15. Dezember 2016 I Nr. 50

Unser Bild zeigt den Herrnhuter-Stern über dem Brunnen am Rathausmarkt. Der meist 25-zackige Stern symbolisiert den Stern von Bethlehem und ist benann...
Author: Rudolph Feld
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Unser Bild zeigt den Herrnhuter-Stern über dem Brunnen am Rathausmarkt. Der meist 25-zackige Stern symbolisiert den Stern von Bethlehem und ist benannt nach der Herrnhuter Brüdergemeinde, die ihren Stammsitz in Herrnhut in der Oberlausitz hat.

15. Dezember 2016 I Nr. 50

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Nummer 50 Donnerstag, 15. Dezember 2016

Schüler wünschen Senioren frohe Weihnacht

Seit 1978 lädt die Gemeinde in der Adventszeit ihre älteren Mitbürger zu einem weihnachtlich gestimmten Nachmittag ins Kurhaus ein. Das Programm wird im Wechsel von einer der drei Waldbronner Schulen gestaltet, in diesem Jahr wie beim ersten Mal 1978 durch Schülerinnen und Schüler der Albert-Schweitzer-Schule Reichenbach. Er freue sich über den guten Besuch, „so viele ältere Mitbürger wie schon lange nicht mehr“, sagte Waldbronns Bürgermeister Franz Masino in seinen Grußworten, ehe er an Rektorin Eva Heimlich weitergab, die im Namen der Schule willkommen hieß. Die 200 Kinder der Schule freuten sich auf diesen Nachmittag.

Mit seinen Liedern erfreute der Schulchor der Albert-Schweitzer-Schule. Akrobatik der Weihnachtsmänner der beiden vierten Klassen. Die Seniorinnen und Senioren, viele unter ihnen sind Stammgäste bei diesem vorweihnachtlichen Seniorennachmittag, verfolgten mit gespanntem Interesse das Geschehen auf der Bühne, aßen Kuchen, tranken Kaffee und hielten in den kurzen Pausen auch ein Schwätzchen. Dass alle gut versorgt waren, dazu trugen auch Bereitschaftsmitglieder des Roten Kreuzes Reichenbach bei, die aber an diesem Nachmittag nicht ernsthaft gefordert waren. Beim Verlassen des Saals wartete auf alle noch eine Überraschung. Bürgermeister Franz Masino wünschte persönlich frohe Weihnachten und gab jedem einen Weihnachtsstern mit nach Hause. Die teilnehmenden Schüler erhielten am darauffolgenden Tag in der Schule jeweils einen Dambedei.

Mit Kurzszenen und Spielen stimmten die Schülerinnen und Schüler die Senioren auf Weihnachten ein. Danach wartete auf die Senioren ein buntes Programm, zu dem alle Klassen der Schule mit weihnachtlichen Liedern, Gedichten und Kurzszenen der Theater-AG beitrugen, durch das Elisabeth Schulz und Luca Ring führten. Der Schulchor unter der Leitung von Jens Ohrndorf erfreute mit zwei Liedern und sang zum Schluss mit allen „Macht hoch die Tür“. Weihnachtliche Flötenstücke brachte die in Kooperation mit der Musikschule von Ulrich Enters betreute Flöten-AG zu Gehör. Das Blechbläserensemble der Musikschule trug zum Gelingen des Nachmittags bei. Hervorzuheben ist das szenische Spiel der Klasse 1b, „Noel en Foret“, das die Herbergssuche in Französischer Sprache auf die Bühne brachte. Mit dem Gedicht „Advent, Advent“ war auch die Vorbereitungsklasse am Programm beteiligt. Höhepunkte zum Schluss waren der Bethlehem-Rap und die

Auch Weihnachtsmänner müssen sich für ihren vorweihnachtlichen Stress fit halten.

Junge Musikschüler musizieren für Flüchtlinge in Waldbronn

Musikschüler spielten in der Herz-Jesu-Kirche in Etzenrot. Unser Bild zeigt das Blöckflötenensemble „Baobab“.

Bei ihrem zweiten Benefizkonzert begeisterten die Waldbronner Musikschulschüler mit einem anspruchsvollen und abwechslungsreichen Programm. Gut besucht waren am dritten Advent die Reihen der Herz-Jesu-Kirche Etzenrot, unter den Zuhörern auch Bürgermeister Franz Masino als Schirmherr. Die Schülerinnen und Schüler der Musikschule, u.a. das Blöckflötenensemble „Baobab“ und ein Gitarrenensemble, bereiteten ihren Zuhörern einen sehr stimmungsvollen Nachmittag mit einer großen Vielfalt unterschiedlicher Musikstile und Epochen. Die Bandbreite ging von den „alten Meistern“ wie Georg Philipp Telemann, Antonio Vivaldi über Georg Friedrich Händel bis Johann Sebastian Bach. Aber auch zeitgenössische Musik beispielsweise von Sarah Jung, Thierry Mason oder Vis Dujam wurde von den Schülerinnen und Schülern sicher und sehr einfühlsam vorgetragen. Die Zuhörer dankten es den jungen Akteuren mit viel Applaus. Der Spendenerlös von 531 Euro kommt direkt den Flüchtlingen in Waldbronn zu Gute.

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Bürgermeisterversammlung tagte in Waldbronn Finanzen standen im Mittelpunkt

Zum ersten Mal seit vielen Monaten stand nicht die Unterbringung von Flüchtlingen im Fokus der Kreisversammlung des Gemeindetages, zu der Kreisvorsitzender Bürgermeister Thomas Nowitzki (Oberderdingen), am vergangenen Mittwoch in das Gesellschaftshaus in Etzenrot, eingeladen hatte. Anstatt immer neue Gemeinschaftsunterkünfte (GU) zu schaffen, können aufgrund der deutlich zurückgegangenen Asylbewerberzahlen jetzt viele Plätze abgebaut werden. „Das ist eine gute Nachricht für den Landkreis“ kommentierte Landrat Dr. Christoph Schnaudigel Im Gesellschaftshaus in Waldbronn-Etzenrot traf sich die Kreisversammlung der Bürgerdie aktuelle Entwicklung und meister zu ihrer jüngsten Tagung. zeigte auf, dass die Kommunen auch bei der Anschlussunterbringung (AUB) mit geringeren naus am Beispiel der überaus komplizierten Berechnungen Zahlen rechnen können. Viele AUB-Plätze können überdies der Finanzhilfen bei der Integration von Flüchtlingen einfache in vorhandenen Gemeinschaftsunterkünften eingerichtet werRegelungen, die ohne weiteres nachvollziehbar sind. den, so dass nicht überall neue Gebäude errichtet werden Diskutiert wurde auch der Entwurf des Kreishaushaltes, nachmüssen. Die Verteilung der Flüchtlinge erfolge entsprechend dem Landrat Dr. Christoph Schnaudigel vorgetragen hatte, dem Verhältnis zur Einwohnerzahl. Auch im Hinblick auf den dass zur Finanzierung der umfangreichen Landkreisaufgaben Familiennachzug fand der Landrat klare Worte und zeigte und dem Abbau des strukturellen Defizits nicht nur die auf, dass von den im Landkreis lebenden Flüchtlingen nur Kreisumlage um einen Prozentpunkt erhöht werden muss, ein kleiner Teil überhaupt einen Anspruch hat. Anderslautensondern auch eine Reihe von Zuschüssen auf den Prüfstand de Meldungen seien Stimmungsmache und träfen nicht zu. gestellt werden, die der Landkreis bislang freiwillig an die Stark kritisiert wurde in der Bürgermeisterrunde der Umgang Städte und Gemeinden leistet. Dabei wies er ausdrücklich des Landes Baden-Württemberg mit den Kommunen. Es darauf hin, dass dies für die Kommunen nicht gleichbedeusei nicht nachvollziehbar, dass das Land trotz guter Steutend mit einer Kürzung sei, da diese Leistungen ansonsten ereinnahmen den Kommunen Gelder vorenthält, um den über die Kreisumlage finanziert werden müssen, weshalb er eigenen Haushalt zu sanieren. Das komplexe Geflecht der für eine differenzierte Betrachtung im Einzelfall warb. Bund-Länder- und Länder-Gemeinden-Finanzbeziehungen erEin weiterer Schwerpunkt waren digitale Warnsysteme für läuterte der Erste Beigeordnete des Gemeindetages Steffen Katastrophenfälle. Vorgestellt wurde vom IT-Systemhaus Jäger, der gleichwohl dafür plädierte, keine KonfrontationsKommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken KIVBF linien aufzubauen, sondern gemeinsam mit dem Land nach das Produkt „FLIWAS“, das eine Fülle von Informationen Lösungen zu suchen. Er nahm von den versammelten Bürund Arbeitshilfen im Bereich des Hochwassers bietet. Erster germeistern mit, dass die finanzielle Lage der Kommunen Landesbeamter Knut Bühler berichtete über staatlich getrakeinesfalls so rosig ist, wie das seitens der Landesregierung gene und kostenlose Warn- und Informationssysteme, die immer dargestellt werde und dass man mit dem bisherigen derzeit von der Kreisverwaltung auf konkrete PraxistauglichVerhandlungsergebnis keinesfalls zufrieden sei. Kreisvorsitkeit im Landkreis geprüft und bewertet werden, bevor sie zender Bürgermeister Thomas Nowitzki forderte darüber hider Bevölkerung empfohlen werden.

Fair und sportlich - Acht Mannschaften trafen beim Jugendfußballturnier aufeinander

Acht Mannschaften traten beim Hallenfußballturnier gegeneinander an. Gewonnen hat die Mannschaft aus Rheinstetten (kleines Bild).

Fußball spielen und gemeinsam Spaß haben: Acht Mannschaften trafen beim Hallenfußballturnier in der Albert-SchweitzerSchule vergangene Woche aufeinander und verbrachten zusammen ein paar sportlich-fröhliche Stunden. Der Trägerverein Jugendarbeit Karlsbad/Waldbronn hat das Turnier gemeinsam mit dem Jugendgemeinderat Waldbronn auf die Beine gestellt und organsiert. Bunt gewürfelt denn auch die Mannschaften. Der Jugendgemeinderat stellte eine Mannschaft, ebenso der Jugendtreff Waldbronn. Drei Mannschaften kamen aus Karlsbad. Weitere Mannschaften reisten aus dem Pfinztal, Rheinstetten und Oberderdingen an. Nachdem zunächst jeder gegen jeden gespielt hat, gab es letztendlich nach einem spannenden Finale einen Sieger und der kam aus Rheinstetten, nämlich die Mannschaft „Für Alessio“. Turnierleitung Andrea Hermann vom Jugendtreff Waldbronn und Janina Lorch, Leiterin des Jugendzentrums Karlsbad, waren sehr zufrieden mit dem Verlauf des Turnieres. Dass auch ein Pokal für Fairness überreicht wurde, zeigte wie sportlich die Jugendlichen miteinander umgingen. Den Pokal für Fairness gewann übrigens die Mannschaft aus dem Pfinztal. Ein großer Dank geht auch an das DRK Etzenrot und Reichenbach, die gemeinsam Dienst getan haben.

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Lebendiger Adventskalender macht Halt vor dem Rathaus Ein mit Transparentpapier dekoriertes Fenster ziert zur Zeit das Rathaus. Es ist das achte Türchen oder besser das achte geschmückte Fenster vom lebendigen Adventskalender. Es zeigt zwei Kerzen mit einer acht, für den 8. Dezember. Bereits im zehnten Jahr lädt die Kolpingfamilie Busenbach zum lebendigen Adventskalender ein, bei dem Lieder gesungen, Geschichten oder Gedichte vorgetragen und eben auch Fenster wunderbar weihnachtlich geschmückt werden. Viele Familien, Vereine, Geschäfte und auch Schulen oder Kindergärten haben sich bereit erklärt, ein Adventskalender zu schmücken. So nun auch ein Fenster vom Rathaus. Nachdem gesungen wurde, las Bürgermeister Franz Masino noch eine Adventsgeschichte vor. Aufmerksam folgten einige kleine Zuhörer der spannenden Erzählung. Nach einem Abschlusslied gab es zum Ausklang noch Glühwein, Würstchen und nette Gespräche an der Glühweinhütte.

Bürgermeister Franz Masino las beim lebendigen Aventskalender den jungen Zuhörern eine spannende Weihnachtsgeschichte vor.

Siegfried Heidel seit 50 Jahren aktiv in der FDP

Bei der Ehrung (von links): Steffen Dix, Gisela Heidel, Siegfried Heidel, Nicole Büttner-Thiel. Der FDP Kreisverband Karlsruhe-Land ehrte langjährige Mitglieder. Dabei wurde Siegfried Heidel, Ortsvorsitzender der FDP Karlsbad-Marxzell-Waldbronn, für seine 50-jährige aktive Mitgliedschaft in der FDP ausgezeichnet. Heidel trat 1966 in die FDP ein und unterstützte den damaligen Bundestagsab-

geordneten Wolfgang Rutschke. Versetzt nach Vaihingen/Enz setzte er sich auch für den FDP-Kandidaten Hans Albrecht ein, der später Vizepräsident des Landtags war. Anlässlich seiner Ehrung begann Siegfried Heidel seine Dankesworte mit dem Spruch: „Und ist der Ort auch noch so klein, ein Ortsverband, der muss halt sein!“. Genau dem widmete sich Heidel während seiner 50 Jahre Mitgliedschaft. Seit 1979 führt er den Ortsverband in Karlsbad, in den 2004 Marxzell und 2016 Waldbronn integriert wurden. Er war er stets ein aktiver Verfechter der liberalen Werte, bei öffentlichen Anlässen oder bei der tatkräftigen Unterstützung im Wahlkampf. Er schrieb Artikel im Mitteilungsblatt und setzte sich stets für die „Graswurzeldemokratie“ ein, in der mündige Bürger ortsnah gut informiert selbst mitentscheiden können, was für sie am besten ist. Auf Siegfried Heidel war immer Verlass. Ohne ihn und die Unterstützung seiner Frau Gisela wäre der Ortsverband heute nicht so aufgestellt, lobte die stellvertretende FDPKreisvorsitzende Nicole Büttner-Thiel. Stellvertretend für den gesamten Vorstand des Ortsverbands und auch des Kreisverbands dankte sie Siegfried Heidel für sein langjähriges ehrenamtliches Engagement im Sinne der Partei und der Gesellschaft.

Chorgruppen umrahmten die Ehrungen Langjährige aktive Sängerinnen und Sänger ehrt der Gesangverein „Concordia“ Reichenbach jährlich in seinem Lieder- und Theaterabend kurz vor Jahresende. Der Liederteil im voll besetzten Saal des Kurhauses Waldbronn wird traditionell von allen Chorgruppen der Concordia mit mindestens einem Beitrag bestritten. Vorsitzender Harry Reiser konnte zum Lieder- und Theaterabend Bürgermeister Franz Masino und von der Chorgruppe Albtal Sonja Reinsfelder und Inge Beutelsbacher begrüßen. Dabei stellte sich in diesem Jahr mit Bettina Horsch eine neue Leiterin der Concordia-Kids vor, die mit ihren zwei weihnachtlichen Weisen gut zu gefallen wussten. Gemeinsam mit dem Männerchor sangen sie noch ein Nikolaus-Lied aus einer Adventskantate von Gerhard Rabe. Frauenchor, Gemischter Chor und „The Voices“ unter der Leitung von Joachim Langnickel rundeten diesen Teil ab, der mit einem gemeinsam gesungenen Lied ausklang. In diesen Teil eingebettet waren Ehrungen für langjähriges Singen im Chor, die von Sonja Reinsfelder, der Vorsitzenden der Chorgruppe Albtal und ihrer Stellvertreterin Inge Beutelsbacher, verliehen wurden. Für 25 Jahre erhielt Carmen Bechtel die Silberne Ehrennadel des Badischen Sängerbunds und die gleiche Ehrung der Concordia. Für 40 Jahre erhielten Klaus Bechtel, Ralf Becker, Oliver Becker und Martin Müller die Goldene Ehrennadel des Badischen Chorverbands und wurden, bis auf Klaus Bechtel, der diesen Status bereits besitzt, Ehrenmitglieder der Concordia. Auf 60 Jahre bringt es Ewald

Anderer. Dafür gab es den Ehrenbrief des Deutschen Chorverbands. Concordia-Vorsitzender Harry Reiser fügte an, dass Ewald Anderer seit 55 Jahren auch Vizedirigent bei der Concordia ist und lange Jahre auch aktiv in der Verwaltung war.

Langjährige aktive Sänger wurden beim Gesangverein „Concordia“ Reichenbach geehrt: (von links) Carmen Bechtel, Oliver Becker, Martin Müller, Ewald Anderer, Klaus Bechtel.

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Einladung Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger! Am Sonntag, dem 8. Januar 2017, Beginn 11 Uhr, findet im Kurhaus Waldbronn der

Neujahrsempfang mit Auftaktveranstaltung zu 725 Jahre Waldbronn statt. Sie sind herzlich eingeladen, nach vorheriger Abholung einer kostenlosen Einlasskarte, daran teilzunehmen. Die Karte ist ab 2. Januar 2017 im Bürgerbüro des Rathauses erhältlich. Ich freue mich auf Ihren Besuch! Es grüßt Sie Ihr Bürgermeister Franz Masino

SPENDENAUFRUF Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger! Sicherlich kennen Sie den „SMART“, der als Einsatzfahrzeug des DRK-Ortsvereins Etzenrot in unserer Gemeinde unterwegs ist. Leider ist dieses Fahrzeug, das schon in vielen Notfällen lebensrettend unterwegs war, in die Jahre gekommen und muss nun dringend ersetzt werden! Alleine kann der DRK-Ortsverein Etzenrot das Geld für eine solche Anschaffung nicht aufbringen.

Vorsitzende: Annerose Ochs, Leopoldstr.38 Waldbronn - Tel.: 07243/60 62 90 Bankverbindung: Volksbank Ettlingen eG IBAN: DE 49 6609 1200 00 10 8 100 00

Als Bürgermeister der Gemeinde Waldbronn ist es mir ein Anliegen, das DRK im Rahmen meiner Möglichkeiten zu unterstützen und für die großartige Arbeit, die hier vom ehrenamtlichen Team der Notfallhilfe geleistet wird, zu werben. Aber letztenendes geht es nicht ohne die Menschen, die der Einrichtung mit finanziellen Spenden unter die Arme greifen. Deshalb bitte ich Sie an dieser Stelle herzlich um Ihre Unterstützung, damit wieder ein einsatzfähiges Fahrzeug für lebensrettende Hilfe unterwegs sein kann. Ihr Bürgermeister Franz Masino

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Weihnachtswerkstatt in der VHS

Hier werden Weihnachtsgeschenke von Hand gefertigt

Liebe Kinder Hallo Mamas, Papas, Omas, Opas und Lehrer! Nächste Kinderseite erst wieder am 12. Januar !!!

Wenn der Gips hart wird, erwärmt er sich. Die Kinder dürfen alle fühlen. „Erst wenn er wieder abgekühlt ist, könnt ihr die Förmchen rumdrehen und Eure Figuren rausdrücken“, erklärt die Kursleiterin von der kugleracademy. Selber ausprobieren ist angesagt und damit die Kinder die Möglichkeit haben, das Gelernte mit den Eltern zuhause nach zu basteln, verwendet Andrea Kugler ganz bewusst Naturmaterialien. „Zuerst haben wir einen Zweig in einem Tontöpfchen eingegipst, das wird der Stamm.“ Ben wickelt Thuja Zweige mit Draht zu einer Baumkrone zusammen, die er oben auf-

Da wird sich so manche Mama oder auch Papa freuen, wenn sie an Weihnachten eines der vielen Kunstwerke geschenkt bekom-

setzt. Noch etwas Moos über den Gips drapiert, ein paar Fliegenpilze aus Holz hineingesteckt und fertig ist das kleine Weihnachtsbäumchen. „Fast!“ Maya will ihres zuhause noch weiter schmücken. Niklas ist schon dazu übergegangen einen Weihnachtsengel zu fertigen. Dazu muss er zunächst Mandarinenkistchen zerreißen. Aus dem Holz soll sein Engel entstehen. Die Heißklebepistole darf er noch nicht alleine bedienen. Doch welche Haare der Engel bekommen soll, Garn oder Wolle, und welche Farbe er zum Bemalen nimmt, entscheidet er selbst. Wow, ein perfektes Weihnachtsgeschenk für Mama! Die Kursleiterin ist zufrieden mit der Arbeit ihrer Schützlinge.

Andrea Kugler zeigt den Kindern wie man aus Gips wunderschöne Figuren machen kann.

men, die die Kinder in liebevoller Handarbeit bei der Weihnachtswerkstatt in der Volkshochschule gefertigt haben. Mal abgesehen davon, dass es eine tolle Erfahrung war mit Acrylfarben und Gips zu experimentieren, haben alle viel gelernt.

Gemeinde Waldbronn Redaktion Tanja Feller Marktplatz 7 76337 Waldbronn

[email protected]

Nein, das ist kein Eimer voll Teig. Was wir hier haben, ist in Wasser gerührtes „Zauberpulver“. Simsalabim: Gipsfiguren! Lust bekommen auf einen Kreativworkshop? Neu bei der VHS: die Raketenwerkstatt für Kinder ab 5 Jahren. Am 21. Januar 2017 zeigt

Euch Andrea Kugler, wie Ihr Euren eigenen Raketenantrieb baut! (Anmeldung: 69091)

Termine für Kids! Eure Termine fehlen? Mail an [email protected]! 18. Dezember: Kindergottesdienst im Türmchen der evangelischen Kirchengemeinde ab 5 Jahre; 10 bis 11 Uhr 24. Dezember: Krippenspiel in der Katholischen Pfarrgemeinde St. Wendelin in Reichenbach um 15.30 Uhr

Wer sagt, dass Engel weiß sein müssen? Mayas Engel wird pink und grinst.

Gebastelt wird mit Naturmaterialien. Dieses Bäumchen wurde eingegipst.

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Liebe Waldbronner Bürgerinnen und Bürger, verwöhnen Sie Ihre Lieben zu Weihnachten und verschenken Sie einen Geschenkgutschein. Im Service Center der Albtherme können Sie verschiedene Geschenkgutscheine erwerben. Sei es für die Albtherme, den Eistreff oder für Anwendungen aus dem Wohlfühlprogramm des Beauty & DaySpa Bereichs. Für die Albtherme besteht die Möglichkeit, verschiedene Tages Arrangements zu erwerben, wie etwa beim sog. „Wohltühltag“ eines Tageskarte inklusive Sauna, ein Duschschaum und ein Gastro-Ticket. Auch unser Albtherme-Shop hält immer Geschenkartikel für Sie bereit. Bestellen können Sie übrigens auch online unter www.albthermewaldbronn.de.

Ihre Kurverwaltung.

Zu Gast im Albtal 2017 Neues Gastgeberverzeichnis ab sofort erhältlich Der Auftakt für das kommende Tourismusjahr ist gemacht: Mit dem neuen Gastgeberverzeichnis „Zu Gast im Albtal Albtal 2017“ starten die Albtal-Touristiker in das fünfte Jahr der Zusammenarbeit. Die aktuelle Ausgabe enthält neben den Unterkünften und Gastronomiebetrieben einen Überblick über die Region. Unter der Überschrift „Das Muntermacher cher-Tal“ präsentiert sich das Albtal in seiner Gesamtheit, ergänzt durch die Ortsportraits Albtal der Albtal-Kommunen. Wie gewohnt sind alle Betriebe auf www.albtal der Website www.albtaltourismus.de/Gastgeber gelistet. Einige Betriebe sind hier sowie auf weiteren renommierten Buchungsplattformen direkt buchbar. Das neue Gastgeberverzeichnis ist ab sofort im Service Center der Albtherme, im Rathaus sowie in allen Touristinformationen der Region und in der Geschäftsstelle von Albtal Plus im Schloss Ettlingen erhältlich. Außerdem kann es di(www.albtal rekt über die Website (www.albtal-tourismus.de) online bestellt werden. Kurverwaltungsgesellschaft mbH 07243 Marktplatz 7, 76337 Waldbronn, Telefon 07243-56560

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Ein Landstreicher und ein Baby stiften Verwirrung „Baby wider Willen“, so heißt das diesjährige Theaterstück der Theatergruppe des Gesangvereins „Concordia“ Reichenbach. Den Schwank von Bernd Gombold hat die Gruppe kurzerhand ins Büro des Waldbronner Bürgermeisters verlegt und spielt das Ganze gekonnt in Mundart. Die Regie von Andrea Kreichgauer gibt den Akteuren Gelegenheit, die unterschiedlichen Charaktere scharf gezeichnet auf die Bühne zu stellen. Dabei zünden die vom Autor geschriebenen Pointen und sorgen für kräftige Lacher im Kurhaussaal, und das Schöne dabei ist, dass die Pointen nie unter die Gürtellinie zielen.

Szene aus „Baby wider Willen“ beim Theaterabend des Gesangvereins „Concordia“ Reichenbach mit (v.li.) Norbert Ried, Kristina Bodnar, Rainer Behringer, Julia Dürr, Katrin Reiser und Christian Müller.

„Was soll der ganze Müll im Bürgermeisterzimmer?“ mit (von links) Katrin Reiser, Rainer Behringer, Julia Dürr und Gerhard Anderer. Dabei droht die heile Welt der Gemeinde Waldbronn ins Wanken zu geraten. Landstreicher Theo, sympathisch und gekonnt in Maske und Spiel Christian Müller, naht mit seinem alten Kinderwagen, auf den er seine Habseligkeiten geladen hat. Fast alle sind skeptisch, denn ihm eilt der Ruf voraus, dass bei seinem Auftauchen jemand ein Kind bekommt oder etwas Dummes passiert. Und das geschieht in Waldbronn gleich doppelt: die Frau des Bürgermeisters, sicher in der Charakteristik als „bescheidene Person“, aber auch in ihrer Verzweiflung Kristina Bodnar, kommt mit einem Kind aus der Kur zurück, denn im Zug hat sie sich beim Aussteigen aus Ärger über ihren Mann einen falschen Koffer geschnappt, ausgerechnet eine Babytasche mit Inhalt. Gar nicht begeistert sind davon Bürgermeister Himmelreich, den Rainer Behringer in all seinen Gefühlsschwankungen gekonnt zeichnet, und seine ehrgeizige Mutter, die Katrin Reiser exaltiert auf die Bühne stellt. Urkomisch die Szene, als ihr die Sekretärin Sonja, ihr gab Julia Dürr die Geduld der „guten Seele im Rathaus“ mit auf den Weg, und Landstreicher Theo eine Gurkenmaske verpassen. Zu den unpassendsten Momenten taucht Frieda Scheufele im Rathaus auf, um sich über etwas zu beschweren.

Für die Darstellung dieser Tratschtante, die immer alles vorausgesehen hat -“erschd parke se falsch un dann entführe se Kinner“- und sicher auch wegen dem tapferen Kampf mit ihren stimmlichen Problemen an diesem Abend erhielt Brigit Rupp stürmischen Schlussapplaus. Für Verwirrung stiftet auch immer wieder der äußerst verschlafene Straßenkehrer Peter, bei dem die Schäf das Gras schneller fressen als er mäht und den Gerhard Anderer in seiner Langsamkeit gut zeichnet. Das Auge des Gesetzes in Gestalt von Norbert Ried als Pius Schellenberg, dem Leiter des Polizeireviers, hat großes Interesse daran, die vermeintliche Kindesentführung aufzuklären, winkt ihm doch für diesen Fall eine Beförderung ins benachbarte Karlsruhe. Und so sieht sich Bürgermeister Himmelreich abwechselnd schon im Gefängnis oder als Vater eines Kindes, das ihm aber nicht gehört, oder dem Wunsch seiner Mutter folgend als Kandidat auf den Posten des Landrats. In dem ganzen Tohuwabohu behält nur einer den Durchblick und bringt alles zu einem guten Ende: der schlitzohrige Landstreicher Theo. Für das gute Aussehen der Akteure sorgten hinter der Bühne Christin Vogel und Lena-Luisa Schwab. Für die Textsicherheit der Akteure war Lena Cannistra-Arzner als Souffleuse zuständig.

Szene aus „Baby wider Willen“ mit (von links) Christian Müller, Julia Dürr, Rainer Behringer, Birgit Rupp und Norbert Ried.

Besuchen Sie uns auch im Internet:

www.waldbronn.de

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Glühweinhütte beim Wochenmarkt vor dem Rathaus Es gibt sie auch dieses Jahr wieder

Veranstaltungstipps www.waldbronn.de

Do 01.12.16 – Di 31.01.17

- unsere Glühweinhütte in der Vorweihnachtszeit. An allen Wochenmarkttagen und am Donnerstag, dem 08.12.2016, beim lebendigen Adventskalender im Rathaus, haben Sie Gelegen-

Mi 14.12.16 17:00 Uhr Fr 16.12.16 9:30 - 13 Uhr

heit, nette Leute zu treffen, gute Gespräche zu führen und für einen guten Zweck einen Glühwein/ Punsch, mit oder ohne Alkohol, zu trinken. Natürlich gibt es auch wieder die bekannt-beliebte, gute Wurst vom Grill. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Öffnungszeiten Glühweinhütte: Freitag, 16.12.16

09.30 – 13.00 Uhr Wochenmarkt

Freitag, 23.12.16

09.30 – 13.00 Uhr Wochenmarkt

Sa 17.12.16 19:00 Uhr So 18.12.16 15:00 Uhr

So 18.12.16 18:00 Uhr

Kunst im Rathaus Bilder von Sigrid Riedel Veranstaltungsort: Rathaus Waldbronn Veranstalter: Gemeinde Waldbronn Sitzung des Gemeinderates Veranstaltungsort: Rathaus Waldbronn, Bürgersaal Veranstalter: Gemeinde Waldbronn Glühweinhütte beim Wochenmarkt Veranstaltungsort: Rathausmarkt Waldbronn Veranstalter: Gemeinde Waldbronn 20. Musik & Lyrik im Advent Veranstaltungsort: Kulturtreff Waldbronn Veranstalter: Musikschule Waldbronn Jahresabschlussfeier Veranstaltungsort: Pfarrzentrum Ernst-Kneis Reichenbach Veranstalter: Schwarzwaldverein Waldbronn e.V. Konzert zur Weihnachtszeit Veranstaltungsort: Kurhaus Waldbronn Veranstalter: Musikverein „Lyra“ Reichenbach

Die Veranstaltungstipps sind ein Auszug aus dem Veranstaltungskalender der Homepage der Gemeinde Waldbronn. Für den Eintrag sind die Veranstalter verantwortlich. Hier finden Sie weitere Informationen zu den Terminen: http://www.waldbronn.de/ de/Gemeinde/Aktuelles/Veranstaltungskalender

Die Jedermann-Sportgruppe der Gemeinde Waldbronn lädt alle sportbegeisterten Waldbronner Bürger/-innen sowie Läufer/-innen des Umkreises am

ein.

Samstag, den 31. Dezember 2016, zum 26. Waldbronner Silvesterlauf

Die Läufe starten gemeinsam um 13:30 Uhr vor der Festhalle Waldbronn. Es werden Laufstrecken über 5 km, 10 km, 15 km und 20 km sowie Walking-Strecken über 5 km und 10 km angeboten. Jeder gelaufene km ist auf der Strecke gekennzeichnet. Die Veranstaltung ist kostenfrei (es wird eine Spenden-Kasse zugunsten eines Straßenkinderprojektes in Chile aufgestellt). Jeder Teilnehmer trägt sich in eine Liste ein. Haftung wird vom Veranstalter keine übernommen. Die Streckenführung kann auf der Internetseite der Gemeinde Waldbronn aufgerufen werden (www.waldbronn.de Aktuelle Veranstaltungen). Auskunft bei Günter Oden, Tel: 07243/6258. Die Übungsabende der Jedermann-Sportgruppe sind jeweils freitags ab 19.00 Uhr im Stadion Waldbronn. Hierzu wird herzlich eingeladen.

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Bilder von Sigrid Riedel im Rathaus Neue, sehenswerte Bilder gibt es im Rathaus Waldbronn zu besichtigen. In der Reihe „Kunst im Rathaus“ stellt die Baden-Badener Malerin Sigrid Riedel 26 Werke aus, die sie unter das Thema „Tiefgründige Augenblicke“ gestellt hat. Die Bilder von Sigrid Riedel sprechen durch ihre Farbenfreude und oft ihren Witz den Betrachter direkt an. Zu den Portraits von Menschen gesellen sich in der Ausstellung Abbildungen von Tieren, die sie als Lebewesen mit Charakter zeigt, oft listig clownesk, Stillleben und Landschaften. Die in Waldbronn gezeigten Bilder stammen alle aus den Jahren 2010 bis 2016. Bei Sigrid Riedel zeigte sich bereits als Kind ihre Leidenschaft für die Malerei, damals für Aquarell. Aber erst nach der Berufsausbildung und Jahren im Beruf fand sie 2010 wieder zur Malerei, angeregt durch Malreisen nach Italien. Inzwischen hat sie ihre Technik in Aquarell, Acryl und Öl auf mehreren Malreisen verfeinert. Fortlaufend besuchte sie Kurse in der Kunstakademie La Cuna del Arte in Rosenheim, absolvierte ein Abendstudium in Bildender Kunst an der Kunstschule Offenburg und besuchte 2015 einen Zertifikatskurs in der Freien Kunstakademie Grevenbroich-Kapellen bei Jürgen Meister. Thematisch und im Stil möchte sie offen sein und sich nicht festlegen, wie sie in einem Gespräch im Rathaus Waldbronn betont, bekennt aber auch, „dass abstrakt nicht so ihr Thema“ ist. Ihre Bilder waren bereits in mehreren Ausstellungen zu sehen, so in Gernsbach, BadenBaden, Lahr, Stuttgart und Freiburg. Schelmisch blickt die Eselin Samira Sigrid Riedel über die Schulter. Das Vorbild lebt auf dem Dettenheimer Storchenhof.

Die Ausstellung im Rathaus Waldbronn ar 2017 zu sehen. Öffnungszeiten des Besichtigung sind Montag bis Mittwoch Donnerstag 8.00 - 12.15 Uhr und 13.15 Freitag 7.00 - 13.00 Uhr.

ist bis 31. JanuRathauses für die 8.00 - 12.15 Uhr, - 18.00 Uhr sowie

Im Gemeinderat notiert Gemeindewald erwirtschaftet einen Überschuss

Forstamtsleiter Thomas Rupp und Revierleiter Josef Mayer stellten in der jüngsten Gemeinderatssitzung die Zahlen des laufenden Jahres vor und warfen einen Blick auf den Hiebsplan 2017.

Eigentümerziele sind bei der diesjährigen Waldbegehung im Juli bereits vorgestellt worden. Dass der Gemeindewald wohl mit einem Überschuss von rund 10.000 Euro abschließen wird, ist sehr erfreulich. Bis zum Jahresende, so Rupp, werden rund 1.650 Festmeter (FM) im Gemeindewald eingeschlagen und verkauft sein. Auf rund 4 Hektar Fläche wurden Sträucher und Beeren zurückgeschnitten. Jungbestände sind auf rund 7,5 Hektar Fläche gepflegt und 700 Jungbäume wertgeastet. Für das Jahr 2017 schlägt das Forstamt einen Einschlag von rund 1.700

Festmeter vor. Diesem Vorschlag folgte der Gemeinderat einstimmig. Darüber hinaus sollen rund 1.500 junge Bäume gepflanzt, weitere Naturverjüngung und Jungbestandspflege auf 14 Hektar und 1.100 Douglasien wertgeastet werden. Ein geringer Überschuss von 1.700 Euro ist zu erwarten, so Thomas Rupp. Des Weiteren stellte der Forstamtsleiter das Forsteinrichtungswerk, d.h. die mittelfristige Planung für den Gemeindewald von 2018 bis 2027 vor. Neben der klassischen Inventur bilden die Eigentümerziele die Grundlage des Forsteinrichtungswerks. Die Eigentümerziele sind bei der diesjährigen Waldbegehung bereits vorgestellt und diskutiert worden. Danach will die Gemeinde eine naturnahe Waldbewirtschaftung zum Erhalt der vielfältigen Schutzfunktionen, zur Weiterentwicklung der Erholungslandschaft und zur Sicherung der Artenvielfalt im Wald. Demnach, so Rupp, sei die Schutz- und Erhaltungsfunktion höher zu gewichten als das Erwirtschaften eines Überschusses. Grundsätzlich wünscht sich die Gemeinde einen arten- und altbaumreichen Mischwald. Die Produktion von Holz soll weiter fortgesetzt werden. Für die Verjüngung und die Pflege des Waldes werden auch in Zukunft weitere Investitionen getätigt. Auf Nachfrage von Angelika Demetrio-Purreiter (Freie Wähler) konnte Thomas Rupp nicht bestätigen, dass im Gemeindewald Hochsitze zerstört werden. Ein Problem sei allerdings, dass die Jäger im Gemeindewald kaum zum Jagen kommen, da die Ruhezonen und -zeiten nicht eingehalten werden. Dass Brennholz bis zu einem Jahr lagert, ohne abgeholt zu werden, sei keine Ausnahme, so Revierleiter Josef Mayer auf Nachfrage von Beate Meier-Vogel (Bündnis 90/Die Grünen). Erst wenn es 3 bis 4 Jahre lagert, ohne dass sich etwas tut, wird das Holz abgefahren. Vertraglich sei festgelegt, dass das Brennholz zeitnah abgeholt werden soll, woran sich aber auch die meisten Eigentümer hielten, so Mayer.

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Wasserzins rückwirkend gesenkt Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, den Wasserzins rückwirkend zum 01.01.2016 von 2,29 auf 2,06 zu senken. Würde nämlich im Wirtschaftsjahr 2016 ein Gewinn erzielt, so Kämmerer Philippe Thomann, würde dies zu einer Steuerpflichtigkeit führen, „was natürlich keiner will“. Ausschlaggebend für die Gebührensenkung ist zum einen, dass weniger Aufwand für den Unterhalt der Wasserversorgungsleitungen angefallen ist und zum anderen die höhere Wasserabgabemenge als ursprünglich angenommen. Beispiel: Bei einem 4-Personenhaushalt mit einem Wasserverbrauch von 159 Kubikmeter führt die Gebührensenkung zu einer jährlichen Entlastung von etwa 39 Euro. Die Gebührensenkung wirkt sich bei der Abrechnung des Wasserverbrauchs 2016 aus. Die entsprechenden Bescheide werden im Februar erstellt, so Thomann.

Satzung der Musikschule umformuliert Um Missverständnisse zu vermeiden, wird die Satzung der Musikschule für die Erhebung von Gebühren redaktionell umformuliert. Dies sei nötig gewesen, so Philippe Thomann, um Unklarheiten auszuräumen. Dies betrifft die Punkte Vereinsermäßigung, Geschwisterermäßigung und die Reihenfolge der Kinder für die Berechnung bei Ermäßigungen. Grundsätzlich, so Roland Bächlein (CDU), habe er in der jetzigen Sitzung nicht nur redaktionelle Umformulierungen erwartet, sondern darüber hinaus eine Diskussion über eine angemessene Anpassung der Gebühren. Schließlich gewähre die Gemeinde jährlich pro Musikschüler einen Zuschuss von rund 500 Euro, so Bächlein. Auch Ralf Störzbach (Freie Wähler) regte an, grundsätzlich über die Vergaben von Rabatten nachzudenken. Dann müsse auch darüber beraten werden, ob die Gemeinde Einzelunterricht weiterfördern will, da es zwar pädagogisch sinnvoll sei, aber natürlich teurer als Gruppenunterricht, so Thomann.

Gebühr für Grünpflege bei vorzeitiger Auflösung eines Grabes Die Friedhofssatzung wird um eine zusätzliche jährliche Pflegegebühr bei Verzicht auf das Nutzungsrecht eines Grabes vor Ablauf der Ruhezeit ergänzt. Einstimmig stimmte der Gemeinderat der Ergänzung zu. Frühestens fünf Jahre vor Ablauf der Ruhezeit (bei Erdbestattungen 20 Jahre, bei Urnenbeisetzungen 15 Jahre) kann auf das Nutzungsrecht verzichtet werden. Für die dann anfallende Grünpflege bis zum Ablauf der Ruhezeit erhebt die Gemeinde einen Kostenersatz.

Redaktionsstatut für das Amtsblatt beschlossen Der Gemeinderat hat ein Redaktionsstatut für das Amtsblatt verabschiedet. Darin legt die Gemeinde u.a. fest, welche Art von Beiträgen im redaktionellen Teil veröffentlicht werden dürfen. Im Wesentlichen orientiert sich das Statut an den bereits bekannten und immer wieder im Amtsblatt veröffentlichten Regelungen. In dem Redaktionsstatut sind u.a. auch die Ausschlussfristen der Veröffentlichung von Fraktionen und Parteien vor Wahlen festgelegt.

Neu gefasste Geschäftsordnung verabschiedet Darüber hinaus hat der Gemeinderat eine neu gefasste Geschäftsordnung beschlossen. Die letzte Änderung stammt aus dem Jahr 2004. Eine neue Fassung war aufgrund der Änderung der Gemeindeordnung von Oktober 2015 erforderlich.

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WALDBRONN

Amtlicher Teil

Gemeinde Waldbronn Landkreis Karlsruhe

Die Stelle des/der hauptamtlichen

Bürgermeisters/Bürgermeisterin der Gemeinde Waldbronn (ca. 13.100 Einwohner) ist infolge des Ablaufs der Amtszeit des derzeitigen Amtsinhabers zum 01. Mai 2017 neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Rechtsstellung und die Besoldung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Wahl findet am Sonntag, 12. März 2017, eine evtl. notwendig werdende Neuwahl am Sonntag, 26. März 2017, statt. Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger/innen), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber/Bewerberinnen müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 Nr. 1 und 2 und in § 28 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung genannten Personen. Bewerbungen können seit Samstag, dem 10. Dezember 2016 und spätestens bis Montag, 13. Februar 2017, 18:00 Uhr, schriftlich bei dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Herrn Joachim Lauterbach, Bürgermeisteramt, Marktplatz 7, 76337 Waldbronn, verschlossen mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden. Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist am 13. Februar 2017, 18:00 Uhr, nachzureichen: - eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung der Bewerberin/des Bewerbers ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck; - eine eidesstattliche Versicherung der Bewerberin/des Bewerbers, dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung vorliegt; - Unionsbürger/innen müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern/innen verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben. Im Falle einer Neuwahl beginnt die Frist für die Einreichung neuer Bewerbungen am Montag, 13. März 2017, und endet am Mittwoch, 15. März 2017, 18:00 Uhr. Im Übrigen gelten die Vorschriften für die erste Wahl. Über die Durchführung einer öffentlichen Bewerbervorstellung entscheidet der Gemeinderat. Ort und Zeit der persönlichen Vorstellung werden den Bewerberinnen/ Bewerbern rechtzeitig mitgeteilt. Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder.

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AMTSBLATT

WALDBRONN

Nummer 50 Donnerstag, 15. Dezember 2016

Diese Ausgabe erscheint auch online

Störungsdienste Wasser: Tel. 0171 6517824 Während den Öffnungszeiten Pforte Rathaus (siehe rechts) zusätzlich Tel. 609-0 Erdgas: Störungsmeldestelle Erdgas-Südwest GmbH Tel. 01802 056-229 Strom: EnBW Störungsnummer Tel. 0800 3629477 Kabelfernsehen: Kabel Baden-Württemberg Tel. 0711/54888150 oder 01806 888150 Meldung defekter Straßenbeleuchtung Tel. 609-302

Notrufe Feuerwehr + Rettungsleitstelle Polizei Polizeirevier Ettlingen Polizeiposten Albtal

112 110 3200-312 67779

Krankentransporte 19222 Ärztlicher Notdienst An Wochentagen, 19 Uhr, bis zum Folgetag, 8 Uhr, Sa./So./Feiertag ganztags bis 8 Uhr des Folgetages Tel. 116117 Öffnungszeiten Notdienstpraxis Ettlingen, Am Stadtbahnhof 8, Tel. 116117 Mo. - Fr., 19 - 21 Uhr Sa./So./Feiertag 10 - 14 Uhr und 16 - 20 Uhr An Wochentagen, außerhalb der Sprechstunden, beachten Sie bitte die entsprechenden Hinweise auf dem Anrufbeantworter Ihres Hausarztes!

Zahnärztlicher Notfalldienst Samstag 8.00 Uhr bis Montag 8.00 Uhr sowie an Feiertagen unter 0621/38000812 erreichbar.

Augenärztlicher Notfalldienst Patienten, die außerhalb der Sprechstundenzeiten eine augenärztliche Behandlung benötigen, können zu den nachfolgenden Dienstzeiten unter der zentralen Rufnummer 01805/19292-122 den Dienst habenden Arzt erreichen: MO, DI, DO und FR: 19-8 Uhr / MI: 13-8 Uhr / SA, SO und Feiertag: 8-8 Uhr

Notdienste der Apotheken Dienstbereit von 8.30 Uhr bis 8.30 Uhr des folgenden Tages www.aponet.de oder www.lak-bw.notdienst-portal.de. Vom Festnetz kostenfreie Nr. 0800 0022833 oder ggf. die von allen Mobilnetzen erreichbare Nr. 22833.

Sprechzeiten BM Franz Masino Montag, 19. Dezember 10.00 - 12.00 Uhr Donnerstag, 22. Dezember 16.00 - 18.00 Uhr (tel. Voranmeldung erwünscht, Tel. 609-101) Öffnungszeiten Bürgerbüro, Tel. 609-111 Montag - Mittwoch 7.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 7.00 - 18.00 Uhr Freitag 7.00 - 12.00 Uhr Öffnungszeiten Pforte, Tel. 609-0 Montag - Mittwoch Donnerstag Freitag

Marktplatz 7, 76337 Waldbronn, Tel. 609-0, Fax: 609-89 [email protected], www.waldbronn.de Sprechzeiten Verwaltung Montag, Mittwoch, Freitag 9.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr

-

12.15 12.15 18.00 13.00

Uhr Uhr Uhr Uhr

Das Fundbüro befindet sich an der Pforte im Rathaus. Öffnungszeiten Grundbucheinsichtsstelle, Tel. 609-161 Montag + Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 16.00 - 18.00 Uhr

Restmüll und Wertstoffe Restmüll ganz Waldbronn 1,1-cbm-Container Grüne Tonne ganz Waldbronn (inkl. 1,1-cbm-Container)

Donnerstag, 22. Dez. 2016 Samstag, 31. Dez. 2016 Freitag, 30. Dez. 2016

Schadstoffsammlung (Orte und Zeiten siehe Abfallkalender) Reichenbach Busenbach Etzenrot Zusatztour Ettlingen Samstag, 17. Dez.

2017 2017 2017 2016

Papiersammlung Etzenrot

2017

Sperrmüll/Elektronik-Schrott auf telefonische Anfrage beim Abfallwirtschaftsbetrieb 0800 2982030 Wertstoffe Bauhof, Daimlerstr.

Sa. 9.00 - 16.00 Uhr

Grüngutplatz Wiesenfesthalle Winterzeit: Di. 9.00 - 17.00 Uhr Fr. 9.00 - 17.00 Uhr Sa. 10.00 - 16.00 Uhr

Impressum

Gemeindeverwaltung Waldbronn

8.00 8.00 13.15 7.00

Herausgeber: Gemeinde Waldbronn, Druck und Verlag: NUSSBAUM Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 525-0, Telefax 07033 2048, www.nussbaummedien.de. Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Franz Masino, Marktplatz 7, 76337 Waldbronn, für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt. Anzeigenannahme: Tel. 07243 5053-0, E-Mail: [email protected] Das Amtsblatt erscheint wöchentlich Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Vertrieb (Abonnement und Zustellung): WDS Pressevertrieb GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0. E-Mail: [email protected] Internet: www.wdspressevertrieb.de

Nummer 50 Donnerstag, 15. Dezember 2016

AMTSBLATT

Marktregelung

Abbrennen von Feuerwerkskörpern am Jahreswechsel/Silvester

über Weihnachten und Silvester Freitagsmarkt Rathausplatz KW 51: Freitag, 23.12.2016 regulärer Markttag KW 52: Freitag, 30.12.2016 regulärer Markttag KW 1: kein Wochenmarkt (Freitag, 06.01.2016 - Feiertag, keine Vorverlegung)

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WALDBRONN

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass gem. § 23 der 1. Sprengstoffverordnung pyrotechnische Gegenständen der Kategorie 2 (z.B. Batteriefeuerwerk, Raketen) nur am 31.12. sowie am 01.01. abgebrannt werden dürfen. Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Umgang mit Feuerwerkskörpern (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2) verboten. Außerdem ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten. Verstöße gegen diese Vorschrift stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden. Das Ordnungsamt bittet um Beachtung!

Wetterstation Waldbronn November 2016 Tagesdurchschnittswerte Datum

Lufttemperatur Maßeinheit: °C

Windgeschwindigkeit Maßeinheit: km/h

Niederschlag Maßeinheit: mm

Sonnenscheindauer Maßeinheit: h

01.11.2016 02.11.2016 03.11.2016 04.11.2016 05.11.2016 06.11.2016 07.11.2016 08.11.2016 09.11.2016 10.11.2016 11.11.2016 12.11.2016 13.11.2016 14.11.2016 15.11.2016 16.11.2016 17.11.2016 18.11.2016 19.11.2016 20.11.2016 21.11.2016 22.11.2016 23.11.2016 24.11.2016 25.11.2016 26.11.2016 27.11.2016 28.11.2016 29.11.2016 30.11.2016

7,3 7,8 5,0 3,9 7,4 4,5 2,1 1,5 3,4 5,7 4,6 2,5 1,9 -0,4 2,9 8,7 11,2 10,4 4,8 10,4 8,4 9,2 7,0 6,9 7,7 6,7 5,3 -0,2 -1,7 -1,1

9,0 12,0 7,0 5,0 8,0 13,0 10,0 10,0 11,0 19,0 14,0 10,0 12,0 11,0 13,0 20,0 25,0 24,0 12,0 18,0 7,0 7,0 10,0 21,0 19,0 5,0 7,0 18,0 15,0 12,0

1,2 0,8 0,8 3,7 12,3 1,4 0,0 0,0 6,2 20,7 8,2 0,0 0,0 0,0 3,5 3,1 0,1 13,3 6,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,2 0,1 0,0 0,0 0,0

8,0 2,4 7,1 2,7 0,0 0,7 3,6 0,1 0,4 0,8 0,0 0,8 4,1 1,7 0,0 0,0 1,4 1,0 1,9 5,8 0,0 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 1,1 7,3 8,3 8,1

Monatsstatistik November 2016 Niedrigste Temperatur (Tmin): Mittlere Temperatur (Tmit): Höchste Temperatur (Tmax): Gesamtdauer Sonnenschein (Sges): Gesamtregenmenge (Rges): Minimum-Bodentemperatur (Tbod):

-5,7 °C 5,1 °C 17,0 °C 67,4 Stunden 82,4 mm oder l/qm -8,4 °C

Minimale Luftfeuchtigkeit (RFmin): Mittlere Luftfeuchtigkeit (RFmit): Maximale Luftfeuchtigkeit (RFmax): Mittlerer Wind (Wmit): Maximale Windboe (WBmax): Heizgradtagzahl (20/12) : Heizgradtagzahl (20/15) :

47 % 90% 100% 12 km/h 72 km/h 446,2 446,2

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AMTSBLATT

Selbstablesung der Wasserzähler 2016 Die Ablesekampagne der Wasserzähler für das Jahr 2016 endet am 05.01.2017 Wir machen nochmals darauf aufmerksam, dass der Wasserverbrauch aller Kunden die bis Donnerstag, 05.01.2017, keinen Zählerstand gemeldet haben, geschätzt wird. Bei Rückfragen: Tel. 07243/609-211, Fax: 07243/609-8211, Frau Brinkmann E-Mail: [email protected]

Bitte beachten:

Redaktionsschluss früher für KW 51/2016 Montag, 19.12.2016 7.00 Uhr

Verspätet eingehende Texte können nicht mehr berücksichtigt werden!

Winterpause Amtsblatt KW 52 + 1

Wir wünschen eine schöne Weihnachtszeit.

WALDBRONN

Nummer 50 Donnerstag, 15. Dezember 2016

Öffentliche Bekanntmachung Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.12.2016 nachfolgend aufgeführte Neufassung der Friedhofssatzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gegeben wird:

Friedhofssatzung

(Friedhofsordnung und Bestattungsgebührenverzeichnis) Aufgrund der §§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3 Nr. 2 des Bestattungsgesetzes vom 21. Juli 1970 (GBl. S.395,458), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01. April 2014 (GBl. S. 93), in Verbindung mit den §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. April 2013 (GBl. S. 55),sowie den §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GBl. S. 491),hat der Gemeinderat der Gemeinde Waldbronn am 07.12.2016 folgende Neufassung der Friedhofssatzung beschlossen: I. Allgemeine Bestimmungen §1 Friedhofszweck (1) Die Friedhöfe sind öffentliche Einrichtungen der Gemeinde, deren Verwaltung dem Bürgermeisteramt obliegt. Sie dienen der Bestattung verstorbener Gemeindeeinwohner und der in der Gemeinde Waldbronn verstorbenen oder tot aufgefundenen Personen ohne Wohnsitz oder mit unbekanntem Wohnsitz sowie für Verstorbene, für die ein Wahlgrab nach § 14 zur Verfügung steht. Ferner kann auf den Friedhöfen bestattet werden, wer früher in der Gemeinde Waldbronn gewohnt hat und seine Wohnung hier nur wegen der Aufnahme in ein auswärtiges Altenheim, Altenpflegeheim oder eine ähnliche Einrichtung oder wegen Verlegung des Wohnsitzes zu auswärts wohnenden Angehörigen, zur Vermeidung der Aufnahme in eine der genannten Einrichtungen, aufgegeben hat. In besonderen Fällen kann die Gemeinde eine Bestattung anderer Verstorbener zulassen. Der Friedhof dient auch der Bestattung von Totgeburten, Fehlgeburten und Ungeborenen, falls ein Elternteil Einwohner der Gemeinde ist. (2) Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften über die Bestattung auch für die Beisetzung von Aschen. §2 Geltungsbereich/ Bestattungsbezirke (1) Diese Satzung gilt für die Ortsteilfriedhöfe der Gemeinde Waldbronn. (2) Das Gemeindegebiet wird in folgende Bestattungsbezirke eingeteilt: a) Bestattungsbezirk des Friedhofs Reichenbach: Er umfasst das Gebiet, das durch den Ortsteil Reichenbach begrenzt wird. b) Bestattungsbezirk des Friedhofs Busenbach: Er umfasst das Gebiet, das durch den Ortsteil Busenbach begrenzt wird. c) Bestattungsbezirk des Friedhofs Etzenrot: Er umfasst das Gebiet, das durch den Ortsteil Etzenrot begrenzt wird. Die Verstorbenen sind auf dem Friedhof des Bestattungsbezirks zu bestatten bzw. beizusetzen, in dem sie zuletzt ihren Wohnsitz hatten, sofern sie nicht bei ihrem Tod ein Recht auf Bestattung bzw. Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte eines anderen Friedhofs hatten. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen. §3 Schließung und Entwidmung (1) Friedhöfe und Friedhofsteile können für weitere Bestattungen gesperrt werden (Schließung) oder aus öffentlichem Grund einer anderen Verwendung (Entwidmung) zugeführt werden.

Nummer 50 Donnerstag, 15. Dezember 2016

AMTSBLATT

(2) Durch die Schließung wird die Möglichkeit weiterer Bestattungen ausgeschlossen. Soweit durch die Schließung das Recht auf weitere Bestattungen in Wahlgrabstätten/ Urnenwahlgrabstätten erlischt, wird dem Nutzungsberechtigten für die restliche Nutzungszeit bei Eintritt eines weiteren Bestattungsfalles auf Antrag eine andere Wahlgrabstätte/Urnenwahlgrabstätte auf Kosten der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Außerdem kann er die Umbettung bereits bestatteter Personen verlangen, sofern deren Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist. Die Umbettung schließt die Verlegung der Grabmale und der sonstigen Grabausstattung ein. (3) Durch die Entwidmung verliert der Friedhof oder ein Teil davon die Eigenschaft als Ruhestätte der Toten. Bei einer Entwidmung werden Tote und Aschen Verstorbener, deren Ruhezeit noch nicht beendet ist, auf Kosten der Gemeinde umgebettet. Die Umbettung schließt die Verlegung der Grabmale und der sonstigen Grabausstattung ein. Die Ersatzgrabstätten werden auf Kosten der Gemeinde hergerichtet und für die Dauer der Ruhezeit oder für die verbleibende Nutzungszeit abgegeben. (4) Die Umbettungstermine werden drei Monate vorher öffentlich bekannt gegeben. Gleichzeitig sind sie bei Reihengräbern/Urnenreihengräbern dem Verfügungsberechtigten, bei Wahlgräbern/Urnenwahlgräbern dem Nutzungsberechtigten mitzuteilen. (5) Schließung oder Entwidmung werden öffentlich bekannt gegeben. Nutzungsberechtigte einer Wahlgrabstätte/Urnenwahlgrabstätte erhalten außerdem einen schriftlichen Bescheid, wenn ihr Aufenthalt bekannt oder ohne besonderen Aufwand zu ermitteln ist. (6) Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

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II. Ordnungsvorschriften (1) (2)

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§4 Öffnungszeiten Die Friedhöfe sind von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang geöffnet und dürfen nur während dieser Öffnungszeiten betreten werden. Die Gemeinde kann das Betreten eines Friedhofs oder einzelner Friedhofteile aus besonderem Anlass vorübergehend untersagen. §5 Verhalten auf dem Friedhof Jeder hat sich auf den Friedhöfen der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Den Anordnungen des Friedhofspersonals ist Folge zu leisten. Kinder unter zehn Jahren dürfen die Friedhöfe nur in Begleitung Erwachsener besuchen. Für Schäden an Einrichtungen und Anlagen, die durch minderjährige Kinder verursacht werden, haften die Erziehungsberechtigten als Gesamtschuldner. Auf den Friedhöfen ist insbesondere nicht gestattet: a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren, ausgenommen Kinderwagen und Rollstühlen sowie Fahrzeuge der Gemeinde und der für die Friedhöfe zugelassenen Gewerbetreibenden, b) an Sonn- und Feiertagen sowie während einer Bestattung oder einer Gedenkfeier in der Nähe Arbeiten auszuführen, c) den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen oder zu beschädigen sowie Rasenflächen und Grabstätten unberechtigterweise zu betreten, d) Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde, e) Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzulagern, f) Waren aller Art sowie Dienstleistungen anzubieten oder dafür zu werben, g) Druckschriften zu verteilen, ausgenommen Drucksachen, die im Rahmen von Bestattungsfeiern notwendig und üblich sind,

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h) die Friedhöfe und ihre Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten zu verunreinigen oder zu beschädigen, sowie Rasenflächen und Grabstätten unberechtigt zu betreten, i) zu lärmen, zu spielen, zu essen und zu trinken sowie zu lagern, j) Gießkannen, Eimer und Werkzeuge hinter Grabmalen oder innerhalb der Friedhöfe zu lagern k) Grabsteine, Grabsteinteile und Einfassungen auf den Friedhöfen, auch nur vorübergehend, zu lagern, l) das Rauchen. Ausnahmen können zugelassen werden, soweit sie mit dem Zweck der Friedhöfe und der Friedhofsordnung vereinbar sind. Abraum und Abfälle sind an den dafür bestimmten Stellen abzulagern. Die Abfälle sind nach den jeweiligen gültigen abfallrechtlichen Vorschriften zu trennen. Totengedenkfeiern und andere nicht mit einer Bestattung zusammenhängende Veranstaltungen auf den Friedhöfen bedürfen der Zustimmung der Gemeinde. Sie sind spätestens vier Tage vorher anzumelden. §6 Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof Bildhauer, Steinmetze, Gärtner, Bestatter und sonstige Gewerbetreibende bedürfen für die dem jeweiligen Berufsbild entsprechende gewerbliche Tätigkeit auf den Friedhöfen der vorherigen Zulassung durch die Gemeinde. Sie kann den Umfang der Tätigkeiten festlegen. Auf deren Antrag hin werden nur solche Gewerbetreibende zugelassen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind. Die Gemeinde kann für die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit geeignete Nachweise verlangen, insbesondere dass die Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit nach dem Handwerksrecht erfüllt werden. Die Zulassung erfolgt durch Ausstellung eines Berechtigungsscheins, welcher den aufsichtsberechtigten Personen der Gemeinde auf Verlangen vorzuzeigen ist. Die Zulassung wird auf 5 Jahre befristet. Die Gewerbetreibenden und ihre Beauftragten haben die Friedhofssatzung und die dazu ergangenen Regelungen zu beachten und haften für Schäden, die sie auf den Friedhöfen schuldhaft verursachen. Die Gewerbetreibenden haben eine für die Ausführung ihrer Tätigkeiten ausreichende Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Die Gewerbetreibenden dürfen die Friedhofswege nur zur Ausübung ihrer Tätigkeit und nur mit geeigneten Fahrzeugen im Schritttempo befahren. Arbeiten in unmittelbarer Nähe einer Bestattung sind während der Bestattungsfeierlichkeit zu unterbrechen. Gewerbliche Geräte dürfen nicht an oder in den Wasserentnahmestellen gereinigt werden. Werkzeuge und Materialien dürfen auf dem Friedhof nur vorübergehend und nur an den dafür bestimmten Stellen gelagert werden. Bei Beendigung der Arbeit sind die Arbeits- und Lagerplätze wieder in den früheren Zustand zu bringen. Gewerbetreibenden, die gegen die Vorschriften der Absätze 3 und 4 verstoßen, oder bei denen die Voraussetzungen des Abs. 2 ganz oder teilweise nicht mehr gegeben sind, kann die Gemeinde die Zulassung auf Zeit oder auf Dauer zurücknehmen oder widerrufen. Das Verfahren nach Abs. 1 und 2 kann über einen Einheitlichen Ansprechpartner im Sinne des Gesetzes über Einheitliche Ansprechpartner für das Land Baden-Württemberg abgewickelt werden; § 42a und §§ 71a bis 71e des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes in der jeweils geltenden Fassung finden Anwendung.

III. Bestattungsvorschriften §7 Allgemeines (1) Bestattungen sind unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Gemeinde anzumelden. Der Anmeldung ist die

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Todesbescheinigung des Standesamts und die Sterbeurkunde beizufügen. Für eine Urnenbestattung ist zusätzlich eine Einäscherungsbescheinigung vorzulegen. Wird eine Bestattung in einer früher erworbenen Wahlgrabstätte beantragt, so ist auf Verlangen der Gemeinde das Nutzungsrecht bzw. die Zustimmung des Nutzungsberechtigten nachzuweisen. (2) Erdbestattungen und Einäscherungen sollen spätestens 96 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen. Aschen sind innerhalb von zwei Monaten in einer Grabstätte beizusetzen, sofern kein Urnenversand nach auswärts erfolgt. Nach Ablauf dieser Frist kann die Gemeinde Urnen von Amts wegen auf Kosten der Bestattungspflichtigen anonym beisetzen. (3) Die Gemeinde setzt Ort und Zeit der Bestattung fest und berücksichtigt dabei die Wünsche der Hinterbliebenen und der Geistlichen. Die Bestattungen erfolgen in der Regel werktags, montags bis freitags. Ausnahmen können zugelassen werden.

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§8 Särge Verstorbene sind grundsätzlich in Holzsärgen zu bestatten. Die Verwendung eines Metallsarges oder eines Sarges mit Metalleinsatz wird nicht gestattet. Ausnahmen sind nur auf Anordnung der zuständigen Behörde aus dringendem öffentlichem Interesse möglich. In Fällen, in denen die Religionszugehörigkeit eine Bestattung ohne Sarg vorsieht, kann der Sargdeckel bei der Bestattung abgenommen und neben den Sarg in das Grab gelegt werden, sofern keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Es sind Särge aus leicht verweslichem Holz zu verwenden. Särge müssen die notwendige statische Stabilität besitzen, um der Erdlast standzuhalten sowie fest gefügt und so abgedichtet sein, dass jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Särge dürfen höchstens 2,05 m lang, 0,65 m hoch und im Mittelmaß 0,65 m breit sein. Sind in besonderen Fällen größere Särge erforderlich, so ist die Zustimmung der Gemeinde einzuholen. Bei Bestattungen in Tiefgräbern dürfen grundsätzlich nur Flachsärge mit maximaler Höhe von 0,55 m verwendet werden. Die Verwendung synthetischer Stoffe für die Sterbewäsche und den Sargausschlag ist verboten.

§9 Ausheben der Gräber (1) Die Gemeinde lässt die Gräber ausheben und verfüllen. (2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis zur Oberkante der Urne mind. 0,50 m. § 10 Ruhezeit (1) Die Ruhezeit der Verstorbenen beträgt 20 Jahre, bei Kindern, die vor Vollendung des 10. Lebensjahres verstorben sind sowie bei Fehlgeburten und Ungeborenen 15 Jahre. (2) Die Ruhezeit für Aschen in vergänglichen Urnen beträgt 15 Jahre. (3) Die Ruhezeit beginnt mit der Bestattung. § 11 Umbettungen (1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden. Verstorbene und Urnen dürfen zu anderen als zu Umbettungszwecken nur aufgrund behördlicher oder richterlicher Anordnung ausgegraben werden. (2) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet sonstiger gesetzlicher Vorschriften, der vorherigen Zustimmung der Gemeinde. Bei Umbettungen wird die Zustimmung nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, in den ersten 8 Jahren der Ruhezeit nur bei Vorlie-

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gen eines dringenden öffentlichen Interesses oder eines besonderen Härtefalls erteilt. Umbettungen aus einem Reihengrab in ein anderes Reihengrab sind innerhalb der Gemeinde nicht zulässig. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen. § 3 Abs.3 bleibt unberührt. Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichenoder Aschenreste dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der Gemeinde in belegte Grabstätten umgebettet werden. Umbettungen erfolgen nur auf schriftlichen Antrag. Antragsberechtigt ist bei Umbettungen aus einem Reihengrab der Verfügungsberechtigte, bei Umbettungen aus einem Wahlgrab der Nutzungsberechtigte. In den Fällen des § 25 Abs. 1 Satz 3 und bei Entziehung von Nutzungsrechten nach § 22 Abs. 2 Satz 3 können Verstorbene oder Aschen, deren Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, von Amts wegen in ein Reihengrab umgebettet werden. Im Übrigen ist die Gemeinde bei Vorliegen eines zwingenden öffentlichen Interesses berechtigt, Umbettungen vorzunehmen. Umbettungen führt die Gemeinde durch. Sie bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung. Die Kosten der Umbettung haben die Antragsteller zu tragen. Dies gilt auch für den Ersatz von Schäden, die an benachbarten Grabstätten und an Anlagen durch eine Umbettung entstehen, es sei denn, es liegt ein Verschulden der Gemeinde vor. Der Ablauf der Ruhezeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt.

IV. Grabstätten

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§ 12 Allgemeines Die Grabstätten sind Eigentum des Friedhofträgers. An ihnen können Rechte nach dieser Satzung erworben werden. Die Grabstätten werden unterschieden in: a. Reihengräber (pflegefreie Erdrasengräber inbegriffen) b. Erdwahlgräber (Urnenbeisetzungen auch möglich) c. Urnenreihengräber (anonyme und pflegefreie Gemeinschaftsgräber eingeschlossen) d. Urnenwahlgräber (beinhalten auch Urnenstelen/Kolumbarien) e. Ehrengräber f. Kriegsopfergrabstätten Die pflegefreien Erdrasengräber sowie anonyme Urnengräber werden nur auf dem Friedhof Reichenbach, Urnenstelen/Kolumbarien werden nur auf dem Friedhof Busenbach angeboten. Alle anderen Grabarten und Gemeinschaftsgräber sind auf den Ortsteilfriedhöfen vorhanden. Die Grabgröße der einzelnen Grabstätten wird durch die Gemeinde festgelegt und dabei der unmittelbaren Umgebung angepasst. Ein Anspruch auf Überlassung einer Grabstätte in bestimmter Lage sowie auf die Unveränderlichkeit der Umgebung besteht nicht. Grüfte und Grabgebäude sind nicht zugelassen.

§ 13 Reihengräber (1) Reihengräber sind Grabstätten für Erdbestattungen, für die Bestattung von Fehlgeburten und Ungeborenen und für die Beisetzung von Aschen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt werden. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist nicht möglich. Die Grabstätten werden durch die Gemeinde zugewiesen. Eine Wahlmöglichkeit besteht nicht. Verfügungsberechtigter ist - sofern keine andere ausdrückliche Festlegung erfolgt - in nachstehender Reihenfolge a) wer für die Bestattung sorgen muss (§ 31 Abs. 1 Bestattungsgesetz),

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b) wer sich dazu verpflichtet hat, c) der Inhaber der tatsächlichen Gewalt. Auf den Friedhöfen werden ausgewiesen: a) Reihengrabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten 10. Lebensjahr, b) Reihengrabfelder für Verstorbene ab vollendetem 10. Lebensjahr, c) Gemeinschaftsgrabfelder für Urnen- und Rasengräber. In jedem Reihengrab wird nur eine Leiche beigesetzt. Die Beisetzung einer Urne in ein bestehendes Reihengrab ist nur dann zulässig, wenn die restliche Ruhezeit des bestehenden Reihengrabes noch mindestens 15 Jahre beträgt. Ein Reihengrab kann auch nach Ablauf der Ruhezeit nicht in ein Wahlgrab umgewandelt werden. Spätestens zwei Monate vor Ablauf der Ruhezeit eines Reihengrabes wird der Verfügungsberechtigte durch die Gemeinde schriftlich zur Abräumung des Grabes aufgefordert. Rasengräber sind Grabstellen für die Erdbestattung, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt werden. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist nicht möglich. In jedem Rasengrab wird nur ein Verstorbener beigesetzt. Die Verwendung von Flachsärgen nach § 8 Abs. 3, S. 3 ist vorgeschrieben. Die Grabstätten werden mit einer einheitlichen Grabplatte gekennzeichnet. Die Aufstellung oder Anbringung weiterer Gedenksteine oder Grabdenkmale sowie sonstiger Grabschmuck insbesondere Pflanzen- und Blumenschmuck durch die Hinterbliebenen ist nicht gestattet. Verfügungsoder Nutzungsrechte werden nicht erteilt. Die Pflege des Grabfeldes erfolgt ausschließlich durch die Gemeinde. § 14 Wahlgräber Wahlgräber sind Grabstätten für Erdbestattungen, für die Bestattung von Fehlgeburten und Ungeborenen und die Beisetzung von Aschen, soweit es die örtlichen Platzverhältnisse zulassen. Das öffentlich-rechtliche Nutzungsrecht an Wahlgräbern wird durch Verleihung begründet. Nutzungsberechtigter ist die durch die Verleihung bestimmte Person. Ein Anspruch auf die Verleihung oder erneute Verleihung von Nutzungsrechten besteht nicht. Nutzungsrechte an Erdwahlgräbern werden auf Antrag für die Dauer von 20Jahren (Nutzungszeit), an Urnenwahlgräbern für die Dauer von 15 Jahren verliehen. Sie können nur anlässlich eines Todesfalls verliehen werden. Nach Ablauf der Nutzungszeit einer Wahlgrabstätte ist die erneute Verleihung eines Nutzungsrechts nur auf Antrag und nur für die gesamte Wahlgrabstätte möglich. Der mögliche Verlängerungszeitraum für Erdwahlgräber beträgt 10 oder 20 Jahre, für Urnenwahlgräber 10 oder 15 Jahre. Soweit sämtliche Ruhezeiten in einzelnen Stellen mehrstelliger Wahlgrabstätten abgelaufen sind, ist der Verzicht auf diese Stellen bei der erneuten Verleihung zugelassen. In diesem Fall ist die verbleibende Wahlgrabstätte ihrer neuen Größe entsprechend umzugestalten. § 20 gilt entsprechend. Bei einer Bestattung in ein bestehendes Tiefengrab ist der Verzicht auf die Nutzung als Tiefengrab möglich, soweit die Ruhezeit des Erstbestatteten bereits abgelaufen ist. Das Nutzungsrecht entsteht mit Zahlung der Grabnutzungsgebühr. Auf Wahlgräber, bei denen die Grabnutzungsgebühr für das Nutzungsrecht nicht bezahlt ist, sind die Vorschriften über Reihengräber (§13) entsprechend anzuwenden. Wahlgräber können ein- und mehrstellige Einfach- oder Tiefgräber sein. In einem Tiefengrab sind bei gleichzeitig laufenden Ruhezeiten nur zwei Bestattungen übereinander zulässig, die Verwendung von Flachsärgen ist zwingend einzuhalten.

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(6) Während der Nutzungszeit darf eine Bestattung nur stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht übersteigt oder ein Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit erneut verliehen worden ist. (7) Bei der Verleihung des Nutzungsrechts soll der Nutzungsberechtigte für den Fall seines Ablebens aus dem nachstehend genannten Personenkreis seinen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen. Wird keine Regelung getroffen, so geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten mit deren Zustimmung über: 1) auf die Ehegattin oder den Ehegatten, die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, 2) auf die Kinder, 3) auf die Stiefkinder, 4) auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter oder Mütter, 5) auf die Eltern, 6) auf die Geschwister, 7) auf die Stiefgeschwister, 8) auf die nicht unter 1. bis 7. fallenden Erben. Innerhalb der einzelnen Gruppen Nrn. 2 bis 4 und 6 bis 8 wird jeweils der Älteste nutzungsberechtigt. Der Nutzungsberechtigte kann mit Zustimmung der Gemeinde das Nutzungsrecht auf eine der in § 14 Absatz 7 Satz 2 genannten Personen übertragen. (8) Der Nutzungsberechtigte hat im Rahmen der Friedhofssatzung und der dazu ergangenen Regelungen das Recht, in der Wahlgrabstätte bestattet zu werden und über die Bestattung sowie über die Art der Gestaltung und Pflege der Grabstätte zu entscheiden. Verstorbene, die nicht zu dem Personenkreis des § 14 Absatzes 7 Satz 2 gehören, dürfen in der Grabstätte nicht bestattet werden. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen. (9) Auf den Ablauf des Nutzungsrechts wird der Nutzungsberechtigte schriftlich durch die Gemeinde hingewiesen. Falls er nicht bekannt oder nicht ohne besonderen Aufwand zu ermitteln ist, wird auf das Ende der Nutzungszeit durch einen Hinweis für die Dauer von drei Monaten auf der Grabstätte aufmerksam gemacht. (10) Auf das Nutzungsrecht kann jederzeit nach Ablauf der letzten Ruhezeit verzichtet werden. (11) Frühestens fünf Jahre vor Ablauf der Ruhezeit kann auf das Nutzungsrecht verzichtet werden. Es bedarf der Schriftform und der Genehmigung durch die Gemeinde. Für die anfallende Grünpflege bis zum Ablauf der Ruhezeit erhebt die Gemeinde einen Kostenersatz gemäß Nr. 2.66 des Gebührenverzeichnisses. (12) Mehrkosten, die der Gemeinde beim Ausheben des Grabes zu einer weiteren Bestattung durch die Entfernung von Grabmalen, Fundamenten und sonstigen Grabausstattungen entstehen, hat der Nutzungsberechtigte zu erstatten, falls er nicht selbst rechtzeitig für die Beseitigung dieser Gegenstände sorgt. § 15 Urnengräber, Urnenstelen/Kolumbarien (1) Urnenreihen- und Urnenwahlgräber sind Aschengrabstätten in Grabfeldern, in Urnenstelen/Kolumbarien, die ausschließlich der Beisetzung von Aschen Verstorbener dienen. In Grabfeldern dürfen ausschließlich vergängliche Urnen und Überurnen verbracht werden. In Urnenkammern dürfen nur Überurnen mit einem Durchmesser bis zu 0,20m eingestellt werden. (2) Die Anzahl der Urnen, die beigesetzt werden können, richtet sich nach der Größe der Aschengrabstätte. Zulässig sind in Urnenwahlgräbern vier Urnen und in Urnenkammern bis zu drei Urnen. In einem Urnenreihengrab kann grundsätzlich nur eine Urne beigesetzt werden. (3) Urnenkammern werden in Urnenstelen/Kolumbarien zur Verfügung gestellt. Der Verschluss erfolgt durch Glasplatten, die von der Gemeinde gestellt werden. An den

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Urnennischen ist spätestens 3 Monate nach Beisetzung eine Beschriftung anzubringen, als Gravur Text sind Namen, Geburtsdatum und Sterbedatum möglich. Die dafür entstehenden Kosten trägt der Nutzungsberechtigte. Blumenschmuck, Kerzen u. ä. dürfen nur am Fuß der Urnenstelen/Kolumbarien niedergelegt werden. (4) Soweit sich aus der Friedhofssatzung nichts anderes ergibt, gelten die Vorschriften für Reihen- und Wahlgräber entsprechend für Urnenstätten. § 16 Ehrengrabstätten, Kriegsopfergräber (1) Die Zuerkennung von Ehrengrabstätten obliegt der Gemeinde (2) Gräber im Sinne des Kriegsopfergräbergesetzes vom 01.07.1965, deren Anlage und Unterhaltung obliegen der Gemeinde. Lediglich das Niederlegen von Gebinden ist gestattet.

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V. Gestaltung von Grabstätten § 17 Auswahlmöglichkeiten (1) Auf den Friedhöfen werden nach Möglichkeit Grabfelder mit allgemeinen und zusätzlichen Gestaltungsvorschriften eingerichtet. Den Angehörigen wird eine Wahlmöglichkeit eingeräumt. (2) Bei der Zuweisung einer Grabstätte bestimmt der Antragsteller, ob diese in einem Grabfeld mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften liegen soll. Entscheidet er sich für ein Grabfeld mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften, so besteht auch die Verpflichtung, diese Vorschriften einzuhalten. Wird von dieser Auswahlmöglichkeit nicht rechtzeitig vor der Bestattung Gebrauch gemacht, so erfolgt die Bestattung in einem Grabfeld mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften. § 18 Allgemeine Gestaltungsvorschriften (1) Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen der Würde des Friedhofs in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage entsprechen. (2) Auf jeder Grabstätte ist nach Ablauf der Frist in § 20 Abs. 1 Satz 2 entweder ein stehendes oder ein liegendes Grabmal zu errichten. Ganzabdeckungen sind bei Erdgräbern grundsätzlich nicht zulässig. (3) Die Grabbeete müssen ganz bepflanzt werden und in ihrer Gestaltung den besonderen Anforderungen der Umgebung entsprechen. Das großflächige Abdecken der Fläche mit Kies, Granit- bzw. Marmorsteinen (Gesteinskörnung ab 16mm) bedarf eines schriftlichen Antrags durch den Fachbetrieb und der Genehmigung durch die Gemeinde. Nicht zugelassen sind hierbei Materialien wie Torf, Rindenmulch, Split oder ähnliches. §19 Abs. 6 ist zu beachten. § 19 Felder mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften (1) In Grabfeldern mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften müssen Grabmale und sonstige Grabausstattungen in ihrer Gestaltung und Bearbeitung den erhöhten Anforderungen entsprechen und sich an die Umgebung anpassen. a. Im Feld der pflegefreien Erdrasengräber sind nur einheitliche Granitplatten mit innenliegender Beschriftung durch den von der Gemeinde beauftragten Fachbetrieb zulässig. b. In den Urnengemeinschaftsfeldern sind jeweils nur einheitliche Beschriftungen durch den von der Gemeinde beauftragten Fachbetrieb zugelassen. c. An den Urnenkammern sind die Glasplatten nach der Bestattung mit einer Beschriftung durch den von der Gemeinde beauftragten Fachbetrieb zu versehen. (2) Als Grabmale können alle Natursteine, Holz, Schmiedeeisen oder Bronze mit individueller Oberflächenbearbeitung

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verwendet werden. Sie sollen aus einem Stück gefertigt und alle Seiten gleichartig bearbeitet werden, wobei die Flächen ohne Rand auszuführen sind. Bei zweiteiligen Grabmalen müssen alle Teile mit dem Sockel fest verbunden sein. Findlinge sind nicht zulässig. Auf den Grabstätten sind Lichtbilder (farbig oder schwarzweiß), die das Höchstmaß von 6 x 9 cm überschreiten nicht zulässig. Firmenbezeichnungen dürfen nur unauffällig und nicht an der Vorderseite des Grabmals angebracht werden. Grabeinfassungen jeder Art - auch aus Pflanzen - sind nicht zulässig, soweit die Gemeinde die Zwischenwege in den einzelnen Grabfeldern mit Trittplatten belegt. Auf Grabstätten für Erdbestattungen sind Grabmale bis zu folgende Größen zulässig: a. auf einstelligen Grabstätten bis zu 0,50m² Ansichtsfläche b. auf zwei- und mehrstelligen Grabstätten bis zu 0,70m² Ansichtsfläche Liegende Grabmale sind zulässig, sofern sie die Grundfläche der Grabstätte nicht mehr als ¾ abdecken. Sie dürfen nur flach oder flach geneigt auf die Grabstätte gelegt werden. Auf Urnengrabstätten sind liegende Grabmale (Vollabdeckungen) und Grabmale bis zu folgende Größen zulässig: a. auf einstelligen Urnengrabstätten nur Grabmale bis zu 0,30m² Ansichtsfläche b. auf mehrstelligen Urnengrabstätten bis zu 0,50m² Ansichtsfläche Die Gemeinde kann unter Berücksichtigung der Gesamtgestaltung des Friedhofs und im Rahmen von Absatz 1 Ausnahmen von den Vorschriften der Absätze 2 bis 7 und auch sonstige Grabausstattungen zulassen. § 20 Genehmigungserfordernis Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Gemeinde. Ohne Genehmigung sind bis zur Dauer von zwei Jahren nach der Bestattung oder Beisetzung provisorische Grabmale als naturlasierte Holztafeln oder -kreuze zulässig. Dem Antrag ist die Zeichnung über den Entwurf des Grabmals im Maßstab 1:10 zweifach beizufügen. Dabei ist das zu verwendende Material, seine Bearbeitung, der Inhalt und die Anordnung der Schrift, der Ornamente und Symbole sowie die Fundamentierung anzugeben. Soweit erforderlich, kann die Gemeinde Zeichnungen der Schrift, der Ornamente und der Symbole im Maßstab 1:1 unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung und der Form verlangen. In besonderen Fällen kann die Vorlage eines Modells oder das Aufstellen einer Attrappe auf der Grabstätte verlangt werden. Die Grabmale sind so zu liefern, dass sie vor ihrer Aufstellung von der Gemeinde überprüft werden können. Die Errichtung sowie jede Veränderung aller sonstigen baulichen Anlagen bedarf ebenfalls der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Gemeinde. Absatz 2 gilt entsprechend. Die Genehmigung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstige Grabausstattung nicht innerhalb von zwei Jahren nach Erteilung der Genehmigung errichtet worden ist. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn alle Voraussetzungen dieser Satzung erfüllt werden. § 21 Standsicherheit Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen standsicher sein. Sie sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks zu fundamentieren und zu befestigen. Steingrabmale müssen aus einem Stück hergestellt sein und dürfen folgende Mindeststärken nicht unterschreiten: § 19 Abs. 2 Satz 3 gilt entsprechend.

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Stehende Grabmale bis 1.20 m Höhe: 14 cm bis 1,40 m Höhe: 16 cm ab 1,40 m Höhe: 18 cm. (2) Grabmale und Grabeinfassungen dürfen nur von fachkundigen Personen(z.B. Bildhauer, Steinmetze) errichtet werden. § 22 Unterhaltung (1) Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd in würdigem und verkehrssicherem Zustand zu halten und entsprechend zu überprüfen. Verantwortlich dafür ist bei Reihengrabstätten der Verfügungsberechtigte, bei Wahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte. (2) Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen und sonstigen Grabausstattungen gefährdet, so sind die für die Unterhaltung Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Bei Gefahr im Verzug kann die Gemeinde auf Kosten des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z.B. Absperrungen, Umlegung von Grabmalen) treffen. Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Gemeinde nicht innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, so ist die Gemeinde berechtigt, dies auf Kosten des Verantwortlichen zu tun oder nach dessen Anhörung das Grabmal oder die sonstige Grabausstattung zu entfernen. Die Gemeinde bewahrt diese Sachen drei Monate auf. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, so genügt ein sechswöchiger Hinweis auf der Grabstätte. § 23 Entfernung der Grabmale (1) Vor Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts dürfen Grabmale und sonstige baulichen Anlagen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Gemeinde von der Grabstätte entfernt werden. (2) Nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts sind die Grabmale und die sonstigen Grabausstattungen zu entfernen, die Fundamente jedoch nur, wenn diese nicht von der Gemeinde erstellt wurden. Wird diese Verpflichtung trotz schriftlicher Aufforderung der Gemeinde innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist nicht erfüllt, so kann die Gemeinde die Grabmale und die sonstigen Grabausstattungen im Wege der Ersatzvornahme nach dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz selbst entfernen; § 22 Abs. 2 Satz 4 und 5 ist entsprechend anwendbar. VI. Herrichten und Pflege der Grabstätte

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§ 24 Allgemeines Alle Grabstätten müssen der Würde des Ortes entsprechend hergerichtet und dauernd gepflegt werden. § 5 Abs. 3 j ist zu beachten. Verwelkte Blumen und Kränze sind von den Grabstätten zu entfernen und an den dafür vorgesehenen Plätzen abzulagern. Die Verwendung von Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmitteln ist unzulässig. Die Grabstätten müssen innerhalb von sechs Monaten nach Belegung hergerichtet sein. Die Art ihrer Gestaltung ist dem Gesamtcharakter des jeweiligen Friedhofes, dem besonderen Charakter des Friedhofteils und der unmittelbaren Umgebung anzupassen. Die Grabstätten dürfen nur mit solchen Pflanzen bepflanzt werden, welche die Nachbargrabstätten und die Benutzung der öffentlichen Anlagen nicht beeinträchtigen und eine Höhe von 1,50 m nicht überschreiten. Für das Herrichten und für die dauerhafte Pflege der Grabstätte hat der nach § 22 Absatz 1 Satz 2 Verantwortliche zu sorgen. Diese Verpflichtung endet erst mit dem Ablauf der Ruhezeit bzw. des Nutzungsrechts. Nutzungsberechtigte haben zu dulden, dass Bäume der allgemeinen Friedhofsanlagen die Grabstätte überragen,

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von Pflanzen Teile auf die Grabstätten fallen und die Pflege der Hecken und Rahmenpflanzungen die Gräber beeinträchtigen können. (5) Die Grabstätten sind nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts abzuräumen. § 23 Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend. (6) Das Herrichten, die Unterhaltung und jede Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegt ausschließlich der Gemeinde. Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigte sowie die Grabpflege tatsächlich vornehmenden Personen sind nicht berechtigt, diese Anlagen der Gemeinde zu verändern. Das Aufstellen von Bänken ist nicht gestattet. § 25 Vernachlässigung der Grabpflege (1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder gepflegt, so hat der Verantwortliche (§ 22 Absatz 1 Satz 2) auf schriftliche Aufforderung der Gemeinde die Grabstätte innerhalb einer jeweils festgesetzten angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne besonderen Aufwand zu ermitteln, so genügt ein dreimonatiger Hinweis auf der Grabstätte. Bleibt die Aufforderung unbeachtet, können Grabstätten von der Gemeinde im Wege der Ersatzvornahme nach dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz in Ordnung gebracht oder abgeräumt, eingeebnet und eingesät werden. Auch kann das Nutzungsrecht ohne Entschädigung entzogen werden. In dem Entziehungsbescheid ist der Nutzungsberechtigte aufzufordern, das Grabmal und die sonstigen Grabausstattungen innerhalb von drei Monaten nach Unanfechtbarkeit des Entziehungsbescheids zu entfernen. (2) Bei ordnungswidrigem Grabschmuck gilt Absatz 1 Satz 1 entsprechend. Wird die Aufforderung nicht befolgt oder ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne besonderen Aufwand zu ermitteln, so kann die Gemeinde den Grabschmuck entfernen. (3) Zwangsmaßnahmen nach Absatz 1 und 2 sind dem Verantwortlichen vorher anzudrohen. VII. Aussegnungshallen und Trauerfeier § 26 Benutzung der Räume der Aussegnungshallen (1) Die Aussegnungshalle und der angrenzenden Räume dienen der Aufnahme der Verstorbenen bis zur Bestattung. Die Nutzung regelt die Gemeinde. Die Räumlichkeiten dürfen nur in Begleitung eines Angehörigen des Friedhofspersonals oder mit Zustimmung der Gemeinde betreten werden. (2) Sofern keine gesundheitlichen oder sonstigen Bedenken bestehen, können die Angehörigen den Verstorbenen während der festgesetzten Zeiten sehen. § 27 Trauerfeier (1) Die Trauerfeier kann in der Aussegnungshalle oder am Grab stattfinden. Sie muss der Würde des Friedhofes entsprechen. Musikdarbietungen während einer Trauerfeier, mit Ausnahme des Orgelspiels, müssen vorher der Gemeinde oder dem Friedhofpersonal angezeigt werden. (2) Die Benutzung der Aussegnungshalle kann untersagt werden, wenn der Verstorbene an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit gelitten hat oder Bedenken bezüglich dessen Zustandes bestehen. VIII. Haftung, Ordnungswidrigkeiten § 28 Obhuts- und Überwachungspflicht, Haftung (1) Der Gemeinde Waldbronn obliegen keine über die Verkehrssicherungspflicht hinausgehenden Obhuts- und Überwachungspflichten. Die Gemeinde haftet nicht für Schäden, die durch nichtsatzungsgemäße Benutzung des Friedhofs, seiner Anlagen und Einrichtungen, durch dritte

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Personen oder durch Tiere entstehen. Im Übrigen haftet die Gemeinde nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Vorschriften über Amtshaftung bleiben unberührt. (2) Verfügungsberechtigte und Nutzungsberechtigte haften für die schuldhaft verursachten Schäden, die infolge einer unsachgemäßen oder den Vorschriften der Friedhofssatzung widersprechenden Benutzung oder eines mangelhaften Zustands der Grabstätten entstehen. Sie haben die Gemeinde von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend gemacht werden. Gehen derartige Schäden auf mehrere Verfügungsberechtigte oder Nutzungsberechtigte zurück, so haften diese als Gesamtschuldner. (3) Absatz 2 findet sinngemäß Anwendung auf die nach § 6 zugelassenen Gewerbetreibenden, auch für deren Bedienstete. § 29 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne von § 49 Absatz 3 Nr. 2 des Bestattungsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig (1) den Friedhof entgegen der Vorschrift des § 4 betritt, (2) entgegen § 5 Abs.1, 3 und 4 a) sich auf den Friedhöfen nicht der Würde des Ortes entsprechend verhält oder die Weisungen des Friedhofspersonals nicht befolgt, b) die Wege mit Fahrzeugen aller Art befährt, ausgenommen Kinderwagen und Rollstühle sowie Fahrzeuge der Gemeinde und für die Friedhöfe zugelassenen Gewerbetreibenden c) an Sonn-und Feiertagen sowie während einer Bestattung oder einer Gedenkfeier in der Nähe störende Arbeiten ausführt, d) den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten verunreinigt oder beschädigt sowie Rasenflächen und Grabstätten unberechtigterweise betritt, e) Tiere mitbringt, ausgenommen Blindenhunde, f) Abraum und Abfälle nicht an den dafür bestimmten Stellen ablagert oder die Abfälle nicht nach den jeweils gültigen abfallrechtlichen Bestimmungen trennt, g) Waren aller Art sowie gewerbliche Dienste anbietet oder dafür wirbt, h) Druckschriften verteilt, ausgenommen Drucksachen, die im Rahmen der Bestattungsfeier notwendig und üblich sind, i) raucht, j) lärmt oder spielt, isst, trinkt oder lagert, k) Gießkannen, Eimer, Werkzeuge hinter Grabmalen oder innerhalb des Friedhofes lagert, l) Grabsteine, Grabsteinteile und Einfassungen auf den Friedhöfen, auch nur vorübergehend, lagert, (3) eine gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof ohne Zulassung ausübt (§ 6 Absatz 1), (4) als Verfügungs- oder Nutzungsberechtigter oder als Gewerbetreibender Grabmale und sonstige Grabausstattungen ohne oder abweichend von dervorherigen schriftlichen Genehmigung errichtet, verändert (§ 20 Absatz 1 und 4) oder entfernt (§ 23 Absatz 1), (5) Grabmale und sonstige Grabausstattungen nicht in verkehrssicherem Zustand hält (§ 22 Absatz 1). IX. Bestattungsgebühren § 30 Erhebungsgrundsatz Für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen und für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Friedhofs- und Bestattungswesens werden Gebühren nach den folgenden Bestimmungen erhoben.

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§ 31 Gebührenschuldner (1) Zur Zahlung der Verwaltungsgebühren ist verpflichtet a) wer die Amtshandlung veranlasst oder in wessen Interesse diese vorgenommen wird; b) wer die Gebührenschuld der Gemeinde gegenüber durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder für die Gebührenschuld eines Anderen kraft Gesetzes haftet. (2) Zur Zahlung der Benutzungsgebühr sind verpflichtet 1. wer die Benutzung der Bestattungseinrichtung beantragt; 2. die bestattungspflichtigen Angehörigen der verstorbenen Person (Ehegatte oder Ehegattin, Lebenspartner oder Lebenspartnerin, volljährige Kinder, Eltern, Großeltern, volljährige Geschwister und Enkelkinder). (3) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. § 32 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren (1) Die Gebührenschuld entsteht a) bei Verwaltungsgebühren mit der Beendigung der Amtshandlung, b) bei Benutzungsgebühren mit der Inanspruchnahme der Bestattungseinrichtungen und bei Grabnutzungsgebühren mit der Verleihung des Nutzungsrechts. (2) Die Verwaltungsgebühren und die Benutzungsgebühren werden einen Monat nach Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung fällig. § 33 Verwaltungs- und Benutzungsgebühren (1) Die Höhe der Verwaltungs- und Benutzungsgebühren richtet sich nach dem vom Gemeinderat am 28.11.2012 beschlossenen Gebührenverzeichnis. (2) Das Verwaltungsgebührenverzeichnis wird um die Ziffer 2.66 ergänzt. Das komplette Gebührenverzeichnis ist der Satzung als Anlage beigefügt. (3) Ergänzend findet die Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührenordnung) entsprechend der jeweils gültigen Fassung Anwendung. X. Übergangs- und Schlussvorschriften § 34 Alte Rechte Die Ruhezeit und die Nutzungszeiten richten sich bei allen Grabstätten nach dieser Satzung. Bestehende Nutzungsrechte bleiben unberührt. § 35 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.01.2017 in Kraft. Waldbronn, 07.12.2016 Franz Masino Bürgermeister Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Unbeachtlich sind ferner nach § 2 Abs. 2 KAG Mängel bei der Beschlussfassung über Abgabensätze, wenn sie zu einer nur geringfügigen Kostenüberdeckung führen.

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Anlage zur Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung -Gebührenverzeichnis-

Ziffer

1.

Leistung

OR 752

Gebührensätze ab 01.01.2013

Gebührensätze ab 01.01.2015

24,00 €

24,00 €

Verwaltungsgebühren

1.1

Genehmigung zur Aufstellung und Veränderung eines Grabmales

1.2

Zulassung von gewerbsmäßigen Grabmalaufstellern

1.21

Einzelfall

17,00 €

17,00 €

1.22

befristete Zulassung

25,00 €

25,00 €

1.3

für die Zulassung zur gewerbsmäßigen Grabpflege

1.31

Einzelfall

17,00 €

17,00 €

1.32

befristete Zulassung

25,00 €

25,00 €

1.4

Zulassung sonstiger gewerblicher Tätigkeiten

1.41

Einzelfall

17,00 €

17,00 €

1.42

befristete Zulassung

25,00 €

25,00 €

1.5

Zustimmung zur Ausgrabung von Leichen und Gebeinen

19,00 €

19,00 €

2.

Benutzungsgebühren

2.1

Bestattung (Ausheben und Zufüllen des Grabes)

2.11

von Personen im Alter von 10 und mehr Jahren

504,00 €

504,00 €

2.12

von Personen unter 10 Jahren

357,00 €

357,00 €

2.14

von Urnen

102,00 €

102,00 €

Zuschlag für Tieferlegung

83,00 €

83,00 €

2.280,00 €

2.280,00 €

2.15

Zuschlag für Bestattung an Samstagen

20%

Zuschlag für Bestattung an Mo.-Fr. ab 16.00 Uhr

20%

2.2

Überlassung eines Reihengrabes

2.21

für Personen im Alter von 10 und mehr Jahren

2.22

für Personen unter 10 Jahren (einschl.Tot-und Fehlgeburten)

400,00 €

400,00 €

2.23

erneute Überlassung eines Reihengrabes für Personen unter 10 Jahren

300,00 €

300,00 €

2.24

Erd-Rasengrab

2.480,00 €

2.480,00 €

2.3

Überlassung eines Urnenreihengrabes

2.31

Urnenreihengrab

1.150,00 €

1.150,00 €

2.32

Anonymes Urnenreihengrab

980,00 €

980,00 €

2.33

Urnen-Baumgrab

980,00 €

980,00 €

2.34

Urnen-Gemeinschaftsgrab

980,00 €

980,00 €

2.4

Verleihung von besonderen Grabnutzungsrechten

2.41

Erdwahlgräber

2.41.1 Einzelwahlgrab

3.100,00 €

3.510,00 €

2.41.2 Doppelwahlgrab

4.350,00 €

4.940,00 €

2.41.3 Einzeltiefengrab

3.730,00 €

4.220,00 €

2.41.4 Doppeltiefengrab

5.510,00 €

6.240,00 €

2.41.5 Doppelgrab mit einem Tiefengrab

4.930,00 €

5.590,00 €

2.41.6 Dreifachgrab

5.360,00 €

6.070,00 €

2.41.7 Dreifachtiefengrab

6.930,00 €

7.850,00 €

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AMTSBLATT

Nummer 50 Donnerstag, 15. Dezember 2016

WALDBRONN

Anlage zur Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung -Gebührenverzeichnis2.42

OR 752

Urnenwahlgräber

2.42.1 Urnenmehrfachgrab ( bis 4 Urnen je Grab)

1.720,00 €

1.950,00 €

2.42.2 Kolumbarienwand ( bis 2 Urnen je Urnennische )

1.700,00 €

1.930,00 €

Gebührensätze ab 01.01.2013

Gebührensätze ab 01.01.2015

330,00 €

330,00 €

1.499,00 €

1.499,00 €

1.187,00 €

1.187,00 €

1.062,00 €

1.062,00 €

937,00 €

937,00 €

( nur Ausgrabung)

129,00 €

129,00 €

2.43

für den erneuten Erwerb eines Nutzungsrechtes

2.43.1 für die Dauer einer Nutzungsperiode wie 2.41 bzw. 2.42 2.43.2

für eine davon abweichende Nutzungsdauer anteilig nach dem Verhältnis der Nutzungsperiode zur erneuten Nutzungsdauer. Angefangene Jahre werden voll gerechnet.

Ziffer

Leistung

2.5

Benutzung der Friedhofshalle (Aussegnungshalle)

2.6

Für sonstige Leistungen

2.61.1 Umbettung Sarg/Leiche während der Ruhezeit (Ausgrabung und Wiederbeisetzung) 2.61.2 Umbettung Sarg/Leiche nach Ablauf der Ruhezeit (Ausgrabung und Wiederbeisetzung) 2.61.3 Umbettung Sarg/Leiche zur Überführung während Ruhezeit (nur Ausgrabung) 2.61.4 Umbettung Sarg/Leiche zur Überführung nach Ruhezeit (nur Ausgrabung) 2.61.5 Umbettung Urne

2.63

für die Benutzung einer Leichenzelle bis zu fünf Tagen

234,00 €

234,00 €

für jeden weiteren Tag je Tag

78,00 €

78,00 €

2.65

Ordnungsdienst (Öffnen und Schließen der Leichenhalle, Aufsicht bei der Beerdigung, Versorgung der Blumengebinde, Gestecke u.a.)

70,00 €

70,00 €

2.66

Grünpflege gemäß § 14 Abs.11 (Gebühr pro Jahr und Grabstelle)

2.7

Zuschlag auf die Gebühr nach Ziffer 2.2 bis 2.4 für die Bestattung anderer Verstorbener wird ein Zuschlag von 50% erhoben . Dies gilt nicht für Personen, die unmittelbar vor der Belegung eines auswärtigen Platzes in einem Altenheim, Pflegeheim oder ähnlichem ihre Hauptwohnung in Waldbronn hatten. Gleiches gilt, wenn ie Unterkunft bzw. Pflege bei Angehörigen im Sinne des § 15 Abs.1 der AO in deren gilt, wenn die Unterkunft bzw. Pflege bei Angehörigen im Sinne des § 15 Abs.1 AO in deren Wohnung erfolgte.

2.8

Alle auf besonderen Wunsch bestellten oder unvorhergesehenen Leistungen, die nicht in der Friedhofs-und Bestattungsgebührensatzung festgelegt sind, werden nach den jeweiligen Tagessätzen und Aufwendungen in Anrechnung gebracht.

50,00 €

Nummer 50 Donnerstag, 15. Dezember 2016

AMTSBLATT

Öffentliche Bekanntmachung Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.12.2016 nachfolgend aufgeführte Satzungsänderung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gegeben wird:

Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Waldbronn über die Erhebung von Gebühren für die Musikschule Waldbronn Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der §§ 2, 13, 14 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Waldbronn am 07.12.2016 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1: § 5 Nr. 2 der Satzung wird aufgehoben und erhält folgende neue Fassung: - Jugendliche Mitglieder der Waldbronner Musikvereine erhalten für den Unterricht mit vereinstypischen Instrumenten eine Ermäßigung von 20 %. Artikel 2: Der Abschnitt „IV. Geschwisterermäßigung“ des Gebührenverzeichnisses als Bestandteil der Satzung wird aufgehoben und erhält folgende neue Fassung: „Die Gebühren des Abschnittes II. Hauptstufe des Gebührenverzeichnisses werden für das 2. Kind um 20 % und für das 3. Kind und jedes weitere Kind um 50 % ermäßigt. Die Reihenfolge der Kinder wird durch die Höhe der Summe der ermäßigungsfähigen Unterrichtsgebühren je Kind festgelegt: Höchste Summe der Unterrichtsgebühren Zweithöchste Summe der Unterrichtsgebühren Dritthöchste Summe der Unterrichtsgebühren usw.

1. Kind 2. Kind 3. Kind

Die Vereinsermäßigung nach § 5 Nr. 2 der Satzung wird erst nach Abzug der Geschwisterermäßigung aus dem reduzierten Betrag vorgenommen.“ Artikel 3 Inkrafttreten Diese Satzung einschließlich der Änderung des Gebührenverzeichnisses tritt zum 01.01.2017 in Kraft. Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Unbeachtlich sind ferner nach § 2 Abs. 2 KAG Mängel bei der Beschlussfassung über Abgabensätze, wenn sie zu einer nur geringfügigen Kostenüberdeckung führen. Waldbronn, 07.12.2016 Franz Masino Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.12.2016 nachfolgend aufgeführte Satzungsänderung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gegeben wird:

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Gemeinde Waldbronn, Landkreis Karlsruhe, Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) vom 10.06.1998 Aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der §§ 2, 13, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Waldbronn am 07.12.2016 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Änderungen IV. Benutzungsgebühren 1. § 42 wird aufgehoben und erhält folgende neue Fassung: (1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 43) berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter 2,06 €. (2) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter 2,06 €. (3) Wird die verbrauchte Wassermenge durch einen Münzwasserzähler festgestellt, beträgt die Gebühr (einschließlich Grundgebühr gem. § 41 und Umsatzsteuer gem. § 53) pro Kubikmeter 3,25 €.“ Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft und zum 31.12.2016 außer Kraft. Erläuterung: Zum 01.01.2017 tritt die vom Gemeinderat in der Sitzung am 23.11.2016 beschlossene Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) in Kraft. Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Unbeachtlich sind ferner nach § 2 Abs. 2 KAG Mängel bei der Beschlussfassung über Abgabensätze, wenn sie zu einer nur geringfügigen Kostenüberdeckung führen. Waldbronn, den 07.12.2016 Franz Masino, Bürgermeister

Das Bürgerbüro informiert: Das Gewerbeamt informiert! Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle anfängt, muss dies beim Gewerbeamt der Gemeinde Waldbronn, Bürgerbüro, anzeigen. Das gleiche gilt, wenn der Betrieb verlegt oder aufgegeben wird. Ein Wechsel des Betriebsinhabers (z.B. durch Kauf, Pacht, Erbfolge, Änderung der Rechtsform) einschl. des Ein- oder Austritts geschäftsführender Gesellschafter bei Personengesellschaften (OHG, KG, GbR), ein Wechsel der Betriebstätigkeit (z.B. Umwandlung eines Großhandels in einen Einzelhandel), eine Ausdehnung der Tätigkeit auf Waren oder Leistungen, die bei Betrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind (z.B. Erweiterung eines Großhandels um einen Einzelhandel), ist erneut anzuzeigen. Die Gewerbeanzeige dient der Überwachung der Gewerbeausübung.

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Das Bürgerbüro informiert: Ausweisverlust Ist der neue Ausweis weg, verloren oder gestohlen worden, gilt nach Hinweisen des Bundesministeriums des Innern: „Melden Sie den Verlust bitte zu Ihrem eigenen Schutz unverzüglich bei einer Personalausweisbehörde.“ Und bei eingeschalteter Online-Ausweisfunktion: „ unverzüglich Sperren.“ Die Sperrung stelle sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Wichtig dabei sei, dass ohne Pin niemand die Daten auslesen könne. Am einfachsten sei das Sperren über die Telefonische Sperrhotline. Diese ist an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr unter der Rufnummer 116116 erreichbar. Aus dem Ausland (0049) 116116 oder unter (0049)3040504050. Für den Anruf ist das Sperrkennwort bereit zu halten, das im Pin-Brief mitgeteilt wurde. Das Sperren kann auch direkt persönlich oder telefonisch in der zuständigen Personalausweisbehörde im Bürgeramt veranlasst werden. Findet sich der Ausweis wieder, kann die Sperrung wieder aufgehoben werden. Weitere Informationen finden Sie unter www. personalausweisportal.de

Das Bürgerbüro informiert: Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Nach § 58 b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund § 58c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: Familiennamen, Vornamen und die gegenwärtige Anschrift. Die betroffenen Personen deren Daten ermittelt werden, haben das Recht der Datenübermittlung, im Bürgerbüro, zu widersprechen.

Landesfamilienpass Die Gutscheinhefte 2017 zum Landesfamilienpass sind eingetroffen. Der bisherige Landesfamilienpass ist weiterhin gültig. Das Gutscheinheft ist bei Vorlage des Landesfamilienpasses im Bürgerbüro des Rathauses erhältlich. (Sollten in Ihrem Pass Kinder über 18 Jahren eingetragen sein, bitten wir zusätzlich um Vorlage eines Nachweises über den Bezug von Kindergeld.) Begünstigter Personenkreis: 1. Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben. 2. Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben. 3. Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 v.H. Erwerbsminderung. 4. Familien, die SGB II bzw. kinderzuschlagsberechtigt sind, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben. 5. Familien, welche Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben. Grundsätzlich ist ein gemeinsamer Hauptwohnsitz der Eltern und Kinder entscheidend. Der Familienpass wird jeweils an eine Familie (Eltern und Kinder) vergeben. Diese sind Inhaber. Der Familienpass ist ferner nur im Zusammenhang mit einem Lichtbildausweis gültig, der zumindest von den Eltern oder Elternteilen beim Besuch der Einrichtung vorzulegen ist. Er ist jedoch auch gültig, wenn er von Kindern, die die Einrichtung ohne Eltern besuchen, zusammen mit ihrem Kinder- oder Schülerausweis vorgelegt wird.

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Auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren (www.sozialministerium-bw.de) unter „Familien mit Kindern“ > „Leistungen für Familien“ > „Landesfamilienpass“ ist eine Liste aller Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg, die für Passinhaber einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, eingestellt. Siehe auch: www.schloesser-und-gaerten.de Wir weisen daraufhin, dass verschiedene Einrichtungen auch ohne besonderen Gutschein eine Ermäßigung gewähren.

Das Umweltamt informiert Mit Kalk die Waldböden verbessern Waldkalkung im Landkreis abgeschlossen Kreis Karlsruhe. Der Staatswald im Landkreis Karlsruhe war seit 2011 ein Schwerpunktgebiet der Waldkalkung mit dem Ziel der Bodenregeneration. Ende Oktober 2016 wurden die Arbeiten erfolgreich abgeschlossen. Damit ist der Landkreis kein Kalkungsschwerpunkt mehr. „Es hat uns sehr gefreut, dass die Geschäftsführung von ForstBW unser Konzept fachlich mitgetragen und die Kalkungsarbeiten über sechs lange Jahre finanziell voll unterstützt hat“, berichtet Forstamtsleiter Dr. Bernhard Peichl. In den sechs Jahren wurden im Landkreis Karlsruhe insgesamt 8.600 ha Wald gekalkt, was einer Fläche von rund 13.000 Fußballfeldern entspricht. Das Konzept wurde auf der Grundlage von Daten der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt in Freiburg erarbeitet. „Je nach Kalkungsbedürftigkeit müssen Wälder unterschiedlich oft behandelt werden, um den Bodenzustand wieder zu erlangen, den sie vor der Industrialisierung im 19. Jahrhundert besaßen. Manche Wälder sollten im Laufe der nächsten Jahrzehnte bis zu vier Mal zusätzlich gekalkt werden, andere überhaupt nicht, da sich beispielsweise von Natur aus Kalk im Oberboden befindet“, erläutert der Forstmann. Gekalkt wird sowohl vom Boden aus durch geländegängige Fahrzeuge mit leistungsstarken Gebläsen, aber auch aus der Luft mit Hilfe von Helikoptern. Bei dem ausgebrachten Kalkmaterial handelt es sich entweder um reines Dolomitgesteinsmehl oder um eine Mischung mit Holzasche. Die Dosis ist relativ niedrig und beträgt je Quadratmeter Waldfläche 300-400 Gramm. In den kommenden Jahren werden vorrangig andere Regionen Baden-Württembergs finanziell gefördert, in denen bisher noch gar nicht gekalkt wurde. Das Forstamt des Landkreises Karlsruhe hat dennoch bereits für mehrere interessierte Kommunen weitere zu kalkende Waldflächen angemeldet. Diese werden nach Auskunft der Forstdirektion Freiburg berücksichtigt, falls die Fördermittel in anderen Landkreisen nicht vollständig ausgeschöpft werden sollten. Seit Beginn der Industrialisierung im letzten Jahrhundert führte die Ablagerung von Luftschadstoffen auf einigen Waldböden zu Versauerungsprozessen. Die Kalkausbringung neutralisiert u.a. diese Luftschadstoffe, die im Boden in Form von Säuren gespeichert wurden und puffert die langfristige Versauerung der Waldböden ab. Auf sehr sandigen Böden, wie zum Beispiel in der Lußhardt oder der Hardt, dient die Kalkung ebenfalls dem Erhalt von hochwertigem Trinkwasser. Durch die vom Gesetzgeber veranlasste Einführung von effektiven Filtersystemen im Laufe der 80er-Jahre, spielt der Neueintrag von Säuren keine große Rolle mehr. Bei der Kalkung geht es somit um die Kompensation von Altlasten.

Neben der 112 ist

Ihre Hausnummer die wichtigste Nummer bei einem Notfall!

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Familie

Abfallinformationen Grüngutplatz Etzenrot an der Wiesenfesthalle geschlossen:

Im Advent 2016 laden wir nun im zehnten Jahr herzlich ein zum

24.12.16 - 06.01.17

lebendigen Adventskalender, bei dem wir uns mit Liedern, Geschichten oder Gedichten gemeinsam besinnlich Weihnachten nähern wollen. Viele Familien, Vereine und Institutionen haben sich bereit erklärt, ein Adventsfenster zu gestalten. So wird bis 23. Dezember an folgenden Häusern ein geschmücktes Fenster leuchten:

Häckselplätze Karlsbad geschlossen: 24.12.16 und am 31.12.16 Abfuhrkalender für das Jahr 2017 Wichtige Unterlagen für alle Haushalte in jedem Briefkasten Kreis Karlsruhe. Die neuen Abfuhrkalender für das Jahr 2017 werden im Dezember an alle Privathaushalte im Landkreis Karlsruhe per Post verteilt. Sie enthalten für die jeweiligen Abfuhrbezirke die Termine, an denen die Restmüllund Wertstofftonnen geleert werden. Besonders zu beachten sind dabei die Terminverschiebungen, die sich aufgrund der Feiertage und über den Jahreswechsel ergeben. Der Abfuhrkalender enthält auch die Termine der mobilen Schadstoffsammlungen. Viele weitere wichtige Informationen zu Sperrmüllabfuhr, Wertstoffhöfen, Öffnungszeiten usw. sind ebenfalls abgedruckt. Damit die Informationen jederzeit griffbereit sind, sollte der Kalender daher das ganze Jahr gut aufbewahrt werden. Wer bis spätestens Ende Dezember noch keinen Kalender erhalten hat, kann ein Exemplar bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen oder beim Abfallwirtschaftsbetrieb unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 / 2982020 anfordern. Die Abfuhrkalender können dann auch auf der Internetseite des Abfallwirtschaftsbetriebes unter www.awblandkreis-karlsruhe.de online abgerufen werden. Öffnungszeiten des Abfallwirtschaftsbetriebs sowie der Entsorgungsanlagen über den Jahreswechsel Kreis Karlsruhe. Am Samstag, 24. Dezember (Heiligabend), bleiben folgende Entsorgungsanlagen des Landkreises geschlossen: Annahmestelle für Selbstanlieferungen auf der Deponie Bruchsal an der B 3 zwischen Bruchsal und Ubstadt-Weiher, Annahmestelle für Elektrogroßgeräte in der Lußhardtstraße 7 in Bruchsal (Firma SUEZ Süd GmbH), Annahmestelle für Elektrogroßgeräte im Industriegebiet Ittersbach, Becker-Göring-Str. 29 ( Firma SUEZ Süd GmbH), Annahmestelle für Selbstanlieferungen in Bretten an der Verbindungsstraße zwischen Bretten-Sprantal und Stein (Enzkreis) auf dem Gelände der "Deponie Damenknie" (Firma EBRD GmbH). Am Samstag, 31. Dezember (Silvester), gelten für die oben genannten Annahmestellen eingeschränkte Öffnungszeiten von 7.30 Uhr bis 11.45 Uhr. Die Annahmestelle für Selbstanlieferungen in Waghäusel, Am Fernmeldeturm (Fa. Alba Nordbaden, NL Stöckel) bleibt am Samstag, 24. Dezember und am Samstag, 31. Dezember, geschlossen. Die Annahmestelle für Selbstanlieferungen bei den Stadtwerken Ettlingen GmbH, verlängerter Lindenweg in Ettlingen bleibt von Freitag, 23. Dezember, bis einschließlich Freitag, 6. Januar 2017, geschlossen. Die vom Landkreis betriebenen Wertstoffhöfe in Bad Schönborn, Forst, Gondelsheim, Hambrücken, Kürnbach, Oberhausen-Rheinhausen und Zaisenhausen bleiben am Samstag, 24. Dezember, geschlossen. Am Samstag, 31. Dezember, gelten auch hier eingeschränkte Öffnungszeiten von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Der Abfallwirtschaftsbetrieb bleibt mit Ausnahme der Feiertage von Montag bis Freitag zu den üblichen Kontaktzeiten erreichbar.

Termine

15. Dez. Familie Purreiter, Grünwettersbacher Str. 8, Beginn 17.30 Uhr 16. Dez. Musikverein „Edelweiß“ Busenbach bei Fam. Huber, Kinderschulstraße 4, Beginn 17.30 Uhr 17. Dez. Familie Klingele, Bahnhofstr. 38a, Beginn 17.30 Uhr 18. Dez. Harmonika-Ring Busenbach, Proberaum in der Anne-Frank-Schule, Beginn 17.30 Uhr 19. Dez. Buchhandlung „Literadur“, Marktplatz 11, Beginn 17.30 Uhr 20. Dez. Caritas-Tagespflege Waldbronn, Marktplatz 9, Beginn 17.30 Uhr 22. Dez. Familie Müller, Waldstr. 9, Beginn 17.30 Uhr 23. Dez. Familie Bechtel, Badener Str. 4, Beginn 17.30 Uhr Wann immer Sie möchten, sind Sie herzlich eingeladen, bei der Öffnung des Fensters dabei zu sein. Die Adventsfenster werden bei jedem Wetter geöffnet. Denken Sie bitte an eine Taschenlampe zum Lesen der Liedtexte..

Leitbild Waldbronn 2025

ServiceNetzwerk Waldbronn e.V. www.snw-Waldbronn.de Zum Jahresausklang: SNW Mitglieder in Vollmer’s Mühle im Schwarzwald Zum Jahresausklang fuhren die SNW Mitglieder in diesem Jahr zu der hoch über Seebach im Achertal gelegenen Vollmer’s Mühle. Die SNW Vorsitzende Erika B. Anderer freute sich ganz besonders über das große Interesse, das die Ankündigung des Besuchs der historischen Mühle gefunden hatte. Im vollbesetzten Bus konnte sie so die SNW Mitglieder bei ihrer Begrüßung auf die gemeinsame Feier des auslaufenden ereignisreichen SNW-Jahres einstimmen. Bei der Ankunft in Seebach wartete schon der Mühlenwirt, der jedem wanderwilligen Teilnehmer eine Laterne übergab, damit man von dort aus eine 2 km lange Wanderung bei Dunkelheit hinauf zur Mühle unternehmen konnte. Unterwegs sorgte ein „Schnapsbrunnen“ mit dem Obstler aus einer der 110 Schnapsbrennereien in der Gemeinde Seebach für eine gute Einstimmung. In der Mühle angekommen traf man dann froh gestimmt auf die Teilnehmer, die den „Anstieg“ mit dem Bus bewältigt hatten. In der heute noch funktionierenden Getreidemühle verging die Zeit wie im Flug. Zwischen den heimatlichen Klängen, die der Akkordeonspieler gekonnt anstimmte, gab der Wirt Einblicke in die Geschichte des Dorfes und der Mühle. Dabei durften lustige Geschichten aus dem Dorfleben nicht fehlen. Sie trugen sehr zur Erheiterung bei. Er hatte mit sei-

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ner Familie ein reichhaltiges Buffet „gezaubert“, an dem man sich mit Genuss mehr als nur satt essen konnte. Wer wollte, konnte auch den selbstgemachten Most verkosten. Gestärkt wurden einige Teilnehmer in einige Tätigkeiten eingebunden, die in früheren Zeiten in den Schwarzwald-Bauernhäusern üblich waren: Butterstoßen, Spinnen und Kienspan schneiden. Alles zusammen sorgte für eine anregende Stimmung und eine muntere Unterhaltung der SNW-Mitglieder untereinander. Zum Schluss wurde natürlich das Badener Lied angestimmt, das alle mit großer Freude mitgesungen haben. Auf der Heimfahrt überbrachte Christina Rieker den Dank an die Organisatoren für die schöne Fahrt und den abwechslungsreichen Abend zum Ausdruck, der mit viel Beifall quittiert wurde. Im Namen des SNW Vorstandes bedankte sich Erika B. Anderer bei allen anwesenden SNW Mitgliedern für die gute Zusammenarbeit, das Interesse und das Vertrauen, das der Arbeit im SNW Service Netzwerk auch in diesem Jahr entgegengebracht wurde. Allen SNW Mitgliedern und den SNW Dienstleistern mit ihren Familien wünschen wir eine schöne vorweihnachtliche Zeit, ein fröhliches und friedvolles Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Jahr 2017. Wir verbinden damit viele gute Wünsche für ein glückliches und vor allem mit Gesundheit verbundenes Jahr 2017. Möge es wieder viele Begegnungen mit und unter den SNW- Mitgliedern geben, auf die wir uns heute schon freuen. Herzliche Grüße vom gesamten SNW Team Erika. B. Anderer Dr. Karlheinz Henge 1. Vorsitzende 2. Vorsitzender

Arbeitskreis Willkommen für Fremde WfF Unterrichtsbeginn in Neurod Wie vor einigen Wochen angekündigt, konnte der Sprachunterricht in der Gemeinschaftsunterkunft (GU) in Neurod in der ersten Dezemberwoche erfolgreich aufgenommen werden. Vorausgegangen war eine Zusammenkunft aller am Sprachunterricht interessierten Bewohner, die Herr Schreier, der hauptamtliche Sozialarbeiter in der GU, für den 30.11. organisiert hatte. Es handelte sich um knapp 40 Personen aus allen in der GU vertretenen Herkunftsländern. Hier stellten sich die aktuell sieben ehrenamtlichen Lehrkräfte vor, um dann die Teilnehmer in vier Lerngruppen aufzuteilen. Hintergrund sind die räumlichen Randbedingungen für die Unterrichtsgestaltung: Die Heimleitung hat für ehrenamtliche Aktivitäten, wie den Deutschunterricht oder auch weitere Gruppenarbeiten zwei Räume in Größe der Zimmer reserviert, die ansonsten als Wohnraum für je zwei GU-Bewohner vorgesehen sind. Hier können an einem langen Tisch maximal zehn Personen gleichzeitig unterrichtet werden.

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zeitig für zwei Gruppen. Somit können sich die beiden Lehrer bzw. Lehrerteams bei Bedarf gegenseitig unterstützen. Bei der Gruppeneinteilung waren zwei besondere Ausgangsbedingungen zu beachten: In einer Gruppe wurden einige Flüchtlinge aus Eritrea zusammengefasst, die zwar in ihrer heimischen Schrift lesen und schreiben können, mit den lateinischen Buchstaben aber nicht so vertraut sind. Eine zweite Gruppe besteht überwiegend aus Frauen, die ihre Vorschulkinder beaufsichtigen müssen, während ihre schulpflichtigen Kinder in Etzenrot oder in Karlsruhe zur Schule gehen. Ob und in welchem Umfang die Kinder beim Unterricht dabei sein können, oder ob hierzu eine gegenseitige Kinderbetreuung organisiert werden kann, muss die Zukunft zeigen. Jedenfalls wollen wir alles tun, dass die Mütter – die zum Teil alleinerziehend sind – auch Deutsch lernen können. Der erste Unterricht für die Gruppen A und C am Montag, 5.12. war ein guter Einstieg; das Interesse war groß und die Lernatmosphäre freundlich und gelöst. In beiden Gruppen war der erste übermittelte Inhalt die besondere Bedeutung von Pünktlichkeit in der deutschen Gesellschaft. Ob dieser Lektion Lernerfolg beschieden ist, wird die Zukunft zeigen … Arbeitskreis Willkommen für Fremde Besuchen Sie auch unseren Internet-Auftritt auf http://www.waldbronn.de> GEMEINDE> AK Asyl

Aus den Fraktionen und Gruppierungen des Gemeinderates Für den Inhalt dieser Berichte sind die Fraktionen/ Gruppierungen verantwortlich

CDU Waldbronn Musikschulsatzung wurde angepasst Bisher waren in der Gebührensatzung für die Musikschule die Vereinsermäßigung und die Geschwisterermäßigung missverständlich formuliert. Der Satzungstext wurde nun der bereits geübten bisherigen Praxis angepasst. Unsere Fraktion hatte allerdings nach den wochenlangen Diskussionen um die Gemeindefinanzen erwartet, dass die Gemeindeverwaltung bei dieser Gelegenheit dem Gemeinderat auch eine Gebührenanpassung vorschlägt. Weit gefehlt. Nachdem wir seit 2011 keine Gebührenanpassung mehr vorgenommen haben, scheint es uns durchaus angebracht eine angemessene Erhöhung vorzunehmen. Immerhin schießt die Gemeinde für jeden Musikschüler im Jahr durchschnittlich ca. 500 € zu. Wir haben deshalb die Gemeindeverwaltung beauftragt, uns zeitnah einen Vorschlag zur Gebührenanpassung vorzulegen. Unser Vorschlag war, dies in einer ähnlichen Größenordnung zu machen, wie dies bei der Anhebung der Grundsteuer vorgelegt wurde, nämlich +7,5%. Wassergebühren sinken nun auch rückwirkend Die Neukalkulation der Wassergebühr war vor wenigen Wochen schon einmal Gegenstand der Beschlussfassung im Gemeinderat: Damals konnte die Verbrauchsgebühr ab 01.01.2017 erfreulicher Weise abgesenkt werden. Nachdem nun das Jahresergebnis 2015 des Eigenbetriebs Wasserversorgung mit einem sehr positiven Ergebnis definitiv vorlag, konnte der Kämmerer nun auch noch rückwirkend für 2016 eine Gebührenabsenkung vorschlagen. Die Neuberechnung hat zum gleichen Ergebnis geführt. Die Verbrauchsgebühr wird demnach neu festgesetzt von bisher 2,29 €/m³ auf 2,06 €/m³. Somit können die Wasserabnehmer bereits rückwirkend ab 01.01.2016 mit einer Einsparung rechnen. Die vorgelegte Modellrechnung für einen 4-Personen-Haushalt hat für dieses Jahr eine Entlastung von 39 € ausgewiesen.

Der Stundenplan wurde so aufgestellt, dass jede der vier Gruppen an zwei Wochentagen je 90 Minuten von 10:00 bis 11:30 Uhr unterrichtet wird. Dabei werden jeweils parallel beide „Sozialräume“ als Klassenzimmer genutzt, also gleich-

Neues Redaktionsstatut für das Amtsblatt Bisher gab es für die Veröffentlichung von Parteien und Gruppierungen im Amtsblatt bereits eine entsprechende Satzung. Für die Vereinsnachrichten gab es veröffentlichte und auch gehandhabte Regelungen, die allerdings keinen Satzungsstatus hatten. Dies wurde nun richtiger Weise zu-

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sammengeführt in einem gemeinsamen Redaktionsstatut. Eine Änderung, gegenüber der Vorlage der Gemeindeverwaltung haben wir allerdings eingebracht: Schon bisher war ein Karrenzzeit für Berichterstattung der Parteien von 4 Wochen vor Wahlen geregelt. Jedoch waren bisher Terminankündigungen für Veranstaltungen, auch in diesem Zeitraum, noch möglich, was in dem Textvorschlag der Gemeindeverwaltung nicht mehr vorgesehen war. Der Gemeinderat hat entschieden, dass die bisherige Regelung beibehalten werden soll. Geschäftsordnung wurde angepasst Der neuen Gesetzeslage durch die geänderte Gemeindeordnung von Baden-Württemberg wurde mit der vorgelegten Änderungen der Geschäftsordnung des Gemeinderates Rechnung getragen. Auf unseren Hinweis hin wird das Beteiligungsrecht des Jugendgemeinderates bei Jugendangelegenheiten noch mit aufgenommen. CDU-Gemeinderatsfraktion Waldbronn Roland Bächlein, Fraktionsvorsitzender Wir tun was.

SPD / Bürgerliste Waldbronn Wassergebühren können gesenkt werden Eine erfreuliche Nachricht für alle Waldbronner Mieter und Wohnungseigentümer: Der Wasserzins kann rückwirkend zum 1.1.2016 von 2,29 € auf 2,06 € gesenkt werden. Gründe sind unter anderem, dass die Unterhaltskosten für die Wasserversorgungsleitungen deutlich geringer waren als geplant und zum anderen, dass die Wasserabgabemenge höher war als ursprünglich angenommen. Für Waldbronner Haushalte bedeutet dies eine Entlastung: Beispielsweise beträgt die jährliche Entlastung für einen durchschnittlichen 4-Personen-Haushalt mit einem Wasserverbrauch von etwa 160 Kubikmetern rund 40 Euro. Forstwirtschaftsplan für 2017 Forstamtsleiter Thomas Rupp und Revierförster Josef Mayer informierten über die Planungen im Bereich Forst für das Jahr 2017. Die geplante Hiebsmenge von 1700 Festmetern entspricht in etwa der Vorjahresmenge. Ein großer Teil der Hiebsmengen dient auch Waldpflegemaßnahmen, die auf Artenvielfalt sowie Mischung von Alt- und Jungbestand ausgerichtet ist. Hinzu kommen Maßnahmen zur Verkehrssicherung entlang von Straßen und Wegen. Unsererseits wurde wieder betont, dass der Waldbronner Gemeindewald in erster Linie der Erholung dient und wirtschaftliche Aspekte dabei eher zweitrangig sind. Dies wurde auch in den "Eigentümerzielen" formuliert, die für die nächsten Jahre die Richtlinien der Waldbronner Waldbewirtschaftung und -pflege sein werden. Einladung zum politischen Themenabend Wie bereits berichtet, planen wir eine hochkarätig besetzte Veranstaltung zum äußerst aktuellen Themengebiet der weiteren Entwicklung der Region Karlsruhe. Für einen Vortrag mit anschließender Diskussion unter dem Titel "KARLSRUHE UND SEINE NACHBARGEMEINDEN Herausforderungen gemeinsam meistern" konnten wir den Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe, Herrn Dr. Frank Mentrup gewinnen. Termin: Donnerstag, 12.01.2017, Beginn 19 Uhr im Kurhaus Waldbronn Jens Puchelt, Fraktionsvorsitzender

Freie Wähler Waldbronn Mit der Überarbeitung verschiedener Satzungen musste sich der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung befassen Dabei ging es um die Trinkwasserversorgung, um die Gebühren für die Musikschule, die Friedhofssatzung, die Ge-

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schäftsordnung für den Gemeinderat, das Redaktionsstatut des Amtsblattes usw. Erfreulich war zu Beginn der Bericht von Forstamtsleiter Thomas Rupp und Revierleiter Josef Mayer. Ein Plus von 1700 Euro kann laut Geschäftsbericht das Ergebnis in 2016 verzeichnen; so ist die Forstwirtschaft einer der wenigen Bereiche in der Gemeinde, in dem ein positives Ergebnis erzielt worden ist. Außerdem wurde der Hiebsplan für 2017 vorgestellt und die Pflegemaßnahmen, zu denen auch die Aufforstung von jungen Bäumen gehört. Summa summarum kann die Gemeinde sehr zufrieden mit der Arbeit der beiden Förster sein. Gut gewirtschaftet wurde auch bei der Trinkwasserversorgung. Weniger Rohrbrüche, dadurch weniger verlorenes Wasser, höherer Wasserbezug durch mehr Einwohner in Waldbronn und damit mehr verkauftes Wasser reduzieren den Wasserzins von 2,29 Euro auf 2,06 Euro für alle Haushalte nachträglich zum 1. Januar 2016. Das würde für eine vierköpfige Familie bei einem Verbrauch von durchschnittlich 159 Kubikmeter im Jahr eine Senkung der Verbrauchsgebühr von 39 Euro bedeuten. In der Satzung über die Musikschulgebühren mussten redaktionelle Änderungen vorgenommen werden. Dabei ging es vor allem um Vereins- und Geschwisterermäßigungen für Jugendliche. Es entwickelte sich ein Disput zwischen Verwaltung und Gemeinderatsmitgliedern um Begrifflichkeiten, was der Unterschied sei zwischen minderjährigen Schülern und Jugendlichen. Um solchen Diskussionen in Zukunft vorzubeugen, könnte die Verwaltung im Vorfeld das Rechtsamt einschalten, um die Satzungen auf eine juristisch einwandfreie Wortwahl zu überprüfen. Auch die Friedhofssatzung musste durch den Gemeinderat beschlossen werden. Dabei ging es vor allem um Anpassungen an die veränderte Bestattungskultur und die Erhebung einer Gebühr (50 Euro im Jahr) für Grabstellen, die noch belegt sind, aber wo auf das Nutzungsrecht vor Ablauf der Ruhezeit verzichtet wird. Diese werden im Rahmen der Grünpflege von der Friedhofsverwaltung versorgt. Durch die Änderung der Gemeindeordnung aus dem Jahr 2015 waren für die das letzte Mal 2004 geänderte Geschäftsordnung für den Gemeinderat inhaltliche und redaktionelle Ergänzungen notwendig, z.B. müssen nun die Unterlagen zur Sitzung in Mehrfertigungen den Zuhören im Sitzungssaal zugänglich gemacht werden. Bei der Diskussion über das Redaktionsstatut des Amtsblattes der Gemeinde störten sich die Freien Wähler vor allem daran, dass das Bürgermeisteramt darüber entscheiden kann, welche Mitteilungen veröffentlicht werden dürfen und welche nicht So dürfen die Beiträge nicht gegenn gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten oder auch nicht gegen die Interessen der Gemeinde verstoßen. Aber was versteht man unter “gegen die Interessen der Gemeinde“? (Text: A.D-Purreiter)

Bekanntmachungen anderer Ämter Landratsamt Karlsruhe Die Pressemitteilungen des Landratsamtes Karlsruhe können aus Platzgründen nicht komplett veröffentlicht werden. Deshalb werden hier nur noch die Themen der Pressemeldungen veröffentlicht. Die ausführlichen Texte sind dann bei Interesse auf den Internet-Seiten des Landratsamtes (www.landkreis-karlsruhe.de) zu lesen. - Schwarzwildbejagung im Landkreis KA - Breitbandausbau geht zügig voran - Jugendhilfe- und Sozialausschuss des Kreistages: Auswirkungen neues Pflegestärkungsgesetz / Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder

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Neue Ausgabe der Kundenzeitschrift 'nimms mit' des Abfallwirtschaftsbetriebes wird verteilt Kreis Karlsruhe. Derzeit wird die neue Ausgabe der Kundenzeitschrift „Nimms mit“ des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Karlsruhe kreisweit an alle Haushalte verteilt. Die Kundenzeitschrift erscheint zum zweiten Mal in diesem Jahr und enthält viel Wissenswertes aus der Abfallwirtschaft im Landkreis Karlsruhe. Neben interessanten Berichten über die Arbeit der Müllabfuhr, die Entsorgung der beim Schadstoffmobil abgegebenen Problemstoffe und das Engagement von Jugendlichen bei der Weihnachtsbaumsammlung gibt es auch Tipps für eine reibungslose Müllabfuhr in der Winterzeit. Als besonderer Service ist der neu aufgelegte Flyer „Wohin mit dem Abfall im Landkreis Karlsruhe“ dieser Ausgabe der Kundenzeitschrift beigelegt. Er erklärt einfach und übersichtlich die Entsorgungswege im Landkreis Karlsruhe. Für die Jüngeren gibt es ein neues Abenteuer der Waldbande und wer bei dem beliebten Bilderrätsel mitmacht, kann einen attraktiven Preis gewinnen. Die neueste Ausgabe der Kundenzeitschrift kann außerdem auf der Internetseite www.awb-landkreis-karlsruhe.de abgerufen werden und ist auch bei allen Stadt- und Gemeindeverwaltungen erhältlich.

GEDOK Karlsruhe Prosapreis JuLi / Junge Literatur 2017 Die GEDOK Karlsruhe, die Literarische Gesellschaft Karlsruhe und das Kulturamt der Stadt Karlsruhe schreiben hiermit zum fünften Mal den Prosapreis „JuLi / Junge Literatur“ aus. 1. Preis: 300 Euro 2. Preis: 200 Euro 3. Preis: 100 Euro Teilnahmebedingungen: Teilnahmeberechtigt sind junge Menschen im Alter von 1521 Jahren, die in Karlsruhe, im Landkreis Karlsruhe oder im Nord-Elsass (Partner im PAMINAraum) leben, arbeiten oder in Ausbildung sind (Schule, Lehre etc.). Bewerbung: Zugelassen sind nur deutschsprachige und unveröffentlichte Texte (Prosatext oder dramaturgischer Text, keine Lyrik), die einen Umfang von 8 Normseiten (Schrift: Times New Roman, 12P, 30 Zeilen à 60 Anschläge, Zeilenabstand 1,5) nicht überschreiten dürfen. Das Thema lautet: „Heimat?“. Die Rechte an den Texten müssen beim Einsender liegen. Bei den Texten kann es sich um einen Auszug aus einem längeren Werk handeln oder um eine abgeschlossene Erzählung. Pro Teilnehmer darf nur ein Text eingereicht werden. Um die Anonymität der Einsendungen zu gewährleisten, sollten die Texte keinen Autorenhinweis enthalten, sondern mit einem Kennwort versehen sein. Bitte legen Sie einen Brief mit Ihrem Namen, Ihrem Geburtsdatum, Ihrer Anschrift, Ihrer Telefonnummer und Ihrer E-Mail-Adresse separat bei (in einem mit demselben Kennwort beschrifteten Umschlag). Die Manuskripte werden vertraulich behandelt, jedoch nicht an die Einsender zurückgeschickt. Die Texte dürfen nicht per E-Mail eingereicht werden. Einsendeschluss ist der 29.4.2017, es gilt der Poststempel. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Bekanntgabe der Preisträger erfolgt Anfang Juni 2017 auf der Webseite der GEDOK Karlsruhe. Bitte sehen Sie von einer vorherigen Anfrage ab. Die Preisverleihung findet am Donnerstag, 22. Juni, in der Literarischen Gesellschaft Karlsruhe statt. Bei dieser Gelegenheit stellen die Preisträger ihre Texte in einer öffentlichen Lesung vor. Kontaktadresse: GEDOK Karlsruhe z.H. Karin Bruder, Markgrafenstr.14, D-76131 Karlsruhe Tel./Fax: 0721 / 37 41 37 Info unter: www.Gedok-karlsruhe.de E-Mail: [email protected] oder [email protected]

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Nummer 50 Donnerstag, 15. Dezember 2016

Rentenberatung und Rentenantragstellung für Waldbronner Bürger Sprechstunde der Deutschen Rentenversicherung Bund durch den Versichertenberater der deutschen Rentenversicherung Bund, Herrn Carlo Weber, am Mittwoch, 21.12.2016, von 14 bis 16 Uhr in Karlsbad-Langensteinbach, Wikingerstr. 27 Anmeldung unter Tel. 07202-5424 oder unter [email protected] Termine auch außerhalb der Sprechstunde möglich.

Wir gratulieren zum Geburtstag 17.12. Kintzel Georg 80 Jahre 20.12. Weninger Johannes 90 Jahre Die Gemeinde wünscht den Jubilaren alles Gute, vor allem Gesundheit für das neue Lebensjahr.

Soziale Einrichtungen Pflegestützpunkt Landkreis Karlsruhe, Standort Ettlingen „Beratung und Vernetzung rund um Pflege und Alter“ Ansprechpartnerinnen: Kathrin Berg und Sarah Bonzanin Pflegestützpunkte sind kostenfreie und neutrale Beratungsstellen, die zu den Themen Alter und Pflege informieren, beraten und Unterstützung bieten. Außerhalb des Standortes Ettlingen werden in Karlsbad jeden 1. und 3. Dienstag im Monat von 13.30 bis 16:00 Uhr Sprechstunden im neuen Rathaus in Langensteinbach, Hirtenweg 45, 76307 Karlsbad, angeboten. Sprechzeiten in Ettlingen: Montag - Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr, Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr, Freitag 09.00 13.00 Uhr. Pflegestützpunkt Landkreis Karlsruhe, Standort Ettlingen, Am Klösterle, Klostergasse 1, 76275 Ettlingen, Tel. 07243 101546, E-Mail: [email protected]

Das neue Programm für das 1. Semester 2017 liegt ab sofort an folgenden Stellen zur Abholung bereit: Kulturtreff, Stuttgarter Str. 25a, Rathaus, Kurverwaltung, bei allen Banken, Apotheken und vielen Geschäften in Waldbronn und Karlsbad. Sie können das VHS-Semesterprogramm auch unter unserer Homepage www.vhs-waldbronn.de im Internet aufrufen und sich über Internet oder per Email ([email protected]) anmelden; selbstverständlich auch - wie bisher - telefonisch, per Fax oder schriftlich: Stuttgarter Str. 25 a (Kulturtreff), 76337 Waldbronn-Reichenbach, Tel. 07243-69091 u. -92, Fax 07243-63267. Geschäftszeiten: montags - freitags von 09.00 - 12.00 Uhr, außerdem donnerstags von 14.00 - 18.00 Uhr. Bankverbindung: Volksbank Ettlingen, BLZ 660 912 00, Kto-Nr. 201928, IBAN: DE79 6609 1200 0000 201928, BIC: GENODE 61 ETT

Nummer 50 Donnerstag, 15. Dezember 2016

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Bitte melden Sie sich recht bald an, ehe der von Ihnen gewünschte Kurs ausgebucht ist. Andererseits kann gerade Ihre Anmeldung zu der Entscheidung beitragen, ob ein Kurs stattfindet, zusätzlich organisiert oder – was wir nicht hoffen – abgesagt werden muss.

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Kulturring Waldbronn e.V.

Das Büro der Volkshochschule ist vom 22.12.2016 bis zum 05.01.2017 geschlossen. Wir wünschen allen unseren Teilnehmern und Kursleitern frohe, besinnliche Weihnachten und einen guten Start in das neue Jahr! Ab Januar bieten wir wieder Sprachkurse in den Sprachen Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Russisch sowie Chinesisch an. Bitte informieren Sie sich bei uns, wir beraten Sie gerne! Folgende Kurse beginnen gleich im Januar: K 43 – Schreibwerkstatt für Anfänger und Fortgeschrittene / Karin Bruder, Autorin Mittwoch, ab 11.01.2017, 5-mal, 14-täglich, jeweils 20.0021.30 Uhr, € 41,00, Albert-Schweitzer-Schule K 58 – Wirbelsäulengymnastik / Regina Koehler Donnerstag, ab 12.01.17, 09.30-10.30 Uhr, 10-mal, € 50,00, Kulturtreff, Stuttg. Str. 25a K 60 – Wirbelsäulengymnastik / Regina Koehler Donnerstag, ab 12.01.17, 10.35-11.35 Uhr, 10-mal, € 50,00, Kulturtreff, Stuttg. Str. 25a K 62 – Wirbelsäulengymnastik / Maria Leue Dienstag, ab 10.01.2017, 09.00-10.00 Uhr, 10-mal, € 50,00, Kulturtreff, Stuttg. Str. 25a K 64 - Ein starker Nacken / Maria Leue Mittwoch, ab 11.01.2017, 19.30-20.30 Uhr, 10-mal, € 50,00, Kulturtreff, Stuttg. Str. 25a K 97 - Tai Chi Chuan – Anfänger / Bernd Weißer Dienstag, ab 10.01.2017, 19.15-20.15 Uhr, 11-mal, € 55,00, Kulturtreff, Stuttg. Str. 25a K 99 - Tai Chi Chuan – Fortgeschrittene / Bernd Weißer Dienstag, ab 10.01.2017, 20.30-21.30 Uhr, 11-mal, € 55,00, Kulturtreff, Stuttg. Str. 25a K 127 - Zumba-Fitness® / Elvira Schneider Mittwoch, ab 11.01.2017, 19.30-20.30 Uhr, 12-mal, € 50,00, Kulturtreff, Stuttg. Str. 25a K 129 - Zumba-Fitness® / Christine Kiefer Freitag, ab 13.01.2017, 17.00-18.00 Uhr, 5-mal, € 21,00, Kulturtreff, Stuttg. Str. 25a K 132 - Zumba-Fitness® / Christine Kiefer Samstag, ab 14.01.2017, 10.00-11.00 Uhr, 5-mal, € 21,00, Kulturtreff, Stuttg. Str. 25a K 140 – Pilates / Sibylle Bodemer Dienstag, ab 10.01.2017, 18.30-19.30 Uhr, 12-mal, € 50,00, Kulturtreff, Stuttg. Str. 25a K 142 – Pilates / Sibylle Bodemer Dienstag, ab 10.01.2017, 19.30-20.30 Uhr, 12-mal, € 50,50, Kulturtreff, Stuttg. Str. 25a K 146 - Fitness- und Rückentraining / Nicole Schaffhauser Montag, ab 09.01.2017, 11.00-12.00 Uhr, 12-mal, € 50,50, Kulturtreff, Stuttg. Str. 25a K 207 - Waldbronner Stricktreff / Manuela Gegenheimer Do. 12.01., 26.01., 09.02., 23.02.,09.03., 23.03.2017 jeweils 19.00-21.00 Uhr, € 30,00, Stuttgarter Str. 27 Zusätzlicher Kurs der nicht in unserem Programmheft steht: K 210.1 - Auseinandersetzung – Weiß – Fülle – Leere – Farben auf Klein und Groß für Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren für Anfänger und Fortgeschrittene / Anuschka Gabriele Rausch Fr., 03.03.2017, 18.00-21.00 Uhr, Sa., 04.03.2017, 10.0013.30 Uhr, So., 05.03.2017, 10.00-13.30 Uhr, € 110,00 (inkl. aller Materialien), Atelier Kunst(T)Raum, Boschstr. 4, Karlsbad

präsentieren

Tianwa Yang, Violine

und

Nicholas Rimmer, Klavier

Programm: W.A. Mozart

Sonate A-Dur KV 305

J. Brahms

Sonate Nr. 1 G-Dur op. 78

S. Prokoffief

Sonate Nr. 1 f-moll op. 80

"Heute gibt es kein Vertun mehr: Tianwa Yang ist die stärkste junge Geigerin weit und breit", kommentierte Eleonore Büning in der Frankfurter Sonntagszeitung bereits am 6. Juli 2014. Sie gehört zur kleinen Gruppe der geigerischen Weltelite. Zu den vielen Auszeichnungen, die die in Deutschland lebende Künstlerin bereits erhalten hat, zählt auch der ECHO KLASSIK PREIS "Nachwuchskünstlerin 2014". In Deutschland spielte sie u.a. mit dem Orchester der Bayerischen Staatsoper, mit der Deutschen Radiophilharmonie und bei den Schwetzinger SWR Festspielen. Nicholas Rimmer, geboren in England, ist als versierter Kammermusiker bekannt und geschätzt.

Freitag, 13. Januar 2017 20 Uhr Kurhaus Waldbronn

Eintrittspreise: € 25,00 / € 21,00 / € 18,00 / Schüler, Studenten: € 12,00 € 2,00 Ermäßigung für Mitglieder des Kulturrings Vorverkauf: VHS, Stuttgarter Str. 25a, Tel 07243-69091 Buchhandlung LiteraDur, Marktplatz 11, Tel. 07243-526393

Marktplatz 3, Tel. 07243 63716, [email protected]

Wir sind für Sie da: Fr. und jeden 1. u. 3. Sa. 9 - 12 Uhr, Di. und Do. 14 - 18 Uhr, Fr. 14 - 17 Uhr ________________________________________________________

Weihnachtszeit - Referatezeit Zahlreiche Schülerinnen und Schüler aus Waldbronn haben notgedrungen dieses Jahr in den Weihnachtsferien etwas ganz und gar nicht Weihnachtliches vor. Sie haben über den Jahreswechsel ein umfangreicheres Referat oder eine GFS zu erledigen. In ihrer Gemeindebücherei „Leseinsel“ finden sie zumeist die nötigen Grundinformationen aus dem Bestand für Jugendliche oder aus dem Sachbuchbestand. Unsere kleine Übersicht zeigt auf, womit sich unsere Schülerinnen und Schüler auch in den anstehenden Ferien beschäftigen: Bewegung und Fitness Bronzezeit Digitale Fotografie Ernährungsbedingte Krankheiten Exilliteratur Globalisierung Klimawandel London als Metropole

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Montessori-Pädagogik Ortsgeschichte Waldbronns und des Albtals Pfälzerwald Vogelgrippe Zweiter Weltkrieg: Kriegsursachen

Öffnungshinweis Am kommenden Samstag, den 17. Dezember 2016 (dritter Samstag im laufenden Monat) hat die Gemeindebücherei gerne von 9.00 – 12.00 Uhr für Sie geöffnet ! Am darauf folgenden Samstag, den 24. Dezember 2016 (vierter Samstag im laufenden Monat) hat die Gemeindebücherei regulär geschlossen !

Weihnachtsschließung Die „Leseinsel“ bleibt zwischen den Jahren von Samstag, 24. Dezember 2016 bis einschließlich Montag, 9. Januar 2017 geschlossen !

Förderverein Gemeindebücherei Waldbronn e.V.

www.musikschule-waldbronn.de

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Nummer 50 Donnerstag, 15. Dezember 2016

Viele fleißige Bäckerinnen des TagesElternVereins stifteten Linzer Torten, mit deren Verkauf neue Tagesmütter bei ihrem Arbeitsstart unterstützt werden sollen. Von dem Verkaufserlös werden wir einen dringend benötigten neuen Mehrlingswagen anschaffen und unseren Tagesmüttern zur Verfügung stellen, so Azra Bredl, erste Vorsitzende des Vereins. An der Sternschnuppenhütte Nummer eins wurden am Mittwoch nicht nur Rezepte über Linzertorten ausgetauscht, sondern viele Ettlinger Bügerinnen und Bürger waren auch interessiert an Informationen zur Kindertagespflege und griffen gern zu den Flyern des Vereins. Viele Tagesmütter besuchten uns auf dem Sternlesmarkt und große Freude gab es bei den Tageskindern, die zur Fahrt auf dem Kinderkarussell eingeladen waren. Die Tageskinder waren weithin gut sichtbar mit ihren gelben Warnwesten und dem Logo des TEV Ettlingen. Wir danken allen Kindern, ihren Eltern und Tageseltern aus Ettlingen, Malsch, Pfinztal, Waldbronn, Karlsbad, Marxzell und Rheinstetten ganz herzlich für die Unterstützung und wünschen noch angenehme und besinnliche Weihnachtstage. Infos zur Kindertagespflege: www. tev-ettlingen.de oder 07243/ 94545-0

Anne-Frank-Schule Zumba-Schnupperkurse für Dritt- und Viertklässler Je eine besondere Sportstunde durften unsere Dritt- und Viertklässler Mitte November erleben: Sie wurden von Frau Elvira Schneider, Kursleiterin der VHS Waldbronn, in die „Zumba-Fitness“ eingewiesen. Zumba ist der eingetragene Markenname für ein FitnessKonzept, das vom Tänzer und Choreografen Alberto Perez in den 1990er Jahren in Kolumbien kreiert wurde. Zumba kombiniert Aerobic mit lateinamerikanischen sowie internationalen Tänzen. Auch Dehnungs- und Entspannungsübungen sind wichtige Teile des sportlichen Konzeptes. Herzlich danken wir Frau Elvira Schneider für die vier Sportstunden, die von unseren 90 Dritt- und Viertklässlern durchweg begeistert angenommen wurden.

Veranstaltung Musik & Lyrik Samstag, 17.12.2016, 19 Uhr Kulturtreff Waldbronn- Reichenbach Es gibt leider keine freien Plätze mehr, die Veranstaltung ist ausgebucht.

Schulen und Kindergärten Zumba-Fitness mit Frau Elvira Schneider im Sportunterricht unserer Dritt- und Viertklässler

Tageselternverein Ettlingen Epernayerstr. 34, Tel. 945450 Ihr Ansprechpartner für familiäre Kindertagesbetreuung (0-14 Jahre) im südlichen Landkreis Karlsruhe: · Beratung, Vermittlung und Begleitung individueller Betreuungsplätze · Qualifizierung und fachliche Begleitung von Tagesmüttern und - vätern Wir freuen uns auf Sie. Interesse? Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Wir bieten auch flexible Sprechzeiten für Berufstätige an. TagesElternVerein Ettlingen und südlicher Landkreis Karlsruhe e.V. Epernayer Straße 34; 76275 Ettlingen, Tel.: 07243 / 945450 [email protected]; www.tev-ettlingen.de Tageselternverein auf dem Sternlesmarkt Linzertorten für Starthilfe von neuen Tagesmüttern Am Mittwoch, den 07.12. 2016, war der TagesElternVerein Ettlingen und südlicher Landkreis Karlsruhe e.V. mit einem Verkaufs- und Informationsstand zu Gast auf dem Sternlesmarkt.

Albert-Schweitzer-Schule Neues aus dem Förderverein der Albert-Schweitzer-Schule In ihrer Sitzung am 03.12.2016 wählten die Mitglieder des Fördervereins der Albert-Schweitzer-Schule ein neues Führungsgremium. Herr Klaus Anrold tritt als neuer Vorsitzender die Nachfolge von Herrn Stephan Eßer an. Herr Jochen Erhard übernimmt die Aufgabe des stellvertretenden Vorsitzenden. Frau Elke Auer, ehemalige Konrektorin der AlbertSchweitzer-Schule, bleibt als Schriftführerin in ihrem Amt, Frau Beate Nitschke als Schatzmeisterin und Frau Eva-Maria Jörg als Kassenprüferin komplettieren das neue Fördervereins-Team. Im Namen des Fördervereins, des Elternbeirats und der Schulgemeinde sprechen wir Herrn Eßer, Herrn Werner und Frau Erkal unseren herzlichen Dank für ihre langjährige, sehr engagierte Tätigkeit für den Schulförderverein aus. Sollten Sie Interesse an einer Mitgliedschaft haben, neue Mitglieder sind jederzeit herzlich willkommen! Beitrittsformulare erhalten Sie im Sekretariat oder online über die Homepage der Schule. Klaus Arnold - Jürgen Hemberger - Eva Heimlich

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Hort Albert-Schweitzer-Schule „Von drauß' vom Walde komm ich her; Ich muss euch sagen, es weihnachtet sehr! All überall auf den Tannenspitzen Sah ich goldene Lichtlein sitzen…“ Die Aufregung unter den Kindern der „Villa Alberti“ war groß, als am Mittwoch, den 7. Dezember, zwei ganz besondere Gäste dem Hort in der Albert-Schweitzer-Schule einen Besuch abstatteten: Der heilige Nikolaus und sein Gehilfe Knecht Ruprecht machten auf ihrer Reise durch das winterliche Waldbronn auch Halt bei den Reichenbacher Grundschülern. Gemeinsam wurden Lieder gesungen, Gedichte aufgesagt und gefeiert - zwei Kinder spielten sogar auf der elektrischen Orgel jeweils ein schönes Weihnachtslied. Auch an die guten Taten des einstigen Bischofs von Myra wurde erinnert. Über das Jahr hinweg hatte der Nikolaus viele Dinge beobachtet und lobte die Kinder für alles, was sie im Hort bereits gut machen - mahnte aber auch manches an, was noch verbessert werden sollte. Gekrönt wurde die hortinterne Feier mit kleinen Geschenken in Form von Orangen, Nüssen und Schoko-Lollis für die Kinder und Erzieher, die allen die besinnliche Vorweihnachtszeit versüßten. Ein GROßES Dankeschön geht an die Kolpingfamilie Waldbronn, die uns mit dem Besuch des „Nikolaus“ und „Knecht Ruprecht“ unterstützte, sowie Achim Völkle (Aktivmarkt Völkle Waldbronn) für die Nikolausgeschenke und der Bäckerei Nußbaumer für die leckeren Dambedeis.

Klasse 7a bei der Aktion "Mitmachen Ehrensache"

Gymnasium Karlsbad Europäische Gedanken leben - Sechster Austausch des Gymnasiums mit französischen Schülerinnen und Schülern aus Tarare Bereits seit 2012 besuchen sich Schülerinnen und Schüler des Karlsbader Gymnasiums und der Schule „Notre Dame de Bel Air“ in Tarare gegenseitig. Vom 30. November bis 7. Dezember weilten wieder elf französische Schülerinnen und Schüler – begleitet von Sabine Vollmerig und Etienne Vène in Karlsbad. Von deutscher Seite nahmen 11 Schüler der Klassen 9 a und 9b daran teil, Christine Palmen und Sabine Blindow-von Hornung organisierten den Austausch. Bürgermeister Jens Timm empfing sie am Freitag, 2. Dezember, im Bürgersaal des Neuen Rathauses. „Es ist wichtig, den europäischen Gedanken in der jungen Generation weiterzuleben, um Europa zu stärken“ betonte Bürgermeister Jens Timm. Durch persönliche Kontakte entstehe erst ein tieferes Verständnis von der Denk- und Sichtweise der jeweiligen Partner. Im Laufe der Woche absolvierten die Gäste neben der Zeit in den Gastfamilien ein buntes Programm aus Schulbesuch und Freizeitaktivitäten. Passend zur Jahreszeit weilten die Franzosen unter anderem auf dem Karlsruher Weihnachtsmarkt, waren mit einer Stadtführung unterwegs, besuchten das Zentrum für Kunst und Medientechnologie (ZKM) und genossen Heidelberg. Am Mittwoch, 7. Dezember, hieß es dann wieder Abschied nehmen.

Orgelspiel für den Bischof Nikolaus und seinen Gehilfen Knecht Ruprecht

Realschule Karlsbad Mitmachen Ehrensache Die Idee der Aktion „Mitmachen Ehrensache“ ist einfach und gut: Jugendliche jobben am 05. Dezember, dem Internationalen Tag des Ehrenamtes, einen Tag lang bei einem Arbeitgeber ihrer Wahl. Den Lohn stecken sie nicht in die eigene Tasche, sondern unterstützen damit ausgewählte soziale Projekte. Zehn Schüler und Schülerinnen der Klasse 7 a haben sich dieser Herausforderung gestellt: sie haben sich selbständig einen Arbeitgeber gesucht und dort einen Tag lang gearbeitet. So waren die Jungen und Mädchen bei Aldi, beim Edeka, im Schuhhaus Lichtenberger, bei der AWO, in der Brunnenapotheke und in der Schwarzwaldapotheke fleißig. Insgesamt haben die Jugendlichen an dem Tag über 400 Euro erarbeitet. Das Geld wollen sie an das Kinderhospiz in Karlsruhe spenden. Bei der Auswertung waren sich die Schülerinnen und Schüler einig, dass es ein wirklich anstrengender Tag war, der Einsatz sich aber gelohnt hat. Text und Foto: K. Häßler

Foto: Gemeinde Karlsbad

Kindergarten Don Bosco Schulanfänger des KIGA Don Bosco zu Besuch bei der Feuerwehr Am Freitag, den 02. Dezember 2016, durften die Kinder des Kindergartens Don Bosco die Feuerwehr Busenbach besuchen. Herr Oliver Kuppe und Frau Rebecca Rockstroh nahmen uns im Feuerwehrhaus in Empfang. Als erstes war Zeit um Fragen der Kinder zu beantworten: Die Kinder hatten interessante Fragen: „Was für Schaum ist in Feuerlöschern? Badeschaum?“„Ist die Kleidung der Feuerwehr entflammbar?“ oder „Ist immer jemand im Gebäude der Feuerwehr da?“ Herr Kuppe besprach alle Fragen ausführlich mit den Kindern und sie durften Masken aufsetzen und schauen, ob die Kleidung der Feuerwehr brennt.

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Anschließend bekamen die Kinder von Frau Rockstroh gezeigt, wie ein/e Feuerwehrmann/frau in voller Ausrüstung (Kleidung, Helm, Maske, etc.) aussieht und welche Geräusche die Ausrüstung von sich gibt, die die Feuerwehrmänner/frauen brauchen, um im Qualm zu atmen. Außerdem wurde mit den Kindern besprochen, wie man sich in einer Notsituation richtig verhält und mit welchem Trick man sich die Notrufnummer kinderleicht merken kann: 1 Daumen links, 1 Daumen rechts, sind 2 Daumen! 112 Danach durften sich die Kinder die zwei großen Feuerwehrautos anschauen. Wir waren sehr erstaunt, was man alles in den Autos vorfindet. Große Wasserschläuche, eine Axt, eine riesen Schere, die Autos aufschneiden kann und vieles mehr. Die Kinder durften in die Autos sitzen und sich wie kleine Feuerwehrleute fühlen. Dann durften wir noch in den Jugendraum der Feuerwehr und erfuhren, dass die Kinder schon ab 8 Jahren in die freiwillige Feuerwehr eintreten dürfen. Alle Mitglieder haben dort einen eigenen Schrank mit Kinderuniform und Helmen. Außerdem gab es im Jugendraum einiges zu entdecken: ein Billardtisch, Tisch-Kicker, Playmobil und vieles mehr. Zum Abschluss bekamen wir noch den kleinen Einsatzwagen der Feuerwehr gezeigt und Herr Kuppe schaltete das Blaulicht und die Sirene ein. Es war ein sehr schöner und interessanter Vormittag bei der Feuerwehr in Busenbach. Herzlichen Dank an Frau Rockstroh und Herr Kuppe. Die Kinder und Erzieherinnen des katholischen Kindergartens Don Bosco!

Kindergarten WaldKleckse

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Nummer 50 Donnerstag, 15. Dezember 2016

Waldorfkindergarten Karlsbad

Partnerschaften

Weihnachts- und Neujahrsgruß Mit der sehr gut besuchten Mitgliederversammlung und der anschließenden Nikolausfeier hat der Freundeskreis St. Gervais das Jubiläumsjahr erfolgreich beendet. Zum Abschluss wurde mit dem Film "30 Jahre Freundschaft", den Henri Collin aus St. Gervais aus Anlass des Jubiläums zusammengestellt hatte, an die Ereignisse und Aktivitäten der vergangenen 30 Jahre erinnert. Der Vorstand dankt allen sehr herzlich, die die Aktivitäten des Vereins bei Projekten und Veranstaltungen durch ihre Mithilfe oder durch Spenden großzügig unterstützt haben. Wir wünschen allen Mitgliedern und Freunden und ihren Familien ein friedvolles Weihnachtsfest und ein erfolgreiches und gesundes neues Jahr.

Nummer 50 Donnerstag, 15. Dezember 2016

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Kirchliche Mitteilungen Ev. Kirchengemeinde Waldbronn Pfarramt, Tel. 07243 61679, Fax 07243 572862 Pfarrerin B. Roller, Tel. 07243 572135 E-Mail: [email protected] www.ev-kirche-waldbronn.de Herzliche Einladung zu unseren Gottesdiensten: „Wo die Seele atmen kann!“ Sonntag, 18. Dezember „Die nahende Freude“ – Vierter Sonntag im Advent 10.00 Uhr Gottesdienst, Prädikantin Fischer 10.00 Uhr Kindergottesdienst im Türmchen Wochenspruch: Freuet euch in dem Herrn allewege, und abermals sage ich: Freuet euch! Der Herr ist nahe! (Philipper 4,4-5)

Weihnachtsgrüße und Jahresrückblick Liebe Thüringenfreunde, "Eine Reise voller kultureller und kulinarischer Genüsse" - so überschrieben wir unsere diesjährige Reise in unsere Partnerstadt Stadtilm. Mit einer sehr interessierten Reisegruppe und vor allem mit Musikschülern und Lehrern unserer Musikschule reisten wir vom 17.-19. Juni nach Thüringen. Da war es selbstverständlich, dass wir auf den Spuren von J.S. Bach wandelten. Dornheim, seine Traukirche, war die erste Station. Es folgte Arnstadt mit einem kleinen Orgelkonzert in der Bachkirche. Der Höhepunkt unserer Reise war aber sicherlich das gemeinsame Konzert der Musikschulen Arnstadt-Ilmenau und Waldbronn in der gut besuchten St. Marienkirche in Stadtilm. Es war ein Genuss, unseren jungen Musikerinnen und Musikern zuzuhören! Das Konzert hat alle Verantwortlichen so begeistert, dass man schon an dem Abend beschloss, dass es 2017 eine Fortsetzung in Waldbronn geben wird. Unsere Stadtilmer Freunde hatten uns wieder einmal herzlich empfangen und köstlich bewirtet. Weimar und die Fachwerkstadt Schmalkalden am Rande des Thüringer Waldes waren weitere Stationen dieser Reise (wir berichteten an anderer Stelle). Aber auch die beiden Feuerwehren von Stadtilm und Waldbronn pflegen nach wie vor intensive Kontakte. Und auch die Fraktion SPD/Bürgerliste hatte seinen Jahresauflug zum 3. Mal in Stadtilm und Umgebung verbracht. Wir freuen uns, dass inzwischen auch ganz private Kontakte von Haus zu Haus entstanden sind. 2017 werden unsere Stadtilmer Freunde vom 8. - 10.9. in Waldbronn erwartet. Eine zweite Begegnung, nämlich ein Konzert unserer beiden Musikschulen, ist vom 17. - 19.11. fest eingeplant. Zu einem ersten Vorbereitungstreffen sehen wir uns hoffentlich in großer Zahl im Februar nächsten Jahres. Der Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben. Wir wünschen nun allen Waldbronner Bürgerinnen und Bürgern und unseren Freunden in Stadtilm eine besinnliche Adventszeit, ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Start in ein neues Jahr. Ihr Freundeskreis Stadtilm-Waldbronn Marianne und Dr. Hermann Müller

Ökumenische Weihnachtsgottesdienste der Waldbronner Schulen Dienstag, 20. Dezember 9.00 Uhr Anne-Frank-Schule, St. Katharina Busenbach 10.00 Uhr Waldschule, Herz-Jesu-Kirche Etzenrot Mittwoch, 21. Dezember 9.15 Uhr Albert-Schweitzer-Schule, ev. Gemeindezentrum „noch ziehen wir mühsam hinter uns her termine pflichten ängste beladen und unerlöst doch die im Finstern wandeln sehen ein großes licht die ihre augen öffnen werden den neuen schein in ihren herzen spüren Wir können ihm entgegenziehen“ aus: „der andere Advent“ Heiligabend, 24. Dezember 16.00 Uhr Familiengottesdienst, Herz-Jesu-Kirche Etzenrot, Pfarrer i.R. Karl 16.00 Uhr Familiengottesdienst mit Krippenspiel, Pfarrerin Roller 18.00 Uhr Christvesper mitgestaltet von Sängerinnen und Sängern von Projekt- und Kirchenchor, Pfarrerin Roller „Tag der Geburt des Herrn“ Christfest, 25. Dezember 10.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst (Gemeinschaftskelch/Wein mit Intinktio) zum Christfest, Pfarrerin Roller „Tag nach der Geburt des Herrn“ Christfest, 26. Dezember 10.00 Uhr Gottesdienst mit Taufe, Pfarrerin Roller Herzliche Einladung zu unseren Veranstaltungen, Gruppen und Kreisen Ort: Ev. Gemeindezentrum Goethestraße 8 oder Ort angegeben. Besuchsdienstkreis, Montag, 19. Dezember, 9.30 Uhr Probe Projekt- und Kirchenchor, Dienstag, 20. Dezember, 20.00 Uhr Spielgruppe für Kinder bis 3 Jahre, mittwochs, 10.00 Uhr; Kontakt: Stephanie Knab, Telefon 9391169. English just for fun für Senioren mit Frau Keens-Rabold, donnerstags 17.30 bis 19.00 Uhr Probe Kirchenchor, donnerstags, 20.00 Uhr Krippenspielprobe, Freitag, 16. und 23. Dezember, jeweils um 16.00 Uhr Jungschargruppe, Samstag, 17. Dezember, 10 Uhr Konfi3-Kurs Herzliche Einladung zum zweiten Abschnitt unseres Konfi3Kurses. Thema: "Gott mag mich - Taufe". Im neuen Jahr treffen wir uns am 12. und am 26.1.2017 jeweils von 15.00 bis 16.30 Uhr. Das Thema beschließen wir mit einem Familiengottesdienst zum Thema Taufe am Sonntag, den 12. Februar 2017 um 10.00 Uhr.

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Bürozeiten: Mo bis Fr 10 - 11 Uhr, Di von 17 – 18 Uhr Büro Frau Anderer Tel. 6 16 79; Pfarrerin Roller, Tel. 57 21 35 Bitte beachten Sie auch die Ökumenischen Mitteilungen im Amtsblatt und besuchen Sie uns bei www.ev-kirche-waldbronn.de

Ökumenische Mitteilungen 4. Adventssonntag, 18.12.16: offene Kirche in Langensteinbach bis 21.00 Uhr Ökumenische Adventsandacht Thema: DRINNEN und DRAUSSEN am 16. Dezember, 18.30 Uhr in der katholischen Kirche in Spielberg. Anschließend Zeit zur Begegnung im Anbau der Kirche. Herzliche Einladung! Internationaler Gottesdienst Am Sonntag, den 18. Dezember, findet um 18.30 Uhr in der ev. Kirche in Ittersbach der nächste internationale Gottesdienst statt. Er wird wieder ökumenisch veranstaltet und wir laden Flüchtlinge und Einheimische herzlich ein. Für das Vorbereitungsteam, Ruth Fehling Neues Vorbereitungstreffen für Sternsingeraktion: Sonntag, 18.12., 17.00 Uhr im KaOT Wir freuen uns auf zahlreiche Kinder und Jugendliche, die bei der Aktion vom 4. – 6. Januar 2017 mitmachen wollen. Infos bei Aaron Kunz (0175/4804823) oder Uschi Kußmann (9240366)

Röm.-katholische Kirchengemeinde Waldbronn-Karlsbad www.sewk.de Pfarrer Torsten Ret, Tel. 652345; [email protected] Diakon Thomas Christl, Tel. 0176 81941022, [email protected] Pastoralreferentin Dr. Ruth Fehling, Tel. 652347; [email protected] Pastoralreferent Thomas Ries, Tel. 652344; [email protected] GRef‘in Alexandra Kunz, Tel. 652343; [email protected] GRef‘in Ursula Seifert, Tel. 652342; [email protected] St. Wendelin Reichenbach: Pfarrbüro: Frau Kuhnimhof und Frau Nofer-Steigert Tel. 652340, [email protected] Sprechzeiten: Mo. und Fr. 9-11 Uhr, Mi. 16-18 Uhr St. Katharina Busenbach: Pfarrbüro: Frau Zaich, Tel. 61010, [email protected] Sprechzeiten: Di., Do., 9-11 Uhr Herz-Jesu Etzenrot: Pfarrbüro: Frau Pukowski, Tel. 61120, [email protected] Sprechzeiten: Di., 16-18 Uhr, Mi., 9-10 Uhr Beichtgelegenheiten: Do., 15.12., 17.00 – 18.00 Uhr: Langensteinbach (Ret) Fr., 16.12., 17.00 – 18.00 Uhr: Etzenrot (Ret) Sa., 17.12., 16.00 – 18.00 Uhr: Reichenbach (Kraft) Mi., 21.12., 19.30 – 20.30 Uhr: Reichenbach (Ret) Rorate-Gottesdienst: Do., 22.12., 6.30 Uhr Anmeldung zum Frühstück: Tel. 07202/2146 Samstag, 17.12.: 18.30 Reichenbach Vorabendmesse mit Schola Sonntag, 18.12.: 08.45 Etzenrot Hl. Messe 10.30 Langensteinbach Hl. Messe 18.30 Ittersbach Ökum. internationaler Gottesdienst in der evang. Kirche Langensteinbach Offene Kirche bis 21.00 Uhr Montag, 19.12.: 08.45 Busenbach Gebetsstunde in den Anliegen von Kirche u. Welt

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09.00 Reichenbach Morgengebet 18.30 Reichenbach Anliegengebet Dienstag, 20.12.: 09.00 Busenbach Ökum. Adventsgottesdienst der Anne-Frank-Schule 10.00 Etzenrot Ökum. Adventsgottesdienst der Waldschule 10.30 Langensteinbach Hl. Messe im Kurfürstenbad 18.30 Busenbach Hl. Messe Mittwoch, 21.12.: 08.30 Etzenrot Laudes 09.15 Reichenbach Änderung: Ökum. Adventsgottesdienst der ASS in der evang. Kirche 18.30 Reichenbach Seelenamt für alle unsere Verstorbenen des vergangenen Monats . Donnerstag, 22.12.: 06.30 Langensteinbach Rorate-Messe Freitag, 23.12.: 15.00 Reichenbach Kreuzwegandacht 18.30 Spielberg Hl. Messe Samstag, 24.12.: Heiliger Abend 15.30 Langensteinbach Ökumenische Christvesper im Klinikum 15.30 Busenbach Kinderkrippenfeier 15.30 Reichenbach Kinderkrippenfeier 16.00 Langensteinbach Kinderkrippenfeier 17.30 Reichenbach Christmette (Pfr. Müller und Pfr. Kraft) 18.00 Busenbach Christmette mit dem Kirchenchor(Pfr. Ret) 21.00 Etzenrot Christmette (Pfr. Bundschuh) 22.00 Langensteinbach Christmette (Pfr. Ret) Sonntag, 25.12.: Weihnachten 08.45 Reichenbach Festgottesdienst mit dem Kirchenchor (Pfr. Ret / Pfr. Kraft) 10.30 Busenbach Festgottesdienst (Pfr. Bundschuh) 10.30 Etzenrot Festgottesdienst mit dem Kirchenchor (Pfr. Ret) 10.30 Langensteinbach Festgottesdienst (Pfr. Müller) 10.45 Langensteinbach Ökum. Gottesdienst im Klinikum, anschl. Kommunionfeier 18.30 Etzenrot Weihnachtsvesper mit eucharistischem Segen Montag, 26.12.: 10.30 Etzenrot Hl. Messe (Pfr. Kraft) 10.30 Langensteinbach Hl. Messe (Pfr. Bundschuh) mit dem Gesangverein Edelweiß Langensteinbach 18.30 Spielberg Wortgottesdienst Reichenbach Gebet für die Anliegen der Menschen aus unserer SE entfällt! MFM-Workshop für Mädchen und Jungen Neue Kurse 2017 Die Wertschätzung des eigenen Körpers ist Grundvoraussetzung für einen verantwortungsvollen Umgang mit Gesundheit, Fruchtbarkeit und Sexualität und damit Grundlage jeglicher Prävention, denn: Nur was ich schätze, schütze ich! Workshop für Mädchen: 11.02.2017 bei genügend TN Workshop für Jungen: 25.03.2017 bei genügend TN Bei Interesse: Ursula Seifert, Tel. 07243/652342; [email protected] Im Internet: [email protected]

Eine-Welt-Kreis Waldbronn Wir freuen uns über Ihren Einkauf von fair gehandelten Waren (größtenteils „Bio“): immer samstags und sonntags nach dem Gottesdienst in • Busenbach in der Bücherei unter der Sakristei • Reichenbach Pfarrzentrum Untergeschoss • Langensteinbach Pfarrer-Benz-Haus (Gemeindehaus) • Etzenrot, 1 x mtl. Pfarrheim Ihr Eine-Welt-Kreis Waldbronn-Karlsbad

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Kath. Pfarrgemeinde St. Wendelin Waldbronn-Reichenbach Kath. Offener Treff St. Wendelin Besucht uns doch einfach im Internet: http://kaot.info oder auf Facebook: KaOT Nicht immer, aber immer freitags von 17.00 - 21.00 Uhr 16.12.2016 Knusper, Knusper, Knäuschen • Wir bauen ein Knusperhäuschen

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bare Geschehen „ankommen“ kann in unseren Herzen, und dass es uns dann trägt durch das neue, noch dunkle 2017 mit Zuversicht und ohne Angst. Von ganzem Herzen dankbar grüßt Sr. Raphaela Händler OSB P.S Wir wollen auch an die vielen Menschen an Weihnachten denken und für sie beten, die von Hunger, Krieg, Flucht und Kathastrophen betroffen sind. Wir können nicht dankbar genug sein, und es schätzen, dass wir in Frieden leben dürfen und zu essen haben. Gesegnete Weihnachten und alles Gute für das neue Jahr - verbunden mit herzlichem Dank für jegliche Unterstützung - wünschen die Mitarbeiter des Mutter-Teresa-Kreises

Gruppe Wegzeichen Chor & Band

Kath. Pfarrgemeinde St. Katharina Waldbronn-Busenbach

Kolpingsfamilie Busenbach Weihnachtsfeier, Mittwoch 28.12.2016 im Pfarrheim Wir wollen uns nochmals das Geschehen an der Krippe zu Bethlehem und die damit verbundene Friedensbotschaft vergegenwärtigen. Mit Liedern und Texten zur Weihnacht wollen wir um 17.00 Uhr beginnen in einer Atmosphäre der Freude und in einem festlich geschmückten Saal. Ein gemütliches Beisammensein mit Bewirtung schließt sich an. Zum Abschluss wird Winfried Bitsch Bilder des lebendigen Adventskalenders zeigen. Alle, die diesen Abend mit uns verbringen wollen, sind herzlich eingeladen. Kolping-Theater Forchheim, Donnerstag 05.01.2017 Wie jedes Jahr wollen wir uns auch diesmal dieses Theaterereignis nicht entgehen lassen. Zur Aufführung gelangt die Komödie „Blaubarts Kammer“. Beginn ist um 19.00 Uhr. Abfahrt um 18.15 Uhr beim Pfarrheim. Anmeldung bei Manfred Peter Tel. 67730

Mutter-Teresa-Kreis Waldbronn Liebe Freunde des MTK Stellvertretend für die vielen Missionare möchten wir die Dankesgrüße und Wünsche von der Missionsbenediktinerin und Ärztin Sr. Raphaela Händler aus Tanzania übermitteln. Sie schreibt u.a.: Gemeinsam mit unseren Schülerinnen und Patienten möchte ich Dank sagen für die großartige Hilfe unseres Freundeskreises in der Heimat. Hier vor Ort tun wir was wir können, aber ohne die finanzielle Hilfe wäre vieles nicht möglich - der Dienst an den Tausenden von Kranken - einschließlich der AIDS Kranken - der Bildung von Kindern und Jugendlichen, wie auch an der landwirtschaftlichen Selbstversorgung als kleinen Beitrag zur Bewahrung der Schöpfung. Wir danken Gott, dass es in Tanzania friedlich ist und unter dem neuen Präsidenten stärker gegen Korruption und für den Aufbau des Landes gekämpft wird. Wir feiern Weihnachten, die Geburt Gottes unter uns, sein Bleiben unter uns. Maria wird ihr Baby so staunend und liebend getragen haben wie unsere Mütter nach der glücklichen Geburt. (1662 Geburten hatten wir 2016 in unserem Krankenhaus). Uns allen wünsche ich, dass dieses unfass-

Kath. Pfarrgemeinde Herz Jesu Waldbronn-Etzenrot Vorankündigung: Konzertabend aus Russland der Maxim-Kowalew-Don-Kosaken in der Herz-Jesu-Kirche Etzenrot am 14.01.2017 um 15.00 Uhr Das Programm 1.Teil: Sakrale Gesänge der russisch-orthodoxen Liturgie 2.Teil: Russische Volkslieder Dauer: 1 Std. 45 Min. (inkl. 15-minütiger Pause) Der erste Teil richtet sich nach der jeweiligen Jahreszeit. Im zweiten Teil dürfen Wunschtitel wie „Abendglocken“, „Suliko“ und „Marusja“ nicht fehlen. Der Chor tritt in der Besetzung mit 7 Künstlern auf. Anknüpfend an die Tradition der großen alten KosakenChöre zeichnet er sich durch seine Disziplin, die dem musikalischen Gesamtleiter Maxim Kowalew zu verdanken ist, aus. Kartenvorverkauf: Etzenrot: Blumiges & Mehr, Friseur Haargenau Reichenbach: Bäckerei Nußbaumer. LiteraDur und an der Tageskasse

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Aufruf Sternsingeraktion 2017 Liebe Kinder, liebe Jugendliche, für die Durchführung der Aktion brauchen wir eure Unterstützung! Damit ihr und eure Familien besser planen könnt, sind hier schon einmal die Termine: - Vorbereitungstreffen: Dienstag, 27.12.16, 10.00 Uhr, Pfarrheim - Aussendung: Sonntag, 1. Januar 2017 um 18.30 Uhr in der Messe - Am Montag, 2. Januar und Dienstag, 3. Januar 17 seid ihr dann in Etzenrot unterwegs, bringt den Segen in die Häuser und sammelt Spenden für benachteiligte Kinder auf der ganzen Welt. Natürlich sind auch die Erstkommunionkinder ganz herzlich eingeladen mitzumachen. Wer Interesse hat, kann sich in die Liste in der Sakristei eintragen oder sich direkt an uns wenden. Andrea Anderer (69883) oder Gabi Pukowski (526388)

Neuapostolische Kirche Sonntag, 18. Dezember 9.30 Uhr Gottesdienst Donnerstag, 22. Dezember 20.00 Uhr Gottesdienst

Vereinsnachrichten

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Nummer 50 Donnerstag, 15. Dezember 2016

6. Entlastung des Jugendschatzmeisters 7. Entlastung des Jugendvorstandes 8. Wahl eines Wahlleiters 9. Neuwahlen des Jugendvorstandes 10. Ausblick auf 2017 11. Verschiedenes Anträge zur Tagesordnung können bis zum 10.02.17 schriftlich bei Sara Altenburger,[email protected] eingereicht werden. Auch Eltern sind herzlich willkommen. Einladung zur Mitgliederversammlung (im Anschluss an die Jugendversammlung) am Freitag, 17.02.17, um 19.00 Uhr im Nebenraum des Restaurant „La Cigogne“, Ettlinger Straße 97, 76337 Waldbronn, Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Feststellung der Anwesenheit 3. Verabschiedung der Tagesordnung 4. Berichte 1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, 3. Vorsitzende , Technischer Leiter, Schatzmeister, ÖKA, Jugendleitung, Kassenprüfer 5. Aussprache zu den Berichten 6. Entlastung des Schatzmeister 7. Entlastung des Vorstandes 8. Wahl eines Wahlleiters 9. Neuwahlen des Vorstandes 10. Bestätigung des Jugendvorstandes 11. Ausblick auf 2017 12. Verschiedenes Anträge zur Tagesordnung können bis zum 10.02.17 schriftlich bei Roland Szabados [email protected] eingereicht werden. Wir freuen uns auf rege Teilnahme!

Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Etzenrot e.V.

Casa Nin˘os Rosa Maria

Liebe Kameradinnen und Kameraden, am Montag, den 19.Dezember, findet um 19.30 Uhr im Feuerwehrhaus unser nächster und letzter Dienstabend 2016 statt. Mit einer kleinen Adventsfeier wollen wir das Jahr 2016 ausklingen lassen. Gerne darf jeder etwas dazu mitbringen. Bitte gebt uns bis 16. Dezember Bescheid wer etwas mitbringt und wer kommen kann, damit wir planen können. Ganz herzlichst ist dazu auch unsere Verwaltung eingeladen. Viele Grüße eure Bereitschaftsleitung

Nikolausmarkt am 26.11.2016 Wie bereits im letzten Jahr konnten wir an unserm Stand unsere Besucher mit Chili con/sin Carne, leckerem Glühwein und Kaffee und Kuchen verwöhnen. Ebenso lockten die angeboten Holz- und Strickwaren Groß und Klein an unseren Stand und der ein oder andere konnte noch ein hübsches Weihnachtsgeschenk erwerben. An dieser Stelle herzlichen Dank an alle, die uns Speisen, Getränke und selbstgefertigte Holz- und Textilwaren kostenlos zur Verfügung gestellt haben. Ein herzliches Dankeschön an alle unsere Gäste sowie alle Helferinnen und Helfer. Es hat uns sehr viel Freude bereitet und wir werden ganz bestimmt im nächsten Jahr auch wieder dabei sein. Die Kinder im Kinderhaus in Honduras bedanken sich ebenso ganz herzlich. Der Erlös wird zu 100 % für die Erweiterung der Bildungseinrichtungen verwendet.

Kinderhaus Rosa Maria Honduras e.V.

DLRG Waldbronn e.V. www.waldbronn.dlrg.de Wintertraining 2016/2017 Samstag 10:45 - 11:30 Uhr 11:30 - 12:15 Uhr 12:15 - 13:00 Uhr

Bahn 1 Frösche Krabben

ab 24. September Bahn 2 Guppis Belugas/DSTA Freies Training

Bahn 3 Piranhas Haie

Die Ü-Karte kostet für das gesamte Wintertraining 40 €. Treffpunkt jeweils 15 Minuten vor Trainingsbeginn im Hallenbad der Bergschule Remchingen-Singen. Einladung zur Jugendversammlung am Freitag, 17.02.17 um 18.00 Uhr im Nebenraum des Restaurant „La Cigogne“, Ettlinger Straße 97, 76337 Waldbronn, Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Feststellung der Anwesenheit 3. Verabschiedung der Tagesordnung 4. Jahresrückblick des Jugendteams 5. Bericht des Jugendschatzmeisters

Kolpingsfamilie Reichenbach - Spendenübergabe Ebenso möchten wir uns bei der Kolpingsfamilie Reichenbach ganz herzlich bedanken, die uns anlässlich ihrer Adventsfeier am 27.11.2016 eine Spende überreichte und uns die Möglichkeit gab, das Projekt den Mitgliedern und Gästen vorzustellen. Anne-Frank-Schule, Klasse 3b - Spendenübergabe Am 30.11.2016 wurden wir zur Spendenübergabe in die Anne-Frank-Schule eingeladen. Die Klasse 3 b und die Klassenlehrerin Frau Maschlanka überreichten uns einen Scheck in Höhe von 500 Euro. Diese stammen aus der Christstollen-Aktion bei der Bäckerei Nussbaumer, bei der die Kinder tatkräftig die Stiftung „Hänsel+Gretel“ unterstützten. Ein herzliches Dankeschön an die Schüler und Schülerinnen, ihre Lehrerin sowie an die Schulleitung für das soziale Engagement. Der Erlös vom Nikolausmarkt und die Spenden werden zu 100% für das Kinderhaus und die angeschlossenen Bildungseinrichtungen verwendet.

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Allen, die uns in unserer Arbeit für die notleidenden Kinder in Honduras unterstützen, möchten wir nochmals sehr herzlich danken. Nur mit Ihrer Hilfe können wir die segensreiche Arbeit fortsetzen und die Not der Kinder lindern. Erika B. Anderer und das Team vom Kinderhaus Rosa Maria Honduras e.V.

Hospizverein e.V. Karlsbad - Marxzell - Waldbronn Liebe Leserinnen und Leser Wie im letzten Mitteilungsblatt angekündigt, beginnt heute unsere Vorstellung der einzelnen internetseiten 1. Seite Herzlich Willkommen beim ambulanten Hospizdienst für Karlsbad - Marxzell – Waldbronn (AHD)! Sie können uns erreichen: Per Telefon, per E-Mail oder SMS. Unsere Koordinatorin - Frau Elisabeth Strnad - ist auch Ihre direkte Ansprechpartnerin. Alle Kontaktdaten finden Sie auf der ersten Seite oder direkt auf der Seite „Kontakt“. Von dort können Sie auch direkt eine E-Mail verschicken. Bitte beachten Sie, dass unser Telefon nicht dauernd besetzt ist. Wenn dies der Fall sein sollte, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter, bitte Name und Telefonnummer nicht vergessen. Wir werden uns schnellstmöglich melden. Wir sind ein Team von Frauen und Männern, die sorgfältig auf ihre Aufgaben vorbereitet wurden und von Fachkräften betreut werden. Als Hospizhelferinnen und -helfer leisten wir unseren Dienst ehrenamtlich und unentgeltlich. Wir unterliegen der Schweigepflicht, sind unabhängig von persönlicher Weltanschauung oder Konfessionszugehörigkeit und sind für jeden Menschen da, der unsere Hilfe wünscht. Unser Angebot ist „ambulant", d.h., unsere Mitarbeiter kommen in unserer „Region – Karlsbad – Marxzell – Waldbronn" dorthin, wo die schwerstkranken Menschen ihre letzte Lebenszeit verbringen, in die Alten- und Pflegeheime, oder zu der betroffenen Person nach Hause. Auf den folgenden Seiten (in den nächsten Ausgaben) wollen wir im Detail vermitteln, wie wir den ambulanten Hospizdienst verstehen und Ihnen hiermit auch helfen können. Hospizverein Karlsbad-Marxzell-Waldbronn e.V. Ansprechpartnerin Frau Elisabeth Strnad Telefon 07243 9383 200 0151 200 19 310 E-Mail [email protected] www.hospizverein-kmw.de

VdK Waldbronn Bitte vormerken: 70 Jahre Jubiläumsfeier am 22.1.2017 15 Uhr im Restaurant „Albhöhe“. Ein buntes Programm erwartet Sie. -----------------------------------------------------------------------Allen Mitgliedern und Freunden des VdK Ortsverbandes Waldbronn wünschen wir ein frohes Weihnachtsfest und ein glückliches und gesundes Jahr 2017

Obst- und Gartenbauverein Busenbach e.V. www.ogv-busenbach.de Wir wünschen unseren Ehrenvorsitzenden, allen Ehrenmitgliedern, Mitgliedern, Freunden und Gönnern ein frohes, gesegnetes Weihnachtfest und ein gesundes, erfolgreiches neues Jahr. Herzlichen Dank an alle, die uns über’s Jahr – bei welcher Gelegenheit und an welcher Stelle auch immer – mit Rat und Tat zur Seite standen. Unser Dank geht natürlich auch an alle Spender und die örtlichen Vereine für ihre Unterstützung, sowie an die Gemeinde und die OGV Reichenbach und Etzenrot für die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Allen Kranken wünschen wir gute Genesung.

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Obst- und Gartenbauverein Reichenbach e.V. Weihnachtsgrüße Wir wünschen allen Ehrenmitgliedern, Mitgliedern mit ihren Familien, sowie allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern von Waldbronn ein frohes Weihnachtsfest, einen guten Rutsch und viel Glück im neuen Jahr 2017. Bleiben oder werden Sie alle gesund. Ihr OGV Reichenbach

Bienenzüchterverein Ettlingen und Albgau e.V. Weihnachtliches Kerzenziehen aus Bienenwachs Am Sontag, 18.12.2016, findet in der Traube in Spielberg von 14-16 Uhr das in der Vorweihnachtszeit traditionelle Kerzenziehen statt. Unter fachkundiger Anleitung von Horst Buck haben Sie die Möglichkeit eine Kerze aus Bienenwachs zu ziehen. Eine selbstgezogene Kerze aus reinem Bienenwachs eignet sich auch als besonderes und individuelles Geschenk.

Gesangverein "Freundschaft" Busenbach e.V. Frauen- und Männer-Chor - Chor "Joyful" www.gvbusenbach.de Rentnertreff Der letzte Rentnerstammtisch in diesem Jahr findet am 20. Dezember um 16.00 Uhr im Adler statt. Den Organisatoren des Rentnertreff August und Brigitta Vogel ein herzliches Dankeschön für die Durchführung in diesem Jahr !

Gesangverein "Concordia" 1875 e.V. Reichenbach Chorgesang und Mundarttheaterein gelungener Jahresabschluss 2016 Mit einem Lieder- und Theaterabend am vergangenen Sonntag im Kurhaus Waldbronn schloss der GV CONCORDIA die Reihe seiner Auftritte und Veranstaltungen im Jahr 2016. In den BNN und auf den ersten Seiten dieser Ausgabe des Amtsblattes wurde bereits ausführlich berichtet. Deshalb an dieser Stelle nochmals an alle Mitwirkenden an diesem Abend ein herzliches Dankeschön. Mit weihnachtlichen und weltlichen Weisen wussten im ersten Teil des Programms die CONCORDIA Kids unter der Leitung von Bettina Horsch sowie The Voices, der Männer-, Frauen- und Gemischte Chor, alle unter der Leitung von Joachim Langnickel, besonders zu gefallen. Den an diesem Abend geehrten Sängerinnen und Sängern Ewald Anderer, Klaus Bechtel, Oliver Becker, Ralf Becker, Martin Müller und Carmen Bechtel nochmals Glückwunsch an dieser Stelle und danke für die aktive Unterstützung in vielen Jahren. Der zweite Teil des Programms gehörte der Theatergruppe des Vereins. Mit dem in Waldbronner Mundart aufgeführten Schwank „Baby wider Willen“ von Bernd Gombold ist es den Schauspielern auch in diesem Jahr wieder eindrucksvoll gelungen, das Publikum zu begeistern. Ein Dankeschön den Darstellern Rainer Behringer, Kristina Bodnar, Katrin Reiser, Julia Dürr, Gerhard Anderer, Christian Müller, Norbert Ried und Birgit Rupp sowie der Souffleuse Lena Cannistra-Arzner. Glückwunsch zu dieser schauspielerischen Glanzleistung und gelungenen Aufführung.

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AccoMusica e.V. Jugendorchester goes Bowling Ausflug nach Karlsruhe zum Bowling Center „Lago“ Am 2.12.16 ging das Jugendorchester ins „Lago“ bowlen. Um halb sechs ging es in Spielberg mit der Bahn los. Da wir noch nicht vollzählig waren, stiegen nach und nach auch noch die anderen zu. Nach ca. eineinhalb Stunden Bahnfahrt und einer kurzen Strecke zu Fuß kamen wir an. Angekommen verteilten wir uns auf zwei Bahnen und spielten dann bis halb neun. Da wir danach noch Zeit hatten, spielten wir alle zusammen an einem 22-Mann-Tischkicker. Um 21 Uhr mussten wir dann auch schon wieder gehen, damit wir unsere Bahn noch bekamen. Als wir dann auf dem Heimweg waren, waren wir alle sehr müde, aber es hat sehr viel Spaß gemacht! Leonie Walch www.accomusica.de Haben Sie Interesse am MUSIKGARTEN für Kinder ab 3 Monate, der rhythmisch-musikalischen Früherziehung (Musimo) ab 3½ Jahre, unserer Musikalischen Grundausbildung auf der Melodica ab 5 Jahre oder am Akkordeonunterricht ab ca. 6 Jahre? Dann rufen Sie einfach an oder mailen Sie uns: Tel. 07202-40071od. 0171-8211861. E-Mail: [email protected]

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Musikverein "Harmonie" Etzenrot e.V. Familiengottesdienst in Etzenrot am 10. Dezember Am vergangenen Samstag, den 10.12. um 18.30 Uhr gestalteten Musiker der Marching Band den musikalischen Rahmen beim Familiengottesdienst in der katholischen Kirche in Etzenrot. Dabei erfreute man die Besucher u.a. mit zwei malischen Liedern, die eigens für die Marching Band arrangiert wurden. Im Anschluss spielten Musiker des MSO weihnachtliche Weisen. Bei schönem Wetter gab es danach Kaffee und Kuchen, Glühwein und Kinderpunsch und natürlich Heiße für die Besucher des Adventsgottesdienstes. Die Einnahmen aus dem Wurstverkauf kommen in vollem Umfang der Jugendarbeit zugute. Vorschau Am Donnerstag, den 15.12.16 spielen die Musikerinnen und Musiker des MV „Harmonie“ beim Sternlesmarkt in Ettlingen. Um 18.00 Uhr treten MSO und Marching Band auf der Bühne des Weihnachtsmarktes auf und erfreuen Sie mit bekannten Advents- und Weihnachtsliedern. An diesem Tag entfällt die Probe. Am 22.12. findet dann der letzte Auftritt des Jahres statt. Die Marching Band spielt bei der Weihnachtsfeier in der Gemeinschaftsunterkunft in Karlsbad Ittersbach. Dabei haben Sie die Gelegenheit, in lockerer Atmosphäre mit den Bewohnern der GU und den Musikern der Marching Band in Kontakt zu treten. Neben Weihnachtsliedern spielt die Band auch andere Arrangements. Musikalische Früherziehung & Blockflötengruppe

Musikverein "Lyra" Reichenbach e.V. www.mv-lyra-reichenbach.de

Interessenten wenden sich bitte an Winfried Kunz, Heideweg 1, Tel. 07243/68897.

Musikverein "Edelweiß" Busenbach e.V. www.musikverein-busenbach.de • 17.12.2016 Weihnachtsfahrt nach Heilbronn (Infos bei Eugen Rudolf, Tel. 571825 und Hildi Trautmann, Tel. 526339). • 21.12.2016 Musikerversammlung im Anschluss an die Probe • 24.12.2016, 16:45 Uhr, Weihnachtsliederspielen auf dem Friedhof • 30.12.2016: Wir musizieren im Europapark Rust Generalversammlung Am Samstag, dem 14.01.2017, findet um 19:00 Uhr im Proberaum bei der Festhalle die diesjährige ordentliche Generalversammlung statt. Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte: 1. Begrüßung, Totenehrung 2. Rechenschaftsberichte: a) Vorsitzender b) Schriftführer c) Jugendleiter d) Kassier e) Kassenprüfer 3. Aussprache zu den Berichten 4. Entlastung der Verwaltung 5. Neuwahlen 6. Anträge und Verschiedenes Wir laden alle Mitglieder und Ehrenmitglieder hierzu recht herzlich ein. Anträge zur Tagesordnung können bis zum 09.01.2017 beim Vorsitzenden Alexander Huber, Tel. 68079, vorgebracht werden.

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Der Musikverein Edelweiß Busenbach wünscht allen seinen Mitgliedern, Ehrenmitgliedern, Freunden und Gönnern ein friedvolles und gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch nach 2017.

TSV Reichenbach e.V www.tsvreichenbach.de Senioren: Beide Seniorenteams des TSV befinden sich momentan in der Winterpause, sie beendeten das Jahr quasi mit ihrer Weihnachtsfeier am vergangenen Freitag. In den nächsten Wochen stehen für die 1. Mannschaft die Hallenturniere in Calmbach, Birkenfeld, Spielberg und Langensteinbach auf dem Programm, bevor am 24.01. die Vorbereitung auf die Rückrunde gestartet wird. Junioren: Das letzte Punktspiel im Freien absolvierte am Sonntag unsere B 2, die den Tabellenführer FSSV Karlsruhe empfing. Nach etwas holprigem Start kam unsere Elf besser ins Spiel und drehte durch Gyula Veres einen frühen Rückstand zum 3:1 - Pausenstand. Nach dem Wechsel war man wieder nicht ganz im Bilde und musste den Ausgleich hinnehmen, doch zwei Treffer von Ricco Scheib sorgten für den verdienten 5:3 - Erfolg, mit dem man sich näher an die Spitzenteams heranpirschen konnte. Die C - Junioren zeigten am ersten Spieltag der Hallenrunde teilweise sehr gute Leistungen, lediglich in der Partie gegen den FV Malsch lief es nicht wie geplant und die Jungs mussten sich mit 0:2 geschlagen geben. In den übrigen fünf Partien war man deutlich überlegen, was sich auch letztlich in den Ergebnissen ausdrückte, sodass man nach dem ersten Spieltag mit 15 Punkten und 17:2 Toren die Tabelle anführt. Am zweiten Spieltag, der erst im neuen Jahr ausgetragen wird, müsste es möglich sein, diese Spitzenposition zu verteidigen. Es spielten Simon im Tor, Xaver (5), Max (1), Joshua (2), Dennis, Toni und Nino (je 3). Die D - Junioren waren beim gut besetzten Turnier der JSGH Straubenhardt dabei und zeigten auch dort, dass sie in der Halle mit den Besten mithalten können. Nach vier deutlichen Siegen in der Vorrunde traf man im Finale auf den Pforzheimer Kreisligaersten 1. CfR Pforzheim, zeigte dort eine famose Leistung und musste sich erst im Siebenmeterschießen geschlagen geben.

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KSC - Fußballcamp: In den Osterferien veranstaltet die Jugendabteilung des TSV ein viertägiges Fußballcamp in Zusammenarbeit mit der KSC - Fußballschule. Das Camp dauert von Dienstag, 18.04., bis Freitag, 21.04., es können alle interessierten Kids zwischen 7 und 14 Jahren teilnehmen. Nähere Infos gibt es unter www.tsvreichenbach.de/camp-reichenbach

FC Busenbach e.V. Zur Winterfeier des Gesamtvereins am Samstag, den 14.01.2017 laden wir ab 16 Uhr alle Ehrenmitglieder, Mitglieder, Jugend- und Seniorenspieler, Trainer und Freunde des Vereins ins Restaurant Albhöhe ein. Wir würden uns freuen, Sie bei Kaffee und Kuchen sowie einem kleinen Unterhaltungsprogramm begrüßen zu dürfen.

Jugendabteilung Spielevorschau: Sa., 17.12. 09:58 Uhr B1 Hallenspieltag (Turnhalle Grötzingen) 13:54 Uhr A1 Hallenspieltag (Turnhalle Grötzingen)

HINWEIS: Die Jugendabteilung des TSV Reichenbach veranstaltet von Mittwoch, 28.12., bis Freitag, 30.12., ihr traditionelles Herbert- Becker-Gedächtnis-Turnier in der Sporthalle der AlbertSchweitzer- Schule. Alle am Jugendfußball Interessierten sind herzlich eingeladen, uns bei unserem Turnier einen Besuch abzustatten, für Speis und Trank ist gesorgt. Die Termine: Mittwoch, 28.12., ab 17 Uhr F 1 - Junioren - Spielfest Donnerstag, 29.12., ab 17 Uhr E - Junioren - Turnier Freitag, 30.12., ab 15.00 Uhr F 3 - Junioren - Spielfest Freitag, 30.12., ab 17.30 Uhr D - Junioren - Turnier

TSV 1907 Etzenrot e.V. www.tsv-etzenrot-1907.de Die TSV Vereinsgaststätte ist während der Winterpause (15.12.2016 bis 03.03.2017) donnerstags geschlossen. Am 1. Weihnachtsfeiertag haben wir von 10.30 bis 14 Uhr geöffnet. Wir bitten um Reservierung.

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Nummer 50 Donnerstag, 15. Dezember 2016

SG Waldbronn

Schützenverein Waldbronn e.V.

Die C - und die D - Mädchen der SG Waldbronn absolvierten am vergangenen Wochenende ihren ersten Hallenspieltag und konnten dabei überzeugende Leistungen abliefern. Die C - Mädchen unterlagen dem KSC nur knapp, spielten gegen Mingolsheim remis, die restlichen Partien konnten gewonnen werden, sodass man nach dem ersten Spieltag hinter dem KSC auf dem zweiten Tabellenplatz liegt. Die D - Mädchen zogen sich ebenfalls sehr ordentlich aus der Affäre und kamen in sechs Spielen auf elf Zähler, was gleichbedeutend mit Rang drei ist. Beide Teams haben auf jeden Fall eine reelle Chance, sich für die Zwischenrunde zu qualifizieren.

Siegerehrung GK Turnier 2016 Am Samstag fand die Siegerehrung und die große Tombola im Schützenhaus der SG Grötzingen statt. Es gab wieder viele Urkunden, das riesen Vesper und für jeden einen Preis aus der Tombola. Vielen Dank an die Spender der Preise. Nächstes Jahr geht es bereits im Februar wieder los. Unser Turnier ist das größte privat organisierte im Kreis mit über 40 Startern. Ab 2017 haben wir auch eine Jugendklasse Kleinkaliber um hier den Jugendlichen auch eine spannende Saison anzubieten.

Abt. Luftpistole Luftpistolen-Runde 2016/17 Nächster Wettkampf ist am kommenden Wochenende.

Abt. Großkaliber

www.tvbusenbach.de Weihnachtsfeier Am vergangenen Sonntag veranstaltete der Verein in seiner Halle seine diesjährige Weihnachtsfeier. Wie immer standen die Kinder des TVB im Mittelpunkt. Nach einer Reihe von Vorführungen kam auch noch der Nikolaus zu Besuch und hatte für alle ein kleines Geschenk dabei. Es war wieder einmal ein schönes, besinnliches Familienfest. Ich bedanke mich im Namen des Vereins bei allen Helfern, vor und hinter den Kulissen, die für einen reibungslosen Ablauf sorgten. Den zahlreichen Gästen ein herzliches Dankeschön für ihr Kommen. Andreas Merz – 1. Vorsitzender TVB Abteilung Rehasport – Sich regen bringt Segen Sport bei Diabetes? Gerade dann! Bei Diabetes raten die Ärzte vielfach zu angepasster sportlicher Betätigung. Dadurch kann der Krankheitsverlauf in vielen Fällen ausgesprochen günstig beeinflusst werden. Die Leistungsfähigkeit bleibt länger erhalten und lässt sich sogar steigern. Der Blutdruck kann gesenkt und überschüssiges Fett abgebaut werden. Darüber hinaus steigert körperliche Betätigung das allgemeine Wohlbefinden und stärkt das Selbstvertrauen. Beim TVB gibt es eine ausschließlich Diabetikern vorbehaltene Trainingsgruppe. Sie wird von einer speziell ausgebildeten Therapeutin betreut, die gezielt auf Ihre Probleme eingeht. Bitte sprechen Sie Ihren Arzt an. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse. Wir treffen uns jeweils montagabends in der Halle des Turnvereins Busenbach - 18:00 Uhr: COPD Asthma und Diabetes - 19:15 Uhr: Herz1 - 20.15 Uhr: Herz2 Schauen Sie doch einfach mal unverbindlich rein oder sprechen Sie uns an Tel.: 07243 / 527121 Edgar Müller (Abteilungsleiter) Tel.: 0721 94306983 Veronika Daniel (Diplomsportlehrerin)

Abt. Tischtennis Ergebnisdienst Herren Pokal: SVK Beiertheim II – TVB III 4:0 Trainingszeiten Mittwochs ist das Schüler- und Jugendtraining von 18:15 Uhr bis 20 Uhr und das Erwachsenen-Training von 20 Uhr bis 22 Uhr. Freitags von 15:45 Uhr bis 17:15 Uhr ist Anfängertraining mit Marcel Effenberger. Telefonkontakt: 07243/726662. In den Ferien ist kein Jugend- bzw. Anfängertraining (evtl. nach Absprache). Die Erwachsenen trainieren das ganze Jahr. Wir freuen uns auf Interessierte am schnellen Sport. Kommt einfach in die Vereinsturnhalle, Schulstr. 17 in Busenbach.

Silvester 2-Gun Schießen Am 31.12. findet das 3. 2-Gun Turnier bei uns statt. Es sind alle Schützinnen und Schützen eingeladen gegen den Timer anzutreten. Die komplette Ausschreibung kann auf unserer Website und bei Facebook eingesehen werden.

BDS-Gruppe Bezirksmeisterschaft 2017 Die Meldungen können bis zum 20.12. abgegeben werden. Fertigkeit Schnupperschießen am 17.12. Am Samstag, 17.12., können die neuen Disziplinen des Sporthandbuchs bei uns trainiert werden. Es ist der gesamte LV7 eingeladen. Beginn 9:00 Uhr

DSB-Gruppe - Allgemeine Informationen Schnuppertraining für alle Interessenten am Schießsport immer dienstags ab 18:00 Uhr, einfach per E-Mail anfragen. Ansprechpartner für alle Fragen ist unser Oberschützenmeister Chris Seitz, E-Mail: [email protected].

Schachclub Waldbronn e.V. SC Waldbronn 1 – Untergrombach 2 4:4 Die 1. Mannschaft lieferte sich mit den nach der Papierform stärkeren Gegnern einen spannenden Kampf. Zum Auftakt erzwang Sergey Margaryants in bedrängter Stellung ein Remis durch Zugwiederholung. Ihm folgte Werner Hagenbrock mit einem weiteren Unentschieden. Nachdem aber die Bretter 4 und 5 verlorengegangen waren, drohte eine Niederlage. Martin Faust wehrte jedoch am 3. Brett ein gefährliches Figurenopfer kaltblütig ab und siegte verdient. Stefan Gfrörer gewann an Brett 7 ebenfalls durch taktisch pointiertes Spiel und stellte zwischendurch den Ausgleich her. Nun hing alles an den beiden Spitzenbrettern, an denen Untergrombach zwei Spieler aus der 2. Bundesliga aufgeboten hatte. Brett 1 ging für Waldbronn verloren, aber am 2. Brett lieferte Thomas Kapfer sein Meisterstück und siegte durch virtuose Endspielbehandlung gegen einen Internationalen Meister (IM). Damit war der Endstand von 4 : 4 gesichert. SF GrabenNeudorf – SC Waldbronn 2 5:3 Die 2. Mannschaft musste krankheitsbedingt zu sechst in Graben antreten und somit einem 0:2-Rückststand hinterherlaufen. Nach einem überzeugenden Sieg von Georg Donkoff sowie Remisen von Bruno Obert und Adrian Herrmann – alle drei gegen nominell wesentlich stärkere Gegner – keimte etwas Hoffnung auf, zumal an den beiden ersten Brettern noch „alles drin“ war. Doch letztlich konnte nur noch Werner Apelt punkten und man verlor knapp mit 3:5.

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Pfinztal 3 - SC Waldbronn 3 3:1 Die 3. Mannschaft stand auswärts auf verlorenem Posten. Am 1. Brett gewann Richard Kapfer, aber die restlichen drei Bretter gingen verloren. Bauern-Diplom der Jugendgruppe des SC Waldbronn Die Jugendgruppe des Schachclubs tagt jeweils am Freitag um 19 Uhr in dem kleinen Nebengebäude an der Einfahrt von der Stuttgarter Straße zum Kulturtreff; Ansprechpartner ist Jugendleiter Martin Faust (mobil 015209536806). Am 13. Januar 2017 beginnt ein Kursus, der in die Anfangsgründe des Schachspiels einführt. Für erfolgreiche Beteiligung erhalten die Teilnehmer das Bauern-Diplom des Deutschen Schachbundes

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Ski-Abteilung Unsere Programmangebote für die Saison 2016/2017 - Bambini-/Kinder-Skikurse (4 - 6 Jahre) Termine: 21. und 22. Januar 2017 - Ski- und Snowboardkurse Allgäu in Sonthofen und Umgebung vom 27.01. - 29.01.2017 für Kinder (ab 7 Jahre) Jugendliche und Erwachsene - Jugendfreizeit "Südtirol 2017" (I) Ski alpin und Snowboard vom 25.02. - 03.03.2017 (Faschingsferien) für Teilnehmer 12 - 17 Jahre

Spiel- und Übungsabend: Freitags ab 20 Uhr. Gäste sind herzlich willkommen

Teilnahme für alle Maßnahmen auch für Nichtmitglieder! Anmeldung mit Einzelheiten über www.skischule-swv-waldbronn.de oder bei Schuhhaus Lichtenberger, Waldbronn.

Rock’n’ Roll Club "Flying Petticoats" Waldbronn e.V.

Waldbronner Selbständige e.V.

Unsere Trainingszeiten Rock-'n'-Roll-Training: Mittwochs 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr im Gesellschaftshaus Etzenrot. Bei Fragen oder Interesse an einem Probetraining meldet Euch bei unserem Jugendwart Sonja Bauer unter Tel. 07243-606421. Boogie-Woogie-Training: Freitags ab 20.00 Uhr im Gesellschaftshaus Etzenrot. Zu einem Probetraining sind Sie herzlich eingeladen. Bei Fragen steht Ihnen Elke Anderer, Tel.: 07243-69919 gerne zur Verfügung. Spezialtraining: Dienstags nach vorheriger Ankündigung Workshops: Dienstags zweiwöchentlich, Termine auf Anfrage. Besuchen Sie uns auch unter www.flyingpetticoats.de

Tatsu-Ryu-Bushido e.V. Trainingszeiten im Herbst/Winter: Montags: Kinder 4-9 Jahre 17-18 Uhr Jugendl./Erwachs.

18.15-19.15 Uhr

Donnerstags: Kinder 4-9 Jahre

17-18 Uhr

Jugendl./Erwachs.

18.15-19.15 Uhr

Gesellschaftshaus Etzenrot Gesellschaftshaus Etzenrot Gesellschaftshaus Etzenrot Gesellschaftshaus Etzenrot

Schwarzwaldverein Waldbronn e.V. So. 18.12. - Jahresabschlussfeier Unsere Jahresabschlussfeier mit Ehrungen langjähriger Mitglieder feiern wir im Katholischen Pfarrzentrum-ErnstKneis in Waldbronn. Beginn 15.00 Uhr. Wir laden ein zu ein paar besinnlichen Stunden mit Geschichten, Gedichten und wir wollen gemeinsam Lieder singen. Musikalisch umrahmt wird die Feier vom Heimatduo Waldbronn und der Musikschule. Hierzu sind alle Mitglieder und auch Gäste herzlich willkommen.

Die Waldbronner Selbständigen wünschen Ihnen ruhige und besinnliche Weihnachten und ein erfolgreiches Jahr 2017

Bürgerinitiative UNSER Waldbronn e.V. Pflicht erfüllt, weiter geht’s Mit der öffentlichen Veranstaltung zum Rück2 wurde die gesetzliche Informationspflicht erfüllt. Die vielen kritischen Fragen des Publikums wurden dabei häufig nichtssagend („diesen Standpunkt kann man auch haben“), ausweichend (die Verkehrsbelastung innerhalb des Rück2 hat nichts mit dem "leistungsfähigen Kreisel" zu tun), gar nicht (Vereinbarkeit mit dem Leitbild) und im Einzelfall auch wahrheitswidrig (BM: „ein Baugebiet trägt sich grundsätzlich selbst und wirft Gewinne ab“) beantwortet. „350.000 neue Wohnungen/Jahr will die Bundesregierung“ – so lautete ein Verkaufsargument der Rathausspitze. Was sie verschweigt: dabei geht es um preiswerte Wohnungen in den Innenbereichen von Ballungszentren. Für Menschen mit geringem Einkommen, Familien, Studenten und Flüchtlinge. Ausdrücklich sollen dafür keine neuen Flächen versiegelt werden. Zahlenmäßig schafft Waldbronn das sowieso mit links, auch ohne Rück2: das entspricht 57 Wohnungen = Wohnraum für 114 Einwohner. Deutlich weniger, als deren Zahl in nur einem halben Jahr alleine durch den Generationenwechsel im Bestand wächst (Mai bis Sept. +140). Falsch ist auch: „Waldbronn hat einen großen Wohnungsbedarf“. Auf unabsehbare Zeit ist der mehr als gedeckt. Richtig ist: Wie in allen Gemeinden gibt es auch in Waldbronn einen starken Investorendruck. Sicher ist: vom Rück2-Konzept wird nicht mehr abgerückt. Es kommen z.B. weitere „Ritterburgen" an den Ortseingängen (6-stöckiger Hotelbau). Es kommt die kleinteilige Bebauung, die man innerorts immer mehr zerstört. Und natürlich: bei all dem ist der ökonomisch wie ökologisch noch viel größere Wahnsinn Fleckenhöhe schon „mitgedacht“. Daher lautet unser Geschenktipp zu Weihnachten: Das Buch Waldbronn im Wandel. Denn wenn kein Wunder geschieht wird die „Wohlfühlgemeinde für Investoren“, wie sie heute schon von vielen Mitbürgern genannt wird, bald nicht mehr wiederzuerkennen sein. Mehr Infos, auch zu den erschreckenden Folgekosten des Rück2, finden Sie auf www.unserwaldbronn.de. Auf www.zukunft-waldbronn.de erfahren Sie z.B., warum der lokale Mediendienst dem Bürgermeister eine Auszeichnung für herausragende Leistungen (Verschuldung, Grundund Gewerbesteuer, Neubaukosten etc.) verliehen hat. Wolfgang Ehrle, Gert Wicke

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Sonstiges

Parteien und Wählervereinigungen Für den Inhalt dieser Berichte sind die Parteien/ Wählervereinigungen verantwortlich

CDU Waldbronn Termine 2017 Die CDU Waldbronn gibt rechtzeitig bereits feststehende Termine für das neue Jahr bekannt und bittet um Vormerkung. Ausführliche Veröffentlichungen bzw. Einladungen und zu den jeweiligen Veranstaltungen folgen rechtzeitig. Freitag, 20. Januar 2017, 18:00 Uhr, Winterfeier im Wanderheim des Schwarzwaldvereins Freitag, 27. Januar 2017, 19:00 Uhr, Kreisparteitag des CDU-Kreisverbandes Karlsruhe-Land in Waghäusel, Wagbachhalle, Seppl-Herberger-Ring Sonntag, 5. Februar 2017, 14:00 Uhr, 3. Wintergrillen der CDU-Gemeindeverbände Waldbronn und Karlsbad Mittwoch, 1. März 2017, 19.00 Uhr, Politischer Aschermittwoch des CDU-Kreisverbandes Karlsruhe-Land mit Minister Dr. Wolfgang Schäuble MdB in Karlsdorf-Neuthard, Altenbürghalle Sonntag, 12. März 2017 Bürgermeisterwahl in Waldbronn Donnerstag, 11. Mai 2017, 08:00 – 18:00 Uhr Tagesfahrt der CDU Waldbronn zum Landtag nach Stuttgart Weitere Informationen finden Sie unter www.cdu-waldbronn.de CDU Gemeindeverband Waldbronn Text: Hildegard Schottmüller

Freie Wähler Waldbronn Zu ihrer Advents- und Jahresschlussfeier hatten die Freien Wähler in die Weinstube Steppe eingeladen. Die zweite Vorsitzende Angelika Demetrio-Purreiter begrüßte eine muntere Schar Mitglieder (und Ehepartner) der Freien Wähler mit dem Gründungsmitglied Wolfgang Sulzbach an der Spitze; in ihrer Eröffnungsrede flocht sie auch einen kurzen Rückblick auf das ereignisreiche Jahr 2016 ein. Kristian Kroschel - seit zwei Jahren Ehrenmitglied der Freien Wähler - nahm in seinem Beitrag Bezug auf Veröffentlichungen in den BNN über Waldbronn. Nach dem Essen lauschte man einer nachdenklich stimmenden Geschichte über eine Weihnachtsgans 'im Asyl' und einem Gedicht, von Angelika Demetrio-Purreiter vorgetragen; auch Jürgen Volpp trug ein modifiziertes Weihnachtsgedicht vor, das auf die aktuelle Waldbronner Situation Bezug nahm. Es gab noch viel zu erzählen und zu besprechen und die letzten Gäste verließen das Lokal erst zu später Stunde. Allen Mitbürgern wünschen wir ein frohes Weihnachtsfest und ein glückliches und erfolgreiches neues Jahr 2017. (Text Dr. Manfred Sties)

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Freizeiten der Naturfreundejugend Baden 2017 Naturfreundejugend Baden Alte Weingartener Str. 37, 76227 Karlsruhe Tel. 0721/405097 Fax. 0721/496237 info@naturfreundejugend-baden www.naturfreundejugend-baden.de Pfingstcamp in Hambrücken bei Bruchsal Eine große Zeltstadt, sportliche Wettbewerbe, kreative Workshops, Sinneszelt, gemeinsam singen und Spaß haben – das alles erwartet dich auf unserem PfingstCamp! Vom 02.06. bis 06.06.2017 für 8- bis 18-Jährige Preis: 55,- €; Mitglieder, 65,- € Nichtmitglieder Reiterfreizeit auf dem Reiterhof Vogel in Busenbach Pferde reiten, pflegen und füttern sowie Ställe ausmisten u.v.m. Neben dem Reiten gibt es auch Spiel-, Spaß- und Bastelangebote. Vom 30.07. bis 05.08.2017 für 8- bis 13-Jährige Preis: 284 € für Mitglieder, 339 € für Nicht-Mitglieder Kinderfreizeit im Naturfreundehaus Feldberg Raus aus der Bude, rauf auf den Berg! Freizeit in 1.400 m Höhe vom 30.07. bis 05.08.2017 für 8- bis 11-Jährige Preis: 234 € für Mitglieder, 279 € für Nicht-Mitglieder Bodenseefreizeit im Naturfreundehaus in Markelfingen Von Kanufahren, Stand-Up-Paddling bis Bogenschießen ist alles dabei! Vom 29.07. bis 12.08.2017 für 11- bis14-Jährige Preis: 489 € für Mitglieder, 589 € für Nicht-Mitglieder Kinderfreizeit „Reise durch die Zeit“ im Naturfreundehaus Moosbronn Vom 02.09. bis 09.09.2017 für 7- bis 11-Jährige Preis: 209 € für Mitglieder, 254 € für Nicht-Mitglieder Abenteuerfreizeit im Naturfreundehaus Dettingen an der Erms 2 actionreiche Wochen mit Klettern und Biken vom 29.07. bis 12.08.2017 für 9- bis 13-Jährige Preis: 459 € für Mitglieder, 549 € für Nicht-Mitglieder Kletter- und Paddelfreizeit in Frankreich (Jura) Klettern, paddeln, Sport, Spaß und Action, aber auch Zeit zum Relaxen vom 30.07. bis 12.08.2017 für 13- bis 17-Jährige Preis: 464 € für Mitglieder, 559 € für Nicht-Mitglieder Kroatien – Insel Krk Sport, Spiele, Strand, Ausflüge in die Stadt und Erkundungstouren auf der Insel vom 29.07. bis 12.08.2017 ab 15 Jahre Preis: 504 € für Mitglieder, 604 € für Nicht-Mitglieder Heu-Reit-Herbstfreizeit Schlafen im Heu, Reiten und Tiere auf dem Bauernhof kennenlernen - das und noch mehr in unserer Herbstfreizeit! Vom 29.10. bis 03.11.2017 für 7- bis 11-Jährige Preis: 244 € für Mitglieder, 289 € für Nicht-Mitglieder Finanziell schwächer gestellte Familien können einen Antrag auf Zuschuss stellen.

Redaktionsschluss beachten Bitte denken Sie an die rechtzeitige Übermittlung Ihrer Textbeiträge.