Besucheranzahl, den Aufgaben und dem Stör- und Gefahrenpotential festgelegt. Die Nationalpark-Verwaltung koordiniert ein einheitliches Auftreten und sorgt für einen einheitlichen Informationsstand. Die Betreuer sind gut geschult und werden regelmäßig fortgebildet. Sie haben eine Ausbildung zum geprüften Natur- und Landschaftsführer oder eine gleichwertige Ausbildung durchlaufen. Situation (IST): Die NLPV beschäftigt 27 hauptamtliche, unbefristet eingestellte Ranger auf 24 Vollarbeitsplätzen, darunter 5 Frauen. Zu ihren als „sehr wichtig“ eingestuften Aufgaben gehörten zum Zeitpunkt der Evaluierung (Dez. 2011) mit 49 % die Besucherinformation in Verbindung mit Gebietskontrolle, mit 14 % der Betrieb gebührenpflichtiger Parkplätze (im Wesentlichen durch Einsatz von Waldarbeitern, die aus gesundheitlichen Gründen nicht anderweitig einsetzbar sind), mit 10 % die Bildungsarbeit in Schulklassen und mit 5 % Fortbildungen, ferner mit jeweils unter 5% der Arbeitszeit der Betrieb von Informationseinrichtungen, die Betreuung von Forschungseinrichtungen und Datenerhebungen sowie die Bildungsarbeit in Form von Führungen/ Exkursionen. Für die Erfüllung dieser Aufgaben ist die zurzeit verfügbare Anzahl von Rangern meist ausreichend. Zwischenzeitlich (November 2012) wurde der hohe Arbeitszeitanteil der Ranger für die Betreuung der gebührenpflichtigen Parkplätze reduziert durch Verlagerung der Zuständigkeit an das Team des Nationalparkzentrums Lusen (Hans-Eisenmann-Haus). Die NLPV koordiniert und dokumentiert die Rangerarbeit. Alle Ranger erhalten jährlich Schulungen, zu denen auch Exkursionen in andere Schutzgebiete gehören. Allerdings haben weniger als 50 % der Ranger eine Ausbildung zum geprüften Natur- und Landschaftsführer oder eine gleichwertige Ausbildung durchlaufen. Im NLP sind auch ehrenamtliche Ranger (3-7) tätig, die durch Mitarbeiter der NLPV geschult werden. Die Zusammenarbeit mit Verbänden ist aufgrund geringen Engagements verbandlich organisierter Ehrenamtlicher nur gering ausgeprägt. Stärken: 1 NLPV verfügt über hauptamtliche und unbefristet eingestellte Ranger, die in der Lage sind, alle wesentlichen Aufgaben zu erfüllen Schwächen: 1 Ausbildungsstand der Ranger durch teilweises Fehlen einer zertifizierten Ausbildung nicht objektiv feststellbar EUROPARC DEUTSCHLAND

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1 Kein Netzwerk mit Verbänden in der Gebietsbetreuung 1 Geringer Frauenanteil im Rangerdienst Handlungsempfehlungen: Maßnahme

Priorität

1 Verbesserung und Zertifizierung des Ausbildungsstandes der Ranger durch Ausbildung zum hoch

geprüften Natur- und Landschaftsführer o. ä. 1 Erhöhung des Frauenanteils im Rangerdienst bei entsprechender Qualifikation (s. auch unter mittel Kap. B. 3.3 Personalausstattung) 1 Bemühungen intensivieren, Verbände in das Betreuungsnetzwerk zu integrieren niedrig 3.4 Personalmanagement

Zuständigkeit NLPV STMUG, NLPV NLPV

Standard (SOLL): Das Personalmanagement wird durch die Nationalpark-Verwaltung professionell durchgeführt. Ziel ist eine hohe Motivation und Zufriedenheit der Beschäftigten sowie eine hohe Arbeitseffizienz. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten Eigenverantwortung, werden bei Entscheidungsprozessen einbezogen, erhalten regelmäßige Fortbildungen und haben Anteil am internen Informationsfluss. Die Nationalpark-Verwaltung hat ein deutliches Mitspracherecht bei der Auswahl ihres Personals. Situation (IST): Die Entscheidungsfreiheit der NLPV über Neueinstellungen ist sehr groß. Die NLPV kann auf dem „freien Markt“ in voller Breite nach geeigneten Mitarbeitern suchen. Bei Beamtenstellen ist das STMUG zu beteiligen. Eine klare Aufgabenbeschreibung für die einzelnen Mitarbeiter liegt derzeit nicht vor. Ein Personalentwicklungskonzept soll in nächster Zeit erarbeitet werden. Zur Personalführung und Motivation der Mitarbeiter sind Maßnahmen wie Mitarbeiterbeurteilung und -gespräche sowie Leistungsprämien etabliert, die jedoch noch verbessert werden könnten. Anonyme Mitarbeiterbefragungen über die Zufriedenheit mit der Personalführung finden in unregelmäßigen Abständen statt. Zu einigen Entscheidungen des Managements bzw. der Führungsebene können die Mitarbeiter selbst beitragen. Der Kommunikationsfluss in der NLPV funktioniert durch regelmäßig stattfindende sach- bzw. fachgebietsinterne Besprechungen, wöchentliche bzw. 14-tägige Sachgebietsleiterbesprechungen und erweiterte Leitungsbesprechungen, die alle 2 Monate stattfinden, sowie den Einsatz des Intranets. Die interne Kommunikation ist noch verbesserungswürdig, denn zum Teil treten Reibungsverluste durch Fehlinformationen oder Informationsmangel auf. Die NLPV hat jährlich 15.000 € für Fortbildungsmaßnahmen im Budget zur Verfügung, tatsächlich wird eine höhere Summe aufgewendet. Fortbildungen finden oftmals durch Externe im NLP Bayerischer Wald statt. Dennoch werden die Fortbildungsangebote für die Mitarbeiter seitens der NLPV als weniger angemessen beurteilt, sowohl was die Fortbildungsthemen als auch die Zeitintervalle für Fortbildungen betrifft. Fortbildungstage pro Mitarbeiter wurden von der NLPV bisher nur in einzelnen Teilbereichen (z. B. Nationalparkwacht) erfasst, daher liegt kein Durchschnittswert interner und externer Fortbildungstage pro Mitarbeiter und Jahr vor. EUROPARC DEUTSCHLAND

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Stärken: 1 Große Selbständigkeit und Entscheidungsfreiheit der NLPV bei Neueinstellungen Schwächen: 1 Interne Kommunikation innerhalb NLPV noch verbesserungswürdig 1 Fortbildungsangebote für NLP-Mitarbeiter verbesserungswürdig 1 Klare Aufgabenbeschreibung für die Mitarbeiter ist derzeit nicht vorhanden Handlungsempfehlungen: Maßnahme 1 Quantität und Qualität der Fort- und Weiterbildung sicherstellen und teilweise verbessern

Priorität

hoch 1 Ursache von Reibungsverlusten und Fehlinformationen innerhalb der NLPV analysieren und hoch Möglichkeiten zur Verbesserung der internen Kommunikation ausarbeiten 1 Einführung klarer Aufgabenbeschreibungen für alle Mitarbeiter hoch 3.5 Finanzierung

Zuständigkeit NLPV NLPV NLPV

Standard (SOLL): Die umfassende Finanzierung des Nationalparks stellt das Land zur Verfügung. Die finanzielle Ausstattung umfasst mindestens die Aufgabenbereiche Schutz der natürlichen Abläufe, Management, Gebietsbetreuung, Unterhalt der Erholungsinfrastruktur für Naturerlebnisse, Beitrag zur Bildung für nachhaltige Entwicklung, Monitoring und Forschung, Kommunikation, Kooperation, Mitwirkung bei der Regionalentwicklung im Nationalpark-Umfeld sowie allgemeine Verwaltung. Eine Förderung durch Dritte zur Unterstützung der Ziele des Nationalparks ist wünschenswert. Situation (IST): Das Finanzierungssystem der NLPV war bisher ausgezeichnet und trägt wesentlich zu einem effektiven Schutzgebietsmanagement bei. Eine Flexibilität in der Finanzierung ist gegeben durch Budgetierung, interne Mittelverschiebung und eine direkte Verwendung von (Teil-) Einnahmen aus dem Holzverkauf. Eine Freizügigkeit in der Deckungsfähigkeit der Titel besteht. Spenden und teilweise auch Mehreinnahmen kommen dem Haushalt der NLPV zu Gute. Das interne Finanzmanagement ist auf strategische Ziele ausgerichtet. Drittmittel werden eingeworben, ihr Anteil am Gesamtetat beträgt ca. 5 %. Innerhalb der letzten 3 Jahre wurden mehrere EU-Förderprogramme in Anspruch genommen: Interreg IV, Euregio, Dispofonds, LEADER. Damit konnten verschiedene Projekte umgesetzt werden, z. B. die Umgestaltung der Ausstellungen im Hans-Eisenmann-Haus und im Waldgeschichtlichen Museum, das Umweltbildungsprogramm „Natur-Mensch-Technik“ sowie die Neugestaltung von Teilen des Tierfreigeländes, die Verbesserung des Besucherservices und verschiedene Forschungsprojekte. Investitionsentscheidungen werden nicht auf der Grundlage von Kosten-Nutzen-Prüfungen durchgeführt. Das jährliche Budget deckt 100 % der benötigten Investitionen ab und ermöglicht, neben den Personalkosten für die 193 NLP-Mitarbeiter, den Betrieb der im NLP bestehenden Infrastruktureinrichtungen. Insgesamt schätzt die NLPV ein, dass die bereitgestellten Finanzmittel in den letzten EUROPARC DEUTSCHLAND

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5 Jahren angemessen waren, um die anstehenden Aufgaben zu bewältigen. Mittel für den Zukauf erforderlicher Personalleistungen standen ebenfalls zur Verfügung. In Folge des Rechnungshofberichtes getroffene Regelungen führen dazu, dass im Falle einer ausbleibenden Borkenkäferentwicklung der Haushalt des Nationalparks entsprechend gekürzt wird. Dies führt zu Einschnitten in der Finanzausstattung, die eine ordnungsgemäße Finanzierung der dem Nationalpark gestellten Aufgaben nicht mehr zulassen. Stärken: 1 Finanzmanagement ist ausgezeichnet 1 Gute finanzielle Ausstattung ermöglicht umfassende Erfüllung der Aufgaben der NLPV einschließlich der Tätigung von Investitionen Schwächen: 1 Investitionsentscheidungen werden nicht auf der Grundlage von Kosten-Nutzen-Analysen getroffen 1 Bei ausbleibender Borkenkäfergradation ist die Finanzierung des Nationalparks in seinen Kernaufgaben gefährdet Handlungsempfehlungen: Maßnahme

Priorität

1 Die Finanzierung der gesetzlichen Aufgaben des Nationalparks ist unabhängig von der Bor- hoch kenkäferentwicklung zu sichern 1 Einführung von Kosten-Nutzen-Analysen als Grundlage für Investitionsentscheidungen prü- niedrig fen 3.6 Beiräte und Kuratorien

Zuständigkeit STMUG, Bayer. Landtag STMUG, NLPV

Standard (SOLL): Beiräte, Kuratorien und andere beratende Gremien fördern die Nationalpark-Entwicklung und unterstützen die Einbindung des Nationalparks in die Region. Situation (IST): Die NLPV wird in ihrer Arbeit durch einen Fachbeirat und einen Forschungsbeirat mit jeweils beratender Funktion sowie durch einen Kommunalen NLP-Ausschuss unterstützt. Der Informationsfluss zwischen NLPV und Gremien erfolgt vierteljährlich im Zuge der Tagung des NLP-Ausschusses sowie bei den jährlichen Treffen des Fachbeirates. Wichtige Themen werden auch zwischen den Sitzungen per Mail oder Schreiben kommuniziert. Die Gremien üben größtenteils einen konstruktiven Einfluss auf die Umsetzung der NLP-Ziele aus. Überwiegend werden einvernehmliche Lösungen erzielt. Stärken: 1 Erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen NLPV und o.g. Gremien, insbesondere durch guten Informationsfluss Schwächen: 1 nicht erkennbar Handlungsempfehlungen: EUROPARC DEUTSCHLAND

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Priorität

26 Zuständigkeit

1 nicht erforderlich

B.4

„Management“

4.1 Leitbild des Nationalparks Standard (SOLL): Jeder Nationalpark besitzt ein eigenes Leitbild. Das für den Nationalpark existierende Leitbild ist grundlegend, gilt langfristig, ist visionär und kompatibel mit dem übergeordneten Leitbild für deutsche Nationalparke von EUROPARC Deutschland (2005). Das Nationalparkspezifische Leitbild ist im Managementplan verankert. Das Leitbild ist nach innen (für die Mitarbeiter) und außen gerichtet. Situation (IST): Es existiert ein eigenes Leitbild für den NLP, das im Managementplan verankert ist. Danach soll im Nationalpark keine wirtschaftsbestimmte Nutzung von Naturgütern stattfinden. Neben dem Prozessschutz dient der NLP danach auch dem Arten- und Biotopschutz. Im Randbereich des NLP wird sichergestellt, dass durch die natürliche Waldentwicklung – und daran möglicherweise gekoppelte Borkenkäfergradationen - keine negativen Auswirkungen auf die benachbarten Gebiete ausgehen. Das Leitbild gilt langfristig und ist mit dem Leitbild für deutsche Nationalparke von EUROPARC Deutschland kompatibel. Stärken: 1 Leitbild des NLP ist im Managementplan verankert. 1 Leitbild gilt langfristig und ist kompatibel mit dem übergeordneten Leitbild von EUROPARC Deutschland Schwächen: 1 nicht erkennbar Handlungsempfehlungen: Maßnahme

Priorität

Zuständigkeit

1 nicht erforderlich 4.2 Managementplan Standard (SOLL): Für die Arbeit der Nationalpark-Verwaltung ist die Existenz einer Managementplanung unerlässlich. Die Ziele des Nationalparks sind darin klar erkennbar. Der Plan enthält die wesentlichen Aufgabenbereiche, Strategien und Maßnahmenplanungen, um das Leitbild und die gesetzten Ziele zu erreichen. Der Plan ist behördenverbindlich. In der Managementplanung sind außerdem Zeithorizonte und Indikatoren für das Erreichen einzelner Ziele genannt. Ein wichtiger Baustein darin ist das Festlegen von Maßnahmen zur Erfolgskontrolle. Die MaEUROPARC DEUTSCHLAND

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nagementplanung ist spätestens fünf Jahre nach Nationalpark-Ausweisung fertig gestellt und ist regelmäßig, spätestens alle zehn Jahre, fortzuschreiben. Situation (IST): In der NLP-VO ist das Erstellen und Fortschreiben des NLP-Plans im 10-jährigen Turnus nicht vorgegeben. Der NLP-Plan ist seit Dezember 2011 in Kraft. Die Erstellung des Managementplans (Nationalparkplan) folgt weitgehend dem Leitfaden von EUROPARC Deutschland. Inhaltlich enthält der NLP-Plan klare Zielvorgaben für das Schutzgebiet und legt Managementmaßnahmen fest, die eine ausreichende Grundlage für die Umsetzung der NLP-Ziele liefern. Er ist allerdings nicht generell behördenverbindlich (s. auch Kap. B. 1.3 Übergeordnete planerische Grundlagen). Die Prioritäten unter den Strategien und Maßnahmen sind nicht klar angegeben, können aber für das Arbeitsprogramm und die Ressourceneinteilung abgeleitet werden. Die „gewünschte Zukunft“ ist im NLP-Plan beschrieben und liefert klare hilfreiche Vorgaben, wie mit neu auftretenden Chancen und „Bedrohungen“ umzugehen ist. Die Notwendigkeit für Monitoring, Bewertung und Anpassung des Managements ist erkannt, aber nur knapp abgehandelt. Eine Integration des NLP-Plans in relevante nationale, regionale und kommunale Pläne wird nicht angestrebt. Zurzeit noch bestehende Zielkonflikte mit FFH-Managementplänen hinsichtlich der natürlichen Dynamik und des Erhaltungszustandes von Lebensraumtypen/ Arten sind lösbar. Erforderliche Pflegemaßnahmen (z.B. für prioritäre Arten des FFHGebietes) werden auf weniger als 10 % der NLP-Fläche beschränkt. Regelmäßige Arbeitspläne existieren. Durchgeführte Maßnahmen werden von der NLPV jedoch noch zu wenig mit den geplanten Ergebnissen und zu erreichenden Zielen verglichen. Es gibt ad hoc Monitoring und Bewertung der Managementaktivitäten, jedoch fehlt dazu eine gesamtheitliche Strategie und/ oder ein regelmäßiges Sammeln und Aufbereiten der Ergebnisse. Stärken: 1 Der NLP-Plan ist seit Dezember 2011 in Kraft 1 Der NLP-Plan enthält Zukunftsvisionen und klare Zielvorgaben 1 Zielkonflikte mit anderen Nutzungen und Planungen wurden erkannt und Lösungswege beschrieben Schwächen: 1 Der NLP-Plan ist nicht generell behördenverbindlich (s. auch Kap. B. 1.3 Übergeordnete planerische Grundlagen) 1 Keine Fristvorgabe zur Fortschreibung des NLP-Plans 1 Aspekte der Erfolgskontrolle bzw. Evaluation sind im NLP-Plan verbesserungswürdig Handlungsempfehlungen: Maßnahme

Priorität

1 Der NLP-Plan ist für alle Behörden verbindlich zu machen mittel 1 Regelmäßige Fortschreibung des NLP-Plans (spätestens alle zehn Jahre), insbesondere niedrig hinsichtlich einer Verbesserung des Beobachtungs- und Bewertungssystems sowie einer Festlegung von Maßnahmen zur Erfolgskontrolle EUROPARC DEUTSCHLAND

Zuständigkeit STMUG NLPV

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4.3 Zonierung Standard (SOLL): Eine Zonierung – soweit notwendig – dient der Gliederung des Nationalparks in Bereiche, in denen Prozessschutz bereits verwirklicht ist, und in Bereiche, in denen Managementmaßnahmen vorübergehend oder dauerhaft durchgeführt werden. Die Prozessschutzzone ist möglichst zusammenhängend und großflächig auszuweisen. Situation (IST): Gemäß gesetzlicher Regelung (NLP-VO) sind mind. 75 % der Fläche als Prozessschutzfläche ohne menschliche Beeinflussung zu realisieren. Derzeit existieren die aktuelle Prozessschutzzone5 mit 13.530 ha (56 % der Gesamtfläche), die Zone mit vorübergehendem Management6 mit 4.940 ha (ca. 20 % der Gesamtfläche) und die Zone mit dauerhaftem Management7 von 5.752 ha (ca. 24 % der Gesamtfläche; inkl. der Erholungszone von 2%). In den beiden letztgenannten Zonen geht es vorrangig um Waldschutzmaßnahmen (Borkenkäferbekämpfung) zum Schutz von Hochlagenwäldern und benachbarter Privatwälder. Seit der Änderung der NLP-VO (09/2007) ist die Prozessschutzzone jährlich um mindestens 1,5 % (= 310 ha) der NLP-Fläche zu vergrößern. Stärken: 1 Eine Zonierung ist gesetzlich festgeschrieben, 75 % Prozessschutzfläche sind als Ziel festgelegt 1 Kontinuierliche, jährliche Vergrößerung der Prozessschutzfläche seit 2007 Schwächen: 1 Flächenanteil der Prozessschutzzone liegt mit aktuell 56 % noch deutlich unterhalb des Zielwertes von 75 % Handlungsempfehlungen: Maßnahme

Priorität

1 Zügige Erweiterung der aktuellen Prozessschutzzone auf die angestrebten 75 % bis spätes- hoch tens 2027 4.4 Renaturierung

Zuständigkeit STMUG, NLPV

Standard (SOLL): Renaturierungsmaßnahmen in Nationalparken beschränken sich auf Rückbau- oder Initialmaßnahmen ausschließlich in denjenigen Bereichen, die durch anthropogene Veränderung vor Nationalpark-Ausweisung derart verändert sind, dass auch langfristig kaum mit natürlicher Selbstregulation zu rechnen ist. Renaturierungen sind zeitlich begrenzte, im Nationalpark-Plan festgelegte Maßnahmen. Sie

5

Naturzone des NLP

6

Entwicklungszone des NLP

7

Randbereich/ Erholungszone des NLP

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dienen der Optimierung der ökosystemaren Qualität des Nationalparks. Situation (IST): Renaturierungsmaßnahmen sind im NLP-Plan festgelegt und sollen insgesamt in 10 bis 20 Jahren abgeschlossen sein. Ziel ist, die Entwicklung von Flächen, die durch ehemalige Nutzungen anthropogen stark überprägt wurden, hin zu naturnahen Zuständen zu unterstützen. Dies umfasst v. a. den Rückbau von Verrohrungen (ca. 7,5 km) zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Fließgewässern, das Verfüllen von Entwässerungsgräben zur Moorrenaturierung (über eine Länge von ca. 5 km) und den Rückbau von Wegen (ca. 60 km). Waldumbau findet auf einer Fläche von 600 ha statt (2 % der NLP-Fläche). Die einzelnen Renaturierungsmaßnahmen werden innerhalb des NLP jedoch nur kleinflächig oder punktuell durchgeführt und sind auf einmalige und kurzfristige Maßnahmen beschränkt (z. B. Rückbau von Gewässerverbauungen). Zur Erfolgskontrolle findet ein Monitoring statt (Fischmonitoring, Fotodokumentation, Dauerbeobachtungsflächen). Stärken: 1 Renaturierung ist als Aufgabe im NLP-Plan festgelegt 1 Der Erfolg der Renaturierungsmaßnahmen wird durch ein Monitoring kontrolliert Schwächen: 1 Verschiedene Renaturierungsmaßnahmen (v.a. Fließgewässer und Moore betreffend) wurden bisher noch nicht umgesetzt Handlungsempfehlungen: Maßnahme

Priorität

1 Zügige Umsetzung der Renaturierungsmaßnahmen im Bereich von Fließgewässern und hoch Mooren 1 Kontinuierliche Aufhebung bzw. Rückbau von Forststraßen und Wegen (auch um Verkehrs- hoch sicherungsmaßnahmen zu reduzieren) 4.5 Konzepte zu Nutzungen

Zuständigkeit NLPV NLPV

Standard (SOLL): Nationalparke bezwecken keine wirtschaftsbestimmte Nutzung von natürlichen Ressourcen. Soweit Nutzungen im Nationalpark stattfinden, stehen sie dem Schutzzweck nicht entgegen und finden nur auf einem untergeordneten Flächenanteil des Nationalparks statt. Nutzungen, die diesen Anspruch nicht erfüllen, sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt einzustellen. Situation (IST): Der Ausschluss wirtschaftlicher Nutzung ist per NLP-VO geregelt, es existieren jedoch diverse Ausnahmeregelungen. Hierbei handelt es sich um die Wassernutzung für Trinkwasser (ca. 1,5 Mio. Kubikmeter pro Jahr im gesamten Park) und die Energiegewinnung (Kraftwerke an Fließgewässern), land- und forstwirtschaftliche Nutzung auf Flächen in Privatbesitz, Wildtiermanagement auf ca. 1/3 der NLPFläche, Imkerei und den Betrieb von Berghütten. Es bestehen entsprechende Nutzungsrechte im NLP, so u.a. auch noch die Verpachtung eines Gewässers für fischereiliche Nutzung (Kolbergsbach). Konzepte zum Nutzungsabbau sind im NLP-Plan vorhanden. Regelungen zur ReEUROPARC DEUTSCHLAND

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duzierung der Nutzungsrechte gibt es nur in geringem Ausmaß (z. B. Forstrechte) und ohne Vorgabe einer Frist. Stoffliche Nutzungen wie die Holznutzung in der Entwicklungszone und im Randbereich betreffen ca. 15 - 50 % der NLP-Fläche und sind mit vielen Störungen für die Tierund Pflanzenwelt verbunden. Dabei ist. u.a. die Population des Auerhuhns betroffen. Die Vorgabe der NLP-VO auf mind. 500 m Breite Waldschutzmaßnahmen einschließlich Maßnahmen der Borkenkäferbekämpfung durchzuführen, führt im Umfeld mehrerer – teilweise auch sehr kleiner – privater Enklaven, v.a. im Rachel-Lusen-Gebiet, zu einem unverhältnismäßigen Störungspotential (s. u.a. Kap. B. 2.5 Artenmanagement). Der niedrigste Gesamtholzeinschlag war 2002 (rd. 22.000 fm). Die Tendenz der stofflichen Nutzung/ Entnahmen ist in den letzten 5 Jahren gleich geblieben, im Falle der Holznutzung bis 2012 deutlich gestiegen. Aufgrund extremer Windwurfereignisse (u. a. Kyrill) und damit verbundener Borkenkäferbekämpfung, die dem Nationalpark gesetzlich auferlegt ist, betrug der Holzeinschlag zwischen 2006 und 2011 jährlich über 100.000 fm. Hier gibt es eine Trendwende: der Holzeinschlag betrug in 2012 lediglich noch 30.000 fm für den gesamten Park, da die Borkenkäfermassenvermehrung im Erweiterungsgebiet zusammengebrochen ist, wie einige Jahre zuvor schon im Alt-Nationalparkgebiet. Weiterhin finden statt: Streusalzeinsatz auf öffentlichen Straßen im NLP sowie eine in Teilbereichen intensive touristische Nutzung (Wintersport, Wandern, Radfahren). Es bestehen Bemühungen von Seiten der NLPV, Nutzungsrechte Dritter (z.B. Holznutzungsrechte, Forstrechte etc.) abzubauen; sie waren jedoch bisher weitgehend erfolglos. Stärken: 1 Ausschluss wirtschaftlicher Nutzung innerhalb des NLP per NLP-VO 1 NLP-Plan enthält Konzepte zum Nutzungsabbau Schwächen: 1 Viele Ausnahmeregelungen (in NLP-VO) für wirtschaftliche Nutzungen im NLP 1 Intensive forstwirtschaftliche Nutzung v.a. im Falkenstein-Rachel-Gebiet (im Rahmen des Borkenkäfermanagements) bis hin zu „QuasiKahlschlägen“ aufgrund gesetzlicher Auflagen 1 Vorgaben zur Erzielung von Einnahmen durch wirtschaftsbestimmte Nutzungen (Holzeinschlag) widersprechen NLP-Zielsetzung 1 Streusalzeinsatz auf öffentlichen Straßen im Nationalpark Handlungsempfehlungen: Maßnahme

Priorität

1 Reduzierung der forstwirtschaftlichen Nutzung insbesondere im Erweiterungsgebiet (Falken- hoch stein-Rachel-Gebiet) und (bei Einigkeit mit Eigentümern) im Umfeld privater Enklaven 1 Bemühungen zum Abbau von Nutzungsrechten weiter verstärken (um z.B. Fließgewässerre- mittel naturierungen durchführen zu können) 1 Reduzierung bzw. Einstellung des Streusalzeinsatzes im Nationalpark mittel EUROPARC DEUTSCHLAND

Zuständigkeit NLPV, STMUG NLPV, Forst- und Landwirtschaftsbehörden, Bezirksregierung NLPV, Straßenbauämter der Landkreise Februar 2013

ENDBERICHT DES EVALUIERUNGSKOMITEES ZUR EVALUIERUNG DES NATIONALPARKS BAYERISCHER W ALD 1 Erstellung einer Konzeption zur Reduzierung der Nutzung bzw. zum Rückbau von Berghüt- mittel ten, wo dies umsetzbar ist 1 Keine Verlängerung des Fischereipachtvertrages für den Kolbergsbach mittel 4.6 Besucherlenkung und Gebietskontrolle

31 NLPV NLPV

Standard (SOLL): Die Besucherlenkung erfolgt auf der Basis eines raumbezogenen Konzepts, das Teil des Managementplans ist. Anhand naturschutzfachlicher und naturerlebnisorientierter Erkenntnisse sind Routen und Flächen für die Besucher ausgewählt und entsprechend gekennzeichnet. Im Nationalpark sind Wegegebote und Betretungsverbote – soweit erforderlich – festgelegt. Der Rangerdienst betreut, informiert und überwacht. Situation (IST): Ein umfassendes raumbezogenes Besucherlenkungskonzept liegt vor. Die Routenwahl der Wege und die Einrichtung von Attraktionspunkten im NLP nimmt auf Naturschutzbelange Rücksicht. Das Orientierungs- und Leitsystem zeichnet sich durch ein gut beschildertes Wegenetz mit klaren Symbolen, Holztafeln und Übersichtskarten aus. Im Sinne der Besucherlenkung im NLP existieren ganzjährige bzw. saisonale Betretungsverbote, Wegegebote und eine eindeutige Wegeführung. Es gibt Ausnahmen vom Wegegebot in der Naturzone: Traditionelle unmarkierte Steige dürfen im Zeitraum vom 15.07. – 15.11. begangen werden; auch Loipen führen durch die Naturzone. Trendsportarten wie Schneeschuhlaufen und Skitourengehen nehmen zu, leider auch illegal abseits der Wege, und führen dort zu erheblichen Störungen z.B. des Auerhuhns. Informationstafeln an zentralen Stellen, attraktive Einrichtungen in den Randbereichen und die Gebietskontrolle durch Ranger sind weitere Maßnahmen zur Besucherlenkung. Die NLP-Flächen sind an mehreren Stellen durch öffentliche Verkehrswege zugänglich. Es fehlen Untersuchungen zum Verhalten der Besucher im Gelände des NLP, zur Frequentierung der Wege usw. Die Gebietskontrolle durch Ranger ist verbesserungsfähig, insbesondere die Durchsetzung von Betretungsverboten und die Ahndung durch die Ordnungsbehörden. Aktuell gibt es Bestrebungen auf tschechischer Seite, im Bereich des Nationalparks verstärkt staatenübergreifende Straßen-/Wegeübergänge einzurichten; dies betrifft auch Naturzonen. Stärken: 1 Besucherlenkung erfolgt auf der Basis eines raumbezogenen Konzepts und nimmt Rücksicht auf Naturschutzbelange 1 Orientierungs- und Leitsystem für Besucher des NLP ist vorhanden Schwächen: 1 Fehlendes Besucher-Monitoring 1 Ausnahmen vom Wegegebot in der Naturzone und Störungen durch neue Freizeitaktivitäten abseits von Wegen 1 Bestrebungen von tschechischer Seite, verstärkt staatenübergreifende Straßen-/Wegeübergänge auch in Naturzonen einzurichten Handlungsempfehlungen: EUROPARC DEUTSCHLAND

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ENDBERICHT DES EVALUIERUNGSKOMITEES ZUR EVALUIERUNG DES NATIONALPARKS BAYERISCHER W ALD Maßnahme 1 Entwicklung und Umsetzung eines Besucher-Monitoring-Konzeptes 1 Kontaktaufnahme mit Tschechischer Republik, um die Ruhigstellung der länderübergreifenden Naturzone zu gewährleisten 1 Verstärkung der Gebietskontrolle durch Ranger und Verbesserung der Ahndung bei Verstößen (s. Kap. B. 1.4 Zuständigkeiten) 1 Naturverträgliche Regelungen für neue Trendsportarten finden, Durchsetzung des Wegegebots 1 Prüfung, ob das Wegegebot in der Naturzone ganzjährig und für alle Wegetypen gelten sollte 1 Prüfung einer Reduzierung der Loipen in der Naturzone 4.7 Integration des Nationalparks in die Region

32

Priorität

Zuständigkeit

hoch hoch

NLPV NLPV, STMUG, BMU/ BfN

mittel

NLPV

mittel

NLPV

niedrig

NLPV

niedrig

NLPV

Standard (SOLL): Die Nationalpark-Region ist definiert. Der Managementplan enthält Empfehlungen zur Nationalpark-Region. Die Nationalpark-Verwaltung wirkt bei Planungen im Umfeld mit. Situation (IST): Es gibt eine klar definierte und kartographisch ausgewiesene räumliche Definition der NLP-Region (auf deutschem Territorium). In der Managementplanung sind teilweise allgemeine Aussagen zum Vorfeld getroffen worden. Die NLPV kann bei Planungen im Vorfeld mitbestimmen, hat aber kein Veto-Recht. Als Träger öffentlicher Belange (TÖB) gibt sie fachliche Stellungnahmen zur Bauleitplanung und zur Regionalplanung sowie im Rahmen von Planfeststellungsverfahren ab. Stärken: 1 NLP-Region ist räumlich definiert 1 NLPV wirkt bei Planungen im Umland mit Schwächen: 1 Aussagen zur NLP-Region sind in der Managementplanung teilweise noch nicht konkret genug Handlungsempfehlungen: Maßnahme

Priorität

1 Konkretisierung von Aussagen zur NLP-Region im Zuge der Fortschreibung des NLP-Plans niedrig und Abstimmung mit den beteiligten kommunalen Vertretern

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Zuständigkeit NLPV, Kommunen, Kreise

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4.8 Evaluierung der Maßnahmen Standard (SOLL): Notwendigkeit und Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen in den Bereichen Besucherlenkung und -betreuung, Bildungsarbeit, Naturschutz, Artenschutz und Renaturierung sowie Freiwilligenmanagement werden durch Erfolgskontrollen regelmäßig überprüft. Die Ergebnisse werden kommuniziert. Die Erkenntnisse aus diesen Evaluierungen fließen in den Managementprozess ein und führen – wenn erforderlich – zu veränderten Strategien und deren Umsetzung. Situation (IST): In Anbetracht der vielfältigen praktischen Aufgaben und der Umsetzung zahlreicher investiver Maßnahmen war in der Vergangenheit die erforderliche Evaluierung nur teilweise möglich. Im Frühjahr 2012 ist in größerem Umfang eine Evaluierung im Bereich Bildung in Kooperation mit der Universität Hamburg angelaufen; Ergebnisse dazu werden Anfang 2014 erwartet. Ansatzweise liegen auch für die Bereiche Erfolg der Kooperationen, Artenschutzmaßnahmen, Renaturierung sowie Monitoring & Forschung Evaluierungsergebnisse vor. Diese vorhandenen Ergebnisse werden bisher nur in geringem Umfang nach außen kommuniziert. Stärken: 1 Umfangreiche Evaluierung im Bereich Bildung ist angelaufen Schwächen: 1 In vielen Arbeitsbereichen erfolgt die Evaluierung nur ansatzweise und wird nur in geringem Umfang nach außen kommuniziert Handlungsempfehlungen: Maßnahme

Priorität

1 Bewusstsein für Evaluierung schärfen, Evaluierung in allen erforderlichen Arbeitsbereichen mittel

Zuständigkeit STMUG, NLPV

durchführen und Ergebnisse nach außen kommunizieren

B.5

„Kooperation und Partner“

5.1 Kooperationen Standard (SOLL): Die Nationalpark-Verwaltung nutzt Kooperationen und Partnerbeziehungen, um möglichst alle relevanten gesellschaftlichen Gruppierungen für die Gestaltung des Nationalparks und dessen Umfeld unterstützend zu gewinnen (auch Partnervermittlung). Die Beteiligten der Kooperationen und die Partner erkennen die Ziele des Nationalparks an und unterstützen ihn. Grundlage für Kooperationen ist das Vorliegen einer schriftlich fixierten Strategie der Nationalpark-Verwaltung über die generelle Handhabung der Zusammenarbeit. Situation (IST): Eine schriftlich fixierte Strategie zu Kooperationen und zum Umgang mit Partnern liegt nicht vor. Seit 2005 besteht ein Netzwerk touristischer NLP-Partner. Die NLP-Partner erfüllen weitestgehend anerkannte Qualitätsnachweise (Sterne des DTV, Teilnahme an FortEUROPARC DEUTSCHLAND

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bildungen etc.), die regelmäßig kontrolliert werden und sich an den Mindestkriterien von EUROPARC Deutschland ausrichten (Mitwirkung in der ED-AG „Partner der NNL“). Sie halten NLP-bezogene Angebote bereit, ihre Homepages sind i.d.R. mit der des NLP verlinkt. Insgesamt gibt es z. Zt. 75 NLP-Partner, die eine Partnerschaft mit der NLPV auf Grundlage schriftlicher Vereinbarungen eingegangen sind, wobei die Qualität bei einzelnen Partnern noch verbesserungswürdig ist. Die Zusammenarbeit mit den Tourismusbehörden läuft sehr gut und wird intensiv abgestimmt. Besonders gelungene Beispiele sind eine Postkartenaktion und ein Broschüre, die auf Deutsch und Tschechisch auf 40 Highlights in der Nationalparkregion hinweist. Der Nationalpark unterhält weitere Kooperationen in den Bereichen Regionalentwicklung, Monitoring & Forschung, Naturerlebnisangebote sowie Bildungsmaßnahmen. Durch die Vereine „WaldZeit“ und „Pro Nationalpark“ werden Naturerlebnisangebote (zum Teil auch mit Übernachtung) sowie Führungen u. ä. angeboten. Außerdem ist die NLPV an Kooperationen mit dem ÖPNV, mit Universitäten und im Rahmen von Agenda-Prozessen beteiligt. Mit verschiedenen Unternehmen gibt es projektbezogene Partnerschaften, z. B. das Sommercamp im Jugendwaldheim in Kooperation mit ESRI oder die Luchstelemetrie in Kooperation mit T-Mobile. Die NLPV schätzt die Zusammenarbeit in den Kooperationen mit den meisten touristischen Partnern als „gut“ ein. Die Kooperationsbereitschaft hat in den letzten 3 Jahren leicht zugenommen. Unterstützt wird der NLP durch mehrere Fördervereine (Verein der Freunde des Ersten deutschen Nationalparks, Pro Nationalparkvereine). Verbände und Fördervereine schätzen die Zusammenarbeit mit der NLPV als gut ein. Forderungen an die NLPV betreffen insbesondere die Thematik Waldmanagement/ Borkenkäferbekämpfung. Im Kontext der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bzw. der bestehenden Probleme wünschen sich die Verbände mehr politische Unterstützung aus München und Berlin. Stärken: 1 Netz von Nationalpark-Partnern, die anerkannte Qualitätsnachweise erfüllen und die Ziele des Nationalparks auf Grundlage schriftlicher Vereinbarungen unterstützen 1 Zahlreiche weitere Kooperationen in den Bereichen Tourismus, Regionalentwicklung, Monitoring & Forschung, Naturerlebnisangebote sowie Bildungsmaßnahmen Schwächen: 1 Eine schriftlich fixierte Strategie zum Umgang mit Kooperationspartnern ist nicht vorhanden Handlungsempfehlungen: Maßnahme

Priorität

Zuständigkeit

1 Erarbeitung einer schriftlich fixierten Strategie zum Umgang mit Kooperationspartnern

mittel

1 Intensivierung der Zusammenarbeit der NLPV mit den Fördervereinen

mittel

NLPV, Tourismusverband, Kommunen, Leistungsträger NLPV, Fördervereine

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5.2 Einbindung in Arbeitsgruppen und Netzwerke Standard (SOLL): Der Nationalpark ist in vielfältiger Weise mit seinem Umfeld verzahnt. Er prägt das Erscheinungsbild und ist Imageträger der Region. Die Nationalpark-Verwaltung ist in allen relevanten Arbeitsgruppen und Netzwerken kompetent und engagiert vertreten. Situation (IST): Die NLPV ist bei den Themen Tourismus & Erholung auf kommunaler, regionaler und überregionaler8 Ebene aktiv mit eingebunden. Auf Landkreisebene ist die NLPV im Tätigkeitsfeld nachhaltige Regionalentwicklung und Natur & Landschaft aktiv, außerdem im Bereich Umweltbildung. Die NLPV ist in zahlreichen Arbeitsgruppen vertreten, z. B. als Mitglied in der AG Landnutzung sowie in beratender Funktion in den Lenkungsausschüssen „Tierisch wild“ und Verkehrskonzept Nationalpark, in der Leader-Aktionsgruppe Regen und der AG Igelbus9. Auf nationaler und internationaler Ebene kooperiert die NLPV mit anderen Nationalen Naturlandschaften und ist in verschiedenen Arbeitsgruppen von EUROPARC aktiv. Mit dem NLP Sächsische Schweiz arbeitet die NLPV Bayerischer Wald im Bereich der Umweltbildung zusammen. Mit den angrenzenden Schutzgebieten NRP Bayerischer Wald und NLP Šumava erfolgt eine bereichsübergreifende Zusammenarbeit. Außerdem ist der NLP in Kooperationen mit mehreren ausländischen NLP weltweit eingebunden, mit denen gemeinsame Projekte angegangen werden (z.B. das Projekt Länderhütten10, das im NLP unter dem Dach des BNE-Projektes „Mensch und Wildnis“ durchgeführt wird). Stärken: 1 NLPV hat gute Kooperation mit anderen Schutzgebietsverwaltungen auf nationaler/ internationaler Ebene Schwächen: 1 nicht erkennbar Handlungsempfehlungen: Maßnahme

Priorität

Zuständigkeit

1 nicht erforderlich 5.3 Freiwilligenmanagement Standard (SOLL): Nationalparke verstehen die Zusammenarbeit mit Freiwilligen als Bereicherung ihrer Aktivitäten und als Verankerung des Schutzgebietes in der Region. Sie bieten Einsatzmöglichkeiten für Personen unterschiedlichen Alters, mit unterschiedlichen Qualifikationen, Fertigkeiten und Interessen an. Das Freiwilligenmanagement umfasst die professionelle Betreuung, die Einbindung von Freiwilligen in das

8

Überregionaler Tourismusverband

9

Erdgasbuslinien der Regionalbus Ostbayern GmbH (RBO) im Nationalpark-Gebiet

10

Landesspezifische Hütten (z. B. Indianer Tipi), in denen Umweltbildungsthemen mit globaler Bedeutung behandelt werden

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Team der Hauptamtlichen sowie die Anerkennung freiwillig Engagierter. Situation (IST): Im NLP werden seit 8 Jahren Freiwillige zur Erfassung phänologischer Daten (Feldmykologe), zur Betreuung der Witterungsmessanlagen (Feldforscher-Techniker), in der Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit eingesetzt sowie für diverse weitere Aufgaben, z. B. Mitwirkung bei Renaturierungs- und Pflegeeinsätzen, Vogelzählungen oder bei der Gebietsüberwachung herangezogen. Eine Mitwirkung im bundesweiten EUROPARC-Projekt „Ehrensache Natur – Freiwillige in Parks“ erfolgt seit 2004. Ein Konzept für den Einsatz von Freiwilligen im NLP liegt nicht vor. In der Praxis erhalten die Freiwilligen aber vor dem Einsatz eine spezifische Fortbildung und werden auch während des Einsatzes betreut. Die Zahl der freiwilligen Mitarbeiter ist in den letzten 5 Jahren leicht gesunken. Stärken: 1 Freiwillige Helfer im NLP werden professionell betreut und in das Team der Hauptamtlichen eingebunden Schwächen: 1 Sinkende Tendenz des Freiwilligen-Engagements Handlungsempfehlungen: Maßnahme

Priorität

Zuständigkeit

1 Prüfung, wie Freiwilligeneinsatz gestärkt werden kann

mittel

NLPV, Vereine, Verbände

B.6

„Kommunikation“

6.1 Botschaft Standard (SOLL): Die Botschaften sämtlicher Kommunikationsaktivitäten stellen das Alleinstellungsmerkmal des Nationalparks heraus und stärken seine Produkt- und Imageposition. Die Botschaften sind konsequent auf die Zielgruppen abgestimmt, von inhaltlicher Tiefe und emotional ansprechend. Situation (IST): Ein Konzept für Botschaften-Hierarchien ist vorhanden und im Leitbild des NLP schriftlich festgehalten. Die wichtigste zu vermittelnde Botschaft, die vom ersten deutschen NLP entwickelt wurde, lautet: Natur Natur sein lassen. Weitere Botschaften sind grenzenlose Waldwildnis und Natur erleben - Natur verstehen. Diese Botschaften bedienen mehrere Zielgruppen, wie Besucher und Gäste des NLP, Schulklassen, Familien, Multiplikatoren und Lobbyisten auf lokaler und überregionaler Ebene sowie das Fachpublikum und Einheimische. Untersuchungen, ob die Zielgruppen die vermittelten Hauptbotschaften wiedergeben können, wurden bisher nicht durchgeführt. Seit Frühjahr 2012 läuft in Kooperation mit der Universität Hamburg eine Evaluierung der Bildungsangebote unter der Fragestellung, mit welchen Programmen die Vermittlung der Nationalparkphilosophie und des Wildnis-Gedankens am besten erreicht werden kann. Insbesondere im FalkensteinEUROPARC DEUTSCHLAND Februar 2013

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Rachelgebiet, wo umfangreiche Maßnahmen zur Borkenkäferbekämpfung durchgeführt werden (großflächiger Holzeinschlag), ist es problematisch, die Botschaft des NLP (z. B. „grenzenlose Waldwildnis“) an die Gäste zu vermitteln. Gerade aber der natürliche Waldumbau und die im Altgebiet bereits sichtbare Waldregeneration, die im deutschen Raum seinesgleichen sucht, sind ein wichtiges Lehrstück des NLP Bayerischer Wald und sollten daher in der Kommunikation einen hohen Stellenwert einnehmen. Strukturell wurde die Kommunikationsstelle als Stabsstelle beim Leiter des NLP angesiedelt. Stärken: 1 Konzept für Botschaften-Hierarchie existiert 1 Botschaften werden zielgruppenspezifisch aufbereitet Schwächen: 1 Botschaften des NLP können den Gästen im Falkenstein-Rachel-Gebiet (Holzeinschlag zur Borkenkäferbekämpfung) nur schwer vermittelt werden; spezifische Informationen zu den dort durchgeführten Eingriffen fehlen 1 Bisher keine Untersuchungen zur Erfolgskontrolle bzgl. Vermittlung der Botschaften des NLP durchgeführt Handlungsempfehlungen: Maßnahme

Priorität

1 Evaluierung der Bildungsangebote in Hinblick darauf, ob die Botschaften bei den verschie- hoch denen Zielgruppen verstanden werden 1 Intensive Informationsarbeit zu den im Erweiterungsgebiet (Falkenstein-Rachel-Gebiet) hoch durchgeführten Eingriffen 6.2 Erscheinungsbild (CD)

Zuständigkeit NLPV, Universität Hamburg NLPV

Standard (SOLL): Das visuelle Erscheinungsbild (CD) und die Corporate Identity (CI) bilden eine Einheit. Die Schutzgebietsverwaltungen präsentieren den Nationalpark bei ihrer gesamten Kommunikation im gemeinsamen Erscheinungsbild „Nationale Naturlandschaften“, das sich nach den Angaben des CD-Manuals richtet. Situation (IST): Das Erscheinungsbild „Nationale Naturlandschaften“ wird in Veröffentlichungen der NLPV und in anderen Veröffentlichungen (mit speziellen Zugeständnissen1gemäß Vorgaben des STMUG bzw. der Bayerischen Staatsregierung) angewendet, nicht jedoch für die Webseite des NLP. Das alte Logo des NLP wird bisher mit dem CD Nationale Naturlandschaften kombiniert und soll aufgrund o.g. Vorgaben auch in Zukunft in Kombination verwendet werden. Eine zeitliche Befristung ist nicht vorgesehen. Stärken: 1 Das Erscheinungsbild „Nationale Naturlandschaften“ wird grundsätzlich für Veröffentlichungen angewendet EUROPARC DEUTSCHLAND

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Schwächen: 1 Ein Verzicht auf das alte Logo des NLP zugunsten des neuen Logos der Nationalen Naturlandschaften ist auch in Zukunft nicht vorgesehen Handlungsempfehlungen: Maßnahme

Priorität

1 Konsequente Anwendung des gemeinsamen Erscheinungsbildes „Nationale Naturlandschaf- niedrig ten“ in allen Anwendungsbereichen, ggf. in Kombination mit dem langjährigen alten Logo des NLP 6.3 Kommunikationsstruktur

Zuständigkeit STMUG, Bayerische Staatsregierung, Kommunen, NLPV

Standard (SOLL): Die Nationalpark-Verwaltungen kommunizieren mit den relevanten Zielgruppen auf regionaler und überregionaler Ebene. Von besonderer Bedeutung ist neben einer regelmäßigen, aktuellen und aktiven Informationsarbeit auch der unmittelbare Dialog mit den Zielgruppen. Dabei wird über die Bedeutung von Nationalparken, deren spezifische Aufgaben und besondere Aktivitäten informiert und zugleich zu gemeinsamen Aktivitäten eingeladen. Zu Partnern wie vorgesetzten Behörden und regionalen Gremien wie Beirat, Kuratorium, Zweckverbände, Naturschutzvereine und Tourismusverbände ist eine kontinuierliche, institutionelle Kommunikationsstruktur eingerichtet. Situation (IST): Die PR-Strategie unterliegt einer inhaltlichen Jahresplanung. Der Anteil der seitens der NLPV aktiv belegten Themen überwiegt bei weitem. Die Zusammenarbeit mit anderen Nationalen Naturlandschaften in der Kommunikation konzentriert sich vor allem auf andere Wald-Schutzgebiete, z. B. den NRP Bayerischer Wald, den NLP Berchtesgaden und den NLP Sächsische Schweiz. Der Internetauftritt des NLP Bayerischer Wald wird fortlaufend und regelmäßig aktualisiert. Die Evaluierung der Kommunikationsmaßnahmen erfolgt nur bei besonderem Anlass auf Anfrage/ Weisung (z. B. im Anschluss an den Besuch von hochrangigen Regierungsvertretern). Die NLPV gibt regelmäßig, zwei Mal im Jahr ein eigenes Info-Blatt/ Zeitung („Unser wilder Wald“) heraus und betreibt darüber hinaus intensiv Pressearbeit. Im Durchschnitt veröffentlicht die NLPV ca. zwei Pressemitteilungen pro Woche und es erscheinen ca. 100 Artikel pro Jahr. Die NLPV schätzt auf der Basis relativ aktueller Befragungsergebnisse unterschiedlicher Zielgruppen aus den Jahren 2007 und 2008 auf regionaler Ebene11 ein, dass ca. 75 % der Bevölkerung die wesentlichen NLP-Ziele bekannt sind. In Folge der durchgeführten Öffentlichkeitsarbeit hat nach Einschätzung der NLPV die Akzeptanz und Zustimmung zum NLP in den letzten 5 Jahren im Rachel-Lusen-Gebiet deutlich zugenommen. Im Erweiterungsgebiet des NLP (Falkenstein-Rachel-Gebiet) sind lediglich sehr geringe Fortschritte in der Akzeptanz der NLP-Ziele (Natur Natur sein lassen) zu verzeichnen, insb. im kommunalpolitischen Umfeld wie auch bei Schulen. Strukturell wurde die Kommunikationsstelle als Stabsstelle beim Leiter des NLP angesiedelt. 11

SUDA, Michael et al. (2008): Die Akzeptanz des Nationalparks Bayerischer Wald bei der lokalen Bevölkerung; JOB, Hubert (2008): Die Destination Nationalpark Bayerischer Wald als regionaler Wirtschaftsfaktor.

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Stärken: 1 Einheimische Bevölkerung und Gäste werden durch die 2 Mal jährlich erscheinende NLP-Zeitung sowie aktuelle Webseite gut informiert 1 Intensive und erfolgreiche Pressearbeit der NLPV 1 Steigende, hohe Akzeptanz des NLP in der Bevölkerung im Rachel-Lusen-Gebiet Schwächen: 1 Sehr geringe Fortschritte bei der Akzeptanz des NLP in der Bevölkerung im Falkenstein-Rachel-Gebiet 1 Keine regelmäßige und umfassende Evaluierung der Kommunikationsmaßnahmen bei den vom NLP angesprochenen Zielgruppen Handlungsempfehlungen: Maßnahme

Priorität

1 Verbesserung der Akzeptanz insb. im Falkenstein-Rachel-Gebiet durch intensive Kommuni- hoch kationsarbeit 1 Regelmäßige Evaluierung des Erfolgs der Kommunikationsmaßnahmen mittel

B.7

Zuständigkeit NLPV NLPV, Kommunen

„Bildung“

7.1 Konzepte für Bildungsarbeit Standard (SOLL): Zielgruppenspezifische Konzepte für nationalparkspezifische Bildungsarbeit sind vorhanden und werden umgesetzt. Ein regelmäßiges Fortschreiben der Konzepte und die Fortbildung der Mitarbeiter sind unerlässlich. Bildungsangebote werden durch die Nationalpark-Verwaltung koordiniert, abgestimmt und periodisch evaluiert. Situation (IST): Ein strategisches Gesamtkonzept für die Bildungsarbeit im NLP existiert. In die Konzepterstellung sind alle relevanten Fachbereiche der NLPV unter Kenntnis und Berücksichtigung der Angebote in der Region mit eingebunden. Im Konzept sind die Belange unterschiedlicher Zielgruppen berücksichtigt. Aussagen zur erforderlichen Evaluation sind im Konzept nicht vorhanden. Das Konzept nimmt Bezug zur UNBildungsdekade und wird bei Bedarf fortgeschrieben. Konzepte für einzelne Bereiche der Bildungsarbeit werden in der Regel nicht erstellt, da die NLPV ihren Schwerpunkt auf Umsetzungsprojekte legt wie „Mensch und Wildnis“, „ökologischer Fußabdruck“, Klimawochen oder Bildungsangebote des Wildniscamps am Falkenstein sowie das internationale Länderhüttenprojekt. Im Jahr 2011 wurden zahlreiche Veranstaltungen zum „Internationalen Jahr der Wälder“ durchgeführt. Alle diese Projekte entsprechen den Anforderungen, die sich aus der UN-Weltdekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ ergeben. Die NLPV ist Mitglied des Runden Tisches der UN-Dekade. Die Verantwortung für die Umsetzung des Bildungsauftrags liegt ausschließlich bei der NLPV. Die Evaluierung der Bildungsarbeit erfolgt im EUROPARC DEUTSCHLAND

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NLP alle 5 – 6 Jahre. Im Frühjahr 2012 ist in Kooperation mit der Universität Hamburg (Prof. Gebhard) eine umfassende Evaluierung aller personenbetreuten Bildungsangebote angelaufen, die von Waldführern auf dem Baumwipfelpfad oder in den Tierfreigeländen bis hin zu Wildniswochen im Park reichen. Es soll untersucht werden, mit welchen Programmen das Hauptziel der Bildungsarbeit, die Vermittlung der Nationalparkphilosophie und des Wildnis-Gedankens am besten erreicht werden kann. Grundlegend fehlt es der NLPV an pädagogisch ausgebildetem Personal zur Verbesserung der zielgruppenorientierten Bildungsarbeit (s. auch Kap. B. 3.2 Personalausstattung). Stärken: 1 Zahlreiche Umsetzungsprojekte mit Bezug zur UN-Bildungsdekade 1 Bildungsangebote werden durch die Nationalpark-Verwaltung koordiniert und abgestimmt 1 Umfassende Evaluierung der Bildungsangebote angelaufen Schwächen: 1 Bildungskonzept enthält keine konkreten Aussagen zur Evaluation der Bildungsarbeit im NLP 1 Keine regelmäßige Fortschreibung des Bildungskonzeptes vorgesehen 1 Personelle Unterbesetzung mit pädagogisch geschultem Personal für den Bildungsbereich Handlungsempfehlungen: Maßnahme

Priorität

1 Fortschreibung des Bildungskonzeptes in regelmäßigen Zeitintervallen anstreben; dabei Er- mittel gänzung konkreter Aussagen zur Evaluation der Bildungsarbeit im NLP 1 Bedarf an pädagogischem Fachpersonal im Bildungsbereich prüfen und ggf. Stellen schaffen mittel bzw. Mitarbeiter entsprechend weiterqualifizieren (s. auch Kap. B. 3.2 Personalausstattung) 7.2 Angebote für Bildung

Zuständigkeit NLVP STMUG, NLPV

Standard (SOLL): Die Bildungsangebote informieren über Ziele, Aufgaben und Inhalte des Nationalparks, wobei im Mittelpunkt die Hauptbotschaft des Nationalparks steht. Der Nationalpark leistet einen Beitrag zur Bildung für nachhaltige Entwicklung. Dazu ist in den Bildungsangeboten die Idee des Nationalparks in Beziehung zur globalen Aufgabe – dem Erhalt natürlicher Lebensgrundlagen für diese und die kommenden Generationen – gesetzt. Situation (IST): Die vielfältigen Bildungsangebote sind für alle Zielgruppen konzipiert und werden vor allem von den Mitarbeitern der NLPV in Kooperation mit Anderen (u. a. „Pro Nationalpark“ Zwiesel und Freyung-Grafenau, „WaldZeit“) durchgeführt. Die Bildungsangebote sind teilweise kostenlos. Sie reichen von naturkundlicher Wissensvermittlung und sinnlicher Naturerfahrung bzw. sinnlichem Naturerlebnis über künstlerisch-kreative Angebote, problemorientierte Führungen und partizipative Bildungsangebote bis hin zur Berücksichtigung globaler Wirkungszusammenhänge. Außerdem schult die NLPV jährlich Multiplikatoren (Waldführer, NLP-Partner, Igelbus-Fahrer, Lehrer, Touristiker u. a.). Der EUROPARC DEUTSCHLAND

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Aspekt der Barrierefreiheit wird teilweise und bei bestimmten Angeboten berücksichtigt (Baumwipfelpfad, einige Infozentren). Bildungsangebote bestehen für verschiedenste Zielgruppen in Form von Exkursionen, Führungen im Gelände und Haus, Naturerlebniserfahrungen, Multiplikatorschulungen etc. Es existieren zahlreiche NLP-spezifische Bildungseinrichtungen mit zum Teil überregionaler Attraktivität für Besucher (z. B. Baumwipfelpfad, Waldspielgelände), weiterhin das Waldgeschichtliche Museum, das Tier- und Pflanzenfreigelände, das Wildniscamp und weitere Einrichtungen (Räume für Ausstellungen, Tagungen und Schulungen, Infohäuser, Pavillons und Themenwege bzw. Lehrpfade). Die Umgestaltung der Informations- und Schautafeln im Gelände in zweisprachiger Form (i.d.R. deutsch-tschechisch), häufig auch dreisprachig (englisch) soll sukzessive fortgesetzt werden. Einige mehrsprachige Bildungsangebote sind bereits vorhanden. Die in den Informationszentren befindlichen Dauerausstellungen sind ca. 5 Jahre alt. Stärken: 1 NLPV und ihre Kooperationspartner bieten umfangreiche, zielgruppenorientierte Bildungsangebote; darunter insb. mehrtägige Bildungsveranstaltungen mit Jugendlichen, auf denen die Nationalparkidee am eigenen intensiven Erleben vermittelt wird 1 NLPV führt Multiplikatorschulungen durch 1 Mehrsprachige Bildungsangebote 1 Zahlreiche barrierearme bzw. -freie Informationseinrichtungen Schwächen: 1 nicht erkennbar Handlungsempfehlungen: Maßnahme

Priorität

1 Weiterhin (verstärkte) Berücksichtigung von Aspekten der Barrierefreiheit bei der Angebots- niedrig und Infrastrukturplanung 7.3 Besucherbetreuung

Zuständigkeit NLPV, AG Barrierefreiheit bei der NLPV und den Landkreisen

Standard (SOLL): Für die Besucherbetreuung sind die Konzepte für Rangerarbeit, Bildung und weitere Besucherbetreuung miteinander abgeglichen. Die beteiligten Personen kennen die jeweils anderen Arbeitskonzepte. Die allgemeine Besucherbetreuung findet im Informationszentrum sowie in den einzelnen Informationsstellen statt. Die dort Beschäftigten vermitteln die allgemeinen und spezifischen Aufgaben und Ziele des Nationalparks und strahlen Identifikation mit dem Nationalpark aus.

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Situation (IST): 200712 kamen rd. 750.000 Gäste in den NLP. Mit der Errichtung des Baumwipfelpfades im September 2009, der von rund 300.000 Personen besucht wird, stieg inzwischen die Zahl der Besucher pro Jahr auf knapp eine Million an. 400.000 Besucher wurden in den beiden Besucherzentren gezählt. Der Nationalpark unterhält als zentrale Informationseinrichtungen die Nationalparkzentren Falkenstein und Lusen und 6 dezentrale Informationsstellen13. Die NLP-Zentren sind 7 Tage in der Woche in den Kernzeiten von 9 bis 16 Uhr geöffnet, ein reibungsloser Betrieb ist ganzjährig möglich. Die Einrichtungen sind in der Regel 5 bis 6 Tage in der Woche geöffnet. Die Abstimmung der Besucherbetreuung in Bezug auf die Bereiche Bildung, Besucherbetreuung und Ranger ist intensiv aber unregelmäßig. Die Besucher werden ausschließlich durch geschultes Personal der NLPV betreut, pädagogisches Fachpersonal fehlt jedoch (s. auch Kap. B. 3.2 Personalausstattung). Evaluierungen zur Besucherbetreuung wurden bisher lediglich anlassbezogen durchgeführt, daher ist auch der Anteil der Wiederholungsbesucher nicht bekannt. Das Verhältnis zwischen Betreuer und Gruppengröße liegt überwiegend bei 1:10. Durch die Führungs-, Erlebnis- und Bildungsangebote des NLP werden ca. 11 bis 19 % der Besucher erreicht. Die NLPV versucht, Kinder und Jugendliche über das „Junior-RangerProjekt“, durch Fortbildungstage im NLP, Unterrichtsexkursionen und angewandten Sachkundeunterricht zu erreichen. In den anliegenden Gemeinden existieren zahlreiche Partnerschulen, die intensiv mit dem Nationalpark zusammenarbeiten. Die NLPV schätzt ein, dass 50 – 74 % der Schulkinder der Region um die Besonderheiten des NLP wissen. Das Jugendwaldheim und das Wildnis Camp am Falkenstein sind gut ausgelastet. Der Kenntnisstand der Gastgeber über den NLP ist gut, die Mehrheit kann den Gästen kompetent über den NLP und dessen Besonderheiten Auskunft geben. Stärken: 1 Besucher des NLP werden durch geschultes Personal betreut 1 Intensive Betreuung der Besuchergruppen aufgrund geringer Gruppengrößen 1 Erfolgreiche Wissensvermittlung über den NLP in Schulen Schwächen: 1 Evaluierungen zur Besucherbetreuung bisher lediglich anlassbezogen durchgeführt Handlungsempfehlungen: Maßnahme

Priorität

1 Regelmäßige Evaluierung zur Besucherbetreuung durchführen (ggf. in Verbindung mit Eva- mittel luierung der Bildungsangebote in Kooperation mit der Universität Hamburg) und Ergebnisse als Chancen für Verbesserungen nutzen

Zuständigkeit NLPV, Universität Hamburg

12

Zahlen aus der im Jahr 2007 durchgeführten regionalökonomischen Studie „Die Destination Nationalpark Bayerischer Wald als regionaler Wirtschaftsfaktor.“ von Prof. Hubert Job, Veröffentlichung 2008

13

Infozentrum Grenzbahnhof, Naturparkhaus, Glasmuseum, Infostelle Spiegelau, Waldgeschichtliches Museum, Infostelle Mauth

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B.8

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„Naturerlebnis und Erholung“

8.1 Angebote für Naturerlebnisse Standard (SOLL): Die Förderung der Naturerfahrung gehört zu den wichtigsten Aufgaben eines Nationalparks. Die Methodik richtet sich nach dessen Naturausstattung. Sie umfasst betreute, individuelle und saisonale Angebote. Zudem arbeitet die Nationalpark-Verwaltung mit Kulturanbietern der Region zusammen und verbindet, wo angemessen und mit dem Schutzzweck vereinbar, Kultur- und Naturerlebnisse. Situation (IST): Es existieren zahlreiche Naturerlebnisangebote im NLP. Die NLPV legt den Schwerpunkt auf die Realisierung der Angebote in Kooperation mit anderen Anbietern (u. a. „Pro Nationalpark“ Zwiesel und Freyung-Grafenau, „WaldZeit“). Zu den besonderen Naturerlebnisangeboten im NLP zählen der Naturerlebnispfad im Waldspielgelände und weitere zertifizierte oder besondere Wege, das Wildniscamp, die Tierfreigelände in Neuschönau und Ludwigsthal, Geocaching (Natur-Mensch-Technik) sowie Führungsangebote mit Rangern und ausgebildeten Waldführern. Die Projektkoordination hierzu liegt bei der NLPV. Die Angebote, welche die Spezifika des NLP widerspiegeln, werden für alle Altersstufen entwickelt. Mehrere zielgruppenorientierte Angebote gibt es monatlich während des ganzen Jahres, auch außerhalb der Saison. Die Angebote werden häufig gebucht, sodass die Auslastung der Einrichtungen gegeben ist. Die NLPV legt großen Wert darauf, den Gästen die lokale Natur in Kombination mit „Kultur und Tradition“ nahe zu bringen. Regelmäßig finden zahlreiche Veranstaltungen (Bildhauer-Symposien, Land-Art, Ausstellungen zum Thema Natur und Kunst, Künstlerplenair, Kultur im Nationalpark, Natur-Film-Festival) statt. Naturerlebnis im Nationalpark ist damit ein wesentlicher Schwerpunkt des touristischen Angebots der Region, das gemeinsam von NLPV, Verbänden und Touristikern entwickelt wird und den Naturraum in Wert setzt, ohne seinen Schutz zu gefährden. Stärken: 1 Umfangreiche Naturerlebnisangebote für alle Altersstufen, häufig auch in Kombination mit „Kultur und Tradition“ 1 Naturerlebnisangebote sind zielgruppenorientiert, werden während des ganzen Jahres angeboten, gut angenommen und tragen so entscheidend zur touristischen Attraktivität der Region bei Schwächen: 1 nicht erkennbar Handlungsempfehlungen: Maßnahme

Priorität

Zuständigkeit

1 nicht erforderlich 8.2 Infrastruktur für Besucher

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Standard (SOLL): Im Nationalpark existiert eine Infrastruktur für Besucher. Diese ist dem Naturraum und Schutzzweck angemessen angelegt, gleichzeitig auch attraktiv und besucherorientiert sowie an den Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung ausgerichtet. Die Kennzeichnung im Gelände ist einheitlich und wieder erkennbar. Situation (IST): Die NLPV betreibt regional bzw. überregional bedeutsame Einrichtungen wie die Tierfreigelände in Neuschönau und Ludwigsthal, die Besucherzentren Lusen und Falkenstein in Neuschönau bzw. Ludwigsthal sowie das waldgeschichtliche Museum in St. Oswald und Serviceleistungen. An weiteren überregional bedeutsamen Einrichtungen (Baumwipfelpfad, Glasmuseum Frauenau, Naturparkzentrum Zwiesel, Grenzbahnhof Bayerisch Eisenstein) ist die NLPV beteiligt, auch wenn sie nicht Träger oder Betreiber ist. Die Besucherzentren, die Museen, der Baumwipfelpfad und das Tierfreigelände sind weitgehend barrierefrei zugänglich. In Flächen, die für den Lebensraum- und Artenschutz von großer Bedeutung sind, sind keine Infrastruktureinrichtungen bzw. nur in geringer Dichte vorhanden. Neue Infrastruktureinrichtungen werden vor ihrer Einrichtung mit Angeboten im Umland abgestimmt. Besuchermagneten sind das Nationalparkzentrum Falkenstein, das Nationalparkzentrum Lusen mit Baumwipfelpfad und das Waldspielgelände. Diese von Besuchern stärker frequentierten Orte liegen alle in ökologisch unbedenklichen Bereichen. Die Wege im Gelände sind überwiegend mit parkspezifischen Schildern gekennzeichnet. Der NLP ist gut an überregionale Wander- und Radwege sowie an das ÖPNV-Netz angeschlossen. Alle wichtigen Einrichtungen und die Hauptwandergebiete können mit den „Igelbussen“14 und der Waldbahn erreicht werden. Stärken: 1 Einrichtung neuer Infrastruktur vorher mit Angeboten im Umland abgestimmt; dabei Rücksichtnahme auf empfindliche Arten und Lebensräume 1 Besuchermagnete innerhalb des NLP außerhalb ökologisch bedenklicher Bereiche 1 Gute Anknüpfung des NLP an ÖPNV-Knotenpunkte, auch in Richtung NLP „Šumava“ in CZ Schwächen: 1 nicht erkennbar Handlungsempfehlungen: Maßnahme

Priorität

Zuständigkeit

1 nicht erforderlich

14

Die Regionalbus Ostbayern GmbH (RBO) betreibt im Nationalpark Bayerischer Wald mit 10 Erdgasbussen die so genannten Igelbus-Linien. Die Busse verkehren täglich von 15. Mai bis 02. November in der Nationalpark-Region Bayerischer Wald.

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B.9

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„Monitoring und Forschung“

9.1 Forschungskoordination Standard (SOLL): Forschung ist ausgerichtet auf Nationalparkbezogene Fragestellungen. Im Nationalpark existiert ein Forschungskonzept, das Teil des Managementplans ist. Die Nationalpark-Verwaltung entscheidet über die Vereinbarkeit von Forschungsprojekten Dritter mit dem Schutzzweck und koordiniert diese. Situation (IST): Es gibt ein nationalparkspezifisches Forschungskonzept (Teil des Managementplans) sowie eine beachtliche Beobachtungsund Forschungsarbeit, die über Nationalparkbezogene Fragestellungen hinaus geht und auf die Bedürfnisse der Managementarbeit des Nationalparks ausgerichtet ist. Für die Projektforschung werden Arbeitshypothesen aus den NLP-Zielen abgeleitet. Vorrangflächen für Forschung existieren größtenteils. Die NLPV übernimmt eine Vielzahl von Aufgaben, die sich von der fachlichen Zuarbeit für Institute etc. und der Betreuung von Diplomarbeiten/ Doktorarbeiten über die Koordination, Genehmigung, Vergabe, Arbeit in Kooperationen bis hin zur Durchführung eigener Forschungsprojekte mit eigenen Erhebungen erstrecken. Dabei koordiniert die NLPV Aufgaben bezogen die Forschungstätigkeiten im NLP. Die Forscher der NLPV sind in alle Projekte des Umwelt- und Kultusministeriums sowie in deutschlandweite Arbeitsgruppen (z. B. AG Berchtesgaden) einbezogen. Die Forscher wirken auch als Berater und Gutachter in anderen Gremien und Projekten mit. Auch externe Forscher können im NLP arbeiten und werden von den Mitarbeitern der NLPV unterstützt. Außerdem ist die NLPV Mitglied in einem förmlichen Forschungsverband (LTER-Deutschland). Die NLPV prüft die Vereinbarkeit der Forschungsprojekte mit dem Schutzzweck des NLP; eine Prüfung der Forschungsvorhaben durch externe Gutachtergremien erfolgt für Einzelprojekte (z. B. Luchsprojekt). Die Forschungsabteilung des NLP publiziert regelmäßig oder aus aktuellem Anlass in internationalen Zeitschriften mit Review-System. Stärken: 1 Forschung ist ausgerichtet auf Nationalparkbezogene Fragestellungen 1 Nationalparkspezifisches Forschungskonzept als Teil des Managementplans existiert 1 Forschungsprojekte werden durch NLPV-Personal koordiniert und auf Vereinbarkeit mit NLP-Zielen abgeprüft Schwächen: 1 nicht erkennbar Handlungsempfehlungen: Maßnahme

Priorität

Zuständigkeit

1 nicht erforderlich

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9.2 Grundlagenermittlung Standard (SOLL): Die Nationalpark-Verwaltung erhebt flächendeckende Informationen zur naturräumlichen Ausstattung des Nationalparks im Kontext der Landschafts- und Nutzungsgeschichte, die als eine Grundlage für den Nationalpark-Plan dienen. Die Grundlagenermittlung ist in ein Monitoring zu überführen. Situation (IST): Die wesentlichen Schutzgüter im NLP sind definiert. Zu diesen gehören Bergmischwälder, Bergfichtenwälder, Moore, Bergbäche und Blockhalden jeweils mit ihren tierischen und pflanzlichen Lebensgemeinschaften. Eine zusammenfassende Fauna- und Floraanalyse ist in Bearbeitung. Ökologische Schlüsselfragen der Forschung behandeln Biodiversität und Klimawandel, natürliche Steuergrößen der Waldentwicklung, Beutegreifer-Pflanzenfresser-Vegetation sowie Stoffflüsse und Stofffrachten im Ökosystem. Die Schwerpunkte der Forschung beziehen sich v. a. auf die Grundlagenforschung, auf Ökosysteme und auf das Schutzgebietsmanagement. Die Ergebnisse aus Forschungsarbeiten werden im Management größtenteils genutzt und adaptiert. Die Erhebung sozioökonomischer Daten der NLP-Region ist durch JOB und SUDA15 erfolgt, die Ergebnisse lagen im Jahr 2008 vor. Flächendeckende Informationen über Ökosysteme und Lebensraumtypen liegen umfassend vor – das sind: Biotoptypen-Inventar, Inventuren der Vegetation und von Tier- und Pflanzenarten, Geologie, Böden und Hydrologie, Versickerungsraten und Werte über Stoffausträge sowie Immissionswerte, Klima. Die Verfügbarkeit der erhobenen Daten ist durch Erfassung in geografischen Informationssystemen innerhalb von 1 bis 3 Jahren nach Datenerhebung gegeben. Stärken: 1 Es liegen flächendeckende Informationen zur naturräumlichen Ausstattung des Nationalparks für alle relevanten Themenfelder vor Schwächen: 1 Grundbefragung zur Besucherbetreuung, Besucherlenkung sowie Besuchermonitoring fehlen 1 Einzelgutachten zu Arten und Lebensräumen sind miteinander nicht vernetzt 1 Datengrundlagen zu sozioökonomischen Komponenten des NLP sind verbesserungsbedürftig Handlungsempfehlungen: Maßnahme

Priorität

1 Aufbau eines Besucher-Monitorings (Verteilung der Besucher auf der Fläche des NLP) zur hoch Verbesserung der Datenlage bzgl. Artenschutz im NLP 1 Zusammenführung der Einzelergebnisse der Fauna- und Floraanalyse mittel 15

Zuständigkeit NLPV STMUG, NLPV

SUDA, Michael et al., TU München (2008): Die Akzeptanz des Nationalparks Bayerischer Wald bei der lokalen Bevölkerung; JOB, Hubert (2008): Die Destination Nationalpark Bayerischer Wald als regionaler Wirtschaftsfaktor.

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ENDBERICHT DES EVALUIERUNGSKOMITEES ZUR EVALUIERUNG DES NATIONALPARKS BAYERISCHER W ALD 1 Wiederholungsbefragungen zu sozioökonomischen Komponenten durchführen

niedrig

47 NLPV, Dritte

9.3 Monitoring Standard (SOLL): Das Monitoring im Nationalpark erfolgt in ausreichendem Umfang nach festgelegten einheitlichen Standards und ist auf die Ziele und den Schutzzweck des Nationalparks ausgerichtet. Es dient u. a. der Erfolgskontrolle. Situation (IST): Der erforderliche ökologische Monitoring-Bedarf ist großenteils definiert und beinhaltet die Schlüsselparameter Entwicklung der Walddynamik (Befliegung, Inventuren), Wasserhaushalt, Nährstoffhaushalt, Totholz und Klimaparameter. Darüber hinaus ist der NLP in bestehende national und international relevante Monitoring-Programme eingebunden (Natura 2000, WRRL, ICP unter der Genfer LuftreinhalteKonvention, LTER Site, Bundeswaldinventur, Bundes- und Landesmessprogramme). Die o.g. definierten Schlüsselparameter sind komplett erhoben und in ein Monitoring-Programm überführt worden. Das Monitoring wird größtenteils zur Erfolgskontrolle von Managementmaßnahmen genutzt. Die Forschungsergebnisse haben zur Änderung des Wildtiermanagements (Verbiss, Vegetationsentwicklung), zur Optimierung des Wanderwegenetzes und des Waldmanagements (Borkenkäfer) beigetragen. Der NLP wird intensiv als Referenzfläche für „Lernen von der NullNutzung“ genutzt. Dabei können folgende nutzbringende Erkenntnisse für bewirtschaftete Ökosysteme verzeichnet werden: natürliche Wiederbewaldung statt Pflanzung nach Störungen, Feststellung der Störungsempfindlichkeit verschiedener Arten (z. B. Auerhuhn, Eulenarten), Feststellung von Mindest-Lebensraumansprüchen verschiedener Arten (z. B. Vögel, Käfer, Fledermäuse, Luchs). Sozio-ökonomische Parameter werden noch nicht regelmäßig im Rahmen eines Monitorings erfasst. Stärken: 1 Ökologische Schlüsselparameter für das Monitoring sind fast vollständig erfasst und komplett in ein Monitoring überführt worden 1 Ergebnisse aus dem Monitoring fließen ein in die Anpassung von Managementmaßnahmen (adaptives Management) 1 Von den Referenzflächen für „Lernen von der Null-Nutzung“ im NLP liegen viele nutzbringende Erkenntnisse vor Schwächen: 1 Fehlendes Besucher-Monitoring Handlungsempfehlungen: Maßnahme 1 Aufbau eines Besucher-Monitorings

Priorität hoch

Zuständigkeit NLPV

9.4 Dokumentation Standard (SOLL): Die bei Grundlagenermittlung, Monitoring und Projektforschung gewonnenen Daten sind nach wissenschaftlichen Kriterien auszuwerten, aufzuarbeiten, zu dokumentieren und in geeigneter Weise zugänglich zu machen. EUROPARC DEUTSCHLAND

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Situation (IST): Die bei Grundlagenermittlung, Monitoring und Projektforschung gewonnenen Ergebnisse werden auf allgemein populärwissenschaftlicher Ebene sowie national und international auf wissenschaftlicher Ebene verbreitet. Hierzu dienen das Internet (Website), die Dokumentation im Jahresbericht, die Herausgabe einer eigenen Schriftenreihe sowie der Wissenstransfer in international/ national besetzten Fachsymposien/ Workshops sowie in öffentlichen Vortragsreihen in der Region. Weiterhin werden Berichte in deutsch-, englisch- und anderssprachigen Fachzeitschriften veröffentlicht. Auf den Jahresbericht kann von allen und jederzeit zugegriffen werden (pdf-Datei im Internet). Stärken: 1 Forschungsergebnisse werden nach wissenschaftlichen Kriterien ausgewertet und dokumentiert sowie der Öffentlichkeit über verschiedene Medien zugänglich gemacht. Schwächen: 1 nicht erkennbar Handlungsempfehlungen: Maßnahme

Priorität

Zuständigkeit

1 nicht erforderlich

B.10 „Regionalentwicklung“ 10.1 Image Standard (SOLL): Der Nationalpark ist der bedeutendste Imageträger der Region. Durch Umfragen wird das Image bei den Anwohnern und Besuchern regelmäßig ermittelt, um die eigene Kommunikationsstrategie zu überprüfen. Situation (IST): Umfragen bei Anwohnern und Besuchern zur Bewertung des Images wurden im Jahr 2008 durchgeführt16 sind aber mit Ergebnissen früherer Befragungen leider nicht vergleichbar, weil diese nicht zwischen Einheimischen und Gästen unterschieden haben. Laut der Studie von SUDA ist seitens der Anwohner die Akzeptanz des NLP insbesondere im Rachel-Lusen-Gebiet (Alt-NLP) relativ hoch, bis 92 % der Anwohner sprachen sich für einen Fortbestand des NLP aus. Im Falkenstein-Rachel-Gebiet (Erweiterungsgebiet) sind die Akzeptanzwerte deutlich niedriger, hier sprachen sich nur bis zu 86 % für einen Fortbestand des NLP aus. Der NLP und seine Schutzgüter sind die einzigen Hauptattraktionen in der Region. In den Presseartikeln der letzten 2 Jahre finden sich überwiegend positive Berichte zum NLP.

16

SUDA, Michael et al., TU München (2008): Die Akzeptanz des Nationalparks Bayerischer Wald bei der lokalen Bevölkerung

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Stärken: 1 Der Nationalpark ist der bedeutendste Imageträger der Region. In der Presse wird über den NLP meistens positiv berichtet 1 Steigende Akzeptanz des NLP bei den Anwohnern, insbesondere im Gebiet des „Alt“-NLP sehr hoch Schwächen: 1 Umfragen zum NLP-Image können keinen Trend wiedergeben, da Vergleichbarkeit mit früheren Befragungen nicht gegeben ist Handlungsempfehlungen: Maßnahme

Priorität

1 Wiederholung der Befragung zur Akzeptanz des NLP bei Einheimischen und Besuchern, mittel Verwendung derselben Methodik wie in Akzeptanzstudie 2008 zwecks Vergleichbarkeit 10.2 Impulse für die Region

Zuständigkeit NLPV, Externe

Standard (SOLL): Die positiven Effekte des Nationalparks für die Region werden regelmäßig gemessen, dokumentiert, nach außen kommuniziert und weiterentwickelt. Situation (IST): Die NLPV setzt Impulse für die Regionalentwicklung durch das Initiieren und die Teilnahme bei verschiedenen AK, Runden Tischen sowie durch die Mitwirkung in Gesprächsforen von touristischen Gremien (z. B. Lenkungsgremium „Tierisch wild“) und Regionalentwicklungs-Gremien (z. B. LEADER-AG, AG Landnutzung, AG Igelbus, AG Barrierefreiheit) sowie von regionalen „Drittmittelprojekten“ (z. B. touristische Umstrukturierung der Naturpark-Region Bayerischer Wald). Pro Jahr werden ca. 15 regionale Gesprächsforen durchgeführt. Impulse für die Region im Sinne einer ökonomischen Entwicklung wurden im Jahr 2008 anhand der „Job-Methode“17 (Prof. Hubert Job) gemessen. Dem NLP werden ein Arbeitsplatz-Äquivalent von 1.139 Personen und durchschnittliche Geldflüsse von 49,60 € pro Tag und Übernachtungsgast (Tagesgast 10,10 € pro Tag) im NLP bescheinigt. Diese Ergebnisse wurden und werden in der Fachpresse, in regionalen Zeitungen sowie in Veranstaltungen und diversen Präsentationen kommuniziert. Stärken: 1 Positive Effekte des Nationalparks für die Region wurden gemessen, dokumentiert und nach außen kommuniziert. Schwächen: 1 nicht erkennbar Handlungsempfehlungen:

17

JOB, Hubert (2008): Die Destination Nationalpark Bayerischer Wald als regionaler Wirtschaftsfaktor.

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ENDBERICHT DES EVALUIERUNGSKOMITEES ZUR EVALUIERUNG DES NATIONALPARKS BAYERISCHER W ALD Maßnahme

Priorität

1 Wiederholung der Erfassungen zur sozioökonomischen Entwicklung anhand der „Job- niedrig Methode“ 10.3 Nachhaltige Regionalentwicklung

50 Zuständigkeit NLPV, Externe

Standard (SOLL): Die Nationalpark-Verwaltung gibt Impulse für eine nachhaltige Regionalentwicklung. Sie wirkt insbesondere unterstützend bei der Erstellung eines nachhaltigen Mobilitätskonzeptes für die Region mit. Das Konzept ist Basis für verkehrslenkende und verkehrsberuhigende Maßnahmen sowie den Einsatz umweltfreundlicher Verkehrsmittel in der Region bzw. dem Park selbst, um den Nationalpark erreichbar und erlebbar zu machen. Außerdem wirkt die Nationalpark-Verwaltung vor Ort bei der Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus mit. Situation (IST): Die NLPV hat einen Regionalentwicklungsauftrag und beteiligt sich aktiv an der Regionalentwicklung durch die Verwendung und den Verkauf regionaler Produkte, Materialbeschaffung in der Region, Vergabe von Werkverträgen und sonstigen Aufträgen sowie durch die Mittelakquise, Förderung und Beteiligung an Projekten, die im Vorfeld des NLP umgesetzt werden. Die NLPV unterstützt ihre NLP-Partner bei der Herstellung, Produktion und dem Verkauf regionaler Produkte durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit (Flyer, Internet), Beratung, geldwerte Leistungen und Bereitstellung touristischer Angebote. Bei der Umfeldentwicklung besteht für die NLPV Mitsprachemöglichkeit als Ideengeber, Berater und als TÖB18. Die tatsächliche Mitsprache/ Einwirkung auf Planungsprozesse ist mittel bis gering. Bei bestimmten Baumaßnahmen wird die NLPV als TÖB mitunter außen vor gelassen. In der NLP-Region existiert ein umweltfreundliches Mobilitätskonzept für verkehrslenkende und -beruhigende Maßnahmen. Die Region verfügt über ein weitgehend flächendeckendes, mit anderen Verkehrsmitteln vernetztes und an touristische Bedürfnisse weitgehend angepasstes ÖPNV-System, das überwiegend mit umweltfreundlichen Antriebssystemen ausgestattet ist. Der NLP bzw. wichtige Attraktionen sind mit dem ÖPNV 7 Tage die Woche ganztägig (9 – 17 Uhr) mit guten Taktfrequenzen erreichbar. Problematisch ist die fehlende Kostendeckung beim ÖPNV-System. Die regionalen Verkehrsbetriebe sind hier auf Zuschusszahlungen angewiesen. Durch die Einführung des kostenlosen Gästeservice-Umwelttickets („GUTi“) ist eine relativ gute Verkehrsentlastung durch den ÖPNV im NLP und dessen Vorfeld erreicht worden, das aber noch besser genutzt werden könnte. Der angrenzende Nationalpark „Šumava“ auf tschechischer Seite ist vom NLP Bayerischer Wald über verschiedene ÖPNV-Angebote ebenfalls gut erreichbar. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit dem NLP Šumava (Grünes Herz Europas) stagniert aufgrund der zurzeit vorherrschenden schwierigen Verhältnisse (s. auch Kap. B 1.6 Abgrenzung und Zuschnitt und B. 2.2 Großräumigkeit), daher werden die verschiedenen Potentiale der Gesamtregion nicht hinreichend genutzt. Stärken: 1 In NLP-Region werden verkehrslenkende und verkehrsberuhigende Maßnahmen umgesetzt sowie weitgehend umweltfreundliche Verkehrs18

TÖB = Träger öffentlicher Belange

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mittel eingesetzt. 1 NLPV gibt Impulse für eine nachhaltige Regionalentwicklung und beteiligt sich an der Entwicklung eines naturverträglichen Tourismus Schwächen: 1 Mitsprachemöglichkeit der NLPV bei der Entwicklung im NLP-Umfeld ist noch ausbaufähig 1 Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit der tschechischen Seite stagniert, Potentiale der Gesamtregion werden nicht hinreichend genutzt Handlungsempfehlungen: Maßnahme

Priorität

1 Ausweitung des kostenlosen Gästeservice-Umwelttickets („GUTi“) auf alle Gemeinden der hoch Nationalparkregion 1 Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist behutsam, aber mit Nachdruck und ggf. Un- hoch terstützung von Bund und Land wieder zu beleben und weiter zu entwickeln 1 Höhere Mitbestimmung der NLPV bei Projekten im NLP-Vorfeld, die den NLP tangieren bzw. niedrig von denen negative Auswirkungen auf den NLP ausgehen

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Zuständigkeit NLPV, Gemeinden NLPV, STMUG, BMU STMUG, Landkreis

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C

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Fazit

Kontext Der NLP ist rechtlich über die Nationalpark-Verordnung (NLP-VO) vom 01.08.1992 (zuletzt geändert am 17.09.2007) gesichert. Der vorrangige Schutzzweck des NLP ist der ungestörte Ablauf der natürlichen Prozesse. Nachgeordnet sind der Erhalt bestimmter kleinräumiger Lebensräume und kulturhistorisch geprägter Flächen, Monitoring & Forschung, Naturerlebnis, Bildung und Erholung sowie die Strukturförderung im Umfeld. Allerdings enthält die NLPVO eine langfristig wirksame Übergangsvorschrift zur Borkenkäferbekämpfung in der Entwicklungszone. Im Regionalplan ist der gesamte Nationalpark als „Vorranggebiet Naturschutz“ ausgewiesen. Einige gesetzliche Vorgaben, z.B. das Luftverkehrsgesetz sowie Sonderregelungen für Nutzungen in der NLP-VO (Trinkwassergewinnung, Land- und Forstwirtschaft) stehen der umfassenden Realisierung der NLP-Ziele entgegen. Mit 24.250 ha übertrifft der Nationalpark die gemäß dem Standard empfohlene Mindestgröße von 10.000 ha bei weitem. Der Nationalpark befindet sich zu rund 99 % im Eigentum der öffentlichen Hand (Landesfläche), er ist rechtssicher und flurstücksgenau in der NLP-Verordnung und auf Karten abgegrenzt. Die Grenzziehung zerschneidet keine wesentlichen wichtigen Lebensraumtypen. Der Nationalpark enthält aber Siedlungs-Enklaven; diese haben über Randeffekte erhebliche Auswirkungen über ihre eigentliche Ausdehnung hinaus in den NLP hinein. 56 % der Nationalparkfläche sind aktuell (Februar 2012) als Prozessschutzzone ausgewiesen, unterteilt in eine kompakte Fläche im Rachel-Lusen-Gebiet sowie mehrere Teilflächen im Falkenstein-Rachel-Gebiet. Die Prozessschutzflächen sind zum Teil stark zerschnitten, die Wegedichte ist hoch. Auf rund 1/3 der Nationalparkfläche, und damit auch in der Prozessschutzzone (auf 60 ha), wird noch ein Wildtiermanagement durchgeführt. Der Nationalpark bildet grenzüberschreitend eine ökologisch räumliche Einheit mit dem angrenzenden Nationalpark Šumava und ist eingebettet in den Naturpark Bayerischer Wald. Er schützt Lebensräume von überwiegend europäischer Bedeutung. Die Nationalpark-Verwaltung ist der Obersten Naturschutzbehörde, dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (STMUG), als eigenständige Sonderbehörde direkt unterstellt. Sie besitzt mit Ausnahme der Zuständigkeiten als untere Naturschutzbehörde und als Ordnungsbehörde die für ihre Aufgabenerfüllung notwendigen Zuständigkeiten. Die Personaldecke mit den festen Stellen ist für die Bewältigung der Aufgaben der NLPV ausreichend; ebenso die Zahl der hauptamtlichen Ranger für die Gebiets- und Besucherbetreuung. Neue Mitarbeiter können auf dem „freien Markt“ rekrutiert werden. Die Finanzausstattung durch das Land und das sehr flexible Finanzmanagement ermöglichen bisher eine umfassende Erfüllung der Aufgaben der NLPV einschließlich der notwendigen Investitionen. Planung Der NLP besitzt einen Nationalpark-Plan, der seit Dezember 2011 in Kraft ist, der jedoch noch Verbindlichkeit in der Landesplanung finden und künftig regelmäßig fortgeschrieben werden muss. Er formuliert klare Zielvorgaben und legt konkrete Managementmaßnahmen fest. Aspekte der Erfolgskontrolle bzw. Evaluation sind hingegen verbesserungswürdig.

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Die vorhandenen strategischen Konzepte bilden eine gute Arbeitsgrundlage, bedürfen jedoch einer regelmäßigen Fortschreibung. Es fehlen entsprechende Konzepte für die Personalentwicklung und das Besucher-Monitoring. Input Die 193 Mitarbeiter der NLPV sind gut ausgebildet und bilden ein interdisziplinär aufgestelltes Team, allerdings fehlt pädagogisch ausgebildetes Fachpersonal. Der Frauenanteil ist gering. Das Freiwilligen-Engagement sinkt in der Tendenz und sollte wieder gestärkt werden. Das jährliche Budget deckt 100 % der benötigten Investitionen ab und ermöglicht neben einer Deckung aller Personalkosten, den Betrieb der im NLP bestehenden Infrastruktureinrichtungen. Damit konnten bisher die Aufgaben gemäß Nationalpark-Verordnung ordnungsgemäß und zufriedenstellend erfüllt werden. Neuregelungen des Obersten Rechnungshofes führen seit 2012 im Falle einer ausbleibenden Borkenkäferentwicklung zu Kürzungen im Nationalpark-Haushalt. Dies führt zu Einschnitten in der Finanzausstattung, die eine ordnungsgemäße Finanzierung der dem Nationalpark gestellten Aufgaben künftig nicht mehr zulassen. Evaluierungen erfolgen in vielen Arbeitsbereichen nur ansatzweise und werden nur in geringem Umfang nach außen kommuniziert. Eine Evaluierung der Bildungsangebote ist angelaufen. Prozess Die NLPV hat ihren Aufgabenschwerpunkt in der Sicherung und Entwicklung der natürlichen Prozesse im Nationalpark. Der Flächenanteil der Prozessschutzfläche soll gemäß NLP-VO durch einen jährlichen Zuwachs um 1,5 % bis 2027 auf 75% der Nationalparkfläche anwachsen. Von großer Bedeutung ist, dass dieses Ziel und der Zeitplan konsequent verfolgt werden. Die NLPV ist gut organisiert ein Personalentwicklungskonzept wird derzeit erarbeitet. Die interne Kommunikation ist aber noch verbesserungswürdig. Die Nationalparkverwaltung ist an vielfältigen Netzwerken und Kooperationen auf nationaler/ internationaler Ebene beteiligt, wird durch zahlreiche Gremien beraten und unterstützt und betreibt eine aktive Informationspolitik. Eine schriftlich fixierte Strategie zum Umgang mit Kooperationspartnern ist jedoch nicht vorhanden. Es gibt eine große Bandbreite von an Zielgruppen orientierten Bildungsangeboten, jedoch besteht Bedarf an pädagogisch ausgebildetem Personal, um diese weiter zu optimieren. Auch wäre eine Erhöhung des Frauenanteils in der NLPV wünschenswert. Die zahlreichen Forschungsarbeiten sind an den Ökosystemen und dem NLP-Management orientiert, Ergebnisse aus dem Monitoring fließen in die Anpassung von Managementmaßnahmen ein. Diese überwiegend positiven Entwicklungen sind zu sichern und punktuell zu stärken. Dazu gehört auch, die Quantität und Qualität der Fort- und Weiterbildung für die Mitarbeiterschaft der NLPV sicherzustellen und teilweise zu verbessern. Output In den 43 Jahren seit Gründung des Nationalparks wurde viel erreicht. Eine attraktive Besucherinfrastruktur wurde realisiert und ein bemerkenswert großes Bildungs- und Naturerlebnisangebot durch Führungen, Exkursionen, Fachvorträge und Kultur-Natur-Veranstaltungen etabliert, das wesentlichen Anteil an der touristischen Attraktivität der Region hat. Die Anbindung an das ÖPNV-Netz – auch in Richtung des Nationalparks „Šumava“ in Tschechien – ist gut. Ein über die Jahre entwickeltes Netzwerk mit unterschiedlichen Bildungsträgern und zahlreichen Kooperationspartnern aus den Bereichen Tourismus, Regionalentwicklung, MoEUROPARC DEUTSCHLAND

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nitoring & Forschung und Naturerlebnisangebote hat zu einer festen Verankerung des Nationalparks in der Region geführt. 43 Jahre nach NLP-Gründung und 16 Jahre nach NLP-Erweiterung sind 56 % der NLPFläche frei von menschlicher Nutzung und Steuerung (mit Ausnahme von 60 ha der Prozessschutzzone für Wildtiermanagement), auf der Teilfläche Rachel-Lusen-Gebiet („AltNationalparkgebiet“) ist die Zielgröße von 75% bereits erreicht. Verschiedene Renaturierungsmaßnahmen wurden bereits umgesetzt, v.a. für die Fließgewässer und Moore und den Rückbau von Wegen besteht diesbezüglich aber noch größerer Handlungsbedarf. Auch existieren noch diverse Ausnahmeregelungen für zahlreiche wirtschaftliche Nutzungen im NLP – insbesondere eine intensive forstwirtschaftliche Nutzung im Erweiterungsgebiet (FalkensteinRachel-Gebiet) im Rahmen des Borkenkäfermanagements. Der dort stattfindende großflächige Holzeinschlag beeinträchtigt die Akzeptanz des Nationalparks und bedarf einer intensiven begleitenden Informationsarbeit seitens der NLPV. Gleich geartete Managementmaßnahmen von tschechischer Seite gefährden eine Erweiterung der effektiven Schutzfläche durch den Nationalpark Šumava. Bemühungen um eine Reduzierung der Nutzungsrechte im NLP-Gebiet waren bisher von wenig Erfolg gekrönt – auch hier sind die Anstrengungen von Seiten der NLPV und der politische Rückhalt deutlich zu verstärken. Outcome Der erste deutsche Nationalpark hat in den 43 Jahren seines Bestehens viel erreicht: • Erfolgreiche Vermittlung der zentralen Nationalpark-Botschaft „Natur Natur sein lassen“ trotz großflächiger Borkenkäfergradationen • Natürlicher Waldumbau als beispielgebendes „Lehrstück“ für „Natur Natur sein lassen“ für andere Nationalparks • 75% Flächen mit natürlicher Dynamik im Rachel-Lusen-Gebiet („AltNationalparkgebiet“) • Große Anzahl attraktiver Infrastruktureinrichtungen sowie Bildungs- und Naturerlebnisangebote • Bedeutendster Imageträger der Region • Wichtiger Impulsgeber bei der Regionalentwicklung • Erfolgreiche Wissensvermittlung über den NLP in Schulen • Steigende Akzeptanz des NLP in der Bevölkerung • Durchführung umfangreicher angewandter Forschung Verbesserungsbedarf liegt noch in folgenden Bereichen: • Übertragung der Zuständigkeiten einer Unteren Naturschutz- und Ordnungsbehörde • Sicherung der gesetzlichen Aufgaben des Nationalparks unabhängig von der Borkenkäferentwicklung • Rasche kontinuierliche Erweiterung der Prozessschutzzone auf 75 % des gesamten Nationalparks bis spätestens 2027 • Erhöhung effektiver Schutzfläche unter Betrachtung des angrenzenden tschechischen Nationalparks Šumava und Entwicklung eines einheitlichen Vorgehens im Bereich der Borkenkäferbekämpfung • Reduktion des Wildtiermanagements im Zuge der jährlichen Vergrößerung der Prozessschutzzone • Abbau von Nutzungsrechten und der insb. der forstwirtschaftlichen Nutzung im Erweiterungsgebiet EUROPARC DEUTSCHLAND

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ERGEBNISBERICHT DER EVALUIERUNG DES NATIONALPARKS BAYERISCHER WALD • • • • • • • •

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Intensive Kommunikationsarbeit zu den im Erweiterungsgebiet (Falkenstein-RachelGebiet) durchgeführten Eingriffen forstlicher Nutzung Verstärkter Ankauf von Privatflächen zur Reduzierung der Randeffekte (durch Waldschutzmaßnahmen) der Enklaven Renaturierung von Mooren und Fließgewässern Aufhebung oder Rückbau von Forststraßen und Wegen Erstellung fehlender Konzepte für Personalentwicklung und Besucher-Monitoring Aufbau eines Besucher-Monitorings Qualifizierung bzw. Einstellung pädagogisch geschulten Fachpersonals Optimierung der Arbeits- und Managementeffizienz durch Fort- und Weiterbildung, Evaluierung und Erfolgskontrolle sowie verbesserte interne Kommunikation

Bei der Fortsetzung der positiven Entwicklung des Nationalparks ist der Umsetzung des übergeordneten Ziels „Natur Natur sein lassen“ weiterhin oberste Priorität einzuräumen.

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Februar 2013

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