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SZ_4_12_SZ_2_05.qxd 05.12.2012 09:35 Seite 1 SICHERHEIT ZUERST 4/12 www.vaeb.at Sicherer Verschub Seite 4 Ältere ArbeitnehmerInnen Seite 7 Gewal...
Author: Sabine Maier
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SICHERHEIT ZUERST 4/12 www.vaeb.at

Sicherer Verschub Seite

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Ältere ArbeitnehmerInnen Seite

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Gewalt am Arbeitsplatz Seite

Mitteilungsblatt des Unfallverhütungsdienstes der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau

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Vorwort JAHRESRÜCKBLICK Jedes der letzten Jahre war für die österreichische Sozialversicherung ein Interessantes und Herausforderndes, so auch 2012. Ein Jahr in dem sich die Debatte um die Form der Sozialversicherung in Österreich und eine Reform weiterhin gehalten hat. Direktor

Werner BOGENDORFER

Natürlich: gesamt ist der Versichertenstand der VAEB im letzten Jahr (2011) leicht gesunken, die Ausgaben in gewissen Bereichen z.B. für ärztliche Hilfe oder Heilbehelfe und Hilfsmittel leicht gestiegen. Trotzdem hat die VAEB 2011 eine positive Schlussbilanz zu verzeichnen. Es konnte 2011 ein Überschuss von 10,1 Millionen erreicht werden. Zum Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand ist außerdem zu bemerken, dass die VAEB den gesetzlichen Vorgaben des sogenannten Verwaltungsdeckels entsprochen hat. Insgesamt heben wir uns auch von anderen SV-Trägern durch unsere große, innovative Kraft ab.

Machen wir eine kurze Reise durchs vergangene Jahr: Der Frühling hat uns die BOGU+ Online gebracht. Unsere Tochtergesellschaft, die Wellcon, hat in Zusammenarbeit mit uns die Berufsorientierte Gesundenuntersuchung noch benutzerfreundlicher gemacht und bietet gewisse Services, wie den Fragebogen oder die Untersuchungsergebnisse, seit dem Frühjahr online an. Im Frühjahr dieses Jahres durften wir auch wieder die BGF Gütesiegel an 4 Mitgliedsunternehmen verleihen, die die betriebliche Gesundheitsförderung besonders gut umgesetzt haben. Zum ersten Mal wurde heuer neben den BGF Gütesiegeln auch das Zertifikat „Rauchfreier Betrieb“ an 3 Betriebe verliehen. Zum Thema „Rauchen“ nur kurz: nicht nur hat unsere Gesundheitseinrichtung Josefhof ebenfalls ein Zertifikat „Rauchfreier Betrieb“ erhalten, sie haben auch heuer einen gemeinsamen Standard für Raucherentwöhnung in der VAEB fertiggebracht, der garantieren soll, dass innerhalb der VAEB, aus welchem Bundesland Sie zu uns kommen, die Qualität und die Ausführung Ihrer Raucherentwöhnung und deren Maßnahmen gleich hoch ist. Das Frühjahr hat uns als VAEB auch die Gründung der sogenannten HEX-Plattform gebracht. Die VAEB beschäftigt schon seit Jahren Experten auf diversen Gesundheitsgebieten. Die sogenannten Health Excellents unterstützen ab heuer die VAEB auf einer gemeinsamen Plattform in der innovativen Weiterentwicklung bei Gesundheitsfragestellungen. Wie Sie wissen, haben wir auch zahlreiche Zahn- und Physikoambulatorien in Österreich, die sich mit um die Gesundheit unserer Versicherten kümmern. Eines davon, das im vierten Wiener Gemeindebezirk ist Anfang des Jahres auf den Praterstern übersiedelt, wo unsere Versicherten in neu erbauten, neu eingerichteten und angenehmen Räumlichkeiten zentral versorgt werden können.

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Eines unserer Paradeprojekte der „Gesundheitsdialog Diabetes mellitus“ konnte sich heuer bereits in zahlreichen Fachmedien und auf Messen präsentieren. Das Projekt be-

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schäftigt sich mit der optimalen, telemedizinischen Betreuung von Diabetikern. Im Zuge des heurigen Weltdiabetestages wird die VAEB übrigens auf Grund dieses Themenschwerpunktes ebenfalls aktiv und sich in weltweiter Solidarität mit an Diabetes erkrankten Menschen zeigen. Im Herbst, durften wir in Bad Hofgastein in unserer Gesundheitseinrichtung unser neues Therapiezentrum die Villa Pyrker eröffnen. Mit der Villa Pyrker steht der Gesundheitseinrichtung Bad Hofgastein eine ideale Infrastruktur zur optimalen Behandlungen ihrer Kurgäste zur Verfügung. Auch unsere 3 weiteren Gesundheitseinrichtungen bemühen sich um die optimale Versorgung unserer Versicherten. Breitenstein etabliert sich immer mehr zu unserem Kompetenzzentrum für Diabetes, der Josefhof bietet heuer ein neues Programm „Gesunder Rücken 2“ an und ist sportlich mit dem neu errichteten „Disc-Golf-Parcours“ wieder ganz vorne dabei. Die Gesundheitseinrichtung Bad Schallerbach, befindet sich heuer noch im Bau und wird nächstes Jahr fertig. Trotzdem und das haben wir unseren MitarbeiterInnen dort zu verdanken, läuft der Kurbetrieb in Schallerbach ungestört weiter. Im Dezember 2012, am 22. genau, erwartet uns dann laut Maya Kalender der Weltuntergang. Wenn dem nicht so ist, dann können Sie damit rechnen, dass die VAEB auch 2013 wieder innovativ, die Gesundheit und das Wohlergehen ihrer Versicherten und der Mitgliedsunternehmen im Kopf, nach vorne geht.

Direktor Werner Bogendorfer

Die Redaktion wünscht allen Leserinnen und Lesern ein erfolgreiches Jahr 2013!

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Sicherer Verschub Von Reinhard Lackner

Im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen sind Arbeitnehmer im Verschubbereich einem besonders hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Grund genug durch immer wiederkehrende notwendige Prävention, Erhebliches für höhere Sicherheit und besseren Gesundheitsschutz beizutragen. Allgemeines Im Zentrum des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) steht die Pflicht zur Gefahrenermittlung – Gefahrenbeurteilung – Maßnahmenfestlegung(§4 ASchG) und im engen Bezug hierzu die Dokumentation in den Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten (§5 ASchG, DOK-VO). Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerschutzbehörden haben schon genug Erfahrung sammeln können im Bereich der Evaluierung. Arbeitsunfallzahlen und Arbeitnehmerschutzstandards – die wichtigste Frage – die sich aus der Umsetzung des verfolgten, ganzheitlichen und systematischen Arbeitsschutzes ergeben, gehen auch in besonders gefährdeten Bereichen sowohl bei den gemeldeten (Arbeitsunfallrate je 1.000 Vollzeitarbeiter), als auch besonders schweren, Arbeitsunfällen zurück.

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Sicherer Verschub eine besondere Evaluierungsaufgabe! Verschieben und zugehörige Tätigkeiten erfordern ständige Aufmerksamkeit und Konzentration. Die große Gefahr bei der täglichen Arbeit ist die Routine. Daher ist es notwendig sich regelmäßig über die gesetzten Maßnahmen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu vergewissern. Besondere Gefahrensituationen für Arbeitnehmer können sich beispielsweise beim Produktionsablauf im Verschub ergeben: • durch Organisation (Arbeitszeit, Produktionsablauf, …) • durch mechanische Gefährdungen (bewegte Schienenfahrzeuge, bewegte Arbeits- und Transportmittel, …) • durch Infrastrukturmängel/Fahrzeugmängel (Ausrutschen, Stolpern, Stürzen, Umknicken, Fehltreten auf der Ebene, Absturz, …) • durch elektrische Gefährdungen (Lichtbogen, Körperdurchströmung, …) • durch Arbeitsumgebungsbedingungen (Beleuchtung, Klima, Verkehrsweg, …) • durch physische Belastung (Haltung-, Haltearbeit, …) • durch psychische Belastungen (Arbeitsorganisation, soziale Bedingungen, …) • durch Gefahrstoffe (Flüssigkeiten, Gase, Dämpfe, …) • durch Brand- und Explosionsgefährdung (explosionsfähige Atmosphären, elektrostatische Aufladungen, …)

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durch physikalische Einwirkungen (Lärm, Vibrationen, Strahlung, …) durch biologische Gefährdungen (Infektionsgefahr, …) durch thermische Gefährdungen (kalte oder heiße Medien, …) durch ungeeignete persönliche Schutzausrüstung (Warnkleidung, Handschuhe, …) dass Arbeiten auf der Arbeitsstätte (Bahnhof) von Arbeitnehmern verschiedener Arbeitgeber, gleichzeitig oder nacheinander ausgeführt werden.

Dies alles stellt besonders hohe Anforderungen an den Arbeitgeber, der Gefahren aus dem Arbeitnehmerschutz zu ermitteln, zu beurteilen und Arbeitnehmerschutzmaßnahmen zu setzen hat, die zu einer wesentlichen Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes führen sollen und gleichzeitig für die ausführenden Eisenbahnunternehmen eine Verringerung der Unfallzahlen und der Ausfallszeiten und damit zusammenhängender Folgekosten bedeuten. Unter anderem entstehen auch Stillstandzeiten durch ein eventuell notwendiges Eingreifen der Aufsichtsbehörde. In jedem Fall muss der Arbeitgeber oder dessen beauftragte Person die Gewähr bieten, dass er sich der Evaluierungsaufgabe ausreichend und mit dem gebotenen Nachdruck widmet. Weitere gegenseitig beeinflussende Aufgaben und Ziele, wie teilweise „Produktionserfolg“ dürfen für den Arbeitgeber oder dessen beauftragte Person zu keinem inneren Konflikt mit Arbeitnehmerschutzmaßnahmen führen.

Was soll die Evaluierung bewirken Welche Vorteile ergeben sich aus der konsequenten Anwendung der Evaluierung für den Arbeitgeber im Verschub: • Eine Verringerung der Unfallzahlen und der Ausfallzeiten und damit zusammenhängender Folgekosten. • Die Vermeidung von betrieblichen Ereignissen, unter anderem auch damit zusammenhängende Streckenunterbrechungen. • Das Vermeiden von ungeplanten Ereignissen, insbesondere solche, die eine Verzögerung der Beistellung beim Bahnkunden nach sich ziehen. • Ein zügiger Produktionsablauf. • Ein optimiertes Zusammenwirken der Beteiligten Netzbetrieb und Verschub und eine Erhöhung der Qualität und Ausführung. • Eine Reduzierung der Kosten, wenn Produktionsablauf und Errichten einer Infrastrukturanlage bereits in der Planung berücksichtigt werden. Was ist eigentlich Verschub Der umfangreichste Verschubbetrieb findet im Güterverkehr der Eisenbahn statt. Das Verschieben ist das Bewegen von Schienenfahrzeugen, ausgenommen das Fahren der Züge. Im Wesentlichem, je nach Begriffsdefinition des Eisbahnunternehmens, das Bilden von Zügen (Zusammenstellen und Auflösen), das Überstellen von einzelnen Fahrzeugen oder Wagengruppen auf ein anderes Bahnhofs-

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Koordination der allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung (§7 ASchG) nach §8 des ASchG

Wie arbeiten die Verantwortlichen Arbeitgeber in der Umsetzung zusammen Durch die Koordination der Beteiligten können und müssen wichtige Beiträge zur Arbeitssicherheit geleistet werden. Zur Erleichterung der Erfüllung ihrer Arbeitnehmerschutzpflichten lässt jeder Beteiligte seine individuellen Bedingungen in die Konzeption der Arbeitnehmerschutzmaßnahmen einfließen. • gleis, das Abholen und Bereitstellen von Wagen in Anschlussbahngleisen und Verschieben in Anschlussbahnanlagen, das Bewegen einzelner Triebfahrzeuge innerhalb eines Bahnhofs von und zu den Zügen. Auch das Bewegen von Schienenfahrzeugen oder Wagengruppen Mithilfe einer Spillanlage (ortsfeste Förderanlage) mit Kraftfahrzeugen oder durch Menschenkraft, zählt zum Verschub.

zeugen an Grenzmarken um ein Zusammenstoßen mit Zügen zu verhindern. Alle Beteiligten am Verschub können im Zuge der verbesserten Arbeitsunfallverhütung wichtige Beiträge leisten: • Um Arbeitsunfallfreie Produktionsabläufe zu gestalten und • durch gegenseitige Unterstützung zu einer Entlastung zu kommen.

Was muss beim Verschub beachtet werden Für fast zwei Drittel aller Arbeitsunfälle im Verschub liegen die Ursachen in lückenhafter, nicht vorausschauender Planung, Arbeitsvorbereitung und Arbeitsorganisation. Ein- und Ausstieg an Fahrzeugen ohne z.B. die Berücksichtigung der strukturellen Anforderungen der Infrastruktur, der Fahrzeugeigenschaften, der Art des Einsatzes, deren Bedienung und Instandhaltung, werden als weitere Arbeitsunfallursachen identifiziert. Deshalb zielt der Arbeitnehmerschutz auf eine verbesserte Koordination beim Verschub. Die verantwortungsvolle und fachkundige Tätigkeit eines Verschiebens schon während der Ausbildung ist ein wichtiger Beitrag, auf der Arbeitsstätte (§19 ASchG) den „Verschub“ sicher zu gestalten.

Zur Konkretisierung der Ergebnisse in der Arbeitsunfallverhütung tragen die Maßnahmen aus der Gefahrenermittlung – Gefahrenbeurteilung und Maßnahmenfestlegung der Beteiligten genauso bei, wie zum Beispiel, Bedienungsanleitungen der Hersteller von Einrichtungen, Arbeitsmitteln und Geräten (etwa Funkgeräte, Fernsteuerungen, Wagen, …).



Wie kann das in der Praxis konkret aussehen Beispiele der Zusammenarbeit in der Planungsphase : • Analyse der Vorplanung auf Aspekte der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes. • Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten. • Erfassung aller Tätigkeiten entsprechend des vorgesehenen Produktionsablauf, gegebenenfalls Berücksichtigung anderer betrieblicher Tätigkeiten auf der Arbeitsstätte. • Festlegen von betrieblichen Maßnahmen, sowie dem verschubproduktionsspezifischen Setzen von Prioritäten, Beraten der Terminplanung. • Beurteilung gegenseitiger Gefährdungen (örtlicher und zeitlicher Nähe). • Koordination und Mitwirken bei der Einrichtung der Sozialeinrichtungen unter Berücksichtigung des Produktionsablaufes (z.B. Sozialräume wie Ver- und Entsorgung, Reinigung). • Mitwirken bei der Ausarbeitung der Notfallpläne. • Bestandsaufnahme der vorhandenen Arbeitsstätte (aus allen relevanten Unterlagen, z.B. Plänen, Bescheiden, Gutachten, …).



Bestimmte Gleise in einem Bahnhof dürfen nur nach Zustimmung des Fahrdienstleiters zum Verschieben genutzt werden. Triebfahrzeugführer, mehrere Verschieber, Spitzenverschieber, Weichenwärter sind Beteiligte an der Durchführung einer Verschubfahrt. Der Fahrweg ist während der Verschubfahrt zu beobachten und es ist „auf Sicht“ zu fahren. Fahrwege für Verschubfahrten im Stellbereich eines mechanischen oder elektromechanischen Stellwerks sind nicht immer besonders gesichert. Für das Abstoßen und Ablaufen von Schienenfahrzeugen gelten besondere Regelungen und Vorsichtsmaßnahmen. Für das Abstellen und das Sichern gegen unbeabsichtigtes Wegrollen von Schienenfahrzeugen bestehen konkrete Regelungen. Dazu zählt auch das gesicherte Abstellen von Schienenfahr-







Die Verantwortlichen übergeben den zuständigen Personen zur Umsetzung der Arbeitnehmerschutzmaßnahmen vor Ort das Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument, insbesondere auch mit den übergreifenden Regelungen. Daraus erfolgt die umfassende Unterweisung durch den Arbeitgeber für seine beschäftigten Arbeitnehmer. Die zuständigen Personen zur Umsetzung Erstellen, Aktualisieren, Aushänge für den Arbeitnehmerschutz. Beraten bei der Terminplanung insbesondere bei Festlegung von betrieblichen Abweichungen. Koordinieren die in den Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten bereits festgelegten Maßnahmen. Organisieren die Zusammenarbeit der Beteiligten hinsichtlich Arbeits- und Gesundheitsschutz. Koordinieren er Anwendung der allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung .

Die hier aufgeführten Aufgaben richten sich vor allen an Zuständige für den Arbeitnehmerschutz mit Koordinationsaufgaben. Davon unberührt bleiben die internen Aufgaben und Verantwortungen der jeweiligen Organisationseinheit. Nur so können die Verpflichtungen für den verfolgten, ganzheitlichen, systematischen Arbeitnehmerschutz erreicht werden und die erforderlichen Maßnahmen aus dem Arbeitnehmerschutz tatsächlich gut in den Produktionsablauf integriert werden. Überwachung der Umsetzung als laufende Aufgabe Die von den einzelnen Verantwortlichen erstellten und von den einzelnen Funktionsträgern abgestimmten Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente stellen zusammengenommen die Grundlage für den Arbeitnehmerund Gesundheitsschutz an der Arbeitsstätte dar. Es ist jedoch unerlässlich, dass die Verantwortlichen darauf achten, dass vor Ort die zuständigen, mit Arbeitnehmerschutzaufgaben, und beschäftigten Arbeitnehmer ihre Aufgaben

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Handgriffe: Der Handgriff muss dem Verschieber einen sicheren Zugang auf dem Verschiebertritt ermöglichen und standhalten. Der Freiraum zwischen dem Handgriff und Fahrzeugteil muss für eine Benutzung mit Verschieberhandschuhen entsprechend groß sein (120 mm). Handgriffe haben einen ordnungsgemäßen Zustand für eine Benutzung aufzuweisen. Klappbare Handgriffe (für besondere Fälle) haben, um ein unbeabsichtigtes Klappen zu vermeiden, eine funktionsfähige Sperrvorrichtung zu haben, die zu verwenden ist.

nach dem Arbeitnehmerschutz erfüllen, beispielhaft wie: • Koordination und Überwachung hinsichtlich: o Einhaltung der festgelegten Maßnahmen in den Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten. o Einhaltung der festgelegten Maßnahmen in den Betriebsanweisungen. o Ordnungsgemäßer Anwendung der Arbeitsverfahren. • Organisation und Durchführung von Arbeitnehmerschutzbesprechungen, und -begehungen. Auswerten und Dokumentation der Ergebnisse, • Umsetzen der Maßnahmen im Zuge der übertragenen Aufgaben und Kompetenzen der Arbeitnehmer. Wie können Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument aufgebaut sein Wichtiges Merkmal einer transparenten und wirkungsvollen Gefahrenermittlung, Gefahrenbeurteilung und Maßnahmenfestlegung ist, dass sie jederzeit in schriftlicher Form vorliegt und die Ergebnisse sich in den Sicherheitsund Gesundheitsschutzdokumenten wiederspiegeln. Bei konsequenter Aktualisierung wird die Dokumentation ein praktisches Werkzeug zur ständigen Verbesserung des Arbeitnehmerschutzes. Nur so wird ein transparentes und wirkungsvolles Produktionskonzept erst möglich.

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Welche inhaltlichen Aspekte sind wichtig in den Sicherheitsund Gesundheitsschutzdokumenten Ein sinnvoller Gliederungsansatz besteht z.B. in den eingangsdargestellten besonderen Gefahrensituationen beim Verschub. Diese wichtigen Themenbereiche des Arbeitnehmer- und Gesundheitsschutzes sind zu berücksichtigen

und entsprechend der individuellen Bedingungen einer Arbeitsstätte abzuarbeiten. Beispielsweise ermittelte Gefährdung, Absturz bei einer vorübergehenden Mitfahrt des Arbeitnehmers außerhalb des Fahrzeuges während des Verschiebens sowie den Zugang zu diesem Fahrzeug. Diese Gefährdung des Risikos ist als groß zu bewerten, daraus besteht Handlungsbedarf geeignete Maßnahmen zu setzen. Als geeignete Maßnahme um eine sichere vorübergehende Mitfahrt des Arbeitnehmers außerhalb des Fahrzeuges während des Verschiebens sowie den Zugang zu diesem Fahrzeug zu ermöglichen, ist es erforderlich Mindestanforderungen, • der Ergonomie (freizuhaltender Raum am Fahrzeug), • an Handgriffe (für Arbeitnehmer zum sicheren Halt während der Mitfahrt und des Zugangs oder Aufstiegs befestigter Teil am Wagenkasten des Fahrzeugs) • und Tritte (Kombination aus Tritt, Handgriff und der Ergonomie am Fahrzeug) für den Arbeitnehmer (Verschubmitarbeiter) bei einer vorübergehenden Mitfahrt außerhalb des Fahrzeuges während des Verschiebens, sowie den Zugang zu diesem Fahrzeug festzulegen. Unterweisung der Arbeitnehmer für den bestimmten Teilaspekt Um einen störungsfreien, zuverlässigen und sicheren Verschub zu erreichen ist es erforderlich, den Arbeitnehmer in verständlicher Form zu unterweisen. Ergonomie: Oberhalb des Verschiebertrittes muss ausreichend Raum vorhanden sein, der ein aufrechtes Stehen ermöglicht. Im Falle, dass sich Bauteile des Fahrzeuges oder Ladungsteile in diesem Bereich befinden, die Verletzungen verursachen können, sind diese Tritte zur Mitfahrt nicht zu benutzen. Handgriffe zum Festhalten müssen vorhanden sein und sind zu benutzen.

Tritte: Verschiebertritt sind nur Kombination der Handgriffe und der Ergonomie zu benutzen, wenn keine andere Mitfahrmöglichkeit (Endbühnen) während des Verschiebens vorhanden ist. Der Verschiebertritt hat für den Praktiker eine geeignete Größe, wenn mit beiden Füßen vollflächig darauf gestanden werden kann. Es darf keine mechanischen Verformungen aufweisen und hat eine rutschfeste Oberfläche aufweisen. Andere Tritte: Sind als Übertritte, Tritte zu Überprüfungen (Einfüll- und Kontrollöffnungen), Einstiege oder Tritte zu Arbeitsbühnen an Fahrzeugen vorhanden und sind nicht als Verschiebertritte zu benutzen. Zusammenfassung An diesem Beispiel werden die Arbeitnehmerschutzaspekte deutlich erkennbar: Die Verantwortung für die Gefahrenermittlung – Gefahrenbeurteilung – und Maßnahmenfestlegung liegt beim Arbeitgeber. Im Interesse der eindeutigen und klaren Regelung ist die Schriftform zu verwenden. Zur Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen ist die erforderliche Koordination (Abstimmung) mehrerer Arbeitgeber, die an einer Arbeitsstätte Arbeitnehmer beschäftigen, festzulegen. Dies vermeidet mögliche Konflikte über Aufgabenzuständigkeiten, die vor Ort nur schwer lösbar sind. Werden Gefährdungen nicht genau genug beachtet, so wird dies zu Arbeitnehmerschutzmängel führen, die wiederum Produktionsmängel mit sich bringen. Gleichzeitig ist auch ausdrücklich festgelegt, dass die Aufsichtsfunktion, durch Stichproben für die Einhaltung der festgelegten Arbeitnehmerschutzmaßnahmen, beim Arbeitgeber liegt. Im Güterverkehr ist das Verschieben noch immer mit einem hohen Personalaufwand und somit hohen Gefährdungspotential verbunden. Deshalb ist durch fortlaufende Evaluation, die Rationalisierung der Produktionsabläufe, der Einsatz moderner Technik in Verschubbereichen, die Schulung der Arbeitnehmer im Arbeitnehmerschutzgerechten Verhalten zu betreiben, um die Arbeitnehmer den Gefährdungen beim Verschub nicht auszusetzen.

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Ältere ArbeitnehmerInnen – Herausforderung oder Chance? Von Dr.med.Mag.sc.hum. Kathrin Neuner

Gesetzliche und gesellschaftspolitische Vorgaben erhöhen den Druck auf einen längeren Verbleib im Erwerbsleben. Ein wichtiger Punkt dabei ist die demografische Entwicklung, die zeigt, dass einerseits die Menschen immer älter werden und andererseits durch Rückgang der Geburten immer weniger „Junge“ nachkommen. Das heißt, dass sich die Altersstruktur in den Betrieben zwangsläufig immer mehr nach „oben“ verschieben wird. Aus diesen Entwicklungen heraus ist das Thema „ältere ArbeitnehmerInnen“ sehr wichtig und aktuell. Was sind nun die medizinischen Erkenntnisse? Das Altern beginnt mit der Geburt und ist großen, individuellen Schwankungen unterworfen. Einflüsse aus der Umwelt und persönliche Ressourcen bestimmen maßgeblich, wie gut/gesund man älter wird.

entwickelte Fähigkeiten bzw. Stärken, die ältere ArbeitnehmerInnen auszeichnen. Ältere ArbeitnehmerInnen verfügen im positiven Sinne über: • ein großes Erfahrungswissen • hohes Maß an Fertigkeiten • hohe Zuverlässigkeit • hohes Verantwortungsbewusstsein • Entscheidungsfähigkeit in kritischen Situationen. Es ist also immens wichtig, dass ältere ArbeitnehmerInnen gefördert werden.

Fotostudio Wilke

Ab einem Alter von ca. 50 Jahren spricht man von „älteren ArbeitnehmerInnen“. Im Alter nehmen ab: • Sehfähigkeit • Hörfähigkeit • Reaktionsfähigkeit Welche Maßnahmen sind entscheidend? Von Älteren können Aufgaben schwerer erbracht werden: • unter extremen Umgebungseinflüssen(Hitze, Kälte, Lärm) • bei Zeit- und Leistungsdruck und unter fremdbestimmtem Arbeitstempo • ohne ausreichende Erholungsmöglichkeit • die parallel verschiedene Aufgaben beinhalten • die differenziertes Seh- und Hörvermögen erfordern. Hinzukommen noch körperliche Abnützungserscheinungen nach jahrzehntelanger schwerer körperlicher Arbeit oder Ermüdungserscheinungen bei SchichtarbeiterInnen. Aber: Älter bedeutet nicht immer auch schlechter!

l Schutz der Gesundheit und Gesundheitsförderung in Betrieben wie z. B.: Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung mit Augenmerk auf Altersgerechtigkeit (Ausgleich des nachlassenden Sehvermögens durch eine bessere Beleuchtung etc.); medizinische Rehabilitation nach langen Krankenständen, bei chronischen Krankheiten; psychologische Unterstützung; betriebliche Gesundheitsförderung im engeren Sinne (Bewegungsübungen, Ernährungsangebote, Workshops etc.) l Qualifikationssteigerung durch Weiterbildungsmaßnahmen l „Jobdesign“ (Arbeitsorganisation und -gestaltung) l Personalplanung und –entwicklung

Auch wenn gewisse Leistungsfunktionen mit dem Alter nachlassen, so gibt es andererseits

Nur motivierte MitarbeiterInnen sind gute MitarbeiterInnen!

Menschen, die… • gerne zur Arbeit gehen, • einen Sinn in ihrer Arbeit sehen, • sich mit dem Unternehmen identifizieren, • Anerkennung und Wertschätzung vom Arbeitgeber erhalten, …können mit ihren körpereigenen Ressourcen Leistungsdefizite besser ausgleichen und somit auch länger im Arbeitsprozess gehalten werden. Die Firma Wellcon als Zentrum für Prävention und Arbeitsmedizin vereinigt FachexpertInnen in allen maßgeblichen Bereichen. ArbeitsmedizinerInnen, ArbeitspsychologInnen, Ernährungs- und BewegungsexpertInnen stellen gerne ihr Know-how zur Verfügung, um den Anforderungen zum Thema „ältere ArbeitnehmerInnen“ gerecht zu werden.

IMPRESSUM: „Sicherheit Zuerst“ Medieninhaber, Herausgeber und Verleger: Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB); Internet: www.vaeb.at; eMail: [email protected] Redaktion: Direktor Werner Bogendorfer; alle: 1060 Wien, Linke Wienzeile 48-52; Druck: SVD Büromanagement GmbH

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Sicherheit hat immer Priorität Eins

ISM-Sicherheitstage 2013

Heben und Tragen

Präventivdienste

Unterweisung Evaluierung

Sicherungsmaßnahmen im Gleisbereich

VAEB - Gesundheit und Prävention

Suchtgift

Transportsicherheit

Rolle SIPO, ÖBK und SA

Psychische Belastungen

Von DI Christian Dieplinger

ISM-Sicherheitstage 2013 starten im Jänner

Experten referieren zu speziell auf den Geschäftsbereich abgestimmten Sicherheitsthemen und auch die Teilnehmer haben die Gelegenheit sich bei sogenannten Tischrunden persönlich einzubringen.

Experten referieren zu den Themen… …was gehört alles dazu sich im Gleisbereich und auf Baustellen sicher zu bewegen, wie trage ich richtig, welche Unterweisung brauche ich und was kann jeder einzelne zum Thema Sicherheit präventiv beitragen. Außerdem werden Mängel die durch die Betriebliche Überwachung aufgezeigt wurden erörtert und Evaluierungen vorgestellt. Schließlich sind auch noch Suchtgift und psychische Belastungen ein Thema.

Die Themenpalette ist groß und das klare Ziel heißt: Bewusstseinsbildung.

Aktive Tischrunden Die Sicherheitstage richten sich an örtlich Auf-

Sicherheitstage haben sich bewährt Der Geschäftsbereich ISM der ÖBB-Infrastruktur AG, veranstaltet in allen acht ISM-Regionen in ganz Österreich auch im kommenden Jahr die bewährten Sicherheitstage.

Besuchen Sie die ISM-Sicherheitstage 2013

10.01 bis 31.01.2013 Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führungskraft.

sichtsführende, Sicherungsaufsichten, Sicherungsposten und örtliche betriebliche Koordinatoren. Bei den aktiven Tischrunden gibt es pro Tisch ein Sicherheitsthema, das von einem Moderator vorgestellt wird. Dann haben alle Teilnehmer die Möglichkeit aktiv, dass heißt, mit eigenen Diskussionsbeiträgen einzusteigen und so wertvolle Erkenntnisse an Kolleginnen und Kollegen weiterzugeben. Gewinnspiel Ein attraktives Gewinnspiel hat inzwischen auch schon Tradition und rundet das Programm ab.

Stopp der Gewalt am Arbeitsplatz Personaleinsparungen verschärfen das Problem. Den internationalen Tag für menschenwürdige Arbeit am 7. Oktober haben vier Arbeitnehmerorganisationen zum Anlass genommen, über ein aktuelles Problem in der Arbeitswelt zu diskutieren: Das Vorkommen von Gewalt im Job. ÖGB, vida, GdG-KMSfB und AK Wien haben zu diesem Thema eine Tagung in Wien veranstaltet. „Die Palette der Gewalt reicht von Beschimpfungen und Beleidigungen über sexuelle Belästigung und Mobbing bis hin zu körperlichen Attacken. Es ist Aufgabe der Arbeitgeber, Präventionsmaßnahmen zu setzen, um die Beschäftigten bestmöglich zu schützen“, eröffnete vida-Vorsitzender Rudolf Kaske die Konferenz. Es bedarf klarer Sanktionen, die Verursacher von Gewalt müssten benannt werden und zur Prävention bedarf es eines Angebots an Schulungsmaßnahmen für Führungskräfte und MitarbeiterInnen. Aber: „Die besten Schulungen helfen nichts, wenn die Chefs beim

Personal sparen. Stress, Überforderung und Angst sind wesentliche Auslöser für die Gewalt am Arbeitsplatz“, so AK-Vizepräsidentin und vida-Gewerkschafterin Renate Kollermann. Auch die massive Zunahme der psychischen Belastungen in der Arbeitswelt geht wesentlich auf die gestiegene Arbeitsintensität und den knappen Personaleinsatz zurück. In einer Studie des Wifo und der Donau-Uni Krems im Auftrag der AK Wien erklärte ein Drittel der unselbstständig beschäftigten Männer und ein Viertel der Frauen, dass ihr psychisches Wohlbefinden durch Überbeanspruchung im Job beeinträchtigt sei. „Deshalb ist die geplante Novelle des Arbeitnehmerschutzgesetzes so wichtig: Sie sieht vor, dass ab kommendem Jahr das Arbeitsinspektorat auch für die Evaluierung von psychischen Belastungen zuständig ist“, sagt Kollermann. Künftig wird also gezielt eruiert werden, wie es mit Stress und Arbeitsdruck im Job aussieht und das Arbeitsinspektorat kann vorschreiben, welche Schutzmaßnahmen der Betrieb zur

Reduzierung der psychischen Belastungen setzen muss. „Ein Wermutstropfen ist, dass die finanziellen Sanktionen für die Unternehmen, die sich nicht an diese Vorgaben halten, sehr moderat sind“, kritisiert die vida-Gewerkschafterin. Weitere Forderungen von AK und Gewerkschaften: Der verpflichtende Einsatz von Organisationsund ArbeitspsychologInnen bei der Evaluierung der psychischen Belastungen – denn sie sind die ExpertInnen dafür. Ein umfassendes Präventions- und Gesundheitsförderungsgesetz, das die Betriebe zu betrieblicher Gesundheitsförderung verpflichtet. Webtipp: Infos zum Leistungsangebot der Gewerkschaft vida zum Schutz vor Gewalt, von der Musterbetriebsvereinbarung bis zu Kursen in Konfliktmanagement, finden Sie unter www.tatortarbeitsplatz.at

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