2012 kostenlos an die Haushalte Auflage Exemplare

AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ im Internet unter www.kreis-hz.de 22. Dezember 2012 | Nr. 12/2012 | kostenlos an die Haushalte | Auflage 119.000 ...
Author: Helene Blau
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AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ im Internet unter www.kreis-hz.de 22. Dezember 2012

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Nr. 12/2012

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kostenlos an die Haushalte

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Auflage 119.000 Exemplare

Allen Leserinnen und Lesern ein besinnliches Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr 2013

Der Sternthaler-Weihnachtsmarkt vor dem Blankenburger Rathaus. 

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 � Harzsparkasse Wir wünschen Ihnen besinnliche Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2013.

3 Ministerin Wolff verlieh Tourismuspreis 2012

Pokal VORREiTER für Harz AG Die Harz AG ist neben dem Harzer Tourismusverband e. V. und der WELTRAD manufactur Schönebeck am 14. November durch Wirtschaftsministerin Prof. Dr. Birgitta Wolff mit dem Tourismuspreis Sachsen-Anhalt 2012 ausgezeichnet worden.

Die Jury wählte die Preisträger für den VORREiTER 2012 aus insgesamt 19 Wettbewerbsbeiträgen in den Kategorien „Touristischer Betrieb“, „Touristische Destination“ und „Touristischer Dienstleister“. Den Preis für die Harz AG, die in der Kategorie „Touristische Dienstleister“ für die Einführung des Urlaubs-Tickets HATIX im Landkreis Harz ausgezeichnet wurde, nahm Geschäftsführer Peter Hausmann (FOTO) entgegen. Das Harzer Urlaubs-Ticket wurde seit der Einführung 2010 bereits von mehr als einer Million Übernachtungsgästen genutzt. Ebenfalls in den Harz ging der VORREiTER in der Kategorie „Touristische Destination“. Hier wurde der Harzer Tourismusverband e. V. ausgezeichnet. Der Preis honoriert die erfolgreiche Entwicklung einer neuen Markenstrategie für den Harz und den ganzheitlichen Ansatz bei deren Umsetzung. Die Gewinnner im Wettbewerb um den VORREiTER können von zusätzlichen Werbemaßnahmen der Veranstalter AMEROPA, Schmetterling-Reisen und TUI im Wert von je 10 000 Euro profitieren. n

Verwaltung von Q-Bus zieht von Ballenstedt nach Quedlinburg Am 3. Dezember wurde ein weiterer Schritt bei der Umstrukturierung der Q-Bus GmbH als Tochtergesellschaft der Harzer Verkehrsbetriebe GmbH vollzogen: Die Verwaltung des Unternehmens ist nach Quedlinburg auf den vorhandenen Betriebshof im Harzweg 17 umgezogen. Damit wurden die Voraussetzungen für eine zentralisierte Einsatzleitung am größten Verkehrsknoten des Q-Bus-Liniennetzes geschaffen. Sie wird ab Januar die bisherige betriebshofbezogene Einsatzlenkung an den drei Standorten mit Busstationierungen ersetzen. Begleitet wird dieser Prozess durch die Einführung professioneller Dispositionssoftware und hochmoderner Bordcomputer in allen Bussen. Kunden und Geschäftspartner der Q-Bus GmbH finden somit ab 3. Dezember ihre persönlichen Ansprechpartner in der Verwaltung in Quedlinburg im Harzweg beziehungsweise bei den Harzer Verkehrsbetrieben in Wernigerode im Dornbergsweg. Die Busstationierungen auf den Höfen in Ballenstedt, Harzgerode und Quedlinburg bleiben hingegen unverändert. Durch den räumlich neuen Sitz der Verwaltung in Quedlinburg war die Vergabe neuer Rufnummern für Telefone und Fax notwendig. Um genügend Zeit für einen ungestörten Informationsfluss anzubieten, wird eine befristete Umleitung der alten Ballenstedter Nummern geschaltet. Konketere Informationen hierzu sind u. a. unter www.qbus-ballenstedt.de in der Rubrik „Aktuelles” oder an den Standorten des Unternehmens zu erhalten. n

Ortsdurchfahrten Minsleben wurden fertig gestellt Minsleben. Mit der feierlichen Übergabe der neuen Brücken über die Holtemme und über den Barrenbach sowie eines neuen Straßenabschnittes mit Gehweg einschließlich Nebenanlagen und Medien-Umverlegung Ende November, sind die Ortsdurchfahrten Minsleben (K 1329, K 1346) komplett erneuert. Die stetige Verschlechterung der Tragfähigkeit der Brücken hatte den Altlandkreis Wernigerode veranlasst, 2006 die Planung der Maßnahme vorzubereiten. Nachdem bis Juli 2011 die Genehmigungsplanung abgeschlossen wurde begannen im November 2011 die Arbeiten.

Herbert Hübe, Dr. Michael Ermrich, Martin Skiebe, Knut Festerling und Volker Friedrich (v. l.) gaben gemeinsam die neuen Brücken über die beiden Fließgewässer offiziell frei. Bei der Baumaßnahme wurden in nur einem Jahr zwei Brückenbauwerke mit einer Tragfähigkeit von 90 Tonnen, 296 Meter Fahrbahn mit einer Breite von sechs Metern, 110 Meter Straßenentwässerung und ein außerörtlicher Gehweg mit einer Breite von 2,5 Meter durch den Landkreis als Bauherr neu hergestellt. Den Gehweg in Minsleben und die Straßenbeleuchtung sowie begrünte Nebenanlagen erneuerte die Stadt Wernigerode. Die vor der Maßnahme bereits bestehende innerörtliche Bushaltestelle wurde nutzerfreundlich ausgebaut und bestehende Zufahrten zu privaten Grundstücken durch die Stadt angepasst. Bei den Anpassungen der Zufahrten berücksichtigte die Stadt Wünsche und Kritik der Anwohner beziehungsweise Nutzer. Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu erhöhen, wurde zusätzlich ein Gehweg zur sicheren Anbindung an den Holtemme-Radwanderweg hergestellt. Der Landkreis Harz und die Stadt Wernigerode investierten rund 1,3 Millionen Euro. Stadt und Landkreis erhielten Fördermittel vom Land. Dieses förderte 80 Prozent der förderfähigen Kosten nach dem Entflechtungsgesetz und 20 Prozent nach dem Finanzausgleichsgesetz. Die nicht förderfähigen Kosten wurden durch den Landkreis Harz in Höhe von 100 000 Euro und in Höhe von 70 000 Euro durch die Stadt Wernigerode getragen. n

Impressum Herausgeber: Landkreis Harz – Der Landrat – Friedrich-Ebert-Straße 42, 38820 Halberstadt Redaktion: Pressestelle des Landkreises Harz, Manuel Slawig, Telefon (0 39 41) 59 70 42 09, e-mail: [email protected] Bezug: Landkreis Harz, Pressestelle, Friedrich-Ebert-Straße 42, 38820 Halberstadt Gestaltungskonzept: TASHA BYNZ kommunikationsdesign Gesamtherstellung: Harzdruckerei GmbH, Max-Planck-Straße 12/14, 38855 Wernigerode, Telefon (0 39 43) 54 24-0, Fax (0 39 43) 54 24 99, e-mail: [email protected], Internet: www.harzdruck.de Anzeigenberatung: Wolfgang Schilling, Telefon (0 39 43) 54 24 26 Ralf Harms, Telefon (0 39 43) 54 24 27 Verteilung: Medien-Service-Harz-Börde GmbH Westendorf 6, 38820 Halberstadt, Telefon (0 39 41) 69 92 - 42, Fax (0 39 41) 69 92 - 44 Sie haben kein Kreisblatt bekommen? Rufen Sie an! Frau Beutler (0 39 41) 69 92 - 45

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5 Klaus Dumeier mit der Ehrennadel des Landes Sachsen-Anhalt ausgezeichnet Im Auftrag des Ministerpräsidenten Dr. Reiner Haseloff überreichte Landrat Dr. Michael Ermrich in der vergangenen Kreistagssitzung die „Ehrennadel des Landes Sachsen-Anhalt“ an Klaus Dumeier aus Blankenburg. Klaus Dumeier engagiert sich seit vielen Jahren in seinem Wohnort Blankenburg und im Landkreis Harz als Mitinitiator zahlreicher Maßnahmen und Projekte in den verschiedensten Bereichen des politischen und gesellschaftlichen Lebens. So setzt er sich als ehrenamtlicher Vorsitzender des Vereins „Gesund älter werden im Harz e. V.“ für Gesundheitsförderung und Gesundheitstourismus ein. Der Verein zählt zu den Initiatoren des mit beispielhaftem bürgerschaftlichen Engagement geplanten und gebauten Biologischen Freibades „Am Thie“. Auch die weit über die Grenzen des Landkreises Harz hinaus bekannte „Harzer Wandernadel“, zählt zu den Projekten, die vom Verein in besonderer Weise unterstützt werden. Und nicht unerwähnt bleiben soll die engagierte Mitarbeit bei der Vorbereitung und Durchführung der diesjährigen 800-Jahrfeier in Blankenburg. Seit 2007 ist Klaus Dumeier Mitglied des Kreistages. Darüber hinaus ist er seit 2009 auch gewähltes Mitglied im Stadtrat Blankenburg, wo er sich ebenfalls in verschiedenen mandatsgebundenen Ämtern engagiert.

Ministerpräsident Haseloff überreicht Bundesverdienstorden an Gottfried Biller Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff konnte am 10. Dezember, im Auftrag von Bundespräsident Joachim Gauck fünf Bürgerinnen und Bürger des Landes Sachsen-Anhalt mit einem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland auszeichnen. In seiner Laudatio betonte der Ministerpräsident den gesellschaftlichen Nutzen und Wert des Ehrenamtes. Die Geehrten seien Vorbilder und hätten sich um das Gemeinwohl verdient gemacht Zu den Ausgezeichneten gehört auch der Quedlinburger Gottfried Biller, der mit der Verdienstmedaille geehrt wurde. Gottfried Biller ist Kirchenmusikdirektor und Initiator des seit 1981 jährlich stattfindenden Quedlinburger Musiksommers. 1990 leitete Biller in Quedlinburg den Runden Tisch. Er war Mitglied des Bürgerforums und des Stadtrates in Quedlinburg. Als Stadtrat hat er sich vor allem für die Bewahrung des kulturellen Erbes der Stadt eingesetzt. Gottfried Biller war langjähriger Vorsitzender der Jugendbegegnungs- und Arbeitsstätte für politische Jugendbildung in Quedlinburg und ist seit 2010 Ehrenbürger der Stadt. Haseloff würdigte Biller als „musikalischen Botschafter Quedlinburgs, der das Kulturleben der Stadt maßgeblich beeinflusst und geprägt hat.“ Als Moderator des Runden Tisches habe Biller einen wichtigen Beitrag zum Aufbau demokratischer Strukturen geleistet. „Ohne integre Persönlichkeiten wie Sie wäre der demokratische Transformationsprozess nicht geglückt. Ihr langjähriges Engagement steht für einen wachen Bürgersinn“, sagte Haseloff in seiner Dankesrede während der Feierstunde in der Magdeburger Staatskanzlei. n

Auszeichnungen mit der Ehrenmedaille des Landkreises am Tag des Ehrenamtes Landkreis. Stellvertretend für viele weitere ehrenamtlich Tätige, wurden am 5. Dezember fünf engagierte Bürger von Landrat Dr. Michael Ermrich und dem Vorsitzenden des Kreistages, Dr. Michael Haase, mit der Ehrenmedaille des Landkreises ausgezeichnet. Sie würdigten damit fünf Menschen, die sich in besonderer Weise um das Allgemeinwohl verdient gemacht haben und das gesellschaftliche Leben in unserem Kreis damit bereichern.

Tatjana Hüfner, die an diesem Abend leider die Auszeichnung nicht persönlich entgegen nehmen konnte, erhält die Medaille für ihre Vorbildwirkung bei den Nachwuchssportlern in unserem Kreis. Der erste, der an diesem Abend persönlich ausgezeichnet wurde, war Hans-Dieter Herold aus Halberstadt. Er zählt zu den Mitbürgern, die sich in besonderer Weise für die Belange der älteren Menschen im Landkreis einsetzen. Seit 1999 ist er in verschiedenen ehrenamtlichen Funktionen nicht nur für die Seniorinnen und Senioren im eigenen Landkreis ein wichtiger und kompetenter Ansprechpartner. Getreu dem selbst gewählten Leitmotiv „Von Senioren, Mit Senioren, Für Senioren“ setzt er sich im Landkreis Harz unter anderem als Vorsitzender des Kreisseniorenbeirates mit viel Weitsicht für die Zusammenarbeit der Bereichsseniorenvertretungen Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode für die älteren Mitbürgerinnen

und Mitbürger ein. Für dieses besondere Engagement dankten der Landrat und der Kreistagsvorsitzende Herrn Herold mit der Verleihung der Ehrenmedaille. Für sein langjähriges, heimatverbundenes Wirken im Harzklubzweigverein Hasselfelde und seinen besonderen Einsatz für eine naturverträgliche touristische Entwicklung rund um Hasselfelde wurde die Auszeichnung an Dr. Henning Kurth aus Hasselfelde verliehen. Dr. Kurth zählt zu den Gründungsmitgliedern des 1990 neu gegründeten Zweigvereins, dem er seit 1996 vorsteht. Im Wechselspiel zwischen den verschiedenen, mit unter divergierenden Interessen im Harz war Dr. Kurth immer dort zu finden, wo es darum ging, Heimatverbundenheit, Geschichtsbewusstsein, Wissensvermittlung über die Prozessabläufe im Wald, Naturschutz und vor allem die Wanderbewegung zu unterstützen. Ebenfalls für viele Jahrzehnte ehrenamtliche Arbeit wurde Hermann Stahnke mit der „Ehrenmedaille des Landkreises Harz“ ausgezeichnet. Als Fischereiberater war er seit 1994 nicht nur für die untere Fischereibehörde im Altkreis Wernigerode und nach der Gebietsreform im gesamten Landkreis Harz, sondern auch für die Fischereiverbände stets ein kompetenter Berater. Als Vorsitzender der Fischerprüfungskommission ist er u. a. für die Vorbereitung und Durchführung der jährlichen Fischerprüfungen zuständig. Obwohl er im Oktober dieses Jahres den Staffelstab als Fischereiberater aus Altersgründen an Uwe Weise weiter gegeben hat, will er sich auch künftig als Mitglied der Fischerprüfungskommission mit seinem Erfahrungsschatz für die Belange der Fischerei einsetzen. Für sein Engagement im Verein „Halberstädter Zeitenreise“ wurde Rüdiger Stecklenberg mit der Ehrenmedaille geehrt. Er zählt nicht nur zu den Gründungsmitgliedern, sondern ist auch ein Multitalent, das sich in vielerlei Hinsicht im Verein unentbehrlich gemacht hat. Immer wieder gelingt es ihm, geschichtliches Wissen, heimatliche Traditionen sowie handwerkliches und künstlerisches Können, zum Beispiel beim Bühnen- und Kulissenbau zum Nutzen des Vereins zu verbinden. Mit der Verleihung der Ehrenmedaille wurde nicht nur dieses vielfältige ehrenamtliche Engagement gewürdigt, sondern auch die Bereitschaft von Rüdiger Stecklenberg, in Notsituationen immer wieder uneigennützig, schnell und unbürokratisch zu helfen. n

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Hochwasserschutz an der Ilse auf gutem Weg Berßel. Vertreter des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt informierten am 23. November im Schützenhaus in Berßel über den Stand der Hochwasserschutzmaßnahmen an der Ilse. Eingeladen waren nicht nur die Bürgermeister und Ortsbürgermeister der Ilse-Anrainer-Gemeinden sowie Vertreter von Planungsbüros, Baufirmen und Behörden, sondern auch Sachsen-Anhalts Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Dr. Hermann Onko Aeikens. Er ließ sich informieren und besichtigte einige der umgesetzten Maßnahmen vor Ort. Burkhard Hennig, Direktor des Landesbetriebes, verwies in seiner Einleitung darauf, dass die Hochwasser vom April 1994 und August 2002 Anlass für die Entwicklung eines schlüssigen Hochwasserschutzkonzeptes für die Ilse waren. Dies unterstrich auch Minister Aeikens: „Die Ilse hat 2002 immense Schäden angerichtet. Wir waren gefordert, zu prüfen, was zu tun ist, um das Leben sowie Hab und Gut der Anrainer zu schützen.“ Es sei ein langer Prozess gewesen, der aber aufgrund der vielen unterschiedlichen Interessen, die zu berücksichtigen waren, notwendig war. 2012 komme man jetzt in eine Phase, wo wir die Maßnahmen abschließen können, so der Minister.

Dietmar Bode vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz (2.v.l.) informierte Minister Aeikens (3.v.l.) und Vizelandrat Martin Skiebe (l.) über der Ersatzneubau des Wehres „Großer Schütt“ in Osterwieck. Osterwiecks Bürgermeisterin Ingeborg Wagenführ verwies ebenfalls auf den Zeitraum von zehn Jahren, die seit dem letzten Hochwasser vergangenen sind. „Es liegen harte Zeiten und zehn Jahre Hoffnung hinter den Menschen hier. Aber das Land hat Wort gehalten“, freute sich Wagenführ. Dirk Meyer vom Ingenieurbüro Hartung und Partner gab den Anwesenden einen Überblick über die Planungen und durchgeführten Maßnahmen in den einzelnen Orten entlang der Ilse. Bereits 2009 wurde der Hochwasserschutz in Hoppenstedt fertig gestellt. Hier wurden für rund 600 000 Euro eine Schutzmauer und ein Schutzdeich errichtet. In Osterwieck werden im kommenden Jahr mit der Fertigstellung des Ersatzneubaues Wehr „Großer Schütt“ die Hochwasserschutzmaßnahmen abgeschlossen. In Berßel umfassten die Schutzmaßnahmen drei Bauabschnitte, die in diesem Jahr fertig werden. Dabei wurde eine 150 Meter lange Hochwasserschutzmauer errichtet, ein Schutzdeich von 450 Meter Länge hergestellt sowie die Wehranlage zurückgebaut. In Wasserleben beginnen die Maßnahmen im kommenden Jahr. Hier entstehen ein Ersatzneubau der Wehranlage mit Fischpass sowie Schutzdeich und -mauer. Für den Ersatzneubau der Wehranlage und Hochwasserschutzdeich in Veckenstedt läuft derzeit das Planfeststellungsverfahren. Die Umsetzung der Maßnahmen ist für 2014/2015 geplant, informierte Meyer weiter. Zu den Hochwasserschutzmaßnahmen für Ilsenburg gehören der Ersatzneubau Blochhauer Wehr (Fertigstellung 2012), der Ersatzneubau Brücke oberhalb Schlossmühle (Fertigstellung 2013), die Sanierung der Ufermauern (Bestandserfassung) sowie Umgehungsgewässer Ilsetunnel (Vorplanung). „Ziel ist 2015 fertig zu sein“, sagte Burghard Hennig abschließend und bedankte sich bei allen Beteiligten, die bisher an der Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen entlang der Ilse mitgewirkt haben. n

Nationalpark-Pflanzaktion im Ilsetal

Ilsenburg. Im Rahmen der bundesweiten Kampagne „Jahrzehnt der Wälder“ pflanzten 30 Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule Ilsenburg und des Landschulheims Grovesmühle jüngst Laubbäume auf einer stark von Borkenkäfer und Sturm geschädigten Fichtenfläche. Damit wurde ein weiterer Schritt zu mehr Naturnähe in diesem Waldgebiet getan. Die Fläche liegt unmittelbar am Heinrich Heine-Weg, einem stark frequentierten Wanderweg zum Brocken. Die Schüler wurden bei der Baumpflanzaktion über ökologische Zusammenhänge (Waldwandel vom Fichtenforst zum Naturwald), die Zielstellungen des Nationalparks Harz und das Jahrzehnt der Wälder informiert und waren eifrig bei der Sache. Auch der Bürgermeister der Stadt Ilsenburg, Dennis Loeffke, sein Waldbeauftragter Hans-Jürgen Bley und zwei Vertreter des Harzklub-Zweigvereins Ilsenburg , darunter der 1. Vorsitzende Karl Berke, schwangen die Pflanzhacke. n Foto: Sabine Mane

MITNETZ STROM sorgt im Landkreis Harz für mehr Sicherheit von Adebar & Co. Landkreis. MITNETZ STROM sorgt im Landkreis Harz für mehr Sicherheit von Adebar & Co. Der enviaM-Netzbetreiber rüstet sein Mittelspannungsnetz flächendeckend mit Sicherheitstechnik für Großvögel aus. Das Unternehmen setzt damit die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes um und investiert in der Region insgesamt rund 500 000 Euro. Alle Maßnahmen werden fristgerecht bis zum Ende des laufenden Jahres abgeschlossen sein. „Wenn sich große Vögel auf einem Strommast niederlassen, laufen sie an Mittelspannungsfreileitungen Gefahr, mit ihren Flügeln eine Verbindung zwischen den Leiterseilen herzustellen und einen Stromschlag zu erleiden. Das betrifft zum Beispiel Störche und Milane, deren Flügel eine hohe Spannbreite aufweisen“, so Dr. Adolf Schweer, technischer Geschäftsführer der MITNETZ STROM. Im Netzgebiet von MITNETZ STROM im Landkreis Harz wurden seit 2008 insgesamt rund 1 200 Masten mit schützender Technik ausgerüstet. In den meisten Fällen wurden die Stromleitungen in der Nähe des Mastes mit einer isolierenden Kunststoffhaube abgedeckt, so dass sich die Vögel gefahrlos auf dem Mast niederlassen können. Die gleiche Technik wurde bei rund 30 Turmstationen (Trafostation) eingesetzt, in denen die Mittelspannungsfreileitungen enden. Eine weitere Maßnahme zum Vogelschutz ist die Verkabelung von Mittelspannungsfreileitungen. Seit 2008 wurden im Netzgebiet von MITNETZ STROM im Landkreis Harz rund 40 Kilometer Freileitung unter die Erde gebracht, wodurch ungefähr 400 Masten entfallen. Ein Beispiel ist die Freileitung von Harzgerode über Silberhütte nach Straßberg auf einer Länge von rund 14,9 Kilometern. „Bei allen Maßnahmen arbeiten wir mit Naturschutzverbänden und Umweltbehörden Hand in Hand. Das betrifft nicht nur die Nachrüstungen zum Vogelschutz an Mittelspannungsfreileitungen. Auch zu regulären Vorhaben beim Netzausbau stimmen wir uns regelmäßig mit den Verbänden und Behörden ab“, so Schweer weiter. n

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9 Rettungswache und Kreisstraßenbauhof:

Zulassung von Altkennzeichen

Gemeinsam unter einem Dach

Halberstadt. Die Zulassungsstellen des Landkreises Harz in Halberstadt und Wernigerode waren gut auf die Wiedereinführung der alten KfZ-Kennzeichen in Sachsen-Anhalt vorbereitet. Bereits im Vorfeld war für rund 14 400 Euro in der Zulassungsbehörde die entsprechende Software angepasst worden und es erfolgte ein Abgleich mit den noch zugelassenen Altkennzeichen. Auch die elektronische Reservierung eines Wunschkennzeichens aus den Altkreisen war im Landkreis Harz bereits vor der Wiederzulassung der Kennzeichen möglich. Sie wurde von den Bürgerinnen und Bürgern ebenso gerne genutzt wie die elektronische Terminvergabe für die Umkennzeichnung oder Neuzulassung. Alt- oder Wunschkennzeichen (also auch HZ-Kennzeichen) können online über das Internetportal des Landkreises unter www.kreis-hz.de für 90 Tage vorreserviert werden.

Nachdem bereits am 19. April diesen Jahres die neue Integrierte Leitstelle in Betrieb genommen wurde, konnte im November das zweite „Großprojekt“ des Eigenbetriebes Rettungsdienst des Landkreises Harz abgeschlossen werden: In einem neu errichteten Mehrzweckgebäude in der Halberstädter Sternstraße werden fortan die Rettungswache und der Notarztstandort Halberstadt sowie die Verwaltung des Kreisstraßenbauhofs untergebracht sein.

Die Kosten für die Umkennzeichnung auf HBS, QLB oder WR liegen bei rund 40 Euro und setzen sich wie folgt zusammen:  Grundgebühr: 27,40 Euro  Wunschkennzeichen: 10,20 Euro  Reservierungsgebühren: 2,60 Euro zuzüglich der Kosten für die Prägung der Kennzeichentafeln. Generell werden die Altkennzeichen im gesamten Landkreis gleichrangig, dass heißt unabhängig vom Wohnort, ausgegeben. Die Vergabe ist damit nicht auf die Grenzen der Altkreise begrenzt. Für die Fahrzeugführer aus der Stadt Falkenstein/Harz, die vor der Gebietsreform zum Landkreis Aschersleben/Staßfurt gehörten, jetzt aber zum Landkreis Harz zählen, ist die Zuteilung des ASL-Kennzeichens jedoch nicht möglich. Auch bei künftigen Neuzulassungen bleibt das HZ-Kennzeichen das führende Kennzeichen im Landkreis. Es kann jedoch genauso wie die HBS-, QLB- und WR-Kennzeichen mit einer Wunschkombinatione als Wunschkennzeichen beantragt werden.

Zur offiziellen Einweihung des Gebäudes am 26. November überreichte Architekt Jörg Gardzella (rechts) den symbolischen Schlüssel an die beiden neuen Hausherren, Lothar Schmidt, Leiter des Kreisstraßenbauhofs und Michael Werner, Leiter des Eigenbetriebes Rettungsdienst (v. l.). Beide Leiter zeigten sich mit den neuen Bedingungen, die das Haus für die Kolleginnen und Kollegen bietet, äußerst zufrieden. Erleichterungen wie ein Trockenraum oder die Rückzugsräume für kurze Erholungsphasen nach schwierigen Einsätzen sind nun gegeben. Auch Dr. Michael Ermrich freute sich, dass die Bauphase nun erfolgreich abgeschlossen ist und eine dauerhafte optimale Unterbringung für die Einsatzkräfte der beiden Bereiche geschaffen wurde. Der Neubau war notwendig geworden, weil die Betriebsgenehmigung für den Containerbau der Rettungswache in der Friedrich-Ebert-Straße abgelaufen war und das AMEOS Klinikum Halberstadt die Fläche des Gebäudes in der Schützenstraße, wo der Notarztstandort bisher untergebracht war, für einen geplanten Erweiterungsbau benötigt. Deshalb hatte sich der Landkreis entschlossen, durch seinen Eigenbetrieb Rettungsdienst auf dem kreiseigenen Grundstück in der Sternstraße einen Neubau zu errichten.

Der Eigenbetrieb Rettungsdienst stationiert in der Sternstraße rund um die Uhr einen Rettungstransportwagen sowie ein Notarzteinsatzfahrzeug. Der diensthabende Notarzt ist künftig ebenfalls in dem Gebäude untergebracht. Mit dem Mehrzweckgebäude konnten auch die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter des Kreisstraßenbauhofes wesentlich verbessert werden. Mit dem neuen Sozial- und Verwaltungsgebäude verbessern sich vor allem die sanitären Bedingungen für die 19 Straßenwärter und zwei Auszubildenden. n



Kreisliche Dienstleistungen zukünftig auch in Thale Nachdem die Städte Falkenstein/Harz, Quedlinburg und Harzgerode Bürgerserviceleistungen für den Landkreises Harz übernommen haben, folgt mit Beginn des nächsten Jahres die Stadt Thale. Damit hat der Landkreis einen weiteren Schritt auf seinem Weg erreicht, den Bürgerservice in der Fläche weiter auszubauen. Die Stadt Thale und der Landkreis Harz schlossen dazu eine Kooperationsvereinbarung ab. Ab dem 2. Januar 2013 werden Anträge auf Leistungen des Landkreises Harz durch Mitarbeiter des Sozialzentrum-Bode e.V. Thale ausgegeben, entgegengenommen und an den Landkreis weitergeleitet. Darüber hinaus sind die Mitarbeiter bei der Antragstellung behilflich und prüfen die Anträge sowie einzureichenden Unterlagen auf deren Vollständigkeit. Bei Bedarf erhalten die Bürgerinnen und Bürger auch allgemeine Informationen zu den Standorten der Fachämter des Landkreises Harz und deren Zuständigkeiten oder werden an den zuständigen Sachbearbeiter vermittelt. Die Bearbeitung und Ausgabe der Anträge auf den Sozial- und Familienpass erfolgt wie bisher im Bürgerservice in Halberstadt, im Sozialamt des Landkreises Harz in Wernigerode sowie in der Außenstelle in Quedlinburg im Mummental 2. Hierzu erhalten die Bürger im Sozialzentrum Bode e.V. ebenfalls Anträge und werden bei der Beantragung unterstützt. Die Bürgerinnen und Bürger erreichen die Mitarbeiter des Sozialzentrums zu den Sprechzeiten montags, dienstags, donnerstags von 8 bis 17 Uhr sowie mittwochs und freitags von 8 bis 12 Uhr. Kontakt: Sozialzentrum-Bode e.V. Karl-Marx-Straße 3 06502 Thale Tel.: (0 39 47) 7 79 20 Fax: (0 39 47) 77 92 29 E-Mail: [email protected]

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Professor Puhle wurde aus dem Stiftungsvorstand verabschiedet Wernigerode. Mit Geschenken und Blumen wurde Prof. Dr. Matthias Puhle in der letzten Vorstandssitzung der „Stiftung Schloss Wernigerode“ von Landrat Dr. Michael Ermrich sowie seinen Vorstandskollegen verabschiedet. Der 57-jährige Historiker hat mit seinem Wechsel als Abteilungsleiter ins Kultusministerium Sachsen-Anhalts sein Mandat als Stiftungsvorstand niedergelegt.

Landrat Dr. Ermrich bedankte sich bei Professor Puhle (2.v.l.) für die langjährige Mitarbeit im Stiftungsvorstand. Mit seinem Sachverstand hat er maßgeblich an der Entwicklung der Stiftung und somit des Schlosses mitgewirkt. Die Stiftung wurde 2007 gegründet und hat sich als Eigentümerin des Schlosses Wernigerode zum Ziel gesetzt, das Schloss dauerhaft in einem denkmalgerechten Zustand zu erhalten sowie den Museumsbetrieb im Schloss zu fördern. Prof. Dr. Puhle wurde aufgrund seiner umfangreichen Kenntnisse der Museumslandschaft Sachsen-Anhalts bereits 2007 in den Vorstand der Stiftung berufen. Hier brachte er als Direktor der Magdeburger Museen seine umfangreichen Kenntnisse der Museumslandschaft Sachsen-Anhalts ein. n

Mit außerwöhnlichem Blickwinkel den Halberstädter Dom betrachten

Halberstadt. Am 27. November eröffnete auf dem Flur in der 2. Etage des Hauses I die neue und damit in diesem Jahr letzte Ausstellung im Landratsamt. Die Bilder unter dem Titel „Schon bestaunt?“ stammen alle von Silvia Bartram, die Interessierte an diesem Vormittag geladen hatte, um gemeinsam mit dem Landrat die Ausstellung zu eröffnen. Viele Blickwinkel, die die Hobby-Fotografin gewählt hat, sind außergewöhnlich und lassen den Betrachter staunen. Denn die meisten kennen den Dom der Kreisstadt, haben dieses oder jenes Detail der Skulpturen oder Leuchter aber noch nicht entdeckt. Verbunden mit tollen Lichteinfällen erscheint es dem Betrachter, als wenn er die Aura des beeindruckenden Domes bis auf den Flur des Kreishauses spüren kann. Die Bilder werden bis Ende Februar zu sehen sein. n

Dietmar Berthold verabschiedet Nachdem Dietmar Berthold bereits am 16. September beim festlichen Konzert in der St. Johanneskirche in Wernigerode letztmalig den Ton angegeben hatte und von den Mitgliedern des Blechbläserensembles verabschiedet wurde, dankte ihm auch Landrat Dr. Michael Ermrich und verabschiedete ihn im Kreise seiner Kollegen in den wohl verdienten Ruhestand.

Seit 1972 ist Dietmar Berthold an der heutigen Kreismusikschule Harz tätig. Er unterrichtete 40 Jahre lang die Fächer Trompete, Posaune und Horn und machte das Blechbläserensemble zu dem, was es heute ist: zu 16 motivierten Nachwuchsmusikern, die das hiesige Musikleben mit Auftritten auf Rathaus- und Altstadtfesten, Konzerten mit dem Mädchenchor des Landesgymnasiums für Musik, Gemeinschaftskonzerten mit dem Philharmonischen Kammerorchester Wernigerode, Neujahrsempfängen und Konzerten auf dem Weihnachtsmarkt bereicherten. Darüber hinaus organisierte Dietmar Berthold seit 1992 zahlreiche Konzertreisen ins europäische Ausland sowie nach Amerika, Tansania und Argentinien. Auch überregional engagierte sich Berthold und leitete seit 2000 das Landesensemble der Blechbläser. n

Heiliges Grab in Stiftskirche Gernrode wurde wiedereröffnet

Gernrode. Nach umfangreichen Sanierungs- und Restaurierungsarbeiten an und in der Stiftskirche St. Cyriakus in Gernrode wurde Mitte November das Heilige Grab feierlich wiedereröffnet. Der Hauptinhalt der mehrjährigen Maßnahmen bestand in den notwendigen Restaurierungs- und Konservierungsarbeiten zum Erhalt des Heiligen Grabes sowie der Untersuchung und Beseitigung der Schimmelpilze an den Kirchendecken. Aufgrund der starken Schäden wurde das Betreten der Grabkammer 2003 untersagt. In den Jahren 2007 bis 2012 erfolgte die umfangreiche Sanierung, durch die sich das Heilige Grab jetzt wieder im Zustand, wie er im Mittelalter war, für die Besucher präsentiert. Die im 11. Jahrhundert errichtete Gruftanlage gilt als eine der ältesten Nachbildungen des Jerusalemer Heiligen Grabes nördlich der Alpen. n

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Sicherheits-Service-Halberstadt GmbH als „Unternehmen mit Weitblick 2012“ ausgezeichnet Die Auszeichnung „Unternehmen mit Weitblick“ wird an Firmen vergeben, die auch älteren Bewerbern eine echte Chance geben. Die Sicherheits-Service Halberstadt GmbH erhielt den Preis bereits zum zweiten Mal. Schon 2008 konnte der Dienstleister für Gebäudemanagement und Sicherheitsleistungen mit seinem Engagement für Ältere überzeugen. In 2012 wurde das Unternehmen, übrigens das größte seiner Branche im Landkreis Harz, erneut ausgezeichnet.

Monika Reuschel (links) und Dirk Michelmann (rechts) von der KoBa Harz überreichten die Auszeichnung „Unternehmen mit Weitblick“ 2012 an Tino Haake (mitte), Prokurist der Sicherheits-Service Halberstadt GmbH. Die Auszeichnung „Unternehmen mit Weitblick“ ist ein fester Bestandteil des Bundesprogramms „Perspektive 50plus“, welches KoBa Harz und Jobcenter Mansfeld-Südharz unter dem Namen JobFOKUS 50+ seit 2011 gemeinsam in den Regionen umsetzen. Damit werden zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten für ältere Arbeitsuchende geschaffen, die ihnen bei der Rückkehr in Arbeit helfen sollen – Bewerberservice, Theaterworkshops, Job-Cafe, intensive Betreuung und enger Kontakt zu Unternehmen.

Transnationales Projekt ENCLOSE zu Gast in der KoBa Harz

Die SSH GmbH beschäftigt aktuell 165 Mitarbeiter in Vollzeit. Allein im Jahr 2012 hat das Unternehmen 20 neue Mitarbeiter eingestellt, elf davon im Alter von über 50 Jahren. SSH-Prokurist Tino Haake erklärte, dass die älteren Mitarbeiter vorrangig im Bereich des Gebäudemanagements und für technische Hausmeisterdienste eingesetzt werden. Bei der Preisverleihung lobt er auch die gute Zusammenarbeit mit dem KoBa-Arbeitgeberservice. Der unterstütze ihn zuverlässig bei der Vorauswahl der Bewerber. So erhalte er immer eine hervorragende Zuarbeit und finde schnell die passenden Mitarbeiter für neue Aufgaben. Durch die gute Zusammenarbeit fanden schon zahlreiche vorher auf Grundsicherung angewiesene Menschen eine Festeinstellung im Unternehmen und gerade auch ältere Arbeitssuchende bekamen so wieder eine Chance auf dem Arbeitsmarkt. „Mit der Auszeichnung zum „Unternehmen mit Weitblick 2012“ wollten wir dieses Engagement besonders ehren, betonte KoBa-Chef Dirk Michelmann bei der Übergabe des Ehrenpreises. Er hoffe, dass auch andere Unternehmen der Region dem guten Beispiel folgen werden. n

Symbolischer Schlüssel für KoBa Quedlinburg überreicht

Die Auftaktveranstaltung zum europaweiten Projekt ENCLOSE fand vom 19. bis 21. November unter Federführung der Akademie Überlingen in Wernigerode statt. Das transnationale Projekt soll über einen Zeitraum von zwei Jahren Partner aus zehn Ländern zusammenbringen. Ziel ist es, eine länderübergreifende Plattform für die Integration sozial Benachteiligter in Gesellschaft und Arbeitsmarkt zu entwickeln. Dafür sind in den kommenden zwei Jahren ein intensiver Erfahrungsaustausch und insgesamt fünf Transnationale Treffen geplant.

Am 21. November bekam Anita Hauswald, Geschäftsstellenleiterin der KoBa in Quedlinburg, den symbolischen Schlüssel zum neuen Standort in der Heiligegeiststraße 7 überreicht. Unter der Projektsteuerung des Ingenieurbüros Herbst Plan-Consult GmbH aus Halberstadt entstand nach den Entwürfen des Architekturbüros Gardzella aus Groß Quenstedt ein modernes und barrierefreies Bürogebäude. Weitere sieben Planungsbüros und 34 regionale Firmen waren am Umbau beteiligt.

Der Einladung der Akademie Überlingen, dem deutschen Projektpartner, zum ersten Treffen in Wernigerode waren 22 Vertreter aus Italien, Rumänien, der Türkei, der Tschechischen Republik, Polen, Ungarn, Groß-Britannien, Slovenien und der Slovakei nach Wernigerode gefolgt. In der KoBa Harz informierten sich die Teilnehmer über die Lage am deutschen Arbeitsmarkt und die Ansätze der deutschen Arbeitsmarktpolitik im Allgemeinen und der KoBa im Speziellen. Katja Feldmer übersetzte die Ausführungen von Eigenbetriebsleiter Dirk Michelmann ins Englische. n

Nach zwei Jahren Planung und Sanierung war der Umzug der rund 130 Mitarbeiter in nur drei Tagen erfolgt. Am 19. November öffnete der neue KoBa-Standort erstmalig für die Kunden seine Tore. n

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AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ

Amtlicher Teil

INHALT A. LANDKREIS HARZ

B. EIGENBETRIEBE UND GESELLSCHAFTEN

1. Satzungen und Verordnungen

Seite 21 Jahresrechnung 2011 Eigenbetrieb Rettungsdienst

2. Sonstige Amtliche Bekanntmachungen

C. BEKANNTMACHUNGEN REGIONALER BEHÖRDEN UND EINRICHTUNGEN

Seite 15 Satzung des Unterhaltungsverbandes „Selke/Obere Bode“ Seite 19 Jahresrechnung Landkreis Harz Seite 20 Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung Seite 20 Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung Seite 20 Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung

A. LANDKREIS HARZ 2. Sonstige Amtliche Bekanntmachungen

Satzung des Unterhaltungsverbandes „Selke/Obere Bode“ in Quedlinburg Auf der Grundlage des § 6 des Gesetzes über die Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz – WVG) - vom 12.Februar 1991 (BGBl. I S.405), zuletzt geändert am 15. Mai 2002 (BGBl. I S. 1578) hat die Verbandsversammlung des Unterhaltungsverbandes „Selke/Obere Bode“ in der Sitzung am 21.11.2012 folgende Neufassung der Satzung des Unterhaltungsverbandes „Selke/Obere Bode“ beschlossen: §1 Name, Sitz und Verbandsgebiet (1) Der Verband führt den Namen Unterhaltungsverband „Selke/Obere Bode“. Er hat seinen Sitz in 06484 Quedlinburg. (2) Er ist ein auf der Grundlage des § 5 Abs. 2 des Vorschaltgesetzes zum Landeswassergesetz für die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung im Lande Sachsen-Anhalt vom 26. November 1991 (GVBI.LSA S. 458) gegründeter Unterhaltungsverband.

Seite 22 Wirtschaftsplan 2013 enwi

D. SONSTIGE MITTEILUNGEN Seite 22 Stellenausschreibung

E. WAHLBEKANNTMACHUNGEN

(3) Für die Mitglieder ist ein Verzeichnis zu führen, das der Verband auf dem Laufenden hält. (4) Bezüglich der Beschränkungen des Grundeigentums und der besonderen Pflichten der Mitglieder gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 5 WVG wird auf die jeweiligen Unterhaltungsordnungen der Landkreise verwiesen. §4 Unternehmen, Plan (1) Zur Durchführung der Unterhaltungsarbeiten hat der Verband die notwendigen Arbeiten an den Gewässern zweiter Ordnung vorzunehmen. Der Verband führt ein Verzeichnis der Mitglieder und der von ihm zu unterhaltenden Anlagen und Gewässer. (2) Zur Durchführung von Maßnahmen zur Herrichtung, Erhaltung und Pflege von Flächen, Anlagen und Gewässern zum Schutz des Naturhaushalts, des Bodens und für die Landschaftspflege kann der Verband die notwendigen Arbeiten durchführen. Das Unternehmen ergibt sich im Bedarfsfalle aus Beschreibungen und Beschlüssen der Verbandsorgane, die in einem Verzeichnis „Landschaftspflege“ enthalten sind.

Der Verband ist ein Wasser- und Bodenverband im Sinne des Wasserverbandsgesetzes.

(3) Das jeweilige Unternehmen ergibt sich aus dem Plan und den ihn ergänzenden Plänen. Die Pläne bestehen aus einem Erläuterungsbericht, Karten und Zeichnungen. Jeweils eine Ausfertigung wird bei der Aufsichtsbehörde und beim Verband aufbewahrt.

(3) Der Verband dient dem öffentlichen Interesse und dem Nutzen seiner Mitglieder. Er verwaltet sich im Rahmen der Gesetze selbst.

§5 Verbandsschau

(4) Das Verbandsgebiet umfasst die Niederschlagsgebiete der Gewässer Selke und Bode, beidseitig von der Staumauer der Talsperre Wendefurth bis zur Einmündung der Selke.

(3) Die Verbandsanlagen sind einmal jährlich zu schauen. Bei der Schau ist der Zustand der Anlagen festzustellen, insbesondere ob sie ordnungsgemäß unterhalten und nicht unbefugt benutzt werden.

§2 Aufgaben

(2) Die Verbandsversammlung kann das Verbandsgebiet in Schaubezirke einteilen. Sie beruft für jeden Schaubezirk drei Schaubeauftragte, davon mindestens einen praktizierenden Landwirt. Schauführer ist der Vorsteher oder der vom Vorstand bestimmte Schaubeauftragte.

Der Verband hat zur Aufgabe: 1. Unterhaltung von Gewässern zweiter Ordnung; 2. Maßnahmen zur Herrichtung, Erhaltung und Pflege von Flächen, Anlagen und Gewässern zum Schutz des Naturhaushalts, des Bodens und für die Landschaftspflege auszuführen. §3 Mitglieder (1) Mitglieder des Verbandes sind die Gemeinden, die nicht einer Verbandsgemeinde angehören, und die Verbandsgemeinden „Vorharz“ und „Saale- Wipper“ in dem gemäß § 1 Abs. 4 bezeichnetem Niederschlagsgebiet. (2) Für die Unterhaltungsverbände gilt das Recht der Wasser- und Bodenverbände mit der Maßgabe, dass die Beitragspflicht für die Gewässerunterhaltung sich nach dem Verhältnis bestimmt, in dem die Mitglieder am Verbandsgebiet beteiligt sind.

(3) Der Verband macht Ort und Zeit der Schau rechtzeitig nach § 34 bekannt und lädt die Schaubeauftragten, die Aufsichtsbehörde und sonstige Beteiligte, insbesondere die anerkannten Vereine nach § 56 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt rechtzeitig zur Verbandsschau ein. Die Mitglieder des Verbandes sind berechtigt an der Schau teilzunehmen. §6 Aufzeichnung, Abstellung der Mängel Der Schauführer zeichnet den Verlauf der Schau und das Ergebnis der Schau schriftlich auf und gibt den Schaubeauftragten Gelegenheit zur Äußerung. Der Vorstand lässt die Mängel abstellen, er sammelt die Aufzeichnungen im Schaubuch und vermerkt in ihm die Abstellung der Mängel.

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AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ §7 Organe Organe des Verbandes sind der Vorstand und die Verbandsversammlung (WVG § 46). §8 Aufgaben der Verbandsversammlung

Amtlicher Teil des Abs. 1 Satz 2 unter den vorgeschlagenen Personen befinden, ist jedes Verbandsmitglied berechtigt, ergänzende Vorschläge für die zu Berufenen abzugeben, soweit ansonsten die Voraussetzung des Abs. 1 Satz 3 nicht erfüllt wäre. Aus den sich so dann ergebenen Vorschlägen für die zu Berufenen wird eine gemeinsame Vorschlagsliste erstellt. Die Zahl der zu Berufenen ergibt sich aus der Vorschlagsliste.

(1) Die Verbandsversammlung hat folgende Aufgaben: 1. Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder sowie deren Stellvertreter, 2. Beschlussfassung über Änderung der Satzung gemäß § 58 WVG, des Unternehmens, des Planes oder der Aufgaben sowie über die Grundsätze der Geschäftspolitik, 3. Beschlussfassung über die Umgestaltung und die Auflösung des Verbandes, 4. Wahl der Schaubeauftragten, 5. Festsetzung des Haushaltsplanes sowie von Nachtragshaushaltsplänen und Verträgen von mehr als 50.000,-- €, 6. Einspruch gegen eine Zwangsfestsetzung des Haushaltsplanes, 7. Entlastung des Vorstandes, 8. Festsetzung von Grundsätzen für Dienst- und Anstellungsverhältnisse und von Vergütungen für Vorstandsmitglieder und der Schaubeauftragten, 9. Beschlussfassung über Rechtsgeschäfte zwischen Vorstandsmitgliedern und dem Verband, 10. Beratung des Vorstandes in allen wichtigen Angelegenheiten, 11. Beschlussfassung über die zu berufenen Vertreter der Eigentümer und Nutzer der zum Verbandsgebiet gehörenden Grundstücke als Berufene in die Verbandsversammlung, 12. Beschlussfassung über die Prüfstelle jeweils zu Beginn eines Haushaltsjahres.

(3) Das Ergebnis der Berufung ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.

(2) Die Satzung kann weitere Aufgaben vorsehen.

(1) Die Verbandsversammlung bildet ihren Willen mit der Mehrheit der Stimmen ihrer anwesenden Mitglieder.

§9 Zusammensetzung der Verbandsversammlung (1) Jedes Mitglied bestimmt einen Stimmführer und dessen Stellvertreter für die Verbandsversammlung (2) Jedes Verbandsmitglied, das Beiträge an den Verband zu leisten hat, hat das Recht, selbst oder durch einen Vertreter mitzustimmen. Der Vorsteher kann vom Vertreter eine schriftliche Vollmacht fordern. (3) Das Stimmenverhältnis ist dem Beitragsverhältnis gleich. Niemand hat mehr als zwei Fünftel aller Stimmen. (4) Für die Berufung gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 11 aus dem Kreis der Eigentümer und Nutzer der zum Verbandsgebiet gehörenden Grundstücke gelten die Regelungen des § 9a. § 9a Berufene, Berufungsverfahren (1) Es werden in die Verbandsversammlung Eigentümer und Nutzer der zum Verbandsgebiet gehörenden Grundstücke berufen. Es können nur natürliche, geschäftsfähige Personen berufen werden. Unter den vorgeschlagenen Personen müssen sich mindestens ein Eigentümer und ein Nutzer der zum Verband gehörender Grundstücke befinden. Ein Berufener kann nicht gleichzeitig ordentliches Mitglied der Verbandsversammlung oder des Verbandsvorstands sein. (2) Die Berufung erfolgt durch Beschluss der ordentlichen Mitglieder der Verbandsversammlung nach Vorschlag. Vor dem Beschluss sind Vorschläge für die zu Berufenen von den Interessenverbänden der Eigentümer und Nutzer einzuholen. Dazu werden die in der Anlage zur Satzung genannten Interessenverbände der Eigentümer und Nutzer angeschrieben. Die Anlage ist Bestandteil der Satzung. Die angeschriebenen Interessenverbände der Eigentümer und Nutzer haben für die Dauer eines Monats die Gelegenheit, Vorschläge beim Verband einzubringen. Im Übrigen wird nach § 34 öffentlich bekannt gemacht, dass die Interessenverbände der Eigentümer und Nutzer der zum Verband gehörenden Grundstücke innerhalb eines Monats vom Tag der Veröffentlichung an, Vorschläge für die zu Berufenen beim Verband abgeben können. Für den Fall, dass keine Vorschläge eingehen oder dass sich nur Eigentümer oder nur Nutzer oder nur Personen, die nicht die Voraussetzungen

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(4) Ausscheidende Berufene bleiben bis zum Eintritt der neuen Berufenen im Amt. (5) Die ordentlichen Mitglieder der Verbandsversammlung können einen Berufenen aus wichtigen Gründen mit zwei Drittel Mehrheiten abberufen. Die Abberufung und ihr Grund sind der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Diese kann der Abberufung innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige der Gründe widersprechen, wenn der vorgetragene wichtige Grund nicht gegeben ist. Widerspricht die Aufsichtsbehörde, so ist die Abberufung unwirksam. § 10 Sitzungen der Verbandsversammlung (1) Der Vorsteher beruft die Verbandsversammlung nach Bedarf, mindestens einmal im Jahr ein. Die Sitzungen der Verbandsversammlung sind nicht öffentlich. (2) Der Vorsteher lädt die Verbandsversammlung mit mindestens einwöchiger Frist zu den Sitzungen und teilt die Tagesordnung mit. In dringenden Fällen bedarf es keiner Frist; in der Ladung ist darauf hinzuweisen. (3) Der Vorsteher leitet die Sitzungen der Verbandsversammlung. Er hat kein Stimmrecht. § 11 Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung der Verbandsversammlung

(2) Jedes ordentliche Mitglied der Verbandsversammlung hat mindestens eine Stimme. Der Stimmanteil der Berufenen beträgt zusammen genommen fünfundvierzig von einhundert des Stimmrechts der gesamten satzungsmäßigen Stimmen der ordentlichen und berufenen Mitglieder der Verbandsversammlung. Der Stimmenanteil eines Berufenen ergibt sich aus der Division der Gesamtstimmen der Berufenen geteilt durch die Anzahl der Berufenen. Das Stimmrecht eines Berufenen ist nicht übertragbar. Ist vor einer Abstimmung in einer Sitzung rechnerisch das Gesamtstimmengewicht der anwesenden Berufenen gleich dem Gesamtstimmengewicht der anwesenden ordentlichen Mitglieder der Verbandsversammlung oder höher, so wird das Gesamtstimmengewicht der anwesenden Berufenen soweit verringert, dass es um 0,1 Stimmen niedriger ist als das Gesamtstimmengewicht der anwesenden ordentlichen Mitglieder der Verbandsversammlung. (3) D  ie Verbandsversammlung ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder geladen und mindestens 5 der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. (4) Die Beschlüsse sind in einer Niederschrift festzuhalten, die vom Vorsteher und einem ordentlichen Mitglied der Verbandsversammlung zu unterschreiben sind. § 12 Amtszeit der Verbandsversammlung (1) Die Amtszeit der Verbandsversammlung entspricht der Amtszeit der Gemeinderäte entsprechend der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt. (2) Wenn ein Mitglied vor dem Ablauf der Amtszeit ausscheidet, kann für den Rest der Amtszeit nach dem § 9 Ersatz gewählt werden. (3) Die ausscheidenden Mitglieder bleiben bis zum Eintritt der neuen Mitglieder im Amt. § 13 Zusammensetzung des Vorstandes (1) Der Vorstand besteht mindestens aus 7 ehrenamtlich tätigen Personen. Der Vorstandsvorsitzende ist der Vorsteher. Aus dem Kreis der Vor-

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AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ standsmitglieder sind ferner ein erster und ein zweiter stellvertretender Vorsteher zu wählen.

Amtlicher Teil

(2) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend und alle rechtzeitig geladen sind.

(1) Die Verbandsversammlung wählt die Mitglieder des Vorstandes und deren Stellvertreter sowie den Vorsteher und dessen Stellvertreter.

(3) Ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen ist er beschlussfähig, wenn er zum zweiten Male wegen desselben Gegenstandes geladen und hierbei mitgeteilt worden ist, dass ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlossen werden wird. Ohne Rücksicht auf Form und Frist der Ladung ist er beschlussfähig, wenn alle Vorstandsmitglieder zustimmen.

(2) Vorstandsmitglieder können ihre Mitgliedsgemeinde in der Verbandsversammlung nicht vertreten.

(4) Auf schriftlichem Wege erzielte Beschlüsse sind gültig, wenn sie einstimmig von allen Vorstandsmitgliedern gefasst worden sind.

(3) Das Ergebnis der Wahl ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.

(5) Die Beschlüsse sind in einer Niederschrift festzuhalten. Jede Eintragung ist vom Vorsteher und einem weiteren Mitglied zu unterschreiben.

(2) Für jedes Vorstandsmitglied wird ein persönlicher Vertreter gewählt. § 14 Wahl des Vorstandes

(4) Die Verbandsversammlung kann ein Vorstandsmitglied aus wichtigen Gründen mit zwei Drittel Mehrheit abberufen. Die Abberufung und der Grund sind der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Diese kann der Abberufung innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige unter Angabe der Gründe widersprechen, wenn der vorgetragene wichtige Grund nicht gegeben ist. Widerspricht die Aufsichtsbehörde, so ist die Abberufung unwirksam. § 15 Amtszeit des Vorstandes (1) Die Amtszeit des Vorstandes entspricht der Amtszeit der Gemeinderäte entsprechend der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt. (2) Wenn ein Vorstandsmitglied vor dem Ablauf der Amtszeit ausscheidet, kann für den Rest der Amtszeit nach § 14 Ersatz gewählt werden. (3) Die ausscheidenden Mitglieder bleiben bis zur Wahl der neuen Vorstandsmitglieder im Amt. § 16 Geschäfte des Vorstandes (1) Der Vorstand leitet den Verband in Übereinstimmung mit den von der Verbandsversammlung beschlossenen Grundsätzen. (2) Die Vorstandsmitglieder haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die erforderliche Sorgfalt anzuwenden. Sie sind dem Verband insbesondere dafür verantwortlich, dass die Bestimmungen der Satzung eingehalten und die Beschlüsse der Verbandsversammlung ausgeführt werden. Ein Vorstandsmitglied, das seine Obliegenheiten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, ist dem Verband zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Der Schadensersatzanspruch verjährt in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in welchem der Verband von dem Schaden und der Person die Ersatzpflichtige Kenntnis erlangt hat.

§ 20 Geschäftsführer Der Verband kann einen Geschäftsführer haben. Das Tätigkeitsfeld ergibt sich aus einer Dienstanweisung, die der Vorstand erlässt. § 21 Gesetzliche Vertretung des Verbandes (1) Der Vorsteher vertritt den Verband gerichtlich und außergerichtlich. Für den Bereich der laufenden Verwaltung vertritt der Geschäftsführer den Verband, soweit ein Geschäftsführer bestellt ist. Die Aufsichtsbehörde erteilt den vertretungsbefugten Personen eine Bestätigung über die jeweilige Vertretungsbefugnis. (2) Erklärungen, durch die der Verband verpflichtet werden soll, bedürfen der Schriftform; sie sind nach Maßgabe der für den jeweiligen Fall geltenden Regelungen von dem oder den Vertretungsberechtigten zu unterzeichnen. Ist eine Erklärung gegenüber dem Vorstand abzugeben, genügt es, wenn sie einem Vorstandsmitglied gegenüber abgegeben wird. Die Erklärung ist vom Vorsteher und dem Geschäftsführer zu unterschreiben, soweit ein Geschäftsführer bestellt ist. § 22 Aufwandsentschädigung, Sitzungsgeld, Reisekosten (1) Die Vorstandsmitglieder und Mitglieder der Verbandsversammlung sind ehrenamtlich tätig. (2) Der Vorsteher erhält eine jährliche Aufwandsentschädigung. (3) Zur Wahrnehmung ihres Amtes erhalten a) die Vorstandsmitglieder Sitzungsgeld und Reisekosten, b) die Schaubeauftragten Schaugeld.

(3) Der Vorstand ist Dienstvorgesetzter aller Dienstkräfte des Verbandes. § 17 Aufgaben des Vorstandes Dem Vorstand obliegen alle Geschäfte, zu denen nicht durch Gesetz oder Satzung die Verbandsversammlung berufen ist. Er beschließt insbesondere über – die Aufstellung des Haushaltsplanes und seiner Nachträge – die Aufstellung der Jahresrechnung – die Aufnahme von Darlehen oder Kassenkrediten – die Einstellung und Entlassung der Dienstkräfte – die Entscheidung im Rechtsbehelfsverfahren – Verträge mit einem Wert bis 50.000,-- € § 18 Sitzungen des Vorstandes (1) Der Vorsteher lädt die Vorstandsmitglieder mit mindestens einwöchiger Frist zu den Sitzungen und teilt die Tagesordnung mit. In dringenden Fällen bedarf es keiner Frist. In der Ladung ist darauf hinzuweisen. (2) Wer am Erscheinen verhindert ist, teilt dies unverzüglich seinem Stellvertreter mit. Der Vorsteher ist zu benachrichtigen. Im Jahr ist mindestens eine Sitzung zu halten. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. § 19 Beschließen im Vorstand (1) Der Vorstand bildet seinen Willen mit der Mehrheit der aller seiner anwesenden Mitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Bei Stimmengleichheit ergibt die Stimme des Vorstehers den Ausschlag.

§ 23 Haushaltsplan (1) D  er Vorstand soll für jedes Haushaltsjahr den Haushaltsplan und nach Bedarf Nachträge dazu so rechtzeitig aufstellen, dass die Verbandsversammlung den Haushaltsplan und ggf. die Nachträge vor Beginn des Rechnungsjahres festsetzen kann. Für die Aufgabe der Gewässerunterhaltung II. Ordnung legt der Vorstand der Verbandsversammlung für diese Aufgabe rechtzeitig vor Beginn des Haushaltsjahres eine nach Kostenarten gegliederte Beitragskalkulation vor, wobei die Kosten nur beitragsfähig sind, soweit sie ausschließlich der Gewässerunterhaltung dienen. (2) Der Haushaltsplan enthält alle Einnahmen und Ausgaben des Verbandes im kommenden Rechnungsjahr Er ist die Grundlage für die Verwaltung aller Einnahmen und Ausgaben. (3) Das Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr. (4) Sämtliche Einnahmen des Verbandes dürfen, soweit sie keine andere Zweckbestimmung haben, nur verwendet werden, um die Ausgaben zu bestreiten und die Verbindlichkeiten abzudecken. § 24 Nichtplanmäßige Ausgaben (1) Der Vorstand bewirkt Ausgaben, die im Haushaltsplan nicht oder noch nicht festgesetzt sind, wenn der Verband dazu verpflichtet ist und ein Aufschub erhebliche Nachteile bringen würde. Entsprechendes gilt für Anordnungen, durch die Verbindlichkeiten des Verbandes entstehen können, ohne dass ausreichende Mittel im Haushaltsplan vorgesehen sind.

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AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ (2) Der Vorstand unternimmt unverzüglich die Aufstellung eines Nachtragshaushalts und dessen Festsetzung durch die Verbandsversammlung. § 25 Rechnungslegung und Prüfung (1) Der Verband stellt im ersten Viertel des neuen Rechnungsjahres die Rechnung über alle Einnahmen und Ausgaben des vergangenen Rechnungsjahres gemäß dem Haushaltsplan auf. (2) Einen Prüfungsausschuss, der aus drei von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte gewählten Mitgliedern besteht, obliegen folgende Aufgaben: a) laufende Prüfungen der Kassenvorgänge und Belege in rechnerischer, förmlicher und sachlicher Hinsicht zur Vorbereitung der Rechnungsprüfung, b) Prüfung der Verbandskasse, und zwar mindestens einmal im Jahr unvermutet, c) Prüfung der Vorräte und der Vermögensbestände, d) Prüfung der Vergabe von Bauleistungen und Lieferungen. (3) Der Prüfungsausschuss berichtet dem Vorstand schriftlich über das Ergebnis seiner Prüfungen.

Amtlicher Teil § 30 Ermittlung des Beitragsverhältnisses

(1) Die Verbandsmitglieder sind verpflichtet, dem Verband alle für die Veranlagung erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß und rechtzeitig zu machen und den Verband bei den örtlich notwendigen Feststellungen zu unterstützen. Insbesondere Veränderungen in den Veranlagungsgrundlagen sind dem Verband unverzüglich mitzuteilen. Der Verband ist verpflichtet, erst vom Zeitpunkt der Kenntnisnahme die entsprechenden Änderungen bei der Beitragsveranlagung vorzunehmen. (2) Die in Abs. 1 genannte Verpflichtung besteht nur gegenüber Personen, die vom Verband durch eine schriftliche Vollmacht als zur Einholung der Auskünfte oder zur Einsicht und Besichtigung der Gewässer, Grundstücke und Anlagen berechtigt ausgewiesen sind. (3) Unbeschadet dessen wird der Beitrag eines Mitgliedes nach pflichtgemäßen Ermessen durch den Vorstand geschätzt, wenn a) das Mitglied die Bestimmung des Abs. 1 verletzt hat, b) es dem Verband ohne eigenes Verschulden nicht möglich ist, den Beitrag des Mitgliedes zu ermitteln. § 31 Hebung der Verbandsbeiträge

§ 26 Prüfung der Jahresrechnung

(1) Der Verband erhebt die Verbandsbeiträge auf der Grundlage des für ihn geltenden Beitragsmaßstabs durch Beitragsbescheid.

Der Vorsteher gibt die Jahresrechnung und den Bericht des Prüfungsausschusses an die Prüfstelle ab.

(2) Die Erhebung der Verbandsbeiträge kann Stellen außerhalb des Verbandes übertragen werden.

§ 27 Entlastung des Vorstandes

(3) Wer seinen Beitrag nicht rechtzeitig leistet, hat einen Säumniszuschlag zu zahlen, dessen Höhe sich nach § 240 der Abgabenordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung richtet. Für die Verjährung sind die Vorschriften der Abgabenordnung entsprechend anzuwenden.

Nach Eingang der Prüfungsbemerkung der Prüfstelle zur Jahresrechnung stellt der Vorstand die Vollständigkeit und Richtigkeit der Rechnungen fest. Er legt sie und die Berichte des Prüfungsausschusses und der Prüfstelle mit seiner Stellungnahme hierzu der Verbandsversammlung vor. Diese beschließt über die Entlastung des Vorstandes.

(4) Jedem Mitglied und Berufenen ist auf Verlangen Einsicht in die ihn betreffenden Unterlagen zu gewähren.

§ 28 Beiträge

§ 32 Vorausleistungen auf Verbandsbeiträge

(1) Die Mitglieder haben dem Verband die Beiträge zu leisten, die zur Erfüllung seiner Aufgaben und Verbindlichkeit und zu einer ordentlichen Haushaltsführung erforderlich sind.

Soweit es für die Durchführung des Unternehmens und die Verwaltung des Verbandes erforderlich ist, hebt der Verband von den Mitgliedern Vorausleistungen auf die Verbandsbeiträge.

(2) Die Beiträge bestehen in Geldleistungen (Geldbeiträge). (3) Die Hebung von Mindestbeiträgen ist zulässig.

§ 33 Rechtsbehelfe (1) Für die Rechtsbehelfe gelten die allgemeinen Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung.

§ 29 Beitragsverhältnis Die Beitragslast verteilt sich auf die Mitglieder wie folgt: (1) F ür die Aufgabe der Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung werden von den hierfür im Mitgliederverzeichnis genannten Mitgliedern Erschwernisbeiträge und Flächenbeiträge gehoben. Flächen, die nicht zum Niederschlagsgebiet eines Gewässers II. Ordnung gehören, sind beitragsfrei. Die Beitragslast für die Erschwernisbeiträge verteilt sich auf die Mitgliedergemeinden im Verhältnis der jeweiligen Einwohnerzahl im Verbandsgebiet gemäß § 149 der Gemeindeordnung zur Gesamteinwohnerzahl im Verbandsgebiet. Der Anteil des Erschwernisbeitrages beträgt 10 v. H. des Gesamtbeitrages. Der Gesamtbeitrag ergibt sich aus der Summe der Verwaltungs- und Unterhaltungskosten abzüglich der Einnahmen durch Mehrkostenerstattungen nach § 64 Abs. 1 WG LSA. Im Übrigen verteilt sich die Beitragslast im Verhältnis der Flächeninhalte der zum Verband gehörenden Grundstücke (Flächenbeitrag). Die Höchstgrenze für den Erschwernisbeitrag beträgt 100 v. H. des Gesamtbeitrages, der ohne einen Erschwernisbeitrag zu zahlen wäre. (2) Für die Herrichtung, Erhaltung und Pflege von Flächen, Anlagen und Gewässer zum Schutz des Naturhaushalts, des Bodens und für die Landschaftspflege bemisst sich die Beitragslast der Vorteil habenden Mitglieder und Nutznießer nach dem Vorteil, den sie von der Durchführung der Aufgaben des Verbandes haben, sowie nach den Kosten, die der Verband auf sich nimmt, um ihnen obliegende Leistungen zu erbringen oder von ihnen ausgehende nachteiligen Einwirkungen zu begegnen.

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(2) Gegen den Beitragsbescheid kann jeweils innerhalb eines Monats nach dessen Bekanntgabe Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift in der Geschäftsstelle des Verbandes eingelegt werden. Über ihn entscheidet der Vorstand. (3) Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, kann gegen die Entscheidung des Vorstandes (Widerspruchsbescheid) innerhalb eines Monats nach Zustellung beim zuständigen Verwaltungsgericht Klage erhoben werden. (4) Der Widerspruch gegen den Beitragsbescheid hält die Zahlungsverpflichtung nicht auf. § 34 Öffentliche Bekanntmachung (1) Die Bekanntmachungen des Verbandes erfolgen in den Gemeinden, die nicht einer Verbandsgemeinde angehören, und die Verbandsgemeinden „Vorharz“ und „Saale- Wipper“, auf die sich der Verband erstreckt, nach der für die Gemeinden geltenden Vorschriften über öffentliche Bekanntmachungen. (2) Für die Bekanntmachung längerer Urkunden genügt die Bekanntmachung des Ortes, an dem Einblick in die Unterlagen genommen werden kann. § 35 Aufsicht (1) Der Verband steht unter der Rechtsaufsicht des für den Sitz des Verbandes zuständigen Landkreises.

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AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ (2) D  ie Aufsichtsbehörde kann sich auch durch Beauftragte über die Angelegenheiten des Verbandes unterrichten. Sie kann mündliche und schriftliche Berichte verlangen, Akten und andere Unterlagen anfordern, sowie an Ort und Stelle Prüfungen und Besichtigungen durchführen. (3) Die Aufsichtbehörde ist unter Angabe der Tagesordnung zu den Sitzungen der Verbandsorgane eingeladen. Ihrem Vertreter ist auf Verlangen das Wort zu erteilen. § 36 Von der Aufsichtsbehörde zu genehmigende Geschäfte (1) Der Verband bedarf der Zustimmung der Aufsichtsbehörde. 1. zur unentgeltlichen Veräußerung von Vermögensgegenständen, 2. zur Aufnahme von langfristigen Darlehen, die über die Summe von 100.000,-- € hinausgehen, 3. zur Übernahme von Bürgschaften, zu Verpflichtungen aus Gewährverträgen und zur Bestellung von Sicherheiten, 4. zu Rechtsgeschäften mit einem Vorstandsmitglied einschließlich der Vereinbarung von Vergütung, soweit sie über den Ersatz von Aufwendung hinausgehen. (2) Die Zustimmung ist auch zu Rechtgeschäften erforderlich, die einem in Abs. 1 genannten Geschäft wirtschaftlich gleichkommen. (3) Zur Aufnahme von Kassenkrediten genügt eine allgemeine Zustimmung mit Begrenzung auf einen Höchstbetrag. (4) Die Aufsichtsbehörde kann für bestimmte Geschäfte Ausnahmen von den Absätzen 1 bis 3 allgemein zulassen. (5) Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn sie nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige bei der Aufsichtsbehörde versagt wird. In begründeten Einzelfällen kann die Frist durch Zwischenbescheid um einen Monat verlängert werden. § 37 Verschwiegenheitspflicht Vorstandsmitglieder, Mitglieder der Verbandsversammlung, Geschäftsführer sowie Personen nach § 30 Abs. 2 sind verpflichtet über alle ihnen bei der Durchführung ihrer Aufgaben bekannt werdenden Tatsachen und Rechtverhältnisse Verschwiegenheit zu bewahren. Im Übrigen bleiben die Vorschriften der Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder über die Verschwiegenheitspflicht unberührt. § 38 Änderung der Satzung Für Beschlüsse zur Änderung der Satzung genügt gemäß § 8 die Mehrheit der anwesenden Stimmen. Der Beschluss über eine Änderung der Aufgaben des Verbandes bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Stimmen. Die Änderung der Satzung bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Sie ist von der Aufsichtsbehörde öffentlich bekannt zu machen und tritt mit dem jeweils in der Änderungssatzung genannten Zeitpunkt in Kraft. § 39 Inkrafttreten/Außerkrafttreten (1) Die Satzung tritt mit Bekanntmachung rückwirkend zum 01. Januar 2010 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung des Verbandes vom 01.Februar 2010 außer Kraft. Anlagen: Mitgliederverzeichnis Liste der Interessenverbände der Flächeneigentümer und Nutzer Karten und Katasterunterlagen Quedlinburg, den 21.11.2012 gez. Freist Verbandsvorsteher Ich genehmige und veröffentliche die vorstehende Satzung des Unterhaltungsverbandes „Selke/Obere Bode“ gemäß § 58 Abs. 2 WVG. Halberstadt, den 28.11.2012 gez. Dr. Ermrich Landrat

Amtlicher Teil

Interessenverbände der Flächeneigentümer und Nutzer Landesbauernverband Sachsen-Anhalt e.V. Landesgeschäftsstelle Maxim-Gorki-Str. 13 39108 Magdeburg Bauernbund Sachsen- Anhalt e.V. Landesgeschäftsstelle Adelheidstr. 1 06484 Quedlinburg Landesforstverein Sachsen-Anhalt e.V. Geschäftsstelle Hauptstr. 1 06503 Friesdorf/ OT Rammelburg Waldbesitzerverband für Sachsen-Anhalt e.V. Münchenhofstr. 33 39124 Magdeburg Landesverband Gartenbau Sachsen-Anhalt e.V. Maxim- Gorki-Str.13 39108 Magdeburg Landesverband der Landwirte im Nebenberuf Sachsen-Anhalt e.V. Dorfstr. 27 39606 Sanne/ Kerkuhn Grundbesitzerverband Sachsen-Anhalt e.V. Münchenhofstr.33 39124 Magdeburg Haus & Grund Sachsen-Anhalt e.V. Steinigstr. 7 39108 Magdeburg Pächterverband Sachsen-Anhalt e.V. Borngrund 11 06347 Friedeburg Mitgliederverzeichnis des Unterhaltungsverbandes „Selke/Obere Bode“ 1. Stadt Aschersleben 2. Stadt Arnstein 3. Stadt Ballenstedt 4. Stadt Blankenburg/ Harz 5. Stadt Falkenstein/ Harz 6. Stadt Halberstadt 7. Stadt Harzgerode 8. Stadt Hecklingen 9. Stadt Oberharz am Brocken 10. Stadt Quedlinburg 11. Gemeinde Südharz 12. Stadt Seeland 13. Stadt Thale 14. Verbandsgemeinde „Vorharz“ 15. Verbandsgemeinde „Saale-Wipper“

Bekanntmachung der Jahresrechnung des Landkreises Harz für das Haushaltsjahr 2011 Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 05.12.2012 die Jahresrechnung des Landkreises Harz für das Haushaltsjahr 2011 beschlossen und dem Landrat Entlastung erteilt. Gemäß § 76 der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA) in der derzeit geltenden Fassung i.V.m. § 170 Absatz 5 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der derzeit geltenden Fassung wird die Jahresrechnung mit dem Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2011 in der Zeit vom 27.12.2012 bis 10.01.2013 während der Öffnungszeiten im Landkreis Harz, Friedrich-Ebert-Str. 42, in Halberstadt, Zimmer 256, zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. gez. Dr. Ermrich

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AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ

Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung des Antrages der Trinkwasserversorgung Magdeburg GmbH auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für

über die öffentliche Auslegung des Antrages der Trinkwasserversorgung Magdeburg GmbH auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für

1. Grundwassermessstellen 2. Wasserzählerschacht M0419 Hbs/Harsleben 3. Trinkwasserleitung Fernwasser Hochbehälter Jahnwiese – Günthersdorfer Chaussee Oschersleben (DN 500 St) in der Gemarkung Harsleben. Auf der Grundlage des § 9 des Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2192) in Verbindung mit § 6 der Verordnung zur Durchführung des GBBerG und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung – SachenR-DV) vom 20.12.1994 (BGBl. I S. 3900) hat die Trinkwasserversorgung Magdeburg GmbH (Herrenkrugstraße 140, 39114 Magdeburg) beim Landkreis Harz, Untere Wasserbehörde für die o.g. Anlagen eine Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu nutzen sowie die Grundstücke zu betreten. 1. Grundwassermessstellen der Gemarkung Harsleben Amtsgericht: Wernigerode Grundbuchamt: Wernigerode

Auf der Grundlage des § 9 des Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2192) in Verbindung mit § 6 der Verordnung zur Durchführung des GBBerG und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung – SachenR-DV) vom 20.12.1994 (BGBl. I S. 3900) hat die Trinkwasserversorgung Magdeburg GmbH (Herrenkrugstraße 140, 39114 Magdeburg) beim Landkreis Harz, Untere Wasserbehörde für die o.g. Anlagen eine Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu nutzen sowie die Grundstücke zu betreten. 1. Grundwassermessstelle der Gemarkung Langenstein Amtsgericht: Wernigerode Grundbuchamt: Wernigerode Gemarkung: Langenstein Flur: 9 Flurstück: 36/1

Gemarkung: Harsleben Flur: 14 Flurstücke: 61, 66 Flur: 13 Flurstück: 454/120 Flur: 9 Flurstücke: 31/5, 130/61

2. Wasserzählerschacht M0418 Langenstein Amtsgericht: Wernigerode Grundbuchamt: Wernigerode Gemarkung: Langenstein Flur: 6 Flurstück: 21

2. Wasserzählerschacht M0419 Hbs/Harsleben

Der Antrag wird hiermit gem. § 7 Abs. 1 der SachenR-DV öffentlich bekannt gemacht.

Amtsgericht: Wernigerode Grundbuchamt: Wernigerode Gemarkung: Harsleben Flur: 15 Flurstück: 47/57 3. Trinkwasserleitung Fernwasser Hochbehälter Jahnwiese – Günthersdorfer Chaussee Oschersleben Amtsgericht: Wernigerode Grundbuchamt: Wernigerode Gemarkung: Harsleben Flur: 7 Flurstücke: 650/42, 651/84, 656/35

Der Antrag einschließlich den dazugehörigen Unterlagen und Beschreibungen kann innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe im Amtsblatt des Landkreises Harz in der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Harz, Friedrich-Ebert-Straße 42, Haus V, Zimmer 305 in 38820 Halberstadt zu folgenden Sprechzeiten eingesehen werden: montags 8.30 bis 12.00 Uhr dienstags 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr donnerstags 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr freitags 8.30 bis 12.00 Uhr. Widerspruch kann innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Harz, Friedrich-Ebert-Straße 42 in 38820 Halberstadt erhoben werden.

Der Antrag wird hiermit gem. § 7 Abs. 1 der SachenR-DV öffentlich bekannt gemacht. Der Antrag einschließlich den dazugehörigen Unterlagen und Beschreibungen kann innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe im Amtsblatt des Landkreises Harz in der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Harz, Friedrich-Ebert-Straße 42, Haus V, Zimmer 305 in 38820 Halberstadt zu folgenden Sprechzeiten eingesehen werden: montags 8.30 bis 12.00 Uhr dienstags 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr donnerstags 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr freitags 8.30 bis 12.00 Uhr. Widerspruch kann innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Harz, Friedrich-Ebert-Str. 42 in 38820 Halberstadt erhoben werden. gez. Dr. Ermrich

1. Grundwassermessstelle 2. Wasserzählerschacht M0418 Langenstein in der Gemarkung Langenstein.

Halberstadt, 28.11.2012

Ausgabe 12 | 2012

gez. Dr. Ermrich

Halberstadt, 29.11.2012

Öffentliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der Trinkwasserversorgung Magdeburg GmbH auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für eine Grundwassermessstelle in der Gemarkung Quedlinburg. Auf der Grundlage des § 9 des Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2192) in Verbindung mit § 6 der Verordnung zur Durchführung des GBBerG und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung – SachenR-DV) vom 20.12.1994 (BGBl. I S. 3900) hat die Trinkwasserversorgung Magde-

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AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ burg GmbH (Herrenkrugstraße 140, 39114 Magdeburg) beim Landkreis Harz, Untere Wasserbehörde für die o.g. Anlage eine Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu nutzen sowie die Grundstücke zu betreten. Grundwassermessstelle der Gemarkung Quedlinburg Amtsgericht: Wernigerode Grundbuchamt: Wernigerode Gemarkung: Quedlinburg Flur: 46 Flurstück: 7/1 Der Antrag wird hiermit gem. § 7 Abs. 1 der SachenR-DV öffentlich bekannt gemacht. Der Antrag einschließlich den dazugehörigen Unterlagen und Beschreibungen kann innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe im Amtsblatt des Landkreises Harz in der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Harz, Friedrich-Ebert-Straße 42, Haus V, Zimmer 305 in 38820 Halberstadt zu folgenden Sprechzeiten eingesehen werden: montags 8.30 bis 12.00 Uhr dienstags 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr donnerstags 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr freitags 8.30 bis 12.00 Uhr. Widerspruch kann innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Harz, Friedrich-Ebert-Str. 42 in 38820 Halberstadt erhoben werden. gez. Dr. Ermrich

Halberstadt, 29.11.2012

B. Eigenbetriebe und Gesellschaften Jahresabschluss des Eigenbetriebes Rettungsdienst des Landkreises Harz für das Wirtschaftsjahr 2011 Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 05.12.2012 den Jahresabschluss des Rettungsdienstes des Landkreises Wernigerode für das Wirtschaftsjahr 2011 festgestellt und dem Betriebsleiter Entlastung erteilt. 1. Feststellung des Jahresabschlusses 1.1 Bilanzsumme  6.916.476,10 € 1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf – das Anlagevermögen  4.545.974,43 € – das Umlaufvermögen 2.370.501,67 € 1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf – das Eigenkapital 3.573.796,86 € – die empfangenen Ertragszuschüsse  0,00 € – die Rückstellungen  88.013,66 € – die Verbindlichkeiten  3.254.665,58 € 1.2 Jahresergebnis 1.2.1 Summe Erträge  12.375.195,54 € 1.2.2 Summe Aufwendungen  11.989.838,23 € 2. Verwendung des Jahresgewinns Der Jahresgewinn in Höhe von 385.357,31 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Entlastung Dem Betriebsleiter Herrn Michael Werner wird für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung erteilt. gez. Dr. Ermrich Landrat

gez. Werner Betriebsleiter

Amtlicher Teil

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers der PwC Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vom 05.10.2012: „Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebes Rettungsdienstes des Landkreises Harz, Wernigerode, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und §§ 131 bzw. 178 Abs. 2 GO LSA unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung des Eigenbetriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes Rettungsdienst des Landkreises Harz, Wernigerode, und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Hannover, den 05.Oktober 2012 PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Norbert Versen Wirtschaftsprüfer

gez. ppa. Bähre Wirtschaftsprüfer

Feststellungsvermerk zur Jahresabschlussprüfung 2011 des Eigenbetriebes Rettungsdienst des Landkreises Harz in Wernigerode vom 15.10.2012: „Es wird festgestellt, dass nach pflichtgemäßer, am 05. Oktober 2012 abgeschlossener Prüfung durch die mit der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragte PricewaterhouseCoppers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Hannover, die Buchführung und der Jahresabschluss 2011 des Eigenbetriebes Rettungsdienst des Landkreises Harz in Wernigerode, den gesetzlichen Vorschriften und der Betriebssatzung entsprechen. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht

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AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Betriebes und stellt die Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die wirtschaftlichen Verhältnisse geben zu keinen Beanstandungen Anlass.“ Halberstadt, den 15.Oktober 2012

Amtlicher Teil

D. Sonstige Bekanntmachungen In der Außenstelle des Gesundheitsamtes des Landkreises Harz in der zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Sachsen-Anhalt in Halberstadt ist ab 01.03.2013 eine Stelle

gez. Krampitz Amtsleiter

einer/eines Ärztin/ Arztes

Der Jahresabschluss für das Jahr 2011 wird hiermit öffentlich bekanntgegeben. Er liegt nach Veröffentlichung sieben Tage von Montag und Freitag 09:00 – 12:00 Uhr Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 18:00 Uhr zur Einsichtnahme im Eigenbetrieb Rettungsdienst des Landkreises Harz, 38855 Wernigerode, Bahnhofstraße 39, Haus C, Zimmer 108 öffentlich aus.

C. Bekanntmachungen regionaler Behörden und Einrichtungen Wirtschaftsplan der Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR für das Wirtschaftsjahr 2013



im Vermögensplan mit



Einnahmen Ausgaben



festgesetzt.

in Höhe von in Höhe von

Anforderungsprofil: Eine Facharztausbildung ist nicht erforderlich. Erfahrungen in der Inneren Medizin oder als praktischer Arzt, Kinderarzt sowie Kenntnisse im Strahlenschutz sind von Vorteil. Sprachkenntnisse in Englisch und Französisch wären vorteilhaft.

15.164.600 Euro 15.010.100 Euro

1.649.400 Euro 1.649.400 Euro

Ihre Bewerbung mit den aussagefähigen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 11.02.2013 an den Landkreis Harz, Personalamt, FriedrichEbert-Str. 42 in 38820 Halberstadt.

1. Der Wirtschaftsplan des Haushaltsjahres 2013 wird im Erfolgsplan mit Erträgen in Höhe von Aufwendungen in Höhe von

Zu den Arbeitsaufgaben dieser Stelle gehören schwerpunktmäßig: – die körperliche Untersuchung der Asylbewerber auf Infektionskrankheiten – die Anordnung von Thorax-Röntgenaufnahmen, – Blutentnahmen zur Untersuchung auf Infektionskrankheiten – Anordnung von Maßnahmen entsprechend der Untersuchungsbefunde – Zusammenarbeit mit Einrichtungen des Bundes, des Landes, des Landkreises Harz und mit den Gesundheitsämtern anderer Landkreise hinsichtlich des Infektionsschutzes

Hinweise: Das Entgelt richtet sich je nach Qualifikation bis zur Entgeltgruppe 15 TVöD/VKA entsprechend den persönlichen Voraussetzungen. Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden und ist abhängig von der Anzahl der Asylbewerber pro Monat, die der zentralen Anlaufstelle Halberstadt zugeführt werden. Die Tätigkeit beschränkt sich im Regelfall auf 2 Vormittage in der Arbeitswoche, sodass die Aufgaben auch im Rahmen einer nebenamtlichen Anstellung wahrgenommen werden können. Die stundenweise Tätigkeit ist für Ärzte im Ruhestand sehr gut geeignet. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Für fachliche Fragen hinsichtlich der ausgeschriebenen Stelle steht Ihnen gern die Leiterin des Gesundheitsamtes Frau Dr. Christiansen (Tel. 0 39 41/5970 23 01) zur Verfügung.

Der Verwaltungsrat der Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR hat auf seiner Sitzung am 04.10.2012 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2013 beschlossen. Der Wirtschaftsplan ist gem. § 94 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) bei der Kommunalaufsicht, dem Landesverwaltungsamt vorlagepflichtig. Das Landesverwaltungsamt bestätigte mit den Schreiben vom 12.11.2012 und 19.11.2012 die Vollziehbarkeit des beschlossenen Wirtschaftsplanes 2013.



für die Aufnahmeuntersuchungen der anreisenden Asylbewerber in Teilzeit zu besetzen.

Schäffer Dezernentin Hauptverwaltung

2. Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt. 3. Betriebsmittelkredite werden nicht festgelegt.

Erscheinungstermine Harzer Kreisblatt 2013

4. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Gemäß § 94 Abs. 3 GO LSA liegt der Wirtschaftsplan in der Zeit vom 27.12.2012 bis 09.01.2013 öffentlich zur Einsichtnahme aus. Die Einsichtnahme ist zu folgenden Zeiten in der Geschäftsstelle der Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR, Zimmer 1 b, in 38820 Halberstadt, Braunschweiger Straße 87/88 möglich: Montag (außer 31.12.), Dienstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr Mittwoch von 13:30 bis 16:00 Uhr Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 17:30 Uhr Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr

gez. Michael Dietze Vorstand 

Halberstadt, den 20.11.2012

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Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

Redaktionsschluss 11.01. 08.02. 08.03. 05.04. 03.05. 07.06. 05.07. 09.08. 06.09. 04.10. 08.11. 06.12.

Erscheinungstermin (ET) 26.01. 23.02. 23.03. 20.04. 18.05. 22.06. 20.07. 24.08. 21.09. 19.10. 23.11. 21.12.

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Harzer Auswahlmannschaften bei Floorball Special Olympics 2013 Wernigerode. Mit einer freudigen Botschaft war Innenminister Holger Stahlknecht im November zum Bundesligaspiel der Red Devils nach Wernigerode gekommen: Er überbrachte den beiden Harzer Floorball-Auswahlmannschaften, die sich gegenwärtig auf die Special Olympics 2013 in Garmisch-Patenkirchen vorbereiten, die Zusage, dass das Land SachsenAnhalt deren Teilnahme mit einem nicht unerhebliche Beitrag finanziell unterstützt. Doch nicht nur das Land, sondern auch die Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt, die Stadt Wernigerode, die Stadtwerkestiftung Wernigerode und der Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Sachsen-Anhalt e.V (BSSA) signalisierten im Zuge dessen ihre Unterstützung. Darüber freuten sich nicht nur Delegationsleiter Frank Diesener und Headcoach Mario Vordank, sondern vor allem die Spielerinnen und Spieler, deren Teilnahme somit garantiert ist.

Nach der Bundesligapartie erhielten die Athletinnen und Athleten aus den Händen von Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht, Landrat Dr. Michael Ermrich und Delegationsleiter Frank Diesener ihre persönliche Nominierungsurkunde für die Nationalen Winterspiele, bei denen Floorball neben den etablierten Sportarten zum ersten Mal dabei ist. Zuvor zeigten die Spielerinnen und Spieler in der zweiten Drittelpause in einem Floorball-Demonstrationsspiel ihr Können mit Stock und Ball. Anschließend ging es dann acht Minuten fair zur Sache. Beide Mannschaften setzen sich aus Kindern mit und ohne Behinderung zusammen: „Die Ausschreibung erwartet gemischte Teams. Damit leben und fördern wir aktiv den inklusiven Gedanken. Unsere Teilnahme an den Special Olympics sehen wir als Pilotprojekt, das nachhaltig angelegt ist und auf die Harzregion, Sachsen-Anhalt und dessen Förderschulen aber auch darüber hinaus ausstrahlen soll“, so Frank Diesener. Derzeit bereiten sich die Harzer Floorball-Auswahlteam im Schulsport und einmal wöchentlich gemeinsam in Halberstadt auf die Special Olympics 2013 in Garmisch-Partenkirchen vor, die vom 14. bis 17. Januar stattfinden. „Die Sportlehrer haben gute Grundlagen gelegt, jetzt feilen wir noch ein wenig an der Feinabstimmung, insbesondere am individualtaktischen Verhalten und an spielerischen Aspekten. Alle Spielerinnen und Spieler sind hoch motiviert und freuen sich auf die Nationalen Winterspiele“, so Headcoach Mario Vordank. Gemeldet wurde die Teilnahme über den Wernigeröder Sportverein „RotWeiß“ e.V., doch beide Teams starten unter den Farben und dem Namen des Landes Sachsen-Anhalt. Mit von der Partie sind Spielerinnen und Spieler der Sine-Cura-Schule Quedlinburg, der Reinhard-Lakomy-Schule Halberstadt, der Albert-Schweitzer-Schule Halberstadt und je zwei Akteuren des Stadtfeld-Gymnasium und des Gerhart-Hauptmann-Gymnasiums Wernigerode. n Text und Fotos: Vordank

Gehörlosenverein „Harzgruß“ e. V.:

Sternfahrt nach Berchtesgaden Die 7. Sterfahrt des Gehörlosenvereins „Harzgruß“ Halberstadt/Wernigerode führte 42 Mitglieder mit dem Bus nach Berchtesgaden und Schönau am Königssee. Bereits am ersten Abend gab es einen interessanten Erfahrungsaustausch mit Dagmar Lochner, der Vorsitzenden des Gehörlosenvereins Berchtesgaden.

Bei herrlichem Sonnenschein erkundeten wir am nächsten Tag den Königssee und Schönau. Bei einer Schiffstour konnten wir den wunderschönen See- und Bergausblick genießen. Jung und Alt (der älteste Teilnehmer war 72 Jahre) wanderten den leichten, aber dennoch steilen und felsigen Weg bis zur Eiskapelle. Mit der Besichtigung der Kirche St. Bartholomä und einem Stadtrundgang sowie abendlichen Gesellschaftsspielen klang ein sehr schöner Tag aus. Auch die folgenden Tage brachten mit einem Besuch im Salzbergwerk Berchtesgaden sowie der Dokumentationsstätte Obersalzberg und einer Stippvisite nach Salzburg viele schöne Erlebnisse. Josef Zöchbauer, ein gehörloser Stadtführer aus Österreich, führte uns durch die Stadt Salzburg. Mit der Feldbahn ging es hoch zur Festung Hohensalzburg. Dort erklärte er die Festung. Auch der deutsch-österreichische Erfahrungsaustausch über Probleme der Gehörlosen war für viele von uns sehr interessant. Ein sehr herzlicher Dank geht an die Harzsparkasse, Frauke Weiß (CDU), Andreas Steppuhn (SPD), Die LINKE sowie an die Behindertenbeauftragte des Landkreises Harz, Silvia Illas. Sie alle haben uns mit ihrer finanziellen Unterstützung geholfen. Die nächste Sternfahrt unseres Vereins soll dann nach Hamburg gehen. Gehörlosenverein „Harzgruß“ e.V. Halberstadt/Wernigerode

Barrierefrei auf den Brocken In Naturlandschaften gibt es für Menschen mit Behinderungen viele natürliche Grenzen, die kaum überwindbar sind. Die Wege in die Natur sind teilweise sehr lang, oft muss man kraxeln, um auf manchen Felsen zu gelangen – es wäre einfach nicht machbar, alle diese Orte für behinderte Menschen zu öffnen. Dennoch gibt es auch im Nationalpark Harz bereits einige interessante Angebote für Menschen mit Behinderungen. So wurde das Brockenhaus (www.nationalpark-brockenhaus. de) rollstuhlgerecht mit Fahrstuhl eingerichtet. Behinderte Menschen zahlen nur einen ermäßigten Eintritt. Der benachbarte Brockengarten ist ebenfalls teilweise mit dem Rollstuhl erlebbar. Erst jüngst wurde ein neues Video zum Thema „Barrierefrei mit dem Rollstuhl auf den Brocken“ auf der Internetseite http://www.nationalpark-harz.de/de/naturerleben/barrierefrei_erleben/index_video.php freigeschaltet.

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Megazipline – Europas längste Doppelseilrutsche steht im Harz Landkreis. Ein neues Extremsport-Highlight im Harz gibt es seit Mitte November an der Rappbodetalsperre: Mit der MegaZipline wurde hier Europas längste Doppelseilrutsche eröffnet, an der besonders Mutige an einem Stahlseil mit einer Geschwindigkeit von bis zu 70 km/h über das Becken der Wendefurth-Talsperre rasen. Dabei überwinden sie auf einer Länge von einem Kilometer einen Höhenunterschied von 120 Metern. Mehrere Tausend Besucher strömten bereits zur Eröffnung an die Talsperre, um sich das neue Extremsporthighlight anzuschauen. Und viele wollten es sich nicht entgehen lassen, die Fahrt ins Bodetal wie ein Adler fliegend zu erleben. Bereits vom Startturm aus hat man einen unglaublichen Blick über das Rappbodetal.

Blankenburger Gymnasiasten pflanzten 320 Bäume für ihre Zukunft Blankenburg. Schüler des Gymnasiums „Am Thie“ haben ihr Versprechen eingelöst und mit einem Pflanzmarathon an vier Tagen 320 Bäume – Bergahorn im Klostergrund Blankenburg, ganz in der Nähe vom Kloster Michaelstein gepflanzt. Die Jüngsten der Schule haben sich im Frühjahr am Schulwettbewerb für alle Schulen des Landkreises Harz, „Wald mit dir lebe und lerne ich“, ausgerufen vom Jugendwaldheim „Lindenberg“, beteiligt. Mit einer tollen Idee, wo aus einem kleinen Funken ein Feuer entfacht wurde, konnten diese Schüler als Sieger aus dem Wettbewerb hervorgehen. Ihre Idee, „Jeder Schüler der Schule solle einen Baum, seinen Baum pflanzen. Sie wollten damit ein Zeichen setzen wie ernst ihnen der Schutz und Erhalt unserer Erde ist“. Ein schon seit mehreren Jahren laufendes Projekt „Plant for the planet“ unterstreicht die Wichtigkeit. Kinder der ganzen Welt rufen zu einer Baumpflanzaktion auf. Weltweit wollen Kinder 1 000 Milliarden Bäume pflanzen. Die Schüler des Gymnasiums „Am Thie“ griffen diese Idee auf und setzten sich eigene Ziele. Bereits am Tag des Baumes im April pflanzten die Schüler auf dem eigenen Schulgelände des Gymnasiums Bäume und starteten damit zeitgleich den Aufruf an alle Schüler der Schule. Zeitgleich schlossen sie mit dem Bürgermeister der Stadt Blankenburg eine Wette ab, dass mindestens 250 Schüler motiviert werden, sich an der Pflanzaktion zu beteiligen.

Nach einer professionellen Einweisung und dem fachgerechten Anlegen des Sicherheitsgeschirrs geht es in die Tiefe. Nach atemberaubender Fahrt erreicht man den 1000 Meter entfernten Landepunkt, wo man von den Mitarbeitern des Veranstalters harzdrenalin in Empfang genommen wird. Weitere Informationen: www.harzdrenalin.de n

T-Shirts für die „Schierker Hirsche“ Wernigerode. Den Schätzen der Natur sind die JuniorRanger des Nationalparks Harz bei ihren monatlichen Treffen auf der Spur. Anfang November galt es aber für die Junior-Ranger-Gruppe der „Hirsche“ einen ganz besonderen Schatz zu bergen. Ihn zu finden war nicht ganz einfach, versteckte Zeichen mussten gefunden und einige Wissens-Aufgaben gelöst werden. Doch nach zwei Stunden spannender Suche war die Schatztruhe in der Nähe des Natur-Erlebniszentrums HohneHof endlich entdeckt und konnte geöffnet werden. Überraschung: Gefüllt war die Schatztruhe nämlich mit nagelneuen T-Shirts für die Junior-Ranger, die diese auch gleich in Besitz nahmen und auch sofort anprobierten. Besonders das Bild des Hirsches auf der Rückseite des Shirts fand bei allen Kindern Gefallen. Dank der Unterstützung von Sponsoren, des Nationalparks Harz und seines Fördervereins konnten die T-Shirts hergestellt und gekauft werden. Ein besonderer Dank gilt hier den Familien Braun und Rau aus Meddewade sowie der Familie Weidlich aus Schierke. Mit Stockbrotbacken an der Feuerschale und Basteln mit Naturmaterialien klang der Junior-Ranger-Tag für Kinder und Eltern am HohneHof aus. Auch wenn die T-Shirts jetzt in der kalten Jahreszeit eher unter der warmen Kleidung verschwinden, so werden sie doch stolz von allen „Hirschen“ getragen. n

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Die Forstflächen und das Pflanzmaterial wurden am angrenzenden Wohnund Lernort im Klostergrund vom Forstbetrieb Ostharz zur Verfügung gestellt. Eine nicht ganz einfache Fläche galt es, mit Bergahorn zu bepflanzen. Steilhang ist ja auch in Blankenburg ein Gelände, womit man nicht gerechnet hätte. Umso wichtiger ist diese Pflanzaktion für unseren Wald, meinte Ronald Sittel, zuständiger Revierleiter. Die Schüler des Ideenund Erfinderclubs machten ihre Sache gut, das Ergebnis ihres Engagements kann sich sehen lassen. An vier Tagen wurden insgesamt 320 Bäume gepflanzt. Schüler der Klassenstufe 5, 6, 7 und 9. des Gymnasiums waren überwiegend daran beteiligt. Schüler von der SEK „LebenLernen“ aus Schneidlingen, welche als Gäste im Jugendwaldheim weilten, unterstützten tatkräftig die Pflanzaktion. Krönender Abschluss der Pflanzung bildete eine gemeinsame Pflanzaktion ganz in der Nähe des Klosters Michaelstein mit zehn Schülerinnen und Schülern aus Indien, welche für 19 Tage Gäste des Gymnasiums „Am Thie“ waren. Gemeinsam pflanzten 40 deutsche Schüler und ihre indischen Gastschüler Bergahorn, kann es eine bessere Symbolik für ein gemeinsames Ziel geben? Nun sind es 320 Bäume mehr im weltweiten Projekt „Plant for the planet“, ein kleiner Beitrag wie es scheint, aber für alle Schüler mit großer Wirkung. Die Leiterin des Jugendwaldheimes „Lindenberg“, Karin Klinghardt, Revierleiter Ronald Sittel und die Schüler werden ganz sicher im nächsten Jahr den Anwuchs kontrollieren, aber davor ist allen nicht bange, gab es doch bestes Pflanzwetter, Nieselregen. n Karin Klinghardt

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Akademischen Grad des „Bachelor of Science“ erreicht Gundula Kopp, Pflegedirektorin am Harzklinikum Dorothea Christiane Erxleben, gratulierte Jana Fiedler, OP-Leiterin für den Quedlinburger Standort, ganz herzlich zum Erreichen des akademischen Grad „Bachelor of Science“. Pflegedirektorin Gundula Kopp bedankte sich für so viel Engagement auch

Menschenwürde steht an erster Stelle „Palliativ“ ist entlehnt dem lateinischem Wort „Pallium“ = „Mantel, Deckmantel oder Tuch“ und bedeutet soviel wie umhüllen, lindern, bedecken. Menschen mit einer nicht heilbaren oder weit fortgeschrittenen Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung erhalten diesen „Mantel“ durch ausgebildete Palliativmediziner und Palliativpflegende. Seit mehr als drei Jahren gibt es die Spezialisierte Ambulante Palliativ Versorgung (SAPV) am Harzklinikum Wernigerode. Gemeinsam mit leistungsfähigen Partnern aus niedergelassenen Ärzten, der ambulanten Pflege und der bestehenden Betreuungsstrukturen aus Sanitätshäusern, Apotheken, Seelsorgern, Hospizmitarbeitern und Physiotherapeuten, ist ein Netzwerk entstanden, das die Palliativversorgung in der Region der Landkreise Harz und Mansfeld Südharz sichert. Zu Anfang wurde unter maßgeblicher Beteiligung der AOK des Landes Sachsen Anhalt ein erstes Versorgungsangebot geschaffen. Im vergangenen Jahr konnten weitere Versorgungsverträge mit den Ersatzkassen und anderen Kostenträgern geschlossen werden. 2009 wurden 24 Patienten in ihrem häuslichen Umfeld betreut, begleitet und unterstützt. 2011 waren es schon 148 Patienten. Diese Patientenzahlen zeigen den Bedarf schwerkranker Menschen an diesem spezialisierten Versorgungsangebot. Durch die Etablierung von SAPV ist ein wichtiges Bindeglied zwischen stationären und ambulanten Angeboten entstanden.

Jana Fiedler (im Bild rechts) absolvierte an der Ernst-Abbe-Fachhochschule in Jena ein Studium im Fachbereich „Sozialwesen“. In dem Studiengang „Bachelor Pflege/ Pflegeleitung“ erreichte sie nach bestandener Prüfung im August 2012 den akademischen Grad „Bachelor of Science“. im Namen der Geschäftsführung und wünscht ihr weiterhin viel Glück und für die berufliche Herausforderung als OP-Leiterin genauso großen Erfolg wie bisher. n

„Kein Ort. Erxleben“ Aus Anlass des 297. Geburtstag am 13. November 2012 veranstaltete das Harzklinikum am Gerhart-Hauptmann-Gymnasium in Wernigerode eine Theateraufführung über das Leben und Wirken von Dorothea Christiane Erxleben, der ersten promovierten Ärztin Deutschlands und Namensgeberin des größten Klinikums in der Region. Unter dem Titel „Kein Ort. Erxleben“ verkörperte Katrin Schinköth-Haase das ungeradlinige Leben dieser geradlinigen Frau und Ärztin, begleitet von Martin Erhard an Cembalo und Blockflöte. Dorothea Christiane Erxleben zog neun Kinder groß, widmete ihr Leben und Streben der Medizin, dem Heilen, dem Geben und Teilen. Sie war keine „laute Emanze“, sondern stand Tag für Tag durch alle Stürme und über alle Hürden hinweg ihren Mann, also ihre Frau. Und das auch, wenn ihr als Frau damals noch Steine in den Weg gelegt wurden und von „konkurrierenden“ Ärzten, welche ihr die Erfolge neideten, Anklagen kamen. Der in Zusammenarbeit mit dem halleschen „Theater Apron“ gestaltet musikalisch-theatralische Abend war ein voller Erfolg, wie der Applaus und viele Stimmen der Zuschauer im Anschluss bestätigten. Für rund 80 Zuschauer bot die Aula des altehrwürdigen GerhartHauptmann-Gymnasiums eine hervorragende Kulisse, die das Publikum die Zeit um 1750 regelrecht spüren und in die Geschichte eintauchen ließ. Dafür bedankte sich Unternehmenssprecher Thomas Groß im Namen des Harzklinikums ganz herzlich bei der Schauspielerin Katrin Schinköth-Haase und Jana Diesener, der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Wernigerode, die neben dem Klinikum das Projekt gefördert hatte. n

Im Mittelpunkt stehen der unheilbare Kranke mit seinen Kernbedürfnissen in der palliativen Lebensendphase, seine Angehörigen und sein familiäres Umfeld. Das professionelle SAPV-Team wird in einem berufsübergreifenden harmonischen Miteinander aller Berufsgruppen in einem Behandlungsplan zum Wohle des Patienten • eine Versorgung zu Hause bis zuletzt ermöglichen, • seine Schmerzen wirkungsvoll kontrollieren, • häufig belastende Symptome therapieren, • jederzeit erreichbar sein • und in der Sterbe- und Trauerphase eine Stütze sein. Die Arbeit ist nicht leicht. Jeder neue Tag ist eine Herausforderung für unser Palliativteam. Der Gesetzgeber hat die Grundlage für ein umfassendes Versorgungsangebot geschaffen und wir sind offen und optimistisch, diese Betreuung, „diesen Mantel“, der unsere Kranken umhüllen soll, zu gewährleisten. Für Fragen erreichen sie uns telefonisch unter (0 39 44) 23 56. An der SAPV beteiligtes Ärzteteam in der Region: • Frauke Sauer, Wernigerode • Konrad Heller, Quedlinburg • Dipl.-Med. Ines Golla, Quedlinburg • Dipl.-Med. Hans-Arne Schmidt, Darlingerode • Dipl.-Med. Elisabeth Wölbling, Bad Lauchstädt n

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27 Europaschule Blankenburg:

Auf dem Weg in ein grüneres und gesünderes Europa Blankenburg. Die Schüler der Europaund Ganztagsschule „August Bebel“ in Blankenburg können sich erneut über EU-Zuschüsse freuen. Die traditionsreiche Schulprofilarbeit wird gemeinsam mit Partnern in Dänemark, Zypern, Spanien, Italien und Lettland fortgesetzt. Für zwei Schuljahre steht das Thema „Wege zu einem grüneren und gesünderen Europa“ im Mittelpunkt und verbindet die schulische Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg. Inhaltliche Schwerpunkte betreffen eine gesunde Lebensweise, den Schutz und Erhalt der Natur sowie regenerative Energie in unserer Region und sollen für alle Teilnehmer kleine Verhaltensänderungen für eine veränderte Zukunft anstoßen. Natürlich wird die Fremdsprache Englisch zur Kommunikation im Projekt genutzt. Sieger im Schullogowettstreit waren Nadja Hoffmeister, Vlada Stavrov und Marie Goldammer. Nadja und Marie nahmen als Vertreter der Schule auch am ersten Projekttreffen im lettischen Skrunda teil. Als Schuldelegation aus Blankenburg hatten sie die Entwürfe der Blankenburger Schüler im Gepäck. Diese wurden in einem internen Auswahlverfahren von den Schülervertretern der Klassen ausgelost. Die Blankenburger konnten in Skrunda mit Ihren Ideen punkten und holten zweite und dritte Plätze. Sieger wurde die Schuldelegation aus Zypern mit ihren Ideen. n

Studienfahrt nach Prag krönte gemeinsames Schulprojekt Landkreis. Im Oktober beteiligten sich 39 Schülerinnen und Schüler und sechs Betreuer aus der Quedlinburger Bosse-Sekundarschule, der Gernröder Hagenberg-Sekundarschule und der Ilsenburger Goethe-Sekundarschule an einem gemeinsamen, fachübergreifenden Projekt zum Thema: „Menschenrechte in Vergangenheit und Gegenwart“, das vom Landesinstitut für politische Bildung Sachsen-Anhalt gefördert wurde. Im Rahmen einer Studienfahrt besuchten sie Prag und besichtigten dort das Jüdische Viertel, erfuhren viel über jüdisches Leben, aber auch über Menschenrechtsverletzungen und die Verfolgung jüdischer Mitbürger zur Zeit des Nationalsozialismus.

Auch ein Besuch in der Gedenkstätte Theresienstadt mit der „Kleinen Festung“, dem „Ghetto-Museum“ und der „Magdeburger Kaserne“ stand auf dem Programm. Die Gedenkstätte ist heute ein Mahnmal für alle Menschen, die unter der nationalsozialistischen Herrschaft gelitten haben. Anhand der Eindrücke und Arbeitsergebnisse werden die Projektteilnehmer aller drei Schulen eine Präsentation erstellen, die als Wanderausstellung zum Thema „Menschenrechte in Vergangenheit und Gegenwart“ genutzt werden kann. n

„Scham macht krank – vergessenen Kindern eine Stimme geben“ Großes Interesse fand unlängst eine unter diesem Motto vorbereitete Fortbildungsveranstaltung für Eltern, Lehrer, Erzieher, Ärzte, Sporttrainer und Jugendgruppenleiter im Landkreis. Etwa 120 Interessenten hatten sich für die von einem kleinen Team des Suchtmedizinischen Zentrums des Diakonie-Krankenhauses Elbingerode gemeinsam mit der Erziehungsberatungsstelle des DPWV in Blankenburg und dem AWO Kinderheim Kreuzberg in Wernigerode vorbereitete Veranstaltung angemeldet. Dietmar Kemmann, Leitender Psychologe der Rehaklinik, sprach in seinem Einführungsreferat über die grundsätzliche Problematik der Sucht als Krankheit. Dabei wurde deutlich, in welchem Antje Rumpf, Fachstelle für Suchtprävention, PsychoUmfeld betrof- soziale Beratungs- und Behandlungsstelle Wernigerode, fene Kinder Dietmar Kemmann, Ltr. Psychologe Rehaklinik, Sylvia Grau, a u f w a c h s e n Bezugstherapeutin Rehaklinik, Marie Claßen, DPWV Erzieund wie sie für hungsberatung, Thomas Grimmecke, AWO Kinderheim sich versuchen, Kreuzberg (v. l.) bei der Podiumsdiskussion. damit zu Recht zu kommen. Abschließend führte er aus, wie Hilfe für diese Kinder konkret aussehen kann. Ein Interview mit einer jungen Erwachsenen unterstrich das Gesagte aus eigenem Erleben. Statements der Podiumsteilnehmer Marie Claßen der DPWV Beratungsstelle, Thomas Grimmecke vom AWO Kinderheim Kreuzberg, Sylvia Grau, Bezugstherapeutin der Rehaklinik, eröffneten den zweiten Teil des Abends. Mit ihren Fragen zur Thematik, ihren Anmerkungen und Erfahrungen mit Kindern und Jugendlichen aus suchtkranken Familien, beteiligten sich zahlreiche Zuhörer an dieser Fortbildungsveranstaltung. Das Referat zur Thematik sowie die Statements der Podiumsteilnehmer finden Sie unter Aktuelles auf der Webseite des Diakonie-Krankenhauses Elbingerode www.diako-harz.de. n Text und Foto: Matthias Schüler

Harzplanetarium in Wernigerode greift seit 40 Jahren nach den Sternen Wernigerode. Das im Oktober 1972 fertig gestellte Harzplanetarium feierte am 22. November sein 40-jähriges Bestehen. Nach einem musikalischen Auftakt durch Schüler der Kreismusikschule präsentierte Planetariumsleiter Dirk Kelch den Gästen mit einer besonderen Kombination aus Beamer- und Projektor-Show die technischen Möglichkeiten des Planetariums. Der von der Ganztagsschule Burgbreite für die Arbeit im Planetarium freigestellte Astronomielehrer (Bildmitte mit den Mitgründern des Planetariums Achim Schön und Hans Hempel) zauberte Sterne, Planeten und die Milchstraße auf die acht Meter umspannende Halbkugel: „Die Zukunft des Hauses steht nicht in den Sternen, da bin ich mir sicher. Dank Internet und modernem Zeitalter wächst der Besucherstrom stetig“. n  Foto: W. Zagrodnik

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Erntekrone als Dank für gute Zusammenarbeit übergeben Halberstadt. „Diese Erntekrone steht für den Stolz des Berufsstandes über das Erreichte in diesem Jahr. Ebenso verdeutlicht sie die guten Beziehungen zwischen Politik und Verwaltung im Landkreis sowie dem landwirtschaftlichen Berufsstand“, sagten Eckhardt Nebe, Reinhold Freudenberg und Jürgen Zywitzki vom Bauernverband Nordharz bei der Übergabe der Erntekrone an Landrat Dr. Michael Ermrich.

Zuvor hatten sie den Landrat über die Entwicklung der Landwirtschaft informiert und über das Erntjahr Bilanz gezogen. „Es war ein gutes Jahr für die Landwirtschaft“, sagte Reinhold Freudenberg, schränkte aber zugleich ein, dass die Situation auf den einzelnen Schlägen durchaus differenziert zu bewerten sei. „Der Bereich Tierproduktion leidet unter den hohen Erzeugerpreisen“, so Freudenberg weiter. Nicht nur die Futterkosten seien gestiegen, sondern auch die Energiepreise steigen ständig. „Strenge Fröste und Schneemangel im Winter und die ausgeprägte Frühjahrstrockenheit boten keine guten Voraussetzungen für die diesjährige Ernte. Und in der Tat waren die Gebiete im Nordwesten und Norden des Landkreises Harz von erheblichen Ertragsausfällen bei Getreide und Raps betroffen“, berichtete der Kreisvorsitzende des Bauernverbandes Eckhardt Nebe. In den übrigen Gebieten des Landkreises führten die Niederschläge im Frühsommer zu durchschnittlichen bis guten Ernteergebnissen bei diesen Kulturen. Ebenso lieferten die Ernte von Silo- und Körnermais, Kartoffeln und Zuckerrüben (vor allem aufgrund des hohen Zuckergehaltes der Rüben) gute Ergebnisse. Verbandsgeschäftsführer Jürgen Zywitzki verwies in dem Gespräch mit dem Landrat auf die sich ständig verändernden Märkte. „Die Preissprünge in jede Richtung werden immer größer“, sagte er. Dies und die ständig kleiner werdenden Landwirtschaftsflächen werden zunehmend zum Problem für die Landwirte. Landrat Dr. Michael Ermrich bedankte sich stellvertretend bei den drei Verbandsvertretern für die geleistete Arbeit der Landwirte und die gute Zusammenarbeit. Er kennt die Sorgen der Landwirte hinsichtlich des Flächenverbrauches. n

Neuer Spitzenwert bei der Grünschnittsammlung im Herbst 2012 Landkreis. Das Angebot der Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR (enwi) zur Übernahme von Grünschnitt in Form von Straßensammlungen in diesem Herbst durch das Bereitstellen von Containern in Gartensparten oder die Möglichkeit der Selbstanlieferung auf den Wertstoffhöfen und den zusätzlichen Annahmestellen nimmt die Bevölkerung des Landkreises Harz immer mehr in Anspruch. „Insbesondere vor dem Hintergrund der neu in Kraft getretenen Verordnung über das Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen im Landkreis Harz war daher mit einer deutlichen Steigerung des Sammelaufkommens an Grünschnitt zu rechnen“, informierte Ingo Ziemann, Leiter der Abteilung Entsorgung und Unternehmenskommunikation bei der enwi, die Mitglieder des Verwaltungsrats auf ihrer jüngsten Sitzung.

Im Vergleich zu den Straßensammlungen in den vergangenen Jahren wird das Ergebnis in diesem Herbst auf insgesamt 1 050 Tonnen ansteigen (20 Prozent mehr als im Vergleich zum gleichen Zeitraum in 2011). Auch die Vorstände und Mitglieder der Gartensparten haben zunehmend das Angebot der enwi angenommen und lassen sich Grünschnittcontainer aufstellen. Dies belegt die Anzahl der teilnehmenden Gartenanlagen, die erstmals auf rekordverdächtige 133 angestiegen ist (Steigerung zum Herbst des Vorjahres um 40 Prozent). Da noch keine abschließenden Zahlen vorliegen,

kann auch hier die angefallene Grünschnittmenge nur geschätzt werden. Voraussichtlich 330 Tonnen Grünschnitt werden hier anfallen (2011 waren es 225 Tonnen). Neben der ganzjährigen kostenlosen Annahme von Grünschnitt auf den acht Wertstoffhöfen und der saisonalen Abgabemöglichkeit im Recycling Park Harz in Heudeber, öffnete die enwi in Blankenburg zusammen mit der Stadt Blankenburg sowie in Benneckenstein zusammen mit der Stadt Oberharz am Brocken für den Zeitraum der Herbstsammlung zwei Grünschnittannahmestellen, natürlich auch hier kostenfrei für die Bewohner. „Auch hier rechnet die enwi mit einer Steigerung des Grünschnittaufkommens von bis zu 20 Prozent“, so Ingo Ziemann. Auf den acht Wertstoffhöfen im Landkreis Harz wurden bis einschließlich Oktober 2012 insgesamt 9 000 Tonnen Grünschnitt abgegeben. Dieser Wert liegt schon jetzt mit 14 Prozent deutlich über dem Niveau des vorhergehenden Jahres (2011: ca. 7 800 Tonnen Grünschnitt). Sämtliches Material wird qualifiziert in örtlichen Kompostanlagen zu Humus umgewandelt, der im Garten- und Landschaftsbau oder auch, wie wieder in jedem Frühjahr, von den Wertstoffhofnutzern kostenfrei übernommen und in den Garten zurückgeführt werden kann. Mit großem Interesse nahm der Sitzungsleiter des Verwaltungsrates, Martin Skiebe, die Ergebnisse zur Kenntnis. Diese Ergebnisse, so Skiebe sprechen für sich. Die Bewohner haben ihr grundsätzliches Verhalten zur Verwertung der Gartenabfälle, trotz der in einigen Bereichen des Landkreises Harz stark eingeschränkten Verbrennungsregelungen, positiv verändert. Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie bei der Entsorgungsberatung unter der Telefonnummer (0 39 41) - 68 80 45 oder auf der Internetpräsenz der enwi (www.enwi-hz.de). n

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Baustellen können auch schön aussehen 26 Kinderbilder von Kindertagesstätten und Grundschulen zieren die Baustellenabtrennung in der Harzsparkasse in Halberstadt Halberstadt. Seit Mitte November ist es in der Harzsparkassenfiliale in Halberstadt bunt. Grund dafür ist die Baustellenverkleidung, die im Innenbereich die Umgestaltung der Schalterhalle verdeckt. Diese wird von über zwei Dutzend bunter Bilder geziert. Die Sparkasse hatte in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen zu einem Malwettbewerb aufgerufen. Die Kinder sollten in ihren Bildern beschreiben, wie sie die Sparkasse sehen. Herausgekommen sind viele bunte Sparschweine, Geldscheine, Bilder von tollen Dingen, die man sich kaufen kann, wenn man genug Geld bei der Bank gespart hat. 22 Schulen und Kindertageseinrichtungen hatten am Malwettbewerb teilgenommen, von ihnen waren auch viele zur Siegerehrung erschienen und staunten über die tollen Bilder.

Natürlich gab es auch Preise für die besten Bilder, die von Sparkassenmitarbeitern prämiert wurden. Den ersten Platz in der Kategorie Grundschulen belegte die Evangelische Grundschule Sankt Laurentius in Wehrstedt und gewann damit 150 Euro sowie prall gefüllte Taschen mit Spielzeug und Bonbons. Der zweite und dritte Platz ging an die Grundschule Freiherr von Spiegel in Halberstadt und die Grundschule Anne Frank. Sie erhielten 100 beziehungsweise 50 Euro für die Klassenkasse. Die Kita Kinderland gewann in ihrer Kategorie Kindertagesstätten den ersten Preis und freute sich ebenso über Futter für ihr Sparschwein. Aber auch die Kinder der Rappelkiste und die AWO Kita Pfiffikus freuten sich über Preisgelder. Natürlich erhielten nicht nur die ersten drei tolle Preise, sondern auch die anderen Teilnehmer des Wettbewerbs freuten sich über Spielzeug, Bastelmaterial und vieles mehr. Für die Bilder soll es auch nach Abschluss der Bauarbeiten einen festen Platz in den Räumen der Sparkasse geben. n

Harzer Hörakustiker verlängert den Ausrüstervertrag mit dem Deutschem Skiverband Der Sportwinter steht vor der Tür und der Deutsche Skiverband schickt seine frisch ausgerüsteten Sportler zu Wettbewerben auf der ganzen Welt. Dabei sind seit 2 Jahren innovative Hörlösungen des Hörakustikermeisters Christoph Dunkel aus Wernigerode. Ob neben der Schanze am Ohr von Skisprungbundestrainer Werner Schuster oder am Schiesstand der Biathleten bei Bundestrainer Uwe Müßiggang. Die maßgeschneiderten Hörlösungen verbessern die Kommunikation zwischen Trainern, Betreuern und Technikern und sind in diesem hochprofessionellen Umfeld inzwischen ein Muss.

Und was sich bewehrt wird weiterempfohlen. So stellte Bundestrainer Alpin Karl-Heinz Waibel den Kontakt für das U.S. Ski Team zu Dunkel in Wernigerode her und arrangierte ein Treffen zur Ausstattung der Weltcup Kollegen. Ebenfalls Kunde bei den Wernigerödern ist seit letztem Winter das russische Biathlon-Team um Pavel Rostovtsev und Wolfgang Pichler die von den Vorteilen der neuen Technik überzeugt sind. Gründe genug um nun den Ausrüstervertrag zwischen dem Deutschen Skiverband und Dunkel Hörakustik und Augenoptik bis zur Olympiade in Sotschi 2014 zu verlängern. Nach der Teilnahme der Harzer an der offiziellen Einkleidung des DSV in Herzogenaurach folgte ein Besuch des Präsidenten des DSV Alfons Hörmann in der Ilsenburger Filiale des Hörspezialisten. Dort fand auch die Unterzeichnung des Kontraktes statt. n

Neue Pforte für Schülerinnen und Schüler der Raabe-Schule Wernigerode. Den Haupteingang der einstigen „Raabe-Schule“ schmückt eine neue denkmalgerecht gebaute Tür. Sie ist eine Zierde des Gebäudes, das heute vom Wernigeröder Gerhart-Hauptmann-Gymnasium genutzt wird. Die Erneuerung dieser Pforte haben die Harzer Kreisverwaltung, die Stiftung der Kreissparkasse Wernigerode und der Förderverein des GerhartHauptmann-Gymnasiums finanziert, sie teilen sich die Kosten von rund 15 000 Euro. Landrat Dr. Michael Ermrich erinnerte anlässlich der offiziellen Übergabe der Eingangstür an die Schule daran, dass es in den vergangenen Monaten umfangreiche Bauarbeiten am Gymnasium gegeben habe: Die historische Turnhalle in der Johann-Sebastian-Bach-Straße sowie die Sanierung des Daches und der Fenster an der „Raabe-Schule“. Leider, so der Landrat, konnte die Erneuerung der historischen Eingangstür dabei nicht mitfinanziert werden. Auf Initiative des Ehrensenators des Schul-Fördervereins, Eckhard Badstübner, hat sich die Harzsparkasse bereit erklärt, das Vorhaben zu unterstützen. Wie der Vorstandsvorsitzende der Harzsparkasse, Werner Reinhardt, bekräftigte, gehöre die Förderung von Kultur und Denkmalpflege, von Jugend- und Sozialprojekten  zu den Zielen der Sparkassenstiftung. Im Vorjahr habe die Stiftung der Kreissparkasse Wernigerode Projekte im Wert von 85 175 Euro unterstützen können. Werner Reinhardt zeigte sich erfreut

darüber, dass die Hauptmann-Schüler der fünften bis neunten Klassen nun in einer sanierten, schöneren Schule lernen können. Tom Koch, Präsident des Förder vereins des GerhartHauptmannGymnasiums, dankte sowohl Landrat Dr. Michael Ermrich als auch Sparkassenchef Werner Reinhardt für die Unterstützung. Er zeigte sich überzeugt, in der Harzer Kreisverwaltung und der Harzsparkasse auch künftig verlässliche Partner zu haben, die die Arbeit des Schulfördervereins unterstützen. n

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Sieben neue Staatsbürger wurden herzlich in den Landkreis Harz aufgenommen Halberstadt. Am 4. Dezember begrüßte der stellvertretende Landrat Martin Skiebe sieben neue Mitbürgerinnen und Mitbürger des Landkreises Harz. Die langjährigen Einwohner des Harzkreises erhielten die deutsche Staatsbürgerschaft im Rahmen einer Feierstunde, bei der ihnen die Einbürgerungsurkunden übergeben wurden.

Um die Einbürgerung feierlich zu besiegeln, bekamen die Ehrengäste, neben der Einbürgerungsurkunde einen Blumenstrauß und einige Informationen über den Landkreis überreicht. Der Vizelandrat freute sich angesichts der zahlreichen Einbürgerungen, da sie einmal mehr die gelungene Integration verschiedener Kulturen in den Landkreis Harz veranschaulichen. Die kulturelle Vielfalt wird bei unseren sieben neuen Mitbürgerinnen und Mitbürgern deutlich, deren Ursprünge in Rumänien, Marokko und der Ukraine liegen. Viele von ihnen erlernten die deutsche Sprache in einem der zahlreich angebotenen Lernkurse. Eine junge Neubürgerin des Landkreises ist die in Odessa geborene Nataliya Bartsytska. Ebenfalls aus der Ukraine stammt Svitalana Korn, die zurzeit den Bundesfreiwilligendienst in der Kindertagsstätte „Am Regenstein“ absolviert. Sie wurde gemeinsam mit ihrer Tochter Sofi eingebürgert. Über die doppelte Staatsangehörigkeit konnte sich die aus Rumänien stammende Iulia Ivancenko freuen. Nach dem Besuch eines deutschen Kindergartens und einer deutschen Schule, kann sie bereits auf sehr erfolgreiche Studienabschlüsse zurückblicken. Nabil Sedki ist im marokkanischen Casablanca geboren und lebt heute in Wernigerode. Martin Skiebe wünschte den Neubürgern viel Gesundheit und Glück auf ihrem weiteren Lebensweg. n

10. Weihnachtstransport des Vereins:

Für die „Kinderhilfe Siebenbürgen e.V.“ als Weihnachtsengel unterwegs Das waren Anfang Dezember die beiden Fahrer der rumänischen Spedition, die in diesem Jahr den 10. Weihnachtstransport des Vereins Kinderhilfe für Siebenbürgen sicher ans Ziel in die Wernigeröder Partnerstadt Cisnadie (deutsch Heltau) brachten. Alles hatte so klein angefangen. Die Stapelburgerin Jenny Rasche, damals 19 Jahre alt und hoch schwanger, hatte im Fernsehen einen Bericht über rumänische Kinderheime zur Zeit des politischen Wandels in Osteuropa gesehen und beschlossen: hier helfe ich! Eigentlich wollte sie sich einer Hilfsorganisation anschließen, die bereits in Rumänien aktiv war. Ihre Recherchen brachten sie nicht ans Ziel. Die einhellige Antwort der großen Hilfsorganisationen war damals: „Rumänien ist viel zu korrupt. Dort engagieren wir uns derzeit nicht.“ Jenny blieb hartnäckig und ihr gelang, was ihr damals niemand zugetraut hätte. Durch Zufall stieß sie auf Thomas Richardt. Dieser hatte in eigener Initiative schon einmal einen Kleinbus mit Hilfsgütern nach Rumänien gebracht. Kurzerhand gründeten beide ihre eigene Hilfsorganisation. So entstand 2003 der Verein „Kinderhilfe für Siebenbürgen“. Schnell steckte Jenny ihre ganze Familie an. Deren Lebensinhalt wurde die Hilfe für arme Kinder in Rumänien. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Roma-Kinder. Später sagte Jenny: „Den ersten Transport werde ich mein Leben lang nicht vergessen. Solches Elend hatte ich trotz der Bilder im Fernsehen nicht erwartet“. Weitere Hilfstransporte folgten, aber bald stand für Jenny fest, mit Almosen aus dem Westen ist die Lage der Kinder nicht zu ändern. Kontinuierliche Hilfe und vor allem Bildung sollten ihren Schützlingen eine Chance für die Zukunft ermöglichen. Im Jahr 2006 setzte sie einen lang geplanten Entschluss um und zog mit ihren beiden Kindern und ihrem Lebensgefährten Philipp Filter nach Rumänien. Nach mehreren anderen Projekten betreibt die Kinderhilfe für Siebenbürgen seit gut einem Jahr das „Pippi-Langstrumpf-Haus“ in Sibiu (Hermannstadt). Hier werden täglich 52 Kinder im Alter von 6 bis 15 Jahren betreut. Nachdem die Kinder in der Schule waren, gibt es im „Pippi-LangstrumpfHaus“ erst einmal etwas zu essen. Für viele ist es die einzige Mahlzeit am Tag. Danach werden Hausaufgaben gemacht und Nachhilfe angeboten. Später ist Zeit für Kreativität und zum spielen. Wichtig ist auch, die für jedes Kind zweimal wöchentlich stattfindende Körperhygiene. Zu Hause haben die wenigsten einen Wasseranschluss geschweige denn ein Bad.

Ab Januar haben die Landkreise Harz und Börde eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle Der Landkreis Harz wird mit dem Landkreis Börde eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle einrichten. Seit einigen Jahren gingen in beiden Landkreisen die Fallzahlen für Adoptionen zurück. Da es nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz jedoch notwendig ist, jede Adoptionsvermittlungsstelle mit mindestens zwei Fachkräften zu besetzen, soll diese Aufgabe künftig gemeinsam wahrgenommen werden. Durch eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle kann die Beschäftigung von zwei Fachkräften, die überwiegend in der Adoptionsvermittlung tätig sind, längerfristig abgesichert werden. Als gemeinsamer Sitz wurde seitens der zentralen Adoptionsvermittlungsstelle des Landesjugendamtes der Hauptsitz des Landkreises Harz die Stadt Halberstadt, vorgegeben. Der Landkreis Börde erstattet dem Landkreis Harz die anteiligen Kosten für eine Fachkraft. Diese Erstattung wird vertraglich geregelt.

Ein Höhepunkt für die Kinder ist natürlich das jährliche Weihnachtsfest. Viele Spender und fleißige Helfer haben auch in diesem Jahr dafür gesorgt, dass ein LKW mit gut 25 Tonnen Hilfsgütern nach Rumänien geschickt werden konnte (Foto). Im Namen Jennys und aller Kinder denen sie helfen kann, bedankt sich die Kinderhilfe für Siebenbürgen e.V. für die Unterstützung, die der Verein im Jahr 2012 erhalten hat. Der Verein hofft, dass die Hilfe und das Wohlwollen der Spender und Unterstützer der Kinderhilfe auch im 10. Jahr des Vereinsbestehens erhalten bleiben.  Text und Foto: Th. Richardt Weitere Informationen und Hinweise zu Spendenmöglichkeiten erhalten Sie unter www.kinderhilfe-siebenbuergen.eu n

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Lakomyschüler brachten den Advent in die Kreisverwaltung Halberstadt. Am 29. November war es wieder soweit: die Schüler der Lakomyschule verwandelten den Eingangsbereich des Hauses I in der FriedrichEbert-Straße 42 in einen kleinen Weihnachtsmarkt. Begrüßt von Landrat Dr. Michael Ermrich und Schulleiterin Cornelia Herz freuten sich die Schüler, dass sie auch in diesem Jahr wieder ihre Werke in der Kreisverwaltung verkaufen konnten, um den Erlös für ihre Schulwohnung einzusetzen. Begleitet wurden die Jugendlichen, die die Adventsgestecke, Weihnachtssterne, Ketten und Teelichthalter verkauften, vom Schulchor, der mit Musik und Gesang die erste Vorweihnachtsstimmung verbreitete. Auch Dr. Michael Ermrich betonte, dass es schön sei, die Tradition des Adventsbasars zu pflegen und er sich jedes Jahr über den Besuch der Schüler freue. Besonders freute er sich in diesem Jahr auch über das Präsent, dass die Schüler im Gepäck hatten. Neben einem Adventsgesteck für seinen Schreibtisch, erhielt er ein Sorgenpüppchen, das die Sorgen über Nacht vertreiben solle, so die Erklärung der Schulleiterin, mit einem Augenzwinkern.

Innerhalb weniger Minuten, waren anschließend die schönsten Artikel vergriffen. Bis zum Mittag hatten die Schüler 570 Euro eingenommen. Im kommenden Jahr möchten die Lakomyschüler gern wieder kommen und sind in der Kreisverwaltung wieder herzlich willkommen. n

„Winter Schloss“ verlängert Festtagsstimmung

Schloß Wernigerode® vom Agnesberg aus gesehen. 

Vorlesetag in der Kreisbibliothek

Am 16. November fand bereits zum 9. Mal der bundesweite Vorlesetag statt. Rund 48 000 Vorleser beteiligten sich an dem von der Stiftung Lesen, der Wochenzeitschrift DIE ZEIT und der Deutschen Bahn organisierten Lesefest. Vorgelesen wurde in Kindergärten, Schulen, Seniorenheimen und Mehrgenerationenhäusern, Bibliotheken und anderen Kultureinrichtungen, aber auch an außergewöhnlichen Orten wie in den Fahrgeschäften des Hamburger DOM, Fernseh- und Hörfunkstudios und Museen. Zu den zahlreichen Vorlesern gehörte auch Landrat Dr. Michael Ermrich, der in der Kreisbibliothek Kindern des Montessori Kinderhauses und des Christlichen Kinderhauses aus dem Buch „Morgen, Findus, wird’s was geben“ vorlas. Dr. Jörg F. Maas, Hauptgeschäftsführer der Stiftung Lesen, freut sich über den enormen Zuspruch: „Lesen und Vorlesen muss ein fester Bestandteil des alltäglichen Lebens sein, und das nicht nur Zuhause, in Kitas oder in der Schule, sondern überall. Nur über sichtbare Zeichen in der Öffentlichkeit erreichen wir auch die Menschen, die bisher wenig lesen. Aus diesem Grund leisten alle Teilnehmer am Bundesweiten Vorlesetag einen wichtigen Beitrag für mehr Lesefreude und Lesekompetenz.“ n

Adventsausstellung der Lebenshilfe Wernigerode war voller Erfolg

Foto: D. Günther

Das Schloß Wernigerode® lädt vom 22. Dezember bis zum 6. Januar 2013 zum mittelalterlichen Wintermarkt im Schloßinnenhof und auf dem Trockenhof des Schlosses ein. Täglich warten viele Aktionen, wie Märchenstunde mit der Märchenfee, Winterbacken am Holzbackofen, Puppentheater oder Orgelkonzert auf die Besucher. Für ein bezauberndes Flair sorgt der geschmückte Innenhof. Der Museumseintritt und Schloßbesuch sind in der Eintrittskarte eingeschlossen, teilten die Veranstalter mit. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 10-19 Uhr; Samstag und Sonntag 10-20 Uhr; Silvester bis 16 Uhr,  25.12. und 01.01. ab 12.00 Uhr; 24.12.2011 geschlossen n

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Wernigerode. Die traditionelle Adventsausstellung der Lebenshilfe Wernigerode war auch in diesem Jahr wieder ein Besuchermagnet. Dichtes Gedränge herrschte am Eingang der Verkaufsausstellung. Die zahlreichen Besucher, darunter viele Stammgäste, nutzten die Gelegenheit, um noch das ein oder andere Stück für die Weihnachtsdekoration zu kaufen. Das Angebot war auch in diesem Jahr wieder vielseitig. Daneben hatten die Kreativwerkstatt, die integrative Kindertagesstätte „Quasselstrippe“ und die Werkstatt ihre Türen für die Besucher geöffnet. Sozialdezernent Ulrich Senge ließ sich von Mitarbeitern der Lebenshilfe durch den Betrieb führen und machte sich ein Bild über die Angebote und die Leistungsfähigkeit der Einrichtung.“ n