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Nr. 14/2013 ausgegeben am: 26.04.2013

INHALT

SEITE

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Hagen Endgültige Einziehung des Verbindungsweges zwischen der Schleipenbergstraße und dem Verbindungsweg zwischen Haardtstraße und Schmittauer Straße

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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Hagen Nachtrag zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 31. Mai 2011 zwischen der Stadt Hagen, vertreten durch den Oberbürgermeister, Rathausstraße 13, 58095 Hagen und der Stadt Dortmund, vertreten durch den Oberbürgermeister, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

47

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Hagen Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Stadt Hagen vom 07.12.2012

47

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Hagen Verschiebung der Abfuhr von Restmüll und Altpapier und der Abholung der Gelben Säcke wg. 1. Mai

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Öffentliche Ausschreibung des Wirtschaftsbetriebs Hagen (WBH) -Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen Kanalerneuerung Piepenstockstraße

48

Bekanntmachung des Wirtschaftsbetriebs Hagen (WBH) -Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen Einziehung von Erd- und Urnenwahlgrabstätten (Grabstätten) auf den kommunalen Friedhöfen in Hagen

48

Bekanntmachung Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl des 18. Deutschen Bundestages am 22. September 2013 für den Wahlkreis 138 Hagen – Ennepe-Ruhr-Kreis I

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Herausgeber: Stadt Hagen - Der Oberbürgermeister Redaktion: Fachbereich des Oberbürgermeisters, Rathausstraße 13, 58095 Hagen, Telefon 02331/2073508, Fax 02331/2072401. (v.i.S.d.P. Thomas Bleicher) Erscheinungsweise: Nach Bedarf, freitags. Bezug: Das Amtsblatt wird kostenlos im Rathaus I, Haupteingang, Rathausstraße 11, 58095 Hagen, ausgelegt und im Internet unter www.hagen.de veröffentlicht. Ein Bezug im Abonnement ist möglich (30,--€/jährlich). Der Versand erfolgt auf dem Postweg oder als PDF-Datei per E-Mail. Vertrieb: Eberhard Gerken, Telefon 02331/2073508 und E-Mail: [email protected]

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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG der Stadt Hagen Endgültige Einziehung des Verbindungsweges zwischen der Schleipenbergstraße und dem Verbindungsweg zwischen Haardtstraße und Schmittauer Straße Die Bezirksvertretung Hohenlimburg hat in ihrer Sitzung am 10.04.2013 gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.September 1995 (GV NRW S. 1028/SGV NRW 91) aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohles und wegen Wegfall des Verkehrsbedürfnisses die endgültige Einziehung des Verbindungsweges zwischen der Schleipenbergstraße und dem Verbindungsweg zwischen Haardtstraße und Schmittauer Straße beschlossen. Die Fläche umfasst einen Teil des Grundstücks Gemarkung Hohenlimburg, Flur 28, Flurstück 11 mit einer Größe von ca. 74 qm. Der dem Beschluss zugrundeliegende Lageplan kann vom Tage der Bekanntmachung an beim Oberbürgermeister der Stadt Hagen, Fachbereich Bauverwaltung und Wohnen, Rathaus I, Zimmer B 434, Rathausstr. 11, 58042 Hagen, während der Sprechzeiten (montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, montags und donnerstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr) eingesehen werden. Auf den dieser Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan wird im Übrigen verwiesen.

Falls die Frist durch das Verschulden eines Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden der Vollmachtsgeberin oder dem Vollmachtsgeber zugerechnet werden. Hinweis: Weiterführende Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie auf der Homepage des Verwaltungsgerichts Arnsberg. Hagen, 18.04.2013 STADT HAGEN als Straßenbaubehörde Jörg Dehm (Oberbürgermeister) ■ ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG der Stadt Hagen Nachtrag zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 31. Mai 2011 zwischen der Stadt Hagen, vertreten durch den Oberbürgermeister, Rathausstraße 13, 58095 Hagen und der Stadt Dortmund, vertreten durch den Oberbürgermeister, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund Die Bezirksregierung Arnsberg hat den Nachtrag zur öffentlich – rechtlichen Vereinbarung über die Übertragung der Aufgaben nach der Beihilfeverordnung des Landes NRW zwischen der Stadt Dortmund und der Stadt Hagen gem. § 24 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) am 27. März 2013 genehmigt. Der Nachtrag wurde gem. § 24 Abs. 3 Satz 1 GkG im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg, Ausgabe Nr. 14 vom 06. April 2013 öffentlich bekannt gemacht. Auf diese Veröffentlichung wird hiermit gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 GkG hingewiesen. Hagen, 12.04.2013 Jörg Dehm (Oberbürgermeister) ■ ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG der Stadt Hagen

Die Einziehung wird zum Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntgabe wirksam. Als Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntgabe wird der auf diese Bekanntmachung folgende Tag bestimmt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist schriftlich beim Verwaltungsgericht Arnsberg, Jägerstr. 1, 59821 Arnsberg oder dort zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form nach Maßgabe der „Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen (ERVVO Vg/FG)“ vom 07.11.2012 (GV.NRW 2012 S 548), einzureichen. Wird die Klage schriftlich eingereicht, sollen ihr zwei Abschriften beigefügt werden.

Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Stadt Hagen vom 07.12.2012 Aufgrund des § 25 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I, S. 2794), des § 16 des Gewerbesteuergesetzes vom 15.10.2002 (BGBl. I, S. 4167), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.12.2011 (BGBl. I, S. 2592) und des § 1 des Gesetzes über die Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern vom 16.12.1981 (GV. NRW. S. 732/ SGV. NRW. 611) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/ SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.10.2012 (GV. NRW. S. 474), hat der Rat der Stadt Hagen in seiner Sitzung am 29.11.2012 die nachstehende Satzung beschlossen: §1 Die Hebesätze für die Grundsteuer werden für die Jahre 2013, 2014 und 2015 wie folgt festgesetzt: a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 375 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 750 v.H. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird wie folgt festgesetzt: a) für das Jahr 2013 500 v.H. b) für das Jahr 2014 510 v.H. c) für das Jahr 2015 520 v.H. §2 Diese Satzung tritt am 1.1.2013 in Kraft. Die vorstehende Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Stadt Hagen vom 7.12.2012 wird hiermit gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.10.2012 (GV NRW S. 474) öffentlich bekanntgemacht. Nach § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn

Herausgeber: Stadt Hagen - Der Oberbürgermeister Redaktion: Fachbereich des Oberbürgermeisters, Rathausstraße 13, 58095 Hagen, Telefon 02331/2073508, Fax 02331/2072401. (v.i.S.d.P. Thomas Bleicher) Erscheinungsweise: Nach Bedarf, freitags. Bezug: Das Amtsblatt wird kostenlos im Rathaus I, Haupteingang, Rathausstraße 11, 58095 Hagen, ausgelegt und im Internet unter www.hagen.de veröffentlicht. Ein Bezug im Abonnement ist möglich (30,--€/jährlich). Der Versand erfolgt auf dem Postweg oder als PDF-Datei per E-Mail. Vertrieb: Eberhard Gerken, Tel. 02331/2073508 und E-Mail: [email protected]

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a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, c) der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Hagen vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Hagen, 23.04.2013 Jörg Dehm (Oberbürgermeister) ■

Zahlungen erfolgen nach § 16 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) und den Vertragsbedingungen der Stadtentwässerung Hagen. Bezirksregierung Arnsberg, Seibertzstraße 1, 59821 Arnsberg. Hagen, 19.04.2013 Bihs (Vorstand)

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG der Stadt Hagen

Einziehung von Erd- und Urnenwahlgrabstätten (Grabstätten) auf den kommunalen Friedhöfen in Hagen Bei den nachstehend aufgeführten Grabstätten sind die Nutzungs- und Ruhezeiten abgelaufen.

Verschiebung der Abfuhr von Restmüll und Altpapier und der Abholung der Gelben Säcke Wegen des Feiertages am 1. Mai 2013 (Maifeiertag) verschieben sich die Restmüllabfuhr, die Leerung der Altpapiertonnen und die Abholung der Gelben Säcke wie folgt: von Mittwoch, 01. Mai auf Donnerstag, 02. Mai von Donnerstag, 02. Mai auf Freitag, 03. Mai von Freitag, 03. Mai auf Samstag, 04. Mai 2013. Hagen, 18.04.2013 Jörg Dehm (Oberbürgermeister) ■ ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG des Wirtschaftsbetriebs Hagen (WBH) -Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen Kanalerneuerung Piepenstockstraße. Die Hauptpositionen umfassen etwa folgende Leistungen: Aushub: 610 m³, Verbau: 920 m², Rohre PE-HD DA 355 mm 130 m Schächte: 2 Fertigteilschächte Asphaltbeton: 720 m² Die Kanalbauarbeiten sind voraussichtlich in der Zeit von Juli 2013 bis September 2013 auszuführen. Die Zuschlags- und Bindefrist läuft am 21.06.2013 ab. Die Arbeiten werden nur an Bewerber vergeben, die die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen können. Der Nachweis wird vor einer evtl. Auftragserteilung gefordert. Als Sicherheit für die Gewährleistung werden 3 v. H. der Abrechnungssumme einbehalten. Der Auftragnehmer kann stattdessen eine Bürgschaft eines in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers stellen. Die Ausschreibungsunterlagen können vom 29.04.2013 bis spätestens 16.05.2013 bei der Stadt Hagen, Vergabestelle Bauprojekte, Rathaus I, Rathausstraße 11, 58095 Hagen, Zimmer B.214, Telefon (02331) 2073759, montags bis donnerstags von 9.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr und freitags von 9.30 bis 12.00 Uhr abgeholt werden. Die Selbstkosten für das Angebot, die nicht erstattet werden, betragen 35,00 €. Die Unterlagen können auch unter Beifügung eines Verrechnungsschecks schriftlich angefordert werden. In diesem Fall ist für die Postzustellung ein Mehrbetrag von 2,40 € mittels Verrechnungsscheck zu zahlen, somit insgesamt 37,40 €. Durch Beifügung von Adressenaufklebern lässt sich die Zustellung beschleunigen. Die Planunterlagen sind ausschließlich auf Datenträger (CD-Rom) als PDF-Dokument beigefügt. Zusätzlich steht dem Bewerber hier die Ausschreibung im GAEB Datenformat D 83 zur Verfügung. Die Angebote müssen bis zum Eröffnungstermin bei der Stadt Hagen, Vergabestelle Bauprojekte eingehen. Eröffnungstermin: Donnerstag, 23.05.2013, 10:30 Uhr im Rathaus I, Rathausstraße 11, Zimmer B.214 Zugelassen sind die Bieter und ihre Bevollmächtigten.

■ BEKANNTMACHUNG des Wirtschaftsbetriebs Hagen (WBH) -Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen

Friedhof Altenhagen Name des Nutzungsberechtigten

Block

Irmgard Brentel

12

/

31-34

Erika Karsen

15

/

199-200

Susanne Berger

25

/

5

Guenter Schulte

29

/

59-60

Reihe

Grabnummer

Heidrun Borkowski

35

/

69-70

Sylvan Delklock

45

/

171-172

Johannes Krampe

37A

/

1C-1F

Friedhof Berchum Name des Nutzungsberechtigten

Block

Reihe

Grabnummer

Guenter Hoeppe

AT

/

45A-45F

Oskar Schulze

AT

/

74A-74F

Friedhof Delstern Name des Nutzungsberechtigten

Block

Karin Becker

3

/

63-64

Paula Straube

8

/

1-2

Klara Huster

8

/

3-4

Hildegard Langenscheid

8

/

5-6

Doris Schaefer

8

/

11-12

Hildegard Schulze

8

/

35-36

Gisela Holst

12

/

9

H.J. Bethmann

12

/

14

Helga Bergerhoff

12

/

7-8

Klara Mischewsky

12

/

11-12

Reihe

Grabnummer

Anton Penger

12

/

38-39

Jugendamt

12

/

560-561

Kurt Nadzeika

14

/

069A

Stefan Schloeter

14

/

076-077

Guenter Altenkirch

15

/

25-26

Herausgeber: Stadt Hagen - Der Oberbürgermeister Redaktion: Fachbereich des Oberbürgermeisters, Rathausstraße 13, 58095 Hagen, Telefon 02331/2073508, Fax 02331/2072401. (v.i.S.d.P. Thomas Bleicher) Erscheinungsweise: Nach Bedarf, freitags. Bezug: Das Amtsblatt wird kostenlos im Rathaus I, Haupteingang, Rathausstraße 11, 58095 Hagen, ausgelegt und im Internet unter www.hagen.de veröffentlicht. Ein Bezug im Abonnement ist möglich (30,--€/jährlich). Der Versand erfolgt auf dem Postweg oder als PDF-Datei per E-Mail. Vertrieb: Eberhard Gerken, Tel. 02331/2073508 und E-Mail: [email protected]

49

Frieda Gerau

17

/

34-35

Edeltraud Neukranz

U1

1

38A-38B

Antje Becker

17

/

54A-54B

Caecilie Zinnow

U1

6

6A-6C

Hermann Althoff

17

/

74H-74I

Doris Stolle

U1A

1

8A-8C

Emilie Spielmann

17

/

84J-84K

Doris Stockey

U1A

2

5A-5B

Anton Kleim

18

/

101-102

Frieda Sausner

U1A

9

13A-13B

Albert Bruchhaus

19

/

77

Harri Manthe

U1A

9

16A-16B

Gustav Voss

19

/

99

Klara Markowski

U1A

9

18A-18B

Elfriede Glenz

19

/

35-36

Wilhelm Tueckmantel

U1A

10

10A-10B

Karl Berghaus

19

/

37-38

Karl Fluegge

U1A

10

14A-14B

Johann Fieck

19

/

73-74

Friedrich Moldenhauer

U1A

10

15A-15B

Klara Kumpmann

19

/

86-87

Wilhelm Ebeling

U1A

10

16A-16B

Emma Rueffer

19

/

92-93

Martha Steinhauer

U1A

10

19A-19B

Dieter Gerken

27

/

13

Anneliese Kaiser

U1A

10

1A-1B

Lothar Strohm

27

/

37

Hulda Ehrenberg

U1A

10

21A-21B

Klaus Zerbst

27

/

38

Elisabeth Krueger

U1A

10

3A-3B

Erna Roman-Vals

28

/

16

Helga Kreuzburg

U1A

10

4A-4B

Artur Wiesemann

28

/

058-059

Kaethe Lievore

U1A

10

5A-5B

Klaus Glock

31

/

94-95

Irmgard Russe

U1A

10

9A-9B

Josef Fahl

32

/

123-124

Martha Schwarzmueller

U2

/

178A-178D

Heinz Schroeder

32

/

125-126

Wilhelm Twelkemeyer

U2

/

6A-6B

Anneliese Lix

32

/

17-18

Ingrid Huehner

U2

/

80A-80D

Walter Thomas

32

/

69-70

Friedmar Urbuteit

U2

/

85A-85D

Karl-Heinz Boeker

33

/

57-59

Johanna Giwolis

U27

/

014A-014B

Marie Hamel

34

/

61-62

Horst Gueldner

U28

/

5A-5B

Dr. Langhoff Fritz

35

/

1-2

Marie-Luise Neuhoff

U3

1

15A-15B

Toni Figge

36

/

56-58

Helga Tiemann

U3

1

42A-42B

Gerhard Trottier

38

/

132-133

Jugendamt

U3

2

13A-13B

Albert Sachs

38

/

16-17

Else Schmidt

U3

2

4A-4B

Hans Vogel

38

/

52-53

Doris Verleger

U3

3

21A-21B

Karlhans Junker

39

/

3A-3D

Gisela Stingl

U3

3

45A-45B

Max Dahl

39

/

8A-8E

Hartmut Wollner

U3

3

52A-52B

Doerte Haak

39

/

9A-9B

Wolfgang Ritter

U3

5

8A-8C

Dietrich Kempa

40

3

18

Lydia Brandt

U3

6

35A-35B

Karin Thiemann

52

/

28-29

Erna Lemke

U3

2A

13A-13B

Juergen Militzer

54

/

65-66

Irmgard Schulze

U3

2A

15A-15B

Wolfgang Woerlen

17A

/

8-9

Margarete Hellwig

U3

2A

17A-17B

Dorothea Pruehs

17B

/

69-71

Hedwig Burr

U3

2A

22A-22B

Valeria Meier

17C

/

48-49

Luise Ruhwedel

U3

2A

26A-26B

Anneliese Korn

23A

/

35

Grete Voss

U3

2A

27A-27B

Johannes Schoening

23A

/

44

Dr. Peters Klaus

U3

2A

29A-29B

Ilse Limbach

N

/

47A-47D

Martha Beuermann

U3

2A

32A-32B

Erna Vom Lehn

N

/

79A-79B

Ruth Kroes

U5

/

027A-027B

Emmy Engstfeld

N

/

88A-88B

Gisela Banasch

U5

/

104A-104B

Richard Stamm

U1

1

37A-37B

Irmgard Klepper

U5

/

108A-108B

Herausgeber: Stadt Hagen - Der Oberbürgermeister Redaktion: Fachbereich des Oberbürgermeisters, Rathausstraße 13, 58095 Hagen, Telefon 02331/2073508, Fax 02331/2072401. (v.i.S.d.P. Thomas Bleicher) Erscheinungsweise: Nach Bedarf, freitags. Bezug: Das Amtsblatt wird kostenlos im Rathaus I, Haupteingang, Rathausstraße 11, 58095 Hagen, ausgelegt und im Internet unter www.hagen.de veröffentlicht. Ein Bezug im Abonnement ist möglich (30,--€/jährlich). Der Versand erfolgt auf dem Postweg oder als PDF-Datei per E-Mail. Vertrieb: Eberhard Gerken, Tel. 02331/2073508 und E-Mail: [email protected]

50

Kurt Zeugner

U5

/

109A-109B

Friedrich Dahlhaus

12

/

28-29

Albert Tolksdorf

U5

/

110A-110B

Lore Wiebols

U2

/

1A-1B

Auguste Wegerhoff

U5

/

115A-115B

Karl Himmelreich

U5

/

180A-180C

Annelore Schoenert

U5

/

205A-205D

Hedwig Lerch

U5

/

209A-209D

Name des Nutzungsberechtigten

Block

Elisabeth Adams

U5

/

210A-210D

Walter Sandmann

1

2

18A-18B

Ernst Hedtheyer

1

2

21A-21B

Paul Stuerz

1

2

29A-29B

Kaethe Reczko

1

2

30A-30B

Wilhelmine Tillmann

U5

/

217A-217D

Berta Dietrich

U6

1

5A-5C

Herta Schnippering

U6

5

2A-2B

Christof Mardner

U6

8

3A-3B

Friedhof Haspe

2

3

12A-12B

2

3

17A-17B

2

3

2A-2B

Jutta Niebuhr

2

1A

5A-5B

Ellen Petrick

3

4

16-17

Helga Stutzke

3

4

8A-8B

Helga Menne

3

6

10-11

3

6

7A-7B

3

7

2-3

Karl Sporbeck

3

7

20-21

Heinz Stockermann

3

8

11-12

Johannes Dach

3

8

15-16

Ladislav Zupanc

3

8

21-23

Emil Loeser

3

9

17-18

Bodo Deuble

3

9

21-22

Irma Swiridjuk

3

10

2

Agathe Schueler

3

10

18-19

Friedrich Schueren

4

3

10A-10B

Marie Sasse

4

3

11A-11B

Else Schelinski

5

1

1-2

Heinrich Weinheimer

5

1

3-4

Kaethe Kriehn

5

1

13-14

Bruno Hubig

5

1

15-16

Ralf Wilke

7

/

114B

Hiltrud Lenz

9

/

5-6

Jürgen Stöcker

12

6

9-10

Erika Jung

14

1

15-16

Helene Wehlisch

U6

9

17A-17B

Ruth Koehler

U6

9

19A-19B

Gertrude Riesner

Herbert Solbach

U6

9

26A-26B

U6

9

30A-30B

Adolf Winkelmann

U6

10

28A-28B

Ingrid Graedler

U6

10

9A-9B

Helmut Drescher

U6

11

27A-27B

Helmut Utter

Siegrid Vogt

U6

11

35A-35B

Lieselotte Doering

Otto Wilke

U8

1

15A-15B

Ortraud Belter

U8

4

4A-4C

Heinrich Knueppel

U8

4

7A-7B

Dieter Butz

U8

6

11A-11B

Doris May

U8

7

5A-5D

Friedhof Garenfeld Name des Nutzungsberechtigten

Block

Maria Hagenbruch

B

Reihe /

Grabnummer 396-397

Friedhof Halden

Grabnummer

Gerda Brieger Emmi Schulz

Hans Weber

Reihe

Name des Nutzungsberechtigten

Block

Maria Mayer

3

/

65-66

Erna Rehtanz

4

/

3-4

Walter Turck

4

/

1A-1C

Heinz Picht

5

/

80B

Margot Huennighausen

6

/

151-152

Adam Braun

14

7

14-15

Anna Busbach

7

/

39

Else Schuster

14

8

5-6

Walter Luedecke

11

/

37-38

Paula Buch

14

8

9-10

Rudolf Midwer

11

/

43-44

Emma Marx

14

8

16-17

Erich Erbsfeld

11

/

45-46

Dorothea Langenscheidt

14

9

1-2

Hermann Baumann

11

/

59-60

Erwin Riebeling

14

9

3-4

Annemarie Kassube

12

/

27

Luise Oestreich

16

1

14A-14B

Friedrich Hammel

12

/

25-26

Reihe

Grabnummer

Herausgeber: Stadt Hagen - Der Oberbürgermeister Redaktion: Fachbereich des Oberbürgermeisters, Rathausstraße 13, 58095 Hagen, Telefon 02331/2073508, Fax 02331/2072401. (v.i.S.d.P. Thomas Bleicher) Erscheinungsweise: Nach Bedarf, freitags. Bezug: Das Amtsblatt wird kostenlos im Rathaus I, Haupteingang, Rathausstraße 11, 58095 Hagen, ausgelegt und im Internet unter www.hagen.de veröffentlicht. Ein Bezug im Abonnement ist möglich (30,--€/jährlich). Der Versand erfolgt auf dem Postweg oder als PDF-Datei per E-Mail. Vertrieb: Eberhard Gerken, Tel. 02331/2073508 und E-Mail: [email protected]

51

Johanna Lummel

16

2

4A-4B

Gerda Linder

21

/

1-2

Annerose Augustin

18

9

15-16

Margarete Zevevic

21

/

5-6

Emil Brandt

NIS

/

12A-12B

Anna Schulz

21

/

38-39

Eva Weckmueller

NIS

/

26A-26B

Emil Briehle

22

/

10

Emmi Huelsberg

NIS

/

2A-2B

Marianne Beyer

22

/

26

Asnneliese Dreisvogt

NIS

/

32A-32B

Rolf Haas

22

/

50

August Risken

NIS

/

66A-66B

Franz Formella

22

/

62

Friedhof Holthausen

Maria Klein

22

/

99

Erika Dietzler

22

/

131-132

Werner Spelsberg

22

/

24-25

Name des Nutzungsberechtigten

Block

Hans-Juergen Stiebritz

22

/

73-74

Lore Pohl

1

/

19-22

Ingeborg Kuhlmann

S3

/

19

Frieda Stein

5

/

0147-0148

Gustav Pietsch

U2

/

116A-116B

Heinz Doepfer

U2

/

2A-2B

Lutz Buerger

U2

/

127A-127D

Lieselotte Grenz

U2

/

39A-39B

Gerhard Brunnemann

U2

/

155A-155B

Jochen Rueschenbaum

U2A

/

8A-8D

Kurt Goetz

U2

/

170A-170B

Resi Schaefer

U3

/

32A-32B

Ingeborg Manz

U2

/

226A-226D

Lydia Lauber

U3

/

36A-36B

Edith Kritzler

U2

/

71A-71B

Klara Bilstein

U3

/

37A-37B

Frieda Meyer

U6

/

10A-10B

Van Neut

U6

/

11A-11B

Monika Noack

U6

/

16A-16B

Reihe

Grabnummer

Friedhof Loxbaum Name des Nutzungsberechtigten

Block

Renate Herzenberger

3

/

137-138

Theodor Griewel

3

/

146-147

Name des Nutzungsberechtigten

Block

Heinz Klawikowski

3

/

34-35

Ewald Jungheim

3

/

104-105

Margarete Rohs

4

/

174

Ruth Mell

4

/

189-190

Hans-W. Engemann

4

/

170-171

Margot Ruthenkolk

4

/

328-329

Gerhard Reife

15

/

207-208

Franziska Cupido

5

/

150-151

Hildegard Mach

15

/

276-277

Hendrik Marteau

5

/

254-255

Rainer Solka

15

/

286-287

Margarete Tielmann

5

/

256-257

Agnes Heikaus

15

/

304-305

Erwin Grabb

9

/

53

Adolf Vehling

15

/

346-347

Willi Graefe

9

/

4-5

Christel Oehm

15

/

393-394

Hans Kohl

9

/

27-28

Erich Doering

15

/

79-80

Heinz Mueller

9

/

60A-60B

Rolf Moeller

17

/

60

Werner Wever

17

/

79

Gerta Albowitz

17

/

Christa Neuhaus

17

Wilhelmine Peters

Reihe

Grabnummer Friedhof Vorhalle Reihe

Grabnummer

Anna Bruecher

13

/

105A-105B

Erika Kakies

13

/

46-47

87

Ursula Hellmann

13

/

48-49

/

101

Sofie Koetter

13

/

90A-90B

17

/

108-109

Klara Timmerbeil

17

/

52-53

Mathilde Chittreck

17

/

56-57

Elfriede Ekey

17

/

85-86

Else Armbruster

17

/

88-89

Herta Bartelheim

21

/

20

Herbert Hafke

23

/

12-13

Johann Spratek

23

/

205-206

Irmgard Schaefer

U12

/

105A-105B

Hedwig Gruenewald

U12

/

57A-57B

Dorothea Geldmacher

U12

/

60A-60B

Herausgeber: Stadt Hagen - Der Oberbürgermeister Redaktion: Fachbereich des Oberbürgermeisters, Rathausstraße 13, 58095 Hagen, Telefon 02331/2073508, Fax 02331/2072401. (v.i.S.d.P. Thomas Bleicher) Erscheinungsweise: Nach Bedarf, freitags. Bezug: Das Amtsblatt wird kostenlos im Rathaus I, Haupteingang, Rathausstraße 11, 58095 Hagen, ausgelegt und im Internet unter www.hagen.de veröffentlicht. Ein Bezug im Abonnement ist möglich (30,--€/jährlich). Der Versand erfolgt auf dem Postweg oder als PDF-Datei per E-Mail. Vertrieb: Eberhard Gerken, Tel. 02331/2073508 und E-Mail: [email protected]

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Marga Kaesemann

U12

/

61A-61B

Elsa Kuhlmann

U13

/

15A-15B

Max Herbst

U13

/

19A-19B

Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes ist gemäß § 16 Abs. 1 der Satzung des Wirtschaftsbetriebes Hagen AöR für die kommunalen Friedhöfe (Friedhofssatzung) vom 19.12.2011 möglich. Die Gebühren für den Wiedererwerb richten sich nach der zurzeit gültigen Friedhofsgebührensatzung. Der Wiedererwerb des Nutzungsrechtes oder Rechte, die der beabsichtigten Einziehung entgegenstehen, können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Wirtschaftsbetrieb Hagen (Friedhofsverwaltung) schriftlich (Postfach 4249, 58042 Hagen) oder zur Niederschrift (Eilper Str. 132 - 136) beantragt bzw. geltend gemacht werden. Anderenfalls wird der Wirtschaftsbetrieb Hagen diese Grabstätten nach Ablauf der Frist einziehen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen den Einzug einer Grabstätte kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist schriftlich beim Verwaltungsgericht Arnsberg, Jägerstr. 1, 59821 Arnsberg, einzureichen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Wird die Klage schriftlich erhoben, so sollen ihr 2 Abschriften beigefügt werden. Falls die Frist durch das Verschulden eines Bevollmächtigten versäumt werden, so würde dessen Verschulden der Vollmachtsgeberin oder dem Vollmachtsgeber angerechnet werden. Hagen, 24.04.2013 Hans-Joachim Bihs (Vorstand) ■ BEKANNTMACHUNG Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl des 18. Deutschen Bundestages am 22. September 2013 für den Wahlkreis 138 Hagen – Ennepe-Ruhr-Kreis I Gemäß § 32 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (BWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I S. 1376), zuletzt geändert durch Artikel 1 der zweiten Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung vom 3. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2378) fordere ich hiermit zur möglichst frühzeitigen Einreichung von Kreiswahlvorschlägen auf. Die Kreiswahlvorschläge für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag im Wahlkreis 138 Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I sind spätestens bis Montag, dem 15. Juli 2013, 18.00 Uhr, beim Kreiswahlleiter des Wahlkreises 138, Stadt Hagen, Ressort Statistik, Stadtforschung und Wahlen, Freiheitstr. 3, Zimmer 221, einzureichen. Auf die Bestimmungen der §§ 18 bis 24 des Bundeswahlgesetzes (BWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Juli 2012 (BGBl. I S. 1501), und der §§ 32 bis 34 BWO weise ich hin. Insbesondere bitte ich zu beachten: 1. Kreiswahlvorschläge können von Parteien und nach Maßgabe des § 20 BWG von Wahlberechtigten eingereicht werden. 2. Als Bewerber einer Partei kann in einem Kreiswahlvorschlag nur benannt werden, wer in einer Mitgliederversammlung zur Wahl eines Wahlkreisbewerbers oder in einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung hierzu gewählt worden ist. Mitgliederversammlung zur Wahl eines Wahlkreisbewerbers ist eine Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts im Wahlkreis zum Deutschen Bundestag wahlberechtigten Mitglieder der Partei. Besondere Vertreterversammlung ist eine Versammlung der von einer derartigen Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte gewählten Vertreter. Allgemeine Vertreterversammlung ist eine nach der Satzung der Partei ( § 6 des Parteiengesetztes) allgemein für bevorstehende Wahlen von einer derartigen Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte bestellte Versammlung. Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl des Bewerbers mit Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, Form der Einladung, Zahl der erschienenen

Mitglieder und Ergebnis der Abstimmung ist mit dem Kreiswahlvorschlag einzureichen. Hierbei haben der Leiter der Versammlung und zwei von dieser bestimmte Teilnehmer gegenüber dem Kreiswahlleiter an Eides Statt zu versichern, dass die Wahl der Bewerber in geheimer Abstimmung erfolgt ist, dass jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung vorschlagsberechtigt war und dass die Bewerber Gelegenheit hatten, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. 3. Parteien, die im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, können als solche nur einen Wahlvorschlag nur einreichen, wenn sie spätestens am 17. Juni 2013 dem Bundeswahlleiter, Statistisches Bundesamt, 65180 Wiesbaden, ihre Beteiligung an der Wahl schriftlich angezeigt haben und der Bundeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. In der Anzeige ist anzugeben, unter welchem Namen sich die Partei an der Wahl beteiligen will. Die Anzeige muss von mindestens drei Mitgliedern des Bundesvorstandes, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Hat eine Partei keinen Bundesvorstand, so tritt an die Stelle des Bundesvorstandes der Vorstand der jeweils obersten Parteiorganisation. Die schriftliche Satzung und das schriftliche Programm der Partei sowie ein Nachweis über die satzungsgemäße Bestellung des Vorstandes sind der Anzeige beizufügen. 4. Kreiswahlvorschläge dieser Parteien müssen von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein; die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei Einreichung des Kreiswahlvorschlages nachzuweisen. 5. Der Kreiswahlvorschlag soll nach dem Muster der Anlage 13 zur BWO eingereicht werden. Er muss enthalten: Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Tag der Geburt, Geburtsort und Anschrift (Hauptwohnung) des Bewerbers, den Namen der einreichenden Partei und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen ( § 20 Abs. 3 BWG) deren Kennwort. Er soll ferner Namen und Anschriften der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson enthalten. 6. Kreiswahlvorschläge von Parteien sind von mindestens drei Mitgliedern des Vorstandes des Landesverbandes, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen. Hat eine Partei in einem Land keinen Landesverband oder keine einheitliche Landesorganisation, so müssen die Kreiswahlvorschläge von den Vorständen der nächstniedrigen Gebietsverbände, in deren Bereich der Wahlkreis liegt, dem Satz 1 gemäß unterzeichnet sein. Die Unterschriften des einreichenden Vorstandes genügen, wenn er innerhalb der Einreichungsfrist nachweist, dass dem Landeswahlleiter eine schriftliche dem Satz 1 entsprechende Vollmacht der anderen beteiligten Vorstände vorliegt. Bei anderen Kreiswahlvorschlägen (§ 20 Abs. 3 BWG) haben drei Unterzeichner des Wahlvorschlags ihre Unterschriften auf dem Kreiswahlvorschlag selbst unter Beachtung von § 34 Abs. 4 Nr. 3 und 4 BWO zu leisten. 7. Muss ein Kreiswahlvorschlag von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet sein, so sind die Unterschriften auf amtlichen Formblättern nach Anlage 14 zur BWO unter Beachtung folgender Vorschriften zu erbringen:  Der Kreiswahlleiter liefert die Formblätter auf Anforderung kostenfrei; er kann sie auch als Druckvorlage oder elektronisch bereitstellen. Bei der Anforderung sind Familienname, Vornamen und Anschrift (Hauptwohnung) des vorzuschlagenden Bewerbers anzugeben. Wird bei der Anforderung der Nachweis erbracht, dass für den Bewerber im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß den § 21 Abs. 5 Melderechtsrahmengesetzes entsprechenden Landesgesetzen eingetragen ist, wird anstelle seiner Anschrift eine Erreichbarkeitsanschrift verwendet; die Angabe eines Postfaches genügt nicht. Als Bezeichnung des Trägers des Wahlvorschlags, der den Kreiswahlvorschlag einreichen will, sind außerdem bei Parteien deren Namen und, sofern sie

Herausgeber: Stadt Hagen - Der Oberbürgermeister Redaktion: Fachbereich des Oberbürgermeisters, Rathausstraße 13, 58095 Hagen, Telefon 02331/2073508, Fax 02331/2072401. (v.i.S.d.P. Thomas Bleicher) Erscheinungsweise: Nach Bedarf, freitags. Bezug: Das Amtsblatt wird kostenlos im Rathaus I, Haupteingang, Rathausstraße 11, 58095 Hagen, ausgelegt und im Internet unter www.hagen.de veröffentlicht. Ein Bezug im Abonnement ist möglich (30,--€/jährlich). Der Versand erfolgt auf dem Postweg oder als PDF-Datei per E-Mail. Vertrieb: Eberhard Gerken, Tel. 02331/2073508 und E-Mail: [email protected]

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eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen deren Kennwort anzugeben. Parteien haben ferner die Aufstellung des Bewerbers in einer Mitglieder- oder einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung nach § 21 des Bundeswahlgesetzes zu bestätigen. Der Kreiswahlleiter hat die in den Sätzen 2 bis 4 genannten Angaben im Kopf der Formblätter zu vermerken. Die Wahlberechtigten, die einen Kreiswahlvorschlag unterstützen, müssen die Erklärung auf dem Formblatt persönlich und handschriftlich unterschreiben; neben der Unterschrift sind Familienname, Vornamen, Tag der Geburt und Anschrift (Hauptwohnung) des Unterzeichners sowie der Tag der Unterzeichnung anzugeben. Für jeden Unterzeichner ist auf dem Formblatt oder gesondert eine Bescheinigung der Gemeindebehörde, bei der er im Wählerverzeichnis einzutragen ist, beizufügen, dass er im Zeitpunkt der Unterzeichnung in dem betreffenden Wahlkreis wahlberechtigt ist. Gesonderte Bescheinigungen des Wahlrechts sind vom Träger des Wahlvorschlages bei der Einreichung des Kreiswahlvorschlages mit den Unterstützungsunterschriften zu verbinden. Wer für einen anderen eine Bescheinigung des Wahlrechts beantragt, muss nachweisen, dass der betreffende den Kreiswahlvorschlag unterstützt. Ein Wahlberechtigter darf nur einen Kreiswahlvorschlag unterzeichnen; hat jemand mehrere Kreiswahlvorschläge unterzeichnet, so ist seine Unterschrift auf allen Kreiswahlvorschlägen ungültig.



Kreiswahlvorschläge von Parteien dürfen erst nach Aufstellung des Bewerbers durch eine Mitglieder- oder Vertreterversammlung unterzeichnet werden. Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig. 8. Dem Kreiswahlvorschlag sind beizufügen:  Die Zustimmungserklärung des Bewerbers nach dem Muster der Anlage 15 zur BWO,  eine Bescheinigung der Wählbarkeit des Bewerbers nach dem Muster der Anlage 16 zur BWO,  bei Kreiswahlvorschlägen von Parteien eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlussfassung der Mitglieder- oder Vertreterversammlung, in der der Bewerber aufgestellt worden ist, nach dem Muster der Anlage 17 zur BWO mit der vorgeschriebenen Versicherung an Eides Statt nach dem Muster der Anlage 18 zur BWO,  eine Versicherung an Eides statt des vorgeschlagenen Bewerbers nach dem Muster der Anlage 15 zur BWO  die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften nebst Bescheinigungen des Wahlrechts der Unterzeichner, sofern der Kreiswahlvorschlag von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet sein muss. Für die Kreiswahlvorschläge sind amtliche Vordrucke zu verwenden, die vom Kreiswahlleiter der Stadt Hagen, Ressort Statistik, Stadtforschung und Wahlen, Freiheitstr. 3, Zimmer 221, während der Dienststunden kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Hagen, 22. April 2013 Stadt Hagen Der Oberbürgermeister als Kreiswahlleiter Jörg Dehm ■

Südwestfälisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung unterstützt Kinderhospiz Balthasar Das Südwestfälische Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Hagen hat jetzt eine Spende von insgesamt rund 3.000 Euro an das Kinderhospiz Balthasar in Olpe übergeben. Dies ist besonders den drei Auszubildenden des Kreises Siegen-Wittgenstein Funda Cinar, Roja Murtaza und Olga Vogel zu verdanken. Die Idee für die Spendenaktion zu Gunsten des Kinderhospizes Balthasar hatten die beiden Auszubildenden des Studieninstituts Duhrata Beqiri und Kathrin Spenner. Im Rahmen einer Projektarbeit hatten sie verschiedene Vorschläge erarbeitet und den Kollegen vorgestellt. Nach einem Besuch im Kinderhospiz entschied sich das Studieninstitut schließlich, das Kinderhospiz Balthasar in Olpe nachhaltig zu unterstützen. Alle Beteiligten waren sich einig, dass das Kinderhospiz eine sehr bemerkenswerte Aufgabe übernimmt, die unterstützt werden muss. Denn Kinder- und Jugendhospize sind in den staatlichen Finanzierungsmodellen nicht vorgesehen und nur ein kleiner Teil der Kosten wird über die Kranken- und Pflegekassen erstattet. Dabei ist gerade die Betreuung der Eltern und Geschwister eines sterbenskranken Kindes schon weit im Vorfeld und im Nachhinein ungemein wichtig. Deshalb ist das Kinder- und Jugendhospiz Balthasar nachhaltig auf Spendengelder angewiesen.

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