Amtsblatt der Gemeinde Cleebronn

Woche 01 /2016

Freitag, 8. Januar 2016

08.01.2016

CLEEBRONN

Seite 2

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND NACHRICHTEN Ärztlicher Bereitschaftsdienst Der Bereitschaftsdienst ist nur zuständig für dringende Notfälle.

Veranstaltungskalender 07. – 10.01. Slotcarrennen – 1:32 Autorennbahnfahren, Modellbaufreunde, Gemeindehaus

Ärztlicher Notdienst Unteres Zabergäu Bereitschaftsdienst Montag bis Freitag täglich ab 19.00 Uhr bis 7.00 Uhr am darauf folgenden Tag durch die Notfallpraxis Talheim, Rathausplatz 16, 74388 Talheim. Die Öffnungszeiten der Notfallpraxis sind: werktags von 19.00 Uhr bis zum darauffolgenden Tag 7.00 Uhr, mittwochs ab 13.00 Uhr, freitags ab 16.00 Uhr, samstags und sonntags sowie an Feiertagen ganztägig. Samstag, Sonn- und Feiertag: 8 bis 20 Uhr: Notfallpraxis am Krankenhaus Brackenheim, Wendelstraße 11, 74336 Brackenheim, 20 bis 8 Uhr: Notfallpraxis Talheim Zentrale Rufnummer: 07133/900790. Unter dieser Rufnummer ist der diensthabende Arzt zu erreichen, der in medizinisch notwendigen Fällen einen Hausbesuch durchführt. In lebensbedrohlichen Notfällen rufen Sie die Nr. 112. Aus organisatorischen Gründen ist eine telefonische Anmeldung unter Tel. 116117 erforderlich. HNO-ärztlicher Notfalldienst an Wochenenden und Feiertagen in der HNO-Notfallpraxis an der HNO-Klinik im Klinikum am Gesundbrunnen, 20 – 26, 74078 Heilbronn Öffnungszeiten der Notfallpraxis Samstag, Sonntag und Feiertag von 10 – 20 Uhr. Patienten können ohne Voranmeldung in die Notfallpraxis kommen.

Tierärzte 09. – 10.01.2016 Dres. Maier/Lutter/Wieland, Heilbronn TÄ Müller, Weinsberg

Tel. 07131/89090 07134/6276

Apothekennotdienst Freitag, 8. Januar Rosen-Apotheke, Rathausplatz 34, Talheim 07133/98620 Apotheke beim Rathaus, Hauptstr. 51, Bietigheim 07142/788693 Samstag, 9. Januar Neckar-Apotheke, Körnerstraße 5, Lauffen 07133/960197 Metter-Apo., Großsachsenh. Str. 12, Kleinsachsenh. 07147/5520 Sonntag, 10. Januar Mozart-Apotheke, Lauffener Str. 12, Nordheim 07133/7110 Apotheke am Bahnhof, Bahnhofsplatz 2, Bietigheim07142/51776 Montag, 11. Januar Hirsch-Apotheke, König-Wilhelm-Str. 37, Ilsfeld 07062/62031 Bahnhof Apotheke, Bahnhofstr. 11, Besigheim 07143/35849 Dienstag, 12. Januar Wackersche-Apotheke, Bahnhofstr. 10, Lauffen 07133/4357 Sonnen-Apo., Schillerstr. 59, Kirchheim am Neckar 07143/94790 Mittwoch, 13. Januar Stadt-Apotheke, Maulbronner Str. 3/1, Güglingen 07135/5377 Apotheke im Kaufland, Talstr. 4, Bietigheim 07142/788695 Donnerstag, 14. Januar Apotheke Müller, Obere Gasse 2, Nordheim 07133/9011855 Stadt-Apotheke, Kirchstr. 2, Bönnigheim 07143/21019 Freitag, 15. Januar Apotheke actuell, Schillerstraße 18, Lauffen 07133/17909 Rosen-Apotheke, Buchstr. 44, Bietigheim 07142/52011 Der Notdienst dauert jeweils von 8.30 bis 8.30 Uhr des folgenden Tages.

Landesfamilienpass 2016 Gutscheinkarte jetzt abholen Mit der Gutscheinkarte 2016 zum Landesfamilienpass können Familien auch im Jahr 2016 wieder kostenlos Schlösser, Museen und Gärten beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintritt die Freizeitparks Tripsdrill, Rust und das Blühende Barock besuchen. Die Gutscheinkarte 2016 gibt es unter Vorlage des alten Landesfamilienpasses auf dem Rathaus, Zimmer 2. Dort werden auch neue Landesfamilienpässe ausgestellt. Den Landesfamilienpass erhalten Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, außerdem Alleinerziehende mit einem kindergeldberechtigten Kind, Familien mit einem schwerbehinderten Kind sowie Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind. Nähere Informationen finden Sie unter www.sozialministerium-bw.de.

Aus dem Gemeinderat Bericht aus der Sitzung vom 18. Dezember 2015 Anwesend: 10 Gemeinderäte, 2 Besucher 126. Bekanntgabe der in der nicht öffentlichen Sitzung am 27. November 2015 gefassten Beschlüsse In der nicht öffentlichen Sitzung am 27. November 2015 wurde das Organisationsgutachten für den Bauhof vorgestellt. Weiter wurde darüber Beschluss gefasst, dass eine mögliche Wohngebietserschließung im Bereich Steupperg mit dem Planungsbüro Willibald aus Bad Waldsee geschehen soll. Außerdem wurde beschlossen, dass eine gemeindeeigene Teilfläche beim Feuerwehrmagazin vom Landkreis Heilbronn zum Straßenbau im Zusammenhang mit der Errichtung einer Sammelunterkunft durch den Landkreis Heilbronn zu den angebotenen Konditionen in Anspruch genommen werden darf. 127. Umsetzung der Eigenkontrollverordnung 2016 – Kanalreinigungen und Kanalbefahrungen – Ausschreibungsbeschluss Das Kanalnetz wurde in Cleebronn in Abschnitten im Zeitraum von 1998 bis 2004 gemäß der Eigenkontrollverordnung (EKVO) erstinspiziert. Seit dem Jahr 2004 werden die Kanäle saniert. 15 Jahre nach der Erstinspektion muss die Wiederholungsprüfung gemäß EKVO stattfinden. Die Wiederholungsprüfung war im Jahr 2015 geplant, soll nun im Jahr 2016 durchgeführt werden. Im Haushaltsplan 2015 wurden bereits 95.000 € für diese Maßnahme veranschlagt. Der Ansatz wird in das Haushaltsjahr 2016 verschoben und zusätzlich werden 3.000 € eingestellt. In diesen Kosten ist das Reinigen und das Befahren der circa 22,44 km Kanalleitungen sowie die Auswertung der Kamerabefahrung enthalten. Die Erstinspektion wurde damals vom Ingenieurbüro Ippich aus Brackenheim betreut. Aufgrund der positiven Erfahrungen mit diesem Büro schlägt die Verwaltung vor, die Wiederholungsprüfung auch von diesem Büro betreuen und die Befahrung auswerten zu lassen. Das Ergebnis der Ausschreibung wird dem Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen präsentiert und der Auftrag wird durch Gemeinderatsbeschluss erteilt. Einstimmig wurde beschlossen, dass das Ingenieurbüro Ippich aus Brackenheim, vertreten durch Herrn Volker Martin, mit den Ingenieurleistungen bezüglich der Wiederholungsprüfung gemäß der Eigenkontrollverordnung beauftragt wird. Die TV-Kanaluntersuchung einschließlich der Kanalreinigung wird beschränkt ausgeschrieben. 128. Feststellung der gebührenrechtlichen Ergebnisse im Bereich der Abwasserbeseitigung für die Jahre 2010 bis 2014 Die Gemeinde Cleebronn betreibt die Abwasserbeseitigung als kostenrechnende Einrichtung. Für diese gilt das sogenannte Kostenüberschreitungsverbot. Dies bedeutet, dass die Abwasserbeseitigung keine Kostenüberdeckungen (gebührenrechtliche Gewinne) erwirtschaften darf. Die im Rahmen der Ermittlung der gebührenrechtlichen Ergebnisse festzustellenden Kostenüber-/ Kostenunterdeckungen sind im anschließenden 5-Jahreszeitraum in der Kalkulation auszugleichen. Zuletzt wurden die Abwassergebühren für die Jahre 2013 bis 2015 neu kalkuliert und angepasst. Hierbei wurden zum Teil auch die zum damaligen Zeitpunkt von der Verwaltung ermittelten gebührenrechtlichen Ergebnisse der Bemessungszeiträume 2010 bis 2011 berücksichtigt. Im Rahmen der Berechnung des Straßenentwässerungsanteils 2014 stellte sich jedoch heraus, dass dieser seit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr nicht korrekt ermittelt wurde. Darüber hinaus wurden bei der gebührenrechtlichen Ergebnisermittlung die Kosten für die Herstellung der Abwasseranlagen an die HVG, die die Gemeinde Cleebronn jährlich an die Stadt Brackenheim bezahlt, dem falschen Bereich zugeordnet (Kläranlage anstatt Sammler).

Herausgeber: Gemeinde Cleebronn – WALTER Medien GmbH, Raiffeisenstraße 49 – 55, Brackenheim, Tel. (07135) 104 - 200, Fax 104 - 160 Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Vogl, Cleebronn – für den nichtamtlichen und Anzeigenteil: WALTER Medien GmbH, Brackenheim

Seite 3

08.01.2016

Aus diesem Grund waren die bereits ermittelten Kostenüber- und -unterdeckungen für den Bemessungszeitraum 2010 bis 2011 nochmals zu korrigieren. In Zusammenarbeit mit dem Kommunalberatungsbüro Allevo wurden daher die gebührenrechtlichen Ergebnisse für die Jahre 2010 bis 2014 nochmals grundlegend ermittelt. Die Basis dieser Ermittlung sind die entsprechenden Rechnungsergebnisse. Zu den in der Ergebnisermittlung anzusetzenden Kosten gehören auch die kalkulatorischen Zinsen. Die Zuordnung der Kosten erfolgt im Jahr der Leistungserbringung. Gebührenrechtliche Ergebnisermittlung für den Bemessungszeitraum 2010 bis 2011 Für das Rechnungsjahr 2010 ergibt sich für den Bereich der Schmutzwasserbeseitigung eine Kostenüberdeckung in Höhe von 31.997,76 €. Für das Rechnungsjahr 2011 liegt die ermittelte Kostenüberdeckung für den Bereich der Schmutzwasserbeseitigung bei 1.548,03 €. Unter Berücksichtigung des Ausgleichs von Kostenunterdeckungen aus den Jahren 2006 in Höhe von 35.919 € sowie 2008 in Höhe von 1.239 € im Bemessungszeitraum 2010 bis 2011 entsteht folglich eine Kostenunterdeckung im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung in Höhe von insgesamt 3.612,21 €, die bis einschließlich 31.12.2016 ausgeglichen werden kann. Im Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung ergibt sich für das Rechnungsjahr 2010 eine Kostenüberdeckung in Höhe von 7.352,54 €. Das Rechnungsjahr 2011 schließt hingegen mit einer Kostenunterdeckung in Höhe von 16.599,17 € ab. Unter Berücksichtigung des Ausgleichs von Kostenunterdeckungen aus den Jahren 2006 in Höhe von 22.081 € sowie 2008 in Höhe von 761 € im Bemessungszeitraum 2010 bis 2011 entsteht folglich eine Kostenunterdeckung im Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung in Höhe von insgesamt 32.088,63 €, die bis einschließlich 31.12.2016 ausgeglichen werden kann. Gebührenrechtliche Ergebnisermittlung für das Jahr 2012 Im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung ergibt sich für das Rechnungsjahr 2012 eine Kostenüberdeckung in Höhe von 17.702,66 €. Unter Berücksichtigung des Ausgleichs der Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2008 in Höhe von 45.096 € sowie der Kostenüberdeckung aus dem Jahr 2009 in Höhe von 30.707 € im Bemessungszeitraum 2012 entsteht folglich eine Kostenüberdeckung im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung in Höhe von insgesamt 3.313,66 €, die gemäß § 14 Abs. 2 KAG bis einschließlich 31.12.2017 auszugleichen ist. Für den Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung wurde eine Kostenunterdeckung in Höhe von 35.676,18 € ermittelt. Unter Berücksichtigung des Ausgleichs der Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2008 in Höhe von 26.033 € sowie der Kostenüberdeckung aus dem Jahr 2009 in Höhe von 17.727 € im Bemessungszeitraum 2012 entsteht folglich eine Kostenunterdeckung im Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung in Höhe von insgesamt 43.982,18 €, die bis einschließlich 31.12.2017 ausgeglichen werden kann. Gebührenrechtliche Ergebnisermittlung für den Bemessungszeitraum 2013 bis 2015 Für den Bereich der Schmutzwasserbeseitigung wurde für das Rechnungsjahr 2013 eine Kostenunterdeckung in Höhe von 33.554,12 € ermittelt. Das Rechnungsjahr 2014 schließt in diesem Bereich hingegen mit einer Kostenüberdeckung in Höhe von 53.619,77 € ab. Im Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung ergeben sich sowohl für das Rechnungsjahr 2013, als auch für das Jahr 2014 Kostenüberdeckungen. Diese belaufen sich 2013 auf insgesamt 11.776,11 € und für das Jahr 2014 auf 32.114,20 €. Die hier dargestellten Werte stellen das Ergebnis vor Berücksichtigung des Ausgleichs von Vorjahresergebnissen dar. Das endgültige Ergebnis des Kalkulationszeitraums nach Berücksichtigung des Ausgleichs von Vorjahresergebnissen kann erst nach Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses 2015 abschließen ermittelt werden. Abwassergebührenkalkulation für den Bemessungszeitraum 2016 Die Verwaltung hat die Gebühren für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung für den Bemessungszeitraum 2016 neu kalkulieren lassen. Sie sah neben den in 2016 zu erwartenden Kostensteigerungen die Notwendigkeit insbesondere dadurch gegeben, dass die im Bemessungszeitraum 2010 bis 2011 erwirtschafteten Kostenunterdeckungen im Jahr 2016 letztmalig ausgeglichen werden können. Einstimmig wurde folgendes beschlossen: 1. Dem gebührenrechtlichen Ergebnis für den Bemessungszeitraum 2010 bis 2011 für die Schmutzwasserbeseitigung, das eine Unterdeckung in Höhe von 3.612,21 € aufweist wird zugestimmt. 2. Dem gebührenrechtlichen Ergebnis für den Bemessungszeitraum 2010 bis 2011 für die Niederschlagswasserbeseitigung,

CLEEBRONN

das eine Unterdeckung in Höhe von 32.088,63 € aufweist wird zugestimmt. 3. Dem gebührenrechtlichen Ergebnis 2012 für die Schmutzwasserbeseitigung, das eine Überdeckung in Höhe von 3.313,66 € aufweist wird zugestimmt. 4. Dem gebührenrechtlichen Ergebnis 2012 für die Niederschlagswasserbeseitigung, das eine Unterdeckung in Höhe von 43.982,18 € aufweist wird zugestimmt. 5. Die ermittelten Ergebnisse für die Jahre 2013 und 2014 vor Berücksichtigung des Ausgleichs von Vorjahresergebnissen werden zur Kenntnis genommen. 6. Der Gemeinderat behält sich einen Ausgleich der Kostenunterdeckungen innerhalb der gesetzlichen Ausgleichsfrist von fünf Jahren (§ 14 Abs. 2 KAG) vor. 129. Neukalkulation der Abwassergebühren für das Jahr 2016 Die Abwasserbeseitigung gilt als öffentliche Einrichtung der Gemeinde Cleebronn, die als Regiebetrieb geführt wird. Zur Abwasserbeseitigung gehören die Sammlung des Schmutz- und Oberflächenwassers im Gemeindegebiet mit anschließender Reinigung nach den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes. Der größte Teil des Abwassers wird über eine Mischkanalisation gesammelt. Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) vom 11.03.2010 verpflichtete die Kommunen zur Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr getrennt für Schmutz- und Niederschlagswasser. Am 21.10.2011 hat der Gemeinderat daher die Neufassung der Abwassersatzung beschlossen. Zwischenzeitlich wurde die Gebührenkalkulation für das Jahr 2016 von der Allevo Kommunalberatung erarbeitet. Diese hatte bereits die Gebührenkalkulation für den Bemessungszeitraum 2013 bis 2015 erstellt. In der Anlage ist die Gebührenkalkulation beigefügt. Nähere Erläuterungen erfolgen in der Sitzung. Bei einer Enthaltung wurde einstimmig beschlossen: 1. Der Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatung vom 9. Dezember 2015 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen. Die Gemeinde erhebt Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung Abwasserbeseitigung und wählt als Gebührenmaßstab den gesplitteten Maßstab, bei dem die Kosten nach Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung aufgeteilt werden. Lediglich der Schmutzwasseranteil wird weiterhin nach dem Frischwassermaßstab bemessen. Der Niederschlagswasseranteil wird gemäß der aktuellen Rechtsprechung nach den angeschlossenen überbauten und darüber hinaus befestigten (versiegelten) Flächen berücksichtigt. 2.  Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation vom 01.01.2016 bis 31.12.2016 wird zugestimmt. 3. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen (vgl. Erläuterungen Ziffer 14 der Gebührenkalkulation vom 9. Dezember 2015) wird ausdrücklich zugestimmt. 4.  Der Straßenentwässerungsanteil wird, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Prozentsätzen angesetzt: Aus den kalkulatorischen Kosten: Mischwasserkanäle, Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken 26,0 % Regenwasserkanäle 50,0 % Kläranlagen 5,0 % Aus den Betriebskosten: Mischwasserkanalisation, Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken 13,5 % Regenwasserkanäle 27,0 % Kläranlagen 1,2 % 5. Die Kosten der Abwasserbeseitigung werden, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Prozentsätzen auf die Schmutzwasserbeseitigung (SW) und Niederschlagswasserbeseitigung (NW) aufgeteilt: Aufteilung der kalkulatorischen Kosten: SW NW Mischwasserkanäle 60,0 % 40,0 % Schmutzwasserkanäle 100,0 % 0,0 % Regenwasserkanäle 0,0 % 100,0 % Zuleitungssammler 60,0 % 40,0 % Regenüberlaufbecken 60,0 % 40,0 % Kläranlagen 90,0 % 10,0 % Aufteilung der Betriebskosten: SW NW Mischwasserkanäle 50,0 % 50,0 % Schmutzwasserkanäle 100,0 % 0,0 % Regenwasserkanäle 0,0 % 100,0 % Zuleitungssammler 50,0 % 50,0 % Regenüberlaufbecken 50,0 % 50,0 % Kläranlagen 90,0 % 10,0 %

CLEEBRONN

6. Im Schmutzwasserbereich ergab sich im Jahr 2012 eine ausgleichspflichtige Kostenüberdeckung in Höhe von 3.314 €. Diese Überdeckung soll in die vorliegende Kalkulation der Schmutzwassergebühr eingestellt und somit vollständig ausgeglichen werden. Im Niederschlagswasserbereich besteht aus dem Bemessungszeitraum 2010 bis 2011 eine ausgleichsfähige Kostenunterdeckung in Höhe von 28.436 €. Diese Unterdeckung soll in die vorliegende Kalkulation der Niederschlagswassergebühr eingestellt und somit vollständig ausgeglichen werden. Z  udem ergab sich im Niederschlagswasserbereich im Jahr 2012 eine ausgleichsfähige Kostenunterdeckung in Höhe von 43.982 €. Diese Unterdeckung ist bis einschließlich 2017 ausgleichsfähig. Der Gemeinderat behält sich einen späteren Ausgleich vor. 7. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Abwassergebühren für den Zeitraum von 01.01.2016 bis 31.12.2016 wie folgt festgesetzt: Schmutzwassergebühr 2,28 €/m3 Niederschlagswassergebühr 0,94 €/m2 130. Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) der Gemeinde Cleebronn Aufgrund der Zustimmung zur Gebührenkalkulation durch den Gemeinderat sind die neuen Abwassergebührensätze in der Abwassersatzung festzusetzen. Seit dem 01.01.2013 beträgt die Schmutzwassergebühr 2,28 €/m3. Dieser Gebührensatz kann gemäß der Gebührenkalkulation für das Jahr 2016 erfreulicherweise beibehalten werden. Die Niederschlagswassergebühr beträgt seit dem 01.01.2013 0,72 €/m2. Diese wird sich aufgrund der Gebührenkalkulation für das Jahr 2016 auf 0,94 €/m2 erhöhen. Der Gemeinderat beschloss bei einer Enthaltung einstimmig die Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Gemeinde Cleebronn vom 21.10.2011. Die Satzung ist an anderer Stelle in diesem Mitteilungsblatt abgedruckt. 131. Beschluss zur Verrechnung zum Ausgleich von Kostenüberdeckungen bei den Bestattungsgebühren aus dem Jahr 2013 Im Jahr 2013 lag die Kostendeckung der Bestattungsgebühren bei 121 %. Nach § 14 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg sind Kostenüberdeckungen innerhalb von fünf Jahren auszugleichen. Im Rahmen der Rechnungsprüfung durch das Landratsamt Heilbronn für die Jahre 2010 bis 2013 wurde daher empfohlen, einen Verrechnungsbeschluss zu fassen, um die Kostenüberdeckung aus dem Jahr 2013 in Höhe von 8.541,97 € mit der Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2010 in Höhe von 15.524,52 € zu verrechnen. Folglich verbleibt aus dem Jahr 2010 eine Kostenunterdeckung in Höhe von 6.982,55 €. Wird kein Verrechnungsbeschluss gefasst, so ist der Ausgleich der Überdeckung im Rahmen einer Neukalkulation vorzunehmen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Verrechnung der Kostenüberdeckung aus dem Jahr 2013 in Höhe von 8.541,97 € mit der Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2010 in Höhe von 15.524,52 €. Es verbleibt folglich aus dem Jahr 2010 eine Kostenunterdeckung in Höhe von 6.982,55 €. 132. Genehmigung von Spenden Durch eine Änderung der Gemeindeordnung ist der Gemeinderat gemäß § 78 Abs. 4 GemO für die Annahme von Spenden für die Gemeinde oder ihre Einrichtungen zuständig. Die Verwaltung darf Spenden nur unter dem Vorbehalt der nachträglichen Genehmigung des Gemeinderats entgegen nehmen. Die endgültige Entscheidung über die Annahme trägt das Gremium. Zuletzt genehmigte der Gemeinderat am 22. Juli 2015 die Spenden, die im ersten Halbjahr 2015 eingingen. Der Gemeinderat nahm die in der Beschlussvorlage aufgeführten Spenden, die im zweiten Halbjahr bis 4. Dezember 2015 eingingen, einstimmig nachträglich gesammelt an. 133. Bekanntgaben 133.1 3. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Brackenheim-Cleebronn Bürgermeister Vogl gab bekannt, dass der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft entsprechend dem Beschluss des Cleebronner Gemeinderats die dritte Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen hat. 133.2 Gemeinschaftsunterkünfte Asylbewerber In der Gemeinschaftsunterkunft in den Mäuerlesäckern sollen jeweils 30 Personen im Februar und im April 2016 untergebracht werden, berichtete Bürgermeister Vogl. Für die Unterbringung von Flüchtlingen soll laut Landratsamt auch die Industriehalle in der Daimlerstraße 2 genutzt werden. Der Bauantrag für dieses Vorhaben wird vom Landratsamt noch eingereicht. 133.3 Busfahrplan Zabergäu Bürgermeister Vogl berichtet vom gemeinsamen Gespräch mit Herrn Renelt, Frau Böhm-Lemcke und Herrn Herzberg am vergangenen Montag. Alle Probleme des aktuellen Fahrplans wurden benannt.

08.01.2016

Seite 4

Unter anderem wurde von Herrn Vogl gefordert, den alten Fahrplan des Linienverkehrs Richtung Bönnigheim wiederherzustellen. Die RBS hat vom Landratsamt Prüfaufträge bekommen, die bis zu den Osterferien 2016 zu erledigen sind. Von Seiten der Teilnehmer wurde bestätigt, dass Cleebronn Nachteile hat. Die Verwaltung in Cleebronn sammelt Beschwerden aus der Bevölkerung und gibt diese an das Landratsamt weiter. 133.4 Öffnungszeiten Rathaus Ab 1. Februar 2016 werden sich die Öffnungszeiten im Rathaus ändern. Näheres hierzu in der nächsten Ausgabe des Mitteilungsblatts. Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am 29. Januar 2016 statt.

Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Gemeinde Cleebronn vom 21.10.2011 Aufgrund von § 46 Abs. 4 des Wassergesetzes für BadenWürttemberg (WG), §§ 4, 11 und 142 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Cleebronn am 18.12.2015 folgende Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 21.10.2011 einschließlich der erfolgten Änderung vom 19.10.2012 beschlossen: 1. § 42 erhält folgende Fassung: § 42 Höhe der Abwassergebühren (1) Die Schmutzwassergebühr (§ 40) beträgt je m3 Abwasser ab 01.01.2016 2,28 €. (2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 40a) beträgt je m2 versiegelte Fläche ab 01.01.2016 0,94 €. (3) Die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3) beträgt je m3 Abwasser oder Wasser ab 01.01.2016 2,28 €. (4) Beginnt oder endet die gebührenpflichtige Benutzung in den Fällen des § 40 a während des Veranlagungszeitraumes, wird für jeden Kalendermonat, in dem die Gebührenpflicht besteht, ein Zwölftel der Jahresgebühr angesetzt. 2. Inkrafttreten: Diese Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft. Hinweis nach § 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Cleebronn, den 21.12.2015 gez. Thomas Vogl Bürgermeister

Unerlaubte Müllablagerungen am Containerstellplatz beim Sportplatz Leider zum wiederholten Mal wurden am Containerstellplatz beim Sportplatz mehrere gefüllte Müllsäcke, Kartonagen sowie Sperrmüll illegal abgeladen. Diese Handlungen stellen einen Verstoß gegen abfallrechtliche Vorschriften dar und werden zur Anzeige gebracht. Dies hat ein Bußgeld zur Folge. Hinweise auf die Verursacher nehmen die Gemeindeverwaltung oder das Landratsamt Heilbronn entgegen.

Seite 5

08.01.2016

Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Musikschule Lauffen a. N. und Umgebung“ für das Haushaltsjahr 2015

CLEEBRONN

das Regierungspräsidium Stuttgart bestätigt gemäߧ 28 Abs. 1 GKZ i. V. m. § 121 Abs. 2 GemO und § 18 GKZ i. V. m. § 81 Abs. 2 GemO die Gesetzmäßigkeit der von der Verbandsversammlung am 12.11.2015 beschlossenen Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Musikschule Lauffen a. N. und Umgebung“ für das Haushaltsjahr 2015 (siehe Niederschrift TOP 2). Genehmigungspflichtige Bestandteile sind in der Haushaltssatzung 2015 nicht enthalten.

§ 2 Aufwandsentschädigung 1.) Der Verbandsvorsitzende erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 200 €. In diesem Betrag ist der Lohnsteueranteil enthalten, der vom Verbandsvorsteher selbst an das Finanzamt abgeführt wird. 2.) Diese Entschädigung ist zu Beginn eines jeden Monats zur Zahlung fällig. § 3 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit der Entstehung des Zweckverbandes in Kraft. Lauffen a. N., den 02.12.2015 gez. Waldenberger Bürgermeister

Haushaltssatzung

Gehwegreinigungspflicht nicht vergessen!

des Zweckverbandes Musikschule Lauffen a. N. und Umgebung für das Haushaltsjahr 2015 Auf Grund von § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) i. d. F. der Bekanntmachung vom 16. September 1974 (GBI S. 408, ber. 1975 S. 460, ber. 1976 S. 408) geändert durch Gesetze vom 4. Mai 2009 (GBI S. 185) in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) i. d. F. der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14.10.2008 (GBl. S. 343), hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Musikschule Lauffen a. N. und Umgebung am 12.11.2015 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen: §1 Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit 1. den Einnahmen und Ausgaben von je 489.300 € davon im Verwaltungshaushalt 489.300 € im Vermögenshaushalt 0€ 2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) von 0€ 3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 0 € §2 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird für die Stadtkasse festgesetzt auf 0€ Lauffen a. N., den 02.12.2015 Waldenberger Verbandsvorsitzender Hinweis gemäß § 4 Gemeindeordnung (GemO): Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschrift gegenüber der Stadt unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann dieser Verletzung geltend machen.

Zweckverband „Musikschule Lauffen a.N. und Umgebung“ Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit Aufgrund § 5 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit §19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der §§ 6 und 7 der Verbandssatzung hat die Verbandsversammlung am 30.06.2015 folgende Satzung beschlossen: § 1 Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit 1.) die Mitglieder der Verbandsversammlung und sonst für den Zweckverband ehrenamtlich Tätige erhalten als Ersatz ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalls eine Entschädigung nach Durchschnittssätzen. 2.) Die Entschädigung beträgt bei einer zeitlichen Inanspruchnahme an einem Tag a) bis zu 3 Stunden 20 Euro b) von mehr als 3 bis 6 Stunden 40 Euro c) von mehr als 6 Stunden 60 Euro 3.) Bei der Berechnung des Zeitaufwandes wird der tatsächlichen Dauer der Inanspruchnahme noch je eine halbe Stunde vor Beginn und nach Beendigung der Tätigkeit hinzugerechnet. Bei Sitzungen ist nicht die Dauer der Sitzung, sondern die Dauer der Anwesenheit des Sitzungsteilnehmers maßgebend.

Neben der winterlichen Räum- und Streupflicht gibt es auch eine allgemeine und ganzjährig geltende Gehwegreinigungspflicht. Wen diese Pflicht letztlich trifft (Grundstückseigentümer oder Mieter bzw. Pächter), ist im Normalfall durch Miet- oder Pachtverträge geregelt. Die Gehwegreinigungspflicht erstreckt sich vor allem auf die Beseitigung von Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub. Die Häufigkeit der Reinigung richtet sich dabei nach den „Bedürfnissen des Verkehrs und der öffentlichen Ordnung“, das heißt nach dem Grad der Verschmutzung. Bedauerlicherweise müssen die Straßenanlieger auch solche Verunreinigungen beseitigen, die nicht sie selbst, sondern andere verursacht haben – zum Beispiel Zigarettenkippen, Kaugummi oder Papier, die von Fußgängern achtlos weggeworfen werden. Nebenbei bemerkt – falls keine Gehwege vorhanden sind – muss am Rand der Fahrbahn eine entsprechende Fläche mit einer Breite von zwei Metern gereinigt werden. Regelmäßig durchgeführt wirkt sich die Gehwegreinigung positiv auf ein ansprechendes Ortsbild aus. Das sollte uns allen diese kleine Mühe doch wirklich Wert sein!

Geschwindigkeitsmessungen im Eichenweg Der Eichenweg, zwischen der Linden- und Schillerstraße, ist ein verkehrsberuhigter Bereich. In diesem Bereich darf nicht schneller als 7 km/h gefahren werden. In letzter Zeit wurden mehrere Fahrzeuge beobachtet, deren Fahrer diese Regelung nicht beachten. Hier darf nicht außer Acht gelassen werden, dass der Kindergarten an dieser Straße liegt und jederzeit Kinder über die Straße gehen können. Der Geschwindigkeitsmessdienst des Landratsamtes Heilbronn ist über diese Sachlage informiert und wir dort in den nächsten Wochen Geschwindigkeitsmessungen durchführen. Bitte halten Sie sich an die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung.

Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2016 1. Steuerfestsetzung Die vom Gemeinderat am 19.05.2015 festgesetzten Hebesätze für die Grundsteuer von •  370 v. H. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und •  320 v. H. für die Grundstücke (Grundsteuer B) gelten, da die Haushaltssatzung für das Jahr 2016 noch nicht erlassen ist, gemäß § 83 Abs. 1 Nr. 2 GemO vorläufig fort. Sofern der Gemeinderat beim Beschluss der Haushaltssatzung die Hebesätze anhebt, werden entsprechende geänderte Grundsteueränderungsbescheide ergehen. Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2016 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird aufgrund von § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2016 in derselben Höhe wie für das Jahr 2015 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht anknüpfend an den Messbescheid des Finanzamts ein entsprechender schriftlicher Grundsteuerbescheid. 2. Zahlungsaufforderung Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer für 2016 zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, auf eines der in diesem Bescheid angegebenen Bankkonten der Gemeinde zu überweisen oder einzuzahlen. Die Fälligkeitstermine sind: 15.02.2016, 15.05.2016, 15.08.2016 und 15.11.2016 und bei Jahreszahlern 01.07.2016 3. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen

08.01.2016

CLEEBRONN

Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Cleebronn, Keltergasse 2, 74389 Cleebronn, einzulegen. Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch beim Landratsamt Heilbronn, Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn erfolgt. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung; der angeforderte Betrag ist also auch bei Einlegung eines Widerspruchs fristgemäß zu entrichten (§ 80 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung). Cleebronn, den 08.01.2016 gez. Thomas Vogl Bürgermeister

Schornsteinreinigung in Cleebronn Ab Montag, 11.01.2016, werden die Schornsteine gereinigt. Betroffen sind sämtliche Gebäude, in denen mit Öleinzelöfen und mit festen Brennstoffen geheizt wird. Ihr Schornsteinfegermeister Ulrich Heidinger, Blankenhornstr. 12, 74336 Brackenheim, Tel. 07135/3226, Handy 0151/20151717, [email protected]

Mitteilung des Landratsamts Neue Standards für Motorsägenkurse ab 2016 In den nach PEFC bzw. FSC zertifizierten Wäldern – so auch im Stadt- und Landkreis Heilbronn – müssen private Selbstwerber bei der Aufarbeitung von Brennholz nachweisen, dass sie für die Arbeit mit der Motorsäge fachlich geeignet sind. Als Mindeststandard für eine entsprechende Qualifizierungsmaßnahme ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Motorsägen-Grundlehrgang nachzuweisen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) haben sich auf gemeinsame Standards für die „Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten“ geeinigt, die von den beiden Unfallversicherungsträgern gegenseitig anerkannt werden und deren Inhalte in der DGUVInformation 214-059 festgelegt sind. Die Ausbildungsinhalte sind modular aufgebaut. Der praktische Schwerpunkt des Motorsägen-Grundlehrgangs (Modul A) liegt auf der Bearbeitung von liegendem Holz. Die Baumfällung beschränkt sich auf das Schwachholz. Der Grundlehrgang dauert 12 Stunden. Der Erfolg der Teilnahme wird jetzt neu in einer theoretischen und praktischen Erfolgskontrolle festgestellt. Die neu gestalteten Kurse werden im Stadt- und Landkreis Heilbronn weiterhin über die Volkshochschulen sowie das Landratsamt Heilbronn angeboten und die Kurstermine auf den jeweiligen Internetseiten bekannt gegeben. Die bis 2015 erworbenen MotorsägenkursZertifikate behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Streuobstschnittkurse Der Landschaftserhaltungsverband Heilbronn bietet Streuobstschnittkurse an. Erfahrene Fachwarte für Obst und Garten vermitteln die Praxis des Obstbaumschnitts. Es besteht auch Gelegenheit, das Gelernte praktisch umzusetzen. Die Termine: Am 16. Januar in Schwaigern, am 30. Januar in Höchstberg, am 13. Februar in Löwenstein und am 20. Februar in Lampoldshausen – jeweils von 9 bis 16 Uhr. Die Kursgebühr beläuft sich auf 20 Euro, es können pro Kurs maximal 15 Personen teilnehmen. Über Details zum Ablauf werden die Teilnehmenden nach Anmeldung informiert. Anmeldung und Infos: Landschaftserhaltungsverband für den Landkreis Heilbronn e. V. – Telefon 07131/994-299, Fax: 07131/994-83299, E-Mail: LEV@ landratsamt-heilbronn.de Tagesmütter/Tagesväter gesucht Der Fachdienst Kindertagesbetreuung des Landratsamtes sucht engagierte Tagesmütter oder Tagesväter, die Freude an der Arbeit mit Kindern haben und zuverlässig und belastbar sind. Sie sollten in der Tätigkeit als Tagesmutter/-vater eine langfristige Aufgabe sehen und sich vorstellen können, auf selbstständiger Basis zu arbeiten. Die Bereitschaft, sich durch Fortbildungen weiter zu qualifizieren und zur Zusammenarbeit mit verschiedenen Kooperationspartnern, sollte ebenfalls mitgebracht werden. Interessierte sind zu einer Informationsveranstaltung zum Thema Kindertagesbetreuung am Mittwoch, dem 27. Januar, von 9.30 bis 11 Uhr ins Landratsamt Heilbronn, Lerchenstraße 40, Raum U 22, eingeladen. Anmeldung unter Tel. 07131/994-7373 oder per Mail: [email protected] Landwirtschaftliche Fachschulabsolventen Der Verein Landwirtschaftlicher Fachschulabsolventen Heilbronn lädt zu seiner Generalversammlung ein, die am Donnerstag, dem 14. Januar, ab 13.30 Uhr in Langenbrettach, Reithohle 44 (Lindenhof), stattfindet. Nach einer Stallbesichtigung geht es ab 15 Uhr im

Seite 6

Hofcafé Fuchs, Am Goldberg 1, Obersulm-Sülzbach um Regularien. Thema des anschließenden Referats: Erfahrungen zur GAP-Reform. Pflanzenbau und Pflanzenschutz Das Landwirtschaftsamt informiert am Dienstag, dem 12. Januar, um 13.30 Uhr, im Dorfsaal in Neudenau-Kreßbach über aktuelle Themen aus dem Pflanzenbau und Pflanzenschutz. Die gleiche Veranstaltung wird am Dienstag, dem 19. Januar, um 13.30 Uhr, in der Heilbronner Fachschule für Landwirtschaft, Frankfurter Str. 67, angeboten. Anmeldungen sind nicht erforderlich. Die Veranstaltungen sind als zweistündige Fortbildung für die Sachkunde im Pflanzenschutz anerkannt.

Bauernverband Podiumsdiskussion zur Landtagswahl Schwerpunkt Landwirtschaft Der Bauernverband Heilbronn-Ludwigsburg lädt seine Mitglieder und alle an agrarpolitischen Themen Interessierten anlässlich der anstehenden Landtagswahl zu einem politischen Abend ein. Die Veranstaltung findet statt am Freitag, 22. Januar 2016, 19.00 Uhr im Weinkeller Flein-Talheim, Römerstraße 14 in Flein. Für das Podium wurden die Kandidaten der im Landtag vertretenen Parteien des Landkreises Heilbronn angefragt. Zugesagt haben bislang: Kandidat/in Partei Wahlkreis MdL Friedlinde Gurr-Hirsch CDU Eppingen MdL Alexander Throm CDU Heilbronn Susanne Bay BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Heilbronn Jürgen Winkler BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Eppingen Rainer Hinderer SPD Heilbronn Georg Heitlinger FDP Eppingen Nico Weinmann FDP Heilbronn

75. Geburtstag 09.01.1941 Gudrun Uerkvitz, Bönnigheimer Straße 6 91. Geburtstag 14.01.1925 Viktor Ferdinand Gustav Homberg, Steuppergstraße 41 Den Jubilaren gratulieren wir ganz herzlich und wünschen ihnen Gesundheit und alles Gute. Glückwünsche auch an all diejenigen, die hier nicht genannt werden wollen.

Freiwillige Feuerwehr Cleebronn Haupversammlung der freiwilligen Feuerwehr Cleebronn am 16.01.2016 Die Hauptversammlung der der freiwilligen Feuerwehr Cleebronn vom Berichtsjahr 2015 findet am 16.01.2016, um 19.30 Uhr, (im Anschluss an die Generalversammlung des Feuerwehr-Fördervereins) im Feuerwehrmagazin statt. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: • Begrüßung • Totenehrung • Berichte - Kommandant - Leiter Jugendfeuerwehr - Schriftführer - Kassier - Kassenprüfer • Entlastung • Wahlen • Beförderungen • Grußworte • Verschiedenes B. Schrempf

Altpapier ist Rohstoff

Seite 7

08.01.2016

Förderverein der Feuerwehr Cleebronn Am 16.01.2016 um 19:30 Uhr findet die Mitgliederversammlung des Feuerwehrfördervereins in den Räumen des Feuerwehrmagazines statt. Es wurde folgende Tagesordnung festgelegt:   1. Begrüßung;   2. Totenehrung;   3. Bericht des Ersten Vorsitzenden;   4. Bericht der Schriftführerin;   5. Bericht des Kassiers;   6. Bericht der Kassenprüfer;   7. Entlastungen;   8. Wahlen;   9. Festsetzung des Mitgliedsbeitrages; 10. Verschiedenes; 11. Schlusswort. Wir freuen uns auf Ihre zahlreiche Teilnahme. Im Anschluss an die Versammlung findet die Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Cleebronn statt. Danach sind alle Anwesenden zu einem gemütlichen Beisammen eingeladen. I. Schwarz

Freundeskreis Asyl Cleebronn Wie ja schon bekannt ist, haben sich in Cleebronn eine Gruppe von Frauen und Männern zusammengeschlossen, um ehrenamtlich die in nächster Zeit ankommenden Flüchtlinge mit zu betreuen. Beim letzten Treffen hat uns außerdem eine Mitarbeiterin vom Asyl-Freundeskreis Güglingen über ihre Erfahrungen berichtet, was für uns sehr hilfreich und aufschlussreich war. Da die neuen Mitbürger nur mit 1mal Bettwäsche und 1 Handtuch ausgestattet werden, ist eine zusätzliche Ausstattung dringend erforderlich. Ganz wichtig wären auch Wolldecken, da die Flüchtlinge bei unseren Temperaturen frieren. Deshalb möchten wir uns an alle Cleebronner wenden, sich jetzt schon Gedanken zu machen, ob sie nicht vielleicht das Eine oder Andere unseren Neubürgern abgeben könnten. Natürlich benötigen die Flüchtlinge dann auch noch warme Kleider und Schuhe. Vorgesehen ist dann evtl. eine Art „Kleiderkammer“, wo man dann die Sachen abgeben kann. Leider haben wir noch keine geeigneten Räumlichkeiten. Deshalb die Bitte, bewahren Sie vorerst alles bei Ihnen zu Hause auf. Im Mitteilungsblatt erfahren Sie dann, wie die Spendenaktion weiter geht. Wer noch beim Freundeskreis mitwirken möchte: Das nächste Treffen ist am Mittwoch, 13. Januar 2016, um 20.00 Uhr, im Evang. Gemeindehaus, Bönnigheimer Str. 20.

Mitteilungen der Schulen Volkshochschule Unterland in Cleebronn Frühjahrssemester 2016 Veranstaltungsliste der VHS Unterland in Cleebronn In der folgenden Kurzübersicht finden Sie die Kursangebote der VHS Unterland im nächsten Halbjahr. Die Gebühren gelten jeweils bei der im Programmheft angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Die ausführlichen Beschreibungen der Angebote, die Kontaktdaten und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie im Programmheft der VHS Unterland und im Internet unter www.vhs-unterland.de. Januar 2016 152.30756.cb; Indische Küche Fr, 15.01., 18.30-22.00 Uhr, 3-mal €42,Februar 2016 152.30781.cb Kochen mit Ralf und Peter Sa, 06.02.,10.00-13:30 Uhr 152.30748.cb, Spezialitäten aus der türkischen Küche Do, 18.02.,18.30-22.00 Uhr, 2-mal € 30,161.30110.cb Pilates – Faszien – Blackroll Mo, 22.02., 19:30-20:30 Uhr, 15-mal, € 52,161.30201.cb Gesundheitsgymnastik Mo, 22.02., 17:30-18:30 Uhr, 15-mal, € 52,161.30257.cb Fitness Mix Mo, 22.02., 19:35-20:35 Uhr, 18-mal, € 63,161.30270.cb Step-Aerobic Mo, 22.02., 18:30-19:30 Uhr, 18-mal, € 63,161.30111.cb Pilates Di, 23.02., 19.00-20.00 Uhr, 15-mal, € 52,161.30202.cb Gesundheitsgymnastik Di, 23.02., 17:45-18:45 Uhr, 15-mal, € 52,161.30235.cb ZUMBA® Di, 23.02., 20.00-21.00 Uhr, 15-mal, € 52,161.30250.cb Fitness-Mix am Vormittag

CLEEBRONN

Di, 23.02., 08:30-09:30 Uhr, 15-mal, € 52,161.30203.cb Gesundheitsgymnastik mit Rückenschule Mi, 24.02., 09.00-10.00 Uhr, 15-mal, € 52,161.30251.cb Fit mit dem Schwungstab Mi, 24.02., 20.05-21.05 Uhr, 15-mal, € 52,161.30271.cb Step-Aerobic Mi, 24.02., 19.00-20.00 Uhr, 15-mal, € 52,161.30112.cb Faszien Fitness und Pilates Do, 25.02., 18:30-19:30 Uhr, 15-mal, € 52,161.30113.cb Faszien Fitness und Pilates Do, 25.02., 19:30-20:30 Uhr, 15-mal, € 52,161.30130.cb Hatha-Yoga Fr, 26.02., 09:15-10:15 Uhr, 15-mal, € 52,161.30255.cb Fitness-Mix Fr, 26.02., 18.00-19.00 Uhr, 15-mal, € 52,März 2016 161.20625.cb Ostertöpfern für Kinder ab 6 Jahren Fr, 04.03., 14.00-16.00 Uhr, € 12,161.20626.cb Ostertöpfern für Kinder ab 6 Jahren Fr, 04.03., 16.00-18.00 Uhr, € 12,161.21280.cb Biblische Erzählfiguren Mo, 07.03., 19.00-22.00 Uhr, 6-mal, € 65,161.30791.cb Österliche Genüsse aus dem Thermomix Do, 17.03., 19.00-22:30 Uhr, € 15,161.30792.cb Österliche Genüsse aus dem Thermomix Fr, 18.03., 19.00-22:30 Uhr, € 15,161.30786.cb Osterbäckerei für Kinder von 4-6 Jahren Sa, 26.03., 10.00-12.00 Uhr, € 11,April 2016 161.30747.cb Spezialitäten aus der türkischen Küche Fr, 01.04., 18:30-22.00 Uhr, 2-mal, € 30,161.30745.cb Schweizer Küche Mi, 06.04., 18:30-22.00 Uhr, € 15,161.20570.cb Acryl-Malkurs für Kinder ab 8 Jahren Sa, 09.04., 09:30-12:30 Uhr, 2-mal, € 24,161.20571.cb Acryl-Malkurs für Kinder ab 8 Jahren Sa, 09.04., 13.00-16.00 Uhr, 2-mal, € 24,161.20630.cb Wandkorb aus Weiden Fr, 15.04., 18:30-22:45 Uhr, € 23,161.30755.cb Indische Küche Fr, 15.04., 18:30-22.00 Uhr, 3-mal, € 42,161.21100.cb Fotokurs – Grundlagen der Fotografie mit Spiegelreflexkamera Sa, 16.04., 10.00-16.00 Uhr, € 66,161.20631.cb Schmetterlinge aus bunten Weiden Di, 19.04., 18:30-22.00 Uhr, € 19,161.20635.cb Frühlingsboten aus Weiden für Kinder ab 7 Jahren Fr, 22.04., 14.00-16:30 Uhr, € 12,161.30720.cb Camping-Kochkurs für ein- und zweiflammige Gaskocher Di, 26.04., 18:30-22.00 Uhr, 2-mal, € 30,Mai 2016 161.20632.cb Flechten mit Weiden Dänische Spirale und Variationen Mi, 04.05., 18:30-22.00 Uhr, € 19,161.20180.cb Kleine große Hexe für Kinder von 4-6 Jahren Sa, 21.05., 14.00-16.00 Uhr, € 9,Juni 2016 161.20633.cb Weidenworkshop – Weidenkegel im Flechtergärtchen Sa, 04.06., 09.00-17.00 Uhr, € 38,Anmeldungen können ab sofort im Internet unter www.vhsunterland.de vorgenommen werden. Das neue Programmheft liegt ab 27. Januar in allen Geschäften, Banken und im Rathaus aus.

KIRCHLICHE NACHRICHTEN Evangelische Kirchengemeinde Wochenspruch: Die der Geist Gottes treibt, die sind Gottes Kinder.  Röm 8, 14 Sonntag, 10.01.: Achtung! 10.30 Uhr Gottesdienst mit Pfr. i. R. Haisch. Das Opfer ist für unsere Raphaelskirche. Montag, 11.01.: 19.30 Uhr öffentliche Sitzung des Kirchengemeinderates im Gemeindehaus Dienstag, 12.01.: 9.30 Uhr Mutter-Kind-Kreis; 14.00 Uhr Seniorenkreis im Gemeindehaus, Pfr. Schuster spricht über die Jahreslosung 2016. Lebensmittelspenden für das Tafelmobil werden gerne entgegen genommen; 17.00 Uhr Jungbläser; 19.30 Uhr Allianzgebetsabend im Gemeindehaus, unten; 20.00 Uhr Kirchenchor Mittwoch, 13.01.: 15.00 Uhr Konfirmandenunterricht; 17.30 Uhr Mädchenjungschar „Cleeblättle“; 19.30 Uhr Allianzgebetsabend im Gemeindehaus, unten

08.01.2016

CLEEBRONN

Donnerstag, 14.01.: 18.30 Uhr Mädchenjungschar „Frische Fische“; 20.00 Uhr Posaunenchor Freitag, 15.01.: 16.30 Uhr Bubenjungschar „bärenstark“; 19.30 Uhr Mitarbeiterfest im Gemeindehaus Hinweise: Mitarbeiterfest Das Mitarbeiterfest findet am Freitag, 15. Januar 2016, um 19.30 Uhr im Gemeindehaus statt. Bitte die Anmeldungen bis 12. Januar 2016 im Pfarramt abgeben. Konfirmandenelternabend Am Montag, 25. Januar 2016, findet um 20.00 Uhr im Gemeindehaus der Elternabend zur Vorbereitung der Konfirmation am 10. April und 17. April 2016 statt. Mit herzlichen Segenswünschen! Ihr Pfarrer Dietmar Schuster Weitere Informationen und Berichte finden Sie im Internet unter www.kirche-cleebronn.de

Katholische Kirchengemeinde Güglingen-Cleebronn

Seite 8

Vorschau: Sa., 16.01.2016, 18:00 Uhr (H) TSV Nordheim III Sa., 23.01.2016, 17:00 Uhr (A) TGV Dürrenzimmern II Sa., 06.02.2016, 18:00 Uhr (H) Spfr Neckarwestheim II Sa., 20.02.2016, 18:00 Uhr (H) SV Frauenzimmern II Sa., 05.03.2016, 18:00 Uhr (A) TSV Güglingen II Sa., 12.03.2016, 18:05 Uhr (A) TSV Massenbach II Sa., 19.03.2016, 18:00 Uhr (H) TSB Horkheim IV Sa., 02.04.2016, 18:00 Uhr (H) VfL Brackenheim IV Sa., 16.04.2016, 17:30 Uhr (A) FC Kirchhausen III (ohne Gewähr, Spielverlegungen vorbehalten) Wir freuen uns auf zahlreiche Unterstützung bei Heim- wie auch Auswärtsspielen!

Schützenverein Cleebronn e. V. Luftpistole 1

Wir sind für Sie da: Pfarrer Oliver Westerhold, Tel. 07135/5304, [email protected]; Vikar Steffen Vogt, Tel. 07135/9362046, [email protected]; Diakon Willi Forstner, Tel. 07135/932668, [email protected]; Diakon Hans Gronover, Tel. 07135/9361136; Kath. Pfarramt Heilige Dreifaltigkeit, Tel. 07135/98080, [email protected]; Öffnungszeiten: Mi., 17–19 Uhr, Fr. 15–17 Uhr Unsere Homepage: www.kath-kirche-zabergaeu.de

Samstag, 09.01.: 19.00 Uhr Eucharistie zum Sonntag, Brackenheim Sonntag, 10.01. – Taufe des Herrn: 9.00 Uhr Eucharistie, Michaelsberg und Güglingen; 10.30 Uhr Eucharistie, Stockheim Dienstag, 12.01.: 19.00 Uhr Eucharistie, Stockheim Mittwoch, 13.01.: 19.00 Uhr Eucharistie, Güglingen Donnerstag, 14.01.: 19.00 Uhr Eucharistie, Brackenheim Freitag, 15.01.: 19.00 Uhr Eucharistie, Michaelsberg Samstag, 16.01.: 15.00 Uhr Weggottesdienst für alle Erstkommunionkinder, Stockheim; 19.00 Uhr Eucharistie zum Sonntag, Güglingen Sonntag, 17.01.: 9.00 Uhr Eucharistie, Michaelsberg und Stockheim; 10.30 Uhr Eucharistie, Brackenheim Termine: Donnerstag, 14.01.: 14.30 Uhr Seniorennachmittag, Güglingen; 17.00 Uhr One-world-café, Gemeindehaus Brackenheim GemeindeErleben Der freiwillige Zusammenschluss der Kirchengemeinden unserer Seelsorgeeinheit fand gerade statt. Wir möchten mit Ihnen nochmals zurückschauen auf vergangene Zeiten. Schreiben Sie uns mit ein paar Zeilen Ihr schönstes GemeindeErlebnis und packen Sie 1 bis 2 Fotos dazu. Lassen Sie uns beides zukommen (Pfarramt Brackenheim) und wir veröffentlichen Ihr persönliches GemeindeErlebnis! Stufen des Lebens – Ein Platz an der Sonne In diesem Kurs werden Sonnenplätze des menschlichen Daseins aufgesucht. Vier neutestamentliche Geschichten lassen miterleben, wie durch die Begegnung mit Jesus die Sonne durch den Schatten bricht und neuen Lebensraum ermöglicht. Anmeldung erbeten bei: Esther Frey, Tel.: 07135/5680 oder [email protected] oder bei Angelika Klotz-Eichner, Tel.: 07135/12074 oder [email protected]. Termine mittwochs von 9 bis 11 Uhr: 20.01., 27.01., 03.02., 10.02.16 Ort: katholisches Gemeindehaus, Heuchelbergstraße, Brackenheim Veranstalter: Ökumene Treff Brackenheim

Die Luftpistolenmannschaft ist im dritten Wettkampf gegen die Schützen vom SSV Güglingen 1 angetreten. Die Schützen haben den Wettkampf mit 3:2-Punkten für sich entschieden. Ergebnisse der einzelnen Schützen: SV Cleebronn 1 SSV Güglingen 1 Punkte Daniel Wagner 365 358 1:0 Eric Flammer 341 352 0:1 Thomas Arnold 349 348 1:0 Sascha Büchele 341 353 0:1 Bernd Öhler 338 332 1:0 Gesamtergebnis: SV Cleebronn 1 – SSV Güglingen 1 3:2 Im vierten Wettkampf sind die Schützen gegen die Mannschaft vom SV Rielingshausen 2 angetreten. Auch in diesem Wettkampf haben die Schützen mit sehr guten Ergebnissen den Gegner mit 4:1-Punkten besiegt. Die Mannschaft platziert sich auf dem ersten Platz der Tabelle!!! Ergebnisse der einzelnen Schützen: SV Cleebronn 1 SV Rielingshausen 2 Punkte Daniel Wagner 366 355 1:0 Eric Flammer 351 352 0:1 Thomas Arnold 344 342 1:0 Sascha Büchele 350 337 1:0 Bernd Öhler 334 326 1:0 Gesamtergebnis: SV Cleebronn 1 – SV Rielingshausen 2 4:1

LandFrauen Cleebronn Pflege von Haar und Kopfhaut mit Referentin Sarina Mercedes, Friseurmeisterin Wann: 13. Januar 2016 Wo: Bürgerhaus/Alte Schule Gäste (Nichtmitglieder) sind herzlich willkommen.

Advent/Vorweihnachtszeit und Adventsfeier

VEREINSNACHRICHTEN TSV-Winterfeier am 23.01.2016 Programm Beginn 19.30 Uhr. Saalöffnung 17.30 Uhr. Kartenvorverkauf am Donnerstag, dem 14.01.2016, von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr. TS

Turn- und Sportverein Cleebronn

CL

V

N ON BR EE 903 1

Abteilung Tischtennis Rückrundenbeginn Gut erholt und mit neuem Elan starten wir im neuen Jahr auch in die Rückrunde. Training: Mittwoch ab 19:30 Uhr, TSV Halle

Pfarrer Dietmar Schuster freute sich, dass er von 58 Cleebronner Landfrauen zur Adventsfeier eingeladen wurde. Sein Thema für diesen Abend war, Anbetung der Hirten und die neue Krippenfigur. Soll der Friede auf Erden Wirklichkeit werden, so muss er in den Herzen der Menschen gegründet sein. Auch eine äußere Rechtsordnung, die über genügend Macht und Autorität verfügte – sie wäre nur eine leere Schale, wenn nicht die Liebe und Gerechtigkeit des Evangeliums dem Teufel Egoismus entgegen träten.

Seite 9

08.01.2016

CLEEBRONN

Natürlich hatte Pfarrer Dietmar Schuster seinen Freund Fred mitgebracht, er sang mit uns Weihnachtslieder und erzählte lustige Geschichten. Es war ein sehr lustiger und doch besinnlicher Abend. Vielen Dank Herr Pfarrer Dietmar Schuster. CD

Naturschutzbund Ortsgruppe Cleebronn

freie Wohnungsberatung“ und „Sozialberatung durch die IAV-Stelle“ anbieten. Die Hauptversammlung am 7. Mai in Frauenzimmern, ein Erholungswochenende im VdK-Hotel in Bad Fredeburg, ein Tageausflug im August, ein Besenbesuch im Oktober und die Adventsfeier im Dezember sind im Terminkalender verankert. -rob-

Buntspechte on Tour Hallo Buntspechte, unser Termin am 23. Januar muss leider ausfallen. Dafür werden wir den geplanten Ausflug am 20. Februar nachholen, genaueres wird rechtzeitig bekannt gegeben. Ich wünsche allen einen guten Start ins Jahr 2016. Jörg Hossner

VdK Ortsverband Oberes Zabergäu

VdK

70 Jahre VdK-Ortsverband Oberes Zabergäu Stimmungsvolles Jubiläum im Advent Gut gemeistert hat Elisabeth Knörle mit ihrem Vorstandsteam das 70-jährige Jubiläum des VdK-Ortsverbandes Oberes Zabergäu. Man hat es bestens verstanden, eine Reihe von Geburtstags-Grußworten in die Adventsfeier einzubinden. Ins Leonbronner Bürgerhaus waren über 100 Mitglieder und Gäste gekommen. Sie wurden von den heimischen Landfrauen bestens bewirtet. Dazu hat sich der Männer-Gesang-Verein Ochsenburg unter Leitung seines Gast-Dirigenten Markus Widdermann mit gekonnten Liedvorträgen gesellt. Ein übriges tat die Jugendkapelle des Musikverein Spielmannszug Zaberfeld unter Leitung von Diego Sanchez. Die Nachwuchs-Musiker brachten ein Weihnachtslieder-Medley zu Gehör und wurden genauso mit herzlichem Beifall belohnt wie die Sänger. Nicht zuletzt erfreute Frauenbeauftragte Marion Keller mit zwei Advents-Geschichten die Besucher. In ihrer Begrüßung streifte Elisabeth Knörle die Geschichte des VdK-Ortsvereins, der im Dezember 1945 in Zaberfeld von Karl Brennenstuhl gegründet wurde und danach in allen ZabergäuGemeinden Nachahmer fand, bis man sich 1974 zum Ortsverband Oberes Zabergäu mit Cleebronn, Güglingen, Pfaffenhofen und Zaberfeld samt Teilorten zusammenschloss. Interessant ist die Mitglieder-Entwicklung: von einstmals 256 anno 1957 stieg die Zahl im Jubiläumsjahr 2015 auf 350. Natürlich hat sich die Aufgabenstellung in den 70 Jahren stark verändert. Ging es in der Gründungsphase vorrangig darum, die Not von Kriegs- und Wehrdienstopfern zu lindern, so sieht man sich heute als Dienstleister, der ein breites Spektrum von Hilfestellungen in sozialen Angelegenheiten, für Behinderte und in Fragen zur Rentenversicherung abdeckt. Dieses Engagement vor Ort würdigte Bürgermeister Thomas Csaszar (Zaberfeld) in seinem Grußwort. „Wir sind stolz auf die Arbeit des VdK für 16.000 Einwohner in unserem Raum, deshalb unterstützen wir gerne“ gratulierte der Bürgermeister auch im Namen seiner Kollegen und überreichte eine Dankurkunde. „Die Überweisung folgt noch aufs VdK-Konto“, versprach er. Landtagsabgeordnete Friedlinde Gurr-Hirsch stellte besonders die positive Mitgliederentwicklung in den Vordergrund. „Das ist Ihr Verdienst“, lobte sie die Arbeit von Elisabeth Knörle mit ihrem Team. Qualifizierte Sozialberatung, gelebte Gemeinschaft samt guter Freizeitgestaltung seien herausragende Markenzeichen. VdK-Landesgeschäftsführer Hans-Josef Notz lenkte den Blick auf die Arbeit des Bundesverbandes und stellte besonders die neue Bewertung von körperlicher und geistiger Pflegebedürftigkeit in den Vordergrund. „Sie sind Garant für menschliche Verbundenheit und direkte Hilfe vor Ort“, lobte er den Jubiläums-Ortsverband. VdK-Kreisverbandsvorsitzender Frank Stroh machte es kurz und bündig: „Wir sind froh und stolz, dass wir solche Ortsverbände haben“. Besonders hob er die Dauer-Beratungsstelle im Familienzentrum Güglingen hervor. Ewald Schmutz aus Brackenheim, seit 70 Jahren Mitglied im VdK, erinnerte an frühere Mitstreiter in den Ortsverbänden. „Wir hatten einige, zu denen wir heute noch mit großer Hochachtung aufschauen können“, merkte er zum Jubiläum des Ortsverbandes Oberes Zabergäu dankbar an. Am Ende dankte Elisabeth Knörle allen für anerkennende Worte und die Unterstützung der Vereine aus Gesamt-Zaberfeld bei der Programm-Gestaltung. Mit einem Ausblick auf acht Veranstaltungen im nächsten Jahr schloss sie den offiziellen Teil der JubiläumsAdventsfeier ab. Man wird im Februar mit einer Ausstellung „70 Jahre VdK-Kreisverband Heilbronn“ im Güglinger Ratshöfle beginnen und dann im Februar und Juni zwei Info-Nachmittage mit den Themen „Barriere-

70 Jahre VdK-Ortsverband Oberes Zabergäu wurden im Leonbronner Bürgerhaus von Vorstand, Gastrednern und über 100 Besuchern gebührend gewürdigt.  (Foto: Baumann)

Zabergäu pro Stadtbahn Spannende Zukunft Im Verein „Zabergäu pro Stadtbahn“ können wir auf ein Jahr zurückblicken, das Hoffnung macht. Eine ganze Reihe von Aktionen sind zu verzeichnen. Und das Schöne dabei: Ist bei Sitzungen und Besprechungen die Zahl der Teilnehmer manchmal überschaubar, wenn es an Aktionen geht wird immer wieder deutlich, wie vielen Menschen die Stadtbahn ins Zabergäu am Herzen liegt. – Gleich zweimal in diesem Jahr fand die Aktion „Schiene frei“ statt, bei der ein Stück der Eisenbahntrasse durch das Zabergäu von Gestrüpp, Bäumen und so manchem Unrat befreit wurde. Wieder erstaunlich viele freiwillige Helfer waren auch bei der Aktion im November dabei. Die Presse hat ausführlich Notiz davon genommen und positiv über unsere Arbeit berichtet. Zukünftig soll die Aktion immer im Herbst stattfinden. – Die Veranstaltungen des Vereins sind jedoch kein Selbstzweck – sie sollen auf Größeres hinweisen und daran erinnern, dass der Verein „Pro Stadtbahn“ nicht locker lassen wird, bis die Stadtbahn durchs Zabergäu braust. Die politischen Signale, sowohl vom Bund als auch vom Land, stehen nicht schlecht. Wir hoffen nur, dass nun auch Landkreis und die Kommunen des Zabergäus auf den Zug aufspringen und klare Signale, vor allem nach Stuttgart zur Landesregierung, senden. So dürfen wir gespannt sein, was das neue Jahr in Bezug auf die Stadtbahn und damit auch die Zukunft des Zabergäus bringen wird. – Allen Mitgliedern und Freunden unseres Vereins und unseres Anliegens danken wir herzlich für allen Einsatz und jede Mut machende Unterstützung. Wir wünschen allen alles Gute für das neue Jahr.

SONSTIGES Weinbauarbeitskreis Zabergäu-Leintal 2. Thema: Nachhaltigkeit im Weinbau – Beitrag der Bodenpflege Referent: Dr. Dietmar Rupp, LVWO, Weinsberg Datum und Uhrzeit: Montag, 11.01.2016,19.30 Uhr Tagungslokal: Weingärtner Cleebronn-Güglingen 3. Thema: Betriebswirtschaftliche Analyse zur Erzeugung von Trauben für Basis- und Premiumweine Referent: Herr Michelfelder, LVWO, Weinsberg Datum und Uhrzeit: 01.02.2016, 19.30 Uhr Tagungslokal: Heuchelberg Weingärtner oder Weinhaus Nordheim 4. Thema: Bezirksversammlung Die Terminierung des ersten Laubschnittes und Entblätterung – viel wichtiger als gedacht Referent: Dr. Edgar Müller, Bad Kreuznach Datum und Uhrzeit: Montag, 22.02.2016, 19.30 Uhr Tagungslokal: Jupiterweinkeller Hausen Es wird herzlich eingeladen zu den jeweiligen Veranstaltungen.