Nr. 28/10. Oktober 2008

Amtsblatt Inhalt

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Seite

Vollzug d. Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) u. d. Gesetzes üb. d. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Ludwigsfelder Str. 30, Stadtteil Allach Fa. TÜV SÜD Automotive GmbH; Antrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG einer Akustikmessstrecke u. einer Teststrecke f. Straßenschutzeinrichtungen nebst Aufenthalts- u. Lagercontainern; Auslegung d. Antrags, d. Unterlagen, Berichte u. Empfehlungen

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Bekanntgabe wegerechtl. Verfügungen

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Wahl d. Seniorenvertretung 2009 - Aufruf z. Kandidatur

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Verkauf v. Blumen u. Kränzen auf öffentl. Straßen u. Plätzen an Allerheiligen 2008

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Sterbe-Unterstützungs-Vereinigung d. Beschäftigten d. Stadt München; Bekanntmachung d. Mitgliederversammlung am 30.10.2008

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Aufgebot verloren gegangener Sparkassenbücher

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Kraftloserklärung verloren gegangener Sparkassenbücher

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Verlust eines Dienstausweises

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Zuständig für die Entscheidung über das bestehende Vorhaben ist das Referat für Gesundheit und Umwelt, Abteilung Umweltschutz, Sachgebiet RGU-UW 13, Bayerstr. 28 a, 80335 München (Ansprechpartner: Herr Sedlaczek, Telefon 233-4 77 47, Fax 233-4 77 42, e-mail: immissionsschutz-nord.rgu@ muenchen.de). Entsprechend § 10 Abs. 3 BImSchG liegen der Antrag und die von der Firma TÜV SÜD Automotive GmbH eingereichten Unterlagen sowie die dem Referat für Gesundheit und Umwelt zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung bereits vorliegenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen vom 20.10.2008 bis einschließlich 19.11.2008 zur Einsicht beim Referat für Gesundheit und Umwelt in der Bayerstraße 28 a, 80335 München, Zimmer 3042 (3. OG), während folgender Sprechzeiten aus: Montag bis Mittwoch Donnerstag Freitag

von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr von 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Bei vorheriger telefonischer Vereinbarung (Telefon: 089/233-4 77 47) kann auch außerhalb dieser Sprechzeiten Einsicht in die Unterlagen genommen werden. Weitere Informationen, die für die Entscheidung über das Vorhaben von Bedeutung sein können und die dem Referat für Gesundheit und Umwelt erst nach Beginn der Auslegung vorliegen, werden der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen zugänglich gemacht (Ansprechpartner siehe oben). Einwendungen gegen das Vorhaben können bis zwei Wochen nach Ende der Auslegungsfrist, also bis einschließlich 03.12.2008 schriftlich erhoben werden. Die Einwender können verlangen, dass ihr Name und ihre Anschrift geheim gehalten werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Nichtamtlicher Teil Buchbesprechungen

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Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Ludwigsfelder Str. 30, Stadtteil Allach Fa. TÜV SÜD Automotive GmbH Antrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG einer Akustikmessstrecke und einer Teststrecke für Straßenschutzeinrichtungen nebst Aufenthalts- und Lagercontainern Die Firma TÜV SÜD Automotive GmbH hat mit Schreiben vom 13.06.08 gem. § 4 BImSchG die nachträgliche Genehmigung für ihre Akustik- und ihre Leitplankenmessstrecke mit Aufenthalts- und Lagercontainern beantragt.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde unter Berücksichtigung von § 14 der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, ob in dem Genehmigungsverfahren ein Erörterungstermin nach § 10 Abs. 6 BImSchG durchgeführt wird. Die Entscheidung wird öffentlich bekannt gemacht. Für das Vorhaben war gemäß §§ 3 a ff. und Nr. 10.7 der Anlage 1 zum UVPG im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Die allgemeine Vorprüfung hat ergeben, dass das genannte Vorhaben keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen sind. Diese Feststellung wird hiermit gem. § 3 a Satz 2 2. Halbsatz UVPG öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Feststellung nicht selbstständig anfechtbar ist. Das Protokoll über die Vorprüfung des Einzelfalls kann beim Referat für Gesundheit und Umwelt, Bayerstr. 28 a, 80335 München, Sachgebiet UW 13, Zimmer 3042, nach vorheriger telefonischer Anmeldung

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Amtsblatt der Landeshauptstadt München – Nr. 28/2008 (Tel. Nr. 089/233-4 77 47) eingesehen werden. Weitere Auskünfte können ebenfalls unter der Telefonnummer 089/233-4 77 47 eingeholt werden. München, 9. Oktober 2008

Landeshauptstadt München Referat für Gesundheit und Umwelt

Die Landeshauptstadt München gibt folgende wegerechtlichen Verfügungen bekannt: Für den 5. Stadtbezirk: -

Die Gesamtstrecke des Michael-Huber-Weges zwischen Spicherenstraße (= km 0,000) und Kirchenstraße (= km 0,184) wird mit Wirkung zum 11.10.2008 zum Eigentümerweg gewidmet.

Für den 9. Stadtbezirk: -

Die Teilstrecke der Schloßschmidstraße zwischen Wilhelm-Hale-Straße (= km 0,000) und Eisnergutbogen (= km 0,309) wird mit Wirkung zum 11.10.2008 zur Ortsstraße gewidmet.

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Die Teilstrecke des Eisnergutbogens (Nordteil) zwischen Schloßschmidstraße (= km 0,000) und Engasserbogen (= km 0,237) wird mit Wirkung zum 11.10.2008 zur Ortsstraße gewidmet.

Für den 15. Stadtbezirk: -

Die Gesamtstrecke der Oslostraße zwischen 97 Meter westlich der Helsinkistraße (= km 0,000) und dem Platz der Menschenrechte (= km 0,209) wird mit Wirkung zum 11.10.2008 zur Ortsstraße gewidmet.

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Die Gesamtstrecke des Siegmund-Riefler-Bogens zwischen De-Gasperi-Bogen (= km 0,000) und De-Gasperi-Bogen (= km 0,700) wird mit Wirkung zum 11.10.2008 zur Ortsstraße gewidmet.

Wahl der Seniorenvertretung 2009 – Aufruf zur Kandidatur Im März 2009 endet die Amtszeit der derzeitigen Münchner Seniorenvertretung. Das Sozialreferat der Landeshauptstadt München führt deshalb die Wahl zur 9. Münchner Seniorenvertretung durch. Aus dem Kreis der mit diesem Aufruf ermittelten Kandidatinnen und Kandidaten werden die Delegierten für jeden der 25 Stadtbezirke im März 2009 per Briefwahl von allen wahlberechtigten Seniorinnen und Senioren gewählt. Die oder der Delegierte mit der höchsten Stimmenanzahl im Stadtbezirk wird automatisch Mitglied im Seniorenbeirat. Für die besonderen Belange der ausländischen Seniorinnen und Senioren im gesamten Stadtgebiet werden 3 zusätzliche Mitglieder in den Seniorenbeirat gewählt. Wählbar und wahlberechtigt ist, wer am 17. März 2009 das 60. Lebensjahr vollendet und seit mindestens 6 Monaten, d.h. spätestens ab 17. September 2008, ununterbrochen mit Hauptwohnsitz in München gemeldet ist, einschließlich der Bürgerinnen und Bürger, die nicht über die deutsche Staatsangehörigkeit, aber über eine gültige Aufenthaltserlaubnis verfügen. In der Zeit von Anfang Oktober bis 21. November 2008 sind alle Bürgerinnen und Bürger über 60 Jahre, die die og. Voraussetzungen erfüllen und die Interessen der Münchner Seniorinnen und Senioren überparteilich, überkonfessionell und verbandsunabhängig vertreten wollen, aufgerufen, für die Wahl der Seniorenvertretung 2009 zu kandidieren. Die Kandidatur ist nur im Stadtbezirk des Hauptwohnsitzes möglich und muss von mindestens zehn im Stadtbezirk mit Hauptwohnsitz lebenden Wahlberechtigten mit Unterschriften unterstützt werden. Wer bereits Mitglied der jetzigen Seniorenvertretung ist, benötigt für eine erneute Kandidatur keine Unterstützungsunterschriften. Die Bewerbungsunterlagen sind ab sofort erhältlich:

➡ in jeder Bezirksinspektion zu den gewohnten Öffnungszeiten (außer BI-Mitte, da wegen Umzugs geschlossen),

Für den 24. Stadtbezirk: -

Die bisher als „beschränkt-öffentlicher Weg, Fuß- und Radweg – Zufahrt zu den angrenzenden Anwesen frei“ gewidmete Teilstrecke des „Weges – ohne eigenen Namen – nördlich der Heppstraße“ zwischen Straßenknick der Heppstraße (= km 0,000) und 200 Meter nördlich davon (= nördliches Ende des Grundstücks Fl. Nr. 3107/1 = Heppstraße Hs. Nr. 30) (= km 0,200) wird mit Wirkung zum 11.10.2008 wegerechtlich zum „beschränkt-öffentlichen Weg, Fuß- und Radweg – Zufahrt zu den angrenzenden Anwesen und landwirtschaftlicher Verkehr frei“ erweitert.

Diese Verfügungen, einschließlich ihrer Begründungen, können bei der Landeshauptstadt München, Baureferat, Friedenstraße 40, 81660 München, Zimmer 5.434 (5. Stock), während der üblichen Dienstzeiten bis einschließlich 11.11.2008 eingesehen werden. München, 10. Oktober 2008

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➡ beim Sozialreferat, Hilfen im Alter und bei Behinderung, Orleansplatz 11, Zi. 3128, 81667 München (am Ostbahnhof), Tel. 233 – 26033 oder 233 - 48129,

Baureferat Verwaltung und Recht

➡ bei der Stadt-Information im Rathaus/Marienplatz, ➡ beim Seniorenbeirat, Burgstr. 4, Zi. 105.2, 80331 München, ´Tel. 233 - 21166 (Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr), ➡ in allen Münchner Alten- und Service-Zentren (ASZ). Die vollständigen Bewerbungsunterlagen nimmt das Sozialreferat – Hilfen im Alter und bei Behinderung, Orleansplatz 11, Zimmer 3128, 81667 München, in der Zeit von Anfang Oktober bis 21. November 2008, an Werktagen zwischen 9.00 und 12.00 Uhr entgegen. Für Rückfragen sind wir unter Tel. 233-26033 und 233-48129 erreichbar. Falls kein persönlicher Besuch des Sozialreferates möglich ist, können die Unterlagen auch dorthin gesandt werden.

Amtsblatt der Landeshauptstadt München – Nr. 28/2008 Achtung: Der Poststempel gilt nicht! Die kompletten Unterlagen müssen tatsächlich bis spätestens 21. November 2008, 24.00 Uhr, dem Sozialreferat vorliegen. Auskünfte erteilt das Sozialreferat, Hilfen im Alter und bei Behinderung, Tel. 233 – 26033 und 233 – 48129 sowie der Seniorenbeirat, Tel. 233 - 21166. München, 10. Oktober 2008

Landeshauptstadt München Sozialreferat Amt für Soziale Sicherung Hilfen im Alter und bei Behinderung Seniorenvertretungswahl

gen zu vermeiden. Die Stände sind dem Trauercharakter der Tage anzupassen. Helle Schirme usw. dürfen nicht aufgestellt werden. Nach Beendigung des Verkaufs sind die Standplätze wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Standplatzbenutzer, die diesen Verpflichtungen nicht nachkommen, können künftig mit der Zuweisung eines Platzes nicht mehr rechnen. Der Inhaber der Erlaubnis ist verpflichtet, die Stadt von Ansprüchen freizustellen, die von Dritten im Zusammenhang mit der Benutzung städtischen Grundes durch den Erlaubnisnehmer geltend gemacht werden. Blumen aus Papier und Kunststoff sind als Grabschmuck nicht zulässig. Der Verkauf von Blumen und Pflanzen oder Schmuckreisig darf nur erfolgen, wenn der Händler im Besitz eines einwandfreien Herkunftsnachweises ist. Die Vorschriften des Gesetzes zum Schutz der wildwachsenden Pflanzen und der nicht jagdbaren wildlebenden Tiere sind genauestens zu beachten.

Verkauf von Blumen und Kränzen auf öffentlichen Straßen und Plätzen an Allerheiligen 2008 1. Der Verkauf findet in der Zeit von Samstag, 18. Oktober 2008 mit Sonntag, 2. November 2008 statt. 2. Die Verkaufszeiten werden gesondert bekannt gegeben. 3. Der Verkauf von Blumen, Kränzen und sonstigem Grabschmuck darf nur auf den von der örtlich zuständigen Bezirksinspektion freigegebenen öffentlichen Verkehrsund Anlagenflächen und von festen Standplätzen aus stattfinden. Ein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Standplatz besteht nicht. Ausgeschlossen als Verkehrsgrund sind: die Regerstraße, die Tegernseer Landstraße entlang der Friedhofsmauer, die Südseite der Hiendlmayrstraße und die Balanstraße zwischen Orleansstraße und St.-Martin-Straße. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung oder Zuteilung eines Verkaufsplatzes kann nicht geltend gemacht werden, auch kann kein Bewerber Anspruch auf einen bestimmten Platz erheben. Mehr als ein Verkaufsstand wird in der Regel an eine Familie nicht abgegeben. Zum Verkauf berechtigt ist nur die Person, die einen auf ihren Namen von der zuständigen Stelle ausgestellten Erlaubnisschein besitzt. Dieser ist stets mitzuführen und den zuständigen Beamten auf Verlangen vorzuzeigen. Personen ohne gültigen Erlaubnisschein werden von den zuständigen Beamten vom Platz verwiesen. Die Verkaufsstände dürfen keinen den Verkehr oder die Ordnung störenden Umfang aufweisen und müssen von Friedhofseingängen beiderseits mindestens 10 m entfernt sein. Auf Fußgänger und Radfahrer ist besondere Rücksicht zu nehmen. In Bäume, Bänke oder Mauern dürfen Nägel nicht eingeschlagen werden. Alle Verkaufsvorrichtungen sind so aufzustellen, dass städtisches Eigentum nicht beschädigt wird. Nach Beendigung des Verkaufs sind die Verkaufsplätze und die nähere Umgebung gründlich zu reinigen. Leergut und sonstige Abfälle sind ordnungsgemäß zu beseitigen; sie dürfen nicht in den Abfallkörben innerhalb der Friedhöfe entsorgt werden. Die Standplatzbenutzer sind verpflichtet, auf die bestehenden Pflanzungen und die vor den Friedhöfen vorhandenen Grünstreifen (Waldfriedhof, Ostfriedhof usw.) größtmögliche Rücksicht zu nehmen und Beschädigun-

Namensanschrift und Preisauszeichnung 1. Am Verkaufsstand ist in einer für jedermann erkennbaren Weise der Familienname mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen des Gewerbetreibenden anzubringen. 2. Alle zum Verkauf ausgestellten Waren sind mit deutlich lesbaren Preisschildern auszuzeichnen. Erlaubnisausstellung Die Verkaufserlaubnis kann in der Zeit vom 06.10.2008 mit 17.10.2008 bei der zuständigen Bezirksinspektion während der Sprechzeit unter gleichzeitiger Entrichtung der festgesetzten Gebühr in Höhe von 56,60 € beantragt werden. Die Bezirksinspektionen sind zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag

8.00 bis 12.00 Uhr 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.30 Uhr 8.00 bis 12.00 Uhr 8.00 bis 12.00 Uhr 7.00 bis 12.00 Uhr

Vorzulegen ist der Personalausweis oder Reisepass sowie ggf. Erlaubnisscheine der Vorjahre. Die Bezirksinspektionen entscheiden über die Zulassung und weisen die Verkaufsplätze zu; ihren Anordnungen ist Folge zu leisten. Sie sind berechtigt, bei Verstößen gegen die getroffenen Anordnungen die Erlaubnis zu widerrufen und den bereits zugewiesenen Standplatz anderweitig zu vergeben. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Platzgebühr besteht in derartigen Fällen nicht. München, im September 2008

Kreisverwaltungsreferat gez. Dr. Blume-Beyerle

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Amtsblatt der Landeshauptstadt München – Nr. 28/2008 Öffnungszeiten für den Verkauf von Blumen und Kränzen anlässlich Allerheiligen 2008 Wochentag Samstag Sonntag Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag - Allerheiligen Sonntag

Datum 18.10.2008 19.10.2008 20.10.2008 21.10.2008 22.10.2008 23.10.2008 24.10.2008 25.10.2008 26.10.2008 27.10.2008 28.10.2008 29.10.2008 30.10.2008 31.10.2008 01.11.2008 02.11.2008

Öffnungszeiten 6.00 Uhr - 20.00 Uhr 10.00 Uhr - 12.00 Uhr 6.00 Uhr - 20.00 Uhr 6.00 Uhr - 20.00 Uhr 6.00 Uhr - 20.00 Uhr 6.00 Uhr - 20.00 Uhr 6.00 Uhr - 20.00 Uhr 6.00 Uhr - 20.00 Uhr 10.00 Uhr - 12.00 Uhr 6.00 Uhr - 20.00 Uhr 6.00 Uhr - 20.00 Uhr 6.00 Uhr - 20.00 Uhr 6.00 Uhr - 20.00 Uhr 6.00 Uhr - 20.00 Uhr 09.00 Uhr - 15.00 Uhr 10.00 Uhr - 12.00 Uhr

Geschäftsstelle PB 109 109376806 Geschäftsstelle PB 109 109376723

Adam Volker Adam u. Gotelind Volker

Es wurde am 29.09.2008 verfügt, das Aufgebotsverfahren gemäß Art. 33 ff AGBGB durchzuführen. Die Inhaber der vorstehend aufgeführten Sparkassenbücher werden hiermit aufgefordert, ihre Rechte unter Vorlage der Urkunden ab 29.09.2008 binnen drei Monaten, d. h. bis spätestens 29.12.2008, bei der Stadtsparkasse München, Ungererstraße 75, 80805 München, anzumelden. Urkunden, für welche Rechte innerhalb der gesetzten Frist nicht geltend gemacht werden, werden nach Ablauf dieser Frist für kraftlos erklärt. München, 29. September 2008

Stadtsparkasse München Unternehmensbereich Recht

Kraftloserklärung verloren gegangener Sparkassenbücher

Bekanntmachung Die Sterbe-Unterstützungs-Vereinigung der Beschäftigten der Stadt München veranstaltet am Donnerstag, den 30.10.2008 um 16.30 Uhr in der Kantine des Betriebshofes der Straßenreinigung, Gmunder Str. 32, 81379 München, eine Mitgliederversammlung zur Wahl der Mitgliedervertreter (§§ 15,16 der Satzung). München, 22. September 2008

Sterbe-UnterstützungsVereinigung der Beschäftigten der Stadt München

Aufgebot verloren gegangener Sparkassenbücher Die nachstehend aufgeführten Sparkassenbücher der Stadtsparkasse München wurden als verloren gegangen gemeldet und deshalb das Aufgebotsverfahren beantragt: ausgestellt von der Stadtsparkasse München

Sparkassenbuch Nr.

auf den Namen des Einlegers

Geschäftsstelle 2 Geschäftsstelle 3 Geschäftsstelle 14 Geschäftsstelle 23 Geschäftsstelle 52 Geschäftsstelle 52 Geschäftsstelle 58 Geschäftsstelle 60 Geschäftsstelle 66 Geschäftsstelle 111 Geschäftsstelle FB 111 Geschäftsstelle SM-1 Geschäftsstelle PB 4 Geschäftsstelle PB 4 Geschäftsstelle PB 87

43065614 909419749 14044382 23091408 52018371 52068715 58017914 60320496 23695604 111067146 111373981 1982388 904468808 904068590 87377685

Klostermeir Franziska Hoffmann Gertraude Bermann NL Hans Steininger Lisa Miriam Bauer Philomena Bauer Philomena Weirather Irene Bauer Heinz-Günther Eichler Gudrun Reiter Friedrich Kriegl Günther Polgar Reven Simon Katharina Simon Katharina Schöllhammer NL Gertrud

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Die nachstehend aufgeführten, am 27.06.2008 als verloren aufgebotenen Sparkassenbücher, wurden mit Verfügung vom 29.09.2008 für kraftlos erklärt, nachdem auf das erlassene Aufgebot innerhalb der dreimonatigen Einspruchsfrist Rechte Dritter nicht geltend gemacht wurden: ausgestellt von der Stadtsparkasse München

Sparkassenbuch Nr.

auf den Namen des Einlegers

Geschäftsstelle 4 Geschäftsstelle 6 Geschäftsstelle 15 Geschäftsstelle 18 Geschäftsstelle 28 Geschäftsstelle 40 Geschäftsstelle 40 Geschäftsstelle 86

904376969 906047071 15095193 18355990 28410074 40350381 40411258 86042322

Geschäftsstelle 94 Geschäftsstelle 104 Geschäftsstelle FB SM Geschäftsstelle PB 2 Geschäftsstelle PB 2 Geschäftsstelle PB 2 Geschäftsstelle PB 2 Geschäftsstelle PB 2 Geschäftsstelle PB 2 Geschäftsstelle PB 2 Geschäftsstelle PB 4 Geschäftsstelle RE-FE-PF Geschäftsstelle RE-FE-PF

94056645 10493823 1716422 43003334 43072545 43076793 43079631 43324524 902002617 902543032 1093913 902438258 18080424

Kollmannsberger Anita Schiffner Josef Pfeiffer Rosa Bodmayr Elisabeth Salaj Anton Vogel NL Hildegard Schlichthörlein Hedwig Kucis-Vukovic NL Slavko Zollbrecht NL Johann Dr. Muqaj Seladin Schülke Gerhard Frick Else Frick Else Frick Else Frick Else Frick Else Frick Else Frick Else Simon Katharina Wohner Johann und Diana Tavakoli Mehran

München, 29. September 2008

Stadtsparkasse München Unternehmensbereich Recht

Amtsblatt der Landeshauptstadt München – Nr. 28/2008 Verlust eines Dienstausweises Der Dienstausweis Nr. 04/1-4432, ausgestellt am 26.06.2008 für Herrn Brandmeister Michael Boritzki, ist abhanden gekommen.

spielsammlung deckt die examensrelevanten Pflichtfachgebiete aller Bundesländer für die zweite Juristische Staatsprüfung ab. Die Neuauflage berücksichtigt alle einschlägigen Gesetzesänderungen bis 1. Januar 2008.

Der Ausweis wird für ungültig erklärt. Vor Missbrauch wird gewarnt. München, 22. September 2008

Kreisverwaltungsreferat Hauptabteilung IV Branddirektion KVR-IV/BD-ZA 41

Nichtamtlicher Teil Buchbesprechungen Kostenordnung: Gesetz über die Kosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Kommentar. - Von Friedrich Lappe... Begründet von Werner Korintenberg. 17. Aufl. - München: Vahlen, 2008. XXII, 1309 S. ISBN 978-3-8006-3503-0; € 120.Der umfassende Standardkommentar zur Kostenordnung informiert praxisnah über alle wichtigen Themen. Die Orientierungshinweise zum Gesetzestext erleichtern den Benutzern das Auffinden der entsprechenden Vorschriften. Die Einführung vermittelt systematisches Hintergrundwissen mit der Darstellung eines „allgemeinen Kostenrechts“. Der Kommentar enthält umfangreiche lexikalische Teile zu landesrechtlichen Besonderheiten. Erläutert werden Tabellen zur Ermittlung des Gebäudebrandversicherungswertes. Das Werk bietet eine Kurzkommentierung des Auslandskostengesetzes und der Auslandskostenverordnung. Abgerundet wird der Band mit ausführlichen Gebührentabellen. Die Neuauflage berücksichtigt das neue Rechtsberatungsrecht, die Unterhaltsrechtsreform, das Justizkommunikationsgesetz, das Gesetz über elektronische Handels- und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister und das Zweite Justizmodernisierungsgesetz. Getrennte Sachregister für die Gerichts- und Notarkosten erleichtern einen direkten Zugriff auf die gesuchten Kommentarstellen.

Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst 2008: die wichtigsten Stichwörter von A bis Z. Hrsg. von Jan Ruge... - 1. Aufl., Rechtsstand: 1.4.2008. - Heidelberg: Rehm, 2008. VII, 274 S. ISBN 978-3-8073-2221-6; € 39,80. Analog dem „Lexikon für Arbeitsrecht“ aus dem Rehm-Verlag wird erstmals ein Nachschlagewerk speziell für das Arbeitsrecht von Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst vorgelegt. Das Lexikon bereitet die Informationen gut verständlich auf. Die alphabetische Anordnung erleichtert den Zugriff auf spezielle Inhalte. Am Anfang eines Stichwortes informieren die Autoren, ob allgemeine arbeitsrechtliche Grundsätze oder Sonderregelungen im TVöD bzw. TV-L zum Tragen kommen. Die Tarifeinigung Bund/VKA 2008 ist in den Band eingearbeitet. Die klare Gliederung der umfangreichen Stichwortartikel, die optische Hervorhebung wichtiger Aspekte in Merksätzen, die anschaulichen Erklärungen und praxisnahen Beispiele, Checklisten und Formulierungsvorschläge sowie Hinweise auf Kommentarliteratur unterstützen die Praktiker in ihrer Arbeit.

Heinz, Dirk: Das Opferentschädigungsgesetz im Spiegel der Rechtsprechung. - 2. Aufl. - Sankt Augustin: AsgardVerlag Hippe, 2008. 625 S. (Fortbildung und Praxis; 121) ISBN 978-3-537-31212-9; € 49,90. Das Buch gibt einen Überblick über die Anspruchsvoraussetzungen und die staatlichen Leistungen der Gewaltopferentschädigung. Der Autor führt anhand eines knappen Rahmentextes erklärend und kommentierend durch die zu dem „Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten“ ergangene Rechtsprechung. Die Neuauflage erhebt den Anspruch, alle bis zum 31.12.2006 ergangenen und publizierten Entscheidungen zu erfassen, die in diesem Zusammenhang relevant sein können. So wurden beispielsweise Entscheidungen zum Thema Stalking, zu sog. „Inzestschädigung“ und auch zu den Fällen der Kindesentführung eingearbeitet. Ein Rechtsprechungsverzeichnis der eingearbeiteten Urteile und Beschlüsse rundet das Werk ab.

Conze, Peter: Personalbuch Tarifrecht öffentlicher Dienst. TVöD, TV-L, TV-Ärzte. - 2. Aufl. - München: Beck, 2008. XIII, 385 S. ISBN 978-3-406-57307-1; € 32.Formularsammlung für Rechtspflege und Verwaltung. Begründet von Werner Böhme und Dieter Fleck. Bearb. von Ludwig Kroiß und Irene Neurauter. - 19., aktual. Aufl. München: Beck, 2008. VIII, 159 S. (Musterformulare) ISBN 978-3-406-57124-4; € 12,50. Die Sammlung enthält 61 Muster aus den Bereichen Zivilrecht, Freiwillige Gerichtsbarkeit, Strafrecht, Verwaltungsrecht und Steuerrecht. Erläuternde Anmerkungen geben Hinweise zu Formulierungsund Gestaltungsalternativen und dienen dem inhaltlichen Verständnis der abgedruckten Formulierungsbeispiele. Die Bei-

Die neuen TVöD, TV-L und TV-Ärzte haben das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes grundlegend verändert. Das neue Personalbuch TVöD ist lexikalisch gegliedert. Anhand von über 160 Schlüsselbegriffen wird das Personalrecht des Bundes und der Kommunen vorgestellt, einschließlich der relevanten höchstrichterlichen Rechtsprechung. Neben den neuen tariflichen Regelungen wie Eingruppierung in Entgeltgruppen, Entgelttabellen und Überleitung, leistungsorientierte Bezahlung, Jahressonderzahlung wird auch auf das Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes insgesamt eingegangen.

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Amtsblatt der Landeshauptstadt München – Nr. 28/2008 Decker, Andreas und Christian Konrad: Bayerisches Baurecht. Mit Bauplanungsrecht, Rechtsschutz sowie Raumordnungs- und Landesplanungsrecht. - 2. Aufl. - München: Beck, 2008. XXV, 352 S. (Landesrecht Freistaat Bayern) ISBN 978-3-406-57239-5; € 28.Die Grundzüge des Bauordnungs- und des Bauplanungsrechts gehören in Bayern zum Pflichtstoff. Das Lehr- und Lernbuch möchte das prüfungs- und klausurrelevante öffentliche Baurecht vermitteln und mit Beispielen verdeutlichen. Es wird das Zusammenspiel von Bauordnungs- und Bauplanungsrecht eingehend behandelt und die Verbindungen zu anderen prüfungsrelevanten Rechtsbereichen wie dem Raumordnungs- und Landesplanungsrecht, dem Kommunalrecht und dem Abgrabungsrecht dargestellt. Die Neuauflage enthält die Neubekanntmachung der Bayerischen Bauordnung (BayBO) zum 1.1.2008 mit neuer Artikelfolge. Auch sind alle Änderungen des Baugesetzbuches - insbesondere das „Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte“ vom 21.12.2006 eingearbeitet.

Moersch, Karl-Friedrich: Der neue Energieausweis von A - Z. Lexikon für Immobilieneigentümer und Mieter. - 2., aktual. Aufl. - Regensburg: Walhalla, 2008. 128 S. ISBN 978-3-8029-3568-8; € 8,95. Ab dem 1. Juli 2008 ist der neue Energieausweis - bis auf wenige Ausnahmen - für alle privaten und öffentlichen Gebäude Pflicht. Der Ausweis soll Auskunft über die energetische Qualität eines Gebäudes geben und dabei Empfehlungen zu kostengünstigeren Verbesserungen der energetischen Eigenschaften eines Gebäudes enthalten. In mehr als 70 lexikonartigen Beiträgen bietet der Autor einen Einstieg in die wesentlichen bautechnischen und juristischen Begriffe rund um die neue Energieeinsparverordnung - von A wie Abgasverlust bis Z wie Zirkulationsleistung. Geklärt wird u. a.: welche Energieausweise benötigt werden, wann sie vorzulegen sind, welche Informationen/Kennwerte die Ausweise enthalten müssen, wann ein bedarfs- und wann ein verbrauchsorientierter Ausweis erforderlich ist und wer berechtigt ist, Ausweise auszustellen.

zernrechtlichen, vertraglichen, deliktischen und strafrechtlichen Haftungsnormen sind dargestellt. Das Handbuch möchte Unterstützung geben bei der Durchsetzung von Ansprüchen, der Abwehr von Ansprüchen und der vorbeugenden Haftungsvermeidung.

Zehn Jahre wettbewerbsorientierte Regulierung von Netzindustrien in Deutschland. Bestandsaufnahme und Perspektiven der Regulierung. Hrsg. v. Arnold Picot. München: Beck, 2008. VIII, 406 S. ISBN 978-3-406-57500-6; € 75.Der Band erscheint zum Anlass der 10jährigen Gründung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post im Jahr 1998, die seit 2005 in Bundesnetzagentur umbenannt wurde. Die Beiträge machen deutlich, wie komplex und vielfältig die gelösten Aufgaben für die Regulierungsbehörde waren und wie viele Fragen die Gegenwart und Zukunft noch bereithalten. Nachgegangen wird auch der zentralen Frage, wie viel regulierende Eingriffe und Rahmenbedingungen benötigt werden, um Wettbewerb zu fördern und neue Dienste, Anbieter und Investitionen in den Netzindustrien auszulösen. Auch nach zehn Jahren sind die Meinungen hierzu nach wie vor kontrovers.

Unternehmensteuerrecht. Gründung, Finanzierung, Umstrukturierung, Übertragung, Liquidation. Hrsg. v. Jochen Lüdicke und Christian Sistermann. - München: Beck, 2008. XXII, 874 S. ISBN 978-3-406-57406-1; € 98.Die zum 1. Januar 2008 in Kraft getretene Unternehmensteuerreform wirkt sich auf sämtliche Bereiche der unternehmerischen Betätigung aus. Der Aufbau des Handbuches orientiert sich am Lebenszyklus eines Unternehmens. Beleuchtet werden die aus der Sicht des Unternehmens sowie der Gesellschafter/Anteilseigner wesentlichen steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit Unternehmensgründung, Unternehmensfinanzierung, der Umstrukturierung der unternehmerischen Tätigkeit, Beteiligung Dritter am Unternehmen, Unternehmenskauf, unentgeltliche Unternehmensübertragung, Liquidation und Krise. Die einzelnen Kapitel geben eine thematische Einführung und eine vertiefte steuerliche Darstellung aktueller Fragen aus Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung.

Die Haftung von Vorstand, Aufsichtsrat, Wirtschaftsprüfer: mit GmbH-Geschäftsführer. Bearb. von Werner Wellhöfer, Martin Peltzer und Welf Müller. - München: Beck, 2008. LXV, 914 S. ISBN 978-3-406-56663-9; € 148.Das neue Handbuch informiert über alle praxisrelevanten Haftungsfragen, geordnet nach der Person des Haftungsschuldners: -

Haftung der Vorstandsmitglieder der AG Haftung des GmbH-Geschäftsführers Haftung der Aufsichtsratsmitglieder von AG und GmbH Haftung des Wirtschaftsprüfers.

Dabei erläutern die Autoren das jeweilige gesellschaftsrechtliche und prozessuale Haftungssystem. Die Auswirkungen des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) sind bereits berücksichtigt. Das Werk behandelt die verschärften Möglichkeiten des Durchgriffs von Anteilseignern und Gläubigern. Alle wichtigen kon-

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Die Schulordnung der Volksschule in Bayern. Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und Volksschulordnung (VSO). Kommentar. Bearb. von Stefan Graf und Karl Klaus Kaiser. - 12. Ausgabe, Stand 1. Mai 2008. - Kronach: Link, 2008. CD-ROM. ISBN 978-3-556-00853-9; Grundversion € 94.Die CD-ROM bietet die Vorschriften und Erläuterungen aus dem Carl-Link-Kommentar "Die Schulordnung der Volksschule". Zudem enthält das Medium das kommentierte Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen. Die Benutzeroberfläche verfügt über verschiedene Suchfunktionen. Die Texte sind verlinkt. Es besteht die Möglichkeit, Notizen und Lesezeichen einzufügen.

Amtsblatt der Landeshauptstadt München – Nr. 28/2008 Detterbeck, Steffen: Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozessrecht. - 6. Aufl. - München: Beck, 2008. XXXIX, 636 S. (Lernbücher Jura) ISBN 978-3-406-57599-0; € 23,50. In der Reihe „Lernbücher Jura“ aus dem Beck-Verlag werden die Pflichtfächer im juristischen Studium nach einheitlichen Kriterien behandelt. Besonderen Wert wird auf zahlreiche Beispielsfälle sowie Fälle mit Lösungen und Hinweise zur Klausurtechnik gelegt. Das vorliegende Lernbuch stellt den klausurrelevanten Stoff des Allgemeinen Verwaltungsrechts dar. Der Autor beschränkt sich auf klausurrelevante Probleme. Behandelt werden neben den Formen des Verwaltungshandelns und dem Verwaltungsverfahren auch die Grundzüge des Staatshaftungsrechts. Die Neuauflage wurde durchgängig aktualisiert auf den Rechtsstand von Februar 2008 gebracht. Berücksichtigt werden die aktuell ergangene Rechtsprechung und die neueste Literatur.

Maier, Karl und Martin Stadler: AKB 2008 und VVG-Reform. Auswirkungen auf die Kraftfahrtversicherung. - München: Beck, 2008. XVII, 268 S. ISBN 978-3-406-57470-2; € 32.Die Kraftfahrtversicherung hat aufgrund der VVG-Reform und der völlig neu gestalteten Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2008) einschneidende Veränderungen erfahren. Der Band thematisiert u.a.: Beratungs- und Dokumentationspflichten, Informationspflicht bei Vertragsabschluss, Prämienrecht und Abrechnung pro rata temporis, Schadenregulierung bei Verletzung von Obliegenheiten, Quotelungserfordernisse im Rahmen der grobfahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls und beim Rettungskostenersatz. Das Autorenteam erläutert mit zahlreichen Fallbeispielen und Schaubildern die neue Sachlage. Eine Textsynopse AKB 2008/AKB 2007 sowie eine Paragraphen- bzw. NummernSynopse AKB 2007/AKB 2008 verdeutlichen die Neuerungen.

Straßenverkehrsrecht. Mit der Straßenverkehrs-Ordnung... - Erläutert von Michael Burmann, Rainer Heß, Jürgen Jahnke und Helmut Janker. - 20., neu bearb. u. erweiterte Aufl. - München: Beck, 2008. XXVI, 1139 S. ISBN 978-3-406-56598-4; € 62.Der Kommentar aus der gelben Reihe des Beck-Verlages stellt knapp und übersichtlich die zentralen Bereiche des Straßenverkehrsrechts dar. Zudem werden jetzt auch die schadensersatzrechtlichen Normen des StVG und die entsprechenden BGBVorschriften erläutert. Alle straßenverkehrsrechtlichen Novellierungen sind in das Werk eingearbeitet, u.a.: -

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die VO zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen die 15. und 16. StVO-ÄnderungsVO die 41., 42. und 43. StraßenverkehrsR-ÄnderungsVO die sog. Feinstaubverordnung (VO über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge) mit der Grundlage für eine bundeseinheitliche Kennzeichnung von Kfz mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung und neuen Verkehrszeichen in der StVO für die Anordnung von Verkehrsbeschränkungen das zum 1. August 2007 in Kraft getretene Gesetz zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger.

Neue Rechtsprechung und Literatur wurde bis Herbst 2007 umfassend eingearbeitet. Mit der Neuauflage hat Joachim Jagow seine langjährige Arbeit als Kommentator beendet.

Abgabenrecht in Bayern. Steuern, Gebühren und Beiträge. Loseblatt-Sammlung mit Erläuterungen. Hrsg. von Dieter Schwenk und Gerhard Ecker. - 44. Erg.-Liefg. Stand: 12. April 2008. - Kronach: Link, 2008. - Loseblattausg. in 1 Ordner. (Finanzrecht der Kommunen; 2) ISBN 978-3-556-90020-8; Grundwerk; € 70.Kommunalabgaben und Steuern sind für eine Gemeinde die wichtigste Einnahmequelle. Ihre Grundlagen und Verfahrensvorschriften finden sich u.a. im Kommunalabgabengesetz und in der Abgabenordnung. Diese bildet den Schwerpunkt der Sammlung. Die 44. Lieferung enthält die Fortsetzung der UmsatzsteuerRichtlinien 2008. Zudem ist die letzte Änderung der Abgabenordnung berücksichtigt. Neu aufgenommen wird eine Übersicht über Zahlen zur Lohnsteuer 2008 nach dem EStG.

Moersch, Karl-Friedrich: ABC des Mietrechts. Lexikon für Mieter und Vermieter. – 19., aktual. Aufl. - Regensburg: Walhalla, 2008. 256 S. (Walhalla Rechtshilfe) ISBN 978-3-8029-3289-2; € 9,95. Das Wörterbuch zum Mietrecht erläutert unter den einzelnen Stichworten auf verständliche Weise alle wichtigen Rechtsfragen, die sich für Wohnungsmieter und -vermieter aus dem Mietverhältnis ergeben können. Zahlreiche Querverweise schaffen die Verbindung der Einträge untereinander. Wichtige mietrechtliche Entscheidungen des Bundesgerichtshofes sowie der neu eingeführte Energieausweis sind berücksichtigt.

Münchener Kommentar zum Handelsgesetzbuch. Hrsg. von Karsten Schmidt. - 2. Aufl. - München: Beck. Bd. 4: Drittes Buch. Handelsbücher §§ 238 - 342e HGB. Redakteur: Werner F. Ebke. - 2008. XL, 2350 S. ISBN 978-3-406-54062-2; € 248.Der Großkommentar wird nach den Büchern des HGB gegliedert und erscheint in 7 Teilbänden und einem Nachtragsband. Der Band 4 erläutert die Handelsbücher (§§ 238 - 342e HGB). Die Neuauflage berücksichtigt die zahlreichen Änderungen im Bilanzrecht, u.a.: das Bilanzkontrollgesetz, das Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz, das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz, das Gesetz über elektronische Handelsregister (EHUG) mit seinen einschneidenden Änderungen im Abschnitt über die Offenlegung. Die Kommentierung zeigt die Abweichungen zwischen Bilanzierung nach HGB und IAS/IFRS auf und bezieht die internationalen Regeln auch bei der Auslegung der nationalen Vorschriften ein.

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Amtsblatt der Landeshauptstadt München – Nr. 28/2008 Druckerei Majer u. Finckh, Fleckhamerstraße 6, 82131 Stockdorf Postvertriebsstück – DPAG - Entgelt bezahlt

Blankenstein, Alexander C.: Lexikon Wohnungseigentum. Freiburg: Haufe, 2008. 964 S. 1 CD-ROM. (Haufe Lexikon) ISBN 978-3-448-07767-4; € 39,80. Das Lexikon stellt die Grundzüge des Wohnungseigentumsrechts in zirka 300 Hauptstichworten dar. Die unterschiedliche Darstellungsbreite der einzelnen Themenbereiche soll deren Bedeutung für die Praxis des Wohnungseigentumsrechts widerspiegeln. Die Erläuterungen sind mit umfangreicher Rechtsprechung belegt. Zahlreiche Querverweise schaffen die Verbindung der Einträge untereinander. Das Inhaltsverzeichnis und ein zusätzliches Stichwortverzeichnis mit Unterpunkten hilft der gezielten Recherche. Die beigefügte CD-ROM enthält Musterverträge, Mustervorlagen für einen Prozess und verschiedene Berechnungsprogramme für Rechtsanwaltsgebühren, Hebegebühren und Gerichtskosten.

Effertz, Jörg: TVöD-Jahrbuch. Kommunen 2008/2009. Kommentierte Textsammlung. TVöD mit allen Besonderen Teilen. Überleitungstarifvertrag. - Stand: 15. Juli 2008. Regensburg: Walhalla, 2008. 1226 S. ISBN 978-3-8029-7988-0; € 19,90. Effertz, Jörg: TVöD. Jahrbuch Bund 2008/2009. Kommentierte Textsammlung. TVöD mit dem Besonderen Teil Verwaltung. Überleitungstarifvertrag. - Stand: 15. Juli 2008. Regensburg: Walhalla, 2008. 982 S. ISBN 978-3-8029-7987-3; € 19,90. Mit dem endgültigen Abschluss der Tarifrunde 2008 erfährt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) die ersten großen Änderungen seit seinem In-Kraft-Treten im Jahr 2005. Neben den Tariftexten in ihrer aktuellen Fassung enthält das Handbuch auch Erläuterungen des neuen Rechts sowie der Überleitungsund Übergangsvorschriften einschließlich der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Das Jahrbuch umfasst folgende Tarifvorschriften: -

Beck'sches Formularbuch Mergers & Acquisitions. Hrsg. von Christoph H. Seibt. - München: Beck, 2008. XXV, 1499 S. 1 CD-ROM. ISBN 978-3-406-52022-8; € 128.Das neue Beck’sche Formularbuch bietet eine umfangreiche Sammlung von Textvorlagen und Checklisten zu den verschiedenen Transaktionsphasen beim Unternehmenskauf. Mit dem Bedeutungszuwachs von M&A-Transaktionen hat sich ein eigenständiges Rechtsfeld gebildet, das im besonderen Maße von der Beratungspraxis weiterentwickelt wird und internationale Standards aufnimmt. Die Formularsammlung dient zur Anregung und Hilfestellung für eigene Vertragsentwürfe wie für die Beurteilung fremder Entwürfe auf ihre Übereinstimmung mit geltenden Marktstandards. Die ausführlichen rechtlichen Anmerkungen unterstützen die Praktiker in ihrer Arbeit. Die beiliegende CD-ROM enthält alle Musterformulierungen ohne Anmerkungen. Die Muster können in die eigene Textverarbeitung übernommen werden.

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TVöD (Allgemeiner Teil und Besondere Teile für Verwaltung, Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Entsorgung, Flughäfen und Sparkassen) TVÜ-VKA (Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts) die vorübergehend weiter geltende Vergütungsordnung zum BAT mit den Tätigkeitsmerkmalen für den Bereich der Kommunen Tarifvertrag für Auszubildende (TVAöD) Tarifvertrag für Ärzte an kommunalen Krankenhäusern (TV-Ärzte/VKA) und Überleitungstarifvertrag (TVÜ-Ärzte/VKA) die weiterhin geltenden Tarifverträge über Altersteilzeitarbeit, Altersversorgung und Rationalisierungsschutz.

Parallel zum TVöD-Jahrbuch für die Kommunen legt der Autor eine kommentierte Textsammlung für den Bund vor, der speziell die Belange für Tarifbeschäftigte des Bundes behandelt.

Amtsblatt der Landeshauptstadt München Herausgegeben vom Direktorium – Presse- und Informationsamt der Landeshauptstadt München, Rathaus. Druck und Vertrieb: Druckerei Majer u. Finckh, Fleckhamerstraße 6, 82131 Stockdorf, Telefon (0 89) 89 96 32 - 0, Telefax (0 89) 8 56 14 02. Bezugsbedingungen: Laufender Bezug nur im Druckereiabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 31.10. jeden Jahres bei der Druckerei vorliegen. Bezugspreis: € 59,40 jährlich einschließlich Porto, Verpackung und zzgl. Mehrwertsteuer. Preis der Einzelnummer € 1,65 zzgl. Mehrwertsteuer und zuzüglich Versandgebühr. Erscheinungsweise: dreimal monatlich. Gedruckt auf 100% Altpapier.

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