Allgemeiner Parteienverkehr: Kassastunden: Dienstag von 8 bis 11 Uhr und von 13 bis 16 Uhr Dienstag von 8 bis 11 Uhr und von 13 bis 15 Uhr Freitag von 8 bis 11 Uhr und von 13 bis 15 Uhr Freitag von 8 bis 11 Uhr und von 13 bis 14 Uhr Bürgermeister - Sprechstunden: jeden Dienstag von 7 bis 9 Uhr, jeden Donnerstag von 18 bis 20 Uhr gegen telefonische Vereinbarung: Tel. Nr. 02236/71583

Achau, im Juni 2014

14.Juni (SA) im Gemeindeamt Aktiv Creativ Heimat Anders Und vieles mehr …

WO?

im Gemeindeamt, Hauptstraße 23

Wann? 14. Juni 2014, von 10.00 bis 14.00 Uhr • Rahmenprogramm: Schulchor, Linedance, Musicalclubhaus • Für Speis´ und Trank ist gesorgt! Im Zuge dieser Veranstaltung stellen sich alle Vereine und Organisationen vor. Es besteht die Möglichkeit sich über die Tätigkeiten der Institutionen zu informieren.

Flurreinigung 2014 Gut 30 Personen nahmen bei idealem Wetter an der Flurreinigungsaktion teil. Die Gruppe setzte sich aus der Jägerschaft, einer Abordnung der Feuerwehr, einigen GemeinderätInnen und „neuen“ sowie alteingesessenen AchauerInnen zusammen. Als zuständiger Umweltgemeinderat bedanke ich mich bei allen für das tolle Engagement bei dieser Aktion. Denn allen ist klar, dass die Verursacher des Müllberges der gesammelt wird, von einigen wenigen verantwortungslosen MitbürgerInnen weggeworfen wird. Wem aber ein sauberes Dorf, unvermüllte Wege und Bachufer ein Anliegen sind, der macht mit! Am Vortag der Flurreinigung sammelten die SchülerInnen der Volksschule sehr emsig mit den LehrerInnen und einigen Eltern im Achauer Kerngebiet den achtlos weggeworfenen Müll ein. Auch Ihnen danke ich ganz herzlich und denke, dass die Beteiligung an dieser Aktion auch ein bewussteres Umgehen mit Abfall mit sich bringt. Beteiligte die schon öfter dabei waren, glaubten zu beobachten, dass heuer weniger Unrat zu finden war– vielleicht steigt das Umweltbewusstsein diesbezüglich tatsächlich, dieser Gedanke ist doch sehr erfreulich!

Umweltgemeinderat Erich Grabner

Die Flurreinigungsaktion unserer Schule fand am Freitag, den 4. April 2014 statt!

Es wurde fleißig der Müll rund um die Schule und auf den Schulwegen der Kinder eingesammelt.

Die Gemeinde belohnte die fleißigen Helfer mit einer Jause!

„Hautnah miterleben, was sonst nur in Büchern über die Feuerwehr steht, konnten die Kinder Ende April bei einer Veranstaltung der Bibliothek Achau im Feuerwehrhaus. Mit tatkräftiger und sachkundiger Unterstützung der Feuerwehr, ist den Kindern das Lesen von Sachbüchern mit vielen aufregenden, persönlichen Erfahrungen schmackhaft gemacht worden.“

BEGABTENFÖRDERUNG Begabung und Fleiß sind eine solide Basis für schulischen Erfolg und für die Zukunft. Die Gemeinde Achau unterstützt diesen Fleiß in Form einer Begabtenförderung in Höhe von € 110,--. Es wird erinnert, dass um die Begabtenförderung nach Absolvierung der 9jährigen Schulpflicht von allen Jugendlichen, die höhere Schulen besuchen oder sich in Lehrausbildung befinden, beim Gemeindeamt unter Vorlage des Jahreszeugnisses (Notendurchschnitt 1,5 nicht überschreitend) formlos angesucht werden kann. Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz in Achau bei Abschluss des Schuljahres, für welches um Begabtenförderung angesucht wird.

Energie erforschen mit dem Easy Energy-Spiel Lehrmaterial, Spiele und Experimente: Easy Energy bringt Kindern das Thema erneuerbare Energie spielend näher. Wien Energie bietet Volksschulen im niederösterreichischen Versorgungsgebiet das Easy Energy-Spiel als begleitendes Lehrmaterial. Was sind Strom und Spannung? Wofür dienen Wind- und Wasserräder? Wie können Sonnenstrahlen in elektrische Energie umgewandelt werden? Das Easy Energy-Spiel beantwortet all diese Fragen und zeigt den Kindern spielerisch, welche Bedeutung erneuerbare Energiequellen haben. Für Wien Energie bietet dieses Spiel die passende Unterstützung für die niederösterreichischen Volksschulen, denn Nachhaltigkeit und die Wichtigkeit der Nutzung von erneuerbaren Energie kann nicht früh genug in den Unterricht einfließen, ist das Unternehmen überzeugt. Das Easy Energy-Spiel ist unter anderem ein Baukasten. Er bietet Volksschul-PädagogInnen eine Fülle an Materialien und zeigt den Kindern spielerisch, wie erneuerbare Energie eingesetzt werden kann. Neben mehreren Experimenten erhalten die Kinder Informationen über die Verwendung von Energie im Alltag. Sie können verschiedene Strom-Schaltungen aufbauen und die Gewinnung von Energie mit Hilfe von Sonne, Wind, Wasser und Muskulatur erforschen. Wien Energie-Geschäftsführer Robert Grüneis zur NÖ-VolksschulAktion: „Wien Energie liefert nicht nur Strom, Gas und Wärme. Als Energiedienstleister haben wir auch eine hohe gesellschaftliche Verpflichtung und Kinder und Jugendlichen sind unsere Zukunft. Das Easy Energie-Spiel ermöglicht es uns, der jungen Generation das Thema Energie spannend näher zu bringen. Wir können so verdeutlichen, wie wichtig ein nachhaltiger und gewissenhafter Umgang mit unseren Ressourcen ist.“ Wien Energie unterstützt seit Jahren Kinder und Jugendliche, Schulen und PädagogInnen, wenn es um Energie-Unterricht geht. Die SchulexpertInnen bieten Lehrmaterial, Pixi-Bücher, Vorträge und Führungen an. Auf der Captain Energy-Homepage gibt es nicht nur Info für die Kids, sondern vor allem Spaß: www.captainenergy.at Dort kann man auch ganz einfach den Energie Express, das Kindermagazin gratis abonnieren. Über Wien Energie: Wien Energie ist der größte Energiedienstleister Österreichs. Das Unternehmen versorgt mehr als 2 Millionen Menschen, rund 230.000 Gewerbeanlagen, industrielle Anlagen und öffentliche Gebäude sowie rund 4.500 landwirtschaftliche Betriebe in Wien, NÖ und Burgenland mit Strom, Gas und Wärme.

Die Polizei Laxenburg informiert: Abfallsammlungen in den Gemeinden: Immer wieder kommt es im Bezirk Mödling zu rechtswidrigen Abfallsammlungen durch ausländische Staatsangehörige (sog. „Ungarische Kleinmaschinenbrigarden). Die Liegenschaftseigentümer werden schriftlich oder durch persönliche Kontaktaufnahme aufgefordert, nicht mehr benötigte Gegenstände (z.B. Bekleidung, Möbel, Rasenmäher, Fahrräder, Haushaltsgeräte usw.) bereit zu halten, vor das Anwesen zu stellen oder direkt an die Sammler abzugeben. Aus rechtlicher Sicht sind die Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten jedoch verpflichtet nicht gefährliche Siedlungsabfälle nur durch Einrichtungen der Gemeinde oder Einrichtungen, deren sich die Gemeinde bedient, erfassen und behandeln zu lassen. Das Sammeln von Abfällen ist nur mit einer Erlaubnis des Landeshauptmannes zulässig. (§ 24a Abs.1 Abfallwirtschaftsgesetz 2002) Die Polizei macht darauf aufmerksam, dass es sich im vorliegenden Fall um eine rechtswidrige Abfallsammlung handelt, weil für sämtliche Gegenstände die Entledigungsabsicht des Besitzers gegeben ist und daran auch die Bezeichnung „Bitte keinen Sperrmüll oder Abfall“ nichts ändern kann. Verwaltungsstrafrechtlich strafbar macht sich daher nicht nur derjenige, der ohne Erlaubnis eine solche Sammlung durchführt, sondern auch derjenige und dies dürfte vielen Bürgern und Bürgerinnen nicht bekannt sein, der die Abfälle nicht entsprechend Berechtigten übergibt. Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass solche Sammelaktionen von Personen, die keine abfallrechtliche Sammelerlaubnis besitzen weil rechtswidrig, daher verwaltungsstrafrechtlich zu verfolgen sind. Die Polizei hat in solchen Fällen eine Mitwirkungspflicht, derartige Verstöße entsprechend zu ahnden und zur Anzeige zu bringen. Für derartige Verstöße drohen sowohl für Abfallsammler ohne Erlaubnis als auch für die Liegenschaftseigentümer Verwaltungsgeldstrafen von € 730,- bis zu € 36.340,-! Fahrrad, Kickboard, Micro-Scooter etc. Fahrräder und Micro-Scooter sind nur zwei der beliebten Fortbewegungsmittel bei Kindern. Kinder wollen damit auch zur Schule fahren. Wenn sie es dürfen, tun sie es auch. Doch Radfahren lernen Kinder nicht über Nacht. Es ist ein langjähriger Lernprozess in dessen Verlauf die notwendigen Kompetenzen erlernt werden. Ein gemeinsamer Ausflug mit den Eltern ist aber etwas anderes, als alleine im Straßenverkehr unterwegs zu sein.

Immer wieder ist zu beobachten, dass Kinder schon ohne Begleitung mit ihren Radeln oder Micro-Scootern etc. alleine zur Schule kommen und damit ohne Aufsicht herumfahren. Wer auf der Straße fährt, muss jedoch Altersgrenzen, Ausrüstungsbestimmungen und die gesetzlichen Regeln beachten. Auch Kinder, die mit Fahrrädern, Inlineskates, Rollern etc. auf der Straße unterwegs sind, haben die Vorschriften zu beachten. Die Eltern haben die Verpflichtung, darauf zu achten, dass ihre Kinder keine FußgängerInnen oder andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Kindergartenkinder verfügen keinesfalls über die geistigen und körperlichen Voraussetzungen um sicher im Straßenverkehr unterwegs zu sein. Kinder unter 12 Jahren dürfen sich mit Fahrrad, Roller, Rollschuhen und fahrzeugähnlichem Kinderspielzeug nur in Begleitung (mind. 16 Jahr alt) fortbewegen. Dies gilt auch dann, wenn das Kind mit dem Kinderfahrrad (äußerer Felgendurchmesser max. 300 mm) Micro-Scooter, Roller usw. „nur“ auf dem Gehsteig fährt. Ausgenommen sind Kinder mit Fahrradausweis. Dieser wird oft im Rahmen des Schulunterrichtes in der 4. Klasse Volksschule vorbereitet und durchgeführt. Die Prüfung ist freiwillig und berechtigt Kinder im Alter von 10 bis 12 Jahren (sofern die geistige und körperliche Eignung zum Lenken und die Kenntnisse der straßenpolizeilichen Vorschriften vorliegen) zum Lenken eines Fahrrades, eines Micro-Scooters, Kickboard, Snackeboard, Kinderfahrräder usw., im Straßenverkehr, ohne Begleitperson. Für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr besteht überdies Radhelmpflicht. Verantwortlich dafür, dass das Kind den Helm auch trägt ist seine Aufsichtsperson. Dies gilt auch für Kinder unter 12 Jahren, die auf einem Fahrradanhänger befördert oder auf einem Fahrrad mitgeführt werden. Daher: Für die Sicherheit und zum Schutz Ihrer Kinder - Bitte schicken Sie ihr Kind nicht alleine zur Schule oder in den Kindergarten, wenn es keinen Fahrradausweis besitzt oder nur in Begleitung einer mind. 16 Jahre alten Aufsichtsperson. Denn die Erfahrungen zeigen, dass Kinder unter 12 Jahren (ausgenommen mit Fahrradausweis) nicht in der Lage sind, verantwortungsbewusst am regulären Verkehr teilzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen Hans Olsa, KontrInsp Polizeiinspektionskommandant

E - MAILS AN DAS GEMEINDEAMT Wir möchten daran erinnern, dass über unsere Homepage jederzeit Anfragen an das Gemeindeamt gestellt werden können. Wir sind bemüht, diese Anfragen so rasch als möglich zu beantworten. Bei dieser Gelegenheit möchten wir aber auch um Verständnis ersuchen, dass anonyme E-Mails nicht beantwortet werden.

VERANSTALTUNGSKALENDER Eine Vielzahl von Veranstaltungen machen Achau zu dem was es ist – ein liebenswerter Ort. Lassen Sie Ihren Termin im Veranstaltungskalender von Frau Astrid Tauscher, 71583/21 zeitgerecht eintragen. Es ist dadurch eine bessere Koordination der Termine gewährleistet, was für die Anzahl der Besucher der Veranstaltungen in einem kleinen Ort wie Achau nicht unerheblich ist. Durch die Veröffentlichung in den Gemeindenachrichten werden die Veranstaltungen unserer Vereine auch beworben. Samstag Dienstag

14.06.2014 Tag der offenen Tür 10,00–14,00 Uhr 17.06.2014 Sprechstunde der 15,00-16,00 Uhr Polizei Laxenburg

Freitag

20.06.2014 ab 17,00 Uhr

Schulschlussfest

Samstag

05.07.2014 ab 20,00 Uhr

Open-Air Kino

Samstag

19.07.2014 ab 17,00 Uhr

Sommerfest

Gemeindeamt Achau Veranstalter: Gemeinde Achau Gemeindeamt Achau In der Allee vor der Volksschule Veranstalter: Volksschule Achau Pfarrgarten Achau Veranstalter: Bibliotheksteam Achau Tennisclub Achau Veranstalter: 1. Tennisclub Achau

Nähere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: www.achau.gv.at