Bezirksamt Pankow von Berlin Einreicher: Leiter der Abteilung Stadtentwicklung

BESCHLUSS Bezirksamt Pankow von Berlin

Beschlussgegenstand:

Elektrofahrzeuge im Bezirksamt

Beschluss-Nr.:

VII-0916/2014

Anzahl der Ausfertigungen: 14

Beschluss-T.:

17.06.2014

Verteiler: - Bezirksbürgermeister - Mitglieder des Bezirksamtes (4x) - Leiter des Rechtsamtes - Leiter des Steuerungsdienstes - Vorsteherin der der BVV - Fraktionen der BVV (5x) - Büro des Bezirksbürgermeisters

Das Bezirksamt beschließt:

Die aus der Anlage ersichtliche Vorlage ist der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben.

Matthias Köhne Bezirksbürgermeister

Bezirksamt Pankow von Berlin

An die Bezirksverordnetenversammlung

.06.2014

Drucksache-Nr.: In Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0209

Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Elektrofahrzeuge im Bezirk Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 9. Sitzung am 26.09.2012 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr.: VII-0209 „Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, zu prüfen, welche Fahrzeuge im Fuhrpark des Bezirks mittelfristig durch Elektrofahrzeuge ersetzt werden können und welche Kosten für Anschaffung/ Leasing und Unterhalt hierfür entstehen würden. Diese Kosten sollen den aktuellen Kosten für die mit Otto- oder Dieselmotoren angetriebenen Fahrzeuge gegenübergestellt werden. Im Rahmen der Prüfung sollen die Auswirkungen der erfolgreichen Bewerbung Berlins für das Programm des Bundes „Schaufenster Elektromobilität“ berücksichtigt werden. Dabei sind auch Modelle wie „Car-Pooling“ zu berücksichtigen.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: 1. Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, zu prüfen, welche Fahrzeuge im Fuhrpark des Bezirks mittelfristig durch Elektrofahrzeuge ersetzt werden können und welche Kosten für Anschaffung/ Leasing und Unterhalt hierfür entstehen würden. Nach Abfrage des zentralen Werkhofes des Bezirkes, kommen nur einige Bereiche in Frage bei denen nach heutigen Gesichtspunkten Elektro-Mobile genutzt werden können. In folgenden Dienststellen kommen Fahrzeuge zum Einsatz, für die teilweise Elektrofahrzeuge eingesetzt werden können.

Dienststelle Ord AOD Ord SVB Ord VetLeb Jug Schule, Sport

Anzahl Fahrzeuge PKW Parkraumbewirtschaftung 1 Straßenverkehrsbehörde 1 Verbraucherschutz 1 Materialtransport Materialtransport

Einsatzzweck

Transporter

1 1

2 UmNat Vermessungsamt

Kontrolle im Außendienst Gerätetransport Transporte auf FriedhöSGA/ Friedhof fen Baumkontrolle, SpielSGA/ Unterhaltung platzkontrolle, Kontrollen im Außendienst Bezirk Pankow

gesamt

1 1 2 6

2

12 Fahrzeuge (PKW)

5 Fahrzeuge (Transporter)

2. Diese Kosten sollen den aktuellen Kosten für die mit Otto- oder Dieselmotoren angetriebenen Fahrzeuge gegenüber gestellt werden. In der nachstehenden Kostenschätzung sind folgende Inhalte berücksichtigt: -

Anschaffung/ Leasingrate, PKW (Fahrzeugklasse VW-Polo) Kraftstoffverbrauch / Strom Kfz-Steuer Reparaturkosten bei einer Nutzungsdauer von 96 Monaten lt. Anlagenbuchhaltung Miete der Batterien (Elektrofahrzeuge) Laufleistung von 8.000 Km pro Jahr Nutzung täglich 2 Stunden, 4 Tage pro Woche, 20 Tage im Monat Fahrzeug PKW

Ø Kosten jährlich

Ø Kosten in 8 Jahren

Kauf (Otto-/ Diesel) (1)

1.698,00 €

13.584,00 €

Leasing (Otto-/ Diesel) (1)

2.670,00 €

21.364,00 €

Kauf Elektrofahrzeug (2)

4.746,00 €

37.968,00 €

Leasing Elektrofahrzeug (2)

5.679,00 €

45.432,00 €

Nutzung Car-Sharing (3)

ab 2.880,00 €

23.040,00 €

Nutzung Car-Sharing (4)

ab 35.712,00 €

285.696,00 €

(1) – Modell VW-Polo (2) – Modell Nissan Leaf (3) - DB-Carsharing e-Flinkster (ab 1,50 €/ Std.) (4) - BMW Drive Now (E-Fahrzeug ab 0,31 €/min) Aus wirtschaftlichen Gründen werden die Fahrzeuge des Bezirkes gekauft. Die Beschaffung neuer Fahrzeuge ist aus dem laufenden Unterhalt nur unzureichend möglich. Die Anzahl der Fahrzeuge ist nicht immer ausreichend, sodass einige Mitarbeiter regelmäßig auf ihre Privatfahrzeuge zurückgreifen. Transporter mit Elektroantrieb sind in der Regel aufgrund der schweren Batterien in ihrer Nutzlast deutlich reduziert und benötigen je nach Ladesystem entweder spezielle Schnell-Ladesäulen (400V) oder über haushaltsübliche Steckdosen-Ladestationen eine Ladezeit von 6-8 Stunden. Elektro-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur können nur im Rahmen einer Mittelzuweisung der Investitionsplanung durch den Bezirk angeschafft und unterhalten werden.

3

Leasingraten werden haushaltswirksam aus den Zuweisungen für Unterhalt gebucht, Fahrzeug-Kauf wird aus Investitionsmitteln getätigt.

3. Im Rahmen der Prüfung sollen die Auswirkungen der erfolgreichen Bewerbung Berlins für das Programm des Bundes „Schaufenster Elektromobilität“ berücksichtigt werden. Dabei sind auch Modelle wie „Car-Pooling“ zu berücksichtigen. Die Verteilung von öffentlichen Car-Sharing-Stützpunkten verschiedener Anbieter konzentrieren sich derzeit vorwiegend auf den Innenstadtbereich innerhalb des SBahnrings, d. h. zur Zeit ist hauptsächlich das Gebiet des Ortsteils Prenzlauer Berg gut mit Stationen abgedeckt. Alle übrigen Ortsteile des Bezirks Pankow sind kaum versorgt. Im Rahmen der bisher angebotenen Car-Sharing-Modelle, wie z. B. das FahrzeugPooling, liegen derzeitig nicht die Voraussetzungen vor, um dieses Angebot an den einzelnen Dienststellen einrichten und nutzen zu können. Benötigt wird eine ausreichende Zahl an Stellplätzen mit Ladestation für zusätzliche Pool-Fahrzeuge pro Dienststelle. Eine Zugangsmöglichkeit für Ausleihe und Rückgabe vor und nach den Dienstzeiten muss gegeben sein. Eine zentrale Buchungsmöglichkeit für Fahrzeuge muss eingerichtet werden, wobei angemeldete Fahrten ein Mindestbestand an Fahrzeugen für Havarie-Einsätze und der Ladezustand der Fahrzeuge koordiniert werden muss. Die planmäßigen Einsätze der Fahrzeuge erstrecken sich auf die tägliche Dienstzeit zwischen 8.00 bis 16.00 Uhr. Fahrzeuge des AOD sind in der Regel an 6 Tagen von 6-22 Uhr im Einsatz, im Bereich Parkraumbewirtschaftung von 9-24 Uhr. Darüber hinaus benötigt jede einzelne Dienststelle ein Fahrzeug, um auf eventuelle HavarieEinsätze und um kurzfristig auf Anrufe reagieren zu können, z. B. bei Unfällen und Schäden an Bäumen, Anforderung durch einen Polizeiabschnitt bei Verkehrsunfällen, Unfallgefahren an und auf Spielplätzen u. a.. Alle aufgeführten Fahrzeuge sind „Einsatzfahrzeuge“, die zu jeder Zeit bereit stehen müssen. Das Bezirksamt regt an, eine Mobilitätsstudie einschließlich projektbegleitender Evaluierung in Auftrag zu geben, die einen möglichen Einsatz von Fahrzeugen mit Erdgas-, Hybrid- und Elektroantrieb im Bezirksamt untersucht. Dazu könnten neben PKW auch Nutzfahrzeuge, Fahrräder und Motorroller gehören.

Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine

4 Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt

Matthias Köhne Bezirksbürgermeister

Jens-Holger Kirchner Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung