2009 Erscheinungstag: 20. April 2009

M ITTEILUNGSBLATT Buckenhof Marloffstein Spardorf DER GEMEINDEN einschließlich der amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinden und der Verwaltungsgeme...
Author: Victoria Lenz
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M ITTEILUNGSBLATT

Buckenhof Marloffstein Spardorf

DER GEMEINDEN

einschließlich der amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinden und der Verwaltungsgemeinschaft

Ausgabe 04/2009

Uttenreuth

Erscheinungstag: 20. April 2009

Impressum Verantwortlich für den Inhalt: Gemeinde Buckenhof: Gemeinde Marloffstein: Gemeinde Spardorf: Gemeinde Uttenreuth: Redaktion: Druck:

1. Bürgermeister Förster 1. Bürgermeister Schmitt 1. Bürgermeister Höhlein 1. Bürgermeister Köhler VGem Uttenreuth, SG 10 Druckerei Lengenfelder

Redaktionsschluss

Verwaltungsgemeinschaft Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth, Erlanger Straße 40, 91080 Uttenreuth Telefonzentrale Telefax Telefax - EWO Telefax - Bauamt E-Mail Zentrale Internet

09131/50 69 – 0 09131/50 69 – 66 09131/50 69 - 36 09131/50 69 – 45 [email protected] www.vg-uttenreuth.de

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 08.30 bis 12.00 Uhr. Donnerstag zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr und nach Vereinbarung.

Der Annahmeschluss für die nächste Ausgabe ist der 30. April für die 05. Ausgabe 2009, die zum 18. Mai erscheint 29. Mai für die 06. Ausgabe 2009, die zum 15. Juni erscheint 26. Juni für die 07. Ausgabe 2009, die zum 13. Juli erscheint Ansprechpartner: Claudia Mühlhäußer, Telefon 50 69 23 [email protected]

Titelseite

Notdienste u. wichtige Rufnummern Polizei/Notruf Feuerwehr Ärztlicher Rettungsdienst Ärztlicher Bereitschaftsdienst Bayern

110 112 19222 01805/191212

Polizeiinspektion Erlangen-Land

09131/760- 514 - 515

Notruf bei Vergiftungen

0911/3982451

Telefonseelsorge

0800/1110111 oder 0800/1110222

N-ERGIE Störungsdienst – Gas N-ERGIE Störungsdienst – Strom

0180/2713600 0180/2713538

Bürgertelefon Fa. Hofmann Abfallberater LRA, Dr. Jesch Sperrmüllkarten

09131/796170 09193/20597 09193/20593

Notrufnummer für den Störungsdienst bei Rohrbrüchen oder Unterbrechung der Wasserlieferung: 09131/8233333 09131/8233333 09131/506969 09131/506969 09131/8233333

Öffnungszeiten des Wertstoffhofes in Buckenhof neben dem Busbahnhof: von 14.00 bis 18.00 Uhr von 14.00 bis 18.00 Uhr von 14.00 bis 18.00 Uhr von 09.00 bis 13.00 Uhr

Die Anlieferungen der Wertstoffe dürfen nur während der oben genannten festgelegten Öffnungszeiten erfolgen und sind so durchzuführen, dass der Abladevorgang innerhalb der entsprechenden Öffnungszeit beendet werden kann.

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Verwaltungsgemeinschaft

Donnerstag von 16.00 bis 18.00 Uhr [email protected]

50 69 68

Marloffstein, Rathaus Marloffstein Montag von 18.00 bis 19.00 Uhr [email protected] Donnerstag nach Vereinbarung [email protected]

Foto: Mathias Schenkl

Dienstag Mittwoch Freitag Samstag

Buckenhof, Rathaus Buckenhof

50 69 58

Spardorf, Kleinzentrum Spardorf

Fit für die „Freiluftsaison“ Spielbereich Gemeinschaftsanlage Rathsberg

Gemeinde Buckenhof Gemeinde Marloffstein Gemeinde Spardorf Gemeinde Uttenreuth Gemeinde Uttenreuth – OT Weiher

Sprechzeiten der Bürgermeister:

50 69 23

Uttenreuth, Verwaltungsgemeinschaft Donnerstag von 16.00 bis 18.00 Uhr [email protected]

50 69 20

Gemeinschaftsvorsitzender Herr Köhler - [email protected]

50 69 20

SG 10 – Geschäftsleitung – Hauptamt – Personalverwaltung [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected]

50 69 21 50 69 22 50 69 23 50 69 23 50 69 52

SG 11 – Bauverwaltung [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected]

50 69 30 50 69 31 50 69 32 50 69 33 50 69 34

SG 12 – Ordnungsamt – Standesamt – Sozialwesen [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected]

50 69 40 50 69 41 50 69 42 50 69 43 50 69 44

SG 13 – Abwasserverband Schwabachtal [email protected] [email protected]

50 69 53

SG 20 – Kämmerei [email protected] [email protected] [email protected] [email protected]

50 69 50 50 69 54 50 69 24

SG 21 – Kasse [email protected] [email protected] [email protected] [email protected]

50 69 51 50 69 60 50 69 61

SG 22 – Liegenschaftsamt – Steuerverwaltung – Beiträge – Gebühren [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected]

50 69 62 50 69 63 50 69 64 50 69 65

Verwaltungsgemeinschaft Fachstelle beginnt ihre Helferausbildung für die Verwaltungsgemeinschaft Ab Mai 2009 bietet die Fachstelle für pflegende Angehörige des Landkreises Erlangen-Höchstadt Ost eine Schulung für zukünftige Helferinnen und Helfer in den Gemeinden Buckenhof • Marloffstein • Spardorf und Uttenreuth an. Interessierte umliegender Gemeinden sind ebenfalls herzlich willkommen. Unter der Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt vermittelt die Fachberaterin Margit Lorenz im Rahmen von 10 Schulungstreffen Wissen im Umgang mit pflegebedürftigen Menschen. Die Schulung für die Helferinnen und Helfer ist kostenlos. Nach der Schulung können die ausgebildeten Helferinnen und Helfer zur Entlastung pflegender Angehöriger für stundenweise Betreuung bei den Erkrankten zu Hause eingesetzt werden. Die Schulung kann auch von Helferinnen und Helfern aus bereits bestehenden Betreuungskreisen der Kirchen oder gemeinnützigen Verbänden besucht werden. Diese gehen nach der Schulung wieder in ihre bereits bestehenden Kreise zurück.

bei der Sparkasse Erlangen (BLZ 763 500 00) zu überweisen. Damit die Zahlungen ordnungsgemäß verbucht werden können, ist auf dem Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg unbedingt die Personenkontonummer des Steuerbescheides deutlich lesbar zu vermerken. Sofern eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, werden die Steuern durch die Gemeindekasse angefordert. Weiterhin besteht auch die Möglichkeit, die gesamte Jahressteuer in einem Betrag zu bezahlen. Dies muss jedoch auf dem Einzahlungsbeleg vermerkt werden, da sonst eine Überzahlung für den aktuellen Steuertermin besteht. Besteht bereits eine Einzugsermächtigung und soll die Grundsteuer in einem Jahresbetrag ab 1. Juli 2010 abgebucht werden, so ist bis 30. September 2009 ein schriftlicher Antrag an die Steuerverwaltung zu stellen. Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth SG 22

Für alle Interessierten steht Frau Lorenz ab dem 20.04.2009 unter der Telefonnummer 09131 / 7153-0 für Auskünfte zur Verfügung. Weiterhin können die Seniorenbeiräte und Seniorenbeauftragten der jeweiligen Gemeinde unter den bekannten Nummern kontaktiert werden (Kontakte: siehe Veröffentlichungen der jeweiligen Gemeinde). Die Seniorenbeauftragten der Gemeinden Buckenhof, Marloffstein, Spardorf und Uttenreuth

Zahlungstermine für Gemeindesteuern und Hausabgaben Am 15. Mai werden folgende Gemeindesteuern und Hausabgaben fällig: Grundsteuer für das 2. Vierteljahr 2009 nach dem zuletzt zugestellten Bescheid; Gewerbesteuer-Vorauszahlungen für das 2. Vierteljahr 2009 nach dem zuletzt erteilten Gewerbesteuerbescheid. An die Zahlung dieser Steuern wird hiermit öffentlich erinnert. Die Gemeindekasse bittet, die Steuern bis zum 15. Mai auf das Konto der jeweiligen Mitgliedsgemeinde: Buckenhof, Marloffstein, Spardorf, Uttenreuth,

Konto Nr. 17-000 608 Konto Nr. 42-000 350 Konto Nr. 36-000 160 Konto Nr. 15-008 437 Verwaltungsgemeinschaft

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Verwaltungsgemeinschaft

An die Eltern / Erziehungsberechtigten der Grundschulkinder von Spardorf, Buckenhof, Marloffstein und Uttenreuth

Das Bringen und Abholen der Kinder liegt in der Verantwortung der Eltern / Erziehungsberechtigten. Die Kinder sollen spätestens um 08.30 Uhr anwesend sein.

Liebe Eltern, der Kinderschutzbund Erlangen bietet in den Pfingstferien 2009 eine Ferienbetreuung für Kinder der 1. bis 4. Klassen an. Sie können Ihr Kind vom 02.06. bis 05.06.2009 von 08.00 bis 14.30 Uhr betreuen lassen. Die Betreuung erfolgt in den Räumen der Grundschule Spardorf. Um die Organisation und Finanzierung kümmert sich der Erlanger Kinderschutzbund. Anmeldeschluss ist der 15.05.2009.

Brotzeit, Mittagessen und ausreichend Getränke müssen von den Kindern mitgebracht werden. Für alle an der Ferienbetreuung teilnehmenden Schüler besteht ein gesonderter Unfallversicherungsschutz. Der Kinderschutzbund behält sich vor, ein Kind von der Ferienbetreuung auszuschließen, wenn es sich nicht in die Gemeinschaft einbeziehen lässt oder ständig gegen die Anweisungen der Betreuerinnen verstößt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Eine Ablehnung muss nicht begründet werden.

Wichtige Hinweise: Der Betreuungsbeitrag beträgt 20,00 EURO pro Kind. Die Ferienbetreuung findet ab einer Teilnehmerzahl von 8 Kindern statt. Anteilige Erstattung des Beitrages ist nicht möglich, auch wenn das Kind nicht jeden Tag der Ferienbetreuung in Anspruch nimmt.

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Verwaltungsgemeinschaft

Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Kinderschutzbund Erlangen, Telefon 09131/209100 oder an Frau Eichler, Familienbeauftragte in Spardorf, Telefon 09131/51581, Herrn Schug, Jugendbeauftragter in Marloffstein, Telefon 09131/52764, Herrn Kaiser, Jugendbeauftragter in Buckenhof, Telefon 09131/506244, Frau Wehner, Jugendbeauftragte in Uttenreuth, Telefon 09131/996580.

Verwaltungsgemeinschaft Achtung ! Wasseruhren müssen nach dem Eichgesetz § 35 alle 6 Jahre ausgewechselt werden, da die Funktionstüchtigkeit nur für diesen Zeitraum gewährleistet wird. Bitte prüfen Sie das Eichdatum Ihrer eigenen Wasseruhren (Gartenwasseruhren, Zisternenuhren etc.) Wir bitten Sie - auch in Ihrem Interesse - eine Zählerauswechslung bei Notwendigkeit durchzuführen und uns das Ausbaudatum, den Ausbauzählerstand und die neue Zählernummer mitzuteilen. Ihr Liegenschaftsamt

Ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth Das Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth informiert nachfolgend über die gesetzlichen Regelungen zu den zeitlichen Beschränkungen bei ruhestörenden Haus- und Gartenarbeiten. Ruhestörende Hausarbeiten sind alle im Hauswesen üblicherweise zur Besorgung des Haushalts anfallenden lärmerregenden Arbeiten (auch wenn sie außerhalb von Gebäuden, z.B. im Hof oder im Garten vorgenommen werden) die geeignet sind, die öffentliche Ruhe, d.h. die Ruhe der Allgemeinheit zu stören. Das sind insbesondere das Klopfen von Teppichen, Polstermöbeln, Decken, Betten und anderen Gebrauchsgegenständen sowie das Hämmern, Sägen, Bohren und Holzhacken. Ruhestörende Gartenarbeiten sind die in Gärten oder Grünanlagen überlicherweise anfallenden lärmerregenden Arbeiten, die geeignet sind, die öffentliche Ruhe, d.h. die Ruhe der Allgemeinheit, zu stören. Das sind insbesondere Arbeiten mit motorbetriebenen Gartengeräten (z.B. Rasenmähern, Bodenfräsen, Heckenscheren und Häckselmaschinen). Gemeinde Buckenhof Die Gemeinde Buckenhof hat eine entsprechende Verordnung erlassen. Danach sind ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten

von Montag bis Samstag jeweils in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 19.00 bis 07.00 Uhr sowie an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen untersagt. Gemeinden Marloffstein und Spardorf Die Gemeinden Marloffstein und Spardorf haben keine Verordnung zur Beschränkung von ruhestörenden Haus- und Gartenarbeiten erlassen, d.h. es gelten ausschließlich die gesetzlichen Regelungen des Bundes- und Landesrechts. Im August 2002 wurde auf Bundesebene die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung erlassen. Diese besagt unter anderem, dass in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten für Erholung, Kur- und Klinikgebieten, Gebieten für die Fremdenbeherbergung sowie auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten Geräte und Maschinen sonn- und feiertags gar nicht und an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr nicht betrieben werden dürfen. Für besonders laute Geräte wie Laubbläser und Laubsauger ohne EG-Umweltkennzeichen gelten auch an Werktagen weitere zeitliche Einschränkungen. Bei Interesse an der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung können Sie diese unter folgender Internetadresse abrufen: http://www.bmu.de/laermschutz/geraete_und_ma schinenlaermverordnung/doc/2596.php oder im Rathaus (Ordnungsamt) der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth, Zi.-Nr. 1.11, Erlanger Straße 40, 91080 Uttenreuth, einsehen. Gemeinde Uttenreuth Für die Gemeinde Uttenreuth gilt eine Verordnungsregelung. Ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten sind von Montag bis Samstag jeweils in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr sowie an den Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nicht zulässig.

Anzeigepflichtige Veranstaltungen Dem Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth ist spätestens 1 Woche vor einer öffentlichen Veranstaltung die Vergnügung anzuzeigen. Im Falle des Verkaufes von Speisen und/oder Getränken ist hierfür eine Genehmigung des Ordnungsamtes einzuholen. Entsprechende Vordrucke finden Sie im Internet unter www.vg-uttenreuth.de unter der Rubrik „Download Vordrucke“ bzw. werden Ihnen auf telefonische Anforderung (Tel.Nr. 09131/506944) zugesandt.

Verwaltungsgemeinschaft

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Verwaltungsgemeinschaft Registrierung von Fahrrädern bei der Polizei In Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Erlangen-Land weißt das Fundamt der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth auf die Möglichkeit hin, Fahrräder bei der Polizei registrieren zu lassen. Bei der Fahrradregistrierung wird auf dem Fahrradrahmen gut sichtbar eine Registrierungsnummer angebracht. Diese Registriernummer schreckt „Langfinger“ eher ab einen beabsichtigten Diebstahl zu begehen. Zudem ist es bei aufgefundenen Fahrrädern einfacher, den rechtmäßigen Eigentümer ausfindig zu machen. Auch bei einer Kontrolle des Rades durch die Polizei kann zweifelsfrei festgestellt werden, ob auf dem Zweirad auch wirklich der Eigner unterwegs ist. Zur Registrierung eines Fahrrades bei der Polizei sind ein gültiger Ausweis bzw. Pass und ein Eigentumsnachweis vorzulegen. Eine vorherige Terminabsprache ist nicht erforderlich.

Die Fahrradregistrierung bei der Polizei erfolgt kostenlos. Täterpaar fährt Polizei in die Arme Fahrradbesitzer gesucht Am Vormittag des 10.03.09 wurde durch den Naturschutzwart im Tennenloher Forst bei Buckenhof ein beschädigter Pkw ohne Fahrer mitten im Wald entdeckt. Der Schaden erklärte sich dadurch, dass mit dem Auto der Zaun der nahegelegenen Wildpferdekoppel angefahren wurde. Nach dem Unfallflüchtigen wurde eine umfangreiche Fahndungsaktion durch mehrere Streifenfahrzeuge sowie dem Polizeihubschrauber gestartet. Der Flüchtige verließ zusammen mit seiner Begleiterin den Wald bei der Ortschaft Weiher und konnte dort von einem aufmerksamen Bürger beim Diebstahl zweier Fahrräder beobachtet werden. Dumm für die ortsunkundigen Flüchtenden, dass sie mit den Fahrrädern direkt an der am Ortsanfang Uttenreuth gelegenen Polizeiwache vorbei fuhren und dort völlig überrascht von den Beamten in Empfang und festgenommen werden konnten. Wie sich anschließend herausstellte, hatte der 17-jährige Flüchtige aus dem Landkreis Neustadt an der Aisch den Pkw seines Vaters entwendet. Mit dieser Aktion wollte er seiner gleichaltrigen Freundin seine Fahrkünste beweisen, welche am Zaun der Pferdekoppel beendet waren. Den Jugendlichen, der keinen Führerschein besitzt, und dessen gleichaltrige Freundin erwarten nun meh6

Verwaltungsgemeinschaft

rere Anzeigen wegen Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis, unbefugten Gebrauch eines Kfz, Diebstahls, und nach dem bayerischen Naturschutzgesetz. Beide wurden ihren Eltern übergeben, denen die Spritztour ihrer Sprösslinge nach Erlangen mit Sicherheit nicht gefallen haben dürfte. Die Besitzer der beiden aus Weiher entwendeten Fahrräder werden gebeten, sich mit der Polizei in Uttenreuth, Tel. 09131/760514, in Verbindung zu setzen. Es handelt sich um ein älteres schwarzes Herrenrad mit braunem Sattel und ein silbernes Damenrad.

ACHTUNG! Betrifft alle Beschäftigten/Beamten der Gemeinden Buckenhof, Marloffstein, Spardorf, Uttenreuth, Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth und dem Abwasserverband Schwabachtal Wichtige Information über die Änderung im Abrechnungsverfahren Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) Die Aufgaben unserer Familienkasse werden zukünftig auf die AKDB-Landesfamilienkasse übertragen. Die Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes erfolgt dabei mit einem eigenständigen Verfahren, losgelöst von der Vergütungsabrechnung. Dabei treten für Sie folgende Änderungen ein: • Es wird eine separate Kindergeldnummer vergeben. • Sie erhalten bei Änderungen einen Kindergeldbescheid, aus dem die Anspruchsdauer für das jeweilige Kind hervorgeht. • Die Zahlung des Kindergeldes wird nicht mehr auf der Gehaltsabrechung ersichtlich sein. • Die Zahlung des Kindergeldes ist für die Beschäftigten künftig bereits am 15. des laufenden Monats fällig. • Die Zahlung des Kindergeldes ist für die Beamten künftig bereits am 01. des Monats fällig. Die Umstellung des Zahlungstermins hat für Sie zur Folge, dass Sie künftig zwei voneinander getrennte Überweisungen erhalten. Zum Zeitpunkt der Umstellung erhalten Sie eine gesonderte Mitteilung, aus der Sie dann auch Ihre Kindergeldnummer sowie die Kontaktdaten der AKDBLandesfamilienkasse entnehmen können. SG 10 – Personalamt - 04.03.2009

Verwaltungsgemeinschaft Information Ihres Einwohnermeldeamtes Nach Beantragung eines Personalausweises und/oder Reisepasses im Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth können Sie über folgende Internetadresse: www.vg-uttenreuth.de dem Link Statusabfrage Personalausweis/Reisepass und dort dem Link https://ikom. akdb.de/okewo_internet_uttenreuth_antragsstatus ausweis/servlet/antragsstatusausweis folgend, den aktuellen Bearbeitungsstatus des von Ihnen beantragten Dokumentes abrufen. Sie benötigen hierzu die Seriennummer des neu beantragten Personalausweise und/oder Reisepasses und Ihr Geburtsdatum.

Sanitätsausbildung erfolgreich abgeschlossen Matthias Büttner, Frank und Patrick Eberhard und HansJürgen Kaiser legten als Buckenhofer Feuerwehrler im März erfolgreich die Feuerwehrsanitätsausbildung ab. Koordiniert und angeregt hatte diesen Kurs Matthias Fuchs, der hauptberuflich selber als Rettungsprofi unterwegs ist. Erfreulich die Offenheit, mit der auf Feuerwehrebene in diesem Fall zwischen den Landkreisen ERH und Forchheim kooperiert wurde. Das die Qualität der Ausbildung stimmte, dafür sorgten die Referenten, viele davon Notärzte. Geübt wurde das Stillen einer lebensbedrohlichen Blutung genau so wie richtige Notfallmaßnahmen bei einem Herzinfarkt.

Die Gemeinde Marloffstein Landkreis Erlangen-Höchstadt, sucht für den gemeindlichen Kindergarten „Pfiffikus“ zum 01.09.2009

eine/n Vorpraktikant/in Die Einstellung erfolgt befristet bis 31.08.2010. Voraussetzungen? - Besuch der Fachakademie für Sozialpädagogik - Eigeninitiative und Einsatzbereitschaft - Aufgeschlossenheit gegenüber modernen pädagogischen Ansätzen - Soziale Kompetenz und Teamfähigkeit - Sensibilität im Umgang mit Kindern und Eltern Das erwartet Sie? - eine herausfordernde Aufgabe in einer modernen Einrichtung - ein engagiertes und kreatives Team - ein vielseitiges, modernes Konzept Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wir freuen uns, Sie kennen zu lernen, und erwarten Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens 22.04.2009 an die Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth, Personalamt, Erlanger Str. 40 in 91080 Uttenreuth bzw. per Email an: [email protected]. Reisekosten werden nicht erstattet. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen unter Tel. 09131/50 69 -22 (Frau Fröhlich) gerne zur Verfügung.

Kinder – Kultur - ABO Marionettentheater - Die Muggnpfiffer Benni, Bine und die Zeitmaschine

Ein Sciencefictionstück für Kinder nach der der Idee von Ute Fischer. In einer theoretischen und vier praktischen Prüfungen, mussten die Teilnehmer ihr Können unter Beweis stellen. Außerdem wurde verabredet, ¼ jährlich Fortbildungen zu besuchen um Wissen aufzufrischen und neueste Methoden der Versorgung von Verletzten und Kranken kennen zu lernen und zu üben. Hans-Jürgen Kaiser

Am 26. April 2009 um 14.00 Uhr im Schwarzen Adler in Uttenreuth. Eintrittskarten für nur 6,00 € an der „Abendkasse“. Inhalt: Benni und Bine stibitzen die Zeitmaschine von Prof. Freenius, einem genialen, aber ein klein wenig zerstreuten Erfinder. Nach Abenteuern in der Steinzeit und in der Kreidezeit landen die beiden, auf Grund eines Defekts der Maschine, in der Zukunft. Verwaltungsgemeinschaft

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Verwaltungsgemeinschaft Hinweis in eigener Sache Wir möchten Sie bitten, künftig die Redaktionsschluss-Termine bindend einzuhalten. Beiträge, die nach dem Annahmeschluss abgegeben werden, werden zukünftig nicht mehr abgedruckt.

WICHTIGE INFO: Daten für das Mitteilungsblatt, die bislang direkt an die Druckerei gemailt wurden, bitte zukünftig an folgende e-mail-Adresse senden: [email protected]

Hinweis der Druckerei für Anzeigenkunden Bitte senden Sie Ihre Anzeigen als PDF-, eps- oder jpg-Dateien im entsprechenden Endformat ohne Schneidzeichen und in Graustufen. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Anzeigen im gewünschten Format zu liefern, können wir gerne, gegen Rechnung, z.B. Word-Daten bearbeiten oder die komplette Gestaltung für Sie übernehmen. Sollten noch Fragen bestehen, melden Sie sich bitte bei uns: Druckerei Lengenfelder, Tel.: 09199-214616 · [email protected] oder Tel.: 09131-992444 · [email protected] (Breite x Höhe):

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250 120 120 55 55

Sprechzeiten Landkreis Erlangen-Höchstadt OST Dienstag 15.00 - 17.00 Uhr Donnerstag 10.00 - 12.00 Uhr Tel.: 09131 / 53 25 80 Außerhalb der Sprechzeiten: AWO-Geschäftsstelle Tel.: 09131 / 71 53-0 e-mail: [email protected] Termine sind auch außerhalb der Sprechzeiten möglich

Bitte beachten Sie außerdem, dass die bisherige e-mail-Adresse der Druckerei nicht mehr existiert und somit dort keine Daten mehr ankommen. Neue Adresse siehe unten.

Verwaltungsgemeinschaft

Hertleinstraße 10 91052 Erlangen Frau Margit Lorenz Tennenloherstr. 1a 91054 Buckenhof

Hinweis zur Datenzusendung für das Mitteilungsblatt

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Träger: AWO Kreisverband Erlangen-Höchstadt e.V.

Fachstelle für pflegende Angehörige

Besten Dank Ihr Redaktionsteam

Anzeigenspiegel 1 Seite: 180 1/2 Seite: 180 1/4 Seite: 85 1/8 Seite: 85 1/3 Seite: 180

Beratungsstellen im Landkreis Erlangen-Höchstadt

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Bei Interesse melden Sie sich bitte bei: VG Uttenreuth Frau Mühlhäußer Telefon: 09131-506923 [email protected]

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