2006

Zentrum Bayern Familie und Soziales Tätigkeitsbericht 2005 / 2006 Zentrale und Region Unterfranken Region Oberfranken Region Mittelfranken Regio...
Author: Walther Hoch
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Zentrum Bayern Familie und Soziales

Tätigkeitsbericht 2005 / 2006

Zentrale und

Region Unterfranken

Region Oberfranken

Region Mittelfranken

Region Oberpfalz

Region Niederbayern Region Schwaben

Region Oberbayern

Zentrum Bayern Familie und Soziales Hegelstraße 2, 95447 Bayreuth

Tätigkeitsbericht 2005/2006

www.zbfs.bayern.de

Zentrum Bayern Familie und Soziales Tätigkeitsbericht 2005/2006

Vorwort

Der letzte Tätigkeitsbericht endete mit den Worten: „Über die Arbeit im neuen Zentrum Bayern Familie und Soziales wird im nächsten Tätigkeitsbericht Rechenschaft abzulegen sein.“ Anschließend wies uns ein Hinweisschild den Weg zu einer neuen, bürgerfreundlichen Verwaltung. Die Ampel steht nach wie vor auf grün.

Ein großes Stück des Weges liegt nun hinter uns, und ich freue mich sehr, jetzt darüber berichten zu können.

Erstmals darf ich Ihnen einen Tätigkeitsbericht über die Arbeit des Zentrums Bayern Familie und Soziales präsentieren. Aus dem Bayerischen Landesamt für Versorgung und Familienförderung, den Ämtern für Versorgung und Familienförderung, den Integrationsämtern, den Hauptfürsorgestellen und dem Bayerischen Landesjugendamt ist zum 1. August 2005 eine zentrale Landesbehörde mit Regionalstellen in allen Regierungsbezirken, das ZBFS, geworden.

Einen Bericht über den Fortgang des Reformprozesses, über die neue Struktur unserer Verwaltung und über die bereits umgesetzten und geplanten Veränderungen finden Sie gleich zu Beginn dieses Tätigkeitsberichts.

An der neuen Struktur unserer Behörde orientiert sich auch der Aufbau dieser Übersicht. Sie können zunächst Berichte der neuen Produktgruppen lesen, die ihre Aufgaben bayernweit und damit regionalstellenübergreifend wahrnehmen, und sich anschließend über die Aktivitäten der einzelnen Regionalstellen informieren.

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Am Ende des Tätigkeitsberichts finden Sie die Organigramme des ZBFS sowie eine Liste aller Dienststellen des ZBFS mit Telefon-, Faxnummern und E-Mail-Adressen.

Nicht zuletzt wegen unseres Aufgabenzuwachses ist dieser Tätigkeitsbericht umfangreicher ausgefallen als die vorige Ausgabe. Besonders freut es mich, Ihnen diesmal auch die Tätigkeiten unserer neuen Kollegen in den Integrationsämtern, Hauptfürsorgestellen und im Bayerischen Landesjugendamt vorstellen zu können.

In der Druckversion der Übersicht haben wir, wie schon in der letzten Ausgabe, auf den ausführlichen tabellarischen Anhang verzichtet. Sie können diesen, wie auch den gesamten Bericht, im Internet unter www.zbfs.bayern.de oder im Intranet abrufen.

Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken, die mit ihrem großen Engagement und ihrer Einsatzbereitschaft zum Gelingen der Verwaltungsreform beigetragen haben und immer noch beitragen.

Wir werden auch in Zukunft in der Lage sein, unsere Aufgaben bürgernah und gleichzeitig wirtschaftlich, effektiv und qualitativ hochwertig zu erfüllen.

Ihr

Bernd Linstädt Präsident des Zentrums Bayern Familie und Soziales

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Inhalt Seite Wichtige Ereignisse der Jahre 2005 und 2006

6

Zentrale Aufgaben

7

Familie / Stiftungen

16

Kinder- und Jugendhilfe: Bayerisches Landesjugendamt

33

Schwerbehindertenrecht – Feststellungsverfahren

36

Schwerbehindertenrecht – Integration

46

Soziale Entschädigung / Kriegsopferfürsorge

57

Förderbereich (Europäischer Sozialfonds, soziale Hilfen)

71

Ärztlicher Dienst

91

Informations- und Kommunikationstechnik (IuK)

93

Berichte aus den Regionalstellen des ZBFS

98 98

Schwaben Oberfranken

101

Niederbayern

105

Oberbayern

110

Mittelfranken

113

Oberpfalz

116

Unterfranken

119

Zum Schluss

127

Dienststellen des ZBFS

128

Organigramme des ZBFS

Übersichten 1-3

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Wichtige Ereignisse der Jahre 2005 und 2006 2005: 01.08.2005

Gründung des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS)

01.08.2005

Waltraud Asbahr tritt die Nachfolge von Herbert Eirich als Leiterin der Regionalstelle Unterfranken an

01.08.2005

Dr. Armin Hörz tritt die Nachfolge von Edwin Eisenmann als Leiter der Regionalstelle Schwaben an

01.10.2005

Inkrafttreten des Organisationsplans des ZBFS

03.12.2005

Welttag der Menschen mit Behinderung

2006: 01.04.2006

Einrichtung der Produktgruppen im ZBFS

01.04.2006

Alfred Zipfel-Zinn tritt die Nachfolge von Erwin Manger als Leiter der Regionalstelle Oberfranken an

15.05.2006

Erster Deutscher Familientag auf der Museumsinsel Berlin

16.05.2006

30 Jahre Opferentschädigungsgesetz

01.08.2006

Einjähriges Bestehen des ZBFS

26./27.09.2006

Tagung der Leiterinnen und Leiter der Versorgungsverwaltungen der Länder in Bremen

03.12.2006

Welttag der Menschen mit Behinderung

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Zentrale Aufgaben Gründung des ZBFS zum 01.08.2005

Mit Inkrafttreten des 2. Verwaltungsmodernisierungsgesetzes (2. VerwModG) zum 01.08.2005 sind die Aufgaben des Bayerischen Landesamtes für Versorgung und Familienförderung (BLVF), der Ämter für Versorgung und Familienförderung (ÄVF), des Bayerischen Landesjugendamtes (BLJA), der Integrationsämter und der Hauptfürsorgestellen (HFSt) auf die neue zentrale Landesbehörde, das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS), übergegangen. Am 08.08.2005 erfolgte die eigentliche „Gründung“ des ZBFS. Sozialministerin Christa Stewens eröffnete das ZBFS im Rahmen eines Festakts in der Stadthalle Bayreuth.

Sozialministerin Christa Stewens scherzte bei der Eröffnung des Zentrums Bayern Familie und Soziales: „Wir taufen heute unser Kind“. v. l.: Ministerin Christa Stewens, Präsident des ZBFS Bernd Linstädt, damaliger Oberbürgermeister Dr. Dieter Mronz (Nordbayerischer Kurier vom 09.08.2005; Foto: Lammel)

Organisationsplan des ZBFS Ein wichtiger Schritt auf dem Reformweg fand am 22.09.2005 statt. Der Amtschef des StMAS, Ministerialdirektor Friedrich Seitz, unterzeichnete den Organisationsplan, die neue „Verfassung“ des ZBFS. Der Organisationsplan trat samt seiner Anlagen (Aufgabengliederungsplan, Verwaltungsgliederungsplan, Funktionsgliederungsplan) zum 01.10.2005 in Kraft.

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Die Aufbauorganisation des ZBFS orientiert sich jetzt an den zu erstellenden Produkten. Die Produktgruppen des ZBFS sind: •

Produktgruppe I:

Familie / Stiftungen



Produktgruppe II:

Kinder- und Jugendhilfe



Produktgruppe III:

Schwerbehindertenrecht – Feststellungsverfahren



Produktgruppe IV:

Schwerbehindertenrecht – Integration



Produktgruppe V:

Soziale Entschädigung / Kriegsopferfürsorge



Produktgruppe VI:

Förderbereich (ESF, soziale Hilfen)



Produktgruppe VII:

Ärztlicher Dienst



Produktgruppe VIII:

Informations- und Kommunikationstechnik (IuK)



Produktgruppe IX:

Zentrale Aufgaben

Im Zeitraum von Ende Juli bis November 2005 erfolgte der Umzug der Mitarbeiter der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen von den Regierungen in die Regionalstellen des ZBFS. Die Hauptfürsorgestellen wurden aus Gründen des Sachzusammenhangs in die Produktgruppe Soziale Entschädigung / Kriegsopferfürsorge integriert. Zum 01.04.2006 wurden die Produktgruppen verbindlich eingerichtet. Damit entfielen endgültig in allen Zuständigkeitsbereichen die bisherigen Gliederungen nach Abteilungen und Sachgebieten. Damit einher ging eine grundlegende Änderung der Aktenzeichenstruktur sowie eine Neuausrichtung der Geschäftsverteilung im gesamten ZBFS.

Neue Verwaltungssteuerung Nicht nur die Aufgabenverteilung in unserer Verwaltung hat sich verändert. Auch in der Arbeitsweise zeichnen sich grundlegende Neuerungen ab. Das ZBFS arbeitet auf der Grundlage der Neuen Verwaltungssteuerung und bedient sich dabei betriebswirtschaftlicher Instrumente. Wesentliche Steuerungsinstrumente sind: •

dezentrale Ressourcenverantwortung



Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)



produktorientierter Haushalt



Kontraktmanagement



Benchmarking



Controlling.

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Mit dem Abschluss von Zielvereinbarungen zwischen den verschiedenen Abteilungen des StMAS und dem Präsidenten des ZBFS (Kontraktmanagement) erproben wir ein wichtiges Instrument der Neuen Verwaltungssteuerung in der Praxis. Die Zielvereinbarungen werden partnerschaftlich ausgehandelt, vereinbart und innerhalb des ZBFS auf die einzelnen Produktgruppenebenen heruntergebrochen. Das ZBFS übernimmt bei der Einführung eines Arbeitnehmer-Budgets zu Beginn des Doppelhaushalts 2007/2008 eine Pilotfunktion in der Bayerischen Staatsverwaltung. Die notwendigen Grundlagen hierzu wurden im zweiten Quartal 2006 erarbeitet. Die Erstellung des Arbeitnehmer-Budgets bedeutet für einen Teilbereich des Personalhaushalts (Arbeiter und Angestellte) die Abkehr von der klassischen Stellenbewirtschaftung und den Einstieg in die Budgetierung der Personalkosten. Die – seit 2004 flächendeckend eingeführte – Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) als internes Instrument zur Erfassung des Ressourcenverbrauchs wurde im ersten Halbjahr 2006 erstmals mit dem kameralen Haushalt verknüpft. Das ZBFS ist – neben der Vermessungsverwaltung – Pilotbehörde bei der Erprobung eines Produkthaushalts in der Bayerischen Staatsverwaltung. Im Rahmen eines Gesamtkonzepts zur Verwaltungssteuerung, das die Steuerungselemente KLR, Budgetierung und Zielvereinbarung zueinander in Beziehung setzt, erstellte das Z-Team IX 3 – Finanzmanagement in Zusammenarbeit mit der Fachabteilung des StMAS parallel zum kameralen einen produktorientierten Haushalt. Dieser wird in den Haushaltsjahren 2007/2008 erprobt. Mit dem Produkthaushalt sollen die betriebswirtschaftliche Betrachtungsweise der KLR und die kamerale Betrachtungsweise des Haushalts zusammengeführt und die Erkenntnisse aus der KLR für die Beurteilung der Angemessenheit des Mitteleinsatzes genutzt werden.

Konkret werden im Produkthaushalt dargestellt: •

die Aufgaben der Verwaltung



die Kosten der Aufgaben



die typischen Kennzahlen der Aufgaben und



die Ziele (was mit den Aufgaben erreichen werden soll).

Als Bausteine zum Aufbau eines effektiven Controllings stehen zukünftig die Neukonzeption des Berichtswesens und daran anknüpfend der Aufbau eines wirkungsvollen Benchmarkings auf dem Aktionsplan. Dadurch sollen die verantwortlichen Strategischen Produktma9

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nager in die Lage versetzt werden, die Aufgabenerledigung in den Produktgruppen regionalstellenübergreifend zu optimieren.

Corporate Design, Logo des ZBFS Um unsere neue Behörde auch nach außen effektiv bekannt zu machen, wenden wir das vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS) herausgegebene und für alle Dienststellen verbindlich anzuwendende Corporate Design (CD) an. Auf dieser Grundlage wurden neue Briefköpfe und Formulare erstellt.

Nach Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens wurde das CD im Dezember 2005 durch ein eigenständiges Logo ergänzt.

Dieses Logo hat einen abstrakten und modernen Charakter und ist Ausdruck unseres Selbstverständnisses. Die zentralen Attribute sind integrierend, menschlich und offen. Der geöffnete Kreis stellt eine begrüßende und fürsorglich umschließende Geste dar und kann als Symbol für das ZBFS gesehen werden, das seine Aufgaben umfassend und kompetent, aber auch freundlich und mit menschlicher Nähe wahrnimmt. Die schwungvolle Strichführung repräsentiert eine flexible Behörde, die sich Veränderungen nicht verschließt und auch selbst in Bewegung ist. Letztlich steht die symbolisierte Geste auch für die Zusammenführung verschiedener Behörden. Die Farbtöne im Farbverlauf des Logos entsprechen den Farbkennungen der Politikfelder des StMAS, die im ZBFS vorrangig vertreten werden. Die weichen, fließenden Übergänge zwischen den einzelnen Farben stehen für ein harmonisches Zusammenspiel aller Politik- und Aufgabenbereiche.

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Ein Schritt zum papierlosen Büro Im Januar 2006 übernahm das ZBFS – zusammen mit der Verwaltungsschule der Sozialverwaltung – die Pilotfunktion für die Einführung eines Dokumentenmanagement- und Vorgangsbearbeitungssystems (Stichwort: papierloses Büro) im Geschäftsbereich des StMAS. Das Pilotprojekt wurde in der Produktgruppe Kinder- und Jugendhilfe des ZBFS gestartet. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Einführung des Dokumentenmanagement- und Vorgangssystems ELDORA im Echtbetrieb ab 2007 bewähren wird.

Projekt Ärztlicher Dienst Im Juli 2006 erteilte der Präsident des ZBFS einen Projektauftrag zur Neuordnung der Organisationsgrundlagen und Arbeitsweisen des Ärztlichen Dienstes (ÄD). Aufgabe des Projektteams, das sich aus Mitarbeitern verschiedener Produktgruppen zusammensetzt, ist es, die Prozesse im ÄD umfassend zu durchleuchten, die sich daraus ergebenden Konsequenzen aufzuzeigen und die künftige (neue) Praxis darzustellen. Untersuchungsgegenstand ist u. a. eine Kostenanalyse und ein Kostenvergleich zwischen intern und extern erstellten Produkten. Die Ergebnisse dieser Projektarbeit sind Ende des ersten Halbjahres 2007 zu erwarten und werden dann von den betroffenen Produktgruppen in die Praxis umgesetzt.

Projekt Fusion der Regionalstellen Oberbayern I und II Bestandteil des Verwaltungsreformprojektes der Bayerischen Staatsregierung „Verwaltung 21’“ ist es u. a., Aufgaben sachgerecht und gebietsübergreifend zu bündeln. Zur Erzielung von Rationalisierungs- und Synergieeffekten bot sich an, die beiden bisher im Regierungsbezirk Oberbayern existierenden Regionalstellen organisatorisch in einer Regionalstelle Oberbayern zusammenzuführen. Zur Vorbereitung dieses Vorhabens erarbeiteten die beteiligten Regionalstellen im August 2006 ein Fusionskonzept. Die organisatorische Zusammenführung der oberbayerischen Regionalstellen fand zum 01.02.2007 statt. Noch zu erstellen und umzusetzen sind ein Organisations-, Personal-, Raum- und Informationskonzept. Darüber hinaus sind die mit der Fusion verbundenen Aktenzeichenumstellungen in den einzelnen Produktgruppen sowie die EDV-Zugriffsrechte neu zu regeln. In der ersten Jahreshälfte 2007 sind die Endergebnisse des Projekts Fusion zu erwarten.

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Konzentration von Aufgaben

Zur Erzielung qualitativer und / oder quantitativer Synergien werden einzelne Aufgaben schrittweise bei einzelnen oder mehreren Regionalstellen (sog. Schwerpunktregionalstellen) konzentriert.

Orthopädische Versorgungsstellen (OVSt) Seit 01.10.2006 nimmt die OVSt bei der Regionalstelle Oberpfalz die Aufgaben der orthopädischen Versorgung für die Regionen Schwaben, Niederbayern, Oberbayern und der Oberpfalz wahr. Gleichzeitig wurde die OVSt der Regionalstelle Oberbayern I aufgelöst. Mit Wirkung ab 01.11.2006 wurden die Aufgaben der orthopädischen Versorgung für die Regionen Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken der OVSt der Regionalstelle Unterfranken übertragen. Gleichzeitig wurde die OVSt der Regionalstelle Mittelfranken aufgelöst.

Familienservicestelle Die Familienservicestellen (FSS) der damaligen Ämter für Versorgung und Familienförderung hatten am 01.08.2002 ihre Arbeit aufgenommen. Im Jahr 2005 wurde ein Maßnahmenpaket zur Weiterentwicklung der Familienservicestellen beschlossen. Dies hatte u. a. die Bündelung der Aufgaben der FSS im Zentrum Bayern Familie und Soziales bei der Regionalstelle Oberfranken, Dienstort Selb, zum Inhalt. Dadurch wurde neben einer qualitativ hochwertigen Beratung zugleich auch ein wirtschaftlicherer Aufgabenvollzug erreicht.

Die FSS bietet den Service, aus der Vielzahl von Leistungen, Unterstützungen, Beratungsangeboten und Regelungen für die Familien die richtigen Ansprechpartner herauszufinden. Diese Dienstleistung wird von keiner anderen Stelle der öffentlichen Verwaltung für Familien erbracht. Die FSS ist deshalb eines der Aushängeschilder des Zentrums Bayern Familie und Soziales und Beleg für die familienfreundliche Politik der Bayerischen Staatsregierung.

Die FSS ist aus dem Festnetz bayernweit zum Ortstarif unter der Telefonnummer 0180/12 33 555 zu erreichen.

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Einstellung der Labortätigkeit im Zentrum Bayern Familie und Soziales Im Zuge der Neuorganisation der Ämter für Versorgung und Familienförderung hat der Ministerrat im Rahmen der Verwaltung 21 ein ressortübergreifendes Laborkonzept beschlossen. Ziel war es, die Labortätigkeit bei den damaligen Ämtern für Versorgung und Familienförderung bis Ende 2005 kostensparend zu privatisieren. Die bisher durch amtseigene Labors erbrachten Leistungen konnten – unter Wahrung des Grundsatzes der Bürgerfreundlichkeit – an örtlich ansässige Arztpraxen, private Labors oder andere Behörden ausgelagert werden. Das bisher in Laborbereich eingesetzte Personal konnte innerhalb des ZBFS eignungs- und bedarfsgerecht umgesetzt werden. Damit wurde die Maßnahme – entsprechend den Vorgaben – sozialverträglich realisiert. Durch die Einstellung der Labortätigkeit wurden vier Stellen eingespart.

Organisationsuntersuchung Im Laufe des Jahres 2007 sind die Voraussetzungen für eine umfangreiche Organisationsuntersuchung des gesamten ZBFS zu schaffen. Ein voraussichtlich europaweites Ausschreibungsverfahren wird vorbereitet und durchgeführt, um einen externen Partner für dieses Großprojekt zu gewinnen.

Einrichtung einer Innenrevision

Das ZBFS hat mit Wirkung zum 10.10.2006 eine Innenrevision bei der seit 10.11.2005 existierenden Stabsstelle für Öffentlichkeitsarbeit und Querschnittsaufgaben eingerichtet.

Die Aufgaben der Innenrevision werden von einer Beamtin des gehobenen und einer Beamtin des höheren Dienstes neben ihren sonstigen Dienstaufgaben wahrgenommen. Informationsveranstaltungen zu dieser neuen Materie fanden im Oktober 2006 in München sowie im Frühjahr 2007 in Nürnberg statt; weitere Veranstaltungen werden folgen.

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Einjähriges Bestehen des ZBFS

Nordbayerischer Kurier vom 02.08.2006

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Personal Zum Stichtag 01.01.2006 wurde eine Neuberechnung des Personalsolls des ZBFS vorgenommen. Die Personalsollberechnung orientiert sich erstmals an der durch den Organisationsplan des ZBFS vorgegebenen Produktgruppen- und Teamstruktur. Auf dieser neu strukturierten Personalsollberechnung basiert die künftige Bewirtschaftung des Personalhaushalts des ZBFS.

Nachwuchsgewinnung Trotz umfangreicher Stelleneinsparverpflichtungen und eines grundsätzlich fortbestehenden Einstellungs- und Übernahmestopps bleibt die Ausbildung von Nachwuchskräften weiterhin ein wichtiges Anliegen. In den Jahren 2005 und 2006 haben insgesamt 16 Beamte im mittleren Dienst und 46 Beamte im gehobenen Dienst die Ausbildung erfolgreich beendet. Darunter waren auch acht Prüflinge aus dem Studiengang der Verwaltungsinformatik. Am Ende des Berichtsjahres 2006 standen zwölf Anwärter und 14 zum Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst zugelassene Beamte in Ausbildung. Die Verteilung auf die einzelnen Regionalstellen ergibt sich aus nachfolgender Tabelle:

Regionalstelle

Prüfungsjahrgang 2007 mD1 m

Mittelfranken Niederbayern Oberbayern I Oberbayern II Oberfranken

Prüfungsjahrgang 2009

gD2 w

m

1 1 1 1 2 1

mD w

m

gD w

m

w

1

2

2

1

1

3

1

1

1

Oberpfalz

1

2

Schwaben Unterfranken Summe Gesamt 1

= mittlerer Dienst

2

2 4

6

2 6

1

10

7

= gehobener Dienst

15

4

6 10

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Familie / Stiftungen Bundeserziehungsgeld Das Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG), das im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 vom 29.12.2003 novelliert wurde und noch für Geburten bis zum 31.12.2006 gültig ist, wurde nochmals durch das Gesetz zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss vom 13.12.2006 angepasst. Anlass war die Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes in seinem Beschluss vom 06.07.2004, 1 BvR 2515/95, zur Anspruchsberechtigung von ausländischen Staatsangehörigen. Dabei wurde der vom Bundesverfassungsgericht nicht beanstandete Grundsatz beibehalten, Familienleistungen nur für ausländische Staatsangehörige vorzusehen, die sich voraussichtlich auf Dauer in Deutschland aufhalten. Ausländer mit einer Niederlassungserlaubnis haben grundsätzlich Anspruch auf Bundeserziehungsgeld. Bei Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis muss hingegen ein weiteres Indiz für einen dauerhaften Aufenthalt hinzu kommen. Hierzu wurden in § 1 Abs. 6 BErzGG detaillierte Regelungen getroffen, die auf alle noch nicht rechtsverbindlich entschiedenen Anträge anzuwenden sind, wenn dies für den Antragsteller günstiger ist.

Elterngeld Mit dem Gesetz zur Einführung des Elterngeldes vom 05.12.2006 wurde das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG – für Geburten ab 01.01.2007 eingeführt. Damit löst das Elterngeld das Bundeserziehungsgeld zu diesem Stichtag ab. Das ZBFS war im Jahr 2006 mit umfangreichen Vorarbeiten für diese neue gesetzliche Regelung befasst. Dies bedeutete insbesondere die Entwicklung von Antragsvordrucken mit einem Informationsteil, eines Online-Antrages und eines EDV-Verfahrens, die Gestaltung einer Internetseite sowie die Schulung von Mitarbeitern.

Grundanspruch

Anspruch auf Elterngeld hat, wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, mit seinem Kind in einem Haushalt lebt – ein Personensorgerecht wird nicht gefordert –, dieses Kind selbst betreut und erzieht und keine oder keine volle Erwerbstätigkeit

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ausübt. Eine Person ist nicht voll erwerbstätig, wenn ihre wöchentliche Arbeitszeit 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Lebensmonats nicht übersteigt. Ausnahmeregelungen sind für Personen mit einem Wohnsitz im Ausland vorgesehen.

Höhe des Elterngeldes

Das Elterngeld wird in Höhe von mindestens 67% (bei Geringverdienern bis zu 100% möglich) des vor der Geburt des Kindes erzielten (Netto-) Erwerbseinkommens gezahlt. Das Mindestelterngeld beträgt monatlich 300 Euro und steht auch zu, wenn keine Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes ausgeübt wurde. Der Höchstbetrag ist auf 1.800 Euro begrenzt. Die genannten Beträge erhöhen sich ggf. um den Mehrlingszuschlag und den Geschwisterbonus. Lebt mindestens ein Geschwisterkind unter drei Jahren oder leben mindestens zwei Geschwisterkinder unter sechs Jahren mit im Haushalt, wird das Elterngeld um zehn Prozent, wenigstens aber um 75 Euro im Monat erhöht. Bei einer zulässigen Teilzeittätigkeit im Bezugszeitraum wird Elterngeld in Höhe des maßgeblichen Prozentsatzes aus dem Differenzbetrag zwischen dem durchschnittlich erzielten monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit und dem aus der Teilzeittätigkeit gezahlt.

Maßgebliches Einkommen

Grundlage für die Berechnung des Elterngeldes sind die positiven Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts aus nichtselbstständiger Arbeit, selbstständiger Arbeit, Gewerbebetrieb sowie Land- und Forstwirtschaft. Ein Verlustausgleich zwischen den einzelnen Einkunftsarten wird nicht durchgeführt. Innerhalb einer Einkunftsart wird jedoch ein Verlustausgleich vorgenommen. Vom (Brutto-) Erwerbseinkommen sind abzusetzen die darauf entfallenden Steuern (Einkommen-, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag), die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflegeversicherung) einschließlich der Beiträge zur Arbeitsförderung und bei nichtselbstständig Tätigen ein Zwölftel der Werbungskostenpauschale nach § 9 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes. Einmalige Einnahmen (z.B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Prämien) werden nicht berücksichtigt.

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Maßgeblicher Zwölfmonatszeitraum

Elterngeld wird auf der Grundlage des in den zwölf Monaten vor dem Monat der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten (Netto-) Erwerbseinkommens berechnet. Bei der Bestimmung der zwölf zu Grunde zu legenden Kalendermonate bleiben jedoch Kalendermonate unberücksichtigt, in denen die berechtigte Person Mutterschaftsgeld bezogen hat, einen Einkommensverlust durch eine maßgeblich auf die Schwangerschaft zurückzuführende Erkrankung erlitten hat oder einem Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 2 des Mutterschutzgesetzes unterlegen war. Ausnahmeregelungen sind für Selbstständige, Gewerbetreibende, Landund Forstwirte vorgesehen.

Anrechnung von anderen Leistungen

Auf das Elterngeld werden angerechnet ab der Geburt des Kindes laufend zu zahlendes Mutterschaftsgeld, Mutterschaftsgeld für ein weiteres Kind, das der Mutter im Bezugszeitraum des Elterngeldes für die Zeit vor dem Tag der Geburt zusteht, vom Arbeitgeber zu zahlender Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Dienstbezüge, Anwärterbezüge und Zuschüsse, die nach beamten- oder soldatenrechtlichen Vorschriften für die Zeit der Beschäftigungsverbote zustehen sowie unter bestimmten Voraussetzungen Familienleistungen anderer Länder. Ebenso werden Leistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld), die nach ihrer Zweckbestimmung wegfallendes Erwerbseinkommen ganz oder teilweise ersetzen, in der Regel auf das 300 Euro übersteigende Elterngeld angerechnet.

Bezugszeitraum / Partnermonate

Elterngeld kann vom Tag der Geburt des Kindes längstens bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats bezogen werden. Erfüllen beide Elternteile die Anspruchsvoraussetzungen, müssen sie entscheiden, für welche Monate Elterngeld bezogen werden und welcher Elternteil anspruchsberechtigt sein soll.

Ein Elternteil kann längstens für zwölf Monate Elterngeld beziehen, wenn er in dieser Zeit keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt. Anspruch auf zwei weitere Monate (Partnermonate) besteht nur dann, wenn auch der andere Elternteil keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt und sich für einen der Elternteile für mindestens zwei Monate das Einkommen

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aus Erwerbstätigkeit mindert. Ist z.B. nur ein Elternteil vor der Geburt des Kindes erwerbstätig gewesen, kann in der Regel nur dann insgesamt für 14 Monate Elterngeld bezogen werden, wenn ein Elternteil mindestens zwei Monate lang eine Minderung des Einkommens aus Erwerbstätigkeit nachweisen kann. Bezogen Elternteile bzw. Alleinerziehende im maßgeblichen Zwölfmonatszeitraum vor der Geburt des Kindes ausschließlich Leistungen wie z.B. Renten, Arbeitslosengeld I oder II, wird der Mindestbetrag für maximal zwölf Monate neben diesen Leistungen gezahlt. Eltern können die zwölf oder 14 Monatsbeträge, auf die sie Anspruch haben, nach Aufteilung untereinander nicht nur abwechselnd, sondern auch gleichzeitig nehmen. Zeiten gleichzeitiger Inanspruchnahme von Elterngeld führen dabei zu einem doppelten Verbrauch von Monatsbeträgen und zu einer entsprechenden Verkürzung des Bezugszeitraums.

Alleinerziehende haben Anspruch auf 14 Monatsbeträge, wenn ihnen die elterliche Sorge oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein zusteht oder mit einstweiliger Anordnung vorläufig übertragen worden ist, sie vor der Geburt erwerbstätig waren, diese Erwerbstätigkeit während des Bezugs des Elterngeldes unterbrechen oder einschränken und sich ein Elterngeldanspruch (Ersatz des dadurch weggefallenen Erwerbseinkommens) ergibt und sie und das Kind mit dem anderen Elternteil des Kindes nicht in einer gemeinsamen Wohnung leben.

Das Elterngeld wird im Laufe des Monats gezahlt, für den es bestimmt ist. Auf Antrag kann der Monatsbetrag halbiert und so der Auszahlungszeitraum z.B. von zwölf auf 24 Monate ausgedehnt werden.

Vorläufigkeit Das Elterngeld wird vorläufig gezahlt, wenn das Einkommen in dem vor der Geburt des Kindes maßgeblichen Zeitraum nicht abschließend ermittelt werden kann oder im Bezugszeitraum voraussichtlich Einkommen erzielt wird. Nach Ablauf des Bezugszeitraums erfolgen die Ermittlung des maßgeblichen (Netto-) Erwerbseinkommens und die endgültige Feststellung des zustehenden Elterngeldes. Dabei werden zuwenig erbrachte Leistungen nachgezahlt, zuviel gezahltes Elterngeld ist zurückzuerstatten. Das Elterngeld wird unter dem Vorbehalt des Widerrufs gezahlt für den Fall, dass entgegen der Erklärung im Antrag eine Erwerbstätigkeit aufgenommen und Einkommen erzielt wird.

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EuGH- und BSG-Rechtsprechung zum BayLErzGG Das Bundessozialgericht (BSG) hat in seinem Urteil vom 29.01.2002 in Sachen Para in Übereinstimmung mit dem Bayerischen Landessozialgericht – Urteil vom 19.12.2000 – entschieden, dass im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz des Assoziationsratsbeschlusses (ARB) Nr. 3/80 türkische Staatsangehörige beim Bezug von Landeserziehungsgeld Anspruch auf Gleichbehandlung mit EU/EWR-Bürgern genießen. In Folge dieser Rechtsprechung waren ab Februar 2002 über 50.000 Anträge auf Landeserziehungsgeld von türkischen Staatsangehörigen zu entscheiden. Im Berichtszeitraum konzentrierte sich die Bearbeitung auf die noch nicht abgeschlossenen Rechtsmittelverfahren. Den Schwerpunkt der Klage- und Berufungsverfahren bildeten die abgelehnten Anträge für Leistungszeiträume ab dem Stichtag 04.05.1999; die Verfahren konzentrierten sich auf die Frage, ob ein verfristeter Antrag eine Leistungsgewährung ausschließt.

Diese Frage hat das BSG zum Anlass genommen, sich grundsätzlich zum Verhältnis von sozialrechtlichem Herstellungsanspruch und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 27 SGB X zu äußern (Urteil vom 02.02.2006, B 10 EG 7/05 R). Der 10. Senat des BSG sieht – übereinstimmend mit der Entscheidungspraxis anderer Senate des BSG – in den Wiedereinsetzungsregeln des § 27 SGB X keine abschließende Entscheidung des Gesetzgebers über die in einer verspäteten Antragstellung liegenden Folgen von Pflichtverletzungen der Verwaltung. Die genannte gesetzliche Wiedereinsetzungsvorschrift und das richterrechtliche Institut des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs sind nebeneinander anwendbar. Aufgrund dieser Entscheidung des BSG konnten im Jahr 2006 zahlreiche Fälle abgeschlossen werden.

Struktur der Bezugsberechtigten nach BErzGG und BayLErzGG Allgemein ist festzustellen, dass die mit dem Bundes- und Landeserziehungsgeld gebotenen Hilfen für die Erziehung des Kleinkindes immer noch breite Akzeptanz finden. Die Aktualität und damit die zeitnahe Aussagekraft jeder Strukturanalyse im Erziehungsgeldbereich bleibt dadurch beeinträchtigt, dass den Berechtigten die Möglichkeit eingeräumt ist, bis sechs Monate nach der Geburt des Kindes rückwirkend einen gültigen Antrag zu stellen. Deshalb kann in den nachfolgenden Ausführungen nur ein vorläufiges Zahlenbild dargestellt werden.

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Die Berücksichtigung des aktuellen Einkommens pro Lebensjahr führte im Zusammenwirken mit der zweigeteilten Antragstellung zu einem Rückgang der Antragszahlen für das zweite Lebensjahr. Nur noch in ca. 65,7 % der Fälle, in denen ein Erstantrag gestellt wurde, wird ein Zweitantrag gestellt.

Bezieher des Bundeserziehungsgeldes

Seit Einführung des Bundeserziehungsgeldes ab Januar 1986 wurden in Bayern bis Ende 2006 2.306.531 Anträge auf Gewährung von Erziehungsgeld gestellt (ab 01.07.1993 sind nur Anträge für das erste Lebensjahr berücksichtigt). Allein für das Geburtsjahr 2005 gingen, bei einer Gesamtzahl von 107.308 Geburten, 87.207 Bundeserziehungsgeldanträge für das erste Lebensjahr ein. Das entspricht einer Antragsquote von etwa 81 %. Von den 87.207 Erziehungsgeldanträgen für das Geburtsjahr 2005 konnten 77.508 mit einem Bewilligungsbescheid für das erste Lebensjahr des Kindes abgeschlossen werden. In 19,5 % der Fälle wurde wegen Überschreitens des Einkommens nur in den ersten sechs Lebensmonaten des Kindes Erziehungsgeld gewährt. Unter den Bezugsberechtigten finden sich 1.961 Väter, das sind 2,2 % (im Vergleich zum Geburtsjahr 2003 eine Steigerung von 0,2 Prozentpunkten).

38,9 % der genannten Leistungsempfänger waren bereits vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig, wobei die Hausfrauen/-männer mit 25,9 % den Hauptanteil stellen. Die restliche Quote verteilt sich auf Arbeitslose, Studenten und sonstige (noch) nicht im Erwerbsleben stehende Berechtigte. 56,16 % der Bezugsberechtigten schieden zugunsten des Kindes – zumindest befristet – aus dem Arbeitsprozess aus und nahmen ihren Anspruch auf Elternzeit wahr; lediglich 2,65 % der berechtigten Personen machten von dem Recht Gebrauch, während der Elternzeit einer Teilzeitbeschäftigung nachzugehen.

Für die Geburtsfälle 2005 wurde bei insgesamt 77.508 Bewilligungen das Erziehungsgeld ab dem siebten Lebensmonat des Kindes in 59 % der Fälle ungekürzt gezahlt, während es in 20 % der Fälle gekürzt zustand. In 21 % der Fälle konnte das Erziehungsgeld nur bis zum Ende des sechsten Lebensmonats des Kindes bewilligt werden.

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Bezieher des Landeserziehungsgeldes

Seit 01.07.1989 ist das Bayerische Landeserziehungsgeldgesetz (BayLErzGG) in Kraft. Das Landeserziehungsgeld wird nur für Kinder gewährt, die nach dem 30.06.1989 geboren sind. Bis Ende 2006 wurden ca. 1.236.600 Anträge auf Gewährung von Landeserziehungsgeld nach dem BayLErzGG gestellt.

Bei bisher 59.601 Anträgen auf Landeserziehungsgeld für die 111.536 Geburten des Jahres 2003 ergibt sich eine Antragsquote von 53,4 %. In 52.663 Fällen wurde Landeserziehungsgeld im Anschluss an die Bundesleistung bewilligt; hiervon 1.359 (2,6 %) zu Gunsten von Vätern. 39.624 Berechtigte (75,2 %) erhielten die Leistung in ungekürzter Höhe von 200 Euro (erstes Kind), 250 Euro (zweites Kind) bzw. 350 Euro (drittes oder weiteres Kind) monatlich.

Zahlungsvolumen

Für das Bundeserziehungsgeld wurden 399.213.125,47 Euro im Kalenderjahr 2005 und 381.861.682,26 Euro im Kalenderjahr 2006 ausgegeben.

Für das Landeserziehungsgeld kamen 123.854.910,78 Euro im Kalenderjahr 2005 und 111.591.285,67 Euro im Kalenderjahr 2006 zur Auszahlung.

Einführung einer neuen PC-Software für Geburten ab 01.11.2005

Nach fast 20 Jahren Bearbeitung von Bundeserziehungsgeldanträgen über ein Großrechnerverfahren wurde für Geburtsfälle ab 01.11.2005 das Großrechner- durch ein PCVerfahren abgelöst. Ebenfalls über das neue PC-Verfahren erfolgte für die genannten Geburtsfälle die Übernahme und Verarbeitung von Onlineanträgen. Nachdem zwischen den sog. Altfällen im Großrechner- und den Neufällen im PC-Verfahren keine Schnittstelle existiert, werden – um bei Neuzugängen im PC-Verfahren einen Hinweis auf evtl. Überzahlungen bei Vorkindern zu erhalten – die offenen Forderungsfälle aus dem Großrechnerverfahren regelmäßig in das PC-Verfahren übertragen. Somit ist ein Forderungsabgleich sichergestellt.

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Im Vorfeld der Einführung des PC-Verfahrens waren umfangreiche Testarbeiten nötig, die teilweise von Pilotämtern übernommen wurden. Um die Testergebnisse und die gewonnenen Erfahrungen den nicht am Pilotverfahren beteiligten Regionalstellen zugänglich machen zu können, wurde ein Forum eingerichtet, auf das alle Sach-/Bearbeiter und Teamleiter im Bereich Familie Zugriff haben. Das Forum hat sich nach der Einführung des PC-Verfahrens auch in der praktischen Tätigkeit bewährt.

Datenfernübertragung

Für das bayerische Erziehungsgeldverfahren, das über die neue PC-Software abgewickelt wird, werden die Daten direkt vom Bayerischen Landesamt für Steuern, Nürnberg, per Datenfernübertragung (DFÜ) über die Bundeskasse Weiden an die Bundeshauptkasse Bonn weitergeleitet. Zusammen mit dem Bayerischen Landesamt für Steuern war der Bereich Familie sozusagen Vorreiter in Sachen DFÜ.

Vorbereitungen Elterngeld Im Hinblick auf die geplante Einführung des Elterngeldes für Geburten ab 01.01.2007 mussten die Antragsformulare erarbeitet und für den Druck vorbereitet werden. Neben umfassenden Informationen zum Elterngeld für die Antragsteller wurden ein Antragsbogen (für beide Elternteile zusammen) sowie zwei Erklärungen zum Einkommen (getrennt für beide Elternteile) konzipiert, ergänzt um Bescheinigungen für Ausländerbehörde, Krankenkasse und Arbeitgeber. Die von uns entwickelten Antragsunterlagen wurden an die anderen Bundesländer weitergegeben und werden dort teilweise ebenfalls verwendet.

Nach den positiven Erfahrungen mit dem Erziehungsgeldforum wurde auch für das Elterngeldverfahren ein Forum errichtet, in dem mit den OPM und OTL kommuniziert wird, aktuelle Informationen zur Entwicklung des Elterngeldes schnell und unbürokratisch weitergegeben und Wünsche und Anregungen z.B. zu den Antragsvordrucken mitgeteilt werden können.

Umstellung der Aktenzeichen

Im Zuge der Verwaltungsreform wurde die bisherige Sachgebietsstruktur in eine Produktgruppen- und Teamstruktur geändert. Deshalb wird jetzt anstelle der bisherigen Sachgebietsziffer im Aktenzeichen die Produktgruppe und jeweilige Teamzahl gesetzt. Die Neu23

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strukturierung der Aktenzeichen erfolgte zuerst im Großrechnerverfahren, danach auch im PC-Verfahren.

Anbindung des PC-Korrespondenzverfahrens an Großrechnerfälle wegen Ablösung des SINIX-Verfahrens

Wegen der Ablösung des SINIX-Verfahrens im Laufe des zweiten Halbjahres 2006 steht die bisherige Multibriefanwendung im Großrechnerverfahren für Bundes- und Landeserziehungsgeldfälle (Geburten bis 31.10.2005) nicht mehr zur Verfügung. Nach Absprache mit den Leitern der Erziehungsgeldstellen wurde deshalb eine Alternativlösung in Zusammenarbeit mit dem DVZ Schwerin auf der Basis des bekannten Korrespondenzverfahrens angestrebt. Zielsetzung war dabei eine Einbindung der Großrechnerfälle in das laufende PCKorrespondenzverfahren, um die auslaufenden Fälle in bekannter Weise abwickeln zu können. Zugleich galt es, die Neueinführung eines weiteren unbekannten Systems mit zusätzlicher Anbindung an das Großrechnerverfahren zu umgehen und umfangreichen Erprobungs-, Einführungs- und Schulungsaufwand zu vermeiden. Für die Anbindung an das PC-Verfahren werden die nach bestimmten Merkmalen ausgewählten Großrechnerfälle (Neuzugänge und Bestandsfälle) nach der abendlichen Verarbeitung in das PC-Verfahren übertragen. Diese Übertragung erfolgt täglich, die Fälle können am nächsten Tag im PC-Verfahren aufgerufen und bearbeitet werden. In einer Trainingsphase in der Zeit vom 21.08.2006 bis 31.08.2006 lief das neue PC-Korrespondenzverfahren parallel zum „alten“ Multibriefverfahren. Seit 01.09.2006 können die entsprechenden Anschreiben nur noch über das PC-Verfahren erstellt werden. Dieser Termin wurde gewählt, um sicherzustellen, dass das PCKorrespondenzverfahren vor Beginn der Einführungsarbeiten für das Elterngeld stabil angewendet werden kann.

Neukonzeption Kommunaler Familientisch Dem Zentrum Bayern Familie und Soziales wurde als zusätzlicher Aufgabenbereich die Betreuung und Beratung Kommunaler Familientische in Bayern zugewiesen. Dazu wurden vom Institut für Organisationskommunikation (IFOK) für ausgewählte Mitarbeiter der Regionalstellen des ZBFS Schulungen zu den Zielen und Inhalten eines Kommunalen Familientisches durchgeführt. Auf der Internetseite des ZBFS wurde eine entsprechende Rubrik für Kommunale Familientische aufgenommen.

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Kommunale Familientische: Pressemitteilung des StMAS vom 18.11.2005 Heike: Familienpolitik muss vor Ort ansetzen – Zentrum Bayern Familie und Soziales nun auch für Kommunale Familientische zuständig „Familienpolitik muss dort ansetzen, wo Familien leben – in den Städten und Gemeinden“, sagte Bayerns Familienstaatssekretär Jürgen W. Heike heute beim ersten Landestreffen von Vertretern der 27 bayerischen „Lokalen Bündnisse für Familie“ in Bayreuth. Die vom Bundesfamilienministerium initiierten „Lokalen Bündnisse“ bezeichnete er als „wichtige Instrumente, Familienfreundlichkeit in den Gemeinden und Städten zu steigern“. Heike: „Familienfreundlichkeit muss als gesamtgesellschaftliches Ziel angesehen werden. Wirtschaft, Vereine und Verbände, Kirchen und Gewerkschaften sind als wichtige gesellschaftliche Kräfte in die Pflicht zu nehmen. Unser bayerisches Konzept der Kommunalen Familientische und die ,Lokalen Bündnisse für Familien’ sind aber keine Konkurrenzunternehmen, sondern ergänzen sich und haben dasselbe Ziel: mehr Familienfreundlichkeit vor Ort.“ Der Staatssekretär kündigte an, dass ab sofort das in Bayreuth angesiedelte Zentrum Bayern Familie und Soziales als zusätzlichen Aufgabenbereich die Kommunalen Familientische in Bayern betreuen und beraten soll. Ziel der Kommunalen Familientische ist es, die bereits vorhandenen familienfreundlichen Aktivitäten besser zu vernetzen und gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern konkrete Erfordernisse und den Handlungsbedarf vor Ort festzustellen. Auf diese Weise können Bürgerinnen und Bürger aktiv an der Familienpolitik mitwirken. Projekte wie Informationsangebote über familienfreundliche Aktivitäten, Kinderbetreuung, Radweggestaltung, Seniorenbetreuung oder spezielle Programme für Migrantenfamilien und deren Kinder sind durch die Kommunalen Familientische bereits entstanden. Heike: „Wenn sich Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich vor Ort für die Interessen der Familien engagieren, hat dies positive Auswirkungen auf das gesamte Sozialklima in einer Kommune. Die professionelle Familienpolitik von Staat und Gemeinderat wird so sinnvoll und praxisnah unterstützt.“ Nach dem erfolgreichen Abschluss der Pilotprojekte in den sieben bayerischen Regierungsbezirken gilt es nach den Worten des Staatssekretärs künftig, mit Hilfe des Zentrums Bayern Familie und Soziales die Kommunalen Familientische als Foren der aktiven Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger in der Familienpolitik in möglichst vielen bayerischen Gemeinden zu etablieren.

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Erster Deutscher Familientag am 15.05.2006 auf der Museumsinsel Berlin

Am 15.05.2006 fand der Erste Deutsche Familientag auf der Museumsinsel Berlin statt.

Blick über die Museumsinsel (Foto: S. Holzer-Thieser)

Präsident des ZBFS Bernd Linstädt (Foto: S. Holzer-Thieser)

Die Veranstaltung wurde u. a. eröffnet durch den Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Auch Bundesministerin Ursula von der Leyen richtete sich mit einer Ansprache an die Teilnehmer des Familientages.

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Bundesministerin Ursula von der Leyen (Foto: S. Holzer-Thieser)

In Fachforen diskutierten die Teilnehmer über alle Fragen, die Lokale Bündnisse für Familie beschäftigen. Themen waren u. a. die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie neue Wege bei der Kinderbetreuung.

Moderation eines Fachforums durch Gundula Gause (Foto: S. Holzer-Thieser)

Raum für einen Blick in das aktuelle Lösungsrepertoire der lokalen Bündnisse gaben sieben Themeninseln. Dort konnten Bündnisakteure ganz konkret befragt werden. Darüber hinaus wurden Familienrunden angeboten, in denen Eltern wertvolle Praxistipps rund um das Thema Familie erhalten konnten.

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Stiftungsleistungen Das Z-Team I 2 verwaltete im Berichtszeitraum insgesamt fünf Stiftungen sowie drei rechtlich unselbstständige Unterstiftungen. Stiftungsvorstand ist die Strategische Teamleiterin des ZTeams I 2 – Stiftungen. Der Stiftungsvorstand ist gesetzlicher Vertreter der Stiftung und führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung.

Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“

Die 1978 gegründete Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ verfolgt zwei Stiftungszwecke.

Im Stiftungszweck I „Hilfen für Familien in Not“ werden in Not geratene Familien finanziell unterstützt. Die Antragsbearbeitung erfolgt durch zwei Sozialpädagoginnen. In den Jahren 2005 und 2006 konnten an 411 Alleinerziehende, kinderreiche Familien und Familien, die sich in einer offensichtlich schweren Notlage befanden, Leistungen in Höhe von ca. 469.000 Euro ausgereicht werden. Zudem erhalten Eltern bei Mehrlingsgeburten ab Drillingen von der Landesstiftung eine einmalige Unterstützung in Höhe von 515 Euro pro Kind sowie einen Zuschuss zur Beschäftigung einer Haushaltshilfe für die Dauer von bis zu zwölf Monaten. 2005 und 2006 wurden insgesamt 51 Mehrlingsfamilien mit einem Betrag von über 195.400 Euro unterstützt. Weiterhin wurden in den Jahren 2005 und 2006 für 59 Familien mit Mehrlingen Patenschaften für Kindermilchnahrung und Kinderpflegeprodukte sowie vergünstigte Einkaufsmöglichkeiten bei einem Großversandhaus vermittelt. Überdies wurde 48 Familien eine Ehrenpatenschaft durch den Bundespräsidenten für das 7. Kind vermittelt.

Seit 2003 vergibt die Stiftungsverwaltung telefonisch pro Tag fünf kostenlose Eintrittskarten für den Freizeitpark „Legoland“ an eine bayerische Familie. In den Jahren 2005 und 2006 konnten 261 Familien dieses Angebot nutzen.

Mit Mitteln aus dem Nachlass des 1998 verstorbenen Benediktinerpaters Emmeram in Höhe von 22.400 Euro wurden 2005 und 2006 drei im ostbayerischen Raum lebende Familien unterstützt. Auch konnte 2005 ein Betrag von knapp 2.000 Euro aus dem Sozialfond an eine Familie zur Schaffung von Wohneigentum vergeben werden. Die Landesstiftung leistet zudem Zuschüsse an kindbezogene Einrichtungen, wie z.B. Mutter-Kind-Einrichtungen, Mütter-

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zentren und Kinderheime, für Anschaffungen aus dem freizeitpädagogischen Bereich. 2005 und 2006 wurden für den Erwerb von Spiel- und Bastelmaterial ca. 16.000 Euro ausgezahlt.

In Anbetracht schwerer Naturkatastrophen (Tsunamiunglück in Südostasien 2004, Hochwasser 2005, Eishalleneinsturz in Bad Reichenhall 2006, Schneechaos 2006) wurde die Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ des Weiteren mit der Vergabe von Soforthilfen an die bayerischen Betroffenen betraut. Hierfür wurden Mittel im Gesamtvolumen von knapp 560.000 Euro vergeben. Im Rahmen des Stiftungszweckes II „Hilfen für Schwangere in Not“ können schwangere Frauen und Mütter, die sich infolge ihres körperlichen und seelischen Zustandes in einer Konfliktlage befinden, bis zum dritten Lebensjahr des Kindes finanziell unterstützt werden. Die Anträge auf Gewährung von Stiftungsleistungen werden von den derzeit 170 staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen sowie den katholischen Beratungsstellen in Bayern aufgenommen und an die Stiftungsverwaltung zur Prüfung weitergeleitet. In den Jahren 2005 und 2006 wurden rund 50.000 Anträge geprüft und insgesamt 38.683.687,40 Euro an 29.905 in Not geratene Frauen ausgereicht. Die Mitarbeiterinnen der Stiftungsverwaltung nehmen regelmäßig an den Besprechungen der staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen teil und geben auf diese Weise den Beraterinnen und Beratern die Möglichkeit, Fragen zum Verfahren der Vergabe von Stiftungsleistungen zu stellen und sich über diesbezügliche Erfahrungen auszutauschen.

„…nicht dem Leben mehr Tage, sondern den Tagen mehr Leben geben“ – diese Worte von Frau Dr. Cicely Saunders sind zum Leitbild der Hospizbewegung geworden, zum Motto einer Bewegung, die sich unter anderem dafür einsetzt, dass Schwerstkranken und Sterbenden ein menschenwürdiges Lebensende ermöglicht wird. Die 1999 gegründete Bayerische Stiftung Hospiz hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Hospizidee in Bayern zu fördern, indem deren Anliegen bzw. Inhalte in das Bewusstsein der Bevölkerung gerückt werden, zum Aufbau eines flächendeckenden Netzes von Hospizeinrichtungen beigetragen wird und die Aus- und Weiterbildung von im Hospizbereich Tätigen unterstützt wird. So fördert die Bayerische Stiftung Hospiz die Grundausbildung ehrenamtlicher Hospizhelfer und leistet an Hospizvereine, die Mitglied im Bayerischen Hospizverband sind, 29

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für jede Einsatzstunde ihrer ehrenamtlichen Helfer einen Beitrag von einem Euro. Dieser Betrag soll die Hospizvereine dabei unterstützen, für die Helfer Vorsorgemaßnahmen und Auslagenersatz zu finanzieren sowie z.B. Supervisions- und Beratungskurse anzubieten. In den Jahren 2005 und 2006 hat die Stiftung die Hospizbewegung in Bayern mit Zuschüssen in einer Gesamthöhe von über 450.000 Euro unterstützt.

Des Weiteren ist es zur Tradition geworden, in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Hospizverband jährlich im November auf Schloss Schney bei Lichtenfels eine Fachtagung zu veranstalten, zu der haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter von Hospizvereinen und -diensten sowie andere im Hospizbereich Tätige eingeladen werden. Diese Fachtagungen, die im Berichtszeitraum unter den Themen „Hospiz – eine Bewegung in Bewegung“ sowie „Mir tut alles weh…- Der Schmerz als ganzheitliches Erleben oder Die vielen Dimensionen von Schmerz“ standen, fanden bei den durchschnittlich 130 Teilnehmern sehr viel Anklang. Anknüpfend an die vorangegangene Fachtagung wurde im Sommer 2006 zudem erstmals ein Beratungsworkshop für Hospizvereine angeboten.

Im Oktober 2005 veranstaltete die Stiftung in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen auf Schloss Nymphenburg in München eine Podiumsdiskussion zum Thema „Patientenverfügung - Selbstbestimmung am Lebensende!?“, die vom Bayerischen Fernsehen aufgezeichnet wurde.

Die Schriftenreihe der Bayerischen Stiftung Hospiz wurde in den Jahren 2005 und 2006 um drei Exemplare auf nunmehr insgesamt sieben erweitert. Die komplette Schriftenreihe steht Interessierten in gedruckter Form sowie auf der Homepage www.bayerische-stiftunghospiz.de zum Herunterladen zur Verfügung.

Seit Dezember 2005 bzw. August 2006 bestehen unter dem Dach der Bayerischen Stiftung Hospiz zudem drei rechtlich unselbstständige Stiftungen, die von ihr verwaltet werden. Die Evangelische Stiftung Hospiz, eine Stiftung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, verfolgt den Zweck, die Hospizarbeit im Bereich der evangelischen Kirche in Bayern zu fördern und zu unterstützen.

Die Enno-Wunderlich-Stiftung, die von der HypoVereinsbank aus einem ihr zur Verfügung gestellten Nachlass des 1997 verstorbenen Landwirtes Enno Wunderlich gegründet wurde,

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hat sich zum Ziel gesetzt, die Hospizidee in Franken, der Herkunftsregion des Erblassers, zu fördern.

Gründungsveranstaltung der Enno-Wunderlich-Stiftung am 09.12.2005 in Bayreuth v.l.: Hans Rauch, HypoVereinsbank, Stefanie Brutsche-Klein, Stiftungsvorstand, Friedgard Irlbacher-Halter, HypoVereinsbank, Bernd Linstädt, Präsident des ZBFS, Christine Denzler-Labisch, Mitglied des Stiftungsrates der Bayerischen Stiftung Hospiz, Roland Karcher, HypoVereinsbank (Foto: StMAS)

Aufgabe der Beatrice-Fritsch-Stiftung ist es, die Hospizidee in Mittelfranken, insbesondere in Erlangen, zu fördern sowie Einrichtungen zur Betreuung und Pflege von schwer- und schwerstkranken Kindern finanziell zu unterstützen.

Bayerische Stiftung für Kriegsopfer und Menschen mit Behinderung

Die Vergabe der Mittel der Bayerischen Stiftung für Kriegsopfer und Menschen mit Behinderung erfolgt im Rahmen von zwei Stiftungszwecken. Zum einen werden Kriegsopfer und Personen, die wie Kriegsopfer versorgt werden, durch Zuwendungen und Darlehen unterstützt. In den Jahren 2005 und 2006 wurden 104 Anträge von Kriegsbeschädigten, Witwen und Waisen gestellt, wobei rund 76.000 Euro zur Auszahlung kamen. Zum anderen werden die medizinische, berufliche und soziale Förderung und Betreuung von Menschen mit chronischer Krankheit oder Behinderung bezuschusst. 2005 und 2006 wurden 72 Anträge von Selbsthilfegruppen und Einzelpersonen bearbeitet und Zuschüsse in Höhe von über 223.000 Euro geleistet. 31

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Bayerische Kriegsblindenstiftung

Die im Jahre 1933 vom Verein „Bayerische Kriegsblindenfürsorge e.V.“ gegründete Bayerische Kriegsblindenstiftung hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Fürsorge von Kriegsblinden in Bayern zu fördern. So leistet die Stiftung insbesondere Zuschüsse zu Erholungsaufenthalten von Kriegsblinden und deren Begleitpersonen sowie von bedürftigen Witwen von Kriegsblinden im gesamten Bundesgebiet im Kriegsblinden-Kursanatorium (KKS) Söcking bei Starnberg. Im Jahre 2000 wurde das im Eigentum der Stiftung stehende KKS Söcking an „Die Rummelsberger Dienste für Menschen im Alter gGmbH“ mit der Auflage verkauft, den Kurbetrieb bis 2010 in der bisherigen Weise fortzuführen. Der Eigentumsübergang erfolgte Anfang 2005. Die Bayerische Kriegsblindenstiftung bezuschusst weiterhin die kulturelle Betreuung der Kurgäste im KKS Söcking sowie die Anschaffung blindengerechter Hilfsmittel, wie z.B. Handnotrufsender. Zudem finanziert die Stiftung die jährlich stattfindenden Witwenfürsorgetage. Insgesamt wurden in den Jahren 2005 und 2006 für diese Zwecke ca. 90.000 Euro ausgezahlt.

Bayerischer Invaliden-, Witwen- und Waisenfonds

Der Invaliden-, Witwen- und Waisenfonds verfolgt den Zweck, einmalige Zuwendungen an Angehörige bestimmter militärischer Einrichtungen und Ordensinhaber zu leisten sowie die medizinische, berufliche und soziale Förderung und Betreuung von Menschen mit chronischer Krankheit oder Behinderung zu unterstützen. In den Jahren 2005 und 2006 kamen an diesen Personenkreis rund 58.000 Euro zur Auszahlung.

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Kinder- und Jugendhilfe: Bayerisches Landesjugendamt Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe

Das Jahr 2006 wurde von der Diskussion um den sogenannten Schutzauftrag der Kinderund Jugendhilfe dominiert. Mit den Änderungen des Achten Buches Sozialgesetzbuch durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK), in Kraft getreten zum 01.10.2005, wurde dieser Schutzauftrag des Jugendamts als Ausfluss des staatlichen Wächteramts verdeutlicht und mit teils differenzierten Verfahrensregelungen bestückt. Die Umsetzungsempfehlungen für die örtliche Jugendhilfepraxis der kommunalen Jugendämter einschließlich der notwendigen Vereinbarungen mit den freien Trägern der Jugendhilfe erfolgten durch Beschlüsse des Landesjugendhilfeausschusses (Vorsitzender: Hermann Imhof, MdL) in den beiden Sitzungen am 15.03.2006 und 12.10.2006.

Der tragische Tod eines kleinen Jungen in Bremen führte zu einer heftigen Diskussion über die Standards der Kinder- und Jugendhilfe bezüglich einer rechtzeitigen Intervention bei akuter Kindeswohlgefährdung und förderte die politische und fachliche Diskussion über präventive Arbeitskonzepte bei massiven frühkindlichen Gefährdungen. Diese Diskussion traf die bayerische Kinder- und Jugendhilfe nicht unvorbereitet. So wird bereits seit 2003 ein anspruchsvolles wissenschaftliches Evaluationsprojekt zur Wirksamkeit der „Sozialpädagogischen Diagnose-Tabellen“ durchgeführt. Dies dient der faktengestützten, rechtzeitigen und umfassenden Erkennung kindeswohlgefährdender Entwicklungen. Die Qualität der Leistungserbringung in Form der Hilfe zur Erziehung durch die Jugendämter und freien Träger ist u. a. von einer sorgfältigen Diagnose der erzieherischen und Lebens-Situation des Kindes bzw. Jugendlichen und der zielgenauen Entscheidung für eine bestimmte Hilfeart abhängig. Darüber hinaus werden derzeit fachliche Empfehlungen zur Erziehung von Kindern und Jugendlichen in einer Tagesgruppe (§ 32 SGB VIII) erarbeitet, eine Hilfeart, die bisher überwiegend nur in ihrer institutionalisierten Variante der „Heilpädagogischen Tagesstätten“ betrachtet wurde. Mit dem Beschluss dieser Empfehlungen durch den Landesjugendhilfeausschuss ist im Laufe des Jahres 2007 zu rechnen.

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Gesamtbayerische Jugendamtsleitungstagung 2005 in Passau

Auf dieser Tagung wurde zwischen den kommunalen Jugendämtern und dem Bayerischen Landesjugendamt die Einführung und Entwicklung eines landesweiten einheitlichen Konzepts zur gemeinsamen „Jugendhilfeberichtserstattung in Bayern (JUBB)“ entwickelt. Mit diesem Projekt sollen nicht nur verlässliche, sondern vor allem auch vergleichbare Daten über die Leistungen der bayerischen Kinder- und Jugendhilfe gewonnen werden. Diesem Projekt „JUBB“ haben sich zwischenzeitlich nahezu alle bayerischen Jugendämter angeschlossen. Dank einer intensiven Unterstützung durch das IVZ konnte den Jugendämtern auch ein PC-gestütztes Datenerfassungsprogramm zur Verfügung gestellt werden. Dies hat wiederum die Bereitschaft der Anbieter von Jugendamtsoftware erheblich gefördert, ihrerseits die Vorgaben von JUBB in ihren Softwarepakten umzusetzen.

Weitere Entwicklung des Jugendschutzes Im Hinblick auf die geplante Evaluation der Jugendschutzgesetzgebung vom 01.04.2003 haben wir zusammen mit Jugendschutzfachkräften der Jugendhilfe und der Polizei die Erfahrungen der zurückliegenden Jahre gründlich ausgewertet und Ansatzpunkte für eine weitere Entwicklung des Jugendschutzes formuliert. Zusätzlicher gesetzgeberischer Regelungsbedarf besteht nach Meinung der Jugendschutzfachkräfte insbesondere im Hinblick auf den missbräuchlichen Alkoholkonsum von Kindern und „jungen“ Jugendlichen sowie im Hinblick auf jugendgefährdende Inhalte im Internet. Auch die Mitwirkung von Fachleuten des Landesjugendamts in den Prüfgremien der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und anderen Gremien des Jugendmedienschutzes hat dabei nichts von ihrer Aktualität verloren.

Zentrale Adoptionsstelle im Bayerischen Landesjugendamt Die zentrale Adoptionsstelle im Landesjugendamt begleitet schwerpunktmäßig Adoptionen mit Auslandsberührung und die Vermittlung sogenannter „schwervermittelbarer“ Kinder durch die örtlichen Jugendämter. Fachpolitisch bedeutsam war insbesondere die Verabschiedung der 5. Fortschreibung der „Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung“ durch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter, an der das Bayerische Landesjugendamt maßgeblich beteiligt war. Der herausragende Stellenwert dieser Empfehlungen beruht insbesondere auf dem Umstand, dass sie bundesweit einheitliche Standards für eine Vermittlungspraxis setzen, die seit langem auch durch die Rechtsprechung anerkannt werden. 34

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Fortbildungsangebot Das Fortbildungsangebot für die Fachkräfte der Jugendhilfe (öffentliche und freie Träger) konnte auf einem gleichbleibenden hohen fachlichen und quantitativen Niveau durchgeführt werden. 2005 wurden mit Kursen, Fach- und Arbeitstagungen und Fachberatungsprojekten insgesamt rund 1200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erreicht. Das Fortbildungsangebot wird in einem jährlich erscheinenden Programmheft sowie auf den Internetseiten des Landesjugendamts bekannt gemacht.

Sonstiges Zur Vorbereitung der Einführung von ELDORA, dem elektronischen Dokumentenmanagementsystem der e Gov-Suite Bayern, fungiert das Landesjugendamt – neben der Verwaltungsschule – als sogenannte Pilotbehörde für den gesamten Geschäftsbereich des Sozialministeriums.

Auf der Leitungsebene waren neben den allgemeinen funktionalen Aufgaben insbesondere die Sitzungen des Landesjugendhilfeausschusses und seiner ad-hoc-Ausschüsse zur Umsetzung des KICK bzw. zur Neuordnung der Studiengänge für die Berufe der sozialen Arbeit sowie die Geschäftsführung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter wahrzunehmen. Hier hat der Leiter des Bayerischen Landesjugendamts seit 2004 den Vorsitz.

Über die Gesamttätigkeit des Bayerischen Landesjugendamts informiert ein eigener Jahresbericht (für 2005: Jahresbericht mit dem Schwerpunktthema „JUBB – Jugendhilfeberichterstattung in Bayern – Qualifizierung der Planungs- und Steuerungsaufgaben des Jugendamts. München 2006).

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Schwerbehindertenrecht – Feststellungsverfahren Allgemeines Ende 2006 war bei 8,66 % der bayerischen Bevölkerung (1.059.123 Menschen) die Schwerbehinderteneigenschaft, d. h. ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 festgestellt. In den anhängigen Antrags- und Widerspruchsverfahren ergingen in Bayern in den Jahren 2005 und 2006 jeweils über 300.000 Bescheide. Diese Zahlen verdeutlichen, dass das Feststellungsverfahren nach dem Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) ein „Massenverfahren“ ist. Dennoch bearbeiten wir selbstverständlich jeden Antrag mit der gebührenden Sorgfalt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Produktgruppe III „Schwerbehindertenrecht – Feststellungsverfahren“ betreuen die schwerbehinderten Menschen auch außerhalb der Antragsverfahren. Zu nennen sind hier die Neuausstellung oder Verlängerung von Ausweisen, die Ausgabe von Ausweisbeiblättern mit Streckenverzeichnissen oder Bescheinigungen – und nicht zuletzt die Erteilung von Rat und Auskunft.

Die Zahl der jährlich eingegangenen Anträge lag 2005 und 2006 zwar unter der von 2004 (in jenem Jahr wurden aufgrund der sog. „Chronikerregelung“ besonders viele Anträge gestellt), aber doch deutlich über der Zahl der Vorjahre. Auch der Anteil schwerbehinderter Menschen an der bayerischen Bevölkerung ist in den letzten Jahren stetig angestiegen. Diese Entwicklung kann als Folge der Verschärfung der wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen in Deutschland gedeutet werden, auf Grund derer die schwerbehindertenrechtlichen Nachteilsausgleiche vielen Menschen zunehmend attraktiver erscheinen. Sie ist aber auch Folge der stetig steigenden Lebenserwartung mit entsprechend höherem Morbiditätsrisiko. Entsprechend befinden sich viele schwerbehinderte Menschen bereits in fortgeschrittenem Lebensalter.

Trotz dieser Entwicklungen ist es in den letzten Jahren erfreulicherweise gelungen, die durchschnittliche Bearbeitungsdauer im Feststellungsverfahren deutlich zu verkürzen – im Jahr 2006 lag sie bei Erstanträgen bei rund 2,6 Monaten und bei Neufeststellungsanträgen bei rund 3,2 Monaten.

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Freifahrt und Kfz-Steuerermäßigung bzw. -befreiung Zur Freifahrt im öffentlichen Personenverkehr sind schwerbehinderte Menschen mit gültigem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „G“, „Gl“ oder „H“ sowie Personen, die unter die Besitzstandsregelung fallen, berechtigt. Ende 2006 machten 552.486 Personen davon Gebrauch. Statt der Freifahrt kann der Betroffene eine Ermäßigung der Kfz-Steuer in Anspruch nehmen. Personen, denen das Merkzeichen „aG“ zuerkannt wurde, sind sowohl freifahrtberechtigt als auch von der Kfz-Steuer befreit.

Auch die Begleitperson eines schwerbehinderten Menschen wird im öffentlichen Personenverkehr kostenlos befördert, wenn in dessen Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „B“ eingetragen ist. Über dieses Merkzeichen verfügten Ende 2006 in Bayern 294.787 Menschen.

Zielvereinbarungen Zielvereinbarungen spielen eine besondere Rolle in der Neuen Verwaltungssteuerung, deren Grundsätze im ZBFS zur Anwendung kommen. In der Produktgruppe III wurden im Jahr 2006 die ersten Zielvereinbarungen mit dem StMAS geschlossen. Beispielsweise wurden eine weitere Verkürzung der Laufzeiten, die Verringerung der Anzahl der Fälle mit besonders langer Laufzeit und die Absenkung der Widerspruchsquote als Ziele vereinbart.

Verzicht auf Nachprüfungen von Amts wegen Um bei steigenden Antragszahlen die Qualität und Dauer der Bearbeitung beibehalten oder sogar verbessern zu können, wird seit Anfang 2005 in bestimmten Fällen auf Nachprüfungen von Amts wegen verzichtet. Diese stellen einen erheblichen Teil der Verwaltungsverfahren dar, sind aber oft langwierig und führen im Ergebnis häufig nicht zu wesentlichen Änderungen. Nachprüfungen von Amts wegen werden daher grundsätzlich nicht mehr vorgenommen, wenn der Aufwand nicht in einem vernünftigen Verhältnis zu dem zu erwartenden Ergebnis steht, d. h., wenn •

der Betroffene zum Zeitpunkt der Entscheidung das 80. Lebensjahr vollendet hat, oder

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der Betroffene zum Zeitpunkt der Entscheidung das 70. Lebensjahr vollendet hat und nicht eine Verringerung des GdB auf unter 50 oder der Verlust eines Merkzeichens mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, oder



der GdB unter 50 beträgt und eine Besserung nicht mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.

Online-Antrag SGB IX Zur Effektivierung des Verwaltungsvollzuges und zur Steigerung der Bürgerfreundlichkeit wurde ein Online-Antrag entwickelt, der seit Februar 2005 im Einsatz ist und unter der Adresse www.schwerbehindertenantrag.bayern.de im Internet zu finden ist. Seit der Einführung des Online-Antrags bis Ende 2006 wurden über 16.500 Anträge online gestellt; davon 12.785 im Jahr 2006. Mittlerweile werden in Bayern über 6 % aller Anträge online gestellt. Die prozentuale Entwicklung im Verhältnis zu den insgesamt gestellten Anträgen im Jahr 2006 ergibt sich aus dem folgenden Diagramm:

Anteil der Online-Anträge pro Monat im Jahr 2006 7,00%

6,66%

6,64%

6,53%

6,43%

6,38% 6,00% 6,00% 5,39% 5,00%

5,51%

5,66% 5,40%

4,74%

Prozent

4,47% 4,00% Quote 3,00%

2,00%

1,00%

be r D ez em

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0,00%

Monate

Erfreulich ist, dass in den Regierungsbezirken Oberfranken und Niederbayern die durchschnittliche Quote bereits bei jeweils rund 10 % liegt. Dies ist im Wesentlichen dadurch bedingt, dass die VdK-Kreisverbände in diesen Bezirken die Möglichkeit der Antragstellung über das Internet sehr stark nutzen. 38

Zentrum Bayern Familie und Soziales Tätigkeitsbericht 2005/2006

Seit 01.08.2005 ist für die Nutzer des Online-Verfahrens auch eine Registrierung möglich. Sie lassen sich dazu mit ihrer E-Mail-Adresse und einem Passwort registrieren und können dann erweiterte Funktionen, wie beispielsweise das Zwischenspeichern von Anträgen für einen Zeitraum von 30 Tagen, nutzen. Begonnene Anträge können so zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt und an uns abgeschickt werden. Diese Funktion ist vor allem für „Großkunden“ wie z. B. Sozialverbände interessant.

In Zusammenarbeit mit den Sozialverbänden wurde zusätzlich das Angebot einer vereinfachten Antragstellung geschaffen. Dies ermöglicht die Antragstellung online ohne Einsendung zusätzlicher Dokumente in Papierform. Damit ist es gelungen, zumindest diesen Nutzern auch ohne elektronische Signatur eine medienbruchfreie Antragstellung zu bieten. In der Entwicklung befindet sich eine elektronische Sachstandsauskunft, mit der angemeldete Nutzer sich über den jeweiligen Stand ihres Antragsverfahrens informieren können.

Der Online-Antrag kommt gut an: Reaktionen unserer Nutzer „Ich bin sehr froh, nun auf diesem effizienten Wege meine Anträge an den Mann zu bringen. Über weitere ähnliche Lösungen würde ich mich sehr freuen.“ „Finde den Onlineantrag einfach ideal und er ist super aufgegliedert, man findet sich sehr gut zurecht.“ „Online Antrag ist hervorragend, vor allem weil die Adressen der Ärzte gespeichert sind.“ „Online-Verfahren ist eine Prima-Idee.“ „Das Onlineverfahren ist ausgezeichnet!“ „... sehr gut und übersichtlich gemacht!“

Online-Antrag: Pressemitteilung des StMAS vom 04.01.2006 (Auszug) Sozialministerin Stewens: Weitere Vereinfachung des Onlineantrags für Schwerbehindertenausweis – rund um die Uhr, barrierefrei, sicher „Die Zahl der Anträge auf einen Schwerbehindertenausweis, die per Internet gestellt werden, ist seit der Freischaltung des Online-Antrags im Schwerbehindertenverfahren im Frühjahr 2005 kontinuierlich angestiegen“, teilte Bayerns Sozialministerin Christa Stewens heute in München mit und freute sich über den zunehmenden Bekanntheitsgrad dieses OnlineAngebots des „Zentrums Bayern Familie und Soziales“. Um die Akzeptanz des Online-Angebots zu erhöhen, sei es nun noch einfacher, einen Schwerbehindertenausweis über das Internet zu beantragen. Stewens: „So können teilweise 39

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ausgefüllte Anträge jetzt zwischengespeichert und später fertig gestellt werden. Auch eine Unterschrift in Papierform ist jetzt nicht mehr erforderlich, wenn der Antrag von einem Verband gestellt wird, der mit dem Zentrum eine Vereinbarung geschlossen hat. Künftig wird der Bürger auch den aktuellen Bearbeitungsstand seines Verfahrens via Internet abrufen können.“ Bei weit über 200.000 Anträgen im Schwerbehindertenverfahren pro Jahr gehöre dem Onlineantrag nach den Worten der Ministerin die Zukunft. „Die Antragstellung ist rund um die Uhr möglich, barrierefrei und sicher“, hob Stewens hervor und sagte: „Der Aufwand reduziert sich erheblich dadurch, dass der Antragsteller nur noch Angaben zu den Fragen machen muss, die auf seinen konkreten Fall zutreffen. Such- und Schreibarbeiten vermindern sich entscheidend. Zur Ermittlung der Anschriften von behandelnden Ärzten und Krankenhäusern genügen Name und Praxisort.“

Bescheidschreibung mit UniDok Die automatisierte Erst- und Folgebescheidschreibung erstellt nach Ablösung der Sinix mit dem neuen UniDok-Verfahren Word-basierte Bescheide mit verändertem Layout. In einem weiteren Schritt werden die gesamte Korrespondenz, z. B. zur Sachverhaltsaufklärung, Befundanforderungen und auch interne Schreiben, auf das neue UniDok-Verfahren umgestellt. Nach Abschluss des Projekts werden über 600 Nutzer in den SGB IX-Teams, den Assistenzdiensten und in der Verwaltung des Ärztlichen Dienstes die neuen UniDok-Verfahren nutzen.

Projekt „MediDict“ Der Einsatz des Projektes MediDict – Ärztliche Stellungnahme mit Spracherkennung – wurde intensiviert, weitere Ärzte wurden entsprechend ausgestattet und arbeiten mit dem neuen Programm. Damit entfallen Aktenbewegungen innerhalb des Ärztlichen Dienstes. Zusätzlich wurde die Funktionalität des Projektes MediDict so erweitert, dass ein Einsatz auch im Assistenzdienst und in den SGB IX-Teams möglich ist. Die erweiterten Funktionen erlauben abhängig vom Mitarbeiterstatus die Fertigung von ärztlichen Stellungnahmen nach Diktat oder die Erfassung von Gesundheitsstörungen bei Außengutachten. Durch die Möglichkeit, Daten auch direkt im SGB IX-Team zu ergänzen oder zu berichtigen, entfallen weitere Aktenbewegungen zwischen den Organisationseinheiten.

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Zentrum Bayern Familie und Soziales Tätigkeitsbericht 2005/2006

SQL-Datenbank „Gesundheitsstörungen“ Die bisher dezentral bei den einzelnen Regionalstellen gespeicherten Gesundheitsstörungen werden auf einer neuen zentralen SQL-Datenbank abgespeichert. Diese erlaubt schnellere Zugriffe und zuverlässige statistische Auswertungen auch für einzelne Gesundheitsstörungen.

Umstellung der neuen Verfahren auf das Rechenzentrum Nord Nach dem Ministerratsbeschluss über die Neustrukturierung der Rechenzentren werden die in den bayerischen Verwaltungen bestehenden Rechnerleistungen zum Teil im Rechenzentrum (RZ) Nord in Nürnberg konzentriert. Die Umstellung der Verfahren auf das RZ Nord wurde für die Projekte MediDict und UniDok-Erstbescheidschreibung bereits realisiert.

Wegweiser für Menschen mit Behinderung Anfang 2006 hat das ZBFS die Broschüre „Wegweiser für Menschen mit Behinderung“ herausgegeben. Der „Wegweiser“ trat die Nachfolge der Broschüre „Schwerbehinderte Menschen – ihre Rechte“ an und ist gegenüber der früheren Broschüre wesentlich umfangreicher und präsentiert sich in modernem Gewand. Behinderte Menschen finden darin alle wichtigen Informationen zum Feststellungsverfahren, zu Ausweis und Merkzeichen sowie zu den ihnen zustehenden Rechten und Nachteilsausgleichen.

Der „Wegweiser für Menschen mit Behinderung“ findet einen so starken Absatz, dass bereits 2006 eine zweite Auflage erforderlich wurde. Er ist auch im Internet unter www.zbfs.bayern.de in einer sehr komfortablen Online-Version verfügbar, die ständig aktualisiert wird.

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Rechtliche Änderungen

Die Jahre 2005 und 2006 waren von zahlreichen Rechtsänderungen geprägt, die – teils unmittelbar, teils mittelbar – das Feststellungsverfahren nach dem SGB IX betreffen.

Zuwanderungsgesetz Am 01.01.2005 trat das Zuwanderungsgesetz in Kraft. Zugleich trat das Ausländergesetz (AuslG) außer Kraft. Das Ausländerrecht wurde dadurch grundlegend umgestaltet. Wegen der in § 2 Abs. 2 SGB IX festgelegten Voraussetzung der Schwerbehinderteneigenschaft, dass der schwerbehinderte Mensch seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Arbeitsplatz rechtmäßig in Deutschland haben muss, hat dies auch Auswirkungen auf das Feststellungsverfahren nach § 69 SGB IX. Die wesentlichen Regelungen des Ausländerrechts finden sich jetzt im Aufenthaltsgesetz (AufenthG), das an die Stelle des AuslG trat.

Merkzeichen „H“ bei Gehörlosigkeit Mit Urteil vom 24.11.2005 (Az. B 9a SB 1/05 R) hat das Bundessozialgericht (BSG) die Voraussetzungen konkretisiert, unter denen Gehörlosen bei einer beruflichen Weiterbildung das Merkzeichen „H“ (Hilflosigkeit) zusteht. Im Urteil vom 12.11.1996 – 9 RVs 9/95 – hatte das BSG ausgeführt, dass Hilflosigkeit bei einer beruflichen Weiterbildung vorliegen könne, wenn diese gleich hohe Anforderungen an Lernen und Fertigkeitserwerb stelle wie eine Erstausbildung und länger als 6 Monate dauere. Außerdem müsse es sich um eine institutionalisierte Weiterbildung handeln. Im Urteil vom 24.11.2005 nahm das BSG nun eine Einschränkung dazu vor. Zusätzliche Voraussetzung für die Zuerkennung des Merkzeichens „H“ an einen Gehörlosen während einer Weiterbildung sei, dass ein zeitlich erheblicher Hilfebedarf bestehe. Der Hilfebedarf wegen der Kommunikationsschwierigkeiten bei der Fortbildung müsse grundsätzlich mindestens zwei Stunden täglich betragen.

Unbefristete Ausweisausstellung Bis zum Inkrafttreten des „Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen“ am 01.05.2004 war der Schwerbehindertenausweis im Regelfall auf höchstens fünf Jahre zu befristen. Eine Befristung auf bis zu 15 Jahre war nur möglich, wenn die regelmäßige Unterrichtung der Versorgungsverwaltung über die persönlichen 42

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Verhältnisse des Ausweisinhabers gewährleistet war. Da dies außer bei Versorgungsberechtigten einen Datenabgleich mit den Meldebehörden erfordert hätte, für den in Bayern noch keine gesetzliche Grundlage besteht, konnte der Schwerbehindertenausweis in den meisten Fällen nur auf längstens fünf Jahre befristet werden.

Eine entsprechende Gesetzesänderung im Bereich des Meldewesens ist angekündigt, aber bislang nicht erfolgt. Ein weiteres Abwarten schien uns nicht angezeigt, weshalb wir seit März 2006 im Vorgriff auf die zu erwartenden Gesetzesänderungen im Regelfall unbefristete Ausweise ausstellen. Befristete Ausweise werden nur noch ausgestellt, wenn eine Nachprüfung von Amts wegen vorgesehen ist, sowie in einigen weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Fällen (z. B. Schwerbehindertenausweise für Kinder).

Ausführungsverordnungen zum Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz Im Jahr 2006 wurden drei Ausführungsverordnungen zum Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) erlassen. Es handelt sich dabei um die Bayerische Verordnung zur Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde, erblindete und sehbehinderte Menschen im Verwaltungsverfahren (BayDokZugV) und um die Bayerische Kommunikationshilfenverordnung (BayKHV), die am 01.09.2006 in Kraft traten, sowie um die Bayerische Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BayBITV), die am 01.01.2007 in Kraft trat.

Die BayDokZugV legt einen Anspruch blinder und sehbehinderter Menschen fest, Dokumente in einer für sie wahrnehmbaren Form zu erhalten (z. B. in Großdruck, in Blindenschrift oder auf Tonträger). Die BayKHV gilt für hör- oder sprachbehinderte Personen sowie für Menschen mit autistischen Störungen, soweit Beeinträchtigungen ihrer kommunikativen Fähigkeiten die Verständigung erschweren. Dieser Personenkreis hat im Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren einen Anspruch auf Hinzuziehung eines Gebärdendolmetschers oder einer anderen Kommunikationshilfe. Die Kosten dafür werden von der Verwaltung erstattet. Die BayBITV enthält eine Verpflichtung für Behörden, ihre Internet- und Intranetauftritte barrierefrei zu gestalten.

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Merkzeichen „B“ Am 12.12.2006 trat das „Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze“ in Kraft. Hierdurch wurde die Definition des Merkzeichens „B“ geändert.

Bisher lautete diese: Ständige Begleitung ist bei schwerbehinderten Menschen notwendig, die bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung zur Vermeidung von Gefahren für sich oder andere regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind (§ 146 Abs. 2 SGB IX a. F.). Der entsprechende Vermerk auf der Vorderseite des Schwerbehindertenausweises lautete bisher: Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen (§ 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SchwbAwV a. F.). Diese Formulierungen haben zuweilen zu Missverständnissen und Diskriminierungen geführt. So wurde Personen mit Merkzeichen „B“ gelegentlich der Zutritt zu Schwimmbädern oder anderen öffentlichen Einrichtungen verwehrt, wenn sie nicht in Begleitung waren. Auch war im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens die Bedeutung des Merkzeichens „B“ vom Gericht so interpretiert worden, dass Personen mit Merkzeichen „B“, die in einer Behinderteneinrichtung untergebracht sind, diese Einrichtung ohne Begleitung nicht verlassen dürften. Andernfalls mache sich der Träger der Behinderteneinrichtung einer Verletzung der Aufsichtspflicht schuldig und hafte für eventuelle Schäden. Solche Folgerungen aus der „Notwendigkeit ständiger Begleitung“ widersprechen indes der Zielsetzung des Schwerbehindertenrechts, den schwerbehinderten Menschen die Führung eines möglichst selbstbestimmten Lebens zu ermöglichen. Das Merkzeichen „B“ soll ein Recht für den schwerbehinderten Menschen begründen und nicht eine Verpflichtung und Einengung. Die Definition in § 146 Abs. 2 SGB IX hat daher folgenden neuen Wortlaut erhalten:

Zur Mitnahme einer Begleitperson sind schwerbehinderte Menschen berechtigt, die bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind. Die Feststellung bedeutet nicht, dass die schwerbehinderte Person, wenn sie nicht in Begleitung ist, eine Gefahr für sich oder für andere darstellt.

Der Vermerk auf der Vorderseite des Schwerbehindertenausweises lautet nun: Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen (§ 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SchwbAwV n. F.).

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Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Bereits im vorangegangenen Tätigkeitsbericht 2003/2004 hatten wir das im Rahmen des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes (KostRMoG) zum 01.07.2004 in Kraft getretene RVG vorgestellt, das gegenüber der Vorgängerregelung der BRAGO sowohl hinsichtlich der Gebührentatbestände als auch der Gebührenrahmen zahlreiche Neuregelungen brachte. Auf Grund der dort vorgenommenen generellen Anhebung der Rechtsanwaltsgebühren hatten wir die Mehrkosten für die Erstattung außergerichtlicher Kosten bei Vertretung durch Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte oder Rentenberaterinnen und Rentenberater mit 10 – 25 % gegenüber der alten Rechtslage veranschlagt. Diesbezüglich bildet sich – verteilt über alle Gerichtsinstanzen (Sozialgericht, Landessozialgericht und Bundessozialgericht) – derzeit eine einheitliche Kostenrechtsprechung heraus, die sich bislang in wesentlichen Teilen mit unseren anlässlich des Inkrafttretens des RVG mit Rundschreiben bekannt gegebenen Erläuterungen und Durchführungshinweisen deckt. Angesichts dieser noch im Fluss befindlichen Rechtsprechung lässt sich die Entwicklung der außergerichtlichen Kostenerstattung auch weiterhin noch nicht exakt beziffern; die Kostensteigerungen dürften sich jedoch eher am unteren Ende unserer Prognose bewegen.

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Schwerbehindertenrecht – Integration Die Einbindung des Integrationsamts in das Zentrum Bayern Familie und Soziales ist optimal gelungen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich gut in die Arbeitsabläufe des Amtes eingefunden, die Zusammenarbeit zwischen „alten“ und „neuen“ Kollegen funktioniert mittlerweile tadellos.

Aufgrund des rückläufigen Aufkommens an Ausgleichsabgabe in den vergangenen Jahren bei gleichzeitig weiter steigenden Ausgaben war und ist es eine unserer Hauptaufgaben, die Förderleistungen zu prüfen und zu straffen, um als Integrationsamt auch in Zukunft handlungsfähig bleiben zu können. Gleichzeitig musste die Entscheidungspraxis der bislang sieben selbständigen Integrationsämter hin zu einem einheitlichen Verwaltungshandeln neu justiert werden.

Begleitende Hilfen Hier wurden neue Empfehlungen und Richtlinien entwickelt, die den veränderten Gegebenheiten Rechnung tragen.

Die Empfehlungen •

zu den Arbeitgeberförderungen bei der Neuschaffung von Arbeitsplätzen für behinderte und schwerbehinderte Menschen nach § 15 SchwbAV,



bei der behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen nach § 26 SchwbAV sowie



zu der Bezuschussung bei außergewöhnlichen Belastungen nach § 27 SchwbAV

wurden neu gefasst.

Integrationsprojekte Die Empfehlungen zur Förderung von Integrationsprojekten nach § 132 SGB IX werden derzeit überarbeitet, dabei ist grundsätzlich eine Anpassung an die bundesweiten Vorgaben der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) angestrebt. In Bayern werden derzeit 81 Integrationsprojekte vom Integrationsamt gefördert.

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Von den 2.770 in Integrationsprojekten Beschäftigten sind 1.562 schwerbehinderte Kollegen. Von Werkstätten für behinderte Menschen unterscheiden sich Integrationsprojekte vor allem darin, dass sie sozialversicherungspflichtige Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen schaffen, deren Behinderung sich im Arbeitsleben besonders schwerwiegend auswirkt und deren berufliche Integration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt dadurch erschwert ist.

Eine aktuelle Übersicht über die Integrationsprojekte in Bayern (Stand: März 2006) können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen:

Regierungsbezirk

Firmen Beschäf- schwertigte behind. bzw. Proinsge- Beschäfjekte samt tigte

davon psB 1

KB GB 2 3

LB 4

SB 5

HSB SHV 6 7

Summe

82

2.770

1.562

920

369

97

102

32

36

9

Oberbayern

34

1.365

614

325

162

38

55

16

10

8

Niederbayern

2

85

46

31

9

3

1

2

0

0

Oberpfalz

6

300

168

101

45

5

7

4

5

1

Oberfranken

6

221

204

119

70

10

4

3

5

0

Mittelfranken

19

405

270

235

25

9

0

1

0

0

Unterfranken

9

211

141

28

49

30

21

5

8

0

Schwaben

6

183

119

81

9

2

14

1

8

0

1 psB = psychische Behinderung 2 KB = Körperbehinderung 3 GB = geistige Behinderung 4 LB = Lernbehinderung 5 SB = Sehbehinderung 6 HSB = Hör-/Sprachbehinderung 7 SHV = Schädel-/Hirnverletzte

Integrationsfachdienste Das Integrationsamt hat die Strukturverantwortung und damit u. a. die Aufgabe übernommen, flächendeckend ein Netz an kompetenten Integrationsfachdiensten nach § 109 ff SGB IX zur Verfügung zu stellen.

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Der Integrationsfachdienst informiert und berät Arbeitgeber und schwerbehinderte Menschen zu allen Fragen rund um die berufliche Integration schwerbehinderter Menschen. Er informiert über Unterstützungsmöglichkeiten der unterschiedlichen Sozialleistungsträger, begleitet bei auftretenden Problemen, leistet psychosoziale Betreuung und berät im Einzelfall über Art und Auswirkung einer Behinderung.

Durch den Rückzug der Bundesagentur für Arbeit aus einem Teilbereich der Finanzierung der Integrationsfachdienste war das Integrationsamt in den Jahren 2005/2006 gezwungen, die Finanzierung der Dienste im Rahmen des bayernweit durchgeführten „Akquiseprojektes“ sicherzustellen. Die Finanzierung wird nunmehr ab dem Jahr 2007 umgestellt auf eine leistungsbezogene Vergütung. Durch politischen Einsatz des Sozialministeriums zeichnet sich zudem ab, dass die einzelnen Arbeitsagenturen, ARGEn und Optionskommunen künftig wieder verstärkt Aufträge an die Integrationsfachdienste zuweisen werden, so dass wir davon ausgehen, dass die Finanzierung künftig gewährleistet ist.

Mit Beginn des Schuljahres 2006 wurde ein Projekt zur Erleichterung des Übergangs aus der Förderschule in den Beruf gestartet, in das die Integrationsfachdienste maßgeblich mit eingebunden sind.

Öffentlichkeitsarbeit Nach der Eingliederung des Integrationsamtes in das ZBFS war es erforderlich, Bürger und Arbeitgeber auf die veränderten Strukturen und Ansprechpartner hinzuweisen. Hierfür wurden zahlreiche Druckschriften veröffentlicht und weitere Aktionen durchgeführt.

ZB Bayern Das Integrationsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales veröffentlicht seit Beginn des Jahres 2006 eine eigene Regionalbeilage Bayern zur Zeitschrift „ZB - Zeitschrift für Behinderte im Beruf“, die an alle Betriebe, die über eine Schwerbehindertenvertretung verfügen, kostenfrei versandt wird.

Die ZB Bayern schafft eine hervorragende Möglichkeit zur Außendarstellung des ZBFS. Gleichzeitig können kurzfristig aktuelle Themen aufbereitet werden. Die vergangenen vier

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Ausgaben der ZB Bayern boten die Gelegenheit, die Zentrale des Integrationsamtes und einzelne Regionalstellen vorzustellen. Die jeweiligen Ausgaben der ZB Bayern sind unter http://www.zbfs.bayern.de/integrationsamt/broschueren/index.html abrufbar.

Broschüren Veröffentlichungen und Anpassungen an die neuen Layoutvorgaben wurden bei folgenden Broschüren vorgenommen: •

„Gesetzestext und Verordnungen zum SGB IX“



„Der besondere Kündigungsschutz“



„Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung“.

Im Jahr 2006 fand die Wahl der Schwerbehindertenvertretung statt; die dazugehörige Wahlbroschüre wurde ebenfalls neu überarbeitet. Eine Kurzbroschüre der Region Oberpfalz zum „betrieblichen Eingliederungsmanagement“ nach § 84 Abs. 2 SGB IX wurde überarbeitet, Faltblätter zu den Aufgaben des Integrationsamtes und des Integrationsfachdienstes publiziert.

Messen Nachdem die Messebeteiligung der Integrationsämter seit dem Jahr 2003 unterbrochen worden war, hat das Integrationsamt im Jahr 2006 die Messearbeit in beschränktem Umfang wieder aufgenommen. Dabei wurden fallweise Spezialmessen, wie im Februar 2006 die erstmalig in Bayern stattfindende „Werkstätten:Messe“ in Nürnberg besucht sowie im November 2006 die größte Fachmesse für den Sozialmarkt in Deutschland, die „ConSozial“.

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Eröffnung der ConSozial durch Staatsministerin Christa Stewens (Foto: S. Holzer-Thieser)

Auf der ConSozial konnte sich auch das Bayerische Landesjugendamt mit präsentieren. Der Messestand wurde hierfür komplett überarbeitet und im neuen Design der Öffentlichkeit vorgestellt.

Michael Neuner im Stand des ZBFS auf der ConSozial (Foto: S. Holzer-Thieser)

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Stand des ZBFS auf der Werkstätten:Messe in Nürnberg (Foto: Thomas Langer)

Internet Ein zeitgemäßes Online-Angebot ist für jede modern arbeitende Verwaltung eine Pflichtaufgabe. Eine Projektgruppe hat daher den Internetauftritt im Jahr 2006 komplett überarbeit und im Gesamtauftritt des ZBFS Bayern unter www.zbfs.bayern.de/integrationsamt barrierefrei integriert. Die einzelnen Aufgaben des Integrationsamts sind kurz erläutert, mit nur zwei Mausklicks ist jederzeit der gesuchte direkte Ansprechpartner zu finden, zudem stehen sämtliche Broschüren und Formulare „online“. Eine ausführliche Linkliste bietet weitere Recherchemöglichkeiten.

Integrationspreis „JobErfolg“

Der Integrationspreis „JobErfolg“ wurde von Fairwerk, einem Projekt der Inntal-Werkstätten, Stiftung Attl, angefertigt und gestiftet.

Der Preis (Foto: Attl)

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Er wurde erstmals im Jahr 2005 vom Präsidenten des Bayerischen Landtages, der Staatsministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen und der Behindertenbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung vergeben. Die Preisträger 2005 waren in der Kategorie Privatwirtschaft der Baur Versand Burgkunstadt, in der Kategorie öffentlicher Dienst die Polizeiinspektion Höchstädt/Aisch. Die Preisträger des Jahres 2006 waren in der Kategorie Privatwirtschaft die Firma Pauli, Heizung und Sanitär in Freyung, in der Kategorie öffentlicher Dienst das Landesamt für Vermessung und Geoinformation München. Der Ehrenpreis ging an die Bäckerei Weber in Ammerthal. Das Integrationsamt war in die Vorbereitung und Vorauswahl maßgeblich eingebunden.

Kursangebot Das Integrationsamt veranstaltet Schulungs- und Bildungsmaßnahmen für Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen, Beauftragte der Arbeitgeber sowie für Betriebs- und Personalräte. Aufgrund eines Ministerratsbeschlusses aus dem Jahr 1998 ist die Organisation dieser Kurse privatisiert worden. Allein im Jahr 2005 haben über 1.700 betriebliche Vertreter die Veranstaltungen des Integrationsamtes genutzt. Das aktuelle Kursprogramm 2007 ist erstellt und steht auch online unter www.kurse-integrationsamt-bayern.de zur Verfügung. Neben diesen Angeboten informieren die Fachkräfte des Integrationsamtes bei jährlich über 100 Schwerbehindertenversammlungen und Veranstaltungen anderer Träger, wie z.B. Gewerkschaften und Verbänden über die Unterstützungsmöglichkeiten des Integrationsamtes.

Fachtagungen Neben zahlreichen Einzelveranstaltungen für betriebliche Vertreter wurden im Jahr 2006 Fachtage zu den Themen „Integrationsfachdienste – Chancen und Perspektiven“ am 15.03.2006 im Sozialministerium, zu den „Integrationsprojekten“ am 05.10.2006 im ZBFS – Region Oberbayern sowie im Rahmen der ConSozial die Fachtagung „Betriebliches Eingliederungsmanagement für die Praxis“ durchgeführt. Die jeweiligen Tagungsdokumentationen sind unter www.zbfs.bayern.de abrufbar.

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Zentralisierungen Zur Bündelung von Kräften und Gewinnung von Synergieeffekten wurden im Bereich des Integrationsamtes verschiedene innerorganisatorische Veränderungen vorgenommen.

Die betriebswirtschaftliche Prüfung im Rahmen von Integrationsprojekten und Aufgaben der begleitenden Hilfe erfolgt künftig bei der Regionalstelle in Niederbayern. Die Bearbeitung der Institutionellen Förderung für die Regierungsbezirke Oberfranken und Niederbayern erfolgt bei der Regionalstelle Oberpfalz, die Erstattung der Kosten für die unentgeltliche Beförderungen schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr erfolgt für die Regierungsbezirke Unterfranken, Schwaben sowie künftig auch Oberfranken bei der Regionalstelle Mittelfranken.

Kündigungsschutz Die Bearbeitungsdauer in den Ausgangsverfahren zum Kündigungsschutz konnte deutlich verkürzt werden. Sie liegt nun durchschnittlich unter 45 Tagen, wobei die Mehrzahl der Fälle in weniger als 28 Tagen entschieden wird.

Durch die Einrichtung regelmäßiger Qualitätszirkel wurde zudem das Verwaltungshandeln vereinheitlicht und die Entscheidungspraxis entsprechend zusammengeführt.

EDV Das Integrationsamt arbeitet in den Bereichen der Erhebung der Ausgleichsabgabe nunmehr erfolgreich mit der Software „EDAS“ (Erhebung der Ausgleichsabgabe im Schwerbehindertenrecht). In Zusammenarbeit mit dem Z-Team VIII 4 wird eine Schnittstelle zwischen den Programmen „EDAS“ und „BayMBS“ (Bayerisches Mittelbewirtschaftungssystem) entwickelt, mit der die Sollstellungen aus „EDAS“ automatisiert an „BayMBS“ weitergegeben werden.

Die Integrationsfachdienste arbeiten und dokumentieren mit der BIH - Software „KLIFD“ (Klientenverwaltung Integrationsfachdienste). Für dieses Programm fand am 21./22. März 2006 eine Schulung für die IFD-Koordinatoren der Integrationsämter in den Regionalstellen statt. 53

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Im Jahr 2007 wird den Sachbearbeitern des Integrationsamtes die Software „OASIS“ (Online Anwendersystem im Schwerbehindertenrecht) mit dem ersten Modul „Kündigungsschutz“ zur Verfügung stehen. Dadurch werden sich der Schriftverkehr und statistische Abfragen erheblich erleichtern.

Institutionelle Förderung Die Durchführung des Förderverfahrens bei Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken (einschl. Wohnbereich) sowie bei Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) ging zum 01.08.2005 auf das ZBFS über. Die Zahl der Förderanträge im investiven Bereich bei den WfbM, die dem Ministerium vorgelegt werden, differiert zwischen 10 und 24 Projekten jährlich. Zum 31.10.2006 wurden konkret 16 Projekte gemeldet. Nach der vom Sozialministerium erstellten „Förderliste B 2006“ (neue Investitionsprojekte) standen für 6 Projekte insgesamt 8.274.927 Euro zur Verfügung, für Projekte der „Förderliste A 2006“ (noch nicht restlos abgewickelte Projekte aus den Vorjahren) insgesamt 12.965.668 Euro.

Technischer Beratungsdienst Nach dem Rückzug der Technischen Berater der Bundesagentur für Arbeit (BA) aus der Beratung und Prüfung der Werkstattprojekte übernahm das ZBFS diese Aufgabe. Die hierfür zusätzlich eingerichtete Leiterstelle der Technischen Berater (TB) des Integrationsamtes wurde in der Zentrale des ZBFS im Jahr 2006 besetzt. Der Leiter der TB führte mit dem technischen Beratungsdienst der BA eine zweitägige Schulung aller TB der Regionalstellen durch.

Widerspruchsausschuss und Beratender Ausschuss für behinderte Menschen

In der Zentrale des ZBFS wurde ein Widerspruchsausschuss gebildet, der gemäß § 118 SGB IX über Widersprüche gegen Entscheidungen der Integrationsämter bei den Regionalstellen entscheidet. Der Widerspruchsauschuss tagt in zwei Kammern, und zwar die Kammer Nordbayern (für die Regionen Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Oberpfalz) in Nürnberg und die Kammer Südbayern (für die Regionen Oberbayern, Niederbayern, Schwaben) in München. Der Widerspruchsausschuss kommt turnusgemäß für jede Kammer alle 54

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zwei Monate zusammen; demgemäß fanden 2006 insgesamt zwölf Sitzungen statt. Wenn auch derzeit noch Altfälle aus den Vorjahren aufzuarbeiten sind, kann damit sukzessive eine zeitnahe Entscheidung über die Widersprüche erreicht werden. Bei der Zentrale des ZBFS ist auch die Geschäftsführung des Beratenden Ausschusses für behinderte Menschen (§ 103 SGB IX) eingerichtet. Dieser Ausschuss tagt einmal im Jahr.

Betriebliches Eingliederungsmanagement: Pressemitteilung des StMAS vom 19.11.2006

Arbeitsministerin Stewens: Eingliederungsmanagement zahlt sich für alle Beteiligten aus – Schlüssel zu mehr Produktivität „Ein qualifiziertes betriebliches Eingliederungsmanagement zahlt sich für alle Beteiligten aus: Vielfach gelingt es damit, Arbeitsplätze zu erhalten und gleichzeitig die Arbeitgeber von krankheitsbedingten Kosten zu entlasten.“ Darauf wies Bayerns Arbeitsministerin Christa Stewens heute in München hin. „Nach Schätzungen von Experten belasten allein die jährlichen Produktionsausfälle durch Arbeitsunfähigkeit die deutsche Volkswirtschaft mit über 40 Milliarden Euro. Die Mitarbeitergesundheit muss in der Personalarbeit daher viel stärker beachtet werden“, forderte Stewens. Das betriebliche Eingliederungsmanagement wurde im Jahr 2004 als Präventionsmaßnahme im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (§ 84 SGB IX) gesetzlich verankert. Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber in Zusammenarbeit mit den Betroffenen und der betrieblichen Interessenvertretung alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und den Arbeitsplatz zu erhalten. Damit soll einer Ausgrenzung aus dem Arbeitsprozess präventiv entgegengewirkt werden. „Entscheidend kommt es darauf an, dass klare Regelungen für die Zusammenarbeit zwischen Personalverantwortlichen, Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat festgelegt werden. Präventive Maßnahmen müssen rechtzeitig ergriffen und rasch umgesetzt werden. So lassen sich bei erfolgreicher Wiedereingliederung des Arbeitnehmers dessen Arbeitsunfähigkeitszeiten verringern oder ganz vermeiden“, betonte die Ministerin und stellte fest: „Effizient eingesetzte Arbeitskraft hilft Kosten zu senken. Die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten ist daher elementar für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen.“ „Betriebliches Eingliederungsmanagement ist ein Schlüssel zu mehr Produktivität. Unser Ziel ist es, gerade auch kleine und mittelständische Unternehmen bei der Organisation des be55

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trieblichen Eingliederungsmanagements zu unterstützen“, ergänzte Stewens. Hierzu habe beispielsweise im Rahmen der ConSozial, der größten Messe mit Fachkongress für den Sozialmarkt im deutschsprachigen Raum, am 8. und 9. November in Nürnberg eine Fachtagung stattgefunden, bei der Arbeitgebern best-practice-Beispiele des betrieblichen Eingliederungsmanagements vorgestellt wurden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer erhielten auch Unterstützung durch das Integrationsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales und durch die Integrationsfachdienste.

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Soziale Entschädigung / Kriegsopferfürsorge Umstellung auf die neue Produktgruppen- und Teamstruktur Die Produktgruppen wurden im Zentrum Bayern Familie und Soziales zum 01.04.2006 eingerichtet. Die Umstellung der Aktenzeichen für Fälle der neuen Produktgruppe V – Soziale Entschädigung / Kriegsopferfürsorge erfolgte am 18.04.2006. Dabei wurden die bisherigen Sachgebietskennziffern 30 – 33 in den Datenbeständen durch die Teamnummern 50, 55 und 56 ersetzt; zudem mussten zahlreiche Dialog- und Verarbeitungsprogramme, Fehlerprüfungen usw. angepasst werden.

Antrags- und Bestandsentwicklung Im Jahr 2005 wurden 999 und im Jahr 2006 wurden 793 Erstanträge auf Gewährung von Leistungen nach dem BVG registriert. Größtenteils handelte es sich dabei um Anträge auf Hinterbliebenenversorgung. Nach den Nebengesetzen wurden 2.193 (2005) bzw. 2209 (2006) Erstanträge gestellt. Der Hauptanteil entfiel mit 1.626 bzw. 1.743 Anträgen auf das Opferentschädigungsgesetz und mit 493 bzw. 405 Anträgen auf das Soldatenversorgungsgesetz.

Opferentschädigungsgesetz

30 Jahre OEG: Pressemitteilung des StMAS vom 14.05.2006 Sozialministerin Stewens: Besondere Bedeutung der staatlichen Opferentschädigung – 158 Millionen Euro Gesamtausgaben in Bayern Auf die besondere Bedeutung der staatlichen Opferentschädigung hat Bayerns Sozialministerin Christa Stewens heute anlässlich des 30. Jahrestags des Inkrafttretens des Opferentschädigungsgesetzes am kommenden Dienstag, 16. Mai, hingewiesen. „Wenn es der staatlichen Gemeinschaft trotz aller Anstrengungen zur Verbrechensbekämpfung nicht gelingt, Gewalttaten zu verhindern, so muss sie wenigstens für die Opfer einstehen. Opfer von Verbrechen erleiden häufig körperliche und wirtschaftliche Beeinträchtigungen. Da die Schadensersatzansprüche gegen den Schädiger in den seltensten Fällen zu einem Ausgleich des Schadens führen, hat der Deutsche Bundestag im Jahr 1976 das Opferentschädigungsge-

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setz (OEG) beschlossen. Opfer von Gewalttaten erhalten seither die gleichen Leistungen wie Kriegsopfer“, erklärte Stewens in München. In den vergangenen 30 Jahren sind in Bayern nach den Worten der Ministerin weit über 102 Millionen Euro an laufenden Rentenleistungen an die körperlich, geistig oder seelisch Geschädigten geflossen – rund 61 Millionen Euro vom Freistaat Bayern und rund 41 Millionen Euro vom Bund. Zusätzlich wurden an Heil- und Krankenbehandlungskosten 55,8 Millionen Euro gezahlt. Die Gesamtausgaben beliefen sich somit auf rund 158 Millionen Euro. In Bayern erhalten heute über 1.500 Menschen dauerhaft Leistungen nach dem OEG. Die Hilfen werden auf Antrag als persönliche Hilfe, Sach- und Geldleistungen gewährt. Die Gewaltopferversorgung umfasst insbesondere die Heil- und Krankenbehandlung, Beschädigtenrente bei dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit um mindestens 25 Prozent, Sterbebzw. Bestattungsgeld und die Hinterbliebenenversorgung. Zudem haben Opfer von Gewalttaten Anspruch auf individuelle ergänzende Versorgungsleistungen der Gewaltopferfürsorge, wenn der gesundheitliche Schaden auch zu einer wirtschaftlichen Beeinträchtigung geführt hat. Zur Gewaltopferfürsorge zählen u.a. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Erziehungsbeihilfe oder ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt. Schmerzensgeld oder einen Ausgleich für reine Vermögensschäden sieht das Opferentschädigungsgesetz nicht vor. Seit August 2005 wird das Opferentschädigungsgesetz in Bayern vom Zentrum Bayern Familie und Soziales vollzogen, unter dessen Dach u.a. die Ämter für Versorgung und Familienförderung, das Bayerische Landesamt für Versorgung und Familienförderung sowie die Hauptfürsorgestellen zusammengeführt worden sind. Weitere Informationen über das Opferentschädigungsgesetz finden sich unter www.zbfs.bayern.de/oeg/index.html im Internet.

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30 Jahre OEG: Nordbayerischer Kurier vom 16.05.2006

30 Jahre OEG: Festakt in Dortmund am 16.05.2006 Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, KarlJosef Laumann, hatte zum 30jährigen Bestehen des Opferentschädigungsgesetzes zu einem Festakt in das Westfälische Industriemuseum – Zeche Zollern – eingeladen.

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Minister Karl-Josef Laumann (Foto: S. Holzer-Thieser)

Nach der Eröffnung und Ansprache durch Karl-Josef Laumann folgte eine Rede des spanischen Beauftragten für Terrorismusopfer, SR. D. Gregorio Peces-Barba Martinez zur Rechtslage in Spanien.

Vorläufige Anerkennungen nach dem Opferentschädigungsgesetz – Schnelle Hilfe nach schweren Gewalttaten Das Opferentschädigungsgesetz ist gerade in der heutigen Zeit – einer Zeit, die einen Trend zu zunehmender Gewaltbereitschaft und immer größerer Brutalität mit zum Teil immer jüngeren Tätern zeigt – aktueller und wichtiger denn je. Bei der Durchführung des Opferentschädigungsgesetzes wird den Mitarbeitern des Zentrums Bayern Familie und Soziales in vielen Fällen drastisch vor Augen geführt, mit welcher Rohheit und Aggressivität die Täter gegen ihre Opfer vorgehen und was es für die Opfer letztendlich bedeutet, das Erlebte zu verarbeiten und mit den Folgen der erlittenen Gewalttat weiter leben zu müssen. Nicht selten sind es die seelischen Folgen der Gewalttaten, unter denen die Betroffenen oftmals schwerer zu leiden haben als an den rein körperlichen Beeinträchtigungen. Dies gilt nicht nur für die unmittelbar Geschädigten selbst, sondern bei Tötungsdelikten auch für die Hinterbliebenen. Da die Anerkennung psychischer Gesundheitsstörungen eine auf den Einzelfall abgestellte Prüfung unter Berücksichtigung der individuellen Vulnerabilität des Antragstellers erfordert, ist in vielen Fällen die Bearbeitungsdauer nicht mit der Hoffnung der Antragsteller auf eine baldige

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Hilfestellung seitens des Staates zu vereinbaren. In Fällen bestätigter schwerer Gewalttaten, die aus medizinischer Sicht mit Wahrscheinlichkeit dauerhafte psychoreaktive Gesundheitsstörungen zur Folge haben, erkennt das ZBFS nunmehr gemäß § 22 Abs. 4 KOV-VfG einen vorläufigen Anspruch nach dem OEG an und erbringt eine Grundrente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 30 v.H.. Damit wird der Notwendigkeit nach einer schnellen und effektiven Hilfeleistung für die Opfer Rechnung getragen.

17. Opferforum des Weißen Rings am 27. und 28.11.2006 Der Weiße Ring veranstaltete am 27. und 28.11.2006 ein Opferforum unter dem Titel: „Opferschutz – unbekannt?“ in Mainz. Neben weiteren zahlreichen Experten auf anwaltlichem, staatlichem und wissenschaftlichem Gebiet äußerte sich auch der Bundesvorsitzende des Weißen Rings, Prof. Dr. Reinhard Böttcher, zu den aktuellen Entwicklungen bei Opferschutz und Opferrechten.

Bernd Linstädt, Prof. Dr. Reinhard Böttcher (Foto: S. Holzer-Thieser)

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Auf Grund des Ausfalls einer vorgesehenen Referentin bereicherte auch Herr Präsident Linstädt das Programm spontan mit einem Vortrag zur Entscheidungspraxis in Bayern. Er nahm hierbei u. a. auf die soeben geschilderte neue Praxis Bezug, Ansprüche nach dem OEG nach schweren Gewalttaten vorläufig anzuerkennen.

Präsident des ZBFS Bernd Linstädt (Foto: S. Holzer-Thieser)

Sonderbetreuung Die Institution der Sonderbetreuung ist aktueller denn je. Der zu versorgende Personenkreis der Kriegsbeschädigten ist nunmehr in einem Lebensalter, in dem vermehrt Hilfe und Unterstützung zur Bewältigung des mit der Leistungsbewilligung verbundenen unvermeidlichen bürokratischen Aufwandes erforderlich wird. Die Sonderbetreuerinnen und Sonderbetreuer nehmen sich der Anliegen der Versorgungsberechtigten mit großer fachlicher und sozialer Kompetenz an.

Besonderen Einsatz leisten die Sonderbetreuerinnen und Sonderbetreuer für die Opfer von Gewalttaten, denen sie die erforderliche Hilfe und Unterstützung im Umgang mit den zuständigen Leistungsträgern bieten. Die Problematik ständiger Veränderungen auf verschiedenen Rechtsgebieten erfordert bei den Sonderbetreuern eine kontinuierliche Weiterbildung. Diese erfolgt bei der jährlich stattfindenden mehrtägigen Fortbildungsveranstaltung in der Verwaltungsschule der Sozialverwaltung in Wasserburg und wird durch Dienstbesprechungen flankierend ergänzt und vertieft. 62

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Anpassung der Versorgungsbezüge Obwohl die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zum 01.07.2005 unverändert blieben, war für die Fälle nach dem BVG und seinen Nebengesetzen infolge der 13. KOVAnpassungsverordnung 2005 eine Rentenanpassung erforderlich. Diese beschränkte sich auf die Neuberechnung von Fällen mit einkommensabhängigen Leistungen, wobei die Berechnung allerdings nicht in jedem Fall tatsächlich einen geänderten Zahlbetrag ergab.

Da die für die Berechnung des Berufsschadensausgleichs (BSA) und Schadensausgleichs (SA) maßgeblichen Vergleichseinkommen infolge der konjunkturellen Entwicklung teilweise sehr stark gesunken waren, ergab sich insgesamt erstmals eine geringfügige "Minusanpassung": Die Rentenanpassung führte in der Summe zu einer bayernweiten Minderung der Versorgungsleistungen von ca. 16.000 Euro.

Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Mit dem Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts wurden mit Wirkung zum 01.01.2005 auch die hinterbliebenen Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in die Hinterbliebenenversorgung des Sozialen Entschädigungsrechts einbezogen. Auch beim "Berufsschadensausgleich für Haushaltsführung" (§ 30 Absatz 12 BVG) steht nun der Lebenspartner dem Ehegatten gleich. Ferner hat der hinterbliebene Lebenspartner jetzt auch einen Anspruch auf Krankenbehandlung gem. § 10 Absatz 4 Satz 1 Buchst. c und § 10 Absatz 5 Satz 1 Buchst. b BVG sowie einen Anspruch auf Versorgungskrankengeld nach § 16 Absatz 1 Buchst. c BVG.

Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft Durch das Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts und des Gesetzes über einen Ausgleich für Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet vom 19.06.2006 erfuhr der anspruchsberechtigte Personenkreis nach dem Opferentschädigungsgesetz, dem Soldatenversorgungsgesetz, dem Zivildienstgesetz und dem Infektionsschutzgesetz eine Erweiterung. Auch Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft haben Anspruch auf eine Grundrente nach § 40 BVG, einen Schadensausgleich und eine Ausgleichsrente, 63

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sofern der Partner an den Schädigungsfolgen verstorben ist und der andere unter Verzicht auf eine Erwerbstätigkeit die Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes ausübt. Mit der Einführung dieses Anspruchs, der auf die ersten drei Lebensjahre des Kindes beschränkt ist, ist der Gesetzgeber der im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 09.11.2004 (1 BvR 684/98) enthaltenen Forderung nach einer Neuregelung nachgekommen.

Flutopferhilfe Von der Flutkatastrophe in Südostasien am 26.12.2004 waren auch Urlauber aus Bayern betroffen. Schnell wurde offenkundig, dass die heimkehrenden Opfer durch die Folgen des Tsunamis (u.a. Verlust nächster Familienangehöriger, selbst erlittene, zum Teil sehr schwere Verletzungen wie z.B. Verluste von Gliedmaßen oder starke psychische Betroffenheit) auch zu Hause in stärkste gesundheitliche, psychische, soziale sowie nicht zuletzt auch in wirtschaftliche und finanzielle Notsituationen geraten waren und insofern entsprechender Betreuung, Unterstützung und Hilfe bedurften. Es war daher nur konsequent, auch diesen Opfern die Unterstützung durch unsere Sonderbetreuer anzubieten. Auch die Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“, deren Verwaltung dem ZBFS obliegt, hat Mittel zur Ausreichung an besonders schwer betroffene, in Bayern lebende Flutopfer zur Verfügung gestellt. So wurde bereits zu Beginn des Jahres 2005 über die Sonderbetreuer der Erstkontakt zu den verschiedensten öffentlichen und privaten Leistungsträgern, Hilfsdiensten und Betreuungseinrichtungen hergestellt. Auch bei der konkreten Ermittlung des Unterstützungsbedarfs und der Abwicklung der bereitgestellten Hilfeleistung waren die Sonderbetreuer gefragt. Sie haben 88 Personen individuell betreut und 74 Hausbesuche durchgeführt. Unter Mitwirkung der Sonderbetreuer wurden Unterstützungsleistungen in Höhe von 458.450 Euro ausgereicht.

Hauptfürsorgestelle Im Zuge der Verwaltungsreform wurden die bisher bei den Regierungen bestehenden Hauptfürsorgestellen mit der bisher beim StMAS bestehenden Landeshauptfürsorgestelle verschmolzen und beim ZBFS angesiedelt. Die Hauptfürsorgestelle ist nunmehr fachlich und organisatorisch der für den Vollzug des sozialen Entschädigungsrechts zuständigen Produktgruppe V des ZBFS zugeordnet. Die Einzelfallbearbeitung erfolgt ortsnah in den Regionalstellen in Augsburg, Bayreuth, Landshut, München, Nürnberg (bisher Ansbach), Regensburg und Würzburg. Grundsätzliche Angelegenheiten sowie Widersprüche und Klagen werden zentral in Bayreuth bearbeitet. 64

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Im ZBFS wurde ein „Beirat für Kriegsopferfürsorge“ gebildet und die Mitglieder für die Dauer von vier Jahren berufen. Neben dem Vorsitzenden gehören dem Beirat vier weitere Mitglieder (zwei Vertreter der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen, ein Vertreter der kommunalen Spitzenverbände sowie eine sonstige sozial erfahrene Person) an. Der Beirat hat die Aufgabe, in allen grundsätzlichen Fragen der Kriegsopferfürsorge sowie vor dem Erlass eines ablehnenden Bescheides über einen Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt der Hauptfürsorgestelle beratend mitzuwirken. Er ist am 26.09.2006 zu seiner ersten Sitzung zusammengetreten.

Heil- und Krankenbehandlung Änderungen im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung wirkten sich auf das soziale Entschädigungsrecht aus, weshalb zur praktischen Umsetzung der Änderungen der Erlass von Rundschreiben, u. a. zu den leistungsrechtlichen Auswirkungen der Neuregelungen zum Zahnersatz ab 01.01.2005 erforderlich war. Auch im Bereich des Versorgungskrankengeldes und der Heilbehandlung in besonderen Fällen nach § 82 SVG bzw. § 48 ZDG wurde eine Vielzahl von Sachverhalten und Problemen durch den Erlass von Rundschreiben des ZBFS bzw. der Bekanntgabe von Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS) und des ehemaligen Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) bzw. des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) geregelt. Des weiteren war wegen der zum 01.09.2005 in Kraft getretenen Neufassung des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesreisekostengesetz (BRKGVwV) der Erlass von Rundschreiben hierzu und die Überarbeitung einschlägiger Formblätter notwendig.

Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz) vom 14.11.2003 hat sowohl die Versorgungsberechtigten als auch die Versorgungsverwaltung weiterhin in Anspannung gehalten. Erst im Frühjahr 2005 wurde nach einem Gespräch zwischen Vertretern des BMGS, dem Finanzministerium Baden-Württemberg, dem Bundesrechnungshof sowie den Spitzenverbänden der Krankenkassen endgültig klargestellt, dass die Brillenversorgung, die zum 01.01.2004 aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung weitestgehend gestrichen wurde, den Versorgungsberechtigten weiterhin zu gewähren ist. Voraussetzung hierfür ist, dass die Brille wegen Schädigungsfolgen benötigt wird bzw. wegen der anerkannten Schädigungsfolgen einer besonde65

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ren Ausstattung bedarf oder der Versorgungsberechtigte Anspruch auf allumfassende Heilbehandlung nach § 10 Abs.2 BVG oder Krankenbehandlung hat. Außerdem wurde von den gesetzlichen Krankenkassen nunmehr akzeptiert, dass für die Behandlung von Schädigungsfolgen ein Härteausgleich aus dem Jahre 1989 greift. Dieser lässt im Falle von schädigungsbedingt notwendigen Medikationen eine Gewährung von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu, die durch § 34 Abs. 1 SGB V seit 01.01.2004 von der Versorgung ausgeschlossen sind.

Rentenkapitalisierung/Kapitalabfindung Zum Erwerb oder zur wirtschaftlichen Stärkung eigenen Grundbesitzes und Wohnraums wurde bereits 1951 die Möglichkeit geschaffen, über eine Kapitalisierung der vollen oder eines Teils der Grundrente den Beschädigten und Witwen „Eigenmittel“ zur Verfügung zu stellen. Auf diesem Weg konnten und können auch Entschuldungen sowie Instandsetzungen und Modernisierungen bestehenden Wohnraums finanziert werden.

Da eine Kapitalabfindung nur in Frage kommt, wenn der Antrag vor Vollendung des 65. Lebensjahres gestellt wird, gehen die Bewilligungen für Kriegsbeschädigte immer mehr zurück. Dennoch liegen die Bewilligungen bezogen auf Bundesmittel (nach dem BVG und dem SVG) immer noch über denen bezogen auf Landesmittel (nach dem OEG und dem IfSG). Bezogen auf Bundesmittel wurden im Jahr 2005 14 Kapitalabfindungen bewilligt, im Jahr 2006 nur noch 10 Bewilligungen. Die Ausgaben hierfür betrugen 182.226 Euro (2005) bzw. 296.892 Euro (2006). Bezogen auf Landesmittel erfolgten im Jahr 2005 vier Bewilligungen, im Jahr 2006 fünf. Die Ausgaben betrugen 204.012 Euro (2005) bzw. 162.248 Euro (2006).

Pflegeversicherung Die Zahl der nach § 21 Nr. 1 SGB XI versicherten Versorgungsberechtigen bzw. Hinterbliebenen war auch 2005 und 2006 weiter rückläufig. So waren zum Jahresende 2005 5.571, zum Jahresende 2006 5.121 Personen versichert (bei Einführung der sozialen Pflegeversicherung im Jahr 1995 waren es noch 12.193 Versicherte). Aufgrund des zum 01.01.2005 in Kraft getretenen Kinder-Berücksichtigungsgesetzes (KiBG) wurden umfangreiche Änderungen an den eingesetzten EDV-Programmen durchgeführt, um die Zahlung eines Beitragszuschlags für kinderlose Versicherte zu ermöglichen. In ca. 630 Fällen waren individuelle Er-

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mittlungen hinsichtlich der Elterneigenschaft erforderlich. Zum Jahresende 2006 wurde für 338 Versicherte der Beitragszuschlag wegen Kinderlosigkeit entrichtet.

Badekuraktion 2005 – Reha-Klinik Prinzregent Luitpold in Bad Reichenhall Im Berichtszeitraum fand erneut eine Badekuraktion statt, allerdings in kleinerem Umfang als bisher. Im August 2005 erhielten diejenigen Versorgungsberechtigten, die in den letzten Jahren bereits mindestens einmal eine Badekur in den Kurorten Bad Tölz oder Bad Reichenhall durchgeführt haben, ein Informationsschreiben. Auch zum Jahreswechsel 2006/2007 bot die Reha-Klinik Prinzregent Luitpold wieder die traditionelle Weihnachtskur und heilgymnastische Winterkur mit Versehrtenskilauf an. Trotz dieser Kuraktion ging die Anzahl der Kuranträge gegenüber den Jahren 2003 und 2004 auf Grund der rückläufigen Zahl der Kriegsbeschädigten deutlich zurück. Im Jahr 2005 wurden 900 Badekuren in den bayerischen Reha-Kliniken und 135 in Kliniken außerhalb Bayerns (Kurenausgleich) durchgeführt. Im Jahr 2006 wurden 652 Badekuren in den bayerischen Reha-Kliniken und 132 außerhalb Bayerns durchgeführt. In 98 (2005) bzw. 136 (2006) Fällen wurde die Kur verlängert. Die Kosten für die in Bayern insgesamt durchgeführten Badekuren beliefen sich 2005 auf rund 6,2 Mio. Euro und 2006 auf rund 6,0 Mio. Euro. Davon entfielen auf die versorgungseigene Reha-Klinik Prinzregent Luitpold jeweils rund 4,2 Mio. Euro.

Lebensbescheinigungsaktion 2005/2006

Als Ersatz für die Einholung von Lebensbescheinigungen wurde im Jahr 2005 wieder ein Datenabgleich mit den Meldebehörden bzw. der AKDB durchgeführt. Von den insgesamt 2054 Gemeinden (teilweise in Verwaltungsgemeinschaften zusammengefasst) entschieden sich 1036 für den zentralen Abgleich mit der AKDB. Die übrigen Gemeinden haben den Abgleich selbst durchgeführt. Zu Beginn der Aktion waren 89.471 Fälle einbezogen. Hiervon wurden 81.652 Fälle positiv abgeglichen, d.h. der Versorgungsberechtigte lebt noch unter der bekannten Anschrift. In den negativ abgeglichenen Fällen (Tod, Wegzug, nicht übereinstimmende Daten) wurden den Regionalstellen Einzelfallmitteilungen zur Prüfung und Rückmeldung der Prüfungsergebnisse übersandt. 67

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1.666 Sterbefälle und vier Wegfälle aus sonstigen Gründen wurden erst durch die Aktion bekannt. In 427 dieser Fälle sind Überzahlungen wegen rückwirkenden Anspruchswegfalls entstanden, die sich im Zeitpunkt des Bekanntwerdens des Todes bzw. Wegfallgrundes auf 1,65 Mio Euro beliefen. Die Einziehung derzeit noch offener Forderungen und deren Überwachung erfolgt durch die Regionalstellen. Wegen der aktuell hohen Sterberate im Bereich der Kriegsopferversorgung wird, zur Vermeidung weiterer hoher Überzahlungen, die nächste Aktion bereits im Frühjahr 2007 durchgeführt.

Orthopädische Versorgung Bis zum Ende des Berichtszeitraumes versorgten die Orthopädischen Versorgungsstellen in den Regionalstellen Oberpfalz und Unterfranken, bei denen die Aufgaben der Orthopädischen Versorgung konzentriert sind, insgesamt 25.145 Personen im Rahmen des § 11 Abs. 3 und des § 13 BVG mit orthopädischen Hilfsmitteln. 2005 und 2006 wurden jeweils 301 orthopädische Außensprechtage durchgeführt. In 419 Fällen (2005) bzw. in 381 Fällen (2006) wurden die erforderlichen Maßnahmen wegen der Gebrechlichkeit des Berechtigten im Rahmen von Hausbesuchen abgeklärt.

Blindengeld Struktur des anspruchsberechtigten Personenkreises Die Zahl der Leistungsberechtigten nach dem BayBlindG ist weiterhin rückläufig. Am 31.12.2006 erhielten 16.046 Personen Blindengeld. Fast 2/3 (65,3 %) der Blindengeldempfänger sind 65 Jahre und älter, 41,4 % sind 80 Jahre und älter, 60,3 % der Leistungsempfänger sind weiblichen Geschlechts (männlich 39,7 %). Die Gesamtausgaben für das Blindengeld beliefen sich 2005 auf 84,1 Mio Euro und 2006 auf 81,7 Mio Euro.

BSG: Keine Blindheit bei apallischem Syndrom Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 20.07.2005, Az. B 9a BL 1/05 R, ist anzunehmen, dass Blindheit bei einem vollständigen apallischen Syndrom nicht vorliegt. Ein

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Apalliker kann nur dann als blind im Sinne des BayBlindG gelten, wenn ihm das Augenlicht nachweislich fehlt, z. B. wenn beide Augen zerstört sind oder wenn eine Rindenblindheit infolge einer umschriebenen Schädigung beider Sehrinden besteht.

Das BSG bezieht sich in seiner Entscheidung auf seine bisherige Rechtsprechung zur faktischen Blindheit (Urteil vom 31.01.1995, Az. 1 RS 1/93). Bei Vorliegen umfangreicher cerebraler Schäden ist darüber hinaus eine weitere Differenzierung erforderlich: Im Vergleich zu anderen – möglicherweise ebenfalls eingeschränkten – Gehirnfunktionen muss sich eine spezifische Störung des Sehvermögens feststellen lassen. Zum Nachweis einer zu faktischer Blindheit führenden schweren Störung des Sehvermögens genügt es insoweit, dass die visuelle Wahrnehmung deutlich stärker betroffen ist als die Wahrnehmung in anderen Modalitäten. Das ist bei einem vollständigen apallischen Syndrom nicht der Fall.

Zuwanderungsgesetz Für den Bezug von Leistungen nach dem BayBlindG ist der Wohnsitz oder der rechtmäßige gewöhnliche Aufenthalt in Bayern eine wesentliche Anspruchsvoraussetzung. Bei ausländischen Antragstellern ist daher die Art ihres Aufenthalts bzw. des Aufenthaltstitels entscheidungserheblich. Das Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes zum 01.01.2005 wirkt sich auch auf den nach dem BayBlindG anspruchsberechtigten Personenkreis aus. Ausländer, die nach dem AsylbLG leistungsberechtigt sind, haben gem. § 9 Abs. 1 AsylbLG weiterhin keinen Anspruch auf Blindengeld. Da in der Vergangenheit Ausländer z.B. aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen eine Aufenthaltsbefugnis (§ 30 AuslG) für einen längeren Zeitraum als 6 Monate erhalten konnten, führte dies in Einzelfällen zur Zahlung von Blindengeld. Sofern die Aufenthaltserlaubnis nunmehr nach neuem Recht aus humanitären Gründen nach § 25 Abs. 4 oder Abs. 5 AufenthG erteilt wurde, kann Blindengeld grundsätzlich nicht (mehr) gezahlt werden, da in diesen Fällen eine Leistungsberechtigung nach dem AsylbLG besteht. Die Verlängerung einer, z. B. aus humanitären Gründen erteilten Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG begründet jedoch seit 18.03.2005 keine Leistungsberechtigung nach dem AsylbLG mehr. Wurde eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 Satz 2

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AufenthG erteilt, ist daher für die Zeit ab 18.03.2005 im Einzelfall zu prüfen, ob unter Berücksichtigung der Dauer der Verlängerung und des Aufenthaltszwecks von einem gewöhnlichen Aufenthalt ausgegangen werden kann.

Besondere Leistungen für blinde Antragsteller Ein sehbehinderter oder blinder Antragsteller erhält auf Wunsch ein Antragsformular in Großdruck ausgehändigt. Auch Bescheide werden bei Bedarf in Großdruck, auf Tonträger oder in Blindenschrift bekannt gegeben.

Blindengeldkommission; Materielle Arbeitsanweisung zum BayBlindG Sitzungen der Blindengeldkommission zur Beratung schwieriger Gutachtensfälle fanden am 12.10.2005 und am 28.06.2006 statt. Neben der Diskussion von Einzelfällen wurden hier u. a. auch Leitlinien für die versorgungsärztliche Begutachtung unter Berücksichtigung der neuen Rechtsprechung des BSG entwickelt. Die bisherige Materielle Arbeitsanweisung zum BayBlindG wurde überarbeitet und neue Erläuterungen zum BayBlindG in übersichtlicherer Form zur Verfügung gestellt.

Erstattungs- und Schadensersatzansprüche Die im Berichtszeitraum anhängigen Leistungsklagen betrafen – wie auch in den Vorjahren – im Wesentlichen die gerichtliche Durchsetzung von Erstattungsansprüchen gegenüber Krankenkassen, die die Übernahme der Kosten einer Badekur für versicherte Versorgungsberechtigte abgelehnt hatten.

Eine weitere aktuelle Problematik sind Erstattungsansprüche der Pflegekassen, soweit sie Heimkosten eines Versorgungsberechtigten bei nicht ausschließlich schädigungsbedingter Hilflosigkeit getragen haben.

An Gesetzesänderungen im Berichtszeitraum, welche den Regressbereich betreffen, sind zu erwähnen die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2005 vom 25.02.2005, durch die die unpfändbaren Beträge ab 01.07.2005 erhöht wurden und das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 über einen europäischen Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen (EG-Vollstreckungstitel-Durchführungsgesetz). 70

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Förderbereich (Europäischer Sozialfonds, soziale Hilfen) Europäischer Sozialfonds (ESF) Die finanzielle Unterstützung des ESF wird in Form von Projektförderungen, die dem Ziel 2 und 3 der EU-Programme entsprechen, an Bildungs- und Sozialträger sowie Unternehmen, Vereine etc. für die Durchführung von Bildungs-, Qualifizierungs-, Betreuungs- und Beschäftigungsmaßnahmen gewährt.

Neben den Projekten, die aus dem ESF gefördert werden, bewilligt das ZBFS auch Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative INTERREG III A Bayern – Tschechien sowie Bayern – Österreich, sofern die Projekte aufgrund ihres Arbeitsmarktbezuges in das Ressort des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS) fallen bzw. die Zielsetzung des ESF betreffen (sog. ESF-konforme Projekte).

Neue Aufbauorganisation aufgrund einer Ausweitung der ESF-Mittel Zum 01.01.2005 ist das „Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ (Hartz IV) in Kraft getreten. Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe sind zusammengefasst worden. Die Leistungen für erwerbsfähige Langzeitarbeitslose sind im zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt.

Hartz IV hat zu einer Programmänderung und einer Mittelumschichtung innerhalb des Ziel 3Programms geführt. Der Freistaat Bayern hat im Hinblick auf zusätzliche Aufgaben bei den Kommunen einer Mittelumschichtung vom Bund in Höhe von 76,8 Mio. Euro (davon rd. 70 Mio. Euro für das StMAS) zugestimmt. Mit den zusätzlichen Mitteln werden vor allem Projekte für Arbeitslosengeld II – Empfänger gefördert. Um die verwaltungstechnische Abwicklung dieser Projekte wie im bisherigen Förderverfahren vollziehen zu können, war eine umfangreiche Änderung der bisherigen Aufbauorganisation erforderlich. Mit Wirkung zum 01.05.2005 wurden die bisher für den Vollzug des ESF zuständigen Sachgebiete III 4 und III 5 aufgelöst. An deren Stelle trat eine „Produktgruppe ESF“, die in Arbeitsgruppen gegliedert war. Drei Arbeitsgruppen wurden beim damaligen BLVF in Bayreuth und je eine bei den damaligen ÄVF München II und Nürnberg eingerichtet.

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Zur Koordinierung der Arbeitsgruppen wurde ein „Produktgruppenleiter ESF“ eingesetzt. Dem Produktgruppenleiter ESF oblag die strategische Planung sowie die Gesamtverantwortung für den fachlichen Aufgabenvollzug (Fachaufsicht). Die Arbeitsgruppe wurde durch einen Arbeitsgruppenleiter geführt. Das bisherige Personalsoll wurde entsprechend der Bedarfslage um ca. 20 Sachbearbeiter erhöht. Die Bereitstellung des benötigten Personals erfolgte durch die Ämter in München, Nürnberg und Bayreuth, aber auch in Augsburg, Regensburg und Würzburg. Die Einarbeitung (theoretische Unterweisung, Praxisausbildung am Arbeitsplatz) der neu zu gewinnenden Sachbearbeiter erfolgte beim damaligen BLVF in Bayreuth. Im Organisationsplan des ZBFS wurde die Produktgruppe ESF schließlich mit dem bisherigen Sachgebiet III 3 zur Produktgruppe VI – Förderbereich – zusammengefasst.

Neue Aufgaben in den Jahren 2005/06 Mit der Zusammenfassung der Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum 01.01.2005 durch das „Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ (Hartz IV) ergaben sich auch neue Rahmendelegationen an das ZBFS.

Rahmendelegation für erwerbsfähige, langzeitarbeitslose und erwerbsfähige, langzeitarbeitslose ältere ALG II-Bezieher und Bezieherinnen im Zuständigkeitsbereich der ARGEn und in den optierenden Kommunen

Die Maßnahmen werden im Rahmen des ESF Ziel 3 durchgeführt. Um die Vermittlungs- und Wiedereingliederungschancen in den ersten Arbeitsmarkt für die Zielgruppe zu erhöhen, wird der Schwerpunkt in den geförderten Maßnahmen auf die berufliche Qualifizierung in ausgewählten, dem regionalen Arbeitsmarkt entsprechenden Bereichen gelegt. „Verstetigte Maßnahmen“ mit einem laufenden Eintritt von Teilnehmern/Teilnehmerinnen sind nicht möglich. Ein Betriebspraktikum ist grundsätzlich notwendig.

Die übergreifende Beratung, die Antragstellung, die fachlich/inhaltliche Prüfung sowie die Auswahl und Entscheidung über die grundsätzliche Förderfähigkeit von Projekten erfolgt durch das Referat I 2 im StMAS. Zur Kofinanzierung können die Leistungen an die Teilnehmer in Form des ALG II (einschließlich des Zuschlags für Alleinerziehende) nach Einkommensanrechnung, die Sozialversicherungsbeiträge im Einzelnachweis, die tatsächlich angefallenen Fahrtkosten sowie der Übergangszuschlag nach § 24 SGB II herangezogen werden. In jedem Fall müssen die Leistungen teilnehmerbezogen nachgewiesen sein. 72

Zentrum Bayern Familie und Soziales Tätigkeitsbericht 2005/2006

Delegation von Projekten für erwerbsfähige, langzeitarbeitslose ALG II – Empfängerinnen und erwerbsfähige, langzeitarbeitslose alleinerziehende ALG II – Empfängerinnen und für sozial benachteiligte oder individuell beeinträchtigte Jugendliche unter 25 Jahren Die Durchführung von ESF-Maßnahmen für die Zielgruppe erfolgt grundsätzlich wie oben beschrieben. Darüber hinaus obliegt dem ZBFS aber auch die Information und Beratung vor, während und nach der Antragstellung, die Entscheidung über die Auswahl der Projekte und die Entscheidung über die Förderfähigkeit des jeweiligen Projektes. Für die Durchführung von geeigneten Projekten wird dem ZBFS ein Budget zur Verfügung gestellt. Die Einhaltung und Ausschöpfung des Budgets obliegt ebenfalls dem ZBFS.

Ausbildungsinitiative "Fit for Work - 2005" und "Fit for Work - 2006"

Nordbayerischer Kurier vom 27.07.2006

Der Bayerische Ministerrat hat am 07.06.2005 die Ausbildungsinitiative "Fit for Work - 2005" und am 23.05.2006 die Ausbildungsinitiative "Fit for Work - 2006" beschlossen. Ziel war es auch diesmal, einen ausgeglichenen Ausbildungsstellenmarkt in Bayern zu erreichen. Für jeden ausbildungsfähigen und ausbildungswilligen Jugendlichen soll eine Ausbildungsmöglichkeit zur Verfügung stehen. Durch das ZBFS werden die Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze, die Verbundausbildung, der Erwerb des C1-Führerscheins und die Mobilität der Auszubildenden gefördert. Insbesondere die Richtlinien zur Förderung zusätzlicher Ausbil73

Zentrum Bayern Familie und Soziales Tätigkeitsbericht 2005/2006

dungsstellen erwiesen sich trotz Reduzierung der Fördersummen in 2006 von 2.500 Euro auf 2.000 Euro (bzw. von 5.000 Euro auf 2.000 Euro im Ziel 2) als wahre „Renner“. Hier stiegen die Antragszahlen von 3.390 (2004) auf 5.823 für 2005 und 8.500 für 2006.

Antragsentw icklung bei der Förderung zusätzlicher Ausbildungsstellen

9.000 8.000 7.000 6.000 5.000 4.000 3.000 2.000 1.000 0

8.500

5.823

3.390

2004

2005

2006

Anzahl der Anträge

Prüfungen durch die EU-Finanzkontrolle im StMAS, die Europäische Kommission und den BayORH

Die Finanzkontrolle Europäische Strukturfonds (EU/F) im StMAS führte in der Zeit vom 20.04. bis 21.04. 2005 einen Besuch beim ZBFS zur Prüfung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme gem. Art. 10 ff. VO (EG) Nr. 438/2001 durch. Die Systemkontrolle der EU/F führte zu keinen nennenswerten Beanstandungen. Durch das zeitgleich durchgeführte Audit der EU-Kommission, das im Wesentlichen der Systemprüfung der EU-Finanzkontrolle entsprach, wurde auf ein separates Follow-up verzichtet.

In der Zeit vom 06.06. – 10.06.2005 führte die Europäische Kommission, Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit, eine Prüfung der im Freistaat Bayern vom StMAS und StMUK eingerichteten Verwaltungs- und Kontrollsysteme für das Operationelle Programm Ziel 3 und den auf Bayern entfallenden Teil des Ziel 2 Pogramms 74

Zentrum Bayern Familie und Soziales Tätigkeitsbericht 2005/2006

durch. Die Prüfung hatte ihren Auftakt am 06. und 07.06.2005 beim ZBFS in Bayreuth und führte zu folgenden „Empfehlungen“, über deren Einhaltung in sog. „Follow-ups“ zu bestimmten Fristen zu berichten war: Zeitnahe Altdatenmigration, Überprüfung der nationalen Kofinanzierung bei Teilzeitprojekten (mit Ergebnisbericht), Durchführung von unangekündigten Monitoringbesuchen, Abbau der Rückstände bei der Verwendungsnachweisprüfung (mit Ergebnisbericht). Insbesondere die Überprüfung und Korrektur der nationalen Kofinanzierung gestaltete sich als sehr aufwendig. Mit Schreiben vom 05.09.2006 teilte die EU-Kommission mit, dass alle Empfehlungen erfüllt seien und die Rüfung als abgeschlossen betrachtet werde. Die Einstufung des Verwaltungs- und Kontrollsystems werde auf angemessene Sicherheit geändert. (Anm.: was dem höchsten Sicherheitsniveau entspricht). Bayern nimmt hier im Vergleich zu anderen Bundesländern, bei denen zum Teil sofortige Auszahlungsstopps oder erhebliche Rückzahlungen veranlasst wurden, eine Spitzenstellung ein.

Seit Januar 2006 prüft der Bayerische Oberste Rechnungshof den Stand der Verwendungsnachweisverfahren, die ordnungsgemäße Abwicklung und den damit verbundenen Personalaufwand bei den Förderverfahren im Einzelplan 10. Die Prüfung dauert noch an. Ergebnisse sind noch nicht bekannt.

Antragsentwicklung und Auszahlungsstand in der Projektförderung Die Antragszahlen haben 2005 erwartungsgemäß einen Höchststand erreicht. Zum Ende des Förderzeitraums nehmen die Antragszahlen naturgemäß ab, da die Fördermittel ebenfalls zur Neige gehen. Auch über den 31.12.2006 hinaus können, insbesondere aus Rückflüssen von abgeschlossenen Projekten, noch Projekte für den Förderzeitraum 2000 – 2006 bewilligt werden. Spätestens am 31.12.2008 („n+2“) müssen jedoch alle Projekte beendet und schlussgeprüft sein.

75

Zentrum Bayern Familie und Soziales Tätigkeitsbericht 2005/2006

Die Antragszahlen 2005 und 2006: Anträge in 2005 und 2006

600 519 486

500

382

400 335 300 200 100 28

40 5

7

0 Ziel 2

Ziel 3

GI INTERREG, GI EQUAL

Anträge in 2005

SUMME

Anträge in 2006

Die Entwicklung der Antragszahlen im Förderzeitraum 2000 – 2006 veranschaulicht die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für ALG II-Bezieher, was sich bereits in 2004 auswirkte. Da das für den kompletten Förderzeitraum zur Verfügung stehende Budget für Qualifizierungen von BSHG-Leistungsempfängern komplett bereits 2004 (anstatt verteilt über 2005 und 2006) investiert werden konnte, stiegen bereits hier die Antragszahlen in Erwartung der zusätzlichen Mittel deutlich an.

Antragsentwicklung 2000 - 2006 600 519 500 446 382

400

349 285

300 234 200

100 6 0 2000

2001

2002

2003

76

2004

2005

2006

Zentrum Bayern Familie und Soziales Tätigkeitsbericht 2005/2006

Nach der sog. „n+2 – Regelung“ verfallen die einem Mitgliedsstaat jährlich zustehenden Mittel („Tranche“) automatisch, sofern sie im Haushaltsjahr „n“ nicht durch gültige Auszahlungsanforderungen bis zum Ende des zweiten folgenden Jahres („n+2“) angefordert werden. Das durch das ZBFS auszuzahlende Mittelvolumen beträgt ca. 245 Mio. Euro. Davon konnten bislang 130.761.614 Euro im Ziel 3 und 29.369.277 Euro im Ziel 2 ausgezahlt werden.

ausgezahlte ESF-Mittel (kumuliert) 140.000.000 € 130.761.614 € 120.000.000 €

100.000.000 € 81.143.552 €

80.000.000 €

Ziel 3 Ziel 2

60.000.000 € 50.917.400 € 40.000.000 € 26.535.922 € 20.000.000 € 0€

29.369.277 € 22.148.976 €

10.836.674 € 9.844.626 € 3.750.974 € 1.458.299 € 956.248 € 0€ 2001 2002 2003 2004 2005

2006

Zielvereinbarungen mit dem StMAS Als Ausfluss der „Neuen Verwaltungssteuerung“ wurden zum 30.05.2006 fünf Zielvereinbarungen zwischen ZBFS und StMAS abgeschlossen: Auszahlungen im Ziel 2, Auszahlungen im Ziel 3, Korrektur der Kofinanzierung bei Teilzeitprojekten, Vollendung der Altdatenmigration in der ESF-Software und Beschleunigung INTERREG.

Datenbank „ESF-Bayern“ Anfang Dezember 2004 wurde für die ESF-Datenverwaltung die neue Software „ESFBayern“ eingeführt. Mit dieser Oracle Datenbank werden alle ESF-Projekte in ganz Bayern verwaltet. Sie dient dem Fondsverwalter in Bayern, dem StMAS (Referat I 6 - Europäischer

77

Zentrum Bayern Familie und Soziales Tätigkeitsbericht 2005/2006

Sozialfonds), dazu, alle notwendigen Informationen für den Förderzeitraum 2000 bis 2006 einzuholen und den Berichtspflichten der EU-Kommission Rechnung zu tragen. Das ZBFS ist ressortübergreifend für die Administration und die Anwenderbetreuung zuständig. 2005 und 2006 wurden alle „Altprojekte“ in der Datenbank angelegt. Außerdem wurde die Richtigkeit der Eintragungen überprüft. Die Altdatenmigration konnte nunmehr abgeschlossen werden. Eine Nachverfolgung von eventuellen Abweichungen bis auf Projektebene erfolgt im 1. Quartal 2007.

Übernahme der Angestellten mit befristetem Arbeitsvertrag Die befristeten Verträge der Mitarbeiter der Produktgruppe VI wurden zum 30.06.2006 in unbefristete Arbeitsverträge umgewandelt. Die bis dahin bestehende Unsicherheit über das Fortbestehen des Arbeitsplatzes konnte beendet werden.

Förderzeitraum 2007 – 2013 Am 04.04.2006 haben sich Rat, Europäisches Parlament und Kommission (auf Basis der Beschlüsse der Staats- und Regierungschefs vom 15./16. Dez. 2005 in Brüssel) über den künftigen Finanzrahmen 2007-2013 geeinigt. Für Bayern stehen demnach 275 Mio. Euro an ESF-Mitteln zur Verfügung. Wie sich die Mittel auf die einzelnen Ressorts verteilen, steht noch nicht fest. Bei Erreichung der durch das StMAS angestrebten Verteilung würde sich das Budget im Vergleich zum Förderzeitraum 2000 – 2006 nur geringfügig reduzieren.

Soziale Hilfen Unter dem Sammelbegriff "Soziale Hilfen" sind all jene vom StMAS delegierten Förderungen zusammengefasst, die regelmäßig nicht den Vollzug von Leistungsgesetzen zum Gegenstand haben, sondern auf Förderprogrammen und Richtlinien des Bayerischen Landtags, des StMAS oder der Europäischen Union beruhen. Hinzu kommen verschiedene Erstattungsverfahren, durch die Bundesmittel an begünstigte Kommunen oder sonstige Einrichtungen weitergereicht werden.

Dem ZBFS sind 24 verschiedene Förderprogramme, Einzelfallentscheidungen und Modellvorhaben zum Vollzug übertragen. Zugleich ist das ZBFS beauftragt, das StMAS bei der Weiterentwicklung der bayerischen Behinderten- und Altenpolitik zu unterstützen. 78

Zentrum Bayern Familie und Soziales Tätigkeitsbericht 2005/2006

Behindertenhilfe Im Rahmen der Behindertenhilfe sind die Zielvorstellungen der bayerischen Sozialpolitik vor allem darauf gerichtet, dem einzelnen behinderten Menschen die Möglichkeit zu sichern oder wieder zu verschaffen, seine Eigenverantwortung in der Gemeinschaft mit anderen entfalten zu können. Es geht auch darum, denen zu helfen, die auf die besonderen Leistungen der Gemeinschaft angewiesen sind. Im Berichtszeitraum wurden Zuwendungen in beträchtlicher Höhe gewährt. In einigen Förderbereichen konnte nach Jahren der Reduzierung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wieder eine leichte Steigerung der ausgereichten Zuwendungen beobachtet werden, während die Anzahl der geförderten Maßnahmen nur geringen Schwankungen unterlag. Die Zuwendungen verteilen sich im Einzelnen auf die Förderbereiche •

Begegnungs-, Freizeit- und Bildungsmaßnahmen,



Behindertensport und Special Olympics Bayern,



Notfallausrüstung der ambulanten Herzsportgruppen Bayern,



Fortbildung von Personal in der Rehabilitation und Maßnahmen für Familien mit behinderten Menschen,



Dienste der offenen Behindertenarbeit,



Förderung von Landesbehindertenverbänden,



Selbsthilfegruppen für Menschen mit Behinderungen und chronisch Kranke,



Öffentlichkeitsarbeit, wissenschaftliche Projekte, Forschungen, Untersuchungen, Veranstaltungen, Informationen, Druckaufträge



Einzelprojekte

Geschäftsführung für den Verein Arbeitsstelle Frühförderung Bayern e.V.

Die Arbeitsstelle Frühförderung wurde bis zum Jahresende 2005 durch Zuwendungen des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus für die pädagogische sowie des StMAS für die medizinische Frühförderung finanziert. Seit Anfang 2006 erfolgt die Finanzierung der Arbeitsstelle Frühförderung ausschließlich durch das StMAS.

79

Zentrum Bayern Familie und Soziales Tätigkeitsbericht 2005/2006

Der Verein Arbeitsstelle Frühförderung Bayern e.V. hat an der Vorbereitung und Durchführung zahlreicher Fachveranstaltungen organisatorisch und inhaltlich wesentlich mitgewirkt. Ferner wurde eine Dokumentation der „Heilpädagogischen Fachdienste für die Zusammenarbeit mit Kindergärten“ erstellt und ein EDV-fähiges Dokumentationsraster entwickelt. Das seit Oktober 2003 laufende Forschungsprojekt mit dem Thema: "Modellprojekt zur interdisziplinären Nachbetreuung von ehemaligen Frühgeborenen und Risikoneugeborenen im Städtischen Krankenhaus München-Harlaching" wurde Ende 2005 erfolgreich abgeschlossen. Auf ausdrücklichen Wunsch und Förderung durch das StMAS läuft seit April 2006 ein Anschlussprojekt zur Implementierung der Ergebnisse des Modellprojektes auf vorerst vier weitere Standorte in Bayern.

Altenhilfe Im Zuge der Verwirklichung der Ziele des 4. Bayerischen Landesplanes für Altenhilfe wurde ein Teil der Fördermaßnahmen vom StMAS an das ZBFS delegiert. Fortbildungsmaßnahmen wurden wie folgt durchgeführt:

Maßnahmeträger

Zuschüsse

2005

2006

2005

2006

Fortbildungen für Fach- und Hilfskräfte sowie Ehrenamtliche (Regelförderung)

176

182

452.445 €

448.448 €

Fort- und Weiterbildung gerontopsychiatrische Pflege

52

53

414.909 €

471.240 €

Gerontotherapeutin, Angehörigenberatung, Kursleiterseminare, Gewinnung und Qualifizierung von Ehrenamtlichen

5

5

16.230 €

16.533 €

Einzelmaßnahmen

5

9

52.962 €

162.209 €

Supervision in vollstationären Einrichtungen der Altenhilfe

5

7

19.810 €

18.374 €

Heimmanagement in vollstationären Einrichtungen der Altenhilfe sowie bei ambulanten Diensten

5

6

25.190 €

18.451 €

2.253

2.268

983.551 €

1.137.261 €

gesamt

80

Zentrum Bayern Familie und Soziales Tätigkeitsbericht 2005/2006

Bayerisches Netzwerk Pflege Das ursprüngliche Ziel eines flächendeckenden, funktionsfähigen Netzes an ambulanten sozialpflegerischen Diensten wurde erreicht. Die Funktionsfähigkeit wird inzwischen durch die Pflege- und die Krankenversicherung umfassend sichergestellt. Die Förderung wird nunmehr schwerpunktmäßig in den Bereichen •

Familienpflege



Angehörigenarbeit



Niedrigschwellige Betreuungsangebote

weitergeführt.

Bewilligte Zuwendungen in den Jahren 2005 und 2006

Anträge 2005 2006

Zuschüsse 2005

2006

Familienpflege

46

42

977.452 €

940.437 €

Angehörigenarbeit

88

96

916.010 €

1.020.696 €

niedrigschwellige Betreuungsangebote

167

162

260.996 €

310.878 €

2.306

2.306

2.156.463 €

2.274.017 €

gesamt

Seit 01.01.2003 können auf Antrag niedrigschwellige Betreuungsangebote für Pflegebedürftige mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Betreuung und Beaufsichtigung rechtlich anerkannt werden. Die Anerkennung ist Voraussetzung dafür, dass Pflegebedürftige die zusätzlichen Betreuungsleistungen in Höhe von bis zu 460 Euro je Kalenderjahr nach dem Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz für, neben den im Gesetz genannten Sachleistungen (Tagesoder Nachtpflege, Kurzzeitpflege und Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung von zugelassenen Pflegediensten), auch für niedrigschwellige Betreuungsangebote in Anspruch nehmen können. Im Jahr 2005 wurden 36 Anträge gestellt und vom ZBFS 24 Anerkennungsbescheide erteilt, im Jahr 2006 wurden 24 Anträge gestellt und 17 Anerkennungsbescheide erteilt.

Förderung von Modellvorhaben Seit dem Haushaltsjahr 2004 werden Modellvorhaben nach § 45 c SGB XI in Verbindung mit der Verordnung zur Ausführung des Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetzes gefördert. Die An81

Zentrum Bayern Familie und Soziales Tätigkeitsbericht 2005/2006

zahl der bezuschussten Projekte hat sich von 10 (2005) auf 11 (2006) erhöht. Insgesamt wurden 530.825,57 Euro (davon 89.925 Euro für die wissenschaftliche Begleitung) bewilligt.

Bayerischer Landesseniorenrat Um die Belange der Senioren verstärkt auf Landesebene in die Meinungsbildung zu wichtigen Fragen der Altenhilfe einzubeziehen, wurde der Bayerische Landesseniorenrat errichtet. Er setzt sich zusammen aus Mitgliedern des Landtages, des StMAS, der Wohlfahrtsverbände, der kommunalen Spitzenverbände, der Landesseniorenvertretung Bayern sowie mit der Altenhilfe vertrauten Persönlichkeiten. Die Geschäftsführung ist dem ZBFS übertragen, das im Vollzug dieser Aufgabe 2006 eine Sitzung vorbereitet, durchgeführt und abschließend aufbereitet hat.

Förderung von Organisationen der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege Die staatliche Förderung der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Bayern nach Art. 13 Abs. 3 des Ausführungsgesetzes zum Bundessozialhilfegesetz (AGBSHG) wurde auch im Berichtszeitraum 2005/2006 durch das ZBFS abgewickelt. Zu den Spitzenverbänden gehören die Landesverbände Bayern der Arbeiterwohlfahrt, des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, des Deutschen Caritasverbands und der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern sowie das Bayerische Rote Kreuz und das Diakonische Werk in Bayern. Die Zuwendungen betrugen 2005 und 2006 je 420.000 Euro sowie 39.145 Euro für die Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Bayern.

Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres Seit 01.09.1999 ist der Vollzug der Richtlinien zur Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) vom StMAS an das ZBFS delegiert. Gefördert wird die pädagogische Begleitung im FSJ. Bis 31.12.2001 wurden je ganzjährig verpflichteten Helfern bis zu 650 DM bewilligt; für weniger als 12 Monate tätige Helfer je vollem Dienstmonat bis zu 50 DM. Seit 01.01.2002 betragen die Pauschalen je nach Höhe der vorhandenen Haushaltsmittel bis zu 335 Euro bzw. bis zu 26 Euro.

82

Zentrum Bayern Familie und Soziales Tätigkeitsbericht 2005/2006

Projektjahr

2004/05

2005/06

Teilnehmer

2.206

2.417

14

14

2005

2006

Anzahl der geförderten Maßnahmeträger Landesmittel bewilligt und ausgezahlt im Haushaltsjahr

Gesamtbewilligungen

526.395,91 €

505.936,00 €

Förderung im Bereich der Hauswirtschaft Das Bayerische Jugendwerk bereitet Schulentlassene durch besondere pädagogische Betreuung und fachliche Bildung im hauswirtschaftlichen Bereich gezielt vor. Ziel ist die Festigung der gesamten Entwicklung der Jugendlichen, so dass sie anschließend eine Berufsausbildung oder eine Berufstätigkeit aufnehmen können. Gefördert wird ein einjähriger Grundlehrgang. Die Förderung wurde im Jahr 2000 an das ZBFS delegiert. Die Zuschüsse betrugen 380.176,04 Euro (2005) bzw. 437.810,00 Euro (2006). Am Ende des jeweiligen Haushaltsjahres werden nach Verfügbarkeit auch Zuschüsse für Ausstattung der Grundlehrgänge für Hauswirtschaft gewährt (Anteilfinanzierung). Diese betrugen 9.473,49 Euro (2005) bzw. 15.000,00 Euro (2006).

Der Bayerische Landesausschuss für Hauswirtschaft ist der Dachverband von 14 Verbänden in Bayern, die sich mit hauswirtschaftlicher Aus- und Weiterbildung beschäftigen. Er fungiert auch als "Ständevertretung" für die Beschäftigten der Hauswirtschaft in Bayern. Gefördert wurden die Personal- und Sachkosten der Geschäftsstelle sowie die Kosten für Projekte im Rahmen der Verbandstage. Die Zuschüsse betrugen 2005 und 2006 jeweils 32.000 Euro.

83

Zentrum Bayern Familie und Soziales Tätigkeitsbericht 2005/2006

Bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement und Freiwilligenarbeit

Neben verschiedenen Einzelprojekten werden die Geschäftsstelle des „Landesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement – LBE“ in Nürnberg und die Einrichtung des „Netzwerkknotens lagfa“ bei der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen (lagfa Bayern) in Augsburg pauschal gefördert. Seit 2005 erhält auch das „Netzwerk“ Mütter- und Familienzentrum in Bayern e.V. eine jährliche pauschale Förderung. Der Zweck der Förderung besteht u.a. darin, verschiedenen Einrichtungen, die das bürgerschaftliche und ehrenamtliche Engagement fördern, Informationsmaterial zur Verfügung zu stellen und sie bei der Einrichtung von Koordinierungsstellen vor Ort zu beraten. Außerdem werden Fortbildungsangebote (z.B. Kompetenztraining, Organisations-Know how) aufbereitet und ergänzt. 2005 und 2006 wurden je drei Projekte für Bürgerschaftliches Engagement mit insgesamt 215.000 Euro (2005) bzw. 225.000 Euro (2006) gefördert. Vier Projekte für Ehrenamtliches Engagement und Freiwilligenarbeit erhielten 2005 Zuschüsse in Höhe von 10.800 Euro, 2006 erhielten drei Projekte 25.770 Euro.

Maßnahmen der Leitstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2005 wurden fünf Projekte mit insgesamt 241.914,13 Euro bezuschusst, 2006 sieben Projekte mit 287.469,85 Euro.

Vollzug des Gesetzes über Schwangerschaftsabbrüche in besonderen Fällen Durch das Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz vom 21.08.1995 wurde 1996 die staatliche Kostenübernahme für Schwangerschaftsabbrüche in besonderen Fällen eingeführt. Nach diesem Gesetz hat eine Frau Anspruch auf Leistungen, wenn ihr die Aufbringung der Mittel für den Abbruch einer Schwangerschaft nicht zuzumuten ist und sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. Das ZBFS ist für die Abrechnung dieser Kosten zuständig, wenn die Antragstellerin ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern hat. Es leistete folgende Erstattungen an die Krankenkassen:

84

Zentrum Bayern Familie und Soziales Tätigkeitsbericht 2005/2006

Kostenerstattung Verwaltungskosten insgesamt Erstattung insgesamt Anzahl der Fälle insgesamt

2005

2006

3.671.196,64 €

3.579.225,32 €

388.803,03 €

387.708,42 €

4.059.999,67 €

3.966.933,74 €

11.223

10.815

Bündelung und Weiterleitung von Erstattungsleistungen des Bundes Die Erstattungen des bayerischen Anteils für Ausgaben der neuen Bundesländer nach dem Anti-D-Hilfe-Gesetz betrugen 88.480 Euro (2005) bzw. 86.306 Euro (2006).

Die Erstattung der Beiträge für die Rentenversicherung behinderter Menschen ist in § 179 SGB VI und in der Aufwendungserstattungs-Verordnung geregelt.

Behinderte Menschen, die in nach dem Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen oder in nach dem Blindengesetz anerkannten Blindenwerkstätten oder für diese Einrichtungen in Heimarbeit tätig sind, unterliegen gemäß § 1 Nr. 2a SGB VI der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die genannten Bestimmungen stellen sicher, dass die Werkstätten mit den für die Betroffenen geleisteten bzw. abgeführten Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht auf Dauer belastet bleiben. Die Rentenversicherungsbeiträge für die behinderten Menschen werden zunächst nach § 168 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI durch den Träger der Einrichtung (Werkstatt für behinderte Menschen) gezahlt und sodann vom Freistaat Bayern erstattet (Bundesmittel). Wegen des in der Regel nur geringfügigen Arbeitsentgeltes der behinderten Menschen werden die Rentenversicherungsbeiträge in Höhe von 80 v. H. der Bezugsgröße der gesetzlichen Rentenversicherung festgelegt (2005: 23.184 Euro, 2006: 23.520 Euro). Im Jahr 2005 wurden im Freistaat Bayern 31.324 behinderte Menschen von 107 Hauptwerkstätten (zuzüglich 80 Zweigwerkstätten) und im Jahr 2006 32.098 behinderte Menschen von 108 Hauptwerkstätten (zuzüglich 80 Zweigwerkstätten), insbesondere von Trägern der freien Wohlfahrtspflege, betreut. Für die behinderten Menschen wurden den Werkstätten 85

Zentrum Bayern Familie und Soziales Tätigkeitsbericht 2005/2006

111.037.267,14 Euro (2004) bzw. 116.065.200,- Euro (2005) erstattet; für 2006 erfolgten Abschlagszahlungen in Höhe von 121.324.000,- Euro. Die Schlussrechnung für 2006 erfolgt bis Mai 2007.

Beitragserstattung für die Rentenversicherung

Mio. Euro 140,0

121,3 116,0

120,0

111,8

111,0

2003

2004

104,0 100,0

90,5

75,0

80,0 60,3 60,0

94,3

96,0

95,9

98,2

1998

1999

2000

2001

77,7

57,6

40,0

20,0

0,0 1993

1994

1995

1996

1997

2002

2005

2006

Bei dem Betrag aus dem Jahr 2006 handelt es sich um einen vorläufigen Wert.

Bei einem Teil der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen ist eine Vermittlung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur dann möglich, wenn der (Wieder-) Eingliederung eine längere Phase der Beschäftigung und Qualifizierung vorausgeht. Für diese arbeitslosen schwerbehinderten Menschen, für die regelmäßig auch die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) nicht die adäquate Einrichtung zur Beschäftigung und Qualifizierung ist, sieht § 132 SGB IX besondere Integrationsprojekte als „dritten“ Weg oder als Brücke zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen in eine reguläre Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vor. Integrationsprojekte gehören zwar dem allgemeinen Arbeitsmarkt an, sie sollen aber den Übergang von Werkstätten für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen. Die beitragspflichtigen Einnahmen dieser behinderten Menschen – zwischen allgemeinem Arbeitsmarkt und Werkstätten für behinderte Menschen – sollen nach dem gleichen Mindestverdienst versichert werden wie bei Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen (vgl. BT – Drs. 14/4230 zu Nr. 34, S. 27). Deshalb sieht § 162 Nr. 2a SGB VI vor, dass bei behinderten Menschen, die im Anschluss an eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen in einem Integrationsprojekt beschäftigt sind, das Arbeitsentgelt, mindestens jedoch 80 v. H. der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV, die beitragspflichtigen Einnahmen bildet. Die Beiträge zur Rentenversicherung, die sich aus dem 86

Zentrum Bayern Familie und Soziales Tätigkeitsbericht 2005/2006

Unterschiedsbetrag zwischen dem monatlichen Arbeitsentgelt der behinderten Mitarbeiter und dem fiktiven Mindestarbeitsentgelt ergeben, tragen die Träger der Integrationsprojekte zunächst allein (§ 168 Abs. 1 Nr. 2a SGB VI), sie werden ihnen sodann vom Freistaat Bayern erstattet (Bundesmittel). Im Jahr 2004 wurden vom ZBFS für acht Integrationsprojekte mit insgesamt 17 behinderten Mitarbeitern die Beiträge zur Rentenversicherung in Höhe von 19.805,97 Euro erstattet. Für das Jahr 2005 ergibt sich ein Erstattungsbetrag des ZBFS in Höhe von 22.866,55 Euro.

Regressansprüche nach § 179 Abs. 1a SGB VI

Durch den seit 01.01.2001 geltenden § 179 Abs. 1a SGB VI wird sichergestellt, dass in den Fällen einer Drittschädigung, die dazu führt, dass der betroffene Geschädigte nur noch in einer Einrichtung für behinderte Menschen beruflich tätig sein kann, die vom Bund und dem Kostenträger der Behinderteneinrichtung erstatteten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gegen den Schädiger im Regressweg geltend gemacht werden. Das Bundesversicherungsamt überwacht die Durchsetzung der Regressansprüche des Bundes. Bisher konnte das ZBFS insgesamt eine Rückforderung in Höhe von 1.300.510,19 Euro durchsetzen und dem Bundeshaushalt wieder zuführen.

Rechnungsprüfung der Beitragserstattung nach § 179 Abs. 1 Satz 1 SGB VI

Nach Art. 34 Abs. 2 Satz 1 Bayerische Haushaltsordnung (BayHO) dürfen Ausgaben nur insoweit und nicht eher geleistet werden, als sie zur wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung erforderlich sind. Diese Vorschrift erlegt damit dem ZBFS grundsätzlich die Verpflichtung auf, öffentliche Gelder nicht einfach „unbesehen“ herauszugeben, sondern die beantragte Summe vor Erlass eines entsprechenden Verwaltungsaktes (Bescheid) dem Grunde und der Höhe nach zu überprüfen. Dieser Überprüfungspflicht kommt das ZBFS durch Vor-Ort-Rechnungsprüfungen der Werkstätten für behinderte Menschen nach. Insgesamt ergingen bei 166 Vor-Ort-Rechnungsprüfungen bisher ca. 8.700 Prüfungsbemerkungen. Von den Werkstätten für behinderte Menschen wurden zu Unrecht erstattete Rentenversicherungsbeiträge in einer Höhe von 468.576,73 Euro zurückgefordert (Stand: 15.11.2006). Die Vor-Ort-Rechnungsprüfungen werden kontinuierlich fortgesetzt.

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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Seit dem 01.01.2005 sind die Vorschriften der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung inhaltlich weitgehend unverändert im Vierten Kapitel des neuen Sozialhilferechts im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) enthalten. Gemäß Art. 17 Abs. 4 des Gesetzes zur Ausführung des Sozialgesetzbuches (AGSGB) erhalten die Träger der Grundsicherung (= Gemeinden, Landkreise und Bezirke) die an den Freistaat Bayern nach § 34 Abs. 2 des Wohngeldgesetzes erbrachten Erstattungsleistungen des Bundes. Das ZBFS wurde vom StMAS mit der Aufgabe betraut, die Erstattungsleistungen des Bundes an die 96 kreisfreien Städte und Landkreise weiterzuleiten. Insgesamt wurden in den Jahren 2005 und 2006 Erstattungsleistungen in Höhe von jeweils 33.538.000 Euro an die Kommunen ausgezahlt. Grundsicherung für Arbeitssuchende – SGB II („Hartz IV“) Im Oktober 2004 hat das StMAS eine weitere Aufgabe an das ZBFS delegiert. Am 01.01.2005 trat als Art. 1 des Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt („Hartz IV“) das Zweite Sozialgesetzbuch in Kraft. Die Grundsicherung für Arbeitssuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Sie soll erwerbsfähige Hilfebedürftige bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können. Neben der Regelleistung erhalten die Anspruchsberechtigten auch Leistungen für Unterkunft und Heizung. Diese werden von den kreisfreien Städten und Landkreisen erbracht. Gemäß § 46 Abs. 5 bis 10 beteiligt sich der Bund zweckgebunden an den Leistungen für Unterkunft und Heizung. Aufgabe des ZBFS ist es seit 01.01.2005, die Zahlungsabwicklung auf der Basis des vom Bund vorgegebenen Verfahrens durchzuführen, d. h. die Erstattungsleistungen des Bundes an die 96 Kommunen weiterzuleiten. In den Jahren 2005 und 2006 war gem. § 46 Abs. 8 eine Erstattungsquote von 29,1 % festgelegt. Im Jahr 2005 wurden vom ZBFS an die Kommunen Erstattungsleistungen in Höhe von 266.308.393,57 Euro ausgezahlt. Im Jahr 2006 wurden bis zum 12.12. Erstattungsleistungen in Höhe von 300.120.104,49 Euro ausgezahlt. Die Erstattungsleistungen für den Zeitraum 13.12.2006 bis 31.12.2006 werden beim ersten Abrechnungszeitraum 2007 berücksichtigt. 88

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Familienbezogene Projektförderung Seit 01.01.2006 ist das ZBFS mit der Abwicklung von vier weiteren Förderprogrammen betraut. Diese beinhalten die Förderung •

der Familienerholung in Familienferienstätten, der Familienerholung auf dem Bauernhof und der erzieherischen Familienbildung,



der Träger der Ehe- und Familienberatungsstellen in Bayern,



der Mütterzentren sowie



der Öffentlichkeitsarbeit der Familienverbände.

Familienerholung in Familienferienstätten, Familienerholung auf dem Bauernhof, erzieherische Familienbildung

Ziel der Förderung ist es, Familien mit geringem Einkommen eine geeignete Familienerholungsmaßnahme zu ermöglichen. Darüber hinaus soll im Rahmen der Maßnahmen der erzieherischen Familienbildung zusätzlich zur Erholung eine Unterstützung zur Stärkung der Erziehungskompetenz gegeben werden. Die Beziehung und die Kommunikation zwischen den einzelnen Familienmitgliedern soll verbessert werden. Abhängig vom Einkommen der Familie werden die für die Teilnahme an der jeweiligen Maßnahme anfallenden Verpflegungstage der Kinder – bei besonders niedrigen Einkünften auch die der teilnehmenden Erwachsenen – gefördert. Zur Familienerholung in Familienferienstätten wurden im Jahr 2006 Fördermittel in Höhe von 165.413,00 Euro ausbezahlt. Zuwendungsempfänger sind hier die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, bzw. die ihnen angeschlossenen Organisationen. Zur Familienerholung auf dem Bauernhof flossen im Jahr 2006 über die 96 bayerischen Landkreise und kreisfreien Städte unmittelbar an die Eltern Fördermittel in Höhe von 52.138,60 Euro. Für Maßnahmen der erzieherischen Familienbildung rechneten die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege im Jahr 2006 für die Teilnehmer an von ihnen durchgeführten Maßnahmen einen Förderbetrag in Höhe von 100.039,60 Euro ab.

Ehe- und Familienberatungsstellen in Bayern

Zuwendungsempfänger sind die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege. Sie betreiben derzeit in Bayern mehr als 150 Ehe- und Familienberatungsstellen. Gefördert werden jeweils

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die Personalkosten für die Fachkräfte, die in den Ehe- und Familienberatungsstellen tätig sind. Für das Jahr 2006 wurden Fördermittel in Höhe von 1.059.900 Euro ausgezahlt.

Mütterzentren

Bereits seit dem Jahr 1992 werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel derzeit 82 fest etablierte Mütterzentren/Mütter-Väter-Zentren in Bayern gefördert. Orientiert an familiären Zusammenhängen, Bedürfnissen und Wünschen entwickeln die Familien in eigenverantwortlicher Mitgestaltung bedarfsbezogen alltagspraktische Hilfen. Im Jahr 2006 betrug die Förderung aus Mitteln des Bayerischen Jugendprogramms 758.593 Euro.

Öffentlichkeitsarbeit der Familienverbände

Das StMAS hat die Förderung der Öffentlichkeitsarbeit der Familienverbände zum 01.01.2006 auf das ZBFS übertragen. Zweck der Förderung ist es, die Familienverbände in die Lage zu versetzen, durch eine ständige und zugleich gezielte Öffentlichkeitsarbeit das Selbstbewusstsein der Familie zu stärken und ihr Ansehen in der Gesellschaft zu verbessern. Gefördert werden familien- und bildungspolitische Maßnahmen (Veröffentlichungen und Veranstaltungen). Für das Jahr 2006 wurden Fördermittel in Höhe von 47.863,19 Euro bewilligt.

Programm „Fit for Work“ der Bayerischen Staatsregierung Seit 01.01.2006 ist das ZBFS zuständig für die Gewährung von Mobilitätshilfen an Auszubildende im Rahmen des Programms „Fit for Work 2005/2006“. Die Mobilitätshilfe soll Jugendlichen, die noch einen Ausbildungsplatz suchen, die Aufnahme einer betrieblichen Berufsausbildung mit auswärtiger Unterbringung erleichtern. Sie dient dem teilweisen Ausgleich der dadurch entstehenden Mehrkosten. Bei der Mobilitätshilfe 2005 wurden insgesamt 203 Auszubildende gefördert, mit einer Gesamtfördersumme von 863.100 Euro. Für die aktuelle Förderung 2006 wurden bisher 209 Bewilligungsbescheide erlassen. Die Gesamtfördersumme beläuft sich auf 928.875 Euro (Stand 18.12.2006).

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Ärztlicher Dienst Ärztliche Fortbildungsmaßnahmen Im Berichtszeitraum führte der Ärztliche Dienst des ZBFS vier überregionale Tagungen in der Verwaltungsschule der Sozialverwaltung in Wasserburg durch. Dabei handelte es sich um zwei Fortbildungen mit der Bezeichnung „Ärztliche Begutachtung im Sozialen Entschädigungsrecht und Schwerbehindertenrecht“ im September 2005 und 2006 sowie um zwei Veranstaltungen mit der Bezeichnung „Begutachtung im Sozialen Entschädigungsrecht und Schwerbehindertenrecht aus ärztlicher, richterlicher und verwaltungsrechtlicher Sicht“ im April 2005 und 2006. Die Fragestellungen stammten vor allem aus dem Sozialen Entschädigungsrecht und dem Schwerbehindertenrecht. Die rechtlichen Themen umfassten die neue BSG-Rechtsprechung. Es wurden verwaltungsrechtliche und organisatorische Fragen behandelt. Die medizinischen Themen erstreckten sich im Wesentlichen auf folgende Fachgebiete: Chirurgie, Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin, Neurologie, Orthopädie sowie Psychiatrie. Zusätzlich wurden auf den Tagungen problematische Einzelfälle vorgestellt und besprochen.

Die Vorträge wurden von namhaften Außenreferenten, Chefärzten und Oberärzten von Universitäts- und Fachkliniken, Richtern der Sozialgerichte sowie Referenten von außerbayerischen Landesämtern und dem ZBFS gehalten. Der Teilnehmerkreis setzte sich aus Ärzten, Richtern der Sozialgerichte und Sachgebietsleitern der Versorgungsverwaltungen mehrerer Bundesländer zusammen.

Die ärztlichen Mitarbeiter des ZBFS waren außerdem bei den versorgungsärztlichen Bundestagungen sowie bei zahlreichen Einrichtungen, Organisationen und Verbänden, z. B. der Bayerischen Landesärztekammer, der Bundeswehr, den Gewerkschaften, den Schwerbehindertenvertrauensleuten, dem VdK, dem Weißen Ring sowie bei Lehrgängen der Beamtenanwärter in der Verwaltungsschule der Sozialverwaltung in Wasserburg als Referenten tätig.

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Beiträge des Ärztlichen Dienstes des ZBFS zu den „Anhaltspunkten“ Die bayerischen Versorgungsmediziner und -medizinerinnen haben maßgeblich zur Weiterentwicklung des Leitfadens für die versorgungsmedizinische Begutachtung, der „Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht“, beigetragen, wie auch in einem Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 18.07.2006 dargelegt worden ist.

Aufgabenerweiterung des Ärztlichen Dienstes durch Aufträge der Hauptfürsorgestellen und Integrationsämter Durch die Eingliederung der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen in das ZBFS ist es zu einer Erweiterung der Begutachtungsaufgaben des versorgungsärztlichen Dienstes gekommen. Die Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen stellen gutachterliche Anfragen an die Ärztlichen Dienste, die früher extern vergeben worden sind. Dadurch können jetzt Kosten eingespart werden. Die in diesem Zusammenhang zu erstellenden Stellungnahmen beschäftigen sich mit den Fragen, ob Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Hilfen zur Pflege, Erziehungshilfen für den Besuch von Hochschulen und Fachakademien etc. aus ärztlicher Sicht für schwerbehinderte Menschen nach SGB IX oder Versorgungsberechtigte nach dem Sozialen Entschädigungsrecht gewährt werden können. Häufig stehen arbeitsmedizinische Fragestellungen im Vordergrund. Es ist zu klären, ob Menschen mit bestimmten Gesundheitsstörungen bestimmte Berufe ausüben können. Es soll eine gezielte Hilfe für das Arbeitsleben unter Berücksichtigung gesundheitlicher Probleme gewährt werden.

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Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) Onlineanträge Seit Februar 2005 können Schwerbehindertenanträge online gestellt werden. Die Antragstellung ist rund um die Uhr möglich, barrierefrei und sicher. Sie erfolgt in Form eines Interviews, d.h. die Fragestellungen entwickeln sich aus der Kombination der Einzelangaben. Überflüssige Fragen werden durch diese Interaktivität vermieden. Der Onlineantrag bietet einen hohen Bedienkomfort. Such- und Schreibarbeiten vermindern sich entscheidend. Die Angaben können vielfach durch bloßes Ankreuzen oder durch Auswahl aus einem DropDown-Feld gemacht werden. Beispielsweise genügt zur Ermittlung der Anschriften von behandelnden Ärzten und Krankenhäusern die Angabe von Name und Praxisort. Auf Grund der medienbruchfreien Datenübernahme in das Fachverfahren ergibt sich eine beträchtliche Zeitersparnis. Die Vorprüfung der eingegebenen Daten auf Vollständigkeit, Plausibilität und Konsistenz hilft Rückfragen zu vermeiden. Da weniger Papierformulare benötigt werden, ergeben sich Einsparungen bei den Druck- und Versandkosten. Die Antragszahlen für den Onlineantrag im Schwerbehindertenverfahren und den bereits seit April 2004 bestehen Onlineantrag auf Erziehungsgeld sind seit der Einführung tendenziell ansteigend. Das Onlineangebot wird kontinuierlich erweitert. Für 2007 ist eine elektronische Sachstandsauskunft geplant, die es Antragstellern ermöglicht, sich jederzeit in das Onlinesystem des ZBFS einzuloggen und den aktuellen Bearbeitungsstand abzurufen. Das Verwaltungsverfahren wird so für den Bürger transparent.

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1600 1400 1200 1000 800 600 400 200 0 04 /0 4 06 /0 4 08 /0 4 10 /0 4 12 /0 4 02 /0 5 04 /0 5 06 /0 5 08 /0 5 10 /0 5 12 /0 5 02 /0 6 04 /0 6 06 /0 6 08 /0 6 10 /0 6

Anträge/ Monat

Onlineanträge (Anträge/Monat)

Monat

Onlineantrag Schwerbehindertenverfahren

Onlineantrag Erziehungsgeld

Arbeitsplatzausstattung Im Berichtszeitraum wurde die Ausstattung der für eine EDV-Unterstützung geeigneten Arbeitsplätze weiter verbessert. Nunmehr verfügt jeder Bildschirmarbeitsplatz, abhängig von den erforderlichen Anwendungen, jeweils über einen PC oder Thin Client sowie einen TFTMonitor. Darüber hinaus steht entweder ein Arbeitsplatzdrucker zur Verfügung oder ein Arbeitsgruppendrucker ist in nächster Umgebung erreichbar.

Integrationsämter Die nunmehr dem ZBFS zugewiesenen Aufgaben der Integrationsämter und der Hauptfürsorgestellen erforderten eine EDV-technische Eingliederung in die Systemumgebung und eine Übernahme des Verfahrens EDAS für die Erhebung der Ausgleichsabgabe sowie des Verfahrens KLIFD für die Zusammenarbeit des Integrationsamtes mit den Integrationsfachdiensten. Hierzu musste die bisher bei der Regierung von Mittelfranken liegende Datenbank auf ein System im RZ Nord transferiert werden. Weiterhin war die unterschiedliche Ausstattung an Hard- und Software der bisher bei den jeweiligen Regierungen angesiedelten Integrationsämter zu vereinheitlichen bzw. zu modernisieren.

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Internet Die Internetseiten des ZBFS wurden an das Corporate Design, das in Verbindung mit dem entworfenen Logo ein gemeinsames Erscheinungsbild des Zentrums darstellt, angepasst. Die Erstellung und die Verwaltung des Webauftrittes wurde mit dem Content Management System (CMS) Imperia realisiert. Bei der Umstellung wurden die Anforderungen an einen barrierefreien Internetauftritt berücksichtigt und realisiert.

Intranet Das Intranet des ZBFS wurde neu als zentrales Informationsportal gestaltet. Alle Produktgruppen des ZBFS sind nun unter einer Adresse erreichbar und auch strukturell abgebildet. Den Rahmen für die Gestaltung bildet auch hier das Corporate Design.

Foren

Für fachspezifische Fragen steht für die Produktgruppe I (Familie / Stiftungen) und die Produktgruppe VII (Ärztlicher Dienst) jeweils ein Forum zur Verfügung, das insbesondere im Rahmen der Einführung des Elterngeld-Verfahrens von Mecklenburg-Vorpommern und beim Spracherkennungsprogramm im Ärztlichen Dienst einen Informationsaustausch ermöglicht. Zur Unterstützung der NSM-IV-Mitarbeiter in den Regionalstellen wurde ein weiteres Forum als Wissensdatenbank eingerichtet.

Faxserver

Um eine schnelle Weiterverarbeitung eingehender Telefaxe zu ermöglichen, wurde ein so genanntes PC-Fax-Verfahren installiert, das es ermöglicht, Faxe sowohl am Bildschirm anzusehen als auch Dokumente als Telefaxe elektronisch zu versenden. Nachdem die Telefaxe hierdurch in elektronischer Form vorliegen, können sie künftig auch direkt in das Vorgangsbearbeitungssystem (VBS) von Fabasoft eingespielt werden.

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VIVA

Für die Entwicklung der neuen Personal- und Stellenverwaltungssoftware (VIVA) wurde in Projektteams der einzelnen Dienststellen an der Entwicklung eines Migrationskonzeptes und eines Technikkonzeptes mitgearbeitet.

Behördennetz im Geschäftsbereich des StMAS

Das Bayerische Behördennetz wird seit 2003 von BT ignite betrieben. Im Geschäftsbereich sind 79 Dienststellen an 58 Standorten einbezogen. Derzeit beträgt die Kapazität ca. 410 Mbit/s. Einen Zugang zu den zentralen Rechnern haben im Netz auch 20 Telearbeiter. Die Zahl dieser Arbeitsplätze wird im Jahr 2007 um 16 erhöht. Durch die Übernahme des Erziehungsgeldes, der Bürokommunikation und einiger anderer Projekte durch das RZ-Nord wurden im Jahre 2006 Bandbreitenerhöhungen beim ZBFS notwendig. Im Rahmen der Einführung einer neuen Gerichtssoftware (EUREKA) in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit und der Einführung eines Dokumentenmanagementsystems für alle Dienststellen stehen weitere Bandbreitenerhöhungen an.

Projekt Ablösung SINIX Die SINIX-Systeme des ZBFS mit der Dokumenterstellungssoftware HIT/CLOU sind seit 1992 im Einsatz. Sie haben im dezentralen Rechnerkonzept der Verwaltung eine wichtige Rolle gespielt, entsprechen aber nicht mehr den heutigen Anforderungen, die im Zuge des Wandels zu neuen Normen und Standards hin entstanden sind. Auf dieser Grundlage hat das ZBFS eine Nachfolgelösung konzipiert. Diese stellt neben einer grafischen Benutzeroberfläche zusätzlich ein auf der Basis von Word um viele Funktionen erweitertes Dokumenterstellungsprogramm zur Verfügung, in dem Datenquellen aller Art eingebunden werden können. Die Integration von Word ermöglicht dem Anwender über die Dokumentgenerierung hinaus alle Vorteile eines modernen Textverarbeitungsprogramms, wie z.B. beliebige Formatierungen im Layout oder Zwischenspeicherung des aktuellen Bearbeitungsstandes. Dadurch sind die Anwender in der Lage, ihre täglichen Arbeiten komfortabler und effizienter durchzuführen als bisher.

Auch die Betreuer in den Fachabteilungen und Regionalstellen, die bisher die HIT-Bausteine erstellten, profitieren von der neuen Software. Im Vergleich zu HIT/CLOU werden für Doku96

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mentvorlagen keine Programmierkenntnisse mehr benötigt, da nach dem neuen Verfahren die Erstellung der Muster über ein Baukastenprinzip erfolgt.

Die neue Software ist modular aufgebaut und leicht durch Plug-Ins erweiterbar. Neue Anforderungen können damit schnell im Programm umgesetzt werden.

Die Nachfolgelösung wurde aufgrund der geltenden Standards und eventueller Entwicklungen im E-Government-Bereich für Windows-Terminalserver-Systeme konzipiert. Auch die enge Anbindung an die bestehenden Großrechnerverfahren (insbesondere SGB IX und SozE) ist in die Planung einbezogen. Die Projektgruppe „Ablösung SINIX“ wird die ca. 1300 SINIX-Anwender störungsfrei in den Betrieb der neuen Windows-Umgebung überführen.

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Berichte aus den Regionalstellen des ZBFS Schwaben Innenrenovierung Dienstgebäude 30 C und B Im Anschluss an die vorangegangene Dach- und Fassadenrenovierung wurden in den Jahren 2005 und 2006 die Innenräume der Gebäude 30 C und B mit einem Kostenaufwand von insgesamt 270.000 Euro grundlegend saniert. Die Maßnahme umfasste den Austausch der vorhandenen Bodenbeläge und das Streichen sämtlicher Büroräume und Flure.

Eingliederung Integrationsamt / Hauptfürsorgestelle Am 16.12.2005 fand der Umzug der 14 Mitarbeiter des Integrationsamtes und der Hauptfürsorgestelle von der Regierung von Schwaben zur Regionalstelle Schwaben des ZBFS statt. Die neuen Kolleginnen und Kollegen konnten im Gebäude 30 C in renovierten Büroräumen untergebracht werden.

Auszeichnung „Behindertenfreundlicher Arbeitgeber“ Der Tradition der Vorjahre folgend verlieh das Integrationsamt auch 2005 und 2006 die Auszeichnung „Behindertenfreundlicher Arbeitgeber“. Im Jahr 2005 wurde die Fa. Fujitsu Siemens, 2006 die Fa. Holzbearbeitung Kraus GmbH für vorbildliches Verhalten bei der Schaffung und beim Erhalt von Arbeitsplätzen für behinderte Menschen geehrt.

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Amtsübergabe Auf Einladung des Präsidenten des ZBFS, Herrn Bernd Linstädt, fand am 03.04.2006 im Goldenen Saal des Rathauses der Stadt Augsburg die feierliche Verabschiedung des ehemaligen Leiters des Amtes für Versorgung und Familienförderung Augsburg, Herrn Ltd. Regierungsdirektor a.D. Edwin Eisenmann, statt. Gleichzeitig wurde sein Nachfolger, Herr Ltd. Regierungsdirektor Dr. Armin Hörz, in sein neues Amt als Leiter des ZBFS – Region Schwaben eingeführt.

Die Festansprache hielt die Bayerische Staatsministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, Christa Stewens. An dem Festakt nahmen zahlreiche Vertreter aus Politik, Verwaltung und Sozialverbänden teil.

v. l.: Ltd. RD Dr. Armin Hörz, Ltd. RD a. D. Edwin Eisenmann, Staatsministerin Christa Stewens (Foto: ZBFS – Region Schwaben)

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Lesertelefon zum Thema Elterngeld Zur Information der Bürger im Regierungsbezirk Schwaben über das neue Elterngeld initiierte die Regionalstelle Schwaben Ende 2006 eine Telefonaktion.

Am 14.12.2006 fand in Zusammenarbeit mit der „Augsburger Allgemeinen Zeitung“ (Auflage 350.000, täglich 940.000 Leser) ein überregionales „Lesertelefon“ zum Thema „Elterngeld“ statt. Vier Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Erziehungsgeldstelle standen in der Zeit von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr den interessierten Anrufern Rede und Antwort. Auf Grund der großen Resonanz berichtete die „Augsburger Allgemeine“ in einer der nachfolgenden Ausgaben anhand einer Auswahl der bei der Telefonaktion gestellten Fragen und Antworten über das neue Elterngeld.

Augsburger Allgemeine Zeitung vom 13.12.2006

Augsburger Allgemeine Zeitung vom 13.12.2006

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Oberfranken

Neuorganisation Die Jahre 2005/2006 waren wesentlich von den Auswirkungen der Neuorganisation der Versorgungsverwaltung geprägt.

Im September 2005 fand der Umzug des Integrationsamtes und der Hauptfürsorgestelle von der Regierung in unsere Regionalstelle statt. Als weitere Folge der Neuorganisation durfte die Regionalstelle Bayreuth im Herbst 2005 die Kolleginnen und Kollegen des Dienstortes Selb wieder in ihren Reihen begrüßen. Nachdem im Oktober 2001 die Verwaltung der damaligen „Außenstelle Selb“ auf das Amt München II übergegangen war, gehören die „Selber“ nun wieder zur Regionalstelle Oberfranken. Am 01.08.2006 wurden nach der Bildung der Produktgruppen und Regionalteams im Sinne des Organisationsplanes mit der Bestellung der Operativen Produktmanager und Operativen Teamleiter die Weichen für die weitere Zukunft an den Standorten Bayreuth und Selb gestellt. Im März 2006 wurde die Familienservicestelle (FSS) für das gesamte Zentrum Bayern Familie und Soziales am Dienstort Selb errichtet.

Fotoausstellung „Barrieren“ Die Ausstellung der Heinz und Mia Krone Stiftung aus München ist das Ergebnis eines bundesweit ausgeschriebenen Fotowettbewerbs, der sich die Verdeutlichung von Hürden und Hindernissen aller Art zum Ziel gesetzt hat. Die Ausstellung wurde von Frau Carola Krone, als Mitglied des Vorstandes der Stiftung, im Service-Zentrum der Regionalstelle unter regem Medieninteresse eröffnet.

Wanderausstellung „Geschichte des Kindergartens in Bayern“ Vom 16.10. bis 02.11.2006 konnte die Regionalstelle den Besuchern des Service-Zentrums die Wanderausstellung des StMAS „Geschichte des Kindergartens in Bayern“ präsentieren. Die Ausstellung fand zahlreiche Interessenten.

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Nordbayerischer Kurier vom 18.10.2006

Service-Zentrum

Das Service-Zentrum hat sich bei den Kunden als Anlaufstelle für junge Familien und schwerbehinderte Menschen hervorragend etabliert. Am 21.07.2006 konnten wir die 30.000ste Besucherin des Service-Zentrums begrüßen.

Außensprechtage Die angebotenen Außensprechtage unserer Regionalstelle in Bamberg, Coburg und Hof erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit. Hier können steigende Besucherzahlen verzeichnet werden – im Durchschnitt kommen je Außensprechtag nahezu 40 Besucher.

Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Im Herbst 2005 ist der „Arbeitskreis Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberfranken“ – kurz AK Familie – gegründet worden. Auf der Basis einer Mitarbeiterbefragung an den 102

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Dienstorten Bayreuth und Selb wurden die aktuellen Problematiken analysiert und Lösungsvorschläge erarbeitet. Schwerpunkte stellen die Wiedereinstiegsregelungen nach Elternzeit und Beurlaubungen sowie die Unterstützung von Mitarbeitern mit familiären Betreuungspflichten dar. Der Schlüssel zu vielen dieser Probleme liegt in flexiblen Arbeitszeitmodellen wie Teilzeit, Job-Sharing, Wohnraum- und Telearbeit. Außerdem steht den Mitarbeitern der Regionalstelle nunmehr ein Eltern-Kind-Büro zur Verfügung.

Die Regionalstelle Oberfranken startete den Auditierungsprozess für das Projekt audit berufundfamilie® im Herbst 2006 als Piloter im Zentrum Bayern Familie und Soziales. Das audit berufundfamilie® ist ein Managementinstrument zur Optimierung einer familienbewussten Personalpolitik. Es umfasst den Status quo der angebotenen Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familie und ermittelt anhand eines Kriterienkataloges systematisch das betriebsindividuelle Entwicklungspotential in relevanten Handlungsfeldern (Arbeitszeit, Arbeitsorganisation, Arbeitsort, Informations- und Kommunikationspolitik, Führungskompetenz, Personalentwicklung, Entgeltbestandteile, geldwerte Leistungen, Service für Familien, Betriebsspezifika). Das Grundzertifikat wurde im März 2007 zuerkannt; die öffentliche Verleihung des Zertifikates erfolgt am 19.06.2007 in Berlin.

Gesundheitsmanagement Als weiteren Schritt zur Umsetzung des Fürsorgegedankens hat die Regionalstelle im Juli 2005 im Einvernehmen mit dem Personalrat und der Schwerbehindertenvertretung ein aktives Gesundheitsmanagement gestartet, das über die Vorgaben des Eingliederungsmanagements nach § 84 Abs. 2 SGB IX hinausgeht. Es dient der gesundheitlichen Prävention und Eingliederung sowie der Gesundheitsförderung für alle Beschäftigten der Regionalstelle Oberfranken. Weitere Bestandteile sind die Dienstvereinbarung Sucht und die Regelungen zum Nichtraucherschutz.

Interne Fortbildungsmaßnahmen In den Jahren 2005 und 2006 konnten mehrere In-House-Fortbildungsmaßnahmen angeboten werden. Als besonders vorteilhaft erweist sich der EDV-Schulungsraum. Hier erhielten die Mitarbeiter der Regionalstelle Schulungen zum Umgang mit MS-Office-Anwendungen (Windows, Word, Excel etc.) sowie Fortbildungen zu speziellen Softwareprodukten.

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Darüber hinaus werden den Mitarbeitern seit Sommer 2006 amtsinterne Fortbildungsveranstaltungen mit medizinischen Inhalten zur Anwendung der „Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht“ angeboten. Hierfür konnten hochrangige Referenten, teils von namhaften Kliniken, gewonnen werden.

Infoveranstaltungen In den Jahren 2005 und 2006 führte die Regionalstelle Oberfranken verschiedene Vorträge bei Firmen, Behörden, Verbänden, Personal- und Schwerbehindertenvertretungen durch. Hervorzuheben sind die Informationsveranstaltungen des Integrationsamtes zu den Themen Kündigungsschutz und begleitende Hilfen für schwerbehinderte Menschen, betriebliches Eingliederungsmanagement und die Vorträge zur Wahl der Schwerbehindertenvertrauensleute. Am 25.04.2006 beteiligte sich die Regionalstelle an der 2. Regionalkonferenz der Behindertenbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung, Anita Knochner, in Oberfranken mit dem Thema „Integration von Menschen mit Behinderungen in das Erwerbsleben“.

Amtsübergabe

Anfang 2006 wechselte der Leiter der Regionalstelle, Ltd. Regierungsdirektor Erwin Manger, von der Regionalstelle an die Zentrale. Herr Manger hatte die Regionalstelle seit März 1996 geleitet. Mit Wirkung zum 01.04.2006 hat Alfred Zipfel-Zinn die Dienstgeschäfte des Leiters der Regionalstelle Oberfranken übernommen.

80. Geburtstag des früheren Amtsleiters Reiner Bilor Der frühere Leiter des Versorgungsamtes Bayreuth, Herr Reiner Bilor, feierte am 23.11.2006 seinen 80. Geburtstag. Er hatte das Amt von 1970 bis 1991 geleitet und bleibende Zeichen gesetzt. Nicht zuletzt die Errichtung des Ämtergebäudes wurde durch sein beharrliches Hinwirken ermöglicht. Eine ganze Mitarbeitergeneration wurde durch ihn positiv geprägt.

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Niederbayern Präsentation der Diplomarbeit „Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben am Beispiel der BMW Group, Standort Dingolfing“ am 20.04.2006 durch Diplomsozialpädagogin (FH) Elisabeth Aigner

Als Beitrag zum Wissenstransfer zwischen Forschung und Lehre, Wirtschaft und Sozialverwaltung stellte das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) – Region Niederbayern am 20.04.2006 die Diplomarbeit von Frau Elisabeth Aigner (Diplom-Sozialpädagogin FH und ehemalige Studentin der Fachhochschule Landshut) – der Öffentlichkeit vor. Die von Frau Professor Dr. Marianne Breithaupt betreute Diplomarbeit ist die erste Arbeit im Fachbereich Soziale Arbeit der Fachhochschule Landshut in Kooperation mit der BMW Group, Standort Dingolfing.

v.l.: Prof. Dr. Fedke, Dekan der Fachhochschule Landshut der Fakultät Soziale Arbeit; Ltd. Regierungsdirektor Hild; Frau Duric, Beauftragte des Arbeitsgebers für die Belange schwerbehinderter Menschen der BMW AG; Herr Gegenfurtner, Vertrauensmann der schwerbehinderten Menschen der BMW AG; Frau Aigner, Diplomsozialpädagogin an der FH Landshut; Frau Eberl, Vertrauensfrau der schwerbehinderten Menschen der BMW AG; Frau Prof. Breithaupt, FH Landshut (Foto: Fischl)

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Regionalkonferenz Niederbayern der Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung Anita Knochner am 09.10.2006 in Ergolding Diejenigen an einen Tisch zu bringen, die in der Behindertenarbeit vor Ort tätig sind, ist das Anliegen, das die Behindertenbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung mit der Veranstaltung von Regionalkonferenzen verfolgt. Vertreter aus Politik und Wirtschaft waren ebenso anwesend wie Angehörige von Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden und Behindertenorganisationen. Mit Beiträgen von Fachleuten des Integrationsamtes, des Integrationsfachdienstes, der Bundesagentur für Arbeit, einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft, der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz, der Vereinigung der bayerischen Wirtschaft und der BMW Group wurden die Probleme von behinderten Menschen aus unterschiedlichen Sichtweisen aufgezeigt und Hilfsangebote vorgestellt.

9.000. Besucher des Außensprechtages

Passauer Neue Presse vom 22.07.2006

Unverändert großen Zuspruch finden die Außensprechtage der Regionalstelle Niederbayern in Deggendorf, Kelheim, Passau, Pfarrkirchen und Straubing. Dort erteilen Mitarbeiter des Zentrums Bayern Familie und Soziales Auskünfte an Bürgerinnen und Bürger unmittelbar vor Ort.

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Passauer Neue Presse vom 22.07.2006

Aktions- und Informationstag „Älter werden in Landshut“ am 26.09.2006 Die Regionalstelle Niederbayern des Zentrums Bayern Familie und Soziales war mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Bereich des Schwerbehindertenverfahrens, des Ärztlichen Dienstes, der Sonderbetreuung und des Integrationsamtes auf der Veranstaltung „Älter werden in Landshut“ mit einem eigenen Informationsstand vertreten. Neben der Verteilung von Broschüren und Informationsmaterialien konnten rechtliche und medizinische Fragen im Zusammenhang mit dem Älterwerden kompetent beantwortet werden.

Ltd. Regierungsdirektor Hild, Frau Gabriel, Frau Frohschammer, Herr Eberl, Frau Dr. Hagn (v. l.) im Informationsstand des ZBFS – Region Niederbayern (Foto: Fischl)

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Zentrum Bayern Familie und Soziales Tätigkeitsbericht 2005/2006

Kommunale Familientische in Niederbayern Familienpolitik findet nicht nur auf Bundes- und Landesebene statt. Auch die Städte und Gemeinden im Freistaat Bayern sind dafür verantwortlich, ein familiengerechtes Umfeld zu schaffen. Im Rahmen der Kommunalpolitik gestalten sie die unmittelbaren Lebensbedingungen der Familien und tragen somit zu einer Verbesserung der Situation der Familien bei.

Um die bereits vorhandenen familienfreundlichen Aktivitäten zusammenzuführen, sie bekannt zu machen und zu vernetzen, werden Kommunale Familientische eingerichtet. Deren Ziel ist es, all diejenigen an einen Tisch zu bringen, die auf die Lebenssituation der Familien Einfluss haben, so dass die Lebensbedingungen der Familien in einer Kommune durch die Entwicklung und Umsetzung konkreter Projekte nachhaltig verbessert werden.

Dem Zentrum Bayern Familie und Soziales kommt bei der Vorbereitung und konzeptionellen Umsetzung des Kommunalen Familientisches eine wichtige Rolle zu. Durch organisatorische und logistische Hilfestellung und strukturelle Vorschläge begleitet es die örtlichen Projekte von Beginn der öffentlichen Auftaktveranstaltung bis zur öffentlichen Abschlussveranstaltung. Ihm obliegt auch die Moderation der Veranstaltungen. In der Region Niederbayern sind so bereits in Passau und Pilsting Kommunale Familientische entstanden, in denen vor Ort Ideen zur Förderung von Familien aufgenommen und entwickelt werden, die in konkrete Vorschläge an die politischen Entscheidungsträger münden.

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Zentrum Bayern Familie und Soziales Tätigkeitsbericht 2005/2006

Wanderausstellung „Geschichte des Kindergartens in Bayern“ Auf Initiative des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen fand vom 14.11. bis 24.11.2006 die Wanderausstellung „Geschichte des Kindergartens in Bayern“ statt.

Fachtag "Die Zukunft der Familie geht uns alle an" am Samstag, dem 21.10.2006 in der Sparkassenakademie Landshut Das Zentrum Bayern Familie und Soziales – Region Niederbayern veranstaltete am 21.10.2006 zusammen mit dem Initiativkreis "Bündnis für Familie", welchem insgesamt 25 Vereine, Verbände und Institutionen wie Caritas, Diakonisches Werk, Kinderschutzbund, Stadt Landshut, Landkreis Landshut, Katholische Jugendfürsorge u.v.a.m. angehören, unter der Schirmherrschaft des Oberbürgermeisters der Stadt Landshut Hans Rampf und Landrat Josef Eppeneder den Fachtag "Die Zukunft der Familie geht uns alle an".

Nach den Grußworten von Frau Ministerialdirigentin Johanna Huber, OB Hans Rampf und Landrat Josef Eppeneder folgten hochqualifizierte Fachbeiträge. Der Fachtag war Auftakt für eine Vielzahl noch vorzubereitender und durchzuführender Initiativen, die in der Zukunft in kleineren Arbeitskreisen vorbereitet werden.

Ministerialdirigentin Johanna Huber (Foto: Schraml)

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Zentrum Bayern Familie und Soziales Tätigkeitsbericht 2005/2006

Oberbayern Infoveranstaltungen Die Regionalstellen des ZBFS in Oberbayern haben auch in den Jahren 2005 und 2006 zahlreiche Infoveranstaltungen durchgeführt. So wurden Vorträge und Diskussionsrunden bei Seminaren der Regierung von Oberbayern zum Schwerbehindertenrecht gehalten und das jährlich stattfindende Fachseminar “Feststellung der Behinderung“ des Integrationsamtes Oberbayern durch mehrere Referenten mitgestaltet. Eine Vielzahl von Vorträgen bei Firmen, Behörden, Verbänden , Personal- und Schwerbehindertenvertretungen zum Feststellungsverfahren nach dem SGB IX und die Teilnahme mit einem Info-Stand beim Tag der kurzen Wege der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund haben die Öffentlichkeitsarbeit in Oberbayern ergänzt.

Tag der offenen Tür Ein herausragendes Ereignis stellte der am 14.10.2006 erstmals veranstaltete Tag der offenen Tür der Regionalstellen Oberbayern I und II in München dar. Insgesamt besuchten rund 400 Personen die von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr dauernde Veranstaltung und konnten sich über die Strukturen und Aufgaben unseres neu entstandenen Zentrums Bayern Familie und Soziales informieren.

v. r.: Henry Hopf, Maria Hopf, Michael Zanner (Foto: Walter Lederhofer)

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Zentrum Bayern Familie und Soziales Tätigkeitsbericht 2005/2006

Informationsstand der Deutschen Rentenversicherung (Foto: W. Lederhofer)

Neben verschiedenen Fachvorträgen zum Thema Schwerbehinderung (u.a. Sonderkündigungsschutz, Eingliederungsmanagement, Nachteilsausgleiche, begleitende Hilfen im Arbeitsleben) gab es auch aktuelle Informationen zum Elterngeld. Andere Sozialleistungsträger und Interessenverbände haben mit eigenen Infoständen das Programm ergänzt. Neben Kinderbetreuung und einer kleinen Bilderausstellung wurde ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm geboten. Einer der Höhepunkte war sicherlich die Preisverleihung des im Vorfeld durchgeführten Malwettbewerbs “Meine Familie“.

Ltd. RD Reinhard Kelch (li) und Ltd. RD Stephan Sailer (re) mit der Siegerin des Malwettbewerbs, Franziska Hofbauer, ihrer Mutter und ihren Schwestern Katharina und Veronika (Foto: W. Lederhofer)

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Hauptfürsorgestelle Im Rahmen ihrer Aufgaben als überörtliche Träger des besonderen Sozialen Entschädigungsrechts (Kriegsopferfürsorge und Nebengesetze) haben die Hauptfürsorgestellen neben der Gewährung von Sach- und Geldleistungen eine wichtige Beratungsfunktion. Wie wichtig Sprechtage und Hausbesuche sind, zeigt sich nicht zuletzt an der immer größer werdenden Gruppe der Opfer von Gewalttaten, die eine zunehmende Anzahl von Leistungen und Beratungsgesprächen benötigt. Insgesamt hat die Hauptfürsorgestelle 2005/2006 26 Sprechtage und vier Hausbesuchstage durchgeführt.

Integrationsamt Das Integrationsamt hat sich mit einem Aktionsforum auf der Bundesgartenschau 2005 in München präsentiert. Neben einer Vielzahl an Informationen vermittelte das veranstaltete Quiz Wissenswertes zum Thema “Menschen mit Behinderungen am Arbeitsplatz“. Im Berichtszeitraum hat das Integrationsamt im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit ca. 200 Betriebe und ca. 60 Schwerbehindertenversammlungen besucht. Darüber hinaus wurden 31 (2005) bzw. 35 (2006) Schulungs- und Informationsveranstaltungen mit ca. 1100 Teilnehmern abgehalten.

Nichtraucherschutz In der Regionalstelle Oberbayern II wurde gemeinsam von der Regionalstellenleitung und der örtlichen Personalvertretung mit Wirkung vom 01.08.2006 ein generelles Rauchverbot in allen Büros und Räumen mit Publikumsverkehr eingeführt. Damit wurde den neuesten medizinischen Erkenntnissen sowie der für die staatliche Verwaltung geltenden Bekanntmachung zum Nichtraucherschutz Rechnung getragen.

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Mittelfranken Sanierungsmaßnahmen

Das Staatl. Bauamt Erlangen-Nürnberg hat in den vergangenen Jahren eine Reihe von Sanierungsmaßnahmen im Ämtergebäude Roonstr. 20 und in den ausschließlich von der Regionalstelle Nürnberg genutzten Gebäuden Roonstr. 22, Bärenschanzstr. 8a, 8b sowie 8c geplant. Abgesehen vom Umbau bzw. der Erweiterung der Auskunfts- und Beratungsstelle für das Feststellungsverfahren nach dem SGB IX im Gebäude Bärenschanzstr. 8c konnten die folgenden größeren Sanierungsmaßnahmen im Laufe des Jahres 2005 bereits abgeschlossen werden.

Sanierung der raumlufttechnischen Anlagen im Ämtergebäude Roonstr. 20

Die ursprünglichen, noch aus dem Jahr 1970 stammenden raumlufttechnischen Anlagen waren dringend sanierungsbedürftig und wurden auf den neuesten Stand gebracht, die Außenluftansaugung in hygienischer Hinsicht wesentlich verbessert und die Lüftungsanlagen um eine Warmrückgewinnung erweitert, um eine spürbare Energieeinsparung zu erzielen. Darüber hinaus wurde die Luftführung in den innen liegenden Sitzungssälen optimiert und die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik auf eine neue zentrale Gebäudeleittechnik aufgeschaltet.

Einbringung der Lüftungsgeräte (Foto: Staatl. Bauamt Erlangen - Nürnberg)

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Verbesserung des Brandschutzes im Ämtergebäude Roonstr. 20

Nach Maßgabe des Brandschutzkonzeptes des Staatl. Bauamtes Erlangen-Nürnberg konnten verschiedene Brandschutzmaßnahmen der Priorität 1 abgeschlossen werden. So wurden die in der Zwischendecke des Foyers verlegten Elektrotrassen geschottet, die Treppenhausabschlüsse erneuert, zu den Fluren Rauchabschnittstüren installiert und die Brandmeldeanlage erneuert bzw. erweitert. Die auf Wunsch der Feuerwehr an die Brandmeldeanlage angeschlossene neue Drucklüftungsanlage bläst die angesaugte Außenluft im Kellergeschoß in das Treppenhaus ein, welches dadurch im Überdruck gehalten wird und keinen Rauch eindringen lässt.

Die genannten Sanierungsmaßnahmen waren mit Kosten von rd. 1,4 Mio. Euro verbunden. Für 2007 geplant und genehmigt ist der Einbau einer 12 kWp-Photovoltaik-Anlage von ca. 250 qm Grundfläche auf dem Dach des Ämtergebäudes.

5 Jahre Integrationsfachdienst (IFD) gGmbH in Nürnberg

Seit 30.03.2001 besteht die Integrationsfachdienst gGmbH Nürnberg mit mittlerweile 11 Gesellschaftern. Für den Freistaat Bayern wurde mit dieser Gründung absolutes Neuland betreten, sind in der IFD gGmbH doch die Kompetenzen für alle Fragen zur Beschäftigung behinderter Menschen gebündelt und können damit aus einer Hand angeboten werden.

Zur Feier des 5-jährigen Jubiläums konnten der Geschäftsführer der IFD gGmbH, Herr Backhaus, der Vorsitzende der Gesellschafterversammlung, Herr Gleißner, und Frau Regierungsdirektorin Wirsching vom Integrationsamt der Regionalstelle Nürnberg des ZBFS unter den über 100 Gästen eine Reihe hochkarätiger Persönlichkeiten begrüßen. Unter ihnen waren Frau Knochner, Behindertenbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, Herr Linstädt, Präsident des ZBFS, Herr Prölß, Sozialreferent der Stadt Nürnberg, Frau Loos von der CSUStadtratsfraktion und Herr Schmelzer, Inhaber der alpha-Gruppe und Vermieter des IFD.

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hinten v. l.: Herr Gleißner, Herr Backhaus, Herr Stenz, Frau Wirsching, Herr Neubauer; vorne: Frau Knochner (Foto: IFD gGmbH)

Fachtagung zum „Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)“

In Zusammenarbeit mit dem StMAS hat das Integrationsamt der Regionalstelle Mittelfranken am 09.11.2006 eine Fachtagung zum Thema „BEM für die Praxis“ vor allem für kleine und mittlere bayerische Unternehmen organisiert. Die Fachtagung war der ConSozial, der bedeutendsten mit einem Fachkongress verbundenen Messe für den Sozialmarkt im deutschsprachigen Raum, angegliedert und ist auf so große Resonanz gestoßen, dass der Tagungsraum mit über 90 Teilnehmern ausgelastet war. Die zahlreichen positiven Rückmeldungen sind Beleg dafür, dass die Fachtagung ihrer Zielsetzung, über das BEM zu informieren, Möglichkeiten der Unterstützung durch die Integrationsfachdienste aufzuzeigen und den Erfahrungsaustausch mit und zwischen den Unternehmen zu fördern, in jeder Hinsicht gerecht geworden ist. Die Beiträge der Tagungsreferenten können unter www.zbfs.bayern.de/integrationsamt nachgelesen werden.

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Oberpfalz Auszeichnung für das BMW Werk Regensburg als Vorreiter bei der betrieblichen Eingliederung

Frau Staatsministerin Christa Stewens zeichnete am 25.11.2005 das BMW Werk in Regensburg für die erfolgreiche Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements nach dem Sozialgesetzbuch IX aus. Werksleiter Erhard Frank nahm dafür stellvertretend für alle Mitarbeiter eine Prämie über 20.000 Euro entgegen.

Staatsministerin Christa Stewens, Werksleiter Erhard Frank (Foto: BMW AG)

„Betriebliches Eingliederungsmanagement zahlt sich aus – sowohl für die Unternehmen als auch für deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, erklärte Christa Stewens. BMW habe unter Beteiligung aller Bereiche im Werk ein Konzept entwickelt, das sowohl für den Mitarbeiter als auch für das Unternehmen – vor dem Hintergrund einer äußerst geringen Fluktuation – bei der Integration das Optimum leiste. Bei einer Quote von acht Prozent an schwerbehinderten Mitarbeitern und einer höheren Quote von Mitarbeitern mit gesundheitlichen Einschränkungen gehe es beim Werk Regensburg bei der Integration nicht mehr nur um Einzelfälle. Entscheidend sei, dass im Betrieb klare Kompetenzen für die Zusammenarbeit zwischen Personalverantwortlichen, der Schwerbehindertenvertretung und dem Betriebsrat festgelegt und Maßnahmen rechtzeitig ergriffen werden. Der Firma BMW sei dies optimal gelungen. Das Potenzial der Arbeitnehmer weiter zu nutzen und die Arbeitslosigkeit von gesundheitlich be116

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einträchtigten oder schwerbehinderten Beschäftigten zu vermeiden werde im Werk Regensburg beispielhaft umgesetzt.

Die Erfahrungen zeigten, dass es bei dieser Art der Integrationsarbeit nur Gewinner gebe, so der Werksleiter Erhard Frank. Der Mitarbeiter sei motiviert und identifiziere sich mit dem Unternehmen, und das Unternehmen werde seiner Verantwortung gegenüber seinen Mitarbeitern gerecht. Er selbst freue sich, dass das Engagement seiner Mitarbeiter nun auch mit einer Prämie ausgezeichnet wurde. Erfreut zeigte sich auch die Ministerin, dass durch die Zusammenarbeit zwischen BMW und dem Integrationsamt der Regionalstelle Oberpfalz des Zentrums Bayern Familie und Soziales konkrete Handlungsempfehlungen zur bis dato noch neuen gesetzlichen Regelung des „betrieblichen Eingliederungsmanagements“ entwickelt werden konnten. Andere Betriebe könnten so von den Erfahrungen bei BMW profitieren und das Thema Prävention und Integration gesundheitlich beeinträchtigter Mitarbeiter leichter umsetzen, so die Ministerin. Ziel des Integrationsamtes sei es, gerade auch Klein- und Mittelbetriebe bei der Organisation des betrieblichen Eingliederungsmanagements effektiv zu beraten.

Ausstellung „... geht doch! – Arbeit mit Behinderung“ Das Zentrum Bayern Familie und Soziales – Region Oberpfalz hat zum europäischen Jahr der Menschen mit Behinderung 2003 eine Ausstellung ins Leben gerufen. Sie möchte den Betrachter für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung sensibilisieren und zwar speziell im Bereich der Arbeitswelt.

Ein Foto aus der Ausstellung von Juliane Zitzlsperger

Die Regensburger Fotografin Juliane Zitzlsperger hat in einer Fotoreportage festgehalten, wie Menschen mit Behinderung ihren Arbeitsalltag meistern.

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Zentrum Bayern Familie und Soziales Tätigkeitsbericht 2005/2006

Ein Foto aus der Ausstellung von Juliane Zitzlsperger

Die Fotoausstellung besteht aus 20 Bildern im Format 200 cm x 50 cm.

In den Jahren 2005 und 2006 war die Ausstellung unter anderem bei der Fa. Siemens in Amberg, dem Bildungszentrum der Sozialverwaltung in Wasserburg am Inn, im Siemens Forum München und im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen zu Gast. Betriebe, Organisationen und Behörden können sie kostenlos von der Regionalstelle Oberpfalz ausleihen. Der zur Ausstellung erarbeitete Info-Flyer wird ebenfalls kostenlos zur Verfügung gestellt.

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Unterfranken Errichtung eines bürgerfreundlichen Service-Zentrums Seit 19.09.2005 steht unseren Besuchern das neu errichtete Service-Zentrum der Regionalstelle Unterfranken zur Verfügung.

Bernd Linstädt, Barbara Stamm und Paul Lehrieder bei der Einweihung des Service-Zentrums (Foto: Eva Pfeiffer)

Barbara Stamm, Bernd Linstädt und Paul Lehrieder durchschnitten am 27.09.2005 feierlich das Band zum Eingang der umgebauten Räumlichkeiten; Pfarrer Matthias Leineweber segnete das Service-Zentrum. Mit dem Service-Zentrum wurde eine bürgerfreundliche zentrale Anlaufstelle für Ratsuchende geschaffen. Eine persönliche, fachlich kompetente und rasche Erledigung der Anliegen der Bürger ist somit gewährleistet. Im Service-Zentrum befinden sich neben dem Empfangsbereich drei Beratungsplätze, an denen die Besucher umfassenden und fachkundigen Rat erhalten. Ein barrierefreier Zugang und ein speziell für Rollstuhlfahrer konzipierter Empfangsbereich gewährleisten einen schnellen ungehinderten Zugang. Integriert in das ServiceZentrum sind ein vom Beratungsplatz einsehbarer Aufenthalts- und Spielraum für Kinder sowie eine Möglichkeit zum Surfen im Internet. Ergänzt wird das Angebot durch eine Wickelgelegenheit und eine Behindertentoilette. 119

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Ausstellung „Grünes Glück“ mit Werken der Malerin Ines Schwerd, Vernissage am 13.10.2005 Mit der Kunstausstellung „Grünes Glück“ der Würzburger Malerin Ines Schwerd wurden die 7. Zellerauer Kulturtage am 13.10.2005 im Zentrum Bayern Familie und Soziales – Region Unterfranken feierlich eröffnet. Die Ausstellung war bis zum 11.11.2005 zu Gast in Würzburg.

Teilnahme am Wettbewerb Innovative Verwaltung 2005 Das Zentrum Bayern Familie und Soziales – Region Unterfranken hat sich mit dem Projekt „Service-Zentrum“ am Wettbewerb 2005 für familienfreundliche Verwaltung der Bayerischen Staatskanzlei beteiligt. Gemeinsam mit der Zentrale und den Regionalstellen Oberbayern II, Schwaben und Oberfranken nahm die Regionalstelle Unterfranken auch an der Preisverleihung am 17.11.2005 im Kuppelsaal der Bayerischen Staatsregierung teil. Mit einem Stand wurden u.a. der Online-Antrag der Zentrale, die Service-Zentren der Regionalstellen und die mitarbeiterfreundlichen Arbeitszeitmodelle dargestellt. Der damalige Chef der Bayerischen Staatskanzlei Erwin Huber beglückwünschte jeden einzelnen Teilnehmer des Wettbewerbs und händigte entsprechende Urkunden aus.

Preisverleihung (Foto: Roland Mergle)

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Umzug des Integrationsamtes und der Hauptfürsorgestelle von der Regierung von Unterfranken in die Regionalstelle Unterfranken im Dezember 2005 Das Integrationsamt und die Hauptfürsorgestelle mit 12 Mitarbeitern, die bisher bei der Regierung von Unterfranken am Peterplatz erreichbar waren, zogen im Dezember 2005 in das Zentrum Bayern Familie und Soziales – Region Unterfranken in die Georg-Eydel-Str. 13 um. Die Integration der neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist inzwischen nicht nur örtlich vollzogen, vielmehr sind diese Kolleginnen und Kollegen zum festen Bestandteil des Behördenlebens geworden.

RehaTag anlässlich des 10-jährigen Bestehens der Deutschen Gesellschaft für Muskelkranke (DGM) – Landesverband Bayern e.V. am 19.11.2005 Mit einem Stand zum Schwerbehindertenrecht – Feststellungsverfahren und einem Stand des Integrationsamtes nahm die Regionalstelle Unterfranken am 19.11.2005 am ersten RehaTag der Deutschen Gesellschaft für Muskelkranke (DGM) in Würzburg teil. Die Großveranstaltung in der s.Oliver Arena erfuhr großen Zuspruch. Aussteller waren insgesamt 16 Firmen sowie 18 Selbsthilfegruppen und Fachdienste rund um das Thema „muskelkranke Menschen“.

Infostand des ZBFS – Region Unterfranken (Foto: Carmen Ringelmann)

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Zentrum Bayern Familie und Soziales Tätigkeitsbericht 2005/2006

Nach der Eröffnung der ganztägigen Veranstaltung durch Frau Barbara Stamm konnten sich die Besucher an den Ständen der Firmen, Fachdienste, Selbsthilfegruppen sowie bei diversen Vorträgen informieren. Begleitend wurde ein Unterhaltungsprogramm der besonderen Art geboten, in Form von beispielsweise Elektrorollstuhlhockey, Rhönradturnen und Rollstuhltanz.

Verabschiedung des ehemaligen Amtsleiters, Herrn Ltd. RD a.D. Herbert Eirich, und Einführung der neuen Regionalstellenleiterin, Frau Ltd. RDin Waltraud Asbahr Der Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, Jürgen W. Heike, verabschiedete am 10.03.2006 Herrn Ltd. Regierungsdirektor a.D. Herbert Eirich in den Ruhestand und führte dessen Nachfolgerin, Frau Ltd. Regierungsdirektorin Waltraud Asbahr, in ihr Amt ein. Zahlreiche Persönlichkeiten aus Politik und Verwaltung des Freistaates Bayern nahmen im Fürstensaal der Residenz an der Amtsübergabe teil. Erstmals in der Geschichte des Würzburger „Versorgungsamtes“ führt seitdem eine Frau die in der Zellerau befindliche Dienststelle mit knapp 200 Beschäftigten. Frau Asbahr war seit März 2003 als stellvertretende Leiterin der Regionalstelle tätig, ehe sie im August 2005 den Chefposten übernahm.

v. l.: Waltraud Asbahr, Jürgen Hild, Herbert Eirich, Helmut Krauß, Bernd Linstädt, Stephan Sailer, Karl-Heinz Niederle, Eugen Graber, Erwin Manger, Dr. Armin Hörz (Foto: Georg Dopf)

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Mitwirkung beim 6. Würzburger Gesundheitstag am 20.05.2006 unter dem Motto „Gesund an Leib und Seele“ Zum sechsten Mal in Folge veranstaltete das Aktionskomitee Gesunde Stadt unter Mitwirkung des Stadtmarketing „Würzburg macht Spaß“ den sog. Würzburger Gesundheitstag. Koordiniert wurde diese Veranstaltung dieses Jahr vom Selbsthilfebüro der Stadt Würzburg. Sie stand unter dem Motto „Gesund an Leib und Seele“. Bei dieser Aktion traten die Produktgruppen Schwerbehindertenrecht – Feststellungsverfahren und Schwerbehindertenrecht – Integration mit einem gemeinsamen Informationsstand auf.

Einweihung des Hauses 2 am 23.06.2006 Am 23.06.2006 fand in einem festlichen Rahmen die Schlüsselübergabe und die Einweihung des Hauses 2 des Zentrums Bayern Familie und Soziales – Region Unterfranken statt. Damit wurde sozusagen auch der Schlussstein der Gesamtsanierung des Ämterkomplexes in der Georg-Eydel-Str. 13 gesetzt. Die Festansprache hielt der Präsident des Bayerischen Obersten Rechnungshofes, Herr Dr. Heinz Fischer-Heidlberger.

Einweihung des Hauses 2 durch (v. l.) Joachim Fuchs, Dr. Adolf Bauer, Waltraud Asbahr, Manfred Ach, Dr. Heinz Fischer-Heidlberger, Bernd Linstädt (Foto: Georg Dopf)

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Haus 2 wurde von Grund auf ertüchtigt und generalsaniert. Bauherr war der Freistaat Bayern, die Projektleitung oblag dem Staatlichen Hochbauamt Würzburg. In die Sanierung dieses Gebäudes wurden ca. 3,4 Mio. Euro investiert. Die gesamte Investition (Neubau des Hauses 1 mit Parkdeck, Generalsanierung der Häuser 2, 3 und 4) belief sich auf 25,5 Mio. Euro.

Im Haus 2 arbeiten das Integrationsamt des ZBFS – Region Unterfranken sowie das Staatliche Rechnungsprüfungsamt Würzburg.

Ausstellung „Sichtbar – Einblicke in meine Stadt“ mit Werken der Fotografin Dorothea Hensen; Vernissage am 12.10.2006 Zur Eröffnung der 8. Zellerauer Kulturtage 2006 fand am 12.10.2006 im Foyer des Hauses 1 der Regionalstelle Unterfranken eine Vernissage mit Collagen der Fotografin Dorothea Hensen statt.

Tage der offenen Tür für Schüler zum besseren Verständnis für Menschen mit Behinderungen im Juli 2005 und Juli 2006 Um es Schülern der Klassen 5 bis 10 zu ermöglichen, die Lebenssituation von Rollstuhlfahrern und Menschen mit Sehbehinderung sowie die Arbeit der Behörde kennen lernen zu können, veranstaltete die Regionalstelle Unterfranken in den Jahren 2005 und 2006 jeweils im Juli Tage der offenen Tür für Schüler. Die interessierten Schülerinnen und Schüler erhielten Informationen über die verschiedenen Tätigkeitsfelder der Regionalstelle Unterfranken. Bei der abschließenden praktischen Selbsterfahrung konnten sie unter anderem mit einem Rollstuhl fahren und sich von einem Blindenführhund begleiten lassen. Prominenter Gast des 2006 stattfindenden Tages der offenen Tür für Schüler war die Oberbürgermeisterin der Stadt Würzburg, Dr. Pia Beckmann.

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Tage der offenen Tür für Schüler (Foto: Herbert Roos)

Zehn Monitore für Schüler Am 31.01.2006 übergab die Regionalstellenleiterin Waltraud Asbahr der WolffskeelRealschule in Würzburg kostenlos zehn Röhrenbildschirme. Die Geräte wurden in der Dienststelle aufgrund einer Neuausrichtung der EDV frei und nicht mehr benötigt und sollten einem guten Zweck zugeführt werden. Da in den Schulen bekanntermaßen trotz immer knapperer Mittel beständig mehr EDV-Ausstattung benötigt wird, wurden die Bildschirme der Wolffskeel-Realschule angeboten, die sofort zugegriffen hat. „Damit bleibt uns Geld für anderes Unterrichtsmaterial übrig und der Steuerzahler muss seines nicht zweimal ausgeben. Solche Möglichkeiten sollten öfter genutzt werden“, äußerte sich Schuldirektor Wolfgang Wischert angetan beim Angebot an die Schule.

Telefonaktion zum Elterngeld Am 11.12.2006 beantworteten unsere Fachleute in einer Telefonaktion der Main-Post Fragen zum Elterngeld. Die Aktion traf auf großes Interesse, der Informationsbedarf der Anrufer zum neuen Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz war enorm.

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Einrichtung eines Eltern-Kind-Zimmers Rechtzeitig vor Beginn der Weihnachtsferien richtete die Regionalstelle Unterfranken ein Eltern-Kind-Zimmer ein. Alle Beschäftigten des Zentrums Bayern Familie und Soziales – Region Unterfranken haben nun im Notfall die Möglichkeit, ihr Kind mit zur Arbeit zu bringen. Das Eltern-Kind-Zimmer beinhaltet neben einem herkömmlichen Arbeitsplatz mit EDVAusstattung einen Kinderbürotisch mit entsprechendem Kinderbürostuhl, eine Holzgarnitur mit Sitzbank, einen flauschigen Spielteppich, ein Kinderbettchen, Spielsachen u.v.m. Gleich am ersten Tag wurde es schon von einem Mitarbeiter genutzt.

5000. Besucher eines Ortssprechtages Im Rahmen sog. Ortssprechtage hatten auch im Jahr 2005 hilfesuchende Bürger in acht unterfränkischen Städten die Möglichkeit, sich vor Ort an einen Mitarbeiter des Zentrums Bayern Familie und Soziales – Region Unterfranken zu wenden. Die Ortssprechtage werden seit 1995 abgehalten und erfreuen sich großer Beliebtheit bei den Bürgern.

Den 5000. Besucher eines Ortssprechtages konnten unsere Regionalstellenleiterin Waltraud Asbahr und Stefan Helfrich, Jurist für soziale Angelegenheiten im Landratsamt RhönGrabfeld am 17.10.2005 im Landratsamt Rhön-Grabfeld in Bad Neustadt persönlich begrüßen.

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Zum Schluss

Parkplatz für Mutter und Kind (Foto: Markus Hempel)

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Dienststellen des ZBFS

Zentrale Dienstort Bayreuth Zentrum Bayern Familie und Soziales

Tel.: 09 21/6 05-03

Hegelstr. 2, 95447 Bayreuth;

Fax: 09 21/6 05-39 03

Kreuz 25, 95445 Bayreuth

E-Mail: [email protected]

Dienstort München Zentrum Bayern Familie und Soziales

Tel.: 0 89/12 61-02

Winzererstr. 9, 80797 München

Fax: 0 89/12 61-23 35 E-Mail: [email protected]

Zentrum Bayern Familie und Soziales

Tel.: 0 89/12 61-04

- Bayerisches Landesjugendamt

Fax: 0 89/12 61-22 80

Winzererstr. 9, 80797 München

E-Mail: [email protected]

Regionalstellen Zentrum Bayern Familie und Soziales

Tel.: 08 21/57 09-01

Region Schwaben

Fax: 08 21/57 09-50 00

Morellstr. 30, 86159 Augsburg

E-Mail: [email protected]

Zentrum Bayern Familie und Soziales

Tel.: 09 21/6 05-1

Region Oberfranken

Fax: 09 21/6 05-29 00

Hegelstr. 2, 95447 Bayreuth

E-Mail: [email protected]

Dienstort Selb:

Tel.: 0 92 87/8 03-0,

Gebr.-Netzsch-Str. 19, 95100 Selb

Fax: 0 92 87/8 03-5 99 E-Mail: [email protected]

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Zentrum Bayern Familie und Soziales Tätigkeitsbericht 2005/2006

Zentrum Bayern Familie und Soziales

Tel.: 08 71/8 29-0

Region Niederbayern

Fax: 08 71/8 29-1 88

Friedhofstr. 7, 84028 Landshut

E-Mail: [email protected]

Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Bayerstr. 32, 80335 München

Tel.: 0 89/5143-1 Fax: 0 89/51 43-4 99 E-Mail: [email protected]

Richelstr. 17, 80634 München

Tel.: 0 89/1 30 62-0 Fax: 0 89/1 30 62-4 89 E-Mail: [email protected]

Zentrum Bayern Familie und Soziales

Tel.: 09 11/9 28-0

Region Mittelfranken

Fax: 09 11/9 28-24 00

Bärenschanzstr. 8 a, 90429 Nürnberg

E-Mail: [email protected]

Zentrum Bayern Familie und Soziales

Tel.: 09 41/78 09-00

Region Oberpfalz

Fax: 09 41/78 09-13 04

Landshuter Str. 55, 93053 Regensburg

E-Mail: [email protected]

Zentrum Bayern Familie und Soziales

Tel.: 09 31/41 07-01

Region Unterfranken

Fax: 09 31/41 07-2 22

Georg-Eydel-Str. 13, 97082 Würzburg

E-Mail: [email protected]

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Organigramm

Übersicht 1

des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS)

Stabsstelle für Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Querschnittsaufgaben

Präsident

Produktgruppe I Familie/Stiftungen

Strategisches Produktmanagement

Produktgruppe II

Produktgruppe III

Produktgruppe IV

Produktgruppe V

Produktgruppe VI

Ebene der Zentrale

Produktgruppe VII

Produktgruppe

Produktgruppe IX

VIII

Kinder- und Jugendhilfe

Schwerbehindertenrecht – Feststellungsverfahren

Schwerbehindertenrecht – Integration

Soziale Entschädigung / Kriegsopferfürsorge

Förderbereich (ESF, soziale Hilfen)

Ärztlicher Dienst

Informations- und Kommunikationstechnik (IuK)

Zentrale Aufgaben

Strategisches Produktmanagement

Strategisches Produktmanagement

Strategisches Produktmanagement

Strategisches Produktmanagement

Strategisches Produktmanagement

Strategisches Produktmanagement

Strategisches Produktmanagement

Strategisches Produktmanagement

Regionalstellenleitungen Regionen Schwaben, Oberfranken, Niederbayern, Oberbayern, Mittelfranken, Oberpfalz, Unterfranken

Produktgruppe I

Produktgruppe III

Produktgruppe IV

Produktgruppe V

Produktgruppe VI

Produktgruppe VII

Produktgruppe IX

Familie/Stiftungen

Schwerbehindertenrecht – Feststellungsverfahren

Schwerbehindertenrecht – Integration

Soziale Entschädigung / Kriegsopferfürsorge

Förderbereich (ESF, soziale Hilfen)

Ärztlicher Dienst

Zentrale Aufgaben

Operatives Produktmanagement

Operatives Produktmanagement

Operatives Produktmanagement

Operatives Produktmanagement

Operatives Produktmanagement

Operatives Produktmanagement

Operatives Produktmanagement

Legende: Die Präsenz der Produktgruppe VI ist auf die Regionen Oberbayern und Mittelfranken beschränkt.

Ebene der Regionalstellen

Organigramm des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS)

Übersicht 2

- Zentrale Stabsstelle für Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Querschnittsaufgaben RRin Stefanie Holzer-Thieser

Präsident Bernd Linstädt Vizepräsident Dr. Norbert Kollmer Produktgruppe I

Produktgruppe II

Produktgruppe III

Produktgruppe IV

Produktgruppe V

Produktgruppe VI

Produktgruppe VII

Produktgruppe VIII

Produktgruppe IX

Familie/Stiftungen

Kinder- und Jugendhilfe

Schwerbehindertenrecht – Feststellungsverfahren

Schwerbehindertenrecht – Integration

Soziale Entschädigung / Kriegsopferfürsorge

Förderbereich (ESF, soziale Hilfen)

Ärztlicher Dienst

Informations- und Kommunikationstechnik (IuK)

Zentrale Aufgaben

Strategischer Produktmanager

Strategischer Produktmanager

Strategischer Produktmanager

Strategischer Produktmanager

Strategische Produktmanagerin

Strategischer Produktmanager

Strategischer Produktmanager

LtdRD Rudolf Kirchberger

LtdRD Hans Stenz

RD Horst Günzel

ORR Arno Simbürger

LtdMedD Dr. med. Margarethe Lorenz

AbtD Dr. Michael Plail

Vizepräsident Dr. Norbert Kollmer

Z-Team III 1 Feststellungsverfahren

Z-Team IV 1 – Integration

Z-Team V 1 – Soziale Entschädigung / Hauptfürsorgestelle

Z-Team VI 1– ESF

Z-Team VII 1 – Ärztlicher Dienst

Z-Team VIII 1 – Kommunikationstechnik

Strategischer Produktmanager Strategischer Produktmanager AbtD Erwin Manger

Leiter der Verwaltung des BLJA Dr. Robert Sauter Landesjugendhilfeausschuss

Z-Team I 1 - Familie

Z-Team I 2 – Stiftungen

Z-Team II 1 – Landesjugendamt

Z-Team II 2 – Landesjugendamt

Z-Team II 3 – Landesjugendamt

Z-Team II 4 – Landesjugendamt

Z-Team II 5 – Landesjugendamt

Z-Team II 6 – Verwaltung

Z-Team III 2 Feststellungsverfahren

Z-Team III 3 Feststellungsverfahren

Z-Team V 2 – Soziale Entschädigung / Hauptfürsorgestelle

Z-Team IX 1 – Organisationsmanagement

Z-Team VI 2 – ESF

Z-Team VI 3 – ESF

Z-Team VI 4 – Förderung / soziale Hilfen

Z-Team VIII 2 – Strategieentwicklung und neue Techniken der Verfahrensentwicklung

Z-Team VIII 3 – Verfahrensentwicklung für das StMAS und Geschäftsbereich (ohne ZBFS)

Z-Team VIII 4 – Verfahrensentwicklung für das ZBFS

Z-Team VIII 5 – KLR, IuKOrganisation

Z-Team VIII 6 – IuK-Kopfstelle

Z-Team IX 2 – Personalmanagement

Z-Team IX 3 – Finanzmanagement

Organigramm

Übersicht 3

des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS) - Regionen Schwaben, Oberfranken, Niederbayern, Oberbayern, Mittelfranken, Oberpfalz, Unterfranken -

Regionalstellenleitungen

Produktgruppe I

Produktgruppe III

Produktgruppe IV

Produktgruppe V

Produktgruppe VI

Produktgruppe VII

Produktgruppe IX

Familie/Stiftungen

Schwerbehindertenrecht – Feststellungsverfahren

Schwerbehindertenrecht – Integration

Soziale Entschädigung / Kriegsopferfürsorge

Förderbereich (ESF, soziale Hilfen)

Ärztlicher Dienst

Zentrale Aufgaben

Operatives Produktmanagement

Operatives Produktmanagement

Operatives Produktmanagement

Operatives Produktmanagement

Operatives Produktmanagement

Operatives Produktmanagement

Operatives Produktmanagement

R-Team 15

R-Team 35

R-Team 45

R-Team 55

R-Team 65

R-Team 75

Familie

Feststellungsverfahren

Integration

SozE/HFSt

ESF

Ärztlicher Dienst

R-Team 95 Personalmanagement

R-Team 46

R-Team 56

Integration

SozE/HFSt

R-Team 16 Familie

R-Team 36 Feststellungsverfahren

R-Team 37

R-Team 57

Feststellungsverfahren

SozE/HFSt

R-Team 96 Finanzmanagement

R-Team 97 Finanzmanagement

R-Team 38 Feststellungsverfahren

Legende: R-Team 39 Feststellungsverfahren

Die Präsenz der Produktgruppe VI ist auf die Regionen Oberbayern und Mittelfranken beschränkt. Die tatsächliche Anzahl der Teams einer Produktgruppe ist aus dem Verwaltungsgliederungsplan des ZBFS ersichtlich.

www.zbfs.bayern.de BAYERN DIREKT ist Ihr direkter Draht zur Bayerischen Staatsregierung. Unter Tel.: 0 18 01/ 20 10 10 (4,6 Cent pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom) oder per E-Mail unter [email protected] erhalten Sie Informationsmaterial und Broschüren, Auskunft zu aktuellen Themen und Internetquellen sowie Hinweise zu Behörden, zuständigen Stellen und Ansprechpartnern bei der Bayerischen Staatsregierung. Zentrum Bayern Familie und Soziales Kreuz 25, 95445 Bayreuth E-Mail: [email protected] Stand: April 2007 Vermittlung: 09 21/ 6 05-03 Zentrales Telefax: 09 21 / 6 05-39 03 Redaktion: Stefanie Holzer-Thieser, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Umschlaggestaltung: Jörg Rödel, IuK-Kopfstelle Hinweis: Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bayerischen Staatsregierung herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern im Zeitraum von fünf Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags-, Kommunal- und Europawahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien, sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Staatsregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden.