Betriebsrat für das allgemeine Universitätspersonal

MITTEILUNGSBLATT Studienjahr 2013/14, Nr. 1

Oktober 2013

Einen guten Start sowie ein stressfreies Semester wünschen Ihre BetriebsrätInnen Margitta Kaltenegger, Eleonore Kontsch, Richard Robnig, Ulrich Katzenberger, Joachim Schauer

Büro des Betriebsrates: Sprechzeiten: Diensthandy:

Brandhofgasse 18, Raum 15, Tel. 389-1802 nach Vereinbarung 0664/88798607

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HEISSE SACHEN FÜR DEN KLEINEN HUNGER Buffet im Neubau mit neuen Angeboten Die Firma Pasemann wird das Buffet im Neubau weiter betreiben. Allerdings werden die Öffnungszeiten von Montag bis Freitag auf 9.00 bis 14.30 Uhr reduziert. Im Angebot wird es, wie bisher, kalte und heiße Getränke, belegte Semmeln bzw. Kornspitz sowie Kuchen geben. Darüber hinaus hat man sich auf günstige kleine warme Jausen wie zum Beispiel Toast, Gemüsesuppe, Kartoffelwedges, Pizza, Schnitzelsemmel und Noodle-Box eingestellt mit Preisen zwischen € 1,50 und € 2,90.

ARBEITSMEDIZINERIN DRIN. CHRISTINE GROGGER Arbeitsmedizinisches Zentrum Medicon Ab 1. Oktober 2013 betreue ich als Arbeitsmedizinerin die Kunstuniversität Graz. Ich freue mich auf diese Tätigkeit, da ich Arbeitsmedizinerin mit Leib und Seele bin! So werde ich mich um Ihr „leibliches Wohlergehen“ bei der Arbeit kümmern und Ihnen Tipps für eine gesunde Arbeitsplatzgestaltung im weiteren Sinne geben. Gerne berate ich Sie dazu bei den Begehungen oder auch im geschützten Rahmen der Sprechstunden. Ich bin auch als Beraterin des Arbeitgebers im Betrieb, um Neuerungen im Arbeitnehmerschutzgesetz zu transportieren oder als Vermittlerin zwischen ArbeitnehmerInnen und Arbeitgeber zu fungieren. Besondere Aktionen wie Sehtests, Impfaktionen und Workshops zu speziellen Themen werden das Programm ergänzen. Im Hintergrund arbeite ich mit anderen Fachleuten wie Arbeitspsychologin, Physiotherapeutin und Erste Hilfe Experten aus unserem Medicon-Team eng zusammen, sodass auch diese Qualitäten bei Bedarf in die Betreuung miteinfließen werden.

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KUG-AWARD 2013 (für das Jahr 2012) Anlässlich der Semesterauftaktfeier konnte der geschäftsführende Vizerektor Robert Höldrich zahlreiche KollegInnen mit dem KUG-Award für besondere Projekte und außerordentliche Leistungen auszeichnen. Eingereicht wurden 17 Projekte mit insgesamt 53 Beteiligten, die dreiköpfige Jury wählte folgende aus: Selbstbewertung der Dienstleistungseinrichtungen und Validierung für Committed to Excellence nach dem EFQM-Modell Marion Gottinger, Harald Lothaller, Robert Schiller, Astrid Wedenig, Karin Zach Internationaler Jenö-Takács-Klavierwettbewerb für junge Pianistinnen und Pianisten 2012 Irene Funovits, Barbara Fülöp, Harald Krutzler, Regina Muhr, Hannes Schmidt, Petra Unger Technischer Umbau des Tonstudios Ulrich Katzenberger Adaptierung, Übernahme und Inbetriebnahme der Räumlichkeiten in der Petersgasse 116 für das Institut für Elektronische Musik und Akustik Margarete Arbesleitner, Bernhard Buchreiter, Claudia Orasch, Harald Sukic, Gerhard Stokan, Stefan Warum MUMUTH Lectures – Lange Nacht der Forschung im MUMUTH Rudolf Aigner, Ralf Beyer, Peter Fischer, Ulrich Gladisch, Katrin Hammerschmidt, Ulrich Katzenberger, Margit Mahmoudi, Marlis Müller-Lorenz, Sieglinde Roth, Martin Schneebacher, Corinna Sepper

Herausragende Leistungen bei der laufenden Aufgabenbewältigung: Vertretung mehrerer KollegInnen und tatkräftige Mithilfe über den eigenen Arbeitsbereich hinaus Monika Graßmugg Vertretung Organisation und Planung der Studienreise nach St. Petersburg anlässlich 150 Jahre „N. A. Rimski-Korsakow Konservatorium St. Petersburg“ (Partneruniversität der KUG) Barbara Fülöp Vertretung und Stütze der Abteilung Ruth Kampel Vertretung Orchester- und Ensemblebetreuung Alexander Wiedenhofer Der Betriebsrat gratuliert allen KollegInnen recht herzlich zu ihren Leistungen und dem KUG-Award!

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DER PRAXISFALL AUS DEM PERSONALSERVICE1 Frau xy ist seit 1. Oktober 2010 Institutsreferentin an einem Institut der KUG. Sie unterliegt der GleitzeitBetriebsvereinbarung, ihre Normalarbeitszeit beginnt um 8.00 Uhr und endet außerhalb der verkürzten (Sommer-)Dienstzeit um 16.16 Uhr. Der Institutsvorstand ersucht die Mitarbeiterin, federführend ein Symposium zu organisieren, das im März an der KUG stattfinden soll. Hierfür werden wie folgt Arbeitsleistungen erbracht: Freitag: letzte Vorbereitungsarbeiten für das Symposium – Dienstende: 19.00 Uhr Samstag: Vorträge von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr Sonntag: Empfang mit Betreuung der Symposiumsteilnehmer/innen von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr Neben der Organisation des Symposiums hat Frau xy auch durch den Semesterwechsel viel zu tun, sie erscheint daher am nachfolgenden Montag bereits um 7.00 Uhr zum Dienst, um diverse Rückstände aufzuarbeiten.

Aus der Sicht der vorgeschriebenen Arbeitsruheregelungen ist dieser Sachverhalt wie folgt zu beurteilen: Zeitspanne von Freitag 19.00 Uhr bis Samstag 9.00 Uhr: 14 Std. Die vorgeschriebene tägliche Ruhezeit von mindestens 11 Std. wurde eingehalten Zeitspanne von Samstag 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr: 7 Std. und Sonntag von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr: 2 Std. MDL-Phase 2 Zeitspanne von Samstag 16.00 Uhr bis Sonntag 18.00 Uhr: 26 Std. Die vorgeschriebene tägliche Ruhezeit von mindestens 11 Std. wurde eingehalten. Zeitspanne von Sonntag 20.00 Uhr bis Montag 7.00 Uhr: 11 Std. Die vorgeschriebene tägliche Ruhezeit von mindestens 11 Std. wurde eingehalten. Zur Wochenendruhe: Es ist eine vorgeschriebene Wochenendruhe von durchgehend mindestens 36 Std. (bzw. 35 Std. für Vertragsbedienstete und Beamte/Beamtinnen) einzuhalten, in die auch der Sonntag zu fallen hat. Die Wochenendruhe beginnt spätestens am Samstag um 13.00 Uhr. Wochenendruhe und Wochenruhe nennt man „wöchentliche Ruhezeit“. Der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin, die während seiner wöchentlichen Ruhezeit beschäftigt wird, hat Anspruch auf Ersatzruhe. Man rechnet mit Arbeitsbeginn in der nächsten Woche (also Montag) „rückwärts“. Alles, was in die „36 Std.“ fällt, wäre prinzipiell ersatzruhepflichtig.

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Der dem Beispiel zugrunde liegende Sachverhalt ist fiktiv und so gewählt, dass die wesentlichsten Regelungen gut dargestellt werden können. Aufgrund der Komplexität der Rechtsmaterie können nicht alle Details (insbesondere mögliche Ausnahmeregelungen) angesprochen werden, da die Verständlichkeit der Darstellung darunter leiden würde. Wir bitten daher diesen Vorbehalt bei unseren rechtlichen Ausführungen zu berücksichtigen. Genaueres siehe §48d BDG bzw. § 3 ARG. 2 Zum Thema Überstunden und Höchstgrenzen der Arbeitszeit siehe die letzte Ausgabe der BR-Zeitung

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Diese Stunden müssen unmittelbar vor dem Beginn der folgenden Wochen(end)ruhezeit liegen, soweit kein anderer Zeitpunkt vereinbart wurde. Im konkreten Fall betrifft die Ersatzruhe die Arbeitsleistung zwischen Samstag 19.00 Uhr und dem offensichtlich unumgänglichen Dienstbeginn am Montag 7.00 Uhr = 36 Std. (VBG: Samstag 20.00 Uhr bis Montag 7.00 Uhr = 35 Std.). In dieser Zeit wurden ruhezeitrelevante Arbeitsleistungen im Ausmaß von 2 Std. erbracht, die sich die Mitarbeiterin als fiktive Normalarbeitszeit anrechnen kann. Da Dienstbeginn bereits wieder Montag 7.00 Uhr sein soll, muss die Konsumation der Ersatzruhe noch in dieser Woche mit dem Vorgesetzten vereinbart werden.

TERMIN WEIHNACHTSFEIER DER KUG Montag, den 16. Dezember 2013 um 12.00 Uhr im MUMUTH, György-Ligeti-Saal

Kulturprogramm und anschließend Buffet

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Bei anderen gelesen:

SO BEKÄMPFEN SIE DIE E-MAIL-FLUT E-Mails sind Fluch und Segen zugleich. Bei effektiver Anwendung können sie die Schlagkraft von Unternehmen erhöhen. Doch durch falsches E-Mailen entstehen Milliardenschäden. Wie Sie das Chaos besiegen können. Jede E-Mail stört den Empfänger bei irgendeiner Tätigkeit. Das lässt sich nicht ändern. Doch die Art und Weise, wie ein Unternehmen mit der Kommunikationstechnik umgeht, kann über seinen Erfolg mitentscheiden. Fachleute sind sich weitgehend einig, dass E-Mails praktisch allen Unternehmen mehr schaden als nützen. Schließlich verläuft die Kommunikation sehr oft uneffektiv. Zudem führen E-Mails bei vielen Angestellten zu Ermüdung und Frustration bis hin zum Burnout. Doch warum gibt es so viele uneffektiv formulierte E-Mails, die an eine viel zu groß geratene Empfängerschar verschickt werden? Antworten darauf geben Günter Weick und Susanne Wagner in ihrem Buch „Management by E-Mail“. Weick ist Unternehmensberater mit Spezialgebiet elektronische Medien; Die Pädagogin Wagner betreut das Ausbildungsprogramm „E-Mail-Star“. Die größten Fehler beim Einsatz von Emails • Verlust von Arbeitszeit • Gefahr der Selbstausbeutung • Mentale Ermüdung • Fehler und Missverständnisse • Prozesse werden umgangen • Einzelfälle statt Organisation • Soziale Kompetenz nimmt ab • Vieles dauert länger • Prioritäten gehen verloren • Emailen ist nicht Arbeiten • Reagieren statt Agieren • Weiterschieben statt Erledigen Die Autoren kommen zu einer eindeutigen Diagnose: „Der Grund für das Totalversagen ist, dass Führungskräfte E-Mails als trivial einstufen.“ Es ist wie mit dem Igel: Jahrhundertelang hat es ausgereicht, auf seinen Instinkt zu hören und sich bei Gefahr einzurollen. Doch in Zeiten von Autoverkehr und Fahrradwegen reicht das nicht mehr aus. So müssen auch Angestellte mehr tun, als ihrem Instinkt zu folgen, um die E-Mail-Kommunikation professionell zu betreiben. Denn E-Mails verhalten sich wie Unkraut: Sie haben die Tendenz, stets mehr Raum zu beanspruchen, als wir ihnen zugestehen wollen. Eine kurze Übersicht, wie Sie die Zahl der E-Mails eingrenzen können: Wie Sie die Zahl der Emails reduzieren können • Gefühlt versus real • Die optimale Anzahl • Der Grenzwert • Verteiler

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Automatisch löschen Umgang mit Newslettern und Co Empfangs- und Lesebestätigung Spam Kernaufgaben CC-Last CC-Emails drehen Hierarchie um CC-Emails erzeugen Illusion CC-Email generieren neue Emails Die Lösung des Problems Notwendige-Übel-Emails Belästigung durch Untergebene Wofür E-Mails nutzen - und wofür nicht

Um den E-Mail-Verkehr zu strukturieren, sollten Sie zunächst eine Ist-Analyse durchführen. Dann können Sie leichter dazu übergehen, die Zahl der E-Mails, die in den Postfächern der Mitarbeiter des Unternehmens landen, zu reduzieren. Von der reinen Quantität abgesehen, sollte bedacht werden, dass E-Mails keine Wunderwaffen sind. In vielen Fällen ist ein Telefonat oder eine schnelle Sitzung das effektivere Kommunikationsmittel. Überprüfen Sie sich selbst, inwiefern Sie das beherzigen. Wofür Sie Emails benutzen sollten • Standard-Aufgaben – Business as usual geht wunderbar per Email, Spezialaufgaben oder in Sondersituationen sind sie weniger ideal • Steht der Mensch im Vordergrund? • Wie dringend ist es? • Wie kompliziert ist der Sachverhalt? • Entscheidungsfindung • Gibt es Konfliktpotenzial? Ein häufig gehörter Punkt ist, dass die Höflichkeit im E-Mail-Zeitalter erheblich nachgelassen hat. Es gibt viele Hinweise, die das bestätigen. Dabei geht es nicht nur um das Herumspielen am Blackberry in Sitzungen. Es geht auch darum, dass Mitarbeiter bisweilen auch unabsichtlich demontiert werden, wenn der Empfängerkreis groß ist. Da wird ein rasch dahingeschriebener Satz á la „Immer derselbe Fehler bei der Abrechnung“ zur Generalkritik. Gerade bei exzessiver Nutzung der CC-Funktion passiert dies regelmäßig. Natürlich drücken sich einige Kollegen gern vor Verantwortung, indem sie Vorgesetzte ständig auf CC setzen. Social Media: Zeitfresser oder große Chance? Ratgeber für das richtige Zeitmanagement und den Umgang mit E-Mails gibt es zuhauf. Die Autoren gehen daher nur in aller Kürze darauf ein. Natürlich sollte man in der Regel eingehende E-Mails nicht sofort lesen, sondern nach festgelegten Zeitperioden en Block. Außerdem sollte die Sprache klar sein und die Länge überschaubar. Leitende Angestellte sollten auch nicht zu sparsam dabei sein, ihre Mitarbeiter im Umgang mit dem E-Mail-Client zu schulen. Das mag einmalig Zeit kosten, doch es rechnet sich.

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BERATUNGSTAG DER MERKUR VERSICHERUNG Montag, 4. November 2013, Brandhofgasse 18, Erdgeschoß, Raum 2 Das Gesundheitsvorsorgeprogramm der Merkur Versicherung ist für seine Leistungen bekannt und anerkannt. Der Name ist Programm: „ego4you“ bietet ein umfangreiches Spektrum, das zum Beispiel Aromathrapieanwendungen, Hautbilddiagnostik, Stresstypanalysen, Kuraufenthalte und ab Oktober 2013 auch TCM-Behandlungen sowie Organscreenings beinhaltet. Wie und zu welchen Bedingungen Sie Ihre private Gesundheitsvorsorge für sich und Ihre Familie gestalten möchten oder ob Sie eine steuerfreie Bezugsumwandlung, eine Unfallversicherung oder Pflegegeldregelung interessiert – am Beratungstag können Sie sich gern darüber informieren. Bis zu 20 % Tarifermäßigung gibt es durch die Gruppenversicherung, wenn fünf KollegInnen der KUG eine neue Versicherung abschließen. Bisher haben dies 4 getan. Profitieren können davon auch „Alt-Merkur-Kunden“, die sich diesbezüglich mit unserem Berater Christoph Hartner in Verbindung setzen sollten ([email protected])

TERMINE FÜR DIE SPRECHTAGE DR. SWOBODA Es ist dem Landesvorstand wieder gelungen, den Sekretär des Dienstrechtsreferates unserer Zentrale, Dr. Gerd Swoboda, für Sprechtage in unserem Landessekretariat zu gewinnen, und zwar am Donnerstag, 24. Oktober 2013 Donnerstag, 14. November 2013 Donnerstag, 5. Dezember 2013 Ort: Zeit:

Landessekretariat der Gewerkschaft öffentlicher Dienst Karl-Morre-Straße 32/3, Zi. 314, 8020 Graz zwischen 11.00 und 16.00 Uhr

In jedem Fall ersuchen wir um telefonische Voranmeldung bei LS Mag. Brigitte Szukics unter der Telefonnummer 0316/7071-237.

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SIE SIND UMGEZOGEN UND NUN ZU FINDEN: Stabsabteilung für Öffentlichkeitsarbeit, Leonhardstraße 18, 2. Stock Mag. Martin Eigler, Mag. Joachim Schauer, Ruth Kampel Stabsabteilung für Fundraising und Sponsoring, Leonhardstraße 18, 2. Stock Mag. Marina Schreiner Stabsstelle für Personalentwicklung, Lichtenfelsgasse 21, 1. Stock Mag. Karin Zach Qualitätsmanagement und Berichte, Lichtenfelsgasse 21, 1. Stock Mag. Marion Gottinger, Mag. Stefanie Filzwieser Stabsabteilung Recht, Lichtenfelsgasse 21, 2. Stock Mag. Dr. Hannes Kiegerl, Mag. Daniela Schwarz Stabsabteilung Contolling/ Kostenrechnung, Lichtenfelsgasse21, 2. Stock Mag. Barbara Simandl, Karoline Heber, Mag. Daniela Schwarz Finanzbuchhaltung, Lichtenfelsgasse 21, 2. Stock Gabriele Lausecker, Gabriele Watz-Prein, Andrea Angerer, Vassilisa Bergles, Karoline Holzer, Marina Teißl, Monika Kulmer Sekretariat des Senats, Palais Meran, Leonhardstraße 15, 2. Stock, Zi. 208 Christa Drame

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NACH DEM FERIALJOB: ANMELDUNG BEI DER BVA NICHT VERGESSEN Fast jeder Student, jede Studentin und auch viele Schüler nützen einen Teil der Sommerferien, um im Zuge einer Ferialpraxis Erfahrungen im Berufsleben zu sammeln und gleichzeitig etwas dazu zu verdienen. Übersteigt das monatliche Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze (2013: € 386,80), so ist man selbst versichert – es besteht während dieser Zeit keine Anspruchsberechtigung über einen (BVA-versicherten) Elternteil. Steht beim Sommerjob die Ausbildung im Vordergrund, handelt es sich dabei möglicherweise um ein Praktikum. Praktikanten sind in der Regel Schüler oder Studenten, die ein Pflichtpraktikum absolvieren, das von der Ausbildungseinrichtung vorgeschrieben wird. Arbeitsrechtliche Ansprüche auf Entgelt, Urlaub etc. bestehen nicht. Derartige Pflichtpraktikanten unterliegen für die Dauer ihrer Tätigkeit automatisch der Schülerunfallversicherung. Erhalten sie vom Arbeitgeber ein freiwilliges „Taschengeld“, gelten sie allerdings als Dienstnehmer und sind entsprechend zur Sozialversicherung zu melden. Übersteigt das Taschengeld die Geringfügigkeitsgrenze, ist der Praktikant vollversichert. Ist dies nicht der Fall, ist lediglich eine Anmeldung zur Unfallversicherung nötig. Praktikanten im Gastgewerbe sind immer Dienstnehmer! Volontäre wollen nach Absolvierung der einschlägigen Schulausbildung bzw. des Studiums in ihren zukünftigen Traumberuf „hineinschnuppern“. Ähnlich wie beim Pflichtpraktikum steht also der Ausbildungs- und Lernzweck im Vordergrund. Allerdings ist dies nicht verpflichtend durch eine Schule zu absolvieren, sondern erfolgt freiwillig. „Echte“ Volontäre sind bei der AUVA an- und abzumelden. Wird „Taschengeld“ bezahlt oder liegt ein „normales“ Arbeitsverhältnis vor, sind allerdings auch sie als Dienstnehmer bei der Gebietskrankenkasse zu melden. Meldung an die BVA nicht vergessen! Um die An-und Abmeldung zur Sozialversicherung muss sich jeweils der Dienstgeber kümmern. Die Gebietskrankenkassen melden ihrerseits diese Daten an den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger – während aber der Beginn der Pflichtversicherung grundsätzlich zur Beendigung der Angehörigeneigenschaft führt, ist ein Wiederaufleben der zuvor bestandenen Mitversicherung bei der BVA nach Beendigung der Ferialtätigkeit aber an eine entsprechende Meldung des Versicherten bzw. Anspruchsberechtigten gebunden. Um also unliebsame Überraschungen beim Arztbesuch – im guten Glauben, weiterhin bei der BVA anspruchsberechtigt zu sein – zu vermeiden, empfehlen wir, Beginn- und Enddaten einer Ferialtätigkeit möglichst rasch der BVA zu melden – ein formloses Schreiben, Fax oder E-Mail an Ihre zuständige Landes- oder Außenstelle genügt.

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NEUES E-CARD-SERVICE Einsicht auf persönliche Daten im e-card-System mit Bürgerkarte oder Handysignatur

In den vergangenen Jahren hat sich die e-card als Schlüssel zum Gesundheitssystem bewährt. Fast 9 Millionen e-cards sind im System aktiv und seit dem Jahr 2005 wurden im Durchschnitt rund 500.000 Patientenkontakte pro Tag über das e-card-System abgewickelt. Mit dem neuen Service „Auskunft e-card-Daten“ können Sie über das Internet-Portal der Sozialversicherung kontrollieren, welche Daten mit Ihrer e-card abrufbar sind beziehungsweise wie und wann Ihre e-card verwendet wurde. Die Voraussetzung dafür ist entweder eine Handysignatur oder Sie lassen die e-card als Bürgerkarte freischalten. Mit der neuen Web-Applikation bekommt jeder Versicherte und dessen anspruchsberechtigte Angehörige über eine gesicherte Verbindung einen Überblick über den aktuellen Stand der jeweiligen Personendaten, Krankenversicherungsansprüche inkl. einer eventuellen Rezeptgebührenbefreiung, Daten zur e-card (Kartenstatus, Europäische Krankenversicherung EKVK, Zustelladresse). Und außerdem eine Auflistung über die jeweiligen Arztbesuche innerhalb des letzten Jahres. Weitere Informationen finden Sie unter Auskunft e-card-Daten.

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Impressum: © Herausgegeben vom Betriebsrat für das allgemeine Universitätspersonal der KUG – Oktober 2013. Redaktionsteam: Margitta Kaltenegger, Eleonore Kontsch, Richard Robnig, Ulrich Katzenberger, Joachim Schauer. Layout: Sabine Laller.