1 Gegenstand des Vertrages

Dropshipping – Vertrag zwischen BEISPIEL-FIRMA GmbH Musterstrasse 24 12345 Musterstadt - im Nachfolgendem „BEISPIEL-FIRMA oder Lizenzgeber“ genannt un...
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Dropshipping – Vertrag zwischen BEISPIEL-FIRMA GmbH Musterstrasse 24 12345 Musterstadt - im Nachfolgendem „BEISPIEL-FIRMA oder Lizenzgeber“ genannt und - im Nachfolgendem „Kunde oder Lizenznehmer“ genannt – Präambel BEISPIEL-FIRMA möchte ausgewählte Kunden bei der Sicherung bzw. Neugewinnung von Absatzpotentialen unterstützen. Das BEISPIEL-FIRMA-Dropshipping Konzept bietet unter strikter Einhaltung des dreistufigen Vertriebsweges dem Kunden die Möglichkeit, als selbstständiger Händler für Heimtierbedarf den Absatz von Heimtierprodukten signifikant zu erhöhen. Sämtliche Produkte werden vom BEISPIEL-FIRMA Zentrallager im Auftrag und Erscheinungsbild des Kunden an dessen Endkunden geliefert. §1 Gegenstand des Vertrages (1) BEISPIEL-FIRMA räumt dem Kunden mit Abschluß dieses Vertrages für dessen Dauer das nicht übertragbare Recht ein, Leistungen im Rahmen des Dropshipping-Konzepts für Zoofachhändler zu nutzen. (2) Die Lizenz zur Nutzung unterliegt folgenden Bedingungen: 1. BEISPIEL-FIRMA stellt dem Kunden für die Vertragsdauer ein DropshippingLeistungspaket zur Verfügung. Dieses besteht aus: a. Einrichtung einer Dropshipping-Bestellfunktion im Administrationsbereich des Kunden im BEISPIEL-FIRMA-Dropshipping-Onlineshop. b. Neutraler Versand bzw. Versand der Ware mit Adresse des Kunden an des Endkunden. c. Übermittlung der Paket-Trackingnummern an den Kunden. d. Bilder und Texte aller im Dropshipping-Konzept enthaltenen Artikel. e. Wöchentliche bzw. alle 2 Wochen Sammelrechnung für alle Dropshipping Aufträge. 2. Der verpflichtet sich Kunde an keinem anderen Dropshipping-Konzept von Wettbewerbern des Lizenzgebers teilzunehmen. §2 Pflichten des Lizenznehmers (1) Der Lizenznehmer ist gegenüber seinen Kunden (Internetkunde bzw. Endverbraucher) allein verantwortlich. Verträge mit dem Endverbraucher schließt er in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Ihm obliegt insbesondere die Auftragsannahme und die komplette

Auftragsabwicklung der Bestellungen, inkl. des Inkassos beim Endverbraucher. (2) Der Kunde verpflichtet sich mit Abschluss dieses Vertrages auch für sein stationäres Fachhandelsgeschäft bei BEISPIEL-FIRMA als Hauptlieferant einzukaufen, d.h. dass die Waren die der Lizenzgeber in seinem Warensortiment anbietet und vom Lizenznehmer in seinem Zoofachhandel geführt werden zu min. 90% beim Lizenzgeber gekauft werden müssen. Streckenlieferanten ausgenommen. §3 Liefer- und Versandbedingungen (1) Die durch den Kunden bei BEISPIEL-FIRMA georderten Artikel werden durch BEISPIEL-FIRMA, vorbehaltlich sofortiger Verfügbarkeit der Ware, nach Wahl des Kunden auf seine Kosten per Paketdienst oder Spedition an die Adresse des Endkunden des Kunden versandt. (2) Bestellungen können ausschließlich über den BEISPIEL-FIRMA-DropshippingOnlineshop abgegeben werden. (3) Der Kunde gibt die Lieferadresse in den Bestellprozess ein. (4) Durch Absendung der Bestellung aus dem virtuellen "Warenkorb" gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung über die in diesem enthaltenen Artikel ab. (5) Den Zugang dieser Bestellung wird BEISPIEL-FIRMA dem Kunden unverzüglich per EMail bestätigen. (6) Die Lieferungen von BEISPIEL-FIRMA erfolgen generell auf Rechnung. Sofern der Kunde einmal seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt, wird BEISPIEL-FIRMA das Recht der außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages wahrnehmen. (7) Die Auslieferung der Ware erfolgt an das Transportunternehmen binnen ein bis zwei Werktagen nach dem Zustandekommen des Vertrages. (8) BEISPIEL-FIRMA ist berechtigt, die Lieferung zu verzögern, wenn nicht alle Artikel zum Bestellzeitpunkt auf Lager sind. Für den Fall bekommt der Lizenznehmer umgehend eine Info. Sofern ein Artikel von BEISPIEL-FIRMA nicht lieferbar ist, wird BEISPIEL-FIRMA diesen Artikel von der Bestellung stornieren. Der Lizenznehmer muß diesen Artikel sofern gewünscht neu bestellen und die entsprechenden Versandkosten werden berechnet. (9) BEISPIEL-FIRMA liefert die Ware mit verlängertem Eigentumsvorbehalt aus. Das heißt, dass die Ware bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum von BEISPIELFIRMA bleibt. (10) Sofern es zu Warenretouren vom Endverbraucher kommen sollte, so sind diese ausnahmslos an den Lizenznehmer zurück zu senden. Eine Warenretoure an den Lizenzgeber ist in jedem Fall ausgeschlossen. Der von BEISPIEL-FIRMA erstellte Frachtschein beinhaltet einen Retourenhinweis an den Lizenznehmer. Der Lizenznehmer akzeptiert schon jetzt, dass vom Endverbraucher an ihn retournierte Ware nicht an den Lizenzgeber zurück geschickt werden kann. (11) Wichtige Voraussetzung für die Teilnahme am Dropshipping

Voraussetzung für Ihre Teilnahme am Dropshipping ist die Zahlung der Rechnungen des Lizenzgebers per Abbuchungsauftragsverfahren (erweitertes Lastschriftverfahren). Für das Abbuchungsauftragsverfahren bitten wir Sie, das Formular für das Abbuchungsauftragsverfahren auszufüllen und dieses sich anschließend von Ihrer Hausbank unterzeichnen zu lassen. Eine Kopie davon schicken Sie dann bitte per E-Mail oder Fax zu uns. Die Abrechnung von Dropshipping-Sendungen erfolgt in der Regel einmal pro Woche per Sammelrechnung. Die Abbuchung von Ihrem Konto nehmen wir ein paar Tage später vor. Bitte beachten Sie, dass beim Abbuchungsauftragsverfahren keine Möglichkeit besteht eine Rückbuchung zu veranlassen (Kontodeckung vorausgesetzt). §4 Preise (1) Es gelten die Preise des Bestelldatums, gemäß aktueller BEISPIEL-FIRMA FachhandelsPreisliste. Die innerhalb des BEISPIEL-FIRMA-Dropshipping-Onlineshops aufgeführten Produkte und Leistungen stellen keine BEISPIEL-FIRMA bindenden Angebote dar. Es handelt sich vielmehr um die Aufforderung an den Kunden, ein verbindliches Angebot durch Abgabe einer Bestellung zu unterbreiten. (2) Alle Preise sind Nettopreise und werden zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer berechnet. (3) Zur Vereinfachung der Bestellabwicklung gelten schon jetzt zwischen dem Kunden und BEISPIEL-FIRMA nachfolgende Versandkostenpauschalen als vereinbart, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Der Kunde erkennt an, dass BEISPIEL-FIRMA abweichend von vorstehender Regelung das Recht vorbehält, entweder von einem erteilten Auftrag zurückzutreten oder die tatsächlichen Versandkosten vom Lizenznehmer zu verlangen, wenn dieses durch die Eigenart des erteilten Auftrags erforderlich ist. Ändern sich die Einkaufskonditionen bezüglich der Paketkosten, so wird BEISPIEL-FIRMA die Versandkostenpauschale mit dem Tag der Erhöhung anpassen. Der Lizenznehmer erhält darüber rechtzeitig eine Information. Es gelten aktuell folgende Versandkostenpauschalen: a. 5,00 EUR netto zzgl. MwSt. pro Paket bis 31,5 kg im Inland b. Versandpauschale für Sendungen innerhalb der EU bis 31,5 kg pro Paket Zone 1 (Belgien, Dänemark, Luxemburg, Niederlande, Österreich): 8,70 EUR netto Zone 2 (Frankreich Nord und Süd, Großbritannien, Italien): 13,30 EUR netto Zone 3 (Schweden Nord und Süd, Polen): 17,00 EUR netto Zone 4 (Finnland, Irland, Portugal, Spanien):21,00 EUR netto Zone 5 (Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschech. Republik, Ungarn): 24,50 EUR netto Weiterhin bietet BEISPIEL-FIRMA dem Kunden folgende DHL-Servicepauschalen an. Diese Servicepauschalen können nur vom Kunden an BEISPIEL-FIRMA in Auftrag gegeben werden. Sofern der Paketdienstleister DHL ohne Auftrag vom Kunden eine servicepauschale abrechnet, so ist der Kunde nicht zur Zahlung verpflichtet. I. Zusendung eines Ausdrucks der elektronisch gespeicherten Zustellliste mit der Unterschrift des Empfangsberechtigten wird mit 12,00€ in Rechnung gestellt. II. Weitersendung an eine abweichende Adresse in Deutschland: 24,50€ netto.

III. Dritter Zustellversuch: 32,00€ netto. §5 Folgen von Nicht- oder Schlechterfüllung (1) Die Haftung des Lizenzgebers für Schäden, die bei dem Lizenznehmer aufgrund dieses Vertrages entstehen, ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Vorsatz und grob fahrlässig beschränkt. (2) Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende Ansprüche, insbesondere aber nicht ausschließlich Ansprüche, die Mängelfolgeschäden betreffen, ausgeschlossen. Der Lizenzgeber haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind. (3) Insbesondere haftet der Lizenzgeber nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden bzw. des Endverbrauchers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. (4) Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet der Lizenzgeber nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung, sowie Arglist beruhen. §6 Garantie Der Lizenzgeber übernimmt in keinem Fall eine Garantie für die gelieferte Ware. Für Garantiefälle jeglicher Art ist der entsprechende Hersteller vom Lizenznehmer heranzuziehen. §7 Lizenz- und Nutzungsgebühr (1) Der Lizenznehmer muß Gewerbetreibender sein. BEISPIEL-FIRMA prüft den Lizenznehmer vor Vertragsbeginn bei seiner Warenkreditversicherung. Für diese Prüfung fällt eine Bearbeitungsgebühr von 29,-€ netto zzgl. MwSt. an. Sofern die Warenkreditversicherung den Lizenznehmer nicht akzeptiert, kommt dieser Vertrag nicht zustande, es sei denn, daß der Lizenznehmer dem Lizenzgeber eine einmalige Zahlungssicherheit in Höhe von 1000,-EUR vor Beginn dieses Vertrages zahlt. Diese Zahlungssicherheit wird bei Vertragsende mit offenen Posten verrechnet und dem Lizenznehmer ohne Zinsen zurückgezahlt. (2) Der Lizenznehmer zahlt an den Lizenzgeber eine monatliche Lizenzgebühr von 89,- EUR netto zzgl. MwSt. Der Betrag wird zu Beginn der Vertrages bzw. zu Beginn des Jahres für das jeweilige Kalenderjahr eingezogen. Die Jahresgebühr beträgt somit 12 x 89,- EUR zzgl. MwSt. (3) Der Lizenznehmer zahlt an den Lizenzgeber eine einmalige Nutzungsgebühr für die Übergabe von Bildern und Texten, sowie Artikeldaten in Höhe von 295,- EUR netto zzgl. MwSt. Hierbei werden die Daten in einem Paket zusammengefasst, wobei nicht differenziert wird, wie viele Einzeldaten das Paket umfasst. Sofern der Lizenznehmer keine Bilder und Artikeltexte übergeben bekommt, entfällt diese Servicepauschale. Sofern der Lizenznehmer sich die Bilder, Texte und Artikeldaten selbstständig beschaffen will, so entfällt die Nutzungsgebühr. In diesem Fall sorgt der Lizenznehmer selbst für die Beschaffung sämtlicher Bilder und Texte.

(4) Der Lizenznehmer wird hiermit berechtigt, die vom Lizenzgeber übergebenen Produktbilder für Werbe- und Darstellungszwecke zu verwenden. Der Lizenzgeber hat über seine Einkaufsgesellschaft BTG Systemlogistik GmbH in Hückeswagen übertragbares Nutzungsrechte an den Bilddaten der Hersteller, die der Lizenznehmer per Dropshipping beim Lizenzgeber bestellen kann. Der Lizenzgeber trägt für die Verwendung der Bilder keine Verantwortung. Sofern ein Nutzungsrecht für ein Produktbild endet, wird der Lizenznehmer umgehend informiert. (5) Des Weiteren verpflichtet sich der Kunde dazu, nach Vertragsende sämtliche Bilder und Informationen, die er von BEISPIEL-FIRMA erhalten hat, zu löschen. Sofern der Kunde, die von BEISPIEL-FIRMA erhaltenen Bilder und Texte, nicht binnen 10 Tagen nach Vertragsende aus seinem Internetshop löscht, berechnet BEISPIEL-FIRMA 50,00 EUR netto zzgl. MwSt. je Bild und Text. (6) Der Lizenznehmer darf die Produkt-Abbildungen und Produkt-Informationen nur für seinen händlereigenen Internet-Shop oder seine händlereigene Webseite einsetzen, die eine eigene URL und ein eigenes Impressum haben müssen, und nur wenn und soweit der Lizenznehmer als Händler selber unmittelbar mit dem Endkunden abrechnet. (7) Der Lizenzgeber bzw. der Markeninhaber des Produktes behält sich weiter vor, dass Recht zur Nutzung der Produkt-Abbildungen und Produkt-Informationen fristlos zu widerrufen, wenn (i) ein Produkt ausläuft, (ii) Der Lizenzgeber hierzu aus rechtlichen Gründen gezwungen ist, (iii) der Lizenznehmer sein Geschäft in einer Weise betreiben, die nicht einer normalen Fachhandelstätigkeit entspricht, (iv) der Lizenznehmer die Produkt-Abbildungen und Produkt-Informationen missbräuchlich verwenden, (v) Sie gegen die Nutzungsbedingungen unter vorstehender Ziffer 5. verstoßen und/oder (vi) ein sonstiger wichtiger Grund für den Widerruf vorliegt. §8 Speicherung von Adressdaten (1) Auf Grund des vollautomatischen Dropshipping Prozesses muss der Lizenzgeber die Adressdaten des Paketempfängers speichern, damit BEISPIEL-FIRMA die Daten an das Versandunternehmen weitergeben kann. Der Kunde verpflichtet sich, das Einverständnis des Endverbrauchers eingeholt und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachtet zu haben. Mit der Abgabe der Bestellung geht der Lizenzgeber vom Einverständnis des Endverbrauchers zur Speicherung seiner Daten aus. Der Lizenzgeber verpflichtet sich, die gespeicherten Daten der Kunden ausschließlich zur Bearbeitung und Ausführung der Bestellungen gemäß diesem Vertrag zu verwenden. §9 Vertragsdauer und Kündigung (1) Der Vertrag ist zunächst auf die Dauer eines Jahres, beginnend mit dem Tag des Vertragsabschlusses, befristet. (2) Die Vertragsdauer verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag zuvor fristgerecht schriftlich gekündigt hat. Es gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum gem. (1) vorgesehenen Vertragsende als vereinbart. (3) Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil gem. §314(1) BGB aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

(4) Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beidseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. (5) Ein wichtiger Grund liegt ebenfalls Vor, wenn der Lizenznehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Hierbei ist der Lizenzgeber nicht verpflichtet das normale Mahnwesen des Lizenzgebers abzuwarten. Der Lizenzgeber kann bereits nach einmaligem Zahlungsverzug den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. (6) Ein Anspruch auf Rückerstattung auf eine evtl. bereits gezahlte Lizenz- oder Nutzungsgebühr ist ausgeschlossen. §10 Sonderbestimmung Luposan und Markus Mühle Produkte Aufgrund einer Sonderbestimmung der Firmen Markus-Mühle GmbH und Luposan GmbH & Co. KG ist der Lizenzgeber zu folgender weiterverpflichtenden Sonderbestimmung gezwungen: Das Angebot des Lizenzgebers und mithin der Kaufvertrag steht unter der Bedingung, dass die Ware (Luposan- u. Markusmühlenartikel) nicht über Internet-Aktions-Plattformen wie EBay und andere verkauft werden. Ein Weiterverkauf über E-Bay und vergleichbare InternetAuktions-Plattformen ist ausgeschlossen. Dem Lizenznehmer ist es zudem untersagt, Dritte zu beliefern, die entgegen vorstehender Verpflichtung die Ware über Internet-AuktionsPlattformen wie E-Bay und andere verkaufen. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, diese Klausel mit Weiterübertragungsverpflichtung mit seinen Kunden zum Vertragsinhalt zu machen, es sei denn, es handelt sich um Verbraucher. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehender Verpflichtungen ist eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Warenwertes verdient und fällig, jedenfalls in Höhe von 5.001,00 €. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Die Vertragsstrafe ist darauf anzurechnen. §11 Vertragsänderungen Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages haben nur dann Rechtsgültigkeit, wenn sie schriftlich zwischen den vertragsschließenden Parteien vereinbart wurden. §12 Rechtswahl Die Parteien sind sich darüber einig, dass bei Vertragsdurchführung ausschließlich deutsches Recht anzuwenden ist. §13 Schlussbestimmungen (1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages als Ganzes nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, welche die Parteien unter Würdigung der beiderseitigen Interessen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart hätten. (2) Ergänzend gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lizenzgebers.

Entgegenstehende oder von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen insbesondere abweichende allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers gelten nicht. (3) Der Lizenznehmer erklärt hiermit seine Einwilligung, dass seine und die personenbezogenen Daten des Endkunden über die EDV erfasst und bearbeitet werden. (§3 Bundesdatenschutzgesetz) (4) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Hannover.

Ort, Datum

_____________________________ Lizenzgeber BEISPIEL-FIRMA GmbH (Stempel + Unterschrift)

_______________________________ Lizenznehmer (Stempel + Unterschrift)