2017 ff

Anlage zur Vorlage Nr. /2016 an den Verwaltungsausschuss am 27.10.2016 Masterplan für Gemeinschaftsunterkünfte im Landkreis Karlsruhe Maßnahmen 2016 ...
Author: Christin Frank
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Anlage zur Vorlage Nr. /2016 an den Verwaltungsausschuss am 27.10.2016

Masterplan für Gemeinschaftsunterkünfte im Landkreis Karlsruhe Maßnahmen 2016 / 2017 ff. Stand zum 01. Oktober 2016

Inhaltsverzeichnis 1.

Einführung

2.

Nicht mehr zu realisierende Projekte

3.

Kapazitäten zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen

4.

Auflösung bestehender Unterkünfte

4.1

Rückbauten und Auflösungen bis zum 31.12.2016

4.2

Geplante Auflösungen in 2017

4.3

Reduzierung 2018 / 2019

5.

Neue Unterkünfte mit dem Ausbau von Kombimodellen

5.1

Allgemeines zum Kombimodell

5.2

Neue Gemeinschaftsunterkünfte (inkl. Erweiterungen)

5.3

Gemeinschaftsunterkünfte im Standby-Modus bzw. Reserveflächen

6.

Mögliche Entwicklungspotentiale für Wohnflächen

7.

Zusammenfassung

2

1.

Einführung

Der Landkreis Karlsruhe hat zwischenzeitlich auf die bundesweit gesunkenen Flüchtlingszahlen reagiert. Der Bedarf wurde Anfang des Jahres noch mit 9.600 Plätzen beziffert, und konnte bereits vor der Sommerpause auf 6.500 Plätze reduziert werden. Der Platzbedarf wird bis Mitte 2017 eher moderat zurückgehen. Daher gehen wir 2017 von 3.500 Plätzen aus. Zum 01.10.2016 verfügt der Landkreis Karlsruhe unter Anwendung der gesetzlichen Vorgabe von 7 m² über 3.849 Unterbringungsplätze (einschließlich vorübergehender Belegungen) in 50 Einrichtungen. Hiervon befinde sich derzeit noch 1 Einrichtung mit 200 Unterbringungsplätzen im Standby-Modus.

2.

Nicht mehr zu realisierende Projekte

Infolge der stark gesunkenen Flüchtlingszahlen werden insgesamt 14 geplante Gemeinschaftsunterkünfte nicht realisiert. Dabei handelt es sich um folgende Maßnahmen, deren Streichung teilweise bereits in der Öffentlichkeit bekanntgegeben wurde:

-

Bretten-Gölshausen, Gewerbestraße 66

-

Bruchsal-Untergrombach, Walkartswiesen

-

Bruchsal, Fuchsloch

-

Ettlingen, Middelkerker Straße 11

-

Ettlingen, Vogelsangweg (Friedhofserweiterungsfläche)

-

Ettlingen, Pforzheimer Str. 110

-

Ettlingen-Bruchhausen, Teichweg 2 a

-

Ettlingen-Ettlingenweier, Im Stöck 4-6

-

Ettlingen-Spessart, Im Stecken 6

-

Karlsdorf-Neuthard, Im Klein Feld 41

3

-

Kürnbach, Sternenfelser Straße 19

-

Linkenheim-Hochstetten, Festplatz

-

Pfinztal-Söllingen, Salzwiesen

-

Rheinstetten, Kutschenweg 30

Folgende Unterkünfte wurden bereits aufgelöst:

-

Bruchsal, Grabener Straße 19

-

Rheinstetten, Kutschenweg 30 (Bestandsgebäude)

-

Waghäusel, Friedrich-Hecker-Allee 1a

3.

Kapazitäten zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen

Damit verteilen sich, bei einer Belegung mit 7,0 m² Wohn- und Schlaffläche pro Person die Plätze in den Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises zum 01.10.2016 wie folgt: Gemeinschaftsunterkunft

Plätze

Bad Schönborn und Kronau, Kislauerstraße 2

130

Bretten, An der Schießmauer 2b

28

Bretten, An der Schießmauer 6

132

Bretten-Diedelsheim, Karlsruher Straße 2

77

Bruchsal, Eisenbahnstraße 5

135

Bruchsal-Heidelsheim, Stuttgarter Straße 10 (Halle)

200

Bruchsal, Schnabel-Henning-Straße 34

78

Bruchsal-Büchenau, Albrecht-Dürer-Straße 8

26

Dettenheim, Hochstetter Straße 13

15

Dettenheim-Rußheim, Gewerbering 29 (Wohncontainer)

80

Ettlingen, Englerstraße 22

30

Ettlingen, Pforzheimer Straße 112 a und 112 b

40

Ettlingen, Lindenweg 16 / Forlenweg 18

71 4

Ettlingen, Adolf-Kolping-Straße 5

12

Ettlingen, Bunsenstraße 2-4

52

Forst, Werner-von-Siemensstraße 25 (Wohncontainer) Gondelsheim, Neuer Weg 2

100 5

Graben-Neudorf, Schlossstraße 8-10

87

Hambrücken, Wittumstraße 4 (Wohncontainer)

52

Karlsbad-Fischweier, Albtalstraße 44

20

Karlsbad-Ittersbach, Im Stöckmädle 18

120

Karlsbad-Langensteinbach, Boschstraße 5-7 (Halle)

48

Karlsdorf-Neuthard, Im Klein Feld 41 (Halle)

57

Karlsdorf-Neuthard, Am Zollstock 1 (Wohncontainer)

152

Kraichtal-Unteröwisheim, Am Gaisberg 9 (Wohncontainer)

66

Kraichtal-Münzesheim, Horst-Kochendörfer Platz 4 (Wohncontainer)

66

Kronau, Obere Lußhardt 7

142

Linkenheim-Hochstetten, Im Gründel 8 (Wohncontainer) Malsch, Benzstraße 36

96 153

Malsch-Völkersbach, St.-Georg-Straße 7

31

Malsch, Daimlerstraße 47

30

Marxzell, Neuenbürger Straße 2

84

Oberhausen-Rheinhausen, Weiherweg 35 (Halle)

83

Oberderdingen-Flehingen, Hirschstraße 8

100

Östringen, Allmendstraße 53

19

Östringen, Industriestraße 1

210

Pfinztal-Berghausen, Jöhlinger Str. 61

116

Rheinstetten, Kutschenweg 32 (Wohncontainer)

112

Stutensee-Friedrichstal, Karlsfeldstraße 7 + 9

50

Stutensee-Friedrichstal, Karlsfeldstraße 11 (Wohncontainer)

25

Stutensee-Friedrichstal, Jahnstraße 40

6

Stutensee-Blankenloch, Lorenzstraße 23

29

Stutensee-Blankenloch, Lorenzstraße 27

28 5

Sulzfeld, Riegelstraße 1

140

Ubstadt-Weiher, Zeutern, Waldmühle 6

200

Waghäusel, Marie-Curie-Straße 11 (1. Bauabschnitt)

124

Waldbronn-Neurod, Fabrikstraße 14 a – b (1. Bauabschnitt)

106

Waldbronn- Busenbach, Ettlinger Straße 61

12

Weingarten, Winkelpfad 2c (Wohncontainer)

42

Walzbachtal-Wössingen, Alemannenstraße 18

21

Zaisenhausen, Industriestraße 1

11

Summe

4.

3.849

Auflösung bestehender Unterkünfte

Sollten die Zugangszahlen weiter abnehmen kann der Landkreis, ohne in vertragliche Bindungen eingreifen zu müssen, bis 2019 weitere 1.137 Plätze auflösen. Im Einzelnen sind dies folgende Objekte:

4.1. Rückbauten und Auflösungen bis 31.12.2016 - Ettlingen, Bunsenstraße 2-4 Hinweis: Rückgabe für AU Nutzung

-52 Plätze

- Stutensee-Friedrichstal, Karlsfeldstraße 11

-25 Plätze

- Waldbronn-Busenbach, Ettlinger Straße 61

-12 Plätze

4.2. Geplante Auflösungen in 2017 - Dettenheim, Hochstetter Straße 13

-15 Plätze

- Ettlingen, Adolf-Kolping-Straße 5

-12 Plätze

- Karlsbad-Fischweier, Albtalstraße 44

-20 Plätze

- Karlsdorf-Neuthard, Im Klein Feld 41

-57 Plätze

- Kraichtal-Unteröwisheim, Am Gaisberg 9 Hinweis: Keine Ersatzmaßnahme aktuell vorgesehen

-66 Plätze

- Kraichtal-Münzesheim, Horst-Kochendörfer Platz 4 Hinweis: Keine Ersatzmaßnahme aktuell vorgesehen

-66 Plätze

6

- Linkenheim-Hochstetten, Im Gründel 8 Hinweis: Keine Ersatzmaßnahme aktuell vorgesehen - Rheinstetten, Kutschenweg 32

-96 Plätze

-112 Plätze

- Stutensee-Friedrichstal, Karlsfeldstraße 7 - 9 - Stutensee-Friedrichstal, Jahnstraße 40

-50 Plätze -6 Plätze

- Weingarten, Winkelpfad 2c

-42 Plätze

- Weingarten, Dörnigstraße

-42 Plätze

4.3. Reduzierung 2018 und 2019

5.

- Bretten, An der Schießmauer 2b (2018)

-28 Plätze

- Dettenheim-Rußheim, Gewerbering 29 (2018)

-80 Plätze

- Ettlingen, Englerstraße 22 (2019)

-30 Plätze

- Karlsbad-Langensteinbach, Boschstraße 5-7 (2018)

-48 Plätze

- Karlsdorf-Neuthard, Am Zollstock 1 (2018)

-152 Plätze

- Östringen, Industriestraße 1 (2019)

-210 Plätze

Neue Unterkünfte mit dem Ausbau von Kombimodellen

5.1. Allgemeines zum Kombimodell Aufgrund der gesunkenen Zahlen empfiehlt die Landkreisverwaltung weiterhin die sogenannten Kombimodelle (GU / AU) auszubauen. Das gilt sowohl für die sich im Bau befindlichen Unterkünfte wie auch für bereits vorhandene Gemeinschaftsunterkünft. Das Konzept beinhaltet vor allem folgende Eckpunkte: - Das Mietverhältnis wird mit einer Festlaufzeit von max. 3 Jahren geschlossen. Der Mietvertrag kann auch bedarfsabhängig ausgestaltet werden. - Der Mietpreis richtet sich nach der ortsüblichen Wohnraummiete. Eine Abrechnung des Mietzinses nach SGB II bzw. Asylbewerberleistungsgesetz ist möglich. Eine jährliche Mietpreissteigerung von 2 % ist vorgesehen. - Die Nebenkosten sollen nach Möglichkeit von den Städten und Gemeinden direkt mit den Versorgern abgerechnet werden. Durch die Installation von Zählern soll eine direkte Abrechnung von Strom und Wasser möglich werden (nicht überall möglich).

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- Die Betreuung der technischen Anlagen im Mietobjekt erfolgt über den Landkreis Karlsruhe und wird über die Betriebskostenabrechnung in Rechnung gestellt. Der Landkreis Karlsruhe geht davon aus, dass ca. 1.100 Plätze den Städten und Gemeinden kontinuierlich zur Verfügung gestellt werden.

5.2. Neue Gemeinschaftsunterkünfte (inkl. Erweiterungen) Folgende Unterkünfte werden noch in den Jahren 2016 und 2017 für die vorrübergehende Unterbringung bzw. die gemeindliche Anschlussunterbringung realisiert: a) Bretten, An der Schießmauer 2c Kapazität: ca. 85 Personen Geplante Inbetriebnahme: 2017 Hinweis: Ersatzmaßnahme für den Wegfall der Bestandsgebäude 1-3 und 5-7 b) Eggenstein-Leopoldshafen, Am Schröcker Tor 2 Kapazität: bis zu 318 Personen Geplante Inbetriebnahme: ca. November / Dezember 2016 Hinweis: Kombimodell; AU soll im Januar 2017 in Betrieb gehen c) Forst, Werner-von-Siemens-Straße 25 Kapazität: ca. 119 Personen Geplante Inbetriebnahme: 2017 Hinweis: Kombimodell ist möglich, Rückbau der mobilen Wohneinheiten mit Fertigstellung des Neubaus d) Gondelsheim, Neuer Weg 2 Kapazität: ca. 36 Personen Geplante Inbetriebnahme: ca. Oktober 2016 Hinweis: Erweiterung e) Hambrücken, Wittumstraße Kapazität: ca. 100 Personen Geplante Inbetriebnahme: 2017 Hinweis: Kombimodell ist möglich, Rückbau der mobilen Wohneinheiten mit Fertigstellung des Neubaus f) Karlsdorf-Neuthard, Am Zollstock 1 Kapazität: ca. 200 Personen Geplante Inbetriebnahme: 1. Quartal 2017 Hinweis: Rückbau der mobilen Wohneinheiten zum Mietende (5/2018) g) Oberhausen-Rheinhausen, Weiherweg 35 Kapazität: ca. 89 Personen (1. Bauabschnitt), ca. 109 Personen (2. Bauabschnitt) Geplante Inbetriebnahme: 2017 Hinweis: Kombimodell ist möglich, Rückbau der Behelfsbelegung mit Fertigstellung des 1. Bauabschnittes

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h) Stutensee-Blankenloch, Lorenzstraße 19 Kapazität: ca. 58 Personen Geplante Inbetriebnahme: ca. Dezember 2016 i) Ubstadt-Weiher-Zeutern, Waldmühle 6 / 3. Bauabschnitt Kapazität: ca. 100 Personen Geplante Inbetriebnahme: Dezember 2016 Hinweis: Erweiterung j) Waghäusel, Marie-Curie-Straße 11 / 2. Bauabschnitt Kapazität: ca. 152 Personen Geplante Inbetriebnahme: Oktober 2016 Hinweis: Erweiterung k) Waldbronn, Fabrikstraße 14 c - e / 2. Bauabschnitt Kapazität: ca. 208 Personen Geplante Inbetriebnahme: ab Januar 2017 Hinweis: Erweiterung; Kombimodell ist möglich l) Walzbachtal-Wössingen, Brettener Str. 2/1 Kapazität: ca. 80 Personen Geplante Inbetriebnahme: 2017 Hinweis: Übernahme für AU ist möglich m) Weingarten, Buchenweg (TSV-Gelände) und Bärentalweg Kapazität: bis zu 180 Personen in 3 Gebäuden (à 60 Personen) Hinweis: Kombimodell ist möglich / Bewohner der mobilen Wohneinheiten im Winkelpfad 2c und Dörnigstraße 1/1 werden sukzessive in die Festbauten umziehen / die mobilen Wohneinheiten sollen einer anderen Nutzung zugeführt werden

Folgende Unterkünfte werden nur für sehr kurze Zeit für die vorrübergehende Unterbringung genutzt und können daher bis spätestens Ende 2018 an die Städte und Gemeinden zurückgegeben werden: -

Bretten, An der Schießmauer 1 Kapazität: bis zu 50 Personen

-

Oberderdingen, Flehinger Straße 37 Kapazität: bis zu 36 Personen

5.3. Standorte in Reserve Folgende Standorte werden im Standby-Modus bzw. als Reservefläche vorgehalten: - Bruchsal-Heidelsheim, Stuttgarter Straße 10 Kapazität: 200 Plätze

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- Philippsburg, Bruchstücker 54 Kapazität: ca. 152 Personen

6.

Mögliche Entwicklungspotentiale für Wohnflächen

Folgende Standorte würden sich nach Auffassung der Landkreisverwaltung für eine Nutzung für sozialen Wohnungsbau eignen. Hierüber sind Gespräche mit den Gemeinden zu führen. a) Kürnbach, Sternenfelser Straße 19 Kapazität: ca. 60 Personen Hinweis: Eigentümer des Grundstückes ist der Landkreis Karlsruhe b) Walzbachtal-Jöhlingen, Jahnstraße Kapazität: 80 Personen Hinweis: Baugenehmigung liegt vor

7.

Zusammenfassung

Der Landkreis Karlsruhe wird in den kommenden Monaten 8 bereits begonnene Unterkünfte bzw. Erweiterungsbauten mit 994 Plätzen realisieren. 6 weitere Maßnahmen mit bis zu 882 Plätzen tragen in den kommenden Jahren dazu bei, dass alle vorrübergehenden Belegungen aufgelöst und die mobilen Wohneinheiten sukzessive zurückgebaut werden können. Zudem können an die Städten und Gemeinden 86 Plätze bis spätestens Ende 2018 zurückgeführt werden. Darüber hinaus hat der Landkreis viele seiner Neubauprojekte (Investorenmodelle) bereits als Kombimodell entwerfen lassen, um eine flexible Unterbringung ermöglichen zu können. Auch wird sich der Landkreis von einigen Mietobjekten (Wohnungen, Mehrfamilienhäusern, Gewerbeobjekten…) trennen, bei denen die Laufzeit der Mietverträge endet. Es ist somit möglich bis Ende 2019 insgesamt 1.137 Plätze aufzulösen. Bis zum 30.09.2016 wurden bereits 510 Unterbringungsplätze zurückgebaut. Mit den Standorten in Reserve kann der Landkreis Karlsruhe in den kommenden Monaten bzw. Jahren auch auf einen steigenden Flüchtlingszustrom reagieren. Hier können 352 Plätze aufgebaut werden.

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Unterbringungsplätze zum 01.10.2016 (inkl. Standby-Modus): Neue Gemeinschaftsunterkünfte (inkl. Erweiterungen) Auflösung vorhandener Objekte (2016 bis 2019): Kombimodellplätze bei 50 % AU/GU Gemeinschaftsunterkünfte im Standby-Modus

+ -

Summe gesamt:

= 2.406 Plätze

Entfallende Maßnahmen: Ersatzbauten für mobile Wohneinheiten / Hallen: Standorte in Reserve: Anschlussnutzung in den Städten und Gemeinden:

11

3.849 Plätze 994 Plätze 1.137 Plätze 1.100 Plätze 200 Plätze

14 Objekte 882 Plätze 352 Plätze 86 Plätze