Stadtamt Marchtrenk I-902-0/2012 Ki

Marchtrenk, am 21.11.2011 Bearbeiter: R. Kirchmayr

Bericht zum Voranschlag 2012 Allgemeines: In Entsprechung der Bestimmungen der §§ 74 – 76 O.ö. GemO. 1990 hat die Führung des Gemeindehaushaltes nach dem Gemeindevoranschlag zu erfolgen. Alljährlich vor Ablauf des Haushaltsjahres ist vom Bürgermeister dem Gemeinderat ein Entwurf des Gemeindevoranschlages vorzulegen. Dieser Entwurf ist so zeitgerecht zu erstellen, dass der Gemeinderat hierüber noch vor Beginn des Haushaltsjahres Beschluss fassen kann. Spätestens mit der öffentlichen Auflegung des Voranschlagsentwurfes ist eine Ausfertigung desselben jeder Fraktion und darüber hinaus – auf Antrag – jedem Mitglied des Gemeinderates zu übermitteln. Das Haushaltsjahr fällt mit dem Kalenderjahr zusammen. Der vom Gemeinderat gleichzeitig festzusetzende Dienstpostenplan bildet einen Bestandteil des Gemeindevoranschlages. Gemäß § 76 Abs.2 O.ö. GemO. 1990 ist der Entwurf des Gemeindevoranschlages vor der Vorlage an den Gemeinderat durch zwei Wochen hindurch im Stadtamt während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht aufzulegen. In dieser Zeit steht es jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, zu, innerhalb dieser Auflegungsfrist gegen den Entwurf schriftliche Erinnerungen beim Stadtamt einzubringen. Solche Erinnerungen sind vom Bürgermeister mit einer Äußerung dem Gemeinderat vorzulegen und von diesem bei der Beratung des Voranschlages in Erwägung zu ziehen. Die Neufassung der Gemeindehaushalts-, Kassen- und Rechnungsverordnung (LGBl. Nr. 69/2002 vom 6. August 2002) hat ergeben, dass in Zukunft auf das sogenannte Auslaufmonat verzichtet wird. Dies bedeutet, dass Einnahmen und Ausgaben, die den Dezember betreffen, sich jedoch erst im Jänner zahlungsmäßig auswirken, nicht mehr im alten Haushaltsjahr, sondern im neuen Haushaltsjahr wirksam werden. Die Gemeinden haben eine über den einjährigen Planungszeitraum des Voranschlages hinausreichende mehrjährige Planung der kommunalen Haushaltswirtschaft in Form eines „Mittelfristigen Finanzplanes“ für einen Zeitraum von vier Finanzjahren zu erstellen. Der mittelfristige Finanzplan wurde erstmals gemeinsam mit dem Voranschlag 2003 für das Finanzjahr 2003 dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt (§ 16 Oö. GemHKRO 2002). Die angeschlossenen Beilagen zu diesem Voranschlagsentwurf: Gebührenkalkulation Kanal und Wasser, Subventionen an Vereine und Beilagen gem. § 9 Abs. 2 VRV 1997. Mit Wirksamkeit ab 1.1.1997 wurde von der Stadtgemeinde Marchtrenk im Voranschlag ein neuer Abschnitt 85 „Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit“ geschaffen. Diese Tätigkeiten sind – unter bestimmten Voraussetzungen – nicht dem öffentlichen Sektor zuzurechnen und bleiben daher bei der Berechnung des Maastricht-Defizites und der Maastricht-Verschuldung außer Betracht.

Ab 1.1.1994 wurde die Gesetzesgrundlage für die Einhebung der Gewerbe- und Lohnsummensteuer aufgehoben. Die im gegenständlichen Beschluss enthaltenen Hebesätze für diese beiden Steuerarten kommen daher nur mehr für Nachzahlungen und Abrechnungen zur Anwendung. Neu eingeführt wurde ab diesem Zeitpunkt die Kommunalsteuer anstatt der Lohnsummensteuer und als Ausgleich für die zur Gänze entfallene Gewerbesteuer, die im vorliegenden Voranschlag mit Null angesetzt wurde, wobei Nachzahlungen bzw. Rückzahlungen aufgrund von Prüfungen durch die Finanzbehörden noch immer möglich sind. Aus der nachfolgenden Aufstellung ist ersichtlich, in welchen Unterabschnitten die Gemeinde umsatzsteuerrechtlich im Unternehmensbereich tätig ist, und daher dort einnahmenseitig umsatzsteuerpflichtig und ausgabenseitig vorsteuerabzugsberechtigt (daher nur Nettobetragsbelastung) ist. UA

0100

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0150 1631 2401-2404 2405 2406 2407 2500 2501 2502 2590 2640 2650 2730 8310 8400 8500 8510 8511 8520 8521 8523 8531-/7 8940

Amtsgebäude: der Unternehmensanteil für den lfd. Betrieb beträgt vorläufig 11,73 %. Die Abrechnung der anteiligen Vorsteuer erfolgt am Jahresende. Amtsblatt Gemeindezentrum (ab 01.01.2009 14,81 %, Wegfall Vermietung Arztpraxen) Kindergärten I, II, III u. IV Krabbelstube Verpflegung Kindergartenkinder Kindergartenfreifahrt Schülerhort I Verpflegung Hortkinder Schülerhort II Jugendzentrum FCM (Eishalle) Tennis- und Freizeitanlage Bücherei Freibad Vermietung von land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitz Wasserversorgung Abwasserbeseitigung Abwasserverband „ Welser Heide“ Abfallbeseitigung Abfallbeseitigung (Umweltschutz) Deponiesanierung Kappern Wohn- u. Geschäftsgebäude (einschl. Garagen; Wohnungen 10% , Garagen u. Geschäftsvermietungen 20%) Volkshaus (derzeit 60%)

Für freiwillige Sozialleistungen, die Gemeindebediensteten und deren Angehörigen gewährt Unternehmensbereiches Ust-Pflicht (Krabbelgruppen, Hort, Freibad usw. = Ust-pflichtiger Sachbezug).

werden,

besteht

im

Rahmen

des

Beschlussfassung des VA: Gemäß § 76 Abs. 1 Gemeindeordnung 1990 hat der Bürgermeister alljährlich vor Ablauf des Haushaltsjahres dem Gemeinderat den Entwurf des Gemeindevoranschlages vorzulegen. Er hat den Entwurf so zeitgerecht zu erstellen, dass der Gemeinderat hierüber noch vor Beginn des Haushaltsjahres den Beschluss fassen kann. Vor der Vorlage an den Gemeinderat ist der Entwurf des Gemeindevoranschlages durch zwei Wochen im Stadtamt während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht aufzulegen (§ 76 Abs. 2 Gem.O. 1990). Gleichzeitig mit dem Beschluss über den Voranschlag sind vom Gemeinderat zu beschließen: 1. 2. 3. 4. 5.

Die erforderlichen Beschlüsse für die Ausschreibung der Gemeindeabgaben Die Höhe des Kassenkredites (insgesamt bei allen Bankinstituten in der hs. Gemeinde derzeit € 1,668.802,68) Die Höhe der aufzunehmenden Darlehen für die einzelnen Vorhaben Der Dienstpostenplan Der mittelfristige Finanzplan

Voranschlag der Stadtgemeinde Marchtrenk für 2012 samt Beilagen mit folgenden Einnahmen und Ausgaben: Einnahmen ordentlicher Haushalt Ausgaben ordentlicher Haushalt Überschuss (+), Fehlbetrag (-)

€ € €

23.652.100,00 23.652.100,00 0,00

Einnahmen außerordentlicher Haushalt Ausgaben außerordentlicher Haushalt Überschuss (+), Fehlbetrag (-)

€ € €

2.544.800,00 2.340.800,00 204.000,00

Gegenseitige Deckungsfähigkeit: Im Zuge der Beschlussfassung des VA 2012 soll vom Gemeinderat gemäß § 9 Abs. 1 GemHKRO 2002 gleichzeitig auch bestimmt werden, dass bei Voranschlagsstellen für Aufwendungen, zwischen denen sowohl ein sachlicher als auch ein verwaltungsmäßiger Zusammenhang besteht, ohne besonderes Genehmigungsverfahren zum Ausgleich eines Mehrerfordernisses bei einer Voranschlagsstelle, Einsparungen bei einer anderen Voranschlagsstelle herangezogen werden dürfen (gegenseitige Deckungsfähigkeit, soweit es sich um die gleiche Zweckbestimmung für Ausgaben, die in einem Sammelnachweis zusammengefasst sind, handelt).

Subventionen: In den Beilagen zu diesem Voranschlag sind aus den Aufstellungen die Subventionsempfänger mit den präliminierten Beträgen zu entnehmen, die von den Unterausschüssen in der vorliegenden Darstellung beraten wurden. Damit diese Subventionen an die div. Institutionen und Vereine zu gegebener Zeit ausbezahlt werden können, ist die Zuerkennung der Subvention in der vorgesehenen Höhe vom Gemeinderat zu beschließen. Berechtigung bzw. Verpflichtung zur Unterfertigung von Auszahlungsanordnungen bzw. Annahmeanweisungen: Mit der Dienstanweisung vom 14.11.2002 wurde das Anweisungsrecht bis zum Betrag von 5.000,00 Euro geregelt. Die Unterfertigung von Auszahlungsanordnungen bzw. Annahmeanweisungen, die den Betrag von 5.000,00 Euro übersteigen, obliegt grundsätzlich dem Bürgermeister. Im Falle der Verhinderung unterfertigt diese Belege der 1. Vizebürgermeister. Ist auch der 1. Vizebürgermeister verhindert, fällt die Zeichnungsbefugnis dem Leiter des Stadtamtes bzw. dessen Stellvertreter zu. Im vorliegenden Voranschlag sind bei den einzelnen Voranschlagsstellen unter den Kennbuchstaben „AOB“ die mittelbewirtschaftenden Dienststellen bzw. Mittelbewirtschafter angeführt, denen aufgrund der bestehenden Bestellbefugnis auch die Haushaltsüberwachung zukommt. Dem Voranschlag liegt eine Aufstellung bezüglich der Mittelbewirtschafter und der Bestell- und Anordnungsbefugten bei. Erläuterungen zum Voranschlag 2012: Für die alle 10 Jahre durchzuführende Überarbeitung des ÖEK und Flächenwidmungsplanes wurde ein Betrag von 97.000,00 Euro vorgesehen. Für die Freiwillige Feuerwehr Marchtrenk wurden Ausgaben in Höhe von € 102.200,00 und für die Freiwillige Feuerwehr Kappern € 54.600,00 veranschlagt. Die Marchtrenker Volksschulen werden von 541 Schülerinnen und Schülern besucht. Davon entfallen auf die GV1 Dr. Renner Schule 291 Schüler (incl. 5 Gastschüler) und auf die GV2 Dr. Schärf Schule 250 Schüler (incl. 5 Gastschüler). Im Vorjahr wurden die beiden Marchtrenker Volksschulen von 538 Schülerinnen und Schülern besucht. Für die Ausstattung von 2 Klassen in der VS 1 ist ein Betrag von 22.700,00 Euro vorgesehen. Bei der Dr. Körner Schule wurden im Jahr 2007 die ersten 3 Bauetappen mit der Generalsanierung der Dreifachturnhalle abgeschlossen. Im Jahr 2011 wurde mit der Fortsetzung der Sanierung begonnen. Der Sanierungsumfang in den Jahren 2011, 2012 und 2013 beträgt 5 Mio. Euro. Die Sanierung erfolgt gebäudemäßig von der mit Gemeinderatsbeschluss vom 26. Mai 2011 gegründeten „Stadtgemeinde Marchtrenk Infrastruktur KG“ (4,5 Mio. Euro) und einrichtungsmäßig von der Stadtgemeinde Marchtrenk (500.000,00 Euro). Die Gründung einer KG wurde vom Land Oberösterreich vorgeschrieben, da nur mehr über KG´s abgewickelte Bauvorhaben genehmigt und gefördert werden. Für die mit Beginn des Schuljahres 2003/2004 im Bereich der Hauptschulen eingeführte Ganztagsschule wurden die Einnahmen mit einem Betrag von € 12.200,00 festgelegt. Die Ausgaben belaufen sich auf 19.400,00 Euro.

In der Dr. Körner Schule ist die Hauptschule 1, die Hauptschule 2 und die Polytechnische Schule untergebracht. Mit Stichtag 15. Oktober 2011 besuchen insgesamt 580 Schülerinnen und Schüler diese Schule. Im Vorjahr wurden die beiden Marchtrenker Hauptschulen und die Polytechnische Schule von 617 Schülerinnen und Schülern besucht. Die Zuteilung auf die einzelnen Schulen stellt sich wie folgt dar: Marchtrenker Schüler GH 1 - Dr. Körner Schule 183 GH 2 - Dr. Körner Schule NMS 158 PTS - Dr. Körner Schule 42 383

Gastschüler 56 71 70 197

Gesamtschüler 239 229 112 580

Seit dem Schuljahr 2010/2011 wird die GH 2 als „Neue Mittelschule“ (NMS) geführt. Ab dem Schuljahr 2012/2013 soll auch die GH 1 als „Neue Mittelschule“ geführt werden. Ab dem Schuljahr 2010/2011 ist im Voranschlag die Schulausspeisung in der Dr. Körner Schule (UA 21201) dargestellt. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde die Schulausspeisung von den 3 Schulen durchgeführt. Da die Lehrer die Schulausspeisung ab diesem Zeitpunkt nicht mehr durchführen, erfolgte ab diesem Zeitpunkt die Verwaltung durch die Stadtgemeinde. Für die Administration wird je Schule ein Betrag von monatlich 70,00 Euro ausbezahlt. Der Beitrag für 1 Mittagessen beträgt im Schuljahr 2011/2012 2,50 Euro je Mittagessen. In den Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadtgemeinde Marchtrenk stehen insgesamt 578 Plätze zur Verfügung. Die Verteilung der Plätze auf die einzelnen Einrichtungen stellt sich wie folgt dar: 40 Krabbelkinder 393 Kindergartenkinder 145 Hortkinder Mit September 2011 wurde im „Lehner Haus“ eine provisorische Hortgruppe für 18 Hortkinder eingerichtet. Vom Land Oberösterreich liegt eine Verwendungsbewilligung bis zum 31. August 2014 vor. Mit der Novelle zum Oö. Kinderbetreuungsgesetz wurde die Möglichkeit geschaffen, einen Bastelbeitrag einzuheben. Dieser Bastelbeitrag beträgt 40,00 Euro je Kind und Kindergartenjahr und wird Anfang Jänner vorgeschrieben. Der Beitrag für das Mittagessen, sowohl im Kindergarten, als auch im Hort, beträgt seit 1.1.2011 2,50 Euro je Essen. Die Subvention für den Jugendträgerverein beträgt € 75.000,00 (Kosten Jugendzentrumsleiter ua.). Die Subventionen (Sport, Kultur, udgl.), die im Jahr 2012 zur Auszahlung gelangen sollen, sind beiliegender Aufstellung zu entnehmen. Da die Betreuung der Tennisplätze ab der Saison 2012 vom ASKÖ nicht mehr durchgeführt wird, ist ab diesem Zeitpunkt die Verwaltung neu zu organisieren. Für die Betreuung und Verwaltung der Tennisplätze wurden an die ASKÖ Marchtrenk 70 % der Tenniseinnahmen ausbezahlt. Im Jahr

2011 ergab das einen Betrag von 4.950,00 Euro und es wurden dafür vom Verein 536 Stunden aufgewendet. Da die Betreuung der Tennisplätze durch einen Verein zum Zeitpunkt der Erstellung des Voranschlages noch nicht geklärt werden konnte, wurde die Betreuung durch den Bauhof der Stadtgemeinde Marchtrenk angenommen und ein Betrag von 17.600,00 Euro vorgesehen. Den Ausgaben im Bereich Kultur (UA 381) von € 110.700,00 stehen Einnahmen (€ 31.700,--) bei den Standgeldern (Summer in the City, Stadtfest und Adventmarkt) und Eintritten bei Kulturveranstaltungen gegenüber. Im Jahr 2012 ist die Durchführung eine Großveranstaltung geplant. Bei der SHV-Umlage wurde im VA 2012 ein Betrag von € 3,328.000,00 vorgesehen. Dies bedeutet eine Verringerung von € 209.200,00 gegenüber dem Nachtragsvoranschlag 2011. Die Ausgaben für die Senioren (UA 429) betragen im Jahr 2012 € 216.900,00. Ab dem Voranschlag 2011 sind bei diesem UA das Betreuungsentgelt und die Rufhilfe für das betreute Wohnen dargestellt. Die Stadtgemeinde wurde verpflichtet, diese Beiträge von den Bewohnern einzuheben und an die Betreuungsorganisation (Volkshilfe Wels) zu überweisen. Eine Belastung für die Stadtgemeinde wird es dann, wenn eine 100 %-ige Auslastung der Wohnungen nicht gegeben ist. Neu dargestellt sind im VA 2012 die Aufwendungen im Bereich der neuen Wohnanlage „Betreutes Wohnen“ für den Gemeinschaftsraum. Für die Einrichtung dieses Raumes wurde ein Betrag von 10.000,00 Euro veranschlagt. Ebenso dargestellt wurden die Aufwendungen für Miete, Betriebsund Heizkosten ab August 2012. Der Krankenanstaltenbeitrag erfährt gegenüber dem VA 2011 eine Verringerung um € 13.500,00 (VA 2011 € 2,529.200,00). Auf Grund der positiven Auswirkungen der Spitalsreform II können im Jahr 2012 die Krankenanstaltenbeiträge der Gemeinden gegenüber dem Vorjahr von 287,996.100,00 Euro auf 286,700,300,00 Euro gesenkt werden. Das entspricht einer Reduzierung auf -0,4 % gegenüber dem Vorjahr. Neu dargestellt ist im VA 2012 die Anschaffung eines Geschwindigkeitsmessgerätes. Es wurde dafür ein Betrag von 70.000,00 vorgesehen. Aus Erfahrungswerten von anderen Gemeinden kann davon ausgegangen werden, dass sich die Anschaffungskosten innerhalb eines Jahres refinanzieren. Da der Zeitpunkt der Installation noch nicht bekannt ist, wurden Einnahmen von 50.000,00 Euro präliminiert. Beim Konto Betriebsausstattung im Bauhof ist ein Betrag von 23.500,00 Euro vorgesehen (Zeiterfassungsgerät, Regale, Einrichtung ehem. ASZGebäude). Im Jahr 2012 ist der Ankauf von 2 Bushütten geplant. Der VA-Betrag wurde für Verkehrszeichen und die 2 Bushütten mit 30.000,00 Euro festgesetzt. Für die Sanierung und Neugestaltung der Kinderspielplätze wurde ein Betrag von € 5.000,00 veranschlagt. Ab dem Winter 2011/2012 wird die Räumung der Gehsteige nicht mehr vom Bauhof durchgeführt. Die Einsparungen in diesem Bereich betragen 12.100,00 Euro (Werte Winter 2010/2011). Bei der Wasserversorgung wird der BA 06 fertiggestellt. Die Restkosten im Jahr 2012 betragen 20.200,00 Euro. Die Finanzierung erfolgt durch eine Darlehenszuzählung.

Neu begonnen wird der BA 07 und betrifft den Bereich östlich der Eichenstraße; für die Bauetappe 2012 wurde ein Betrag von 629.000,00 Euro veranschlagt. Bei der Abwasserbeseitigung werden der BA 14 und der BA 18 fertiggestellt. Die Gesamtkosten für diese beiden Bauabschnitte betragen im Jahr 2012 38.000,00 Euro. Der BA 19 (290.000,00 Euro) wird fortgesetzt und der BA 20 (225.000,00 Euro) wird neu begonnen. Die Finanzierung der Kanalbauvorhaben erfolgt durch Interessentenbeiträge und teilweise Auflösung von Kanalrücklagen. Aus dem laufenden Betrieb bei der Wasserversorgung ergibt sich im Jahr 2012 ein Überschuss von 40.500,00 Euro. Bei der Abwasserentsorgung ergibt sich ein Überschuss von 557.700,00 Euro. Die Benützungsgebühren bei der Wasserversorgungsanlage und bei der Abwasserbeseitigungsanlage werden mit den im Voranschlagserlass angegebenen Mindestgebühren festgesetzt. Die Abfallwirtschaft wird ab dem Jahr 2012 neu organisiert. Der zur Vorschreibung gelangende Abfallbeitrag beinhaltet sowohl den Beitrag für die Entleerung der Restmülltonne als auch der Biotonne. Der Überschuss im Bereich der Abfallwirtschaft beträgt 72.800,00 Euro. Auf Grund des Erlasses vom 27. August 2002, AZ: Gem-013019/944-2002-Jl/Wö, wurde festgelegt, dass im Bereich der Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit (Wasser, Kanal, Abfall, Wohn- und Geschäftsgebäude) die Investitions- und Tilgungszuschüsse bzw. Gewinnentnahmen buchhalterisch darzustellen sind. Die Darstellung erfolgt beim UA 914 und beim jeweiligen Unterabschnitt. Beim UA 920 waren in den Jahren 2003 bis 2007 die Aufschließungsbeiträge gem. ROG 1994 veranschlagt. Im Jahr 2007 gelangte der 5. und letzte Jahresbeitrag zur Vorschreibung. Bei einer Bebauung sind die entrichteten Aufschließungsbeiträge, wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex 1996, anzurechnen. Ab dem Jahr 2008 hat die Gemeinde dem Eigentümer eines Grundstücks, das im rechtswirksamen Flächenwidmungsplan als Bauland gewidmet, jedoch nicht bebaut ist, je nach Aufschließung des Grundstücks durch eine gemeindeeigene Wasserversorgungsanlage (VA 2012 € 3.900,00) oder eine gemeindeeigene Abwasserentsorgungsanlage (VA 2012 € 63.000,00) jährlich einen Erhaltungsbeitrag vorzuschreiben. Ab dem Jahr 2008 gilt das neue Finanzausgleichsgesetz (FAG 2008) und ist 6 Jahre gültig (2008 bis 2013). Für den VA 2012 ergeben sich folgende Werte bei den Ertragsanteilen: Ertragsanteile 2012 Ertragsanteile 2011 Ertragsanteile 2010 Ertragsanteile 2009 Ertragsanteile 2008

9.853.600,00 9.361.600,00 8.758.731,27 8.879.712,57 8.951.419,46

Ertragsanteile 2007 Ertragsanteile 2006 Ertragsanteile 2005 Ertragsanteile 2004 Ertragsanteile 2003

7.747.190,96 7.172.156,61 7.141.563,57 7.165.336,36 7.030.379,13

Ab dem Jahr 2012 wird von den Ertragsanteilen der Gemeinden ein Betrag in Höhe der für das Jahr 2010 geleisteten Beiträge der Gemeinden und Sozialhilfeverbände zu den Kosten des Landespflegegeldes zu Gunsten der Ertragsanteile des Landes abgezogen. Dieser Kürzung stehen die Ersparnisse der Gemeinden durch den Entfall des Landes-Pflegegeldes, das bisher im Rahmen der Bezirksumlage eingehoben wurde, gegenüber. Für Marchtrenk wurde für das Jahr 2012 ein Betrag in Höhe von 163.725,00 Euro bekanntgegeben und bei den Ertragsanteilen in Abzug gebracht. Die Zuführungen an den a.o. Haushalt betragen 1,183.500,00 Euro; davon entfallen auf Anteilsbeträge des ordentlichen Haushaltes 547.000,00 Euro und auf Interessentenbeiträge 636.500,00 Euro. Wie beim Bericht zum Voranschlag der letzten Jahre angeführt, ermöglicht die derzeitige Budgetsituation eigentlich keinen Spielraum für neue Vorhaben bzw. Ideen, ohne dass großzügige Einsparungen vorgenommen werden. Dies deshalb, da die Einnahmen nicht in dem Ausmaß steigen wie es bei den Ausgaben der Fall ist und auch die Prognosen für das Wirtschaftswachstum wieder nach unten korrigiert werden mussten. Auf Grund der derzeit erwartenden Entwicklung der Wirtschaftslage hat das BMF die Prognose der Ertragsanteile für das Jahr 2012 jedoch sehr deutlich zurückgenommen und nur mehr eine Steigerung gegenüber dem Jahr 2011 von 1,81 % bekanntgegeben. Die Entwicklung der Zuführungsbeiträge an den ao. Haushalt stellt sich wie folgt dar: 2005 2006

1.319.657,00 Euro 919.114,00 Euro

2007 2008

948.622,00 Euro 831.700,00 Euro

2009 2010

698.100,00 Euro 509.800,00 Euro

2011 2012

385.300,00 Euro 547.000,00 Euro

Als neues Vorhaben im ao. Haushalt wird im Jahr 2012 der Neubau Rotes Kreuz Ortsstelle Marchtrenk dargestellt. In den Jahren 2012 bis 2014 erfolgt die Abwicklung der Bedarfszuweisungsmittel des Landes Oberösterreich. Der Antrag auf Auszahlung der BZ-Mittel für die Gemeinden Buchkirchen, Holzhausen, Marchtrenk und Weißkirchen erfolgt von der Stadtortgemeinde Marchtrenk. Als oa. Subvention wird von der Stadtgemeinde Marchtrenk in den Jahren 2012 und 2013 jeweils ein Betrag von 26.000,00 Euro zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2012 werden vom Land Oberösterreich Landesmittel (BZ € 50.000,00, LZ € 50.000,00)für die Sanierung der Dr. Körner Schule zur Verfügung gestellt. Wie bereits erwähnt, erfolgt die Sanierung der Dr. Körner Schule durch die gemeindeeigene „Stadtgemeinde Marchtrenk Infrastruktur KG“. Die Übertragung der Landesmittel an die KG ist im ao. Haushalt dargestellt. Die Auszahlung der Gesellschafterbeiträge erfolgt über den o. Haushalt (1/914100-755000) und beträgt im Jahr 2012 500.000,00 Euro. Neu dargestellt wird im ao. Haushalt der Neubau der Landesmusikschule. Bisher erfolgte die gemeinsame Darstellung unter „Veranstaltungszentrum und Musikschule“. Da eine gemeinsame Realisierung dieses Bauvorhabens auf Grund der finanziellen Situation derzeit nicht möglich ist, soll vorerst nur der Neubau der Landesmusikschule überlegt werden. Für Planungskosten wurde ein Betrag von 50.000,00 Euro vorgesehen. Für den Straßenneubau (250.000,00 Euro) und den Straßenbeleuchtungsbau (75.000,00 Euro) wurden die Mittel unter dem Bauabschnitt BA 2010 – 2012 dargestellt.

Gesamtübersicht für das Jahr 2012 Außerordentlicher Haushalt nach Vorhaben (Beträge in EURO) Vorhaben Namentliche Bezeichnung des Vorhabens Einnahmen Ausgaben 530000 Neubau Rotes Kreuz - Ortsstelle Marchtrenk 219.000,00 219.000,00 2212 Dr. Körner Schule - Sanierung BA 02 300.000,00 300.000,00 3212 Zwischenfinanzierungsdarlehen für Infrastruktur KG 244.600,00 244.600,00 2404 Kindergarten IV - Neubau 204.000,00 0,00 320 Musikschule - Neubau 50.000,00 50.000,00 612004 Straßenneubau (2010 - 2012) 250.000,00 250.000,00 612003 Unterführung B1 West 0,00 0,00 816003 Straßenbeleuchtung (2010 - 2012) 75.000,00 75.000,00 850006 Wasserleitungsbau BA 06 20.200,00 20.200,00 850007 Wasserleitungsbau BA 07 629.000,00 629.000,00 245 Abwasserbeseitigung Ortskanalisation BA 14 19.000,00 19.000,00 249 Abwasserbeseitigung Ortskanalisation BA 18 19.000,00 19.000,00 851019 Abwasserbeseitigung Ortskanalisation BA 19 290.000,00 290.000,00 851020 Abwasserbeseitigung Ortskanalisation BA 20 225.000,00 225.000,00 894000 Veranstaltungszentrum und Musikschule 0,00 0,00 2.544.800,00 2.340.800,00

Saldo 0,00 0,00 0,00 204.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 204.000,00

Die Oö. Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 29.11.2010 unter Gem-300030/312-2011-Sec beschlossen, den tilgungsfreien Zeitraum der gewährten Investitionsdarlehen, welche seit dem Jahre 1981 an Gemeinden, Wasserverbände, Wassergenossenschaften und Firmen für Siedlungswasserbauten (also Wasserver- und Abwasserentsorgungsanlagen) gewährt wurden, bis 31.12.2013 zu verlängern.

Schuldenstand

Stand 01.01.2012

Zugang

Abgang

Stand 31.12.2012

Normalverzinsliche Darlehen Niederverzinsliche Darlehen *)

526.800,00 4.409.800,00

0,00 212.800,00

53.600,00 307.600,00

473.200,00 4.315.000,00

Zwischensumme Darlehen

4.936.600,00

212.800,00

361.200,00

4.788.200,00

Schulden für andere Gebietskörperschaften (Land)

1.093.700,00

0,00

0,00

1.093.700,00

Gesamtsumme Darlehen

6.030.300,00

212.800,00

361.200,00

5.881.900,00

*) einschließlich Darlehen für die Annuitätenzuschüsse gewährt werden Auf Grund der angespannten Finanzsituation bedürfen die im Voranschlag 2012 vorgesehenen Beträge für neue Aufgaben vor ihrer Verwirklichung der Zustimmung des Finanzreferenten, Hr. Bürgermeister Fritz Kaspar. Schlussbemerkung: Wesentlich für die Voranschlagserstellung und die Zukunftsplanungen der Gemeinde ist insbesondere auch der Öst. Stabilitätspakt 2011-2014, der die Oö. Gemeinden in Summe zu einem ausgeglichenen jährlichen Maastrichtergebnis verpflichtet. Das heißt, dass im Hinblick auf eine positive Auswirkung auf das Maastrichtergebnis alle Ausgaben des ordentlichen und außerordentlichen Haushalts durch laufende Einnahmen und/oder Fördermittel und/oder Erlöse aus der Vermögensgebarung zu bedecken sind. Es wird künftig nicht mehr bzw. sehr eingeschränkt möglich sein, dass Vorhaben von Gemeinden zum Teil über Darlehen finanziert und zugesagte Fördermittel von den Gemeinden vorfinanziert werden. Es ist daher unbedingt erforderlich, dass die Realisierungs- und Finanzierungszeiträume von Gemeindeprojekten sehr eng aufeinander abgestimmt werden. In den mittelfristigen Finanzplan dürfen ausnahmslos nur Vorhaben aufgenommen werden, die mit dem Gemeinderessort definitiv abgestimmt sind und für die die Finanzierung zur Gänze gesichert ist. In der Folge wird in einer Tabelle das abgelaufene Finanzjahr 2010, das abgelaufene Haushaltsjahr 2011 und das kommende Haushaltsjahr 2012 in den Einnahmen und Ausgaben mit prozentueller Gegenüberstellung im ordentlichen Haushalt dargestellt. Es sind daraus die Abweichungen zu den bisherigen Voranschlagsbeträgen 2011 (unter Berücksichtigung des Nachtragsvoranschlages 2011) bzw. Rechnungsergebnis 2010 ersichtlich (§ 14 GemHKRO 2002).

Einnahmen des ordentlichen Haushaltes VA 2012 1 Einnahmen aus der Finanzkraft a) Eigene Steuern b) Ertragsanteile c) Finanzzuschuss gemäß FAG 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Einnahmen aus öffentl. u. betriebl. Einrichtungen Interessentenbeiträge für den a.o.Haushalt Entnahmen aus Rücklagen Gastschulbeiträge Mieteinnahmen Vergütungen zwischen Verwaltungszweigen Sonstige Einnahmen Zuschüsse v. Bund u. Land für laufende Ausgaben Darlehensaufnahme Jahreseinnahmen Gruppe 0-9 Überschuss Vorjahr Gesamteinnahmen

5.333.000,00 9.853.600,00 0,00 15.186.600,00 3.470.800,00 591.500,00 0,00 719.700,00 180.500,00 1.122.200,00 915.800,00 1.465.000,00 0,00 8.465.500,00 23.652.100,00 0,00

%

NVA 2011

22,55 5.296.900,00 41,66 9.361.600,00 0,00 43.500,00 64,21 14.702.000,00 14,67 3.287.000,00 2,50 793.000,00 0,00 95.700,00 3,04 227.500,00 0,76 174.300,00 4,74 1.082.200,00 3,87 1.887.000,00 6,19 1.466.000,00 0,00 0,00 35,79 9.012.700,00 23.714.700,00 0,00

0,00

%

RA 2010

22,34 5.169.789,59 39,48 8.758.731,27 0,18 0,00 62,00 13.928.520,86 13,86 3.141.790,77 3,34 769.864,48 0,40 25.863,89 0,96 215.228,24 0,73 173.301,43 4,56 1.101.405,49 7,96 944.149,15 6,18 1.677.313,68 0,00 0,00 38,00 8.048.917,13 21.977.437,99 0,00

0,00

% 23,52 39,85 0,00 63,38 14,30 3,50 0,12 0,98 0,79 5,01 4,30 7,63 0,00 36,62

0,00

23.652.100,00 100,00 23.714.700,00 100,00 21.977.437,99 100,00

Ausgaben des ordentlichen Haushaltes VA 2012 1. Pflichtausgaben a) Personalausgaben b) Pensionsbeiträge c) Annuität d) SHV-Umlage e) Landesumlage f) Krankenanstaltenbeitrag g) Gastschulbeiträge (Pflichtschulen) h) Gastschulbeiträge (Berufsschulen) i) RK-Beitrag j) TKV-Beitrag k) Vergütungen zwischen Verwaltungszweigen l) Zuführung von Interr.Beiträgen an den a.o.HH m) Sonst.Pflichtausgaben einschl.öffentl.Einrichtungen 2. Ermessensausgaben a) Vermögenswirksame Investitionen (= Postengruppe 0)

b) Zuführung an ao.Haushalt c) Zuführung an Rücklagen d) Sonstige Ausgaben e) Subventionen

Überschuss lfd. Jahr Gesamtausgaben

5.904.700,00 539.000,00 465.700,00 3.480.000,00 861.200,00 2.515.700,00 109.000,00 95.500,00 94.100,00 26.400,00 1.122.200,00 636.500,00 5.513.200,00 21.363.200,00 391.000,00 547.000,00 498.300,00 692.700,00 159.900,00

%

NVA 2011

24,96 5.682.600,00 2,28 525.000,00 1,97 445.400,00 14,71 3.537.200,00 3,64 826.100,00 10,64 2.529.200,00 0,46 100.300,00 0,40 88.200,00 0,40 94.100,00 0,11 26.400,00 4,74 1.082.200,00 2,69 823.000,00 23,31 5.933.800,00 90,32 21.693.500,00 1,65 2,31 2,11 2,93 0,68

406.300,00 385.300,00 482.100,00 610.700,00 136.800,00

%

RA 2010

23,96 5.545.994,80 2,21 528.176,05 1,88 390.300,73 14,92 3.319.250,00 3,48 764.363,72 10,67 2.375.331,00 0,42 78.630,82 0,37 120.298,58 0,40 93.151,28 0,11 24.557,56 4,56 1.101.405,49 3,47 758.412,13 25,02 4.476.372,74 91,48 19.576.244,90 1,71 1,62 2,03 2,58 0,58

211.795,44 509.862,37 908.478,52 458.342,91 146.231,55

% 25,23 2,40 1,78 15,10 3,48 10,81 0,36 0,55 0,42 0,11 5,01 3,45 20,37 89,07 0,96 2,32 4,13 2,09 0,67

2.288.900,00 9,68 2.021.200,00 8,52 2.234.710,79 10,17 0,00 166.482,30 0,76 0,00 0,00 0,00 23.652.100,00 100,00 23.714.700,00 100,00 21.977.437,99 100,00