2. Bedeutung der Zinsen in der Rechnungslegung

2.1 Doppelfunktion des Zinssatzes 2. Bedeutung der Zinsen in der Rechnungslegung 2.1 Doppelfunktion des Zinssatzes 2.1.1 Anwendungsbereiche Lange Zei...
Author: Angela Arnold
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2.1 Doppelfunktion des Zinssatzes

2. Bedeutung der Zinsen in der Rechnungslegung 2.1 Doppelfunktion des Zinssatzes 2.1.1 Anwendungsbereiche Lange Zeit galten „die Beziehungen zwischen Kapital, Zins und Geld von Mystik umgeben“.23 Vor allem aus der Perspektive des Schuldners wurde sich lange Zeit kritisch mit der Angemessenheit eines Zinses fÅr die berlassung von Kapital auseinandergesetzt. Erst mit Aufhebung des Zinsverbots durch die katholische Kirche (am Ende des 19. Jh.) setzte eine intensive Auseinandersetzung mit dem bis dahin als „vom unfruchtbaren Gelde gezeugten“ angesehenen Leihzins ein.24

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Allgemein gilt: Im Zinssatz spiegelt sich der Preis wider, den derjenige zahlen muss, der frÅher Åber Kapital verfÅgen will, bzw. der demjenigen gezahlt wird, der zeitweise auf das VerfÅgungsrecht Åber sein Kapital verzichtet.25 Wenn die heutige VerfÅgbarkeit eines Guts hÇher bewertet wird als die zukÅnftige VerfÅgbarkeit desselbigen,26 drÅcken sich im Zinssatz die HÇherschtzung gegenwrtiger BedÅrfnisbefriedigung und damit eine positive Zeitprferenz aus.27 Ausgehend von der individuellen Zeitprferenz unterschiedlicher Wirtschaftssubjekte ergibt sich auf einem vollkommenen Markt der Zins damit als Gleichgewichtspreis, der sich aus Nachfrage und Angebot von Kapital ergibt.28 Unter Sicherheit drÅckt sich in dem Gleichgewichtspreis, der sich zwischen den Wirtschaftssubjekten herausbildet, der risikolose Zinssatz aus.29

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Der Zinssatz stellt somit (in historischer Auslegung) das Austauschverhltnis zwischen Gegenwarts- und ZukunftsgÅtern in Abhngigkeit von Kapitalaufnahme- und -ausgabeprozessen dar.30 In der Rechnungslegung der Unternehmen kommen dem Zins daher vor allem zwei wesentliche Aufgaben zu.31 Er ist:

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(1) Entgelt fÅr die zeitliche berlassung von Kapital: FÅr die zeitliche berlassung von Kapital handeln voneinander unabhngige Glubiger und Schuldner einen Preis aus, der die individuelle Zeitprferenz der Wirtschaftssubjekte ausdrÅckt.32 Die HÇhe des Entgelts bestimmt sich hierbei anhand des Grenznutzens des Kapitals von Glubiger und Schuldner.33 Der Zins hat in der Rechnungslegung hohe Relevanz fÅr alle finanziellen VermÇgenswerte und Schulden und drÅckt das Verhltnis zwischen 23 Schmalenbach, Kapital, S. 15. 24 Die Forderung einer Verzinsung auf Kapital wurde in der Geschichte erstmals im Jahr 1900 v. Chr. im Babylonischen KÇnigreich unter KÇnig Hammurabi (Kodex Hammurabi) verzeichnet. Vgl. Hoffmann, FASZ, 01. 01. 2006, S. 52; Parker, JAR, Spr 1968, S. 58 ff.; zum kirchlichen Zinsverbot Pawlas, ZfB 1996, S. 129 ff. 25 Vgl. BÇhm-Bawerk, HandwÇrterbuch, S. 576 ff. 26 Vgl. grundlegend BÇhm-Bawerk, Positive Theorie, S. 318 ff., sowie die kontrren Auffassungen von Rae, Statement, S. 100 f., und Wicksell, Wirtschaftstheorie, S. 199 ff. 27 Vgl. Fisher, The theory, S. 71. 28 Zum Ganzen SÅchting, Finanzmanagement, S. 298 ff. 29 Vgl. Keynes, General, S. 135f f. 30 Vgl. BÇhm-Bawerk, Positive Theorie, S. 318 ff. 31 So auch Clemm, DStJg 1984, S. 219 ff. 32 Vgl. Schnettler, Wirtschaftsbetrieb, S. 4. 33 Vgl. Schmalenbach, Kapital, S. 36 ff.

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2. Bedeutung der Zinsen in der Rechnungslegung

dem eingesetzten Kapital und der Verzinsung desselbigen aus.34 Das Zinsergebnis als Saldo aus Zinsertrag und Zinsaufwand der Periode wird in einem Unterkonto des Eigenkapitals innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.35 (2) Bewertungsparameter zur Bestimmung des Bar- bzw. Zeitwerts von VermÇgenswerten und Schulden:36 FÅr die (Stichtags-)Bewertung von VermÇgenswerten und Schulden auf der Basis erwarteter zukÅnftiger ZahlungsstrÇme ist ein Vergleich des jeweiligen Zahlungsstromprofils mit der Leistungskraft anderer Objekte gleicher Art (risiko- und laufzeitquivalente Substitute) erforderlich (Rz. A2).37 Da fÅr die Åberwiegende Anzahl der zu bewertenden VermÇgenswerte und Schulden keine geeigneten Vergleichsobjekte mit Stichtagswerten beobachtbar sind, erfolgt eine Bestimmung des Zeitwerts unter RÅckgriff auf den Barwert der erwarteten kÅnftigen ZahlungsstrÇme.38 Das Barwertverfahren ermÇglicht eine Vergleichbarkeit von Bilanzposten, deren Zahlungsstrom zu verschiedenen Zeitpunkten anfllt und somit auch eine zahlungsstrombasierte Bewertung von VermÇgenswerten und Schulden. Der heranzuziehende relevante (Diskontierungs-)Zins spiegelt je nach Anforderung an das BarwertkalkÅl die entgangene Rendite eines adquaten (hypothetischen) Vergleichsobjekts wider.39 22

Der Anwendungsbereich des Zinssatzes in der Rechnungslegung lsst sich somit wie folgt zusammenfassen:40 ABB. 1:

Anwendungsbereich des Zinses in der Rechnungslegung

34 Vgl. bereits Schmalenbach, ZfhF 1912/13, S. 249 ff.; Brunk, BB 1973, S. 190 f.; Groh, StuW 1975, S. 344 ff.; Dascher/Brenner/Benjamin, NPA, Jun 1975, S. 18 ff. 35 Vgl. Simon, Bilanzen, S. 62. 36 AusfÅhrlich fÅr verschiedene VermÇgenswerte und Schulden Moonitz/Jordan, Accounting, S. 173 ff. 37 Vgl. zum Grundsatz „Bewerten heißt vergleichen“, Moxter, Grundstze, S. 123. 38 So bereits Paton, JA 1928, S. 270 ff. 39 Vgl. Schmalenbach, Kostenrechnung, S. 130; Sehmer, BFuP 1967, S. 8 ff. und S. 99 ff.; Franke/Laux, ZfbF 1968, S. 740 ff.; Haberstock, ZfbF 1970, S. 510 ff.; Breuker, BFuP 1971, S. 673 ff.; Moxter, Grundstze, S. 125 ff.; Schneider, Investition, S. 218 ff. 40 So auch IASC, Insight Sep 2000, S. 15 f.

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2.1 Doppelfunktion des Zinssatzes

In allen Anwendungsbereichen ist auf die Vergleichbarkeit von zu verschiedenen Zeitpunkten anfallenden Zahlungen Åber den Kapitalisierungszinsfuß abzustellen.41 Als Vergleichszeitpunkt fÅr im Zeitanfall unterschiedliche Zahlungen wird i. d. R. der aktuelle Stichtag als Bezugspunkt gewhlt, zukÅnftige Zahlungen sind damit abzuzinsen (Rz. A1). DarÅber hinaus sind Zinsen als Teil der Anschaffungs-/Herstellungskosten (AK/HK) qualifizierter VermÇgenswerte zu berÅcksichtigen (IAS 23.8). Die Aktivierung von Fremdkapitalkosten ist allerdings im Kontext der Bestimmung der Kosten eines VermÇgenswerts und einer Verteilung dieser Kosten Åber die wirtschaftliche Nutzungsdauer zu sehen. Es liegt daher kein Anwendungsbereich des Zinssatzes i. e. S. vor,42 obwohl eine Barwertbetrachtung als BegrÅndung einer Aktivierungspflicht dient.43

23

Eine Unterscheidung der Anwendungsflle des Zinssatzes rechtfertigt sich in Abhngigkeit der Kenntnis der barwertrelevanten GrÇßen (Zeit- bzw. Stichtagswert, erwartete kÅnftige Zahlungen und Zinssatz): In der Ausprgung des Zinssatzes als

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"

Entgelt der zeitlichen berlassung von Kapital sind der Zeitwert und das erwartete zukÅnftige Zahlungsstromprofil eines VermÇgenswerts/einer Schuld bekannt. Der gesuchte (effektive) Zinssatz beschreibt den Zusammenhang zwischen dem bekannten Zeitwert und den erwarteten Zahlungen.

"

Parameter der Barwertermittlung stellt der Zinssatz ein Datum dar,44 wird also als bereits bekannt vorausgesetzt. Ausgehend von dem erwarteten zukÅnftigen Zahlungsstromprofil eines Bilanzpostens wird durch Abzinsung der gesuchte Zeit- bzw. Stichtagswert ermittelt.

2.1.2 Zins als Entgelt der berlassung von Kapital Der Zins ist Entgelt fÅr die zeitweilige berlassung von Kapital. Er drÅckt den Çkonomisch richtigen Preis aus, der zwischen Glubiger und Schuldner nach deren individueller Zeitprferenz und Grenznutzen fÅr die berlassung von Kapital verlangt wird.

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Regelmßig erfolgt (zumindest anteilig) eine Entschdigung des Verzichts des Glubigers auf Kapital durch Zinszahlungen i. H. des (Nominal-)Zinses auf den ausstehenden RÅckzahlungsbetrag.45 Fllt die HÇhe des dem Schuldner Åberlassenen Kapitalbetrags und des zurÅckzuzahlenden (Nominal-)Betrags auseinander, ist das im Nominalzins als offene Zinszahlung ausgedrÅckte Entgelt zu gering bemessen. Eine vom Schuldner akzeptierte Differenz zwischen niedrigerem Auszahlungsbetrag und hÇherem Nominalund damit RÅckzahlungsbetrag gleicht die niedrige Nominalverzinsung aus. Nominalzins und die Differenz aus Auszahlungs- und RÅckzahlungsbetrag zusammen ergeben als Zins ausgedrÅckt die effektive Belastung aus der KapitalÅberlassung.

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41 42 43 44

Vgl. Wassermann, BB 1979, S. 1598 ff. Gl. A. Aggarwal/Gibson, Discounting, S. 30. Dies besttigend FASB, Discussion Memorandum 1990, Tz. 27. Vgl. Lovejoy/Peasnell/Taylor/Talukdar, Discounting, S. 48 ff. Vgl. bereits Silbermayr, ÇB 1974, S. 87 ff.; Weil, AH, Dec 1990, S. 47 ff.; ASB, Discounting, S. 3 f.; Jonas/Wieland-BlÇse/Schiffarth, FB 2005, S. 647 ff. 45 Eine Ausnahme stellen nicht „zinstragende“ Zerobonds (Null-Koupon-Anleihen) dar (Rz. A2). Vgl. Doerks, WiSt 1991, S. 275 ff.

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2. Bedeutung der Zinsen in der Rechnungslegung

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Der effektive Zinssatz berÅcksichtigt eine wirtschaftliche Trennung des eingesetzten Kapitals und der Verzinsung unter Einbezug vereinbarter Differenzen zwischen dem Auszahlungsbetrag und dem RÅckzahlungsbetrag.46 Die Effektivverzinsung entspricht – als interner Zinsfuß – dem Renditesatz, zu dem RÅckzahlungsbetrag und Zinszahlungen diskontiert werden mÅssen, damit die Summe ihrer Barwerte dem Ausgabebetrag entsprechen.47 Die erwarteten zukÅnftigen Zahlungen aus dem Kapitaldienst werden dem Zugangswert gegenÅbergestellt. Abweichungen zwischen dem Zugangswert und den erwarteten Zins- und Tilgungsbetrgen sind Åber die erwartete (Gesamt-)Laufzeit zu amortisieren. P Im einfachsten Fall ergeben sich im Falle eines Finanzinstruments die erwarteten Zahlungen – wegen einer entsprechenden Festlegung der ZinshÇhe und Laufzeit – aus den vertraglichen Konditionen. Am 01.01.20x0 erwirbt A einen festverzinslichen Bond zu einem Preis (= fair value) von 100 GE. Transaktionskosten fallen i. H. von 10 GE an. Die Verzinsung erfolgt jhrlich endfllig fÅr den Zeitraum Periodenanfang (PA) bis Periodenende (PE) i. H. von 7 GE, eine RÅckzahlung nach fÅnf Jahren zu einem Wert von 120 GE.

BEISPIEL48

Jahr

Buchwert PA

Zinsertrag

20x0

110,0

8,7

Zahlungsstrom 7,0

Buchwert PE 111,7

20x1

111,7

8,8

7,0

113,6

20x2

113,6

9,0

7,0

115,5

20x3

115,5

9,1

7,0

117,7

20x4

117,7

9,3

127,0

0,0

Der Effektivzins des Bonds betrgt 7,9 %. Er bestimmt sich als der Kalkulationszinssatz, mit dem der erwartete kÅnftige Zahlungsstrom Åber die Laufzeit des Finanzinstruments auf den Zugangswert inklusive Transaktionskosten i. H. von 110,0 GE abgezinst werden mÅssen. Die Kalkulation des internen Zinsfußes setzt die Kenntnis der Zahlungen in zeitlicher Reihenfolge voraus. FÅr den Fall jhrlicher Zahlungen kann eine vereinfachte Zinsfußfunktion (in Excel etwa die „IKV“-Funktion) herangezogen werden.

2.1.3 Zins als Parameter der Barwertermittlung 28

Hauptaufgabe einer Barwertermittlung ist ein Vergleich von VermÇgenswerten und Schulden mit unterschiedlichem Zahlungsstromprofil hinsichtlich HÇhe, zeitlicher Struktur und Risiko auf einen Stichtag (Rz. A1). Mangels Identitt der erwarteten zukÅnftigen Zahlungen sind Bilanzposten nicht mit dem gleichen (Zeit-)Wert zu berÅcksichtigen.49 Der Barwert dient insoweit einer wertmßigen Normierung der VermÇgenswerte und Schulden auf Basis des jeweiligen Zahlungsstromprofils: Zahlungen, die zu verschiedenen Zeitpunkten und in unterschiedlicher HÇhe anfallen, werden mit Hilfe eines Kapitalisierungszinssatzes vergleichbar gemacht.50

46 47 48 49 50

10

Vgl. HÅttemann, Grundstze, S. 84 f., und Schfer, Grundstze, S. 58. Vgl. Freiberg, PiR 2005, S. 110 f. Vgl. Freiberg, PiR 2008, S. 305 f. Vgl. Wagenhofer, RWZ 2000, S. 306 ff. Vgl. Wassermann, BB 1979, S. 1598 ff.

2.1 Doppelfunktion des Zinssatzes

Im einfachsten, aber auch seltensten Fall ist der (beizulegende) Zeitwert von VermÇgenswerten und Schulden unmittelbar durch aktuelle Preise als Tageswert51 auf einem funktionsfhigen (aktiven) Markt beobachtbar.52 FÅr die Definition des „Marktes“ i. S. dieser Arbeit gelten die Prmissen der IFRS: Ein aktiver Markt ist ein Markt, der die nachstehenden Bedingungen kumulativ erfÅllt (IAS 36.6/IAS 38.8):

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(a) Die auf dem Markt gehandelten Produkte sind homogen; (b) vertragswillige Kufer und Verkufer kÇnnen i. d. R. jederzeit gefunden werden; und (c) Preise stehen der ffentlichkeit zur VerfÅgung. Aktuell beobachtbare Preise ergeben sich aus den Erwartungen der Marktteilnehmer und spiegeln den Zeitwert erwarteter zukÅnftiger Zahlungen wider. Sind Tageswerte fÅr VermÇgenswerte und Schulden auf einem aktiven Markt beobachtbar, bedarf es keiner Barwertbestimmung. Beobachtbare Preise sind wegen des hohen Grads der Objektivierbarkeit als Tageswerte einer individuellen (Bar-)Wertermittlung mit Hilfe von Bewertungstechniken vorzuziehen.53

30

Da fÅr die Mehrzahl der VermÇgenspositionen und Schulden aufgrund fehlender VergleichsmÇglichkeiten (keine oder unvollstndige risiko- und laufzeitquivalente Substitute) allerdings keine Tageswerte auf einem (funktionsfhigen) aktiven Markt beobachtbar sind, ist der Zeitwert unter RÅckgriff auf Bewertungstechniken i. d. R. als Barwert zu bestimmen.54 Unter der Fiktion eines vollkommenen (bzw. perfekten) Kapitalmarkts (dem Vorliegen strenger Informationseffizienz) entsprechen sich Tages- und barwertiger Zukunftswert:55 Voneinander unabhngige, sachverstndige und vertragswillige Marktteilnehmer bestimmen einen Tagespreis auf einem aktiven Markt auf Basis ihrer individuellen Einschtzung des zukÅnftigen Nutzens.56

31

P A hat am 01.01.x0 eine unbeglichene Forderung aus Lieferung und Leistung wegen Zahlungsschwierigkeiten eines Kunden in eine Ausleihung umqualifiziert. Die Ausleihung hat eine Laufzeit von drei Jahren und jhrliche Einzahlungen (Zins und Tilgung) von 1 GE. Gesucht ist der Zeitwert der Ausleihung zum 01.01.x0. FÅr die Bewertung greift A auf am Markt beobachtbare spot rates fÅr vergleichbare VermÇgenswerte zurÅck.

BEISPIEL57

Restlaufzeit

1 Jahr

2 Jahre

3 Jahre

spot rate

2,25 %

2,50 %

3,00 %

Der Zeitwert der Ausleihung zum 01.01.x0 betrgt (1 × 1,023 - 1 + 1 × 1,025 - 2 + 1 × 1,03 - 3) = 2,8 GE.

51 Definiert als „Geldbetrag, der einem VermÇgensgegenstand durch bertragung des ihm entsprechenden aktuellen Preises zum Bewertungsstichtag aus dem Absatz- oder Beschaffungsmarkt zugeordnet wird“. Vgl. Busse von Colbe/Pellens, Lexikon, Stichwort „Tageswert“. 52 Vgl. LÅdenbach/Freiberg, KoR 2006, S. 437 ff. 53 Zum generellen Vorrang von beobachtbaren Marktpreisen auf aktiven Mrkten; vgl. Chambers, JAR 1971, S. 137 ff.; Beaver, Financial Reporting, S. 59 ff. 54 Kritisch Schneider, BB 1985, S, 1677 ff.; Schneider, DB 1998, S. 1473 ff. 55 Vgl. Cook/Holzmann, AR 1976, S. 778 ff. 56 So schon Schnettler, Zins, S. 52 f.; ebenfalls Beaver, Financial Reporting, S. 69 ff.; IASC, Insight Jun 1999, S. 24. 57 Vgl. LÅdenbach/Freiberg, KoR 2006, S. 437 ff.

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