2018. Januar 2017

Grundlagen Förderung der Grundkompetenzen von Erwachsenen Schwerpunkte 2017/2018 Januar 2017 Erziehungsdirektion des Kantons Bern Mittelschul- und B...
Author: Astrid Waltz
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Grundlagen

Förderung der Grundkompetenzen von Erwachsenen Schwerpunkte 2017/2018

Januar 2017 Erziehungsdirektion des Kantons Bern Mittelschul- und Berufsbildungsamt Abteilung Weiterbildung

Standards setzen • Lücken schliessen • Zukunft denken • Abteilung Weiterbildung

Herausgeberin und weitere Auskünfte: Mittelschul- und Berufsbildungsamt Abteilung Weiterbildung Kasernenstrasse 27, Postfach 3000 Bern 22 Telefon +41 31 633 83 42 Telefax +41 31 633 87 29 E-mail: [email protected]

Förderung der Grundkompetenzen von Erwachsenen

Schwerpunkte 2017/2018

Einleitung

Grundkompetenzen sind die zentrale Voraussetzung, um den Alltag selbstständig zu meistern sowie am beruflichen und am sozialen Leben teilzuhaben. Das Bundesgesetz über die Weiterbildung definiert die Grundkompetenzen so:   

Lesen, schreiben, mündliche Ausdrucksfähigkeit in der Landessprache Grundkenntnisse der Mathematik Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien

Die Zahl der Menschen mit Lücken bei den Grundkompetenzen ist hoch. Im Kanton Bern leben rund 60 000 Erwachsene (16 bis 65 Jahre) mit ungenügender Lesekompetenz – dies, obwohl sie die obligatorische Schulzeit vollständig in der Schweiz absolviert haben (zu den anderen Grundkompetenzen sind keine Zahlen verfügbar). Zwei Drittel der Betroffenen sind erwerbstätig. Sie finden jedoch kaum Zugang zu Aus- und Weiterbildungen und tragen damit ein erhöhtes Risiko, arbeitslos oder sozialhilfeabhängig zu werden. Zudem leiden sie häufiger an gesundheitlichen Problemen. Fehlende Grundkompetenzen haben also Folgen – auch für Staat und Wirtschaft. Die Stichworte dazu lauten Fachkräftemangel sowie höhere Sozialhilfe- und Gesundheitskosten. Deshalb ist die Förderung der Grundkompetenzen bei Erwachsenen der Handlungsschwerpunkt der Abteilung Weiterbildung des Mittelschul- und Berufsbildungsamts (Erziehungsdirektion des Kantons Bern). Sie gibt Gegensteuer und hat Schwerpunkte und Massnahmen für den Zeitraum bis 2018 definiert.

Hinweis: Massnahmen für Migrantinnen und Migranten zum Erwerb von grundlegenden Deutsch- bzw. Französischkenntnissen werden koordiniert mit den nachfolgend beschriebenen Massnahmen umgesetzt. Im vorliegenden Papier wird dieser Bereich nicht spezifisch thematisiert.

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Förderung der Grundkompetenzen von Erwachsenen

Schwerpunkte 2017/2018

1. Ausgangslage Die Abteilung Weiterbildung ist für die Förderungen der Grundkompetenzen von Erwachsenen im Kanton Bern zuständig.

1.1

Rechtliche Grundlagen

Der Auftrag ist im kantonalen Berufsbildungsgesetz verankert. Dieses nennt die Integration in die Gesellschaft und in die Arbeitswelt1 als übergeordnetes Ziel. Ausreichende Grundkompetenzen sind eine wichtige Voraussetzung dazu. Der Bund unterstützt den Erwerb und den Erhalt von Grundkompetenzen finanziell2. Die Umsetzung von Programmen liegt bei den Kantonen.

1.2

Aufgaben der Abteilung Weiterbildung

Die Abteilung Weiterbildung nimmt bei der Förderung der Grundkompetenzen verschiedene Aufgaben wahr. Sie  subventioniert Kurse und unterstützt deren Bewerbung,  steuert durch Vorgaben die Qualität der Angebote,  fördert Lehrgänge für Kursleitende,  fördert den Informationsaustausch zwischen den Kursanbietern.

2. Strategische Ziele Die Abteilung Weiterbildung verfolgt bei der Förderung der Grundkompetenzen mehrere strategische Ziele. Sie geben die Richtung vor und werden nachfolgend in verkürzter Form vorgestellt. Es besteht kein Anspruch, die Ziele bis 2018 vollständig zu erreichen.

2.1

Bildungsangebot

Für alle Erwachsene gibt es passende Bildungsangebote, um die Grundkompetenzen so zu erweitern, dass eine nachhaltige Integration in die Arbeitswelt und in die Gesellschaft möglich ist – unabhängig davon, ob die lokale Amtssprache ihre Erstsprache ist.

2.2

Information, Sensibilisierung, Beratung

Erwachsene mit Lücken bei den Grundkompetenzen sind über die bestehenden Angebote informiert. Sie werden professionell beraten und motiviert, an diesen Angeboten teilzunehmen.

2.3

Qualität

Die Bildungsangebote zu den Grundkompetenzen weisen eine hohe Qualität auf.

2.4

Koordination

Die verschiedenen Akteure im Kanton Bern sind vernetzt und engagieren sich gemeinsam für das Erreichen der strategischen Ziele.

1 2

Gesetz vom 14. Juni 2005 über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerG): Artikel 2, Absatz 1 Bundesgesetz vom 20. Juni 2014 über die Weiterbildung (WeBiG): Artikel 13 bis 16

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Förderung der Grundkompetenzen von Erwachsenen

Schwerpunkte 2017/2018

3. Strategische Schwerpunkte Die Förderung der Grundkompetenzen für Erwachsene fokussiert – in Ergänzung zu den spezifischen Massnahmen für Migrantinnen und Migranten – bis 2018 auf folgende Bereiche:

3.1

Bildungsangebot

 Schwerpunkt 1: Die etablierten Kurse zu den Grundkompetenzen erreichen nur einen Bruchteil der Zielgruppe. Das Angebot soll deshalb ausgebaut und durch aufsuchende Bildungsarbeit3 näher zu den Zielgruppen gebracht werden.  Schwerpunkt 2: Bund und Kantone fördern den Berufsabschluss für Erwachsene (eidgenössisches Berufsattest bzw. Fähigkeitszeugnis). Die Grundkompetenzen vieler Erwachsener sind allerdings zu gering, um einen solchen Abschluss zu erlangen. Deshalb sollen Angebote entwickelt werden, die gezielt auf den Einstieg in eine Nachqualifizierung vorbereiten.

3.2

Information, Sensibilisierung, Beratung

Die unter 3.1 beschriebenen Bildungsangebote werden bekannt gemacht:  Das Umfeld der aufsuchenden Bildungsarbeit (bspw. Betriebe) wird informiert und sensibilisiert.  Die Stellen, welche sich für den Berufsabschluss von Erwachsenen engagieren, werden informiert und sensibilisiert.

3.3

Qualität

Die unter 3.1 beschriebenen Bildungsangebote sollen eine hohe Qualität aufweisen:  Die Angebote werden stärker auf die Bedürfnisse der Zielgruppen ausgerichtet. Es bestehen Angebote auf unterschiedlichen Niveaus.  Zur Vorbereitung auf die Nachqualifizierung werden Instrumente für den Kompetenznachweis geschaffen. Der Kompetenznachweis ist für Arbeitgebende und Bildungsinstitutionen verständlich.

3.4

Koordination

Die Kooperation mit Anbietern, Verbänden und Know-how-Trägern im Bereich der Grundkompetenzen wird intensiviert. Das Thema wird in interkantonalen Gremien platziert.

4. Massnahmen Die bisherigen Grundleistungen (siehe 1.2) werden weiterhin erbracht. In Ergänzung werden Massnahmen im Bereich der strategischen Schwerpunkte (siehe 3) umgesetzt. Die wichtigsten werden nachfolgend vorgestellt.

4.1

Aufsuchende Bildungsangebote

Angebote der aufsuchenden Bildungsarbeit werden stärker gefördert. Im Fokus stehen Angebote für die Arbeitswelt. Ziel ist, bis 2018 mindestens 140 Teilnehmende zu erreichen. Die Abteilung Weiterbildung arbeitet in diesem Bereich mit etablierten Partnern zusammen (Berner Wirtschaft beco, Schweizerischer Verband für Weiterbildung SVEB, Interkantonale Konferenz für Weiterbildung IKW).

3

Aufsuchende Bildungsangebote finden dort statt, wo die Zielgruppen sind – am Arbeitsplatz, in den Vereinen, in den Quartieren usw. Es gilt: Der Kurs geht zu den Teilnehmenden, nicht umgekehrt.

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Förderung der Grundkompetenzen von Erwachsenen

Schwerpunkte 2017/2018

Parallel dazu werden die Öffentlichkeit und insbesondere die Wirtschaft für das Thema «Förderung der Grundkompetenzen bei Erwachsenen» sensibilisiert. Genutzt werden einerseits die Kommunikationskanäle der Erziehungsdirektion und der Volkswirtschaftsdirektion (Informations- und Medienarbeit), andererseits werden Entscheidungsträger verschiedener Branchen und einzelner Grossbetrieb direkt angesprochen. Alle Kurse zu den Grundkompetenzen werden auf einer Internetplattform ausgeschrieben.

4.2

Anschluss an die Nachqualifizierung (Berufsabschluss für Erwachsene)

Zur Förderung der Nachqualifizierung wird ein modulares Bildungsangebot im Bereich der Grundkompetenzen aufgebaut und subventioniert. Es soll mithelfen, Erwachsene ohne Berufsabschluss auf eine Vorlehre, eine reguläre oder verkürzte berufliche Grundbildung, ein Validierungsverfahren oder eine Abschlussprüfung vorzubereiten. Bei Bedarf werden Instrumente für die Dokumentation der erworbenen Grundkompetenzen geschaffen. In der Schweiz werden zurzeit Kompetenznachweise für bildungsbenachteiligte Personen entwickelt (insbesondere im Sprachbereich). Für den Nachweis der drei Grundkompetenzen könnte bei diesen Instrumenten angeknüpft werden.

Anschluss an die Nachqualifizierung

Aufsuchende Angebote

Die Schwerpunktsetzung und die Massnahmen im Überblick: Bildungsangebote

Information, Sensibilisierung, Beratung

Qualität

Koordination

Aufsuchende Angebote fördern (in Ergänzung zum bestehenden Angebot).

Umfeld der aufsuchenden Angebote sensibilisieren.

Angebote stärker auf die verschiedenen Zielgruppen ausrichten.

Kontakte zu Anbietenden, Verbänden und weiteren Know-howTrägern intensivieren.

Angebote entwickeln, die auf den Einstieg in die Nachqualifizierung (Berufsabschluss für Erwachsene) vorbereiten.

Stellen sensibilisieren, die in den Berufsabschluss für Erwachsene involviert sind.

Verständliche Instrumente für den Kompetenznachweis entwickeln.

Thema «Grundkompetenzen» bei interkantonalen Gremien platzieren (Sensibilisierung und Massnahmen).

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Förderung der Grundkompetenzen von Erwachsenen

Schwerpunkte 2017/2018

5. Umsetzung 5.1

Engagement

Damit die beschriebenen Massnahmen Erfolge zeigen, braucht es das gemeinsame Engagement der …  Weiterbildungsorganisationen und Ausbildenden, welche Grundkompetenzen professionell vermitteln,  Sozialpartner, die daran interessiert sind, Menschen im Arbeitsprozess zu halten und deren Potenzial zu nutzen,  öffentlichen Hand, welche aus volkswirtschaftlichen und staatspolitischen Überlegungen daran interessiert ist, dass die Bürgerinnen und Bürger über alle Grundkompetenzen verfügen. Nicht Handeln birgt die Gefahr, dass später höhere Kosten anfallen. Menschen, die aus dem Arbeitsprozess fallen, belasten die Arbeitslosenkasse. Die Wiedereingliederung ist teuer. Gelingt sie nicht, steigen die Sozialhilfekosten.

5.2

Finanzierung

Das Weiterbildungsgesetz des Bundes ermöglicht die verstärkte Förderung der Grundkompetenzen von Erwachsenen4. Der Bund stellt dem Kanton Bern für die Jahre 2017 bis 2020 voraussichtlich knapp 1,9 Mio. Franken für neue Massnahmen zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass sich der Kanton bei der Förderung der Grundkompetenzen von Erwachsenen im gleichen Ausmass engagiert.

5.3

Monitoring

Zu den Grundleistungen wie zu den beschriebenen Massnahmen wird ein Monitoring eingerichtet. Es erfasst Stand und Umfang der Leistungen bzw. der Massnahmen.

4

Das Gesetz trat am 1. Januar 2017 in Kraft

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