Senatsverwaltung für Justiz I C 4 - 6233/2/1
Berlin, den 30. April 2011 Tel.: 9013-3227
[email protected]
An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin
2398 A
über Senatskanzlei - G Sen -
Anmietung neuer Büroflächen für die Sozialberatung der Senatsverwaltung für Justiz im Dienstgebäude Rubensstraße 111 in Berlin Tempelhof-Schöneberg rote Nummer:
2398
Vorgang:
Sitzung des Hauptausschusses vom 30. März 2011
Ansätze
entfallen
Gesamtkosten:
entfällt
Der Hauptausschuss hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: SenJust wird gebeten, dem Hauptausschuss die inhaltliche Konzeption des Projekts der Sozialberatung im Nachgang zu berichten. Es wird gebeten, mit nachfolgendem Bericht den Beschluss als erledigt anzusehen. Die Senatsverwaltung für Justiz hat begonnen, für ihren gesamten Geschäftsbereich mit mehr als 10.000 Beschäftigten eine zentrale Sozialberatung nach dem Vorbild der Sozialbetreuung der Berliner Polizei als innerbetriebliche Sucht- und Krisenberatungsstelle einzurichten. Die Sozialberatung der Berliner Justiz soll Beratung und Betreuung in schwierigen Lebenssituationen, insbesondere bei Suchtproblemen, psychischen und sozialen Notlagen sowie bei dienstlichen Problemen bieten. Dabei kooperiert sie mit externen Beratungsstellen und Therapieeinrichtungen. Sie übernimmt Lotsenfunktion und die Koordination von Hilfsangeboten in- und externer Stellen. Neben individuell auf die Belange der Beschäftigten abgestimmten Beratungsgesprächen, bietet sie auch Gruppenarbeit an. Auch unterstützt sie Beschäftigte bei der Reintegration in den Arbeitsprozess nach längerer Krankheit.
2 Wesentliches Element der Sozialberatung ist dabei auch das Angebot der strukturierten Tagesbetreuung, einer Besonderheit innerhalb der innerbetrieblichen Sozialberatungsstellen. Im Rahmen dieser Tagesbetreuung wird den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Verständnis ihrer Problemlagen vermittelt und es werden individuelle Lösungsansätze entwickelt. Neben der sozialen Betreuung der Justizbeschäftigten ist es dabei das Ziel der Sozialberatung auch dienstunfähige oder von Dienstunfähigkeit bedrohte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Arbeitsprozess zu reintegrieren. Weitere Einzelheiten können den beigefügten Konzeptentwürfen der Sozialberatung und der strukturierten Tagesbetreuung entnommen werden, die sich zurzeit noch im Diskussionsprozess befinden.
Gisela von der Aue Senatorin für Justiz
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Sozialberatung der Berliner Justiz bei der Senatsverwaltung für Justiz
Sozialberatung der Berliner Justiz, Kirchstr. 7, 10557 Berlin
Geschäftszeichen (bitte immer angeben)
6231/9/1
Senatsverwaltung für Justiz Bearb.: Zimmer:
Pielen/Kasper 0511
Telefon (0 30) 90 14 - 8572 (Vermittlg.) (Intern)
90 14-0 9 14
Telefax:
90 14-8580
Internet: www.berlin.de/senjust E-Mail:
[email protected]
Datum: 19.05.2011
Strukturierte Tagesbetreuung hier: Konzept
Sozialberatung der Berliner Justiz Konzept der strukturierten Tagesbetreuung
Sozialberatung der Berliner Justiz
Mit der Implementierung der innerbetrieblichen Sozialberatung, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie allen Beamten und Beamtinnen aller Berufsgruppen bei gesundheitlichen oder sozialen Notlagen und Krisen Hilfe und/oder begleitende Beratung leistet oder vermittelt, wird ein gemeinsames Anliegen der Dienststellen und Personalvertretungen im Bereich der Senatsverwaltung für Justiz umgesetzt. Die Sozialberatung der Justiz leistet eine aktive, präventive und fördernde Personalarbeit.
Verkehrsverbindungen:
245, TXL
s
U9 Bhf. Turmstraße 90 S 5, S 7, S 9, S 75, S-Bhf. Bellevue
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Aufgaben und Angebote der Sozialberatung
Im Wesentlichen nimmt die Sozialberatung Aufgaben der personenbezogenen sozialen Beratung für kranke, durch Erkrankung oder Sucht oder sonst in Not geratene Mitarbeiter wahr. Sie bietet Hilfe und Beratung in allen persönlichen Angelegenheiten, insbesondere in gesundheitlichen und psychosomatischen Krisenund Konfliktsituationen an. Das Angebot der Sozialberatung umfasst sowohl die soziale Einzelfallhilfe/beratung, die Teilnahme an verschiedenen angeleiteten (Selbsthilfe-) Gruppen und die Teilnahme an einer strukturierten Tagesgruppe.
Strukturierte Tagesgruppe und weitere themenbezogene Gruppenangebote
Die Teilnahme an den themenzentrierten Gruppenangeboten und an der strukturierten Tagesgruppe ist für den betroffenen Mitarbeiter bzw. die betroffene Mitarbeiterin ein Hilfeangebot, das darauf abzielt, eine unterstützende Begleitung zur physischen und psychischen Stabilisierung zu gewährleisten und damit wesentlich zur Wiederherstellung des
Gesundheitszustandes und damit der Leistungs-
/Arbeitsfähigkeit des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin beizutragen.
Die Kontaktaufnahme zur Sozialberatung kann auf Weisung des/der Vorgesetzten, auf Anraten von Kollegen oder auf der Eigeninitiative der Mitarbeiter/innen basieren. Auf Grund der jeweiligen individuellen Konflikt- und Problemlage kann
für die
Entwicklung von angemessenen Konfliktlösungsstrategien das Einleiten von weiterführenden unterstützenden und zeitintensiven Maßnahmen (z. B. Vermittlung ambulanter oder stationärer psychotherapeutischer Heilbehandlungsmaßnahmen) notwendig und sinnvoll sein.
Die vorübergehende Herausnahme aus der angestammten Dienststelle und dem damit verbundenen Herauslösen aus dem alltäglichen Arbeitsprozess des Einzelnen und die gleichzeitige Teilnahme an der “Strukturierten Tagesgruppe” zielt in Kooperation mit den zuständigen Dienstbehörden auf das Entwickeln und Einleiten individuell angepasster Hilfemaßnahmen ab.
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Der/Die Mitarbeiter/in soll mit professioneller Unterstützung in einem geschützten Rahmen seine/ihre eigenen Stärken, Ressourcen und seine/ihre Selbstständigkeit erkennen, um wieder umfassender am sozialen und beruflichen Leben teilhaben zu können.
Inhalte der strukturierten Tagesgruppe/Gruppenarbeit
Im gruppenorientierten Beratungsangebot wird dem betroffenen Mitarbeiter bzw. der betroffenen Mitarbeiterin unter professioneller Anleitung und Begleitung ein Verständnis seiner Problemlagen vermittelt sowie individuelle Lösungsansätze entwickelt.
Ziel der inhaltlichen Arbeit ist in der Gruppenarbeit die wesentliche Förderung der Autonomie, unter anderem im Sinne einer psychosozialen Integration, dem Wiedereintritt und der Fortsetzung der Arbeitsfähigkeit, der Wiederherstellung der Beziehungsfähigkeit und im Einzelfall u. a. die Einsicht und die Bereitschaft zu wecken, eine ambulante oder stationäre psychotherapeutische Maßnahme zur Wiederherstellung
oder
Erhaltung
eines
stabileren
Gesundheitszustandes
durchzuführen.
Die Gruppe bietet für den/die Teilnehmer/in eine wesentliche Quelle der sozialen Unterstützung und einen geschützten Rahmen, in dem es möglich ist, über seine/ihre persönlichen Themen zu sprechen, durch die Gruppenmitglieder alternative Verhaltensmöglichkeiten kennen zu lernen und auch Rückmeldungen zu erfragen. Die Beratungs- und Behandlungsform der Gruppenarbeit ermöglicht jedem/jeder einzelnen Teilnehmer/in die Verbesserung der Fähigkeit, sich selbst und andere zu verstehen und einen Perspektivwechsel im Bezug auf eigene Problemlagen zu erlangen.
In der Gruppe können die Teilnehmer die positive Erfahrung machen, dass sie von anderen trotz ihrer Probleme verstanden und wertgeschätzt werden und dass auch andere gleiche oder ähnliche Problemlagen bewältigen wie sie selbst. Diese Erfahrung wirkt in Konflikt- und Krisensituationen in der Regel emotional entlastend,
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ressourcenfördernd und kann bei Einzelnen eine deutliche Verhaltensänderung auch im Alltag nach sich ziehen.
Es ist erwiesen, dass die psychosoziale Beratung und Behandlung in einer Gruppe mit
weniger
strukturellen
(dienstlichen
und
familiären)
Zwängen
und
Einschränkungen sich mit der Zeit zu einem sozialen Mikrokosmos der teilnehmenden Gruppenteilnehmern entwickelt, der unter fachkundiger Leitung jedem/jeder einzelnen Teilnehmer/in die Möglichkeit eröffnen kann, sich selbst authentisch darzustellen und zu agieren. Alle Gruppenteilnehmer werden mit der Zeit, wenn der Gruppenprozess fachkompetent begleitet wird, mit den anderen Gruppenmitgliedern so interagieren, wie sie mit anderen in ihrer herkömmlichen sozialen Umgebung interagieren. Sie werden in der “geschützten Gruppe” das gleiche interpersonale Universum erschaffen, in dem sie bisher gelebt haben. Gruppenteilnehmer, die auf Grund ihrer Problemlagen sichtbar und fühlbar sozial isoliert lebten, erfahren mit der Teilnahme an der strukturierten Tagesgruppe in einem
geschützten
und
angeleiteten
Rahmen
die
Möglichkeit,
wieder
zwischenmenschliche Kontakte und Begegnungen zu erleben, Beziehungen “auszuhalten” und sich auf diese Weise auf die Wiedereingliederung in ihr Erwerbsleben vorzubereiten.
Im Verlauf des gruppendynamischen Prozesses wird mit hoher Wahrscheinlichkeit jeder Gruppenteilnehmer auch in der Gruppe Anteile seines vorhandenen unangepassten interpersonalen Verhaltens offenbaren. Dieser Aspekt ist in der Arbeit mit Gruppen bedeutungsvoll, da hier der/die Leiter/in der Gruppe korrigierend und methodisch in den gruppendynamischen Prozess eingreift und mit allen Teilnehmern der Gruppe exploriert. Jeder einzelne Gruppenteilnehmer kann somit befähigt werden, seine eigenen Anteile zu erkennen, diese zu integrieren und in der Folge sozialverträglicher zu gestalten. Zu berücksichtigen ist ebenso, dass durch das Benennen, das Auswerten und das Bewerten der beobachtbaren Verhaltensweisen des einzelnen Gruppenmitglieds im Austausch mit dem zuständigen Bezugsberater, für und mit dem einzelnen Gruppenteilnehmer individuell abgestimmte Problemlösungsstrategien für seine aktuelle Lebenssituation entwickelt werden können.
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Wie gelangt ein/e Mitarbeiter/in in die strukturierte Tagesbetreuung?
Die strukturierte Tagesgruppe wird in den dafür bestimmten Räumen der Sozialberatung der Justiz durchgeführt.
Der/Die Mitarbeiter/in der Justiz, der aufgrund seiner aktuellen Krisensituation und seiner Problemlagen seinen Aufgaben nicht ausreichend nachkommen kann, wird im Rahmen der Dienstvereinbarung zur Teilnahme an der strukturierten Tagesgruppe durch seine Dienstbehörde aufgefordert. Diese Aufforderung ist nur mit Zustimmung der Leitung der Sozialberatung zulässig.
Verantwortliche
Dienststelle
im
Hinblick
auf
Krankmeldungen
und
Anwesenheitspflicht ist für diesen Zeitraum die Sozialberatung der Berliner Justiz. Die An- bzw. Abwesenheitszeit wird durch die zuständigen Mitarbeiter/innen der Sozialberatung der Justiz dokumentiert. Die Dauer der Maßnahme wird mit der zuständigen Dienstbehörde für jeden Einzelfall abgestimmt. Unentschuldigtes Fernbleiben, Krankmeldungen, Unfälle werden der zuständigen Dienstbehörde zeitnah gemeldet. Der Wochenplan der strukturierten Tagesgruppe ist für jeden/jede Teilnehmer/in bindend. Ausnahmen werden vorab besprochen.
Teilnehmerzahl
Um
die
im
Konzept
gruppendynamischen
anvisierten
Prozesse
in
(Teil-)Ziele
den
erreichen
vorgegebenen
und
und
um
die
tatsächlichen
Rahmenbedingungen ( Räume, materielle und personelle Ausstattung) optimal gestalten und erfolgsorientiert steuern und umsetzten zu können, sollten bis zu maximal 14 Mitarbeiter/innen an der strukturierten Tagesgruppe teilnehmen.
Dauer der Teilnahme an der Strukturierten Tagesgruppe
Grundsätzlich sollte die Dauer der Maßnahme drei Wochen betragen. Über eine notwendige Verlängerung wird von der Dienstbehörde in Absprache und mit Zustimmung der Leitung der Sozialberatung entschieden.
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6
Aufnahmetag
Um die gruppendynamischen Prozesse inhaltlich und fachlich angemessen gestalten zu können, werden die inhaltlichen Themenschwerpunkte in den stattfindenden Gruppenarbeitssitzungen nach den individuellen Problemlagen und Bedürfnissen der Teilnehmer
unter
Einsatz
entsprechender
Methoden
Prozessverlauf der inhaltlichen Gruppenarbeit
ausgerichtet.
Der
wird von dem/der Leiter/in
dahingehend gesteuert, dass in der Regel nur an einem vorher festgelegten Werktag neue Gruppenteilnehmer aufgenommen werden. Ausnahmen werden mit dem/der Leiter/in der sozialen Gruppenarbeit im Einzelfall entschieden.
Soziale Gruppenarbeit
Dreimal wöchentlich finden soziale Gruppenarbeitssitzungen (Dauer je 3,5 Stunden incl. Pause) statt. Diese Gruppensitzungen werden prozessorientiert jeweils von mindestens einem/ einer Mitarbeiter/in der Sozialberatung gestaltet und geleitet. Methodeneinsatz zur Verdeutlichung der Themenfacetten / Gestaltung (Beispiele): - Organisationsabsprachen, Gruppenregeln aufstellen - Gestaltung der Vorstellungsrunde / Abschlussrunde - Gesprächs-, Diskussions- und feed back-Einheiten - Übung zur Anwärmung der Themen und zur Vernetzung der GT - Soziometrische Übungen - Entspannungs-und Konzentrationsübungen - Herstellung dyadischer Beziehungen - Rollenübungen-/ -spiele - Darstellung von Vignetten - Märchenarbeit - Protagonistenspiel - Gruppenspiele - Kleingruppenarbeit
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Der Verlauf und die Inhalte des Gruppenprozesses, sowie die Entwicklung der einzelnen Gruppenteilnehmer und andere wichtige Ereignisse,
werden
Leiter/Leiterin
stattfindenden
der
sozialen
Gruppenarbeit
im
Rahmen
der
vom
Mitarbeiterbesprechungen berichtet.
Themenzentrierte und angeleitete Gesprächsgruppe
Die Teilnehmer der strukturierten Tagesgruppe nehmen entsprechend ihrer individuellen Problemlage an den verschiedenen und jeweils einmal wöchentlich stattfindenden angeleiteten Gesprächsgruppen teil. Die Gruppen werden von den festen Mitarbeitern der Sozialberatung der Justiz gestaltet und geleitet.
-
“Frauen-Gesprächsgruppe” / “Männer-Gesprächsgruppe”
-
“Sucht- bzw. Alkohol-Gruppe”
-
„Ernährungs- und Gesundheitsgruppe”
Die themenzentrierten Gesprächsgruppen mit “Selbsthilfecharakter”, stellen ein offeneres Gruppenangebot dar. Das Angebot gilt auch für alle ehemaligen Teilnehmer der strukturierten Tagesgruppe und für Mitarbeiter/innen der Justiz, die auf Empfehlung der Mitarbeiter der Sozialberatung oder - z. B. bei einer Suchtproblematik - auf Weisung durch die Dienstbehörde und nach Zustimmung mit den Mitarbeitern der Sozialberatung zur Teilnahme verpflichtet sind.
Sportaktivitäten
Im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten (Räume, Ausstattung, sanitäre Anlagen) werden die Teilnehmer der strukturierten Tagesgruppe gemeinsam unter Anleitung eines/r Sportübungsleiters/-in mehrmals wöchentlich im Rahmen ihrer Fähigkeiten an sportlichen Aktivitäten teilnehmen (z.B. Nordic-walking, Rückenschule, kurze geführte
Wanderungen,
Schwimmen).
Ziel
ist
es
hier,
die
allgemeine
Leistungsfähigkeit, Ausdauer und körperliches Wohlempfinden zu verbessern.
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Hierbei sollen folgende Ziele erreicht werden: •
Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Produktivität im Berufsleben
•
Interesse an körperlicher Bewegung wecken und Einbau der „Mehrbewegung“ in den Alltag fördern
•
Stressabbau und Abbau von psychosomatischen Beschwerden
•
Reduzierung von Nacken-, Schulter- und Rückenbeschwerden
•
mentale und emotionale Offenheit (förderlich für Einzelgespräche und Gruppenarbeit)
•
Förderung des Selbstbewusstseins
•
Verbesserung des eigenen Bewegungsverhaltens
•
Das individuell richtige Maß der Beanspruchung finden
•
Steigerung der Arbeitsfähigkeit
Anleitung zur Freizeitgestaltung
Um weitere Ressourcen bei den Gruppenteilnehmern zu aktivieren und die Sozialund Kommunikationskompetenz zu fördern, werden einmal wöchentlich gemeinsame Freizeitaktivitäten außerhalb der Räume der Sozialberatung der Justiz unter Leitung eines Mitarbeiters der Sozialberatung durchgeführt. Unter Berücksichtigung der Gruppenteilnehmer, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, werden Ausflugsziele und Kulturveranstaltungen und -orte ausgewählt, die dem einzelnen Teilnehmer möglichst keine Kosten verursachen.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die zeitlich befristeten Teilnahme des betroffenen Mitarbeiters an der “Strukturierten Tagesgruppe” den Interessen aller Beteiligten, d. h. die beteiligten Institutionen und betroffenen Personen entspricht. Der Mitarbeiter, der aufgrund seiner akuten Problemlagen nicht arbeitsfähig ist, erhält ganzheitliche Unterstützung, d. h. im Privaten und Beruflichen. Er wird durch die betriebliche Sozialberatung und ihre Angebote umfassend und professionell bei seiner aktiven Problembewältigung unterstützt und es verringert sich die Gefahr, dass der in Not geratene Mitarbeiter die
“Flucht in die Krankheit bzw.
Krankmeldung” antritt.
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Anlage: Entwurf eines Wochenplans der strukturierten Tagesbetreuung
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Sozialberatung der Berliner Justiz - Strukturierte Tagesbetreuung Montag
Dienstag
Mittwoch
07:00-07:30
08:00-08:30
Sport, Einzelberatungen, Entspannungsübungen
08:30-09:00 09:00-09:30 Psychosoziale Gruppenarbeit
Einzelberatungen
Psychosoziale Gruppenarbeit
10:00-10:30 10:30-11:00
Pause
Fachvorträge von internen und externen Referenten
Pause Sport
11:00-11:30 11:30-12:00
Psychosoziale Gruppenarbeit
Psychosoziale Gruppenarbeit
12:30-13:00
Psychosoziale Gruppenarbeit Pause
Pause
12:00-12:30
Einzelberatungen
Psychosoziale Gruppenarbeit
Pause
13:00-13:30 13:30-14:00
Wochenausklang
14:00-14:30 14:30-15:00
Freitag
Frühstück
07:30-08:00
09:30-10:00
Donnerstag
♂♀-Gruppe
15:00-15:30 15:30-16:00 Gruppengröße: 12-15 Mitglieder Aufnahmetag ist jeweils der Mittwoch
Selbsthilfegruppe, selbstbestimmte Themen
Ausflug
Kreativgruppe
Sozialberatung der Berliner Justiz Konzeptentwurf der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialberatung
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Ausgangslage
Die Errichtung der Sozialberatung ist Ausdruck der Fürsorge des Dienstherrn gegenüber seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Die sich ständig ändernden betrieblichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sowie die wechselnden Einflüsse im persönlichen Lebensumfeld stellen hohe Anforderungen an den einzelnen Beschäftigten, die Teams und die Führungskräfte in den Dienststellen. Die zunehmende Verdichtung von Arbeitsabläufen und die Veränderung von Arbeitsgrundlagen führen dazu, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berliner Justiz in einem dynamischen und sich immer schneller wandelnden Umfeld bewegen.
Als Folge dieser Entwicklung stellen sich für die Sozialberatung der Berliner Justiz Herausforderungen. Die Handlungsgrundsätze zur Bewältigung dieser Herausforderungen liegen dieser Rahmenkonzeption zu Grunde.
Das vorliegende Konzept ist die verbindliche Arbeitsgrundlage für die Sozialberatung der Berliner Justiz. Es ist stets den fortschreitenden Entwicklungen anzupassen.
Ziele:
Die Sozialberatung bietet allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Justiz sowie deren Angehörigen in allen persönlichen Angelegenheiten, insbesondere in psychischen, gesundheitlichen und psychosomatischen Krisen- und Konfliktsituationen
unbürokratisch Hilfe und Beratung an. Erreicht werden soll eine
Stabilisierung und Verbesserung der psychischen und sozialen Situation der zu beratenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dies geschieht insbesondere durch die Stärkung der Fähigkeit des Einzelnen zur Selbstkontrolle und durch die Förderung vorhandener bzw. Vermittlung erforderlicher Techniken und Strategien der Lebensführung.
Die Sozialberatung leistet dadurch eine aktive, präventive und fördernde Personalarbeit.
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Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialberatung der Berliner Justiz gehen von dem Grundsatz der Interessenparallelität von Mitarbeiterinnen /Mitarbeitern und ihrer Dienststelle an Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit aus.
Stellung der Sozialberatung:
Die Sozialberatung ist eine Stabstelle der Senatsverwaltung für Justiz. Neutralität, Weisungsungebundenheit und fachliche Handlungsautonomie sind notwendige, aber auch garantierte Voraussetzungen für die Bewältigung der Aufgaben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialberatung unterliegen bei der Wahrnehmung ihrer Beratungstätigkeit der Schweigepflicht (für Sozialarbeiter gilt insoweit § 203 StGB).
Angebote:
Unterstützung kann den zu beratenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter u.a. in folgenden Lebenssituationen angeboten werden:
Psychische und soziale Notlagen Beziehungsprobleme Trennungssituationen Psychische Erkrankungen Schulden
Dienstliche Probleme Arbeitskonflikte Mobbing Sexuelle Belästigung
Suchtprobleme Alkohol Medikamente Drogen Seite 3 von 6
Spielen Essstörungen
Mit Hilfe des klassischen Konzeptes der sozialen Einzelfallhilfe, die diagnostische, psychosoziale, wie auch problemlösende und verhaltensändernde Methoden beinhaltet, wird den zu beratenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Berliner Justiz wirksame Unterstützung angeboten. Zudem wird verschiedenartige Gruppenarbeit angeboten. Dadurch soll eine Erweiterung der sozialen, emotionalen und fachlichen Kompetenzen der teilnehmenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erreicht werden.
Technische Ausstattung:
Die Sozialberatung verfügt über eigene Räumlichkeiten, die auch die Voraussetzung für Gruppenarbeit oder größere Besprechungen schaffen. Die Lage der Räumlichkeiten ermöglicht den zu Beratenden einen unbemerkten und diskreten Zugang. Die ständige Erreichbarkeit wird über eine Telefonanlage mit Anrufbeantworter sowie über ein „Krisenhandy“ gewährleistet. PC mit freiem Internetzugang für jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter der Sozialberatung ist Standard. Medien (Flipchart, Notebook, Beamer) stehen zur Verfügung.
Qualitätssicherung:
Die Qualitätssicherung wird durch nachfolgend aufgeführte Maßnahmen sichergestellt:
Vorlage regelmäßiger Berichte Regelmäßige Erstellung anonymisierter Statistiken Supervision aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialberatung Übernahme geeigneter Standards, die von dem Berufsverband der Betrieblichen Sozialarbeit entwickelt werden Regelmäßige Fortbildung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialberatung
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Vernetzung:
Kommunikation, Information und Vermittlung, innerhalb als auch außerhalb des Geschäftsbereichs der Senatsverwaltung für Justiz, sind wesentliche Elemente der Sozialberatung. Ein umfangreiches Wissen und ein ständig aktualisierter Kenntnisstand der Methoden und Trends des Fachgebiets Betriebliche Sozialarbeit sind unumgänglich.
Innerbehördlich sind als Partner im Rahmen des Netzwerks insbesondere anzuführen:
Behördenleitungen Geschäftsleitungen/Personalstellen Personalräte Gleichstellungsbeauftragte Schwerbehindertenvertreter Suchtkrankenhelfer Gesundheitskoordinatoren.
Außerhalb der Behörde wird ein umfangreiches Ressourcennetzwerk (z. B. Therapiezentren, Krankenkassen, Ärzte, Psychologen, Selbsthilfegruppen) aufgebaut, durch das den ratsuchenden
Mitarbeiterinnen
und
Mitarbeitern
der
Berliner
Justiz
kompetente
weiterführende Unterstützung angeboten werden kann.
Kontaktaufnahme:
Die Kontaktaufnahme durch die/den zu Beratende(n) erfolgt grundsätzlich freiwillig. Sie kann aber auch auf Anregung des Vorgesetzten oder durch die Personalstelle bzw. aufgrund deren Weisung hin erfolgen. Findet sie innerhalb der Dienstzeit statt, so gilt sowohl die Anwesenheitszeit in den Diensträumen der Sozialberatung als auch die Wegezeit als Dienstzeit. Auf Verlangen kann die Anwesenheitszeit durch die Sozialberatung schriftlich bestätigt werden.
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Schlussbemerkung:
Durch die Arbeit der Sozialberatung der Berliner Justiz, die einen Teil der vielfältigen Unerstützungsangebote des Dienstherrn für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berliner Justiz ausmacht, soll ein wesentlicher Beitrag zur Humanisierung ihrer Arbeitswelt geleistet werden.
Berlin, den
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