Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern Abteilung Bau und Liegenschaften

Immobilienausschreibung Liegenschaft aus Fiskalerbschaft des Landes: Freizeitgrundstück in 18337 Marlow, Ortsteil Rostocker Wulfshagen, Wiesenweg 2, nicht zum Dauerwohnen geeignet Das Verkaufsobjekt ist leer stehend. Objektnummer: 28123

I. Objektbeschreibung 1. Katasterangaben Gemarkung: Flur: Flurstück: Grundstücksgröße:

Rostocker Wulfshagen 11 11 1.827 m²

Anschrift:

18337 Marlow, Ortsteil Rostocker Wulfshagen,

Eigentümer des Grundstückes: Eigentümer des Gebäudes (Gebäudeeigentum nach ehemals ZGB–DDR):

Land Mecklenburg Vorpommern

Land Mecklenburg-Vorpommern und Dritter zu je 1/2

2. Lage und Besonderheiten Das zu veräußernde Grundstück (in der Anlage 1 gelb gekennzeichnet) befindet sich im Ortsteil Rostocker Wulfshagen der Stadt Marlow. Es liegt in nordwestlicher Randlage zum Dorfkern, die Entfernung zur Dorfkirche Rostocker Wulfshagen beträgt ca. 400 m Die Stadt Marlow ist eine amtsfreie Stadt im Westen des Landkreises Vorpommern-Rügen. Die Autobahnzufahrten A 20 Lübeck-Stettin und A 19 Rostock-Berlin sind ca. 12 km bzw. 25 km entfernt. Bis zur Landesstraße L 191 (Ribnitzer Straße) sind es vom Grundstück etwa 2,4 km. Der nächstgelegene Bahnhof (Bahnlinie Rostock-Stralsund) ist in Ribnitz-Damgarten (ca. 10 km). Das Grundstück ist bebaut mit einem ehemaligen Stallgebäude, welches zu einfachsten Wohnzwecken umgebaut wurde. Das Grundstück liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Aufgrund des jahrelangen Leerstandes (keine Nutzung seit dem Jahr 2011) ist der Bestandschutz für das Gebäude zu dauerhaften Wohnzwecken entfallen. Eine Nutzung des Gebäudes als Gartenhaus/Gartenlaube ist jedoch möglich.

Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern 18055 Rostock, Wallstraße 2 Obere Landesbehörde

Bundesbank Filiale Rostock IBAN: DE23 1300 0000 0013 0015 02 BIC: MARKDEF1130 Steuernummer 079/144/02039

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3. Grund- und Bodenbeschreibung 3.1. Grund- und gebäudebezogene Rechte und Belastungen: In Abteilung II des Grundbuches Bartelshagen I Blatt 334 ist ein Nutzungsrecht für den jeweiligen Gebäudeeigentümer Marlow Blatt 1880 eingetragen. Das aufstehende Gebäude ist selbstständiges Gebäudeeigentum des Landes M-V und einer Privatperson. Beide sind je zu ½ Anteil als Eigentümer im Grundbuch von Marlow Blatt 1880 eingetragen. Das selbstständige Gebäudeeigentum wird mit der Eigentumsumschreibung des Grundstücks auf den Erwerber aufgehoben. Die eingetragenen Belastungen in Abteilung III der Grundbücher Bartelshagen I Blatt 334 und Marlow Blatt 334 werden im Zuge des Verkaufs zur Löschung gebracht; in Abt. III wird somit Lastenfreiheit hergestellt. 3.2. Bauplanungsrecht Das Grundstück befindet sich im Außenbereich (§ 35 BauGB) der Ortslage Rostocker Wulfshagen, ein Bebauungsplan existiert nicht. 4. Erschließungszustand 4.1. Art der Straße / Zufahrt: Das Grundstück ist verkehrstechnisch über die öffentliche Straße Wiesenweg in der Ortslage Rostocker Wulfshagen erschlossen. 4.2 Ver- und Entsorgung Die öffentlichen Versorgungsleitungen für Trinkwasser und Strom liegen am Grundstück an, vgl. Anlage 2 - Leitungsauskunft der Wasser- und Abwasser GmbH Boddenland vom 16.03.2015 und Anlage 3 – Leitungsauskunft der EDIS AG vom 01.04.2015 Der Hausanschluss für Trinkwasser wurde vom öffentlichen Netz getrennt und ist neu zu beantragen. Das Abwasser wird in eine grundstückseigene Kleinkläranlage eingeleitet (entspricht nicht mehr den Anforderungen der Schmutzwasserentsorgung nach EU-Richtlinie). Den Neuanschluss bzw. die Wiederinbetriebnahme der Erschließungsanlagen hat der Erwerber in eigener Zuständigkeit und zu seinen Kosten auszuführen. Das Land übernimmt keine Haftung für die Tauglichkeit und den Bestandsschutz der bestehenden Erschließungseinrichtungen sowie des Kaufgegenstandes generell. Regressansprüche gegen das Land werden ausgeschlossen. Das Land weist darauf hin, dass für die Verkaufsliegenschaft keine Wartungs- bzw. Serviceverträge bestehen.

4.3. Beitrags- und Abgabepflichten: Zu erwartende Erschließungskosten und Ausbaubeiträge sind dem Land nicht bekannt.

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5. Baubeschreibung 5.1 Ehemaliges Stallgebäude

Gebäudeart:

Gebäude mit Werkstattteil, zum damaligen Zeitpunkt zu Wohnzwecken genutzt; eingeschossig; nicht unterkellert, leichtes Satteldach, das Dachgeschoss ist ausgebaut

Baujahr:

ca. 1935, Umrüstung des Stallgebäudes vermutlich zu DDR-Zeiten als Gebäude mit Werkstattanteil und beschränkter Wohnnutzung

Konstruktion-:

Massivbau

Fundamente:

Streifenfundamente aus Ziegelmauerwerk

Außenwände:

massiv, aus kleinformatigen Wandbaustoffen MZ, innen und außen Putz

Ansicht:

WDVS-Putzfassade mit deutlichen Durchfeuchtungen

Geschossdecken:

Holzbalkendecke

Schornstein:

Edelstahlabgasschornstein

Dachkonstruktion:

Satteldach; Deckung mittels Trapezwellblech

Treppen:

Wendeltreppe nicht verkehrssicher

Hauseingang:

straßenseitig als Holztür mit Glasausschnitt

Heizung:

Kaminofen im Erdgeschoss

Elektroinstallation:

je Raum ein bis zwei Lichtauslässe, je Raum wenige Steckdosen

Sanitäre Anlagen:

1 WC-Anlage, 2 Waschbecken, 1 Dusche

Wasserinstallation:

zentrale Wasserversorgung über das öffentliche Netz

Abwasserinstallation: Klärgrube Bodenbeläge:

überwiegend Fliesen- und Teppichbelag

Deckenbekleidungen:überwiegend Tapete. Tlw. Fliesen Fenster:

Holz (Doppelisolierverglasung)

Innentüren:

Holztüren (Baujahr vor 1990)

Nutzfläche: ca. 91 m² Bruttogrundfläche: ca. 111,60 m²

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Baulicher Bauzustand: Das Gebäude weist insgesamt einen massiven Unterhaltungsstau auf. Bauschäden/Baumängel: -

defekte Dachentwässerung Durchfeuchtungen der Decke im Dachgeschoss / Instandsetzung des Daches erforderlich Wendeltreppe nicht verkehrssicher, Ersatz erforderlich

Vorgenannte Aufzählung vorhandener Baumängel und Bauschäden erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern bezieht sich auf die wesentlichsten sichtbaren Schäden. Nebengebäude: Auf dem Grundstück befindet sich eine Art Unterstellschuppen, der in einfacher Bauweise errichtet und baulich noch nicht fertiggestellt ist. Außenanlagen: -

Einfriedung mittels Zaun Klärgrube (vgl. Pkt. 4.2)

Energieausausweis: Ein Energieausweis gemäß der EnEV 2014 ist nicht erforderlich, da für dieses Objekt nur eine Nutzung als Gartenhaus / Gartenlaube in Betracht kommt.

Das vorhandene Inventar in dem Objekt hat der Käufer auf seine Kosten zu entsorgen.

II. Verkaufsverfahren Öffentliche Ausschreibung / Verkauf gegen Höchstgebot. Das Grundstück wird im gesamten Umfang verkauft. Gleitgebote oder Gebote mit einer Bedingung werden nicht berücksichtigt. Die VOB gilt nicht. Der Verkauf ist für die Eigentümer freibleibend, d.h. es besteht keine Verpflichtung zur Veräußerung an den Höchstbieter. Die Finanzierung ist über ein deutsches Kreditinstitut / Sparkasse nach Zuschlagserteilung nachzuweisen. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeder Haftung des Verkäufers. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sämtliche, im Zusammenhang mit der Veräußerung stehenden Kosten trägt der Käufer. 4

Der Umschlag für die Abgabe des Gebotes ist wie folgt zu kennzeichnen: Gebot - nicht öffnen! AZ: Z 272 - Z - VV 2400 – 28123 - 706 Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern Zentrale Dezernat Z 27 Wallstraße 2 18055 Rostock Mindestgebot:

10.500,00 EURO

Termin zur Abgabe

25. August 2016 (Posteingang der Angebote!)

Ortsbesichtigung:

Nach Terminvereinbarung Objektbetreuer: Frau Heller Tel.: 03381/ 469-87461 Fax: 0385/ 50987204 Mail: [email protected]

Ansprechpartner:

Verkauf: Hans-Peter Hallier Tel.: 0381/ 469 87451 Fax: 0381/ 469 87008 Mail: [email protected]

Anlagen (1) (1) (1) (1)

1. 2. 3.

GAIA-Lageplanauszug Leitungsauskunft Wasser und Abwasser GmbH Boddenland vom 16.03.2015 Leitungsauskunft der E.DIS.AG vom 01.04.2015 Fotodokumentation nur für Internetpräsentation

. Für Inhalt oder Richtigkeit der obigen Angaben wird jegliche Haftung des Landes ausgeschlossen.

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