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Nr. 14/2013 ausgegeben am: 26.04.2013
INHALT
SEITE
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Hagen Endgültige Einziehung des Verbindungsweges zwischen der Schleipenbergstraße und dem Verbindungsweg zwischen Haardtstraße und Schmittauer Straße
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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Hagen Nachtrag zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 31. Mai 2011 zwischen der Stadt Hagen, vertreten durch den Oberbürgermeister, Rathausstraße 13, 58095 Hagen und der Stadt Dortmund, vertreten durch den Oberbürgermeister, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Hagen Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Stadt Hagen vom 07.12.2012
47
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Hagen Verschiebung der Abfuhr von Restmüll und Altpapier und der Abholung der Gelben Säcke wg. 1. Mai
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Öffentliche Ausschreibung des Wirtschaftsbetriebs Hagen (WBH) -Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen Kanalerneuerung Piepenstockstraße
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Bekanntmachung des Wirtschaftsbetriebs Hagen (WBH) -Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen Einziehung von Erd- und Urnenwahlgrabstätten (Grabstätten) auf den kommunalen Friedhöfen in Hagen
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Bekanntmachung Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl des 18. Deutschen Bundestages am 22. September 2013 für den Wahlkreis 138 Hagen – Ennepe-Ruhr-Kreis I
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Herausgeber: Stadt Hagen - Der Oberbürgermeister Redaktion: Fachbereich des Oberbürgermeisters, Rathausstraße 13, 58095 Hagen, Telefon 02331/2073508, Fax 02331/2072401. (v.i.S.d.P. Thomas Bleicher) Erscheinungsweise: Nach Bedarf, freitags. Bezug: Das Amtsblatt wird kostenlos im Rathaus I, Haupteingang, Rathausstraße 11, 58095 Hagen, ausgelegt und im Internet unter www.hagen.de veröffentlicht. Ein Bezug im Abonnement ist möglich (30,--€/jährlich). Der Versand erfolgt auf dem Postweg oder als PDF-Datei per E-Mail. Vertrieb: Eberhard Gerken, Telefon 02331/2073508 und E-Mail:
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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG der Stadt Hagen Endgültige Einziehung des Verbindungsweges zwischen der Schleipenbergstraße und dem Verbindungsweg zwischen Haardtstraße und Schmittauer Straße Die Bezirksvertretung Hohenlimburg hat in ihrer Sitzung am 10.04.2013 gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.September 1995 (GV NRW S. 1028/SGV NRW 91) aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohles und wegen Wegfall des Verkehrsbedürfnisses die endgültige Einziehung des Verbindungsweges zwischen der Schleipenbergstraße und dem Verbindungsweg zwischen Haardtstraße und Schmittauer Straße beschlossen. Die Fläche umfasst einen Teil des Grundstücks Gemarkung Hohenlimburg, Flur 28, Flurstück 11 mit einer Größe von ca. 74 qm. Der dem Beschluss zugrundeliegende Lageplan kann vom Tage der Bekanntmachung an beim Oberbürgermeister der Stadt Hagen, Fachbereich Bauverwaltung und Wohnen, Rathaus I, Zimmer B 434, Rathausstr. 11, 58042 Hagen, während der Sprechzeiten (montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, montags und donnerstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr) eingesehen werden. Auf den dieser Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan wird im Übrigen verwiesen.
Falls die Frist durch das Verschulden eines Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden der Vollmachtsgeberin oder dem Vollmachtsgeber zugerechnet werden. Hinweis: Weiterführende Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie auf der Homepage des Verwaltungsgerichts Arnsberg. Hagen, 18.04.2013 STADT HAGEN als Straßenbaubehörde Jörg Dehm (Oberbürgermeister) ■ ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG der Stadt Hagen Nachtrag zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 31. Mai 2011 zwischen der Stadt Hagen, vertreten durch den Oberbürgermeister, Rathausstraße 13, 58095 Hagen und der Stadt Dortmund, vertreten durch den Oberbürgermeister, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund Die Bezirksregierung Arnsberg hat den Nachtrag zur öffentlich – rechtlichen Vereinbarung über die Übertragung der Aufgaben nach der Beihilfeverordnung des Landes NRW zwischen der Stadt Dortmund und der Stadt Hagen gem. § 24 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) am 27. März 2013 genehmigt. Der Nachtrag wurde gem. § 24 Abs. 3 Satz 1 GkG im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg, Ausgabe Nr. 14 vom 06. April 2013 öffentlich bekannt gemacht. Auf diese Veröffentlichung wird hiermit gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 GkG hingewiesen. Hagen, 12.04.2013 Jörg Dehm (Oberbürgermeister) ■ ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG der Stadt Hagen
Die Einziehung wird zum Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntgabe wirksam. Als Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntgabe wird der auf diese Bekanntmachung folgende Tag bestimmt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist schriftlich beim Verwaltungsgericht Arnsberg, Jägerstr. 1, 59821 Arnsberg oder dort zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form nach Maßgabe der „Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen (ERVVO Vg/FG)“ vom 07.11.2012 (GV.NRW 2012 S 548), einzureichen. Wird die Klage schriftlich eingereicht, sollen ihr zwei Abschriften beigefügt werden.
Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Stadt Hagen vom 07.12.2012 Aufgrund des § 25 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I, S. 2794), des § 16 des Gewerbesteuergesetzes vom 15.10.2002 (BGBl. I, S. 4167), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.12.2011 (BGBl. I, S. 2592) und des § 1 des Gesetzes über die Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern vom 16.12.1981 (GV. NRW. S. 732/ SGV. NRW. 611) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/ SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.10.2012 (GV. NRW. S. 474), hat der Rat der Stadt Hagen in seiner Sitzung am 29.11.2012 die nachstehende Satzung beschlossen: §1 Die Hebesätze für die Grundsteuer werden für die Jahre 2013, 2014 und 2015 wie folgt festgesetzt: a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 375 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 750 v.H. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird wie folgt festgesetzt: a) für das Jahr 2013 500 v.H. b) für das Jahr 2014 510 v.H. c) für das Jahr 2015 520 v.H. §2 Diese Satzung tritt am 1.1.2013 in Kraft. Die vorstehende Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Stadt Hagen vom 7.12.2012 wird hiermit gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.10.2012 (GV NRW S. 474) öffentlich bekanntgemacht. Nach § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn
Herausgeber: Stadt Hagen - Der Oberbürgermeister Redaktion: Fachbereich des Oberbürgermeisters, Rathausstraße 13, 58095 Hagen, Telefon 02331/2073508, Fax 02331/2072401. (v.i.S.d.P. Thomas Bleicher) Erscheinungsweise: Nach Bedarf, freitags. Bezug: Das Amtsblatt wird kostenlos im Rathaus I, Haupteingang, Rathausstraße 11, 58095 Hagen, ausgelegt und im Internet unter www.hagen.de veröffentlicht. Ein Bezug im Abonnement ist möglich (30,--€/jährlich). Der Versand erfolgt auf dem Postweg oder als PDF-Datei per E-Mail. Vertrieb: Eberhard Gerken, Tel. 02331/2073508 und E-Mail:
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a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, c) der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Hagen vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Hagen, 23.04.2013 Jörg Dehm (Oberbürgermeister) ■
Zahlungen erfolgen nach § 16 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) und den Vertragsbedingungen der Stadtentwässerung Hagen. Bezirksregierung Arnsberg, Seibertzstraße 1, 59821 Arnsberg. Hagen, 19.04.2013 Bihs (Vorstand)
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG der Stadt Hagen
Einziehung von Erd- und Urnenwahlgrabstätten (Grabstätten) auf den kommunalen Friedhöfen in Hagen Bei den nachstehend aufgeführten Grabstätten sind die Nutzungs- und Ruhezeiten abgelaufen.
Verschiebung der Abfuhr von Restmüll und Altpapier und der Abholung der Gelben Säcke Wegen des Feiertages am 1. Mai 2013 (Maifeiertag) verschieben sich die Restmüllabfuhr, die Leerung der Altpapiertonnen und die Abholung der Gelben Säcke wie folgt: von Mittwoch, 01. Mai auf Donnerstag, 02. Mai von Donnerstag, 02. Mai auf Freitag, 03. Mai von Freitag, 03. Mai auf Samstag, 04. Mai 2013. Hagen, 18.04.2013 Jörg Dehm (Oberbürgermeister) ■ ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG des Wirtschaftsbetriebs Hagen (WBH) -Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen Kanalerneuerung Piepenstockstraße. Die Hauptpositionen umfassen etwa folgende Leistungen: Aushub: 610 m³, Verbau: 920 m², Rohre PE-HD DA 355 mm 130 m Schächte: 2 Fertigteilschächte Asphaltbeton: 720 m² Die Kanalbauarbeiten sind voraussichtlich in der Zeit von Juli 2013 bis September 2013 auszuführen. Die Zuschlags- und Bindefrist läuft am 21.06.2013 ab. Die Arbeiten werden nur an Bewerber vergeben, die die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen können. Der Nachweis wird vor einer evtl. Auftragserteilung gefordert. Als Sicherheit für die Gewährleistung werden 3 v. H. der Abrechnungssumme einbehalten. Der Auftragnehmer kann stattdessen eine Bürgschaft eines in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers stellen. Die Ausschreibungsunterlagen können vom 29.04.2013 bis spätestens 16.05.2013 bei der Stadt Hagen, Vergabestelle Bauprojekte, Rathaus I, Rathausstraße 11, 58095 Hagen, Zimmer B.214, Telefon (02331) 2073759, montags bis donnerstags von 9.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr und freitags von 9.30 bis 12.00 Uhr abgeholt werden. Die Selbstkosten für das Angebot, die nicht erstattet werden, betragen 35,00 €. Die Unterlagen können auch unter Beifügung eines Verrechnungsschecks schriftlich angefordert werden. In diesem Fall ist für die Postzustellung ein Mehrbetrag von 2,40 € mittels Verrechnungsscheck zu zahlen, somit insgesamt 37,40 €. Durch Beifügung von Adressenaufklebern lässt sich die Zustellung beschleunigen. Die Planunterlagen sind ausschließlich auf Datenträger (CD-Rom) als PDF-Dokument beigefügt. Zusätzlich steht dem Bewerber hier die Ausschreibung im GAEB Datenformat D 83 zur Verfügung. Die Angebote müssen bis zum Eröffnungstermin bei der Stadt Hagen, Vergabestelle Bauprojekte eingehen. Eröffnungstermin: Donnerstag, 23.05.2013, 10:30 Uhr im Rathaus I, Rathausstraße 11, Zimmer B.214 Zugelassen sind die Bieter und ihre Bevollmächtigten.
■ BEKANNTMACHUNG des Wirtschaftsbetriebs Hagen (WBH) -Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen
Friedhof Altenhagen Name des Nutzungsberechtigten
Block
Irmgard Brentel
12
/
31-34
Erika Karsen
15
/
199-200
Susanne Berger
25
/
5
Guenter Schulte
29
/
59-60
Reihe
Grabnummer
Heidrun Borkowski
35
/
69-70
Sylvan Delklock
45
/
171-172
Johannes Krampe
37A
/
1C-1F
Friedhof Berchum Name des Nutzungsberechtigten
Block
Reihe
Grabnummer
Guenter Hoeppe
AT
/
45A-45F
Oskar Schulze
AT
/
74A-74F
Friedhof Delstern Name des Nutzungsberechtigten
Block
Karin Becker
3
/
63-64
Paula Straube
8
/
1-2
Klara Huster
8
/
3-4
Hildegard Langenscheid
8
/
5-6
Doris Schaefer
8
/
11-12
Hildegard Schulze
8
/
35-36
Gisela Holst
12
/
9
H.J. Bethmann
12
/
14
Helga Bergerhoff
12
/
7-8
Klara Mischewsky
12
/
11-12
Reihe
Grabnummer
Anton Penger
12
/
38-39
Jugendamt
12
/
560-561
Kurt Nadzeika
14
/
069A
Stefan Schloeter
14
/
076-077
Guenter Altenkirch
15
/
25-26
Herausgeber: Stadt Hagen - Der Oberbürgermeister Redaktion: Fachbereich des Oberbürgermeisters, Rathausstraße 13, 58095 Hagen, Telefon 02331/2073508, Fax 02331/2072401. (v.i.S.d.P. Thomas Bleicher) Erscheinungsweise: Nach Bedarf, freitags. Bezug: Das Amtsblatt wird kostenlos im Rathaus I, Haupteingang, Rathausstraße 11, 58095 Hagen, ausgelegt und im Internet unter www.hagen.de veröffentlicht. Ein Bezug im Abonnement ist möglich (30,--€/jährlich). Der Versand erfolgt auf dem Postweg oder als PDF-Datei per E-Mail. Vertrieb: Eberhard Gerken, Tel. 02331/2073508 und E-Mail:
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49
Frieda Gerau
17
/
34-35
Edeltraud Neukranz
U1
1
38A-38B
Antje Becker
17
/
54A-54B
Caecilie Zinnow
U1
6
6A-6C
Hermann Althoff
17
/
74H-74I
Doris Stolle
U1A
1
8A-8C
Emilie Spielmann
17
/
84J-84K
Doris Stockey
U1A
2
5A-5B
Anton Kleim
18
/
101-102
Frieda Sausner
U1A
9
13A-13B
Albert Bruchhaus
19
/
77
Harri Manthe
U1A
9
16A-16B
Gustav Voss
19
/
99
Klara Markowski
U1A
9
18A-18B
Elfriede Glenz
19
/
35-36
Wilhelm Tueckmantel
U1A
10
10A-10B
Karl Berghaus
19
/
37-38
Karl Fluegge
U1A
10
14A-14B
Johann Fieck
19
/
73-74
Friedrich Moldenhauer
U1A
10
15A-15B
Klara Kumpmann
19
/
86-87
Wilhelm Ebeling
U1A
10
16A-16B
Emma Rueffer
19
/
92-93
Martha Steinhauer
U1A
10
19A-19B
Dieter Gerken
27
/
13
Anneliese Kaiser
U1A
10
1A-1B
Lothar Strohm
27
/
37
Hulda Ehrenberg
U1A
10
21A-21B
Klaus Zerbst
27
/
38
Elisabeth Krueger
U1A
10
3A-3B
Erna Roman-Vals
28
/
16
Helga Kreuzburg
U1A
10
4A-4B
Artur Wiesemann
28
/
058-059
Kaethe Lievore
U1A
10
5A-5B
Klaus Glock
31
/
94-95
Irmgard Russe
U1A
10
9A-9B
Josef Fahl
32
/
123-124
Martha Schwarzmueller
U2
/
178A-178D
Heinz Schroeder
32
/
125-126
Wilhelm Twelkemeyer
U2
/
6A-6B
Anneliese Lix
32
/
17-18
Ingrid Huehner
U2
/
80A-80D
Walter Thomas
32
/
69-70
Friedmar Urbuteit
U2
/
85A-85D
Karl-Heinz Boeker
33
/
57-59
Johanna Giwolis
U27
/
014A-014B
Marie Hamel
34
/
61-62
Horst Gueldner
U28
/
5A-5B
Dr. Langhoff Fritz
35
/
1-2
Marie-Luise Neuhoff
U3
1
15A-15B
Toni Figge
36
/
56-58
Helga Tiemann
U3
1
42A-42B
Gerhard Trottier
38
/
132-133
Jugendamt
U3
2
13A-13B
Albert Sachs
38
/
16-17
Else Schmidt
U3
2
4A-4B
Hans Vogel
38
/
52-53
Doris Verleger
U3
3
21A-21B
Karlhans Junker
39
/
3A-3D
Gisela Stingl
U3
3
45A-45B
Max Dahl
39
/
8A-8E
Hartmut Wollner
U3
3
52A-52B
Doerte Haak
39
/
9A-9B
Wolfgang Ritter
U3
5
8A-8C
Dietrich Kempa
40
3
18
Lydia Brandt
U3
6
35A-35B
Karin Thiemann
52
/
28-29
Erna Lemke
U3
2A
13A-13B
Juergen Militzer
54
/
65-66
Irmgard Schulze
U3
2A
15A-15B
Wolfgang Woerlen
17A
/
8-9
Margarete Hellwig
U3
2A
17A-17B
Dorothea Pruehs
17B
/
69-71
Hedwig Burr
U3
2A
22A-22B
Valeria Meier
17C
/
48-49
Luise Ruhwedel
U3
2A
26A-26B
Anneliese Korn
23A
/
35
Grete Voss
U3
2A
27A-27B
Johannes Schoening
23A
/
44
Dr. Peters Klaus
U3
2A
29A-29B
Ilse Limbach
N
/
47A-47D
Martha Beuermann
U3
2A
32A-32B
Erna Vom Lehn
N
/
79A-79B
Ruth Kroes
U5
/
027A-027B
Emmy Engstfeld
N
/
88A-88B
Gisela Banasch
U5
/
104A-104B
Richard Stamm
U1
1
37A-37B
Irmgard Klepper
U5
/
108A-108B
Herausgeber: Stadt Hagen - Der Oberbürgermeister Redaktion: Fachbereich des Oberbürgermeisters, Rathausstraße 13, 58095 Hagen, Telefon 02331/2073508, Fax 02331/2072401. (v.i.S.d.P. Thomas Bleicher) Erscheinungsweise: Nach Bedarf, freitags. Bezug: Das Amtsblatt wird kostenlos im Rathaus I, Haupteingang, Rathausstraße 11, 58095 Hagen, ausgelegt und im Internet unter www.hagen.de veröffentlicht. Ein Bezug im Abonnement ist möglich (30,--€/jährlich). Der Versand erfolgt auf dem Postweg oder als PDF-Datei per E-Mail. Vertrieb: Eberhard Gerken, Tel. 02331/2073508 und E-Mail:
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50
Kurt Zeugner
U5
/
109A-109B
Friedrich Dahlhaus
12
/
28-29
Albert Tolksdorf
U5
/
110A-110B
Lore Wiebols
U2
/
1A-1B
Auguste Wegerhoff
U5
/
115A-115B
Karl Himmelreich
U5
/
180A-180C
Annelore Schoenert
U5
/
205A-205D
Hedwig Lerch
U5
/
209A-209D
Name des Nutzungsberechtigten
Block
Elisabeth Adams
U5
/
210A-210D
Walter Sandmann
1
2
18A-18B
Ernst Hedtheyer
1
2
21A-21B
Paul Stuerz
1
2
29A-29B
Kaethe Reczko
1
2
30A-30B
Wilhelmine Tillmann
U5
/
217A-217D
Berta Dietrich
U6
1
5A-5C
Herta Schnippering
U6
5
2A-2B
Christof Mardner
U6
8
3A-3B
Friedhof Haspe
2
3
12A-12B
2
3
17A-17B
2
3
2A-2B
Jutta Niebuhr
2
1A
5A-5B
Ellen Petrick
3
4
16-17
Helga Stutzke
3
4
8A-8B
Helga Menne
3
6
10-11
3
6
7A-7B
3
7
2-3
Karl Sporbeck
3
7
20-21
Heinz Stockermann
3
8
11-12
Johannes Dach
3
8
15-16
Ladislav Zupanc
3
8
21-23
Emil Loeser
3
9
17-18
Bodo Deuble
3
9
21-22
Irma Swiridjuk
3
10
2
Agathe Schueler
3
10
18-19
Friedrich Schueren
4
3
10A-10B
Marie Sasse
4
3
11A-11B
Else Schelinski
5
1
1-2
Heinrich Weinheimer
5
1
3-4
Kaethe Kriehn
5
1
13-14
Bruno Hubig
5
1
15-16
Ralf Wilke
7
/
114B
Hiltrud Lenz
9
/
5-6
Jürgen Stöcker
12
6
9-10
Erika Jung
14
1
15-16
Helene Wehlisch
U6
9
17A-17B
Ruth Koehler
U6
9
19A-19B
Gertrude Riesner
Herbert Solbach
U6
9
26A-26B
U6
9
30A-30B
Adolf Winkelmann
U6
10
28A-28B
Ingrid Graedler
U6
10
9A-9B
Helmut Drescher
U6
11
27A-27B
Helmut Utter
Siegrid Vogt
U6
11
35A-35B
Lieselotte Doering
Otto Wilke
U8
1
15A-15B
Ortraud Belter
U8
4
4A-4C
Heinrich Knueppel
U8
4
7A-7B
Dieter Butz
U8
6
11A-11B
Doris May
U8
7
5A-5D
Friedhof Garenfeld Name des Nutzungsberechtigten
Block
Maria Hagenbruch
B
Reihe /
Grabnummer 396-397
Friedhof Halden
Grabnummer
Gerda Brieger Emmi Schulz
Hans Weber
Reihe
Name des Nutzungsberechtigten
Block
Maria Mayer
3
/
65-66
Erna Rehtanz
4
/
3-4
Walter Turck
4
/
1A-1C
Heinz Picht
5
/
80B
Margot Huennighausen
6
/
151-152
Adam Braun
14
7
14-15
Anna Busbach
7
/
39
Else Schuster
14
8
5-6
Walter Luedecke
11
/
37-38
Paula Buch
14
8
9-10
Rudolf Midwer
11
/
43-44
Emma Marx
14
8
16-17
Erich Erbsfeld
11
/
45-46
Dorothea Langenscheidt
14
9
1-2
Hermann Baumann
11
/
59-60
Erwin Riebeling
14
9
3-4
Annemarie Kassube
12
/
27
Luise Oestreich
16
1
14A-14B
Friedrich Hammel
12
/
25-26
Reihe
Grabnummer
Herausgeber: Stadt Hagen - Der Oberbürgermeister Redaktion: Fachbereich des Oberbürgermeisters, Rathausstraße 13, 58095 Hagen, Telefon 02331/2073508, Fax 02331/2072401. (v.i.S.d.P. Thomas Bleicher) Erscheinungsweise: Nach Bedarf, freitags. Bezug: Das Amtsblatt wird kostenlos im Rathaus I, Haupteingang, Rathausstraße 11, 58095 Hagen, ausgelegt und im Internet unter www.hagen.de veröffentlicht. Ein Bezug im Abonnement ist möglich (30,--€/jährlich). Der Versand erfolgt auf dem Postweg oder als PDF-Datei per E-Mail. Vertrieb: Eberhard Gerken, Tel. 02331/2073508 und E-Mail:
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51
Johanna Lummel
16
2
4A-4B
Gerda Linder
21
/
1-2
Annerose Augustin
18
9
15-16
Margarete Zevevic
21
/
5-6
Emil Brandt
NIS
/
12A-12B
Anna Schulz
21
/
38-39
Eva Weckmueller
NIS
/
26A-26B
Emil Briehle
22
/
10
Emmi Huelsberg
NIS
/
2A-2B
Marianne Beyer
22
/
26
Asnneliese Dreisvogt
NIS
/
32A-32B
Rolf Haas
22
/
50
August Risken
NIS
/
66A-66B
Franz Formella
22
/
62
Friedhof Holthausen
Maria Klein
22
/
99
Erika Dietzler
22
/
131-132
Werner Spelsberg
22
/
24-25
Name des Nutzungsberechtigten
Block
Hans-Juergen Stiebritz
22
/
73-74
Lore Pohl
1
/
19-22
Ingeborg Kuhlmann
S3
/
19
Frieda Stein
5
/
0147-0148
Gustav Pietsch
U2
/
116A-116B
Heinz Doepfer
U2
/
2A-2B
Lutz Buerger
U2
/
127A-127D
Lieselotte Grenz
U2
/
39A-39B
Gerhard Brunnemann
U2
/
155A-155B
Jochen Rueschenbaum
U2A
/
8A-8D
Kurt Goetz
U2
/
170A-170B
Resi Schaefer
U3
/
32A-32B
Ingeborg Manz
U2
/
226A-226D
Lydia Lauber
U3
/
36A-36B
Edith Kritzler
U2
/
71A-71B
Klara Bilstein
U3
/
37A-37B
Frieda Meyer
U6
/
10A-10B
Van Neut
U6
/
11A-11B
Monika Noack
U6
/
16A-16B
Reihe
Grabnummer
Friedhof Loxbaum Name des Nutzungsberechtigten
Block
Renate Herzenberger
3
/
137-138
Theodor Griewel
3
/
146-147
Name des Nutzungsberechtigten
Block
Heinz Klawikowski
3
/
34-35
Ewald Jungheim
3
/
104-105
Margarete Rohs
4
/
174
Ruth Mell
4
/
189-190
Hans-W. Engemann
4
/
170-171
Margot Ruthenkolk
4
/
328-329
Gerhard Reife
15
/
207-208
Franziska Cupido
5
/
150-151
Hildegard Mach
15
/
276-277
Hendrik Marteau
5
/
254-255
Rainer Solka
15
/
286-287
Margarete Tielmann
5
/
256-257
Agnes Heikaus
15
/
304-305
Erwin Grabb
9
/
53
Adolf Vehling
15
/
346-347
Willi Graefe
9
/
4-5
Christel Oehm
15
/
393-394
Hans Kohl
9
/
27-28
Erich Doering
15
/
79-80
Heinz Mueller
9
/
60A-60B
Rolf Moeller
17
/
60
Werner Wever
17
/
79
Gerta Albowitz
17
/
Christa Neuhaus
17
Wilhelmine Peters
Reihe
Grabnummer Friedhof Vorhalle Reihe
Grabnummer
Anna Bruecher
13
/
105A-105B
Erika Kakies
13
/
46-47
87
Ursula Hellmann
13
/
48-49
/
101
Sofie Koetter
13
/
90A-90B
17
/
108-109
Klara Timmerbeil
17
/
52-53
Mathilde Chittreck
17
/
56-57
Elfriede Ekey
17
/
85-86
Else Armbruster
17
/
88-89
Herta Bartelheim
21
/
20
Herbert Hafke
23
/
12-13
Johann Spratek
23
/
205-206
Irmgard Schaefer
U12
/
105A-105B
Hedwig Gruenewald
U12
/
57A-57B
Dorothea Geldmacher
U12
/
60A-60B
Herausgeber: Stadt Hagen - Der Oberbürgermeister Redaktion: Fachbereich des Oberbürgermeisters, Rathausstraße 13, 58095 Hagen, Telefon 02331/2073508, Fax 02331/2072401. (v.i.S.d.P. Thomas Bleicher) Erscheinungsweise: Nach Bedarf, freitags. Bezug: Das Amtsblatt wird kostenlos im Rathaus I, Haupteingang, Rathausstraße 11, 58095 Hagen, ausgelegt und im Internet unter www.hagen.de veröffentlicht. Ein Bezug im Abonnement ist möglich (30,--€/jährlich). Der Versand erfolgt auf dem Postweg oder als PDF-Datei per E-Mail. Vertrieb: Eberhard Gerken, Tel. 02331/2073508 und E-Mail:
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Marga Kaesemann
U12
/
61A-61B
Elsa Kuhlmann
U13
/
15A-15B
Max Herbst
U13
/
19A-19B
Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes ist gemäß § 16 Abs. 1 der Satzung des Wirtschaftsbetriebes Hagen AöR für die kommunalen Friedhöfe (Friedhofssatzung) vom 19.12.2011 möglich. Die Gebühren für den Wiedererwerb richten sich nach der zurzeit gültigen Friedhofsgebührensatzung. Der Wiedererwerb des Nutzungsrechtes oder Rechte, die der beabsichtigten Einziehung entgegenstehen, können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Wirtschaftsbetrieb Hagen (Friedhofsverwaltung) schriftlich (Postfach 4249, 58042 Hagen) oder zur Niederschrift (Eilper Str. 132 - 136) beantragt bzw. geltend gemacht werden. Anderenfalls wird der Wirtschaftsbetrieb Hagen diese Grabstätten nach Ablauf der Frist einziehen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen den Einzug einer Grabstätte kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist schriftlich beim Verwaltungsgericht Arnsberg, Jägerstr. 1, 59821 Arnsberg, einzureichen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Wird die Klage schriftlich erhoben, so sollen ihr 2 Abschriften beigefügt werden. Falls die Frist durch das Verschulden eines Bevollmächtigten versäumt werden, so würde dessen Verschulden der Vollmachtsgeberin oder dem Vollmachtsgeber angerechnet werden. Hagen, 24.04.2013 Hans-Joachim Bihs (Vorstand) ■ BEKANNTMACHUNG Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl des 18. Deutschen Bundestages am 22. September 2013 für den Wahlkreis 138 Hagen – Ennepe-Ruhr-Kreis I Gemäß § 32 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (BWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I S. 1376), zuletzt geändert durch Artikel 1 der zweiten Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung vom 3. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2378) fordere ich hiermit zur möglichst frühzeitigen Einreichung von Kreiswahlvorschlägen auf. Die Kreiswahlvorschläge für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag im Wahlkreis 138 Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I sind spätestens bis Montag, dem 15. Juli 2013, 18.00 Uhr, beim Kreiswahlleiter des Wahlkreises 138, Stadt Hagen, Ressort Statistik, Stadtforschung und Wahlen, Freiheitstr. 3, Zimmer 221, einzureichen. Auf die Bestimmungen der §§ 18 bis 24 des Bundeswahlgesetzes (BWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Juli 2012 (BGBl. I S. 1501), und der §§ 32 bis 34 BWO weise ich hin. Insbesondere bitte ich zu beachten: 1. Kreiswahlvorschläge können von Parteien und nach Maßgabe des § 20 BWG von Wahlberechtigten eingereicht werden. 2. Als Bewerber einer Partei kann in einem Kreiswahlvorschlag nur benannt werden, wer in einer Mitgliederversammlung zur Wahl eines Wahlkreisbewerbers oder in einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung hierzu gewählt worden ist. Mitgliederversammlung zur Wahl eines Wahlkreisbewerbers ist eine Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts im Wahlkreis zum Deutschen Bundestag wahlberechtigten Mitglieder der Partei. Besondere Vertreterversammlung ist eine Versammlung der von einer derartigen Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte gewählten Vertreter. Allgemeine Vertreterversammlung ist eine nach der Satzung der Partei ( § 6 des Parteiengesetztes) allgemein für bevorstehende Wahlen von einer derartigen Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte bestellte Versammlung. Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl des Bewerbers mit Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, Form der Einladung, Zahl der erschienenen
Mitglieder und Ergebnis der Abstimmung ist mit dem Kreiswahlvorschlag einzureichen. Hierbei haben der Leiter der Versammlung und zwei von dieser bestimmte Teilnehmer gegenüber dem Kreiswahlleiter an Eides Statt zu versichern, dass die Wahl der Bewerber in geheimer Abstimmung erfolgt ist, dass jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung vorschlagsberechtigt war und dass die Bewerber Gelegenheit hatten, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. 3. Parteien, die im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, können als solche nur einen Wahlvorschlag nur einreichen, wenn sie spätestens am 17. Juni 2013 dem Bundeswahlleiter, Statistisches Bundesamt, 65180 Wiesbaden, ihre Beteiligung an der Wahl schriftlich angezeigt haben und der Bundeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. In der Anzeige ist anzugeben, unter welchem Namen sich die Partei an der Wahl beteiligen will. Die Anzeige muss von mindestens drei Mitgliedern des Bundesvorstandes, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Hat eine Partei keinen Bundesvorstand, so tritt an die Stelle des Bundesvorstandes der Vorstand der jeweils obersten Parteiorganisation. Die schriftliche Satzung und das schriftliche Programm der Partei sowie ein Nachweis über die satzungsgemäße Bestellung des Vorstandes sind der Anzeige beizufügen. 4. Kreiswahlvorschläge dieser Parteien müssen von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein; die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei Einreichung des Kreiswahlvorschlages nachzuweisen. 5. Der Kreiswahlvorschlag soll nach dem Muster der Anlage 13 zur BWO eingereicht werden. Er muss enthalten: Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Tag der Geburt, Geburtsort und Anschrift (Hauptwohnung) des Bewerbers, den Namen der einreichenden Partei und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen ( § 20 Abs. 3 BWG) deren Kennwort. Er soll ferner Namen und Anschriften der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson enthalten. 6. Kreiswahlvorschläge von Parteien sind von mindestens drei Mitgliedern des Vorstandes des Landesverbandes, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen. Hat eine Partei in einem Land keinen Landesverband oder keine einheitliche Landesorganisation, so müssen die Kreiswahlvorschläge von den Vorständen der nächstniedrigen Gebietsverbände, in deren Bereich der Wahlkreis liegt, dem Satz 1 gemäß unterzeichnet sein. Die Unterschriften des einreichenden Vorstandes genügen, wenn er innerhalb der Einreichungsfrist nachweist, dass dem Landeswahlleiter eine schriftliche dem Satz 1 entsprechende Vollmacht der anderen beteiligten Vorstände vorliegt. Bei anderen Kreiswahlvorschlägen (§ 20 Abs. 3 BWG) haben drei Unterzeichner des Wahlvorschlags ihre Unterschriften auf dem Kreiswahlvorschlag selbst unter Beachtung von § 34 Abs. 4 Nr. 3 und 4 BWO zu leisten. 7. Muss ein Kreiswahlvorschlag von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet sein, so sind die Unterschriften auf amtlichen Formblättern nach Anlage 14 zur BWO unter Beachtung folgender Vorschriften zu erbringen: Der Kreiswahlleiter liefert die Formblätter auf Anforderung kostenfrei; er kann sie auch als Druckvorlage oder elektronisch bereitstellen. Bei der Anforderung sind Familienname, Vornamen und Anschrift (Hauptwohnung) des vorzuschlagenden Bewerbers anzugeben. Wird bei der Anforderung der Nachweis erbracht, dass für den Bewerber im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß den § 21 Abs. 5 Melderechtsrahmengesetzes entsprechenden Landesgesetzen eingetragen ist, wird anstelle seiner Anschrift eine Erreichbarkeitsanschrift verwendet; die Angabe eines Postfaches genügt nicht. Als Bezeichnung des Trägers des Wahlvorschlags, der den Kreiswahlvorschlag einreichen will, sind außerdem bei Parteien deren Namen und, sofern sie
Herausgeber: Stadt Hagen - Der Oberbürgermeister Redaktion: Fachbereich des Oberbürgermeisters, Rathausstraße 13, 58095 Hagen, Telefon 02331/2073508, Fax 02331/2072401. (v.i.S.d.P. Thomas Bleicher) Erscheinungsweise: Nach Bedarf, freitags. Bezug: Das Amtsblatt wird kostenlos im Rathaus I, Haupteingang, Rathausstraße 11, 58095 Hagen, ausgelegt und im Internet unter www.hagen.de veröffentlicht. Ein Bezug im Abonnement ist möglich (30,--€/jährlich). Der Versand erfolgt auf dem Postweg oder als PDF-Datei per E-Mail. Vertrieb: Eberhard Gerken, Tel. 02331/2073508 und E-Mail:
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eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen deren Kennwort anzugeben. Parteien haben ferner die Aufstellung des Bewerbers in einer Mitglieder- oder einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung nach § 21 des Bundeswahlgesetzes zu bestätigen. Der Kreiswahlleiter hat die in den Sätzen 2 bis 4 genannten Angaben im Kopf der Formblätter zu vermerken. Die Wahlberechtigten, die einen Kreiswahlvorschlag unterstützen, müssen die Erklärung auf dem Formblatt persönlich und handschriftlich unterschreiben; neben der Unterschrift sind Familienname, Vornamen, Tag der Geburt und Anschrift (Hauptwohnung) des Unterzeichners sowie der Tag der Unterzeichnung anzugeben. Für jeden Unterzeichner ist auf dem Formblatt oder gesondert eine Bescheinigung der Gemeindebehörde, bei der er im Wählerverzeichnis einzutragen ist, beizufügen, dass er im Zeitpunkt der Unterzeichnung in dem betreffenden Wahlkreis wahlberechtigt ist. Gesonderte Bescheinigungen des Wahlrechts sind vom Träger des Wahlvorschlages bei der Einreichung des Kreiswahlvorschlages mit den Unterstützungsunterschriften zu verbinden. Wer für einen anderen eine Bescheinigung des Wahlrechts beantragt, muss nachweisen, dass der betreffende den Kreiswahlvorschlag unterstützt. Ein Wahlberechtigter darf nur einen Kreiswahlvorschlag unterzeichnen; hat jemand mehrere Kreiswahlvorschläge unterzeichnet, so ist seine Unterschrift auf allen Kreiswahlvorschlägen ungültig.
Kreiswahlvorschläge von Parteien dürfen erst nach Aufstellung des Bewerbers durch eine Mitglieder- oder Vertreterversammlung unterzeichnet werden. Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig. 8. Dem Kreiswahlvorschlag sind beizufügen: Die Zustimmungserklärung des Bewerbers nach dem Muster der Anlage 15 zur BWO, eine Bescheinigung der Wählbarkeit des Bewerbers nach dem Muster der Anlage 16 zur BWO, bei Kreiswahlvorschlägen von Parteien eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlussfassung der Mitglieder- oder Vertreterversammlung, in der der Bewerber aufgestellt worden ist, nach dem Muster der Anlage 17 zur BWO mit der vorgeschriebenen Versicherung an Eides Statt nach dem Muster der Anlage 18 zur BWO, eine Versicherung an Eides statt des vorgeschlagenen Bewerbers nach dem Muster der Anlage 15 zur BWO die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften nebst Bescheinigungen des Wahlrechts der Unterzeichner, sofern der Kreiswahlvorschlag von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet sein muss. Für die Kreiswahlvorschläge sind amtliche Vordrucke zu verwenden, die vom Kreiswahlleiter der Stadt Hagen, Ressort Statistik, Stadtforschung und Wahlen, Freiheitstr. 3, Zimmer 221, während der Dienststunden kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Hagen, 22. April 2013 Stadt Hagen Der Oberbürgermeister als Kreiswahlleiter Jörg Dehm ■
Südwestfälisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung unterstützt Kinderhospiz Balthasar Das Südwestfälische Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Hagen hat jetzt eine Spende von insgesamt rund 3.000 Euro an das Kinderhospiz Balthasar in Olpe übergeben. Dies ist besonders den drei Auszubildenden des Kreises Siegen-Wittgenstein Funda Cinar, Roja Murtaza und Olga Vogel zu verdanken. Die Idee für die Spendenaktion zu Gunsten des Kinderhospizes Balthasar hatten die beiden Auszubildenden des Studieninstituts Duhrata Beqiri und Kathrin Spenner. Im Rahmen einer Projektarbeit hatten sie verschiedene Vorschläge erarbeitet und den Kollegen vorgestellt. Nach einem Besuch im Kinderhospiz entschied sich das Studieninstitut schließlich, das Kinderhospiz Balthasar in Olpe nachhaltig zu unterstützen. Alle Beteiligten waren sich einig, dass das Kinderhospiz eine sehr bemerkenswerte Aufgabe übernimmt, die unterstützt werden muss. Denn Kinder- und Jugendhospize sind in den staatlichen Finanzierungsmodellen nicht vorgesehen und nur ein kleiner Teil der Kosten wird über die Kranken- und Pflegekassen erstattet. Dabei ist gerade die Betreuung der Eltern und Geschwister eines sterbenskranken Kindes schon weit im Vorfeld und im Nachhinein ungemein wichtig. Deshalb ist das Kinder- und Jugendhospiz Balthasar nachhaltig auf Spendengelder angewiesen.
Herausgeber: Stadt Hagen - Der Oberbürgermeister Redaktion: Fachbereich des Oberbürgermeisters, Rathausstraße 13, 58095 Hagen, Telefon 02331/2073508, Fax 02331/2072401. (v.i.S.d.P. Thomas Bleicher) Erscheinungsweise: Nach Bedarf, freitags. Bezug: Das Amtsblatt wird kostenlos im Rathaus I, Haupteingang, Rathausstraße 11, 58095 Hagen, ausgelegt und im Internet unter www.hagen.de veröffentlicht. Ein Bezug im Abonnement ist möglich (30,--€/jährlich). Der Versand erfolgt auf dem Postweg oder als PDF-Datei per E-Mail. Vertrieb: Eberhard Gerken, Tel. 02331/2073508 und E-Mail:
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