Bezirksamt Pankow von Berlin Einreicher: Leiter der Abteilung Stadtentwicklung

BESCHLUSS Bezirksamt Pankow von Berlin

Beschlussgegenstand:

Benennung von 7 Privatwegen in der Anlage Buchholz im Ortsteil Französisch Buchholz

Beschluss-Nr.:

VII-1173/2015

Anzahl der Ausfertigungen: 8

Beschluss-T.:

10.03.2015

Verteiler: - Bezirksbürgermeister - Mitglieder des Bezirksamtes (4x) - Leiter des Rechtsamtes - Leiter des Steuerungsdienstes - Büro des Bezirksbürgermeisters

Das Bezirksamt beschließt: I.

In der Anlage Buchholz, Ortsteil Französisch Buchholz, Anschrift: Cevennenstraße 33, Schönhauser Straße 63, in 13127 Berlin, werden 7 Privatwege wie folgt benannt. Die Lage der Wege ist auf dem beiliegenden Lageplan dargestellt. 1. Fliederblütenweg 2. Mirabellenblütenweg 3. Apfelblütenweg 4. Pflaumenblütenweg 5. Birnenblütenweg 6. Veilenblütenweg 7. Pfirsichblütenweg

II.

Die aus der Anlage ersichtliche Vorlage ist der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben.

Matthias Köhne Bezirksbürgermeister

Bezirksamt Pankow von Berlin

An die Bezirksverordnetenversammlung

10.03.2015

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Betr.: Benennung von 7 Privatwegen in der Anlage Buchholz im Ortsteil Französisch Buchholz

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 10.03.2015 folgenden Beschluss gefasst: In der Anlage Buchholz, Ortsteil Französisch Buchholz, Anschrift: Cevennenstraße 33, Schönhauser Straße 63, in 13127 Berlin, werden 7 Privatwege wie folgt benannt. Die Lage der Wege ist auf dem beiliegenden Lageplan dargestellt. 1. Fliederblütenweg 2. Mirabellenblütenweg 3. Apfelblütenweg 4. Pflaumenblütenweg 5. Birnenblütenweg 6. Veilchenblütenweg 7. Pfirsichblütenweg Begründung Die Benennungsabsicht für die 7 Privatwege in der Anlage Buchholz wurde der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG als Vorlage zur Kenntnisnahme übergeben. Die Vorlage wurde am 14.01.2015 in der 28. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung ohne Aussprache zur Kenntnis genommen. Die Benennung der 7 Privatwege erfolgt auf Antrag einer Interessengemeinschaft von Privateigentümern der Anlage Buchholz. Die Interessengemeinschaft besteht aus der überwiegenden Mehrheit von Eigentümern der Anlage Buchholz. Für Flurstücke von Privatwegen, welche sich nicht im Eigentum der anliegenden Eigentümer befinden, liegt zusätzlich die Zustimmung der Eigentümer zur Benennung vor. Diese Eigentümer sind der ehemalige Bauträger, die Christburk Haus- und Grundbesitz GmbH und die Niederbarnimer Eisenbahn AG.

2 Die Benennungen sind zur Sicherstellung ausreichender Orientierungsmöglichkeiten im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) dringend notwendig. Erst auf der Grundlage der amtlichen Wegebenennung kann eine Grundstücksnummer für ein Grundstück bzw. eine Parzelle festgesetzt werden. Sämtliche Grundstücke bzw. Parzellen in der Anlage Buchholz haben derzeit keine eigene Gebäudeadresse. Sie werden bisher über die Cevennenstraße 33 / Schönhauser 63 + interne Wegebezeichnung + Parzellennummer bezeichnet. Die verwendete Bezeichnung stellt keine offizielle Adresse dar. Sie kann aus diesem Grund in kein System von Feuerwehr, Polizei, Leitungsbetrieben, Navigationssystemen etc. eingegeben werden. Dies führt zu Orientierungsproblemen in der Örtlichkeit. Ein zügiges Auffinden einzelner Parzellen bzw. Grundstücke, beispielsweise bei Rettungseinsätzen der Polizei und Feuerwehr, ist somit gegenwärtig nicht sichergestellt. Eine vollständige Nummerierung der Grundstücke bzw. Parzellen in der Anlage Buchholz ist auf Grund nicht ausreichender Nummernvorräte auch unter Verwendung aller zulässigen Buchstabenzusätze über die angrenzenden öffentlichen Straßen nicht möglich und begründet deshalb die Benennung der 7 Privatwege innerhalb der Anlage Buchholz. Darüber hinaus bereitet gegenwärtig die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, im Rahmen der bundesweiten Einführung, die Einführung des Programmsystems ALKIS in das Liegenschaftskataster vor. Dieses beinhaltet die Verbindung des Automatisierten Liegenschaftsbuchs (ALB) mit der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK). Dafür ist es unbedingt notwendig, dass die Grundstücke über eine „Georeferenzierte Gebäudeadresse“ im ALKIS erfasst werden. Voraussetzung für diese Gebäudeadresse ist ein vorhandener Straßenname einschließlich einer festgesetzten Grundstücksnummer (Hausnummer). Daran fehlt es bisher in der Anlage Buchholz. Die Eigentümer haben für die Benennung der Privatwege Blütennamen eingereicht. Die Abfrage bei den übrigen Straßen- und Grünflächenämtern Berlins und beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg hat ergeben, dass für die vorgeschlagenen Wegenamen keine gleichen Benennungsabsichten bestehen sowie gleiche oder gleichlautende Straßenbezeichnungen in Berlin nicht vorhanden sind. Das Benennungsverfahren wird entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz durchgeführt.

Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine

3

Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt

Anlage Benennungsplan

Matthias Köhne Bezirksbürgermeister

Jens-Holger Kirchner Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung