2016. der Deutschen Rentenversicherung Hessen

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Author: Axel Möller
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D 5063 F

Nachrichten der Deutschen Rentenversicherung Hessen

1/2016

Nachrichten der Deutschen Rentenversicherung Hessen Nr. 1/2016

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INHALT 3 Weichen für die Zukunft gestellt Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Hessen tagte in Frankfurt am Main

4 Birgit Büttner zur neuen Vorsitzenden der Geschäftsführung gewählt 5 Haushalt auf stabilen Füßen Birgit Büttner berichtet über die Deutsche Rentenversicherung Hessen im Jahre 2015 und begründet den Haushaltsplan 2016

12 Bereit für neue Wege Vorsitzender der Geschäftsführung Jakob Brähler in den Ruhestand verabschiedet

14 Muss ich nun Steuern zahlen? Nach dem Rentenplus im Juli können viele Rentenbezüge erstmalig steuerpflichtig werden

16 Beratung in Hessen 18 Rentenanpassung 2016 Fragen & Antworten 20 Jetzt will ich' s wissen Kostenlose Vorträge und Seminare 22 Amtliche Bekanntmachungen 23 Nachträge und Ergänzungen

Impressum Herausgeber und Verleger: Deutsche Rentenversicherung Hessen Städelstraße 28 60596 Frankfurt a. M. Telefon (069) 60 52 0 Telefax (069) 6052 1036 Internet www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de Redaktion: Astrid Morchat, Frankfurt am Main. Die „Nachrichten“ sind das satzungsgemäße Veröffentlichungsorgan der Deutschen Rentenversicherung Hessen. Sie erscheinen alle drei Monate und werden im Rahmen der Aufklärungspflicht kostenlos abgegeben. Für die mit Namen gekennzeichneten Beiträge übernimmt die Redaktion nur die allgemeine pressegesetzliche Verantwortung. Nachdruck mit Ausnahme der mit Namen gekennzeichneten Beiträge gegen Belegstück gestattet. Quellenangabe erbeten. 66. Jahrgang Auflage 12.000; ISSN 1863-3196 Gesamtherstellung: Bonifatius GmbH Druck-Buchverlag, Karl-Schurz-Straße 26, 33100 Paderborn Fotos: Deutsche Rentenversicherung Hessen

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Nachrichten der Deutschen Rentenversicherung Hessen Nr. 1/2016

Die Redaktion

Weichen für die Zukunft gestellt Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Hessen tagte in Frankfurt am Main Von Nele Hübner*)

Am 11. Dezember 2015 trat die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Hessen unter Leitung ihres Vorsitzenden Gerd Brücker in Frankfurt am Main zusammen. Auf ihrer Jahresabschlusssitzung verabschiedete das „Parlament“ des hessischen Rentenversicherungsträgers den Haushalt für das Jahr 2016 und wählte Birgit Büttner zur Vorsitzenden der Geschäftsführung. Der Hessische Minister für Soziales und Integration, Stefan Grüttner, betonte in seinem Grußwort, dass der Haushalt

Der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner spricht der Selbstverwaltung seinen Dank aus

*)

der Deutschen Rentenversicherung Hessen auf stabilen Füßen stehe. Er trage den Aspekten der Wirtschaftlichkeit ebenso verantwortlich Rechnung wie der Erfüllung des gesetzlichen Auftrags im Dienste der Versicherten und Rentner. Zusätzlich sprach Grüttner der Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Hessen für die ehrenamtliche Arbeit seinen Dank aus.

Vertreterversammlung beschließt Haushalt für 2016

Der Vorsitzende der Vertreterversammlung Gerd Brücker eröffnet die Veranstaltung

Birgit Büttner, Vorsitzende der Geschäftsführung, berichtete über die Leistungen und Aktivitäten der Deutschen Rentenversicherung Hessen im Jahr 2015 und begründete den Haushaltsplan für 2016 (s. Seite 5-11). Sie ging zudem auf zukünftige Aufgaben und Herausforderungen für den hessischen Rentenversicherungsträger ein. So stellte Birgit Büttner das Eckpunktepapier zur „Flexi-Rente“ vor. Sie betonte, dass aus Sicht der Rentenversicherung möglichst praktikable flexible Übergänge vom Erwerbsleben in die Rente grundsätzlich zu begrüßen seien. Dies sei gerade vor dem Hintergrund einer sich immer schneller verändernden Arbeitswelt und angesichts des demo-

grafischen Wandels im Interesse der Rentner und Beitragszahler. Wichtig und sinnvoll sei aber, dass die geplanten Änderungen zeitlich gestaffelt eingeführt würden, da versicherungs- und rentenrechtliche Neuregelungen eines zeitlichen Vorlaufs bedürften. Vorschläge im Bereich Prävention und Reha seien dagegen schneller umsetzbar. In diesem Zusammenhang stellte die Vorsitzende der Geschäftsführung das im Juli 2015 in Kraft getretene Präventionsgesetz vor. Die Deutsche Rentenversicherung Hessen sei hier bei der Umsetzung der Ziele des Präventionsgesetzes zum einen als Rentenversicherungsträger mit Verwaltungs- und Klinikstruktur und zum anderen als Arbeitgeber für rund

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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2.450 Beschäftigte verstärkt gefragt. Als Beispiel für ein Angebot an Präventionsleistungen für Versicherte, die eine besonders gesundheitsgefährdende Beschäftigung ausüben, nannte sie das Projekt „BETSI“ (Beschäftigung teilhabeorientiert sichern) in der Eleonoren-Klinik in Winterkasten. Im Anschluss beschloss die Vertreterversammlung den Haushalt für das Jahr 2016 mit einem Gesamtvolumen von 9,4 Milliarden Euro. Der Haushalt ist in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen und übersteigt erstmals die Größenordnung von neun Millionen Euro.

Er ist nach dem Landeshaushalt der zweitgrößte Haushalt in Hessen. Die Beiträge, mit rund 77 Prozent die wichtigste Position der Einnahmenseite, schlagen mit rund 7,2 Milliarden Euro zu Buche. Vom Bund werden Zuschüsse von rund 2,0 Milliarden Euro erwartet. Auf der Ausgabenseite stellen die Rentenzahlungen mit 7,6 Milliarden Euro die größte Position, nämlich rund 83,0 Prozent der Gesamtausgaben. Für Aufwendungen zur Krankenversicherung der Rentner stehen in diesem Jahr rund 547 Millionen Euro, für Leistungen zur Teilhabe rund 246,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Jahresrechnung für das Geschäftsjahr 2014 wurde durch die Vertreterversammlung abgenommen und sowohl dem Vorstand als auch der Geschäftsführung Entlastung erteilt. Hans-Jürgen Moog, Vorsitzender des Rehabilitationsausschusses der Vertreterversammlung, berichtete über die gemeinsame Sitzung der Rehabilitationsausschüsse des Vorstands und der Vertreterversammlung. Das Ergebnis für das Jahr 2014 falle für die trägereigenen Kliniken wieder sehr gut aus; die Kliniken seien sehr gut ausgelastet und wirtschaftlich gut aufgestellt.

Birgit Büttner zur neuen Vorsitzenden der Geschäftsführung gewählt

Stellen sich zum Gruppenbild (v. li.): Dr. Stefan Hoehl, Vorsitzender des Vorstands, Hans-Werner Schech, stv. Vorsitzender der Vertreterversammlung, Birgit Büttner, Vorsitzende der Geschäftsführung, Gabriele Kailing, stv. Vorsitzende des Vorstands, und Gerd Brücker, Vorsitzender der Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung entschied über die neue hauptamtliche Leitung der Deutschen Rentenversicherung Hessen. Sie wählte Birgit Büttner mit Wirkung zum 1. Februar 2016 zur Vorsitzenden der Geschäftsführung und Ersten Direktorin. Sie folgt Jakob Brähler, der zum 31. Januar 2016 in den Ruhestand ging. Birgit Büttner führt zusammen mit ihrem Kollegen und Mitglied der Geschäftsführung Thomas Hild-Füllenbach die laufenden Verwaltungsgeschäfte. Die gebürtige Essenerin und jetzige „Wahl-Frankfurterin“ studierte in Bochum Rechtswissenschaften mit betriebswirtschaftlicher Zusatzqualifikation und war einige Jahre als Syndikusanwältin und Personalleiterin in einem mittelständischen Unternehmen tätig. Nach weiteren zehn Jahren in unterschiedlichen Positionen in leitender, verantwortlicher Tätigkeit, zunächst bei der ehemaligen Bahnversicherungsanstalt, dann bei dem fusionierten Träger Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See wurde die Volljuristin Anfang 2014 Mitglied der Geschäftsführung der Deutschen Rentenversicherung Hessen.

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Haushalt auf stabilen Füßen Birgit Büttner berichtet über die Deutsche Rentenversicherung Hessen im Jahre 2015 und begründet den Haushaltsplan 2016*)

„Die Deutsche Rentenversicherung Hessen kann auf ein ereignisreiches, erfolgreiches Jahr zurückblicken und so möchte ich Ihnen heute eine Übersicht über die für unser Haus wichtigsten Ereignisse und voraussichtlichen Ergebnisse des Jahres 2015 geben und die Eckpunkte des Haushaltsplanes 2016 vorstellen.

Finanzsituation der gesetzlichen Rentenversicherung Ich beginne mit den Modellrechnungen des Schätzerkreises von Ende Oktober 2015. Der Schätzerkreis setzt sich aus Vertretern des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der Deutschen Rentenversicherung Bund sowie des Bundesversicherungsamtes zusammen. Den mittelfristigen Finanzschätzungen über die Jahre 2015 bis 2020 liegen die Rechnungsergebnisse der ersten neun Monate des Jahres 2015 und die Annahmen der Bundesregierung zur weiteren wirtschaftlichen Entwicklung zugrunde. Daraus ergibt sich, dass die Finanzen der Deutschen Rentenversicherung aufgrund der erfreulichen Entwicklung der Beschäftigtenverhältnisse, der Arbeitslosenzahlen sowie der Entgeltentwicklung weiterhin stabil sind. Diese recht günstige Entwicklung überrascht auf den ersten Blick, da der Beitragssatz zum Anfang des Jahres 2015 von 18,9 auf 18,7 Prozent abgesenkt wurde und die zusätzlichen Ausgaben durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz erstmalig für ein ganzes Haushaltsjahr ihre Wirkung entfalten. Hinsichtlich dieser Mehrausgaben zeichnet sich ab, dass sie sich im Rahmen der Schätzungen der Bundesregierung in ihrem Gesetz-

*)

Rede von Birgit Büttner, Vorsitzende der Ge-

schäftsführung der DRV Hessen, anlässlich der Vertreterversammlung am 11. Dezember 2015 in Frankfurt am Main. Es gilt das gesprochene Wort.

entwurf vom März 2014 bewegen. Demnach steigen beziehungsweise stiegen die Rentenausgaben einschließlich Krankenversicherung der Rentner durch das Rentenpaket 2014 um 4,3 und 2015 um 8,8 Milliarden Euro (Deutsche Rentenversicherung Hessen um 335,9 Millionen Euro) jeweils im Vergleich zur Entwicklung ohne Rentenpaket. Den größten Anteil daran haben die Mehrausgaben für die „Mütterrente“ im Umfang von 6,3 Milliarden Euro (Deutsche Rentenversicherung Hessen 240,5 Millionen Euro). Die Einnahmen entwickeln sich weiterhin ausgesprochen positiv. Im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum sind die Einnahmen aus Pflichtbeiträgen aus Erwerbstätigkeit in den ersten zehn Monaten des Jahres 2015 trotz des verminderten Beitragssatzes um 2,9 Prozent gestiegen. Unter dem Strich schließt die Rentenversicherung insgesamt das Haushaltsjahr allerdings mit einem negativen Saldo von 1,9 Milliarden Euro ab. Dies ist das erste Defizit und damit auch der erste Rückgang der Nachhaltigkeitsrücklage zum Jahresende seit zehn Jahren. Die Nachhaltigkeitsrücklage erreicht Ende 2015 33,7 Milliarden Euro, dies entspricht 1,75 Monatsausgaben. Kommen wir nun zur mittelfristigen Entwicklung. Um in dem gesetzlichen Zielkorridor der Nachhaltigkeitsrücklage zwischen 0,2 und 1,5 Monatsausgaben am Jahresende zu bleiben, kann der

Beitragssatz nach den neuesten Schätzungen bis 2020 konstant bei 18,7 Prozent gehalten werden. 2021 wäre die Finanzreserve dann allerdings bis auf die Mindestgrenze abgeschmolzen, sodass eine Anhebung des Beitragssatzes auf 19,3 Prozent erforderlich würde. Werfen wir jetzt noch einen Blick auf die längerfristige Finanzentwicklung. Die vom Gesetzgeber vorgegebenen Grenzen für den Beitragssatz - 20 Prozent in 2020 und 22 Prozent in 2030 – und das NettoRentenniveau vor Steuern – 46 Prozent in 2020 und 43 Prozent in 2030 – werden nach den aktuellen Berechnungen eingehalten. Das Netto-Rentenniveau vor Steuern in 2015 beträgt 47,5 Prozent und wird sich sowohl 2016 als auch 2017 nach den aktuell vorliegenden Daten zu den Beitragssätzen der übrigen Sozialversicherungszweige kaum verändern. Für das Jahr 2020 errechnet der Schätzerkreis einen Beitragssatz von 18,7 Prozent und ein Rentenniveau vor Steuern von 47,6 Prozent. Für das Jahr 2030 ergeben sich ein Beitragssatz von 21,8 Prozent und ein Rentenniveau vor Steuern von 44,3 Prozent, also (nur) um 1,3 Prozent höher als das Mindestsicherungsniveau. Diese Schätzungen basieren auf Annahmen, die mit dem jüngsten Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung übereinstimmen, der Ende November eines jeden Jahres veröffentlicht wird.

Finanzsituation 2015 Geschätztes Rechnungsergebnis der allgemeinen RV Einnahmen Ausgaben

270,2 Milliarden Euro 272,1 Milliarden Euro

Haushaltssaldo

-1,9 Milliarden Euro

Nachhaltigkeitsrücklage in Monatsausgaben

33,7 Milliarden Euro 1,75

Quelle: Bundesvertreterversammlung der DRV Bund am 3. Dezember 2015; Bericht des Vorsitzenden des Bundesvorstands Alexander Gunkel

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Eckpunkte zur „Flexi-Rente“ Kaum haben wir die Umsetzung der Regelungen des RV-Leistungsverbesserungsgesetz gemeistert, stellt uns der Gesetzgeber vor neue Herausforderungen. 2014 hatte ich Sie an dieser Stelle darüber informiert, dass die Bundesregierung im Zuge der Einführung des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes eine Arbeitsgruppe eingerichtet hatte, die Vorschläge zu flexiblen Übergängen in den Ruhestand erarbeiten sollte. Diese Arbeitsgruppe setzt sich zusammen aus Mitgliedern der Koalitionsfraktionen, des Bundeskanzleramtes und der zuständigen Bundesministerien. Externe Experten aus der Wissenschaft oder der Deutschen Rentenversicherung sind nicht dabei. Erste Ergebnisse sollten ursprünglich bis Herbst 2014 vorliegen. Am 10. November 2015 hat die Arbeitsgruppe nun ihren Abschlussbericht vorgelegt. Unter der Überschrift „Flexible Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand“ ist ein Eckpunktepapier erarbeitet worden, dessen wesentliche Inhalte ich Ihnen kurz vorstellen möchte. Das Eckpunktepapier behandelt vor allem zwei Themenkomplexe: Zum einen geht es um versicherungs- und rentenrechtliche Regelungen zur Flankierung gleitender Übergänge in die Rente, zum anderen werden präventive und rehabilitative Maßnahmen zur Sicherung und Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer vorgeschlagen. Zu den versicherungs- und rentenrechtlichen Neuregelungen gehören geänderte Hinzuverdienstregelungen bei der Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze sowie Anreize zur Weiterarbeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen im Bereich Prävention/Rehabilitation zählen die rechtzeitige Identifizierung des Reha-Bedarfs bei Versicherten mit höherem Risiko, verstärkte Information zu Reha- und Präventionsangeboten in kleinen und mittleren Betrieben, Modellvorhaben zum Angebot eines berufsbezogenen Gesundheitschecks für Versicherte im Alter von 45 und 46 Jahren und nicht zuletzt die Aufhebung des gesonderten Reha-Deckels (Ausgaben für sonstige Leistungen).

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Wir dürfen gespannt sein, wie die Reformüberlegungen der Koalitionsarbeitsgruppe in dem aktuell vom Bundesarbeitsministerium erstellten Gesetzesentwurf umgesetzt werden. Das Inkrafttreten des geplanten Gesetzesentwurfs zur Umsetzung der Vorschläge ist derzeit noch offen. Aus Sicht der Rentenversicherung sind möglichst praktikable flexible Übergänge vom Erwerbsleben in die Rente im Interesse unserer Rentner und Beitragszahler vor dem Hintergrund einer sich immer schneller verändernden Arbeitswelt und angesichts des demografischen Wandels grundsätzlich zu begrüßen. Ein zeitlich gestaffeltes Inkrafttreten der geplanten Neuregelungen ist allerdings wichtig und sinnvoll, und zwar nach den beiden Themenkomplexen differenziert; versicherungs- und rentenrechtliche Neuregelungen bedürfen eines zeitlichen Vorlaufs, da dies für die Rentenversicherung mit einem nicht unerheblichen zusätzlichen Aufwand verbunden ist. Hierauf hat auch der Sozialbeirat in seinem aktuellen Gutachten deutlich hingewiesen. Vorschläge im Bereich Prävention und Reha wären hingegen aus unserer Sicht früher umsetzbar.

Präventionsgesetz Minister Stefan Grüttner hat vorhin über die reformpolitischen Überlegungen und Umsetzungsschritte anlässlich des

seit Juli 2015 in Kraft getretenen Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (kurz „Präventionsgesetz“) gesprochen. Hier sind auch wir als Rentenversicherungsträger mit unserer Verwaltungs- und Klinikstruktur zum einen und als Arbeitgeber für rund 2.450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum anderen bei der Umsetzung der Ziele des Präventionsgesetzes verstärkt gefragt. Nach dem Präventionsgesetz ist die Deutsche Rentenversicherung gemeinsam mit den gesetzlichen Krankenkassen, der gesetzlichen Unfallversicherung und den Pflegekassen verpflichtet, eine gemeinsame nationale Präventionsstrategie zu entwickeln. Bis Februar 2016 sollen die Bundesrahmenempfehlungen zur Gesundheitsförderung und Prävention vorliegen. Die Empfehlungen sollen der Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität von Gesundheitsförderung und Prävention sowie der Zusammenarbeit der in Lebenswelten und in Betrieben verantwortlichen Träger und Stellen untereinander dienen. Die Umsetzung der Inhalte erfolgt durch Landesrahmenvereinbarungen, die unter Federführung des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI) in Zusammenarbeit mit den Sozialversicherungsträgern, also auch mit der Deutschen Rentenversicherung Hessen, erarbeitet werden. Ziel ist es, diese im 1. Quartal 2016 fertigzustellen. Als Rentenversicherungsträger haben wir das Angebot an Präventions-

Das Präventionsgesetz (PrävG)

Ziele w Verbesserung der Kooperation und Koordination der Sozialversicherungsträger und weiterer Akteure w Stärkung von Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten wie Kindertagesstätten, Schulen, Betrieben und stationären Pflegeeinrichtungen w Verbesserung der Rahmenbedingungen für die betriebliche Gesundheitsförderung und deren engere Verknüpfung mit dem Arbeitsschutz Rolle der gesetzlichen Rentenversicherung in Hessen w Teilnahme am Abschluss von Landesrahmenvereinbarungen unter Federführung des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration in Zusammenarbeit mit den gesetzlichen Krankenkassen, der gesetzlichen Unfallversicherung und den Pflegekassen w Verbesserung der Kooperation und Koordination der in den Lebenswelten Beteiligten Quelle: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 31 vom 24. Juli 2015, S. 1368 ff.

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leistungen nach § 31 SGB VI, also für Versicherte, die eine besonders gesundheitsgefährdende, ihre Erwerbsfähigkeit ungünstig beeinflussende Beschäftigung ausüben, erweitert. So konnte das mit der Firma Pirelli und der AOK gestartete Präventionsprojekt mit Namen „BETSI“ (Beschäftigung teilhabeorientiert sichern) 2015 mit weiteren Gruppen in der Eleonoren-Klinik in Winterkasten fortgeführt werden. Wir bieten zudem firmen- beziehungsweise betriebsbezogene Beratungsleistungen im Zuge des neuen Beratungsangebots „Firmenservice“ für Arbeitgeber an, unter anderem auch zum Gesundheitsmanagement. Als Arbeitgeber setzen wir den Fokus verstärkt auf unser betriebliches Gesundheitsmanagement, um die primäre Prävention und Gesundheitsförderung im Zusammenwirken mit dem Arbeitsschutz, aber auch das selbstbestimmte gesundheitsorientierte Handeln zu stärken. Hier haben wir in 2015 verschiedene Angebote und Maßnahmen von Präventionsprogrammen für Auszubildende über alternierende Telearbeit bis zur Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zusammen mit den Interessenvertretungen initiiert. Allen ist gemeinsam, dass sie in jedem Lebensalter und bei den verschiedenen Lebensphasen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ansetzen; die Resonanz hierauf zeigt uns, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Für uns als Deutsche Rentenversicherung Hessen gilt es, diese Leistungen und Aktivitäten für unsere Versicherten, unsere Arbeitgeber und unsere Beschäftigten im Lichte des Präventionsgesetzes auszubauen. Der Erfolg bei der Umsetzung des Präventionsgesetzes wird wesentlich von einer besseren Vernetzung und Zusammenarbeit der Sozialversicherungsträger untereinander abhängen und daran gemessen werden.

Millionen Euro oder rund 6,1 Prozent über dem diesjährigen Volumen. Nicht ganz ohne Stolz darf ich sagen, dass der Haushalt der Deutschen Rentenversicherung Hessen damit der zweitgrößte Haushalt nach dem Landeshaushalt ist. Ausschlaggebend für diese Steigerung ist vor allem ein von rund 3,82 auf rund 3,91 Prozent erhöhter Beitragsschlüssel. Mit einer weiteren jährlichen Erhöhung des Beitragsschlüssels ist noch bis zum Jahre 2020 zu rechnen, also bis die mit der Rentenorganisationsreform 2005 festgelegte Verteilungsquote der Versicherten von 55 Prozent für die Regionalträger und 45 Prozent für die beiden Bundesträger über das Ausgleichsverfahren voraussichtlich erreicht sein wird. Der Beitragsschlüssel bestimmt ganz überwiegend die Ansätze (Einnahmen und Ausgaben) der Deutschen Rentenversicherung Hessen. Mit einem höheren Beitragsschlüssel geht ein Anstieg der Einnahmen und Ausgaben der Deutschen Rentenversicherung Hessen einher, sodass auch in den nächsten Jahren mit weiteren Erhöhungen der Haushaltsvolumina zu rechnen ist.

Einnahmesituation der DRV Hessen in 2016

Beitragseinnahmen Im Haushaltsplan 2016 sind Beitragseinnahmen in Höhe von 7,2 Milliarden

Euro veranschlagt. Der Ansatz liegt damit um rund 5,3 Prozent über dem für 2015 hochgerechneten Ergebnis von rund 6,9 Milliarden Euro. Dieser Zuwachs entsteht zunächst durch die genannte Erhöhung des Beitragsschlüssels. Hinzu kommen für den Teilansatz der Pflichtbeiträge in 2016 eine nach den Sommerschätzungen angenommene Entgeltsteigerung von 2,7 Prozent und ein Anstieg der versicherungspflichtig beschäftigten Personen um 0,3 Prozent.

Bundeszuschüsse Der Bund beteiligt sich mit Zuschüssen an der Finanzierung der Rentenversicherung. Der auf die Deutsche Rentenversicherung Hessen entfallende Anteil an den Bundeszuschüssen ist mit insgesamt rund 2,0 Milliarden Euro veranschlagt. Er entspricht dem aus dem Beitragsschlüssel errechneten Anteil und liegt über dem für 2015 veranschlagten Betrag.

Zinserträge Für 2016 sind Zinserträge von 0,5 Millionen Euro aus Geldanlagen vorgesehen. Im Hinblick auf das relativ hohe Geldanlagevolumen von aktuell rund 740 Millionen Euro am Monatsende ist dies ein zurückhaltender Ansatz. Er ist aber dem historisch niedrigen Zinsniveau geschuldet. Hier ist auch nicht mit einer kurzfristigen Änderung zu rechnen. Wahrscheinlicher ist sogar, dass demnächst zumindest bei hohen Giro- oder

Einnahmen 2016

76,6%

20,9%

Der Haushalt der DRV Hessen im Jahr 2016 Der Haushaltsplan 2016 ist in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen und hat ein Volumen von rund 9,442 Milliarden Euro. Damit übersteigt der Ansatz erstmals deutlich die Größenordnung von 9 Milliarden Euro. Er liegt um rund 540

2,5% Beiträge = 7,230 Milliarden Euro Bundeszuschüsse = 1,976 Milliarden Euro Sonstige Einnahmen

Annahme: Beitragssatz 18,7%

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Tagesgeldbeständen Negativzinsen auf Guthaben zu zahlen sein werden.

Ausgaben 2016

Ausgaben der DRV Hessen in 2016 Da der Haushalt in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sein muss, beträgt auch das Ausgabevolumen 2016 9,442 Milliarden Euro. Wesentlicher Bestandteil sind hier die Rentenausgaben, die rund 83 Prozent unseres Ausgabevolumens beanspruchen. Hierauf folgen bereits die „Buchungen“ im Finanzverbund mit rund 7 Prozent und die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) mit 5,8 Prozent. Wesentliche Ausgabenpositionen mit allerdings weitaus geringerem Volumen sind daneben die Verwaltungs- und Verfahrenskosten sowie die Leistungen zur Teilhabe.

Leistungen zur Teilhabe Der Ansatz 2016 für Leistungen zur Teilhabe beträgt insgesamt rund 246,5 Millionen Euro. Er liegt damit um 5,0 Prozent über dem Ansatz für das Jahr 2015. Es entfallen rund 160 Millionen Euro auf die medizinischen Leistungen, rund 52 Millionen Euro auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, rund 13 Millionen Euro auf Sozialversicherungsbeiträge für Rehabilitanden und rund 22 Millionen Euro auf sogenannte Sonstige Leistungen (beispielsweise RehaLeistungen für Familienangehörige nach Krebserkrankung und für Kinderheilbehandlungen).

Anträge auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation im Jahr 2015 Bei den Anträgen auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation ist nach einem leichten Rückgang im Jahr 2012 in 2013 wieder ein Anstieg erfolgt. Im Jahr 2014 konnten wir besonders hohe Antragszahlen feststellen. Die Anträge im Jahr 2014 stiegen um 7,7 Prozent. Für das Jahr 2015 rechnen wir mit einem Rückgang bei den Anträgen um zwei Prozent, liegen aber mit rund 58.100 Anträgen immer noch weit über dem Niveau des Jahres 2013. Anträge auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Jahr 2015 Bei den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist seit Jahren eine ständige Zunahme der Anträge festzustellen. Die Anträge stiegen in 2014 um 11,2 Prozent.

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83,0% 7,0% 5,8% 2,6% 1,5% 0,1% Renten, Beitragserstattungen Finanzverbund KVdR

Verwaltungs- und Verfahrenskosten

Leistungen zur Teilhabe

Sonstiges

Für 2015 rechnen wir mit einer deutlich geringeren Steigerung von nur noch 4,4 Prozent.

Netto-Ausgaben für Leistungen zur Teilhabe Die Deutsche Rentenversicherung Hessen hat in den vergangenen Jahren ihr gesetzlich vorgegebenes Budget stets eingehalten. Dies wird auch in 2015 der Fall sein, da der durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz eingeführte Demografiefaktor höhere finanzielle Spielräume schafft. Im Jahr 2016 beträgt das Rehabudget der Deutschen Rentenversicherung Hessen voraussichtlich rund 247 Millionen Euro. Unser Ansatz für 2016 liegt bei rund 241 Millionen Euro.

Ausgaben für die Rentenzahlungen und die Krankenversicherung der Rentner Der Ansatz 2016 für Rentenausgaben und für die Ausgaben für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) beträgt insgesamt rund 8,4 Milliarden Euro. Die Rentenausgaben sind dabei mit 7,603 Milliarden Euro und die Aufwendungen für die Krankenversicherung der Rentner mit rund 547 Millionen Euro veranschlagt. Gegenüber der Schätzung für das Jahr 2015 entspricht dies einer Steigerungsrate von 6,5 Prozent. Den Ansätzen liegt die Annahme zugrunde, dass in den alten Bundesländern

Nachrichten der Deutschen Rentenversicherung Hessen Nr. 1/2016

eine Rentenanpassung zum 1. Juli 2016 von rund 4,35 Prozent erfolgt. Endgültig wird die Höhe der Rentenanpassung aber erst im Frühjahr 2016 festgelegt, so dass genaue Werte noch nicht feststehen. Eine so kräftige Erhöhung gab es in den alten Bundesländern zuletzt 1993. Damals erhielten Rentnerinnen und Rentner in Westdeutschland ein Plus von 4,36 Prozent. Es wäre also die größte Rentenanpassung seit der Jahrtausendwende!

Rentenanpassung Da es sich hier um eine erhebliche Anpassungsrate handelt, die von den Anpassungsraten der Vorjahre (2015 zum Beispiel 2,1 Prozent) deutlich nach oben abweicht, möchte ich Ihnen kurz die Parameter zur Anpassung der Renten erläutern. Die jährliche Rentenanpassung wird von drei Faktoren bestimmt. Es handelt sich um den Lohnfaktor, den Nachhaltigkeitsfaktor (demografischer Faktor) und den Beitragssatzfaktor, der über die Änderung des Beitragssatzes definiert wird. Wir gehen davon aus, dass alle drei Faktoren der Rentenanpassungsformel in die gleiche Richtung wirken und die Rente erhöhen werden. Da der Beitragssatz zu Beginn des Jahres 2015 von 18,9 auf 18,7 Prozent gesenkt wurde, werden sich die Renten um 0,26 Prozent erhöhen. Auch der Nach-

haltigkeitsfaktor, der auf der Grundlage von standardisierten Größen zur Anzahl von Versicherten und Rentnern bestimmt wird, lässt sich bereits ungefähr absehen. Er dürfte die Rentenanpassung diesmal erhöhen, da davon ausgegangen wird, dass sich im laufenden Jahr die Anzahl der Beitragszahler im Vergleich zu den Rentnern voraussichtlich positiv darstellen wird. Hieraus ergibt sich eine voraussichtliche Rentensteigerung zwischen 0,15 und 0,2 Prozent. Kommen wir nun zum Lohnfaktor: er basiert auf einer etwas komplexeren Berechnungsmethode. Zwei Komponenten spielen hier eine Rolle: Erstens die Entwicklung der Bruttoentgelte nach der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) und zweitens die Lohnrate nach dem Zuwachs der beitragspflichtigen Entgelte, die die Beitragsentwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung widerspiegelt. In der VGR werden demgegenüber darüber hinaus unter anderem die Besoldung der Beamten und die Verdienste oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Bei der Berechnung der Rentenanpassung in 2016 spielt nicht nur die Entwicklung des Jahres 2015 gegenüber dem Vorjahr, sondern auch die Entwicklung des Vorjahres (2014) gegenüber dem Vorvorjahr (2013) eine Rolle. Da die beitragspflichtigen Entgelte 2015 noch nicht bekannt sind, legt der Schätzerkreis die Entwicklung entsprechend der Durchschnittslöhne nach der VGR zugrunde. Nach Einschätzung der Bundesregierung steigen diese Durchschnittslöhne im Westen um rund drei Prozent. Aufgrund einer Revision der VGR für das Jahr 2014 fiel die Rentenanpassung in 2015 geringer aus, da der Gesamtdurchschnitt der Bruttolöhne und -gehälter durch die Revision gedrückt wurde. Die Dämpfung wird auf rund 0,9 Prozent geschätzt. Im Jahr 2016 erhöht dieser statistische Effekt dagegen die Rentenanpassung. Denn nun werden nach der Rentenanpassungsformel die Beträge der durchschnittlichen beitragspflichtigen Entgelte aus 2014 und 2013 ins Verhältnis gesetzt zu den jeweiligen revidierten Werten der VGR-Bruttoentgelte. Da die Revision zu einer Absenkung der VGR-Werte führte, ergibt sich aus diesem Verhältnis ein Faktor von unter 1,0, der sich in der Rentenanpassungsformel

damit erhöhend auswirkt. Dadurch erhalten die Rentner bei ihren laufenden Renten ab 2016 eine Kompensation für die Wirkungen der Revision auf die Rentenanpassung 2015.

Anträge und Arbeitsmengen im Leistungsbereich Rente Die Zahl der Rentenanträge wird in 2015 voraussichtlich rückläufig sein, aber mit 55.800 Anträgen dennoch weit über der Antragszahl des Jahres 2013 liegen. Der enorme Anstieg in Höhe von 36 Prozent bei den Anträgen auf Altersrente in 2014 setzt sich in 2015 in abgeschwächter Form fort. Es wird lediglich mit einem Rückgang der Anträge um 13,5 Prozent gerechnet. Der Ansturm auf die Regelaltersrenten bleibt somit bestehen. Auch wenn die Antragseingänge mit voraussichtlich rund 26.000 niedriger liegen als in 2014, sind das immer noch 17,7 Prozent mehr als 2013. Dies dürften immer noch die Auswirkungen der „Mütterrente" sein. Viele (weibliche) Versicherte hatten durch die Regelungen des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes erstmalig einen Rentenanspruch erworben. Auch bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte hält der Aufwärtstrend an, da auch die zweite große Komponente des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes, die abschlagsfreie Rente mit 63, weiterhin verstärkt in Anspruch genommen wird.

Der leicht rückläufige Trend bei den Rentenanträgen wegen Erwerbsminderung in den vergangenen Jahren ist offensichtlich vorbei. Mit hochgerechnet rund 15.200 Neuanträgen steigt die Zahl dieser besonders arbeitsaufwändigen Anträge um 7,7 Prozent. Bei den Renten wegen Todes sind die Anträge ebenfalls wieder gestiegen. Hier sind Zuwächse um voraussichtlich 6,7 Prozent zu verzeichnen. Insgesamt betrachtet werden die Arbeitsmengen für alle Rentenarten durch den Eintritt immer geburtenstärkerer Jahrgänge in das Rentenalter voraussichtlich weiter zunehmen. Hierzu trägt die Verteilungsquote im Zuge des Gesetzes zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) bei. Von 2005 bis heute hat die DRV Hessen bereits rund 181.000 Versicherungskonten zusätzlich erhalten. Allein im laufenden Jahr 2015 waren es bisher rund 9.900. Wir alle haben es noch gut in Erinnerung: Im Zuge des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes waren Auskünfte in den Auskunfts- und Beratungsstellen und am Servicetelefon sehr gefragt. Die Beratungen stiegen dadurch in 2014 gegenüber dem Vorjahr um insgesamt rund 14 Prozent. Diese Welle ist vorbei, allerdings bleibt die Anzahl der Beratungsleistungen auf einem hohen Niveau. Von Januar bis Oktober 2015 wurden 505.402 persönliche, telefonische und schriftliche Beratungen durchgeführt.

Antragsentwicklung

Renten + 14,8%

57.839

-3,5%

22.097

+ 36,0%

30.044

-13,5%

14.393

-1,9%

14.112

+ 7,7%

15.200

13.888

-1,5%

13.683

+ 6,7%

14.600

50.378

2013

2014

Altersrenten

Erwerbsminderungsrenten

55.800

26.000

Hochrechnung 2015 Renten wegen Todes

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Betriebsprüfungen Beim Betriebsprüfdienst standen in 2015 mit Inkrafttreten des Künstlersozialabgabestabilisierungsgesetzes neue Aufgaben durch die Erweiterung des Prüfauftrags zur Prüfung der Künstlersozialabgabe an. So wurden bisher rund 11.000 Betriebe durch die Deutsche Rentenversicherung Hessen im Hinblick auf ihre Abgabe- und Meldepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz überprüft. Bundesweit wurden bisher rund 19 Millionen Euro an Künstlersozialabgaben nachgefordert. Damit werden die in der Gesetzesbegründung des Künstlersozialabgabestabilisierungsgesetzes avisierten Mehreinnahmen in Höhe von 32 Millionen Euro durch die flächendeckende Betriebsprüfung voraussichtlich nicht erreicht. Die Einhaltung des Mindestlohns verbunden mit den beitragsrechtlichen Konsequenzen ist ab dem Jahr 2016 Inhalt jeder turnusmäßigen Betriebsprüfung und jeder Sonderprüfung mit Prüfzeiträumen ab 2015. Zusätzlich sind die Ermittlungsergebnisse der Behörden der Zollverwaltung beitragsrechtlich auszuwerten.

Verwaltungs- und Verfahrenskosten Der Ansatz bei den Verwaltungs- und Verfahrenskosten beträgt rund 142,6 Millionen Euro. Das sind rund 4,4 Prozent oder rund 6,0 Millionen Euro mehr als 2015 erwartet werden. Allerdings sind die Verwaltungs- und Verfahrenskosten der Deutschen Rentenversicherung Hessen mit nur 1,5 Prozent des Ausgabenvolumens angesetzt, wie auch in 2015.

Personalkosten Die Personalkosten sind für 2016 mit 102,1 Millionen Euro angesetzt. Sie liegen damit um 4,8 Prozent über der Schätzung für 2015. Der Ansatz 2016 ist geprägt durch die Annahme einer rund 2,3-prozentigen Steigerung ab 1. März 2016 bei den Vergütungen der Arbeitnehmer und einer 1-prozentigen Steigerung ab 1. Juli 2016 bei der Besoldung der Beamten. Am 1. August 2015 starteten 26 Auszubildende im Ausbildungsberuf Sozialversicherungsfachangestellte/r ihre Berufsausbildung. Einen Monat später – am 1. September 2015 – begannen 24

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Inspektoranwärterinnen und -anwärter im Studiengang Bachelor of Laws Sozialverwaltung – Rentenversicherung die Ausbildung. Auch in 2016 beabsichtigen wir, in dieser Größenordnung für beide Ausbildungsgänge Nachwuchskräfte für unser Haus einzustellen. Zurzeit erhalten insgesamt 143 Nachwuchskräfte in der Verwaltung eine qualifizierte Ausbildung. Die Übernahmechancen nach Abschluss der Ausbildung sind aufgrund der demografischen Entwicklung gut. Das Jahr 2015 war geprägt von weiteren Organisationsuntersuchungen mit anschließender Personalbedarfsermittlungen in den Leistungsbereichen, wozu die RV-Träger verpflichtet sind. Über die Grundsätze und Qualitätsstandards hierzu haben sich die RV-Träger verständigt, die durch eine verbindliche Entscheidung 2014 festgestellt wurden. Aktuell werden Organisationsuntersuchungen mit anschließender Personalbedarfsermittlung in der Abteilung Versicherungsleistungen, Sachbereiche Sonderaufgaben, in den Dienststellen Kassel und Fulda/Künzell und im Referat „Allgemeine Sachbearbeitung (ASB)“ in der Dienststelle Königstein durchgeführt. Anfang des Jahres 2016 sollen die Optimierungen der Verfahrensabläufe in diesen Bereichen abgeschlossen sein und die Phase der Umsetzung der verbesserten Prozesse beginnen. Eine Anpassung an die sich verändernden Anforderungen und Belange der Deutschen Rentenversicherung Hessen soll über eine fortwährende Optimierung der untersuchten Prozesse gewährleistet werden. Hierfür wurde im Jahr 2015 das Kontinuierliche Prozessmanagement (KPM) – zunächst als Pilot in den Rentendienststellen – implementiert. Das KPM hat die Aufgabe, die Auswirkungen der fortwährenden Prozessoptimierungen zu prüfen und mit den Ergebnissen aus der Personalbedarfsermittlung zu vergleichen.

Sach- und Verfahrenskosten der Verwaltung Bei den Sachkosten sind 2016 rund 15,2 Millionen Euro veranschlagt. Der Ansatz bleibt also gegenüber dem Vorjahr nahezu gleich beziehungsweise sinkt sogar leicht. Gegenüber der

Nachrichten der Deutschen Rentenversicherung Hessen Nr. 1/2016

Schätzung für das Jahr 2015 ergibt sich jedoch eine Steigerung von rund 7,7 Prozent. Bei den Verfahrenskosten erhöht sich der Ansatz 2016 gegenüber dem erwarteten Ergebnis 2015 lediglich um 1,3 Prozent. Gegenüber dem Ansatz 2015 ergibt sich sogar ein Rückgang um 4,4 Prozent. Einsparungen ergeben sich insbesondere durch die gesunkenen anteiligen Mietkosten für Hard- und Software beim Rechenzentrum Würzburg. Mehrausgaben werden sich allerdings bei den Vergütungen an die Deutsche Post AG für Rentenzahlungen und Beitragserstattungen ergeben, da hier zusätzlich 300.000 Euro für die Erstellung der neuen Rentnerausweise berücksichtigt wurden.

Netto-Verwaltungs- und Verfahrenskosten Noch ein Blick auf die Budget-Ausschöpfung (= Netto-Verwaltungs- und Verfahrenskosten): Die Deutsche Rentenversicherung Hessen wird mit dem voraussichtlichen Ergebnis 2015 diese Obergrenze wie in den Jahren zuvor unterschreiten. Auch der Ansatz 2016 bewegt sich unterhalb der festgelegten Orientierungsgröße. Der Ausschöpfungsgrad des Ansatzes 2016 liegt mit 93,7 Prozent fast auf dem gleichen Niveau wie das voraussichtliche Ergebnis 2015 mit 93,6 Prozent. Digitalisierung Die Bewältigung vielfältiger Aufgaben in der Verwaltung und in unseren Kliniken erfordert eine leistungsstarke Informationstechnik. Bereits im Jahr 2010 haben wir mit der Digitalisierung von abgeschlossenen Vorgangsakten im Leistungsbereich begonnen. Ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur digitalen Akte ist erreicht, wenn demnächst der digitale Postkorb mit bereits vorhandenen elektronischen Dokumenten erprobt wird. Mit der Anwendung des Postkorbund Recherche-Clients (PuR) ist dann auch eine maschinelle Fallzuweisung an die zuständige Organisationseinheit möglich. Dadurch wird der Grundstein gelegt für das Scannen der eingehenden Papierpost (das sogenannte frühe Scannen) und den Ausbau der digitalen

Vorgangsbearbeitung. Wir sprechen in diesem Zusammenhang auch von einem elektronischen Dokumentenworkflow. Unter dem Stichwort „Arbeitsplatz der Zukunft“ werden wir uns als Deutsche Rentenversicherung dem Thema einer durch die IT sich verändernden Arbeitswelt auch auf der Gremienebene verstärkt widmen. Hierzu wurde eine Steuerungsgruppe unterhalb des Fachausschusses für Organisation der Deutschen Rentenversicherung Bund gegründet, der sich mit den personellen, organisatorischen und informationstechnischen Fragestellungen rund um den Arbeitsplatz der Zukunft befasst. Veränderungen in den Arbeitsprozessen unter Nutzung geeigneter Softwarelösungen erfordern den Einsatz anforderungsgerechter Hardware. In diesem Zusammenhang planen wir 2016 den Austausch aller rund 1.650 PC im Verwaltungsbereich. Gleichzeitig werden rund 650 Monitore mit einer Größe von 24 Zoll beschafft. Insgesamt sind

hierfür Haushaltsmittel in Höhe von fast 1,3 Millionen Euro vorgesehen.

Investitionshaushalt Der Investitionshaushalt 2016 sieht investive Ausgaben von rund 4,1 Millionen Euro vor. Diese Investitionen teilen sich auf in rund 1,9 Millionen Euro für die Bewegliche Einrichtung und rund 2,2 Millionen Euro für Baumaßnahmen. Der Ansatz im Baubereich gilt alleine für das Rehabilitationszentrum am Sprudelhof in Bad Nauheim. Neben dem Austausch des Blockheizkraftwerks sollen dort die Technikbereiche modernisiert und angepasst werden. Im Investitionshaushalt 2016 übersteigen – wie im Vorjahr – die dort veranschlagten Einnahmen (im Wesentlichen planmäßige Abschreibungen) die eigentlichen Investitionsausgaben. Zum Ausgleich des Investitionshaushalts werden deshalb auf der Ausgabenseite rund 4,1 Millionen Euro veranschlagt, um das Einnahmevolumen von rund 8,2 Millionen Euro entsprechend

den Haushaltsbestimmungen auszugleichen. Im Sommer 2015 konnte der moderne und funktionale Ersatzbau der Klinik Sonnenblick in Marburg nach einer Bauzeit von rund drei Jahren in Betrieb genommen werden. Nach erfolgreichem Umzug werden im neuen Klinikgebäude seit dem 17. August 2015 Rehabilitationsleistungen für Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Hessen und anderer Kostenträger durchgeführt. Die Klinik Sonnenblick ist als einzige Rehabilitationsklinik in Hessen als akademisches Lehrkrankenhaus anerkannt; daher soll hier zukünftig die wissenschaftliche Evaluation der Rehabilitation vorangetrieben werden. Die Digitalisierung schreitet auch an den Kliniken voran; in Marburg wird die elektronische Patientenakte pilotiert und somit der Grundstein für den Weg zur „papierlosen“ Klinik gelegt. Damit möchte ich meine Erläuterungen zum Haushalt 2016 schließen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.“

Als großer Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung mit rund zwei Millionen Versicherten in ganz Hessen brauchen wir Verstärkung:

Komm in unser Team!

Zum 1. August 2017 bieten wir:

w Ausbildungsplätze für Sozialversicherungsfachangestellte Zum 1. September 2017: w Studienplätze zum Bachelor of Laws (Sozialverwaltung - Rentenversicherung) www.ausbildung-drv-hessen.de

Nachrichten der Deutschen Rentenversicherung Hessen Nr. 1/2016

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Die Redaktion

Bereit für neue Wege Vorsitzender der Geschäftsführung Jakob Brähler in den Ruhestand verabschiedet Die Redaktion

Nach fast 35 Dienstjahren wurde der Vorsitzende der Geschäftsführung der Deutschen Rentenversicherung Hessen Jakob Brähler feierlich in den Ruhestand verabschiedet. Er war verantwortlich für den größten hessischen Sozialversicherungsträger mit fast 2.500 Beschäftigten und einem Haushaltsvolumen von aktuell rund 9,4 Milliarden Euro.

120 geladene Gäste strömten am 22. Januar 2016 in die Frankfurter Hauptverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Hessen, um den Vorsitzenden der Geschäftsführung Jakob Brähler in einer Feierstunde aus dem aktiven Dienst zu verabschieden und ihm für sein berufliches Wirken und sein ehrenamtliches Engagement zu danken. Dr. Stefan Hoehl, Vorsitzender des Vorstands der Deutschen Rentenversicherung Hessen und Gastgeber der Veranstaltung, warf in seiner Laudatio einen Blick zurück auf den Werdegang Jakob Brählers beim hessischen Rentenversicherungsträger: 1952 in Fulda geboren, studierte Jakob Brähler Rechtswissenschaften in Gießen und begann 1981 seine berufliche Laufbahn bei der

Jakob Brähler

Hessischer Sozialminister Stefan Grüttner

damaligen Landesversicherungsanstalt Hessen. 1984 übernahm Jakob Brähler die Leitung der Dienststelle Fulda, ehe er fünf Jahre später als Referatsgruppenleiter der Versicherungs- und Rentenabteilung zur Frankfurter Hauptverwaltung wechselte. 1992 wurde Jakob Brähler zum stellvertretenden Leiter der Versicherungs- und Rentenabteilung ernannt, 1998 folgte die Berufung zum Leiter der Verwaltungsabteilung. Ab 2005 trug Jakob Brähler für neun Jahre als stellvertretender Geschäftsführer die Verantwortung für die Abteilungen Versicherungsleistungen und Prüfdienste. Nach der Ernennung zum Ersten Direktor und Geschäftsführer im Februar 2014

wurde er im April 2014 zum Vorsitzenden der Geschäftsführung der Deutschen Rentenversicherung Hessen ernannt.

Jakob Brähler im Kreis der Gäste

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Nachrichten der Deutschen Rentenversicherung Hessen Nr. 1/2016

Über alle beruflichen Stationen hinweg habe sich Jakob Brähler stets als „personifizierte Verlässlichkeit und Kontinuität“ erwiesen und dabei „immer auch die Weiterentwicklung und Modernisierung von Verwaltung im Blick gehabt“, konstatierte der Vorstandsvorsitzende Dr. Stefan Hoehl. Im Namen des Vorstands und der Vertreterversammlung dankte er Herrn Brähler für sein langjähriges Wirken im Dienst der Rentenversicherung und wünschte ihm für den neuen Lebensabschnitt „viele Jahre Glück, Zufriedenheit und vor allen Dingen Gesundheit“. Auch der Hessische Minister für Soziales und Integration Stefan Grüttner würdigte das Engagement Jakob Brählers für den hessischen Rentenversicherungsträger und betonte, Herr Brähler habe durch fachliche Kompetenz und Authentizität zunächst die Landesversicherungsanstalt, dann die Deutsche Rentenversicherung Hessen wesentlich mitgeprägt. Um über so viele Jahre der Rentenversicherung treu zu bleiben, bedürfe es neben einem großen Berufsethos auch viel Herzblut. Durch sein verantwortungsvolles Handeln sei Herr Brähler für viele Führungskräfte der Deutschen Rentenversicherung Hessen zu einem Vorbild geworden, so Staatsminister Grüttner.

Vorstandsvorsitzender der Deutschen Rentenversicherung Hessen Dr. Stefan Hoehl

Der Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund Dr. Axel Reimann äußerte sich anerkennend über die große Expertise Jakob Brählers als Rentenfachmann, die weit über die hessischen Grenzen hinaus geschätzt werde. Herr Brähler habe fast 35 Jahre Meilensteine im Rentenrecht mitbegleitet und mitgestaltet und dadurch Spuren in der Deutschen Rentenversicherung hinterlassen. Darüber hinaus habe sich Jakob Brähler auch durch seinen respektvollen und wertschätzenden Umgang mit seinen Mitmenschen ausgezeichnet. Werner Krempl, Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern und Vorsitzender des Erweiterten Direktoriums der Deutschen Rentenversicherung Bund, wandte sich in einer persönlichen Rede an seinen Kollegen und „Kameraden“ Jakob Brähler. Dieser habe sich am Konferenztisch wie auf dem Fußballplatz stets durch „Besonnenheit, Zurückhaltung, Sachkompetenz und einen klaren Verstand“ ausgezeichnet. Jakob Brähler sei nicht nur einer der Geschäftsführer, „der fundierteste Kenntnisse im Bereich von Versicherung und Rente“ habe, sondern

Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern und Vorsitzender des Erweiterten Direktoriums der Deutschen Rentenversicherung Bund Werner Krempl

auch ein sehr „angenehmer und umgänglicher Mensch“, so Werner Krempl. Der Gesamtpersonalratsvorsitzende Robert Vey würdigte ebenfalls die „von allen geschätzte freundliche Art“ Jakob Brählers. Er berichtete über die stets offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit und bedankte sich im Namen aller Beschäftigten und Personalräte für Herrn Brählers unermüdliche Arbeit im Dienste der Deutschen Rentenversicherung Hessen. Der Geehrte Jakob Brähler zeigte sich sichtlich erfreut über die wohlwollenden Worte, mit denen sein Engagement für die Deutsche Rentenversicherung bedacht wurde. Er bedankte sich bei der Selbstverwaltung und den Mitgliedern der Geschäftsführung für die gute Zusammenarbeit sowie bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren

Jakob Brähler überreicht seiner Nachfolgerin im Amt, Birgit Büttner, eine Standarte mit langer Tradition: Die ehemalige Autostandarte der damaligen LVA Hessen-Nassau

Einsatz und ihre Unterstützung. Herr Brähler versicherte, der Deutschen Rentenversicherung Hessen auch in Zukunft verbunden zu bleiben.

Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund Dr. Axel Reimann mit der Direktorin der Deutschen Rentenversicherung Bund Gundula Roßbach

Nachrichten der Deutschen Rentenversicherung Hessen Nr. 1/2016

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Die Redaktion

Muss ich nun Steuern zahlen? Nach dem Rentenplus im Juli können viele Rentenbezüge erstmalig steuerpflichtig werden Von Anja Leinweber*)

2016 dürfen sich Ruheständler in Hessen über eine höhere Rente freuen. 4,25 Prozent gibt es nach der jährlichen Rentenanpassung im Juli mehr im Geldbeutel. Für einige bedeutet die Erhöhung, dass ihre Renten über dem in Deutschland geltenden Betrag für ein steuer-

Wann wird meine Rente steuerpflichtig? Renten sind grundsätzlich einkommenssteuerpflichtig. Allerdings gilt für gesetzliche Renten: Sie werden nicht voll versteuert. Ob Rentner tatsächlich Steuern zahlen müssen, hängt von den persönlichen Einkommensverhältnissen ab. Relevant ist hierbei unter anderem, ob der steuerpflichtige Teil der Rente zuzüglich weiterer Einkünfte (beispielsweise Betriebsrenten oder Einkünfte aus Kapitalvermögen) den sogenannten Grundfreibetrag überschreitet. 2016 ist das Einkommen alleinstehender Personen steuerpflichtig, wenn es höher ist als 8.652 Euro. Für Verheiratete gilt ein Grundfreibetrag von 17.304 Euro. 2015 lag der Betrag für Alleinstehende bei 8.472 Euro und für Ehepaare bei 16.944 Euro. Genau wie bei Berufstätigen wird bei Rentnern für deren Steuerpflicht das Jahreseinkommen zugrunde gelegt. Wer über dem Grundfreibetrag liegt, ist dazu verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Im Zweifel gibt das zuständige Finanzamt Auskunft darüber, ob eine Steuererklärung zu erstellen ist.

Wie wird meine Rente besteuert? Seit 2005 ist die Besteuerung der Renten im Alterseinkünftegesetz geregelt. Danach sind für Erwerbstätige die Beiträge zur Altersvorsorge steuerfrei, sie können in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Die ausgezahlten Renten werden dann versteuert. *)

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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freies Einkommen liegen und sie deshalb erstmals zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Wie gewonnen, so zerronnen?! Nicht unbedingt. Wenn eine Steuererklärung abgegeben werden muss, werden nicht zwangsläufig auch Steuern fällig.

Prozentsätze zur Berechnung des Rentenfreibetrags Jahr des Rentenbeginns

Besteuerungsanteil in Prozent

Prozentsatz für Rentenfreibetrag

Bis 2005

50

50

2006

52

48

2007

54

46

2008

56

44

2009

58

42

2010

60

40

2011

62

38

2012

64

36

2013

66

34

2014

68

32

2015

70

30

2016

72

28

2017

74

26

2018

76

24

2019

78

22

2020

80

20

2021

81

19

2022

82

18

2023

83

17

2024

84

16

2025

85

15

2026

86

14

2027

87

13

2028

88

12

2029

89

11

2030

90

10

2031

91

9

2032

92

8

2033

93

7

2034

94

6

2035

95

5

2036

96

4

2037

97

3

2038

98

2

2039

99

1

ab 2040

100

0

Nachrichten der Deutschen Rentenversicherung Hessen Nr. 1/2016

Das Gesetz zu dieser sogenannten nachgelagerten Rentenbesteuerung wird erst im Jahr 2040 vollständig umgesetzt sein. Bis dahin ist nur ein Teil der Rente steuerpflichtig. Der Prozentsatz der gesetzlichen Rente, der für die Steuer vom Finanzamt zugrunde gelegt wird, richtet sich nach dem Kalenderjahr des Rentenbeginns. Wer bis einschließlich 2005 in den Ruhestand gegangen ist, muss seine Rente mit 50 Prozent versteuern. Nach 2005 steigt der Prozentsatz des steuerpflichtigen Anteils der Rente in jedem Jahr an. 2015 waren es 70 Prozent. Wer 2016 in Rente geht, muss 72 Prozent versteuern. Ab 2040 wird die Rente in vollem Umfang steuerpflichtig. Der Betrag der Rente, der nicht versteuert werden muss, wird als Eurobetrag festgesetzt. Er wird von der ersten vollen Jahresbruttorente errechnet. Dieser sogenannte Rentenfreibetrag bleibt auch in den Folgejahren unverändert. Wenn durch Rentenanpassungen die Rente steigt, ist immer nur der zu Rentenbeginn festgelegte Betrag steuerfrei. Rentenerhöhungen sind somit in vollem Umfang steuerpflichtig. Oder anders: Steigt die Rente, steigt auch der steuerpflichtige Anteil der Rente. Dadurch kann es passieren, dass der zu versteuernde Teil alleine oder gemeinsam mit anderen Einkünften den geltenden Grundfreibetrag übersteigt.

Muss ich immer Steuern zahlen, wenn meine Rente über dem Grundfreibetrag liegt? Rentner, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, müssen nicht immer auch tatsächlich Steu-

ern zahlen. Genauso wie berufstätige Steuerpflichtige können Rentner in ihrer Steuererklärung bestimmte persönliche Ausgaben angeben und Pauschbeträge nutzen, die das zu versteuernde Einkommen mindern. Hierzu zählen unter anderem Arzt- und Krankenhauskosten sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Kosten für eine Haushaltshilfe sowie Handwerkerleistungen können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. Wer keine weiteren Aufwendungen hat, dem zieht das Finanzamt automatisch den Werbungskostenpauschbetrag (102 Euro) und den Sonderausgabenpauschbetrag (36 Euro) ab.

Wann ist meine Rente steuerfrei? Die Übersicht zur Rentenbesteuerung 2016 vom Bundesministerium für Finanzen liefert konkrete Zahlen: Ein Alleinstehender, der bis einschließlich 2005 in Rente gegangen ist, keine weiteren Einkünfte hat und einen kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von 1,1 Prozent bezahlt, dessen Rente ist nach Abzug von geltend zu machenden Aufwendungen und Pauschbeträgen im Jahr 2016 bis 1.604 Euro monatlich steuerunbelastet. Für Rentenbeginn 2010

wird ein Wert von 1.388 Euro angegeben. Neurentner aus dem vergangenen Jahr können 2016 1.223 Euro im Monat steuerfrei beziehen. Rentner, die sich nicht sicher sind, ob sie bereits für das Jahr 2015 Steuern zahlen müssen, sollten folgende Werte beachten: Für einen alleinstehenden Ruheständler, der bis einschließlich 2005 erstmals Rente bezog, gilt nach Angaben des Bundesfinanzministeri-

ums eine steuerfreie Bruttomonatsrente bis 1.599 Euro (bei einem kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von 0,9 Prozent). Für Rentenbeginn 2010 sind es 1.376 Euro und für Rentenbeginn 2014 1.235 Euro. Diese Zahlen sind als Richtwerte zu verstehen. Die tatsächliche Steuerlast hängt immer von persönlichen Merkmalen ab.

Beispiel: Maren K., die schon im Jahr 2004 Rente erhielt, bekam im Jahr 2005 eine Jahresbruttorente von 12.000 Euro. Hieraus errechnet sich ihr individueller „Rentenfreibetrag“ in Höhe von 6.000 Euro. Im Jahr 2015 beträgt ihre Jahresbruttorente aufgrund der bisherigen Rentenanpassungen 13.277 Euro. Ihr „Rentenfreibetrag“ bleibt trotzdem bei 6.000 Euro. Damit steigt ihr zu versteuerndes Renteneinkommen von 6.000 Euro auf 7.277 Euro. Aufgrund des steuerlichen Grundfreibetrages von 8.472 im Jahr 2015 muss sie trotzdem keine Steuern zahlen, da sie außer ihrer Rente keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte hat.

Deutsche Rentenversicherung Hessen unterstützt Rentner bei der Steuererklärung Damit das Finanzamt den steuerpflichtigen Anteil der gesetzlichen Rente korrekt ermitteln kann, müssen Rentner ihrer Steuererklärung die ausgefüllten Steuervordrucke „Anlage R“ (Renten und andere Leistungen) und „Anlage Vorsorgeaufwand“ beifügen. Hier hilft die Deutsche Rentenversicherung Hessen mit einem besonderen Service. Sie stellt auf Anfrage eine Bescheinigung aus, die den Betrag der gezahlten Rente nennt und erklärt, in welche Zeilen der Vordrucke die Werte eingetragen werden müssen. Die Bescheinigung für das Finanzamt kann am kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung Hessen unter 0800 1000 480 12 angefordert werden. Wer die Bescheinigung einmal beantragt hat, erhält sie fortan jährlich automatisch zugesandt.

Informationen zum Thema „Rente und Steuern“ gibt es in der Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“. Die Broschüre kann kostenlos bestellt werden auf www.deutscherentenversicherung-hessen.de.

Nachrichten der Deutschen Rentenversicherung Hessen Nr. 1/2016

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Die Redaktion

Beratung in Hessen

Rentenversicherung, nehmen Anträge auf und helfen bei der Klärung des Versicherungskontos. Durch Fachinformationen und regelmäßige Schulungen sind sie immer auf dem neuesten Stand.

Von Anja Leinweber*)

Haben Sie Fragen zu Ihrer Rente, Altersvorsorge oder Rehabilitation? Dann sind Sie bei uns richtig. Ob im persönlichen Gespräch, am kostenfreien Servicetelefon oder im Internet – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. In unseren Beratungsstellen und an zahlreichen Sprechtagsorten in ganz Hessen beraten wir Sie kompetent und individuell. Egal, ob Sie in eine Beratungsstelle kommen, einen Versichertenältesten kontaktieren oder unser Servicetelefon nutzen: Unsere Beratung kostet Sie keinen Cent.

Firmenservice

Auskunfts- und Beratungsstellen Die Deutsche Rentenversicherung Hessen bietet einen umfangreichen Service vor Ort und individuelle Beratung. Fachleute helfen bei der Klärung des Versicherungskontos und bei Leistungsanträgen. Außerdem informieren die Experten wegweisend zur staatlich geförderten zusätzlichen Altersvorsorge – und das unabhängig und kostenlos. Unser Beratungsnetz umfasst 10 Auskunfts- und Beratungsstellen und wird in der Region durch 17 Sprechtagsorte ergänzt. *)

Unser Firmenservice berät Arbeitgeber, Betriebs- und Werksärzte, Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen bei allen Fragen rund um die Themen gesunde Beschäftigte, Rente und Altersvorsorge sowie Sozialabgaben. Nähere Infos gibt es kostenlos unter 0800 1000 453.

Versichertenälteste Als „Helfer in der Nachbarschaft“ verstärken 80 Versichertenälteste den Beratungsservice des hessischen Rentenversicherungsträgers in der Region. Sie beantworten Fragen rund um die

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Kostenfreies Servicetelefon: 0800 1000 480 12 Montags bis donnerstags von 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 7:30 Uhr bis 15:00 Uhr beantworten unsere Berater alle Fragen rund um die Rente.

Reha-Servicestellen In den gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation werden behinderte bzw. von Behinderung bedrohte Menschen bürgernah, umfassend und trägerübergreifend beraten. Die Deutsche Rentenversicherung Hessen selbst betreibt hessenweit gemeinsame Servicestellen an sechs Standorten.

Reha-Fachberater Die Reha-Fachberater sind Ansprechpartner für Arbeitgeber und für Beschäftigte. Sie begleiten und überwachen vor Ort die notwendigen Maßnahmen bis zur beruflichen Wiedereingliederung. Bei Bedarf koordinieren sie auch die Zusammenarbeit mit anderen Rehabilitationsträgern.

Vorträge und Seminare Wir bieten eine Reihe von Vorträgen und Seminaren zu allen wichtigen Themen rund um Rente und Altersvorsorge an. Die Teilnahme ist kostenlos. Veranstaltungsorte sind Bad Sooden-Allendorf, Darmstadt, Frankfurt am Main, Gießen, Kassel, Künzell und Wiesbaden.

Starker Service. Starke Firma.

Ihre-vorsorge.de Der Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung:

w Gesundheit Ihrer Beschäftigten stärken w Durchblick bei Renten und Altersvorsorge w Infos zu Sozialabgaben

Information und Beratung – unabhängig und kostenlos

Firmenservice-Telefon: 0800 1000 453 E-Mail: [email protected] Servicezeit: werktags von 9:00 bis 15:00 Uhr

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Nachrichten der Deutschen Rentenversicherung Hessen Nr. 1/2016

Gemeinsam mit den anderen Regionalträgern der gesetzlichen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See bietet die Deutsche Rentenversicherung Hessen unter www.ihre-vorsorge. de Rat und Hilfe auch in Fragen der zusätzlichen Altersvorsorge. Wer eine Frage hat, kann sie im Forum stellen und bekommt sofort eine Antwort von erfahrenen Experten.

Service auf dem Hessentag Der 56. Hessentag findet in diesem Jahr in Herborn im Lahn-Dill-Kreis statt. Auf der Landesausstellung zum Hessentag (In der Auwiese) können sich Interessierte vom 20. bis 29. Mai 2016 von Fachleuten der Deutschen Rentenversicherung Hessen beraten lassen.

Alle Infos auch im Internet:

Am Stand 229 in der Halle 2 gibt es Infos rund um Rente und Rehabilitation. Als besonderen Service erhalten Versicherte unter Angabe ihrer Versicherungsnummer und nach Vorlegen ihres Personalausweises Auskunft über den Stand ihres Versicherungskontos und die aktuelle Rentenhöhe.

Standorte der Deutschen Rentenversicherung Hessen

www.deutsche-rentenversicherunghessen.de: Auf unserer Homepage gibt es alle Infos rund um Rente, Altersvorsorge und Rehabilitation, Adressen von Beratungsstellen und den Versichertenältesten sowie Broschüren zum kostenlosen Bestellen oder zum Download.

Hofgeismar

Kassel

Korbach

Bad Sooden-Allendorf

Eschwege Bad Wildungen Homberg/Efze

Rotenburg

Schwalmstadt

Bad Hersfeld

Marburg

Dillenburg

Alsfeld

Künzell (bei Fulda)

Gießen

Limburg

Idstein

Bad Nauheim Bad Homburg

Schlüchtern Gelnhausen

Königstein Hanau

Bad Schwalbach Wiesbaden

Frankfurt am Main

Hauptverwaltung

Rüsselsheim Darmstadt Bensheim

Dienststellen für Versicherung und Renten Lindenfels

Auskunfts- und Beratungsstellen Servicestellen für Rehabilitation

Heppenheim Erbach

Prüfbezirksstellen Ärztliche Untersuchungsstellen Kliniken Sprechtagsorte

Nachrichten der Deutschen Rentenversicherung Hessen Nr. 1/2016

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Pressemitteilung DRV Bund

Rentenanpassung 2016 Fragen & Antworten

Was ist die Rentenanpassung? Als Rentenanpassung wird die jährliche Erhöhung der Renten bezeichnet. Sie erfolgt zum 1. Juli eines Jahres.

Wer legt die Höhe der Rentenanpassung fest? Die Höhe der Rentenanpassung wird von der Bundesregierung in einer Verordnung festgelegt und bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Sie kann abweichend auch per Gesetz festgelegt werden. Dies war letztmalig 2008 der Fall.

Wie hoch ist die Rentenanpassung 2016? Die Renten steigen zum 1. Juli 2016 in den alten Bundesländern um 4,25 Prozent und in den neuen Bundesländern um 5,95 Prozent. Der aktuelle Rentenwert erhöht sich damit in den alten Bundesländern von 29,21 Euro auf 30,45 Euro. In den neuen Bundesländern steigt der aktuelle Rentenwert (Ost) von 27,05 Euro auf 28,66 Euro. Damit beträgt der aktuelle Rentenwert in den neuen Bundesländern nun 94,1 Prozent des Westwerts (bisher 92,6 Prozent).

Wie hoch waren die Rentenanpassungen seit dem Jahr 2000? Rentenanpassung zum 1. Juli

West in Prozent

Ost in Prozent

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015

0,60 1,91 2,16 1,04 0,54 1,10 2,41 0,99 2,18 0,25 1,67 2,10

0,60 2,11 2,89 1,19 0,54 1,10 3,38 0,99 2,26 3,29 2,53 2,50

Auf welcher Grundlage wird die Höhe der Rentenanpassung festgelegt? Die Berechnung erfolgt auf Basis der Rentenanpassungsformel. Die An-

passung orientiert sich insbesondere an der Entwicklung der Bruttolöhne in Deutschland. Zusätzlich werden die Veränderungen des Beitragssatzes in der Rentenversicherung und die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Beitragszahlern und Rentnern über den sogenannten Nachhaltigkeitsfaktor berücksichtigt. Die prozentuale Rentenanpassung Ost darf nicht kleiner sein als die Anpassung West.

Welche der einzelnen Faktoren wirken sich auf die Rentenanpassung 2016 aus? West

Ost

Für die Rentenanpassung relevante Lohnentwicklung

1,0378

1,0548

Nachhaltigkeitsfaktor

1,0018

1,0018

Beitragssatzfaktor

1,0026

1,0026

Welchen Einfluss hat die Entwicklung der Bruttolöhne auf die Rentenanpassung? Steigen die Löhne und Gehälter, folgen die Renten nach. Verläuft die für die Rentenanpassung maßgebende Lohnentwicklung in Ost und West unterschiedlich, unterscheiden sich auch die Rentenanpassungen. Im Falle einer negativen Lohnentwicklung sind Rentenkürzungen jedoch gesetzlich ausgeschlossen. Sie werden allerdings in Jahren mit positiven Rentenanpassungen nachgeholt. Die für die Rentenanpassung 2016 relevante Lohnsteigerung beträgt 3,78 Prozent in den alten Bundesländern und 5,48 Prozent in den neuen Bundesländern.

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Nachrichten der Deutschen Rentenversicherung Hessen Nr. 1/2016

Wie wirkt sich die Generalrevision der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen auf die Rentenanpassung 2016 aus? Die vom Statistischen Bundesamt in Bezug auf die Beschäftigtenstatistik vorgenommene Generalrevision der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen aus dem Jahr 2014 hat zu einer Dämpfung der Rentenanpassung 2015 geführt. Dieser Effekt wird bei der Rentenanpassung 2016 wieder ausgeglichen und führt zu einer Steigerung um rund einen Prozentpunkt.

Welchen Effekt hat der Nachhaltigkeitsfaktor auf die Rentenanpassung? Durch den Nachhaltigkeitsfaktor werden Veränderungen im zahlenmäßigen Verhältnis von Rentenbeziehern zu Beitragszahlern berücksichtigt. Nimmt die Zahl der Beitragszahler im Vergleich zur Zahl der Rentner ab, wirkt sich dies bei der Rentenanpassung dämpfend aus. Verändert sich das Verhältnis zugunsten der Beitragszahler, wirkt dies positiv bei der Rentenanpassung. In diesem Jahr wirkt sich der Nachhaltigkeitsfaktor leicht positiv aus, wodurch sich die Rentenanpassung um knapp 0,2 Prozent erhöht.

Welchen Einfluss hat die Veränderung des Beitragssatzes auf die Rentenanpassung? Maßgebend ist hier die Entwicklung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung vom vorvergangenen Jahr zum vergangenen Jahr. In diesem Jahr wird sich die Absenkung des Beitragssatzes von 2014 auf 2015 von 18,9 auf 18,7 Prozent positiv auswirken. Hierdurch wird die Anpassung um knapp 0,3 Prozent erhöht.

Wie wirkt sich die Rentenanpassung 2016 bei einer Rentenhöhe von 1.000 Euro aus? Eine monatliche Rente von 1.000 Euro erhöht sich durch die Rentenanpassung 2016 um 42,50 Euro in den alten Bundesländern und um 59,50 Euro in den neuen Bundesländern.

Fragen zu Reha und Rente? Wir stehen auf Messen Rede und Antwort. w Wie hoch ist meine Rente? w Arbeiten und Rente – darf ich das? w Die richtige Altersvorsorge – worauf muss ich achten? in er Term t s h c ä ser n

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Jetzt will ich´s wissen Kostenlose Vorträge und Seminare der Deutschen Rentenversicherung Hessen

Wie genau wird meine Rente berechnet? Das hängt mit dem Einkommen zusammen, klar. Aber wie wirken sich Ausbildungszeiten aus? Wie eine Babypause? Und was passiert, wenn ich meinen Job nicht mehr ausüben kann? Unter welchen Voraussetzungen muss ich als Rentner Steuern zahlen? Die Deutsche Rentenversicherung Hessen gibt Antwort auf diese

Vorträge

Fragen. Sie bietet eine Reihe von Vorträgen und Seminaren zu allen wichtigen Themen rund um Rente und Altersvorsorge an. Die Teilnahme ist kostenlos. Die nächsten Veranstaltungen finden Sie gleich hier: Einfach die Themen auswählen und die Anmeldung nicht vergessen! Im Kasten „Veranstaltungsorte“ finden Sie alle Hinweise zur Kontaktaufnahme.

Beginn jeweils 16:30 Uhr; Vortragsdauer etwa zwei Stunden.

Arbeitslos? Auswirkungen auf die Rente w Was bringt die Meldung bei der Agentur für Arbeit? w Was muss ich bei Sperrzeiten, Ruhenszeiten und Altersteilzeit beachten? w Altersteilzeit w Ab wann kann ich eine Rente beziehen? Termine Frankfurt

11.05.2016

Rente & Steuern – was muss ich wissen?

Jeder Monat zählt! Bausteine für meine Rente w Was sagen mir Rentenin- formation und Versicherungsverlauf?

w Wer ist als Rentner steuer pflichtig?

Meine Altersvorsorge – was habe ich schon, was brauche ich noch?

w Darstellen von Musterfällen mit Freibeträgen

w Risikoabsicherung – Invalidität, Alter, Tod

Termin Frankfurt

w Gesetzliche, betriebliche und private Absicherung im Überblick

w Zählen neben Beitragszeiten auch Zeiten der Ausbildung, der Krankheit, der Pflege, der Arbeitslosigkeit und der Kindererziehung ...? w Wie kann ich fehlende Zeiten nachweisen? Termin Bad Sooden-Allendorf 18.05.2016

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Nachrichten der Deutschen Rentenversicherung Hessen Nr. 1/2016

31.05.2016

w Der Staat hilft mit: „Riester“, „Rürup“...

Termin Gießen 10.05.2016

Aktuelles aus der Deutschen Rentenversicherung w Informationen aus Gesetzgebung und Rechtsprechung Termin Darmstadt

09.06.2016

Altersrenten – Wer? Wann? Wie(viel)? w Wer kann Rente wegen Alters beanspruchen? w Wann sind die Voraussetzungen erfüllt? w Wie, wo und wann kann die Rente beantragt werden? w Ergeben sich für mich Renten abschläge? Termine Frankfurt 18.05.2016 Bad Sooden-Allendorf 15.06.2016

Altersvorsorge – Ihre Zukunft jetzt sicher planen Hierbei handelt es sich um drei getrennte Vortragsveranstaltungen, bei denen die Teilnehmer selber entscheiden können, wie tief sie in das Thema einsteigen wollen. Die drei Vorträge bauen aufeinander auf, können jedoch auch einzeln besucht werden. Dauer ca. zwei Stunden. w Modul 1: Drei Säulen der Altersvorsorge, Vorsorgebedarf

und Absicherung Erläuterung der Grundbegriffe der Altersvorsorge und Informationen zur Ermittlung des Bedarfs und der Planung der eigenen Altersvorsorge. w Modul 2: Riester: Wer, was und wieviel wird gefördert?

Erläuterung der vielfältigen Riesterprodukte und der Förderung durch den Staat.

w Modul 3: Betriebs- und Basis-/Rürup-Rente

Erläuterungen zur Förderung weiterer Produkte und Gegenüberstellung aller Fördermöglichkeiten Termine



Frankfurt 01.06.2016 08.06.2016 15.06.2016

Wiesbaden 09.06.2016 16.06.2016 23.06.2016

Beginn 16:30 Uhr

Beginn 16:30 Uhr

Seminar Rentenkurs für Fortgeschrittene w Rentenberechnung verstehen und nachvollziehen (Eine vorherige Teilnahme am Seminar für Einsteiger ist empfehlenswert.) Beginn 16:30 Uhr. Dauer etwa zwei Stunden. Das Seminar umfasst vier Veranstaltungen. Termine Gießen 08.06.2016 15.06.2016 22.06.2016 29.06.2016

Hier können Sie sich anmelden: Veranstaltungsorte der Deutschen Rentenversicherung Hessen

Bad Sooden-Allendorf, Am Haintor 7 E-Mail: [email protected] Tel.: 05651 2289110, Fax: 05651 2289116 Darmstadt, Wilhelminenstraße 34 E-Mail: [email protected] Tel.: 06151 4938668, Fax: 06151 13063190 Frankfurt, Zeil 53 E-Mail: [email protected] Tel.: 069 29998444, Fax: 069 29998190 Gießen, Leihgesterner Weg 35 E-Mail: [email protected] Tel.: 0641 9729444, Fax: 0641 9729190 Kassel, Friedrich-Ebert-Straße 25 E-Mail: [email protected] Tel.: 0561 7890225, Fax: 0561 7890190 Wiesbaden, Marktstraße 10 E-Mail: [email protected] Tel.: 0611 23608300, Fax: 0611 157559190

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Amtliche Bekanntmachungen Satzungsänderung der Deutschen Rentenversicherung Hessen Zuständig in personalrechtlichen Angelegenheiten sind bei der Deutschen Rentenversicherung Hessen sowohl der Vorstand als auch die Geschäftsführung. Die in der Satzung der DRV Hessen festgelegten Kompetenzen wurden neu geordnet. Der Vorstand ist nun mehr für Personalentscheidungen grundsätzlicher und dauerhafter Natur verantwortlich, während die Geschäftsführung überwiegend über die Anrechnung und Anerkennung von Zeiten und Qualifikationen bei Beamten entscheidet. Konkret hat die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Hessen in ihrer Sitzung am 11. Dezember 2015 folgende Änderung der Satzung der Deutschen Rentenversicherung Hessen beschlossen: 1. § 10 Abs. 2 der Satzung für die Deutsche Rentenversicherung Hessen wird wie folgt neu gefasst:

§10 Aufgaben der Vorstandes (2) … 18. Beschlussfassung über a) die Ernennung, Versetzung, Entlassung und Versetzung in den Ruhestand von Beamten des höheren Dienstes ab Besoldungsgruppe A 13 (h.D.) Hessisches Besoldungsgesetz, b) die Einstellung, dauerhafte Übertragung einer auszuübenden Tätigkeit, Versetzung, Personalgestellung, Kündigung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses im gegenseitigen Einvernehmen von Arbeitnehmern ab Entgeltgruppe EG 13 (h.D.) bzw. EG I TV-TgDRV. c) – entfällt – 2. § 19 Abs. 2 der Satzung für die Deutsche Rentenversicherung Hessen wird wie folgt neu gefasst: §19 Führung der Geschäfte (2) … 2. folgende personalrechtliche Maßnahmen:

gung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses im gegenseitigen Einvernehmen von Arbeitnehmern bis Entgeltgruppe EG 13 (g.D.) TV-TgDRV, c) die Abordnung und Zuweisung von Beamten und Arbeitnehmern, d) die Einstellung, Kündigung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses im gegenseitigen Einvernehmen der in § 10 Abs. 2 Nr. 18 b) bezeichneten Arbeitnehmer, die befristet (bis zu sechs Monaten) beschäftigt werden, e) die Anerkennung von förderlichen Zeiten und von zusätzlichen Qualifikationen in besonderen Einzelfällen (insbesondere zur Deckung des Personalbedarfs) nach § 29 Abs. 1 Sätze 2 und 6 des Hessischen Besoldungsgesetzes (HBesG) bei der Festsetzung der Stufe des Grundgehalts, f) die Anrechnung von Zeiten auf die laufbahnrechtliche Probezeit nach § 9 Abs. 4 Satz 4 der Hessischen Laufbahnverordnung (HLVO), g) die Rückforderung bzw. der Verzicht auf die Rückforderung von Anwärterbezügen nach § 58 Abs. 3 des Hessischen Besoldungsgesetzes (HBesG).

a) die Ernennung, Versetzung, Entlassung und Versetzung in den Ruhestand von Beamten bis Besoldungsgruppe A 13 (g.D.) Hessisches Besoldungsgesetz,

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat mit Schreiben vom 18. Dezember 2015 (Az.: IV1A54f2500-0001/2015/001) die Änderung genehmigt, die damit gemäß § 35 der Satzung in Kraft getreten ist.

b) die Einstellung, dauerhafte Übertragung einer auszuübenden Tätigkeit, Versetzung, Personalgestellung, Kündi-

Frankfurt am Main, den 4. Januar 2016 Deutsche Rentenversicherung Hessen

Änderung der Entschädigungsregelung für die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane und Vertrauenspersonen bei der Deutschen Rentenversicherung Hessen Die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Hessen hat in ihrer Sitzung am 11. Dezember 2015 folgende Änderung der Entschädigungsregelung für die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane und Vertrauenspersonen bei der Deutschen Rentenversicherung Hessen beschlossen: Ziffer 3 der Entschädigungsregelung für die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane und Vertrauenspersonen bei der Deutschen Rentenversicherung Hessen wird wie folgt gefasst:

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3. Aufwandsentschädigungen 3.1 Pauschbetrag für den Zeitaufwand bei Sitzungen 3.1.1 Den Mitgliedern der Organe wird für jeden Kalendertag einer Sitzung ein Pauschbetrag für Zeitaufwand in Höhe von 70,00 Euro gewährt. … 3.2 Pauschbeträge für den Zeitaufwand und für bare Auslagen für Tätigkeiten außerhalb von Sitzungen 3.2.1 Für ihre Tätigkeit außerhalb der Sitzungen erhalten die Vorsitzenden und stell- vertretenden Vorsitzenden der Organe folgende monatliche Pauschbeträge: zur Abgeltung des zur Abgeltung der Zeitaufwandes baren Auslagen Vorsitzender des Vorstands 560,00 Euro 74,00 Euro stv. Vorsitzender des Vorstands 420,00 Euro 55,50 Euro Vorsitzender der Vertreterversammlung 140,00 Euro 37,00 Euro stv. Vorsitzender der Vertreterversammlung 105,00 Euro 27,75 Euro Das Hessische Sozialministerium hat die Änderung mit Schreiben vom 18. Dezember 2015, Az.: IV1A-54a1000 – 0001/2010/009, genehmigt. Sie ist mit Wirkung zum 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Frankfurt am Main, den 4. Januar 2016 Deutsche Rentenversicherung Hessen

Nachträge und Ergänzungen BEEG Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, Kommentar, herausgegeben von Bernd Wiegand. Bearbeitet von Prof. Dr. Eberhard Jung und Bernd Wiegand. Loseblattwerk, 17. Ergänzungslieferung, Stand Dezember 2015, Erich Schmidt Verlag GmbH & Co., 10785 Berlin Dokumentation zum Bundesdatenschutzgesetz, herausgegeben von Prof. Dr. Simitis, Dr. U. Dammann, Dr. O. Mallmann, Dr. H. Geiger und Dr. S. Walz, bis einschließlich 62. Ergänzungslieferung, Stand: November 2015, Nomos-Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, 76530 Baden-Baden Sozialgesetzbuch SGB VI – Gesetzliche Rentenversicherung - Kommentar, Hauck/Nofz, Loseblatt-Kommentar bis einschließlich Lieferung 5/15, 6/15 u. 1/16 (Stand November u. Dezember 2015 sowie Februar 2016), Erich Schmidt Verlag, 10724 Berlin Sozialgesetzbuch SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, von Hauck/Noftz, Kommentar von Peter Masuch, Bernd Götze, Jürgen Griebeling, Dr. Dagmar Oppermann, Dr. Egbert Schneider, Claudia Schröder, Dr. Bernd Schütze und Rainer Seidel; Loseblattkommentar einschließlich 28. Lieferung (Stand: November 2015); DIN A5, Erich Schmidt Verlag, 10724 Berlin

gensgesetzes und Alterseinkünftegesetzes, zum Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz, zum Fünften Vermögensbildungsgesetz, zum Wohnungsbau-Prämiengesetz und zu Vermögensbeteiligungen, herausgegeben von Dr. Heinz-Gerd Horlemann, zuvor bearbeitet von Willy Gérard †, und Helmut Göbel; Ergänzungslieferung 6/15; Stand: Dezember 2015, Erich Schmidt Verlag GmbH & Co., 10785 Berlin

Bücher STRUKTURWANDEL IN HESSEN GESTALTEN, von Liv Didzinger, Kai EickerWolf (HG.). © Büchner-Verlag, Darmstadt 2016. 289 S., 13,3 x 20,5 cm, kartoniert. ISBN 978-3-941310-47-6; 37,90 Euro Herausforderungen in Industrie und Dienstleistungen. Mit einem Vorwort von Gabriele Kailing, Vorsitzende des DGB-Bezirks Hessen-Tühringen und stv. Vorstandsvorsitzende der DRV Hessen Der tiefgreifende Wandel von Industrie- und Dienstleistungssektor setzt die Beschäftigten in Deutschland zusehends unter Druck. Dabei stellt sich immer wieder die Frage, wie eine zukunftsfähige Dienstleistungs- und Industriepolitik aussehen sollte, die notwendige Innovationen mit Nachhaltigkeit, fairen Löhnen, sozialen Beschäftigungsbedingungen und Mitbestimmung in Einklang bringt. Dieses Buch widmet sich diesen schon jetzt ganz akuten Herausforderungen in Hessen. In Beiträgen über Industrie 4.0, die Energie- und Verkehrswende, die Veränderungen der personenbezogenen Dienstleistungen in Pflege, Gesundheit und Bildung sowie die Schaffung von sozialem Wohnraum werden darüber hinaus konkrete Handlungsempfehlungen für die Landespolitik entwickelt.

Am 1. Dezember 2015 verstarb im Alter von 77 Jahren

Peter Lindscheid Er war über 40 Jahre ehrenamtlich als Versichertenältester der Deutschen Rentenversicherung Hessen tätig. Wir werden dem Verstorbenen ein ehrendes Andenken bewahren. Für die Vertreterversammlung Gerd Brücker (Vorsitzender)

Für den Vorstand Dr. Stefan Hoehl (Vorsitzender)

Für die Geschäftsführung Birgit Büttner (Vorsitzende)

Staatliche Förderung der Altersvorsorge und Vermögensbildung, Kommentar zu den einschlägigen Regelungen des Altersvermö-

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Deutsche Rentenversicherung Hessen - Städelstraße 28 60596 Frankfurt am Main Postvertriebsstück - D 5063 - Gebühr bezahlt

www.arztsein-menschsein.de Das neue Online-Portal für Ihre berufliche Perspektive im Sozialmedizinischen Dienst oder in den Rehabilitationskliniken Ärztliche Mitarbeiterin / Ärztlicher Mitarbeiter in Frankfurt am Main Die Deutsche Rentenversicherung Hessen sucht für ihren Sozialmedizinischen Dienst mit Dienstort in Frankfurt am Main zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine ärztliche Mitarbeiterin / einen ärztlichen Mitarbeiter in Voll- und Teilzeit (19,5 Stunden/Woche).

Assistenzärztin/Assistenzarzt Eleonoren-Klinik, Lindenfels-Winterkasten Die Deutsche Rentenversicherung Hessen sucht für ihre Klinik in Lindenfels-Winterkasten zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/eine Assistenzärztin / einen Assistenzarzt in Vollzeit.

Fachärztin/Facharzt Klinik am Park, Bad Schwalbach Die Deutsche Rentenversicherung Hessen sucht für ihre Klinik in Bad Schwalbach zur Besetzung einer Oberarztstelle zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Fachärztin / einen Facharzt in Vollzeit.

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