7. Pro Bono Asylrecht Newsletter

18. April 2016 7. Pro Bono Asylrecht Newsletter Übersicht ENTSCHEIDUNGEN ...............................................................................
Author: Rudolf Becke
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18. April 2016

7. Pro Bono Asylrecht Newsletter Übersicht ENTSCHEIDUNGEN ....................................................................................................... 1 GESETZESÄNDERUNGEN UND -ENTWÜRFE............................................................. 1 VERFAHRENSÄNDERUNGEN- UND VORHABEN ....................................................... 2 NEUE LÄNDERBERICHTE UND NEUES FÜR DIE KLAGEBEGRÜNDUNGEN .......... 2 WEITERES ...................................................................................................................... 4

ENTSCHEIDUNGEN EuGH-Freizügigkeit subsidiär Schutzberechtigter Der EuGH hat mit Urteil vom 1. März 2016 – C-443/14 entschieden, dass eine Wohnsitzauflage gem. § 12 Abs. 2 Satz 2 AufenthG für subsidiär Schutzberechtigte und der damit verbundene Eingriff in ihr Recht auf Freizügigkeit gem. Art. 33 Qualifikationsrichtlinie nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist. Sie dürfe nicht erteilt werden, um dem Ziel einer gerechten “Lastenverteilung” nachzukommen. Dies sei für anerkannte Flüchtlinge nicht zulässig und eine Ungleichbehandlung der ihnen gleichgestellten subsidiär Schutzberechtigten sei nicht zu rechtfertigen. Hingegen dürfe die Wohnsitzauflage erteilt werden, um die Integration zu erleichtern. Auch dies sei aber nur zulässig, wenn darin keine Ungleichbehandlung mit anerkannten Flüchtlingen oder Drittstaatsangehörigen zu sehen ist. Quelle: http://www.asyl.net/index.php?id=130&tx_ttnews[tt_news]=54824&cHash=6a56a935b2f 78c7c4d8fef532e935183 Datei “01_03_2016_AsylNET_Wohnsitzauflage EuGH” EGMR-Religionsfreiheit Am 23. März 2016 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Schweden im Fall F.G. gegen Schweden verurteilt. Der iranische Staatsbürger vertrat, dass er aufgrund seiner politischen Überzeugung und seiner Konvertierung vom Islam zum Christentum bei einer Abschiebung in den Iran dem Risiko von Misshandlungen oder der Todesstrafe ausgesetzt wäre. Quelle: http://www.ecre.org/component/content/article/70-weekly-bulletin-articles/1432european-court-of-human-rights-condemns-sweden-for-attempting-to-deport-iranianchristian-convert-without-properly-assessing-human-rights-risk.html

-2Datei “25_03_2016_ECRE_ECHR_Sweden” GESETZESÄNDERUNGEN UND –ENTWÜRFE Asylpaket II Das Asylpaket II ist am 17. März in Kraft getreten, es beinhaltet das „Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren“ und „das Gesetz zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern und zum erweiterten Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern”. Das Newsletterressort stellt die Änderungen zeitnah in einem gesonderten Dokument dar, eine Übersicht findet ihr auch hier: Quelle: http://www.asyl.net/index.php?id=130&tx_ttnews[tt_news]=54903&cHash=fbfe8a48b3d 9b48c00a3aec211066497 Datei „16_03_2016_AsylNET_Asylpaket II

VERFAHRENSÄNDERUNGEN- UND VORHABEN NEUE LÄNDERBERICHTE UND NEUES FÜR DIE KLAGEBEGRÜNDUNGEN Neue Länderberichte Afghanistan Annual Report 2015 Protection Of Civilians In Armed Conflict, UNAMA, February 2016 Der Jahresbericht über eine Steigerung der ohnehin schon hohen Opferzahlen gegenüber 2014, auch in „sicheren Regionen“. Afghanistan: Gründe der Flucht und Sorgen jugendlicher Rückkehrer, Adam Naber in: Asylmagazin Februar 2016 Der Artikel berichtet anhand der wissenschaftlicher Studien und Berichte internationaler Organisationen über die Situation der jungen Bevölkerung in Afghanistan während der bewaffneten Konflikte. Quellen: 02_2016_UNAMA_Afghanistan - Annual Report; 02_2016_Naber in Asylmaganzin_Afghanistan - Lage Kinder Jugendliche Libanon I Want A Safe Place’ - Refugee Women From Syria Uprooted And Unprotected In Lebanon, AI, February 2016 Der umfassende Bericht über die sich verschlimmernde Situation von syrischen Flüchtlingsfrauen im Libanon. Aufgrund von strengen Visa-Bestimmungen können viele ihren Aufenthalt nicht verlängern und leben illegal im Land (Mitte 2015 waren es 60% der syrischen Frauen). Deswegen werden sie stärker zu Opfern von Gewalt und Missbrauch und trauen sich nicht, dies Behörden zu melden. Quelle: 02_2016_AI_Libanon - I want a safe place - syrische Flüchtlinge

-3Somalia EASO Country of Origin Information Report Somalia Security Situation, February 2016 Dieser Bericht ist das Update der Ausgabe von August 2014, erweitert um die Gebiete Somali Puntland sowie der Verwaltungen Sool, Sanaag, Khaatumo. Er liefert einen umfassenden Überblick über die Sicherheitslage in Somalia, Informationen also, die für die Erlangung eines Schutzstatus somalischer Asylsuchender von Bedeutung sind. Berichtet wird u.a. davon, dass bewaffnete aufständische Gruppen, insbesondere AlShabaab, zunehmend große und komplexe Angriffe in Süd- und Zentralsomalia gegen die somalische Nationalarmee (SNA) und die Mission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) durchführen. Quelle: 02_2016_EASO_Somalia Report Türkei Rechtsgutachten zur Frage, ob die Türkei als „sicherer Drittstaat“ eingestuft werden kann, Dr. R. Marx, im Auftrag von Pro Asyl, 29. Februar 2016. Dr. Marx verweist in seinem Rechtsgutachten auf zahlreiche Berichte von HRW, Amnesty International u.a., die Zurückweisungen von Syrer*Innen und Iraker*Innen durch türkische Behörden dokumentieren. Die Türkei ist für Flüchtlinge kein sicherer Drittstaat. Sie erhalten in der Türkei keinen dauerhaften Schutzstatus, nicht die Rechte aus der GFK. Weder Art. 38 noch Art. 39 EU-Verfahrensrichtlinie erlauben den Mitgliedstaaten und der Union als solcher, Asylsuchende und Flüchtlinge zwangsweise in die Türkei abzuschieben, zurückzuweisen oder auf Hoher See aufzugreifen und in die Türkei auszuschiffen noch entsprechende Abkommen mit der Türkei abzuschließen. Quelle: 29_02_2016_Marx_Türkei - kein sicherer Herkunftsstaat Für die Klagebegründungen ECRE – Griechenland, 26.02.2016 ECRE hat die Empfehlung der Europäischen Kommission kommentiert, welche Sofortmaßnahmen bezüglich der Wiederaufnahme der Dublinrückführungen nach Griechenland vorsieht. Diese Rückführungen wurden seit 2011 nach einem Urteil des EGMR und des EuGH ausgesetzt. ECRE bezieht sich auf aktuelle Informationen über die Situation in Griechenland, die weiterhin Defizite in verschiedenen Bereichen aufzeigen. Quelle: http://ecre.org/component/content/article/70-weekly-bulletin-articles/1395-ecrecomments-on-the-commission-recommendation-relating-to-the-reinstatement-of-dublintransfers-to-greece.html Datei “26_02_2016_ECRE_Transfer_Greece” ECRE - Drastische Veränderungen auf der Balkanroute verhindern den Zugang zu Schutz, 04.03.2016 26 NGOs (darunter auch ECRE) warnen, dass die neuen Maßnahmen der Regierungen der Westbalkanländer und Österreichs ein noch gefährlicheres Umfeld für Menschen auf der Flucht schaffen werden. Am 18. Februar entschieden die Regierungen von Österreich, Slowenien, Kroatien, Serbien und Mazedonien gemeinsame Maßnahmen, um mit der „Flüchtlingskrise“ umzugehen. Sie umfassen die Schaffung von neuen Registrierungszentren und Transportmechanismen, die das Recht auf internationalen Schutz auf willkürliche und illegale Art und Weise einschränken könnten.

-4Quelle: http://ecre.org/component/content/article/70-weekly-bulletin-articles/1405drastic-change-of-policy-on-the-balkan-route-hinders-access-to-protection-.html siehe auch: Western Balkans Briefs http://us1.campaignarchive2.com/?u=8e3ebd297b1510becc6d6d690&id=8fac50c411 Datei „04_03_2016_ECRE_Balkanroute“ UK - Der Kommissar für Menschenrechte zeigt sich besorgt über die Behandlung von Flüchtlingen und Migrant*innen in Großbritannien Am 22. März äußerte Nils Muižnieks, Kommissar für Menschenrechte des Europarats, mehrere Bedenken bezüglich der negativen Menschenrechtsauswirkungen der restriktiven Asyl- und Migrationspolitik Großbritanniens. Sie wurden in einem Memorandum veröffentlicht, das unter anderem das folgende Zitat beinhaltet: “the treatment afforded by states to immigrants, asylum seekers and refugees constitutes a litmus test for states’ effective observance of and respect for fundamental human rights principles.” Quelle: http://www.ecre.org/component/content/article/70-weekly-bulletin-articles/1431coe-human-rights-commissioner-raises-concerns-over-treatment-of-refugees-andmigrants-in-the-uk-.html Datei “25_03_2016_ECRE_UK” Neuer AIDA-Bericht zu 20 europäischen Ländern, 31.03.2016 Europas Scheitern bei der Suche nach menschlichen Antworten auf die Notlage der Flüchtlinge hat zu großen Schwierigkeiten bei dem Empfang von Asylsuchenenden geführt, wie der aktuelle Bericht von AIDA (Asylum Information Database) aufzeigt. Der Bericht dokumentiert die Situation in zwanzig europäischen Ländern: Österreich, Belgien, Bugarien, Zypern, Deutschland, Spanien, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Italien, Malta, Niederlande, Polen, Schweden, Großbritannien, Serbien, Schweiz und Türkei. Quelle: http://ecre.org/component/content/article/70-weekly-bulletin-articles/1435wrong-counts-and-closing-doors-the-reception-of-refugees-and-asylum-seekers-ineurope.html Dateien “31_03_2016_Aida_wrong_counts_and_closing_doors” und “31_03_2016_ECRE_AIDA_Report” WEITERES EU-Türkei Abkommen beschlossen Am 18. März hat die EU ein Abkommen mit der Türkei beschlossen, so dass nun alle illegalen Flüchtlinge, die illegal die Grenze nach Griechenland überquert haben, in die Türkei zurück geschickt werden. Im Gegenzug dazu nimmt die EU für jeden zurück geschickten Flüchtling einen syrischen Flüchtling aus der Türkei legal auf. Das Abkommen hat international für viel Kritik gesorgt und wird von Menschenrechtsorganisationen als illegal betitelt. Quelle: Datei „ 02_02_16_EU_Türkei_Abkommen“ Die Basisinformationen Nr. 3 „Die Rechte und Pflichten von Asylsuchenden Aufenthalt, soziale Rechte und Arbeitsmarktzugang während des Asylverfahrens“ Quelle: Datei „03_2016_InfoV Asyl_Basisinformation Rechte + Pflichten Asylsuchender“

-5Women’s Refugee Commission - Situation von geflüchteten Frauen und Kindern in Deutschland und Schweden, 18.03.2016 Die “Women’s Refugee Commission” hat einen Bericht über die Situation von geflüchteten Frauen und Kindern in Deutschland und Schweden veröffentlicht. Ihre Gefährdung hört nach der Flucht nicht auf, da ihre Vulnerabilität auch oft nach der Ankunft im Zielland unterbewertet wird. Auch die Risiken für ihre Sicherheit hören dort nicht auf. Quelle: http://ecre.org/component/content/article/70-weekly-bulletin-articles/1423refugee-women-and-girls-face-many-obstacles-to-access-protection-in-germany-andsweden.html Datei “18_03_2016_ECRE_Germany_women_children”