11. Jahrgang Freitag, den 06. Juni 2014 Nr. 06 KURIER

11. Jahrgang Freitag, den 06. Juni 2014 Amts- Nr. 06 KURIER Amtliches Bekanntmachungs- und Informationsblatt des Amtes Dömitz-Malliß mit den Ge...
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11. Jahrgang

Freitag, den 06. Juni 2014

Amts-

Nr. 06

KURIER

Amtliches Bekanntmachungs- und Informationsblatt des Amtes Dömitz-Malliß mit den Gemeinden Grebs-Niendorf, Karenz, Malk Göhren, Malliß, Neu Kaliß, Vielank und der Stadt Dömitz.

Ihren letzten Schultag nutzen die Abiturienten der 12. Klasse des Gymnasiums um sich einmal von einer ganz anderen Seite zu präsentieren. So versammelten sich viele „Majestäten“ auf dem Innenhof der Amtsverwaltung und brachten ein „Kurz“-Programm. Dafür noch einmal danke. Für den im Anschluss beginnenden Lebensabschnitt auf diesem Wege alles Gute. Text und Foto: Amtsverwaltung

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Amtskurier

Woche 23 / 06. Juni 2014

Telefonverzeichnis und Sprechzeiten Amt Dömitz-Malliß

Gemeinde Neu Kaliß Herr Thees 038758 35409

mittwochs von 16:00 - 18.00 Uhr im IBZ, Alter Postweg 90

Slüterplatz 6 038758 316-0 038758 316-55

Gemeinde Malliß Frau Gäth 038750 20432

dienstags von 16:00 - 18:00 Uhr im Gemeindebüro in der FFw

038758 364932 [email protected] www.amtdoemitz-malliss.de

Gemeinde Herr Holter Malk Göhren 038755 339893

mittwochs von 14:30 - 16:30 Uhr im Gemeindehaus

Gemeinde Grebs-Niendorf

Herr Schranck 038750 20091 0176 96570820

Nach Vereinbarung

Gemeinde Karenz

Herr Möller 0174 2169446

Nach Vereinbarung

Goethestraße 21, 19303 Dömitz FB Bau und Friedhof: zentrale Einwahl: Fax: Fax FB Bau und Friedhof: E-Mail: Web: Öffnungszeiten Verwaltung: Dienstag Donnerstag

von 09:00 - 12:00 Uhr von 13:00 - 17:30 Uhr von 09:00 - 12:00 Uhr von 13:00 - 15:30 Uhr

Kooperatives Bürgerbüro: Montag Dienstag Donnerstag Freitag

von 09:00 - 12:00 Uhr von 13:00 - 15:00 Uhr von 09:00 - 12:00 Uhr von 13:00 - 18:00 Uhr von 09:00 - 12:00 Uhr von 13:00 - 18:00 Uhr von 09:00 - 12:00 Uhr

Weitere Termine sind nach Vereinbarung möglich.

Sprechstunde des Amtsvorstehers Jeweils am Dienstag, in der Zeit von 15:30 Uhr - 17:30 Uhr führt der Amtsvorsteher, Burkhard Thees, in der Amtsverwaltung, Raum 33, eine Sprechstunde durch. Gerne können Termine unter 038758 316.31 abgestimmt werden.

Sprechzeiten der Bürgermeister des Amtes Dömitz-Malliß Gemeinde/Stadt Bürgermeister/ Tag/Uhrzeit/Ort Telefon ________________________________________________________ Stadt Dömitz Frau Vollbrecht dienstags 038758 22586 von 15:30 - 18:00 Uhr im Seniorenclub, Slüterplatz 6 Ortsteil Rüterberg, Frau Vollbrecht Ortsteil Heidhof, Ortsteil Polz

Nach telefonischer Vereinbarung unter 038758 316-0 oder 038758 22435

Gemeinde Vielank Frau Drewes 038759 20221

1. und 3. Donnerstag im Monat von 15:00 - 18:00 Uhr im Gemeindebüro

Ortsteil Woosmer Frau Drewes

2. Donnerstag im Monat von 15:00 - 18:00 Uhr in der Feuerwehr

Ortsteil Tewswoos Frau Drewes

4. Donnerstag im Monat von 15:00 - 18:00 Uhr in der Feuerwehr

Rufbus Dömitz - Dannenberg Der Rufbus verkehrt nach telefonischer Voranmeldung, mindestens 45 Minuten vor der angegebenen Abfahrtszeit unter 05861 2048 (Fa. Christ).

Schiedsstelle des Amtes Dömitz-Malliß Schiedsmann Harald Gerdes Straße der Genossenschaft 4 19294 Raddenfort Termine nach Vereinbarung: Tel.: 038758 35298 (09:00 - 20:00 Uhr erreichbar) Fax: 038758 35310 Mobiltel.: 0152 34181091 E-Mail: [email protected] Sprechstunde jeden 1. Dienstag im Monat von 15:30 - 16:30 Uhr

Notrufnummern

Woche 23 / 06. Juni 2014

Amtskurier

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Herzliche Glückwünsche zum Geburtstag und weiterhin alles Gute übermitteln die Bürgermeister der Stadt und der Gemeinden mit ihren Vertretungen Stadt Dömitz

Gemeinde Karenz

Herrn Eduard Finger Herrn Hans-Jürgen Kohl Herrn Heinz Haase Frau Eva Hibinsky Herrn Detlev Warkentin Frau Annemarie Kirstein Frau Eva Jungbloot Herrn Axel Junge Herrn Peter Junge Frau Annemarie Lochow Frau Giesela Lüdicke Frau Sigrid Mietling Herrn Klaus Schäfer Frau Henni Portmann Herrn Hannes Hartwich Herrn Hans Scholz Frau Ellen Westphal Frau Helga Finger Frau Charlotte Plath Herrn Horst Bartsch Frau Naxhije Bejta Herrn Siegfried Odia Frau Gisela Greve Herrn Georg Portmann Frau Hannelore Wiegand Herrn Rolf Giese Frau Edeltraut Jörß

am 06.06. am 06.06. am 09.06. am 09.06. am 09.06. am 10.06. am 13.06. am 16.06. am 16.06. am 16.06. am 16.06. am 16.06. am 18.06. am 19.06. am 20.06. am 20.06. am 23.06. am 25.06. am 25.06. am 26.06. am 26.06. am 26.06. am 27.06. am 27.06. am 27.06. am 01.07. am 01.07.

zum 76. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 82. Geburtstag

Herrn Ewald Gerlach Herrn Paul Melzer Herrn Helmut Riemer

Ortsteil Heidhof Frau Magda Dreckmann

am 11.06.

zum 87. Geburtstag

Gemeinde Neu Kaliß

Ortsteil Polz Frau Lotte Dahse Frau Waltraut Warnk Herrn Uwe Göske Frau Karin Kies Frau Ruth Runow Frau Margitta Paetzold Frau Ina Warncke

am 09.06. am 11.06. am 12.06. am 12.06. am 17.06. am 25.06. am 02.07.

zum 80. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 83. Geburtstag

Ortsteil Rüterberg Herrn Karl-Heinz Blum Herrn Heinrich Dettmann Frau Martha Rausch Frau Luise Wittkugel Frau Hella Gäth

am 06.06. am 15.06. am 16.06. am 18.06. am 26.06.

zum 70. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 82. Geburtstag

Ortsteil Grebs Frau Thea Schranck Frau Irmgard Herrmann Herrn Friedrich-Karl Käming

am 14.06. am 18.06. am 19.06.

zum 76. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 80. Geburtstag

Ortsteil Menkendorf Frau Erika Kraft Frau Hildegard Möller Herrn Herbert Saß

am 19.06. am 30.06. am 01.07.

zum 77. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 72. Geburtstag

Gemeinde Grebs-Niendorf

Ortsteil Schlesin Frau Inge Becker

am 23.06.

zum 79. Geburtstag

am 16.06. am 22.06. am 24.06.

zum 79. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 84. Geburtstag

am 12.06. am 13.06. am 03.07.

zum 75. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 76. Geburtstag

Frau Gisela Burmeister Frau Ilse Lau Frau Dora Wichmann Herrn Ulrich Frahm Herrn Kurt Scheithauer Frau Lena Lauck Frau Ingeborg Maßheimer Herrn Richard Ahlgrimm Frau Renate Saß

am 14.06. am 15.06. am 18.06. am 21.06. am 22.06. am 27.06. am 30.06. am 02.07. am 02.07.

zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 75. Geburtstag

Ortsteil Bockup Frau Ilse Schwarz

am 16.06.

zum 79. Geburtstag

Ortsteil Conow Frau Marie Kuhlemann Herrn Hanno Burmeister Herrn Winfried Laws

am 09.06. am 17.06. am 24.06.

zum 76. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 71. Geburtstag

Herrn Werner Grzedzicki Frau Margot Kienzl Frau Gerlinde Fuhrmann Frau Sonja Scheffler Frau Gerda Lilienthal Frau Elly Möldner Herrn Hans-Joachim Buch Frau Olly Liermann Frau Gretchen Gehrke Herrn Bruno Henrikson Herrn Werner Oestereich

am 09.06. am 09.06. am 13.06. am 15.06. am 17.06. am 19.06. am 21.06. am 24.06. am 25.06. am 27.06. am 03.07.

zum 71. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 72. Geburtstag

Ortsteil Heiddorf Frau Lisa Harms Herrn Richard Bulik Frau Gerda Reusch Frau Käthe Wilke Herrn Klaus Allers Frau Ursula Konopka Frau Margarete Kunze Herrn Harry Gebert Frau Edeltraud Russnak Herrn Erich Frahm Frau Maria Paetow Frau Hilde Wanzenberg

am 07.06. am 09.06. am 10.06. am 11.06. am 12.06. am 12.06. am 14.06. am 21.06. am 21.06. am 02.07. am 02.07. am 03.07.

zum 84. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag

Ortsteil Kaliß Herrn Heinz Paschen Frau Helga Lüth

am 16.06. am 22.06.

zum 75. Geburtstag zum 73. Geburtstag

Gemeinde Malk Göhren Frau Gerda Butt Frau Walli Engel Frau Gisela Seelandt

Gemeinde Malliß

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Amtskurier

Woche 23 / 06. Juni 2014

Gemeinde Vielank Herrn Horst Heitmann Herrn Günther Frahm Frau Lise-Lotte Braun Frau Marga Krüger

am 20.06. am 23.06. am 24.06. am 01.07.

zum 76. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 76. Geburtstag

Ortsteil Alt Jabel Frau Helga Kripstädt Frau Thea Wilk

am 13.06. am 01.07.

zum 79. Geburtstag zum 77. Geburtstag

Ortsteil Laupin Herrn Horst Warnke

am 18.06.

zum 77. Geburtstag

Ortsteil Neu Jabel Frau Inge Konert

am 06.06.

zum 85. Geburtstag

Bewirb dich jetzt! – 1 Jahr in die USA Die Bewerbungsfrist für das Parlamentarische Patenschafts-Programm 2015/2016 läuft! Der CDU-Bundestagsabgeordnete Dietrich Monstadt ruft junge Menschen aus seinem Wahlkreis auf, sich auf ein Stipendium für einen einjährigen Aufenthalt in den USA zu bewerben. Seit 1983 haben hier Schüler im Alter von 15 bis 17 Jahren sowie Auszubildende und junge Berufstätige im Alter von 16 bis 24 Jahren die Möglichkeit als „junge Botschafter“ aktiv an der Vertiefung der deutsch-amerikanischen Beziehungen mitzuwirken. „Eine besondere und prägende Erfahrung im Leben eines jungen Menschen. Dient es doch nicht nur der Verbesserung der Fremdsprachenkenntnisse, sondern vielmehr dem kulturellen Austausch und dem gegenseitigen Verständnis.“, so Dietrich Monstadt (MdB).

Frau Elfriede Dahl Frau Brigitte-Dagmar Görke

am 29.06. am 30.06.

zum 82. Geburtstag zum 76. Geburtstag

Ortsteil Tewswoos Frau Edita Ninow Frau Hanna Busacker

am 12.06. am 21.06.

zum 78. Geburtstag zum 76. Geburtstag

Ortsteil Woosmer Herrn Walter Köpke Herrn Bruno Brauch Herrn Heinrich Warnk Frau Luise Wilk Herrn Dieter Zeggel Herrn Walter Waldschläger Frau Ingrid Rohr Frau Christa Beckmann

am 08.06. am 13.06. am 16.06. am 19.06. am 21.06. am 22.06. am 28.06. am 01.07.

zum 82. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 71. Geburtstag

erreichten mit ihrer Lehrerin Katrin Herrmann mit einem Sammelergebnis von 1.025,17 EUR Platz 1 unter allen teilnehmenden Schulen und erhielten eine begehrte, weil limitierte „Volksbund-Fliese“, so die Volksbund-Kreisvorsitzende Dr. Margret Seemann. Reno Banz Kreisgeschäftsführer

Informationen zur Bewerbung erhalten Sie in den Bürgerbüros des Abgeordneten in Hagenow und Schwerin, sowie online auf www.dietrich-monstadt.de und auf Facebook. Kontakt: Bürgerbüro Dietrich Monstadt, MdB Puschkinstraße 10 19055 Schwerin Telefon: 03 85 - 59 23 670 Telefax: 03 85 - 59 23 672 E-Mail: [email protected] Web: www.dietrich-monstadt.de

Volksbund-Kreisverband Ludwigslust für herausragende Sammelergebnisse in Schwerin ausgezeichnet Das Gesamtergebnis der Volksbund-Einnahmen im Kreisverband Ludwigslust für das Jahr 2013 beläuft sich auf 11.042,42 EUR. Es konnte damit im Vergleich zum Vorjahr noch einmal um 1.200 EUR gesteigert werden. Der Kreisverband Ludwigslust erreichte damit als einziger Kreisverband in MV ein fünfstelliges Ergebnis. Das mit Hilfe der Bürger erreichte gute Ergebnis setzt sich zusammen aus den Erlösen der Benefizkonzerte, den Einnahmen der Haus- und Straßensammlung des PzGrenBtl 401 sowie den Gymnasialen Schulzentren Wittenburg und „Fritz Reuter“ Dömitz und den Sammelergebnissen der Privatpersonen. „Besonders stolz ist der Kreisverband auf die Schüler des Gymnasialen Schulzentrums „Fritz Reuter“ Dömitz. Sie

3.000 Besucher zum 2. BiosphäreElbeMarkt und Beginn der Sanierung des Festungsgewölbes Dömitz Minister Dr. Till Backhaus eröffnete am 27. April bei strahlendem Frühlingswetter den BiosphäreElbeMarkt auf der Festung Dömitz, der nun schon zum zweiten Mal und unter dem Motto „Kulinarisches genießen - Kultur & Natur erleben!“ stattfand. Unter den 30 bundesländerübergreifenden Marktständen waren auch einige „Partner des Biosphärenreservates Flusslandschaft Elbe“, die ihre regionalen Produkte und Dienstleistungen präsentierten. Auf dem Festungshof lobte der Minister die Zusammenarbeit in der Biosphärenregion: „Der Markt ist ein weiterer Gewinn für die Menschen von hier, die Gegend und fördert die regionalen Wirtschaftskreisläufe.“ Sowohl die Stadt Dömitz und das Amt für das Biosphärenreservat, die zum Markttreiben eingeladen hatten, als auch die Anbieter zeigten sich angesichts der 3.000 Besucher überaus zufrieden. Und auch die Festungsgäste freuen sich auf eine Fortführung im kommenden Frühjahr.

Woche 23 / 06. Juni 2014­ Gleichzeitig überreichte der Minister die Fördermittel für die Erweiterung des Besucherinformationszentrums des Biosphärenreservates Flusslandschaft Elbe M-V auf der Festung Dömitz. Dort soll in der noch zu sanierenden Kasematte Greif die Ausstellung „Im Grunde” auf 450 Quadratmetern bis zum Frühjahr 2015 fertiggestellt werden. Die Bauarbeiten haben bereits begonnen. Insgesamt sind für Sanierung der Kasematte und Ausstellungserweiterung Kosten von 1,9 Mio. EUR veranschlagt, die aus Mitteln des ELERs, des Landes und der Stadt bestehen sowie mit 355.000 EUR seitens der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) gefördert werden. Im Mittelpunkt steht die Erweiterung des Besucherinformationszentrums. „Dieses umfangreiche Projekt ist somit ein weiteres Ergebnis guter Zusammenarbeit des Landes, der DBU und der Stadt Dömitz“, erläuterte Minister Dr. Till Backhaus. Im Festungsgewölbe werden zukünftig die verschiedenen Formen der Landnutzung im Laufe der Zeit und deren Auswirkungen auf das Grundwasser, die Elbe und die Ökosysteme des Bodens gezeigt. „Die Ausstellung wird genügend Denkanstöße geben, um über unser Wirken und unsere Einflüsse auf die Natur, nachzudenken und uns zu verantwortungsvollem aktiven Handeln anregen“, unterstrich Minister Dr. Backhaus.

Amtskurier

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Weitere Informationen erhalten Sie im Amt Dömitz-Malliß, Goethestraße 21, 19303 Dömitz, Ansprechpartner Frau Harnack, Telefon 038758 31628, Zimmer 28. An diese Anschrift richten Sie auch bitte die Kaufgebote.

Dirk Foitlänger Foto: S. Harnack

Verkauf eines Wohngrundstückes in 19294 Malliß OT Conow Die Gemeinde Malliß bietet folgendes Wohngrundstück in Conow zum Verkauf an:

An der Zugbrücke gab es zweimal das historische “Zugbrückenkommando” zu bestaunen Foto: (Archiv Biosphärenreservat, Foitlänger)

Verkauf eines Wohngrundstückes in Dömitz Die Stadt Dömitz bietet folgendes Wohngrundstück in Dömitz zum Verkauf an: Lage: Grundstücksfläche: Wohnfläche: Mindestgebot:

19303 Dömitz, Geschwister-Scholl-Straße 5 a 221 qm ca. 60 qm 28.000,- EUR

Das Grundstück ist mit einer Doppelhaushälfte sowie weiterem Nebengelass bebaut. Das Wohngebäude ist unterkellert und mit einer Erdgasheizung ausgerüstet. Zusätzlich können die Wohnräume über Einzelöfen beheizt werden. Im Erdgeschoss befinden sich ein Wohnraum und das Badezimmer, im Obergeschoss zwei Wohnräume und die Küche - bei einer Gesamtwohnfläche von ca. 60 qm. Die Abwasserbeseitigung erfolgt über einen zentralen Kanalanschluss. Der Gebäudebestand befindet sich insgesamt in einem modernisierungsbedürftigen Zustand. Ein Energieausweis ist in Auftrag gegeben worden, liegt bis jetzt noch nicht vor.

Lage: Grundstücksgröße: Wohnfläche: Mindestgebot:

19294 Conow, Am Kalischacht 2 4.500 qm ca. 360 qm, 4 Wohneinheiten, alle leerstehend Vollunterkellerung 65.000 EUR

Das Grundstück ist mit einem zweigeschossigen Wohnhaus und mehreren Garagen und Nebengebäuden bebaut. Der Gebäudebestand befindet sich insgesamt in einem modernisierungsbedürftigen Zustand. Das Wohngebäude ist voll unterkellert. Das Dachgeschoss ist nicht ausgebaut. Die Wohnräume sind mit Einzelöfen ausgestattet. Die Bäder haben nur eine einfache Ausstattung ebenfalls mit Badeöfen. Die Trinkwasserversorgung erfolgt zentral. Die Abwasserentsorgung erfolgt über eine auf dem Grundstück befindliche vollbiologische Kleinkläranlage, die 2012 neu gebaut wurde. Das Wohnhaus und ein Nebengebäude werden in der Denkmalliste des Landkreises Ludwigslust-Parchim als Einzeldenkmal geführt. Ein Energieausweis ist nicht erforderlich (§ 16 Abs. 5 EnEV). Das Grundstück liegt außerhalb des Dorfes in direkter Nähe eines Nestlé Produktionswerkes. Weitere Informationen erhalten Sie im Amt Dömitz-Malliß, Goethestraße 21, 19303 Dömitz, Ansprechpartner Frau Harnack, Telefon 038758 31628, Zimmer 28. An diese Anschrift richten Sie auch bitte die Kaufgebote.

Foto: S. Harnack

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Amtskurier

Auszeichnung für künstlerische Arbeit Die Amtsverwaltung Dömitz-Malliß zeigt regelmäßig im Wechsel Schülerzeichnungen, Fotografien, Kollagen oder andere künstlerische Arbeiten. Hierbei arbeiten wir besonders gern mit den Schulen unseres Amtsbereiches zusammen. Im letzten Halbjahr stellte uns das Gymnasiale Schulzentrum Fritz Reuter Dömitz Arbeiten von Schülern der Klassenstufen 7 und 10 zur Verfügung und sorgte somit für eine schöne und interessante Gestaltung der Flurbereiche in unserem Verwaltungsgebäude. Nach Abschluss der Ausstellung bewerteten die Mitarbeiter des Amtes die Arbeiten und die Leitende Verwaltungsbeamtin Frau Weber konnte in der Schule Elisa Grün, Michaela Geufke und Nora Kirst (v.l.n.r.) mit je einem Büchergutschein für ihre Arbeiten auszeichnen und Danke sagen.

Elisa Grün, Michaela Geufke und Nora Kirst

Ein Sieg für den Elberadweg 1225 Mitstreiter beim Weltrekordversuch für die längste fahrende Radlerkette der Welt

Hier sieht es gut aus. Doch offenbar hielt die Kette nicht überall. Der Weltrekordversuch ist gescheitert. Wahnsinn! Mehr als 1200 Radfahrer machten sich am 04.Mai 2014 von Dömitz in Mecklenburg aus auf den Weg nach Landsatz (Gemeinde Damnatz) in Niedersachsen. Sie waren von diesseits und jenseits der Elbe angereist, um gemeinsam den Weltrekord für die „längste fahrende Radlerkette“ zu brechen und ins „Guinnessbuch der Rekorde“ zu kommen. Ein Sieger stand schon vor dem Startschuss fest: der Elberadweg selbst. Ihn nach der verkorksten Saison 2013 zu pushen, war ein Anliegen der Aktion. „Wir wollen positive Bilder vom Elberadweg in die Welt senden“,

Woche 23 / 06. Juni 2014 sagte Sandra Junge von der Elbtalaue-Wendland Touristik GmbH, die die Idee für den Weltrekordversuch hatte. „Noch heute rufen Menschen in den Touristinformationen in Dömitz und Hitzacker an und fragen, ob der Radweg nach dem Hochwasser schon wieder befahrbar ist.“ Zu den weiteren Organisatoren dieser Radlerkette gehörten Mitarbeiter des Amtes Dömitz-Malliß und der Samtgemeinde Elbtalaue, die Tourismusinformation Dömitz, die Gemeinde Damnatz und vorallem viele freiwillige Helfer der Feuerwehren diesseits und jenseits der Elbe.

„Dass so eine Aktion gemacht wird, finden wir toll.“, äußerten sich viele Radfahrer, die aus ganz Deutschland angereist waren. Nachdem die Startnummern verteilt waren, reihten die Radler sich in den riesigen Pulk der Wartenden ein. Nach Abschluss der Registrierung konnte laut manueller Zählung verkündet werden, dass 1225 Radler dabei sind. Das würde reichen, denn der alte Weltrekord, den kalifornische Studenten halten, liegt bei 916 Startern. Wir hätten nicht gedacht, dass es so viele werden. Doch der schwierigste Teil der Mission stand den Weltrekordjägern noch bevor. Mindestens 917 Radfahrer müssen zu einer Kette formiert mindestens 3,2?Kilometer weit fahren und dabei zum Vordermann nicht mehr als drei Fahrradlängen Abstand haben. Videokameras, Streckenposten und eine Notarin sollten dafür sorgen, gegenüber der Guinness-Redaktion nachweisen zu können, dass die Mecklenburger, Niedersachsen und ihre Gäste tatsächlich den Weltrekord gebrochen haben. Doch offenbar lief es nicht überall im Feld nach Plan. Dabei hatten die Organisatoren schon einen Sicherheitspuffer eingebaut, indem sie einen Abstand von maximal zwei Metern forderten. „Die Kette ist leider gerissen, manche Abstände waren doch ein bisschen zu groß“, verkündete die Notarin noch am gleichen Nachmittag. Man werde die Unterlagen deshalb gar nicht zur Prüfung einreichen. Vielleicht versuchen wir es im nächsten Jahr wieder. Dann auf einem anderen Abschnitt.

Woche 23 / 06. Juni 2014­

Wichtige Hinweise zum Baden Es ist wieder Badesaison. Im Bereich des Amtes Dömitz-Malliß werden mit Ausnahme vom „Waldbad“ in Alt Jabel bekanntermaßen fast nur natürliche Gewässer (Flüsse, Seen und Teiche) zum Baden genutzt. Das geschieht auf eigene Gefahr! Besondere Bestimmungen gelten hierbei für Binnenschifffahrtsstraßen, z. B. die „Müritz-Elde-Wasserstraße“ (= Bundeswasserstraße). Gemäß § 8.10 der „Binnenschifffahrtsstraßenordnung“ (BinSchStrO) besteht in diesen Gewässern für folgende Bereiche ein ausdrückliches Badeverbot: a) im Bereich bis 100 m ober- und unterhalb von Brücken, Wehren und Hafeneinfahrten, Liegestellen oder Anlegestellen der Fahrgastschifffahrt, b) im Schleusenbereich, c) im Arbeitsbereich von schwimmenden Geräten, d) an den von der zuständigen Behörde bezeichneten Stellen. Beispiel: Badeverbot (Tafelzeichen A.19) Nach § 6.28 BinSchStrO gehören zum Schleusenbereich: a) die Schleusen, b) die Wasserflächen oberhalb und unterhalb der Schleusen, die dem Festmachen, Einordnen und Warten von Fahrzeugen sowie zum Zusammenstellen und Auflösen von Verbänden dienen (Schleusenvorhafen). Das bedeutet, dass bei der Schleuse „Findenwirunshier“ in Neu Kaliß das Baden verboten ist! Dieses Badeverbot schließt auch die Stege ein. Bitte beachten Sie beim Baden auf eigene Gefahr immer die nachfolgend aufgeführten grundsätzlichen Verhaltensregeln bzw. Tipps und denken Sie daran, dass das Baden in Flüssen mit besonderen Risiken verbunden ist. Wechselnde Strömungen, Strudel, Untiefen u.ä. können hier jederzeit zu einer lebensgefährlichen Bedrohung werden. Derartige Gewässer sollten im eigenen Interesse also unbedingt gemieden werden! Der größte Fluss unserer Region - die Elbe - ist besonders unberechenbar. Er ist daher im Dömitzer bzw. Rüterberger Raum zum Baden nicht geeignet! • Hüten Sie sich vor Wagemut, Leichtsinn und Selbstüberschätzung! • Zeigen Sie eigenes Verantwortungsbewusstsein und nehmen Sie Rücksicht auf andere Badegäste, insbesondere auf kleine Kinder! • Achten Sie darauf, dass Kinder und Nichtschwimmer ungesicherte Badestellen nicht allein aufsuchen! • Verwenden Sie ausschließlich sichere Schwimmhilfen (z. B. Schwimmflügel mit anerkanntem Prüfsiegel)! Es kann gefährlich sein, Badetiere, Luftmatratzen, Schwimmringe oder anderes Wasserspielzeug statt einer Schwimmhilfe zu verwenden. • Baden Sie nur, wenn Sie sich körperlich wohl fühlen! • Verlassen Sie das Wasser auf schnellstem Wege, wenn Übelkeit auftritt. • Springen Sie keinesfalls überhitzt in das Wasser! Es ist besser, den Körper erst abzukühlen! • Baden Sie nicht, wenn Sie Alkohol konsumiert haben! • Auch mit vollem Magen oder mit völlig leerem Magen sollten Sie nicht baden! • Verlassen Sie das Wassers, wenn Sie frieren, sonst könnte es vielleicht zu Krämpfen kommen! • Springen Sie niemals in Gewässer, die Sie nicht kennen! • Baden Sie nicht bei Gewitter, sondern verlassen Sie das Wasser unbedingt und suchen Sie sich einen geeigneten Schutz! • Nehmen Sie keine Hunde mit an die Badestellen bzw. mit ins Wasser! • Füttern Sie keine Wasservögel! Verunreinigungen des Gewässers mit Futterresten und Kot beeinträchtigen die Wasserqualität. • Vermeiden Sie den direkten Kontakt mit Vogelkot und waschen Sie sich gründlich nach versehentlichem Kontakt mit diesem! Stark mit Vogelkot verschmutzte Gewässer sollten Sie besser gänzlich meiden! • Meiden Sie auch Gewässer, die schon rein optisch nicht zum Baden einladen. • Rufen Sie niemals aus Spaß um Hilfe!

Amtskurier

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• Badegewässer sind keine Toiletten! Ausscheidungen aller Art beeinträchtigen die Wasserqualität, besonders die der stehenden Gewässer (Teiche, Seen), erheblich. • Abfälle jeglicher Art gehören nicht ans oder ins Wasser! Nehmen Sie Ihren Müll bitte wieder mit und entsorgen Sie ihn ordnungsgemäß! • Schonen Sie den Schilfgürtel und die Vegetation am Ufersaum der Gewässer! Diese stellen nicht nur einen speziellen Lebensraum für die Gewässerbewohner dar, sondern sie haben auch eine bedeutende Reinigungswirkung und sind somit für den Erhalt der Wasserqualität von erheblicher Bedeutung. Helfen Sie mit, Probleme und Unfälle beim Baden zu vermeiden und nehmen Sie diese Hinweise ernst! Schauen Sie bitte - bevor Sie sich in das Vergnügen stürzen - auch auf die Hinweistafeln, die an einigen ungesicherten Badestellen (z. B. „Rüterberger Brack“, „Baggerkuhle“, „Schmölener Brack“) aufgestellt wurden! Leider darf in diesem Zusammenhang nicht unerwähnt bleiben, dass der Eichenprozessionsspinner vor unseren Badestellen keinen Halt macht und sich trotz Bekämpfungsmaßnahmen offenbar immer weiter ausbreitet. Achten Sie daher auf diesbezügliche Informationen in den Medien! Ihr Fachbereich Ordnung und Bürgerservice

Hund entlaufen - was nun? Aus gegebenem Anlass wird noch einmal darauf hingewiesen, dass sich Hundehalter, deren Hund entlaufen ist, zuerst beim Fachbereich Ordnung und Bürgerservice der Amtsverwaltung Dömitz-Malliß melden sollten. Das erspart Zeit und möglicherweise auch Kosten. Anfragen bei der Polizei, Tierärzten oder Tierschutzvereinen sind, das zeigt die Erfahrung, vielfach erfolglos, weil entlaufende Hunde in den meisten Fällen der örtlich zuständigen Ordnungsbehörde als angebliche „Fundhunde“ gemeldet und von dieser bis zur Ermittlung des Hundehalters (kostenpflichtig) in Verwahrung genommen werden (müssen). Die Ermittlung des Halters ist meistens sehr aufwendig, weil diese Hunde, obwohl es gesetzlich vorgeschrieben ist, leider nur selten eine gültige Steuermarke oder einen Hinweis mit Namen und Wohnanschrift des Halters tragen. Ihr Fachbereich Ordnung und Bürgerservice

Allen Mädchen und Jungen die an der Jugendweihe oder Konfirmation teilnehmen, möchten wir ganz herzlich gratulieren. Wir wünschen für den nun beginnenden Lebensabschnitt alles Gute, Gesundheit und viel Erfolg in der Schule.

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Amtskurier

Woche 23 / 06. Juni 2014

Wertstoffhof Malliß Der Wertstoffhof in Malliß ist wieder regelmäßig geöffnet, und zwar immer am Sonnabend in den geraden Kalenderwochen des Jahres in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Im Monat Juni 2014 können Abfälle somit am • 14.06.2014 (24. Kalenderwoche) • 28.06.2014 (26. Kalenderwoche), im Monat Juli 2014 am • 12.07.2014 (28. Kalenderwoche) sowie • 26.07.2014 (30. Kalenderwoche) im Wertstoffhof abgeliefert werden.

Unerlaubte Ablagerung von Abfällen am ehemaligen Bahndamm in Polz

Sonderbriefmarke Aus Anlass des 777 Jahres der Beurkundung von Dömitz und zur weiteren Bekanntmachung der Festung, haben der Förderkreis der Festung Dömitz e.V. und die Dömitz-Information eine Briefmarke gestaltet. Diese Briefmarke wurde als Sondermarke beim MZV-Mecklenburger Zeitungsvertriebs-GmbH in Auftrag gegeben. Diese Briefmarke ist deutschlandweit nutzbar und hat den Wert von 49 Cent + 10 Cent Spende für die Festung und ist für einen 20 g Brief gültig. Die Marke ist in der Dömitz-Information und auf der Festung zu erwerben. Die damit frankierte Post kann nur in die Briefkästen von Nordbrief eingeworfen werden und wird nur in Deutschland zugestellt. In Dömitz befindet sich dazu ein Briefkasten am Rathaus und ein Briefkasten zwischen dem OTTO-Shop und Vodafone im Hafenzentrum. Wir freuen uns, wenn diese Sondermarke Ihr Interesse findet.

Kürzlich wurde festgestellt, dass einige „Schmutzfinken“ den alten Bahndamm in Polz missbräuchlich für die unerlaubte Ablagerung von Bauschutt und anderen Abfällen - siehe nebenstehendes Bild - genutzt haben.

Foto: Marina Möller, Bildbearbeitung: Jörg Reichel Mitglieder

Derartige Ablagerungen sind unzulässig und stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden können. Hinweise auf den oder die Verursacher sind in diesem Fall ausdrücklich erwünscht! Ihr Fachbereich Ordnung und Bürgerservice

Fahrt zum Hansapark Termin: Mittwoch, den 20. August 2014 Die genauen Abfahrtszeiten werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben. Anmeldung ab sofort über den Bürgermeister. Siegmund Holter Bürgermeister

Abfuhr von Abfällen In einigen amtsangehörigen Gemeinden erfolgte vor Kurzem oder erfolgt demnächst die Abfuhr von Sperrmüll, Haushalts- und Elektronikschrott durch die vom Landkreis Ludwigslust-Parchim beauftragte Entsorgungsfirma. In diesem Zusammenhang ist folgendes zu beachten: • Die Bereitstellung der abzuholenden Gegenstände darf erst unmittelbar vor dem Abfuhrtag (spätestens bis 06:00 Uhr) erfolgen. • Die Gegenstände sind an der nächstgelegenen, befestigten, öffentlichen Straße getrennt (sortiert) von einander bereitzustellen. • Gegenstände, die von der Entsorgungsfirma nicht eingesammelt wurden, sind unverzüglich zurückzunehmen. Analog gilt dies übrigens auch für die Gelben Wertstoffsäcke, die regelmäßig 14-tägig abgeholt werden. Detaillierte Informationen dazu, insbesondere auch Sortierhinweise, sind im derzeit gültigen Abfallratgeber des Landkreises LudwigslustParchim zu finden, den jeder Haushalt am Jahresanfang erhalten hat. Ihr Fachbereich Ordnung und Bürgerservice

AmtsKurier Juli 2014

Redaktionsschluss 23.06.2014

Erscheinen 05.07.2014

Bitte senden Sie rechtzeitig Ihre Beiträge an: [email protected] (Textbeiträge max. 850 Zeichen -ohne Leerzeichen-)

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Amtskurier

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Liebe, „Wo komme ich eigentlich her?“ oder „Verhütung/Aids“ gaben viel Gesprächsstoff in den Klassen. Mir als Schulsozialarbeiterin sind diese Themenschwerpunkte sehr wichtig, denn ich habe das Gefühl, dass nicht alle Eltern offen über diese Inhalte mit ihren Kindern sprechen. H. Paesel AWO-Schulsozialarbeiterin

Maibaumschmücken Am 30.04.2014 war es soweit, die Kinder der Kindertagestätte „Kinderland Karenz e.V.“ machten sich auf den Weg zur Feuerwehr der Gemeinde. Doch vorher wartete schon ein prächtig gewachsener „Maibaum“ auf die Kleinen. Ganz fertig war dieser aber noch nicht, darum kümmerten sich aber die Kinder. Mit großer Freude und viel Mühe schmückten sie den Baum der Gemeinde mit bunten Bändern. Die Kameraden der Feuerwehr stellten den Baum auf und brachten ihn in die richtige Position. Vielen Dank allen kleinen und großen Helfern! Jessica Markmann

Varmt välkommen Herzlich willkommen! Auch in diesem Schuljahr fand im Schulzentrum „Fritz Reuter“ Dömitz der alljährliche Schüleraustausch mit einer schwedischen Schule aus Stockholm statt. Vom 28. April bis zum 2. Mai besuchten 17 Stockholmer Schüler und zwei Lehrerinnen unsere Stadt Dömitz. Sie verlebten interessante Tage in ihren deutschen Gastfamilien und an unserer Schule. So konnten sie das alltägliche Leben in unserer Region kennen lernen. Höhepunkte des Austausches stellten eine spannende Führung in Dömitz und auf der Festung sowie ein Besuch des Töpferhofes bei Familie Döscher dar. Auf diesem Wege möchten wir uns ganz herzlich bei Frau Möller von der Stadtinformation Dömitz, Herrn Döscher Senior und Frau Vielhauer vom Töpferhof für die Unterstützung und Hilfe bedanken. Alle haben es genossen. Im nächsten Schuljahr werden dann die deutschen Schüler nach Schweden reisen und ihre neu gewonnenen Freunde wiedersehen. Wiebke Schulz

Interessante Projekte erlebt Schon viele Jahren gibt es eine sehr angenehme Zusammenarbeit zwischen der Allgemeinen Förderschule des Gymnasialen Schulzentrums „Fritz Reuter“ Dömitz und der DRK Schwangerschaftsberatungsstelle Hagenow bei der Durchführung von Projekten mit dem Schwerpunkt sexualpädagogische Erziehung. In diesem Schuljahr wurde die Themenarbeit, gestaffelt nach Altersklassen, durchgeführt. Alltagstypische Schwerpunkte wie z.B. „Erste

Sicher auf unseren Straßen Aktionstag in der KITA „Abenteuerland“ in Neu Kaliß Am 19.05.14 stand in unserer Kita die Verkehrssicherheit im Mittelpunkt. Frau Rühlicke von der Verkehrswacht und ihr Team bereiteten den Kindern einen lehrreichen aber auch lustigen Vormittag. Die Kinder konnten bei verschiedenen Angeboten ihr Wissen und ihre Geschicklichkeit unter Beweis stellen. Nach der kleinen Disco zum Schluss waren sich alle Kinder einig: „Das war lustig und hat Spaß gemacht“. DANKE - Das Team der Kita „Abenteuerland“ Text: D. Hirsch

Foto: M. Grote

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Reiterferien für Mädchen auf Hof-AS in Woosmerhof Seit vielen Jahren findet bei uns in Woosmerhof in den Ferien das Girls Camp statt. Acht Mädels im Alter von 7 - 17 haben wieder die Möglichkeit das Reiten zu erlernen oder auch ihre Kenntnisse zu vertiefen. Die kleine Teilnehmerinnenzahl ermöglicht ein individuelles Eingehen auf jedes Mädchen. Vier Mädels teilen sich immer ein Apartment. Wir vermitteln täglich die Westernreitweise und den partnerschaftlichen Umgang mit den Pferden und den vielen anderen Tieren (Hunde, Katzen, Schafe und Hühner). Außerdem gehen wir baden, spielen Tischtennis und erzählen am Lagerfeuer Geschichten. Angela Händler und Silke Storeck freuen sich darauf, den Mädchen eine unvergessliche Ferienwoche zu bereiten. Sollte das das Richtige für Ihre Tochter sein, melden Sie sie an unter Telefon 038759 33574 oder senden Sie uns eine Email unter info@ hof-as.de. Für mehr Infos gehen Sie ins Internet unter www.hof-as.de oder melden Sie sich persönlich bei uns. Text und Foto: S. Storeck

Kirchennachrichten Juni 2014 Freitag, 6. Juni 16:00 Uhr Conow Sonnabend, 7. Juni 18:00 Uhr Eldena 09:30 Uhr Conow 09:30 Uhr Dömitz Pfingstsonntag, 8. Juni 10:00 Uhr Dömitz 10:00 Uhr Conow 10:00 Uhr Alt Jabel 10:00 Uhr Neu Kaliß 10:00 Uhr Gorlosen 11:30 Uhr Eldena Pfingstmontag, 9. Juni 10:00 Uhr Grabow 10:00 Uhr Conow Mittwoch, 11. Juni 14:00 Uhr Polz 19:00 Uhr Conow 19:30 Uhr Conow

Konfirmandenunterricht Andacht der Konfirmanden/innen mit Abendmahl Christenlehre ökumen. Kinderkreis ev. Pfarrhaus Konfirmation Konfirmationsgottesdienst Konfirmationsgottesdienst mit Kindergottesdienst Festgottesdienst zur Konfirmation Konfirmation Konfirmation Regionalgottesdienst Festgottesdienst zum Pfingstfest Frauenkreis Polz Vesper singen Bibelkreis

Freitag 13. Juni bis Sonntag - 15. Juni Kindercamp Gorlosen Sonntag, 15. Juni 08:30 Uhr Polz 10:00 Uhr Gorlosen 10:00 Uhr Conow 10:00 Uhr Alt Jabel 10:00 Uhr Dömitz Dienstag, 17. Juni 19:00 Uhr Alt Jabel Donnerstag, 19. Juni 14:30 Uhr Liepe 19:00 Uhr Eldena Freitag, 20. Juni 14:30 Uhr Neu Kaliß

Gottesdienst Familiengottesdienst Gottesdienst Gottesdienst Gottesdienst Bastelkreis Bibelkreis Männerkreis Senioren

Sonntag, 22. Juni 10:00 Uhr Dömitz 10:00 Uhr Eldena 10:00 Uhr Woosmer Conow 10:00 Uhr Neu Kaliß Montag, 23. Juni 19:00 Uhr Eldena

Dienstag, 24. Juni Johanni 10:00 Uhr Dömitz 14:30 Uhr Neu Kaliß Mittwoch, 25. Juni 19:00 Uhr Conow 19:30 Uhr Conow Donnerstag, 26. Juni 09:00 Uhr Eldena 14:30 Uhr Malk Göhren 14:00 Uhr Conow Sonnabend, 28. Juni 16:00 Uhr Niendorf Sonntag, 29. Juni 08:30 Uhr Polz 10:00 Uhr Alt Jabel 10:00 Uhr Conow 10:00 Uhr Dömitz 10:00 Uhr Kaliß 14:00 Uhr Gorlosen 14:30 Uhr Heidhof Sonntag, 6. Juli 10:00 Uhr Kaltenhof

Gottesdienst zur Goldenen Konfirmation Gottesdienst Gottesdienst Gemeindeausflug nach Wismar Gottesdienst Orgel- und Chorkonzert mit Gabriele Wadewitz an der Orgel und dem Frauenchor unter Leitung von Christel Schult Gesprächskreis Haus Elbtalaue Christenlehre 2. + 3. Klasse Vesper singen Bibelkreis Bibelkreis Frauenkreis Seniorennachmittag mit Frau Stegmann

Gottesdienst mit Taufe Gottesdienst Taufgottesdienst Gottesdienst mit Frau Stegmann Gottesdienst Gottesdienst Festgottesdienst - 10 Jahre Posaunenchor Eldena-Gorlosen Gottesdienst Brückengottesdienst

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Katholische Kirchgemeinde Freitag, 06.06. Krankenrunde Groß Schmölen, Alt Kaliß 12:00 Uhr Ausgabe der Tafel im Gemeinderaum Samstag, 07.06. 09.30 Uhr oekumenischer Kinderkreis im kath. Gemeinderaum Sonntag, 08.06., Pfingstsonntag 09:00 Uhr Gottesdienst Pfingstmontag kein Gottesdienst Freitag, 13.06. 12:00 Uhr

Ausgabe der Tafel im Gemeinderaum

Amtskurier Sonntag, 15.06. 09:00 Uhr Freitag, 20.06. 12:00 Uhr Sonntag, 22.06. 11:00 Uhr Freitag, 27.06. 12:00 Uhr Sonntag, 29.06.

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Gottesdienst Ausgabe der Tafel im Gemeinderaum in Dömitz kein Gottesdienst Fronleichnamsfest in Ludwigslust Ausgabe der Tafel im Gemeinderaum kein Gottesdienst in Dömitz Wallfahrt nach Dreilützow

Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft in Ludwigslust am: Mittwoch den 11.06.2014 um: 16.30 Uhr wo: Behindertenverband Ludwigslust, Seminarstr. 12 Thema: Sommerfest der Gruppe. Gesprächs- und Ansprechpartner: Frau S. Paul und Herr P. Schütt - Tel. 0173 7857769

Veranstaltungen Juni 2014 01.06.2014

10:00 - 12:00 Uhr

01.06.2014

10:00 Uhr

07.06.2014

10:00 - 13:00 Uhr

07.06.2014

14:00 - 17:00 Uhr

07. - 09.06.2014 08.06.2014 11:00 Uhr

12.06.2014

17:00 Uhr

14.06.2014 18:00 Uhr

15.06.2014

10:00 Uhr

21.06.2014

16:00 Uhr

21.06.2014

21:00 - 03:00 Uhr

28.06.2014

20:00 Uhr

28./ 10:00 - 18:00 Uhr 29.06.2014

Öffentliches Schießen des Schützenverein „Blau-Gelb“ Vielank e. V. am Schießstand Sportplatz Vielank 6. Mallißer Radrennen und Wettbewerbe Kleiner Töpferkurs „Alte Brauerei Dömitz“ Brotbacktag Töpferhof Hohenwoos Orient-Soiree Workshops Polz, Dömitzer Straße 16 10. Norddeutschen Tage und 20. Historischer Handwerkermarkt auf dem Festungshof Dömitz Plattdeutscher Abend „De plattdütsch Kring ut Swerin tau Gast“ im Seniorenclub Dömitz mit den „Doemser Plattsnackers un Frünn´“ e. V. Königsproklamation/ Festabend des Schützenverein „Blau-Gelb“ Vielank e. V. auf dem Festplatz Dorf- und Schützenfest auf dem Festplatz in Vielank Naturkundliche Dünenführung ab Parkplatz Düne in Klein Schmölen Tanz am Deich, Parkplatz vor der Festung, „Die Amigos“ auf dem Festungshof Dömitz „Offene Gärten“ an der Töpferei Irmgard Wolf in Hohenwoos

Pfingsten 2014 „KunstOffen“ in Rüterberg: Elb(e)stücke - Malerei und Objekte von Sabine Fink

Die gelben Regenschirme der Mecklenburger Pfingstaktion „KunstOffen“ werden in diesem Jahr auch in Rüterberg wieder aufgespannt. In der elbgoldmanufaktur stellt die Möllnerin Sabine Fink, Jahrgang 1962, großformatige Acrylbilder und kleine Objekte aus. Die Werke der Künstlerin beziehen sich auf die Elbe und damit auch auf den Ausstellungsort Rüterberg. Ort: elbgoldmanufaktur, Klinkerstraße 5, 19303 Rüterberg Wann: Sa. 7.6. ab 11 - 18 Uhr, So + Mo 8. + 9.6. ab 10 - 18 Uhr

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Hafenfest & Elbetag Dömitz 11. bis 13. Juli 2014 An alle Sportbegeisterten ohne Wasserscheu

Text und Foto: J. Tiede

Zum Elbetag und Hafenfest suchen wir wieder Vierer-Teams für unseren Staffelwettbewerb mit Kanu- und Fassschwimmern am 12. Juli 2014. Erster Start: 15:00 Uhr Wettkämpfe bis ca. 17:00 Uhr, danach die Siegerehrung - folgende Preise sind zu gewinnen: 1. Platz:

Gutschein im Wert von 150 EUR für Speisen und Getränke zur Auswahl in der Dömitzer Hafen Gastronomie oder im Vielanker Brauhaus

weitere attraktive Preise für den 2. Platz

75 EUR

und 3. Platz

50 EUR.

Vielanker Partydosen - stehen für alle teilnehmenden Mannschaften des Wettkampfes zum Durstlöschen bereit. Anmeldungen und weitere Auskünfte: Herr Michael Kirstein Dömitzer Hafen Frau Marina Möller Dömitz-Information

Mittsommer am slawischen Burgwall bei Menkendorf - Das weiße Fest In diesem Jahr, genau am 21. Juni, dem Tag der Sommersonnenwende, treffen sich erstmals Radwanderer und andere interessierte zu einem uralten Fest am slawisch-wedischen Burgwall bei Menkendorf. Gemeinsam am Lagerfeuer den längsten Tag des Jahres in geselliger Runde und guter Bewirtung zu genießen ist das Ziel. Ein Fest für alle Altersgruppen, wie das Programm zeigt. Mittsommer, also das Fest der Sommersonnenwende, hat eine lange Tradition in den nordischen Ländern, wo es noch heute der zweitgrößte Feiertag nach Weihnachten ist.

mobil 0172 1015005 Tel. 038758 22112

Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme mit Freude und Spaß am sportlichen Wettkampf! Für das Drachenbootrennen am Sonntag 14. Juli 2013 melden sich bitte bei Angelika Voss 19, 258 Boizenburg/Elbe, Kirchplatz 8, Tel. 038847 53303, [email protected] Trainingsmöglichkeiten für die Drachenbootfahrer gibt es schon 14 Tage vor den Wettkämpfen im Dömitzer Hafenbereich. Ihr Organisationsteam der Dömitzer Hafen Gastronomie und der Stadt Dömitz

Es ist wieder soweit Pfingstfest in Menkendorf Auch in diesem Jahr findet in Menkendorf wieder das traditionelle Pfingstfest statt. Am Pfingstsonntagnachmittag gegen 14:00 Uhr starten die Kapitäne zum Badewannenrennen auf dem Krullgraben. Besonderer Höhepunkt wird danach, wie auch in den Vorjahren, die Playback-Show sein. DJ Axel wird die Künstler begleiten und ab 20 Uhr für einen stimmungsvollen Tanzabend sorgen. Für die kleinen und großen Besucher hat das Menkendorfer Festkomitee viele weitere Aktionen vorbereitet, neu in diesem Jahr Ponyreiten und Armbrustschießen. Mit einem Frühschoppen und dem Burgwalllauf startet der Pfingstmontag. Gegen 11 Uhr können alle Laufbegeisterten auf einer 3 km langen Strecke von der Festwiese zum Burgwall und zurück ihre Kondition testen. Alle Teilnehmer erhalten kleine Präsente, der Sieger bekommt den Wanderpokal. Für das leibliche Wohl ist an beiden Tagen bestens gesorgt. (gek. AK)

Radtour ab Karenz. Abfahrt 15:45 Uhr bei Familie Lüth im Karenz. Der Weg führt dann über Bresegard nach Glaisin, wo die Gruppe gegen 16:30 Uhr erwartet wird. Am ersten Zwischenstopp erwartet die Teilnehmer(innen) eine Kaffeetafel. Weiter geht es dann um 17:30 Uhr auf dem neu ausgebauten Weg in Richtung Menkendorf zum slawischwedischen Burgwall, wo die Gruppen um 18:00 Uhr erwartet werden. Gegen 18:30 Uhr folgt für interessierte ein kurzer Vortag zur Geschichte der Burganlage und der Region. Ab 19:00 Uhr entzünden wir die ersten „Schwedenfeuer“. Dann können Stockbrot und Kartoffeln gebacken werden. Gegen 20:00 Uhr entzünden wir das Lagerfeuer und der Abend beginnt mit Musik und wer mag, Tanz. Für alle Fußballfans stellen wir eine Leinwand zur Übertragung des Fußballspieles auf. Wetterschutz bietet unser Pfostenständerhaus am neuen Burgwallmodell und ein Zelt. Veranstalter: Gemeinde Grebs-Niendorf und Freundeskreis Slawischer Burgwall Gastronomie: Forsthof Glaisin zum Kaffee und Gaststätte Twachtmann am Burgwall Wir würden uns freuen, wenn auch andere Gruppen diesen Termin für eine Sternfahrt zu unserem kleinen Fest nutzen würden.

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20. Bergmannstreffen in Malliß Hallo Simson-Freunde Die Conower Simson Freunde wollen gerne einen Ausflug machen. Wir würden uns freuen, wenn ihr mit euren Ost-Mopeds mitmacht. Treffpunkt ist am 05.07.2014, 13:30 Uhr am Sportlerheim Conow. Geplant ist der Ausflug nach Ludwigslust (Schloßplatz). Dort werden wir dann Kaffee trinken, danach geht es wieder zurück nach Conow. Dann wollen wir noch gemütlich beisammen sitzen. Anmeldung bei Bernd Gerth: 01742444708 Sven Stade: 01724126239 Conower Simson Freunde

Bereits zum 20. Mal treffen sich am Sonntag, dem 06.07.2014 die Mallißer Bergleute statt. Das 1994 erstmalig von Hans Joachim Bötefür initiierte Bergmannstreffen ist zu einer netten Tradition geworden. Von großem Interesse wird in diesem Jahr die Neuerscheinung des Buches „Die Saline Conow“, aus der Reihe Salzgewinnung in Südwest-Mecklenburg, von Doktor Günter Pinzke sein. Der Autor hat den Mallißer CHRONIKERN einige Exemplare zur Verfügung gestellt, die inzwischen vergriffen sind. Spätestens bis zum Bergmannstreffen wird der Verlag neue Exemplare liefern, so dass das Buch dann über den Gewerbeverein Malliß (Kontakt: www.malliss.com) käuflich zu erwerben sein wird. Zur Zeit arbeitet Herr Dr. Pinzke an der nächsten Ausgabe über den Salzbergbau. Hierzu sind alle Bürger, die Informationen oder Dokumente für die Materialsammlung beisteuern können aufgerufen, sich ebenfalls beim Gewerbeverein zu melden. Jede noch so kleine Information wird dankend angenommen! Carola Borchers

Foto: Carola Borchers

Kunst offen in Malliß Geordnete Unordnung herrscht im Atelier von Krystyna Siegl. Zu Pfingsten wird sie ihre neuesten Bilder zur Schau stellen. Unermüdlich hat Krystyna an der Ausstellung gearbeitet, die sich nach der ersten Galerienacht im Rahmen des Lichterfestes im Oktober letzten Jahres doch merklich verkleinert hatte. Ein paar Handgriffe sind noch zu erledigen, meint die Künstlerin. Vor allem müssten die Atelierfenster noch geputzt werden, bevor sie in diesem Jahr zu Pfingsten vom 07. bis 09. Juni ihre Gäste willkommen heißen wird. Von 10:00 bis 18:00 Uhr kann man bei einer gemütlichen Tasse Kaffee oder Tee die Ergebnisse der verschiedensten Techniken ihrer Malerei bewundern. Folgen Sie also gern dem gelben Schirm bis in die Wasserwerkstraße 2, in Malliß, Familie Siegl erwartet Sie. Text und Bild: Carola Borchers

„Offene Gärten“ Ist eine jährliche interessante Aktion, die vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten zum Vorführen von heimischen Gärten mit ihrer Flora und Fauna. Diese Aktion findet am 28. und 29. Juni in Mecklenburg-Vorpommern statt. Auch Fam. Wolf aus Hohenwoos lädt an diesen Tagen „zum Besuch“ in ihren Garten. Bei einem Rundgang durch den naturbelassenen Garten mit Tannengruppen, Rosen- und Blumenbeten, kleinem Teich und Gartenhäuschen, so wie Hochbeet mit Kräutern und einer Pergola mit Bobby James Rosen gibt es viel zu entdecken. Viele kleine Sitzgruppen laden zum Verweilen ein. Text und Foto: S. Lemke

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Quaster Tag 2014 Am Samstag, dem 30.08.2014 findet in der Ortslage Quast das bereits zur Tradition gewordene Treffen aller ehemaligen Einwohner und deren Nachkommen sowie für alle Interessierten aus den Anliegergemeinden statt. Dazu lädt die Gemeinde Vielank recht herzlich ein. Über folgende Strecken ist der Zugang möglich: ab 10.00 Uhr ist die Zufahrt über Hohen Woos, Alt Jabel, Trebs und Lübtheen geöffnet. Sie erhalten die neusten Informationen über die Zukunft dieser Region. Das Biosphärenreserwart „Flusslandschaft Elbe“ und der Verein „Braunkohle NEIN“ werden mit einem Stand vor Ort sein. Die Dorfgemeinschaft Hohenwoos mit Kaffee und Kuchen, die Feuerwehr Alt Jabel mit Angeboten vom Grill, die Feuerwehr Lübtheen mit deftiger Erbsensuppe und der Getränkestand von Mandy Möller sorgen für das leibliche Wohl. Wir versichern Ihnen, das Angebot wird vielfältig sein. Kommen sie nach Quast und erleben sie hier die unberührte Natur. Wir laden alle interessierten Bürgerinnen und Bürger recht herzlich ein. Die Bürgermeisterin Christel Drewes

Kunst offen Pfingsten 2014 in Rüterberg Sie wollen bei unserem Event hautnah dabei sein und zuschauen wie ein Kunstwerk entsteht - oder selbst Hand anlegen?

Schauen Sie den Künstlerinnen über die Schulter, betrachten Sie die in traumhafter Gartenlandschaft ausgestellten Bilder oder genießen Sie einfach die Ruhe dieses besonderen Ortes. Elke Mayer und Katharina Behrens, zwei Künstlerinnen aus dem Ort, präsentieren ihre Arbeiten in Öl- und Acrylfarben und malen live. Aber auch so gibt es das eine oder andere in unserem Garten zu entdecken, beispielsweise unsere Gartentiere aus Alt- und Schwemmholz. Lassen Sie sich überraschen und genießen Sie unseren traumhaften Garten bei Kaffee und Kuchen. Neben der Veranstaltung bei uns finden Sie weitere Anlaufpunkte in der Dorfrepublik Rüterberg. Achten Sie auf den gelben Schirm, ein Besuch lohnt sich. Wir freuen uns auf Sie. Wir sind für Sie da: Samstag, den 07.06.2014 14:00 - 18:00Uhr Sonntag, den 08.06.2014 10:00 - 18:00Uhr Montag, den 09.06.2014 10:00 - 18:00Uhr Text und Foto: K. Behrens

Der Dömitzer SV 06 Informiert: Stadtsportfest Termin: Ort:

5.7.14, 10:00 Uhr Sportanlage Elbeweg

Disziplinen:

Fußball Volleyball Kindersport lustige Spiele

Die Sieger erhalten Medaillen und Pokale. Versorgung durch die Feuerwehr und den DSV 06 Der Dömitzer SV freut sich auf eine rege Beteiligung.

Auszahlung der Jagdpacht der Jagdgenossenschaft Rüterberg Die Auszahlung der Jagdpacht für das Jagdjahr 2014/2015 findet am Freitag, dem 20.06.2014, um 19:00 Uhr in der Gaststätte „Zur Torbrücke“ in Dömitz statt. An diesem Tag erfolgt die Auszahlung der Jagdgenossenschaft Rüterberg, danach gibt es ein gemeinsames Essen. Für die Auszahlung der Jagdpacht bitte den Eigentumsnachweis und gegebenenfalls eine Vollmacht des Eigentümers mitbringen. Der Vorstand

Schießen um den Gästepokal der Schützenzunft zu Dömitz Der 1. Mai jeden Jahres wird traditionell genutzt, um den Gästepokal der Schützenzunft zu Dömitz aus zu schießen. Ziel dieser Veranstaltung ist das nähere Zusammenrücken aller Vereine der Stadt Dömitz.

Woche 23 / 06. Juni 2014­ Der Einladung sind 11 Mannschaften aus Vereinen, den Kameraden der FFw und Vertretern der Stadt Dömitz nachgekommen. Die Grundlagen für einen offenen und ehrlichen Wettkampf mit dem KK-Gewehr-Auflage stand demzufolge nichts mehr im Wege. In diesem Jahr konnte die Mannschaft des DCC den Siegerpokal vor den Mannschaften der FFw Dömitz II und der FFw Klein Schmölen I in Empfang nehmen. Bester Schütze wurde aus der Mannschaft des Motorjachtclubs - Marco Schwarz mit 44 Ringen. Bei allen Teilnehmern möchten wir uns recht herzlich bedanken und damit gleichzeitig das Versprechen abgeben, dass es auch 2015 dieses Schießen geben wird. Danke an alle Helfer, die zum Gelingen der Veranstaltung beigetragen haben. Und der 1. Platz wurde gebührend gefeiert !!

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Wir arbeiten eng mit den Hausärzten und Pflegediensten zusammen, ebenso kommen Friseur und Fußpflege ins Haus. Interessenten können sich jederzeit in unserem Haus beraten lassen. Ansprechpartner: Frau Baumert, Tel.: 038758 35909 Text und Foto: C. Baumert

Text: Schützenzunft zu Dömitz

Der HSF Dömitz 09 e. V. in den Schmölener Dünen Am 17.5.14 war es endlich so weit, unser Maispaziergang mit unseren Hunden durch die Schmölener Dünen stand an. Mitglieder des Vereins sowie Gäste trafen sich um 11 Uhr an der Schmölener Brack und gingen zusammen durch die Wasserwiesen bis zum Beginn der Dünen. Endlich angekommen, wurde tief durchgeatmet und es ging hinauf. Das „Rudel“ sorgte wohl dafür, dass keine Pause auf dem Weg nach oben eingelegt wurde, so dass wir relativ schnell oben waren und die schöne Aussicht bei bestem Wetter genießen konnten. Nach kurzer Pause wanderten wir dann den Weg hinab durch den Wald. Zurück an der Brack hieß es für unsere Hunde ab ins Wasser. Bei Kaffee und Kuchen ließen wir den Spaziergang mit einem gemütlichen Picknick ausklingen.

Bitte schon mal vormerken

Text: Klaudia Witt

An die Jugendinitiative Elbtalaue und Jugend des Angelvereins Dömitz! Hiermit lade ich, Renè Ferle, zum alljährlichen Angel- und Grillnachmittag ein. Wann? 06.09.2014 ? 10:00 Uhr Für das leibliche Wohl ist gesorgt.

Foto: Sigrid Kühl

Teilnehmer melden sich bitte bis 30.08.2014 unter der Telefonnummer 0172 3897998 an. Ich freue mich auf zahlreiche Rückmeldungen. Petri Heil

5 Jahre Tagespflege in Dömitz Die Tagespflege in Dömitz besteht unter der Trägerschaft des DRK Ludwigslust schon fast 5 Jahre. Wir betreuen Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen. Die Betreuung in der Tagespflege hat es sich zum Ziel gemacht, geistige und körperliche Fähigkeiten der Tagesgäste zu erhalten, zu fördern und zu aktivieren. Dazu steht ein Team von 6 Mitarbeitern, z. T. mit zusätzlicher Ausbildung für Betreuung demenzerkrankter Personen, zur Verfügung. Von Angehörigen wird immer wieder berichtet, wie viel es für sie bedeutet, teilweise Entlastung von der Pflege und Betreuung ihrer engsten Verwandten zu haben. Sie tagsüber in guten Händen zu wissen, erleichtert den Umgang zu Hause, schafft Entspannung und kann eine eventuelle Heimaufnahme hinauszögern oder vermeiden.

Der DCC zeigt sich treffsicher Beim diesjährigen Gästepokal der Schützenzunft bewiesen die Teilnehmer des Dömitzer Carneval Clubs eine ruhige Hand und konnten sich so den 1. Platz von insgesamt 11 Mannschaften sichern. Folgende Mitglieder waren am Schießstand aktiv: - Axel Wilck - Wolfgang und Beate Freigang - Jörg und Carola Wille - Jörg Palubicki - Axel und Peter Junge - Conny Schymanski Die 5 Letztgenannten schossen die meisten Ringe und gingen so am Ende in die Wertung ein.

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Woche 23 / 06. Juni 2014

Wir bedanken uns bei der Schützenzunft für die tolle Organisation und sind im nächsten Jahr gerne wieder mit dabei. DCC

Erste Schritte im Schulwald Mit Papier, Bleistift und geschultem Blick nahmen die Mallißer Senioren den Schulwald noch einmal unter die Lupe. Unter fachkundiger Beratung durch Forstamtsleiter Reginald Rink wurden nun die ersten Arbeitsschritte festgelegt. Dank der künstlerischen Fähigkeiten von Annelie Adler werden die Schilder und Wegweiser entworfen. Vorangehend haben die Grundschul-/Hortkinder das Gelände bereits von Unrat befreit. Die ersten Erdarbeiten auf dem abschüssigen Gelände gelten der Erneuerung der eingebauten Stufen. Bereits vorhandene Lehrtafeln werden an anderer Stelle demontiert und hier wieder aufgebaut. Es kommt Bewegung in den Schulwald. Wer Interesse und Zeit hat, sich an den jeweiligen Einsätzen zu beteiligen, kann sich bei „Projektleiter“ Peter Saß (Telefon Malliß/20302) melden. Die Einsätze der Helfer sowie Geld- und Sachspenden werden dokumentiert und an geeigneter Stelle aufgeführt. Wir wünschen allen viel Freude und Schaffenskraft. Der Gewerbeverein

Jagdgenossenschaft Karenz Der Vorstand

Text und Foto: Carola Borchers

Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Karenz Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Karenz lädt alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft zur Genossenschaftsversammlung am Freitag, dem 20.06.2014 im Versammlungsraum (Kulturraum) in Karenz herzlich ein. Beginn der Versammlung: 18:00 Uhr

Tagesordnung 1. 2. 3. 4.

Eröffnung - Begrüßung - Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung - Feststellung der Beschlussfähigkeit Rechenschaftsbericht des Vorstandes - Diskussion Haushaltsplan - Diskussion - Beschlussfassung Entlastung des Vorstandes und des Jagdvorstehers für das Jagdjahr 13/14 5. Fragen an den Vorstand 6. Beratung über vorzeitige Pachtverlängerung 7. Auszahlung der Jagdpacht

11. Straßenvolleyballturnier in Malliß Wann? Wo? Ausrichter?

Sonnabend, 14. Juni 2014, 9:30 bis ca.16:30 Uhr Beachplatz auf dem Schulsportplatz (bei Regenwetter in der Halle) MTV Malliß - Conow von 1919 e. V.

Gemeinschaftlicher Jagdbezirk Karenz Einladung zum Jagdessen Liebe Jagdgenossin, lieber Jagdgenosse, wir laden Sie recht herzlich zu einem gemütlichen Beisammensein am Freitag, dem 13. Juni 2014, 18 Uhr in der Gaststätte „Zur Torbrücke“ nach Dömitz ein. Lassen Sie uns wissen, ob Sie an dem Jagdessen teilnehmen können. Wir bitten um Rückmeldung bis Mittwoch, den 11. Juni 2014. Bitte melden Sie sich und Ihren/Ihre Partner/Partnerin bis zu diesem Termin bei Frau Inge Grevsmühl, Karenz, Dorfstr. 8, Tel.: 038750 20276 an. Wir freuen uns auf Sie und sagen heute, dem jagdlichen Brauchtum entsprechend, Waidmannsheil und Horrido bis bald. Thomas und Birgit Eckardt

Sportfreundin Sieglinde Porath, vorn ganz links, leitet das Turnier und spielt auch leidenschaftlich mit. Foto: privat

Woche 23 / 06. Juni 2014­ Eingeladen sind: - Am Bergwerk/Bockup - Conow - Conower Straße - Ludwigsluster Straße - Schule - Siedlung - Ziegeleistraße - MTV U12 m/w - MTV U 18 m/w - MTV Jugend m/w

- Mannschaftsleiter - - - - - - - - -

Amtskurier S. Porath A. Kalas F. Schröder M. Quadt W. Scheewe E. Westphal Amende-Schmidt Tino Schmidt R. Erdmann Tino Schmidt

Interessierte Einzelspieler aus den Ortsteilen bilden vor Ort eine eigene Mannschaft. • • • • •

Startgebühr: Spielmodus: Mannschaftsstärke: Spielkleidung: Schiedsrichter:

6,- Euro/Mannschaft vor Beginn bekannt gegeben 3 - 6 Spieler/Innen je Mannschaft möglichst barfuß, Sportkleidung spielfreie Mannschaften

gastronomische Betreuung: vor Ort (Sportlerklause) (MTV - Homepage: www.malliss.com) gez.: Ilka Amende-Schmidt Vereinsvorsitzende Text: Reiner Erdmann

Tradition fortgesetzt Am vergangenen Wochenende wartete auf die Fußballmannschaft des SV Rotation Neu Kaliß noch eine besondere Überraschung. Die Chefs der ortsansässigen Heizungs- und Sanitärfirma Werner und Johnke waren zum Sportplatz gekommen. Sie hatten einen kompletten Trikotsatz im Gepäck. Das bislang für die Rotationer ungewohnte rote Dress kam bei den Spielern prima an. Damit setzt die Firma eine lange Tradition der Unterstützung des Sportvereins fort. Hatte doch der Firmengründer Willi Werner stets ein offenes Ohr für die Jungs, half als Sponsor, wo er konnte, und war als Stadionsprecher aktiv. Umso erfreulicher, dass seine Nachfolger diesen Weg jetzt fortsetzen. Wir bedanken uns für die Hilfe. Dr. Ralf Kellermann SV Rotation Neu Kaliß

Volkssolidarität Neu Kaliß Die Mitglieder der Ortsgruppe Neu Kaliß/Heiddorf/Raddenfort treffen sich am 19. Juni 2014 um 14:00 Uhr im Seniorenclub Heiddorf zur Geburtstagsfeier für das II. Quartal. Wir begrüßen die Kinder der Kindertagesstätte. Es besteht die Möglichkeit, sich für die Teilnahme am Sommerfest in Kaliß am 18. Juli anzumelden.

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Die Mitgliederversammlung im Mai wählte eine neue Leitung. Als Gäste vom Kreisverband Ludwigslust wurden Renate Karkosch (Vorsitzende) und Roswita Hauff (verantwortlich für die Ortsgruppentätigkeit) begrüßt. Dem Vorstand gehören jetzt an: Regina Böttger als Vorsitzende, Andreas Zieger als ihr Stellvertreter sowie Sabine Kählcke als Hauptkassiererin. Weitere Mitglieder sind Elke Kretschmann und Angela Jonas. Die langjährige erfolgreiche Tätigkeit von Günter Görlitz und Gertrud Willuweit als Mitglied wurde mit herzlichem Dank gewürdigt. Dem schloss sich eine Delegation aus der Kindertagesstätte mit ihrer Leiterin gern an. (gek. AV) Der Vorstand

Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Neu Kaliß am Freitag, dem 4. Juli 2014, 18:00 Uhr, im „Haus des Waldes“ Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit 3. Rechenschaftsbericht des Vorstandes 4. Finanzbericht 5. Beschluss über die Verwendung des Reinertrages 6. Anträge auf Pachtverlängerung und Neuverpachtung 7. Diskussion 8. Abstimmung über Pachtverlängerung und Neuverpachtung 9. Schlusswort Anschließend laden die Pächter der Jagdbögen Neu Kaliß - Kaliß - Verclas und Heiddorf - Raddenfort zum Abendessen ein. Der Vorstand

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Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg - Flurneuordnungsbehörde Bleicherufer 1319053 Schwerin Freiwilliger Landtausch „Laupin III“ 5433.2-76-6151 (bitte bei Schriftverkehr angeben) Landkreis Ludwigslust-Parchim

Aktenzeichen:

Die Jahresrechnung mit den dazugehörigen Anlagen liegt zur Einsichtnahme vom 10.06.2014 bis 11.07.2014 im Gebäude der Amtsverwaltung Dömitz-Malliß, Goethestraße 21 in 19303 Dömitz, Zimmer 23 öffentlich zu den Dienstzeiten der Amtsverwaltung aus. Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

Gemeinde Vielank Schwerin, 16.05.2014

Dömitz, d. 06.05.2014

AUSFERTIGUNG

gez. Thees Amtsvorsteher

Öffentliche Bekanntmachung für die Gemeinde Vielank Auf Beschluss des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg als Flurneuordnungsbehörde soll der Freiwillige Landtausch „Laupin III“, Landkreis Ludwigslust-Parchim, nach §§ 53 und 54 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) vom 3. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418) mit späteren Änderungen i. V. m. den §§ 103a bis 103i des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Änderungen durchgeführt werden. Dem Freiwilligen Landtausch werden folgende Flurstücke unterliegen: Gemeinde: Vielank Gemarkung: Laupin Flur: 2 Flurstücke: 54 und 242 Anmeldung unbekannter Rechte Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich sind, die aber zur Beteiligung am Freiwilligen Landtausch berechtigen, werden aufgefordert, diese Rechte innerhalb von drei Monaten - gerechnet vom ersten Tage dieser Bekanntmachung - bei der Flurneuordnungsbehörde anzumelden. Diese Rechte sind auf Verlangen der Flurneuordnungsbehörde nachzuweisen. Werden Rechte nicht fristgemäß angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Flurneuordnungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines vorstehend bezeichneten Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist. Im Auftrag gez. (LS) Dieter Winkelmann Ausfertigungsvermerk: Die Ausfertigung stimmt mit der Urschrift überein und wurde zum Zwecke der Bekanntgabe erstellt. Ausgefertigt: Schwerin, 16.05.2014 Im Auftrag (LS) gez. Michael Bruhn

Amtliche Bekanntmachung Der Amtsausschuss des Amtes Dömitz-Malliß hat am 24.04.2014 die Jahres-rechnung sowie die Entlastung des Amtsvorstehers für das Haushaltsjahr 2013 beschlossen.

Satzung der Gemeinde Malliß über die Ordnung auf den Friedhöfen in den Ortsteilen Bockup und Malliß (Friedhofssatzung) Präambel Auf Grund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777), des § 14 Abs. 5 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Bestattungsgesetz - BestattG M-V) vom 03. Juli 1998 (GVOBl. M-V S. 617), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 01. Dezember 2008 (GVOBl. M-V S. 461) sowie der §§ 1, 2, 4 bis 6 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777, 833), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Malliß vom 24. April 2014 folgende Satzung erlassen: I. §1 §2 §3 §4 §5

Allgemeine Vorschriften - Geltungsbereich - Friedhofszweck - Verwaltung und Unterhaltung - Bestattungsbezirke - Schließung und Entwidmung

II. §6 §7 §8

Ordnungsvorschriften - Öffnungszeiten - Verhalten auf dem Friedhof - Gewerbetreibende

III. §9 § 10 § 11 § 12 § 13

Bestattungsvorschriften - Allgemeines - Beschaffenheit von Särgen - Ausheben der Gräber - Ruhezeit - Umbettungen

IV. § 14 § 15 § 16

Grabstätten - Allgemeines - Wahlgrabstätten - Beisetzung von Aschen

V. Gestaltung der Grabstätten § 17 - Allgemeine Gestaltungsgrundsätze

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VI. § 18 § 19 § 20 § 21

Grabmale - Errichtung und Änderung von Grabmalen - Besondere Gestaltungsvorschriften - Unterhaltung - Entfernung

(5) Soweit zur Schließung oder Entwidmung Nutzungsrechte aufgehoben oder im Einvernehmen mit den Berechtigten abgelöst werden sollen, sind unter ersatzweiser Einräumung entsprechender Rechte auch Umbettungen ohne Kosten für den Nutzungsberechtigten möglich.

VII. § 22 § 23 § 24

Herrichtung und Pflege der Grabstätten - Allgemeines - Besondere Gestaltungsvorschriften - Vernachlässigung

§6 Öffnungszeiten (1) Die Friedhöfe sind allgemein im gesamten Jahr während der Tageshelligkeit für den Besuch geöffnet. (2) Die Gemeinde kann das Betreten aller oder einzelner Friedhofsteile aus besonderem Anlass vorübergehend untersagen.

VIII. Leichenhallen und Trauerfeiern § 25 - Benutzung der Leichenhalle § 26 - Trauerfeiern IX. § 27 § 28 § 29 § 30 § 31

Schlussvorschriften - Alte Rechte - Haftung - Gebühren - Ordnungswidrigkeiten - In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

I. Allgemeine Vorschriften §1 Geltungsbereich Diese Friedhofssatzung gilt für die kommunalen Friedhofsanlagen in den Ortsteilen Bockup und Malliß. §2 Friedhofszweck Die Friedhöfe sind öffentliche Einrichtungen der Gemeinde Malliß. Sie dienen der Beisetzung aller Personen, die bei ihrem Ableben Einwohner der Gemeinde Malliß waren oder ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte besaßen. Die Bestattung anderer Personen bedarf einer Ausnahmegenehmigung. §3 Verwaltung und Unterhaltung (1) Die Unterhaltung der kommunalen Friedhofsanlagen obliegt der Gemeinde Malliß. (2) Die Verwaltung erfolgt über das Amt Dömitz-Malliß. §4 Bestattungsbezirke (1) Die Ortsteile Bockup, Conow und Malliß werden in folgende Bestattungsbezirke eingeteilt: a) Bestattungsbezirk des Friedhofs Bockup. Er umfasst das Gebiet des Ortsteiles Bockup. b) Bestattungsbezirk des Friedhofs Malliß. Er umfasst das Gebiet der Ortsteile Conow und Malliß. (2) Die Verstorbenen sollen auf dem Friedhof des Bezirks bestattet werden, in dem sie zuletzt ihren Wohnsitz hatten. Die Bestattung auf anderen Friedhöfen ist möglich, wenn dies gewünscht wird und die Belegung dies zulässt oder dort ein Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte besteht. §5 Schließung und Entwidmung (1) Friedhöfe, Friedhofsteile und einzelne Grabstätten können aus wichtigem öffentlichem Interesse geschlossen oder entwidmet werden. Durch Schließung wird die Möglichkeit weiterer Beisetzungen ausgeschlossen; durch die Entwidmung verliert der Friedhof seine Eigenschaft als öffentliche Bestattungseinrichtung. Besteht die Absicht der Schließung, so werden keine Nutzungsrechte mehr erteilt oder wiedererteilt. (2) Die Absicht der Schließung, die Schließung selbst und die Entwidmung sind jeweils öffentlich bekanntzumachen. (3) Die Gemeinde kann die Schließung verfügen, wenn keine Rechte auf Bestattung entgegenstehen. (4) Die Gemeinde kann die Entwidmung verfügen, wenn alle Nutzungsrechte und Ruhefristen abgelaufen sind.

II. Ordnungsvorschriften

§7 Verhalten auf dem Friedhof (1) Jeder hat sich auf den Friedhöfen der Würde des Ortes und der Achtung der Persönlichkeitsrechte der Angehörigen und Besuchern entsprechend zu verhalten. Den Anordnungen des Friedhofspersonals ist Folge zu leisten. (2) Kinder unter sieben Jahren dürfen die Friedhöfe nur in Begleitung und unter Verantwortung Erwachsener betreten. (3) Auf den Friedhöfen ist insbesondere nicht gestattet: a) dier Wege mit Fahrzeugen aller Art und Sportgeräten (z. B. Rollschuhen, Inlineskater), ausgenommen Kinderwagen und Rollstühle, zu befahren, b) der Verkauf von Waren aller Art, insbesondere Kränze und Blumen, sowie das Anbieten von Dienstleistungen, c) an Sonn- und Feiertagen oder in der Nähe einer Bestattung Arbeiten auszuführen, d) die Erstellung und Verwertung von Film-, Ton-, Video- und Fotoaufnahmen, außer zu privaten Zwecken, e) Druckschriften zu verteilen, f) Abraum und Abfälle außerhalb der dafür vorgesehenen Stellen abzulagern, g) den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen oder zu beschädigen, Einfriedungen und Hecken zu übersteigen und Rasenflächen (soweit sie nicht als Wege dienen), Grabstätten und Grabeinfassungen zu betreten, h) zu lärmen und zu spielen, zu essen und zu trinken sowie zu lagern, i) Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenführhunde, j) das störende Lagern von Gartengeräten, leeren Vasen, Gießkannen, Blumentöpfen usw., k) die Entnahme von Wasser zu anderen Zwecken als zu Zwecken der Grabpflege, Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit dem Zweck und der Ordnung des Friedhofs vereinbar sind. (4) Totengedenkfeiern sind 14 Tage vorher bei der Gemeinde zur Zustimmung anzumelden. §8 Dienstleistungen (1) Dienstleistungserbringer (Bildhauer, Steinmetze, Gärtner, Bestatter usw.) haben die für die Friedhöfe geltenden Bestimmungen zu beachten. (2) Tätig werden dürfen nur solche Dienstleistungserbringer, die fachlich geeignet und in betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind. (3) Dienstleistungserbringern kann die Ausübung ihrer Tätigkeit von der Friedhofsverwaltung auf Zeit oder auf Dauer untersagt werden, wenn der Dienstleistungserbringer nach vorheriger Mahnung gegen für den Friedhof geltende Bestimmungen verstoßen hat. Bei einem schwerwiegenden Verstoß ist die Mahnung entbehrlich. (4) Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien dürfen auf den Friedhöfen nur vorübergehend und nur an Stellen gelagert werden, an denen sie nicht behindern. Die Arbeits- und Lagerplätze sind nach Beendigung der Tagesarbeit zu säubern und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu verlassen und bei Unterbrechung der Tagesarbeit so herzurichten, dass eine Behinderung Anderer ausgeschlossen ist. Die Dienstleistungserbringer dürfen auf den Friedhöfen keinen Abfall, Abraum-, Rest- und Verpackungsmaterial lagern. Geräte von Dienstleistungserbringern dürfen nicht an oder in den Wasserentnahmestellen der Friedhöfe gereinigt werden.

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(5) Dienstleistungserbringer haften gegenüber dem Friedhofsträger für alle Schäden, die sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf den Friedhöfen schuldhaft verursachen.

III. Bestattungsvorschriften §9 Allgemeines (1) Bestattungen sind unverzüglich nach Beurkundung des Sterbefalls bei der Gemeinde anzumelden. Der Anmeldung sind die erforderlichen Unterlagen beizufügen. Wird eine Beisetzung in einer vorher erworbenen Grabstätte beantragt, ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen. Bei Feuerbestattungen ist gleichzeitig die Art der Beisetzung festzulegen. (2) Die Gemeinde setzt Ort und Zeit der Bestattung unter Berücksichtigung der Wünsche der Angehörigen fest. Bestattungen sollen in der Regel spätestens am 10. Tage nach Eintritt des Todes erfolgen. Leichen, die nicht binnen 10 Tagen nach Eintritt des Todes, und Aschen, die nicht binnen 3 Monaten nach der Einäscherung beigesetzt sind, werden auf Kosten des Bestattungspflichtigen von Amts wegen in einer Wahl- bzw. Urnenreihengrabstätte beigesetzt. § 10 Beschaffenheit von Särgen (1) Die Särge müssen fest gefügt und so abgedichtet sein, dass jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Für die Bestattung sind zur Vermeidung von Umweltbelastungen nur Särge aus leicht abbaubarem Material (z. B. Vollholz) erlaubt, die keine PVC-, PCP-, formaldehydabspaltenden, nitrozellulosehaltigen oder sonstigen umweltgefährdenden Lacke und Zusätze enthalten. Entsprechendes gilt für Sargzubehör und Sargausstattung. Die Kleidung der Leiche soll nur aus Papierstoff und Naturtextilien bestehen. Auch Überurnen, die in der Erde beigesetzt werden, müssen aus leicht abbaubarem, umweltfreundlichem Material bestehen. (2) Die Särge dürfen höchstens 2,05 m lang, 0,65 m hoch und im Mittelmaß 0,65 m breit sein. Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforderlich, ist die Zustimmung der Gemeinde bei der Anmeldung der Bestattung einzuholen. § 11 Ausheben der Gräber (1) Das Öffnen und Schließen der Grabstätten wird von Beauftragten der Angehörigen in Abstimmung mit der Gemeinde durchgeführt. (2) Bei Gräbern für Leichen ist die Grabsohle auf eine Tiefe von 1,80 m zu legen. Die Tiefe für die Beisetzung von Urnen von der Erdoberfläche bis zur Oberkante der Urne muss mindestens 0,80 m betragen. (3) Die Gräber für Erdbeisetzungen müssen voneinander durch mindestens 0,30 m starke Erdwände getrennt sein. Die Größe und der Abstand der Grabflächen zueinander werden nach den örtlichen Bestimmungen des Friedhofes festgelegt. Als Mindestfläche der Gräber sind für Erwachsene 2,40 m Länge und 0,90 m Breite anzusetzen. § 12 Ruhezeit Die Ruhezeit beträgt auf allen Friedhöfen für Leichen 25 Jahre und für Aschen 20 Jahre. § 13 Umbettungen (1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden. (2) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der vorherigen Zustimmung der Gemeinde. Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden. Umbettungen innerhalb des Gemeindegebietes sind grundsätzlich nicht zulässig. § 5 Abs. 5 bleibt unberührt. (3) Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen- oder Aschenreste können mit vorheriger Zustimmung der Gemeinde auch in belegte Grabstätten aller Art umgebettet werden. (4) Alle Umbettungen erfolgen nur auf Antrag; antragsberechtigt ist bei Umbettungen aus Urnenreihengrabstätten jeder Angehörige des Verstorbenen mit Zustimmung des Verfügungsberechtigten (§ 22 Abs. 3), bei Umbettungen aus Wahlgrabstätten der jeweilige Nutzungsberechtigte. In den Fällen des § 24 Abs. 1 Satz 3 und bei Entziehung

Woche 23 / 06. Juni 2014 von Nutzungsrechten gemäß § 24 Abs. 1 Satz 4 können Leichen oder Aschen, deren Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, von Amts wegen in Wahl- bzw. Urnenreihengrabstätten umgebettet werden. (5) Alle Umbettungen werden von einem dazu Berechtigten im Einvernehmen mit der Gemeinde durchgeführt. Sie bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung. (6) Neben der Zahlung der Gebühren für die Umbettung haben die Antragsteller Ersatz für die Schäden zu leisten, die an benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Umbettung zwangsläufig entstehen. (7) Der Ablauf der Ruhe- und der Nutzungszeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt. (8) Leichen und Aschen zu anderen als zu Umbettungszwecken wiederauszugraben, bedarf einer behördlichen oder einer richterlichen Anordnung.

IV. Grabstätten § 14 Allgemeines (1) Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofsträgers. An ihnen können Rechte nur nach dieser Friedhofssatzung erworben werden. (2) Die Grabstätten werden unterschieden in a) Wahlgrabstätten, b) Urnenreihengrabstätten, c) anonyme Urnenreihengrabstätten, d) Wahlgrabstätten im Grünfeld, Es besteht kein Anspruch auf Verleihung oder Wiedererwerb von Nutzungsrechten an einer der Lage nach bestimmten Grabstätte, an Wahlgrabstätten, Wahlgrabstätten im Grünfeld oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung. § 15 Wahlgrabstätten (1) Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbeisetzungen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren (Nutzungszeit) verliehen und deren Lage im Benehmen mit dem Erwerber bestimmt wird. Der Wiedererwerb eines Nutzungsrechts ist nur auf Antrag und nur für die gesamte Wahlgrabstätte möglich. Die Gemeinde kann Erwerb und Wiedererwerb von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten ablehnen, insbesondere wenn die Schließung gemäß § 5 beabsichtigt ist. (2) Es werden unterschieden ein- und mehrstellige Grabstätten. (3) Das Nutzungsrecht entsteht nach Zahlung der fälligen Gebühr mit Aushändigung der Verleihungsurkunde. (4) Auf den Ablauf des Nutzungsrechts wird der jeweilige Nutzungsberechtigte 6 Monate vorher schriftlich - falls er nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln ist, durch eine öffentliche Bekanntmachung und durch einen 3-monatigen Hinweis auf der Grabstätte hingewiesen. (5) Eine Beisetzung darf nur stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht übersteigt oder ein Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit wiedererworben worden ist. (6) Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechtes soll der Erwerber für den Fall seines Ablebens aus dem in Satz 2 genannten Personenkreis seinen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen und ihm das Nutzungsrecht durch einen Vertrag übertragen, der erst im Zeitpunkt des Todes des Übertragenden wirksam wird. Wird bis zu seinem Ableben keine derartige Regelung getroffen, geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten mit deren Zustimmung über, a) auf den überlebenden Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner, und zwar auch dann, wenn Kinder aus einer früheren Ehe vorhanden sind, b) auf die ehelichen, nichtehelichen und Adoptivkinder, c) auf die Stiefkinder, d) auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter oder Mütter, e) auf die Eltern, f) auf die vollbürtigen Geschwister, g) auf die Stiefgeschwister, h) auf die nicht unter a) bis g) fallenden Erben.

Woche 23 / 06. Juni 2014­ Innerhalb der einzelnen Gruppen b) bis d) und f) bis h) wird der Älteste Nutzungsberechtigter. Das Nutzungsrecht erlischt, wenn es keiner der Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten innerhalb eines Jahres seit der Beisetzung übernimmt. (7) Der jeweilige Nutzungsberechtigte kann das Nutzungsrecht nur auf eine Person aus dem Kreis des Abs. 6 Satz 2 übertragen; er bedarf dazu der vorherigen Zustimmung der Gemeinde. (8) Jeder Rechtsnachfolger hat das Nutzungsrecht unverzüglich nach Erwerb auf sich umschreiben zu lassen. (9) Abs. 6 gilt in den Fällen der Absätze 7 und 8 entsprechend. (10) Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat im Rahmen der Friedhofssatzung und der dazu ergangenen Regelungen das Recht, in der Wahlgrabstätte beigesetzt zu werden, bei Eintritt eines Bestattungsfalles über andere Beisetzungen und über die Art der Gestaltung und der Pflege der Grabstätte zu entscheiden. (11) Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht zur Anlage und zur Pflege der Grabstätte. (12) Auf das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann jederzeit, an teilbelegten Grabstätten erst nach Ablauf der Ruhezeit verzichtet werden. Ein Verzicht ist nur für die gesamte Grabstätte möglich. (13) Wahlgrabstätten im Grünfeld werden mit einer oder mehreren Grabstellen vergeben. Sie werden von der Gemeinde ortsüblich angelegt und gepflegt, insofern gilt Absatz 11 hier nicht. § 16 Beisetzung von Aschen (1) Aschen dürfen beigesetzt werden in a) Urnenreihengrabstätten, b) anonymen Urnenreihengrabstätten, c) Wahlgrabstätten, d) Wahlgrabstätten im Grünfeld. (2) Urnenreihengrabstätten sind Aschengrabstätten, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung einer Asche abgegeben werden. (3) In anonymen Urnenreihengrabstätten werden Urnen der Reihe nach innerhalb einer Fläche von 0,75 m mal 0,75 m je Urne für die Dauer der Ruhezeit beigesetzt. Diese Grabstätten werden nicht gekennzeichnet. Sie werden vergeben, wenn dies dem Willen des Verstorbenen entspricht. (4) Urnen in Wahlgrabstätten bzw. in Wahlgrabstätten im Grünfeld sind Aschengrabstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren (Nutzungszeit) verliehen und deren Lage im Benehmen mit dem Erwerber bestimmt wird. Die Zahl der Urnen, die in einer Wahlgrabstätte bzw. in Wahlgrabstätten im Grünfeld beigesetzt werden können, richtet sich nach der Größe der Aschengrabstätte. Jedes Grabfeld darf dabei höchstens mit zwei Urnen belegt werden. (5) Soweit sich nicht aus der Friedhofssatzung etwas anderes ergibt, gelten die Vorschriften für Wahlgrabstätten und für Wahlgrabstätten im Grünfeld entsprechend auch für Urnengrabstätten. (6) Mit Erlöschen des Nutzungsrechtes sind auch die Rechte an den Aschenresten erloschen. Die Friedhofsverwaltung kann die beigesetzten Urnen entfernen und die Aschen in würdiger Weise der Erde übergeben.

V. Gestaltung der Grabstätten § 17 Allgemeine Gestaltungsgrundsätze (1) Jede Grabstätte ist - unbeschadet der besonderen Anforderungen der §§ 19 und 23 für Wahlgrabstätten im Grünfeld mit besonderen Gestaltungsvorschriften - so zu gestalten und so an die Umgebung anzupassen, dass die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt wird.

VI. Grabmale § 18 Errichtung und Änderung von Grabmalen (1) Die Errichtung und jede Änderung von Grabmalen und anderen Anlagen sind der Friedhofsverwaltung anzuzeigen mit der Erklärung, dass das Vorhaben der gültigen Friedhofssatzung und den Vorgaben des technischen Regelwerks entspricht. (2) Der Anzeige ist der Grabmalentwurf in einem geeigneten Maßstab beizufügen. In den Anzeigeunterlagen sollen alle wesentlichen Teile

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erkennbar, die Darstellung der Befestigungsmittel mit Bemaßung und Materialangaben sowie die Gründungstechnik mit Maßangaben und Materialbenennung in den Anzeigeunterlagen eingetragen sein. (3) Mit dem Vorhaben darf drei Monate nach Vorlage der vollständigen Anzeige begonnen werden, wenn seitens der Friedhofsverwaltung in dieser Zeit keine Bedenken wegen eines Verstoßes gegen die Friedhofssatzung oder das technische Regelwerk geltend gemacht werden. Vor Ablauf von drei Monaten darf begonnen werden, wenn die Friedhofsverwaltung schriftlich die Übereinstimmung mit der geltenden Friedhofssatzung und die Vollständigkeit der Anzeige der sicherheitsrelevanten Daten bestätigt. (4) Das Vorhaben ist erneut anzuzeigen, wenn das Grabmal oder die sonstige bauliche Anlage nicht binnen eines Jahres nach Einreichen der Anzeige errichtet oder geändert worden ist. (5) Die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen müssen verkehrssicher sein. Sie sind entsprechend ihrer Größe nach den allgemeinen Regeln der Baukunst zu fundamentieren und so zu befestigen, dass sie dauernd standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen. Maßgebendes Regelwerk zur Auslegung der Baukunst ist ausschließlich die aktuelle Fassung der „Technischen Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen (TA Grabmal) der Deutschen Naturstein-Akademie e. V. (DENAK)“. Die TA Grabmal gilt für die Planung, Erstellung, Ausführung, die Abnahmeprüfung und jährliche Prüfung der Grabmalanlagen. (6) Für alle neu errichteten, versetzten und reparierten Grabmale hat der Steinmetz oder sonstige Dienstleistungserbringer (mit gleichwertiger Qualifikation in Befestigungstechnik, Planung, Berechnung und Ausführung von Gründungen) eine Abnahmeprüfung nach Abschnitt 4 der TA Grabmal vorzunehmen. Die gleichwertige Qualifikation i. S. v. Satz 1 ist zweifelsfrei nachzuweisen. Der Prüfablauf ist nachvollziehbar zu dokumentieren. (7) Die nutzungsberechtigte Person oder eine von ihr bevollmächtigte Person hat der Friedhofsverwaltung spätestens sechs Wochen nach Fertigstellung der Grabmalanlage die Dokumentation der Abnahmeprüfung und die Abnahmebescheinigung entsprechend den Anforderungen der TA Grabmal vorzulegen. (8) Fachlich geeignet i. S. v. § 8 Absatz 2 sind Dienstleistungserbringer, die aufgrund ihrer Ausbildung in der Lage sind, unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten des jeweiligen Friedhofes die angemessene Gründungsart zu wählen und nach der TA Grabmal die erforderlichen Fundamentabmessungen zu berechnen. Die Dienstleistungserbringer müssen in der Lage sein, für die Befestigung der Grabmalteile das richtige Befestigungsmittel auszuwählen, zu dimensionieren und zu montieren. Ferner müssen sie die Standsicherheit von Grabmalanlagen beurteilen können und fähig sein, mit Hilfe von Messgeräten die Standsicherheit zu kontrollieren und zu dokumentieren. (9) Entspricht die Ausführung eines errichteten oder veränderten Grabmals und anderer Anlagen nicht den Anzeigeunterlagen und den Vorgaben der Friedhofssatzung, setzt die Friedhofsverwaltung der nutzungsberechtigten Person eine angemessene Frist zur Beseitigung oder Abänderung des Grabmals und anderer Anlagen. Nach ergebnislosem Ablauf der Frist kann die Friedhofsverwaltung die Abänderung oder Beseitigung auf Kosten der nutzungsberechtigten Person veranlassen. § 19 Besondere Gestaltungsvorschriften (1) Auf einer Wahlgrabstätte im Grünfeld dürfen Grabsteine mit einer maximalen Höhe von 80 cm errichtet werden. Die Grabsteine müssen in eine Bodenplatte mit den Maßen von maximal 100 cm x 60 cm (Breite) für ein Einzelgrab und von maximal 120 cm x 60 cm (Breite) für ein Doppelgrab eingefasst oder auf eine Bodenplatte mit den vorgenannten Maßen aufgesetzt werden. Die Bodenplatten müssen eine Stärke von mindestens 6 cm aufweisen, einen Rand von 25 cm um den Grabstein haben und bündig in den Boden, 30 cm außerhalb der Gruft, eingelassen werden. (2) Auf einer Wahlgrabstätte im Grünfeld dürfen auch lediglich bodenbündig eingelassene liegende Grabplatten mit den Maßen von maximal 100 cm x 60 cm (Breite) für ein Einzelgrab und von maximal 120 cm x 60 cm (Breite) für ein Doppelgrab und einer Stärke von mindestens 6 cm eingebracht werden. Dabei ist die Grabplatte oberhalb der Gruft zu setzen.

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(3) Abdeckungen der Gräber mit Steinplatten, Splitt oder Zierkies sind nicht zulässig. (4) Soweit es die Gemeinde innerhalb der Gesamtgestaltung unter Beachtung des § 17 und unter Berücksichtigung künstlerischer Anforderungen für vertretbar hält, kann sie Ausnahmen von den Vorschriften der Absätze 1 bis 3 und auch sonstige bauliche Anlagen zulassen. § 20 Unterhaltung (1) Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd in verkehrssicherem Zustand zu halten. Verantwortlich dafür ist bei Urnenreihengrabstätten der Empfänger der Grabanweisung, bei Wahlgrabstätten der jeweilige Nutzungsberechtigte. (2) Ist die Standsicherheit von Grabmalen, sonstigen baulichen Anlagen oder Teilen davon gefährdet, sind die für die Unterhaltung Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Bei Gefahr im Verzuge kann die Gemeinde auf Kosten der Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z.B. Umlegen von Grabmalen, Absperrungen) treffen. Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Gemeinde nicht innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, ist die Gemeinde berechtigt, dies auf Kosten des Verantwortlichen zu tun oder das Grabmal, sonstige bauliche Anlage oder die Teile davon zu entfernen; Die Gemeinde Malliß ist nicht verpflichtet, diese Sachen aufzubewahren. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, genügt eine öffentliche Bekanntmachung und ein 6-wöchiger Hinweis auf der Grabstätte. Die Verantwortlichen sind für jeden Schaden haftbar, der durch Umfallen von Grabmalen oder sonstiger baulicher Anlagen oder durch Abstürzen von Teilen davon verursacht wird. § 21 Entfernung (1) Grabmale und sonstige bauliche Anlagen dürfen vor Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Gemeinde von der Grabstätte entfernt werden. (2) Nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts sind die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen zu entfernen. Dazu bedarf es einer schriftlichen Erlaubnis der Gemeinde. Sind die Grabmale oder die sonstigen baulichen Anlagen nicht innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts entfernt, fallen sie entschädigungslos in die Verfügungsgewalt der Gemeinde Malliß. Sofern Wahlgrabstätten von der Gemeinde abgeräumt werden, hat der jeweilige Nutzungsberechtigte die Kosten zu tragen.

VII. Herrichtung und Pflege der Grabstätten § 22 Allgemeines (1) Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften des § 17 hergerichtet und dauernd verkehrssicher instand gehalten werden. Verwelkte Blumen und Kränze sind unverzüglich von den Grabstätten zu entfernen und an den dafür vorgesehenen Plätzen abzulegen. § 8 Abs. 6 Satz 3 bleibt unberührt. (2) Die Höhe und die Form der Grabhügel und die Art ihrer Gestaltung sind dem Gesamtcharakter des Friedhofs, dem besonderen Charakter des Friedhofsteils und der unmittelbaren Umgebung anzupassen. Die Grabstätten dürfen nur mit Pflanzen bepflanzt werden, die andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen. (3) Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist der Verfügungsberechtigte verantwortlich. Verfügungsberechtigter ist bei Urnenreihengrabstätten der Empfänger der Grabanweisung, bei Wahlgrabstätten der jeweilige Nutzungsberechtigte. Die Verpflichtung erlischt erst mit Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts. Abs. 7 bleibt unberührt. (4) Jede wesentliche Änderung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Gemeinde. Die Anträge sind durch die Verfügungsberechtigten zu stellen. (5) Die Verfügungsberechtigten können die Grabstätten selbst anlegen und pflegen oder damit einen zugelassenen Friedhofsgärtner beauftragen. (6) Urnenreihengrabstätten müssen binnen 6 Monaten nach der Beisetzung, Wahlgrabstätten binnen 6 Monaten nach dem Erwerb des Nutzungsrechts hergerichtet sein.

Woche 23 / 06. Juni 2014 (7) Die Gemeinde kann verlangen, dass der Verfügungsberechtigte die Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts abräumt. (8) Die Herrichtung, die Unterhaltung und jede Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegen ausschließlich der Gemeinde. (9) Kunststoffe und andere nicht verrottbare Werkstoffe dürfen in Produkten der Trauerfloristik, insbesondere in Kränzen, Trauergebinden- und -gestecken nicht verwendet werden. Kleinzubehör wie Blumentöpfe, Grablichter, Plastiktüten aus nicht verrottbarem Material sind vom Friedhof zu entfernen oder in den zur Abfalltrennung bereitgestellten Behältern zu entsorgen. § 23 Besondere Gestaltungsvorschriften (1) Für die Herrichtung und die Instandhaltung der Wahlgrabstätten im Grünfeld ist ausschließlich die Gemeinde verantwortlich. (2) Bepflanzungen sind nicht gestattet. Blumen und Pflanzschalen dürfen zu besonderen Anlässen vor dem Grabstein oder auf der Grabplatte aufgestellt werden. Sie dürfen jedoch die Pflege der Rasenfläche durch die Friedhofsverwaltung nicht behindern. § 24 Vernachlässigung (1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder gepflegt, hat der Verfügungsberechtigte (§ 22 Abs. 3) auf schriftliche Aufforderung der Gemeinde die Grabstätte innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Ist der Verfügungsberechtigte nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, genügt eine öffentliche Bekanntmachung und ein 6-wöchiger Hinweis auf der Grabstätte. Wird die Aufforderung nicht befolgt, können Urnenreihengrabstätten von der Gemeinde abgeräumt, eingeebnet und eingesät werden. Bei Wahlgrabstätten kann die Gemeinde in diesem Fall die Grabstätten auf Kosten des jeweiligen Nutzungsberechtigten in Ordnung bringen lassen oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung entziehen. Vor dem Entzug des Nutzungsrechts ist der jeweilige Nutzungsberechtigte noch einmal schriftlich aufzufordern, die Grabstätte unverzüglich in Ordnung zu bringen, ist er nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, hat noch einmal eine entsprechende öffentliche Bekanntmachung und ein 6-wöchiger Hinweis auf der Grabstätte zu erfolgen. In dem Entziehungsbescheid ist der jeweilige Nutzungsberechtigte aufzufordern, das Grabmal und die sonstigen baulichen Anlagen innerhalb von 3 Monaten seit Unanfechtbarkeit des Entziehungsbescheides zu entfernen. Der Verfügungsberechtigte ist in den schriftlichen Aufforderungen, der öffentlichen Bekanntmachung und dem Hinweis auf der Grabstätte oder dem Grabmal auf die für ihn maßgeblichen Rechtsfolgen der Sätze 3 und 4 und in dem Entziehungsbescheid auf die Rechtsfolgen des § 21 Absatz 2 Satz 3 und 4 hinzuweisen. (2) Für Grabschmuck gilt § 21 Absatz 2 Satz 3 und 4 entsprechend.

VIII.

Leichenhallen und Trauerfeiern

§ 25 Benutzung der Leichenhalle (1) Die Leichenhallen dienen der Aufnahme der Leichen bis zur Beisetzung. Sie dürfen nur mit Erlaubnis der Gemeinde betreten werden. (2) Sofern keine gesundheitsaufsichtlichen oder sonstigen Bedenken bestehen, können die Angehörigen die Verstorbenen während der festgesetzten Zeiten sehen. Die Särge sind spätestens eine halbe Stunde vor Beginn der Trauerfeier oder der Beisetzung endgültig zu schließen. (3) Die Särge Verstorbener, bei denen der Verdacht besteht, dass sie an einer meldepflichtigen Krankheit gelitten haben, sollen in einem besonderen Raum der Leichenhalle aufgestellt werden. Der Zutritt zu diesen Räumen und die Besichtigung der Leichen bedürfen zusätzlich der vorherigen Zustimmung des Amtsarztes. § 26 Trauerfeiern (1) Die Trauerfeiern können in einem dafür bestimmten Raum, am Grabe oder an einer anderen im Freien vorgesehenen Stelle abgehalten werden.

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Amtskurier

(2) Die Aufbewahrung des Verstorbenen im Feierraum kann untersagt werden, wenn der Verdacht besteht, dass der Verstorbene an einer meldepflichtigen Krankheit gelitten hat oder wenn Bedenken wegen des Zustandes der Leiche bestehen. (3) Die Trauerfeiern sollen jeweils nicht länger als 60 Minuten dauern. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Gemeinde. (4) Jede Musik- und jede Gesangsdarbietung auf den Friedhöfen sowie die Benutzung der gemeindlichen Musikinstrumente und -anlagen in den Feierräumen bedarf der vorherigen Zustimmung der Gemeinde.

IX. Schlussvorschriften § 27 Alte Rechte (1) Bei Grabstätten, über welche die Gemeinde bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits verfügt hat, richten sich die Nutzungszeit und die Gestaltung nach den bisherigen Vorschriften. (2) Die vor dem Inkrafttreten dieser Satzung entstandenen Nutzungsrechte von unbegrenzter oder unbestimmter Dauer werden auf zwei Nutzungszeiten nach § 15 Absatz 1 dieser Satzung seit Erwerb begrenzt. Sie enden jedoch nicht vor Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Satzung und der Ruhezeit der zuletzt beigesetzten Leiche oder Asche. (3) Im Übrigen gilt diese Satzung. § 28 Haftung (1) Die Gemeinde Malliß haftet nicht für Schäden, die durch nichtsatzungsgemäße Benutzung der Friedhöfe, ihrer Anlagen und ihrer Einrichtungen, durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen. (2) Im Übrigen haftet die Gemeinde Malliß nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen, sind alle Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. § 29 Gebühren Für die Benutzung der von der Gemeinde Malliß verwalteten Friedhöfe und ihrer Einrichtungen sind Gebühren nach der jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung zu entrichten. § 30 Ordnungswidrigkeiten (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Bestimmungen dieser Friedhofssatzung verstößt, handelt ordnungswidrig. (2) Ordnungswidrigkeiten können durch die örtliche Ordnungsbehörde gemäß der §§ 17, 56 und 65 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) mit einer Verwarnung oder Geldbuße bis zu 1.000,00 EUR geahndet werden. § 31 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde Malliß über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 23. Juli 2001 außer Kraft. Malliß, den 05. Mai 2014 gez. Gäth Bürgermeister

Dienstsiegel

Gemäß § 5 Abs. 5 KV M-V ist ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend zu machen. Der Verstoß ist innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschriften und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde Malliß geltend zu machen. Hiervon abweichend kann eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften auch nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden.

23

Satzung der Gemeinde Malliß über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) Präambel Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011 S. 777), der §§ 1, 2, 4 bis 6 und 17 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011 S. 777, 833), und der Friedhofssatzung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Malliß vom 24. April 2014 folgende Satzung erlassen: §1 Gebührenpflicht Für die Benutzung der kommunalen Friedhofsanlagen und seiner Einrichtungen in der Gemeinde Malliß sowie für Leistungen der Friedhofsverwaltung werden Gebühren nach der Anlage 1 zu dieser Satzung erhoben. §2 Gebührenpflichtiger (1) Gebührenpflichtig ist derjenige, der a) eine gebührenpflichtige Handlung beantragt, b) die Einrichtungen des Friedhofes benutzt, c) Leistungen in Anspruch nimmt, d) ein Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwirbt. (2) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner. §3 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren (1) Die Gebührenpflicht entsteht mit der Erteilung der Nutzungserlaubnis, im Übrigen mit der Entscheidung über den Antrag. (2) Die Gebühren sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. §4 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Malliß, den 05. Mai 2014 gez. Gäth Bürgermeister

Dienstsiegel

Gemäß § 5 Absatz 5 KV M-V ist ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend zu machen. Der Verstoß ist innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschriften und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde Malliß geltend zu machen. Hiervon abweichend kann eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften auch nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden. Anlage 1

Gebührentarif 1) Grabnutzungsgebühren a) Wahlgrab, für jedes Grab für 25 Jahre b) Wahlgrab im Grünfeld, einschließlich Pflege für jedes Grab für 25 Jahre c) Urnenreihengrab, für jedes Grab

2.060,40 EUR 2.615,74 EUR

24 d) 2)

Amtskurier

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für 20 Jahre anonymes Urnenreihengrab, einschließlich Pflege für jedes Grab für 20 Jahre

366,29 EUR 465,40 EUR

Verlängerung des Nutzungsrechtes für jedes Verlängerungsjahr a) bei Wahlgräbern 1/25 der Gebühr nach 1a b) bei Wahlgräbern im Grünfeld 1/25 der Gebühr nach 1b

3) Bestattungsgebühr für die Friedhofshalle in Malliß Pauschalbetrag 185,00 EUR

Die Gebühr umfasst die Benutzung der Friedhofshalle mit einfacher Ausschmückung.

4) Bestattungsgebühren für die Friedhofshalle in Bockup Pauschalbetrag 50,00 EUR 5) ersatzweise Beräumung von Grabstellen je Arbeitskraft und Stunde

35,00 EUR

Amtliche Bekanntmachung Die Stadtvertretung Dömitz hat am 24.04.2014 die Jahresrechnung sowie die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2013 für die Stadt Dömitz beschlossen. Die Jahresrechnung mit den dazugehörigen Anlagen liegt zur Einsichtnahme vom 10.06.2014 bis 11.07.2014 im Gebäude der Amtsverwaltung Dömitz-Malliß, Goethestraße 21 in 19303 Dömitz, Zimmer 23 öffentlich zu den Dienstzeiten der Amtsverwaltung aus. Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Dömitz, d. 25.04.2014 gez. Vollbrecht Bürgermeister

Bekanntmachung des Amtes Dömitz-Malliß

Eröffnung elektronischer Zugänge Gemäß § 2 des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz - EGovG) in Verbindung mit dem § 3a Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes werden nachfolgend die Möglichkeiten, über welche elektronischen Zugänge Dokumente elektronisch durch Behörden, Bürger und Unternehmen an die den Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern übermittelt werden können, bekannt gegeben. Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist mittels E-Mail, auch mit elektronischer Signatur nach Signaturgesetz, möglich. a) die E-Mailadresse lautet: [email protected] und b) an alle E-Mailadressen der zuständigen Mitarbeiter. Diese finden Sie unter: www.amtdoemitz-malliss.de. Es sind nachfolgende Dateiformate zugelassen: • Word (alternativ doc, docx) • Excel (xls, xlsx) • Open Office Formate • PDF, PDF/A • Bilddatein als jpeg, Tiff, bmp. • Ausgeschlossen sind zip-Dateien. Über die elektronische Kommunikationsmöglichkeit werden Dateigrößen bis maximal 10 MB zugelassen. Dömitz, den 6. Juni 2014

Die Stadtvertretung Dömitz hat am 24.04.2014 die Jahresrechnung sowie die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2013 für das städtebauliche Sondervermögen beschlossen. Die Jahresrechnung mit den dazugehörigen Anlagen liegt zur Einsichtnahme vom 10.06.2014 bis 11.07.2014 im Gebäude der Amtsverwaltung Dömitz-Malliß, Goethestraße 21 in 19303 Dömitz, Zimmer 23 öffentlich zu den Dienstzeiten der Amtsverwaltung aus. Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Dömitz, d. 25.04.2014 gez. Vollbrecht Bürgermeister

Gemeinde Grebs-Niendorf Der Bürgermeister

den, 23.05.2014

Einladung

Burkhard Thees Amtsvorsteher

Zu der am 25.06.2014, um 19:30 Uhr, im Mehrzweckgebäude Niendorf an der Rögnitz stattfindenden

Berichtigung

Konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung

Haushaltssatzung des Amtes Dömitz-Malliß für das Haushaltsjahr 2014 In der Bekanntmachung der o.g. Satzung vom 17.04.2014, Seite 14, muss es richtig lauten: Dömitz, den 17. 04. 2014 gez. Thees Amtsvorsteher

Amtliche Bekanntmachung

-Dienstsiegel-

lade ich Sie hiermit herzlich ein und bitte um Ihre Teilnahme. Tagesordnung: Öffentlicher Teil: TOP Betreff Vorlage-Nr. 01 Begrüßung und Eröffnung der Sitzung durch den Bürgermeister 02 Feststellung des ältesten Mitgliedes der Gemeindevertretung 03 Beschluss über die Gültigkeit der Wahlen zur Gemeindevertretung und des Bürgermeisters 04 Ernennung des Bürgermeisters und Vereidigung

Woche 23 / 06. Juni 2014­ 05 06 07 08 09 10 11 12

Amtskurier

Verpflichtung der weiteren Mitglieder der Gemeindevertretung Wahl von 2 Stellvertretern des Bürgermeisters Ernennung der stellvertretenden Bürgermeister und Vereidigung Beschluss über die Neufassung der Hauptsatzung Bestätigung/Beschlussfassung der Geschäftsordnung Wahl der Mitglieder der weiteren Ausschüsse Beschluss über die Vertretung im Kommunalen Anteileignerverband der WEMAG AG Schließen der Sitzung

gez. Detlef Schranck Bürgermeister

F.d.R. Jörg Pflügel

Haushaltssatzung der Gemeinde Karenz für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der §§ 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 12.12.2013 und mit Genehmigung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf b) der Gesamtbetrag der außer ordentlichen Erträge auf der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen auf die Einstellung in Rücklagen auf die Entnahmen aus Rücklagen auf das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf 2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf b) die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf c) die Einzahlungen aus Investitions tätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitions tätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitions tätigkeit auf d) die Einzahlungen aus Finanzierungs tätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungs tätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungs tätigkeit auf festgesetzt.

219.700 EUR 274.800 EUR -55.100 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR -55.100 EUR 0 EUR 3.000 EUR -52.100 EUR 185.800 EUR 204.400 EUR -18.600 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR 121.100 EUR 124.000 EUR -2.900 EUR 21.500 EUR 0 EUR

§2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. §3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. §4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht. §5 Hebesätze Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 263 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 340 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 303 v. H. §6 Stellen gemäß Stellenplan Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,125 Vollzeitäquivalente (VzÄ). §7 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt und zum 31.12. des Haushaltsjahres

878.141,70 EUR 826.641,70 EUR 774.541,70 EUR

Karenz, den 05.05.2014 Ort, Datum gez. Möller amt. Bürgermeister

Dienstsiegel

Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 23.04.2014 durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim als untere Rechtsaufsichtsbehörde erteilt. Die Haushaltssatzung mit den dazugehörigen Anlagen liegt zur Einsichtnahme vom 10.06.2014 bis 11.07.2014 im Gebäude der Amtsverwaltung Dömitz-Malliß, Goethestraße 21 in 19303 Dömitz, Zimmer 23 öffentlich zu den Dienstzeiten der Amtsverwaltung aus. Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Gemeinde Karenz Der Bürgermeister

den, 26.05.2014

Einladung Zu der am 19.06.2014, um 19:30 Uhr, im Kulturraum der Gemeinde stattfindenden

Konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung 21.500 EUR

25

lade ich Sie hiermit herzlich ein und bitte um Ihre Teilnahme. Tagesordnung:

26

Amtskurier

Woche 23 / 06. Juni 2014

Öffentlicher Teil: TOP Betreff Vorlage-Nr. 01 Begrüßung und Eröffnung der Sitzung durch den Bürgermeister 02 Feststellung des ältesten Mitglieds der Gemeindevertretung 03 Beschluss über die Gültigkeit der Wahlen zur Gemeindevertretung und des Bürgermeisters 04 Ernennung des Bürgermeisters und Vereidigung 05 Verpflichtung der weiteren Mitglieder der Gemeindevertretung 06 Wahl von zwei Stellvertretern des Bürgermeisters 07 Ernennung der stellvertretenden Bürgermeister und Vereidigung 08 Beschluss über die Neufassung der Hauptsatzung 09 Bestätigung/ Beschlussfassung der Geschäftsordnung 10 Wahl der Mitglieder der weiteren Ausschüsse 11 Beschluss über die Vertretung im KommunalenAnteilseignerverband der WEMAG AG 12 Schließen der Sitzung gez. Detlef Möller amtierender Bürgermeister

F.d.R. Jan Vorwerg

Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag:

09:00 - 12:00 Uhr 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr 09:00 - 12:00 Uhr 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr 09:00 - 12:00 Uhr

Malk Göhren, d. 23.04.2014 gez. Holter Bürgermeister

Gemeinde Malliß Der Bürgermeister

den, 26.05.2014

Einladung Zu der am 24.06.2014, um 19:00 Uhr, im Schulungsraum der Feuerwehr Malliß stattfindenden

Konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung

Gemeinde Malk Göhren Der Bürgermeister

den, 26.05.2014

Einladung Zu der am 17.06.2014, um 19:30 Uhr, im Versammlungsraum der Gemeinde Malk Göhren stattfindenden

Konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung lade ich Sie hiermit herzlich ein und bitte um Ihre Teilnahme. Tagesordnung: Öffentlicher Teil: TOP Betreff Vorlage-Nr. 01 Begrüßung und Eröffnung der Sitzung durch den Bürgermeister 02 Feststellung des ältesten Mitglieds der Gemeindevertretung 03 Beschluss über die Gültigkeit der Wahlen zur Gemeindevertretung und des Bürgermeisters 04 Ernennung des Bürgermeisters (Übergabe der Ernennungsurkunde) und Vereidigung 05 Verpflichtung der weiteren Mitglieder der Gemeindevertretung 06 Wahl von zwei Stellvertretern des Bürgermeisters 07 Ernennung der stellvertretenden Bürgermeister (Übergabe der Enennungsurkunden) und Vereidigung 08 Beschluss über die Neufassung der Hauptsatzung 09 Bestätigung / Beschlussfassung der Geschäftsordnung 10 Wahl der Mitglieder der weiteren Ausschüsse 11 Beschluss über die Vertretung im Kommunalen Anteilseignerverband der WEMAG AG 12 Schließen der Sitzung gez. Siegmund Holter Bürgermeister

F.d.R. Dagmar The

Amtliche Bekanntmachung Die Gemeindevertretung Malk Göhren hat am 22.04.2014 die Jahresrechnung sowie die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2013 beschlossen. Die Jahresrechnung mit den dazugehörigen Anlagen liegt zur Einsichtnahme vom 10.06.2014 bis 11.07.2014 im Gebäude der Amtsverwaltung Dömitz-Malliß, Goethestraße 21 in 19303 Dömitz, Zimmer 23 öffentlich zu den Dienstzeiten der Amtsverwaltung aus.

lade ich Sie hiermit herzlich ein und bitte um Ihre Teilnahme. Tagesordnung: Öffentlicher Teil: TOP Betreff Vorlage-Nr. 01 Begrüßung und Eröffnung der Sitzung durch den Bürgermeister 02 Feststellung des ältesten Mitglieds der Gemeindevertretung 03 Beschluss über die Gültigkeit der Wahlen zur Gemeindevertretung und des Bürgermeisters 04 Ernennung des Bürgermeisters (Übergabe der Ernennungsurkunde) und Vereidigung 05 Verpflichtung der weiteren Mitglieder der Gemeindevertretung 06 Wahl von zwei Stellvertretern des Bürgermeisters 07 Ernennung der stellvertretenden Bürgermeister (Übergabe der Ernennungsurkunden) und Vereidigung 08 Beschluss über die Neufassung der Hauptsatzung 09 Bestätigung/ Beschlussfassung der Geschäftsordnung 10 Wahl der Mitglieder der weiteren Ausschüsse 11 Wahl der weiteren Mitglieder des Amtsausschusses 12 Wahl des weiteren Vertreters in den Zweckverband kommunaler Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Ludwigslust 13 Beschluss über die Vertretung im Kommunalen Anteilseignerverband der WEMAG AG 14 Schließen der Sitzung gez. Brigitte Gäth Bürgermeisterin

F.d.R. Kati Naumann

Amtliche Bekanntmachung Die Gemeindevertretung Malliß hat am 24.04.2014 die Jahresrechnung sowie die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2013 beschlossen. Die Jahresrechnung mit den dazugehörigen Anlagen liegt zur Einsichtnahme vom 10.06.2014 bis 11.07.2014 im Gebäude der Amtsverwaltung Dömitz-Malliß, Goethestraße 21 in 19303 Dömitz, Zimmer 23 öffentlich zu den Dienstzeiten der Amtsverwaltung aus. Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Malliß, d. 05.05.2014 gez. Gäth Bürgermeister

Woche 23 / 06. Juni 2014­

Gemeinde Neu Kaliß Der Bürgermeister

Amtskurier

den, 26.05.2014

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Amtliche Bekanntmachung Die Gemeindevertretung Vielank hat am 08.05.2014 die Jahresrechnung sowie die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2013 beschlossen.

Einladung Zu der am 01.07.2014, um 19:00 Uhr, im Versammlungsraum der Gemeinde Neu Kaliß (IBZ) stattfindenden

Konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung lade ich Sie hiermit herzlich ein und bitte um Ihre Teilnahme. Tagesordnung: Öffentlicher Teil: TOP Betreff Vorlage-Nr. 01 Begrüßung und Eröffnung der Sitzung durch den Bürgermeister 02 Feststellung des ältesten Mitglieds der Gemeindevertretung 03 Beschluss über die Gültigkeit der Wahlen zur Gemeindevertretung und des Bürgermeisters 04 Ernennung des Bürgermeisters (Übergabe der Ernennungsurkunde) und Vereidigung 05 Verpflichtung der weiteren Mitglieder der Gemeindevertretung 06 Wahl von zwei Stellvertretern des Bürgermeisters 07 Ernennung der stellvertretenden Bürgermeister (Übergabe der Ernennungsurkunden) und Vereidigung 08 Beschluss über die Neufassung der Hauptsatzung 09 Bestätigung/Beschlussfassung der Geschäftsordnung 10 Wahl der Mitglieder der weiteren Aussschüsse 11 Wahl der Mitglieder des Amtsausschusses 12 Wahl des weiteren Vertreters in den Zweckverband kommunaler Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Ludwigslust 13 Beschluss über die Vertretung im Kommunalen Anteilseignerverband der WEMAG AG 14 Schließen der Sitzung gez. Burkhard Thees Bürgermeister

F.d.R. Ines Geufke

Die Jahresrechnung mit den dazugehörigen Anlagen liegt zur Einsichtnahme vom 10.06.2014 bis 11.07.2014 im Gebäude der Amtsverwaltung Dömitz-Malliß, Goethestraße 21 in 19303 Dömitz, Zimmer 23 öffentlich zu den Dienstzeiten der Amtsverwaltung aus. Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Vielank, d. 09.05.2014 gez. Drewes Bürgermeister

Amtliche Bekanntmachung Die Gemeindevertretung Vielank hat am 09.05.2014 die Jahresrechnung sowie die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2012 beschlossen. Die Jahresrechnung mit den dazugehörigen Anlagen liegt zur Einsichtnahme vom 10.06.2014 bis 11.07.2014 im Gebäude der Amtsverwaltung Dömitz-Malliß, Goethestraße 21 in 19303 Dömitz, Zimmer 23 öffentlich zu den Dienstzeiten der Amtsverwaltung aus. Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Vielank, d. 21.11.2013 gez. Drewes Bürgermeister

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Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Foto Elbbrücke/Titel: Stadt Dömitz, Foto Reuterstein/Titel: H.-J. Bötefür, Vertrieb: SVZ. Unverlangt eingesandtes Text- u. Bildmaterial wird nicht zurückgesandt. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Verantwortlich: Amtlicher Teil: Außeramtlicher Teil: Anzeigenteil: Erscheinungsweise: Auflage:

Amtsverwaltung Dömitz-Malliß Mike Groß (V. i. S. d. P.) Jan Gohlke monatlich, zum 1. Freitag/Monat 5.100 Exemplare

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Heimat- und Bürgerzeitungen

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Amtskurier

Woche 23 / 06. Juni 2014

10. Amtsfeuerwehrtag der Wehren Die Freiwillige Feuerwehr Malk Göhren war der diesjährige Ausrichter des 10. Amtsfeuerwehrtages des Amtes Dömitz-Malliß am 10. Mai 2014 in Malk Göhren. An den Wettkämpfen nahmen 16 Freiwillige Feuerwehren mit 17 Mannschaften und 8 Jugendfeuerwehren aus dem Bereich des Amtes Dömitz-Malliß teil. Nach einem kurzen Eröffnungsappell begannen bei trockenem Wetter und guter Stimmung die einzelnen Wettkämpfe. Die Freiwilligen Feuerwehren traten in vier Disziplinen um die begehrten Pokale gegeneinander an. Dazu waren die Disziplinen „Löschangriff nass“, „Die Gruppe im Löscheinsatz nach FwDV 3“, ein „Fragenkomplex“ und eine „Erste Hilfe“ Station zu absolvieren. Zusätzlich wurde bei einem Sonderlauf die schnellste Feuerwehr beim „Löschangriff nass“ ermittelt. Die Mitglieder der Jugendfeuerwehren führten den „Bundeswettbewerb Teil A und B“ sowie den „Löschangriff nass“ durch. Zusätzlich fand ein freiwilliger Sonderlauf „Löschangriff nass“ statt, bei dem es vorrangig um die Schnelligkeit ging. Nach spannenden Wettkämpfen erreichten die Jugendfeuerwehren folgende Platzierungen: Gesamtauswertung Jugendfeuerwehren:

Die Jugendfeuerwehr Polz erreichte bei der Gesamtauswertung mit 1.360,91 Punkten den 1. Platz und konnte den Wanderpokal der Jugendfeuerwehren für sich gewinnen. Den Löschangriff „nass“, der gesondert bewertet wurde, konnte die Jugendfeuerwehr Heidhof/Rüterberg mit 22,42 s für sich entscheiden. Den zweiten Platz belegte die Wettkampfgruppe der Jugendfeuerwehr Heiddorf 1 mit 24,6 s vor der Wettkampfgruppe der Jugendfeuerwehr Malliß 1 mit 26,47 s. Beim Sonderlauf Löschangriff-Jugend errang die Wettkampfgruppe der Jugendfeuerwehr Malliß 1 mit 29,11 s den begehrten Pokal. Auf Grund ihrer guten Leistungen vertreten die Jugendfeuerwehren Polz und Malliß das Amt Dömitz-Malliß beim diesjährigen Kreisleistungsvergleich der Jugendfeuerwehren am 14.06.2014 in Lübtheen. Bei den Freiwilligen Feuerwehren standen am Ende der Wettkämpfe folgende Ergebnisse fest: Gesamtauswertung Erwachsene:

Gruppe der Kampfrichter

Jugendfeuerwehr beim Wettkampf

Ehrenamtswehrführer Peter Sturm und Rettungsassistent Fred Fuhrmann

Woche 23 / 06. Juni 2014­

Amtskurier

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des Amtes Dömitz-Malliß in Malk Bei der Übung Löschangriff „nass“, die auch hier separat prämiert wurde, erkämpfte sich die Freiwillige Feuerwehr Vielank mit 23,2 s den 1. Platz. Den zweiten Platz belegte die Freiwillige Feuerwehr Grebs-Menkendorf mit 23,7 s, vor der Freiwilligen Feuerwehr Karenz mit 23,8 s. Beim Sonderlauf Löschangriff „nass“, errang die Freiwillige Feuerwehr Vielank mit 35,5 s den begehrten Pokal. Zusammen mit dem Amtsvorsteher, den anwesenden Bürgermeistern und der Amtswehrführung wurden die Platzierungen, Auszeichnungen und Beförderungen vorgenommen. Die Ehrenspange für 10 Jahre treue Pflichterfüllung in der Freiwilligen Feuerwehr erhielt Kamerad Tobias Heike von der FFw Malk Göhren. Folgende Kameraden wurden auf Grund ihrer Leistungen und der Funktion in der Freiwilligen Feuerwehr und nach erfolgreicher Teilnahme an den vorgeschriebenen Lehrgängen befördert: Kameradin Nadine Baumgarten von der FFw Heidhof/Rüterberg zur Oberfeuerwehrfrau Kamerad Robert Grimm von der FFw Heidhof/Rüterberg zum Oberfeuerwehrmann Kamerad Maik Röseler von der FFw Heidhof/Rüterberg zum Hauptfeuerwehrmann Kamerad Andrè Sawatzki von der FFw Heidhof/Rüterberg zum Hauptfeuerwehrmann



Kamerad Daniel Scholz von der FFw Heidhof/Rüterberg zum Löschmeister Kamerad Andrè Koch, Wehrführer der FFw Kaliß zum Löschmeister

Ein Gutschein für ihre geleistete Arbeit wurde dem Ehrenamtswehrführer Peter Sturm, der wie in den letzten Jahren für die Bilddokumentation des Amtsausscheides sorgte und dem Rettungsassistenten Fred Fuhrmann, der seit 20 Jahren die Station „Erste Hilfe“ leitet, übergeben. In Auswertung des 10. Amtsfeuerwehrtages können wir feststellen, dass dieser wieder ein voller Erfolg war. Es nahmen über 200 Kameraden in den Erwachsenenmannschaften und über 90 Jugendliche sowie 37 Kampfrichter und Helfer aktiv teil. Hinzu kam eine Vielzahl an Gästen und Zuschauern. Auf diesem Wege möchten wir einen besonderen Dank an den Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Malk Göhren, Kamerad Holger Görwitz, seinen Helfern für die gute Vorbereitung der Veranstaltung und den Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Leussow für die Absicherung der Jugendwettkämpfe mit Kampfrichtern aussprechen. Ein weiterer Dank geht an Herrn Sven Mengert, der mit seiner Musikanlage für die Beschallung sorgte und dem Gastwirt Siegmund Holter, der die Versorgung der Feuerwehrkameraden und ihrer Gäste bereitstellte.

Erste Frauenmannschaft von der FFw Dömitz beim “ Löschangriff nass“

Mannschaft der FFw Karenz als Sieger 2014

Amtsvorsteher B. Thees und Amtswehrführer F. Neumann beim Eröffnungsapell

Strahlende Sieger - die Jugendfeuerwehr Polz mit Wanderpokal

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Amtskurier

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Ansprechpartner: Herr Grzibek · Röbeler Straße 9 · 17209 Sietow Tel. 03 99 31/5 79-31 · Fax 03 99 31/5 79-30 e-mail: [email protected] · www.wittich.de

Woche 23 / 06. Juni 2014

Reise durch (k)ein Land

Schicksale in der DDR - Uwe Bernd

Kein Stasi-Grusel, Grenzregime-Horror und keine Dissidenten-Drangsalierungen - und doch gewährt dieses Buch seit dem Mauerfall den wohl detailiertesten Einblick in den täglichen Wahnsinn DDR mit all seinen Facetten. Drei 19-jährige Männer sind auf Tramp-Tour quer durch die kleine Republik. Auf ihrer Reise ohne Ziel, ohne Zelt und ohne Zeitlimit, mit dem Motto „Bei Langeweile vorsichtshalber Stellungswechsel“ begegnen ihnen jene Menschen, die sich im Sozialismus auf ihre Art eingerichtet haben. Sie treffen zum Beispiel auf Parteibonzen, Betriebsleiter, Polizisten, Arbeiter, Soldaten ebenso Punks, BRD-Touristen, Blueser, Prostituierte, zzgl. Versand Anarchisten.

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Verlässliche Hilfe in den schwierigsten Stunden Unmittelbar nach dem Tod eines Verwandten stürzt auf die Hinterbliebenen sehr viel herein. In ihrer Trauer ist die Familie in dieser Situation meist überfordert. Umso wichtiger ist jetzt professionelle Hilfe von außen. Der wichtigste Helfer in den folgenden, schwierigen Tagen ist der Bestattungsunternehmer. Er ist nicht nur für die Beerdigung maßgebend. Darüber hinaus unterstützt er beim Schalten von Traueranzeigen, bei der Koordination mit Pfarrer und Kirche, er berät bei der Gestaltung der Trauerkarten und er-

ledigt auf Wunsch die wichtigsten Behördengänge. Somit koordiniert und regelt er wie selbstverständlich viele Dinge. Zögern Sie nicht lange, im Trauerfall den Bestatter zu Rate ziehen. Je früher er sich kümmert und alle notwendigen Schritte einleitet, desto eher können Familie und Verwandte sich der wichtigen Trauerarbeit, die nun ansteht, voll und ganz widmen. Bestatter sind in ausnahmslos allen Fragen zum Trauerfall kompetente Berater, auf die man sich hundertprozentig verlassen kann.

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Woche 23 / 06. Juni 2014

Amtskurier

Ferienpark Lenz

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am Plauer See 17213 Malchow/OT Lenz

Müritzregion -

DIE Ferienregion Deutschlands Der Ferienpark Lenz am Plauer See befindet sich im Herzen der Mecklenburgischen Seenplatte am Plauer See. Diese umfasst - zusammen mit der Mecklenburgischen Schweiz - rund ein Drittel von Mecklenburg-Vorpommern und ist die am dünnsten besiedelte Region Deutschlands. Das Herz dieser Region bilden die sogenannten Oberseen Müritz, Plauer See, Kölpinsee und Fleesensee, wobei diese Großseen insgesamt eine Wasserfläche von etwa 250 Quadratkilometern haben. Unterschiedliche Naturlandschaften der mehreren kleinen Seenplatten prägen das Landschaftsbild. Von den nach Schätzungen 1.000 Seen ist die Müritz mit 110 Quadratkilometer Fläche das größte Gewässer. Das weitverzweigte Kanalsystem macht die Mecklenburger Seenplatte zum größten zusammenhängenden Binnen-Wassersportgebiet Europas. Die Region rund um die Müritz bietet mit seiner einzigartigen Landschaft und Tierwelt den perfekten Urlaubsort, um einmal abzuspannen vom Alltag. Wie können Sie besser Ihren Urlaub genießen, als in Ihrem eigenen Ferienhaus?!

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Amtskurier

FAMILIENANZEIGEN DANKE

sagen wir allen, die uns mit Glückwünschen, Blumen und Geschenken zu unserer

goldenen Hochzeit eine große Freude bereitet haben.

Helga und Ulrich Lüth

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Kaliß, im Mai 2014

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Anlässlich meines 50. Geburtstages und unserer Hochzeit möchten wir uns auf diesem Wege recht herzlich für die Blumen, Geschenke und die vielen Glückwunschkarten bedanken. Ganz besonderer Dank gilt Fam. Janz für die tolle Bewirtung, der Band Blue-Light für die schöne Musik, Frau Gätke und Maiflower für die schöne Deko. Allen Verwandten, Freunden u. Bekannten, die das Fest für uns unvergesslich gemacht haben.

Foto: bilderbox

Sonstiges

Wir sagen Danke!

Dieter und Simone Evermann

goldenen Hochzeit

Anlässlich unserer bedanken wir uns recht herzlich, bei unseren Kindern und unserem Enkel, Verwandten, Freunden und Bekannten, für die zahlreichen Glückwünsche, Blumen und Geschenke. Unser Dank gilt allen, die zum Gelingen des Festes beigetragen haben.

Siegfried und Christl Odia Dömitz, im Mai 2014

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herkömmlichen Holzböden wären solch markante Oberflächenstrukturen nur schwer realisierbar. Die Wood-Powder-Anteile verschmelzen mit der Echtholz-Deckschicht zu einer äußerst widerstandsfähigen Oberfläche. Zusätzlich erzeugen sie schöne Akzente dunkler Spachtelstellen. Da dieser Effekt sich bei der Nutzung noch verstärkt, gewinnt der Boden mit der Zeit eine absolut individuelle, edle Patina. Dieser Holzboden bietet die robusten Dielen gebürstet und naturgeölt in den Längen 2,20 und 2,60 m. Hochwertige, sorgfältig ausgewählte Materialien, die einfache Verlegung durch das patentierte Klicksystem und die geringe Aufbauhöhe von 11 mm sind nur einige Vorteile, die den Boden zur willkommenen Bereicherung für eine moderne, charaktervolle Fußbodengestaltung machen.

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