1. Vorbemerkungen. 2. Zuwendungszweck

Fachförderrichtlinie des Gesundheitsamtes über die Förderung von Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen Beschluss Nr. VI-DS-03773 der Ratsversamml...
Author: Lucas Gerhardt
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Fachförderrichtlinie des Gesundheitsamtes über die Förderung von Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen Beschluss Nr. VI-DS-03773 der Ratsversammlung vom 17.05.2017 (veröffentlicht im Leipziger Amtsblatt Nr. 11 vom 03.06.2017) 1.

Vorbemerkungen

Zuwendungen sind freiwillige Leistungen der Stadt Leipzig. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuwendungen besteht nicht. Zuwendungen müssen zweckgebunden sein und dürfen nur gewährt werden, wenn •

• • • •

an der Erfüllung der Maßnahme ein Interesse der Stadt Leipzig besteht oder gemeinnützige Ziele verfolgt werden und das Vorhaben ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden kann, die fachlichen Voraussetzungen für die geplante Maßnahme erfüllt werden die Gesamtfinanzierung im Rahmen der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gesichert ist, die ordnungsgemäße Geschäftsführung des Zuwendungsempfängers außer Zweifel steht und der Nachweis über die Mittelverwendung gesichert erscheint, eine angemessene Eigenbeteiligung erfolgt.

Für die Gewährung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung, für Nachweis und Prüfung der Verwendung sowie ggf. die erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Regelungen dieser Fachförderrichtlinie. 2.

Zuwendungszweck Zuwendungen nach dieser Fachförderrichtlinie können für Maßnahmen in folgenden Bereichen gewährt werden: • Beratung und niedrigschwellige Hilfsangebote für chronisch Kranke und deren Angehörige • Prävention, Beratung und Hilfeleistung für Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten und/oder akuter Suchtgefährdung sowie Suchtkranker und deren Angehörige • Hilfe für Menschen mit psychischen Krankheiten und psychosozialen Problemen sowie deren Angehörige • Familienberatung und Beratung bei der Familienplanung, Schwangerschafts-, Partnerschafts- und Sexualberatung sowie Schwangerschaftskonfliktberatung • Hilfe zur Selbsthilfe und / oder Hilfe bei der Gestaltung einer selbstbestimmten Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, ehrenamtliche soziale Betreuung (Dienste, die nicht durch andere Kostenträger finanziert werden); Begegnungsstätten • strukturelle Prävention (Aufklärung, Motivation, Nachsorge) bei bestimmten Erkrankungen • Gesundheitsförderung

3.

Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände, Gruppen, Initiativen, Privatpersonen und andere juristische Personen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts, welche die unter Punkt 2. genannten Aufgaben erfüllen und ihren Sitz und/oder Zielgruppe in Leipzig haben.

Seite 1

4.

Zuwendungs- und Finanzierungsarten

4.1.

Zuwendungsart Projektförderung Zuwendungen nach dieser Fachförderrichtlinie werden im Regelfall als Projektförderung gewährt. Ein Projekt ist ein einzelnes, sachlich und zeitlich begrenztes Vorhaben. Institutionelle Förderung Bei institutioneller Förderung wird die Zuwendung zur Deckung eines nicht abgegrenzten Teils oder in besonderen Ausnahmefällen der gesamten Aufwendungen des Zuwendungsempfängers eingesetzt. Gefördert wird die Institution als solche. Institutionelle Förderung wird nur in Ausnahmefällen gewährt.

4.2.

Finanzierungsarten Die Finanzierungsart entscheidet über den Umfang einer Förderung und hat damit Einfluss auf die Höhe der Zuwendung. Zuwendungen nach dieser Fachförderrichtlinie werden als • Anteilsfinanzierung • Festbetragsfinanzierung • Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. Nach dem Subsidiaritätsprinzip kommt in der Regel eine Teilfinanzierung in Betracht. Der Antragsteller soll sich mit einem angemessenen Eigenanteil (mindestens 10 % der förderfähigen Ausgaben) an den förderfähigen Gesamtkosten beteiligen. Der Eigenanteil ist zur Finanzierung von als zuwendungsfähig anerkannten Ausgaben einzusetzen. Für Selbsthilfegruppen, die nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung der sozialen Arbeit im Rahmen der Projektförderung und Anteilsfinanzierung förderfähig sind, übernimmt die Stadt Leipzig höchstens die darin vorgeschriebene kommunale Kofinanzierung, wenn dieser Anteil nicht durch Eigenmittel oder Dritte aufgebracht werden kann. Eine Vollfinanzierung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn das Interesse des Zuwendungsempfängers an der Erfüllung des Zwecks nur gering oder überhaupt nicht feststellbar ist. Das städtische Interesse ist hierbei so erheblich, dass die Übernahme sämtlicher zuwendungsfähiger Ausgaben durch die Stadt Leipzig geboten scheint.

5.

Ausgaben

5.1.

Zwendungsfähige Ausgaben Zuwendungsfähig sind insbesondere folgende Ausgaben, soweit sie notwendig und angemessen sind: Personalausgaben − Personalausgaben und Honorare, Arbeitgeberanteile zzgl. Berufsgenossenschaften (Fachkräfte sowie Fachkraftanteile bei Personalstellen, kurzzeitig und geringfügig Beschäftigte, Freiwilligendienste) − Weiterbildungsausgaben Soweit aus der Zuwendung Auszahlungen für Personalaufwendungen geleistet werden und die Gesamtausgaben des Zuwendungsempfängers überwiegend aus Zuwendungen der öffentlichen Hand bestritten werden, darf der Zuwendungsempfänger seine Beschäftigten finanziell nicht besser stellen als vergleichbare Bedienstete nach dem Tarifvertrag des Seite 2

öffentlichen Dienstes (TVöD). Hierfür sind Unterlagen für relevante Qualifikationen (Fachkraftnachweise) einzureichen und Angaben entsprechend dem Antrag auf Gewährung von Zuwendungen / Anlage 3 „Berechnung der Gesamtpersonalausgaben“ zu machen. Auf Anforderung sind dem Zuwendungsgeber Arbeitsplatzbeschreibungen einzureichen. Sachausgaben − Betreiberausgaben (z.B. Miete, Mietnebenkosten, Reinigung, Energie, Wasser) − Telefonkosten, Büro- und Verbrauchsmaterial, Porto − Fachliteratur − Reisekosten auf Grundlage des Sächsischen Reisekostengesetzes in der gültigen Fassung − Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit − Ausgaben für Supervisionen − Kfz-Haltung ist gesondert auszuweisen und zu begründen − Versicherungen soweit diese gesetzlich vorgeschrieben sind − Anschaffung und Reparaturen von Ausstattungsgegenständen − Instandhaltungskosten (mit entsprechender Begründung in der Antragstellung) − Geschäftsstellenumlagen werden in der Regel in Höhe von höchstens 15 % der Personalausgaben der als zuwendungsfähig anerkannten Fachkräfte (Ausgaben für Leitung/Geschäftsführung, Verwaltung inklusive Personalnebenkosten zzgl. Berufsgenossenschaft) anerkannt. investive Ausgaben − Ausstattungsgegenständen ab einem Betrag von 410,00 € Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind einzeln im Antrag aufzuführen 5.2.

Nicht zuwendungsfähige Ausgaben Folgende Ausgaben sind nicht zuwendungsfähig: - anteilige Mietkosten für Privaträume - Rücklagen und Rückstellungen - Abschreibungen - Leasingkosten für Fahrzeuge - Zinsen und andere Ausgaben für selbst in Anspruch genommene Darlehen - Darlehen an Dritte - Mahngebühren - Ausgaben für Repräsentationen (Bewirtungskosten) - Mitgliedsbeiträge - Zahlungsverpflichtungen aus Rechtsstreitigkeiten - Stornogebühren.

6.

Antragsverfahren

6.1

Städtische Zuwendungen Für die Bewilligung einer Zuwendung bedarf es eines schriftlichen Antrages an das Gesundheitsamt unter Verwendung der vom Gesundheitsamt zur Verfügung zu stellenden Formulare (Antrag auf Gewährung einer städtischen Zuwendung für das Jahr ___ ). Der Antrag ist bis zum 31.08. eines Jahres für die Zuwendung im Folgejahr zu stellen. Im Antrag sind Ziele und Dringlichkeit des Vorhabens, alternative Lösungsvorschläge, die Höhe der erforderlichen Auszahlungen, die Mitfinanzierung Dritter und der erzielbare Nutzen anzugeben. Dem Antrag sind zur Beurteilung der Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit der Förderung geeignete Unterlagen beizufügen. Das Gesundheitsamt ist Seite 3

berechtigt, weitere Informationen vom Antragsteller abzufordern und/oder über ihn einzuholen. Sind weitere Zuwendungsanträge (z.B. andere Ämter der Stadt Leipzig, Antrag auf Landesmittel, Anträge bei Krankenkassen) für den selben Zuwendungszweck beantragt, sind diese Anträge in Kopie dem Antrag beizulegen, um eine Doppelförderung auszuschließen. 6.2

Gemeinsame Zuwendungen des Freistaates Sachsen und der Stadt Leipzig Werden Zuwendungen, die die Stadt Leipzig vom Freistaat Sachsen zur Weiterleitung an Dritte erhält (z. B. für Selbsthilfegruppen), gemeinsam mit städtischen Fördermitteln für denselben Zuwendungszweck gewährt, so richtet sich das Zuwendungsverfahren nach den landesrechtlichen Vorschriften. Unabhängig davon ist der Zuwendungsantrag in jedem Fall schriftlich beim Gesundheitsamt bis zum 31.08. eines Jahres für das Folgejahr zu stellen. Werden Landesfördermittel nicht in der beantragten Höhe gewährt, kann die Stadt Leipzig den daraus entstehenden Fehlbetrag ganz oder teilweise ausgleichen, um den Zuwendungszweck dennoch zu erreichen. Ein Anspruch auf Ausgleich besteht jedoch nicht. Im Antrag ist zu erklären, ob der Antragsteller allgemein oder für das betreffende Vorhaben zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG berechtigt ist. Ist dies der Fall, so hat der Antragsteller die sich ergebenden Vorteile auszuweisen und bei der Ermittlung der zuwendungsfähigen Aufwendungen abzusetzen.

6.3.

Vorzeitiger Maßnahmebeginn Zuwendungen werden zukunftsbezogen bewilligt, um einen bestimmten Zweck zu erfüllen. Eine Förderung bereits begonnener oder durchgeführter Projekte ist grundsätzlich nicht zulässig. Als Vorhabensbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages (ohne Rücktrittsrecht) zu werten. Mit Einreichung des Zuwendungsantrages kann die Genehmigung für einen vorzeitigen Maßnahmebeginn beantragt werden. Erst nach dieser Genehmigung, die schriftlich erteilt wird, kann mit dem Projekt begonnen werden. Diese Ausnahmeregelung erstreckt sich auf den Zeitraum zwischen Antragstellung und Bestandskraft des Zuwendungsbescheides.

7.

Bewilligungs- und Auszahlungsverfahren Über die Zuwendung entscheidet das Gesundheitsamt im Einvernehmen mit dem Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule. Die Bewilligung einer Zuwendung erfolgt durch einen schriftlichen Zuwendungsbescheid. Die bewilligte Zuwendung darf erst nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides (Ablauf der Rechtsbehelfsfrist) angefordert und ausgezahlt werden. Verzichtet der Zuwendungsempfänger schriftlich auf die Einlegung eines Rechtsbehelfs (Anlage Rechtsbehelfsverzicht) , führt dies zur vorzeitigen Bestandskraft des Zuwendungsbescheides. Bei einer Projektförderung richtet sich der Bewilligungszeitraum nach der Projektdauer. Diese darf den Zeitraum des Haushaltsjahres jedoch nicht überschreiten. Bei der institutionellen Förderung ist der Bewilligungszeitraum das Haushaltsjahr. Die Auszahlungsmodalitäten werden im Rahmen des Zuwendungsbescheides geregelt.

Seite 4

8.

Mitteilungspflicht des Zuwendungsempfängers Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, dem Fachamt unverzüglich Sachverhalte anzuzeigen, wenn •

• • • •

• • • • 9.

er nach Vorlage des Haushalts- oder Wirtschaftsplanes bzw. Finanzplanes weitere Zuwendungen für denselben Zweck bei anderen Stellen beantragt oder von ihnen erhält, sich eine Ermäßigung der Gesamtausgaben oder eine Änderung der Finanzierung ergibt, der Verwendungszweck oder sonstige für die Bewilligung der Zuwendung maßgebliche Umstände sich ändern oder wegfallen, sich herausstellt, dass der Zuwendungszweck nicht oder mit der bewilligten Zuwendung nicht zu erreichen ist, die ausgezahlten Beträge nicht innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung verbraucht werden können, soweit die Auszahlung der Zuwendung nicht nach festen Zeitpunkten bestimmt wurde, Gegenstände nicht mehr entsprechend dem Zuwendungszweck genutzt bzw. nicht mehr benötigt werden, es bei der Durchführung der Maßnahme terminliche Verschiebungen gibt, er seine Organisationsstruktur ändert ein Insolvenzverfahren von bzw. gegen ihn beantragt oder eröffnet wird.

Nachweisverfahren Zum Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung der Zuwendung ist dem Gesundheitsamt der Stadt Leipzig ein Verwendungsnachweis (Anlage Verwendungsnachweis) vorzulegen. Der Abgabetermin wird im Zuwendungsbescheid festgelegt. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Die Form des Verwendungsnachweises (z.B. einfacher Verwendungsnachweis ohne Originalbelege) wird im Zuwendungsbescheid festgelegt. Der Zuwendungsempfänger hat im Verwendungsnachweis zu bestätigen, dass die Ausgaben notwendig waren, dass wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Angaben mit den Büchern und Belegen übereinstimmen. Die Stadt Leipzig kann im Zusammenhang mit der Prüfung des Verwendungsnachweises eine vor Ort Prüfung vornehmen. Hierfür sind durch den Zuwendungsempfänger die Belege, Personalunterlagen und sonstige angeforderte Unterlagen bereit zu halten und Auskünfte zu erteilen. Bei Gruppen, die keinen eigenen Rechtsstatus besitzen ist der Verwendungsnachweis von 2 Gruppenmitgliedern zu bestätigen. Zuwendungen werden grundsätzlich nur für kassenmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr gewährt. In begründeten Ausnahmefällen darf die Zuwendung auch für Rechnungen verwendet werden, deren zugrundliegende Leistung im Haushaltsjahr erbracht wurde und die bis zum 15. Januar des dem Haushaltsjahr folgenden Jahres eingegangen sind (Poststempel).

Seite 5

10.

Rückforderung Wird der Zuwendungsbescheid (teilweise) unwirksam oder mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen oder widerrufen, ist die Zuwendung – auch wenn sie bereits verwendet worden ist – (anteilig) zu erstatten. Die zu erstattende Leistung wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt.

11.

Veröffentlichung im Zuwendungsbericht Alle Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen werden jährlich im Zuwendungsbericht unter Einhaltung der festgelegten datenschutzrechtlichen Bestimmungen erfasst und veröffentlicht. Die Zustimmung zur Veröffentlichung ist im Rahmen des Zuwendungsantrages zu erklären.

12.

In-Kraft-Treten Die Fachförderrichtlinie tritt mit Beschlussfassung der Ratsversammlung in Kraft und setzt damit die „Fachförderrichtlinie für das Gesundheitsamt der Stadt Leipzig über die Förderung von Vereinen,Verbänden und Selbsthilfegruppen“ Beschluss der Ratsversammlung Nr. III-1417/03 vom 17.09.2003 außer Kraft. Die „Fachförderrichtlinie des Gesundheitsamtes über die Förderung von Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen“ wird im Internetportal der Stadt Leipzig unter www.leipzig.de veröffentlicht.

Anlagen Antrag auf Gewährung einer städtischen Zuwendung für das Jahr ___ Antrag auf Gewährung von Zuwendungen für das Jahr _____ aus dem Haushalt der Stadt Leipzig und aus dem Haushalt des Freistaates Sachsen (für Selbsthilfegruppen) Rechtsbehelfsverzicht Verwendungsnachweis – städtische Zuwendung Verwendungsnachweis – städtische Zuwendung und Zuwendung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz

Seite 6

▼ Bitte senden an:

Stadt Leipzig Gesundheitsamt SG Verwaltung 04092 Leipzig Eingangsvermerk ► Hinweis: Bei Rückfragen erhalten Sie Auskunft unter Telefon 123-6777 oder [email protected]

Antrag auf Gewährung einer städtischen Zuwendung für das Jahr _____________ Institutionelle Förderung Projektförderung

1 Antragsteller Name/ Bezeichnung inkl. Rechtsform

Ansprechpartner/-in

Telefon

Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort)

E-Mail-Adresse der Ansprechpartnerin/ des Ansprechpartners

Bankverbindung IBAN

BIC

Kreditinstitut

2 Maßnahme/ Projekt Bezeichnung/ Arbeitstitel

Inhaltliche Konzeption/ Projektbeschreibung (bitte als gesonderte Anlage beifügen)

- Inhaltliche Kurzdarstellung (Ziele und Dringlichkeit), Durchführungsort, Zielgruppen, Kooperationen, Teilnehmerzahlen, etc.) - erzielbarer Nutzen und Zeitplan für die Durchführung - Begründung des städtischen Interesses - Begründung der Notwendigkeit der Förderung und zur Finanzierung (u.a. Eigenmittel, Förderhöhe, alternative Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten)

Seite 1/3

3 Beantragte Zuwendung Höhe der Zuwendung in Euro

Durchführungszeitraum, bitte von – bis eintragen

4 Gesamtkosten lt. Wirtschaftsplan/ Finanzierungsplan (Anlage 1) Betrag in Euro

5 Anlagen ▼ Bitte ergänzen Sie Ihren Antrag mit folgenden Unterlagen und kreuzen Sie Zutreffendes an: Satzung bzw. Gesellschaftsvertrag

Selbstdarstellung

Nachweis Gemeinnützigkeit

Aktuelle Eintragung Vereins- bzw. Handelsregister

Inhaltliche Konzeption/ Projektbeschreibung (entspr. Punkt 2)

Auflistung aller Fördermittelanträge bei der Stadt Leipzig (aller Maßnahmen/ Projekte des Antragsstellers)

Kosten- und Finanzierungsplan (Anlage 1)

Honoraraufstellung (Anlage 2)

Berechnung der Gesamtpersonalausgaben (Anlage 3)

Registrierung bei der Selbsthilfekontakt- und Informationsstelle

bei institutioneller Förderung: Angaben über Vermögen und Schulden

Wirtschaftsplan mit Organisations- und Stellenplan (Anlage 4)

6 Vorzeitiger Maßnahmebeginn im Rahmen der Projektförderung Hiermit wird ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn gestellt. Falls zutreffend, Beginn des Projektes:

(Der Antrag ist erforderlich, wenn mit der Realisierung des Vorhabens zwischen dem 01.01. des jeweiligen Förderjahres und der Zustellung des Zuwendungsbescheides begonnen werden soll. Im Falle der Genehmigung kann daraus kein Rechtsanspruch auf Projektförderung abgeleitet werden.)

7 Vorsteuerabzug Der/ Die Antragsteller/-in ist zum Vorsteuerabzug berechtigt. Dies wurde bei den Ausgaben berücksichtigt (Beträge im Wirtschafts- oder Finanzierungsplan sind in diesem Fall als Netto-Beträge ohne Mehrwertsteuer auszuweisen).

Der/ Die Antragsteller/-in ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. 8 Erklärungen Der/ Die Antragsteller/-in versichert, dass 8.1

seine/ ihre Angaben vollständig und richtig sind und durch entsprechende Unterlagen belegt werden können,

8.2

die eingereichten Anlagen Bestandteil des Antrages sind,

8.3

der Wirtschaft- oder Finanzierungsplan nach den Grundsätzen der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung aufgestellt wurden, Seite 2/3

8.4

keine weiteren Mittel als im Wirtschafts- oder Finanzierungsplan angegeben beantragt wurden,

8.5

die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert ist,

8.6

Änderungen des Wirtschafts- oder Finanzierungsplanes der Bewilligungsbehörde umgehend mitgeteilt werden,

8.7

mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde,

8.8

Der/ Die Antragsteller/-in stimmt im Fall einer Förderung der Veröffentlichung der Bezeichnung des Förderprojektes, des Namens des oder der Geförderten und der Förderhöhe zu. Bei natürlichen Personen/ Personengesellschaften mit mindestens einer natürlichen Person erfolgt im Fall der Förderung nur die Veröffentlichung einer Zusammenfassung aller Förderprojekte ohne Angabe der Person/ Personengesellschaft. Eine Zuwendung wird nicht ausgereicht, wenn der/ die Antragsteller/-in der Veröffentlichung der genannten Angaben nicht zustimmt.

Der/ Die Antragsteller/-in erklärt sein/ ihr Einverständnis, dass die bewilligende Stelle die Verwendung der Zuwendung durch Einsicht in die Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen sowie durch örtliche Erhebung kontrollieren oder durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Leipzig prüfen lassen kann. 9 Datenschutzerklärung Handelt es sich bei dem/ der Antragsteller/-in um eine natürliche Person bzw. eine Personengesellschaft mit mindestens einer natürlichen Person werden personenbezogene Daten verarbeitet. Diese Daten sind für die Antragsprüfung und bei einer Förderung für das gesamte Antragsverfahren, einschließlich der Abrechnung erforderlich und werden ausschließlich gemäß der datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Nicht mehr erforderliche Daten werden unverzüglich gelöscht. Der Antragsteller stimmt der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu. Auf sein Recht der Verweigerung der Einwilligung und die daraus resultierenden Rechtsfolgen (keine Bearbeitung des Zuwendungsantrages) wurde der Antragsteller hingewiesen.

Leipzig,

- Stempel -

Rechtsverbindliche Unterschriften

Seite 3/3

▼ Bitte senden an:

Stadt Leipzig Gesundheitsamt SG Verwaltung 04092 Leipzig Eingangsvermerk

► Hinweis: Bei Rückfragen erhalten Sie Auskunft unter Telefon 123-6777 oder [email protected]

Antrag auf Gewährung von Zuwendungen für das Jahr ____________________

- aus dem Haushalt der Stadt Leipzig - aus dem Haushalt des Freistaates Sachsen für Selbsthilfegruppen auf der Grundlage der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung der sozialen Arbeit (RL Soziale Arbeit) Projektförderung 1 Antragsteller Name/ Bezeichnung inkl. Rechtsform

Ansprechpartner/-in

Telefon

Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort)

E-Mail-Adresse der Ansprechpartnerin/ des Ansprechpartners

Bankverbindung IBAN

BIC

Kreditinstitut

2 Maßnahme/ Projekt/ Zeitraum von - bis Bezeichnung/ Arbeitstitel

Inhaltliche Konzeption/ Projektbeschreibung (bitte als gesonderte Anlage beifügen)

- Inhaltliche Kurzdarstellung (Ziele und Dringlichkeit), Durchführungsort, Zielgruppen, Kooperationen, Teilnehmerzahlen, etc.) - erzielbarer Nutzen und Zeitplan für die Durchführung - Begründung des städtischen Interesses - Begründung der Notwendigkeit der Förderung und zur Finanzierung (u.a. Eigenmittel, Förderhöhe, alternative Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten)

Seite 1/3

3 Beantragte Zuwendung Höhe der Zuwendung aus dem Haushalt der Stadt Leipzig in Euro

Höhe der Zuwendung aus dem Haushalt des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz in Euro

4 Gesamtkosten lt. Kostenplan/ Finanzierungsplan (Anlage 1) Betrag in Euro

5 Anlagen ▼ Bitte ergänzen Sie Ihren Antrag mit folgenden Unterlagen und kreuzen Sie Zutreffendes an: Satzung bzw. Gesellschaftsvertrag

Selbstdarstellung

Nachweis Gemeinnützigkeit

Aktuelle Eintragung Vereins- bzw. Handelsregister

Inhaltliche Konzeption/ Projektbeschreibung (entspr. Punkt 2)

Auflistung aller Fördermittelanträge bei der Stadt Leipzig (aller Maßnahmen/ Projekte des Antragsstellers)

Kosten- und Finanzierungsplan (Anlage 1)

Honoraraufstellung (Anlage 2)

Berechnung der Gesamtpersonalausgaben (Anlage 3)

Mietvertrag

Versicherungspolicen

Sonstige Verträge zu Sachausgaben

Registrierung bei der Selbsthilfekontakt- und Informationsstelle

6 Vorzeitiger Maßnahmebeginn im Rahmen der Projektförderung Hiermit wird ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn gestellt. Falls zutreffend, Beginn des Projektes:

(Der Antrag ist erforderlich, wenn mit der Realisierung des Vorhabens zwischen dem 01.01. des jeweiligen Förderjahres und der Zustellung des Zuwendungsbescheides begonnen werden soll. Im Falle der Genehmigung kann daraus kein Rechtsanspruch auf Projektförderung abgeleitet werden.)

7 Vorsteuerabzug Der/ Die Antragsteller/-in ist zum Vorsteuerabzug berechtigt. Dies wurde bei den Ausgaben berücksichtigt (Beträge im Kosten- oder Finanzierungsplan sind in diesem Fall als Netto-Beträge ohne Mehrwertsteuer auszuweisen).

Der/ Die Antragsteller/-in ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. 8 Erklärungen Der/ Die Antragsteller/-in versichert, dass 8.1

seine/ ihre Angaben vollständig und richtig sind und durch entsprechende Unterlagen belegt werden können,

8.2

die eingereichten Anlagen Bestandteil des Antrages sind,

8.3

der Kosten- und Finanzierungsplan nach den Grundsätzen der sparsamen und wirtschaftlichen Seite 2/3

Haushaltsführung aufgestellt wurden, 8.4

keine weiteren Mittel als im Finanzierungsplan angegeben beantragt wurden,

8.5

die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert ist,

8.6

Änderungen des Kosten- oder Finanzierungsplanes der Bewilligungsbehörde umgehend mitgeteilt werden,

8.6

mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde,

8.7

Der/ Die Antragsteller/-in stimmt im Fall einer Förderung der Veröffentlichung der Bezeichnung des Förderprojektes, des Namens des oder der Geförderten und der Förderhöhe zu. Bei natürlichen Personen/ Personengesellschaften mit mindestens einer natürlichen Person erfolgt im Fall der Förderung nur die Veröffentlichung einer Zusammenfassung aller Förderprojekte ohne Angabe der Person/ Personengesellschaft. Eine Zuwendung wird nicht ausgereicht, wenn der/ die Antragsteller/-in der Veröffentlichung der genannten Angaben nicht zustimmt.

Der/ Die Antragsteller/-in erklärt sein/ ihr Einverständnis, dass die bewilligende Stelle die Verwendung der Zuwendung durch Einsicht in die Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen sowie durch örtliche Erhebung kontrollieren oder durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Leipzig, das Sächsischen Rechnungshof oder das Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz prüfen lassen kann. 9 Datenschutzerklärung Handelt es sich bei dem/ der Antragsteller/-in um eine natürliche Person bzw. eine Personengesellschaft mit mindestens einer natürlichen Person werden personenbezogene Daten verarbeitet. Diese Daten sind für die Antragsprüfung und bei einer Förderung für das gesamte Antragsverfahren, einschließlich der Abrechnung erforderlich und werden ausschließlich gemäß der datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Nicht mehr erforderliche Daten werden unverzüglich gelöscht. Der Antragsteller stimmt der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu. Auf sein Recht der Verweigerung der Einwilligung und die daraus resultierenden Rechtsfolgen (keine Bearbeitung des Zuwendungsantrages) wurde der Antragsteller hingewiesen.

Leipzig,

- Stempel -

Rechtsverbindliche Unterschriften

Seite 3/3

Kostenplan

Anlage 1

* Angaben bitte einzeln eintragen Position

Angaben in Euro

1

Personalkosten

1.1

Honorarkosten (Anlage 2)

1.2

Personalkosten für hauptamtliche Fachkräfte (Anlage 3)

1.3

Personalkosten für nebenamtliche/zeitweise Beschäftigte

1.4

Personalnebenkosten Zwischensumme (von 1)

2

Sach- und Verwaltungskosten

2.1

Miete bzw. Pacht lt. Vertrag

2.2

Betriebskosten, wenn nicht Bestandteil des Mietvertrages

2.3

Energie

2.4

Gebäudereinigung

2.5

Versicherung*

2.6

Weiterbildungskosten

2.7

Büromaterial, Telefon- und Portogebühren

2.8

Reisekosten

2.9

Wartung/ Reparatur

2.10

Öffentlichkeitsarbeit

2.11

Sonstige Sachkosten*

Zwischensumme (von 2) 3

Anschaffung von Ausstattungsgegenständen bis 410,00 €*

Zwischensumme (von 3)

4

Anschaffung von Ausstattungsgegenständen über 410,00 €*

Zwischensumme (von 4) 5

Sonstige Kosten*

Zwischensumme (von 5) Summe (1 bis 5) 6

Weitere (nicht förderfähige) Ausgaben

Zwischensumme (von 6) Gesamt (1 bis 6)

Finanzierungsplan – Gesamtübersicht der Deckungsquellen ▼ Die aufgelisteten Behörden erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit, bei Bedarf bitte * ergänzen

Position

Angaben in Euro

1

Mitgliedsbeiträge

2

Spenden/ Sponsoren

3

Beantragte/ bewilligte öffentliche Förderung von Bund/ Land/ Arbeitsverwaltung*

4

Beantragte/ bewilligte andere Fördermittel der Stadt Leipzig*

5

Andere Einnahmen

Gesamt

Zusammenfassung Geplante Gesamtausgaben Geplante Gesamteinnahmen Beantragte Zuwendung – städtische Fördermittel

Tätigkeit innerhalb des Projektes/Qualifikation

Gesamtausgaben:

lfd. Nr.

Seite 1

Beschäftigungszeitr Stundenanz Vergütung aum ahl pro Stunde

Bitte für alle Honorarkräfte ausfüllen, die im Rahmen der Maßnahme beschäftigt werden sollen.

Honoraraufstellung

Gesamt

Anlage 2

1. Person

¹ Bitte bei Erstantrag oder Änderung aktuelle Tätigkeitsbeschreibung beifügen. ² Bitte listen Sie die Ämter einzeln auf. ³ Bitte verwenden Sie bei mehr als 4 Personen die Anlage mehrmals.

Name Einstellungsdatum Tätigkeit¹ Qualifikation Tätigkeitsbeginn Arbeitszeit lt.Arbeitsvertrag Std./Wo. Arbeitszeit für dieses Projekt/Maßnahme Std./Wo. Beschäftigungszeitraum im Kalenderjahr Entgeltgruppe TvöD Vergütung monatl. Vergütung jährl. Urlaubsgeld/Sonderzuwendung Jahresvergütung gesamt davon Zuschuss Gesundheitsamt davon Zuschuss² davon Zuschuss² Agentur für Arbeit Jobcenter Land Eigenmittel Andere Mittel

Berechnung der Gesamtpersonalausgaben

Seite 1

2. Person

3. Person

4. Person³

Gesamt

Anlage 3

Wirtschaftsplan bei institutioneller Förderung

Anlage 4

Teil Auszahlungen

* Angaben bitte einzeln eintragen Position

Angaben in Euro

1

Personalausgaben

2

Sächlicher Verwaltungsaufwand

2.1

Miete bzw. Pacht lt. Vertrag

2.2

Betriebskosten, wenn nicht Bestandteil des Mietvertrages

2.3

Energie

2.4

Gebäudereinigung

2.5

Versicherung*

2.6

Büromaterial, Telefon- und Postgebühren

2.7

Reise- und Kraftfahrzeugkosten

2.8

Wartung/ Reparatur

2.9

Sonstige Sachauszahlungen*

Zwischensumme (von 2) 3

Anschaffung von Ausstattungsgegenständen*

Zwischensumme (von 3) 4

Inhaltliche Auszahlungen*

Zwischensumme (von 4) Gesamt (1 bis 4)

Teil Einzahlungen – Gesamtübersicht der Deckungsquellen ▼ Die aufgelisteten Behörden erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit, bei Bedarf bitte * ergänzen

Position

Angaben in Euro

1

Mitgliedsbeiträge

2

Spenden/ Sponsoren

3

Beantragte/ bewilligte öffentliche Förderung von Bund/ Land/ Arbeitsverwaltung*

4

Beantragte/ bewilligte andere Fördermittel der Stadt Leipzig*

5

Andere Einzahlungen

Gesamt

Zusammenfassung Geplante Gesamtauszahlungen lt. Wirtschaftsplan Wenn der Antragsteller für diese Vorhaben zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, sind diese Kosten ohne Umsatzsteuer anzugeben

Geplante Einzahlungen lt. Wirtschaftsplan Beantragte Zuwendung