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Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP Nr. 13/51 Februar 2016 Erstellt ...
Author: Max Braun
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Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP Nr. 13/51 Februar 2016

Erstellt im Auftrag

Flughafen Düsseldof GmbH

xxxxxxx

Verfasser

FROELICH & SPORBECK GmbH & Co. KG

Adresse

Niederlassung Bochum Massenbergstr. 15-17 44787 Bochum

Kontakt

T +49.234.95383-0 F +49.234.9536353 [email protected] www.froelich-sporbeck.de

Projekt Titel

Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan

Projekt-Nr.

NW-131003

Status

Endfassung

Version

01

Datum

Februar 2016

Projektleitung

Dipl.- Geogr. Dipl.-Ökol. Martin Stolzenburg

Bearbeitung

Dipl.-Geogr. Dipl.- Ökol. Martin Stolzenburg Dipl.-Biol. Thomas Kalveram B. Sc. Geogr. Björn Schemme CAD-Fachkraft Ute Kornacki (Kartografie)

Freigegeben durch Geschäftsführung

Prof. Dr. Otto Sporbeck (Geschäftsführer)

Inhaltsverzeichnis

Seite

1. Einleitung

3

1.1. Anlass und Aufgabenstellung

3

1.2. Rechtliche Grundlagen und methodisches Vorgehen

3

1.3. Datengrundlagen und Quellen zur Bestandserfassung

4

2. Beschreibung des Vorhabens

6

3. Bestandsaufnahme und -bewertung

9

3.1. Lage und Abgrenzung des Untersuchungsgebiets

9

3.2. Schutzgebiete und schutzwürdige Biotope

9

3.3. Vorbelastungen

9

3.4. Bestandsaufnahme und -bewertung Pflanzen und Tiere

11

3.4.1. Potenzielle natürliche Vegetation

11

3.4.2. Biotoptypen im Untersuchungsgebiet

11

3.4.3. Vegetation der Eingriffsflächen

13

3.4.4. Tiere und ihre Lebensräume

15

3.5. Bestandsaufnahme und -bewertung Boden

19

3.6. Bestandsaufnahme und -bewertung Wasser

21

3.7. Bestandsaufnahme und -bewertung Klima und Luft

22

3.8. Bestandsaufnahme und -bewertung Landschaft

23

4. Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft

25

4.1. Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung der Beeinträchtigungen

25

4.2. Verbleibende Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft

25

4.2.1. Eingriffsbewertung

26

4.2.2. Bau-, anlagen- und betriebsbedingte Wirkungen

26

4.2.3. Darstellung und Bewertung der Eingriffe

28

4.2.4. Konfliktdarstellung

31

5. Eingriffsbilanzierung

32

5.1. Methodik

32

5.2. Bilanzierung Ausgangszustand / Zustand gemäß technischer Planung

32

6. Artenschutzrechtliche Belange (Ergebnis der Artenschutzprüfung)

34

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7. Maßnahmen zur Kompensation der verbleibenden Eingriffe

35

7.1. Kompensationsmaßnahme Wittgatt

35

7.2. Kompensationsmaßnahmen Grütersaaper Weg

37

7.3. Kompensationsnachweis / Ergebnis

43

8. Literatur- und Quellenverzeichnis

47

Tabellenverzeichnis

Seite

Tab. 1: Biotoptypen im Untersuchungsgebiet und Bewertung nach der "Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW" (LANUV 2008)

14

Tab. 2: Übersicht der nachgewiesenen Vogelarten im Untersuchungsgebiet

17

Tab. 3: Ausgangszustand des Vorhabens-/Eingriffsbereiches (Gesamtflächenwert A)

32

Tab. 4: Zustand gemäß technischer Planung (Gesamtflächenwert B)

33

Tab. 5: Gesamtbilanz

33

Tab. 6: Biotopaufwertung Kompensationsfläche Wittgatt

43

Tab. 7: Biotopaufwertung Kompensationsfläche Grütersaaper Weg

44

Abbildungsverzeichnis

Seite

Abb. 1: Biotopkatasterflächen im Umfeld des Flughafens

9

Abb. 2: Wasserschutzzonen auf dem Betriebsgelände und im Umfeld des Flughafens Düsseldorf

9

Anlagen Anlage 1: Vegetationsaufnahmen Anlage 2: Maßnahmenblätter Anlage 3: Dokumentation der Avifauna auf dem Düsseldorfer Flughafen 2014

Karten Karte 1: Zugehörige Plandarstellung – Bestands-, Konflikt- und Maßnahmenplan Karte 2: Übersichtsplan Kompensationsmaßnahmen Grütersaaper Weg

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M. 1 : 2.500 M. 1 : 2.500

1. Einleitung 1.1. Anlass und Aufgabenstellung Die Flughafen Düsseldorf GmbH (FDG) strebt eine Änderung ihrer derzeit gültigen Betriebsgenehmigung an. Insbesondere soll die Zahl der bisher genehmigten Flugbewegungen erhöht werden. In diesem Zusammenhang sind auch bauliche Maßnahmen auf dem Flughafen erforderlich. Zur Abwicklung der beantragten Flugbewegungen sollen zudem die folgenden baulichen Maßnahmen unter Beachtung der Anforderungen der European Aviation Safety Agency (EASA) durchgeführt werden: 1. Schaffung von drei Abstellpositionen östlich des bestehenden Vorfelds Ost; 2. Bauliche Anpassungen im Bereich des bestehenden Vorfelds Ost zur Schaffung von Durchrollmöglichkeiten zur Parallelrollbahn M; 3. Bauliche Anpassungen im Bereich der Rollgassen L7 und P4 für den Lückenschluss der parallelen Rollgasse T; 4. Schaffung von fünf Abstellpositionen im Bereich der ehemaligen Flughafenverwaltung bis zur Halle 4 und Erweiterung der Rollgasse vor der Werkstatt und vor Modul D sowie Versiegelung von derzeit unversiegelten Flächen östlich an den GATBereich angrenzend; 5. Versiegelung der bestehenden, derzeit teilversiegelten (Rasengittersteine) Abstellflächen, welche für die Abstellung von Luftfahrzeugen der Allgemeinen Luftfahrt (GAT) genutzt werden. Zudem sind die folgenden Arrondierungen von Flugbetriebsflächen geplant: 1. Arrondierung von Abstellpositionen unter Berücksichtigung einer Verlängerung des bestehenden Flugsteigs C; 2. Arrondierung der Vorfeldfläche im Bereich der Halle 10 unter Berücksichtigung einer Verlegung dieser Halle. Für die vorstehend beschriebenen Änderungen muss ein Planfeststellungsverfahren gemäß § 8 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz durchgeführt werden. Im Zusammenhang mit dem Vorhaben der Kapazitätserweiterung kommt es zu einer Versiegelung von Grünlandflächen auf dem Flughafengelände, mithin zu Eingriffen in den Naturhaushalt, die gemäß §§ 14 und 15 BNatSchG bzw. §§ 4 und 5 LG NRW im Rahmen des vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) ermittelt, bewertet und bilanziert werden. Darüber hinaus sind im Rahmen umweltfachlicher Prüfungen auch die artenschutzrechtlichen Belange zu berücksichtigen. Die Bewältigung der Vorschriften zum Schutz der Arten nach Anhang IV der FFH-RL und der europäischen Vogelarten nach Anhang I der VSchRL umfasst dabei die Prüfung der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG, deren Ergebnisse in einer gesonderten Artenschutzprüfung abgehandelt werden. Die Ergebnisse werden im LBP zusammenfassend wiedergegeben. Sollten sich ggf. aus dem Artenschutz spezifische Maßnahmen ergeben, werden diese in den LBP mit aufgenommen.

1.2. Rechtliche Grundlagen und methodisches Vorgehen Die rechtlichen Grundlagen für die Aufstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes beruhen auf der Eingriffsregelung, die in den §§ 14 - 16 BNatSchG und in den §§ 4 - 6 LG NW als verbindliche landesrechtliche Bestimmung verankert ist.

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Die Eingriffsregelung ist ein Instrument zur Umsetzung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Eingriffe in Natur und Landschaft sind definiert als "Veränderungen der Gestalt oder der Nutzung von Grundflächen oder Veränderung des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können" (§ 14 Abs. 1 BNatSchG). Der Verursacher (Vorhabensträger) hat gemäß § 15 Abs. 1 u. 2 BNatSchG "vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen sowie unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen)". Können Beeinträchtigungen nicht vermieden werden, so ist der Vorhabensträger damit gesetzlich zum Ausgleich oder Ersatz verpflichtet. Ausgleich ist kein naturwissenschaftlicher, sondern ein rechtlicher Begriff. Nach § 15 Abs. 2 BNatSchG gelten Beeinträchtigungen als ausgeglichen, "wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in gleichartiger Weise wiederhergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist. Ersetzt ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise hergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neu gestaltet ist." Der Landschaftspflegerische Begleitplan beschreibt und bewertet zunächst die Elemente von Natur und Landschaft innerhalb des vorab festgelegten Untersuchungsgebiets. Weiterhin werden die durch die Planung entstehenden Beeinträchtigungen bzw. Eingriffe in Natur und Landschaft ermittelt und Art, Umfang und zeitlicher Ablauf der erforderlichen Maßnahmen zu Vermeidung, Verminderung, Ausgleich und Ersatz benannt. Der Bestands- und Konfliktplan (Karte 1) stellt die im Untersuchungsgebiet des LBP vorhandenen Biotoptypen dar, überlagert von der technischen Planung des Vorhabens. Darüber hinaus werden die zu erwartenden Konflikte in Form von Textschildern dargestellt. Die Bewertung des Bestandes sowie die rechnerische Ermittlung des Eingriffs erfolgt nach der in NRW außerhalb von Bauleitplanverfahren üblicherweise verwendeten "Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW" des LANDESAMTES FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-W ESTFALEN (LANUV NRW 2008).

1.3. Datengrundlagen und Quellen zur Bestandserfassung Neben der Literatur sowie den Gesetzen und Normen, die in dem vorliegenden LBP Verwendung finden, werden in erster Linie der Erläuterungsbericht sowie die zeichnerischen Darstellungen zur technischen Planung, die bei eigenen Ortsbegehungen / Geländearbeiten gewonnenen Erkenntnisse zur Bestandssituation (Kartierergebnisse) sowie die Ergebnisse von Internetabfragen bei den entsprechenden Fachinformationssystemen (v. a. des LANDESAMTES FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ – LANUV) zugrunde gelegt. Zudem erfolgte eine Datenabfrage bei der Unteren Landschaftsbehörde, den Naturschutzverbänden und dem ehrenamtlichen Naturschutz; Anfragen wurden gerichtet an den BUND Kreisgruppe Düsseldorf, den NABU Stadtverband Düsseldorf, die Biologische Station Haus Bürgel sowie an den Landesverband der Naturschutzverbände. Um hinsichtlich der Eingriffsermittlung und -bewertung sowie auch hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Belange verlässliche Aussagen zu treffen und Beurteilungen vornehmen zu können, wurden im Jahr 2013 auf dem Flughafengelände floristische und faunistische Erhebungen in Form einer Biotoptypenkartierung sowie pflanzensoziologischer Aufnahmen in

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ausgewählten Bereichen durchgeführt. Weiterhin erfolgte im Jahr 2014 eine flächendeckende Kartierung der Brutvögel auf dem Flughafengelände. Zudem werden auch faunistische Erhebungen, die im Zusammenhang mit verschiedenen Bauvorhaben auf dem Flughafengelände in den vergangenen Jahren durchgeführt wurden, berücksichtigt. Des Weiteren werden auch Daten und Untersuchungen zum Vogelschlag des Deutschen Ausschusses zur Verhütung von Vogelschlägen (DAVVL e. V.) sowie ältere Untersuchungen des DAVVL (HILD 2001, 2008) ausgewertet. Darüber hinaus sind Internetabfragen beim LANUV und verschiedenen Behörden durchgeführt worden, um Schutzgebietsausweisungen, Artenlisten und weitere raumrelevante Informationen zu erhalten und auszuwerten. Im Einzelnen wurden folgende Grundlagen herangezogen:  Fachinformationssystem (FIS) des LANUV NRW.  Biotopkataster der Schutzwürdigen Biotope des LANUV NRW.  Geodatenserver / Internetportal des MINISTERIUMS FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHERSCHUTZ (MKULNV) NRW.  Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes "Am Staad" der Stadtwerke Düsseldorf AG (SWD) – Wasserschutzgebietsverordnung (WSGVo) vom 29.01.2010, Stadt Düsseldorf.  Digitale Bodenkarte im Maßstab 1:50.000 (BK50) NRW (Blatt 4706 Düsseldorf) mit Auskunftssystem "Schutzwürdige Böden", GEOLOGISCHER DIENST (GD) NRW.  Hydrologische Karte im Maßstab 1:50.000 Blatt 4607 Düsseldorf – LUA NRW.  Klimaanalyse für die Landeshauptstadt Düsseldorf – UMWELTAMT DER STADT DÜSSELDORF (Hrsg.) – erarbeitet durch KOMMUNALVERBAND RUHRGEBIET (KVR) – Abteilung für Stadtklimatologie, Essen 1995;  Klimaanalyse – Planungshinweiskarte für die Landeshauptstadt Düsseldorf. UMWELTAMT DER STADT DÜSSELDORF, 2012.

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2. Beschreibung des Vorhabens Die Flughafen Düsseldorf GmbH beabsichtigt, durch betriebliche und bauliche Maßnahmen die Kapazität des Flughafens Düsseldorf zu erweitern. Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens gemäß § 8 Abs. 1 und 4 LuftVG und damit auch des vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplanes sind:

a. Änderung der Betriebsgenehmigung  Erhöhung der koordinierten Flugbewegungen pro Stunde in den Zeiten der Mitbenutzung der Nordbahn am Tage (6 - 22 Uhr, in 56 Stunden pro Woche), d. h. Anhebung des zurzeit gültigen Koordinierungseckwertes von 45 Slots im Linien- und Charterverkehr und 2 Slots im sonstigen IFR-Verkehr (45 + 2) auf max. 58 + 2 Slots pro Stunde zur vollen Nutzbarkeit der vorhandenen Kapazität des Zweibahnsystems.  Flexibilisierung der Regelung zur Mitbenutzung der Nordbahn (in Zeiten des Spitzenverkehrs über Tage) unter Beachtung des "Angerland-Vergleichs" durch die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen von der wöchentlich im Voraus getroffenen Festlegung zur Mitbenutzung der Nordbahn abweichen zu können. b. Bauliche Maßnahmen: Errichtung weiterer Flugzeug-Stellplätze auf dem Flughafengelände  Herstellung von insgesamt 8 zusätzlichen Flugzeug-Abstellpositionen auf dem westlichen und östlichen Flughafen-Betriebsgelände und Schließung der östlichen Vorfeldfläche zur Rollbahn M. Durch die beabsichtigte Änderung der Betriebsregelung (Zuwachs an Flugbewegungen) werden keine Eingriffe in Natur und Landschaft gemäß § 14 BNatSchG verursacht, da sie nicht mit Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können, verbunden sind. Für die Abwicklung des künftigen Flugverkehrs ist jedoch auch eine bauliche Anpassung des Vorfelds erforderlich, die mit Flächenversiegelungen einher geht. Insgesamt sollen Rollverkehre auf dem Vorfeld optimiert und der luftseitige Verkehr an die künftigen EASAAnforderungen angepasst werden. Im Einzelnen sind die folgenden baulichen und eingriffsrelevanten Maßnahmen (vgl. Karte 1) geplant: Baufläche 1: Schaffung von 3 Abstellpositionen östlich des bestehenden Vorfelds Ost; (die Verlegung der Halle 10 ist nicht Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens) Flächengröße: 23.590 m², davon überbaut/versiegelt 2.460 m² = Neuversiegelung 21.130 m² Bauflächen 2.1 und 2.2: Bauliche Anpassungen im Bereich des bestehenden Vorfelds Ost zur Schaffung von Durchrollmöglichkeiten zur Rollbahn M (Befestigung von Flächen zwischen Frachtvorfeld und Rollbahn M). Flächengröße: 75.500 m², davon überbaut/versiegelt 480 m² = Neuversiegelung 75.020 m²

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Baufläche 3: Bauliche Anpassungen im Bereich der Rollgassen L7 und P4 für den Lückenschluss der parallelen Rollgasse T. Flächengröße: 2.170 m², davon überbaut/versiegelt 420 m² = Neuversiegelung 1.750 m² Baufläche 4: Schaffung von fünf Abstellpositionen im Bereich der ehemaligen Flughafenverwaltung bis zur Halle 4; Erweiterung der Rollgasse vor der Werkstatt und vor Modul D unter Berücksichtigung einer Verlängerung des bestehenden Flugsteigs C (diese Verlängerung ist nicht Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens); Versiegelung von derzeit unversiegelten Flächen östlich an den GAT-Bereich angrenzend. Flächengröße: 49.210 m², davon überbaut/versiegelt 28.660 m² = Neuversiegelung 20.550 m² Baufläche 5: Versiegelung der bestehenden, derzeit teilversiegelten (Rasengittersteine) Abstellflächen, die für die Abstellung von Luftfahrzeugen der Allgemeinen Luftfahrt (GAT) genutzt werden. Flächengröße: 36.530 m², davon überbaut/versiegelt 17.390 m² = Neuversiegelung 19.140 m² (Rasengittersteine = teilversiegelt: 18.710 m²) Für die dargestellten geplanten baulichen Maßnahmen der Flächen 1 - 5 innerhalb des bestehenden Flughafenbetriebsgeländes im Umfang von ca. 187.000 m² sind ca. 118.880 m² bislang unversiegelte und 18.710 m² teilversiegelte Flächen neu zu versiegeln. Hinzu kommt eine Eingriffsfläche von 1.000 m², die für den Bau eines weiteren Regenrückhaltebeckens erforderlich ist (siehe unten). Die Bauflächen 1 - 5 und das Regenrückhaltebecken werden im Folgenden als Eingriffsflächen (zusammen 138.590 m²) bezeichnet. Entwässerung Die geplanten Abstell- und Vorfeldflächen, die einer Entwässerung zugeführt werden müssen, liegen im Bereich der Entwässerungsgebiete West, Mitte, Ost und Süd-Ost des Flughafens. Die Vorhabensflächen umfassen insgesamt ca. 18,7 ha. Von der Gesamtfläche sind Teilflächen aber bereits versiegelt und an die Entwässerungssysteme angeschlossen, so dass 17,4 ha zusätzlich entwässert werden müssen (IRP 2014). Die Umgestaltung der Regenwasserbehandlungsanlage West ist bis Mitte 2016 geplant. In diesem Zusammenhang wird das notwendige Regenklärbeckenvolumen geschaffen. Im Gesamteinzugsgebiet West verringert sich die angeschlossene zu entwässernde Fläche durch teilweisen Umschluss an das Entwässerungsgebiet Mitte geringfügig. Durch die zusätzlichen Flächen erhöht sich das Gesamteinzugsgebiet Mitte von bislang 92,0 ha auf 101,7 ha. Die neuen Teilflächen werden an ein Regenrückhaltebecken (RRB) nördlich der Halle 1 angeschlossen. Dort ist bereits ein Becken vorhanden, zur Schaffung des erforderlichen Volumens wird ein zweites Becken mit einer Grundfläche von ca. 1.000 m² errichtet. Dies ist ebenfalls als Eingriff zu werten. Durch die zusätzlich befestigten Flächen erhöht sich das Gesamteinzugsgebiet Ost von 42,0 ha auf 47,4 ha. Die Flächen wurden bei der Dimensionierung des Regenrückhalteraumes in der Regenwasserbehandlungsanlage Ost bereits berücksichtigt. Gemäß der Kontinuumslangzeitsimulation zur Ermittlung der Rückhalteräume (IRP 2014) wird darüber hinaus kein weiteres Rückhaltevolumen benötigt. Die Fläche des Einzugsgebietes Süd-Ost vergrößert sich um 2,1 ha aus den neuen Vorfeldflächen vor der Halle 10. Der Anschluss der Flächen wird beim Stadtentwässerungsbe-

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trieb (SEBD) beantragt, der Betreiber des Regenklärbeckens Karthäuser Straße ist. Das Wasserrecht des Beckens läuft 2016 ab, der SEBD wird bei der Neubeantragung des Wasserrechtes diese zusätzlichen Flächen berücksichtigen. Nachrichtlich mitgeteilte Vorhaben Nachrichtlich werden weitere bauliche Vorhaben auf dem Flughafengelände dargestellt, die nicht Gegenstand des Planfeststellungsantrags sind, sondern in eigenständigen Verfahren genehmigt werden und als weitere Vorhaben aber dennoch mit dargestellt werden. Es handelt sich dabei um folgende Maßnahmen:    

Abriss der ehemaligen Verwaltungsgebäude der FDG, Verlegung der Halle 10, Verlängerung des Flugsteigs C, Neubau der Regenwasserbehandlungsanlage West.

Für den Abriss der ehemaligen Verwaltungsgebäude im Süden des Flughafens wurde vorab bereits geprüft, ob artenschutzrechtliche Konflikte bestehen, was nicht der Fall ist. Die Halle 10 im Nordosten des Flughafens wird um ca. 50 m weiter südlich verlegt. Hierfür werden voraussichtlich etwa 1.400 m² Grünfläche am Rand des Flughafengeländes beansprucht, der größte Teil der Fläche ist bereits versiegelt; auch hier wurde festgestellt, dass keine geschützten Arten beeinträchtigt werden. Das Gebäude des Flugsteigs C im Westen des Terminal-Komplexes soll um ca. 130 m nach Westen verlängert werden. Die Erweiterung erfolgt ausschließlich auf bereits versiegelten Vorfeldflächen. Eine Neuversiegelung ist damit nicht verbunden. Für die Umgestaltung der Regenwasserbehandlungsanlage West werden rd. 3.000 m² unversiegelter Flächen in Anspruch genommen. Im wasserrechtlichen Verfahren wird ein Landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt und ein entsprechender Ausgleich nach der Eingriffsregelung festgelegt sowie auch die artenschutzrechtlichen Belange geprüft. Diese Baumaßnahmen sind in eigenständigen Verfahren zu genehmigen. Sie werden aber nachrichtlich in den LBP mit aufgenommen und auch hinsichtlich möglicher Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft mit betrachtet. Eine Eingriffsbilanzierung für diese nachrichtlich mit aufgeführten Vorhaben erfolgt hier jedoch nicht, da sie nicht Gegenstand des Antrags sind.

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3. Bestandsaufnahme und -bewertung 3.1. Lage und Abgrenzung des Untersuchungsgebiets Für die Erhebungen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes wurde ein Untersuchungsgebiet abgegrenzt, das sich an den maximalen Wirkreichweiten der anlagebedingten Eingriffe sowie an den möglichen Auswirkungen durch die Baumaßnahmen orientiert. Hierfür wurde ein Gebiet von etwa 150 m - 200 m um die Eingriffsflächen abgegrenzt (s. Abb. 1 bzw. Karte 1). Das Untersuchungsgebiet des Landschaftspflegerischen Begleitplans hat danach eine Größe von rd. 224 ha, wovon über zwei Drittel durch Flugbetriebsflächen, Straßen und Gebäude versiegelt sind.

3.2. Schutzgebiete und schutzwürdige Biotope Im Untersuchungsgebiet und auch im näheren Umfeld befinden sich keine Natura 2000Gebiete nach § 7 Abs. 1 Nr. 8 BNatSchG (Europäische Schutzgebiete) bzw. § 48b LG NRW und keine Schutzgebiete / Schutzausweisungen gemäß §§ 23 - 29 BNatSchG bzw. §§ 20 - 23, §§ 43 u. 47a LG NRW sowie auch keine gesetzlich geschützten Biotope (§ 30 BNatSchG bzw. § 62 LG NRW). Nordöstlich des Untersuchungsgebiets beim Fernbahnhof grenzt ein im Biotopkataster NRW des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) verzeichneter schutzwürdiger Biotop an das Untersuchungsgebiet an (s. Abb. 1). Hierbei handelt es sich um die Biotopkatasterfläche BK-4606-019 "Forstbusch". Bei dem Gebiet handelt es sich um einen gut ausgebildeten Eichen-Hainbuchenwald, der zum Teil Übergangsformen zum ErlenBruchwald und Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald aufweist. Schutzziel ist die Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines naturnahen Waldkomplexes. Unabhängig von der Ausweisung des nordöstlichen Bereichs des Flughafens als Teil der Biotopkatasterfläche "Forstbusch" gibt es aufgrund der Höhenbeschränkung innerhalb des Flughafens keine Waldbereiche. Auf dem Flughafengelände im Umfeld der südlichen Start-/ Landebahn liegen ausschließlich Grünlandbiotoptypen vor. Etwa 400 m östlich des Untersuchungsgebiets liegt die Biotopkatasterfläche BK-4607-018 "Lichtenbroicher Baggersee am Forstbusch". Hinsichtlich des Schutzgutes Wasser liegt ein Teil des südlichen Untersuchungsgebietes und auch ein Teilbereich der Eingriffsflächen innerhalb der Wasserschutzone IIIB der Wassergewinnung "Düsseldorf – Am Staad". Im Nordosten schließt sich die Schutzzone IIIB des Wasserwerks "Bockum, Wittlaer, Kaiserswerth, Wittlaer-Werth" an das Untersuchungsgebiet an (s. Abb. 2). Sonstige Schutzausweisungen und fachlich hervorzuhebende besondere Wertigkeiten liegen im Eingriffsumfeld nicht vor.

3.3. Vorbelastungen Aufgrund flugbetriebsbedingter Aspekte ist die Grundbelastung von Natur und Landschaft im Flughafenbereich generell als hoch einzustufen. Die Beeinträchtigungen von Boden, Vegetation und Fauna im Umfeld der Vorfelder, Rollbahnen, Start- und Landebahnen durch technische Anlagen, visuelle Störwirkungen des Flughafenbetriebes, Verlärmung, Luftschadstoffemissionen und Reifenabrieb startender, landender und rollender Flugzeuge stellt eine erhebliche Vorbelastung dar.

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BK-4606-010

BK-4606-019

BK-4706-002

BK-4706-012 BK-4706-018

BK-4706-006

Abb. 1:

Biotopkatasterflächen im Umfeld des Flughafens (gestrichelt: Untersuchungsgebiet)

Abb. 2:

(Quelle: LANUV 2014)

Wasserschutzzonen auf dem Betriebsgelände und im Umfeld des Flughafens Düsseldorf (gestrichelt: Untersuchungsgebiet)

(Quelle: MKULNV NRW 2014)

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3.4. Bestandsaufnahme und -bewertung Pflanzen und Tiere 3.4.1. Potenzielle natürliche Vegetation Die heutige potenzielle natürliche Vegetation stellt nach BURRICHTER ET AL. (1988) den hypothetisch-konstruierten Zustand der Vegetation dar, der sich nach Beendigung menschlicher Einflussnahme als Ergebnis der natürlichen Sukzession ausbilden würde. Dieser Zustand entspricht der heutigen Leistungsfähigkeit des jeweiligen Standortes, also dem v. a. von den Klima- und Bodenbedingungen abhängigen, natürlichen Wuchspotenzial. Im Vergleich zur realen Vegetation ermöglicht dieser konstruierte Zustand eine Abschätzung des Natürlichkeitsgrades der heutigen Pflanzendecke. Nachhaltige anthropogene Standortüberformungen (Landwirtschaft, Änderung der Abflussverhältnisse der Flüsse, Aufschüttungen, Kiesgruben, Bodenversiegelungen) führen zu Unterschieden zwischen der ursprünglichen und der heutigen potenziell natürlichen Vegetation. Im Folgenden wird auf der Basis des Deutschen Planungsatlasses (TRAUTMANN, W. 1972) und des geographisch-landeskundlichen Atlasses von Westfalen (BURRICHTER ET AL. 1988) die potenzielle natürliche Vegetation des Untersuchungsgebietes beschrieben. Unter natürlichen Bedingungen wäre im Untersuchungsgebiet der zu den TieflagenBuchenwäldern des Flachlandes gehörende Flattergras-Buchenwald (stellenweise auch der Perlgras-Buchenwald) verbreitet. Der vorherrschenden Buche kann lokal Eiche und Hainbuche (Carpinus betulus) beigemischt sein. Die eher artenarme Bodenvegetation zeichnet sich durch mäßig anspruchsvolle Arten aus. Bestimmende Bodentypen für diese natürliche Waldgesellschaft sind mittel-basenhaltige, zum Teil pseudovergleyte Parabraunerden und Braunerden. Als Kontaktgesellschaften treten vor allem die Tieflandausbildungen von EichenBuchenwäldern und Perlgras-Buchenwäldern auf. Typische Arten des Flattergras-Buchenwaldes sind das Flattergras (Milium effusum), das Hain-Rispengras (Poa nemoralis), das Hainveilchen (Viola riviniana), das Buschwindröschen (Anemone nemorosa) und der Gemeine Wurmfarn (Dryopteris filix-mas).

3.4.2. Biotoptypen im Untersuchungsgebiet Die Ausweisung der Biotoptypen erfolgt auf der Grundlage der im Zusammenhang früherer Bauvorhaben durchgeführten Biotopkartierungen und Vegetationsaufnahmen auf dem Flughafengelände (FROELICH & SPORBECK 2009A/2011A, 2011B). Im Rahmen verschiedener Bauvorhaben auf dem Flughafengelände wurden von 2008 bis 2011 alle flugbetriebsbedingten Freiflächen des Flughafens auf einer Kartierfläche von 348 ha erfasst und verschiedene Vegetationsaufnahmen durchgeführt. Die Biotoptypen des Untersuchungsgebiets wurden im Juli und Oktober 2013 überprüft und aktualisiert. Ergänzend wurden im August 2014 weitere Vegetationsaufnahmen auf den Flugbetriebsflächen durchgeführt (FROELICH & SPORBECK 2014, zusammengefasst in Anlage 1). Die Vegetationskartierung des Flughafengeländes beruht auf Erfassungen der Biotoptypen und punktuellen pflanzensoziologischen Erhebungen nach BRAUN-BLANQUET in den Wirkbereichen des Vorhabens. Die Identifizierung der Biotoptypen erfolgte nach dem Landesschlüssel für Nordrhein-Westfalen (LANUV 2013). Für die Bestandsbewertung und die Kompensationsermittlung wurde eine Transformation der Biotoptypen in den Biotoptypenschlüssel nach der "Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW" (LANUV 2008) vorgenommen. Der südliche Flughafenbereich ist durch die Betriebsanlagen und -gebäude des Flughafens (Terminal, ehem. Verwaltung, Großparkplätze und Parkhäuser, Verkehrsflächen etc.) und damit verbunden einen sehr hohen Versiegelungsgrad gekennzeichnet. Unmittelbar südlich

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an den Flughafen angrenzend befindet sich das Gelände des Business Parks Airport City auf dem Gelände der ehemaligen Kaserne 'Caernarvon Barracks' als Gewerbe- und Dienstleistungsstandort in Entwicklung. Mit den Vorfeldflächen und Rollbahnen sowie für den Flugbetrieb erforderlichen Nebenanlagen, den Betriebsgebäuden und den Gebäuden des angrenzenden Business Parks Airport City sind im Untersuchungsgebiet rd. 150 ha versiegelte oder überbaute Flächen vorhanden. Nur vereinzelt findet sich zwischen den Bau- und Verkehrsflächen des Flughafens und der Airport City Begleitgrün, meist in Form von Rasenflächen, z. T. mit Baumpflanzungen und Gebüschen. Die Vegetation der übrigen unversiegelten Flächen im Untersuchungsgebiet des südlichen Flughafengeländes wird von Wiesengrünland bestimmt. Das Grünland wird entsprechend der Kartier- und Bewertungshilfe Grünland des LANUV einer mäßig artenreichen Ausprägung der Glatthaferwiesen zugerechnet. Die Bewirtschaftung ist extensiv (ein- bis zweimalige Mahd, teilweise auch häufiger) und hat eine Aushagerung als Ziel, um kein Nahrungsangebot für Großvögel zu schaffen. Nährstoffeinträge finden in geringem Umfang durch die Abgasemissionen des Flugbetriebes statt. Im Gegensatz zu landwirtschaftlich genutztem Grünland erfolgt auf den Flächen aber kein Düngemittel- und Pestizideinsatz. Die Grünlandflächen im Umfeld der Landebahnen werden als mesotrophes Grünland eingestuft (s. Vegetationsaufnahme 11, Anlage 1). Von den typischen Arten der Wiesen (Verband Arrhenaterion) sind vor allem der Glatthafer (Arrhenatherum elatius) und das Wiesenlabkraut (Galium album) frequent vorhanden. Magerkeitszeiger wie die Wiesenmargerite (Leucanthemum vulgare agg.) sind seltener und stammen z. T. aus Einsaaten. Als weiterer Magerkeitszeiger tritt zudem vereinzelt die Feldhainsimse (Luzula campestris) auf. Insgesamt gesehen werden die Grünlandflächen im Untersuchungsgebiet dem Biotoptyp (Fett-) Wiese, mesotroph (EA0, stf) und entsprechend der Vorgabe der Kartier- und Bewertungshilfe Grünland überwiegend als mäßig artenreiche Mähwiese eingestuft. Eine Grünlandfläche im Nordosten, zwischen Halle 10 und dem Fernbahnhof, ist als mageres Grünland (EA0, sta3) ausgebildet, in dem neben den erwähnten Kennarten der Wiesen noch Magerkeitszeiger frequent auftreten. Die Abstellflächen des General Aviation Terminals (GAT) im Südwesten sind großflächig mit Rasengittersteinen befestigt. In den Fugen wachsen anspruchslose Arten. Außer den Grünlandflächen, die zusammen etwa 64 ha einnehmen, finden sich im Untersuchungsgebiet, insbesondere im Randbereich des Flughafengeländes, beim Fernbahnhof und im Bereich der Airport City kleinere Gehölzstreifen, bepflanzte Böschungen, Gebüsche, Baumreihen, Baumgruppen u. a. (zusammen insg. ca. 3,4 ha). Verschiedene Baumaßnahmen in den letzten Jahren haben dazu geführt, dass in Teilbereichen Aufschüttungen und Verfüllungen, d. h. vegetationsarme Rohbodenflächen ausgebildet sind. Zum Teil finden sich auch Neueinsaaten und vegetationsarme oder -freie Bereiche. Weiterhin gibt es vereinzelte kleinere vegetationsarme oder -freie Flächen, Lagerflächen und brach liegende Flächen. Diese Biotoptypen nehmen in der Summe aber nur einen geringen Flächenumfang ein (ca. 0,7 ha). Westlich des General Aviation Terminals befinden sich Betriebssporteinrichtungen des Flughafens. Hier finden sich einzelne kleinteiligere Nutzungs- und Biotopstrukturen, zum Teil mit Siedlungsgehölzen, Gebüschen und Grünanlagen. Die Vorfeldflächen und ehemaligen Verwaltungsgebäude sowie die südwestlich angrenzenden Gewerbe- und Parkplatzflächen des Untersuchungsgebiets sind vollständig anthropogen überprägt und weisen nur einzelne kleinflächige Grünstrukturen auf.

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3.4.3. Vegetation der Eingriffsflächen Die Vegetation der Eingriffsflächen wurde bei einer Begehung im Juli 2013 erhoben. Die Vegetationsaufnahmen sind im Anhang mit zugehörigen Fotos dokumentiert. Nördlich des Vorfeldes herrscht eine Langgrasvegetation vor. Die Bereiche der Aufnahmen 10 und 12 waren bis zum Aufnahmezeitpunkt noch ungemäht. Die übrigen Bereiche werden früher und öfter gemäht und wiesen zum Zeitpunkt der Aufnahme eine Kurzgrasvegetation auf. Im Bereich der Grünflächen zwischen der Rollbahn M und dem Vorfeld, zu denen die Baufläche 3 gehört, wurde vor einigen Jahren eine Leitung verlegt. Diese gestörten Bereiche haben sich rasch wieder begrünt. Die Bestände weisen eine kurzgrasige, blütenreiche Vegetation auf. Wiesenkennarten treten nur in geringer Deckung auf (Aufnahmen 1-4). Aspektbildend ist hier in der Regel der Grüne Pippau (Crepis capillaris). Die Flächen der Vegetationsaufnahmen 5 und 6 am GAT (Baufläche 5) zeichnen sich wie das Grünland auf dem gesamten Flughafengelände durch mesotrophe Verhältnisse aus. Sie weisen mehrere Wiesenkennarten, wie Wiesenlabkraut (Galium album) und Glatthafer (Arrhenatherum elatius) auf. Am GAT sind im Bereich der Stellplätze großflächig Rasengittersteine verlegt. In den Fugen wachsen genügsame Arten wie Silberfingerkraut (Potentilla argentea), Kahles Bruchkraut (Herniaria glabra), Einjähriges Rispengras (Poa annua) und Löwenzahn (Taraxacum officinale agg.). Die Flächen der Vegetationsaufnahmen 7 und 8 vor Modul D bzw. der Werkstatt (Baufläche 4) sind aufgrund ihrer Lage zwischen Vorfeld und Tor 1 stark vorbelastet. Sie werden regelmäßig gemäht. Aufgrund der häufigen Mahd sind die Obergräser in ihrer Konkurrenzkraft herabgesetzt, so dass sich relativ artenreiche Bestände entwickeln konnten. In den nicht oder nur selten gemähten Bereichen der Vegetationaufnahmen 10 und 12 zwischen Vorfeld und Rollbahn M (Bauflächen 2.1 und 2.2) können sich dagegen die konkurrenzstarken Obergräser durchsetzen. Diese Flächen sind nicht so artenreich wie die häufiger gemähten Flächen, enthalten aber auch noch Magerkeitszeiger wie Wiesenmargerite (Leucanthemum vulgare agg.) und Grassternmiere (Stellaria graminea). Relativ viele Wiesenkennarten enthält die Fläche nördlich vor Halle 10 (Baufläche 1). Da hier auch Magerkeitszeiger wie Feldhainsimse (Luzula campestris) auftreten, weist diese Fläche ein etwas vielfältigeres Artenspektrum auf. Die Fläche vor dem Fernbahnhof, d. h. der nördliche Teil des Grünlandes der Baufläche 1, weist eine artenärmere und höherwüchsige Vegetation auf. Bewertung Der folgenden Tabelle 1 können die Biotoptypen des Untersuchungsgebiets und der zugewiesene Biotopwert gemäß der "Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW" (LANUV 2008) entnommen werden. Die mäßig artenreichen Grünlandflächen des Untersuchungsgebiets weisen danach einen geringen bis mittleren Biotopwert auf.

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Tab. 1:

Biotoptypen im Untersuchungsgebiet und Bewertung nach der "Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW" (LANUV 2008)

Code nach LANUV

Biotoptyp nach LANUV (z.T. ergänzt)

Ausprägung

Code nach Wert nach Numerischer Numerischer Bewertung Bewertung*

EA0, sta3

Fettwiese, nährstoffarm

Artenreiche Mähwiese, Magerwiese, mittel ausgeprägt

EA, xd1, veg1

5

EA0, stf

Fettwiese, mesotroph

Intensivwiese, mäßig artenreich

EA, xd5

4

EA, xd2

3

EA0, stf, xd2 Fettwiese, mesotroph, artenarm Intensivwiese, artenarm EA3

Fettwiese, Neueinsaat

Intensivwiese, artenarm

EA3

3

VC2

Flughafenfläche, Flughafenstraße, Asphalt- u. Betonfläche

Versiegelte Fläche (Gebäude, Straßen, Wege etc.)

VF0

0

VC6

Flughafenfläche, Rollbahn, Start-/Landebahn

Versiegelte Fläche (Gebäude, Straßen, Wege etc.)

VF0

0

VC6a

Flughafenfläche, Rasengitterstein

Teilversiegelte Fläche

VF1

1

* Einstufung der Biotopwerte (ökologische Wertigkeit / Bedeutung) aus Tab. 1: Biotopwert 0 → sehr gering / Biotopwert 1 - 3 → gering / Biotopwert 4 - 5 → mittel / Biotopwert 6 - 7 → hoch / Biotopwert > 8 → sehr hoch

Gemäß der Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW (LANUV 2008) wird ein Kennartenprinzip verwendet, das auf dem Vorhandensein von Wiesenkennarten und Magerkeitszeigern basiert. Artenarmen Intensivwiesen mit frequentem Vorkommen nur einer Kennart (Code: EA, xd2) wird der Biotopwert 3 zugeordnet. Das Vorhandensein von zwei Kennarten (Code: EA, xd5) ergibt einen Wert von 4 Biotopwertpunkten. Das Vorhandensein von Magerkeitszeigern, wie es hier vereinzelt vorkommt (artenreiche Mähwiese, Code: EA, xd1, veg1), führt zu einem Biotopwert 5. Die Rasengittersteinflächen weisen einen sehr geringen Biotopwert (1) auf, die bereits versiegelten Betriebsflächen (VF0, VF1) sind ohne Biotopwert. Im Untersuchungsgebiet des LBP befinden sich weder schutzwürdige Biotope gemäß Biotopkataster des LANUV noch gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. § 62 LG NW. Die Wiesen werden mit dem Ziel einer Aushagerung bewirtschaftet, sind jedoch durch die vorhandene Flughafeninfrastruktur (u. a. Schadstoffeintrag) vorbelastet. Die Wiesenflächen sind im Hinblick auf das Schutzgut Pflanzen überwiegend nur als mäßig artenreich einzustufen. Die Grünlandflächen zeichnen sich größtenteils durch mesotrophe Standortverhältnisse aus. Im Osten des Untersuchungsgebiets ist beim Fernbahnhof eine Teilfläche vorhanden, die magerer als die übrigen Grünlandflächen des Untersuchungsgebietes ist. Bei der Eingriffsbewertung und -bilanzierung sind die erheblichen Beeinträchtigungen und Störwirkungen auf den Grünlandflächen durch den Flugbetrieb sowie die im Umfeld der Vorfeldflächen bereits vorhandenen Bodenumlagerungen und -verdichtungen zu berücksichtigen (vgl. Kap. 3.3). Für das nachrichtlich mit dargestellte Vorhaben der Verlängerung des Flugsteigs C werden keine unversiegelten Flächen in Anspruch genommen. Die Verlegung der Halle 10 erfordert eine Überbauung von ca. 550 m² artenarmer Wiese (Scherrasen) und ca. 850 m² angepflanzter Gebüsche südlich der bestehenden Halle; der größte Teil der Fläche ist bereits versiegelt (Parkplatz). Für die Umgestaltung der Regenbehandlungsanlage West werden ca. 3.000 m² Wiesenfläche in Anspruch genommen. Für diese nachrichtlich dargestellten Vorhaben wird die Eingriffsregelung in dem jeweiligen separaten Genehmigungsverfahren abgearbeitet.

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3.4.4. Tiere und ihre Lebensräume Die offenen Bereiche des Flughafengeländes weisen eine Vegetation auf, die als z. T. mageres Dauergrünland beschrieben werden kann. Die Wiesenflächen werden als Langgras mit ein- bis zweimaliger Mahd extensiv gepflegt, um die Lockwirkung für Kleinsäuger jagende Großvögel möglichst gering zu halten (Vermeidung von Vogelschlag). Außer den auf dem Flughafen selbst vorhandenen Nutzungsstrukturen sind für das Vorkommen einiger Vogelarten auch die Strukturen bedeutsam, die direkt an das Flughafengelände angrenzen (Ackerflächen, Gebüsch- und Waldbereiche, Abgrabungsgewässer). Ebenfalls von Bedeutung ist die Lage im Randbereich der Rheinniederung, die eine überregional bedeutsame Zugschneise für viele Vogelarten darstellt. Das Flughafengelände ist durch eine hohe Störungsfrequenz (visuelle und akustische Reize) auf den Start-/Landebahnen, Rollbahnen und asphaltierten Wegen gekennzeichnet. Die Untersuchungen des Deutschen Ausschusses zur Verhütung von Vogelschlägen e. V. (DAVVL) (HILD 2001, 2008) kommen zu dem Ergebnis, dass auf dem gesamten Flughafengelände nur wenige Vogelarten mit Brutvorkommen festzustellen sind. Insbesondere die häufiger gemähten Flächen auf dem Flughafengelände werden aber von einer Vielzahl von Vogelarten dauernd oder sporadisch zur Nahrungssuche genutzt. Dabei werden auf den terminalnahen Bereichen deutlich weniger Vögel registriert als auf den entfernten Freiflächen um die Start-/Landebahnen im Nordwesten des Flughafengeländes. Neben den avifaunistischen Erhebungen im Rahmen der Untersuchung des Vogelschlags wurden auf dem Flughafengelände seit 2008 im Zuge verschiedener Einzelvorhaben die Brutvögel kartiert. Im Jahr 2014 wurde erneut eine vollständige Erfassung durchgeführt (FROELICH & SPORBECK 2014); auf dieses Kartierjahr beziehen sich die nachfolgenden Beschreibungen und die Darstellung der Fundpunkte in Karte 1. Der Flughafen wurde zwischen dem 25.4.2014 und 29.7.2014 mit fünf Begehungen nach dem Vorkommen der Brutvögel und Nahrungsgäste untersucht (s. Anlage 3). Die Felduntersuchungen wurden in den Morgenstunden durchgeführt, um die Gesänge/Rufe der zu dieser Tageszeit aktiven Arten zu dokumentieren. Die Erhebung der Brutvögel erfolgte flächendeckend innerhalb der Grenzen des vorgegebenen Untersuchungsgebietes nach der Revierkartierungsmethode (s. DOG 1995 und BIBBY ET AL. 1995). Verschiedene Verhaltensweisen wie z. B. Beuteflüge und Rufaktivitäten wurden im Gelände notiert, um Brutstandorte von Nahrungsrevieren zu unterscheiden (SÜDBECK ET AL. 2005). Die Ergebnisse wurden in Tageskarten notiert und nach Abschluss der Untersuchungen ausgewertet. Die Erfassungen erfolgten jeweils mit einem Mitarbeiter der Vorfeldaufsicht. So war es möglich alle relevanten Bereiche auf dem Flughafengelände zu betreten. Dabei wurden alle Grünlandflächen auch zwischen den Rollbahnen erfasst. Diese wurden streifenförmig mit einem angemessenen Sicherheitsabstand zur Start- und Landebahn abgelaufen. Eine flächendeckende Bestandsaufnahme war somit gewährleistet. Nach der Kartiermethodik von SÜDBECK ET AL. (2005) werden Revierzentren ermittelt, aus denen nicht automatisch auf die genaue Lage der Nester geschlossen werden kann, deren ungefähre Lage dadurch aber wiedergegeben wird. Als Ergebnis der avifaunistischen Untersuchungen stellen sich die untersuchten Flächen zwar insgesamt als artenarm dar, sie weisen aber einen hohen Anteil gefährdeter und geschützter Arten auf, die als sogenannte planungsrelevante Arten in NRW in der Planung besonders zu berücksichtigen sind (vgl. hierzu Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag).

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Als große zusammenhängende, extensiv bewirtschaftete Grünlandfläche weist das Flughafenbetriebsgelände insbesondere eine hohe Lebensraumeignung für Offenlandvogelarten auf. Vor allem die Feldlerche tritt auf dem Flughafen Düsseldorf in hoher Siedlungsdichte auf und brütet teilweise in unmittelbarer Nähe der Start- und Landebahnen. Die Anzahl der brütenden Offenlandarten sowie die Verteilung der Reviere und der Nahrungshabitate der auf dem Flughafengelände vorkommenden Arten hängt dabei weniger von der Intensität des Flugbetriebs ab, als von der Art und Weise der Grünlandbewirtschaftung und dem Zeitpunkt der Mahd. Da auf den ausgedehnten Flugbetriebsflächen frühestens ab Ende Juni oder Anfang Juli gemäht wird, sind bei den Offenlandarten in der Regel zwei bis drei erfolgreiche Bruten möglich. Mit intensiverer Bewirtschaftung der Grünlandflächen, z. B. durch zwei- oder mehrmalige Mahd, werden auch Offenlandarten verdrängt. Durch den immer nach einem gleichförmigen Schema ablaufenden Flugbetrieb werden die Offenlandarten nur wenig beeinflusst. Ein Verlust an Habitatstrukturen oder eine Intensivierung der Bewirtschaftung wirkt sich dagegen direkt auf die Anzahl der Brutvogelzahlen aus. Die vorfeldnahen Bereiche im Süden des Flughafengeländes, zu denen auch die Eingriffsflächen und das Untersuchungsgebiet des LBP gehören, weisen – im Gegensatz zu den übrigen Flughafenfreiflächen – deutlich höhere Störwirkungen durch die terminalnahen Rollverkehre, Ladevorgänge, Kfz-Bewegungen und die Anwesenheit und Tätigkeit von Menschen und damit auch eine sehr viel geringere Lebensraumeignung für Vögel auf. So wurde im Untersuchungsgebiet des LBP nur eine geringe Artenanzahl an Vögeln festgestellt. Im Untersuchungsgebiet des LBP für das Vorhaben Kapazitätserweiterung wurden 2014 insgesamt 9 Vogelarten erfasst (Tab. 2), von denen die folgenden 4 Arten zu den planungsrelevanten Arten zählen: Feldlerche, Graureiher, Turmfalke und Mäusebussard. Hiervon wurde nur die Feldlerche als Brutvogel festgestellt, bei den anderen Arten handelt es sich ausschließlich um Brutvögel der Umgebung, die als Nahrungsgäste auf dem Flughafengelände auftreten. Bei dem vorgefundenen Artenspektrum der Gastvögel kann unterschieden werden zwischen Arten, die – außerhalb des Untersuchungsgebiets des LBP – in Gebäuden des Flughafens (Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros)) oder in an den Flughafen angrenzenden Habitaten brüten und das Flughafengelände und somit auch das Untersuchungsgebiet als Teil ihres Nahrungshabitates nutzen (Turmfalke (Falco tinunculus), Mäusebussard (Buteo buteo), Ringeltaube (Columba palumbus), Star (Sturnus vulgaris)) sowie Nichtbrütern mit Individuen, die die Geschlechtsreife noch nicht erlangt haben und deshalb nicht verpaart sind (Graureiher (Ardea cinerea), Rabenkrähe (Corcus corone)). Die Feldlerche (Alauda arvensis, RL NRW 3S, RL D V) ist auf dem Flughafengelände die dominierende Brutvogelart und wurde im Untersuchungsgebiet im Jahr 2014 mit 19 Brutpaaren vorgefunden. Die Feldlerche ist offenbar an die bestehenden Verhältnisse am Flughafen sehr gut angepasst. Dabei treten allerdings auf den terminalnahen Freiflächen zwischen dem Vorfeld und der Rollbahn M keine Reviere auf, diese sind allesamt auf den Freiflächen zwischen der Rollbahn M und der Start- und Landebahn Süd sowie auf den nördlich anschließenden Freiflächen lokalisiert (2014 insg. 117 Brutpaare auf dem Flughafengelände). Auf den Eingriffsflächen selbst wurden keine Brutreviere lokalisiert. Eine Reihe anderer Vogelarten nutzt das Gebiet als Nahrungs- und Rastraum. Die Offenlandflächen stellen trotz ihrer hohen Störungsfrequenz offenbar attraktive Rast- und Nahrungshabitate für verschiedene Arten dar. Die hohe Attraktivität für diese Arten besteht trotz der hohen Störungsintensität in der weiträumigen Übersichtlichkeit der Offenlandflächen (frühe Erkennbarkeit potenzieller Fressfeinde) und dem räumlich konstanten, zeitweiligen Auftre-

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tens der Störreize, die vielen Arten eine weitgehende Habitation ermöglicht. Auf den stärker gestörten Freiflächen um das Flughafenvorfeld im Süden treten dabei allerdings deutlich weniger Gastvögel auf als auf den Freiflächen um die Start- und Landebahnen. Der offene Lebensraum stellt ein sehr gut geeignetes Jagdhabitat dar. Turmfalken (Falco tinnunculus) wurden im Untersuchungsgebiet jagend v. a. über den bereits gemähten Grünlandflächen im Umfeld der Südbahn und der Querwindbahn beobachtet. Der häufige und ungefährdete Turmfalke wurde mit bis zu fünf jagenden Individuen gezählt. Der ebenfalls ungefährdete Mäusebussard (Buteo buteo) wurde im östlich angrenzenden Düsseldorfer Stadtwald (Kalkumer Forst) als Brutvogel nachgewiesen. Er brütete dort erfolgreich mit mindestens zwei ausgeflogenen Jungvögeln und nutzte den gleichen Horst wie bereits 2011. Im Offenland des Vorfeldes wurden bei den Begehungen mehrere nahrungssuchende Individuen beobachtet. Der Graureiher (Ardea cinerea) ist ein ständiger Nahrungsgast auf dem offenen Flughafengelände. Bis zu sechs nahrungssuchende Tiere wurden bei den Begehungen festgestellt, auch im Umfeld der Südbahn. Sie erbeuten hier vorzugsweise Kleinsäuger in den optimal geeigneten Grünländern. Auffallend ist die fehlende Scheu gegenüber den Flugzeugen, denn sie wurden auch unmittelbar neben der Start- und Landebahn beobachtet. Auch der Graureiher ist keine gefährdete Art. Bei Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros), Dohle (Corvus monedula), Rabenkrähe (Corvus corone), Ringeltaube (Columba palumbus) und Star (Sturnus vulgaris) handelt es sich um nicht planungsrelevante, häufig vorkommende euryöke Arten, die als Gastvögel vor allem die Randbereiche des Flughafengeländes nutzen. Tab. 2:

Übersicht der nachgewiesenen Vogelarten im Untersuchungsgebiet

Nr. Kürzel Art

wissenschaftlicher Name

Status

RL NRW

RL D

1

Do

Dohle

Corvus monedula

BU/N

*

*

2

Fl

Feldlerche

Alauda arvensis

B

3S

3

3

Grr

Graureiher

Ardea cinerea

N

*

*

4

Hr

Hausrotschwanz

Phoenicurus ochruros

BU/N

*

*

5

Mb

Mäusebussard

Apus apus

BU/N

*

*

6

Rk

Rabenkrähe

Corvus corone

BU/N

*

*

7

Rt

Ringeltaube

Columba palumbus

BU/N

*

*

8

S

Star

Sturnus vulgaris

BU/N

VS

*

9

Tf

Turmfalke

Falco tinnunculus

BU/N

VS

*

planungsrelevante Arten sind in fett gesetzt; nicht planungsrelevante Arten in Normalschrift Rote-Liste Status: 1 vom Aussterben bedroht 2 stark gefährdet 3 gefährdet V zurückgehend, Art der Vorwarnliste S von Naturschutzmaßnahmen abhängig * nicht gefährdet – keine Angabe, nicht bewertet

Status: B Brutvogel (Nest- bzw. Jungvogel) wB wahrscheinlicher Brutvogel im Gebiet BU Brutvogel der Umgebung (außerhalb FH) N Nahrungsgast G Gastvogel

D Deutschland (SÜDBECK et al. 2007);

NRW Nordrhein-Westfalen, LANUV 2009 (SUDMANN et al. 2008)

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Die Attraktivität der Flughafenfreiflächen für die vorkommenden Arten besteht trotz der hohen Störungsintensität in der weiträumigen Übersichtlichkeit der Offenlandflächen (frühe Erkennbarkeit potenzieller Fressfeinde) und des räumlich konstanten Auftretens der Störreize. Insgesamt sind die Störwirkungen des Flughafenbetriebs – vor allem in den vorfeldnahen Bereichen – für viele Arten aber zu hoch, so dass im Umfeld der Eingriffsflächen insgesamt nur eine vergleichsweise geringe Artenvielfalt und -dichte festzustellen ist. Auf den Eingriffsflächen selbst wurden gar keine Nachweise von Vogelvorkommen erbracht. Die avifaunistische Bedeutung der Eingriffsflächen ist damit gering. Nördlich an das Flughafengelände angrenzend befindet sich das Hochwasserrückhaltebecken (HRB) Kalkum. Innerhalb dieses HRB befinden sich Laichplätze der Kreuzkröte (Bufo calamita). Zwischen dem Flughafenzaun und den Laichgebieten befinden sich der Kittelbach sowie der Schwarzbachentlastungsgraben, die als natürliche Barriere lediglich von wenigen Individuen passiert werden. Dies konnte insbesondere bei artenschutzrechtlichen Untersuchungen für die Photovoltaikanlage in diesem Bereich des Flughafengeländes nachgewiesen werden (FROELICH & SPORBECK 2011b). Dort wurde nur etwa 1 Tier/ha Fläche nachgewiesen, wobei es sich ausnahmslos um kleine Jungtiere handelte. In größerer Entfernung ist eine immer geringere Dichte an Individuen pro Fläche zu erwarten. Zudem wirken die beiden Start- und Landebahnen als zusätzliche Barrieren (vgl. STADT DÜSSELDORF 2014). Aufgrund der Entfernung von deutlich über 1 km zu den Reproduktionsgewässern der Kreuzkröte, die nördlich außerhalb des Flughafengeländes liegen, mit den dazwischen liegenden beiden Start- und Landebahnen sowie der Hauptrollbahn M ist eine Nutzung der terminalnahen Eingriffsflächen als Landlebensraum oder Nahrungshabitat unwahrscheinlich. Bei Detektoruntersuchungen im Jahr 2011 konnten ausschließlich mehrere (bis ca. 15 Ind.) Zwergfledermäuse (Pipistrellus pipistellus) nachgewiesen werden. Alle Tiere jagten entlang des westlichen Außenzaunes (parallel zur B 8) des Flughafengeländes bzw. entlang eines schmalen Weges in einem Langgrasbestand westlich der S-/L-Bahn 15/33 am nördlichen Rand des Untersuchungsgebiets. Aus Flughafengebäuden ausfliegende Tiere konnten nicht beobachtet werden; ausgeschlossen werden kann aber nicht, dass einzelne Tiere temporär das Quartierangebot an oder in Hallen nutzen. Der überwiegende Teil der beobachteten Individuen dürfte aber von außerhalb des Flughafengeländes gelegenen Quartieren eingeflogen sein, um die vorhandenen Saumstrukturen zur Jagd zu nutzen. Die Zwergfledermaus ist eine ausgesprochene "Spaltenfledermaus", die häufig kleine Ritzen und Spalten in und an Häusern und Gebäuden bezieht. So finden sich Quartiere der Art zum Beispiel unter Flachdächern, in Rollladenkästen, hinter Hausverkleidungen und in Zwischendecken. Sie lebt in den Quartieren i. d. R. versteckt, so dass die Quartiere häufig unentdeckt bleiben. Den Winter verbringen Zwergfledermäuse ebenfalls in Verstecken in Häusern. Die Flexibilität bei der Wahl der Jagdgebiete, das große nutzbare Nahrungsspektrum und die Anpassungsfähigkeit bei der Quartierwahl machen die Zwergfledermaus zu einer ökologisch sehr konkurrenzfähigen und erfolgreichen Art. Die im Rahmen des Vorhabens zum Abriss anstehenden Gebäude wurden 2013 bzw. 2014 auf Fledermausquartiere untersucht, dabei wurden keine Quartiere festgestellt. Hinweise auf mögliche Vorkommen in NRW als planungsrelevant eingestufter Arten anderer Artengruppen liegen für das Untersuchungsgebiet nicht vor und sind aufgrund der Lebensraumstrukturen auch nicht zu erwarten.

Bewertung Aufgrund der hohen Störwirkungen der terminalnahen Grünlandflächen des Flughafengeländes können diese Flächen nur wenigen Arten als Brut- und Nahrungshabitat dienen. Mit 11

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im Untersuchungsgebiet PFV Kapazitätserweiterung nachgewiesenen Vogelarten ist die Artenvielfalt in Bezug zur Flächengröße gering, nur eine Art tritt als Brutvogel auf. Die Feldlerche als einziger im Untersuchungsgebiet nachgewiesener Brutvogel findet im extensiv genutzten und im Vergleich zu landwirtschaftlichen Nutzflächen spät gemähten Grünland auf dem Flughafengelände optimale Habitatbedingungen vor und kann ihre Erstbrut ohne Störungen durch menschliche Nutzungen erfolgreich vollenden. Die Siedlungsdichte ist auf den terminalnahen Flächen allerdings deutlich geringer als auf den übrigen Freiflächen des Flughafens. Von den Eingriffsflächen selbst liegt kein Brutnachweis der Art vor. Für Greifvögel und andere Vogelarten besitzt der Flughafen darüber hinaus eine nicht unerhebliche Bedeutung als Nahrungshabitat. Insgesamt kann aber festgestellt werden, dass auf den terminalnahen Freiflächen aufgrund ihrer stark gestörten Lage und der starken Nutzung der angrenzenden Flugbetriebsflächen (Vorfeldbereich) mit entsprechend hohen Störwirkungen deutlich weniger Vögel registriert wurden als auf den entfernten Freiflächen im Nordwesten. Der Untersuchungsbereich weist daher nur eine geringe Bedeutung für die Avifauna auf. Für andere Artengruppen mit Ausnahme der Wirbellosen ist das Untersuchungsgebiet unbedeutend. Somit kommt den vorfeldnahen Eingriffsflächen und damit auch dem Untersuchungsgebiet im Verhältnis zu den umliegenden Bereichen des Flughafens insgesamt eine untergeordnete Bedeutung für die Fauna zu.

3.5. Bestandsaufnahme und -bewertung Boden Große Teile des südlichen Flughafengeländes sind überbaut oder versiegelt. In den nicht versiegelten Bereichen des Untersuchungsgebiets sind gemäß Bodenkarte NRW in unbeeinflussten Bereichen Parabraunerden und Braunerden, z. T. Podsol-Braunerden, stellenweise auch Gleye und Braunerde-Gleye aus stark sandigen Hochflutlehmen oder aus Flugsanden vorzufinden. Zum Teil sind die Böden als schutzwürdige Böden aufgrund ihrer natürlichen Bodenfruchtbarkeit eingestuft. Die Ausweisung der Schutzwürdigkeit erfolgt in den drei Stufen schutzwürdig, sehr schutzwürdig, besonders schutzwürdig. Die Schutzwürdigkeit der hier vorkommenden Böden ist der untersten Kategorie (Stufe 1 – schutzwürdig) zuzuordnen. Aufgrund der Lage innerhalb des Flughafengeländes ist aber davon auszugehen, dass sich durch frühere bauliche Maßnahmen zur Herstellung des Planums, Anlage der Flugbetriebsflächen, Untergrundbefestigungen, Einrichtungen der Entwässerungssysteme und Versorgungsleitungen usw. erhebliche Bodenveränderungen vorgenommen wurden und sich somit keine natürlich gewachsenen Böden, sondern nur anthropogen überformte Böden im Vorhabensbereich befinden. Im Zusammenhang mit dem vorangegangenen Planungsvorhaben zum Bau von FeuerwehrRettungswegen auf dem Flughafengelände, welches große Bereich der Flughafenfreiflächen umfasst, wurden folgende bodenkundliche Untersuchungen (INGENIEUR CONSULT GEOTECHNIK ICG, 2012a-c) durchgeführt.  Baugrunduntersuchung – Geotechnischer Bericht  Ergänzende Baugrund- und Altlastenuntersuchung  Chemische Untersuchung des Oberbodens und des unterlagernden Bodens Gemäß Geotechnischem Bericht (ICG 2012a) lässt sich die vorliegende Baugrundsituation auf der Grundlage verschiedenen Aufschlüsse in Form von Sondierprofilen und Rammkerndiagrammen wie folgt beschreiben:

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Unter der mit Grassoden bedeckten Geländeoberfläche wurde zwischen den Flugbetriebsflächen fast durchgehend eine künstlich aufgebrachte Oberbodenschicht in einer Dicke von etwa 0,1 bis 0,5 m aufgeschlossen. Der Oberboden besteht generell aus feinsandigen bis stark feinsandigen, meist humosen Schluffen, die teils auch schwach kiesig sind. Zum Teil enthalten die aufgefüllten Schluffe geringe Anteile von Fremdbestandteilen aus Hochofenschlacke, Ziegelbruch, Kohleresten und Schotter. Die Schluffe besitzen nach der Bodenansprache meist eine steife Konsistenz. Nur bereichsweise liegt der Oberboden in einer weichen Zustandsform vor. Untergeordnet besteht der Oberboden aus aufgefüllten, meist schwach humosen, teils schwach kiesigen Fein- bis Mittelsanden, die locker gelagert sind. Unter der künstlich aufgebrachten Oberbodenschicht folgen entweder die vorstehend beschriebenen Hochflutablagerungen des Rheins oder aber weitere aufgefüllte Böden. Bei den Auffüllungen handelt es sich um sandige, teils schwach tonige und teils schwach kiesige Schluffe sowie untergeordnet um teils schluffige, teils kiesige Sande und sandige Kiese. Diese aufgefüllten Böden enthalten zum Teil meist sehr schwache bis mäßige Anteile von anthropogenen Beimengungen aus Bauschutt, Ziegelbruch, Betonresten, Hochofenschlacke, Schlacke, Plastik-, Schwarzdecken- und Wurzelresten. Darüber hinaus wurden lokal konzentriert abgelagerte Schichten aus Kalksteinschotter, Hochofenschlacke und sandigem Bauschutt in Dicken von mehreren Dezimetern angetroffen. Die im Zusammenhang mit den geplanten Feuerwehr-Rettungswegen auf dem Flughafengelände 2012 durchgeführten Bodenuntersuchungen (ICG 2012a-c) zeigten an allen Untersuchungspunkten künstliche Auffüllungen zwischen 0,4 und 1,0 m Mächtigkeit. Es ist daher davon auszugehen, dass auch im Untersuchungsgebiet des hier zu beurteilenden Vorhabens keine natürlich gewachsenen Böden mehr vorliegen. Altlasten-/Verdachtsflächen Über die Altlastensituation auf dem Flughafengelände erteilte die Untere Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde des Umweltamtes der Stadt Düsseldorf Auskunft. Zudem wurde die Altlastensituation auf den Flughafengelände, insbesondere im Bereich der Flugbetriebsflächen, durch eine Nutzungsrecherche und Erstbewertung durch das Ingenieurbüro DR. TILLMANNS & PARTNER GMBH ermittelt. Im Rahmen von Baugrunduntersuchungen für das Bauvorhaben zur Anlage von Feuerwehrund Rettungswegen (ICG 2012a-c) wurde darüber hinaus bei Durchführung der Aufschlussarbeiten besonders auf das Vorhandensein möglicher umweltrelevanter Belastungen des Untergrundes geachtet. Die organoleptische Beurteilung der den Auffüllungen entnommenen Bodenproben hat ergeben, dass diese zum Teil meist sehr schwache bis mäßige Beimengungen von Bauschutt, Ziegelbruch, Hochofenschlacke, Beton-, Schwarzdeckenresten etc. enthalten. Darüber hinaus wurden lokal konzentriert abgelagerte Schichten aus Schotter, Hochofenschlacke und sandigem Bauschutt in Stärken von mehreren Dezimetern angetroffen. Bei einer Rammkernsondierung nördlich der Start- und Landebahn Nord (außerhalb des Untersuchungsgebiets) wurde eine hausmüllartige Ablagerung mit teils aromatischem Geruch aufgeschlossen. Ansonsten zeigten sich bei den Untersuchungen auf den Freiflächen des Flughafens keine Auffälligkeiten. Das gesamte Flughafengelände ist im Altlastenkataster der Stadt Düsseldorf unter der Nummer 6595 als Altstandort geführt. Dieser ist verzeichnet als ehemaliger Truppenübungsplatz und Luftschiffhafen, ab ca. 1952 Verkehrsflughafen, Betankungsanlage, Betriebsstofflager. Weiterhin ist ein Hinweis auf eine PFT-Verunreinigung enthalten. Hierzu wurden bereits zahlreiche Untersuchungskampagnen und Gutachten durchgeführt.

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Die ehemals im Altlastenkataster geführte Verdachtsfläche Nr. 141 (Altablagerung), die nördlich des Luftfrachtzentrums etwa im Bereich zwischen dem Hauptvorfeld und der Rollbahn M verortet war, erstreckte sich teilweise über die Eingriffsfläche 3 des geplanten Vorhabens zur Kapazitätserweiterung. Da es sich nicht um eine flächige Verfüllung, sondern nur um Umlagerungen und geringmächtige Geländenivellierungen in Verbindung mit dem Bau der Startbahn handelte und nur geringe Anteile an Bauschutt vorgefunden wurden, wurde die Fläche aus dem Kataster der Altstandorte und Altablagerungen gestrichen. Bewertung Insgesamt liegen durch die anthropogenen Überformungen und die Bodenbelastungen geringe Wertigkeiten bezüglich der Bedeutung der natürlichen Bodenfunktionen vor. Es ist von einer Vorbelastung der natürlichen Bodenfunktionen aufgrund von Schadstoffeinträgen durch den Flughafenbetrieb auszugehen.

3.6. Bestandsaufnahme und -bewertung Wasser Oberflächengewässer Im Untersuchungsgebiet bzw. auf dem Flughafengelände sind keine natürlichen Oberflächengewässer vorhanden. Östlich und nördlich des Flughafens verläuft der Schwarzbach. Der Kittelbach von Süden kommend durchfließt unterirdisch und verrohrt die Flugbetriebsflächen in Richtung Norden. Der Schwarzbach fließt aus dem Stadtgebiet kommend an der östlichen Stadtgrenze südlich der Kalkumer Schloßallee (L 422) in einem Bogen um das nördliche Flughafengelände durch den Kalkumer Wald. Er quert die Bahntrasse (Durchlass) nördlich des Flughafengeländes, fließt weiter durch landwirtschaftliche Flächen bis zur Zeppenheimer Straße (L 139). Nach Verlassen des Waldes Richtung Norden verläuft das Gewässer renaturiert durch Ackerland. Der Schwarzbach ist als ein anthropogen beeinflusstes Fließgewässer zu bezeichnen. Begradigungen und Ufer- und Sohlverbau haben den natürlichen und naturnahen Charakter des Gewässers beeinflusst. Aufgrund von Störfaktoren und der schlechten Entwicklungsbedingungen durch Wanderbarrieren, durch das Fehlen von auentypischer Ufervegetation und durch naturferne Nutzungen im Gewässerumfeld ergeben sich Beeinträchtigungen, die die Bedeutung des Schwarzbaches einschränken. Der Kittelbach, ebenfalls aus dem Stadtgebiet kommend, fließt zum Flughafenbereich östlich der Helgolandstraße. Ab dem Durchlass Flughafen ist der Kittelbach ein stark anthropogen überformter Bachunterlauf. Auf einer Strecke von ca. 1,5 km wird der Kittelbach verrohrt geführt und fließt unterirdisch im Bereich der Start-/Lande- und Rollbahnen des Flughafens. Danach fließt er zunächst parallel zum Nordrand des Flughafengeländes und schließlich durch landwirtschaftliches Gebiet. Der Kittelbach dient den Einleitungen der Entwässerung des Flughafengeländes als Vorfluter. Der Kittelbach ist ein stark beeinträchtigtes Gewässer, dessen Dynamik durch verschiedene Ausbau- und Regulierungsmaßnahmen stark gestört ist. Durch den langen Durchlass unterhalb des Flughafens wird der Gewässerzusammenhang extrem beeinträchtigt. Die Verrohrung unterbricht den Gewässerverlauf und stellt eine erhebliche Wanderbarriere dar. An den nicht befestigten Stellen sind die Ufer- und Sohlstrukturen monoton, naturnahe Verhältnisse sind an keiner Stelle zu beobachten. Standortgerechte Ufergehölze fehlen durchgehend. Die Auen sind durch angrenzende, intensive Nutzung (Siedlungs- und Gewerbeflächen sowie Landwirtschaft) weitgehend belegt. Die Strömungsgeschwindigkeit weist keine Varianz auf und ist gleichbleibend.

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Grundwasser Im Ergebnisbericht Rheingraben-Nord (MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-W ESTFALEN – MUNLV NRW, 2004) zur Bestandsaufnahme im Rahmen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in NRW ist im Bereich des Untersuchungsgebietes (und weit darüber hinaus) der Grundwasserkörper DE-GB-27-10 "Niederung des Rheins" ausgewiesen. Es handelt sich um einen quartären Porengrundwasserleiter aus Kiesen und Sanden mit hoher Wasserdurchlässigkeit und ergiebigen bis sehr ergiebigen Grundwasservorkommen. Die Grundwasserfließrichtung ist generell nach Westen zum Rhein hin ausgerichtet. Die Grundwasserfließgeschwindigkeit beträgt 1 - 3 m / Tag. Durch die günstigen Versickerungsbedingungen ist die mittlere Grundwasserneubildungsrate mit ca. 7 l / s / km2 hoch, der Grundwasserkörper ist sehr ergiebig und hat eine hohe wasserwirtschaftliche Bedeutung. Trinkwassergewinnung erfolgt aus dem Grundwasser und aus dem Uferfiltrat des Rheins. Laut Ergebnisbericht Rheingraben-Nord (MUNLV 2004) findet keine Übernutzung des Grundwassers statt (keine signifikante Belastung des mengenmäßigen Zustands). Der Grundwasserspiegel bleibt auch im Rahmen jahreszeitlich bedingter und großzyklischer Schwankungen der Grundwasserflurabstände deutlich unter der Geländeoberfläche. Bei Grundwasserflurabständen von 3 - 6 m ist das Grundwasser wegen der Überdeckung mit Lockermaterial leicht zugänglich. Aufgrund dieser relativ mächtigen, gut wasserdurchlässigen Auflage besteht für die Vegetation aber kein unmittelbarer Grundwassereinfluss. Wegen des Fehlens bindiger Deckschichten ist das Grundwasser trotz der relativ großen Grundwasserflurabstände empfindlich gegenüber Schadstoffeinträgen. Der großflächig ausgewiesene Grundwasserkörper DE-GB-27-10 (221,5 km2) wird im Ergebnisbericht Rheingraben-Nord (MUNLV 2004) aufgrund von Schadstoff-Fahnen, welche auf Altlasten bzw. Altstandorte zurückzuführen sind, als belastet dargestellt. Die unversiegelten Flächen des Vorhabensbereichs stehen derzeit für eine Versickerung des Niederschlagswassers zur Verfügung und haben somit eine Bedeutung für die Grundwasserneubildung. Teilflächen des nördlichen Untersuchungsgebietes liegen innerhalb des Wasserschutzgebiets (WSG) Zone IIIB des Wasserwerks "Am Staad" der Stadtwerke Düsseldorf AG. Bewertung Insgesamt kommt dem Schutzgut Wasser aufgrund der Wertigkeiten für das Grundwasser und der Grundwasserneubildung sowie aufgrund der teilweisen Lage im WSG Zone IIIB eine mittlere bis hohe Bedeutung zu.

3.7. Bestandsaufnahme und -bewertung Klima und Luft Der südliche Teil des Flughafengeländes weist einen hohen Versiegelungsgrad (Vorfelder, Zufahrten, Parkplätze) sowie eine dichte Bebauung (Terminals und andere Flughafenbetriebsgebäude) auf und ist aus lufthygienischer und klimaökologischer Sicht als Belastungsraum einzustufen. Demgegenüber sind die großflächigen Wiesenbereiche zwischen den Start-, Lande- und Rollbahnen Kaltluftentstehungsflächen, die als klimaökologischer und lufthygienischer Ausgleichsraum wirken. Luftschadstoffemissionen und dadurch verursachte Immissionen werden am Flughafen Düsseldorf regelmäßig gemessen, berechnet und kontrolliert. Als maßgebliche Luftschadstoff-

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komponenten werden Stickstoffdioxid (NO2), Kohlenmonoxid (CO), Kohlenwasserstoffe (HC), Schwefeldioxid (SO2), Benzol (C6H6), Benzo(a)pyren (BaP) und Feinstaub (PM10, PM2,5) betrachtet. Relevante Emissionsquellen sind der Flugverkehr (Starts und Landungen), der Rollverkehr der Flugzeuge am Boden, der luftseitige Kfz-Verkehr inkl. FTKW und die Servicegeräte auf den Vorfeldern, der landseitige Kfz-Verkehr durch Beschäftigte, Passagiere, Besucher, Frachttransport, Durchgangsverkehr auf Autobahnen und städtischen Straßen, Anlieferung (z. B. TKW) sowie die Heizanlagen und die Betankungsvorgänge. Das Untersuchungsgebiet ist dementsprechend durch Schadstoffimmissionen vorbelastet. Die kontinuierlichen Messungen zur Kontrolle der Luftschadstoffe am Flughafen Düsseldorf und die nächstgelegenen Messstellen des LANUV zeigen jedoch, dass die Grenzwerte der 39. BImSchV und die Immissionsrichtwerte der TA Luft für sämtliche Komponenten eingehalten werden. Bewertung Insgesamt kommt dem Untersuchungsgebiet aufgrund der Vorbelastungen durch Luftschadstoffemissionen bei gleichzeitiger Funktion als Kaltluftentstehungsgebiet eine mittlere Bedeutung zu.

3.8. Bestandsaufnahme und -bewertung Landschaft Das Untersuchungsgebiet umfasst größtenteils die flugbetriebsbedingten Freiflächen des Flughafengeländes sowie angrenzende, ebenfalls mit der Flughafennutzung in Verbindung stehende Nutzungsstrukturen. Das Landschaftsbild des nördlichen Untersuchungsgebiets ist geprägt durch offene Grünlandflächen zwischen der Start-/Landebahn Süd und der Hauptrollbahn M. Südlich schließen sich an diese ausgedehnten Wiesenflächen die zum größten Teil vollständig versiegelten Rollbahnen und Vorfeldflächen des Flughafens an. Im zentralen südlichen Bereich befinden sich die den Raum stark prägenden, großflächigen Hochbauten des Flughafenterminals. Weiter südwestlich schließen sich die Gebäude der ehemaligen Flughafenverwaltung und Werkstattgebäude an. Ganz im Süden gehören – außerhalb des umzäunten Flughafengeländes – teilweise noch Flächen der neu entstandenen Airport City als Dienstleistungszentrum mit modernen und ebenfalls raumprägenden Hochbauten zum Untersuchungsgebiet. Weiterhin befinden sich in diesem Bereich großflächige Flughafenparkplätze. Einzelne kleinere Grünflächen gliedern diesen Bereich. Im Westen des Flughafens befinden sich die Querwindbahn und das General Aviation Terminal (GAT) mit Flugzeughallen, Werkstätten und weiteren Betriebseinrichtungen. Beiderseits der Querwindbahn befinden sich ebenfalls intensiv gepflegte Rasenflächen (z. T. Rasengittersteinflächen), die aber zum Teil zum bereits planfestgestellten Erweiterungsbereich des Vorfeldes West gehören und in absehbarer Zeit ebenfalls zum großen Teil versiegelt sein werden. Ganz im Westen befinden sich Nebenanlagen und Betriebssportanlagen des Flughafens. Hier finden sich vereinzelte Gehölzstrukturen. An den Flughafenzaun schließen sich Straßenböschungen der B 8 (im Westen) bzw. der A 44 (im Südwesten) an, die von dichten Gehölzen bestanden sind. Ganz im Osten des Untersuchungsgebiets schließen sich an die Vorfeldflächen innerhalb des Flughafengeländes die Halle 10 sowie der Hubschrauberlandeplatz an. Außerhalb des Flughafengeländes befinden sich die Gebäude des Fernbahnhofs mit der Sky Train-Station.

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Insgesamt sind ca. 70 % des Untersuchungsgebiets überbaut oder versiegelt. Bei den unversiegelten Freiflächen handelt es sich zum allergrößten Teil um Betriebsflächen des Flughafens. Die Vorfeldflächen und Flughafengebäude sowie auch die südwestlich angrenzenden Gewerbe- und Parkplatzflächen des Untersuchungsgebiets sind vollständig anthropogen überprägt und besitzen keine landschaftlichen Qualitäten und weisen auch keine besonderen Eignungen für Erholungsnutzungen auf. Vielmehr sind die Flughafenanlagen mit ihren raumdominierenden Gebäuden und dem hohen Versiegelungsanteil landschaftlich als Vorbelastung anzusehen. Das Flughafengelände ist nicht Bestandteil des frei zugänglichen Landschaftsraumes und erfüllt keine Funktionen im Hinblick auf Freiraumnutzungen und die landschaftsgebundene Erholung. Eine kartografische Darstellung des Landschaftsbildbestandes erübrigt sich aus diesem Grund. Bewertung Insgesamt ist die Bedeutung des Landschaftsbildes im Untersuchungsgebiet aufgrund der vorhandenen Flugbetriebsanlagen und südlichen Gebäude als gering zu bewerten. Beziehungen zum Freiraum bestehen nicht.

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4. Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft 4.1. Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung der Beeinträchtigungen Nach § 13 BNatSchG ("Allgemeiner Grundsatz") sind erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft vorrangig zu vermeiden. Nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen sind durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen oder, soweit dies nicht möglich ist, durch einen Ersatz in Geld zu kompensieren. Gemäß § 15 (1) BNatSchG sind Beeinträchtigungen vermeidbar, wenn zumutbare Alternativen am gleichen Standort, die ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft verbunden sind, vorliegen. Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind zu begründen. Ein anderer Ort als das bestehende Flughafengelände kommt für die Errichtung von zusätzlichen Vorfeldpositionen bzw. für betriebliche Änderungen jedoch nicht in Betracht. Zur Schaffung der für die Kapazitätserweiterung erforderlichen Anzahl zusätzlicher Abstellpositionen sind auch keine anderen Standorte auf dem Flughafengelände, die mit geringeren Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden wären, erkennbar. Die baulichen Anpassungen im Bereich der bestehenden Vorfelder und Rollgassen zur Schaffung von Durchrollmöglichkeiten zur Parallelrollbahn M sind unter Gesichtspunkten eines ungestörten Betriebsablaufs ebenfalls unvermeidbar. Für das Vorhaben wird eine bereits erheblich vorbelastete Fläche im Bereich des bestehenden Flughafengeländes gewählt. Die Flächenbeanspruchung ist auf das für die Kapazitätserweiterung erforderliche Mindestmaß beschränkt. Zur Vermeidung von Eingriffen in Natur und Landschaft werden darüber hinaus folgende Maßnahmen berücksichtigt: Bauzeitliche Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Auswirkungen  Anlage der Baustelleneinrichtungsflächen und Zwischenlagerflächen auf bereits versiegelten Bereichen des Flughafengeländes,  Nutzung der vorhandenen Wegebeziehungen als Baustraßen,  Baufeldfreimachung außerhalb der Brut-, Nist- und Aufzuchtzeiten der im Umfeld der Eingriffsflächen vorkommenden Feldlerche, d. h. im Zeitraum September bis Februar. Betriebliche Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Auswirkungen  Vermeidung von Schadstoffeinträgen in das Grundwasser durch die Entwässerung der geplanten Vorfeldflächen nach den geltenden Richtlinien. Die übrigen durch die Planung entstehenden Beeinträchtigungen durch den Verlust bislang unversiegelter Flächen sind unvermeidbar.

4.2. Verbleibende Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft Im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben kommt es zu erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, die zur Abarbeitung der Eingriffsregelung gemäß §§ 14 und 15 BNatSchG bzw. §§ 4 und 5 LG NRW ermittelt und kompensiert werden müssen. Die Dokumentation dieser Inhalte erfolgt gemäß § 17 Abs. 4 BNatSchG bzw. § 6 Abs. 2 LG NW im Landschaftspflegerischen Begleitplan.

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Nach § 14 BNatSchG sind Eingriffe in Natur und Landschaft Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können. Eingriffsrelevante Tatbestände sind daher im vorliegenden Fall die mit der geplanten Kapazitätserweiterung verbundenen baulichen Maßnahmen und Flächeninanspruchnahmen mit der Schaffung von zusätzlichen Abstellpositionen und der Erweiterung der Rollbahnen innerhalb des Flugbetriebsgeländes. Die durch das Vorhaben der Kapazitätserweiterung verursachte Steigerung des Luftverkehrs mit einer Erhöhung der Anzahl der Roll- und Flugbewegungen und die damit verbundenen Umweltauswirkungen stellen dagegen keinen Eingriffssachverhalt im Sinne dieses Gesetzes dar und sind daher nicht Gegenstand der nachfolgenden Betrachtungen. Die für die Eingriffsregelung relevanten Beeinträchtigungen der Habitatfunktion speisen sich im Wesentlichen aus den ermittelten artenschutzrechtlich relevanten Sachverhalten, d. h. der Prüfung der Erfüllung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen gem. § 44 Abs.1 BNatSchG (siehe Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag).

4.2.1. Eingriffsbewertung Gemäß der Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW (LANUV 2008) wird für die Bewertung der hier betroffenen Grünlandflächen ein Kennartenprinzip verwendet, das auf dem Vorhandensein von Wiesenkennarten und Magerkeitszeigern basiert. Das Vorhandensein von zwei Kennarten ergibt einen Wert von 4 Biotopwertpunkten. Das Vorhandensein von Magerkeitszeigern kann zu einem höheren Wert führen. Um die Arten zu erfassen, wurden Vegetationsaufnahmen nach BRAUN-BLANQUET durchgeführt (siehe Kap. 3.4.3).

4.2.2. Bau-, anlagen- und betriebsbedingte Wirkungen Baubedingte Wirkungen Baubedingte Wirkungen eines Vorhabens sind unmittelbar mit dem Vorgang des Bauens oder Erstellens neuer Anlagen verbunden und meist nur von temporärer Dauer. Nach Beendigung des Bauvorhabens können sie in der Regel wieder behoben werden. Alle baulichen Tätigkeiten im Bereich finden bei laufendem Flughafenbetrieb statt. Es wird nach derzeitigem Planungsstand davon ausgegangen, dass für das Vorhaben temporär benötige Flächen nur im Bereich bereits vorhandener versiegelter Betriebsflächen liegen. Temporäre Baustellenzufahrten müssen voraussichtlich nicht angelegt werden. Somit werden außerhalb vorhandener versiegelter Verkehrs- und Betriebsflächen baubedingt keine zusätzlichen Flächen beansprucht. Die baubedingten Projektwirkungen beziehen sich im Wesentlichen auf  den Abriss vorhandener Gebäude/Hallen,  die Erweiterung von Vorfeldflächen und Rollbahnen. Die Errichtung von Baustraßen ist nicht erforderlich. Für die Baustelleneinrichtung werden jeweils bereits versiegelte Flächen genutzt, so dass es baubedingt nicht zu relevanten temporären Beanspruchungen von zusätzlichen Flächen kommt.

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Mögliche temporäre Wirkungen der baulichen Maßnahmen sind:    

Schallimmissionen durch Baustellenbetrieb, Abgas- und Staubbelastung durch Baustellenbetrieb, Erschütterungen im Bereich der Baustellen, Eintrag von Schadstoffen durch Baumaschinen in Wasser und Boden.

Aufgrund des Umfangs und der Reichweite der baubedingten Wirkungen sowie der Lage der Bauflächen im Bereich der Vorfelder auf dem Flughafengelände mit entsprechenden Vorbelastungen ergeben sich baubedingt jedoch keine erheblichen Auswirkungen auf angrenzende Biotope und Lebensräume. Anlagebedingte Wirkungen Unter den anlagebedingten Wirkungen versteht man Wirkungen, die mit zu errichtenden Anlagen bzw. Flächenversiegelungen direkt verbunden sind und dauerhaft bestehen bleiben. Die anlagebedingten Wirkungen entstehen durch flächenhafte Inanspruchnahme bzw. Versiegelung von bisher biotisch aktiver Fläche. Die Vorhabensflächen umfassen insgesamt 187.000 m², hinzu kommen 1.000 m² für das neu zu errichtende Regenrückhaltebecken nördlich von Halle 1. Von den Eingriffsflächen sind bereits ca. 49.410 m² versiegelt und 18.710 m² teilversiegelt (Rasengittersteine). Die übrigen ca. 118.880 m² bestehen ausschließlich aus artenarmem und mäßig artenreichem Grünland (EA0). Andere Biotoptypen sind von dem Eingriff nicht betroffen. Die Grünlandflächen werden zur Realisierung des Vorhabens dauerhaft beansprucht und versiegelt. Die vorhabensbedingte Flächenversiegelung ist unter Anwendung der Eingriffsregelung, die in den §§ 14 19 BNatSchG und als landesrechtliche Bestimmung in den §§ 4 - 6 LG NRW verankert ist, durch geeignete Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren (siehe Kap. 5.2). Die anlagebedingten Projektwirkungen resultieren aus der Erweiterung von Vorfeldflächen und Rollbahnen sowie aus den technischen Nebeneinrichtungen (z. B. Entwässerung, Beleuchtung, Beschilderung). Anlagenbedingte Projektwirkungen entstehen durch     

Überbauung / Flächenbeanspruchung, Bodenabtrag- und -einbau, Anfall von Überschussmassen, Ggf. Grundwasserabsenkung, -stau, -haltung, Anbindung der Oberflächenentwässerung der neuen Vorfeldflächen an die vorhandenen Abwasseranlagen,  Optische Wirkungen,  Inanspruchnahme von Schutzgut-, Funktionsbereichen (u. a. Lokalklima, Tierlebensräume, Landschaftsbild, Schutzgebiete). Betriebsbedingte Wirkungen Betriebsbedingte Wirkungen beziehen sich auf mit dem Vorhaben verbundene zusätzliche Roll- und Flugbewegungen durch den künftigen Flughafenbetrieb. Hier sind Auswirkungen durch zusätzlichen Flug- und Bodenlärm, Immissionen von Licht und Luftschadstoffen sowie die Flächenentwässerung zu nennen, die aber keine wesentlichen Biotopveränderungen nach sich ziehen und nach den Ergebnissen der Umweltverträglichkeitsstudie auch die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts nicht erheblich beeinträchtigen und daher nicht eingriffsrelevant im Sinne des § 14 BNatSchG sind.

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4.2.3. Darstellung und Bewertung der Eingriffe Tiere und Pflanzen Insgesamt werden für die im Zusammenhang mit dem Vorhaben zur Kapazitätserweiterung stehenden Baumaßnahmen ca. 137.590 m² (13,8 ha) und für die Wasserbehandlungsanlage (1.000 m² = 0,1 ha), zusammen also 13,9 ha unversiegelte bzw. teilversiegelte Flächen dauerhaft beansprucht. Hinzu kommt 0,14 ha Flächeninanspruchnahme für das nachrichtlich aufgenommene Vorhaben der Verlegung der Halle 10. Der mit dem Vorhaben verbundene Eingriff in Natur und Landschaft besteht darin, dass Vegetationsflächen im Umfang von insgesamt ca. 138.590 m² dauerhaft (anlagenbedingt) beansprucht werden und der Anteil bebauter/versiegelter Flächen im Plangebiet entsprechend vergrößert wird. Baubedingt ergeben sich keine erheblichen Auswirkungen auf angrenzende Biotope und Lebensräume. Die übrigen in Kap. 4.2.2 genannten bau-, anlagen- und betriebsbedingten Auswirkungen des Vorhabens stellen keine Eingriffssachverhalte dar. Von dem Vorhaben betroffen sind Biotoptypen geringer und mittlerer ökologischer Wertigkeit (EA0 stf: mäßig artenreiche Mähwiese, Biotopwert 3 bzw. 4 (je nach Ausprägung), EA3: Neueinsaat, Biotopwert 3; im Osten (Eingriffsfläche 1) EA0 sta3: nährstoffarme Mähwiese, Biotopwert 5). Aufgrund der erheblichen Vorbelastungen und Störwirkungen durch den Flugbetrieb werden die angegebenen Biotopwerte gemäß Numerischer Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung (LANUV 2008) auf dem Flughafengelände um eine halbe Wertstufe abgewertet (Beeinträchtigung der Habitatfunktion, s. u.) (Biotopwerte 2,5 bzw. 3,5 und 4,5; siehe Tab. 3 in Kap. 5.2). Gehölze werden vorhabensbedingt nicht beseitigt. Lediglich im Bereich der abzubrechenden Gebäude der ehemaligen Flughafenverwaltung befinden sich einige kleine Grünlandflächen mit vereinzelten angepflanzten Ziergehölzen, die jedoch in der Bestandskarte im Maßstab 1 : 2.500 nicht gesondert erfasst wurden. Für den Natur- und Landschaftshaushalt sind diese Ziergehölze ohne wesentliche Bedeutung und werden daher in der Eingriffsbilanzierung nicht berücksichtigt. Nutzungsbedingt weisen die Eingriffsflächen auch kein nennenswertes ökologisches Entwicklungspotenzial auf, da die Neuinanspruchnahme von Flächen direkt an bestehende versiegelte/bebaute Flächen anschließt und isolierte Vegetationsbereiche betrifft. Bei den beanspruchten Vegetations-/Biotopstrukturen (Mähwiesen) handelt es sich um anthropogen geprägte Biotope, die aufgrund ihrer Lage im Betriebsbereich des Flughafens starken Beeinträchtigungen und Störwirkungen unterliegen. Hinsichtlich ihrer Lebensraumfunktion sind sie nur von untergeordneter Bedeutung. Dies wird dadurch belegt, dass sich das Untersuchungsgebiet mit nur 9 nachgewiesenen Vogelarten als avifaunistisch sehr artenarm darstellt. Es befinden sich darunter jedoch mehrere gefährdete und geschützte Arten, die sich den speziellen Lebensraumbedingungen und Störwirkungen am Flughafen angepasst haben. Einziger Brutvogel im Untersuchungsgebiet ist die Feldlerche, die auf dem Flughafengelände allerdings in großer Anzahl vorkommt. Von den Eingriffsflächen selbst liegen jedoch keine Brutnachweise vor. Brutvorkommen der Art finden sich ausschließlich nördlich der Rollbahn M. Als Gastvögel wurden auf den Eingriffsflächen Graureiher, Hausrotschwanz, Ringeltaube und Star registriert, weiterhin kommen Mäusebussard, Turmfalke, Dohle und Rabenkrähe regelmäßig auf den gesamten Freiflächen des Flughafengeländes vor.

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Eine Beeinträchtigung der in NRW als planungsrelevant eingestuften Feldlerche durch das hier zu beurteilende Vorhaben der Kapazitätserweiterung ist nicht zu erwarten. Aufgrund der durch den Flughafenbetrieb und durch benachbarte Hauptverkehrsstraßen (v. a. A 44, B 8, Flughafenzufahrten) bestehenden Hintergrundbelastung sind die baubedingten und somit temporären Lärm- und Schadstoffemissionen vernachlässigbar, zumal in direkter Nachbarschaft keine empfindlichen Bereiche mit Brutvorkommen planungsrelevanter Vogelarten vorhanden sind, die hiervon betroffen sein könnten. Betriebsbedingte Auswirkungen auf die Fauna, insbesondere mögliche Störungen von Offenlandarten durch den verstärkten Flugbetrieb und die stärkere Nutzung der Nordbahn, lassen nach den Ergebnissen des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages keine Verluste von Brutplätzen vorkommender planungsrelevanter Arten erwarten, so dass sich auch hierdurch keine artenschutzrechtlich relevanten Sachverhalte ergeben, die bspw. vorgezogene Kompensationsmaßnahmen erforderlich machen würden. Hinsichtlich der weiteren Berührung artenschutzrechtlicher Belange, auch nicht planungsrelevanter Arten, wird auf den Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag verwiesen. Boden Vorhabensbedingt kommt es zu einer umfangreichen Neuversiegelung von Grünlandflächen (Rasenflächen) auf dem Flughafengelände im Umfang von rd. 12,0 ha (11,9 ha Bauflächen + 0,1 ha RRB) sowie teilversiegelten Flächen (Rasengittersteine) von 1,9 ha. Hinzu kommt ca. 0,14 ha Flächeninanspruchnahme für das nachrichtlich aufgenommene Vorhaben der Verlegung der Halle 10. Auf diesen Flächen kommt es zum Verlust natürlicher Bodenfunktionen, die allerdings auch schon heute beeinträchtigt sind. Natürlich gewachsene, unbelastete Böden werden durch das Vorhaben nicht in Anspruch genommen. Neu versiegelt werden ausschließlich bereits stark überformte Böden (Auffüllungsböden). Ihre Bedeutung hinsichtlich der ökologischen Bodenfunktionen ist gering. Bei den Tiefbauarbeiten soll eine baubegleitende Begutachtung hinsichtlich eventuell vorhandener Verunreinigungen und zur Abfalldeklaration durchgeführt werden. Unterhalb des Mutterbodens in den Grünlandflächen sowie unterhalb des Oberbaus im Bereich abzubrechender befestigter Flächen (v. a. Verkehrsflächen) werden Proben entnommen und auf ihre Schadstoffbelastung untersucht. Ggf. ist ein ordnungsgemäßer Aushub und Entsorgung erforderlich. Aushubmaterial, das entsprechend der Messwerte als unbelastet einzustufen ist, kann außerhalb von Wasserschutzzonen entsprechend der zugeordneten Wiedereinbauklassen wieder verwendet werden. Grundsätzlich trägt die geplante Flächenversiegelung dazu bei, dass ein möglicher Schadstoffaustrag des Altstandortes Flughafen mit dem Niederschlagswasser in das Grundwasser vermindert oder gänzlich unterbunden wird. Abbruchmaterial wird nach den einschlägig vorgeschriebenen Konzepten behandelt und – sofern geeignet – einer anderen Verwendung zugeführt. Alle neu einzubringenden Materialien entsprechen den geltenden Bestimmungen und Normen der geltenden Vorschriften aus der Umwelttechnik. Wasser Sämtliche neu versiegelten Flächen werden an die bestehenden Entwässerungssysteme angeschlossen. Die Einleitungen in den Kittelbach sowie die Regenwasserbehandlungsanlagen bleiben unangetastet. Die neuen Teilflächen von der ehemaligen Verwaltung, vor der Werkstatt sowie den Hallen 1 bis 3 im Entwässerungsgebiet Mitte werden an ein Regenrückhaltebecken nördlich der Halle 1 angeschlossen. Dort ist bereits ein Becken vorhanden,

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zur Schaffung des erforderlichen Volumens wird westlich daneben ein zweites Becken mit einer Grundfläche von ca. 1.000 m² errichtet. Die Vorhabensflächen werden unter anderem nach den Richtlinien für Betankung und Enteisung an Flughäfen über Schlitz- bzw. Kastenrinnen entwässert. Die Entwässerung der Vorhabensflächen erfolgt nach den gesetzlichen und technischen Vorgaben. Eine vorhabensbedingte Beeinträchtigung des Grundwassers erfolgt nicht bzw. wird durch die Oberflächenversiegelung weiter reduziert. Aus der zusätzlichen Oberflächenversiegelung ergibt sich eine Minderung der Infiltrationsrate ins Grundwasser, d. h. der Grundwasserneubildung. Aufgrund der Neuversiegelung im Umfang von insgesamt ca. 13,9 ha, was rund 3 % aller Flughafenfreiflächen entspricht, ergibt sich ein entsprechend erhöhter Oberflächenabfluss, der von dem bestehenden Entwässerungssystem der FDG aufzunehmen ist. Im Rahmen des konzipierten Entwässerungssystems sind auch anlagenbedingt (dauerhaft) keine Grundwasserhaltungsmaßnahmen erforderlich, da innerhalb des Plangebietes Grundwasserstände von 5 - 7 m unter Flur zu erwarten sind. Insgesamt verfügen die betroffenen Flächen im direkten Eingriffsbereich über eine mittlere Bedeutung der Grundwasserfunktion. Zusätzlich sind die Grundwasserverhältnisse durch die bestehenden Flughafenanlagen verändert. Der südwestliche Teil der Vorhabensflächen (Eingriffsflächen 4 und 5), die zur Versiegelung anstehen, liegt in der Zone IIIB des Wasserschutzgebietes "Am Staad". In diesem Bereich kann künftig keine Versickerung mehr erfolgen. Aufgrund der Tatsache, dass das Oberflächenwasser auf den neuen versiegelten Vorfeldflächen vollständig gefasst und behandelt wird, ergeben sich keine erheblichen Beeinträchtigungen der Grundwasser- und Grundwasserschutzfunktionen. Während der Bauzeit sind voraussichtlich keine temporären Grundwasserhaltungsmaßnahmen erforderlich, da innerhalb des Plangebietes Grundwasserstände von 5 - 7 m unter Flur zu erwarten sind und somit nicht in den Grundwasserkörper eingegriffen wird. Insgesamt ist die Planung nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen des Wasserhaushaltes verbunden. Eine wesentliche Beeinträchtigung des Wasserschutzgebiets ist ebenfalls nicht gegeben. Klima Makroklimatische Wirkungen sind durch die Vorhabensflächen zur Kapazitätserweiterung nicht zu erwarten. Die Klimafaktoren wirken im lokalklimatischen Bereich und summieren sich in Abhängigkeit von der Landschaftsausstattung (bebaute und unbebaute Umwelt). Hinsichtlich der lokalklimatischen Verhältnisse kann davon ausgegangen werden, dass durch das Vorhaben keine erheblichen zusätzlichen Beeinträchtigungen entstehen. Gehölze, welche für das Mikroklima von Bedeutung sind, werden durch die Planung nicht betroffen. Durch die zusätzliche Oberflächenversiegelung kommt es zu einer geringfügigen Beeinflussung lokalklimatischer Verhältnisse (Temperatur / Luftfeuchtigkeit). Das heißt, es kann im Vorhabensbereich durch zusätzlich versiegelte Flächen lokal zu einer stärkeren Ausprägung von Wärmeinseln kommen, die aber sowohl angesichts der Gesamtfläche des bebauten südlichen Flughafenareals als auch der guten (im Wesentlichen windbedingten) Durchlüftung des Gebietes unwesentlich sind. Von dem Vorhaben gehen demnach keine erheblichen Beeinträchtigungen auf die Schutzgüter Luft und Klima aus.

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Landschaft Eine Beeinflussung von Landschaftsräumen mit Erholungsfunktion ist lagebedingt und angesichts der geringen Intensität und Reichweite möglicher Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Vorhaben nicht gegeben. Der Verlust der genannten kleinflächigen Vegetationsstrukturen sowie die vorgesehenen Baumaßnahmen wirken sich vor dem Hintergrund der umgebenden Verkehrsflächen und der dichten Bebauungsstruktur nicht wesentlich verändernd auf das bereits von technischen Elementen und baulichen Anlagen dominierte Landschaftsbild aus. Als nachrichtlich dargestellte Vorhaben sind die Erweiterung des Flugsteigs C und die Verlagerung der Halle 10 zu nennen. Beide Hochbauten befinden sich innerhalb des Flugbetriebsgeländes. Sie überragen nicht den vorhandenen Gebäudebestand und fügen sich in das Gesamtbild der Flughafenanlagen ein. Sichtwirkungen zum offenen Landschaftsraum sind nicht gegeben.

4.2.4. Konfliktdarstellung Bei den beanspruchten Vegetations-/Biotopstrukturen handelt es sich um anthropogen geprägte Biotope, die aufgrund ihrer Lage im Betriebsbereich des Flughafens Beeinträchtigungen unterliegen. Hinsichtlich ihrer Lebensraumfunktion und sonstigen ökologischen Wertigkeit (inkl. der lokalen lufthygienischen und klimaökologischen Wirksamkeit) sowie als landschaftsbildwirksame Elemente sind sie nur von untergeordneter Bedeutung. Nutzungsbedingt weisen sie auch kein nennenswertes ökologisches Entwicklungspotenzial auf, da die Neuinanspruchnahme von Flächen direkt an bestehende versiegelte/bebaute Flächen anschließt und isolierte Vegetationsbereiche betrifft. Durch das Vorhaben kommt es somit zu folgenden Konflikten innerhalb des Untersuchungsgebietes, die in der Karte 1 – Bestands- u. Konfliktplan dargestellt sind: Konflikt Nr. 1: Neuversiegelung auf 5 Teilflächen im Bereich der Flugbetriebsflächen in einer Größenordnung von insgesamt 13,8 ha:  Verlust von Biotop- und Lebensraumfunktionen geringer und mittlerer Wertigkeit, bei bestehender Vorbelastung durch Flughafenbetrieb,  Verlust anthropogen überformter Böden geringer Wertigkeit,  Verlust von Flächen mit Funktionen für die Versickerung und Grundwasserneubildung,  Versiegelung von Flächen im WSG Zone IIIB (ca. 5,3 ha). Konflikt Nr. 2: Neubau eines Regenrückhaltebeckens in einer Größenordnung von 0,1 ha:  Verlust von Biotop- und Lebensraumfunktionen geringer Wertigkeit, bei bestehender Vorbelastung durch Flughafenbetrieb,  Verlust anthropogen überformter Böden geringer Wertigkeit,  Verlust von Flächen mit Funktionen für die Versickerung und Grundwasserneubildung.

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5. Eingriffsbilanzierung 5.1. Methodik Zur Ermittlung der zu erwartenden Eingriffe durch das Vorhaben wird im Folgenden der derzeitige Zustand der Eingriffsflächen der anzunehmenden künftigen Ausprägung der Flächen nach Durchführung der technischen Planung (Vollversiegelung aller Flächen) gegenübergestellt. Dazu wird die "Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW" (LANUV 2008) herangezogen. Die Ermittlung und Bewertung der bedeutsamen Eingriffe in Natur und Landschaft sowie deren Ausgleich erfolgt funktionsbezogen verbal-argumentativ. Die Anrechnung des Zustandes des Naturhaushaltes bzw. der bedeutsamen Biotope erfolgt gemäß der angewendeten Arbeitshilfe. Die Bilanzierung wird für den gesamten Vorhabens-/Eingriffsbereich vorgenommen (s. Tab. 3 bis 5), von dem jedoch bereits größere Teilflächen versiegelt oder teilversiegelt sind.

5.2. Bilanzierung Ausgangszustand / Zustand gemäß technischer Planung Tab. 3:

Ausgangszustand des Vorhabens-/Eingriffsbereiches (Gesamtflächenwert A) Code gemäß LANUV (in Klammern Code nach Numerischer Bewertung für die Eingriffsregelung)

Code

Biotoptyp

Fläche Grund- Korrektur- Biotop- Flächen(m²) wert A wert wert wert

Fläche 1 VC2

Verkehrs-, Betriebsstraße (VF0)

VC6

Landebahn, Rollbahn, Vorfeld (VF0)

EA0,stf,xd2

Intensivwiese, artenarm (EA, xd2)

EA0, sta3

Artenreiche Mähwiese, Magerwiese (EA xd1 veg1)

1.760

0

-

0

0

700

0

-

0

7.100

3

- 0,5

2,5

17.750

0

14.030

5

- 0,5

4,5

63.135

480

0

-

0

75.020

4

-0.5

3,5

30

0

-

0

0

390

0

-

0

0

Fläche 2 VC2

Verkehrs- , Betriebsstraße (VF0)

EA0, stf

Intensivwiese, mäßig artenreich (EA xd5)

0 262.570

Fläche 3 VC2

Verkehrs-, Betriebsstraße (VF0)

VC6

Landebahn, Rollbahn, Vorfeld (VF0)

EA0, stf

Intensivwiese, artenarm (EA xd2)

1.750

3

-0,5

2,5

VC1

Flughafengebäude (VF0)

9.280

0

-

0

0

VC2

Verkehrs-, Betriebsstraße (VF0)

6.180

0

-

0

0

VC6

Landebahn, Rollbahn, Vorfeld (VF0)

13.200

0

-

0

0

EA0, stf

Intensivwiese, mäßig artenreich (EA xd5)

20.550

4

-0,5

3,5

4.375

Fläche 4

71.925

Fläche 5 VC1

Flughafengebäude (VF0)

110

0

-

0

0

VC2

Verkehrs-, Betriebsstraße (VF0)

360

0

-

0

0

VC6

Landebahn, Rollbahn, Vorfeld (VF0)

16.920

0

-

0

0

VC6a

Vorfeld, Rasengittersteine (VF1)

18.710

1

-

1

18.710

EA0, stf

Intensivwiese, mäßig artenreich (EA xd5)

430

4

-0,5

3,5

1.505

1.000

3

-0,5

2,5

2.500

RRB EA3

Fettwiese, Neueinsaat

Gesamtflächenwert A

188.000

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 442.470

Tab. 4:

Zustand gemäß technischer Planung (Gesamtflächenwert B)

Code

Biotoptyp

VC6

Landebahn, Rollbahn, Vorfeld (VF0)

SE0

Ver- und Entsorgungsanlage

Gesamtflächenwert B

Tab. 5:

Fläche (m²)

Grundwert P

Korrekturwert

Gesamtwert

187.000

0

-

0

0

1.000

0

-

0

0

188.000

Einzelflächenwert

0

Gesamtbilanz

Gesamtbilanz (Gesamtflächenwert B - Gesamtflächenwert A)

 -442.470

Auswertung Durch das Vorhaben (gesamter Vorhabensbereich = ca.18,8 ha) kommt es zu einem Verlust von 12,0 ha (11,9 ha Bauflächen + 0,1 ha RRB) Intensivgrünland- / Intensivrasenflächen mit einem Wert von 423.760 Punkten sowie 1,9 ha Rasengittersteinfläche mit einem Wert von 18.710 Punkten, d. h. in der Summe 442.470 Punkten. Eine Kompensation im Eingriffsumfeld ist nicht möglich. Das verbleibende Defizit in Höhe von 442.470 Punkten ist an anderer Stelle auszugleichen oder in sonstiger Weise zu kompensieren.

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6. Artenschutzrechtliche Belange (Ergebnis der Artenschutzprüfung) Die artenschutzrechtlichen Belange sind Gegenstand eines separaten Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags zu den beantragten Vorhaben. Im Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag wird für die europarechtlich geschützten Arten sowie für Arten, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG aufgeführt sind, die Einschlägigkeit der Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG (Zugriffsverbote) geprüft. Bei erfüllten Verbotstatbeständen wären darüber hinaus die Voraussetzungen für eine Ausnahme gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG zu prüfen. Als Datengrundlage zur Beurteilung der artenschutzrechtlich relevanten Auswirkungen dienten vorliegende faunistische Erfassungen aus dem Jahr 2014 zur Avifauna und aus 2008 bis 2014 zur Artengruppe der Fledermäuse sowie weitere vorliegende Angaben zu Vorkommen von in NRW als planungsrelevant eingestuften Arten aus anderen Bauvorhaben auf dem Flughafengelände. Zudem erfolgte eine plangebietsbezogene Abfrage des amtlichen und ehrenamtlichen Naturschutzes. Auf Basis einer Datenbankabfrage im Fachinformationssystem "Geschützte Arten in NRW" des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz wurden darüber hinaus die auf Messtischblattbasis angegebenen planungsrelevanten Arten (LANUV 2012) berücksichtigt. Der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag kommt zu dem Ergebnis, dass durch das Vorhaben keine Verbotstatbestände erfüllt werden und keine speziellen artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen vorzusehen sind.

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7. Maßnahmen zur Kompensation der verbleibenden Eingriffe Gemäß § 4a LG NW sind unvermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen oder zu ersetzen. Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in gleichartiger Weise wieder hergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist. Ausgleichsmaßnahmen im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zu durch den Eingriff entstehenden Beeinträchtigungen, d. h. beispielsweise auf den Flughafenbetriebsflächen, sind im vorliegenden Fall aufgrund der Erfordernisse des Flugbetriebes nicht möglich. Als Ersatzmaßnahme für das nach Durchführung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Ausgleich verbleibende Defizit in Höhe von 442.470 Punkten stehen die Flächen eines ehemaligen Gartenbaubetriebes am Wittgatt in Düsseldorf-Wittlaer (ca. 6 km nördlich des Flughafens) sowie das ca. 9,5 km südöstlich der Vorhabensfläche liegende Gebiet des ehemaligen Truppenübungsplatzes "Grütersaaper Weg" in Düsseldorf-Rath zur Verfügung.

7.1. Kompensationsmaßnahme Wittgatt Entsiegelung; Anlage einer Streuobstwiese und Extensivgrünland mit einer Blänke Auf einem ca. 7.800 m² großen Grundstück am Wittgatt 85, südlich des zu Wittlaer gehörenden Weilers Froschenteich, befindet sich ein ehemaliger Gärtnereibetrieb. Die Gewächshäuser der brach liegenden Gärtnerei sollen zum Teil abgerissen werden, ein Gewächshaus sowie die vorhandenen Wohngebäude bleiben bestehen. Für Kompensationszwecke steht somit eine ca. 2.800 m² große Fläche zur Verfügung. Diese Fläche kann entsiegelt werden (Rückbau der Gewächshäuser) und soll naturnah gestaltet und gepflegt werden. Als Zielbiotop wird eine Obstwiese sowie Extensivgrünland mit einer Blänke zur nachhaltigen Entwicklung und Unterhaltung eines arten- und strukturreichen Offenlandbiotops mit hoher Lebensraumfunktion im Verbund mit anschließenden Biotop-/Nutzungstypen angestrebt. Die Entsiegelung von Flächen trägt – zumindest in geringem Umfang – zum funktionalen Ausgleich von vorhabensbedingten Flächenversiegelungen bei. Die Anlage einer Streuobstwiese sowie von Extensivgrünland bewirkt eine Lebensraumaufwertung eines landwirtschaftlich geprägten Raumes. Der Gebäuderückbau und die Entwicklung von Extensivgrünland dienen der Verbesserung der Lebensverhältnisse besonders für wiesenbrütende Vogelarten und alle auf diesen landschaftstypischen Lebensraum angewiesenen Tier- und Pflanzenarten. Die Obstbäume tragen darüber hinaus zur landschaftlichen Einbindung des verbleibenden Gewächshauses bei. Durch Entsiegelung und Nutzungsextensivierung kommt es zudem zu einer Aufwertung der Bodenfunktionen. Um die in einem Tümpel auf der Nachbarfläche vorkommende Kreuzkrötenpopulation zu stärken, soll auf der Extensivwiese zudem eine flache Blänke angelegt werden, auf der zeitweise Niederschlagswasser einstaut. Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen vorgesehen: -

Entwicklung einer artenreichen Streuobstwiese durch das Anpflanzen von alten, regionaltypischen Obstsorten (Hochstämme) in einem Raster von ca. 12 x 15 m; Flächengröße ca. 1.400 m² 9 Stk. Obstbäume, Hochstamm StU 10-12, 3x v. m.Db. Sortenauswahl und Standortabpflockung in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde; bei Beweidung der Fläche Obstbäume mit Stamm-Verbisschutz schützen; keine weiteren Gehölzpflanzungen auf der Kompensationsfläche; bestehende Gehölze bleiben erhalten (bei Fällung Ersatzpflanzung standortheimischer Bäume in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde)

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-

Ansaat einer Wiesenfläche aus kräuterreichem Saatgut (Magerrasenmischung, in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde); dauerhafte Unterhaltungspflege: in den ersten 10 Standjahren jährlicher Erziehungsschnitt, in der Ertragsphase in dreibis fünfjährigem Turnus Erhaltungsschnitt; Ausfälle sind in der darauffolgenden Pflanzperiode zu ersetzen;

-

extensive Nutzung oder Pflege der Wiesenfläche: 2-mal jährliche Mahd (Abtransport des Mähguts) oder ausnahmsweise auch Mulchen, 1. Mahd nicht vor dem 15. Juni, keine Düngung, kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln; eine gezielte Düngung zur Artenoptimierung ist in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde möglich;

-

Ansaat einer Wiesenfläche aus kräuterreichem Saatgut (Magerrasenmischung): Flächengröße ca. 1.400 m² Anlage einer Blänke: Abschieben des Oberbodens auf einer Teilfläche von ca. 150 m² (Tiefe ca. 0,3 - 0,5 m)

Abb. 3:

Kompensationsmaßnahme Wittgatt

Versickerungsmulde / Blänke

Obstwiese

Magergrünland ca. 1.400 m²

ca. 1.400 m²

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7.2. Kompensationsmaßnahmen Grütersaaper Weg Als Kompensationsflächen sind weiterhin Flächen des ehemaligen Standortübungsplatzes beiderseits des Grütersaaper Weges vorgesehen. Mit Aufgabe der Bundeswehrkaserne an der Bergischen Landstraße ist der zugehörige Standortübungsplatz östlich des Aaper Waldes mit einer Flächengröße von über 200 ha aus der Nutzung gefallen. Aufgrund der extensiven Nutzung und ungestörten Entwicklung während der militärischen Nutzungen und auch in der Folgezeit weist das Gebiet in Teilbereichen hohe ökologische Qualitäten als Lebensraum für seltene und geschützte Tier- und Pflanzenarten auf. Um nach Aufgabe der militärischen Nutzung die Flächen als Freiflächen zu sichern und die öffentliche Zugänglichkeit weiterhin sicherzustellen, hat der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am 19.01.2011 die Aufstellung des Bebauungsplans 5981-001 "Beiderseits Grütersaaper Weg" und eine damit verbundene Anpassung des Flächennutzungsplans beschlossen. Zur Anpassung der Schutzausweisungen für Natur und Landschaft wurde gleichzeitig das 3. Landschaftsplanänderungsverfahren durchgeführt. Als Grundlage hierfür wurden ein floristisches und faunistisches Gutachten sowie ein Grünordnungsplan (BKR 2013) erstellt. Mit dem vorliegenden Kompensationskonzept sollen als Ausgleich für die Eingriffe im Zusammenhang mit dem Planfeststellungsverfahren Kapazitätserweiterung Flughafen Düsseldorf eine Reihe von Maßnahmen aus dem Grünordnungsplan (GOP) umgesetzt werden. Die Vegetationsaufnahmen ergaben, dass die ausgedehnten Grünlandflächen zwar ein hohes standörtliches Potenzial besitzen, größtenteils aber dennoch eine relativ artenarme Ausprägung aufweisen. Zur Aufwertung der Grünlandflächen ist daher – in Übereinstimmung mit dem Grünordnungsplan – als Kompensation der Eingriffe für das Vorhaben der Kapazitätserweiterung Flughafen Düsseldorf geplant, auf größeren Teilflächen im Süden des Plangebiets eine Mahdgutübertragung (oder Heumulchauftrag1) von artenreichen Wiesen regionaler Herkunft vorzunehmen und diese Flächen dauerhaft einer extensiven Grünlandbewirtschaftung zuzuführen. Kompensationsziel ist es, die derzeit mäßig artenreichen Wiesen in gut ausgebildete, artenreiche Magerwiesen zu überführen und eine dauerhafte extensive Nutzung zu sichern. Ergänzend werden entlang vorhandener Wege zur Belebung der Landschaft Anpflanzungen von Baumreihen vorgenommen. Weiterhin sollen kleinflächig Aufforstungen zur Ergänzung vorhandener Waldbestände und zur Entwicklung weiterer naturnaher Waldflächen vorgenommen werden. Schließlich ist auch geplant, vorhandene Nadelmischwälder im Zuge eines Waldumbaus in naturnahe, standorttypische Laubwälder umzuwandeln. Die Maßnahmen des vorliegenden Kompensationskonzeptes konzentrieren sich auf den Teilbereich südlich des Grütersaaper Weges und umfassen in der Summe eine Fläche von ca. 39,3 ha. Das langfristige Nutzungs- und Pflegekonzept ist im Folgenden dargestellt; im Detail ist es ggf. noch weiter zu konkretisieren und mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als Eigentümer sowie den derzeitigen Pächtern bzw. künftigen Nutzern abzustimmen. Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

1

Die genaue Methode der Übertragung ist in Abhängigkeit von der Spenderfläche und dem Zeitpunkt der Maßnahme mit der ULB abzustimmen

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7.2.1. Aufwertung von Grünlandflächen (Maßnahmen M1 und M2) Maßnahmen M1a bis M1d – Extensivweide und Mahdgutübertragung Flächengröße: ca. 114.358 m² (M1a: ca. 25.950 m²; M1b: ca. 10.619 m²; M1c: ca. 24.884 m²; M1d: ca. 52.905 m²) - Mahdgutübertragung von geeigneten Spenderflächen regionaler Herkunft auf einer Fläche von zusammen ca. 11,4 ha zur Erhöhung der Artenvielfalt speziell im Bereich der Magerkeitszeiger; Als Spenderflächen für die Mahdgutübertragung mit autochthonem Saatgut kommen bspw. Deichflächen in der Rheinaue (z. B. Himmelgeist) in Betracht. Der optimale Gewinnungszeitraum ist während oder kurz nach dem ersten Heuschnitt im Juli. Die Ausbringmenge beträgt 100 g Heu/m². Dies entspricht einem Verhältnis von Spender- zu Empfängerfläche von 1 : 1 bis 1 : 2. Der Erfolg der Maßnahme soll durch ein Monitoring (Entwicklungskontrolle alle 3 Jahre) überprüft werden. - Extensive Beweidung (zusammen mit Maßnahme M1e) Extensive Beweidung mit maximal 1,4 Großvieheinheiten* / ha (d. h. beispielsweise max. 24 Rinder auf der Gesamtfläche M1a-e). Keine Düngung, kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (sofern im Rahmen des Monitoring die Notwendigkeit einer Düngung erkannt wird, ist diese in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde in moderatem Umfang zulässig). Einmalige Mahd nach dem 30.06. mit leichten Mähgeräten möglich (alternierend auf zwei Teilflächen; Mähgut abtransportieren); eine Mahd soll insbesondere dann erfolgen, wenn nicht verbissene Arten (wie Distel oder Brennnessel) zu hohe Dominanzen entwickeln. Durch die Einzäunung und extensive Beweidung wird die derzeit erhebliche Störung der Grünlandfläche und Feuchtbiotope durch Spaziergänger und insbesondere Hundehalter vermieden, so dass eine ungestörte Entwicklung der Fläche als Extensivgrünland möglich wird. Maßnahme M1e – extensive Waldweide Flächengröße ca. 57.990 m² - Extensive Beweidung (zusammen mit Maßnahmen M1a-d); Extensive Beweidung mit maximal 1,4 Großvieheinheiten* / ha (d. h. beispielsweise max. 24 Rinder auf der Gesamtfläche M1a-e). Die Waldfläche 'Langer Busch' südlich des Segelflugplatzes wird in die Umzäunung der extensiven Weideflächen mit einbezogen. Der Wald dient dem Weidevieh als Unterstand. Durch die extensive Waldbeweidung kommt es zu einer Entwicklung in Richtung der historischen Waldnutzungsform des Hutewaldes mit einer Auflichtung der Gehölzbestände bzw. Offenhalten vorhandener Lichtungen und dadurch zu einer Förderung des Artenund Biotoppotenzials. _______________________________ * Umrechnungsschlüssel Großvieheinheiten (GVE) gem. Statistischem Bundesamt: Kälber und Jungrinder: Rinder 1 Jahr bis unter 2 Jahre Rinder 2 Jahre und älter einschl. Kühe Pferde unter 3 Jahre Pferde über 3 Jahre Mutterschafe einschl. Milchschafe Schafe unter 1 Jahr Schafböcke zur Zucht und andere Schafe Ziegen

0,3 GVE 0,7 GVE 1,0 GVE 0,7 GVE 1,1 GVE 0,1 GVE 0,05 GVE 0,1 GVE 0,08 GVE

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Größere vorhandene unbewaldete Freiflächen innerhalb des Waldbestandes und Windwurfflächen sollen zuvor mit Einzelbäumen im lockeren Waldverband bepflanzt werden: Baumart: Quercus petraea (Traubeneiche) Pflanzqualität: Hochstämme 12-14, 3x verpfl., m.DB. Pflanzabstand: ca. 15 m Einzelbaumschutz (rindviehsicher) Die Umzäunung der Maßnahmenflächen M1a-e (insges. ca. 17,2 ha) soll landschaftsgerecht und optisch durchlässig gestaltet werden (Stacheldrahtzaun mit Elektrolitze nach innen; Holzpfähle, Abstand ca. 8 m). An dem zwischen den Maßnahmenflächen M1b/M1d und M1c verlaufenden Weg sind zwei Viehgitter anzubringen. Der die Maßnahmenfläche M1c querende Weg ist mit zwei Durchfahrtstoren für den Stadtentwässerungsbetrieb zu seiner Anlage zu versehen.

Maßnahmen M2a und 2b – Extensivwiese oder Mähweide und Mahdgutübertragung Flächengröße: ca. 122.755 m² (M2a: ca. 108.155 m²; M2b: ca. 14.600 m²) -

-

-

Mahdgutübertragung von geeigneten Spenderflächen regionaler Herkunft auf zwei Teilflächen von zusammen ca. 12,6 ha zur Erhöhung der Artenvielfalt speziell im Bereich der Magerkeitszeiger; Als Spenderflächen für die Mahdgutübertragung mit autochthonem Saatgut kommen bspw. Deichflächen in der Rheinaue (z. B. Himmelgeist) in Betracht. Der optimale Gewinnungszeitraum ist mit dem ersten Heuschnitt im Juli. Die Ausbringmenge beträgt 100 g Heu/m². Dies entspricht einem Verhältnis von Spender- zu Empfängerfläche von 1 : 1 bis 1 : 2. Der Erfolg der Maßnahme soll durch ein Monitoring (Entwicklungskontrolle alle 3 Jahre) überprüft werden. Extensive Mahd (ein- oder zweischürig): erste Mahd nach dem 30.06., zweite Mahd nach dem 15.09., mit leichten Mähgeräten (Mähgut abtransportieren).

oder: -

Extensive Beweidung mit Schafen mit maximal 1,4 Großvieheinheiten / ha (d. h. max. 150 Schafe auf der Gesamtfläche) ab 15. April bis Oktober. Einmalige Mahd nach dem 30.06. mit leichten Mähgeräten möglich (Mähgut abtransportieren); eine Mahd soll insbesondere dann erfolgen, wenn nicht verbissene Arten (wie Distel oder Brennnessel) zu hohe Dominanzen entwickeln. Keine Düngung, kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (sofern im Rahmen des Monitoring die Notwendigkeit einer Düngung erkannt wird, ist diese in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde in moderatem Umfang zulässig).

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7.2.2. Flächige Anpflanzungen und Aufforstungen Maßnahmen M3a, M3b und M3f Flächengröße ca. 28.742 m² (M3a: ca. 7.961 m²; M3b: ca. 17.481 m²; M3f: ca. 3.300 m³) -

Bepflanzung mit standortheimischen Laubholzarten; Bepflanzung mit Sträuchern und Bäumen 2. Ordnung, um eine Verschattung der nördlich angrenzenden Wiesenflächen zu minimieren; nach Norden jeweils breiter Waldrand. Die Flächen sind zu 30 % mit Bäumen und zu 70 % mit Sträuchern zu bepflanzen.

Es sind folgende Baum- und Straucharten zu verwenden (zu gleichen Anteilen): Bäume:

Acer campestre Sorbus aucuparia

Sträucher: Cornus sanguinea Crataegus monogyna Lonicera xylosteum Sambucus racemosa

Feldahorn Eberesche

Roter Hartriegel Weißdorn Rote Heckenkirsche Trauben-Holunder

Pflanzqualität: Sträucher: 80-100, verpfl., o.B. Pflanz- und Reihenabstand: 1,5 m Waldrandentwicklung: Staudensaum 2 m; in den 5 Außenreihen nach Norden (Nordwesten, Nordosten) nur Sträucher. Sträucher in Trupps von 40-50 Pflanzen derselben Art. Verwendung von herkunftsgerechtem Pflanzgut aus der Region. Kulturen vor Wildverbiss schützen (Wildschutzzaun). Maßnahme M3c Flächengröße ca. 12.083 m² -

Bepflanzung mit standortheimischen Laubholzarten; Nach Norden breiter Waldrand mit Sträuchern und Bäumen 2. Ordnung, um eine Verschattung der nördlich angrenzenden Wiesenflächen zu minimieren. Aufforstung mit Buchen und Hainbuchen; mit Schlagschatten ist aufgrund der Lage im Gelände (nach Norden ansteigend) und des breiten Waldrandes nicht zu rechnen. Die Flächen sind zu 30 % mit Bäumen und zu 70 % mit Sträuchern zu bepflanzen.

Es sind folgende Baum- und Straucharten zu verwenden (zu gleichen Anteilen): Bäume:

6. + 7. Außenreihe nach Norden Malus, Pyrus Wildobst sonst: Rotbuche Hainbuche

Fagus sylvatica Carpinus betulus

Sträucher: Cornus sanguinea Crataegus monogyna

Roter Hartriegel Weißdorn

Euonymus europaeus Lonicera xylosteum Prunus spinosa Rosa canina Sambucus racemosa Viburnum opulus

Pfaffenhütchen Rote Heckenkirsche Schlehe Hunds-Rose Trauben-Holunder Gemeiner Schneeball

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Pflanzqualität: Sträucher: 80-100, verpfl., o.B. Pflanz- und Reihenabstand: 1,5 m Waldrandentwicklung: Staudensaum 2 m; in den 5 Außenreihen nach Norden nur Sträucher, 6. + 7. Reihe mit Wildobst. Sträucher in Trupps von 40-50 Pflanzen derselben Art. Verwendung von herkunftsgerechtem Pflanzgut aus der Region. Kulturen vor Wildverbiss schützen (Wildschutzzaun). Maßnahmen M3d und M3e Flächengröße ca. 11.605 m² (M3d: ca. 6.878 m²; M3e: 4.727 m²) -

Aufforstung mit standortheimischen Laubholzarten; Im Norden schließt an die Maßnahmenflächen der Grütersaaper Weg bzw. Wald an, negativer Schlagschatten kann somit ausgeschlossen werden. Es sind folgende Baumarten zu verwenden: Bäume:

Carpinus betulus Quercus robur

Hainbuche Stieleiche

ca. 20 % ca. 80 %

Pflanzqualität: Jungpflanzen/Forstware 60-100, o.B. Pflanzmethode: Trupp- und Stützpunktbepflanzung (Gruppen von ca. 20 Eichen und 10 Begleitpflanzen pro Trupp) Reihenabstand: 2,0 m; Pflanzabstand in der Reihe 1,0 m Waldrandentwicklung: Staudensaum 2 m; in den 2 Außenreihen nach Norden Sträucher in Trupps von 5-10 Pflanzen derselben Art. 2 Außenreihen (zu gleichen Anteilen): Sträucher: Crataegus monogyna Lonicera xylosteum Prunus spinosa Rosa canina

Weißdorn Rote Heckenkirsche Schlehe Hundsrose

Sträucher: 80-100, verpfl., o.B. 3. + 4. Außenreihe zusätzlich: Malus, Pyrus

Wildobst

Verwendung von herkunftsgerechtem Pflanzgut aus der Region Kulturen vor Wildverbiss schützen (Wildschutzzaun).

7.2.3. Waldumbau Maßnahme M4a - M4c Flächengröße ca. 19.640 m² (M4a: ca. 14.259 m²; M4b: ca. 13.600 m²; M4c: ca. 4.021 m²) -

Umbau von Laubwald mit Nadelbaumarten bzw. von Nadelmischwald in naturnahen, standortgerechten Laubwald: Entnahme vorhandener Nadelgehölze; die Freiflächen sind mit standortheimischen Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen.

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Pflanzqualität: Jungpflanzen/Forstware 60-100, o.B., Sträucher: 80-100, verpfl., o.B. Pflanz- und Reihenabstand: 1,5 m Kulturen vor Wildverbiss schützen Bäume:

Fagus sylvatica Carpinus betulus

Rotbuche Hainbuche

Sträucher:

Crataegus monogyna Euonymus europaeus Lonicera xylosteum Viburnum opulus Malus, Pyrus

Weißdorn Pfaffenhütchen Rote Heckenkirsche Gemeiner Schneeball Wildobst (M4b)

ca. 80 % ca. 20 %

7.2.4. Anpflanzung von Baumreihen Maßnahmen M5a und M5b -

Anpflanzung von aufgelockerten Baumreihen mit großkronigen, heimischen Laubbaumarten entlang von Wegen; Länge ca. 550 m (M5a) und 500 m (M5b) Anpflanzung nicht streng linear in regelmäßigen Abständen, sondern "clusterartig" in lockeren Gruppen von 2-6 Bäumen gleicher Baumarten innerhalb von Pflanzstreifen von ca. 5-10 m Breite Es sind folgende Baumarten zu verwenden (zu etwa gleichen Anteilen): Bäume:

Quercus petraea Quercus robur Tilia cordata

Traubeneiche Stieleiche Winterlinde

Pflanzqualität: Hochstämme, 3x verpfl., 18-20, m.DB. ca. 55 Stk. (M5a) bzw. ca. 40 Stk. (M5b) Pflanzabstand in den Clustern ca. 6-10 m; unterschiedlich große Lücken zwischen den Clustern belassen. Verwendung von herkunftsgerechtem Pflanzgut aus der Region; Verbissschutz. Extensive Mahd der Fläche (ein- oder zweischürig): erste Mahd nach dem 30.06., zweite Mahd nach dem 15.09., mit leichten Mähgeräten (Mähgut abtransportieren). Eine dauerhafte Pflege aller Flächen ist vertraglich zu sichern.

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7.3. Kompensationsnachweis / Ergebnis Kompensationsmaßnahme Wittgatt: Als Ausgangsbiotop wird für die Kompensationsfläche Wittgatt größtenteils Versiegelungsfläche (Gewächshäuser; Biotoptyp VF0, Biotopwert 0) veranschlagt. Auf ca. 300 m² der Gesamtfläche sind randlich ruderale Säume und Wege (Biotopwert 2) vorhanden. Im Planzustand werden Streuobstwiese (HK2, Biotopwert 6), artenreiches Magergrünland (ED, Biotopwert 5) und für die Blänke Feuchtgrünland (EE3, Biotopwert 5) angesetzt. Aufgrund der Flächenentsiegelung werden gemäß "Numerischer Bewertung für die Eingriffsregelung" (Nr. 2.2 der Bewertung) die Zielbiotopwerte verdoppelt. Tab 6:

Biotopaufwertung Kompensationsfläche Wittgatt

Biotoptyp

Fläche

Grundwert

Biotopwert

Biotopwert Bestand: Versiegelungsflächen Ruderale Säume, Wege Summe

2.400 m²

0

0

400 m²

2

800

2.800 m²

800

Biotopwert Planung: Artenreiches Magergrünland (ED)

1.250 m²

10*

12.500

150 m²

10*

1.500

Streuobstwiese (HK2)

1.400 m²

12*

16.800

Summe

2.800 m²

Blänke (Feuchtgrünland, EE3)

Differenz (= Biotopaufwertung)

30.800 30.000

* Bei einer Entsiegelung von Flächen durch vollständiges Abtragen und Entsorgung des Materials ab einer Flächengröße von 0,1 ha (Mindestbreite 3,0 m), sofern die Maßnahme Teil eines planerischen Gesamtkonzeptes (z. B. Landschaftspflegerischer Begleitplan) ist, kommt gemäß Numerischer Bewertung für die Eingriffsregelung eine Verdoppelung des Zielwertes zum Tragen

Auf der Kompensationsfläche Wittgatt kann eine Biotopaufwertung von 30.000 Punkten erzielt werden. Kompensationsmaßnahme Grütersaaper Weg: Die Grundlage der Aufwertungsbilanzierung für die vorgesehenen Maßnahmen bildet die Bestandsaufnahme und Bilanz des Grünordnungsplans (BKR 2014), wobei im Einzelfall Flächenanpassungen und auch Anpassungen in der Bewertung bei zwischenzeitlich erfolgten Nutzungsänderungen in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde vorgenommen wurden. Ausgangsbiotope sind Intensivweiden, Magerwiesen und Grünlandbrachen in unterschiedlicher Ausprägung. Es werden Grundwerte zwischen 3 und 7 veranschlagt (Tab. 7). Es können bei den vorgesehenen Maßnahmen je nach Ausgangsbiotop und Maßnahme 0,5 bis 2 Biotopwertpunkte Aufwertung angerechnet werden.

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Tab. 7:

Biotopaufwertung Kompensationsfläche ehem. Standortübungsplatz Grütersaaper Weg

Maßnah- MaßnahFlächenmen-Nr. men-Nr. größe gem. GOP* M1a

G5

M1b

G11

Grund- Maßnahme wert A

Zielbiotop

Koppelweide, extensiv; Mahdgutübertragung

ED0, veg2 Magergrünland

Koppelweide, extensiv; Mahdgutübertragung

ED0, veg2 Magergrünland

Koppelweide, extensiv; Mahdgutübertragung

ED0, veg2 Magergrünland

Grundwert P

Aufwertung

Biotoppunkte Aufwertung

6

2

51.900

6

1

8.989

6

2

3.260

6

1

3.017

6

1

10.860

5,5

0,5

5.504

EB0 Fettweide

4

8.989 m²

ED0 Magergrünland

5

1.630 m²

EB0 Fettweide

4

G9

3.017 m²

EE0 Grünlandbrache**

5

G10

10.860 m²

5

-

11.007 m²

EE0 Grünlandbrache** ED1 Magerwiese (mit Gehölzgruppen)

M1d

-

52.905 m²

EB0 Fettweide, diverse andere (Feuchtbiotope, Gehölze, Säume)

3-7

Koppelweide, extensiv

Erhalt, Sicherung; Unterbindung Störwirkungen

divers

0,5

26.453

M1e

-

57.990 m²

AD0 Birkenwald und diverse andere (Säume u. a.)

3-7

Koppelweide, extensiv (Waldweide)

Aufgelichteter Bestand; Unterbindung Störwirkungen

divers

0,5

28.995

G3

79.442 m² ED0 Magergrünland

5

Mähwiese, extensiv; Mahdgutübertragung

ED1, veg2 Magerwiese

6

1

M1c

25.950 m²

Biotoptyp

M2a G6

28.713 m²

M2b

-

14.600 m²

M3a

A9

M3b

A10

5

79.442 28.713

EB0 Fettweide

4

Mähwiese, extensiv; Mahdgutübertragung

ED1, veg2 Magerwiese

6

2

29.200

7.961 m²

ED0 Magergrünland

5

Flächige Gehölzpflanzung

AR1Ahorn-Mischwald / AV0 Waldrand

6

1

7.961

17.481 m²

ED0 Magergrünland

5

Aufforstung

AR1Ahorn-Mischwald / AV0 Waldrand

6

1

17.481

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6.899 m² M3c

A7

EB2 Mähweide

4

4.886 m²

EE0 Grünlandbrache

5

298 m²

KA5 Neophytensaum

3

6.878 m²

EB0 Fettweide

4

2.799 m²

EC2b Feuchtweide

6

1.928 m²

EB0 Fettweide

4

EB0 Fettweide

Aufforstung

AB1 Buchen-Mischwald / AV0 Waldrand

6

2

13.798

1

4.886

3

894

2

13.756

0

0

2

3.856

Aufforstung

AB3 Eichen-Mischwald / AV0 Waldrand

6

Aufforstung

AB3 Eichen-Mischwald/ AV0 Waldrand

6

4

Aufforstung

AR1Ahorn-Mischwald / AV0 Waldrand

6

2

6.600

AA4 Buchenwald mit Nadelbaumarten

5

Waldumbau

Buchenwald mit Edellaubhölzern (AA2)

6

1

14.259

13.600m²

AR1 Ahornmischwald mit Nadelbaumarten

5

Waldumbau

Buchenwald mit Edellaubhölzern (AA2)

6

1

13.600

4.021 m²

AJ0 Fichtenwald

4

Waldumbau

Buchenwald mit Edellaubhölzern (AA2)

6

2

8.042

3

22.431

4

BF1 Baumreihe Anpflanzung Baumreihe ED0, veg2 Magergrünland

7

EB0 Fettweide

6

2

7.470

1

4.724

6

BF1 Baumreihe Anpflanzung Baumreihe EC0, veg2 Feuchtgrünland

7

EC1 Feuchtwiese

6

0

0

M3d

A6

M3e

A5

M3f

-

3.300 m²

M4a

U3

14.259 m²

M4b

-

M4c

U1

M5a

B3

M5b

B4

Summe

Summe

7.477 m² 3.735 m² 4.724 m² 2.360 m² 397.709 m²

* Grünordnungsplan (BKR 2014) ** die Fläche ist zwischenzeitlich brachgefallen

Auf den Kompensationsflächen Grütersaaper Weg wird eine Biotopaufwertung von 416.091 Punkten erzielt.

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416.091

Gesamtbewertung: Mit diesen beiden Maßnahmen wird eine Aufwertung von insgesamt 446.091 Punkten erreicht. Nach Durchführung dieser Maßnahmen ist die Eingriffs-/Ausgleichs-Bilanz des Vorhabens im naturschutzfachlichen Sinne (Kompensationsbedarf: 442.470 Punkte) positiv und das Vorhaben damit kompensiert. Insgesamt liegen somit nach Umsetzung aller vorgesehenen Maßnahmen keine erheblichen, nachteiligen Auswirkungen auf Biotope und Lebensräume sowie auf die übrigen Elemente des Naturhaushalts und das Landschaftsbild vor. Den Anforderungen an den Erhalt der biologischen Vielfalt kann damit ebenfalls Rechnung getragen werden.

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8. Literatur- und Quellenverzeichnis Gesetze, Normen und Richtlinien BUNDESMINISTER FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT (2009): Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.08.2013 (BGBl. I S. 3154) m.W.v. 15.08.2013. BUNDESMINISTER FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT (2009): Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten – Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV). Vom 16. Februar 2005 (BGBl. I Nr. 11 v. 24.2.2005 S.258; ber. 18.3.2005 S. 896), die zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95) geändert worden ist. EUROPÄISCHES PARLAMENT UND RAT DER EUROPÄISCHEN UNION (2009): Richtlinie 2009/147/EG des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten („Vogelschutzrichtlinie“) (Abl. EG Nr. L 20/7 vom 26.01.2010). EUROPÄISCHES PARLAMENT UND RAT DER EUROPÄISCHEN UNION (1997): Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen („FFH-Richtlinie“) (Abl. EG Nr. L 206 S. 7), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/105/EG v. 20. November 2006 (Abl. EG Nr. L 363 S. 368). LÄNDERAUSSCHUSS FÜR IMMISSIONSSCHUTZ (LAI) (2000): Hinweise zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen (Licht-Richtlinie). Beschluss des Länderausschusses für Immissionsschutz vom 10. Mai 2000. MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (MULNV NRW) (2007): Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NW) des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 5. Juli 2007, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 16. März 2010 (GV. NRW. S. 185)

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Projektbezogene Quellen und Literatur ACCON ENVIRONMENTAL CONSULTANTS (2014): Flug- und Bodenlärmgutachten. Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – erstellt im Auftrag der Flughafen Düsseldorf GmbH. Greifenberg. BIBBY, C.J., BURGESS, N.D. & D.A. HILL (1995): Methoden der Feldornithologie – Bestandserfassung in der Praxis. Neumann Verlag Radebeul. BKR AACHEN, CASTRO & HINZEN STADTPLANER, UMWELTPLANER (2014): Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Nr. 5981/001 "Beiderseits Grütersaaper Weg". 13.11.2014, Aachen. BURRICHTER, E., POTT, R., FURCH, H. (1988): Die potentielle natürliche Vegetation. - Geographisch-landeskundlicher Atlas von Westfalen, 4. Lfg. - Atlasblatt und Begleittext, Münster. DOG (1995): Qualitätsstandards für den Gebrauch vogelkundlicher Daten in raumbedeutsamen Planungen.- NFN Medien-Service Natur; Minden. GEOLOGISCHER DIENST (GD) NW (2004): Digitale Bodenkarte für Nordrhein-Westfalen (1:50.000). GEOLOGISCHER DIENST (GD) DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (2004): Digitale Bodenkarte im Maßstab 1:50.000 (BK50) NRW (Blatt L 4706 Düsseldorf) mit Auskunftssystem "Schutzwürdige Böden", Krefeld. EISENBEIS, G. (2008): Straßenbeleuchtung und Umwelt Vergleichende Untersuchung zum Anflugverhalten von an Straßenleuchten Insekten am Fleher Deich in Düsseldorf. Vom NABU veröffentlichte Präsentation der Ergebnisse. http://www.nabu.de/stadtbeleuchtung/cd-rom/Inhalte/PDF/H3-7.pdf FROELICH & SPORBECK (2009A): Flughafen Düsseldorf International – Ersatz Vorfeld West – Umweltverträglichkeitsstudie (UVS), erstellt im Auftrag der Flughafen Düsseldorf GmbH, Bochum. FROELICH & SPORBECK (2009B): Flughafen Düsseldorf International – Ersatz Vorfeld West – Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, erstellt im Auftrag der Flughafen Düsseldorf GmbH, Bochum. FROELICH & SPORBECK (2011A): Photovoltaikanlage Airport Düsseldorf – Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP), erstellt im Auftrag der Grünwerke GmbH, Bochum.

Seite 48/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan

FROELICH & SPORBECK (2011B): Photovoltaikanlage Airport Düsseldorf – Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, erstellt im Auftrag der Grünwerke GmbH, Bochum. FROELICH & SPORBECK (2012A): Flughafen Düsseldorf International – Feuerwehrrettungswege – Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag – erstellt im Auftrag der Flughafen Düsseldorf GmbH, Bochum. FROELICH & SPORBECK (2012B): Flughafen Düsseldorf International – Feuerwehrrettungswege – Landschaftspflegerischer Begleitplan – erstellt im Auftrag der Flughafen Düsseldorf GmbH, Bochum. FROELICH & SPORBECK (2012C): Flughafen Düsseldorf International – Ersatz Vorfeld West – Aktualisierter Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP), erstellt im Auftrag der Flughafen Düsseldorf GmbH, Bochum. FROELICH & SPORBECK (2013): Monitoring von Brutvogelarten im Bereich von Photovoltaikanlage Airport Düsseldorf; erstellt im Auftrag der Grünwerke GmbH, Düsseldorf. Bochum. FROELICH & SPORBECK (2014): Flughafen Düsseldorf. Floristische Kartierungen 2014. Erstellt durch: FAUNISTISCHE GUTACHTEN DIPL.-GEOGR. M. SCHWARTZE, W ARENDORF. Erstellt im Auftrag der Flughafen Düsseldorf GmbH, Bochum. HILD, J. (2001): Zur potentiellen Erhöhung des Vogelschlagrisikos infolge Zunahme der Anzahl von Flugbewegungen am Flughafen Düsseldorf International; im Auftrag der Flughafen Düsseldorf GmbH. Traben-Trarbach 2001. HILD, J. (2008): Beitrag zur Avifauna des Flughafens Düsseldorf; im Auftrag der Flughafen Düsseldorf GmbH. Brüggen 2008. HUEMER, P., KÜHTREIBER, H., TARMANN, G.: Anlockwirkung moderner Leuchtmittel auf nachtaktive Insekten Ergebnisse einer Feldstudie in Tirol. Innsbruck 2010. INGENIEUR CONSULT GEOTECHNIK ICG (2012A): Flughafen Düsseldorf International / BV Feuerwehr-Rettungswege – Baugrunduntersuchung – Geotechnischer Bericht, erstellt im Auftrag der Flughafen Düsseldorf GmbH, Düsseldorf.

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INGENIEUR CONSULT GEOTECHNIK ICG (2012B): Flughafen Düsseldorf International / BV Feuerwehr-Rettungswege – Ergänzende Baugrund und Altlastenuntersuchung, erstellt im Auftrag der Flughafen Düsseldorf GmbH, Düsseldorf. INGENIEUR CONSULT GEOTECHNIK ICG (2012C): Flughafen Düsseldorf International / BV Feuerwehr-Rettungswege / Zentraler Flughafenbereich zwischen Feuerwache Nord und Rollbahn M – Chemische Untersuchung des Oberbodens und des unterlagernden Bodens, erst. i. A. d. Flughafen Düsseldorf GmbH. IRP RADEMACHER + PARTNER INGENIEURBERATUNG (2008): Ersatzmaßnahme Vorfeld West – Entwässerungsplanung 1. Bauabschnitt, erstellt im Auftrag der Flughafen Düsseldorf GmbH, Düsseldorf LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN (LANUV NRW) (2008): Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW, Recklinghausen. LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN (LANUV NRW) (2008): Biotopkataster der Schutzwürdigen Biotope in NRW, Recklinghausen. MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (MKULNV NRW) (2010): Fachinformationssystem (FIS): Schutzgebiete und Schutzausweisungen; http://www.lanuv.nrw.de/service/infosysteme.htm MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (MKULNV NRW) (2010): NRW Umweltdaten vor Ort; http://www.uvo.nrw.de STADT DÜSSELDORF, UMWELTAMT (HRSG.)(1995): Klimaanalyse für die Landeshauptstadt Düsseldorf – Umweltamt der Stadt Düsseldorf; erarbeitet durch Kommunalverband Ruhrgebiet (KVR) (heute RVR), Abteilung für Stadtklimatologie, Essen. STADT DÜSSELDORF, UMWELTAMT (1998): Düsseldorfer Stadtrecht – Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes "Bockum, Wittlaer, Kaiserswerth und Wittlaer-Werth" der Stadtwerke Duisburg AG (Wasserwerksbetriebe) – Wasserschutzgebietverordnung (WSGVo) (Stand: November 1998), Düsseldorf.

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STADT DÜSSELDORF, UMWELTAMT (2010): Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes "Am Staad" der Stadtwerke Düsseldorf AG (SWD) – Wasserschutzgebietverordnung (WSGVo) vom 29.01.2010, Stadt Düsseldorf. STADT DÜSSELDORF, UMWELTAMT (HRSG.)(2012): Klimaanalyse – Planungshinweiskarte für die Landeshauptstadt Düsseldorf. Umweltamt der Stadt Düsseldorf; Autoren: STEINRÜCKE, M. & J. EGGENSTEIN, Düsseldorf. SÜDBECK, P., ANDRETZKE, H., FISCHER, S., GEDEON, K., SCHIKORE, T. SCHRÖDER, K. & SUDFELDT, C. (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. - Radolfzell, 792 S. TILLMANNS UND PARTNER GMBH (1998): Nutzungsrecherche und Erstbewertung für das Gelände der Flughafen Düsseldorf GmbH; erstellt im Auftrag der Flughafen Düsseldorf GmbH. Düsseldorf. TRAUTMANN, W. (1972): Vegetation (Potentielle natürliche Vegetation) – Deutscher Planungsatlas Band I: Nordrhein-Westfalen Lieferung 3; in Veröffentlichungen der Akademie für Raumforschung und Landesplanung, Bonn.

Seite 51/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan

Anlage 1 Vegetationsaufnahmen

Die Begehung der Grünlandflächen fand am 08.07.2013 statt. Vegetationsaufnahmen nach BRAUN-BLANQUET. Dabei gilt: + 1 2 3 4 5

= spärlich mit sehr geringem Deckungsgrad (< 1%) = 1-4% = 5 - 24 % = 25 - 49 % = 50 - 74 % = 75 - 100 %

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Vegetationsaufnahme 1: Grünland zwischen Vorfeld West und Hauptrollbahn M (P1) Größe: 25 m², Juli 2013

Deckung

Art

3

Potentilla reptans (Kriechendes Fingerkraut)

2b

Medicago lupulina (Hopfenklee)

2b

Lolium perenne (Deutsches Weidelgras)

2a

Festuca rubra agg. (Rotschwingel)

1

Achillea millefolium (Schafgarbe)

1

Trifolium repens (Weißklee)

1

Plantago lanceolata (Spitzwegerich)

1

Trifolium campestre (Feldklee)

+

Cirsium arvense (Ackerkratzdistel)

+

Silene alba (Weiße Lichtnelke)

1

Cerastium holosteoides (Gemeines Hornkraut)

1

Agrostis capillaris (Rotes Straußgras)

1

Geranium pusillum (Kleiner Storchschnabel)

1

Bellis perennis (Gänseblümchen)

+

Crepis capillaris (Grüner Pippau)

+

Holcus lanatus (Wolliges Honiggras)

Kennarten: keine Magerkeitszeiger: keine Wert: 2

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Vegetationsaufnahme 2: Grünland zwischen Vorfeld West und Hauptrollbahn M (P2) Größe: 25 m², Juli 2013

Deckung

Art

+

Dactylis glomerata (Wiesenknäuelgras)

2a

Trifolium repens (Weißklee)

2a

Lolium perenne (Deutsches Weidelgras)

+

Crepis capillaris (Grüner Pippau)

+

Daucus carota (Wilde Möhre)

1

Holcus lanatus (Wolliges Honiggras)

2a

Bromus hordeaceus (Weiche Trespe)

1

Cerastium holosteoides (Gemeines Hornkraut)

+

Stellaria graminea (Gras-Sternmiere)

+

Galium album agg. (Wiesenlabkraut)

+

Centaurea jacea (Wiesenflockenblume)

+

Achillea millefolium (Schafgarbe)

2b

Potentilla reptans (Kriechendes Fingerkraut)

1

Geranium molle (Weicher Storchschnabel)

+

Leucanthemum vulgare agg. (Wiesenmargerite)

2b

Poa angustifolia (Schmalblättriges Wiesenrispengras)

1

Agrostis capillaris (Rotes Straußgras)

Kennarten mit frequentem Vorkommen: keine Magerkeitszeiger mit frequentem Vorkommen: keine Mehrere Kennarten in geringer Deckung Wert: 3

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Vegetationsaufnahme 3: Grünland zwischen Vorfeld West und Hauptrollbahn M (P3) Größe: 25 m², Juli 2013

Deckung

Art

2a

Crepis capillaris (Grüner Pippau)

+

Plantago lanceolata (Spitzwegerich)

1

Trifolium repens (Weißklee)

1

Phleum pratense (Wiesenlieschgras)

2b

Medicago lupulina (Hopfenklee)

+

Daucus carota (Wilde Möhre)

+

Arenaria serpyllifolia (Quendelsandkraut)

+

Bellis perennis (Gänseblümchen)

2a

Festuca rubra (Rotschwingel)

1

Lolium perenne (Deutsches Weidelgras)

+

Galium album agg. (Wiesenlabkraut)

+

Hypericum perforatum (Echtes Johanniskraut)

+

Achillea millefolium (Schafgarbe)

1

Bromus hordeaceus (Weiche Trespe)

1

Agrostis capillaris (Rotes Straußgras)

+

Senecio jacobaea (Jakobskreuzkraut)

1

Poa angustifolia (Schmalblättriges Wiesenrispengras)

1

Holcus lanatus (Wolliges Honiggras)

+

Arrhenatherum elatius (Glatthafer)

Kennarten mit frequentem Vorkommen: keine Magerkeitszeiger mit frequentem Vorkommen: keine Mehrere Kennarten in geringer Deckung Wert: 3

Seite 55/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan – Anhang

Vegetationsaufnahme 4: Grünland zwischen Vorfeld West und Hauptrollbahn M (P4) Größe: 25 m², Juli 2013

Deckung

Art

+

Arrhenatherum elatius (Glatthafer)

1

Crepis capillaris (Grüner Pippau)

1

Plantago lanceolata (Spitzwegerich)

1

Achillea millefolium (Schafgarbe)

+

Cirsium arvense (Ackerkratzdistel)

2b

Trifolium repens (Weißklee)

+

Vicia tetrasperma (Viersamige Wicke)

+

Leucanthemum vulgare agg. (Wiesenmargerite)

1

Potentilla reptans (Kriechendes Fingerkraut)

1

Medicago lupulina (Hopfenklee)

2a

Phleum pratense (Wiesenlieschgras)

+

Daucus carota (Wilde Möhre)

1

Trifolium campestre (Feldklee)

1

Poa angustifolia (Schmalblättriges Wiesenrispengras)

1

Agrostis capillaris (Rotes Straußgras)

2a

Lolium perenne (Deutsches Weidelgras)

1

Bromus hordeaceus (Weiche Trespe)

1

Festuca rubra agg. (Rotschwingel)

Kennarten mit frequentem Vorkommen: keine Magerkeitszeiger mit frequentem Vorkommen: keine Mehrere Kennarten in geringer Deckung Wert: 3

Seite 56/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan – Anhang

Vegetationsaufnahme 5: Grünland am General Aviation Terminal (GAT), südliche Teilfläche Größe: 25 m², Juli 2013

Deckung

Art

2a

Potentilla reptans (Kriechendes Fingerkraut)

1

Galium album agg. (Wiesenlabkraut)

+

Cirsium arvense (Ackerkratzdistel)

+

Rumex acetosa (Sauerampfer)

2b

Holcus lanatus (Wolliges Honiggras)

1

Trisetum flavescens (Wiesengoldhafer)

1

Arrhenatherum elatius (Glatthafer)

1

Leucanthemum vulgare agg. (Wiesenmargerite)

2b

Agrostis capillaris (Rotes Straußgras)

+

Rumex crispus (Krauser Ampfer)

+

Stellaria graminea (Gras-Sternmiere)

1

Cerastium holosteoides (Gemeines Hornkraut)

+

Taraxacum officinale agg. (Löwenzahn)

Kennarten mit frequentem Vorkommen: 3 (Glatthafer, Wiesenlabkraut, Wiesengoldhafer) Magerkeitszeiger mit frequentem Vorkommen: 1 (Wiesenmargerite) Mehrere Kennarten in geringer Deckung Wert: 5

Seite 57/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan – Anhang

Vegetationsaufnahme 6: Grünland am General Aviation Terminal (GAT), nördliche Teilfläche Größe: 25 m², Juli 2013

Deckung + + 1 + + 1 + 1 + + + + 2b + 1 + + + 1 + +

Art Plantago lanceolata (Spitzwegerich) Rumex obtusifolius (Stumpfblättriger Ampfer) Galium album agg. (Wiesenlabkraut) Senecio inaequidens (Schmalblättriges Greiskraut) Silene alba (Weiße Lichtnelke) Arrhenatherum elatius (Glatthafer) Crepis capillaris (Grüner Pippau) Agrostis capillaris (Rotes Straußgras) Trifolium repens (Weißklee) Trifolium arvense (Hasenklee) Senecio jacobaea (Jakobskreuzkraut) Tanacetum vulgare (Rainfarn) Holcus lanatus (Wolliges Honiggras) Achillea millefolium (Schafgarbe) Bromus hordeaceus (Weiche Trespe) Cerastium holosteoides (Gemeines Hornkraut) Veronica arvensis (Feldehrenpreis) Geranium molle (Weicher Storchschnabel) Festuca rubra agg. (Rotschwingel) Potentilla argentea (Silberfingerkraut) Vicia angustifolia (Schmalblättrige Wicke)

Kennarten mit frequentem Vorkommen: 2 (Wiesenlabkraut, Glatthafer) Magerkeitszeiger mit frequentem Vorkommen: keine Wert: 4

Seite 58/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan – Anhang

Vegetationsaufnahme 7: Grünland vor Modul D Größe: 25 m², Juli 2013

Deckung 2b

Art Galium album agg. (Wiesenlabkraut)

+

Cirsium arvense (Ackerkratzdistel)

1

Arrhenatherum elatius (Glatthafer)

1

Geranium molle (Weicher Storchschnabel)

1

Leucanthemum vulgare agg. (Wiesenmargerite)

+

Taraxacum officinale agg. (Löwenzahn)

+

Centaurea jacea (Wiesenflockenblume)

1

Lotus corniculatus (Hornklee)

+

Vicia hirsuta (Rauhaarige Wicke)

1

Trifolium campestre (Feldklee)

1

Silene alba (Weiße Lichtnelke)

1

Plantago lanceolata (Spitzwegerich)

2a

Agrostis capillaris (Rotes Straußgras)

2a

Festuca rubra (Rotschwingel)

+

Dactylis glomerata (Wiesenknäuelgras)

Kennarten mit frequentem Vorkommen: 2 (Wiesenlabkraut, Glatthafer) Magerkeitszeiger 2 (Wiesenmargerite, Hornklee), Wert: 5

Seite 59/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan – Anhang

Vegetationsaufnahme 8: Grünland vor Werkstatt / Modul D Größe: 25 m², Juli 2013

Deckung

Art

1

Galium album agg. (Wiesenlabkraut)

1

Senecio jacobaea (Jakobskreuzkraut)

1

Leucanthemum vulgare agg. (Wiesenmargerite)

1

Achillea millefolium (Schafgarbe)

1

Cerastium holosteoides (Gemeines Hornkraut)

+

Malva alcea (Rosenmalve)

1

Bellis perennis (Gänseblümchen)

1

Arrhenatherum elatius (Glatthafer)

1

Crepis capillaris (Grüner Pippau)

1

Prunella vulgaris (Kleine Braunelle)

1

Geranium molle (Weicher Storchschnabel)

1

Trifolium repens (Weißklee)

1

Potentilla reptans (Kriechendes Fingerkraut)

2b

Agrostis capillaris (Rotes Straußgras)

1

Plantago lanceolata (Spitzwegerich)

1

Bromus hordeaceus (Weiche Trespe)

Kennarten mit frequentem Vorkommen: 2 (Wiesenlabkraut, Glatthafer) Magerkeitszeiger mit frequentem Vorkommen: 1 (Wiesenmargerite) Wert: 5

Seite 60/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan – Anhang

Vegetationsaufnahme 9: Grünland zwischen Vorfeld Ost und Hauptrollbahn M (Westfläche, V 28; gemäht) Größe: 25 m², Juli 2013

Deckung 1

Art Daucus carota (Wilde Möhre)

1

Crepis capillaris (Grüner Pippau)

2a

Galium album agg. (Wiesenlabkraut)

1

Achillea millefolium (Schafgarbe)

1

Cerastium holosteoides (Gemeines Hornkraut)

+

Senecio jacobaea (Jakobskreuzkraut)

+

Geranium molle (Weicher Storchschnabel)

2a

Veronica chamaedrys (Gamander-Ehrenpreis)

+

Bellis perennis (Gänseblümchen)

1

Trifolium repens (Weißklee)

2a

Holcus lanatus (Wolliges Honiggras)

2b

Festuca rubra agg. (Rotschwingel)

1

Potentilla reptans (Kriechendes Fingerkraut)

Kennarten mit frequentem Vorkommen: 2 (Wiesenlabkraut, Wilde Möhre) Magerkeitszeiger mit frequentem Vorkommen: keine Wert: 4

Seite 61/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan – Anhang

Vegetationsaufnahme 10: Grünland zwischen Vorfeld Ost und Hauptrollbahn M (Westfläche, V 28; ungemäht) Größe: 25 m², Juli 2013

Deckung 3

Art Holcus lanatus (Wolliges Honiggras)

1

Senecio jacobaea (Jakobskreuzkraut)

1

Arrhenatherum elatius (Glatthafer)

1

Galium album agg. (Wiesenlabkraut)

1

Leucanthemum vulgare agg. (Wiesenmargerite)

1

Stellaria graminea (Grassternmiere)

+

Malva cf. alcea (Rosenmalve)

1

Vicia angustifolia (Schmalblättrige Saatwicke)

+

Eryngium campestre (Feldmannstreu)

+

Potentilla reptans (Kriechendes Fingerkraut)

+

Rumex acetosa (Sauerampfer)

1

Plantago lanceolata (Spitzwegerich)

2a

Dactylis glomerata (Wiesenknäuelgras)

2a

Festuca rubra agg. (Rotschwingel)

1

Poa angustifolia (Schmalblättriges Wiesenrispengras)

Kennarten mit frequentem Vorkommen: 2 (Wiesenlabkraut, Glatthafer) Magerkeitszeiger mit frequentem Vorkommen: 2 (Wiesenmargerite, Grassternmiere) Wert: 5

Seite 62/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan – Anhang

Vegetationsaufnahme 11: Grünland zwischen Vorfeld Ost und Hauptrollbahn M (Ostfläche, V 08; gemäht) Größe: 25 m², Juli 2013 Deckung +

Art Daucus carota (Wilde Möhre)

2a

Trifolium repens (Weißklee)

+

Ranunculus repens (Kriechender Hahnenfuß)

1

Geranium molle (Weicher Storchschnabel)

2a

Galium album agg. (Wiesenlabkraut)

1

Potentilla reptans (Kriechendes Fingerkraut)

+

Taraxacum officinale agg. (Löwenzahn)

2a

Holcus lanatus (Wolliges Honiggras)

+

Bellis perennis (Gänseblümchen)

1

Plantago lanceolata (Spitzwegerich)

+

Lotus corniculatus (Hornklee)

1

Senecio jacobaea (Jakobskreuzkraut)

+

Cerastium holosteoides (Gemeines Hornkraut)

Kennarten mit frequentem Vorkommen: 1 (Wiesenlabkraut) Magerkeitszeiger mit frequentem Vorkommen: keine Wert: 3

Vegetationsaufnahme 12: Grünland zwischen Vorfeld Ost und Hauptrollbahn M (Ostfläche, V 08; ungemäht) Größe: 25 m², Juli 2013 Deckung

Art

+

Achillea millefolium (Schafgarbe)

+

Daucus carota (Wilde Möhre)

+

Senecio jacobaea (Jakobskreuzkraut)

2a

Dactylis glomerata (Wiesenknäuelgras)

3

Arrhenatherum elatius (Glatthafer)

2a

Galium album agg. (Wiesenlabkraut)

+

Leucanthemum vulgare agg. (Wiesenmargerite)

1

Plantago lanceolata (Spitzwegerich)

1

Medicago lupulina (Hopfenklee)

1

Cerastium holosteoides (Gemeines Hornkraut)

+

Hypericum perforatum (Echtes Johanniskraut)

2a

Poa angustifolia (Schmalblättriges Wiesenrispengras)

1

Festuca pratensis (Wiesenschwingel)

Kennarten mit frequentem Vorkommen: 2 (Wiesenlabkraut, Glatthafer) Magerkeitszeiger mit frequentem Vorkommen: keine Wert: 4

Seite 63/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan – Anhang

Vegetationsaufnahme 13: Grünland vor Halle 10 Größe: 25 m², Juli 2013

Deckung 2a

Art Galium album agg. (Wiesenlabkraut)

1

Centaurea jacea (Wiesenflockenblume)

2a

Arrhenatherum elatius (Glatthafer)

1

Veronica chamaedrys (Gamander-Ehrenpreis)

+

Leucanthemum vulgare agg. (Wiesenmargerite)

1

Plantago lanceolata (Spitzwegerich)

1

Cerastium holosteoides (Gemeines Hornkraut)

+

Vicia tetrasperma (Viersamige Wicke)

+

Vicia cracca (Vogelwicke)

2a

Anthoxanthum odoratum (Ruchgras)

2a

Poa angustifolia (Schmalblättriges Wiesenrispengras)

1

Luzula campestris (Feldhainsimse)

+

Senecio jacobaea (Jakobskreuzkraut)

2a

Holcus lanatus (Wolliges Honiggras)

1

Trisetum flavescens (Wiesengoldhafer)

Kennarten mit frequentem Vorkommen: 4 (Wiesenlabkraut, Wiesenflockenblume, Glatthafer, Wiesengoldhafer) Magerkeitszeiger: 1 (Feldhainsimse) Wert: 5

Seite 64/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan – Anhang

Vegetationsaufnahme 14: Grünland am Fernbahnhof Größe: 25 m², Juli 2013

Deckung 2b

Art Hordelymus repens

2b

Festuca pratensis (Wiesenschwingel)

3

Poa angustifolia (Schmalblättriges Wiesenrispengras)

1

Galium album agg. (Wiesenlabkraut)

+

Vicia angustifolia (Schmalblättrige Saatwicke)

+

Potentilla reptans (Kriechendes Fingerkraut)

+

Vicia tetrasperma (Viersamige Wicke)

Kennarten mit frequentem Vorkommen: 1 (Wiesenlabkraut) Magerkeitszeiger mit frequentem Vorkommen: keine Wert: 3

Seite 65/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan – Anhang

Anlage 2 Maßnahmenblätter

Seite 66/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan – Anhang

Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Maßnahmen-Nr.

Flughafen Düsseldorf

Flughafen Düsseldorf GmbH

Kompensationsfläche Wittgatt

Planfeststellungsverfahren Kapazitätserweiterung Maßnahmenbereich

Maßnahmentyp

Entsiegelung einer Gewächshausfläche

A = Ausgleichsmaßnahme

Kreis

Gemeinde

Gemarkung

Flur

Flurstück

Kreisfreie Stadt Düsseldorf

Stadt Düsseldorf

Bockum

6

68 (tlw.) 2

Bezeichnung der Maßnahme

Flächengröße: 2.800 m

Entsiegelung einer Gewächshausfläche und naturnahe Nutzung als Extensivgrünland und Streuobstwiese

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:

Ausgangsbiotop

Zielbiotop

Versiegelungsfläche (Gewächshaus; SC14): Ruderale Säume und Wege (K)

Magergrünland, gut ausgeprägt (ED), Blänke (EE3), Streuobstwiese (HK2)

Wertstufe: 0 (SC14) bzw. 2 (K)

Wertstufe: 5* (ED, EE3), 6* (HK2)

Abb. 3 LBP

* Verdopplung des Zielwertes wg. Entsiegelung Aufwertung: 30.000 Punkte siehe Bilanzierung Tab. 6 LBP

Maßnahmenbeschreibung

Entwicklung einer artenreichen Streuobstwiese durch das Anpflanzen von alten, regionaltypischen Obstsorten (Hochstämme) 

9 Stk. Obstbäume, Hochstamm StU 10-12, 3x v. m.Db.; Raster ca. 12 x 15 m Sortenauswahl und Standortabpflockung in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde; bei Beweidung der Fläche Obstbäume mit Stamm-Verbisschutz schützen; keine weiteren Gehölzpflanzungen auf der Kompensationsfläche; bestehende Gehölze bleiben erhalten (bei Fällung Ersatzpflanzung standortheimischer Bäume in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde) Ansaat einer Wiesenfläche aus kräuterreichem Saatgut (Magerrasenmischung, in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde).

Ansaat einer Wiesenfläche aus kräuterreichem Saatgut (Magerrasenmischung) 

Extensive Tierhaltung mit maximal 1,4 Großvieheinheiten* / ha (d. h. bspw. max. 27 Rinder auf der Gesamtfläche M1a-e); wenn die angestrebten Ziele der Artenvielfalt nicht erreicht werden (Funktionskontrolle), ist die Bewirtschaftung ggf. in Abstimmung mit der ULB anzupassen (z. B. Zahl der GVE reduzieren).

Anlage einer Blänke 

Abschieben des Oberbodens auf einer Teilfläche von ca. 150 m² (Tiefe ca. 0,3 - 0,5 m).

Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Maßnahmen-Nr.

Flughafen Düsseldorf

Flughafen Düsseldorf GmbH

Kompensationsfläche Wittgatt

Planfeststellungsverfahren Kapazitätserweiterung

Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung In den ersten 10 Standjahren jährlicher Erziehungsschnitt der Obstbäume, in der Ertragsphase in drei- bis fünfjährigem Turnus Erhaltungsschnitt; Ausfälle sind in der darauffolgenden Pflanzperiode zu ersetzen. Extensive Nutzung oder Pflege der Wiesenfläche: 2-mal jährliche Mahd (Abtransport des Mähguts) oder ausnahmsweise auch Mulchen, 1. Mahd nicht vor dem 15. Juni, keine Düngung, kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln; eine gezielte Düngung zur Artenoptimierung ist in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde möglich. Zielkonzeption der Maßnahmen Die Entsiegelung von Flächen trägt zum funktionalen Ausgleich von vorhabensbedingten Flächenversiegelungen bei. Die Anlage einer Streuobstwiese sowie von Extensivgrünland bewirkt eine Lebensraumaufwertung eines landwirtschaftlich geprägten Raumes. Der Gebäuderückbau und die Entwicklung von Extensivgrünland dienen der Verbesserung der Lebensverhältnisse besonders für wiesenbrütende Vogelarten und alle auf diesen landschaftstypischen Lebensraum angewiesenen Tier- und Pflanzenarten. Die Obstbäume tragen darüber hinaus zur landschaftlichen Einbindung des verbleibenden Gewächshauses bei. Durch Entsiegelung und Nutzungsextensivierung kommt es zudem zu einer Aufwertung der Bodenfunktionen. Zeitpunkt der Ausführung Zum Eingriffsbeginn. Hinweise zur Funktionskontrolle Der Erfolg der Maßnahme wird durch die Untere Landschaftsbehörde überprüft. Hinweise für die Ausführungsplanung --

Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Maßnahmen-Nr.

Flughafen Düsseldorf

Flughafen Düsseldorf GmbH

Kompensationsfläche Grütersaaper Weg

Planfeststellungsverfahren Kapazitätserweiterung

M1a

Maßnahmenbereich

Maßnahmentyp

Aufwertung von Grünlandflächen

A = Ausgleichsmaßnahme

Kreis

Gemeinde

Gemarkung

Flur

Flurstück

Kreisfreie Stadt Düsseldorf

Stadt Düsseldorf

Rath (3115)

049

48 (tlw.)

Bezeichnung der Maßnahme Umwandlung von mäßig artenreichen Wiesen in artenreiche Magerwiesen durch Mahdgutübertragung und dauerhafte Sicherung einer extensiven Nutzung (Koppelweide, extensive Beweidung)

Flächengröße: 25.950 m

2

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Unterlagen-Nr.: Karte 2

Ausgangsbiotop

Zielbiotop

Fettweide (EB0)

Magergrünland, gut ausgeprägt (ED0, veg2)

Wertstufe: 4

Wertstufe: 6

Aufwertung: 51.900 Punkte Aufwertung um 2 Biotopwertpunkte auf einer Fläche von 25.950 m2: 25.950 m2 x 2 = 51.900 Pkt.

Maßnahmenbeschreibung

Mahdgutübertragung von geeigneten Spenderflächen regionaler Herkunft auf einer Fläche von ca. 25.950 m2 zur Erhöhung der Artenvielfalt speziell im Bereich der Magerkeitszeiger  



Als Spenderflächen für die Mahdgutübertragung mit autochthonem Saatgut kommen bspw. Deichflächen in der Rheinaue (z. B. Himmelgeist) in Betracht. Der optimale Gewinnungszeitraum ist mit dem ersten Heuschnitt im Juli. Die Ausbringmenge beträgt 100 g Heu/m². Dies entspricht einem Verhältnis von Spender- zu Empfängerfläche von 1 : 1 bis 1 : 2. Der Erfolg der Maßnahme soll durch ein Monitoring (Entwicklungskontrolle alle 3 Jahre) überprüft werden.

Extensive Beweidung (zusammen mit Maßnahmen M1b-e) 

 



Extensive Tierhaltung mit maximal 1,4 Großvieheinheiten* / ha (d. h. bspw. max. 27 Rinder auf der Gesamtfläche M1a-e); wenn die angestrebten Ziele der Artenvielfalt nicht erreicht werden (Funktionskontrolle), ist die Bewirtschaftung ggf. in Abstimmung mit der ULB anzupassen (z. B. Zahl der GVE reduzieren) Keine Düngung. Kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (sofern im Rahmen des Monitoring die Notwendigkeit einer Düngung erkannt wird, ist diese in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde in moderatem Umfang zulässig). Die Umzäunung der Maßnahmenfläche M1a soll landschaftsgerecht und optisch durchlässig gestaltet werden (Stacheldrahtzaun: 3 Stacheldrahtlitzen, Elektrolitze nach innen; Holzpfähle, Abstand ca. 5 m, Höhe max. 1,2 m).

Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Maßnahmen-Nr.

Flughafen Düsseldorf

Flughafen Düsseldorf GmbH

Kompensationsfläche Grütersaaper Weg

Planfeststellungsverfahren Kapazitätserweiterung

M1a

Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung einmalige Mahd nach dem 30.06. mit leichten Mähgeräten möglich, dabei sollen zwei Teilflächen alternierend im Abstand von mindestens drei Wochen gemäht werden; eine Mahd soll insbesondere dann erfolgen, wenn nicht verbissene Arten (wie Distel oder Brennnessel) zu hohe Dominanzen entwickeln. Falls eine Mahd durchgeführt wird, ist das Mähgut abzutransportieren. Eine dauerhafte Pflege der Fläche ist vertraglich zu sichern. Zielkonzeption der Maßnahmen Aufgrund der extensiven Nutzung und ungestörten Entwicklung während der militärischen Nutzungen und auch in der Folgezeit weisen Flächen des ehemaligen Standortübungsplatzes beiderseits des Grütersaaper Weges in Teilbereichen hohe ökologische Qualitäten als Lebensraum für seltene und geschützte Tier- und Pflanzenarten auf. Die ausgedehnten Grünlandflächen besitzen zwar ein hohes standörtliches Potenzial, weisen größtenteils aber eine relativ artenarme Ausprägung auf. Durch die Umsetzung der Maßnahme wird die Entwicklung von artenreichen Grünlandstandorten initiiert und Lebensraumpotenziale für seltene und geschützte Tier- und Pflanzenarten geschaffen. Zeitpunkt der Ausführung Zum Eingriffsbeginn. Die Heumahd und -ernte erfolgt während der Haupt-Samenreife der Gräser im Juli. Um eine optimales Anwachsen des Saatgutes auf den Aufbringungsflächen zu gewährleisten, werden ein Heuschnitt im feuchten Zustand sowie eine direkte Ausbringung empfohlen. Alternativ ist das Schnittgut zu trocknen und für einen späteren Zeitpunkt der Begrünung projektbezogen aufzubewahren. Hinweise zur Funktionskontrolle Der Erfolg der Maßnahme soll durch ein Monitoring (Entwicklungskontrolle alle 3 Jahre) überprüft werden. Hinweise für die Ausführungsplanung Detaillierte landschaftspflegerische Ausführungsplanung

* Großvieheinheiten (gem. Umrechnungsschlüssel Statistisches Bundesamt): Eine Großvieheinheit entspricht ca. 500 Kilogramm (etwa Gewicht eines ausgewachsenen Rindes) Milchkuh = 1 GVE Kalb, Jungrind = 0,3 GVE Schaf = 0,1 GVE Pferd = 0,7 - 1,1 GVE

Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Maßnahmen-Nr.

Flughafen Düsseldorf

Flughafen Düsseldorf GmbH

Kompensationsfläche Grütersaaper Weg

Planfeststellungsverfahren Kapazitätserweiterung

M1b

Maßnahmenbereich

Maßnahmentyp

Aufwertung von Grünlandflächen

A = Ausgleichsmaßnahme

Kreis

Gemeinde

Gemarkung

Flur

Flurstück

Kreisfreie Stadt Düsseldorf

Stadt Düsseldorf

Rath (3115)

049

48 (tlw.)

Bezeichnung der Maßnahme

Flächengröße: 10.619 m

Umwandlung von mäßig artenreichen Wiesen in artenreiche Magerwiesen durch Mahdgutübertragung und dauerhafte Sicherung einer extensiven Nutzung (Koppelweide, extensive Beweidung) Ausgangsbiotop

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Unterlagen-Nr.: Karte 2

Zielbiotop

Magergrünland (ED0): 8.989 m Wertstufe: 5 Fettweide (EB0): 1.630 m

2

2

Magergrünland, gut ausgeprägt (ED0, veg2) Wertstufe: 6

2

Wertstufe: 4 Aufwertung: 12.249 Punkte Aufwertung um 1 Biotopwertpunkt auf einer Fläche von 8.989 m 2: 8.989 m2 x 1 = 8.989 Pkt. Aufwertung um 2 Biotopwertpunkte auf einer Fläche von 1.630 m2: 1.630 m2 x 2 = 3.260 Pkt.

Maßnahmenbeschreibung

Mahdgutübertragung von geeigneten Spenderflächen regionaler Herkunft auf einer Fläche von ca. 10.619 m2 zur Erhöhung der Artenvielfalt speziell im Bereich der Magerkeitszeiger  



Als Spenderflächen für die Mahdgutübertragung mit autochthonem Saatgut kommen bspw. Deichflächen in der Rheinaue (z. B. Himmelgeist) in Betracht. Der optimale Gewinnungszeitraum ist mit dem ersten Heuschnitt im Juli. Die Ausbringmenge beträgt 100 g Heu/m². Dies entspricht einem Verhältnis von Spender- zu Empfängerfläche von 1 : 1 bis 1 : 2. Der Erfolg der Maßnahme soll durch ein Monitoring (Entwicklungskontrolle alle 3 Jahre) überprüft werden.

Extensive Beweidung (zusammen mit Maßnahmen M1a, c-e) 

Extensive Tierhaltung mit maximal 1,4 Großvieheinheiten* / ha (d. h. bspw. max. 27 Rinder auf der Gesamtfläche M1a-e); wenn die angestrebten Ziele der Artenvielfalt nicht erreicht werden (Funktionskontrolle), ist die Bewirtschaftung ggf. in Abstimmung mit der ULB anzupassen (z. B. Zahl der GVE reduzieren).  Keine Düngung.  Kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (sofern im Rahmen des Monitoring die Notwendigkeit einer Düngung erkannt wird, ist diese in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde in moderatem Umfang zulässig).  Die Umzäunung der Maßnahmenfläche M1b soll landschaftsgerecht und optisch durchlässig

Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Maßnahmen-Nr.

Flughafen Düsseldorf

Flughafen Düsseldorf GmbH

Kompensationsfläche Grütersaaper Weg

Planfeststellungsverfahren Kapazitätserweiterung



M1b

gestaltet (Stacheldrahtzaun: 3 Stacheldrahtlitzen, Elektrolitze nach innen; Holzpfähle, Abstand ca. 5 m, Höhe max. 1,2 m). An dem zwischen den Maßnahmenflächen M1b und M1c verlaufenden Weg sind zwei Viehgitter anzubringen.

Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung Mahd nur nachrangig, nach dem 15. Sept. mit leichten Mähgeräten; eine Mahd soll insbesondere dann erfolgen, wenn nicht verbissene Arten (wie Distel oder Brennnessel) zu hohe Dominanzen entwickeln. Falls eine Mahd durchgeführt wird, ist das Mähgut abzutransportieren. Eine dauerhafte Pflege der Fläche ist vertraglich zu sichern. Zielkonzeption der Maßnahmen Aufgrund der extensiven Nutzung und ungestörten Entwicklung während der militärischen Nutzungen und auch in der Folgezeit weisen Flächen des ehemaligen Standortübungsplatzes beiderseits des Grütersaaper Weges in Teilbereichen hohe ökologische Qualitäten als Lebensraum für seltene und geschützte Tier- und Pflanzenarten auf. Die ausgedehnten Grünlandflächen besitzen zwar ein hohes standörtliches Potenzial, weisen größtenteils aber eine relativ artenarme Ausprägung auf. Durch die Umsetzung der Maßnahme wird die Entwicklung von artenreichen Grünlandstandorten initiiert und Lebensraumpotenziale für seltene und geschützte Tier- und Pflanzenarten geschaffen. Zeitpunkt der Ausführung Zum Eingriffsbeginn. Die Heumahd und -ernte erfolgt während der Haupt-Samenreife der Gräser (ca. Mitte Juni). Um eine optimales Anwachsen des Saatgutes auf den Aufbringungsflächen zu gewährleisten, werden ein Heuschnitt im feuchten Zustand sowie eine direkte Ausbringung empfohlen. Alternativ ist das Schnittgut zu trocknen und für einen späteren Zeitpunkt der Begrünung projektbezogen aufzubewahren. Hinweise zur Funktionskontrolle Der Erfolg der Maßnahme soll durch ein Monitoring (Entwicklungskontrolle alle 3 Jahre) überprüft werden. Hinweise für die Ausführungsplanung Detaillierte landschaftspflegerische Ausführungsplanung

* Großvieheinheiten (gem. Umrechnungsschlüssel Statistisches Bundesamt): Eine Großvieheinheit entspricht ca. 500 Kilogramm (etwa Gewicht eines ausgewachsenen Rindes) Milchkuh = 1 GVE Kalb, Jungrind = 0,3 GVE Schaf = 0,1 GVE Pferd = 0,7 - 1,1 GVE

Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Maßnahmen-Nr.

Flughafen Düsseldorf

Flughafen Düsseldorf GmbH

Kompensationsfläche Grütersaaper Weg

Planfeststellungsverfahren Kapazitätserweiterung

M1c

Maßnahmenbereich

Maßnahmentyp

Aufwertung von Grünlandflächen

A = Ausgleichsmaßnahme

Kreis

Gemeinde

Gemarkung

Flur

Flurstück

Kreisfreie Stadt Düsseldorf

Stadt Düsseldorf

Rath (3115)

050

906 (tlw.)

Bezeichnung der Maßnahme

Flächengröße: 24.884 m

Umwandlung von mäßig artenreichen Wiesen in artenreiche Magerwiesen durch Mahdgutübertragung und dauerhafte Sicherung einer extensiven Nutzung (Extensivwiese oder Mähweide) Ausgangsbiotop Grünlandbrache (EE0): 13.877 m

2

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Unterlagen-Nr.: Karte 2

Zielbiotop 2

Magergrünland, gut ausgeprägt (ED0, veg2)

Wertstufe: 5 Magerwiese (ED1), mit Gehölzgruppen: 11.007 m

Wertstufe: 5,5 - 6 2

Wertstufe: 5 Aufwertung: 19.381 Punkte Aufwertung um 1 Biotopwertpunkt auf einer Fläche von 13.877 m2: 13.877 m2 x 1 = 13.877 Pkt. Aufwertung um 0,5 Biotopwertpunkte auf einer Fläche von 11.007 m2: 11.007 m2 x 0,5 = 5.504 Pkt.

Maßnahmenbeschreibung

Mahdgutübertragung von geeigneten Spenderflächen regionaler Herkunft auf einer Fläche von ca. 24.884 m2 zur Erhöhung der Artenvielfalt speziell im Bereich der Magerkeitszeiger  



Als Spenderflächen für die Mahdgutübertragung mit autochthonem Saatgut kommen bspw. Deichflächen in der Rheinaue (z. B. Himmelgeist) in Betracht. Der optimale Gewinnungszeitraum ist mit dem ersten Heuschnitt im Juli. Die Ausbringmenge beträgt 100 g Heu/m². Dies entspricht einem Verhältnis von Spender- zu Empfängerfläche von 1 : 1 bis 1 : 2. Der Erfolg der Maßnahme soll durch ein Monitoring (Entwicklungskontrolle alle 3 Jahre) überprüft werden.

Extensive Beweidung (zusammen mit Maßnahmen M1a, b, d und e) 

 

Extensive Tierhaltung mit maximal 1,4 Großvieheinheiten* / ha (d. h. bspw. max. 27 Rinder auf der Gesamtfläche M1a-e); wenn die angestrebten Ziele der Artenvielfalt nicht erreicht werden (Funktionskontrolle), ist die Bewirtschaftung ggf. in Abstimmung mit der ULB anzupassen (z. B. Zahl der GVE reduzieren). Die Teilflächen sollen aber in die extensive Beweidung der Gesamtmaßnahmenfläche M1 einbezogen und umzäunt werden. Durch die Einzäunung und extensive Beweidung wird die derzeit erhebliche Störung der Grünlandfläche und Feuchtbiotope durch Spaziergänger und insbesondere Hundehalter vermieden, so dass eine ungestörte Entwicklung der Fläche als Extensivgrünland möglich wird.

Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Maßnahmen-Nr.

Flughafen Düsseldorf

Flughafen Düsseldorf GmbH

Kompensationsfläche Grütersaaper Weg

Planfeststellungsverfahren Kapazitätserweiterung 

 

M1c

Die Umzäunung der Maßnahmenfläche M1c soll landschaftsgerecht und optisch durchlässig gestaltet werden (Stacheldrahtzaun: 3 Stacheldrahtlitzen, Elektrolitze nach innen; Holzpfähle, Abstand ca. 5 m Höhe max. 1,2 m). Zur bestehenden Waldkante sind mit dem Zaun 5 m Abstand einzuhalten, um eine Bepflanzung des Traufbereichs zu vermeiden und die Bewirtschaftung der Flächen zu sichern An dem zwischen den Maßnahmenflächen M1b/M1d und M1c verlaufenden Weg sind zwei Viehgitter anzubringen. Der die Maßnahmenfläche M1c durchquerende Weg ist mit zwei Durchfahrtstoren für den Stadtentwässerungsbetrieb zu seiner Anlage zu versehen.

Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung Mahd nur nachrangig, nach dem 15. Sept. mit leichten Mähgeräten; eine Mahd soll insbesondere dann erfolgen, wenn nicht verbissene Arten (wie Distel oder Brennnessel) zu hohe Dominanzen entwickeln. Falls eine Mahd durchgeführt wird, ist das Mähgut abzutransportieren. Eine dauerhafte Pflege der Fläche ist vertraglich zu sichern. Zielkonzeption der Maßnahmen Aufgrund der extensiven Nutzung und ungestörten Entwicklung während der militärischen Nutzungen und auch in der Folgezeit weisen Flächen des ehemaligen Standortübungsplatzes beiderseits des Grütersaaper Weges in Teilbereichen hohe ökologische Qualitäten als Lebensraum für seltene und geschützte Tier- und Pflanzenarten auf. Durch die Umsetzung der Maßnahme wird die Nutzung von Grünlandstandorten extensiviert. Die extensive Beweidung führt zu einem größeren Artenreichtum sowie einer höheren Vielfalt an Lebensräumen für Flora und Fauna. Zeitpunkt der Ausführung Zum Eingriffsbeginn Hinweise zur Funktionskontrolle Der Erfolg der Maßnahme soll durch ein Monitoring (Entwicklungskontrolle alle 3 Jahre) überprüft werden. Hinweise für die Ausführungsplanung Detaillierte landschaftspflegerische Ausführungsplanung

* Großvieheinheiten (gem. Umrechnungsschlüssel Statistisches Bundesamt): Eine Großvieheinheit entspricht ca. 500 Kilogramm (etwa Gewicht eines ausgewachsenen Rindes) Milchkuh = 1 GVE Kalb, Jungrind = 0,3 GVE Schaf = 0,1 GVE Pferd = 0,7 - 1,1 GVE

Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Maßnahmen-Nr.

Flughafen Düsseldorf

Flughafen Düsseldorf GmbH

Kompensationsfläche Grütersaaper Weg

Planfeststellungsverfahren Kapazitätserweiterung

M1d

Maßnahmenbereich

Maßnahmentyp

Aufwertung von Grünlandflächen

A = Ausgleichsmaßnahme

Kreis

Gemeinde

Kreisfreie Stadt Düsseldorf

Stadt Düsseldorf

Gemarkung

Flur

Flurstück

Rath (3115)

049; 050

48 (tlw.); 1 (tlw.), 2 (tlw.), 906 (tlw.)

Bezeichnung der Maßnahme Umwandlung von mäßig artenreichen Wiesen in artenreiche Magerwiesen durch Mahdgutübertragung und dauerhafte Sicherung einer extensiven Nutzung (Extensivwiese oder Mähweide)

Flächengröße: 52.905 m

2

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Unterlagen-Nr.: Karte 2

Ausgangsbiotop

Zielbiotop

Fettweide (EB0), diverse andere (Feuchtbiotope, Gehölze, Säume)

Erhalt, Sicherung; Unterbindung Störwirkungen Wertstufe: divers

Wertstufe: 3 - 7 Aufwertung: 26.453 Punkte Aufwertung um 0,5 Biotopwertpunkte auf einer Fläche von 52.905 m2: 52.905 m2 x 0,5 = 26.453 Pkt.

Maßnahmenbeschreibung

Mahdgutübertragung von geeigneten Spenderflächen regionaler Herkunft auf einer Fläche von ca. 52.905 m2 zur Erhöhung der Artenvielfalt speziell im Bereich der Magerkeitszeiger  



Als Spenderflächen für die Mahdgutübertragung mit autochthonem Saatgut kommen bspw. Deichflächen in der Rheinaue (z. B. Himmelgeist) in Betracht. Der optimale Gewinnungszeitraum ist mit dem ersten Heuschnitt im Juli. Die Ausbringmenge beträgt 100 g Heu/m². Dies entspricht einem Verhältnis von Spender- zu Empfängerfläche von 1 : 1 bis 1 : 2. Der Erfolg der Maßnahme soll durch ein Monitoring (Entwicklungskontrolle alle 3 Jahre) überprüft werden.

Extensive Beweidung (zusammen mit Maßnahmen M1a-c und e) 

 





Extensive Tierhaltung mit maximal 1,4 Großvieheinheiten* / ha (d. h. bspw. max. 27 Rinder auf der Gesamtfläche M1a-e); wenn die angestrebten Ziele der Artenvielfalt nicht erreicht werden (Funktionskontrolle), ist die Bewirtschaftung ggf. in Abstimmung mit der ULB anzupassen (z. B. Zahl der GVE reduzieren). Die Teilflächen sollen aber in die extensive Beweidung der Gesamtmaßnahmenfläche M1 einbezogen und umzäunt werden. Durch die Einzäunung und extensive Beweidung wird die derzeit erhebliche Störung der Grünlandfläche und Feuchtbiotope durch Spaziergänger und insbesondere Hundehalter vermieden, so dass eine ungestörte Entwicklung der Fläche als Extensivgrünland möglich wird. Die Umzäunung der Maßnahmenfläche M1d soll landschaftsgerecht und optisch durchlässig gestaltet werden (Stacheldrahtzaun: 3 Stacheldrahtlitzen, Elektrolitze nach innen; Holzpfähle, Abstand ca. 5 m Höhe max. 1,2 m). An dem zwischen den Maßnahmenflächen M1d und M1c verlaufenden Weg sind zwei Viehgitter anzubringen.

Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Maßnahmen-Nr.

Flughafen Düsseldorf

Flughafen Düsseldorf GmbH

Kompensationsfläche Grütersaaper Weg

Planfeststellungsverfahren Kapazitätserweiterung

M1d

Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung Mahd nur nachrangig, nach dem 15. Sept. mit leichten Mähgeräten; eine Mahd soll insbesondere dann erfolgen, wenn nicht verbissene Arten (wie Distel oder Brennnessel) zu hohe Dominanzen entwickeln. Falls eine Mahd durchgeführt wird, ist das Mähgut abzutransportieren. Eine dauerhafte Pflege der Fläche ist vertraglich zu sichern. Zielkonzeption der Maßnahmen Aufgrund der extensiven Nutzung und ungestörten Entwicklung während der militärischen Nutzungen und auch in der Folgezeit weisen Flächen des ehemaligen Standortübungsplatzes beiderseits des Grütersaaper Weges in Teilbereichen hohe ökologische Qualitäten als Lebensraum für seltene und geschützte Tier- und Pflanzenarten auf. Durch die Umsetzung der Maßnahme wird die Nutzung von Grünlandstandorten extensiviert. Die extensive Beweidung führt zu einem größeren Artenreichtum sowie einer höheren Vielfalt an Lebensräumen für Flora und Fauna. Zeitpunkt der Ausführung Zum Eingriffsbeginn Hinweise zur Funktionskontrolle Der Erfolg der Maßnahme soll durch ein Monitoring (Entwicklungskontrolle alle 3 Jahre) überprüft werden. Hinweise für die Ausführungsplanung Detaillierte landschaftspflegerische Ausführungsplanung

* Großvieheinheiten (gem. Umrechnungsschlüssel Statistisches Bundesamt): Eine Großvieheinheit entspricht ca. 500 Kilogramm (etwa Gewicht eines ausgewachsenen Rindes) Milchkuh = 1 GVE Kalb, Jungrind = 0,3 GVE Schaf = 0,1 GVE Pferd = 0,7 - 1,1 GVE

Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Maßnahmen-Nr.

Flughafen Düsseldorf

Flughafen Düsseldorf GmbH

Kompensationsfläche Grütersaaper Weg

Planfeststellungsverfahren Kapazitätserweiterung

M1e

Maßnahmenbereich

Maßnahmentyp

Aufwertung von Grünlandflächen

A = Ausgleichsmaßnahme

Kreis

Gemeinde

Gemarkung

Flur

Flurstück

Kreisfreie Stadt Düsseldorf

Stadt Düsseldorf

Rath (3115)

049

36 (tlw.), 48 (tlw.) 2

Bezeichnung der Maßnahme

Flächengröße: 57.990 m

Entwicklung einer extensiven Waldweidenutzung (Einbeziehung der Waldfläche in die Koppelweide, extensive Beweidung)

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:

Ausgangsbiotop

Zielbiotop

Birkenwald (AD0) und diverse andere (Säume u. a.)

Aufgelichteter Bestand; Unterbindung Störwirkungen

Wertstufe: 3 - 7

Wertstufe: divers

Unterlagen-Nr.: Karte 2

Aufwertung: 28.995 Punkte Aufwertung um 0,5 Biotopwertpunkt auf einer Fläche von 57.990 m2: 57.990 m2 x 0,5 = 28.995 Pkt.

Maßnahmenbeschreibung

Mahdgutübertragung von geeigneten Spenderflächen regionaler Herkunft auf einer Fläche von ca. 57.990 m2 zur Erhöhung der Artenvielfalt speziell im Bereich der Magerkeitszeiger  



Als Spenderflächen für die Mahdgutübertragung mit autochthonem Saatgut kommen bspw. Deichflächen in der Rheinaue (z. B. Himmelgeist) in Betracht. Der optimale Gewinnungszeitraum ist mit dem ersten Heuschnitt im Juli. Die Ausbringmenge beträgt 100 g Heu/m². Dies entspricht einem Verhältnis von Spender- zu Empfängerfläche von 1 : 1 bis 1 : 2. Der Erfolg der Maßnahme soll durch ein Monitoring (Entwicklungskontrolle alle 3 Jahre) überprüft werden.

Extensive Beweidung (zusammen mit Maßnahmen M1a-d) 

 



Extensive Tierhaltung mit maximal 1,4 Großvieheinheiten* / ha (d. h. bspw. max. 27 Rinder auf der Gesamtfläche M1a-e); wenn die angestrebten Ziele der Waldentwicklung nicht erreicht werden (z. B. kein Aufkommen von Jungwuchs: Funktionskontrolle), ist die Bewirtschaftung ggf. in Abstimmung mit der ULB anzupassen (z. B. Zahl der GVE reduzieren). Die Teilflächen sollen aber in die extensive Beweidung der Gesamtmaßnahmenfläche M1 einbezogen und umzäunt werden. Durch die Einzäunung und extensive Beweidung wird die derzeit erhebliche Störung der Grünlandfläche und Feuchtbiotope durch Spaziergänger und insbesondere Hundebesitzer vermieden, so dass eine ungestörte Entwicklung der Fläche als Extensivgrünland möglich wird. Die Umzäunung der Maßnahmenfläche M1e soll landschaftsgerecht und optisch durchlässig gestaltet werden (Stacheldrahtzaun: 3 Stacheldrahtlitzen, Elektrolitze nach innen; Holzpfähle, Abstand ca. 5 m, Höhe max. 1,2 m).

Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Maßnahmen-Nr.

Flughafen Düsseldorf

Flughafen Düsseldorf GmbH

Kompensationsfläche Grütersaaper Weg

Planfeststellungsverfahren Kapazitätserweiterung 

M1e

Baumfreie Flächen ab einer Größe von 225 m² werden mit Traubeneiche, in einem Pflanzabstand von 15 m x 15 m, bepflanzt: Baumart: Quercus petraea (Traubeneiche) Pflanzqualität: Hochstämme 12-14, 3x verpfl., m.DB. Pflanzabstand: ca. 15 m Einzelbaumschutz (rindviehsicher)

Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung Mahd nur nachrangig, nach dem 15. Sept. mit leichten Mähgeräten; eine Mahd soll insbesondere dann erfolgen, wenn nicht verbissene Arten (wie Distel oder Brennnessel) zu hohe Dominanzen entwickeln. Falls eine Mahd durchgeführt wird, ist das Mähgut abzutransportieren. Eine dauerhafte Pflege der Fläche ist vertraglich zu sichern. Zielkonzeption der Maßnahmen Aufgrund der extensiven Nutzung und ungestörten Entwicklung während der militärischen Nutzungen und auch in der Folgezeit weisen Flächen des ehemaligen Standortübungsplatzes beiderseits des Grütersaaper Weges in Teilbereichen hohe ökologische Qualitäten als Lebensraum für seltene und geschützte Tier- und Pflanzenarten auf. Durch die Umsetzung der Maßnahme wird die Nutzung von Grünlandstandorten extensiviert. Die extensive Beweidung führt zu einem größeren Artenreichtum sowie einer höheren Vielfalt an Lebensräumen für Flora und Fauna. Zeitpunkt der Ausführung Zum Eingriffsbeginn Hinweise zur Funktionskontrolle Der Erfolg der Maßnahme soll durch ein Monitoring (Entwicklungskontrolle alle 3 Jahre) überprüft werden. Hinweise für die Ausführungsplanung Detaillierte landschaftspflegerische Ausführungsplanung

* Großvieheinheiten (gem. Umrechnungsschlüssel Statistisches Bundesamt): Eine Großvieheinheit entspricht ca. 500 Kilogramm (etwa Gewicht eines ausgewachsenen Rindes) Milchkuh = 1 GVE Kalb, Jungrind = 0,3 GVE Schaf = 0,1 GVE Pferd = 0,7 - 1,1 GVE

Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Maßnahmen-Nr.

Flughafen Düsseldorf

Flughafen Düsseldorf GmbH

Kompensationsfläche Grütersaaper Weg

Planfeststellungsverfahren Kapazitätserweiterung

M2a

Maßnahmenbereich

Maßnahmentyp

Aufwertung von Grünlandflächen

A = Ausgleichsmaßnahme

Kreis

Gemeinde

Gemarkung

Flur

Flurstück

Kreisfreie Stadt Düsseldorf

Stadt Düsseldorf

Rath (3115)

050

906 (tlw.)

Bezeichnung der Maßnahme Umwandlung von mäßig artenreichen Wiesen in artenreiche Magerwiesen durch Mahdgutübertragung und dauerhafte Sicherung einer extensiven Nutzung (Extensivwiese oder Mähweide)

Flächengröße: 108.155 m

2

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Unterlagen-Nr.: Karte 2

Ausgangsbiotop

Zielbiotop

Magergrünland (ED0)

Magerwiese (ED1, veg2)

Wertstufe: 5

Wertstufe: 6

Aufwertung: 108.155 Punkte Aufwertung um 1 Biotopwertpunkt auf einer Fläche von 108.155 m 2: 108.155 m2 x 1 = 108.155 Pkt.

Maßnahmenbeschreibung Mahdgutübertragung von geeigneten Spenderflächen regionaler Herkunft auf einer Fläche von ca. 2 108.155 m zur Erhöhung der Artenvielfalt speziell im Bereich der Magerkeitszeiger;  



Flächengröße ca. 108.155 m² Als Spenderflächen für die Mahdgutübertragung mit autochthonem Saatgut kommen bspw. Deichflächen in der Rheinaue (z. B. Himmelgeist) in Betracht. Der optimale Gewinnungszeitraum ist mit dem ersten Heuschnitt im Juli. Die Ausbringmenge beträgt 100 g Heu/m². Dies entspricht einem Verhältnis von Spender- zu Empfängerfläche von 1 : 1 bis 1 : 2.

extensive Mahd (ein- oder zweischürig): erste Mahd nach dem 30.06., zweite Mahd nach dem 15.09., mit leichten Mähgeräten (Mähgut abtransportieren). oder: Extensive Beweidung mit Schafen mit maximal 1,4 Großvieheinheiten* / ha (d. h. max. 150 Schafe auf der Gesamtfläche) ab 15. April bis Oktober

Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Maßnahmen-Nr.

Flughafen Düsseldorf

Flughafen Düsseldorf GmbH

Kompensationsfläche Grütersaaper Weg

Planfeststellungsverfahren Kapazitätserweiterung

M2a

Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung Mähgut abtransportieren; keine Düngung, kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (sofern im Rahmen des Monitoring die Notwendigkeit einer Düngung erkannt wird, ist diese in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde in moderatem Umfang zulässig). Bei Beweidung einmalige Mahd nach dem 30.06. mit leichten Mähgeräten möglich (Mähgut abtransportieren); eine Mahd soll insbesondere dann erfolgen, wenn nicht verbissene Arten (wie Distel oder Brennnessel) zu hohe Dominanzen entwickeln. Eine dauerhafte Pflege der Fläche ist vertraglich zu sichern. Zielkonzeption der Maßnahmen Aufgrund der extensiven Nutzung und ungestörten Entwicklung während der militärischen Nutzungen und auch in der Folgezeit weisen Flächen des ehemaligen Standortübungsplatzes beiderseits des Grütersaaper Weges in Teilbereichen hohe ökologische Qualitäten als Lebensraum für seltene und geschützte Tier- und Pflanzenarten auf. Die ausgedehnten Grünlandflächen besitzen zwar ein hohes standörtliches Potenzial, weisen größtenteils aber eine relativ artenarme Ausprägung auf. Durch die Umsetzung der Maßnahme wird die Entwicklung von artenreichen Grünlandstandorten initiiert und Lebensraumpotenziale für seltene und geschützte Tier- und Pflanzenarten geschaffen. Zeitpunkt der Ausführung Zum Eingriffsbeginn. Die Heumahd und -ernte erfolgt während der Haupt-Samenreife der Gräser im Juli. Um eine optimales Anwachsen des Saatgutes auf den Aufbringungsflächen zu gewährleisten, werden ein Heuschnitt im feuchten Zustand sowie eine direkte Ausbringung empfohlen. Alternativ ist das Schnittgut zu trocknen und für einen späteren Zeitpunkt der Begrünung projektbezogen aufzubewahren. Hinweise zur Funktionskontrolle Der Erfolg der Maßnahme soll durch ein Monitoring (Entwicklungskontrolle alle 3 Jahre) überprüft werden. Hinweise für die Ausführungsplanung Detaillierte landschaftspflegerische Ausführungsplanung

* Großvieheinheiten (gem. Umrechnungsschlüssel Statistisches Bundesamt): Eine Großvieheinheit entspricht ca. 500 Kilogramm (etwa Gewicht eines ausgewachsenen Rindes) Milchkuh = 1 GVE Kalb, Jungrind = 0,3 GVE Schaf = 0,1 GVE Pferd = 0,7 - 1,1 GVE

Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Maßnahmen-Nr.

Flughafen Düsseldorf

Flughafen Düsseldorf GmbH

Kompensationsfläche Grütersaaper Weg

Planfeststellungsverfahren Kapazitätserweiterung

M2b

Maßnahmenbereich

Maßnahmentyp

Aufwertung von Grünlandflächen

A = Ausgleichsmaßnahme

Kreis

Gemeinde

Gemarkung

Flur

Flurstück

Kreisfreie Stadt Düsseldorf

Stadt Düsseldorf

Rath (3115)

049

48 (tlw.)

Bezeichnung der Maßnahme Umwandlung von mäßig artenreichen Wiesen in artenreiche Magerwiesen durch Mahdgutübertragung und dauerhafte Sicherung einer extensiven Nutzung (Extensivwiese oder Mähweide)

Flächengröße: 14.600 m

2

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Unterlagen-Nr.: Karte 2

Ausgangsbiotop

Zielbiotop

Fettweide (EB0)

Magergrünland, gut ausgeprägt (ED1, veg2)

Wertstufe: 4

Wertstufe: 6

Aufwertung: 29.200 Punkte Aufwertung um 2 Biotopwertpunkte auf einer Fläche von 14.600 m2: 14.600 m2 x 2 = 29.200 Pkt.

Maßnahmenbeschreibung Mahdgutübertragung von geeigneten Spenderflächen regionaler Herkunft auf einer Fläche von ca. 2 17.900 m zur Erhöhung der Artenvielfalt speziell im Bereich der Magerkeitszeiger;  



Flächengröße ca. 17.900 m² Als Spenderflächen für die Mahdgutübertragung mit autochthonem Saatgut kommen bspw. Deichflächen in der Rheinaue (z. B. Himmelgeist) in Betracht. Der optimale Gewinnungszeitraum ist mit dem ersten Heuschnitt im Juli. Die Ausbringmenge beträgt 100 g Heu/m². Dies entspricht einem Verhältnis von Spender- zu Empfängerfläche von 1 : 1 bis 1 : 2.

extensive Mahd (ein- oder zweischürig): erste Mahd nach dem 30.06., zweite Mahd nach dem 15.09., mit leichten Mähgeräten (Mähgut abtransportieren). oder: Extensive Beweidung mit Schafen mit maximal 1,4 Großvieheinheiten* / ha (d. h. max. 150 Schafe auf der Gesamtfläche) ab 15. April bis Oktober

Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Maßnahmen-Nr.

Flughafen Düsseldorf

Flughafen Düsseldorf GmbH

Kompensationsfläche Grütersaaper Weg

Planfeststellungsverfahren Kapazitätserweiterung

M2b

Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung Mähgut abtransportieren; keine Düngung, kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (sofern im Rahmen des Monitoring die Notwendigkeit einer Düngung erkannt wird, ist diese in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde in moderatem Umfang zulässig). Bei Beweidung einmalige Mahd nach dem 30.06. mit leichten Mähgeräten möglich (Mähgut abtransportieren); eine Mahd soll insbesondere dann erfolgen, wenn nicht verbissene Arten (wie Distel oder Brennnessel) zu hohe Dominanzen entwickeln. Eine dauerhafte Pflege der Fläche ist vertraglich zu sichern. Zielkonzeption der Maßnahmen Aufgrund der extensiven Nutzung und ungestörten Entwicklung während der militärischen Nutzungen und auch in der Folgezeit weisen Flächen des ehemaligen Standortübungsplatzes beiderseits des Grütersaaper Weges in Teilbereichen hohe ökologische Qualitäten als Lebensraum für seltene und geschützte Tier- und Pflanzenarten auf. Die ausgedehnten Grünlandflächen besitzen zwar ein hohes standörtliches Potenzial, weisen größtenteils aber eine relativ artenarme Ausprägung auf. Durch die Umsetzung der Maßnahme wird die Entwicklung von artenreichen Grünlandstandorten initiiert und Lebensraumpotenziale für seltene und geschützte Tier- und Pflanzenarten geschaffen. Zeitpunkt der Ausführung Zum Eingriffsbeginn. Die Heumahd und -ernte erfolgt während der Haupt-Samenreife der Gräser im Juli. Um eine optimales Anwachsen des Saatgutes auf den Aufbringungsflächen zu gewährleisten, werden ein Heuschnitt im feuchten Zustand sowie eine direkte Ausbringung empfohlen. Alternativ ist das Schnittgut zu trocknen und für einen späteren Zeitpunkt der Begrünung projektbezogen aufzubewahren. Hinweise zur Funktionskontrolle Der Erfolg der Maßnahme soll durch ein Monitoring (Entwicklungskontrolle alle 3 Jahre) überprüft werden. Hinweise für die Ausführungsplanung Detaillierte landschaftspflegerische Ausführungsplanung

* Großvieheinheiten (gem. Umrechnungsschlüssel Statistisches Bundesamt): Eine Großvieheinheit entspricht ca. 500 Kilogramm (etwa Gewicht eines ausgewachsenen Rindes) Milchkuh = 1 GVE Kalb, Jungrind = 0,3 GVE Schaf = 0,1 GVE Pferd = 0,7 - 1,1 GVE

Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Maßnahmen-Nr.

Flughafen Düsseldorf

Flughafen Düsseldorf GmbH

Kompensationsfläche Grütersaaper Weg

Planfeststellungsverfahren Kapazitätserweiterung

M3a

Maßnahmenbereich

Maßnahmentyp

Flächige Anpflanzungen und Aufforstungen

A = Ausgleichsmaßnahme

Kreis

Gemeinde

Gemarkung

Flur

Flurstück

Kreisfreie Stadt Düsseldorf

Stadt Düsseldorf

Rath (3115)

050

906 (tlw.) 2

Bezeichnung der Maßnahme

Flächengröße: 7.961 m

Flächige Gehölzpflanzung zur Ergänzung vorhandener Waldbestände und zur Entwicklung weiterer naturnaher Waldflächen

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:

Ausgangsbiotop

Zielbiotop

Magergrünland (ED0)

Ahorn-Mischwald (AR1), Waldrand (AV0)

Wertstufe: 5

Wertstufe: 6

Unterlagen-Nr.: Karte 2

Aufwertung: 7.961 Punkte Aufwertung um 1 Biotopwertpunkt auf einer Fläche von 7.961 m 2: 7.961 m2 x 1 = 7.961 Pkt.

Maßnahmenbeschreibung Bepflanzung mit standortheimischen Laubholzarten  

Bepflanzung mit Sträuchern und Bäumen 2. Ordnung, um eine Verschattung der nördlich angrenzenden Wiesenflächen zu minimieren. Die Flächen sind zu 30 % mit Bäumen und zu 70 % mit Sträuchern zu bepflanzen. - Pflanzqualität: Jungpflanzen/Forstware 60-100, o.B., Sträucher: 80-100, verpfl., o.B. - Pflanz- und Reihenabstand: 1,5 m



Waldrandentwicklung: Staudensaum 2 m; in den 5 Außenreihen nach Norden nur Sträucher



Sträucher in Trupps von 40 - 50 Pflanzen derselben Art



Es wird herkunftsgerechtes Pflanzgut aus der Region verwendet



Die Kultur ist durch einen Wildschutzzaun vor Wildverbiss zu schützen; dieser ist bei Erreichen einer gesicherten Kultur (i.d.R. nach 5 Jahren) abzubauen und zu entsorgen



Zur bestehenden Waldkante sind 5 m Abstand einzuhalten, um eine Bepflanzung des Traufbereichs zu vermeiden und die Bewirtschaftung der Flächen zu sichern

Es sind folgende Baum- und Straucharten zu verwenden (zu gleichen Anteilen): Bäume:

Acer campestre Sorbus aucuparia

Feldahorn Eberesche

Sträucher:

Cornus sanguinea Crataegus monogyna Lonicera xylosteum Sambucus racemosa

Hartriegel Weißdorn Rote Heckenkirsche Trauben-Holunder

Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Maßnahmen-Nr.

Flughafen Düsseldorf

Flughafen Düsseldorf GmbH

Kompensationsfläche Grütersaaper Weg

Planfeststellungsverfahren Kapazitätserweiterung

M3a

Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung 

 

Jungwuchs- und Jungbestandspflege, kahlschlagfreie und naturnahe Waldbewirtschaftung, eine dauerhafte Pflege der Fläche ist vertraglich zu sichern.

Zielkonzeption der Maßnahmen Die vorhandenen Waldbestände werden um flächige Gehölzpflanzungen ergänzt. Durch die Entwicklung von strukturreichen Waldrändern entstehen wertvolle Lebensraumstrukturen für waldrandbewohnende Tierarten. Durch die Umsetzung der Maßnahme wird die Fläche der zusammenhängenden Laubwaldbestände auf dem Gebiet des ehemaligen Standortübungsplatzes vergrößert. Die Aufforstungsmaßnahmen wirken sich zudem positiv auf das Landschaftsbild aus, da strukturgebende naturnahe Landschaftselemente in den Landschaftsraum integriert werden. Zeitpunkt der Ausführung Zum Eingriffsbeginn Hinweise zur Funktionskontrolle Eindämmen von Baumsämlingen möglichst durch Herausziehen Hinweise für die Ausführungsplanung Detaillierte landschaftspflegerische Ausführungsplanung

Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Maßnahmen-Nr.

Flughafen Düsseldorf

Flughafen Düsseldorf GmbH

Kompensationsfläche Grütersaaper Weg

Planfeststellungsverfahren Kapazitätserweiterung

M3b

Maßnahmenbereich

Maßnahmentyp

Flächige Anpflanzungen und Aufforstungen

A = Ausgleichsmaßnahme

Kreis

Gemeinde

Gemarkung

Flur

Flurstück

Kreisfreie Stadt Düsseldorf

Stadt Düsseldorf

Rath (3115)

050

906 (tlw.) 2

Bezeichnung der Maßnahme

Flächengröße: 17.481 m

Flächige Gehölzpflanzung zur Ergänzung vorhandener Waldbestände und zur Entwicklung weiterer naturnaher Waldflächen

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:

Ausgangsbiotop

Zielbiotop

Magergrünland (ED0)

Ahorn-Mischwald (AR1), Waldrand (AV0)

Wertstufe: 5

Wertstufe: 6

Unterlagen-Nr.: Karte 2

Aufwertung: 17.481 Punkte Aufwertung um 1 Biotopwertpunkt auf einer Fläche von 17.481 m2: 17.481 m2 x 1 = 17.481 Pkt.

Maßnahmenbeschreibung Bepflanzung mit standortheimischen Laubholzarten  

Bepflanzung mit Sträuchern und Bäumen 2. Ordnung, um eine Verschattung der nördlich angrenzenden Wiesenflächen zu minimieren. Die Flächen sind zu 30 % mit Bäumen und zu 70 % mit Sträuchern zu bepflanzen. - Pflanzqualität: Jungpflanzen/Forstware 60-100, o.B., Sträucher: 80-100, verpfl., o.B. - Pflanz- und Reihenabstand: 1,5 m



Waldrandentwicklung: Staudensaum 2 m; in den 5 Außenreihen nach Norden nur Sträucher



Sträucher in Trupps von 40 - 50 Pflanzen derselben Art



Es wird herkunftsgerechtes Pflanzgut aus der Region verwendet



Die Kultur ist durch einen Wildschutzzaun vor Wildverbiss zu schützen; dieser ist bei Erreichen einer gesicherten Kultur (i.d.R. nach 5 Jahren) abzubauen und zu entsorgen



Zur bestehenden Waldkante sind 5 m Abstand einzuhalten, um eine Bepflanzung des Traufbereichs zu vermeiden und die Bewirtschaftung der Flächen zu sichern

Es sind folgende Baum- und Straucharten zu verwenden (zu gleichen Anteilen): Bäume:

Acer campestre Sorbus torminalis

Feldahorn Elsbeere

Sträucher:

Cornus sanguinea Crataegus monogyna Lonicera xylosteum Sambucus racemosa

Hartriegel Weißdorn Rote Heckenkirsche Trauben-Holunder

Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Maßnahmen-Nr.

Flughafen Düsseldorf

Flughafen Düsseldorf GmbH

Kompensationsfläche Grütersaaper Weg

Planfeststellungsverfahren Kapazitätserweiterung

M3b

Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung 

 

Jungwuchs- und Jungbestandspflege, kahlschlagfreie und naturnahe Waldbewirtschaftung, eine dauerhafte Pflege der Fläche ist vertraglich zu sichern.

Zielkonzeption der Maßnahmen Die vorhandenen Waldbestände werden um kleinflächige Aufforstungen ergänzt. Durch die Entwicklung von strukturreichen Waldrändern entstehen wertvolle Lebensraumstrukturen für waldrandbewohnende Tierarten. Durch die Umsetzung der Maßnahme wird die Fläche der zusammenhängenden Laubwaldbestände auf dem Gebiet des ehemaligen Standortübungsplatzes vergrößert. Die Aufforstungsmaßnahmen wirken sich zudem positiv auf das Landschaftsbild aus, da strukturgebende naturnahe Landschaftselemente in den Landschaftsraum integriert werden. Zeitpunkt der Ausführung Zum Eingriffsbeginn Hinweise zur Funktionskontrolle Eindämmen von Baumsämlingen möglichst durch Herausziehen Hinweise für die Ausführungsplanung Detaillierte landschaftspflegerische Ausführungsplanung

Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Maßnahmen-Nr.

Flughafen Düsseldorf

Flughafen Düsseldorf GmbH

Kompensationsfläche Grütersaaper Weg

Planfeststellungsverfahren Kapazitätserweiterung

M3c

Maßnahmenbereich

Maßnahmentyp

Flächige Anpflanzungen und Aufforstungen

A = Ausgleichsmaßnahme

Kreis

Gemeinde

Gemarkung

Flur

Flurstück

Kreisfreie Stadt Düsseldorf

Stadt Düsseldorf

Rath (3115)

049

39 (tlw.) 2

Bezeichnung der Maßnahme

Flächengröße: 12.083 m

Flächige Gehölzpflanzung zur Ergänzung vorhandener Waldbestände und zur Entwicklung weiterer naturnaher Waldflächen

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:

Ausgangsbiotop

Zielbiotop

Mähweide (EB2): 6.899 m

2

Unterlagen-Nr.: Karte 2

Buchen-Mischwald (AA1), Waldrand (AV0)

Wertstufe: 4

Wertstufe: 6

Grünlandbrache (EE0): 4.886 m

2

Wertstufe: 5 Neophytensaum (KA5): 298 m

2

Wertstufe: 3 Aufwertung: 19.578 Punkte Aufwertung um 2 Biotopwertpunkte auf einer Fläche von 6.899 m2: 6.899 m2 x 2 = 13.798 Pkt. Aufwertung um 1 Biotopwertpunkt auf einer Fläche von 4.886 m2: 4.886 m2 x 1 = 4.886 Pkt. Aufwertung um 3 Biotopwertpunkte auf einer Fläche von 298 m 2: 298 m2 x 1 = 894 Pkt.

Maßnahmenbeschreibung Bepflanzung mit standortheimischen Laubholzarten  

Bepflanzung mit Sträuchern und Bäumen 2. Ordnung, um eine Verschattung der nördlich angrenzenden Wiesenflächen zu minimieren. Die Flächen sind zu 30 % mit Bäumen und zu 70 % mit Sträuchern zu bepflanzen. - Pflanzqualität: Jungpflanzen/Forstware 60-100, o.B., Sträucher: 80-100, verpfl., o.B. - Pflanz- und Reihenabstand: 1,5 m



Waldrandentwicklung: Staudensaum 2 m; in den 5 Außenreihen nach Norden nur Sträucher



Sträucher in Trupps von 40 - 50 Pflanzen derselben Art



Es wird herkunftsgerechtes Pflanzgut aus der Region verwendet



Die Kultur ist durch einen Wildschutzzaun vor Wildverbiss zu schützen; dieser ist bei Erreichen einer gesicherten Kultur (i.d.R. nach 5 Jahren) abzubauen und zu entsorgen



Zur bestehenden Waldkante sind 5 m Abstand einzuhalten, um eine Bepflanzung des Traufbereichs zu vermeiden und die Bewirtschaftung der Flächen zu sichern

Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Maßnahmen-Nr.

Flughafen Düsseldorf

Flughafen Düsseldorf GmbH

Kompensationsfläche Grütersaaper Weg

Planfeststellungsverfahren Kapazitätserweiterung

M3c

Es sind folgende Baum- und Straucharten zu verwenden (zu gleichen Anteilen): Bäume:

Sträucher:

6. + 7. Außenreihe nach Norden Malus, Pyrus Wildobst sonst: Rotbuche Hainbuche

Fagus sylvatica Carpinus betulus

Cornus sanguinea Crataegus monogyna Euonymus europaeus Lonicera xylosteum Prunus spinosa Rosa canina Sambucus racemosa Viburnum opulus

Hartriegel Weißdorn Pfaffenhütchen Rote Heckenkirsche Schlehe Hunds-Rose Trauben-Holunder Gemeiner Schneeball

Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung 

 

Jungwuchs- und Jungbestandspflege, kahlschlagfreie und naturnahe Waldbewirtschaftung, eine dauerhafte Pflege der Fläche ist vertraglich zu sichern.

Zielkonzeption der Maßnahmen Die vorhandenen Waldbestände werden um kleinflächige Aufforstungen ergänzt. Durch die Entwicklung von strukturreichen Waldrändern entstehen wertvolle Lebensraumstrukturen für waldrandbewohnende Tierarten. Durch die Umsetzung der Maßnahme wird die Fläche der zusammenhängenden Laubwaldbestände auf dem Gebiet des ehemaligen Standortübungsplatzes vergrößert. Die Aufforstungsmaßnahmen wirken sich zudem positiv auf das Landschaftsbild aus, da strukturgebende naturnahe Landschaftselemente in den Landschaftsraum integriert werden. Zeitpunkt der Ausführung Zum Eingriffsbeginn Hinweise zur Funktionskontrolle Eindämmen von Baumsämlingen möglichst durch Herausziehen Hinweise für die Ausführungsplanung Detaillierte landschaftspflegerische Ausführungsplanung

Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Maßnahmen-Nr.

Flughafen Düsseldorf

Flughafen Düsseldorf GmbH

Kompensationsfläche Grütersaaper Weg

Planfeststellungsverfahren Kapazitätserweiterung

M3d

Maßnahmenbereich

Maßnahmentyp

Flächige Anpflanzungen und Aufforstungen

A = Ausgleichsmaßnahme

Kreis

Gemeinde

Gemarkung

Flur

Flurstück

Kreisfreie Stadt Düsseldorf

Stadt Düsseldorf

Rath (3115)

049

39 (tlw.) 2

Bezeichnung der Maßnahme

Flächengröße: 6.878 m

Aufforstungen zur Ergänzung vorhandener Waldbestände und zur Entwicklung weiterer naturnaher Waldflächen

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:

Ausgangsbiotop

Zielbiotop

Fettweide (EB0)

Eichen-Mischwald (AB3), Waldrand (AV0)

Wertstufe: 4

Wertstufe: 6

Unterlagen-Nr.: Karte 2

Aufwertung: 13.756 Punkte Aufwertung um 2 Biotopwertpunkte auf einer Fläche von 6.878 m2: 6.878 m2 x 2 = 13.756 Pkt.

Maßnahmenbeschreibung Aufforstung mit standortheimischen Laubholzarten Es sind folgende Baumarten zu verwenden: Bäume:

Carpinus betulus Quercus robur

Hainbuche Stieleiche

ca. 20 % ca. 80 %



Pflanzqualität: Jungpflanzen/Forstware 60-100, o.B.



Pflanzmethode: Trupp- und Stützpunktbepflanzung (Gruppen von ca. 20 Eichen und 10 Begleitpflanzen pro Trupp)



Reihenabstand: 2,0 m;



Pflanzabstand in der Reihe 1,0 m



Waldrandentwicklung: Staudensaum 2 m; in den 2 Außenreihen nach Norden Sträucher in Trupps von 40-50 Pflanzen derselben Art, 3. + 4. Reihe zusätzlich Wildobst.

2 Außenreihen (zu gleichen Anteilen): Sträucher: Crataegus monogyna Lonicera xylosteum Prunus spinosa Rosa canina

Weißdorn Rote Heckenkirsche Schlehe Hundsrose

3. + 4. Außenreihe zusätzlich: Pyrus, Malus

Wildobst



Sträucher: 80-100, verpfl., o.B.



Es wird herkunftsgerechtes Pflanzgut aus der Region verwendet.



Die Kultur ist durch einen Wildschutzzaun vor Wildverbiss zu schützen; dieser ist bei Erreichen einer gesicherten Kultur (i.d.R. nach 5 Jahren) abzubauen und zu entsorgen

Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Maßnahmen-Nr.

Flughafen Düsseldorf

Flughafen Düsseldorf GmbH

Kompensationsfläche Grütersaaper Weg

Planfeststellungsverfahren Kapazitätserweiterung

M3d

Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung   

Jungwuchs- und Jungbestandspflege, kahlschlagfreie und naturnahe Waldbewirtschaftung, eine dauerhafte Pflege der Fläche ist vertraglich zu sichern.

Zielkonzeption der Maßnahmen Durch die Umsetzung der Maßnahme werden standorttypische Laubwaldstrukturen entwickelt und die Fläche der Laubwaldbestände auf dem Gebiet des ehemaligen Standortübungsplatzes vergrößert. Die Aufforstungsmaßnahmen wirken sich zudem positiv auf das Landschaftsbild aus, da strukturgebende naturnahe Landschaftselemente in den Landschaftsraum integriert werden. Zeitpunkt der Ausführung Zum Eingriffsbeginn Hinweise zur Funktionskontrolle Eindämmen von Baumsämlingen möglichst durch Herausziehen Hinweise für die Ausführungsplanung Detaillierte landschaftspflegerische Ausführungsplanung

Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Maßnahmen-Nr.

Flughafen Düsseldorf

Flughafen Düsseldorf GmbH

Kompensationsfläche Grütersaaper Weg

Planfeststellungsverfahren Kapazitätserweiterung

M3e

Maßnahmenbereich

Maßnahmentyp

Flächige Anpflanzungen und Aufforstungen

A = Ausgleichsmaßnahme

Kreis

Gemeinde

Gemarkung

Flur

Flurstück

Kreisfreie Stadt Düsseldorf

Stadt Düsseldorf

Rath (3115)

048

5 (tlw.) 2

Bezeichnung der Maßnahme

Flächengröße: 4.727 m

Aufforstungen zur Ergänzung vorhandener Waldbestände und zur Entwicklung weiterer naturnaher Waldflächen

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:

Ausgangsbiotop

Zielbiotop

Feuchtweide (EC2b): 2.799 m

2

Wertstufe: 6

Unterlagen-Nr.: Karte 2

Eichen-Mischwald (AB3), Waldrand (AV0) Wertstufe: 6

Fettweide (EB0): 1.928 m

2

Wertstufe: 4 Aufwertung: 3.856 Punkte Aufwertung um 2 Biotopwertpunkte auf einer Fläche von 1.928 m2: 1.928 m2 x 2 = 3.856 Pkt.

Maßnahmenbeschreibung Aufforstung mit standortheimischen Laubholzarten Bäume:

Carpinus betulus Quercus robur

Hainbuche Stieleiche

ca. 20 % ca. 80 %



Pflanzqualität: Jungpflanzen/Forstware 60-100, o.B.



Pflanzmethode: Trupp- und Stützpunktbepflanzung (Gruppen von ca. 20 Eichen und 10 Begleitpflanzen pro Trupp)



Reihenabstand: 2,0 m;



Pflanzabstand in der Reihe 1,0 m



Waldrandentwicklung: Staudensaum 2 m; in den 2 Außenreihen nach Norden Sträucher in Trupps von 40-50 Pflanzen derselben Art, 3. + 4. Reihe zusätzlich Wildobst.

2 Außenreihen (zu gleichen Anteilen): Sträucher: Crataegus monogyna Lonicera xylosteum Prunus spinosa Rosa canina

Weißdorn Rote Heckenkirsche Schlehe Hundsrose

3. + 4. Außenreihe zusätzlich: Pyrus, Malus

Wildobst



Sträucher: 80-100, verpfl., o.B.



Es wird herkunftsgerechtes Pflanzgut aus der Region verwendet.



Die Kultur ist durch einen Wildschutzzaun vor Wildverbiss zu schützen; dieser ist bei Erreichen einer gesicherten Kultur (i.d.R. nach 5 Jahren) abzubauen und zu entsorgen

Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Maßnahmen-Nr.

Flughafen Düsseldorf

Flughafen Düsseldorf GmbH

Kompensationsfläche Grütersaaper Weg

Planfeststellungsverfahren Kapazitätserweiterung

M3e

Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung   

Jungwuchs- und Jungbestandspflege, kahlschlagfreie und naturnahe Waldbewirtschaftung, eine dauerhafte Pflege der Fläche ist vertraglich zu sichern.

Zielkonzeption der Maßnahmen Durch die Umsetzung der Maßnahme werden standorttypische Laubwaldstrukturen entwickelt und die Fläche der Laubwaldbestände auf dem Gebiet des ehemaligen Standortübungsplatzes vergrößert. Die Aufforstungsmaßnahmen wirken sich zudem positiv auf das Landschaftsbild aus, da strukturgebende naturnahe Landschaftselemente in den Landschaftsraum integriert werden. Zeitpunkt der Ausführung Zum Eingriffsbeginn Hinweise zur Funktionskontrolle Eindämmen von Baumsämlingen möglichst durch Herausziehen Hinweise für die Ausführungsplanung Detaillierte landschaftspflegerische Ausführungsplanung

Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Maßnahmen-Nr.

Flughafen Düsseldorf

Flughafen Düsseldorf GmbH

Kompensationsfläche Grütersaaper Weg

Planfeststellungsverfahren Kapazitätserweiterung

M4a

Maßnahmenbereich

Maßnahmentyp

Waldumbau

A = Ausgleichsmaßnahme

Kreis

Gemeinde

Gemarkung

Flur

Flurstück

Kreisfreie Stadt Düsseldorf

Stadt Düsseldorf

Rath (3115)

049

36 (tlw.) 2

Bezeichnung der Maßnahme

Flächengröße: 14.259 m

Umbau von Nadelmischwald in naturnahen, standortgerechten Laubwald

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Unterlagen-Nr.: Karte 2

Ausgangsbiotop

Zielbiotop

Buchenwald mit Nadelbaumarten (AA4)

Buchenwald mit Edellaubhölzern (AA2)

Wertstufe: 5

Wertstufe: 6

Aufwertung: 14.259 Punkte Aufwertung um 1 Biotopwertpunkt auf einer Fläche von 14.259 m2: 14.259 m2 x 1 = 14.259 Pkt.

Maßnahmenbeschreibung Entnahme vorhandener Nadelgehölze und Bepflanzung der entstehenden Freiflächen mit standortheimischen Laubholzarten 

Pflanzqualität: : Jungpflanzen/Forstware 60-100, o.B.; Sträucher: 80-100, verpfl., o.B.



Pflanz- und Reihenabstand: 1,5 m



Es wird herkunftsgerechtes Pflanzgut aus der Region verwendet.



Größere Teilflächen (ab ca. 0,3 ha) sind mit einem Kulturzaun und kleinere Teilflächen mit Wuchshüllen oder Fegeschutzspiralen und durch Streichen mit Verbissschutzmittel zu schützen.

Es sind folgende Baum- und Straucharten zu verwenden: südlicher Teil: Bäume: Fagus sylvatica Carpinus betulus

Rotbuche Hainbuche

nordwestlicher Teil (zu gleichen Anteilen): Sträucher: Crataegus monogyna Euonymus europaeus Lonicera xylosteum Viburnum opulus

Weißdorn Pfaffenhütchen Rote Heckenkirsche Gemeiner Schneeball

ca. 80 % ca. 20 %

Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Maßnahmen-Nr.

Flughafen Düsseldorf

Flughafen Düsseldorf GmbH

Kompensationsfläche Grütersaaper Weg

Planfeststellungsverfahren Kapazitätserweiterung

M4a

Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung   

Jungwuchs- und Jungbestandspflege, kahlschlagfreie und naturnahe Waldbewirtschaftung, eine dauerhafte Pflege der Fläche ist vertraglich zu sichern.

Zielkonzeption der Maßnahmen Aus dem vorhandenen Buchenwald werden die beigemischten Nadelbaumarten vollständig entnommen. Die entstehenden Freiflächen werden mit den o. g. heimischen Laubbaumarten bepflanzt. Durch die Umsetzung der Maßnahme wird die Fläche der zusammenhängenden Laubwaldbestände auf dem Gebiet des ehemaligen Standortübungsplatzes vergrößert. Die Waldumbaumaßnahmen wirken sich zudem positiv auf das Landschaftsbild aus, da standortheimische und naturnahe Landschaftselemente in den Landschaftsraum integriert werden. Zeitpunkt der Ausführung Zum Eingriffszeitpunkt Hinweise zur Funktionskontrolle Hinweise für die Ausführungsplanung Detaillierte landschaftspflegerische Ausführungsplanung

Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Maßnahmen-Nr.

Flughafen Düsseldorf

Flughafen Düsseldorf GmbH

Kompensationsfläche Grütersaaper Weg

Planfeststellungsverfahren Kapazitätserweiterung

M4b

Maßnahmenbereich

Maßnahmentyp

Waldumbau

A = Ausgleichsmaßnahme

Kreis

Gemeinde

Gemarkung

Flur

Flurstück

Kreisfreie Stadt Düsseldorf

Stadt Düsseldorf

Rath (3115)

050

906 (tlw.) 2

Bezeichnung der Maßnahme

Flächengröße: 13.600 m

Umbau von Nadelmischwald in naturnahen, standortgerechten Laubwald

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Unterlagen-Nr.: Karte 2

Ausgangsbiotop

Zielbiotop

Ahornmischwald mit Nadelbaumarten (AR1)

Buchenwald mit Edellaubhölzern (AA2)

Wertstufe: 5

Wertstufe: 6

Aufwertung: 13.600 Punkte Aufwertung um 1 Biotopwertpunkt auf einer Fläche von 13.600 m2: 13.600 m2 x 1 = 13.600 Pkt.

Maßnahmenbeschreibung Entnahme vorhandener Nadelgehölze und Bepflanzung der entstehenden Freiflächen mit standortheimischen Laubholzarten 

Pflanzqualität: : Jungpflanzen/Forstware 60-100, o.B.; Sträucher: 80-100, verpfl., o.B.



Pflanz- und Reihenabstand: 1,5 m



Es wird herkunftsgerechtes Pflanzgut aus der Region verwendet.



Größere Teilflächen (ab ca. 0,3 ha) sind mit einem Kulturzaun und kleinere Teilflächen mit Wuchshüllen oder Fegeschutzspiralen und durch Streichen mit Verbissschutzmittel zu schützen.

Es sind folgende Baum- und Straucharten zu verwenden: Der Nadelbaumbestand im Inneren des Bestandes ist zu ersetzen durch: Bäume: Fagus sylvatica Rotbuche ca. 80 % Carpinus betulus Hainbuche ca. 20 % Der Nadelbaumbestand im Randbereich ist zu ersetzen durch (zu gleichen Anteilen): Malus, Pyrus Wildobst Euonymus europaeus Pfaffenhütchen Lonicera xylosteum Rote Heckenkirsche Viburnum opulus Gemeiner Schneeball

Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Maßnahmen-Nr.

Flughafen Düsseldorf

Flughafen Düsseldorf GmbH

Kompensationsfläche Grütersaaper Weg

Planfeststellungsverfahren Kapazitätserweiterung

M4b

Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung   

Jungwuchs- und Jungbestandspflege, kahlschlagfreie und naturnahe Waldbewirtschaftung, eine dauerhafte Pflege der Fläche ist vertraglich zu sichern.

Zielkonzeption der Maßnahmen Aus dem vorhandenen Ahornmischwald werden die beigemischten Nadelbaumarten vollständig entnommen. Die entstehenden Freiflächen werden mit den o. g. heimischen Laubbaumarten bepflanzt. Durch die Umsetzung der Maßnahme wird die Fläche der zusammenhängenden Laubwaldbestände auf dem Gebiet des ehemaligen Standortübungsplatzes vergrößert. Die Waldumbaumaßnahmen wirken sich zudem positiv auf das Landschaftsbild aus, da standortheimische und naturnahe Landschaftselemente in den Landschaftsraum integriert werden. Zeitpunkt der Ausführung Zum Eingriffszeitpunkt Hinweise zur Funktionskontrolle Hinweise für die Ausführungsplanung Detaillierte landschaftspflegerische Ausführungsplanung

Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Maßnahmen-Nr.

Flughafen Düsseldorf

Flughafen Düsseldorf GmbH

Kompensationsfläche Grütersaaper Weg

Planfeststellungsverfahren Kapazitätserweiterung

M4c

Maßnahmenbereich

Maßnahmentyp

Waldumbau

A = Ausgleichsmaßnahme

Kreis

Gemeinde

Gemarkung

Flur

Flurstück

Kreisfreie Stadt Düsseldorf

Stadt Düsseldorf

Rath (3115)

048

5 (tlw.) 2

Bezeichnung der Maßnahme

Flächengröße: 4.021 m

Umbau von Nadelmischwald in naturnahen, standortgerechten Laubwald

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Unterlagen-Nr.: Karte 2

Ausgangsbiotop

Zielbiotop

Fichtenwald (AJ0)

Buchenwald mit Edellaubhölzern (AA2)

Wertstufe: 4

Wertstufe: 6

Aufwertung: 8.042 Punkte Aufwertung um 2 Biotopwertpunkt auf einer Fläche von 4.021 m2: 4.021 m2 x 2 = 8.042 Pkt.

Maßnahmenbeschreibung Entnahme vorhandener Nadelgehölze und Bepflanzung der entstehenden Freiflächen mit standortheimischen Laubholzarten  

Bepflanzung mit Sträuchern und Bäumen 2. Ordnung, um eine Verschattung der nördlich angrenzenden Wiesenflächen zu minimieren. Die Flächen sind zu 30 % mit Bäumen und zu 70 % mit Sträuchern zu bepflanzen. - Pflanzqualität: Sträucher: 80-100, verpfl., o.B. - Pflanz- und Reihenabstand: 1,5 m



Es wird herkunftsgerechtes Pflanzgut aus der Region verwendet.



Die Kulturen sind vor Wildverbiss zu schützen.

Es sind folgende Baum- und Straucharten zu verwenden (zu gleichen Anteilen): Bäume:

Fagus sylvatica Carpinus betulus

Rotbuche Hainbuche

Sträucher:

Crataegus monogyna Euonymus europaeus Lonicera xylosteum Viburnum opulus

Weißdorn Pfaffenhütchen Rote Heckenkirsche Gemeiner Schneeball

Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung   

Jungwuchs- und Jungbestandspflege, kahlschlagfreie und naturnahe Waldbewirtschaftung, eine dauerhafte Pflege der Fläche ist vertraglich zu sichern.

ca. 80 % ca. 20 %

Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Maßnahmen-Nr.

Flughafen Düsseldorf

Flughafen Düsseldorf GmbH

Kompensationsfläche Grütersaaper Weg

Planfeststellungsverfahren Kapazitätserweiterung

M4c

Zielkonzeption der Maßnahmen Der vorhandene Fichtenwald wird zu einem Eichen-Buchenwald umgewandelt. Die Flächen werden mit den o. g. heimischen Laubbaumarten bepflanzt. Durch die Umsetzung der Maßnahme wird die Fläche der zusammenhängenden Laubwaldbestände auf dem Gebiet des ehemaligen Standortübungsplatzes vergrößert. Die Waldumbaumaßnahmen wirken sich zudem positiv auf das Landschaftsbild aus, da standortheimische und naturnahe Landschaftselemente in den Landschaftsraum integriert werden. Zeitpunkt der Ausführung Zum Eingriffszeitpunkt Hinweise zur Funktionskontrolle Hinweise für die Ausführungsplanung Detaillierte landschaftspflegerische Ausführungsplanung

Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Maßnahmen-Nr.

Flughafen Düsseldorf

Flughafen Düsseldorf GmbH

Kompensationsfläche Grütersaaper Weg

Planfeststellungsverfahren Kapazitätserweiterung

M5a

Maßnahmenbereich

Maßnahmentyp

Anpflanzung von Baumreihen

A = Ausgleichsmaßnahme

Kreis

Gemeinde

Gemarkung

Flur

Flurstück

Kreisfreie Stadt Düsseldorf

Stadt Düsseldorf

Rath (3115)

049

48 (tlw.)

Bezeichnung der Maßnahme Anpflanzung von Baumreihen entlang vorhandener Wege zur Belebung der Landschaft; Umwandlung von mäßig artenreichen Wiesen in artenreiche Magerwiesen durch extensive Pflege (Extensivwiese) Ausgangsbiotop

Länge: ca. 550 m Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Unterlagen-Nr.: Karte 2

Zielbiotop

Fettweide (EB0): 11.212 m

2

Wertstufe: 4

Baumreihe (BF1): 7.477 m

2

Wertstufe: 7 Magergrünland, gut ausgeprägt (ED0, veg2): 2 3.735 m Wertstufe: 6

Aufwertung: 29.901 Punkte Aufwertung um 3 Biotopwertpunkte auf einer Fläche von 7.477 m2: 7.477 m2 x 3 = 22.431 Pkt. Aufwertung um 2 Biotopwertpunkte auf einer Fläche von 3.735 m2: 3.735 m2 x 2 = 7.470 Pkt.

Maßnahmenbeschreibung Anpflanzung von aufgelockerten Baumreihen mit großkronigen, heimischen Laubbaumarten entlang von Wegen 

Anpflanzung nicht streng linear in regelmäßigen Abständen, sondern "clusterartig" in lockeren Gruppen von 2-6 Bäumen gleicher Baumarten innerhalb von Pflanzstreifen von ca. 5 10 m Breite

Es sind folgende Baumarten zu verwenden (zu etwa gleichen Anteilen): Bäume:

Quercus petraea Quercus robur Tilia cordata

Traubeneiche Stieleiche Winterlinde



Pflanzqualität: Hochstämme, 3x verpfl., 18-20, m.DB.



ca. 55 Stk; Pflanzabstand in den Clustern ca. 6-10 m; unterschiedlich große Lücken zwischen den Clustern belassen



Es wird herkunftsgerechtes Pflanzgut aus der Region verwendet.



Die angepflanzten Bäume sind vor Wildverbiss zu schützen.



extensive Mahd der Fläche (ein- oder zweischürig): erste Mahd nach dem 30.06., zweite Mahd nach dem 15.09., mit leichten Mähgeräten (Mähgut abtransportieren).

Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Maßnahmen-Nr.

Flughafen Düsseldorf

Flughafen Düsseldorf GmbH

Kompensationsfläche Grütersaaper Weg

Planfeststellungsverfahren Kapazitätserweiterung

M5a

Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung  

Jungwuchs- und Jungbestandspflege, eine dauerhafte Pflege der Fläche ist vertraglich zu sichern.

Zielkonzeption der Maßnahmen Durch die Anpflanzung der Baumreihe entlang der vorhandenen Wegeverbindungen werden die Landschaft und das Landschaftserleben auf dem Gebiet des ehemaligen Standortübungsplatzes positiv beeinflusst. Die Maßnahme wirkt sich zudem belebend auf das Landschaftsbild aus, da strukturgebende Landschaftselemente in den Landschaftsraum integriert werden und diesen weiter anreichern. Zeitpunkt der Ausführung Zum Eingriffsbeginn Hinweise zur Funktionskontrolle Beizeiten Zwiesel herausschneiden Hinweise für die Ausführungsplanung Detaillierte landschaftspflegerische Ausführungsplanung

Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Maßnahmen-Nr.

Flughafen Düsseldorf

Flughafen Düsseldorf GmbH

Kompensationsfläche Grütersaaper Weg

Planfeststellungsverfahren Kapazitätserweiterung

M5b

Maßnahmenbereich

Maßnahmentyp

Anpflanzung von Baumreihen

A = Ausgleichsmaßnahme

Kreis

Gemeinde

Gemarkung

Flur

Flurstück

Kreisfreie Stadt Düsseldorf

Stadt Düsseldorf

Rath (3115)

050

906 (tlw.)

Bezeichnung der Maßnahme

Länge: ca. 500 m

Anpflanzung von Baumreihen entlang vorhandener Wege zur Belebung der Landschaft

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Unterlagen-Nr.: Karte 2

Ausgangsbiotop

Zielbiotop

Feuchtwiese (EC1): 7.084 m

2

Wertstufe: 6

Baumreihe (BF1): 4.724 m

2

Wertstufe: 7 Feuchtgrünland (EC0, veg2): 2.360 m

2

Wertstufe: 6 Aufwertung: 4.724 Punkte Aufwertung um 1 Biotopwertpunkt auf einer Fläche von 4.724 m 2: 4.724 m2 x 1 = 4.724 Pkt.

Maßnahmenbeschreibung Anpflanzung von aufgelockerten Baumreihen mit großkronigen, heimischen Laubbaumarten entlang von Wegen 

Anpflanzung nicht streng linear in regelmäßigen Abständen, sondern "clusterartig" in lockeren Gruppen von 2-6 Bäumen gleicher Baumarten innerhalb von Pflanzstreifen von ca. 510 m Breite

Es sind folgende Baumarten zu verwenden (zu etwa gleichen Anteilen): Bäume:

Quercus petraea Quercus robur Tilia cordata

Traubeneiche Stieleiche Winterlinde



Pflanzqualität: Hochstämme, 3x verpfl., 18-20, m.DB.



ca. 40 Stk.



Pflanzabstand in den Clustern ca. 6-10 m; unterschiedlich große Lücken zwischen den Clustern belassen



Es wird herkunftsgerechtes Pflanzgut aus der Region verwendet.



Die angepflanzten Bäume sind vor Wildverbiss zu schützen.

Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Maßnahmen-Nr.

Flughafen Düsseldorf

Flughafen Düsseldorf GmbH

Kompensationsfläche Grütersaaper Weg

Planfeststellungsverfahren Kapazitätserweiterung

M5b

Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung  

Jungwuchs- und Jungbestandspflege, eine dauerhafte Pflege der Fläche ist vertraglich zu sichern.

Zielkonzeption der Maßnahmen Durch die Anpflanzung der Baumreihe entlang der vorhandenen Wegeverbindungen werden die Landschaft und das Landschaftserleben auf dem Gebiet des ehemaligen Standortübungsplatzes positiv beeinflusst. Die Maßnahme wirkt sich zudem belebend auf das Landschaftsbild aus, da strukturgebende Landschaftselemente in den Landschaftsraum integriert werden und diesen weiter anreichern. Zeitpunkt der Ausführung Zum Eingriffsbeginn Hinweise zur Funktionskontrolle Beizeiten Zwiesel herausschneiden Hinweise für die Ausführungsplanung Detaillierte landschaftspflegerische Ausführungsplanung

Anlage 3

Dokumentation der Avifauna auf dem Düsseldorfer Flughafen 2014

Oktober 2014

Auftraggeber:

Massenbergstraße 15-17 44787 Bochum Auftragnehmer: FAUNISTISCHE GUTACHTEN Dipl.-Geogr. Michael Schwartze Oststraße 36 48231 Warendorf

Avifauna Düsseldorfer Flughafen 2014 • m. schwartze

Avifauna 1. Erfassungsmethodik Der Flughafen wurde zwischen dem 25.4.2014 und 29.7.2014 mit fünf Begehungen nach dem Vorkommen der Brutvögel und Nahrungsgäste untersucht. Die Felduntersuchungen wurden in den Morgenstunden durchgeführt, um die Gesänge/Rufe der zu dieser Tageszeit aktiven Arten zu dokumentieren. Die Erhebung der Brutvögel erfolgte flächendeckend innerhalb der Grenzen des vorgegebenen Untersuchungsgebietes nach der Revierkartierungsmethode (s. DOG 1995 und BIBBY et al. 1995). Verschiedene Verhaltensweisen wie z.B. Beuteflüge und Rufaktivitäten wurden im Gelände notiert, um Brutstandorte von Nahrungsrevieren zu unterscheiden (SÜDBECK et al. 2005). Die Ergebnisse wurden in Tageskarten notiert und nach Abschluss der Untersuchungen ausgewertet. Die Erfassungen erfolgten jeweils mit einem Mitarbeiter der Vorfeldaufsicht. So war es möglich alle relevanten Bereiche auf dem Flughafengelände zu betreten. Dabei wurden alle Grünlandflächen auch zwischen den Rollbahnen erfasst. Diese wurden streifenförmig mit einem angemessenen Sicherheitsabstand zur Start- und Landebahn abgelaufen. Eine flächendeckende Bestandsaufnahme war somit gewährleistet. Tab. 1: Geländetermine zur Brutvogelerfassung.

Durch gang

Datum

Witterung

1

25.4.2014

Sonnig, bis 20°C, windstill; 8.30 – 12.15 Uhr

2

20.5.14

Anfangs leicht bewölkt später nahezu wolkenlos, bis nahezu 30°C; 9.30 – 13.00 Uhr

3

27.5.14

Anfangs regnerisch später Dauerregen; 8.00 – 12.00 Uhr

4

29.6.14

Sonnig, > 20°C; 8.00 – 11.30 Uhr

5

29.7.14

Anfangs diesig später aufklarend, bis 25°C; 7.45 – 11.15 Uhr

2. Ergebnisse Es wurden insgesamt 24 verschiedene Vogelarten nachgewiesen (s.a. Tab. 2). Darunter waren dreizehn Nahrungsgäste, sieben Brutvögel und vier Durchzügler. Von diesen nutzte der Mäusebussard mit zahlreichen Individuen das Vorfeld als Nahrungslebensraum und brütete in dem östlich angrenzenden Waldgebiet.

faunistische gutachten dipl.-geogr. m.schwartze • warendorf

1

Avifauna Düsseldorfer Flughafen 2014 • m. schwartze Tab. 1: Gefährdung der nachgewiesenen Vögel mit Angaben zu Häufigkeit und Status. Abkürzungen: Bv Brutvogel, Ng Nahrungsgast, Dz Durchzügler, V Vorwarnliste, R Extrem selten. * ungefährdet, ** SUDMANN et al. (2008), *** SÜDBECK et al. (2007), 1 vom Aussterben bedroht, 2 stark gefährdet, 3 gefährdet, V Vorwarnliste, R extrem selten, S von Schutzmaßnahmen abhängig.

Anzahl Reviere

Rote Liste NRW** / Rote Liste BRD***

Status

3 nahrungssuchende Individuen am 29.6.

*/*

Ng

Max. 6 nahrungssuchende Individuen.

*/*

Ng

1 nahrungssuchendes Individuum am 25.4. und 4 Individuen am 29.6.

R/*

Ng

Nahrungssuchendes Individuum am 25.4.

3/*

Ng

Brutplatz, bis zu 7 nahrungssuchende Individuen auf dem Flughafengelände

*/*

Bv / Ng

Bis zu 5 nahrungssuchende Individuen.

VS / *

Ng

Kiebitz

4 nahrungssuchende Individuen am 29.7.

3/2

Dz

Bekassine

14 nahrungssuchende Individuen am 29.7.

1S / 1

Dz

Hohltaube

Bis zu 4 nahrungssuchende Individuen.

VS / *

Ng

Straßentaube

Bis zu 8 nahrungssuchende Individuen.

*/*

Ng

In Schwärmen mit über 30 Individuen.

*/*

Ng

Rabenkrähe

In Schwärmen mit bis zu 50 Individuen.

*/*

Ng

Heidelerche

1 Revier

3/V

Bv

117 Reviere

3S / 3

Bv

Nahrungssuchende Individuen.

3/V

Ng

Star

Maximal 200-300 nahrungssuchende Individuen nach der Brutzeit.

V/*

Ng

Gelbspötter

Ein Revier an der nördlichen Grenze.

V/*

Bv

Dorngrasmücke

1 Revier

*/*

Bv

Braunkehlchen

Ein durchziehendes Individuum am 20.5.

1S / 3

Dz

Steinschmätzer

4 durchziehende Individuen am 25.4.

1S / 1

Dz

Wiesenpieper

14 Reviere

2S / V

Bv

Wiesenschafstelze

5 Reviere

*/*

Bv

Bachstelze

1 Revier

V/*

Bv

2 nahrungssuchende Individuen.

*/*

Ng

Art Nilgans Graureiher Schwarzmilan Rotmilan Mäusebussard Turmfalke

Dohle

Feldlerche Rauchschwalbe

Stieglitz

Die Feldlerche war die dominierende Brutvogelart mit 117 Brutpaaren. Dieser landesweit gefährdete Feldvogel nutzt die sehr gut geeigneten Wiesenflächen als Bruthabitat. Die Reviere sind hier mehr oder weniger gleichmäßig über die gesamte Fläche verteilt und auch die Nähe zu den Start- und Landebahnen wird nicht gemieden. Im Gegensatz zur intensiv genutzten Agrarlandschaft kann die Feldlerche die Erst- und meist auch noch die Zweitbrut vor der

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großflächigen Grünlandmahd abschließen. Ersatz- bzw. Drittbruten können ein bis zwei Wochen nach der Mahd auf diesen Flächen angelegt werden. Der landesweit mittlerweile als stark gefährdet eingestufte Wiesenpieper wurde mit 14 Paaren nachgewiesen. Die Reviere verteilten sich auf die Grünländer zwischen den Rollbahnen mit sechs und acht weiteren Fundpunkten zwischen der Nordbahn und der nord-westlichen Grenze des Untersuchungsgebietes. Erstmals wurde auf dem Flughafen ein Revier der landesweit gefährdeten Heidelerche festgestellt. Dieses befand sich auf den Wiesenflächen zwischen der Nordbahn und der nördlichen Grenze des Untersuchungsgebietes. Die Wiesenschafstelze besiedelte die Wiesenflächen in diesem Jahr mit fünf Brutpaaren. Diese verteilten sich großflächig auf die Offenlandbereiche. Als weiterer Brutvogel wurde der Mäusebussard im östlich angrenzenden Düsseldorfer Stadtwald nachgewiesen (Kalkumer Forst). Dieser brütete erfolgreich mit mindestens zwei ausgeflogenen Jungvögeln und nutzte den gleichen Horst wie bereits 2011 (SCHWARTZE 2011). Im Offenland des Vorfeldes wurden bei den Begehungen bis zu sieben nahrungssuchende Individuen beobachtet. Dieser offene Lebensraum stellt ein sehr gut geeignetes Jagdhabitat dar. Als weitere Greifvogelarten wurden Schwarz- und Rotmilan sowie der Turmfalke beobachtet. Alle drei Arten nutzten das Untersuchungsgebiet als Nahrungslebensraum. Der häufige und ungefährdete Turmfalke wurde mit bis zu fünf jagenden Individuen gezählt. Vom Schwarzmilan gelang am 25.4. die erste Beobachtung eines nahrungssuchenden Altvogels. Nach der Brutzeit Ende Juni wurden sogar vier Individuen gesichtet. Darunter waren auch mindestens zwei diesjährige Jungvögel. Ein nahrungssuchender Rotmilan wurde lediglich am 25.4. zwischen Nordund Südbahn beobachtet. Als weitere Brutvögel wurden Gelbspötter, Dorngrasmücke und Bachstelze mit jeweils einem Revier dokumentiert. Knapp außerhalb des Untersuchungsgebietes wurde in der angrenzenden Hecke ein revieranzeigender Gelbspötter festgestellt. Das Revier der Dorngrasmücke befand sich nord-westlich der Nordbahn. Eine Bachstelze brütete in einem kleinen Flughafengebäude nahe der Photovoltaikanlage im Nordwesten. Zu den in großen Schwärmen und regelmäßig auftretenden Arten zählen Dohle, Rabenkrähe und Star. Während die beiden Rabenvogelarten mit 30 bis 50 Individuen auftraten, wurden nach der Brutzeit Starenschwärme mit bis zu 300 Tieren gesichtet. Nach Insekten jagende Rauchschwalben wurden ebenfalls beobachtet. Diese brüteten vermutlich auf Bauernhöfen in der Umgebung des Flughafens. Der Graureiher ist ein ständiger Nahrungsgast auf dem offenen Flughafengelände. Bis zu sechs nahrungssuchende Tiere wurden bei den Begehungen festgestellt. Sie erbeuten hier vorzugsweise Kleinsäuger in den optimal geeigneten Grünländern. Am 29.6. wurden drei Nilgänse bei der Nahrungssuche beobachtet. Hohltauben als auch Straßentauben nutzten die Offenlandbereiche ebenfalls regelmäßig als Nahrungshabitat. Von der Hohltaube wurde bis zu vier Individuen registriert und der Straßentaube bis zu acht. Der Stieglitz wurde lediglich ein einziges Mal am 29.7. mit einem Paar bei der Nahrungsaufnahme zwischen Nordbahn und der nördlichen Grenze des Untersuchungsgebietes beobachtet. Vermutlich handelte es sich hier um ein Brutpaar aus den nahen von Sträuchern und Gebüschen geprägten Randbereichen. Insgesamt vier verschiedene Durchzügler nutzten das offene Flughafengelände zur kurzzeitigen Rast und Nahrungsaufnahme. Dazu zählten Kiebitz und Bekassine mit vier bzw. vierzehn Individuen am 29.7. Sie saßen typischerweise in einer feuchten Senke am westlichen Rand des Flughafens. Am 25.4. rasteten vier Steinschmätzer auf dem Flughafen. Sie nutzten den Lebensraum als Zwischenstopp auf dem Weg in die nördlichen Brutgebiete. Vom Braunkehlchen wurde lediglich ein einziges Individuum beobachtet, und zwar am 20.5. am östlichen Rand des Untersuchungsgebietes.

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3. Bewertung der Vogelbestände Wie bereits bei den Untersuchungen aus dem Jahr 2008/2011 war die Feldlerche die dominierende Brutvogelart des von großflächigen Wiesen dominierten Flughafens. Die Zahl von aktuell 117 Revieren entspricht im wesentlichen den Ergebnissen von 2011. Der Bestand der früher allgegenwärtigen Offenlandart ist in den letzten Jahren aufgrund von Nutzungsintensivierung in der Landwirtschaft weiter zurückgegangen. Bereits in den 1980er Jahren hatte sich die Zahl der Feldlerchen in Westfalen halbiert. Heute wird der landesweite Bestand mit nur noch 85.000 – 140.000 Revieren angegeben (GRÜNEBERG & SUDMANN et al. 2013). Vermutlich spielen auf dem Flughafen auch Konzentrationseffekte eine Rolle, da die Feldlerche in der umgebenden „Normallandschaft“ in den intensiv genutzten Mais- und Getreideäckern keine geeigneten Habitatbedingungen mehr vorfindet. Landes- und bundesweit wird die Feldlerche als gefährdet eingestuft. Vergleichbares gilt für den landesweit stark gefährdeten Wiesenpieper, dessen Bestand mit 14 Revieren nach drei Jahren identisch war. Für diesen ebenfalls bodenbrütenden Feldvogel sind die gleichen Rückgangsursachen wie für die Feldlerche zu nennen. Der Bestand dieser als landesweit sogar als stark gefährdet eingestuften Brutvogelart beträgt in NRW nur noch 2.200 bis 3.500 Reviere (GRÜNEBERG & SUDMANN et al. 2013). Erstmals besiedelte die Heidelerche den Flughafen mit einem Brutrevier. Der Bestand dieser landesweit gefährdeten Brutvogelart wird mit 750 bis 1.100 Revieren angegeben (GRÜNEBERG & SUDMANN et al. 2013). Dagegen fehlte das Schwarzkehlchen von dem 2011 insgesamt 1-2 Reviere festgestellt wurden. Die Ursachen für ein solches Fehlen können auch an überregionalen Entwicklungen liegen. Neben der Bedeutung als Bruthabitat ist der Flughafen ein Anziehungspunkt für verschiedene Nahrungsgäste, die im Umfeld brüten. Dazu zählen z.B. insgesamt vier verschiedene Greifvogelarten. Der häufige Mäusebussard brütete im angrenzenden Kalkumer Forst und war mit maximal sieben jagenden Individuen nachzuweisen. Auch der Turmfalke war mit bis zu fünf nahrungssuchenden Individuen regelmäßig vertreten. Rot- und Schwarzmilan wurden lediglich einmal beobachtet. Vermutlich hat der Schwarzmilan im Umfeld gebrütet, da im Sommer ein Familienverband mit mindestens zwei flüggen Jungvögel beobachtet wurde. Zusammenfassend weisen die extensiv genutzten Grünlandflächen des Flughafens gute bis sehr gute Nahrungsbedingungen für die verschiedenen auf Kleinsäuger spezialisierten Greifvogelarten auf. Dies gilt auch für den Graureiher, der mit bis zu sechs Individuen beobachtet wurde. Wachtel, Wanderfalke und Kiebitz traten 2008 bzw. 2011 als Zufallsbeobachtungen auf. Insbesondere die Besiedlung der Wachtel ist von großer Dynamik bestimmt. Es gibt Jahre mit invasionsartigen Einflügen, denen Jahre mit nur geringer Siedlungsdichte folgen (GRÜNEBERG & SUDMANN et al. 2013). Der Nachweis des Wanderfalken östlich des Flughafens war vermutlich ebenfalls ein Zufall, einen Brutstandort innerhalb des Untersuchungsgebietes war auch vor vier Jahren nicht vorhanden. Dies gilt auch für den Kiebitz, der hier mittlerweile nur noch zu den Zugzeiten auftritt. Es treten im Untersuchungsgebiet weitere häufige und ungefährdete Arten auf, die in Randbereichen brüten wie z.B. die nördlichen angrenzenden Heckenstrukturen. Dazu zählen verschiedene Singvogelarten wie Kohl- du Blaumeise, Zilpzalp, etc.

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Quellen BIBBY, C.J., BURGESS, N.D. & D.A. HILL (1995): Methoden der Bestandserfassung in der Praxis. Neumann Verlag Radebeul: 270 S.

Feldornithologie



DOG (1995): Qualitätsstandards für den Gebrauch vogelkundlicher Daten in raumbedeutsamen Planungen. NFN Medien-Service Natur, Minden. GRÜNEBERG, C., S.R. SUDMANN sowie J. WEISS, M. JÖBGES, H. KÖNIG, V. LASKE, M. SCHMITZ & A. SKIBBE (2013): Die Brutvögel Nordrhein-Westfalens. NWO & LANUV (Hrsg.): LWL-Museum für Naturkunde Münster: 480 S. SCHWARTZE, M. (2011): Erfassung der Avifauna auf dem Düsseldorfer Flughafen 2011. 4 S. SUDMANN, S.R., GRÜNEBERG, C., HEGEMANN, A., HERHAUS, F., MÖLLE, J., NOTTMEYER-LINDEN, K., SCHUBERT, W., VON DEWITZ, W., JÖBGES, M. & J. WEISS (2008): Rote Liste der gefährdeten Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens, 5. Fassung. NWO & LANUV (Hrsg.): Charadrius 44 (4): 137-230. SÜDBECK, P., H. ANDRETZKE, S. FISCHER, K. GEDEON, T. SCHIKORE, K. SCHRÖDER & C. SUDFELDT (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell. 792 S. SÜDBECK, P., BAUER, H.-G., BOSCHERT, M., BOYE, P. & W. KNIEF (2007): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands - 4. Fassung, 30.11.2007. In: Ber. Vogelschutz 44: 23-81

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