31. Landesjugendtag in Mähring in der Oberpfalz

Ausgabe Nr. 102 — 2. Quartal 2008 — VKZ B 26174 Te c h n i k t r a i n i n g LG-3-Stellung (Liegend) Sho oty -Ca mp 200 8 in ag t d en alz g f...
Author: Edwina Dieter
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Ausgabe Nr. 102 — 2. Quartal 2008 — VKZ B 26174

Te c h n i k t r a i n i n g LG-3-Stellung (Liegend)

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in ag t d en alz g f u p j r be des O n r a L n de 31. i g hrin ä M

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

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Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3

Landesjugendtag

Aus- und Weiterbildung

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Ausbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .24 Weiterbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .25

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Landesjugendtag 2008 in Mähring (Opf) . . . . .4 Die neugewählte Landesjugendleitung . . . . . . .5

Recht

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Das neue Waffengesetz . . . . . . . . . . . . . . . .26 Rauchen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .27

Shooty-Camp

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Shooty-Camp 2008 in Eibelstadt (Ufr) . . . . . . .6

Vereinsarbeit Sport

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LG-3-Stellung (Liegendanschlag) . . . . . . . . . .8 Speed Badminton . . . . . . . . . . . . . . . . . . .10 Deutsches Sportabzeichen . . . . . . . . . . . . . .13

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Protokolle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .28 Protokollvorlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .29 Tagungen/Besprechungen . . . . . . . . . . . . . .30

Zuschüsse und Förderung Gesundheit

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Öffentl. anerkannte Schützenjugendgruppen . .31

Sonnenschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .16 Hausmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .18

Formulare Termine Landesjugendpokal . . Guschu-Open . . . . . . Multi-Youngsters-Cup . Guscha-Cup . . . . . . .

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.20 .20 .22 .23

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Formulare . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .32

Zum Schluss ...

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... der aufblasbare Guschu . . . . . . . . . . . . . .34

Impressum Herausgeber:

Bayerische Schützenjugend im BSSB e.V. Josef Locher, 1. Landesjugendleiter Olympia-Schießanlage Hochbrück Ingolstädter Landstraße 110 85748 Garching-Hochbrück E-Mail: [email protected]

Redaktion:

Matthias Klein, Landesjugendsekretär Telefon: 089-316949-14 Fax: 089-316949-50 E-Mail: [email protected]

Erscheinungsweise:

Vierteljährlich zum Quartalsende

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Vorwort

Vorwort des 1. Landesjugendleiters Verehrte Leser der BSSJ - Intern, liebe Jugend, verehrte Jugendleiter und Jugendmitarbeiter, liebe Schützen, Kinder brauchen klare Regeln im Umgang mit dem Fernseher. Aufgrund der steigenden Zahl von Kindern mit Übergewicht, Konzentrations-, Hyperaktivitätsund Aufmerksamkeitsstörungen rückt die Frage nach den Einflussmöglichkeiten der Eltern immer mehr in den Vordergrund. Dabei geht es darum, wie Eltern eine altersgerechte und psychosoziale Entwicklung ihrer Kinder unterstützen können. Neben regelmäßigen, gemeinsamen Mahlzeiten und geregelten Schlafenszeiten gehört tägliche körperliche Aktivität zur gesunden Entwicklung eines Kindes. Da übermäßiger Fernseh- und Computerkonsum einen negativen Einfluss auf das Verhalten der Kinder hat, brauchen sie von ihren Eltern klare Regeln im Umgang mit TV und PC. Wissenschaftlich belegt ist, dass zu früher und häufiger Fernseh- und Computerkonsum negativen Einfluss auch auf die geistigen Fähigkeiten und damit auf die Schulleistungen hat. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat deshalb für Eltern Empfehlungen zum Fernsehund Computerkonsum ihrer Kinder entwickelt. Diese lauten folgendermaßen: - Kinder unter drei Jahren sollen überhaupt nicht fernsehen oder am Computer spielen. - Vorschulkinder zwischen drei und fünf Jahren sollen nicht länger als eine halbe Stunde pro Tag vor dem Fernseher oder am Computer verbringen. - Bei Grundschulkindern sind bis zu einer Stunde Fernseh- bzw. Computerzeit pro Tag akzeptabel. - Kinder sollen nur einmal am Tag eine bestimmte Sendung schauen. Danach wird der Fernseher abgeschaltet.

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Morgens vor dem Kindergarten oder vor der Schule, während den Mahlzeiten und unmittelbar vor dem Schlafengehen bleiben Fernseher bzw. Computer ausgeschaltet. Dauert eine Sendung länger als die vereinbarte Zeit, sollte sie in altersgerechte „Portionen“ mit Hilfe eines DVDoder Videorecorders aufgeteilt werden. Kinder sollen auf gar keinen Fall alleine vor dem Fernseher sitzen, und Eltern sollen darauf achten, dass auch nur die vorher abgesprochene Sendung geschaut wird. Fernsehgeräte gehören nicht ins Kinderzimmer. Kinder unter zehn Jahren sollen nur in Anwesenheit eines Erwachsenen im Internet surfen.

Angesichts der Rund-um-die-Uhr-Angebote im Fernsehen oder am Computer und der Faszination, die für Kinder von diesen Medien ausgeht, fällt es Eltern häufig schwer, diese Regeln bei ihren Kindern durchzusetzen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung möchte Eltern dennoch ermutigen, sich an den Empfehlungen zu orientieren, auch wenn sie nur schrittweise in die tägliche Erziehung übernommen werden können. Sie haben nicht nur ein Kind, sie haben auch eine Verantwortung für Ihr Kind! Herzlichst Euer

Josef Locher 1. Landesjugendleiter der Bayerischen Schützenjugend im BSSB e.V.

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Landesjugendtag

Landesjugendtag 2008 in Mähring (Opf) Organisiert vom 2. Bezirksschützenmeister Dieter Beer, vom 1. Bezirksjugendleiter Roland Steger und von der 1. Schützenmeisterin des SV Linda Mähring Gabi Zintl fand der 31. Landesjugendtag der Bayerischen Schützenjugend in diesem Jahr vom 16. bis zum 18. Mai im oberpfälzischen Mähring nahe der tschechischen Grenze statt. Den Anfang machte am Freitag die Landesjugendleitung mit ihrer Sitzung, und am Samstag folgten dann, nach einem Ausflug in das tschechische Marienbad, die Sitzungen des Landesjugendausschusses und der Landesjugendsprecher. Auch der Bürgermeisterempfang fand am Samstag im Schützenheim des SV Linda Mähring statt; neben vielen Gästen war auch der ehemalige Landrat des Landkreises Tirschenreuth und Ehrenschirmherr des Landesjugentages Karl Haberkorn zu Gast. Es wurden viele Gastgeschenke ausgetauscht, und jeder Anwesende konnte sich in das goldene Buch der Marktgemeinde Mähring eintragen.

Zum 31. Landesjugendtag waren sehr viele Ehrengäste erschienen, u.a. Landrat Wolfgang Lippert, Landtagsabgeordneter Georg Stahl, Landtagskandidat Alfred Schuster, Bürgermeister Josef Schmidkonz, Bundesjugendleiter Dirk Eisenberg und die gesamte Bundesjugendvorstandschaft, die Landesschützenmeister des Bayerischen Sportschützenbundes Josef Ambacher und Hans-Jürgen Sostmeier, die Geschäftsführerin des BSSB Beate Marschall sowie der 2. Landesjugendleiter der Württembergischen Schützenjugend Christian Ragner. Einer der Höhepunkte dieses Landesjugendtages war die Vergabe von Ehrennadeln an einige Teilnehmer und Gäste des Landesjugendtages. So wurde der 2. Landesjugendleiter Daniel Schirmer mit der goldenen Jugendehrennadel der Bayerischen Schützenjugend ausgezeichnet, ebenso Wolfgang Herrnleben, der ehemalige Bezirksjugendleiter von Oberfranken. Mit der silbernen Jugendehrennadel wurden Dirk Eisenberg, Erwin Singvogel und Susanne Kirnberger ausgezeichnet. Ein eine ganz besondere Ehre wurde Josef Ambacher zu Teil; er wurde von Dirk Eisenberg mit der Jugendehrennadel der Deutschen Schützenjugend ausgezeichnet.

Danach standen Neuwahlen auf dem Programm. Die Jugendsprecher Mario Hilgart und Susanne Kirnberger mussten „altersbedingt“ ihr Jugendsprecheramt abgeben. Auch Daniel Schirmer beendete leider seine Tätigkeit als 2. Landesjugendleiter. Unter der Leitung des 1. Bezirksschützenmeisters der Oberpfalz Roland Roith verliefen die Neuwahlen reibungslos ab und erbrachten folgendes Ergebnis:

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Landesjugendtag

Geheime Wahl der Landesjugendleiter: - 1. Landesjugendleiter: Josef Locher - 2. Landesjugendleiter: Florian Herrnleben - 3. Landesjugendleiter: Christopher Rogoza Wahl der Landesjugendsprecher per Akklamation: - 1. Landesjugendsprecher: Andreas Kirchmeier - 2. Landesjugendsprecher: Christian Betz - 1. Landesjugendsprecherin: Eva-M. Oberloher - 2. Landesjugendsprecherin: Vanessa Eberle

Als Assistenten der Landesjugendleitung wurden Markus Wagner, Leopold Knaur, Jürgen Eberle und Thorsten Schierle benannt. Weiterhin gehört der Landesjugendsekretär Matthias Klein der Landesjugendleitung an. Abschließend möchte sich die Landesjugendleitung bei allen fleißigen Helfern des Schützenbezirks Oberpfalz bedanken, die an der Vorbereitung und Durchführung dieses Landesjugendtages beteiligt waren.

Die neugewählte Landesjugenleitung der Bayerischen Schützenjugend im BSSB e.V.

Von links nach rechts: 1. Landesjugendsprecherin Eva-Maria Oberloher, 1. Landesjugendsprecher Andreas Kirchmeier, 2. Landesjugendleiter Florian Herrnleben, 2. Landesjugendsprecher Christian Betz, 1. Landesjugendleiter Josef Locher, 3. Landesjugendleiter Christopher Rogoza, 2. Landesjugendsprecherin Vanessa Eberle

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Shooty-Camp

Shooty-Camp 2008 in Eibelstadt Am 9. Mai 2008 war es endlich soweit; im unterfränkischen Eibelstadt am Main vor den Toren von Würzburg erlebten 670 Jugendliche mit ihren Betreuern und Trainern aus dem gesamten Bundesgebiet ein unvergessliches Wochenende beim Shooty-Camp der Deutschen Schützenjugend.

Bereits um die Mittagszeit reisten die ersten Teilnehmer an und begannen bei strahlendem Sonnenschein neben der im Jahre 2007 eingeweihten Sporthalle ihre Zelte aufzubauen. Schnell kamen immer mehr Jugendgruppen in Eibelstadt an, sodass die Zeltplatzleitung die entsprechenden Zeltplätze ordnen und nach Landesverbänden und Bezirken einteilen musste. Gegen Nachmittag schon hatte das Sportgelände die Form einer kleinen Zeltstadt angenommen. Der Schützenverein Eibelstadt stellte mehrere Grillstationen bereit, an denen sich die Jugendgruppen am ersten Abend ihr Mitgebrachtes selbst zubereiten konnten. Dazwischen gab es die Möglichkeit, die Sporthalle und diverse Freizeitmöglichkeiten zu nutzen.

neben 1. Landesjugendleiter Josef Locher, 1. Landesschützenmeister Josef Ambacher und Bürgermeister Heinz Koch viel Prominenz aus Politik und Sport begrüßen und diese aufs Herzlichste willkommen heißen. Der Samstag begann, wie der Freitag geendet hatte sonnig und heiß. Pünktlich um 10:00 Uhr kreiste ein Hubschrauber - Modell Bell UH 1 D - des Lufttransport-Geschwaders 61 von Fliegerhorst Penzing bei Landsberg am Lech über dem Zeltplatz. Als dieser dann mit „lotsender“ Hilfe des 2. Landesjugendleiters Daniel Schirmer nahe des Camps landete, war die Begeisterung bei den Teilnehmern riesengroß. Die Besatzung Oberleutnant Zierlein, Stabsfeldwebel Völle sowie Hauptfeldwebel Schock und Obergefreiter Michael Schirmer erklärten in den folgenden Stunden allen Interessierten die Funktion des Hubschraubers sowie einige wichtige technische Daten, so z.B dass das 1420 PS starke Fluggerät bis zu 220 km/h schnell ist und bei voller Beladung 4.310 kg in die Luft befördern kann. Als die Besatzung gegen 16:00 Uhr von Bundesjugendleiter Dirk Eisenberg und dem 1. Landesjugendleiter Josef Locher verabschiedet wurden, war jedem klar, dass diese Aktion des 2. LandesJugendleiters Daniel Schirmer voll und ganz gelungen war.

Bei der abendlichen offiziellen Begrüßung in der gut gefüllten Eibelstädter Sporthalle konnte Bundesjugendleiter Dirk Eisenberg

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Shooty-Camp

Aber auch das Sportschießen war Bestandteil des Shooty-Camps, d. h. am Samstag und am Sonntag wurde im Schützenheim des SV Germania Eibelstadt bzw. auf dessen Bogengelände nahe dem Zeltplatz der Masters-Cup ausgetragen, bei dem 11 Landesverbände in den Disziplinen Luftgewehr, Luftpistole und Bogen gegeneinander antraten. Um jeden Ring wurde gekämpft, und es wurden viele alte Bestmarken übertroffen und neue Rekordergebnisse erzielt. Bei der Siegerehrung am Sonntagabend konnte DSB Jugendvorstandsmitglied Erwin Singvogel als verantwortlicher Schießleiter viele erfreuliche Schießergebnisse und natürlich dann auch die Gewinner des Masters-Cup bekannt geben. Gesamtsieger wurde das Team aus Bayern mit den Schützen Miriam Markart, Karsten Strobelt, Jasmin Gebhard, Philipp

Sporthalle mit dem Lichtgewehr seine Treffsicherheit zu testen oder an einem Tanz-Workshop teilzunehmen. Aber auch im Freien fand Einiges statt; hier konnte jeder beim Bullriding, an der Carrera-Bahn, beim Wikinger-Schach, beim Spiel-ohne-Grenzen

und bei vielen anderen Spielen sein Können und sein Geschick unter Beweis stellen. Außerdem wurde eine Stadt-Rallye durch Eibelstadt organisiert, die bei Pfarrer Böttcher, Bürgermeister Koch und bei der Bevölkerung großen Anklang fand.

Grimm, Christian Schorler, Katharina Junker, Bianca Taube, Nadine Zöllner und Georg Florian Roth, vor dem Titelverteidiger Württemberg. Die Landesjugendleitung der Bayerischen Schützenjugend gratuliert dem Siegerteam, aber auch allen anderen Landesverbänden für die hervorragenden sportlichen Leistungen. Neben dem Wettkampfgeschehen hatten sich die Bundesjugendsprecher und einige Landesjugendsprecher ein interessantes und abwechslungsreiches Rahmenprogramm einfallen lassen. So hatte jeder Shooty-Camp-Besucher u.a. die Möglichkeit in der

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Am Sonntagabend ging es dann im Schützenheim laut und heiß her, denn die Bundesjugendleitung hatte die junge Kölner Band „Young Feets“ engagiert, die mit Rock- und Popliedern das Schützenhaus zum beben brachten und für eine stets gefüllte Tanzfläche sorgten. Am Pfingstmontag hieß es dann für alle frühzeitig aufzustehen, den das Shooty-Camp 2008 war zu Ende und viele hatten noch eine weite Heimreise vor sich. An dieser Stelle möchte sich die Landesjugendleitung der Bayerischen Schützenjugend ganz besonders beim Eibelstädter Bürgermeister Heinz Koch sowie bei Harald Gretsch und seinem Helfer-Team bedanken, ohne die dieses Shooty-Camp überhaupt nicht möglich gewesen wäre.

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Sport

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LG-3-Stellung Liegendanschlag

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Technikorientierungen

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Die Körperschräglage sichert Deinen Anschlag nach links ab. Der Winkel zwischen Körper und Gewehr beträgt etwa 20 Grad. Eine spannungsfreie Körperlage erreichst Du durch: ✓ gerade Wirbelsäule ✓ linke Beinstellung in Linie zum Oberkörper ✓ entspanntes Aufstellen des linken Fußes bzw. Ferse nach außen „fallen lassen“ ✓ entspanntes Aufliegen des rechten Fußes auf der Fußinnenseite Das rechte Bein ist abgespreizt und im Knie abgewinkelt. Der Bauch wird dadurch leicht angehoben, wodurch die Atmung erleichtert wird, und die Stützfläche wird vergrößert. Die stabile Stützarmstellung (Du kannst ihn entspannen und er „kippt“ nicht weg. Das Gewehr wird nur vom Schießriemen gehalten) ist der „SCHLÜSSEL“ für den gelungenen Liegendanschlag: ✓ Setze den Stützarm gerade in Zielrichtung und ca. 3 - 5 cm links neben dem Gewehr auf ✓ Der Aufsetzpunkt liegt hinter der Ellenbogenspitze! Lege das Gewehr auf den Daumenballen Deiner

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Stützhand. Diese wird durch Handstopp und Schießriemenspannung fest an den Schaft gedrückt. Setze das Gewehr nah zum Hals ein. Achte dabei auf ein gleichmäßiges Ansetzen der Gewehrschaftkappe an die Schulter. Umfasse mit der ganzen Hand und mittlerem Griffdruck den Pistolengriff des Gewehrs. Sichere dabei einen „freien“ Abzugsfinger. Lege den Kopf „natürlich“ von oben auf die Gewehrschaftbacke, d. h. die Hals- und Schultermuskulatur ist möglichst entspannt. Setze den Ellenbogen des Abzugsarmes körpernah auf ohne dass ein „Wegkippen“ des Stützarmes nach links erfolgt. Strebe beim Schießen stets den selben Aufsetzpunkt an. Beachte die Regeln der Sportordnung: ✓ Der Winkel des Stützunterarmes zur Bodenfläche muss mindestens 30 Grad betragen. ✓ Das Gewehr darf weder den Schießriemen noch den Stützarm berühren.

Das 1x1 des Liegendanschlages 1. Beachte die wichtigsten Aspekte in der Vorbereitung: - Pritschenstellung bzw. Standnutzung für Körperlage - Gewehreinstellung (Basiseinstellungen Handstopp-Schießriemen, Kappe hochstellen, Diopterstellung) - Schießriemenlage am Stützoberarm (höchste Möglichkeit bei kleinen Schützen) - Gerader Schießriemenzug 2. Wende einen Plan für die Anschlagseinnahme an: - Lege Dich mit geschlossenen Beinen auf den Stand und achte auf die Schräglage. - Konzentriere Dich jetzt auf die korrekte Stellung des Stützarmes. - Komplettiere nun Deinen äußeren Anschlag,

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Sport

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indem Du das rechte Bein in die gewohnte Lage bringst. Setze anschließend den Ellenbogen des Abzugsarms, als wenn Du das Gewehr im Anschlag hättest. Ziele durch die Handgabel der Stützhand und drehe Dich um den Stützarmellenbogen auf das Ziel. Nach Befestigen des Schießriemens am Handstopp vervollständigst Du mit Einsetzen des Gewehrs den äußeren Anschlag. Jetzt nimmst Du in einem Zeitraum von 2 Minuten das Gewehr mehrmals in bzw. aus den Anschlag und lässt somit die Stellung „entstehen“.

3. Kontrolliere Deinen Anschlag: - Nimmst Du Dein gewohntes Anschlagsgefühl wahr? Entspanne Stützarm und Schulter. - Bleibt der Stützarm stabil? Sollte er zum Beispiel nach links „wegkippen“, so lege Dich ein wenig schräger oder setze den Ellenbogen des Stützarmes geringfügig nach außen (links). „Kippt“ er nach rechts, so versuche dies durch geringfügiges Versetzen des Stützarmellenbogens nach innen (rechts) abzustellen. - Kannst Du kein zufriedenstellendes Anschlagsgefühl aufbauen, so löse den Anschlag komplett auf. Lege eine kurze Pause ein und wiederhole Punkt 2. 4. Kontrolliere Deine Zielabstimmung: - Schließe die Augen. - Stelle Dein Anschlagsgefühl her, entspanne Stützarm und Schulter. - Öffne jetzt die Augen und kontrolliere, wo Du mit Deinen idealen Anschlag „hinzielst“. - Korrigiere bei Abweichungen: ✓ Zielst Du zum Beispiel deutlich über die Scheibe, so stelle den

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Handstopp nach vorn (Zielrichtung) und den Schießriemen länger. ✓ Zielst Du zum Beispiel nur ein wenig über die Scheibe, so ziehe den Ellenbogen des Stützarmes ein »winziges Stück« zu Dir. ✓ Zielst Du zum Beispiel links neben die Scheibe, so drehe den gesamten Anschlag im Uhrzeigersinn um den Ellenbogen des Stützarmes. 5. Setze während des Schießens konsequent Deine Technik um: - Bei der Anschlagseinnahme: Einsetzen der Gewehrschaftkappe; Setzen des Abzugsarmes - Beim Zielen: Bei entspanntem Stützarm und entspannter Schulter von „unten auf die 10“ ausatmen - Beim Abziehen: Im ersten optimalen Zielbild den Abzugsfinger „weich kommen lassen“ - Beim Nachhalten: Nach der Schussabgabe „nachzielen“ bzw. dem Schuss „hinterherschauen“ Quelle: Mario Gonsierowski BSSB-Landestrainer Gewehr

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Sport

Speed Badminton

Allgemeines Die Idee, die hinter Speed Badminton steckt, vereint die drei bekanntesten Rückschlagsportarten zu einer neuen Spielform: Gespielt wird eine Art Badminton, so schnell wie Squash, so weit wie Tennis und mit einem federballähnlichen Spezialball, dem sog. Speeder, der auch bei Wind spielbar ist und das mit einer Geschwindigkeit von bis zu 290 km/h. Dominierende Faktoren dieser neuen Sportart sind Reaktion, Kondition, Kraft und Geschwindigkeit. Durch die Entwicklungen und das Engagement von Speedminton® wurde Speed Badminton schnell zu einer der angesagtesten Trendsportarten.

Material Speed Badminton wird mit speziellen Schlägern, sog Rackets, gespielt. Es gibt vier verschiedene Schlä-

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gertypen mit einem Gewicht von 150 - 170 Gramm, die mit ihrer speziellen Bauform ideal auf die Erfordernisse des Speed Badminton ab gestimmt sind. Die Baulänge von ca. 58 cm garantiert bestmögliche Ballkontrolle, Treffsicherheit und Wendigkeit. Der „Sweet Spot“, d. h. die optimale Trefferzone auf der Besaitung liegt im Vergleich zu anderen Racketsportarten näher an der Hand und bietet ein einfaches Handling und schnelle Spielerfolge. Der Schläger ähnelt einem verkürzten SquashRacket. Der stabile, aber dennoch leichte Rahmen und eine hohe Saitenstärke schaffen ideale Voraussetzungen für den schnellsten Racketsport der Welt. Gespielt wird Speed Badminton mit dem Speeder. Im Vergleich zu Federbällen haben Speeder ein höheres Eigengewicht und durch den kleineren Korb einen viel geringeren Luftwiderstand. Dadurch wird eine größere Reichweite erzielt. Es gibt drei verschiedene

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Sport

Speeder, den FUN-, den MATCH- und den NIGHT-Speeder). Nähere Informationen über Bezugsmöglichkeiten von Schlägern und Speedern sowie zu besonderen Konditionen für Schulen können auf der Websire www.speedminton.de abgerufen werden.

Spielformen Beim Speed Badminton gibt es drei verschiedene Varianten: Freestyle, Fun oder Match. Wer einfach mit einem Speeder ganz ohne Spielfeldmarkierungen spielt, der spielt Freestyle. Mithilfe der Gekko-Tormarker, einer Art halber Tennisbälle, lassen sich zwei Tore aufbauen und die Funvariante kann gestartet werden. Ziel des Spieles ist es, den Speeder im Tor des Gegenübers unterzubringen. Die Tore können dabei in der Breite variiert werden. Die Matchvariante des Spieles ist die wettkampforientierte Form von Speed Badminton. Hierzu wird als Spielfeldmarkierung der Easy Court benötigt. Dieser besteht aus zwei quadratischen Spielflächen (5,5 m x 5,5 m), die im Abstand von 12,8 m aufgebaut werden, damit entspricht ein Speedminton Court genau einem in der Mitte geteilten Tennisfeld.

Spielregeln Der Spielsatz Ein Spielsatz endet mit 16 Gewinnpunkten. Bei 15:15 geht der Satz in die Verlängerung, wobei zum Sieg 2 Punkte Vorsprung nötig sind. Ein Match geht über drei Gewinnsätze. Der Aufschlag Das Recht des ersten Aufschlags und die Wahl der Seite wird durch das Los entschieden. Aufgeschlagen wird im Block mit 3 Aufschlägen pro Spieler. Jeder gespielte Ballwechsel punktet. Beim Gleichstand von 15:15 wechselt das Aufschlagsrecht nach jedem Punkt. Der Aufschlag wird wahlweise aus der Feldmitte oder von hinter der hinteren Grundlinie ausgeführt. Beim Aufschlag wird der Speeder vor dem Körper aus Hüfthöhe aus der Hand fallen gelassen und dann geschlagen. Über-Kopf-Aufschläge aus dem Stand oder Sprung sind ausschließlich von der hinteren Grundlinie erlaubt. Den ersten Aufschlag des nächsten Satzes hat derjenige, der im vorherigen Satz verloren hat. Das Punkten Jeder Ballwechsel wird gezählt, sofern er nicht wiederholt werden muss. Gepunktet wird, wenn - kein vorschriftsmäßiger Aufschlag gelingt, - der Speeder auf dem Boden im Spielfeld landet und nicht retourniert werden kann (die Linien werden zum Spielfeld gerechnet), - der Speeder im „Aus“ auf dem Boden landet, - der Speeder zweimal hintereinander geschlagen wird oder - der Speeder den Körper berührt. Wird ein Speeder außerhalb des Spielfeldes weitergespielt, gilt er als angenommen. Seitenwechsel Nach jedem Satz wird die Seite gewechselt, um die

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Sport

Chancengleichheit (Wind- und Lichtverhältnisse) zu gewährleisten. Sollte es zu einem fünften Entscheidungssatz kommen, werden die Seiten gewechselt sobald ein Spieler 8 Punkte erreicht hat.

Wann, wo, wie Wann beginnen? In welchem Alter Kinder mit dem Spiel beginnen sollen oder können, hängt davon ab, wann das Kind in der Lage ist, den rund 170 g schweren Schläger zu halten. Eine grundsätzliche Altersempfehlung gibt es nicht. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass Kinder ab dem 8. Lebensjahr mit dem Spiel beginnen können. Hervorzuheben sind die schnellen Erfolgserlebnisse. Selbst Anfänger haben nach spätestens 15 Minuten die ersten Ballwechsel. Das ist gerade für Kinder und Jugendliche wichtig. Wo beginnen? Man kann fast überall spielen: im Park, auf der Wiese, am Strand, auf dem Sportplatz, auf den Straßen vor der Haustür, sowie in Turnhallen und auf Tennisplätzen. Wie beginnen? Zunächst ist es am einfachsten, ohne Regeln und ohne Spielfelder loszulegen, um überhaupt erst einmal ein Ballgefühl zu entwickeln. Ziel ist es, einfach den Spaß des puren Freestyle, d. h. das Spiel ohne Regeln, wenn möglich auch mit unterschiedlichen Speedern, zu entdecken. Am Anfang sollte man auch möglichst variantenreich spielen, d. h. hohe, flache und direkt geschlagene Bälle, um ein optimales Ballgefühl zu entwickeln.

Vorteile Allgemein Speed Badminton im Verein birgt viel Potenzial, da man quasi überall spielen kann. Das Spiel lässt sich schnell und einfach ohne umständlichen Netzaufbau

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umsetzen. Durch seine enorme Variationsbreite und durch sein überschaubares Regelwerk ist Speed Badminton hervorragend auf die individuellen Voraussetzungen der Kinder und Jugendlichen anpassbar. Jugendbetreuer haben die Möglichkeit ihren Schützlingen eine neue und angesagte Rückschlagsportart anzubieten, bei der schnelle Erfolgserlebnisse garantiert sind und die dem Bewegungsdrang von Kindern und Jugendlichen absolut gerecht wird. Die Vorteile für Vereine - Geringer Kostenaufwand im Vergleich zu anderen Racketsportarten - Spielbar in Turnhallen und im Freien - Verschiedenes Übungsmaterial (FUN- und MATCH-Speeder) für das individuelle Leistungsniveau der Kinder und Jugendlichen - Schneller und einfacher Aufbau von Spielfeldern

Informationen Speedminton GmbH Frau Theresa Weber Paul-Lincke-Ufer 8c D-10999 Berlin Telefon: 030-695 677 40 Fax: 030-695 677 41 Email: [email protected] Internet: www.speedminton.com Quelle: Franke aus SportPraxis 3/2008 Speedminton GmbH

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Sport

Deutsches Sportabzeichen Grundsätzliches Das Deutsche Sportabzeichen des Deutschen Olympischen Sportbundes ist das weltweit bedeutendste und erfolgreichste Auszeichnungssystem außerhalb des Wettkampfsports. Jährlich nehmen ca. drei Millionen Sportler daran teil. Mehr als 900.000 Bundesbürger legen dann es am Ende auch erfolgreich ab. Das Deutsche Sportabzeichen gehört zu den offiziellen Ehrenzeichen der Bundesrepublik Deutschland und steht unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten. Jeder kann das Deutsche Sportabzeichen erwerben, auch wenn er nicht Mitglied eines Turn- oder Sportvereins ist. Die sportlichen Bedingungen sind in fünf Gruppen aufgeteilt, aus denen jeweils eine Bedingung erfüllt werden muss.

Sportabzeichen-Wettbewerb Grundgedanke In diesem Jahr initiiert die Sparkassen-Finanzgruppe gemeinsam mit dem Deutschen Olympischen Sportbund erstmals einen Sportabzeichen-Wettbewerb. In den Kategorien Schule, Hochschule, Verein und Unternehmen werden die Institutionen prämiert, die im Verhältnis zu ihrer Mitgliederzahl die meisten Sportabzeichen abgelegt haben. Die sportliche Leistung des Einzelnen trägt so zum Erfolg des Teams bei.

für das Deutsche Sportabzeichen zu begeistern und den olympischen Gedanken in den Breitensport zu übertragen. Der Sportabzeichen-Wettbewerb soll dafür einen zusätzlichen Anreiz bieten. Teilnahme in der Kategorie Verein Egal ob Schützen- Schwimm- oder Turnverein, Tennis- oder Fußballclub, der Sportabzeichen-Wettbewerb ist für jeden Sportverein eine tolle Herausforderung. Teilnehmen können alle eingetragenen Sportvereine in Deutschland und deren Mitglieder. Hier ist das Mindestalter von acht Jahren zu beachten. Die Teilnahme erfolgt über das Online-Portal zum Wettbewerb, www.sportabzeichen-wettbewerb.de. Der erste Schritt zur Teilnahme am Wettbewerb ist die Anmeldung der Institution durch einen verantwortlichen Ansprechpartner. Im zweiten Schritt können die erfolgreich abgelegten Sportabzeichen individuell oder als Sammelmeldung registriert werden. Voraussetzung für die Registrierung der einzelnen Sportabzeichen ist die Angabe der Prüflizenznummer des Prüfers. Die ausführlichen Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs sowie alle Informationen zum Wettbewerb gibt es unter www.sportabzeichen-wettbewerb.de Dauer Der Wettbewerb läuft vom 15. April bis zum 15. September 2008. Preise in der Kategorie Verein Im Rahmen des Gesamtwettbewerbs sind Preise im Gesamtwert von 100.000 Euro zu gewinnen, d. h. 25.000 Euro je Kategorie. In der Kategorie Verein sieht die Preisverteilung folgendermaßen aus: 1. Platz: Gewinne im Wert von 12.500 Euro 2. Platz: Gewinne im Wert von 7.500 Euro 3. Platz: Gewinne im Wert von 5.000 Euro Quelle: www.deutsches-sportabzeichen.de

Ziel dieses Wettbewerbs ist es, noch mehr Menschen

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www.sportabzeichen-wettbewerb.de

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Sport

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Sport

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Gesundheit

Sonnenschutz

violetten Strahlung von Sonne und Himmel an, die auf die Erdoberfläche trifft. Je höher die Zahl, umso höher und gefährlicher ist die UV-Belastung und die Gefährdung der Haut. In Deutschland sind Werte zwischen 0 und 8 üblich, in südlicheren Regionen bis zu mehr als 15.

Grundsätzliches Die warme Jahreszeit hat begonnen, und viele Jugendleiter werden Wettkämpfe, Spiele, Trainings oder Jugendbildungsmaßnahmen mit Ihrern Kindern und Jugendlichen im Freien durchführen. Neben vielen wichtigen Vorkehrungen, z. B. Einverständniserklärungen der Eltern oder Erste-HilfeAusrüstung, wird der Sonnenschutz leider sehr häufig vernachlässigt, denn wer seine Haut übermäßig lange und schutzlos der Sonne und ihrer ultravioletten Strahlung aussetzt, riskiert nicht nur vorzeitige Hautalterung, sondern schadet auch seiner Gesundheit. Hier ist jeder betroffen, und Kinderhaut ist dabei besonders gefährdet.

Ozonschicht / UV-Strahlung Aktiver Schutz vor zu starker Sonneneinstrahlung wird immer wichtiger, da die Ozonschicht, ein wirksames Schutzschild der Erde gegen ultraviolette Strahlung, mehr und mehr ausdünnt. Sonnenstrahlen enthalten ultraviolette Strahlen: UVA, UVB und UVC. Während die UVC-Strahlen fast völlig von der Ozonschicht absorbiert werden, dringen UVA- und UVB-Strahlen in die Haut und die Zellbausteine ein. Diese energiereichen UV-Strahlen können die Erbsubstanz (DNA) schädigen. Wenn sich die Zellen und die Haut nicht wieder “reparieren” können, bleiben sie dauerhaft geschädigt. UV-Strahlen sieht und spürt man nicht, und deshalb sind sie auch so gefährlich. Der UV-Index (UVI) macht UV-Strahlen auf einer Skala “sichtbar”. Er wird regelmäßig gemessen und gibt die Stärke der ultra-

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Die Höhe der UV-Belastung ist abhängig vom Sonnenstand, der mit Tageszeit, Jahreszeit und geographischer Breite variiert. Je höher die Sonne steht, desto höher ist der UV-Index, vor allem am Mittag im Frühjahr und im Sommer und besonders in der Nähe des Äquators. Auch Bewölkung, die Höhenlage eines Ortes oder Schnee und Wasser (Reflexion der Strahlen!) beeinflussen den UV-Index. Im Internet kann man täglich die aktuellen UV-Werte abrufen, und zwar unter www.uv-index.de, unter www.dwd.de und unter www.bfs.de.

Gefahren / Risiken Sich übermäßig, intensiv und ungeschützt UVA- und UVB-Strahlen auszusetzen, hat nicht nur akute Wirkungen auf den Körper, sondern kann zu Langzeitschäden bis hin zu lebensgefährlichem Hautkrebs führen, denn „Die Haut vergisst nichts!“ Akute Wirkungen von UV-Strahlen - Sonnenbrand - Bindehautentzündung der Augen Spätwirkungen von UV-Strahlen - Malignes Melanom (Schwarzer Hautkrebs): Wiederholte schwere Sonnenbrände, besonders in der Kindheit und in der frühen Jugend, erhöhen das Risiko der Entstehung eines malignen Melanoms. Die Gesamtmenge an UV-Belastung eines Lebens kann ebenso das Melanomrisiko erhöhen, aber auch das Risiko für andere Hautkrebs-Typen. Da das maligne Melanom besonders gefährlich ist, sollte hier besonderes Augenmerk auf Vorsorge gelegt werden.

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Gesundheit

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Plattenepithel-Karzinom („Spinaliom“) und Basalzell-Karzinom („Basaliom“): Die Entstehung dieser beiden sehr oft auftretenden Hautkrebs-Typen, so genannter Nichtmelanom-Hautkrebs (auch als “weißer Hautkrebs” bezeichnet), wird durch häufige UV-Strahlung während eines Lebens gefördert. Diese Tumore kommen auch in Bayern gehäuft vor. Im Gegensatz zum malignen Melanom sind Todesfälle aber eher selten. Photoalterung der Haut : Häufige und übermäßige Sonnenbestrahlung führt zu vorzeitiger Hautalterung. Grauer Star

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Sonnenschutz bei Kindern Kinderhaut ist empfindlicher als Erwachsenenhaut und durch UV-Strahlen besonders gefährdet. Deshalb gibt es spezielle Sonnenschutz-Regeln für Kinder, die Jugendleiter bei Veranstaltungen im Freien beachten sollten: - Kinder sollten nicht unbedingt der Mittagssonne zwischen 11:00 und 15:00 Uhr ausgesetzt werden, denn die Sonnenbrandgefahr ist hier am höchsten. - Kinder sollte man durch Kleidung schützen, z. B. Hut mit Nackenschutz, T-Shirt mit halblangem Ärmel oder Hosen mit halblangen Beinen. - Unbedeckte Körperpartien sind immer einzu cremen, und zwar am besten mit speziellen Kinderprodukten mit sehr hohem Lichtschutzfaktor. - Wenn möglich, sollten die Kinder Immer eine hochwertige Sonnenbrille tragen. - Beim Sonnenschutz sollte auch der Jugendleiter mit gutem Beispiel vorangehen.

Generelle „Sonnenschutzregeln“ -

Gewöhnen Sie Ihre Haut langsam an längere Sonnenbestrahlung.

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Meiden Sie intensive Mittagssonne. Der beste Sonnenschutz ist geeignete Kleidung (auch manche Textilien sind für UV-Strahlen durchlässig) und eine Kopfbedeckung mit breiter Krempe. Schützen Sie Ihre Augen mit einer geeigneten Sonnenbrille. Cremen Sie alle unbedeckten Körperpartien ausreichend mit Sonnenschutzmittel einer geeigneten Lichtschutzklasse ein. Tragen Sie das Sonnenschutzmittel vor der Sonnenbestrahlung auf. Wiederholen Sie das Auftragen regelmäßig, um den Verlust an Sonnenschutzmittel durch Wasserkontakt, Abrieb (z. B. durch Abtrocknen) oder Schwitzen auszugleichen, auch wenn das Produkt Angaben enthalten sollte, dass ein einmaliges Auftragen ausreichen würde. Die vertretbare Verweildauer in der Sonne wird durch das wiederholte Auftragen allerdings nicht verlängert. Achten Sie bei Sonnenschutzmittel auf ein ausgewogenes UVB- und UVA-Schutz-Verhältnis. Vor allem bei Produkten mit hohem und sehr hohem Schutzniveau ist z. B. ein UVA-Schutz nach australischem Standard nicht ausreichend. Fragen Sie bei Medikamenten-Einnahme Ihren Arzt oder Apotheker, bevor Sie sich der Sonne aussetzen, denn bestimmte Medikamente erhöhen die Lichtempfindlichkeit. Vermeiden Sie Kosmetika, Deodorants und Parfüms vor der Sonnenbestrahlung. Es besteht die Gefahr bleibender Pigmentschäden. Bleiben Sie bei empfindlicher und/oder nicht lichtgewöhnter Haut ohne Sonnenschutz grundsätzlich nicht länger als 5 bis 10 Minuten in der Sonne. Nutzen Sie die maximale Verweildauer in der Sonne mit oder ohne Lichtschutzmittel nie völlig aus, um auch unsichtbare Hautschäden zu vermeiden. Auch ohne Sonnenbrand kann die UV-Strahlung Ihrer Haut Schaden zufügen. Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

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Gesundheit

Hausmittel

Grundsätzliches Es gibt fast keine Veranstaltung mit Kindern und Jugendlichen, bei der nicht ein Kind oder Jugendlicher verletzt wird bzw. erkrankt. Eine entsprechende Erste-Hilfe-Ausrüstung sollte man zwar immer zur Hand haben, aber auch dann greifen viele Jugendleiter im Rahmen der Erstbehandlung oft auch gerne auf sog. Hausmittel zurück. Diese meist schon alten Methoden und Verfahren erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Auch die Forschung hat die alten Heilmethoden entdeckt. So werden überlieferte Hausmittel jetzt auch medizinisch überprüft und ausgewertet. Manche Heilmittel unsere Mütter und Großmütter gegen Erkältungen, z. B. Wickel mit verschiedenen Heilsubstanzen oder die Hühnersuppe, sind mittlerweile auch in der Schulmedizin etabliert. Aber Vorsicht ist angesagt, denn viele dieser angeblichen Heilmittel basieren auf Irrtümern und würden bei Anwendung den Zustand des Verletzten bzw. Erkrankten noch erheblich verschlechtern.

Hausmittel-Irrtümer Mit Öl lassen sich Zecken leichter entfernen Diese Behandlung ist weder richtig noch zu empfehlen. Ebenso wenig ratsam ist es, eine Zecke vor dem Entfernen mit Klebstoff abzutöten. In beiden Fällen besteht die Gefahr, dass die Zecke kurz vor ihrem Tod Substanzen absondert, die gefährliche Erreger, wie zum Beispiel Borrelien, übertragen können. Stattdessen sollte man die Zecke möglichst behutsam innerhalb der ersten 24 Stunden nach dem Biss entfernen. Dazu fasst man die Zecke mit einer

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Pinzette oder eine speziellen Zeckenzange so dicht an der Haut wie möglich. Man sollte darauf achten, dass der Zeckenkörper nicht gequetscht wird. Dann zieht man die Zecke vorsichtig senkrecht nach oben, etwa eine Minute lang. Meist löst sie sich dann von selbst. Bleibt der Kopf in der Haut stecken, sollten man möglichst schnell einen Arzt aufsuchen. Falls möglich, sollte man den Zeckenkörper aufbewahren, um ihn gegebenenfalls vom Arzt auf Krankheitserreger untersuchen zu lassen. Bei Hautverbrennungen helfen Butter und Mehl Bei Verbrennungen und Verbrühungen wird in Sekundenschnelle die Haut unter Umständen bis in tiefere Schichten geschädigt. Wer nun noch Butter, Öl oder eine fetthaltige Salbe aufträgt, riskiert eine Infektion der offenen Wunde mit gefährlichen Keimen. Außerdem wirkt Fett isolierend und staut somit die innere Hitze, so dass die Gewebeschädigung weitergeht. Aufgestreutes Mehl hingegen verklebt die Wunde und muss vom Arzt später mühsam wieder entfernt werden. Beide Maßnahmen behindern die ärztliche Notfallversorgung und verzögern die Wundheilung. Zudem erhöhen sie die Gefahr, dass unschöne Narben zurückbleiben. Das Beste wäre, die verletzte Stelle einige Minuten lang unter fließendes lauwarmes bis leicht kaltes Wasser (Achtung: kein eiskaltes Wasser nehmen!) zu halten. Die rasche Kühlung verhindert, dass die Hitze immer tiefer in das verletzte Gewebe eindringt. Bei großflächigen Verbrennungen oder Verbrühungen sollte man sofort den Rettungsdienst verständigen. Nach der Kühlung sollte man die Wunde mit einem sterilen Verband trocken und locker verbinden. Wichtig dabei ist, keine Salbe aufzutragen und entstandene Brandblasen nicht zu öffnen, da dies die Infektionsgefahr erhöht. Durchfall muss man stoppen Das ist nicht zu empfehlen und sollte wenn, dann

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Gesundheit

nur in schweren Fällen und unter ärztlicher Aufsicht erfolgen. Bei einer Darminfektion versucht der Körper mit dem Durchfall, möglichst schnell und möglichst viele Krankheitserreger wieder loszuwerden. Wird der Durchfall mit Medikamenten gestoppt, besteht die Gefahr, dass sich die Keime im Darm unkontrolliert vermehren und Schäden anrichten. Auch ein Darmverschluss ist möglich.

Kleinere Schnittwunden lässt man am besten unter fließendem Wasser ausbluten. Nachdem die Wunde angetrocknet ist, schützt ein luftdurchlässiges Pflaster oder ein steriler Verband aus dem Verbandkasten vor Schmutz und Keimen. Kleinere Schürfwunden lässt man am Besten eine Weile antrocknen. Danach können sie mit einem sterilen Verband abgedeckt werden.

Anstatt den Durchfall künstlich zu stoppen, gilt es, den durch den Durchfall verursachten Wasserverlust des Körpers und den damit verbundenen Mangel an Salzen (Elektrolyten) schnell wieder auszugleichen. Gebraucht werden nun vor allem Natrium- und Kaliumsalze. Sie helfen, den Wasserhaushalt des Körpers wieder zu regulieren.

Mit größeren und stark verschmutzten Schnitt-, Platz- oder Schürfwunden und insbesondere, wenn sich noch Fremdkörper in der Wunde befinden, sollte man umgehend zum Arzt gehen. Dort kann die Desinfizierung der Wunde fachgerecht vorgenommen werden. Einen Impfpass sollten die Kinder und Jugendlichen immer dabei haben, denn möglicherweise muss Ihr Tetanusschutz bei Schnitt- und Schürfwunden aufgefrischt werden.

Soweit verträglich, eignen sich schwarzer Tee und kohlensäurefreie Mineralwasser. Pürierte Aprikosen oder Bananen sowie die geriebene Schale eines Apfels sind ebenfalls meist gut verträglich und helfen, den Mineralstoffmangel zu beheben. Die oft empfohlenen Salzstangen enthalten kein Kaliumsalz und eignen sich deshalb ebenso wenig wie Coca Cola, dessen Koffein dem Körper nur mehr Wasser entzieht und den strapazierten Darm mit Kohlensäure weiter bläht. Tritt zeitgleich Fieber auf und/oder finden sich im Durchfall Schleim- oder Blutspuren, sollte man einen Arzt aufsuchen. Schnitt- und Schürfwunden müssen immer desinfiziert werden Die Desinfektion dieser Wunden wird zwar oft empfohlen, ist aber umstritten, vor allem dann, wenn sie als Erste-Hilfe-Maßnahme von Nichtfachleuten vorgenommen wird. Keimtötende Jodsalben enthalten Farbstoffe und Schwermetalle, die sehr häufig Allergien auslösen können und überdies die Gewebeneubildung behindern. Auch Wasserstoffperoxyd und Alkohol töten Keime ab, können aber ebenfalls den Heilungsprozess verzögern, indem sie gesunde Zellen zerstören.

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Bei Nasenbluten den Kopf in den Nacken legen Bei plötzlichem Nasenbluten legen die meisten Menschen reflexartig den Kopf in den Nacken. Sie tun dies in der vergeblichen Hoffnung, auf diese Weise weniger Blut zu verlieren. Die Folge ist, dass dabei größere Mengen an Blut die Speiseröhre hinunterlaufen, was im Magen Übelkeit verursachen kann. Der Blutfluss wird dadurch nicht gestoppt. Am besten setzt man sich in aller Ruhe hin, hält den Kopf leicht nach vorn gebeugt und fängt das Blut mit einem Tuch auf. Oft genügt ein kalter Umschlag im Nacken oder auf der Stirn, um die Blutung rasch zu stoppen. Blutet es nur aus einem Nasenloch, kann es helfen, den Daumen einige Minuten lang auf den betreffenden Nasenflügel zu pressen. Dadurch wird das geplatzte Blutgefäß abgedrückt. Ein kühles Getränk kann ebenfalls gut tun. Blutstillende Watte oder ähnliches kann nicht empfohlen werden. Hört das Nasenbluten nicht spätestens nach 20 Minuten auf, sollte man einen Arzt aufsuchen. Quelle: BARMER

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Termine

Landesjugendpokal

Guschu-Open

für Bezirksmannschaften Luftgewehr 3-Stellung

Luftgewehr - Luftpistole - Recurvebogen Einzelwettbewerbe

1. Termin und Austragungsort Der Wettkampf findet am 17. August 2008 auf der Olympia-Schießanlage in Hochbrück statt. 2. Teilnehmer und Wertung Jeder Bezirk im BSSB stellt je eine Mannschaft in Luftgewehr, die sich aus drei Schützen der Jugendklasse und drei Schützen der Schülerklasse zusammensetzt. Bezirke, die mehr Schützen starten lassen möchten, können auch zwei Mannschaften melden bzw. auch Einzelschützen. Insgesamt können jedoch 50 Stände je Klasse nicht überschritten werden. 3. Disziplin und Schusszahlen Jugendklasse 60 Schuss: Start 11:00 Uhr Schülerklasse 30 Schuss: Start 13:45 Uhr 4. Meldetermin der Bezirke Alle Mannschaftsmeldungen haben spätestens eine Stunde vor Beginn der jeweiligen Klasse auf Formblatt zu erfolgen. Nur der Bezirk, der mit mehr als einer LG-Mannschaft teilnehmen möchte, muss dies spätestens bis 31. Juli 2008 wegen der Standkapazität melden. 5. Meldeadresse Bayerische Schützenjugend im BSSB e.V. Landesjugendsekretär Matthias Klein Ingolstädter Landstraße 110 85748 Garching-Hochbrück Telefon: 089-316949-14 Fax: 089-316949-50 E-Mail: [email protected]

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1. Termin und Austragungsort Der Wettkampf findet am 19. Juli 2008 auf der Olympia-Schießanlage in Hochbrück statt. Die Waffenkontrolle beginnt ab 6:30 Uhr, der Wettkampf startet ab 8:00 Uhr. 2. Teilnehmer und Startberechtigung Startberechtigt sind alle Schützen der Schülerklassen bis einschließlich der Juniorenklasse A/B und Behinderte. Im Bereich Bogen gilt die Startberechtigung nur bis zur Jugendklasse. Alle Starter müssen einem Verein des BSSB oder einem anderen Landesverband im Deutschen Schützenbund angehören. 3. Disziplin/Mannschaften/Klassen/ Schusszahlen Luftgewehr stehend / Luftpistole Es werden 20 Schuss für die Schülerklasse und 40 Schuss für die Jugend- und Juniorenklassen geschossen. Hinzu kommt jeweils ein Blattl-Schuss. Es wird auf elektronischen Anlagen geschossen. Recurvebogen Es gibt eine gemeinsame Trainingsmöglichkeit von 10:30 bis 12:00 Uhr mit Tipps und Tricks durch erfahrene Trainer. Die Anwesenheit der Vereinstrainer wird begrüßt. Der Wettkampf startet um 13:00 Uhr mit den Probepfeilen. Die Schusszahl beträgt 2 x 36 Pfeile (Passe: 6 Pfeile á vier Minuten). Die Anzahl der Probepfeile beträgt 12. Es gibt eine „Einsteigerklasse“ für den einfachen Holz- oder Kunststoff-Bogen; zulässig ist hier nur ein Visier, ein kurzer Frontstabi und Button (kein Klicker oder volle Stabilisation).

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Termine

Es gibt folgende Klasseneinteilung: - Einsteigerklasse; Jahrgänge 94 und jünger: 18 m auf 122-er Auflage (nur ab 10 und mehr Teilnehmern) - Fortgeschrittene I; Jahrgänge 96 und jünger: 18 m auf 122-er Auflage - Fortgeschrittene II; Jahrgänge 95 und 94: 18 m auf 80-er Auflage - Fortgeschrittene III; Jahrgänge 93 und 92: 30 m auf 80-er Auflage Neben der Einzelwertung gibt es eine Mannschaftswertung. Die Mannschaften bestehen aus jeweils vier Schützen (m/w), wobei jede Mannschaft wiederum aus zwei Schützen der Einsteigerklasse, einem Schützen der Fortgeschrittenen I und einem Schützen wahlweise aus Fortgeschrittenen II oder III bestehen muss. Der Wettbewerb findet nur statt bei einer Gesamtmeldung von mindestens 40 Schützen/-innen. 4. Wertung und Preise Es erfolgt eine Einzelwertung je Disziplin und Klasse (weiblich/männlich). Für Behinderte gibt es eine Klasse. Beim Bogen erfolgt keine getrennte Wertung weiblich/männlich. Die Medaillenvergabe hängt von der Zahl der Starter ab, d. h. bei 20 und mehr Teilnehmer/innen pro Disziplin und Klasse werden 10 Medaillen, bei 10 bis 19 Teilnehmer/ innen werden 5 Medaillen und bei weniger als 10 Teilnehmer/innen werden 3 Medaillen vergeben. Die Gewinner des Blattl-Wettbewerbs in der Schüler-, Jugend- und Juniorenklasse bei LG/LP erhalten eine „Guschu-Scheibe“. Eine getrennte Wertung weiblich/ männlich erfolgt hier nicht. Der LP-Teilerfaktor ist 2,8. In der Bogen-Mannschaftswertung gibt es eine Scheibe für die beste Mannschaft.

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5. Allgemeines Es gilt die Sportordnung des Deutschen Schützenbundes. Ein Schütze/eine Schützin kann nur in einer Disziplin starten. Schüler/Schülerinnen unter 12 Jahren mit LG/LP müssen ihre Ausnahmegenehmigung vorlegen. Der Recurvebogen wird gemäß den Regeln der Olympischen Disziplin geschossen. Es wird ein Startgeld von 10,00 Euro erhoben, das in bar bei Abholung des Rückenschildes zu bezahlen ist. 6. Meldeform und Meldeschluss Es kann sich jeder Schütze/jede Schützin selbst anmelden, es können aber auch Gruppen angemeldet werden. Die Anmeldung kann per Post, Fax oder E-Mail erfolgen. Die Meldung muss Name, Vorname, Geburtsdatum und Disziplin des Schützen/der Schützin enthalten, sowie Name, Anschrift und Telefonnummer des Betreuers. Meldeschluss ist der 30. April 2008. Die Anmeldungen werden zunächst nicht bestätigt. Gegen Ende Mai/Anfang Juni erhalten alle angemeldeten Schützen/Schützinnen bzw. bei Gruppenanmeldungen die Betreuer die Anmeldebestätigung zugesandt. Angemeldeten Schützen/Schützinnen, die ihre Anmeldung innerhalb der letzten zwei Wochen vor Beginn des Guschu-Open zurückziehen bzw. sich nicht abmelden, wird das Startgeld in Rechnung gestellt. 7. Meldeadresse Bayerische Schützenjugend im BSSB e.V. Landesjugendsekretär Matthias Klein ch au ag Ingolstädter Landstraße 110 ft s e g mp n t 85748 Garching-Hochbrück du ttka fer n gib l e e o Telefon: 089-316949-14 s tze m W , ä An h pl c Fax: 089-316949-50 am gli tar t ö E-Mail: [email protected] m ie S fre

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Termine

Multi-Youngsters-Cup Supersprint-Wettbewerb Laufen und Schießen 1. Termin und Austragungsort Der Wettkampf findet am 20. Juli 2008 auf der Olympia-Schießanlage in Hochbrück statt. Die Startkartenausgabe beginnt ab 9:00 Uhr, der Wettkampf startet ab 9:30 Uhr. 2. Teilnehmer und Startberechtigung Startberechtigt sind alle Schützen/Schützinnen der Schülerklassen bis einschließlich der Juniorenklasse A/B. Alle Starter müssen einem Verein des BSSB oder einem anderen Landesverband im Deutschen Schützenbund angehören. 3. Disziplin/Mannschaften/Klassen/ Schusszahlen Der Wettbewerb setzt sich aus den Disziplinen Laufen und Schießen zusammen. Abfolge: a) Start b) ca. 400 m Laufen c) 5 Schuss Liegend (LG) bzw. 5 Schuss Stehend (LP) d) ca. 400 m Laufen e) 5 Schuss Stehend (LG) bzw. 5 Schuss Liegend (LG Schüler) bzw 5 Schuss Stehend (LP) f) ca. 400 m Laufen g) Ziel Pro Fehlschuss ist eine Strafrunde zu absolvieren. 4. Wertung und Preise Es erfolgt eine Einzelwertung je Disziplin und Klasse (weiblich/männlich). Die Medaillenvergabe hängt von der Zahl der Starter ab, d. h. bei 20 und mehr Teilnehmer/innen pro Disziplin und Klasse werden 10 Medaillen, bei 10 bis 19 Teilnehmer/innen werden fünf Medaillen und bei weniger als 10 Teilnehmer/innen werden drei Medaillen vergeben.

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5. Allgemeines Geschossen wird auf RIKA-Klappscheibenanlagen mit Biathlon-Luftgewehren bzw. mit fünfschüssigen Luftpistolen, die den Schützen/Schützinnen zur Verfügung gestellt werden. Ein Schütze/eine Schützin kann nur in einer Disziplin starten. Schüler/Schülerinnen unter 12 Jahren müssen ihre Ausnahmegenehmigung vorlegen. Es wird ein Startgeld von 10,00 Euro erhoben, das in bar bei Abholung des Rückenschildes zu bezahlen ist. 6. Meldeform und Meldeschluss Es kann sich jeder Schütze/jede Schützin selbst anmelden, es können aber auch Gruppen angemeldet werden. Die Anmeldung kann per Post, Fax oder E-Mail erfolgen. Die Meldung muss Name, Vorname, Geburtsdatum und Disziplin des Schützen/der Schützin enthalten, sowie Name, Anschrift und Telefonnummer des Betreuers. Meldeschluss ist der 30. April 2008. Die Anmeldungen werden zunächst nicht bestätigt. Gegen Ende Mai/Anfang Juni erhalten alle angemeldeten Schützen/Schützinnen bzw. bei Gruppenanmeldungen die Betreuer die Anmeldebestätigung zugesandt. Angemeldeten Schützen/Schützinnen, die ihre Anmeldung innerhalb der letzten zwei Wochen vor Beginn des Multi-Youngsters-Cup zurückziehen bzw. sich nicht abmelden, wird das Startgeld in Rechnung gestellt. 7. Meldeadresse Bayerische Schützenjugend im BSSB e.V. h Landesjugendsekretär Matthias Klein uc g a Ingolstädter Landstraße 110 ta pf es g m n 85748 Garching-Hochbrück t du ka r n ib el ett sofe e g Telefon: 089-316949-14 m W tz An h, tplä Fax: 089-316949-50 c i m l r a ög ta E-Mail: [email protected] m ie S fre BSSJ-Intern Nr. 102 — 2/08

Termine

Guscha-Cup Fernwettkampf „Biathlon für Kinder“ mit Lichtgewehren Die Bayerische Schützenjugend möchte die Disziplin Sommerbiathlon im Nachwuchsbereich fördern und hat aus diesem Grund mehrere Lichtgewehre angeschafft, die an Vereine verliehen werden. Im Rahmen dieser Aktion möchte die Bayerische Schützenjugend den Vereinen eine Anleitung für einen Wettbewerb „Biathlon für Kinder“ geben und wird dafür auch einige Preise zu Verfügung stellen. Grundlage für diesen Fernwettkampf ist, dass alle teilnehmenden Vereine/Starter den Wettkampf nach den unten aufgeführten Bedingungen absolvieren. 1. Durchführungszeitraum 01.01.2008 - 30.09.2008 2. Teilnahmeberechtigung Alle gemeldeten Mitglieder des BSSB der Jahrgänge 1997 – 2000 3. Wettkampfgruppen Gruppe 1 = Jahrgang 1997 + 1998 m/w Gruppe 2 = Jahrgang 1999 + 2000 m/w

Bayerische Schützenjugend veröffentlicht die Ergebnisse im Internet (News) auf den Jugendseiten. 8. Preise Die Bayerische Schützenjugend stellt für jede Gruppe 10 Preise zur Verfügung. Die Preise werden den Gewinnern auf dem Postwege zugestellt. 9. Meldeschluss Meldeschluss ist der 12. Oktober 2008. 10. Meldeadresse Bayerische Schützenjugend im BSSB e.V. Landesjugendsekretär Matthias Klein Ingolstädter Landstraße 110 85748 Garching-Hochbrück Telefon: 089-316949-14 Fax: 089-316949-50 E-Mail: [email protected] Josef Locher 1. Landesjugendleiter

4. Streckenlängen Gruppe 1 = 3 Runden à 200 m Gruppe 2 = 3 Runden à 100 m 5. Trefferanzeige Lochdurchmesser 35 mm 6. Durchführung Start – 1 Runde Laufen – 5 Schuss liegend auf die Lichtgewehranlage - 1 Runde Laufen – 5 Schuss stehend auf die Lichtgewehranlage – 1 Runde Laufen ins Ziel. Je nicht getroffene Scheibe werden 15 Sekunden zur Laufzeit aufaddiert. 7. Wertung Der verantwortliche Wettkampfleiter meldet die Ergebnisse an die Bayerische Schützenjugend. Die

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Wichtig: Die ausführlichen Ausschreibungen mit allen gültigen Zahlen, Daten und Fakten befinden sich im offiziellen Ausschreibungsheft 2008 des Bayerischen Sportschützenbundes e.V.

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Aus- und Weiterbildung

Ausbildung

4. Termine Grund- und Aufbaulehrgang 3. Oktober 2008 bis 12. Oktober 2008 Abschlusslehrgang (Prüfung) 30. Oktober 2008 bis 2. November 2008

Übungsleiter-J-Ausbildung Anreise am 03.10. / 30.10. jeweils bis 19:00 Uhr 1. Inhalte Die Übungsleiter-J-Ausbildung umfasst 140 Unterrichtsstunden. Inhaber einer gültigen Jugendassistenten-Lizenz benötigen nur 120.

5. Teilnehmerkreis Interessierte Jugendmitarbeiter ab einem Alter von 20 Jahren

Der Unterricht beinhaltet zu 80 % überfachliche Themen, z. B. überfachlicher Sport, Aktivitäten und Spiele in der allgemeinen Jugendarbeit und deren Finanzierungsmöglichkeiten, Jugend- und Vereinsrecht, Aufsichtspflicht, Kommunikation und Gruppendynamik.

6. Voraussetzungen - Erste-Hilfe-Kurs mit 16 Unterrichtsstunden, der nicht älter als 1 Jahr ist - Qualifizierung für Standaufsichten - Vereinsübungsleiter- bzw. Jugendassistent-Ausweis

20 % der Ausbildungsinhalte beschäftigen sich mit schießsportfachlichen Ausbildungsthemen in Theorie und Praxis (Luftgewehr/Luftpistole oder Bogen/ Luftpistole).

Ohne diese Voraussetzungen ist eine Teilnahme nicht möglich, denn die Übungsleiter-J-Lizenz ist ein „amtliches“ Dokument mit fest vorgegebenen Richtlinien, die, wie z. B. auch bei einem Kfz-Führerschein, von amtswegen her eingehalten werden müssen.

Die Übungsleiter-J-Ausbildung erfolgt nach den Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst von 1997. 2. Lehrgangsziel Mit erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmer die Übungsleiter-J-Lizenz. Sie soll dazu befähigen, eine Vereinsjugendgruppe aufzubauen, zu führen und sinnvoll zu erweitern. Zudem ist diese Lizenz Voraussetzung für eine staatliche Bezuschussung und auch für den Erhalt der JuleiCa (JugendleiterCard). Letztere bietet den Ausweisinhabern bundesweit zahlreiche Ermäßigungen. 3. Lehrgangsort Olympia-Schießanlage Hochbrück Ingolstädter Landstraße 110 85748 Garching-Hochbrück

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7. Lehrgangsgebühr 200,00 Euro; darin enthalten sind Übernachtung in Doppelzimmern inkl. Vollpension, Referenten- und Betreuerhonorare sowie die Unterrichtsmaterialien. 8. Lehrgangsleitung Burkhard Schindler Thorsten Schierle Matthias Klein 9. Anmeldung Die Anmeldung hat über die Aus- und Weiterbildungsreferenten der einzelnen Bezirken zu erfolgen. Weitere Auskünfte erteilt Landesjugendsekretär Matthias Klein, Telefon 089-316949-14. Josef Locher 1. Landesjugendleiter

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Aus- und Weiterbildung

Weiterbildung Sommerbiathlon Grundlagenseminar Ziel des Seminars: Dieser Lehrgang soll den Teilnehmern ein grundlegendes Wissen im Bereich Sommerbiathlon vermitteln. Termin: Samstag, 22. November 2008, 9:00 – 17:00 Uhr Ort: Olympia-Schießanlage Hochbrück Referent: T. Schierle, Landestrainer Sommerbiathlon BSSB Teilnahmegebühr: 20,00 Euro. Darin enthalten sind Mittagessen, Referenten- und Materialkosten. Die Teilnahmegebühr wird vor Ort in bar kassiert.

Sommerbiathlon Aufbauseminar Ziel des Seminars: Dieser Lehrgang soll das Wissen in den Bereichen Schießtechnik und Materialkunde im Sommerbiathlon vertiefen. Neben den Möglichkeiten sommerbiathlonspezifischen Schießtrainings in Theorie und Praxis sollen die Teilnehmer allgemeine Grundlagen der Materialauswahl und -anpassung kennenlernen und selbst ausprobieren. Termin: Samstag, 23. November 2008, 9:00 – 17:00 Uhr Ort: Olympia-Schießanlage Hochbrück Referent: T. Schierle, Landestrainer Sommerbiathlon BSSB Teilnahmegebühr: 20,00 Euro. Darin enthalten sind Mittagessen, Referenten- und Materialkosten. Die Teilnahmegebühr wird vor Ort in bar kassiert.

Mitzubringen: Schreibzeug, Testathefte

Mitzubringen: Schreibzeug, Testathefte (falls vorhanden), Laufschuhe, Trainingskleidung, Luftgewehr

Teilnehmerkreis: Jugendleiter und alle, die im Bereich Kinder und Jugendliche ein großes Interesse daran haben, Sommerbiathlon als neue Disziplin anzubieten und durchzuführen

Teilnehmerkreis: Jugendleiter/-innen und alle, die für einen Verein/ Gau/Bezirk im Bereich Kinder und Jugendliche erste Erfahrungen im Sommerbiathlon-Training gesammelt haben und ihr Wissen erweitern möchten

Meldeadresse Bayerische Schützenjugend im BSSB e.V. Ingolstädter Landstraße 110 85748 Garching-Hochbrück E-Mail: [email protected]

Meldeadresse Bayerische Schützenjugend im BSSB e.V. Ingolstädter Landstraße 110 85748 Garching-Hochbrück E-Mail: [email protected]

Josef Locher 1. Landesjugendleiter

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Josef Locher 1. Landesjugendleiter

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Recht

Das neue Waffengesetz Grundsätzliches Das Waffengesetz regelt den Umgang mit Waffen, Schusswaffen und Munition in Deutschland sowie Erwerb, Lagerung, Handel und Instandsetzung von Waffen. Auch definiert es verbotene Gegenstände (z. B. Würgehölzer, Springmesser, Schlagringe) und verbietet deren Besitz, Inverkehrbringen etc. International gehört das deutsche Waffengesetz zu den Strengsten. Im Recht des grenzüberschreitenden Warenverkehrs gehört das Waffengesetz zu den nationalen Gesetzen, die Verbote und Beschränkungen für die Einfuhr von Waren enthalten. Die Regelungen des Waffengesetzes werden in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) näher ausgestaltet. Diese regelt insbesondere Ausnahmen, Vorschriften für den Umgang mit Waffen, die Ausgestaltung von Schießstätten und ähnliches. Nach der Änderung des Waffengesetzes vom 11. Oktober 2002, die wesentlich vom Amoklauf in Erfurt vom 26. April 2002 beeinflusst war, ist nun seit dem 1. April 2008 das neue Waffengesetz in Kraft. Die aktuelle Gesamtausgabe als PDF-Datei findet man im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ bundesrecht/waffg_2002/gesamt.pdf oder auf den Internetseiten der Bayerischen Schützenjugend unter www.bssj.de. Die wichtigsten Änderungen/Neuerungen sind im Folgenden kurz dargestellt:

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Anscheinswaffen Das Führen von Anscheinswaffen, d. h. Nachbildungen, die echten Schusswaffen täuschend ähnlich sehen, wird verboten. In der Vergangenheit gab es immer wieder Polizeieinsätze, bei denen im Extremfall Beamte vor der Entscheidung standen, von der Schusswaffe Gebrauch zu machen, weil sie ein Imitat nicht von einer echten Waffe unterscheiden konnten. Anscheinswaffen können nur noch im abgetrennten Privatbereich benutzt werden. Für den Transport wird ein verschlossenes Behältnis vorgeschrieben. Verstöße können mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Ausgenommen von dem Verbot sind Gegenstände, die erkennbar zum Spiel, für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt oder Teile historischer Sammlungen sind. Erlaubt bleibt die Verwendung bei Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen sowie bei Theateraufführungen.

Softair-Waffen Softair-Waffen sind Schusswaffen, bei denen mit geringer Bewegungsenergie Plastikkugeln verschossen werden. Der im bisherigen Waffengesetz vorgesehene sehr niedrige Richtwert muss wegen der EU-Spielzeugrichtlinie hochgesetzt werden. Verletzungen sollen auch beim neuen Wert unmöglich sein, solange - wie vorgeschrieben - die Augen geschützt sind.

Erbwaffen Nach dem bisherigen Waffengesetz läuft das sogenannte Erbenprivileg am 1. April 2008 aus. Danach durften Nachkommen ererbte Schusswaffen auf Antrag weiterhin behalten, auch wenn sie selbst kein Bedürfnis zum Besitz einer Waffe nachweisen konnten. Künftig müssen Erben diese Waffen mit einem technischen Blockiersystem sichern.

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Recht

Messer Mit der 2003 in Kraft getretenen Änderung wurden Wurfsterne sowie Spring-, Fall-, Faust- und Butterflymesser verboten. Nun ist auch das öffentliche Führen von sog. Hieb- und Stosswaffen, von Einhandmessern und von Messern mit einer feststehenden Klinge von mehr als 12 cm Klingenlänge verboten. Erlaubt ist allerdings das Führen derartiger Messer bei der Berufsausübung, der Brauchtumspflege oder beim Sport.

Nachwuchsschützen Im Waffengesetz wird klargestellt, dass für Kinder und Jugendliche zum Schiessen unter Aufsicht Ausnahmen möglich sind. Schützenvereinen soll damit erleichtert werden, nach Talenten für den Schießsport zu suchen. Generell bleibt allerdings die Altersgrenze von 12 Jahren.

Kennzeichnungspflicht Einzelne wesentliche Waffenteile (Lauf, Griffstück, Verschluss) müssen nur dann gekennzeichnet werden, wenn sie auch einzeln gehandelt werden. Bei zusammengesetzten Waffen reicht die Kennzeichnung eines wesentlichen Teiles aus, d. h. bei Langwaffen am Lauf und bei Kurzwaffen am Griffstück. Kulturhistorisch wertvolle Waffen sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen, um sie nicht zu beschädigen.

Gelbe Waffenbesitzkarte Aktive Sportschützen können leichter Waffen erwerben, die aufgrund ihrer Konstruktion für die Nutzung bei Straftaten nicht geeignet sind. Das bisherige Recht hat zu unterschiedlicher Handhabung in einigen Bundesländern geführt. Quelle: Jugendschutzforum 1/2008

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Rauchen Ab September 2007 dürfen an Kinder und Jugendliche keine Tabakwaren mehr abgegeben, und auch das Rauchen darf Ihnen nicht mehr gestattet werden. Die Zigarettenautomaten müssen spätestens am 1. Januar 2009 umgerüstet worden sein. Das Jugendschutzgesetz ist im Rahmen des neuen Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in diesem Sinne geändert worden, d. h. die bisherige Altersgrenze für den Kauf von Tabakwaren und das Rauchen in der Öffentlichkeit wird von 16 auf 18 Jahre angehoben. Der § 10 Abs. 1 JuSchG lautet: An Kinder oder Jugendliche dürfen in der Öffentlichkeit weder Tabakwaren abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden. Diese Regelung gilt allerdings nur für die Öffentlichkeit. Das Rauchen zu Hause, in der Familie oder im privaten Raum, ist von dieser Regelung nicht betroffen. Es können deshalb auch gegen Eltern keine Bußgelder verhängt werden. Bei Verstößen gegen die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes können nur Veranstalter bzw. Gewerbetreibende zur Rechenschaft gezogen werden, z. B. durch die Erteilung einer Geldbuße (gem. §28 JuSchG). Dies würde zutreffen, wenn Jugendliche entgegen des Abgabeverbotes nach § 10 JuSchG im Tabakladen, am Kiosk oder im Supermarkt Zigaretten erhalten würden. Hier würde der Inhaber ordnungswidrig handeln. Wenn also ein Jugendlicher beim Rauchen in der Öffentlichkeit angetroffen wird, kann er dafür nicht „bestraft“ werden. Allerdings haben Polizei- und Ordnungsbehörden im Rahmen der Gefahrenabwehr durchaus das Recht, rauchenden Minderjährigen in der Öffentlichkeit die Zigaretten abzunehmen Quelle: Jugendschutzforum 4/2007

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Vereinsarbeit

Protokolle

Grundsätzliches Warum sollte man sich die Mühe machen, Protokolle zu schreiben? Protokolle sind zum Beispiel für Vorstandssitzungen die dokumentierte Grundlage der Vorstandsarbeit. Im Protokoll werden Beschlüsse festgehalten, uns sie sind Arbeitsunterlage und Gedächtnisstütze zugleich. Aus diesem Grund werden im Protokoll auch Äußerungen und andere Tatbestände notiert, die von Interesse, aber keine Beschlüsse sind. Protokolle informieren die Teilnehmer einer Sitzung und die, die nicht an der Sitzung teilnehmen konnten, im Nachhinein über die diskutierten Inhalte, die vereinbarten Vorgehensweisen und Termine. Vor Beginn der Sitzung wird ein Protokollführer festgelegt.

schrift des Sitzungsverlaufs und gibt den Ablauf der Diskussion mit allen namentlich gekennzeichneten Redebeiträgen wieder. Diese Art des Protokolls ist allerdings im Verein im Regelfall nicht durchführbar. Das Ergebnisprotokoll enthält die Bezeichnung des Gremiums, Ort, Datum, Uhrzeit und Ergebnisse der einzelnen Tagesordnungspunkte, Zuständigkeiten. Es ist eine kurze, knappe und präzise Zusammenfassung der Vereinbarungen und Entscheidungen. Diese Art des Protokolls ist in vielen Bereichen die zweckmäßigste Lösung und verursacht für den Protokollführer einen geringeren Arbeitsaufwand als ein Wortprotokoll. Das Stichwortprotokoll ist eine Erweiterung des Ergebnisprotokolls und enthält zusätzlich Beiträge über die Beschlüsse hinaus und gibt in etwa den Sitzungsverlauf wieder. Der Sitzungsverlauf ist hier leicht nachvollziehbar, und dieses Protokoll ist für die Vereinsarbeit am Besten geeignet.

Im Anschluss Inhalt -

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Art der Besprechung, z. B. informelles Meeting, Vorstandssitzung, Tagung eines Gremiums, Mitarbeiterbesprechung, Planung eines Workshops Datum der Veranstaltung Ort der Veranstaltung Teilnehmer (anwesend / entschuldigt) Eigentlicher Inhalt des Protokolls, d. h. die Ergebnisse der Besprechung werden unter verschiedenen fortlaufend nummerierten Tagesordnungspunkten (TOPs) festgehalten Unterschrift, d. h. das Protokoll wird unter Angabe von Ort und Datum vom Protokollführer und vom Sitzungsleiter unterschrieben

Protokollarten Das Wortprotokoll ist eine quasi wortgetreue Mit-

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Jeder Teilnehmer erhält eine Kopie des Protokolls und der Teilnehmerliste. Dies gilt auch für diejenigen, die nicht an der Sitzung teilgenommen haben, aber von den besprochenen Inhalten dennoch betroffen sind. Außerdem sollte dem Protokoll ein Einspruchsformular beigefügt werden, falls einer der Sitzungsteilnehmer mit bestimmten Protokollpassagen nicht einverstanden ist. Grundsätzlich sollte ein Protokoll möglichst zeitnah nach einer Veranstaltung an die entsprechenden Personen verteilt werden. Protokolle sollten chronologisch archiviert werden. Dazu werden eigene Protokoll-Ordner mit einem Inhaltsverzeichnis angelegt. Das hat den Vorteil, dass so jederzeit auf die Informationen zurückgegriffen werden kann. Außerdem kann die Einhaltung der vereinbarten Fristen und Termine leicht überwacht werden. Quelle: www.ehrenamt-im-sport.de

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Protokollvorlage

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Tagungen / Besprechungen Grundsätzliches Tagungen und Besprechungen finden zu den unterschiedlichsten Themen und Anlässen statt. Dennoch haben sie im Ablauf eine Reihe von Gemeinsamkeiten. Die folgende Aufzählung soll eine Organisationshilfe bei der Planung für den Ablauf von Tagungen oder anderen Meetings sein.

Ablauf -

Sitzung eröffnen Teilnehmer begrüßen Neue Teilnehmer vorstellen Anlass, Bedeutung und Prioritäten klären Tagesziel und Vorgehensweise erläutern Tagesordnung vorstellen, nach zusätzlichen TOPs und Diskussionsbedarf fragen Feedback zu den Ergebnissen der letzten Sitzung geben Diskussion eröffnen Eingangsfrage stellen Einzelne Teilnehmer um Meinungsäußerungen bitten Weitere Informationen hinterfragen Beispiele geben Kriterien und Prioritäten festlegen Lösungsvorschläge sammeln und bewerten Folgen und Auswirkungen untersuchen Effizienteste Lösung auswählen Aktionsplan erstellen Verantwortliche bestimmen Zeitrahmen definieren Arbeitsergebnisse zusammenfassen Weitere Tagesordnungspunkte besprechen Nächsten Tagungstermin und Veranstaltungsort festlegen Teilnehmer verabschieden

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Verpflegung Nicht nur der gut geplante Ablauf von Tagungen und Besprechungen trägt zu deren Erfolg bei; auch die Verpflegung der Teilnehmer ist detailliert zu planen. Die Auswahl ist abhängig von der Teilnehmeranzahl, dem Termin und dem Budget. Getränke während der Tagung - Säfte - Mineralwasser - Limonaden Generell werden bei Tagungen und Besprechungen keine alkoholischen Getränke zur Verfügung gestellt. Falls auf Bier Wert gelegt wird, dann sollte es alkoholfreies Bier sein. Kaffeepause am Vormittag/Nachmittag - Kaffee - Tee - Kalte Getränke - Mit Gebäck oder kleinem Imbiss Wenn möglich, sollte der Kaffee bzw. der Tee immer wieder frisch zubereitet werden. Auch das benutzte Geschirr sollte regelmäßig abgeräumt werden. Mittagessen - Arbeitsessen (Suppe/Snacks/Fingerfood) - Leichter Lunch - Menü (à la carte oder nach vorheriger Bestellung; dazu eine Liste vorbereiten und in der Kaffeepause herumreichen) Das Mittagessen sollte leicht sein und nicht zu schwer im Magen liegen. Dadurch wird verhindert, dass die Teilnehmer nach dem Essen „schwertfällig“ und müde werden. Abendessen - Arbeitsessen (Suppe/kalte Platten) - Warmes oder kaltes Buffet - Menü (à la carte oder nach vorheriger Bestellung; dazu eine Liste vorbereiten und in der Kaffeepause herumreichen) Quelle: www.ehrenamt-im-sport.de

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Zuschüsse und Förderung

Öffentlich anerkannte Schützenjugendgruppen Grundsätzliches Mit der Bestätigung der öffentlichen Anerkennung hat die Vereinsjugend die Voraussetzung erfüllt, um diverse Zuschüsse zur Förderung von Jugendmaßnahmen aus öffentlichen Mitteln zu beantragen. Diese Mittel kommen aus dem Jugendprogramm des Freistaates Bayern, aus Mitteln von Stadt- und Landkreisen sowie aus Gemeinden. Die Zuschüsse, die die Bayerische Schützenjugend bearbeitet, stammen aus dem Jugendprogramm des Freistaates Bayern. Für ihre Abwicklung ist der Bayerische Jugendring verantwortlich. Es handelt sich hier in erster Linie um Zuschüsse für Jugendbildungsmaßnahmen, Mitarbeiterbildungsmaßnahmen und Verdienstausfall für die Teilnahme an unseren Aus- und Weiterbildungsangeboten. Es gibt allerdings keinen gesetzlichen Anspruch auf Zuschüsse. Die Förderung der Jugendarbeit durch Zuschüsse ist immer eine „Kann-Bestimmung“. Die Zuschüsse sind immer abhängig von der jeweiligen Haushaltslage des Bayerischen Jugendrings, von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln für die Jugendarbeit und natürlich von der Anzahl der zur Bezuschussung eingereichten Anträge.

Schützenjugend der Oberallgäuer Gauschützen e.V. Bezirk: Schwaben Datum: 01.02.2007 Schützenjugend der FSG 1887 Glonn-Zinneberg Bezirk: Oberbayern Datum: 03.06.2006

Nachtrag Der Fehlerteufel macht leider auch vor der BSSJ-Intern nicht Halt. In der Ausgabe 01/2008 tauchte folgende öffentlich anerkannte Schützenjugendgruppe nicht in der Gesamtliste (Stand 31.012.2007) auf: Schützenjugend der SG 1752 Prichsenstadt Bezirk: Unterfranken Datum: 07.08.2007 Die Redaktion bittet diesbzgl. höflich um Entschuldigung.

Statistik

„Die Neuen“ Folgende Schützenjugendgruppen sind neu im Kreise der öffentlich anerkannten: Schützenjugend des Schützenvereins Eintracht Haldenwang Bezirk: Schwaben Datum: 31.03.2008

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Formulare

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Formulare

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Zum Schluss ...

... der aufblasbare Guschu Schon seit mehreren Jahren gibt es eine Plüschtierversion des Guschu, dem offiziellen Maskottchen der Bayerischen Schützenjugend. Seit kurzer Zeit gibt es den Guschu nun auch als 4m großes, aufblasbares Mega-Display aus PVC. Seinen ersten Einsatz feierte der „Mega-Guschu“ beim diesjährigen Shooty-Camp in Eibelstadt und war ein hervorragender „Eye-

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Catcher“, der mit Sicherheit den ein oder anderen interessierten Besucher veranlasste, sich diesen Riesenlöwen aus der Nähe zu betrachten. Und genau zu diesem Zweck wurde er auch angefertigt, und so soll er auch in Zukunft bei möglichst vielen Veranstaltungen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bayerischen Schützenjugend eingesetzt werden.

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Lichtgewehrverleih der Bayer. Schützenjugend

Schritt 1: Die Lichtgewehre werden per E-Mail ([email protected]) oder per Fax (089-316949-50) reserviert. Dazu benötigt die Bayerische Schützenjugend den Verleihzeitraum, die Anzahl der Lichtgewehre und die Versandadresse.

Schritt 2: Die Lichtgewehre werden zum reservierten Termin von der Bayerischen Schützenjugend an den „Ausleiher“ verschickt. Die Versandkosten hierfür übernimmt die Bayerische Schützenjugend.

Schritt 3: Nach Gebrauch werden die Lichtgewehre schnellstmöglich wieder an die Bayerische Schützenjugend zurückgeschickt. Die Versandkosten hierfür übernimmt der „Ausleiher“.

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