2009 vom

FACHVERBAND GARTEN-, LANDSCHAFTS- UND SPORTPLATZBAU BERLIN UND BRANDENBURG E. V. FGL BB  Jägerhorn 36 – 40  14532 Kleinmachnow Jägerhorn 36 – 40 1...
Author: Lilli Förstner
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FACHVERBAND GARTEN-, LANDSCHAFTS- UND SPORTPLATZBAU BERLIN UND BRANDENBURG E. V.

FGL BB  Jägerhorn 36 – 40  14532 Kleinmachnow

Jägerhorn 36 – 40 14532 Kleinmachnow

Mitglieder des Fachverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Berlin und Brandenburg e. V.

Fon: 03 32 03 – 88 96 0 Fax: 03 32 03 – 88 96 29

Mitgliederinformation 06/2009 vom 09.12.2009

INHALTSVERZEICHNIS

Seite

I.

Mitglieder

II.

Berufsständische Arbeit

1. 1. 2. 3.

III.

2.

Treffen der Referenten für Nachwuchswerbung in Bad Honnef Aus der Nachwuchswerbung

8 8

Geänderter Überschuldungsbegriff gilt bis 31.12.2013 Konsolidierungsdarlehen im Land Brandenburg Aktuelle Pflanzenschutzsituation Gehölzschnittzeiten werden reduziert

9 9 10 11

Eigenkontrolle des Nachunternehmereinsatzes durch die Baudienststellen

11

Arbeits- und Sozialrecht 1. 2. 3. 4. 5.

VII.

4 4

Bauvertragsrecht 1.

VI.

4

Der Betrieb 1. 2. 3. 4.

V.

Brandenburgischer Ausbildungspreis diesmal für FGL-Mitgliedsunternehmen Christoph Hartmann zum BGL-Vizepräsidenten gewählt Aus der Verbandsarbeit

3

Bildung und Nachwuchswerbung 1.

IV.

Neuaufnahmen

Kurzarbeitergeldregelung ist verlängert Lohnfortzahlung in der Schlechtwetterzeit bei gekündigtem Arbeitsverhältnis Nicht jeder Wegeunfall ist ein Arbeitsunfall Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2010 beschlossen Schulungsveranstaltungen für Betriebsräte

12 12 13 13 13

Steuern und Versicherungen 1.

2. 3.

Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung 2010 und erstmalige Verwendung der steuerlichen Identifikationsnummer Bei Vorsteuer genaue Leistungsbeschreibung notwendig Neue Detailreglungen zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft

14 14 15

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Anlagenverzeichnis

2



Begrüßungsschreiben des FGL an alle Landtagsabgeordneten im Land Brandenburg



Mehrkostenbescheinigung



Ergebnisse der bundesweiten Konjunkturumfrage III/2009



Unternehmensverzeichnis 2010/2011



Bestellbogen für Unternehmensverzeichnis 2010/2011



LAGF-Programm



Terminübersicht



bbw-Seminar: Verhandlungstraining für Einkäufer



bbw-Seminar: Schwierig Situationen gekonnt meistern



bbw-Seminar: Abbau von Fehlzeiten



Vergaberechts-Report 10/2009



Vergaberechts-Report 11/2009



Baurechts-Report 10/2009



Baurechts-Report 11/2009



DEGA-Praxisratgeber 2009/2010: Gestalten mit Beton



Information DATAflor AG



Information Godelmann Betonwerke KG



Information Habedank Baugeräte



Information mexXsoft GmbH & Co. KG



Vorläufige Rechengrößen und Grenzwerte für 2010 im Beitragsrecht der SV



BMF-Schreiben zur Schreiben zur Umsatzsteuer in der Bauwirtschaft

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I. Mitglieder

1.

Neuaufnahmen

1.1.

Ordentliche Mitglieder •

1.2.

Ingenieurbüro Lüttich Melsunger Straße 7 M 14089 Berlin Fon: 030 – 3 61 40 96 Fax: 030 - 3 61 01 26 E-Mail: [email protected]

Fördermitglieder •

mexXsoft GmbH & Co. KG Am Pariser Weg 20 68519 Viernheim Fon: 0 62 04 – 92 90 86 Fax: 0 62 04 – 91 98 95 E-Mail: [email protected] Internet: www.mexxsoft.com

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II. BERUFSSTÄNDISCHE ARBEIT

1.

Brandenburgischer Ausbildungspreis diesmal für FGL-Mitgliedsunternehmen

Der 5. Brandenburgische Ausbildungspreis ist unter anderem auch an die Firma Reinhold Fehmer GmbH Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, Falkensee, verliehen worden. In ihrer Laudatio sagte die Brandenburgische Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft, Jutta Lieske, unter anderem: „Es grünt so grün, wenn...“ - wenn sie sich an die Arbeit machen. Sie sorgen für natürliches Grün in Fußgängerzonen und Innenhöfen; sie begrünen Dächer, bauen Parkanlagen, Wege und Plätze; sie sind Spezialisten für Rollrasen für Sport- und Spielplätze; sie legen Biotope und Teiche an. Aber sie sorgen nicht nur dafür, dass die Natur wieder ins Gleichgewicht kommt. Sie sorgen auch für kleine Paradiese - mit ihrer Arbeit schaffen sie Orte, die anregen, Kraft und Energie spenden. Orte, die zum Erholen einladen. Grüne Orte, die sich jeder wünscht - an dem Körper und Geist Erholung finden. Um solche Orte entstehen zu lassen, braucht es neben handwerklichem Geschick und einem »Grünen Daumen« vor allem gut ausgebildete Fachkräfte. In Falkensee hat ein traditionsreiches Unternehmen es geschafft, in den letzten Jahren kontinuierlich und auf einem hohen Niveau Landschaftsgärtner/-innen auszubilden. Die Auszubildenden des Preisträgers sind mehrfach als Landessieger aus Berufswettkämpfen hervor gegangen. Gerade erst in diesem Jahr gewannen Auszubildende dieses Betriebes den Junggärtnerwettbewerb der Länder Berlin und Brandenburg. Auch an Berufswettbewerben auf Bundesebene haben die Auszubildenden teilgenommen. Die Jugendlichen schaffen zusammen mit ihren Ausbildern grüne Oasen in ganz Brandenburg und Berlin - auch das Bundespräsidialamt und Bundeskanzleramt erfreuen sich an ihren Leistungen im Garten- und Landschaftsbau.“ (Land Brandenburg/ho)

2.

Christoph Hartmann zum BGL-Vizepräsidenten gewählt

Das BGL-Präsidium hat im Rahmen seiner Klausursitzung am 27.11.2009 in Berlin Herrn Christoph Hartmann, geschäftsführenden Gesellschafter der Firma Hartmann Ingenieure GmbH Die Gärtenbauer Garten- und Landschaftsbau, Berlin, zum Vizepräsidenten und Schatzmeister des BGL gewählt. Wir gratulieren Herrn Hartmann zu seiner Wahl und wünschen ihm viel Erfolg! (BGL/ho)

3.

Aus der Verbandsarbeit

Zuständige Stelle für die berufliche Bildung Berlin zu Gast beim FGL Die Verantwortlichen bei der Zuständigen Stelle für berufliche Bildung in der Landwirtschaft im Land Berlin hatten den FGL um ein orientierendes Gespräch zur Zukunft der Organisation dieser Stelle gebeten. Am 16.10.2009 waren dann die zuständige Referatsleiterin Margrit Zauner und Horst Werda in der Geschäftsstelle des FGL und diskutierten mit Matthias Lösch vom FGL-Bildungsausschuss und den Geschäftsführern verschiedene organisatorische Möglichkeiten. Erster Deutscher Bauwirtschaftstag in Berlin Auf dem 1. Deutschen Bauwirtschaftstag am 20.11.2009 brachte die mittelständische Bauwirtschaft drei Wochen nach der Bundestagswahl ihre Interessen in die politische Debatte um eine Regierungskoalition - und diskutierte mit den Spitzenpolitikern. Rund 700 Gäste erlebten die Veranstaltung. Für den FGL nahmen die Geschäftsführer teil. 4

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Außenprüfung der Potsdamer Arbeitsgemeinschaft für Grundsicherung (PAGA) Die jährliche Maßnahmeprüfung des MAE-Beirats der PAGA wurde am 22.10.2009 im Wildnisgroßprojekt Döberitzer Heide der Heinz-Sielmann-Stiftung durchgeführt. Das Vorhaben wird seit Jahren durch Teilnehmer in MAE-Maßnahmen unterstützt, die zusätzliche Arbeiten bei der Beräumung des ca. 3.500 ha großen Naturschutzgebietes durchführen. Der hohe manuelle Aufwand und die schlechte Erreichbarkeit der Einsatzstellen lassen eine Vergabe dieser Arbeiten nicht zu. Der Beirat, dem Rita Kaiser angehört, konnte bei den durchgeführten Arbeiten erfreulicher Weise keinen Missbrauch feststellen. Beirat Jobcenter Barnim (JCB) Auf der Beiratssitzung des JCB wurden schwerpunktmäßig die Konsequenzen aus der Entscheidung der neuen Bundesregierung zur Zukunft der Arbeitsgemeinschaften (Trennung der Trägerschaft zwischen Kommune und Agentur) sowie die Anwendung von Sanktionen gegenüber von Kunden des JCB diskutiert. Nach Ansicht des Geschäftsführers Gräfe wird durch diese Trennung ein Hilfeprozess unmöglich und die Bürokratie wieder deutlich ausgeweitet. Für den FGL nahm Rita Kaiser an der Sitzung teil. Workshop des Vereins Gartenland Brandenburg e.V. im Kloster Neuzelle Der Verein Gartenland Brandenburg e.V. hatte zum Workshop am 03.11.2009 in das prachtvolle Barockbaudenkmal Neuzelle geladen. Trotz typischen Novemberwetters erschloss sich den Teilnehmern anlässlich einer Führung vor Beginn des Workshops die ganze Schönheit der Klosteranlage mit ihren historischen Gärten und baulichen Anlagen. Kernthema des Workshops waren grundsätzliche Fragen zum Rechtsinstitut der Stiftung im Zusammenhang mit der Erhaltung und Pflege von Garten- und Baudenkmälern. Mehrere Stiftungen stellten sich und ihre Arbeit vor. Wegen des Praxisbezugs fanden die Beiträge der Referenten reges Interesse bei den zahlreich erschienenen Workshop–Teilnehmern, zu denen auch Oliver Hoch und Manfred Gnoss gehörten. IHK-Workshop zum Thema „Mediation in der Baubranche“ Der gut besuchte Workshop zeigte am 05.11.2009 das wachsende Interesse an der rasch zunehmenden Bedeutung der Mediation im Hinblick auf außergerichtliche Konfliktlösungsmodelle, wenn es zwischen Auftraggeber und Werkunternehmer zum Streit kommt. Sämtliche Referenten kamen aus der Praxis und konnten somit ihre Erfahrungen mit den verschiedenen Formen der Mediation anschaulich darstellen. Manfred Gnoss besuchte den Workshop für den FGL. Treffen der Berliner Wirtschaft im KdW Traditionelles Treffen der Berliner Wirtschaft zum Jahresausklang ist der Bierabend der Unternehmerverbände im Kaufhaus des Westens. Am 11.11.2009 hatten Carsten Henselek, Rita Kaiser und Oliver Hoch die Gelegenheit zu Gesprächen mit den Abgeordneten Prof. Monika Grütters MdB und Uwe Götze MdA (beide CDU) sowie Vertretern der Bundesagentur für Arbeit, der Berliner Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Soziales und des Brandenburgischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst. Verband und Branche als Thema in den Meisterklassen Am 12.11.2009 war GF Oliver Hoch wieder einmal einer Einladung der Peter-Lenné-Schule gefolgt, angehenden Meistern und Technikern über die Branchensituation und die Arbeit des Fachverbandes zu berichten. Die lebhafte Diskussion zeigte einmal mehr das hohe Interesse der zukünftigen Bauleiter an diesen praxisnahen Themen. Jahresarbeitszeit wieder Thema in der Reihe „Grün vernetzt“ Nach guter Resonanz im Vorjahr informierte das Baurechenzentrum am 12.11.2009 im Kuppelgebäude der LAGF erneut zu Fragen der praktischen Führung von Jahresarbeitszeitkonten. Das Einführungsreferat von Michael Bliesner war auch diesmal wieder ein guter Einstieg zu einer lebhaften Diskussion um Detailprobleme aus dem betrieblichen Alltag. Die Veranstaltung war auf Initiative und mit Unterstützung des FGL-Fördermitgliedes Dataflor zustande gekommen und wurde daher von FGLJustiziar Manfred Gnoss und Hans-Gerd Voss gemeinsam moderiert.

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Erstes Gespräch zur Landesgartenschau Prenzlau Nach den Bürgermeisterwahlen in Prenzlau konnte am 13.11.2009 ein erstes Gespräch mit dem zukünftigen Bürgermeister der Stadt, Hendrik Sommer, zur Vorbereitung der Landesgartenschau und zur Einbindung des FGL stattfinden. Für den FGL waren der stellvertretende Vorsitzende Michael Max und Rita Kaiser in Prenzlau. Auch der BDLA war mit Jens Henningsen und Axel Klapka vertreten. Themen waren insbesondere die Gesellschaftsstruktur, die Gründung von Fachbeiräten und die Möglichkeit zur Gestaltung von Themengärten. Zukünftige Mitarbeit bei den Berlin-Brandenburgischen Gartenbau Mitteilungen (BBGM) Im FGL-Vorstand wird diskutiert, wie die aktuelle Information von öffentlichen und halböffentlichen Auftraggebern durch den FGL verbessert werden kann. Die Möglichkeit einer Ausweitung des Empfängerkreises der BBGM bei gleichzeitiger inhaltlicher Ausrichtung auch auf diesen Personenkreis diskutierte Frau Kaiser in der Geschäftsstelle des Landesverbandes Gartenbau Brandenburg mit dessen GF Dr. Andreas Jende und der verantwortlichen Mitarbeiterin Dr. Margarete Löffler. Im Ergebnis musste festgestellt werden, dass die BBGM für den Produktionsgartenbau in erster Linie zur Information der Mitglieder dient und eine Möglichkeit, neue inhaltliche Schwerpunkte zu setzen, von beiden Seiten nicht gesehen wird. Der FGL wird deshalb ein eigenes Format in Form eines Auftraggeberrundschreibens entwickeln und dann die weitere Mitarbeit bei den BBGM erneut prüfen. Premiere zum Arbeitsmarktgespräch in Berlin Mitte Die Vorsitzende der Geschäftsführung der AA Berlin Mitte, Dr. Ramona Schröder, hatte erstmals zu einem großen Arbeitsmarktgespräch am 16.11.2009 geladen, vor allem die Kommunalvertreter waren allerdings nur sehr vereinzelt erschienen: Gleichwohl boten Agentur und Jobcenter gemeinsam einen fundierten Überblick über die Arbeitsmarktentwicklung des Agenturbezirkes und berichteten zu den guten Erfolgen der gemeinsamen Arbeit. Oliver Hoch, Beiratsvorsitzender im Job-Center Friedrichshain-Kreuzberg, nahm als Vertreter der Arbeitgeber teil. FGL-Vorstandssitzung vor der Mitgliederversammlung Terminbedingt sehr kurz tagte der FGL-Vorstand am 18.11.2009, um die unmittelbar folgende Mitgliederversammlung vorzubereiten. Erfreulicher Weise konnte der FGL-Vorstand mit der Firma meXxsoft, Viernheim, auch ein neues Fördermitglied begrüßen. Vorstand von Gartenland Brandenburg e.V. tagt in Potsdam Die Auswertung des letzten Workshops in Neuzelle am 03.11.2009 sowie die Vorbereitung der Mitgliederversammlung am 21.01.2010 waren die wichtigsten Themen der Vorstandssitzung des Vereins Gartenland Brandenburg e.V. am 18.11.2009 in Potsdam. Neben der Vorsitzenden Benita von Stechow waren die Vorstandsmitglieder Brigitte Faber-Schmidt, Ulrich Jarke, Holger Schulz und Oliver Hoch dabei. Gespräch mit dem BDLA zum Thema Gartenschauen Die Vorsitzenden und Geschäftsführer des FGL und des BDLA trafen sich am 23.11.2009, um das weitere Vorgehen zum Thema Gartenschauen zu diskutieren. Die Vergabe der IGA 2017 an die Stadt Berlin stellt die Verbände vor neue Aufgaben. Mit der Laga Prenzlau 2013, der BUGA Havelland 2015, der IGA 2017 und einer vielleicht auch 2017 stattfindenden Landesgartenschau im Land Brandenburg wird das Thema zu einem Schwerpunkt der Verbandsarbeit werden. Erste Maßnahmen sollen auf einer Sitzung des Vereins zur Förderung von Gartenschauen im Land Berlin im Dezember besprochen werden. Deutscher Arbeitgebertag in Berlin Wie in den Vorjahren unterstützte der FGL die Präsenz des BGL auf dem Deutschen Arbeitsgebertag am 24.11.2009 in Berlin bei der Standgestaltung und –betreuung in Person von Stefan Mingramm. Erstmalig sollte der Stand durch eine landschaftsgärtnerische Arbeit erweitert und damit attraktiver werden. Die Gestaltung dieser Arbeit übernahm dankenswerter Weise die Firma Roland Riedel. Inhaber Matthias Lösch unterstützte auch persönlich die Betreuung des sehr gut besuchten Ausstellungsbeitrags. An den Veranstaltungen nahmen neben dem FGL-Vorsitzenden Carsten Henselek auch die Geschäftsführer teil.

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Landesverband Gartenbau und Landwirtschaft Berlin e. V. in der FGL-Geschäftsstelle Zu einem Arbeitsgespräch besuchten der Vorsitzende des Landesverbandes Gartenbau und Landwirtschaft, Lutz Grille und Geschäftsführerin Kathrin Beutel die FGL-Geschäftsstelle. Neben der Zukunft der Berliner Zuständigen Stelle für die Berufsbildung in der Landwirtschaft war vor allem die Zusammenarbeit bei der Vorbereitung der IGA 2017 Inhalt der Diskussion. Für den FGL nahmen der Vorsitzende und die Geschäftsführer am Gespräch teil. Verleihung Brandenburgischer Ausbildungspreis Ministerpräsident Matthias Platzeck hat am 26.11.2009 den 5. Brandenburgischen Ausbildungspreis an sieben Firmen verliehen. Erstmalig wurde dieser Preis auch an ein Landschaftsbauunternehmen vergeben, nämlich die Firma Reinhold Fehmer GmbH aus Falkensee. Ministerin Jutta Lieske würdigte in der Laudatio das große Engagement der Firma bei der Ausbildung von jungen Menschen, aber auch die Tätigkeit der Geschäftsführer und Mitarbeiter in verschiedenen Ausschüssen und Gremien. Den Preis nahmen Gundula und Karsten Fehmer entgegen. Für den FGL gratulierte Rita Kaiser. BGL-Präsidiumsklausur in Berlin Nach einem Jahrzehnt war der FGL ab 26.11.2009 wieder einmal Gastgeber der BGLPräsidiumsklausur. Zum Begrüßungsabend waren die alten und neuen Präsidiumsmitglieder zum Abendessen mit nachfolgendem Musikprogramm ins Tipi am Bundeskanzleramt geladen. BGLPräsidiumsmitglied Christoph Hartmann hatte sich intensiv dafür engagiert, den Teilnehmern und ihren Partnerinnen ein erlebnisreiches Berlin-Programm zusammenzustellen. Zur Abendveranstaltung wurde der FGL vom Vorsitzenden Carsten Henselek, dessen Stellvertreter Michael Max sowie beiden Geschäftsführern vertreten. BGL-Ausschuss-Berufsbildung tagt in Königswinter-Thomasberg Zu einer zweitägigen Klausur trafen sich die Mitglieder des BGL-Ausschusses Berufsbildung am 30.11.2009 im Tagungszentrum am Blauen See in Königswinter-Thomasberg. Als Vertreter der Geschäftsführerkonferenz nahm wieder Oliver Hoch teil. Unter Vorsitz von Hanns-Jürgen Redeker wurden Eckpunkte der zukünftigen Entwicklung des landschaftsgärtnerischen Berufes erarbeitet. Dabei bestand vor allem Einvernehmen, den so genannten Soft Skills wie Lernkompetenz, Organisationsvermögen und Kommunikationsfähigkeit in Zukunft auf allen Ebenen der Berufsausbildung einen höheren Stellenwert einzuräumen. Die Arbeitsergebnisse werden im nächsten FGL-Bildungsausschusses ausführlich erörtert. Beiratssitzung des Jobcenters Friedrichshain-Kreuzberg Am 02.11.2009 tagte der Beirat des Jobcenters Friedrichshain-Kreuzberg. Nach zum Teil durchaus kritischer Diskussion der AGH-Maßnahmeliste berichtete Geschäftsführer Stefan Felisiak über die zurückliegende Arbeit des Jobcenters und beurteilte den Stand der Zielerreichung verhalten optimistisch. Sodann erörterten die Teilnehmer die Auswirkungen der neuen Arbeitshilfe nach § 16 d SGB II. FGLJustiziar Manfred Gnoss vertrat diesmal Oliver Hoch. (gn/ho/ks)

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III. BILDUNG UND NACHWUCHSWERBUNG

1.

Treffen der Referenten für Nachwuchswerbung in Bad Honnef

Beim Treffen der Referenten für Nachwuchswerbung am 03.11.2009 in Bad Honnef standen unter anderem die Weiterführung der Nachwuchswerbekampagne und die Möglichkeiten der Interneteinbindung auf www.landschaftsgaertner.com auf der Tagesordnung. Zwei mal im Jahr treffen sich die Referenten für Nachwuchswerbung aus den Landesverbänden im Haus der Landschaft, um sich über aktuelle Themen zur Nachwuchswerbung auszutauschen. Für den FGL Berlin und Brandenburg war diesmal Stefan Mingramm dabei. Im nächsten Jahr sollen für die Nachwuchswerbekampagne neue Motive entwickelt werden. Gleichzeitig wird die Internetseite www.landschaftsgaertner.com erweitert und optimiert. Vertreter der Werbeagentur Vision Company erläuterten in diesem Zusammenhang, wie man die Präsenz im Internet und das Layout der Seite an die neuen Motive anpassen könnte. Das AuGaLa schaltet regelmäßig Anzeigen in der Jugendzeitschrift Bravo. Redaktionsmitglieder und Leiter der Zeitschrift präsentierten die Anzeigen im Rahmen der Nachwuchswerbekampagne und zeigten Möglichkeiten weiterer Werbemaßnahmen in Zusammenarbeit mit dem BRAVO-Team auf. Auch die Idee eines Schülerwettbewerbes zur Schulhofumgestaltung wurde präsentiert. (mi)

2.

Aus der Nachwuchswerbung

Bundeswehr Städtetour In den Landkreisen Potsdam-Mittelmark und Teltow-Fläming wurde eine Ausbildungs- und Studienmesse 2009 im Rahmen der Bundeswehr Städtetour 2009 durchgeführt. Das Besondere daran ist die gezielte Ausrichtung auf Gymnasiasten. So sollen auch Schüler mit Abitur für eine praktische duale Ausbildung begeistert werden. Organisiert hatte die fünftägige Veranstaltung der Oberleutnant und Wehrdienstberatungsoffizier Norman von Palubitzki vom Zentrum für Nachwuchsgewinnung Ost. An Gymnasien in Belzig, Beelitz, Treuenbrietzen, Luckenwalde und Jüterbog konnten sich die Schüler so über unterschiedliche Ausbildungsberufe und Studienmöglichkeiten informieren. Aussteller waren beispielsweise die AOK sowie die Firmen Brillux, Mercedes-Benz und die Telekom sowie die Fachhochschule Brandenburg. Der FGL beteiligte sich an jeder Schule mit einem Infostand. Verteilt wurden umfassendes Infomaterial und die Listen der Ausbildungsbetriebe. Die Resonanz an den Schulen war recht unterschiedlich, jedoch nahmen zahlreiche Schüler die gebotenen Möglichkeiten wahr und informierten sich über die verschiedenen Bildungswege. Berufsinformationsbörse Finsterwalde An der Oberschule Finsterwalde organisierten die Industrie- und Handelskammer Cottbus, die Handwerkskammer Cottbus und das Bildungsbüro des Landkreises Elbe-Elster die diesjährige Berufsinformationsbörse. Auch Schulklassen der umliegenden Schulen wurden dazu eingeladen - eine gut organisierte und somit recht erfolgreiche Veranstaltung. Es gab zahlreiche Nachfragen interessierter Schüler am Stand des FGL. Berufsvorstellung in Fürstenwalde Im Rahmen des Projektes „Fürstenwalder Übergangsmanagement Schule-Beruf“ lud die Stadtverwaltung Fürstenwalde zu einem Informationsabend rund um Floristik und GaLaBau ein. Mit Unterstützung des Ausbildungsbetriebes Kracht GaLaBau GmbH aus Rietz-Neuendorf wurde der Beruf Landschaftsgärtner vorgestellt – vielen Dank dafür! Leider war die Resonanz vor allem wegen der ungünstigen Organisation seitens der Veranstalter sehr gering. (mi)

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IV. DER BETRIEB

1.

Geänderter Überschuldungsbegriff gilt bis 31.12.2013

Der insolvenzrechtliche Begriff der Überschuldung wurde als Reaktion auf die Finanzkrise im Herbst 2008 geändert. Gegenwärtig muss ein Unternehmen trotz rechnerischer Überschuldung keinen Insolvenzantrag stellen, wenn es mittelfristig seine laufenden Zahlungen voraussichtlich leisten kann. Dies kann etwa der Fall sein, wenn ein Betrieb den Zuschlag für einen Großauftrag erhalten hat und damit seine Zahlungsfähigkeit über den gesamten Prognosezeitraum gewährleistet ist. Ebenso können davon Unternehmen profitieren, die ein neues Produkt entwickelt haben, für das eine lebhafte Nachfrage nachgewiesen wird oder ein Exporteur, der einen neuen Markt erschlossen hat. Die ursprünglich bis 31.12.2010 befristete Änderung des Überschuldungsbegriffs in der Insolvenzordnung wird nun, nach Zustimmung des Bundesrates vom 18.09.2009, mit dem Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung um drei Jahre bis zum 31.12.2013 verlängert. (nach: Bauinfo BB/gn)

2.

Konsolidierungsdarlehen im Land Brandenburg

Am 30.09.2009 hat das Ministerium für Wirtschaft des Landes Brandenburg die Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Konsolidierung und Standortsicherung für kleine und mittlere Unternehmen veröffentlicht. Wir stellen nachfolgend die Kernpunkte des Förderprogramms dar: Ziel des Programms ist Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Land Brandenburg, die sich vorübergehend in existenzbedrohenden Schwierigkeiten befinden. Die Unternehmen dürfen jedoch nicht überschuldet sein. Adressaten des Förderprogramms sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft im Sinne der jeweils geltenden Definition der Europäischen Kommission, wenn die Voraussetzungen für die Beantragung eines Insolvenzverfahrens nach der Insolvenzordnung vorliegen. Antragsberechtigt sind nach Auskunft des Ministeriums für Wirtschaft des Landes Brandenburg auch Betriebe des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus. Gefördert wird die Umstrukturierung von gewerblichen Unternehmen in Schwierigkeiten KMU mit Betriebsstätte in Brandenburg. Rettungsbeihilfen sollen die Liquidität eines Unternehmers sichern, bis ein Umstrukturierungsplan erstellt worden ist. Sie sollen den Unternehmen die nötige Zeit verschaffen, um die Umstände, die zu den Schwierigkeiten führten, eingehend prüfen zu können und einen angemessenen Plan zur Überwindung dieser Schwierigkeiten auszuarbeiten. Die Zuwendung wird zur Projektförderung als Festbetragsfinanzierung in Form eines Darlehens gewährt. Die Zuwendung soll im Regelfall bei Umstrukturierungsbeihilfen einen Betrag von 1,5 Mio. Euro und bei Rettungshilfen von 500.000 Euro nicht über- und einen Betrag von 15.000 Euro nicht unterschreiten. Dieser Betrag soll auch bei Änderungen des Umstrukturierungsplans nicht überschritten werden. Die Anträge sind formgebunden bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg, Steinstraße 104 106, 14480 Potsdam, zu stellen. Die Richtlinie tritt ab dem 10.10.2009 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 09.10.2012 außer Kraft.

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Ansprechpartner ILB-Kundencenter Tel.: 0331 660-2211 Fax: 0331 6006-1717 (nach: Bauinfo BB/gn)

3.

Aktuelle Pflanzenschutzsituation

Buchsbaumzünsler Buchsbaumzünsler (Diaphania perspectalis) wurde erstmalig im Land Brandenburg im September/Oktober 2009 nachgewiesen. Der Befall war anscheinend bereits 2008 mit Pflanzware auf einem Friedhof eingetragen worden. Die gesamte Friedhofsanlage ist gleichmäßig befallen. Weitere Standorte können ebenfalls Befall zeigen. Die Anzeichen für den Befall sind zurzeit: -

kahl gefressene Triebe, die zum Teil wieder ausgetrieben haben Triebspitzen von Erdbodennähe bis ca. 1 m über Erdoberfläche mit Schabefraß der Raupen und Kotspuren versponnene Raupen bis 1 cm Größe zwischen Blättern der Triebspitzen, z.T. im festen Überwinterungsgespinst leere Puppenhüllen an den Trieben spät im Jahr noch aktive auffällige Falter - leuchtend weiß mit braun-grauem Flügelrand - tagsüber in Ruhestellung stärkster Raupenschaden an beschatteten Pflanzen, alle Sorten und Wuchsformen ohne Unterschied typische ältere Fraßschäden an Einzelblättern mit verbliebenen Mittelrippen und Blatträndern (Dreizack-Bildung)

Der Befall wurde offensichtlich nach 2007 mit Pflanzgut eingetragen und konnte sich infolge nicht durchgeführter bzw. unwirksamer Gegenmaßnahmen ungehindert ausbreiten. Es wurde totaler Rückschnitt empfohlen. Baum- oder Rindenläuse Baum- oder Rindenläuse (Cinara cedri, Cinara cupressi) bzw. (C. cupressivora) treten in diesem Jahr zunehmend an Thuja, Chamaecyparis, möglicherweise auch Cupressocyparis, Juniperus und Cedrus auf. Die dunkelgrauen Läuse überwintern am Schadort am Triebgrund. Die mit der Tannentrieblaus verwandten Arten verursachen im Gegensatz zu dieser ernsten Schaden. Der Befall wird deutlich durch schnelles, totales Verbräunen der Schuppen einzelner Triebe. Die sofortige Anwendung von Confidor WG 70, Calypso oder ähnlichen Neonicotinoiden oder Trafo WG, KARATE WG FORST (Ende der „Aufbrauchfrist“ Dezember 2009) bzw. Karate mit ZeonTechnologie ist sinnvoll. Schermaus Schermaus, Feld- bzw. Erdmaus, Rötelmaus zeigen erneut Befallsausbreitung. Bitte beachten: Einschlag von Gehölzen sollte über Winter unter Drahtabsperrung erfolgen. Hierzu Sechseckgeflecht zumindest 20 cm über Bodenoberfläche und 25 bis 50 cm (je nach Tiefe des Mutterbodens) um die Flächen eingraben. Der Einsatz von Köderpräparaten ist ebenfalls möglich. Die Anwendung erfolgt nur verdeckt, entweder in Köderboxen oder direkt in den Mäusebau. Achtung: Das 2009 gelegentlich zur Bekämpfung von Schadmäusen in Pflanzenbeständen angebotene MYOCURATTIN-FCM-Haftpulver ist kein Pflanzenschutzmittel. Die Anwendung gegen Schermaus als Pflanzenschädling ist ungesetzlich und wird mit Bußgeld bestraft. Eschenanbau Zu beachten ist das seit Ende September 2009 vom Landesbetrieb Forst erlassene vorläufige Verbot des Eschenanbaus im Landeswald Brandenburg. Das neuartige Eschentriebssterben hat sich im gesamten norddeutschen Tiefland massiv ausgebreitet. Der Pflanzenschutzdienst des Landes Branden10

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burg empfiehlt deshalb Zurückhaltung bei der Verwendung von Gemeiner Esche (Fraxinus excelsior) und Schmalblättriger Esche (Fraxinus angustifolia) sowie von deren Sorten als Allee- und Parkbaum und vor allem kritische und gründliche Prüfung der Ware. Das Land gilt als vom Erreger des Eschensterbens Chalara fraxinea insgesamt befallen mit deutlichem Nord-Süd-Gefälle. Die Blumenesche (Fraxinus ornus) gilt als nicht befallen. Ansprechpartner:

Manfred Lehmann; Pflanzenschutzdienst des Landes Brandenburg Tel.: 03 55 – 49 91 71 67

Weitere Informationen unter: www.luis.brandenburg.de/1/psd. (Pflanzenschutzdienst Brandenburg/ks)

4.

Gehölzschnittzeiten werden reduziert

Mit Inkrafttreten der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG) zum 01.03.2010 wird auch eine unmittelbar durchgreifende Regelung wirksam: § 39 Abs. 5 Nr. 2 untersagt, „Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundstücken stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 01.03. bis zum 30.09. abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.“ In der Konsequenz bedeutet dies, dass für Berlin der Zeitraum vom 01.09. bis 30.09. und für Brandenburg die Zeiträume vom 01.03. bis 14.03. und vom 16.09. bis 30.09., die bisher für Gehölzarbeiten offen waren, in Zukunft zu den „Sperrzeiten“ gehören werden. (ks/gn)

V. BAUVERTRAGSRECHT

1.

Eigenkontrolle des Nachunternehmereinsatzes durch die Baudienststellen

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung verfügt mit RS SenStadt VI A Nr. 11/2009: „Mit dem Rundschreiben SenBauWohnV VI Nr. 23 /1998 vom 05.11.1998 wurde unter III. die Bekämpfung unerlaubten Nachunternehmereinsatzes bei der Bauüberwachung durch die Baudienststellen bzw. beauftragte Büros angesprochen. Nicht nur vertragliche Regelungen, sondern auch Stichproben vor Ort dienen zur Feststellung, welche Personen und Unternehmen die beauftragten Leistungen ausführen. Nur vertraglich zugelassene Nachunternehmer dürfen auf der Baustelle tätig sein. Setzt der Auftragnehmer vertragswidrig andere Nachunternehmer ein, ist die Fortführung der Arbeiten durch diese zu untersagen. Die Personalien der Angetroffenen sind nach Möglichkeit zu dokumentieren.“ (nach: RS SenStadt/gn)

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VI. ARBEITS- UND SOZIALRECHT

1.

Kurzarbeitergeldregelung ist verlängert

Das Bundeskabinett hat am 25.11.2009 eine verlängerte Bezugsfrist von Kurzarbeitergeld von 18 Monaten für Fälle beschlossen, in denen der Anspruch auf Kurzarbeitergeld in der Zeit vorn 01.01.2010 bis 31.12.2010 entsteht. Dies sieht die vom Kabinett beschlossene „Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld" vor, die voraussichtlich Mitte Dezember 2009 mit ihrer Veröffentlichung in Kraft treten wird. Ohne eine solche Verordnung würde ab dem 01.01.2010 lediglich die gesetzliche Bezugsfrist für Kurzarbeitergeld von höchstens sechs Monaten gelten, weil die per Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf 24 Monate verlängerte Bezugsdauer nur noch in Anspruch genommen werden kann, wenn bis 31.12.2009 der Anspruch auf Kurzarbeitergeld entstanden ist. Die Verordnung betrifft ausschließlich die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld. Hinsichtlich der - ebenfalls befristeten - Erleichterungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen bleibt es bei der derzeitigen gesetzlichen Regelung. Danach gilt weiterhin, dass die Bundesagentur für Arbeit für die ersten 6 Monate der Kurzarbeit die Hälfte der Sozialabgaben übernimmt, bei Qualifizierung während Kurzarbeit sogar vollständig. Ab dem 7. Monat der Kurzarbeit werden die Sozialversicherungsbeiträge auf Antrag vollständig für die Arbeitnehmer in Kurzarbeit übernommen. Diese Entlastung ist befristet bis zum 31.12.2010. (nach: uvb/gn)

2.

Lohnfortzahlung in der Schlechtwetterzeit bei gekündigtem Arbeitsverhältnis

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) traf mit seinem Urteil vom 22.04.2009 (5 AZR 310/08) eine Entscheidung, die sich mit der Regelung des Bauhauptgewerbes zur Lohnfortzahlung bei Arbeitsverhinderung in den Fällen befasst, in denen einem Arbeitnehmer gekündigt wurde und dieser wegen der Kündigung keinen Anspruch auf Saison-Kurzarbeitergeld hat. Das BAG hat entschieden, dass der Arbeitgeber nach dem Wortlaut des Tarifvertrages verpflichtet ist, den tariflichen Zahlungsanspruch nach § 4 Nr. 6.1. des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe - also das Saison-Kurzarbeitergeld - brutto auszuzahlen. Dieser tarifliche Zahlungsanspruch ist von den persönlichen Bewilligungsvoraussetzungen der §§ 169, 172 SGB III unabhängig. Die Branche des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus hat in § 7 des BRTV GaLaBau eine wortgleiche Regelung getroffen, so dass das Urteil auch für diese Branche einschlägig ist. Das bedeutet, dass auch in dieser Branche einem gekündigten Arbeitnehmer bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall in der Schlechtwetterzeit gemäß § 615 Satz 3 BGB der Bruttolohn in Höhe des Saison-Kurzarbeitergeldes zu zahlen ist. Das BAG hatte über folgenden Sachverhalt zu entscheiden: Der Kläger war bei der Beklagten seit 1999 als Maurer beschäftigt. Am 30.01.2007 kündigte die Beklagte dem Kläger zum 31.03.2007. Am 20.02.2007 erhob der Kläger Kündigungsschutzklage. Die Beklagte führte für Februar und März 2007 Kurzarbeit ein. Im Februar 2007 rechnete die Beklagte Saisonkurzarbeitergeld ab. Im März wurde der Kurzarbeitergeldbetrag wieder in Abzug gebracht. Vom 01.03. - 12.03.2007 erhielt der Kläger keine Vergütung, vom 13. - 26.03.2007 erhielt er Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; vom 27.03. - 31.03.2007 erhielt er die Vergütung für 31 Normalstunden.

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Mit seiner Klage machte der Kläger für Februar 2007 Entgelt in Höhe des Kurzarbeitergeldes in Höhe von 1.133,47 € geltend; für März 2007 war seine Klage auf den Betrag von 382,12 € gerichtet. Das BAG verurteilte die Beklagte in letzter Instanz zur Zahlung einer Bruttovergütung in Höhe des Kurzarbeitergeldes. (nach: Bauinfo BB/gn)

3.

Nicht jeder Wegeunfall ist ein Arbeitsunfall

Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil vom 02.12.2008 (B 2 U17/07 R) entschieden, dass eine Unterbrechung des Weges nach oder von dem Ort der Tätigkeit nicht geringfügig sei, wenn der öffentliche Verkehrsraum hierfür verlassen werde. Eine versicherte Tätigkeit beginne erst wieder, wenn der Versicherte in den öffentlichen Verkehrsraum zurückgekehrt sei und den versicherten Weg in Richtung des ursprünglichen Ziels erneut aufnehme. In dem vom Bundessozialgericht entschiedenen Fall ging es um die Frage, ob ein Arbeitsunfall vorlag, für den die gesetzliche Unfallversicherung leistungs- und entschädigungspflichtig gewesen sein sollte. Der Kläger war als Maschinenschlosser beschäftigt und am Unfalltag mit seinem Motorroller auf dem Weg von der Wohnung zu seiner Arbeitsstätte. Er verließ hierbei jedoch die zum Betrieb führende Straße und stellte auf dem Parkplatz eines Supermarktes seinen Motorroller ab, um dort ein paar Äpfel einzukaufen. Beim Verlassen des Parkplatzes stieß er mit seinem Motorroller, jedoch noch auf dem Parkplatz befindlich, mit einem Pkw zusammen und zog sich eine Verletzung des linken Sprunggelenks zu. Die beklagte Berufsgenossenschaft lehnte die Entschädigung des Unfalls ab, weil es sich hier nach ihrer Auffassung nicht um einen Arbeitsunfall gehandelt habe. Nachdem das Sozialgericht die Beklagte noch verurteilt hatte, hob das bayrische Landessozialgericht das Urteil auf und wies die Klage ab. Die hiergegen gerichtete Revision hatte keinen Erfolg. (nach: RS FG Bau/gn)

4.

Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2010 beschlossen

Die Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2010 sind jetzt amtlich. Die Tabelle liegt diesem Rundschreiben bei. (gn)

5.

Schulungsveranstaltungen für Betriebsräte

Auch im Jahr 2010 bietet das bbw Bildungswerk der Wirtschaft wieder Schulungsveranstaltungen für Betriebsräte an. Damit besteht die Möglichkeit, zur Weiterbildung der Betriebsräte auch auf nicht gewerkschaftsnahe Bildungseinrichtungen zurückzugreifen. Das Programm hält die FGL-Geschäftsstelle für Sie abrufbereit. (ho)

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VII. STEUERN UND VERSICHERUNG

1.

Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung 2010 und erstmalige Verwendung der steuerlichen Identifikationsnummer

Gegenstand eines Schreibens des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) vom 09.11.2009 ist die vorläufige Weiternutzungsmöglichkeit der elektronischen Transfer-Identifikationsnummer (eTIn) und der voraussichtliche Zeitplan zur Umstellung auf die steuerliche Identifikationsnummer (SteuerID) des Arbeitnehmers. Das BMF hat in seinem Schreiben noch einmal bestätigt, dass der nach Maßgabe der SteuerdatenÜbermittlungsverordnung authentifizierte Arbeitgeber zur erleichterten Übernahme der steuerlichen Identifikationsnummer in das Lohnkonto die Identifikationsnummer des Arbeitnehmers für die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung 2010 beim Bundeszentralamt für Steuern erheben kann (§ 41b Absatz 2 Satz 5 bis 8 EStG). Diese Anfragemöglichkeit steht voraussichtlich ab April 2010 zur Verfügung. Zudem wird ausgeführt, dass der Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigung 2010 bis zum 31.10.2010 unter Angabe des lohnsteuerlichen Ordnungsmerkmals (d.h. der eTin) übermitteln kann. Eine weitere Erleichterung für die Arbeitgeber ist ab November 2010 vorgesehen. Dann ist eine Verwendung der eTIN ausnahmsweise weiter zulässig, wenn die steuerliche Identifikationsnummer auf der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers nicht eingetragen ist und der Arbeitnehmer sie nicht mitgeteilt hat und wenn die Ermittlung der Identifikationsnummer des Arbeitnehmers im Rahmen der voraussichtlich ab April 2010 zur Verfügung stehenden Anfragemöglichkeit durch den Arbeitgeber (§ 41b Absatz 2 Satz 5 bis 8 EStG) nicht zum Erfolg geführt hat. (RS BGL/gn)

2.

Bei Vorsteuer genaue Leistungsbeschreibung notwendig

Voraussetzung für den Vorsteuerabzug aus Lieferungen und Leistungen ist das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis. Die Rechnung muss unter anderem Angaben der „tatsächlichen Art" enthalten, d.h., die auf der Rechnung aufgeführten Leistungen müssen eindeutig und leicht nachprüfbar zu identifizieren sein. Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtshofs (BFH) genügt die Leistungsbeschreibung „für technische Beratung und Kontrolle im Jahr 1996" diesen Anforderungen nicht, denn der Begriff „technisch" bezeichnet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen. Lässt sich die ausgeführte Leistung weder aus den sonstigen Angaben in der Rechnung noch aus Geschäftsunterlagen weiter konkretisieren, liegen die formellen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug nicht vor. Prüfen Sie Ihre Eingangsrechnungen sorgfältig und lassen Sie fehlende bzw. unrichtige Angaben zeitnah korrigieren. Vorsicht ist geboten, wenn Sie die Leistung nicht ungenau, sondern falsch bezeichnen. In diesen Fällen schulden Sie die Umsatzsteuer für die tatsächlich erbrachte Leistung und ein zweites Mal wegen der in der Rechnung falsch ausgewiesenen Umsatzsteuer (§ 14c Abs. 2 UStG). (Duske Becker Sozien)

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3.

Neue Detailregelungen zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat am 16.10.2009 ein Schreiben herausgegeben, das sich mit der Anwendung des § 13 b Abs. 2 Satz 2 UStG befasst. Mit diesem Schreiben sollen die bisher bestehenden Richtlinien ergänzt werden. Hintergrund ist, dass bei Werklieferungen und sonstigen Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen, der Leistungsempfänger Steuerschuldner ist, wenn er selbst ein Unternehmer ist und derartige Leistungen selbst erbringt. Dies gilt auch dann, wenn die Leistungen für den nichtunternehmerischen Bereich bezogen werden. Das BMF-Schreiben nimmt ausführlich zur Anwendung der Steuerschuldnerschaft eines Leistungsempfängers nach § 13 b Abs. 2 Satz 2 der selbst Bauleistungen erbringt. Der Leistungsempfänger muss derartige Leistungen nachhaltig erbringen. Unternehmer, die im Zeitpunkt der an sie ausgeführten Bauleistungen nicht nachhaltig selbst Bauleistungen erbracht haben, sind als Leistungsempfänger grundsätzlich nicht Steuerschuldner. Das gilt selbst dann, wenn sie im weiteren Verlauf des Kalenderjahres derartige Umsätze ausführen. Das BMF geht davon aus, dass der Leistungsempfänger dann nachhaltig Bauleistungen erbringt, wenn sie mehr als 10 % seiner steuerbaren und nicht steuerbaren Umsätze betragen. Diese 10 % stellen eine Ausschlussgrenze dar. Unternehmer, die Bauleistungen unterhalb dieser Grenze erbringen, sind danach grundsätzlich keine bauleistenden Unternehmer. Anzuwenden ist das BMF-Schreiben auf Umsätze, die nach dem 31.12.2009 ausgeführt werden. Das BMF-Schreiben liegt zu diesem Rundschreiben bei. (nach: RS FG Bau/gn)

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