2. Wann und wo kann ich die Bewerbung einreichen und wann ist die Deadline?

International Office – Campus Schöneberg Stand: April 2018 Frequently Asked Questions - Auslandsstudium ab SoSe 2019 1. Wann ist der Bewerbungszeitr...
0 downloads 0 Views 465KB Size
International Office – Campus Schöneberg Stand: April 2018

Frequently Asked Questions - Auslandsstudium ab SoSe 2019 1.

Wann ist der Bewerbungszeitraum?

2.

Wann und wo kann ich die Bewerbung einreichen und wann ist die Deadline?

3.

Wo finde ich die ausgeschriebenen Plätze und Informationen zur Bewerbung?

4.

Kann ich mich auch für ein Jahr bewerben?

5.

Wie viele Plätze gibt es pro Partnerhochschule?

6.

Bei Nennung einer Partnerhochschule auf nachrangiger Priorität habe ich einen Nachteil gegenüber Konkurrenten/innen, die diese auf erster Priorität genannt haben?

7.

Muss ich ein Motivationsschreiben für alle angegebenen Prioritäten anfertigen und wie lang soll das Motivationsschreiben sein?

8.

Wann bekomme ich Bescheid über die Platzierung?

9.

Wenn ich in der Auswahlrunde nicht berücksichtigt werden kann, gibt es noch eine Möglichkeit, sich um Plätze ab dem SoSe 2019 zu bewerben?

10.

Wie viele Prioritäten kann ich angeben?

11.

Welche Notenliste muss ich der Bewerbung beilegen?

12.

Kann ich Plätze in Europa mit außerhalb Europa kombinieren?

13.

Wie hoch ist die Erasmusförderung für europäische Plätze?

14.

Wie viele Credits muss ich im Ausland belegen und im Learning Agreement festlegen, um die Erasmusförderung zu bekommen?

15.

Muss ich die Förderung zurückzahlen, wenn ich im Ausland die 20 ECTS Credits nicht schaffe?

16.

Muss ich auch für ein Auslandsstudium außerhalb von Erasmus ein Learning Agreement abschließen?

17.

Welchen Sprachnachweis benötige ich für französische Hochschulen ohne englischen Unterricht?

18.

Welchen Sprachnachweis benötige ich für spanisch-/portugiesischsprachigen Unterricht an lateinamerikanischen Hochschulen?

19.

Wenn sowohl englischer Unterricht als auch Landessprache angeboten wird, muss ich dann beide Nachweise erbringen?

20.

Gilt die Sprachnachweispflicht nur für die erste Priorität?

21.

Welchen Sprachnachweis benötige ich für englischen Unterricht?

22.

In welchen Fällen bin ich von der Teilnahme am Englischtest befreit?

23.

Welchen Nachweis benötige ich als Muttersprachler/in?

24.

Wenn ich am Englischtesttag verhindert bin, kann ich mich dann trotzdem bewerben?

25.

Wenn ich den Englischtest nicht bestehe, kann ich dann nicht ins Ausland?

26.

Wie kann ich mich für den Englischtest vorbereiten?

27.

Mit wie vielen Punkten habe ich den Englischtest bestanden?

28.

Kann ich als Masterstudent/in an den Partnerhochschulen im Masterlevel mitstudieren?

29.

Kann ich als Masterstudent/in an den nicht im Masterflyer ausgewiesenen Partnerhochschulen im Bachelorlevel mitstudieren?

30.

Welche Partnerhochschulen eignen sich besonders für Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsrecht und Economics?

31.

Kann ich mich für einen Jahresaufenthalt in USA bewerben?

32.

Kann ich bei einem einjährigen Aufenthalt an zwei verschiedenen Hochschulen die Partnerhochschulen in den USA und Australien kombinieren?

33.

Ich möchte oder muss zwei Semester ins Ausland und möchte zwei unterschiedliche Hochschulen besuchen. Wann kann ich mich für mein zweites Auslandssemester bewerben?

34.

Gibt es eine Deadline zur Einreichung von Erfahrungsberichten aus Übersee-Auslandsaufenthalten?

35.

Kann ich als Masterstudent auch ein ISAP- / Promos-/ oder Erasmus Internationale DimensionStipendium erhalten, wenn ich mir keine im Ausland absolvierten Kurse an der HWR Berlin anrechnen lassen kann?

DOPPELABSCHLUSS FAQs: 36.

Wie viele Plätze gibt es pro Partnerhochschule?

37.

Ich bin Business Administration Studierende und möchte mich für einen Doppelabschlussplatz bewerben. Wie geht das?

38.

Kann ich mich als IBAEX-Student/in auf einen Doppelabschlussplatz und einen normalen Semesterplatz bewerben?

39.

Wo kann ich die Doppelabschluss Kurspläne einsehen?

40.

Ich bin IBMAN Studierende und möchte mich auf einem Doppelabschlussplatz bewerben. Geht das?

41.

Bietet die HWR Berlin ein Doppelabschlussprogramm für Masters Studierenden?

1.

Wann ist der Bewerbungszeitraum? Der reguläre Bewerbungszeitraum für ein Auslandssemester im SoSe 2019 beginnt am 15.Mai und endet am 14. Juni 2018.

2.

Wann und wo kann ich die Bewerbung einreichen und wann ist die Deadline? Die Bewerbung erfolgt online unter: https://www.service4mobility.com/europe_template/BewerbungServlet?identifier=BERLIN06&kz_bew _pers=S&kz_bew_art=OUT&aust_prog=OWG&sprache=de Die Deadline ist der 14. Juni 2018.

3.

Wo finde ich die ausgeschriebenen Plätze und Informationen zur Bewerbung? Auf dem Ausschreibungsflyer, online unter: http://www.hwr-berlin.de/international/wege-insausland/studium-im-ausland/studium-an-einer-partnerhochschule/bewerbung/oder in Moodle: Beratungsangebote der HWR Berlin – International Office FB1

4.

Kann ich mich auch für ein Jahr bewerben? Im Ausschreibungsflyer finden Sie dazu Hinweise in der Spalte Jahresaufenthalte/ Besonderheiten.

5.

Wie viele Plätze gibt es pro Partnerhochschule? Das ist ganz unterschiedlich. In der Regel haben wir zwischen 2 und 4 Plätzen, es gibt allerdings auch Hochschulen mit über 10 Plätzen. Die Platzzahl wird nicht veröffentlicht.

6.

Bei Nennung einer Partnerhochschule auf nachrangiger Priorität habe ich einen Nachteil gegenüber Konkurrenten/innen, die diese auf erster Priorität genannt haben? Nein, das Auswahlverfahren basiert auf einem Punktesystem und diejenigen Bewerber/innen mit der höchsten Punktzahl werden ausgewählt, unerheblich von der Position auf der Prioritätenliste.

7.

Muss ich ein Motivationsschreiben für alle angegebenen Prioritäten anfertigen und wie lang sollte das Motivationsschreiben sein? Nein, Sie müssen sich in Ihrem Motivationsschreiben nur auf Ihre erste Priorität beziehen. Ihr Motivationsschreiben sollte 1 bis max. 2 Seiten lang sein.

8.

Wann bekomme ich Bescheid über die Platzierung? Wir bemühen uns, im Juli die Zusagen per E-Mail zu versenden.

9.

Wenn ich in der Auswahlrunde nicht berücksichtigt werden kann, gibt es noch eine Möglichkeit, sich um Plätze ab dem SoSe 2019 zu bewerben? Es wird ggf. die Möglichkeit geben, sich nach der Frist auf noch verfügbare Plätze zu bewerben.

10. Wie viele Prioritäten kann ich angeben? Sie können bis zu 5 Hochschulen innerhalb und außerhalb Europas in die Prioritätenliste eintragen. 11. Welche Notenliste muss ich der Bewerbung beilegen? Bitte fügen Sie die Notenliste bei, welche den Gesamtdurchschnitt zeigt. 12. Kann ich Plätze in Europa mit außerhalb Europa kombinieren? Ja, Sie können bis zu 5 Hochschulen innerhalb und außerhalb Europas in die Prioritätenliste eintragen. 13. Wie hoch ist die Erasmusförderung für europäische Plätze? Die Erasmusförderung beträgt im SoSe 2019 je nach Land zwischen 300 und 420 Euro pro Monat.

14. Wie viele Credits muss ich im Ausland belegen und im Learning Agreement festlegen, um die Erasmusförderung zu bekommen? Sie müssen mind. 20 ECTS Credits an der Partnerhochschule belegen. Wenn Sie weniger Credits eintragen, dann müssen Sie dies trefflich begründen. Sie erhalten aber trotzdem die Förderung. 15. Muss ich die Förderung zurückzahlen, wenn ich im Ausland die 20 ECTS Credits nicht schaffe? Nein, es besteht keine Regelung bezüglich Sanktionen der Förderung bei weniger Credits auf dem Zeugnis. 16. Muss ich auch für ein Auslandsstudium außerhalb von Erasmus ein Learning Agreement abschließen? Ja, alle Studierenden, die einen Austauschplatz der HWR Berlin in Anspruch nehmen, müssen ein Learning Agreement vor der Abreise erstellen. 17. Welchen Sprachnachweis benötige ich für französische Hochschulen ohne englischen Unterricht? Aufgrund eines deutsch-französischen Abkommens ist es ausreichend, wenn Sie im Abitur Französisch als Leistungskurs hatten. Der DAAD-Sprachnachweis sowie DELF B2 oder DALF wird ebenfalls akzeptiert. DIES GILT NUR FÜR FRANKREICH! 18. Welchen Sprachnachweis benötige ich für spanisch-/protugiesischsprachigen Unterricht an lateinamerikanischen Hochschulen? Bei Bewerbung auf einen Auslandsplatz an einer lateinamerikanischen Hochschule muss ein B1 Nachweis vorliegen. Bei späterer Einschreibung an der Partnerhochschule muss i.d.R. ein B2 Nachweis vorliegen (mitunter auch C1). 19. Wenn sowohl englischer Unterricht als auch Landessprache in einer Partnerhochschule angeboten wird, muss ich dann beide Nachweise erbringen? Nein, in diesem Fall genügt ein Sprachnachweis für die Sprache, in der Sie zu studieren beabsichtigen. 20. Gilt die Sprachnachweispflicht nur für die erste Priorität? Nein, Sie müssen für alle Unterrichtssprachen aller Prioritäten einen Nachweis beilegen. 21. Welchen Sprachnachweis benötige ich für englischen Unterricht? Das International Office organisiert gemeinsam mit dem Sprachenzentrum der HWR Berlin dafür einen internen Englischtest am 19.06.2018. Wenn Sie einen Englischnachweis benötigen, werden Sie nach Abgabe Ihrer Bewerbung per E-Mail zum Test eingeladen. 22. In welchen Fällen bin ich von der Teilnahme am Englischtest befreit? Wenn Sie in einem rein englischsprachigen Masterstudiengang oder im IBMAN/IBAEX an der HWR Berlin studieren oder einen Ersatznachweis einreichen, der nicht älter als 2 Jahre ist (Liste mit akzeptierten Ersatznachweisen ist im International Office erhältlich). Außerdem sind Muttersprachler/innen befreit. 23. Welchen Nachweis benötige ich als Muttersprachler/in? Sie benötigen bspw. die Kopie des eigenen Passes mit der entsprechenden Nationalität oder die Kopie des Passes eines Elternteils, o.ä. 24. Wenn ich am Englischtesttag verhindert bin, kann ich mich dann trotzdem bewerben? Sie müssen dann bei Abgabe der Bewerbung einen alternativen Englischtest (z.B. ELSA, TOEFL usw.) vorlegen. Die komplette Liste mit akzeptierten Ersatznachweisen erhalten Sie im International Office.

25. Wenn ich den Englischtest nicht bestehe, kann ich dann nicht ins Ausland? Das Bestehen des Englischtests ist insbesondere für Partnerhochschulen in englischsprachigen Ländern wichtig. Bei Nichtbestehen kann eine Platzierung innerhalb unseres Gesamtangebotes dennoch möglich sein. 26. Wie kann ich mich für den Englischtest vorbereiten? Der Test wird von einem externen Dozenten konzipiert und ist jedes Mal neu. Lesen und hören Sie viel Englisch, möglichst mit wirtschaftswissenschaftlichen Inhalten. 27. Mit wie vielen Punkten habe ich den Englischtest bestanden? Der Englischtest gilt als bestanden, wenn Sie mindestens 40 von 60 Punkten erreicht haben. 28. Kann ich als Masterstudent/in an den Partnerhochschulen im Masterlevel mitstudieren? Nur an den auf dem Masterflyer oder im allgemeinen Flyer mit „Master möglich“ ausgewiesenen Hochschulen. Die Flyer finden Sie online unter: http://www.hwr-berlin.de/international/wege-insausland/studium-im-ausland/studium-an-einer-partnerhochschule/bewerbung/#c25706 29. Kann ich als Masterstudent/in an den nicht im Masterflyer ausgewiesenen Partnerhochschulen im Bachelorlevel mitstudieren? Ja, Sie können sich prinzipiell auf alle Partnerhochschulen bewerben. Bitte beachten Sie jedoch, dass Vorrang für Bachelorstudierende besteht, da diese das Auslandsstudium integriert absolvieren und Credits anerkennen lassen können. Dies bedeutet, dass sich Masterstudierende, die auf Bachelorlevel studieren wollen, ausschließlich auf die Plätze in der Nachausschreibung bewerben können. Für USA, Australien, Kanada, Singapur, Hongkong und Thailand können sich Masterstudierende nicht bewerben. 30. Welche Partnerhochschulen eignen sich besonders für Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsrecht und Economics? Im Ausschreibungsflyer finden Sie dazu Hinweise in der Spalte Besonderheiten. 31. Kann ich mich für einen Jahresaufenthalt in USA bewerben? Nein, das ist leider nicht möglich. 32. Kann ich zwei Semester an verschiedenen Partnerhochschulen kombinieren? Kombinationsmöglichkeiten gibt es viele, jedoch ausgeschlossen sind Kombinationen innerhalb und zwischen den Regionen USA, Kanada und Australien. 33. Ich möchte oder muss zwei Semester ins Ausland und möchte zwei unterschiedliche Hochschulen besuchen. Wann kann ich mich für mein zweites Auslandssemester bewerben? Die Bewerbung für das Sommersemester findet i.d.R. im Mai statt. Im November bewerben Sie sich i.d.R. für das Wintersemester. 34. Gibt es eine Deadline zur Einreichung von Erfahrungsberichten aus Übersee-Auslandsaufenthalten? Ja, die Frist zur Einreichung der Erfahrungsberichte für Auslandsaufenthalte im Sommersemester ist der 1. Oktober, für Auslandsaufenthalte im Wintersemester der 1. April. Bitte schicken Sie Ihren Erfahrungsbericht an [email protected]. 35. Kann ich als Masterstudent auch ein ISAP- / Promos-/ oder Erasmus Internationale DimensionStipendium erhalten, wenn ich mir keine im Ausland absolvierten Kurse an der HWR Berlin anrechnen lassen kann? Masterstudierende können sich für ein Promos-Stipendium bewerben. ISAP-Stipendien und Stipendien aus Erasmus+ Internationale Dimension können nicht an Master-Studierende vergeben werden.

DOPPELABSCHLUSS FAQs: 36. Wie viele Plätze gibt es pro Partnerhochschule? Es gibt es insgesamt ca. 50 Plätze. Die einzelnen Plätze für die Hochschulen werden nicht veröffentlicht. 37. Ich bin Business Administration Studierende und möchte mich für einen Doppelabschlussplatz bewerben. Wie geht das? Als 3. Semester BA Studierende: Sie können sich als 3. Semester BA Studierende auf einen Doppelabschlussplatz bewerben. Hier gilt ein Sonderbewerbungsverfahren. Bitte wenden Sie sich bei Anfragen an [email protected]. Wenn Sie einen Platz bekommen und annehmen, erhalten Sie einen Antrag zum Studiengangwechsel. Der Studiengangwechsel erfolgt zum 4. Semester. Das Praktikum wird dann ins 5. Fachsemester vorgezogen und der einjährige Auslandsaufenthalt beginnt im 6. Fachsemester. Beispiel: SoSe 18

WS 18/19

SoSe 19

WS 19/20

SoSe 20

WS 20/21

HWR Berlin

HWR Berlin

Praktikum

Partnerhochschu le

Partnerhochsch ule

HWR Berlin

3. Semester

4. Semester

5. Semester

6. Semester

7. Semester

8. Semester

Als 2. Semester BA Studierende (im SoSe): erst im 3. Fachsemester sich bewerben. 38. Kann ich mich als IBAEX-Student/in auf einen Doppelabschlussplatz und einen normalen Semesterplatz bewerben? Ja. Wenn Sie einen „normalen“ Austauschplatz (kein Doppelabschluss) annehmen, müssen Sie jedoch einen Antrag auf Studiengangwechsel (IBAEX -> Business Administration) stellen. 39. Wo kann ich die Kurspläne einsehen? Im Moodle-Kurs vom International Office FB1 sind die aktuellen Kurspläne einzusehen. 40. Ich bin IBMAN Student/in und möchte mich auf einen Doppelabschlussplatz bewerben. Geht das? 3. Fachsemester IBMAN: Ja, Sie bewerben sich als IBMAN Student/in und bleiben dann auch mit einem Doppelabschluss in diesem Studiengang. Madrid und RGU sind nicht für IBMAN-Studierende vorgesehen. Bitte beachten Sie, wenn Sie im Sommersemester angefangen haben, dann bewerben Sie sich im 3. Semester (Sommersemester) und ziehen das Praktikum dann ins 5. Fachsemester vor. Der einjährige Auslandsaufenthalt beginnt im 6. Fachsemester. 41. Bietet die HWR Berlin ein Doppelabschlussprogramm für Masters Studierenden? Im Rahmen des Masters Studienganges „International Business and Consulting“ gibt es die Möglichkeit sich auf einem Doppelabschlussplatz an der Symbiosis University in Pune, Indien oder an der ESC Rennes in Rennes, Frankreich zu bewerben. Sie müssen sich schon im 1. Fachsemester bewerben. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an den Studiengangbeauftragten.