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SICHERHEITSDATENBLATT Gemäss Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und deren Anpassung Verordnung (EU) 2015/830 Biox-M Überarbeitet am 29.5.2017 Abschnitt 1...
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Biox-M Überarbeitet am 29.5.2017

Abschnitt 1 1.1

Bezeichnung der Zubereitung und des Unternehmens Produktidentifikator Produktname Biox-M Synonyme 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen der Zubereitung und Verwendungen, von denen abgeraten wird Verwendung Keimhemmungsmittel. Verwendungen, von denen Nur die bezeichnete Anwendung ist zulässig. abgeraten wird 1.3 Einzelheiten zur Herstellerin, die das Sicherheitsdatenblatt übermittelt Hersteller XEDA INTERNATIONAL Adresse 1397 Route nationale 7, ZAC LA CRAU 13670 St Andiol/France Telefon +33 4 90 90 23 23 E-Mail [email protected] Lieferant Adresse Telefon E-mail 1.4 Notrufnummer Phone (medical)

Andermatt Biocontrol AG Stahlermatten 6 6146 Grossdietwil, Schweiz +41 (0)62 917 5005 [email protected] 145 (Tox Info Suisse)

Abschnitt 2 Mögliche Gefahren 2.1 Einstufung der Zubereitung Klassifizierung gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Gefahrenklasse Skin Sens. Aquatic acute Asp. Tox.

Gefahrenkategorie 1 1 1

2.2 Kennzeichnungselemente EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Sehr giftig für Wasserorganismen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Bei Hautreizung oder –ausschlag: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.

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Signalwort: Gefahr 2.3 Sonstige Gefahren Die Zubereitung enthält keinen vPvB-Stoff (vPvB = very persistet, very bioaccumulative) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006. Die Zubereitung enthält keinen PBT-Stoff (PBT = persistent, bioaccumulative, toxic) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006. Abschnitt 3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.1 Stoff n.a. 3.2 Zubereitung Mentha spicata EC Nummer (Pfefferminzölextrakt) CAS Nummer % [Gewicht] Einstufung gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) L-carvone EC Nummer CAS Nummer % [Gewicht] Einstufung gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)

283-656-2 8008-79-5 100 Skin Sens. 1, H317 Asp. Tox. 1., H304 Aquatic Acute 1, H400 229-352-5 6485-40-1 ≥70 Skin Sens. 1, H317 Acute Tox. 4, H302

Abschnitt 4 Erste-Hilfe Massnahmen 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Massnahmen Allgemeine Hinweise Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Nach Einatmen Person aus dem Gefahrenbereich entfernen. Reichlich Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen. Nach Hautkontakt Sofort mit Wasser und Seife gründlich waschen. Verunreinigte, getränkte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. Bei anhaltenden Hautreizungen (Rötung, etc.) Arzt konsultieren. Nach Augenkontakt Kontaktlinsen entfernen. Mit viel Wasser mehrere Minuten gründlich spülen. Nach Verschlucken Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden. 4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Nachfolgender Hautkontakt: kann Hautirritation oder –ausschlag auslösen 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Nicht gegeben Abschnitt 5

Massnahmen zur Brandbekämpfung

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5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel Wassersprühstrahl/ CO2/ Trockenlöschmittel Ungeeignete Löschmittel Wasservollstrahl 5.2 Besondere vom Stoff oder der Zubereitung ausgehende Gefahren Im Brandfall können sich bilden: Kohlenmonoxid Kohlendioxid 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Das für die Brandbekämpfung zuständige Personal muss eine spezielle persönliche Schutzausrüstung tragen. Eine geeignete Schutzkleidung (vollständige Schutzausrüstung) ist zu tragen. Produktreste nicht in der Umwelt entsorgen. Kontaminiertes Löschwasser aufsammeln, nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Abschnitt 6 6.1

6.2

6.3

6.4

Massnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Personenbezogene Vorsichtsmassnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Für nicht für Notfall geschultes Personen: Schutzhandschuhen/Schutzkleidung/Augen-/Gesichtsschutz tragen. Für Rettungshelfer: Keine zusätzlichen Informationen vorhanden. Umweltschutzmassnahmen Produktreste nicht in der Umwelt entsorgen. Nicht in die Kanalisation/Oberflächengewässer/Grundwasser gelangen lassen. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Ausgetretenes Material in geeigneten Behältern sammeln, Abflüsse abdecken. Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel, z.B. Sand, Erde, Kieselgur, Vermiculite, eingrenzen und zur Entsorgung nach den örtlichen Bestimmungen in den dafür vorgesehenen Behältern sammeln. Inhalt/Behälter gemäss nationalen Vorschriften bei einer Schadstoffsammelstelle entsorgen. Verweis auf andere Abschnitte Siehe Abschnitt 1 zu den Kontaktinformationen im Notfall. Siehe Abschnitt 8 zu den Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung. Siehe Abschnitt 13 zu den Informationen zur Abfallentsorgung.

Abschnitt 7 Handhabung und Lagerung 7.1 Schutzmassnahmen zur sicheren Handhabung Während der Anwendung einen Atemgerätschutz tragen. Verwenden von Schutzmaske mit Filter für organische Dämpfe Typ „P Series“ während Applikation. Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz während des Mischens, des Einfüllens und des Applizierens des Gemisches. Bevor Betreten der behandelten Fläche Wartefrist von 48 h einhalten. Bei vorherigem Betreten sind Schutzmaske mit Filter für organische Dämpfe Typ „P Series“, Schutzkleidung, Gesichtsschutz und Schutzhandschuhe zu tragen.

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Ausbringungsausrüstung nicht in der Nähe von Oberflächengewässer reinigen. Verhindern von Verschmutzung via Kanalisation vom Hof und den Strassen. Allgemeiner Hinweis zur Hygiene am Arbeitsplatz: Fern von Lebensmitteln und Getränken, einschließlich Tierfutter, aufbewahren. In den Arbeitsbereichen nicht essen, trinken oder rauchen. Hände nach jeder Verwendung waschen. Beschmutzte Kleidung und Schutzausrüstung ausziehen, bevor Sie Essens- oder Aufenthaltsräume betreten. 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Produkt nur in Originalverpackungen und geschlossen lagern. Das Lager muss: - nur für Pflanzenschutzmittel bestimmt sein, - gut belüftet sein, - abschliessbar sein, - entfernt von Lebensmitteln, Kindern und Haustieren liegen. 7.3 Spezifische Endanwendungen Pflanzenschutzprodukt: Keimhemmungsmittel. Abschnitt 8 Expositionsbegrenzung/persönliche Schutzausrüstung 8.1 Zu überwachende Parameter Keine zusätzlichen Informationen verfügbar. 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Augen-/Gesichtsschutz Gesichtsschutz Hautschutz Tragen von Schutzkleidung, waschen von kontaminierten Kleidern vor Wiederverwendung. Arbeitsoverall zusammengesetzt aus 65% Polyester und 35% Baumwolle mit 230g/m² oder mehr Grammgewicht anziehen. Dabei auch eine EPI (Schürze und Bluse) Kategorie III und Type PB(3) über dem Arbeitsoverall tragen; oder eine Kategorie III type 5/6 über dem Arbeitsoverall tragen. Handschutz Chemikalienbeständige Schutzhandschuhe (EN 374). Atemschutz Während Applikation Verwendung von Atemschutz mit Filter für organische Dämpfe Typ „P Serie“ (Type A2 Sorte P2). Beachten der Gebrauchsanleitung und der Informationen des Herstellers der Schutzhandschuhe bezüglich der Verwendung, Lagerung, Schutz und Austausch der Schutzausrüstung. Bevor Betreten der behandelten Fläche Wartefrist von 48 h einhalten. Bei vorherigem Betreten sind Schutzmaske mit Filter für organische Dämpfe Typ „P Series“, Schutzkleidung, Gesichtsschutz und Schutzhandschuhe zu tragen. Abschnitt 9 Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aggregatzustand flüssig Farbe gelb-braune Flüssigkeit Geruch Grüne Minze, angenehm, kühl (frisch) und süsslich Geruchsschwelle Keine Daten vorhanden pH-Wert Nicht anwendbar, Produkt ist nicht wasserlöslich

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Schmeltzpunkt/Gefrierpunkt Siedebeginn und Siedebereich Flammpunkt Verdampfungsgeschwindigkeit Entzündbarkeit Untere/obere Entzündbarkeit und Explosionsgrenze Dampfdruck Dampfdichte Dichte Löslichkeit(en) Verteilungskoeffizient (nOctanol/Wasser) Selbstentzündungstemperatur Zersetzungstemperatur Viskosität Explosive Eigenschaften Oxidierende Eigenschaften 9.2 Sonstige Angaben

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Keine Daten vorhanden 230-231°C (100% L-carvone) 92°C (Verfahren EEC A9) Keine Daten vorhanden Nicht anwendbar, da weder fest noch gasförmig, oder eine Substanz, die ein hoch entflammbares Gas freisetzt. Keine Daten vorhanden

31.13 mN/m at 25°C (method EEC A5) Keine Daten vorhanden D204= 0.949 + 0.000 (method EEC A3) Unlöslich in Wasser und löslich in organischen Lösungsmitteln Keine Daten vorhanden 301 ± 5°C (method EC A15) Keine Daten vorhanden 2.95 mm2/s (+0.00%) (method OECD 114) Keine Daten vorhanden Keine Daten vorhanden Keine

Abschnitt 10 Stabilität und Reaktivität 10.1 Reaktivität Keine zusätzlichen Informationen vorhanden. 10.2 Chemische Stabilität Bei sachgerechtem Gebrauch keine gefährlichen Reaktionen. 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Keine gefährlichen Reaktionen bekannt. 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Lagerungsbedingungen: siehe Abschnitt 7.2 Verwendung wie vorgeschrieben. 10.5 Unverträgliche Materialien Keine zusätzlichen Informationen vorhanden. 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte Keine Zersetzung bei sachgerechtem Gebrauch. Im Brandfall können sich bilden: Kohlenmonoxid Kohlendioxid Abschnitt 11 Toxikologische Angaben 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität Oral, Ratte, LD50 > 2000 mg/kg (OECD Nr. 423) Dermal, Ratte, LD50 > 2000 mg/kg (OECD Nr. 402) Einatmen, LD50 > 5.43 mg/L (4h) (OECD Nr. 403) Ätz-/Reizwirkung auf die Kaninchen, nicht reizend (OECD Nr. 404) Haut Schwere Augenschädigung/- Kaninchen, nicht reizend (OECD Nr. 405) reizung Sensibilisierung der Maus, sensibilisierend, H317(OECD Nr. 409)

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Atemwege/Haut Keimzell-Mutagenität Karzinogenität Reproduktionstoxizität Spezifische ZielorganToxizität – einmalige Exposition (STOT-SE) Spezifische ZielorganToxizität – wiederholte Exposition (STOT-RE) Aspirationsgefahr Abschnitt 12 Umweltbezogene Angaben 12.1 Toxizität 100 % L-carvone Akute (Kurzzeit) Toxizität Fische Schalentiere (Daphnia) Algen/aquatische Pflanzen Andere Organismen Chronische (Langzeit) Toxizität Fische Schalentiere Algen/aquatische Pflanzen Andere Organismen

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Keine Daten vorhanden Keine Daten vorhanden Keine Daten vorhanden Keine Daten vorhanden

Keine Daten vorhanden

Schädlich, kann bei Verschlucken Lungenschädigung hervorrufen.

CL50 (96 h) = 20.3-32.9 mg/L (QSAR Schätzung) CE50 (48 h) = 9.59-15.1 mg/L (QSAR Schätzung) CE50 (96 h) = 4.58-7.36 mg/L (QSAR Schätzung) Keine Daten vorhanden

1.092-2.034 mg/L (QSAR Schätzung) 1.254-2.233 mg/L (QSAR Schätzung) 2.063-3.214 mg/L (QSAR Schätzung) Keine Daten vorhanden

12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Abiotische Abbaubarkeit Keine Daten vorliegend Physikalische und Keine Daten vorliegend photochemische Abbaubarkeit Biodegradation Keine Daten vorliegend 12.3 Bioakkumulationspotenzial Octanol/Wasser Keine Daten vorliegend Teilungskoeffizient Biokonzentrationsfaktor Keine Daten vorliegend 12.4 Mobilität im Boden Bekannte oder erwartete Keine Daten vorhanden Verteilung in ökologischen Kompartimenten Oberflächenspannung Keine Daten vorhanden Adsorption/Desorption Keine Daten vorhanden 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung Die Zubereitung enthält keinen vPvB-Stoff (vPvB = very persistet, very bioaccumulative) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006. Die Zubereitung enthält keinen PBT-Stoff (PBT = persistent, bioaccumulative, toxic) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006. 12.6 Andere schädliche Wirkungen

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Keine bekannt 12.7 Sonstige Angaben Keine Abschnitt 13 Hinweise zur Entsorgung 13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung Entsorgung von Entsorgung gemäss den behördlichen Vorschriften. Produkt/Verpackung Dieses Produkt und seinen Behälter bei einer Schadstoffsammelstolle entsorgen. Abfall Code/Kennzeichnung Keine gemäss LVA Relevante Information für Keine Abfallbehandlung Relevante Information für Keine Schmutzwasser-Entsorgung Andere Empfehlungen zur Keine Entsorgung Abschnitt 14

Angaben zum Transport Gemäß den Anforderungen von ADR/RID/ADNR/IMDG/ICAO/IATA

14.1 UN-Nummer UN3082 14.2 Ordnungsgemässe UN-Versandbezeichnung Ordnungsgemäße Versandbezeichnung: gefährlicher Stoff für die Umwelt, flüssig, NSA (enthält grünes Minzeöl) Beschreibung auf Lieferschein: gefährlicher Stoff für die Umwelt, flüssig, NSA (enthält grünes Minzeöl), 9, GEIII, (E) 14.3 Transportgefahrenklassen Klasse: 9 Gefahrenzettel: 9

14.4 Verpackungsgruppe III 14.5 Umweltgefahren Gefährlich für die Umwelt, Meeres verschmutzend

14.6 Besondere Vorsichtsmassnahmen für Verwender Inlandtransport Gefahrzahl: 90 Orangefarbene Tafel: 90/3082 Transportgruppe: 3 Tunnelbeschränkungscode: (E) Begrenzte Mengen: 5 Liter

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Seetransport Meeres verschmutzend Lufttransport Meeres verschmutzend Abschnitt 15

Rechtsvorschriften Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für 15.1 die Zubereitung EU-Richtlinien: Keine Einschränkungen gemäß XVII der REACHRichtlinie Nationale Vorschriften (Schweiz) : W-6995 Regulator für die Pflanzenentwicklung 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV nicht kennzeichnungspflichtig

Abschnitt 16

Sonstige Angaben Diese Angaben betreffen nur das oben genannte Produkt und müssen nicht gelten, wenn das Produkt mit anderen Produkten gebraucht wird. Die Informationen sind entsprechend unserem gegenwärtigen Wissen korrekt und vollständig, es wird aber keine Garantie gegeben. Die Verantwortung liegt beim Endverbraucher, das Produkt korrekt zu nutzen. i Überarbeitungen Angepasst an die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Druckdatum

29. Mai. 2017

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