Dorfblatt Arnsfeld & MildenauMildenau 05 2005 mit den Ortsteilen Arnsfeld, Mittelschmiedeberg, Oberschaar, Mildenau Leitartikelund Plattenthal 1 Amtsblatt der Gemeinde

  16. Jahrgang

Mai 2005

Inhalt •

100 Jahre Ev.-meth. Kirchgem. Mildenau

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Gemeindeverwaltung Mildenau

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Sprechtag des Bürgermeisters

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Tierärztlicher Bereitschaftsdienst

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Ärztliche Notfallbereitschaft

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Termine

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100 Jahre Evangelischmethodistische Kirche Mildenau

Aus dem Vereinsleben •

Im EC-Hütt`l

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Mütter- und Familienzentrum

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Neues aus der Mittelschule Mildenau

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Harmlose Vampire im Erzgebirge

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Staatsminister Tillich zu Besuch

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Gemeindenachrichten •

Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland

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Lehrgang Brennholzaufbereitung im Wald

8



Information

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Information Hausnummer & Name

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Freibad Mildenau

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Amt für Abfallwirtschaft

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Info zum Familienpass

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Standesamtliche Nachrichten, Anzeigen

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Amtliche Bekanntmachungen •

Bekanntmachung Beschluss 119/05

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Bekanntmachung Beschluss 114/05

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Bekanntmachung Beschluss 116/05

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Kirchennachrichten •

Ev.-Luth. Kirchgemeinde Mildenau

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Kirchgemeinde Arnsfeld/Niederschmiedeb. 15



Ev.-meth. Kirche Mildenau

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Chronik •

Aus der Geschichte von Arnsfeld

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Das Dorfblatt Rätsel •

Salon Trend Ramona Bergelt

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Anzeigen und Werbung im Dorfblatt

Impressum: Herausgeber:

Verantwortlich für den Inhalt: Redaktioneller Mitarbeiter:

Satz & Druck:

Erscheinung: Preis: Verkaufsstellen:

Gemeinde Mildenau Dorfstraße 95 D-09456 Mildenau Telefon 0 37 33 5 65 50 www.mildenau.de Bürgermeister K. Vogel Thomas Wagler Annaberger Straße 6 b Tel./Fax.: 0 37 33 2 27 82 E-mail: [email protected] S-Print Digitaler Druck 09456 Annaberg Adam-Ries-Str. 16 Tel.: 0 37 33 4 28 10 E-Mail: [email protected] am 02. im Monat, seit Mai 1990 0,75 EUR im OT Mildenau Fruchthäusel, Annaberger Straße Bäckerei Wolter, Dorfstraße Bäckerei Brückner, Obermildenau im OT Arnsfeld Annaberger Land e.V., Rathaus

Die Meinungen der einzelnen Verfasser müssen nicht mit der des Herausgebers übereinstimmen.

HERZLICH WILLKOMMEN zur Festwoche vom 15. - 22. Mai 2005 So., 15. Mai Pfingstsonntag 10.00 Uhr Festgottesdienst zur Eröffnung der Festwoche mit Sup. Pastor Friedbert Fröhlich Mo., 16. Mai Pfingstmontag 11.30 Uhr Gemeinsame Wanderung ins Rauschenbachtal, Treff an der Kreuzkirche 12.30 Uhr Mittagessen in der Rauschenbachmühle Di., 17. Mai 19.30 Uhr Eine musikalische Reise – Lob Gottes durch die Zeiten Mi., 18. Mai 19.30 Uhr „Also hat Gott die Welt geliebt...“ eine moderne Kantate von S. Fietz Do., 19. Mai 14.00 Uhr Seniorennachmittag – Singen mit Kurt Pilz, Cranzahl

Fr., 20. Mai 15.30 Uhr Die Regenbogenstraße für 3-7jährige 17.00 Uhr Die Regenbogenstraße für 8-13jährige 20.00 Uhr Jugendabend mit Mr. Joy, Artist, Jongleur und Illusionskünstler Sa., 21. Mai 15.30 Uhr Die Regenbogenstraße für 3-7jährige 17.00 Uhr Die Regenbogenstraße für 8-13jährige 20.00 Uhr Konzert mit der Gruppe „Profil“ So., 22. Mai 10.00 Uhr Abschlußgottesdienst mit Bischof i.R. Dr. Rüdiger Minor, Russland

15.30 Uhr Die Regenbogenstraße für 3-7jährige

19.00 Uhr Konzert des Bläserkreises Mildenau

17.00 Uhr Die Regenbogenstraße für 8-13jährige

in die Ev.-meth. Kreuzkirche Mildenau, Königswalder Str. 3

19.30 Uhr „Glaube zum Weitergeben“ Theaterstück zur Entstehung der Gemeinde und Gemeindegeschichte in Wort und Bild

Informationen: Pastor Olf Tunger, Lindenstr. 12, 09471 Königswalde; Tel.: 03733 / 44752, Büro Mildenau Tel.: 03733 / 500949

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Gemeindeverwaltung Mildenau

Dorfblatt Arnsfeld & Mildenau 05 2005

Öffnungszeiten und Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung Mildenau Bürgermeisteramt Bürgermeister Herr Konrad Vogel Tel.: 56 55 22 E-Mail: [email protected] Sekretariat Frau Christina Schreiter Tel.: 56 55 20 E-Mail: [email protected] Hauptamt Hauptamtsleiterin Frau Silke Gehlert Tel.: 56 55 21 E-Mail: [email protected] Mitarbeiterin Hauptamt / Meldestelle Frau Ilona Meyer Tel.: 56 55 12 oder 13 E-Mail: [email protected] oder [email protected] Mitarbeiterin Hauptamt / Ordnungsamt Frau Alwine Benke Tel.: 56 55 11 E-Mail: [email protected]

Montag:

geschlossen

Dienstag:

7.00 - 9.00 Uhr

Mittwoch:

geschlossen

Donnerstag: Freitag:

9.30 - 12.00 Uhr

12.30 - 18.00 Uhr

7.00 - 9.00 Uhr

9.30 - 12.00 Uhr

12.30 - 17.00 Uhr

7.00 - 9.00 Uhr

9.30 - 12.00 Uhr

In dringenden Fällen können Sie täglich einen Ansprechpartner im Gemeindeamt erreichen. Wir möchten Sie aber bitten an den Tagen an denen nicht geöffnet ist, von Besuchen und Telefonaten abzusehen.

Sprechtag des Bürgermeisters

Termin Gemeinderatssitzung Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Freitag, den 13. Mai, 19.00 Uhr im „Gasthof Fritzsch“ in Arnsfeld statt.

Herr Bürgermeister Vogel hat am Dienstag, den 10.05.2005, in der Zeit von: 14.00 – 17.30 Uhr seinen Sprechtag im Arnsfelder Rathaus

Die Tagesordnung wird über die Aushänge und das Dorffernsehen bekannt gegeben. Hauptamt

Hauptamt

Bauamt Bauamtsleiter Herr Matthias Vogel Tel.: 56 55 31 E-Mail: [email protected]

Ärztliche Notfallbereitschaft Achtung! Über den diensthabenden Arzt informiert die Rettungsleitstelle. Telefonnummer 1 92 22

Bauhofleiter / Trinkwasserzweckverband Herr Jürgen Uhlig Tel.: 56 55 32 E-Mail: [email protected] Mitarbeiterin Bauamt / Trinkwasserzweckverband Frau Veronika Thiele Tel.: 56 55 33 E-Mail: [email protected] Rechnungsamt Rechnungsamtsleiterin Frau Sibylle Mittag Tel.: 56 55 15 E-Mail: [email protected] Mitarbeiterin Rechnungsamt / Kassenverwalterin Frau Tamara Pischel Tel.: 56 55 16 E-Mail: [email protected]

Tierärztlicher Bereitschaftsdienst 02.05. - 08.05.2005 DVM Tierarztpraxis Schnelle, Gabriele Dorfstraße 22 A 09487 Schlettau/OT Dörfel 0 37 33 / 2 68 37 oder 01 71 2 33 67 10 09.05. - 15.05.2005 Dr. Herrmann, Doris Lindenstraße 35 a 09471 Königswalde 0 37 33 / 2 29 62 oder 0 17 13 42 61 95 16.05. - 22.05.2005 Dr. Meier, Rolf Fabrikstraße 4 a 09471 Königswalde 0 37 33 / 2 27 34 oder 0 17 05 23 85 34

23.05. - 29.05.2005 Dr. Weigelt, Reinhold Nelkenweg 38 09456 Annaberg-Buchholz 0 37 33 / 6 68 80 oder 0 17 17 70 85 62 30.05. - 05.06.2005 Dr. Levin, Peter An der Pfarrwiese 56 09468 Geyer 03 73 46 / 17 77 Der Bereitschaftsdienst beginnt wochentags jeweils 18:00 Uhr und endet am darauf folgenden Tag 06:00 Uhr. Die Wochenendbereitschaft beginnt Freitag 18:00 Uhr und endet Montag 06:00 Uhr. Es wird gebeten, den tierärztlichen Bereitschaftsdienst nur in dringenden Fällen in Anspruch zu nehmen und sich vor dem Besuch des Notdienstes telefonisch anzukündigen.

Dorfblatt Arnsfeld & Mildenau 05 2005

Aus dem Vereinsleben

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Aus dem Vereinsleben Im EC-Hütt`l Sonntag, 13.00 – 15.00 Uhr

01.05. die Jugend trifft sich zum Sport (Turnhalle)

Mittwoch, 04.05. kein Hütt´l für Kinder 19.00 – 22.00 Uhr Treff für die Jugend Freitag, 19.00 – 22.00 Uhr Samstag, 10.00 – 11.00 Uhr

06.05. Treff für die Jugend 07.05. Kinderstunde

Sonntag, 13.00 – 15.00 Uhr

08.05. die Jugend trifft sich zum Sport (Turnhalle)

Mittwoch, 14.00 – 17.00 Uhr

11.05. Spiel- und Bastelnachmittag für Kinder Treff für die Jugend

19.00 – 22.00 Uhr

Freitag, 19.00 – 22.00 Uhr

13.05. Treff für die Jugend

Samstag, 10.00 – 11.00 Uhr

14.05. Kinderstunde

Sonntag, 13.00 – 15.00 Uhr

15.05. die Jugend trifft sich zum Sport (Turnhalle)

Mittwoch, 14.00 – 17.00 Uhr 19.00 – 22.00 Uhr

18.05. Spiel- und Bastelnachmittag für Kinder Treff für die Jugend

Freitag, 19.00 – 22.00 Uhr

20.05. Treff für die Jugend

Samstag, 10.00 – 11.00 Uhr

21.05. Kinderstunde

Sonntag, 13.00 – 15.00 Uhr

22.05. die Jugend trifft sich zum Sport (Turnhalle)

Mittwoch, 14.00 – 17.00 Uhr 19.00 – 22.00 Uhr

25.05. Bastelnachmittag für Kinder Treff für die Jugend

Freitag, 19.00 – 22.00 Uhr

27.05. Treff für die Jugend

Samstag, 10.00 – 11.00 Uhr

28.05. Kinderstunde

Sonntag, 13.00 – 15.00 Uhr

29.05. die Jugend trifft zum Sport (Turnhalle)

Sonntags jeweils 19.30 Uhr Jugendbibelstunde.

Veranstaltungen im Mütter- und Familienzentrum Mai - 2005 Montag den…

Dienstag den…

Mittwoch den…

02./30. Mai 9.00 – 11.00 Uhr

03./10./17./24./31. Mai 9.30 – 11.30 Uhr

Hardangerkurs für Frauen Mutti-Kind-Kreis 02./09./23./30. Mai 03./10./17./24./31. Mai 14.00 – 17.00 Uhr 14.00 – 17.00 Uhr

Klöppeln für Kinder, Muttis & Omas 02./09./23./30. Mai 14.00 – 17.00 Uhr

Spiel- und Bastelnachmittag für Kinder und Teenies 03./10./17./24./31. Mai 16.00 – 20.30 Uhr

Spiel- und Bastelnachmittag für Kinder und Teenies 02./09./23./30. Mai 15.30 – 20.00 Uhr

Töpfern für Teenies, Jugendliche und Erwachsene 03./10./17./24./31. Mai 19.30 – 22.00 Uhr

Töpfern mit Hanna Schulze

Malkurs für Erwachsene und Jugendliche mit Doreen Fiedler 10./24. Mai 19.30 – 21.00 Uhr

Donnerstag den…

Freitag den…

04./11./18./25. Mai 9.30 – 12.00 Uhr

06./13./20./27. Mai 8.00 – 12.00 Uhr

Frauentreff (Kreativbeschäftigung, Handarbeiten, sonstige Angebote und Informationen)

stundenweise Kinderbetreuung bei Arztbesuchen, Behördengängen, Einkäufen usw. 12./19./26. Mai 14.00 – 16.00 Uhr

04./18. Mai ab 19.45 Uhr

Hutz’n-Nachmittag für unsere Senioren 12./19./26. Mai 20.00 – 21.30 Uhr

Schneidern mit Margarete Gallert

Gymnastik für die Tiefenmuskulatur für Frauen

Klöppeln für Erwachsene Thema der Spiel- und Bastelnachmittage im Monat Mai: Alles für den Garten Informationen: Unsere Bibliothek ist zu den ausgewiesenen Zeiten geöffnet. Änderungen sind vorbehalten.

Themen Mutti-Kind-Kreis im Monat Mai: 03.05.05 Wir basteln ein Geschenk 10.05.05 Obst ist gesund 17.05.05 Heute gibt es Kinderreime (Diafilm) 24.05.05 Perlenketten aus verschiedensten Materialien

31.05.05 Morgen ist Kindertag – Wir wollen feiern! BITTE BEACHTEN: montags – Schneidern mit Margarete Gallert fällt aus mittwochs – ab sofort kein Spielund Bastelnachmittag

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Aus dem Vereinsleben

Dorfblatt Arnsfeld & Mildenau 05 2005

Neues aus der Mittelschule Mildenau Religion – Ein verstaubtes Unterrichtsfach aus Großelterns Zeiten? Nach der Wende wurde das Fach Religion wieder an den Schulen der ehemaligen DDR eingeführt. Manch einer war vielleicht skeptisch. Fällt man von einem Extrem ins andere? Reicht nicht der kirchliche Unterricht aus? Sicher gab es Vorurteile. Nach meiner nebenberuflichen Ausbildung zum Religionslehrer folgten die ersten Unterrichtsstunden, nicht immer voller Erfolg, manchmal auch frustrierend. Heute liegen fast 15 Jahre dieser verantwortungsvollen Aufgabe hinter mir. Deshalb möchte ich an dieser Stelle allen danken, die diese Arbeit durch ihre Gebete oder praktische Hilfe unterstützt haben. Besonders dankbar bin ich für die gute Zusammenarbeit mit unserem Pfarrer, Herrn E. Paul. Inhalt des Unterrichts in den oberen Klassen sind die Themen: · „Fremde unter uns“, · „Liebe-Ehe-Partnerschaft“, · „Die Bergpredigt“, · „Juden und wir“, · „Bewahrung der Schöpfung“ oder · „Hiob“. Der schönste Lohn für einen Lehrer sind gute Ergebnisse der Schüler. Deshalb möchte ich Ihnen einen kleinen Einblick in zwei gelungene Schülerarbeiten der 10. Klasse geben, die das Thema „Hiob“ zum Inhalt haben. Arbeitsgrundlage bildeten das Buch Hiob in der Bibel sowie der abgebildete Holzschnitt „Ijob“ von Hanns H. Heidenheim und das folgende Gedicht „Spuren im Sand“ von Margaret Fishback Powers: Eines Nachts hatte ich einen Traum. Ich ging am Meer entlang mit meinem Herrn. Vor dem dunklen Nachthimmel erstrahlten, Streiflichtern gleich, Bilder aus meinem Leben. Und jedesmal sah ich zwei Fußspuren im Sand, meine eigenen und die meines Herrn.

Als das letzte Bild an meinen Augen vorübergezogen war, blickte ich zurück. Ich erschrak, als ich entdeckte, dass an vielen Stellen meines Lebensweges nur eine Spur zu sehen war. Und das waren gerade die schwersten Zeiten meines Lebens. Besorgt fragte ich den Herrn: „Herr, als ich anfing, dir nachzufolgen, da hast du mir versprochen, auf allen Wegen bei mir zu sein. Aber jetzt entdecke ich, dass in den schwersten Zeiten meines Lebens nur eine Spur im Sand zu sehen ist. Warum hast du mich allein gelassen, als ich dich am meisten brauchte?“ Da antwortete er: „Mein liebes Kind, ich liebe dich und werde dich nie allein lassen, Erst recht nicht in Nöten und Schwierigkeiten. Dort, wo du nur eine Spur gesehen hast, da habe ich dich getragen.“

Schülerarbeit von Natalie:

Der Herr lässt uns nie allein!

Mensch eigentlich ist! Er denkt immer nur an sich. Dieser Mann denkt nicht einmal im Traum daran, dass es die Spur des Herrn sein könnte. Er fühlt sich von Jesus allein gelassen, vielleicht sogar verraten. Doch Jesus lässt niemanden allein! Denn er sagt zu seinem Freund, dass es seine Spur ist und er ihn getragen hat. Wenn ich mir so vorstelle, wie Jesus den Schwachen trägt, merke ich, wie liebevoll der Herr ist. Der Mann war in diesen Lebensabschnitten zu schwach um sein Leben aus eigener Kraft zu bewältigen. Genau das gleiche spiegelt sich auch in dem Holzschnitt, auf dem Hiob zu sehen ist, wider. Es sind zwei große Hände dargestellt, die eine geplagt aussehende Gestalt halten. Hiob wird in den schwersten Zeiten seines Lebens von den Händen des Herrn, an den er glaubt, gehalten. Der Teufel könnte ihm viel mehr antun, als seine Herden zu vernichten und ihm Geschwüre zu verpassen. Doch Gott lässt es nicht zu, er beschützt Hiob. Dafür, dass Hiob immer noch an Gott glaubt, sogar in den schwersten Zeiten seines Lebens, wird er von Gott belohnt.

Viele Künstler oder Schriftsteller haben sich mit dem Thema „Hiob“ und dem Thema „Lebensweg mit Jesus“ beschäftigt. So auch der Künstler H. Heidenheim, der in den Jahren 1965/66 einen Holzschnitt über Hiob anfertigte und die Schriftstellerin Margaret Fishback Powers, die ein Gedicht über den Lebensweg eines jungen Mannes mit Jesus schrieb.

Ich finde, man sollte nicht aufhören an den Herrn zu glauben, auch nicht, wenn es einem schlecht geht, denn Jesus ist für jeden einzelnen von uns da. Wenn wir an Gott festhalten und ihm vertrauen, wird er uns dafür belohnen.

Ich finde das Gedicht „Spuren im Sand“ sehr schön. Es handelt von einem Mann und dem Herrn Jesus. Er träumt, er geht mit Jesus Christus am Strand entlang und am Himmel laufen wie im Kino Bilder seines Lebens vorbei und immer sieht er im Sand zwei Spuren, seine und die von Jesus. Doch als das letzte Bild erscheint, erschrickt er plötzlich. Denn er bemerkt, dass in den schwersten Zeiten seines Lebens immer nur eine Spur im Sand ist. Natürlich denkt er sofort, dass es seine Spur ist und der Herr ihn allein gelassen hat. Ich finde, dass man hier wieder einmal sieht, wie egoistisch der

Gott trägt uns

Schülerarbeit von Rico:

Gott ist immer und vor allem in schweren Zeiten bei uns. Dies wird bei Hiob deutlich. Der Mensch, hier Hiob, hat viel Schuld und eine große Last auf sich geladen, unter der er bald zusammenbricht. Er sitzt völlig gekrümmt da. In seinem Leiden ist er auch noch schwer krank, er wird von allen verstoßen und als Aussätziger betrachtet. Ganz allein gelassen sitzt er in einem Käfig. Die Gitterstäbe könnten die Saiten einer Harfe sein. Er macht trotz seiner schwierigen Situation Musik, also hat er noch Hoffnung. In der

Dorfblatt Arnsfeld & Mildenau 05 2005 Bibel ruft Hiob: „Ich weiß, dass mein Erlöser lebt!“ Das Gedicht „Spuren im Sand“ zeigt hingegen die Kleingläubigkeit des Menschen. Die Person sieht ihr Leben vorüberziehen und fragt Gott, ob er sein Versprechen, immer bei ihr zu sein, nicht gehalten hat. Ziemlich schnell fängt der Mensch an zu klagen und zu zweifeln. Es werden Fragen gestellt, wie z. B.: „Warum ich und nicht die anderen?“ oder: „Warum hast du das zugelassen?“

Aus dem Vereinsleben Aber wir dürfen unsere Klagen an Gott richten, denn dann rechnen wir mit seiner Hilfe. Dies fasziniert mich an diesem Gedicht am meisten: „Mein liebes Kind, ich liebe dich und werde dich nie allein lassen, erst recht nicht in Nöten und Schwierigkeiten.“ Dies ist die Antwort des Herrn.

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Diese beiden Arbeiten zeigen, dass sich die Schüler sehr gut mit der Problematik „Hiob“ auseinandergesetzt haben. Die Beschäftigung mit diesem Thema ist angesichts des Leids der Menschen in der Welt sinnvoll und kann ein bedeutendes Fundament für das Leben unserer Kinder bilden.

Dasselbe wird auch bei Hiob deutlich, der von Gottes starken Händen getragen wird, genau wie im Gedicht, wenn nur eine Spur im Sand zu sehen ist, dann werden wir von Gott getragen.

S. Mißbach

Le Kangourou des Mathematiques Am Donnerstag, dem 17.03.05 fand in unserer Schule „Le Kangourou des Mathematiques“ (Mathematikwettbewerb) statt. Zum ersten Mal nahmen 1995 Schülerinnen und Schüler an diesem Leistungsvergleich teil. Es war ein Versuch an drei Gymnasien in Berlin mit insgesamt 184 Teilnehmern. Wir versuchen nun die komplizierte Punkteverteilung zu erklären: Das Startkapital jedes Teilnehmers beträgt 30 Punkte, die 30 Aufgaben sind in drei Gruppen eingeteilt. Für das erste Drittel gibt es jeweils 3 Punkte, für das zweite Drittel 4 Punkte und für das letzte Drittel 5 Punkte. Für das Nichtlösen einer Aufgabe erhält man 0 Punkte, wird eine Aufgabe falsch gelöst oder werden zu viele Lösungsmöglichkeiten angekreuzt, so wird ein Viertel der zu erreichenden Punkte abgezogen (also entweder 0,75; 1 oder 1,25), dadurch sind Punktzahlen von 0 (wenn alle Lösungen falsch waren) bis 150 (wenn alles richtig ist) möglich.

An dieser ungewöhnlichen Olympiade, bei der es nicht nur um rechnerisches, sondern auch um räumliches und logisches Denken ging, ließen 19 Mathe-Experten der Klassenstufen 6 bis 10 aus unserer Schule ihre Köpfe rauchen. Die vorderen Plätze belegten: Claudia Krauß 6b mit 112,50 Punkten, Falk Bayer 8b mit 79,00 Punkten Marie-Luise Mauersberger 7a, mit 67,75 Punkten.

Welches ist die größtmögliche Anzahl von Aufgaben, die von keinem Kind gelöst wurden? A: 0 B: 1 C: 2 D: 3 E: 4 Klassenstufe 7/8 Elisa hat 7 Mitschülerinnen mehr als Mitschüler. In ihrer Klasse sind doppelt so viele Mädchen wie Jungen. Wie viele Mitschüler hat Eric, ein Junge aus Elisas Klasse ? A: 6 B: 7 C: 8 D: 9 E: 10

Hier nun einige Knobelaufgaben für die Mildenauer Mathe-Genies: Klassenstufe 5/6 10 Kindern werden bei einem Mathewettstreit 7 Aufgaben gestellt. Anschließend stellt sich heraus, dass jedes Kind mindestens 2 Aufgaben gelöst hat und dass jede Aufgabe von höchstens 6 Kindern gelöst wurde.

Klassenstufe 9/10 Die Oberfläche eines Würfels misst 24 Quadratzentimeter. Wie groß ist das Volumen des Würfels in Kubikzentimetern? A: 8³ B: 6³ C: 240 D: 27 E: 8 Die Lösungen gibt es im nächsten Blatt! Christin Bartl und Karoline Siegel

Schule ade! Diesen Satz sagen nicht nur Schulabgänger, sondern auch Lehrer, wie z. B. Frau Ina Manneck, die unsere Schule im Juli verlassen wird, um in den Ruhestand zu gehen. Also befragten wir unsere ehemalige Werklehrerin.

Frau Manneck: Weil ich Kindern Wissen und Können vermitteln wollte.

Redaktion: Wie lange sind Sie schon an der MS Mildenau?

Redaktion: ten Sie?

Frau Manneck: Ich bin seit 15 Jahren hier.

Welche

Fächer

unterrichte-

Redaktion: Wie lange übten Sie diesen Beruf aus?

Frau Manneck: Ich unterrichtete Hauswirtschaft, Wirtschaft, Technik, Werken und Zeichnen.

Frau Manneck: Ich arbeitete mehr als 25 Jahre als Lehrerin.

Redaktion: An welchen Schulen waren Sie tätig?

Redaktion: Warum haben Sie gerade diesen Beruf gewählt?

Frau Manneck: Ich arbeitete in den Schulen in Arnsfeld, Gelenau und Mildenau.

Redaktion: Was gefällt Ihnen besonders an ihrem Beruf? Frau Manneck: Die Bestätigung von „erwachsenen“ Schülern, ihnen viel beigebracht zu haben. Redaktion: Wir bedanken uns für das Interview und wünschen Ihnen alles Gute in ihrem weiteren Leben! Madlen Pischel und Juliane Schreiter

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Aus dem Vereinsleben

Dorfblatt Arnsfeld & Mildenau 05 2005

Englisch ganz praxisnah Die Schüler der Klassenstufen 8 bis 10 hatten, wie bereits im vorigen Jahr, die Möglichkeit eine Reise nach England (31.03. – 05.04.) in Kooperation mit der Mittelschule Drebach zu unternehmen. Aus unserer Schule waren 7 Schüler an dieser Reise beteiligt. Unser Ziel war die an der Südküste Englands gelegene Stadt Brighton, wo wir bei ausgewählten Gastfamilien unterge-

bracht waren. Desweiteren unternahmen wir eine Besichtigung des Flaggschiffes Lord Nelson in Portsmouth, besuchten das Schmugglermuseum in Hastings und nahmen u.a. die Kronjuwelen im Londoner Tower näher in Augenschein. Wer glaubte, er könne verlängerte Ferien machen, irrte. Denn nicht nur „Sightseeing“ in London und Brighton standen auf unserem ausgefüllten Programm, sondern die von den Englischlehrern aufgegebe-

nen „Hausaufgaben“, die die Grundlage unseres Projektes bilden werden. Überraschend für uns war die Offenheit und Freundlichkeit der Einwohner der grünen Insel und, um den Vorurteilen gegenüber der englischen Küche ein Ende zu bereiten: Es schmeckte wirklich gut! Kristin Meyer

Ein Abend vor der Mittelschule in Mildenau Anlässlich einer Sitzung der Schulkonferenz verschlug es einige Lehrer, die nicht in Mildenau wohnen, am 11.04. um 19.00 Uhr in die Schule. Wie staunten wir über den Anblick, der sich uns bot. Vor, neben und hinter der Schule lagerten Gruppen von jetzigen und ehemaligen Schülern, die das Schulgelände zum Freizeitpark umfunktionierten. Ein Mopedfahrer zeigte seinen Fans halsbrecherische Kunststücke, kümmerte sich dabei nicht um Verkehrszeichen, ja auch dem Publikum im Pausengelände musste eine Show geboten werden. Andere Gruppen rauchten gemütlich, wobei die Kippen nicht immer in Papierkörben landeten. Ein Blick in diese verrät, dass

manche auch dem Alkohol in den lauschigen Runden zusprechen. Das Jugendschutzgesetz wird dabei großzügig übersehen. Natürlich hat man dann auch keine Zeit mehr, Hausaufgaben anzufertigen oder sich auf Kontrollen vorzubereiten. Die Überreste dieser fröhlichen Abende kann der Hausmeister ja beseitigen, schließlich möchte der auch etwas zu tun haben oder besser noch der Schülerrat, wie übrigens schon geschehen. Wer nicht feiert, kann wenigstens aufräumen. Um nicht missverstanden zu werden, niemand hat etwas dagegen, wenn sich Schüler

im Schulgelände nach dem Unterricht aufhalten. Aber die einschlägigen Gesetze sollten schon eingehalten und das Gelände wieder ordentlich verlassen werden. Müssen erst, wie früher bereits geschehen, Polizei, Ordnungsamt oder Wachschutz die Ordnung wieder herstellen? Sicher machen Eltern oder Großeltern in der wärmeren Jahreszeit abends Spaziergänge durch das schöne Dorf. Dabei sollte man einen Blick in das Schulgelände werfen. Da könnte man gewiss die eine oder andere Überraschung erleben… Jörg Hempel

Harmlose Vampire im Erzgebirge Worum geht es hier?

Was soll getan werden?

Wo anbringen?

Fledermäuse sind über viele Jahrhunderte nützliche und gern gesehene Begleiter der Menschen gewesen. In Hohlräumen, Spalten im Gemäuer, auf Böden und Kirchtürmen fanden sie ihren heimlichen Unterschlupf.

Der LPV „Mittleres Erzgebirge“ e. V. stellt Fledermausflachkästen kostenlos zur Verfügung und bietet allen Interessenten, die einen Beitrag zum Schutz von Fledermausarten leisten wollen eine Beratung an.

Die Aufhängung von Nistgelegenheiten schafft Schlupfwinkel für die Tiere, reicht für deren umfassenden Schutz natürlich nicht aus.

Heute sind alle der 22 in Sachsen heimischen Fledermausarten vom Aussterben bedroht. Der Verlust von Lebensräumen, schwindendes Nahrungsangebot, intensive Nutzung der Landschaft und die Verinselung von Lebensräumen spielen dabei eine Rolle. Eine andere Ursache für den Rückgang sind die an vielen Gebäuden durchgeführten Sanierungsarbeiten, die es mit sich brachten, dass die unscheinbaren Schlupfwinkel der Tiere verschlossen wurden.

Das die Nisthilfen umgebende Gebiet muss ein vielfältiges Nahrungsangebot, hauptsächlich aus Insekten aufweisen. Insektenreichtum wiederum ist in naturnahen Gärten, auf Brachflächen, artenreichen Wiesen, Hecken und Feldgehölzen, an Gewässern und in der Nähe von Bauernhöfen zu erwarten, kurz gesagt in strukturreichen Landschaften und extensiv genutzten Bereichen. Im besiedelten Bereich ist die Ansiedlung gebäudebewohnender Tierarten ebenso möglich, sobald entsprechende Nahrungsbiotope wie Teiche, Bäche, Parks und extensiv genutzte Grünflächen vorhanden sind.

Dorfblatt Arnsfeld & Mildenau 05 2005 Wo anbringen? Die Neuschaffung eines oder mehrerer Fledermausquartiere ist an jedem Gebäude möglich, ohne dass negative Auswirkungen auf die Bausubstanz oder die Gestaltung zu befürchten sind: · Hauswände · Scheunengiebel · Werkhallen · Brücken · Garagen, Schuppen oder Jagdkanzeln Die Kästen sollten in einer Höhe von etwa 4 m befestigt werden, am günstigsten unter dem Dachüberstand und auf einer flächigen, festen Auflage. Das verwendete Holz muss unbehandelt und durch Dachpappe vor Nässe geschützt sein. Die Kästen können nach jeder Himmelsrichtung ausgerichtet werden, eine Ost-, Südost- oder Südwest – Seite ermöglicht die zeitweise Erwärmung durch die Sonne und ausgeglichene Temperaturverhältnisse.

Aus dem Vereinsleben Für den Tagesschlaf der Tiere ist ein störungsfreier Ort wichtig. Markante Punkte (Hausecke, Erker, Giebelkante) sind Orientierungshilfen und erleichtern den Tieren das Auffinden des Quartiers. Der Anflugweg bis zur Einschlupföffnung muss frei sein. Die als Sommerquartiere genutzten Kästen müssen warm und trocken sein, keinesfalls darf Zugluft herrschen!

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Interesse? Wir bitten Sie dem Rückgang der bedrohten Fledermausarten entgegenzutreten. Die Fledermausflachkästen werden unbürokratisch und kostenlos zur Verfügung gestellt und können im Büro des LPV nach vorheriger Anmeldung abgeholt werden. Soweit sich Wege verbinden lassen, ist auch eine Anlieferung möglich. Die Anbringung der Nisthilfen ist auf einem vorbereiteten Formular per Unterschrift nachzuweisen. Wir stehen Ihnen für Reservierungen und Anfragen unter 03733/596770 bzw. unter [email protected] zur Verfügung.

Bitte beachten: Die Besiedelung der Kästen kann in manchen Fällen Jahre dauern. Ist der Kasten einmal besiedelt, unterliegt er als Fledermausquartier auch dem gesetzlichen Schutz.

RICHTIGSTELLUNG VON DORFBLATT APRIL 2005 Die Frühlingswanderung „Auf alten Pfaden“ am Samstag, d. 7. Mai 2005 beginnt 09.00 Uhr an der Brettmühle in Königswalde, nicht 09.30 Uhr wie im Beitrag der CDU-Ortsgruppe bekannt gegeben.

Staatsminister Tillich zu Besuch im Annaberger Land

Der Sächsische Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft, Stanislaw Tillich, besucht am 2. Mai unsere Region. An der Beratung, die im Verwaltungsgebäude der Mildenauer Agrar AG stattfindet, nehmen die Bürgermeister des Vereinsgebietes Annaberger Land sowie weitere 8 Vertreter aus Landwirtschaft und Landschaftspflege der Region teil. In der Zusammenkunft, die auf Initiative des Vereines Annaberger Land zustandekommt, geht es um perspektivische Herausforderungen im ländlichen Raum und um Fachthemen wie Regionalentwicklung, Landwirtschaft und Landschaftspflege. Wir werden dazu in der Ausgabe des Dorfblattes Juni berichten. Hans Feller, Verein Annaberger Land

Blick vom Sonnenfelsen (im Bilz-Busch) bei Mauersberg auf Mildenau, Geyersdorf und Königswalde. Die landschaftliche Schönheit des Erzgebirges mit seiner einmaligen zum Teil noch gut erhaltenen Waldhufenstruktur ist nicht nur für uns, die hier wohnen, etwas Besonderes, sondern auch Gäste von weiter her fühlen sich wohl. Doch von selbst erhält sich eine Landschaft natürlich nicht. Dazu leisten Landwirtschaft und Landschaftspflegeverband die entscheidende Arbeit. Doch wie lange noch? Werden dafür auch weiterhin Mittel bereitstehen? Bei der Zusammenkunft mit Staatsminister Tillich soll u.a. auch darüber beraten werden. Hans Feller, Verein Annaberger Land

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Gemeindenachrichten

Dorfblatt Arnsfeld & Mildenau 05 2005

Gemeindenachrichten Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland (KiGGS) Liebe Einwohner, das Robert Koch Institut führt erstmalig im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung mit Unterstützung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung eine bundesweite Erhebung zur gesundheitlichen Lage von Kindern und Jugendlichen durch. Nach einer einjährigen Pilotphase startete die Hauptuntersuchung im April 2003 für die Dauer von drei Jahren. Die Studie wird in 150 ausgewählten Gemeinden bzw. Städten durchgeführt, zu denen auch Mildenau gehört. Etwa 150 bis 210 Kinder und Jugend-

liche werden pro Untersuchungsort nach einem statistischen Zufallsverfahren aus der Einwohnermeldekartei ausgewählt und eingeladen. Das Untersuchungsteam wird voraussichtlich in der Zeit vom 27.06.05 bis 08.07.05 in Mildenau sein. Die Studie beinhaltet eine Befragung per Selbstausfüll-Fragebogen, ein ärztliches Interview sowie medizinische Untersuchungen von Kindern und Jugendlichen im Alter von 0 bis unter 18 Jahren. Die Teilnahme an der Untersuchung ist für die Eltern und deren Kinder selbstverständlich freiwillig. Jeder Studienteilnehmer erhält die Ergebnisse seiner medizi-

nischen Untersuchung sofort oder – bei aufwendigeren Analysen – innerhalb von vier Wochen. Die ausgewählten Kinder und Jugendlichen werden vom Robert Koch Institut persönlich angeschrieben. Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie in der nächsten Ausgabe des Dorfblattes bzw. im Rathaus liegen entsprechende Flyer aus. Mit freundlichen Grüßen Gehlert Hauptamtsleiterin

Lehrgang zur Arbeitssicherheit bei der Brennholzaufbereitung im Wald Das Sächsische Forstamt Ehrenfriedersdorf führt gemeinsam mit der Maschinenstation Crottendorf einen Lehrgang zum Thema „Arbeitssicherheit bei der Brennholzaufbereitung“ durch. Die Veranstaltung findet im Forstamt jeweils an folgenden Terminen statt: 18.05.05 21.05.05 28.05.05

08.00 – 12.00 Uhr 08.00 – 12.00 Uhr 08.00 – 12.00 Uhr

Interessenten wenden sich bitte mit Angabe ihrer Telefonnummer an das: Forstamt Ehrenfriedersdorf Kaltes Feld 1 09427 Ehrenfriedersdorf

Information Liebe Einwohner, wir möchten Ihnen hiermit bekannt geben, dass die Gemeindeverwaltung Mildenau sowie der Bauhof der Gemeinde Mildenau am Freitag, 06.05.2005 (Tag nach der Himmelfahrt) nicht besetzt sind. Ab 09.05.2005 sind wir wieder für Sie da. Bei Havarien im Trinkwasserbereich im OT Mildenau können Sie folgende Nummer wählen: 01 71 8 23 70 52. Mit freundlichen Grüßen Gehlert, Hauptamtsleiterin

Tel.: 037341 / 48 30-0 Fax: 037341 / 48 38-15 e-mail: Ehrenfriedersdorf@ forstamt.smul.sachsen.de Anmeldeschluss ist der 14.05.05. Jeder Teilnehmer erhält nach Absolvierung des Lehrgangs eine Teilnahmebestätigung. Das Interesse der Bevölkerung an dem umweltfreundlichen Energieträger Brennholz nimmt erfreulicherweise stetig zu. Leider spiegelt sich dies aber auch in der Unfallstatistik dieser sog. Brennholzselbstwerbung wider. Häufigste Ursachen sind hierbei ungenügende Erfahrungen beim Umgang mit der Motorsäge. Aus diesen

Gründen sieht sich das Forstamt Ehrenfriedersdorf veranlasst, einen solchen Lehrgang anzubieten. Das Forstamt wird in Zukunft im Interesse der Arbeitssicherheit seiner Brennholzkunden die Vergabe von Brennholzlosen in Selbstwerbung im Landes- und Körperschaftswald an diese Lehrgangsteilnahme knüpfen. Hinweis! Dieser Lehrgang betrifft ausschließlich Brennholzselbstwerber. Für Lehrgänge von Privatwaldbesitzern ist die Berufsgenossenschaft gemeinsam mit der Maschinenstation Crottendorf zuständig.

Information Hausnummer & Name Werte Bürgerinnen und Bürger,

Haben Sie sich schon mal Ihren Briefkasten richtig angeschaut?

die Anfragen von Postboten und Kurierfahrern lauten immer gleich. Wo wohnt denn Herr XY.

Steht da eindeutig Ihr Name und am Wohngebäude Ihre Hausnummer?

Stellen Sie sich vor, Sie werden als Kurierfahrer, Pizza-Fahrer oder Postbote in einen Ort geschickt wo Sie sich nicht auskennen.

Es wäre eine gute Sache, wenn Sie oben genannten Mitbürgern die Arbeit erleichtern könnten.

Jeder von diesen Leuten muss mit wenig Zeitaufwand volle Leistung bringen.

Ihr Ordnungsamt

Dorfblatt Arnsfeld & Mildenau 05 2005

Gemeindenachrichten

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Freibad Mildenau öffnet seine Pforten

Werte Badegäste, auch wenn das derzeitige Wetter noch nicht zum Baden einlädt, so möchten wir Sie über die Neuerungen für die bevorstehende Badesaison informieren.

Bei geringer Inanspruchnahme, so u. a. bei schlechtem Wetter kann durch den Bademeister, Herrn Ludwig, nach Abstimmung mit dem Hauptamt, das Freibad geschlossen werden. Allgemeines rund um`s Freibad

Öffnungszeiten Montag – Freitag 12.00 – 20.00 Uhr Ferienzeit 9.00 – 20.00 Uhr Samstag, Sonntag, Feiertag 9.00 – 20.00 Uhr

Wie allgemein in Sachsen üblich wird auch das Mildenauer Freibad ab dem 15.05.2005 für die Badegäste geöffnet. Für die gastronomische Verpflegung sorgt Herr Michael Freier. Das jährliche Freibadfest findet in der Zeit vom 05. – 07.08.2005 statt. Veranstalter ist ebenfalls Herr Michael Freier, der viele kleine Überraschungen bereithält.

Das Programm wird in einer späteren Ausgabe des Dorfblattes bekannt gegeben. Die Eintrittspreise haben sich gegenüber der Saison 2004 nicht geändert. Zur Einhaltung von Ordnung und Sicherheit bitten wir vor allem unsere Jugendlichen um mehr Disziplin und Beachtung der Badeordnung bei der Nutzung des Freibadgeländes. Wir wünschen uns und natürlich Ihnen als Badegäste eine sonnenreiche und unfallfreie Badesaison 2005. Mit freundlichen Grüßen Gehlert, Hauptamtsleiterin

Informationen aus dem Amt für Abfallwirtschaft Änderung des Tourenplanes der Städtereinigung Annaberg GmbH zur Abholung der Restabfallbehälter. Ab 04.04.2005 gilt für die Abholung der Restabfallbehälter (Graue Tonne) ein überarbeiteter, optimierter Tourenplan der Städtereinigung Annaberg GmbH.

Info zum Familienpass des Freistaates Sachsen

Wöchentliche Tour 120 l / 240 l Behälter in Mildenau

montags

in Arnsfeld

mittwochs

14-tägige Tour / gerade Kalenderwoche für schwer zugängliche Grundstücke in Arnsfeld: Hauptstraße 16 und 96 – 152, Kleine Straße, Niederer Weg montags

Standesamtliche Nachrichten, Anzeigen

Einen Familienpass können erhalten: •

Familien, die mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben



Familien mit nur einem Elternteil, die mindestens zwei kindergeldberechtigten Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben



Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 v.H. Erwerbsminderung

Der Inhaber des Familienpasses ist berechtigt, Einrichtungen des Freistaates Sachsen (Museen, Burgen u. Schlösser) nach Vorlage des Passes unentgeltlich zu besuchen.

Für die zahlreichen schönen Geschenke sowie Glück- und Segenswünsche zu meiner Konfirmation am 20. März 2005 möchte ich mich, auch im Namen meiner Eltern, recht herzlich bedanken. Dominik Seidel, Arnsfeld

Ein herzliches Dankeschön sagen wir allen, für die vielen Glück- und Segenswünsche, sowie Blumen und Geschenke zu unserer Goldenen Hochzeit. Irene und Dietrich Kleditzsch, Mildenau – März 2005

Weitere Infos im Meldeamt

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Standesamtliche Nachrichten, Anzeigen

OT Mildenau Wir gratulieren zum Geburtstag 03.05 Reinhard Strobel WG „Annaberger Str.“ 4 94 Jahre 03.05 Dora Siegel Dorfstr. 117 92 Jahre 03.05 Siegfried Morgenstern Wiesenbader Str. 41 70 Jahre 03.05 Werner Oehme Langer Weg 13 70 Jahre 04.05 Elisa Mauersberger Dorfstr. 227 79 Jahre 04.05 Georg Östreich Eisenstr. 24 B 77 Jahre 07.05 Christa Rother Dorfstr. 84 71 Jahre

20.05 Manfred Schaarschmidt Eisenstr. 22 75 Jahre 23.05 Liane Zöllner Dorfstr. 210 70 Jahre 25.05 Liesbeth Schneider Dorfstr. 196 81 Jahre 25.05 Werner Meyer Eisenstr. 10 77 Jahre 26.05 Herbert Brückner Dorfstr. 195 79 Jahre 27.05 Lieselotte Hillig Wiesenbader Str. 25 77 Jahre 29.05 Rudi Höfer Dorfstr. 221 85 Jahre 29.05 Elisabeth Langer Dorfstr. 140 80 Jahre

08.05 Edith Weller Dorfstr. 190 77 Jahre

30.05 Elisabeth Uhlig Dorfstr. 149 89 Jahre

10.05 Herta Mauersberger Dorfstr. 52 75 Jahre

30.05 Lena Hauck Annaberger Str. 9 79 Jahre

10.05 Ilse Schaarschmidt Streckewalder Str. 1 75 Jahre

30.05 Günter Groschopp Ostsiedlung 15 74 Jahre

10.05 Werner Fuchs Dorfstr. 222 B 71 Jahre 12.05 Lothar Meyer Dorfstr. 242 75 Jahre 13.05 Gotthard Langer Dorfstr. 172 79 Jahre 13.05 Joachim Trommler Eisenstr. 86 71 Jahre 14.05 Traute Nestler Dorfstr. 104 76 Jahre 15.05 Ursula Schulz Plattenthaler Weg 5 72 Jahre 16.05 Wally Riedel Dorfstr. 9 83 Jahre 16.05 Ilse Hauber Dorfstr. 112 81 Jahre 19.05 Oskar Höfner Dorfstr. 67 73 Jahre 19.05 Siegfried Langer Dorfstr. 192 71 Jahre

Wir freuen uns mit den Eltern Corina u. Frank Wötzel, Langer Weg 6, über die Geburt ihres Sohnes Timm am 29.03.05 Jana u. Olaf Loos, Annaberger Str. 38, über die Geburt ihres Sohnes Martin am 05.04.05 Isabel u. André Fiedler, Wiesenbader Str. 3, über die Geburt ihres Sohnes Jannik am 06.04.05 Annegret Lang u. Sven Herrmann, Mauersberger Weg 23, über die Geburt ihrer Tochter Annabell am 07.04.05 Sandra und Kai Knappe, Dorfstraße 80, über die Geburt ihrer Tochter Lucy am 13.04.05

Dorfblatt Arnsfeld & Mildenau 05 2005 Wir gratulieren nachträglich folgendem Ehepaar zur „Silberhochzeit“

Petra u. Armin Brunner, Dorfstr. 21, am 19.04.05 Wir wünschen allen weiterhin Glück und Gesundheit

Sterbefälle Gerda Pöttrich, Langer Weg 11, verstorben am 17.03.05 im Alter von 79 Jahren Christa Meyer, Eisenstr. 10, verstorben am 28.03.05 im Alter 74 Jahren Werner Brückner, Felsenkellerweg 10, verstorben am 10.04.05 im Alter von 82 Jahren Erika Brandt, Eisenstr. 24 E, verstorben am 31.03.05 im Alter von 58 Jahren Wir übermitteln den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.

OT Arnsfeld, Oberschaar und Mittelschmiedeberg Wir gratulieren zum Geburtstag 04.05 Hans Hoffmann Hauptstr. 54 76 Jahre 05.05 Roland Teucher Hauptstr. 83 74 Jahre 08.05 Helmut Pöttrich Gutsstr. 1 71 Jahre 11.05 Gertrud Lausch Steinbacher Str. 12 86 Jahre 12.05 Erna Uhlig Siedlung 16 87 Jahre 15.05 Ilse Parczyk Hauptstr. 145 81 Jahre

Dorfblatt Arnsfeld & Mildenau 05 2005 15.05 Anton Bayer Hauptstr. 48 72 Jahre 18.05 Anita Teucher Hauptstr. 88 70 Jahre 19.05 Reiner Bräuer Hauptstr. 151 A 71 Jahre 23.05 Irma Teucher Kleine Straße 3 83 Jahre

Standesamtliche Nachrichten, Anzeigen Wir freuen uns mit den Eltern Manuela u. Klaus Kaupa, Talstr. 4, OT Mittelschmiedeberg, über die Geburt ihres Sohnes Manuel am 15.03.05

Wir gratulieren nachträglich folgendem Ehepaar zur „Silberhochzeit“

Anitta u. Bernd Breitfeld, Kleine Str. 6, am 12.04.05 Wir wünschen allen weiterhin Glück und Gesundheit

Sylke u. Torsten Wendler, Talstr. 6, OT Mittelschmiedeberg, über die Geburt ihres Sohnes Anthony am 17.03.05

25.05 Gerhart Friedel Siedlung 8 78 Jahre

Mit großer Freud’ haben wir vernommen, dass bei Euch ein Baby angekommen, unser aller kleiner Sonnenschein. Dass es gesund und froh gedeihe, sich selbst und euch des Lebens freue, dies soll unser Glückwunsch sein.

27.05 Christa Rose Siedlung 5 71 Jahre 31.05 Ingelore Behrenz Hauptstr. 100 70 Jahre

Johann Wolfgang von Goethe

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Sterbefall Else Schaarschmidt, Hauptstr. 82, verstorben am 17.03.05 im Alter von 80 Jahren Wir übermitteln den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.

Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung Sehr geehrte Einwohner, mit Beschluss 119/05 vom 08.04.2005 hat der Gemeinderat der Gemeinde Mildenau folgende Satzung erlassen:

-

Satzung nach § 35 Abs. 6 BauGB (Außenbereichssatzung) über die Bestimmung von Vorhaben in dem bebauten Bereich der Flurstücke Nr. 1341 und 1345/1 der Gemarkung Mildenau, Fassung: 04/2005 (Bereich zwischen den Gebäuden Dorfstr. 159, 161 und 161 b) 1. Die während der öffentlichen Auslegungen in der Zeit vom 03.03.-05.04.2004 und vom 13.09.-15.10.2004 vorgebrachten Hinweise und Anregungen von Bürgern sowie die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange im 1. und 2. Beteiligungsverfahren hat die Gemeindevertretung am 09.07.2004 und am 12.11.2004 mit folgendem Ergebnis geprüft: a.) Berücksichtigt werden die Hinweise und Anregungen von: -

Regierungspräsidium Chemnitz, Höhere Raumordnungsbehörde

-

Landratsamt Annaberg, Bauplanungsamt

-

Landratsamt Annaberg,

-

-

-

Untere Bauaufsichtsbehörde

-

Landratsamt Annaberg, SG Naturschutz und Jagd

-

Landratsamt Annaberg, SG Immissionsschutz

Gemeindeverwaltung Mildenau, Bereich Abwasser Zweckverband Naturpark „Erzgebirge/Vogtland“, Geschäftsstelle Schloss Schlettau

-

Sächs. Oberbergamt Freiberg

Landratsamt Annaberg, Untere Wasserbehörde

-

Rico Freund und Sandra Görner, Dorfstr. 161, OT Mildenau

Landratsamt Annaberg, Amt für Abfallwirtschaft

-

Jürgen und Matthias Freund, Dorfstr. 161, OT Mildenau

Landratsamt Annaberg, Kreisbrandmeister

-

Landratsamt Annaberg, Gesundheitsamt

-

Staatliches Amt für Ländliche Entwicklung

-

Staatl. Amt für Landwirtschaft Zwönitz

-

envia Mitteldeutsche Energie AG Chemnitz

b) Teilweise berücksichtigt wurde: -

Staatliches Umweltfachamt Chemnitz

-

Familie Ulrich Schreiter, Dorfstr. 159, OT Mildenau c.) Nicht berücksichtigt wurde:

-

-

Erzgebirge Trinkwasser GmbH „ETW“ Annaberg

-

Trinkwasserzweckverband Mildenau-Streckewalde

entfällt Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger, Träger öffentlicher Belange und Behörden bzw. Einrichtungen, die Hinweise, Anregungen und Forderungen erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Fortsetzung Seite 12

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Amtliche Bekanntmachungen

2. Der Gemeinderat beschließt die Satzung nach § 35, Abs. 6 BauGB (Außenbereichssatzung) über die Bestimmung von Vorhaben in dem bebauten Bereich der Flurstücke 1341 und 1345/1 der Gemarkung Mildenau, Fassung: 04/2005, (Bereich zwischen den Gebäuden Dorfstr. 159, 161 und 161 b) bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

Dorfblatt Arnsfeld & Mildenau 05 2005 Hinweise

1. Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn a) die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

3. Die Begründung wird gebilligt. Gemäß § 10 Abs. 3 BauG wird hiermit die Satzung bekannt gegeben. Sie tritt mit der Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann die Satzung, bestehend aus der Planzeichnung, dem Text und die Begründung, zu folgenden Zeiten Montag

7.30 - 12.00 u. 12.30 - 16.00 Uhr

Dienstag

7.30 - 12.00 u. 12.30 - 18.00 Uhr

Mittwoch

7.30 - 12.00 u.12.30 - 14.00 Uhr

b) Vorschriften über die Öffentlichkeit der Satzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, c) der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, d) vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist * die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Donnerstag 7.30 - 12.00 u. 12.30 - 17.00 Uhr Freitag

7.30 - 12.00 Uhr

in der Gemeindeverwaltung Mildenau, Bauamt, einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. 2. Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 und 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel des Abwägungsvorgangs beachtlich, wenn sie nicht innerhalb von 2 Jahren seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind (§ 215 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 BauGB). 3. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Mildenau, 14.04.2005

Konrad Vogel

Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 und 4 geltend gemacht worden, so kann auch

Bürgermeister

Bekanntmachung Sehr geehrte Einwohner,

-

Regierungspräsidium Chemnitz, Höhere Raumordnungsbehörde

mit Beschluss 114/05 vom 08.04.2005 hat der Gemeinderat der Gemeinde Mildenau folgende Satzung erlassen:

-

Regierungspräsidium Chemnitz, Abt. Umwelt - Umweltfachbereich

Satzung nach § 34, Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Ergänzungssatzung) für Teilbereiche der Flurstückse Nr. 805/1 u. 805/2 der Gemarkung Arnsfeld, Fassung: 04/2005

-

Landratsamt Annaberg, Bauplanungsamt

-

Landratsamt Annaberg, Untere Bauaufsichtsbehörde

1. Die während der öffentlichen Auslegungen in der Zeit vom 03.11.-05.12.2003, u. vom 14.02.-16.03.2005 erteilten Hinweise u. Anregungen von Bürgern sowie die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange im 1. u. 2. Beteiligungsverfahren hat die Gemeindevertretung am 19.12.03 u. am 08.04.05 mit folgendem Ergebnis geprüft:

-

Landratsamt Annaberg, SG Immissionsschutz

-

Landratsamt Annaberg, Untere Wasserbehörde

-

Landratsamt Annaberg, SG Abfallamt

-

Landratsamt Annaberg, Kreisbrandmeister

a.) Berücksichtigt werden die Hinweise u. Anregungen von:

-

Staatl. Amt für Landwirtschaft Zwönitz

-

envia Mitteldeutsche Energie AG Chemnitz

-

Erzgebirge Trinkwasser GmbH „ETW“ Annaberg

-

Gemeindeverwaltung Mildenau, Bereich Abwasser

-

Naturpark „Erzgebirge/Vogtland“, Sitz Pobershau

-

Günther u. Irmgard Wendler, Hauptstr. 19, OT Arnsfeld b) Teilweise berücksichtigt wurde:

-

-

Staatliches Amt für Ländliche Entwicklung

entfällt c.) Nicht berücksichtigt wurde:

-

entfällt

Dorfblatt Arnsfeld & Mildenau 05 2005 Der Bürgermeister wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange u. Behörden bzw. Einrichtungen, die Hinweise, Anregungen u. Forderungen erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Der Gemeinderat beschließt die Satzung nach § 34, Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Ergänzungssatzung) für Teilbereiche der Flurstücke Nr. 805/1 u. 805/2 der Gemarkung Arnsfeld, Fassung: 04/2005, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) u. dem Text (Teil B) als Satzung.

Amtliche Bekanntmachungen Hinweise 1. Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens u. Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn a) die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, b) Vorschriften über die Öffentlichkeit der Satzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

3. Die Begründung wird gebilligt. Gemäß § 10 Abs. 3 BauG wird hiermit die Satzung bekannt gegeben. Sie tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.

7.30 - 12.00 u. 12.30 - 16.00 Uhr

Dienstag

7.30 - 12.00 u. 12.30 - 18.00 Uhr

Mittwoch

7.30 - 12.00 u. 12.30 - 14.00 Uhr

d) vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist * die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder * die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Donnerstag 7.30 - 12.00 u. 12.30 - 17.00 Uhr Freitag

7.30 - 12.00 Uhr

in der Gemeindeverwaltung Mildenau, Bauamt, einsehen u. über den Inhalt Auskunft verlangen.

2. Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 u. 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- u. Formvorschriften sowie Mängel des Abwägungsvorgangs beachtlich, wenn sie nicht innerhalb von 2 Jahren seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind (§ 215 Abs. 1 Nr. 1, 2 u. 3 BauGB). 3. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 u. 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung u. über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

c) der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

Jedermann kann die Satzung, bestehend aus der Planzeichnung, dem Text u. die Begründung, zu folgenden Zeiten Montag

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Mildenau, 14.04.2005

Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 u. 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Konrad Vogel Bürgermeister

Bekanntmachung a.) Berücksichtigt werden die Hinweise und Anregungen von:

Sehr geehrte Einwohner, mit Beschluss 116/05 vom 08.04.2005 hat der Gemeinderat der Gemeinde Mildenau folgende Satzung erlassen:

-

Landratsamt Annaberg, Gesundheitsamt

-

Regierungspräsidium Chemnitz, Höhere Raumordnungsbehörde

-

Staatliches Amt für Ländliche Entwicklung

Satzung nach § 34, Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Ergänzungssatzung) für einen Teilbereich des Flurstücks Nr. 34/2 der Gemarkung Mildenau, Fassung: 04/2005

-

Staatl. Umweltfachamt Chemnitz

-

Staatl. Amt für Landwirtschaft Zwönitz

-

Landratsamt Annaberg, Bauplanungsamt

-

envia Mitteldeutsche Energie AG Chemnitz

1. Die während der öffentlichen Auslegungen in der Zeit vom 05.04.-10.05.2004 und vom 13.07.-16.08.2004 vorgebrachten Hinweise und Anregungen von Bürgern sowie die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange im 1. und 2. Beteiligungsverfahren hat die Gemeindevertretung am 14.05.04 und 24.09.04 mit folgendem Ergebnis geprüft:

-

Landratsamt Annaberg, Untere Bauaufsichtsbehörde

-

Gemeindeverwaltung Mildenau, Bereich Abwasser

-

Landratsamt Annaberg, SG Immissionsschutz

-

Naturpark „Erzgebirge/Vogtland“, Sitz Pobershau

-

Landratsamt Annaberg, Kreisbrandmeister

-

Markus Nestler, Dorfstr. 241, OT Mildenau

14 -

Amtliche Bekanntmachungen Lutz Nestler, Dorfstr. 241, OT Mildenau

Dorfblatt Arnsfeld & Mildenau 05 2005

Donnerstag 7.30 - 12.00 u. 12.30 - 17.00 Uhr Freitag

7.30 - 12.00 Uhr

b) Teilweise berücksichtigt wurde: -

in der Gemeindeverwaltung Mildenau, Bauamt, einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

entfällt c.) Nicht berücksichtigt wurde:

Hinweise -

entfällt -

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und Behörden bzw. Einrichtungen, die Hinweise, Anregungen und Forderungen erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

1. Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

2. Der Gemeinderat beschließt die Satzung nach § 34, Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Ergänzungssatzung) für einen Teilbereich der Flurstücke Nr. 34/2 der Gemarkung Mildenau, Fassung: 04/2005, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

a) die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, b) Vorschriften über die Öffentlichkeit der Satzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 und 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. 2. Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 und 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel des Abwägungsvorgangs beachtlich, wenn sie nicht innerhalb von 2 Jahren seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind (§ 215 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 BauGB). 3. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

3. Die Begründung wird gebilligt. Gemäß § 10 Abs. 3 BauG wird hiermit die Satzung bekannt gegeben. Sie tritt mit der Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann die Satzung, bestehend aus der Planzeichnung, dem Text und die Begründung, zu folgenden Zeiten Montag

7.30 - 12.00 u. 12.30 - 16.00 Uhr

Dienstag

7.30 - 12.00 u. 12.30 - 18.00 Uhr

Mittwoch

7.30 - 12.00 u. 12.30 - 14.00 Uhr

c) der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

Mildenau, 14.04.2005

d) vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist * die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder * die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Konrad Vogel Bürgermeister

Kirchennachrichten Ohne die täglich neuen Anstöße durch das Wort der Schrift wird unser Glaubensleben träge und unattraktiv.

Monatsspruch Mai 2005 „Sie blieben aber beständig in der Lehre der Apostel und in der Gemeinschaft und im Brotbrechen und im Gebet.“ (Apg. 2,42)

Man spricht im Zusammenhang dieses Bibelwortes oft von den vier Nahrungsund Bewahrungsmitteln des christlichen Glaubens. Ohne lebendige persönliche Beziehung zum Gotteswort verwelkt unser Glaube.

Die Gemeinschaft mit anderen Christen in Gottesdiensten und Gemeindekreisen, aber auch das seelsorgerliche Gespräch und Hilfeleistungen sind ebenso wichtig. Das Brotbrechen (=Heiliges Abendmahl) ist das immer neue Hineinstellen der Christen in den Opfertod ihres Retters Jesus Christus. Die Gemeinde lebt vom vollbrachten Opfer Jesu und empfängt durch den Abendmahlsgang eine Stärkung ihres Glaubens.

Gebete gehören zum geistlichen Lebensrhythmus der Gemeinde. Ohne Gespräch des Herzens mit Gott, ohne die Öffnung der Seele zur Gotteswelt hin erstickt der Glaube. Diese vier Lebensäußerungen des Glaubens sind ohne eine gewisse Anstrengung des Herzens nicht durchzuhalten. Darum sagt das griechische Wort an dieser Stelle: „Sie hielten sich fest an….“, sie ließen nicht locker, „ sie ließen es sich etwas kosten, festzuhalten….“

Dorfblatt Arnsfeld & Mildenau 05 2005 Ev.-Luth. Kirchgemeinde Mildenau

Kirchennachrichten 15. – 22. Mai Festwoche in der Ev.- meth. Kreuzgemeinde Mildenau zum 100 jährigen Bestehen. Das Programm sehen Sie auf der Titelseite des Dorfblattes.

HERZLICHE EINLADUNG ZU 01.05. Sonntag Rogate 10.00 Uhr Gottesdienst mit Heiligem Abendmahl und gleichzeitig Kindergottesdienst 14.00 Uhr Frauentreffen in Bärenstein 02.05. Montag 19.30 Uhr Bibelstunde 05.05. Donnerstag Tag der Himmelfahrt des Herrn 10.00 Uhr Familiengottesdienst 08.05. Sonntag Exaudi 9.30 Uhr Festgottesdienst mit Konfirmation und gleichzeitig Kindergottesdienst 14.00 Uhr Jugendtag in Cranzahl 09.05. Montag 19.30 Uhr Gebetskreis 10.05. Dienstag ab 9.30 Uhr Überprüfung der Standfestigkeit der Grabsteine auf dem Friedhof Wenn jemand an der Überprüfung teilnehmen möchte, dann melden Sie sich bitte um 9.30 Uhr im Pfarramt. 12.05. Donnerstag 15.30 Uhr Mutti-Kind-Bastelnachmittag 18.00 Uhr Tauf- u. Patengespräch 19.30 Uhr Gebet für unser Land mit der Bibelstunde in Streckewalde zusammen

Kirchgemeinde Arnsfeld/Niederschmiedeberg HERZLICHE EINLADUNG ZU 01.05. Sonntag Rogate 10.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst 10.00 Uhr Kindergottesdienst 19.30 Uhr Gemeinschaftsstunde 19.30 Uhr Jugendstunde Kollekte: eigene Gemeinde 05.05. Christi Himmelfahrt 8.30 Uhr Gottesdienst kein Kindergottesdienst Kollekte: Weltmission

15.05. Pfingstfest 10.00 Uhr Festgottesdienst und gleichzeitig Kindergottesdienst 16.05. Pfingstmontag 8.30 Uhr Festgottesdienst mit Heiligem Abendmahl 18.05. Mittwoch 14.30 Uhr Frauendienst 19.30 Uhr Chorprobe 21. – 22.05. Ephoarles Bläsertreffen in Elterlein 21.05. Samstag 9.30 Uhr „Tag der Begegnung“ Herzliche Einladung an alle, die ihr Leben Jesus Christus übergeben haben, zu Bibelarbeit, Gebet und Gespräch. Wir bleiben zum Mittagessen beieinander und schließen nach dem Kaffeetrinken um 14.30 Uhr. Melden Sie sich bitte bis zum 17. Mai im Pfarramt an. 22.05. Sonntag Trinitatis 8.30 Uhr Gottesdienst 10.00 Uhr Kindergottesdienst im Pfarrhaus 23.05. Montag 19.30 Uhr Bibelstunde

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24.05. Dienstag 20.00 Uhr Frauentreff 25.05. Mittwoch 14.30 Uhr Seniorenkreis 25. – 29.05. 30. Deutscher Evangelischer Kirchentag in Hannover unter dem Thema: „Wenn dein Kind dich morgen fragt…..“ 26.05. Donnerstag 19.00 Uhr KONZERT des Evangelischen Gymnasiums zum 60. Jahrestag des Kriegsendes (Der Ehepaar- und Erwachsenenkreis wird zu diesem Konzert herzlich eingeladen!) 28.05. Samstag 14.30 Uhr Gottesdienst für Gehörlose - im Pfarrsaal der Röm.- kath. Kirche in Annaberg, Mariengasse. 29.05. 1. Sonntag nach Trinitatis 10.00 Uhr Festgottesdienst mit Jubelkonfirmation, gleichzeitig Kindergottesdienst und Erinnerung an die Heilige Taufe

Vorankündigung: 30.06. - 03.07. Bibelwoche mit Pfarrer Friedrich Meisinger von der Deutschen Zeltmission e.V. - jeden Abend um 19.30 Uhr in der Ev.- Luth. Kirche

08.05. Sonntag Exaudi 8.30 Uhr Gottesdienst 10.00 Uhr Kindergottesdienst 14.00 Uhr Gemeinschaftsstunde 19.30 Uhr Jugendstunde Kollekte: eigene Gemeinde

16.05. Pfingstmontag 8.00 Uhr Gottesdienst in Niederschmiedeberg 8.30 Uhr Gottesdienst in Arnsfeld kein Kindergottesdienst Kollekte: eigene Gemeinde

11.05. Mittwoch 20.00 Uhr Bibel-Gesprächskreis

22.05. Trinitatis (Dreieinigkeitsfest) 8.30 Uhr Gottesdienst 10.00 Uhr Kindergottesdienst 14.00 Uhr Gemeinschaftsstunde 19.30 Uhr Jugendstunde Kollekte: Erwachsenenbildung/ Kirchentagsarbeit

15.05. Pfingstfest 10.00 Uhr Fest-Gottesdienst 10.00 Uhr Kindergottesdienst 19.30 Uhr Gemeinschaftsstunde 19.30 Uhr Jugendstunde Kollekte: eigene Gemeinde

24.05. Dienstag 19.30 Uhr KindergottesdienstHelferbesprechung Fortsetzung Seite 16

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Kirchennachrichten

Dorfblatt Arnsfeld & Mildenau 05 2005

25.05. Mittwoch 19.30 Uhr Frauendienst

Mittwoch:

26.05. Donnerstag 14.30 Uhr Seniorenkreis 19.30 Uhr Frauenstunde der Landeskirchlichen Gemeinschaft

Sprechzeiten Pfarrer Vogel:

29.05. 1. Sonntag nach Trinitatis 10.00 Uhr Gottesdienst mit Gedächtnis der Konfirmation (anschl. Heiliges Abendmahl) 10.00 Uhr Kindergottesdienst 19.30 Uhr Gemeinschaftsstunde 19.30 Uhr Jugendstunde Kollekte: eigene Gemeinde

· in Steinbach Donnerstag und

10.00 - 12.00 Uhr 14.30 - 18.00 Uhr

· in Arnsfeld Dienstag

Vertretung bei Beerdigungen: 06.und 07.05. Pfarrer Paul Tel. 03733/ 5 28 96 Wöchentliche Veranstaltungen

15.00 - 17.00 Uhr montags 20.00 Uhr Kirchenchor

31.05. Dienstag 20.00 Uhr Mütterkreis BESONDERE HINWEISE: Öffungszeiten der Pfarramtskanzlei Montag:

10.00 - 12.00 Uhr

Ev.-meth. Kirche Mildenau HERZLICHE EINLADUNG ZU 01.05. Sonntag 10.00 Uhr Buß- und Abendmahlsgottesdienst, gleichzeitig Sonntagschule 19.00 Uhr Jugendkreis

18.15 - 19.30 Uhr nach Vereinbarung

donnerstags 17.00 Uhr Kurrende Wer Pfarrer Vogel dringend erreichen möchte, rufe bitte unter Tel. 037343 / 20 18 an. Wenn niemand zu erreichen ist, sprechen Sie bitte Ihre Nachricht mit Ihrer TelefonNr. auf den Anrufbeantworter, damit wir zurückrufen können. Vielen Dank!

sonnabends 10.00 Uhr Kinderstunden - im EC -Hütt‘l große Gruppe ab Klasse 3

09.05. Montag 20.00 Uhr Gebetskreis Unterdorf bei Marion Mauersberger

25.05. Mittwoch keine Bibelstunde, in dieser Woche Gemeindegruppen

10.05. Dienstag 20.00 Uhr Chorprobe

29.05. Sonntag 10.00 Uhr Predigtgottesdienst, gleichzeitig Sonntagschule 19.00 Uhr Jugendkreis

12.05. Donnerstag 19.30 Uhr Bezirkskonferenz in Mildenau

03.05. Dienstag 20.00 Uhr Chorprobe

Herzliche Einladung zur Festwoche!

08.05. Sonntag 10.00 Uhr Predigtgottesdienst, gleichzeitig Sonntagschule 19.00 Uhr Jugendkreis

freitags 19.30 Uhr Posaunenchor

- im Pfarrhaus kleine Gruppe Vorschulalter bis Klasse 2

02.05. Montag 19.30 Uhr Gebetskreis Oberdorf in der Kreuzkirche

07.05. Samstag 19.00 Uhr Chorkonzert der “Schmetterlinge“ in der Kreuzkirche (siehe gesonderte Information)

donnerstags 19.30 bzw. 20.00 Uhr Gebetsstunde

In Notfällen können Sie auch unsere Mitarbeiterinnen Christl Uhlig (037343 / 8 88 72) oder Heidemarie Bayer (037343 / 78 67) anrufen.

15.05. Sonntag Pfingstfest 10.00 Uhr Bezirksgottesdienst in Mildenau zur Eröffnung der Festwoche mit Sup. Pastor Friedbert Fröhlich

05.05. Donnerstag 10.00 Uhr Gottesdienst zur Himmelfahrt Christi

dienstags 15.30 Uhr Spatzenchor

Programm siehe Titelseite 22.05. Sonntag 10.00 Uhr Bezirksgottesdienst mit Bischof i.R. Rüdiger Minor 19.00 Uhr Festliches Konzert mit dem Bläserkreis Mildenau 23.05. Montag 19.30 Uhr Gebetskreis Oberdorf in der Kreuzkirche 24.05. Dienstag 20.00 Uhr Chorprobe

30.05. Montag 20.00 Uhr Gebetskreis Unterdorf bei Marion Mauersberger Gemeinde Arnsfeld Montag, 09. Mai 19.30 Uhr Abendgottesdienst bei Fam. Langer, Hauptstraße 10

Kirchlicher Unterricht donnerstags 15.00 Uhr 1. – 4. Schuljahr donnerstags 16.45 Uhr 5. – 7. Schuljahr

Dorfblatt Arnsfeld & Mildenau 05 2005

Chronik

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Chronik Von Kriegszeiten Am 8. Mai jährt sich zum 60. mal der Tag des Kriegsendes des 2. Weltkrieges. Ein Krieg, der Millionen Opfer auf allen Seiten gefordert hat. Ein Krieg, der zum Völkermord am jüdischen Volk wurde. Ein Krieg, der von Deutschland ausging. Der 8. Mai, ein denkwürdiger Tag, der uns Anlass sein sollte auch in Friedenszeiten rückblickend derer zu gedenken, die rücksichtslosen Machtinteressen sinnlos geopfert wurden. Aus diesem Anlass findet am 26. Mai um 19.00 Uhr ein Gedenkkonzert in der Mildenauer Kirche statt, welches vom Christlichen Gymnasium Annaberg ausgestaltet wird. Alle Mitbürger sind herzlich dazu eingeladen. Von Kriegszeiten berichten auch Chronisten und Geschichtsschreiber. So lesen wir in der Arnsfelder Chronik folgendes: Kriegszeiten Über den Kamm des Erzgebirges zogen immer wieder Heerscharen der verschiedensten Staaten und Völker. Im 15. Jahrhundert waren es die tschechischen Hussiten, im Dreißigjährigen Krieg (1618-1648) plünderten hier Schweden, Ungarn und Kroaten. In Arnsfeld wurde im September 1632 der Fleischer Hans Eulner von marodierenten Soldaten ermordet. Während des Siebenjährigen Krieges (1756-1763) hatten die Bewohner unter der preußischen Besatzungsmacht zu leiden. Hohe Steuern und Abgaben belasteten die Menschen. 1806 kamen die Franzosen unter Kaiser Napoleon I. ins Land. Nach sieben Jahren Fremdherrschaft drängte es schließlich im Oktober 1813 zur großen Entscheidungsschlacht. Fluchtartig verließen die Franzosen Böhmen. Über den Preßnitzer und den Reitzenhainer Pass zogen sie nordwärts nach Leipzig. Unter dem Kommando des Fürsten Schwarzenberg folgten die Österreicher und Russen. Auch hierbei kam es zu Drangsalen. So plünderten Soldaten das Lehngut Oberschmiedeberg und misshandelten den damaligen Besitzer Carl August Frohs. In der Völkerschlacht bei Leipzig wurde Napoleon schließlich besiegt und in die Flucht geschlagen. Abermals besetzte das preußische Heer im Sommer 1866 das Königreich Sachsen, das sich zusammen mit Österreich und Bayern gegen die Hegemonialmacht Preußen verteidigte.

Im Ersten Weltkrieg (1914-1918) hatte unser Ort einen hohen Blutzoll zu zahlen. Viele junge Burschen aus Arnsfeld verloren ihr Leben an den Fronten im Westen und Osten. Zum Gedenken an die Gefallenen wurde am 26. September 1926 ein Kriegerehrenmal vor dem Kirchplatz eingeweiht. Nur wenige Jahre später Rekrut Max Teucher, (Hauptstraße 6) zogen erneut deutsche um 1914 Soldaten durch den Befehl des braunen Diktators Hitler in die Fremde, nach Polen, Frankreich, Italien, nach Norwegen, auf den Balkan, nach Nordafrika und nach Rußland. Im Zweiten Weltkrieg (1939-1945) fielen 132 Arnsfelder Männer an der Front oder starben im Lazarett. Am 8. Mai 1945 kamen aus Richtung Niederschmiedeberg russische Soldaten. Der Krieg war zu Ende. Im Folgenden sollen noch zwei Kriegsereignisse genannt werden, die Arnsfeld direkt und in tragischer Weise berührten:

Der Luftangriff 1945 In der Nacht vom 14. zum 15. Februar 1945, einen Tag nach dem großen Luftangriff auf Dresden, war die sächsische Industriemetropole Chemnitz Ziel eines Angriffs englischer und amerikanischer Flugzeuge. Infolge schlechten Wetters konnten die meisten Ziele in Chemnitz nicht bombardiert werden. Die Maschinen drehten nach Süden. Ihre tödliche Fracht luden sie über dem oberen Erzgebirge ab. Neben Buchholz, Mildenau und anderen Orten, traf es auch Arnsfeld. Zerstört wurden das Fuchs-Gut (Hauptstraße 130), die Fleischerei Emil Fritzsch mit Scheune (Hauptstraße 117 und 119), der Gasthof Fritzsch (Hauptstraße 115), das darunter gelegene Wohnhaus von Hugo Schreiter, die Bäckerei Oskar Eulenberger (Hauptstraße 128) und die obere Scheune vom Wogler-Gut (Hauptstraße 118). Das Feuer in weiteren betroffenen Gebäuden konnte schnell gelöscht werden, so dass dort nur geringer Schaden entstand. Von einer Stabbrandbombe wurde der Gutsbesitzer Ludwig Schreiter (Hauptstraße 118) tödlich getroffen.

stürzte zwischen Arnsfeld und Grumbach ab. Die Besatzung wurde auf dem Arnsfelder Friedhof an der Innenseite der Friedhofsmauer unterhalb der heutigen Abfallstelle begraben. Es handelte sich um fünf Kanadier, die in den Reihen der britischen Royal Air Force dienten. Drei Jahre nach dem Krieg, am 14. April 1948 wurden sie in Anwesenheit russischer und britischer Soldaten exhumiert und weggebracht. Ein zweites abgeschossenes alliiertes Flugzeug stürzte im oberen Rauschenbachtal in der Nähe des Katzensilberweges ab und explodierte. Die Besatzungsmitglieder verbrannten. Das Standgericht In den letzten Kriegstagen 1945 geschah in unserem Dorf eine furchtbare Mordtat. Das Ende der Naziherrschaft war längst abzusehen. Soldaten zogen nach Westen und versuchten, in ihre Heimat zu kommen. Da hielt sich im Erbgericht Arnsfeld ein Standgericht auf unter dem Kommando von Major Möckel aus Sehma und von Major Ziegenmeyer aus Bayern. Ersterer war gleichzeitig der Schwiegersohn vom Erbgerichtsbesitzer Oskar Schaarschmidt. Das Standgericht griff drei Wehrmachtsangehörige auf, denen Fahnenflucht vorgeworfen und die deshalb zum Tode verurteilt wurden. Die Vollstreckung erfolgte westlich des Ortes, in der Nähe des Fritzschwaldes. Die Opfer: Soldat Ernst Geißler, geb. 1923 in Jahnsdorf / Böhmen, erschossen am 21. April 1945. Militäroberarzt Franz v.Vohla, geb. 1914 in Graslitz / Böhmen, erschossen am 23. April 1945. Soldat Adolf Dinges, geb. 1923 in Gießen / Hessen, erschossen am 25. April 1945.

Diese drei Soldaten wurden am Fritzschwald begraben. Die demokratische Ortsverwaltung veranlasste nach dem Krieg die Exhumierung. Am 28. September 1945 wurden sie in würdevoller Weise in einem gemeinsamen Grab auf dem Friedhof von Arnsfeld beigesetzt. Das Grab wird heute noch liebevoll von Einwohnern unseres Ortes gepflegt. Es ist ein Mahnmal gegen den Krieg und den sinnlosen Tod dieser jungen Menschen. Quelle: Broschüre „Aus der Geschichte von Arnsfeld“ - Herausgeber: Verein Annaberger Land

Während des Luftangriffes beschossen deutsche Jagdflugzeuge das alliierte Bombergeschwader. Ein getroffenes britisches Flugzeug

Text Einleitung Th. Wagler Text Chronik: Bernd Schreiter, Foto Rekrut: Archiv, Foto Opfer: Hans Feller

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Das Dorfblatt Rätsel

Dorfblatt Arnsfeld & Mildenau 05 2005

Das Dorfblatt Rätsel

Wenn Sie das richtige Lösungswort herausfinden, können Sie einen Gutschein im Wert von 10,00 Euro gewinnen, einzulösen im Salon Trend in Arnsfeld. Anschrift für das Lösungswort: Verein Annaberger Hauptstraße 91, 09456 Arnsfeld. Wir wünschen viel Glück.

Land,

Das Lösungswort in unserer letzten Ausgabe lautete: “Durchsicht”. Einen Gutschein, einzulösen bei Bodo Müller in Mildenau, hat Irmgard Brocke aus Mildenau gewonnen. Herzlichen Glückwunsch. Das freundliche Team vom Salon Trend in Arnsfeld. Von links stehend: Geschäftsinhaberin Ramona Bergelt, und Ihre Mitarbeiterinnen Bärbel Drechsler und Monique Haustein. Der Kundenkreis reicht weit über Arnsfeld hinaus. Kundin Daniela Haustein (links sitzend) wohnt in Annaberg und Anne-Kathrin Drechsel kommt aus Schlettau. Foto: Hans Feller

Anzeigen und Werbung im Dorfblatt

in der Kreuzkirche Mildenau Samstag, 07. Mai · 19.00 Uhr

„Die Schmetterlinge“ Kinderchor der EmK Eintritt frei ! Wir erbitten am Ausgang eine Spende. Ev.-meth. Kreuzkirche Mildenau, Königswalder Str. 3 Infotelefon: Pastor Olf Tunger, 03733-44752 oder 03733-500949.

2004 in den USA

Wer jetzt an bunte, niedliche, liebenswerte Flattertierchen denkt, der liegt garantiert falsch. Treffend aber ist zumindest das Eigenschaftswort „liebenswert“, denn in unserem Fall handelt es sich um rund 40 Kinder des Kinderchores der Ev.-Method. Kirche „Die Schmetterlinge“. Dieser Chor gastierte bereits u.a. in den USA und Österreich. Der Chor besteht seit 1968. Gemeinsam musizieren und singen Kinder und Jugendliche zwischen 8 und 18 Jahren, in der Mehrzahl aus dem Raum Sachsen. Das Repertoire reicht vom Volkslied über Kompositionen der Klassiker bis hin zum Spiritual.

Dorfblatt Arnsfeld & Mildenau 05 2005

Anzeigen und Werbung im Dorfblatt

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5. Arnsfelder Familientage vom 10. bis 12. Juni 2005 Programm

13.30 Uhr Handwerkermarkt

Freitag, 10. Juni 2005

16.00 Uhr „Spirit of Brass – Bläsermusik von Bach bis Blues“

21.00 Uhr Disco mit „MAGIC WORLD“ im Festzelt an der Grundschule Samstag, 11. Juni 2005 13.30 Uhr Bunter Nachmittag im Freigelände und im Festzelt Eröffnung durch den Bürgermeister Kinderfest mit familiären Wettkämpfen Hüpfburg, Glücksrad, Balancier- Geschicklichkeits-, Wett- und Ballspiele Ablegen des Deutschen Sportabzeichen des DSB möglich 13.30 Uhr Theaterstück der Grundschule Arnsfeld im Zelt (ca. 20 min.)

20.00 Uhr Tanz mit „THE TOPS DANCE BAND“ für Jung und Alt im Festzelt

Wettnageln, Tombola, Mohrenkopfschleudern, Vogelschießen, Sackhüpfen, Wassereimer-Lauf, Hüpfburg

Sonntag, 12. Juni 2005

15.00 Uhr Fußballpunktspiel – TSV RotWeiß Arnsfeld gegen Herolder Sportverein

09.30 Uhr Familiengottesdienst mit Posaunenchor im Zelt

17.00 Uhr Konzert der Schalmeiengruppe Steinbach (bis 19.00 Uhr)

anschließend Mittagessen im Zelt möglich 13.30 Uhr Handwerkermarkt 13.30 Uhr Märchenspiel im Freien (ca. 30 min.) 14.00 Uhr Arnsfelder Familientag der Handwerker und Vereine Geschicklichkeitsspiele, Basteln, Nistkästen selber bauen,

19.00 Uhr Ende

Herzliche Einladung Veranstaltungsort: Freigelände und Festzelt an der Grundschule Arnsfeld Imbiss und Getränke von mittags bis abends! Infotelefon: 03733 - 56 55 21 oder 037343 - 8 86 44

HolzBildhauerSymposium in Thermalbad Wiesenbad Vom 13. bis 19. Juni findet in Thermalbad Wiesenbad ein HolzBildhauerSymposium statt. Bei der Veranstaltung im Kurpark unter freiem Himmel werden Bildhauer damit beschäftigt sein, Skulpturen zu sägen, zu schnitzen und zu stemmen. Die Figuren sollen anschließend an würdigen Stellen des Kurparkes verbleiben. Das Zuschauen ist kostenlos. Die Veranstalter laden herzlich ein.

Baugeschäft / Ingenieurbüro Dipl.-Ing. (FH) Matthias Zdan • Neubau • Innenausbau • Bauausführung

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Arbeitnehmer betreuen wir von A – Z im Rahmen einer Mitgliedschaft bei der Einkommensteuererklärung, wenn sie Einkünfte ausschließlich aus nichtselbständiger Tätigkeit haben und die Nebeneinnahmen aus Überschusseinkünften (z. B. Vermietung) die Einnahmegrenze von insgesamt 9.000 EUR bzw. 18.000 EUR nicht übersteigen. Beratungsstelle Königswalde Ansprechp. K. Müller Zick-Zack-Weg 14 09471 Königswalde Tel. 03733 / 2 19 76 Fax: 0 37 33 / 42 88 73 Kostenloses Info-Tel.: 08 00 – 181 76 16 Internet: www.vhl.de e-Mail: [email protected]

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Dorfblatt Arnsfeld & Mildenau 05 2005

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