1 - Name und Sitz des Vereins -

Satzung Eingetragener Verein Vereinsregister Amtsgericht Düsseldorf VR 4128 §1 - Name und Sitz des Vereins Der Verein wurde am 23. Januar 1928 gegründ...
Author: Til Böhler
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Satzung Eingetragener Verein Vereinsregister Amtsgericht Düsseldorf VR 4128 §1 - Name und Sitz des Vereins Der Verein wurde am 23. Januar 1928 gegründet. Er wurde am 04. Mai 1928 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Düsseldorf eingetragen. Er führt den Namen: Prinzengarde der Stadt Düsseldorf Leibgarde des Prinzen Karneval e. V. §2 - Zweck des Vereins (1)

Der Verein bezweckt die Förderung und Pflege des traditionellen Karnevals und Brauchtums. Er ist selbstlos tätig und bildet die Leibgarde des Prinzen Karneval bei allen karnevalistischen Veranstaltungen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Teilnahme am Rosenmontagszug sowie Sitzung, Biwak Kinderkarneval und Kostümball.

(2)

Politische, zweckfremde oder religiöse Betätigung im Verein ist ausgeschlossen. Die Tätigkeit des Vereins ist eine gemeinnützige. Sie wird ohne Absicht der Gewinnerzielung ausschließlich und unmittelbar zum Zweck vaterstädtischer Interessen im Sinne des Abschnitts “ Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung ausgeübt. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

(3)

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. §3 - Erwerb der Mitgliedschaft -

(1)

Mitglieder können unbescholtene Männer werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die Gewähr dafür bieten, sich für die Zwecke des Vereins einzusetzen.

(2)

Die Aufnahme ist schriftlich zu beantragen und von zwei Bürgen, die Mitglieder der Garde sind, zu befürworten. Die Bürgen übernehmen die Verantwortung, dass die unter Ziffer 1 angegebenen Voraussetzungen erfüllt sind.

(3)

Die Anträge sind nach Sichtung durch den Vorstand an den Aufnahmeausschuss weiterzuleiten. Nach Kenntnisnahme durch den Aufnahmeausschuss entscheidet der Vorstand über die Aufnahme. Der Vorstand ist berechtigt, einen Aufnahmeantrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen.

Prinzengarde der Stadt Düsseldorf Leibgarde des Prinzen Karneval e.V. Königsallee 100 40215 Düsseldorf

(4)

Die Aufnahmegesuche müssen bis spätestens 30.09. eines jeden Jahres bei der Geschäftsstelle der Prinzengarde eingegangen sein, um für die Aufnahme im November des gleichen Jahres Berücksichtigung finden zu können. Die Namen der Antragsteller werden bis zum 15.10. allen Mitgliedern mitgeteilt. Einwendungen gegen die Aufnahme eines Antragstellers müssen dem Aufnahmeausschuss schriftlich bis zum 31.10. des Jahres eingereicht werden. Auf die Einwendungen hin hat der Aufnahmeausschuss unverzüglich die Bürgen des Antragstellers und den, der die Einwendungen erhoben hat, zu hören.

(5)

Die offizielle Aufnahme erfolgt in geselligem Rahmen an einem Herrenabend, der um den 11.11. des Jahres liegen sollte.

(6)

Mit der Aufnahme in den Verein ist für den Antragsteller verbindlich der Kauf der Vereinsmütze sowie die Zahlung eines einmaligen Aufnahmebetrages in Höhe des jeweiligen Jahresbeitrages verbunden.

(7)

Der Tanzoffizier ist mit seiner Ernennung durch den Vorstand beitragsfreies Mitglied. Die beitragsfreie Mitgliedschaft endet mit seinem Ausscheiden als Tanzoffizier. Die Mitgliedschaft kann auf Antrag als beitragspflichtige Mitgliedschaft fortgeführt werden. §4 - Ehrenmitgliedschaft -

(1)

Verdienstvolle Personen können durch Beschluss des Vorstandes mit 3/4 Mehrheit die Ehrenmitgliedschaft angetragen bekommen.

(2)

Präsidenten und 1. Vorsitzende können auf einstimmigen Beschluss des Vorstandes ! zum Ehrenpräsident oder Ehrenvorsitzenden vorgeschlagen werden. Die Wahl dazu erfolgt in der Mitgliederversammlung mit 3/4 Mehrheit.

(3)

Beitragsfreie Mitglieder sind: (a) Ehrenmitglieder (b) Ehrenpräsidenten (c) Ehrenvorsitzender (d) Ehrendegenträger (siehe Ehrendegenträgerordnung) (e) Ehrensenatoren §5 - Das Korps -

(1)

Aus dem Kreis der Mitglieder wird das „Korps“ gebildet.

(2)

Es setzt sich zusammen aus Kavallerie, Bagage, Artillerie, Reservisten und dem Tanzoffizier. Ihm sind weiterhin zugeordnet die >Marketenderin< und die >Tanzmariechen

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