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Stadtrat Jena Beschlussvorlage Nr. 16/0931-BV Einreicher: Oberbürgermeister - öffentlich Jena, 31.05.2016 Sitzung/Gremium am: Dienstberatung Oberbür...
Author: Alma Hoch
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Stadtrat Jena Beschlussvorlage Nr. 16/0931-BV Einreicher: Oberbürgermeister - öffentlich Jena, 31.05.2016 Sitzung/Gremium

am:

Dienstberatung Oberbürgermeister

31.05.2016

Werkausschuss Kultur und Marketing

07.06.2016

Kulturausschuss

07.06.2016

Finanzausschuss

14.06.2016

Stadtrat der Stadt Jena

15.06.2016

beschlossen am 15.06.16

1. Betreff:

Gemeinsame Vereinbarungen zur Finanzierung der Jenaer Philharmonie und des Theaterhauses Jena für die Jahre 2017 bis 2024 mit dem Freistaat Thüringen 2. Bearbeiter / Vortragender: Oberbürgermeister Herr Dr. Albrecht Schröter

Datum/Unterschrift

3. Vorliegende Beschlüsse zum Sachverhalt: 12/1436-BV 4. Aufhebung von Beschlüssen: keine 5. Gesetzliche Grundlagen: keine 6. Mitwirkung / Beratung: JenaKultur FD HH, Controlling und Organisationsentwicklung FB Recht und Personal 7. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt: ( in EUR ) Haushalt Stadt Jena

ja

nein

Wirtschaftsplan

8. Realisierungstermin: nach Beschlussfassung 9. Anlagen: Anlage 1 - Finanzierungsvereinbarung der Jenaer Philharmonie für die Jahre 2017 – 2024 Anlage 2 - Finanzierungsvereinbarung der Theaterhaus Jena gGmbH für die Jahre 2017 -2024

gez. Dr. Albrecht Schröter Oberbürgermeister 16/0931-BV

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Der Stadtrat beschließt: 001 Der Stadtrat stimmt der „Gemeinsamen Vereinbarung zur Finanzierung der Jenaer Philharmonie für die Jahre 2017 bis 2024 mit dem Freistaat Thüringen“ zu. 002 Der Stadtrat stimmt der „Gemeinsamen Vereinbarung zur Finanzierung der Theaterhaus Jena gGmbH für die Jahre 2017 bis 2024 mit dem Freistaat Thüringen“ zu. 003 Haushaltsvorbehalt: Die Zustimmung des Stadtrates zu den in den Verträgen unter jeweils Punkt II/1 festgelegten städtischen Mindestfinanzierungsanteilen in Höhe von 3.962.000 Euro (Philharmonie) und 1.040.000 Euro (Theaterhaus) erfolgt, obwohl die Ergebnisse der laufenden Verhandlungen zur Zuschussvereinbarung des Eigenbetriebes JenaKultur sowie zum städtischen Doppelhaushalt 2017/2018 noch ausstehen. Sollten im Ergebnis dieser Verhandlungen die städtischen Mindestanteile nicht geleistet werden können, wird der Oberbürgermeister unter Berufung auf die in den Vereinbarungen enthaltenen Punkte II/5 (Philharmonie) und II/4 (Theaterhaus) beauftragt, Verhandlungen mit dem Freistaat Thüringen zur Anpassung der jeweiligen Finanzierungsanteile zu führen. Begründung: zu 001 Seit dem 01.01.2009 bis 31.12. 2016 erhält die Jenaer Philharmonie vom Freistaat Thüringen jährlich eine Förderung in Höhe von 1.400.000 Euro als Festbetragsfinanzierung. Zwischenzeitliche Kostensteigerungen mussten zu 100 Prozent durch die Stadt Jena aufgefangen werden. Die „Gemeinsame Vereinbarung zur Finanzierung der Jenaer Philharmonie für die Jahre 2017 bis 2024 mit dem Freistaat Thüringen“ sieht eine dynamisierte Erhöhung des bisherigen landesfinanzierten Festbetragsanteils in Höhe von 1.400.000 Euro im Jahr 2016 auf 1.710.000 Euro im Jahr 2020 vor. Dieses entspricht einer deutlichen Erhöhung des bisherigen Landesanteils um durchschnittlich 183.000 Euro pro Jahr und damit einer entsprechenden Absenkung des jährlichen Zuschussbedarfs von JenaKultur. Weitere Landesmittel in Höhe von 100.000 Euro pro Jahr sind ab 2018 für die Durchführung von großen Kooperationsprojekten mit dem Philharmonischen Orchester Gera-Altenburg vorgesehen. Diese Mittel bieten aufgrund ihrer Zweckbindung keinen Beitrag zur Konsolidierung des JenaKultur-Zuschusses, aber sie bieten der Jenaer Philharmonie neue Möglichkeiten der konzeptionellen Weiterentwicklung und vor allem der Erschließung neuer Publikumsgruppen mittels Formaten, wie sie 2015 im Rahmen des Novalisfestes oder der Kulturarena erfolgreich aufgeführt wurden. Die Realisierung derartiger Formate ist mit dem bisher geltenden Budgetrahmen nur schwer bis nicht möglich. zu 002 Die vom Theaterhaus vorgelegte Berechnung des Zuschussbedarfs sieht eine Wiederherstellung des Abstands zu den Flächentarifverträgen vor, wie er im Jahr 2013 bestanden hat. Dazu ist eine Erhöhung der Gehälter und Honorare um 8% im Jahr 2017 und für die Folgejahre eine Erhöhung um jeweils 2,5% (jeweils zum 1.9.) berechnet worden. Ein weiterer Mehrbedarf ergibt sich durch die erhöhten Kosten durch den Betrieb des 2014 fertiggestellten Funktionsanbaus. Diese Mehrkosten 16/0931-BV

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(Pacht, Betriebskosten, Heizung, Versicherung, erhöhter Reinigungsbedarf etc.) werden teilweise durch die Erhöhung des Landeszuschusses in den Jahren 2014 und 2016 kompensiert. In den Jahren 2015 und 2016 werden die verbleibenden Mehrkosten durch die Entnahme zu diesem Zweck gebildeter Rücklagen gedeckt. Diese Rücklagen sind mit Ablauf des Wirtschaftsjahres 2016 verbraucht, so dass sich eine Deckungslücke ergibt, die kompensiert werden muss. Der aus dem Obenstehenden berechnete Mehrbedarf der Theaterhaus Jena gGmbH liegt für das Jahr 2017 bei 84,5 TEUR und steigt bis zum Jahr 2020 auf 245,5 TEUR durch die Dynamisierung der Gehälter und Honorare. Eine 100%ige Angleichung der Gehälter an die Flächentarifverträge wird von der Theaterhaus Jena gGmbH nicht gefordert. Mit der in der Vereinbarung formulierten Höhe des Landesanteils sowie des städtischen Anteils kann sowohl die Qualität und Quantität der künstlerischen Arbeit der Theaterhaus Jena gGmbH zumindest in den nächsten Jahren aufrecht erhalten werden und das Theaterhaus Jena als Solitär der Thüringer Theaterlandschaft in seiner weiteren Entwicklung gestärkt werden. Allerdings bleiben auch weiterhin Personalengpässe in verschiedenen Gewerken bestehen (Verwaltung/ Maske/ Requisite/ Kostümabteilung/ Bühnentechnik/ Ensemble), die mittelfristig korrigiert werden müssten. zu 003 Die in den Verträgen festgesetzten städtischen Mindestfinanzierunganteile für Philharmonie und Theaterhaus liegen in Summe nur um 3% über dem Ist-Stand, der in der bestehenden JenaKultur-Zuschussvereinbarung verankert ist. Nach übereinstimmender Einschätzung von Kernverwaltung und Eigenbetrieb Jenakultur wird sich auch der städtische Gesamtzuschuss für Jenakultur mindestens in diesem Maße erhöhen müssen. Eine darüber hinaus gehende Erhöhung städtischer Zuschüsse wird durch die Verträge mit dem Land nicht vorweg genommen.

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Gemeinsame Vereinbarung zur Finanzierung der Theaterhaus Jena gGmbH für die Jahre 2017 bis 2024 I. 1. Der Freistaat Thüringen, die Stadt Jena und die Theaterhaus Jena gGmbH stimmen darin überein, dass in Jena auch künftig ein Sprechtheaterangebot durch die Theaterhaus Jena gGmbH gewährleistet wird. Zugleich soll das Theater entwickelt werden und neue Gestaltungsspielräume erhalten. Bei der Umsetzung dieser Ziele setzten die Vertragsparteien auf Verlässlichkeit und halten an den Zielen einer tarifgerechten Vergütung für gute Arbeit und dem Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen fest. 2. Die Finanzierungspartner stimmen darin überein, dass sich das Theaterhaus Jena auch künftig schwerpunktmäßig der Entwicklung des professionellen Theaternachwuchses, der Entwicklung neuer Dramatik und der Erprobung neuer Theaterformen widmet und dass es mit seinem Angebot der besonderen sozialen Struktur in der Universitätsstadt Jena Rechnung trägt. 3. Neben diesen Aufgaben wird das Theaterhaus Jena altersgerechte Angebote im Bereich (inter-) kultureller Bildung für Kinder, Jugendliche sowie Menschen mit Integrationsbedarf einschließlich entsprechender theaterpädagogischer Angebote vorhalten.

II. 1. Für die Sicherung dieser Zielstellungen gewährt der Freistaat Thüringen in den Jahren 2017 bis 2020 jährlich eine Landesförderung als Festbetragsfinanzierung sowie die Stadt Jena einen Finanzierungsanteil nach Maßgabe der nachfolgenden Tabelle für den laufenden Betrieb des Theaterhauses Jena ab 2017.

Freistaat Thüringen Stadt Jena

2017 990.000,- €

2018 1.030.000,- €

2019 1.050.000,- €

2020 1.070.000,- €

1.040.000,- €

1.080.000,- €

1.100.000,- €

1.121.000,- €

2. Die Zuwendungen in Ziffer 1.) enthalten eine Dynamisierung von Kosten für sozialversicherungspflichtig beschäftigtes Personal. 3. Die Parteien werden die Finanzierung ab 1. Januar 2021 auf Basis der Zuwendungshöhe 2020 zuzüglich weiterer Tarifanpassungen bis zum 31.12.2024 fortsetzen, wobei sie sich bis zum 30. April 2019 über die Höhe der Tarifanpassungen verständigen. Die Finanzierungszusagen der Parteien gelten verbindlich bis zum 31. Dezember 2020. Seite 1 von 3

4. Eine Absenkung des Finanzierungsanteils durch einen Finanzierungspartner berechtigt den anderen Finanzierungspartner zur entsprechenden Absenkung seines Finanzierungsanteils. 5. Für die Förderung gelten die Thüringer Landeshaushaltsordnung sowie die dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften. 6. Dem Freistaat Thüringen, vertreten durch das für Kultur zuständige Ressort, ist auch weiterhin ein Mitspracherecht durch Mitgliedschaft im Beirat der Gesellschaft einzuräumen. 7. Die Berufung, Verlängerung oder (ggf. auch vorzeitige) Abberufung der Geschäftsführer erfolgt in gegenseitigem Einvernehmen. 8. Während der Laufzeit dieser Vereinbarung ist die ordentliche Kündigung ausgeschossen. Das Recht eines jeden Finanzierungspartners zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 9. Das Zustandekommen dieses Vertrages steht unter dem Vorbehalt, dass die zuständigen Gremien der Vertragsparteien ihre Zustimmung erteilen. Die Parteien verpflichten sich darauf hinzuwirken, dass die entsprechenden Beschlüsse gefasst werden, damit die in dieser Vereinbarung niedergelegten Ziele erreicht werden können. IV. Bis zum 30.04.2019 wird eine Überprüfung der existierenden Strukturen und der weiteren Vertragsinhalte erfolgen, auf deren Basis ggf. Anpassungen gemeinsam vorzunehmen sind bzw. deren Ergebnisse Eingang in eine künftige Finanzierungsvereinbarung finden sollen. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen lässt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. Unwirksame Vorschriften werden durch solche ersetzt, die dem ursprünglich gewollten rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung am nächsten kommen. Alle in dieser Vereinbarung genannten Stellen- und Funktionsbezeichnungen gelten unabhängig von ihrem grammatikalischen Geschlecht für Damen und Herren gleichermaßen. Jena, den 2016

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Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff Chef der Thüringer Staatskanzlei und Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten

Dr. Albrecht Schröter Oberbürgermeister der Stadt Jena

________________________________ Marcel Klett Kaufmännischer Geschäftsführer Theaterhaus Jena gGmbH

________________________________ Moritz Schönecker Künstlerischer Geschäftsführer Theaterhaus Jena gGmbH

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Gemeinsame Vereinbarung zur Finanzierung der Jenaer Philharmonie für die Jahre 2017 bis 2024 Stand 06.05.2016

I. 1. Der Freistaat Thüringen und die Stadt Jena stimmen darin überein, dass in Jena auch künftig durch die Jenaer Philharmonie ein angemessenes Konzertangebot gewährleistet wird. Darüber hinaus soll das Orchester seine nationalen und internationalen Gastspiele fortsetzen. 2. Neben diesen Aufgaben wird das Orchester altersgerechte Angebote im Bereich (inter-) kultureller Bildung für Kinder, Jugendliche sowie Menschen mit Integrationsbedarf einschließlich entsprechender musikpädagogischer Angebote vorhalten. 3. Die Zuwendungsgeber vereinbaren eine Intensivierung der Kooperation zwischen der Jenaer Philharmonie mit der TPT Theater und Philharmonie Thüringen GmbH. Diese betrifft unter anderem die Durchführung von gemeinsamen Projekten an den Standorten Jena, Altenburg und Gera (z.B. Open-Air-Konzerte). Die Einzelheiten der Kooperation sind in einer in Absprache mit dem Land noch abzuschließenden Kooperationsvereinbarung zwischen dem Träger der Jenaer Philharmonie und der TPT Theater und Philharmonie Thüringen GmbH festzulegen. 4. Des Weiteren erklärt sich der Träger bereit, die intensive Zusammenarbeit der Jenaer Philharmonie mit der Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar und den örtlichen Chören fortzuführen. Einzelheiten, insbesondere die Kostenerstattung für diese Dienste, sind in einer gesonderten Vereinbarung mit der Hochschule zu regeln. II. 1. Für die Sicherung dieser Zielstellungen gewährt der Freistaat Thüringen in den Jahren 2017 bis 2021 jährlich eine Landesförderung als Festbetragsfinanzierung sowie die Stadt Jena einen Finanzierungsanteil nach Maßgabe der nachfolgenden Staffelung:

Freistaat Thüringen

2017 1.462.000,€

2018 1.540.000,- €

2019 1.620.000,€

2020 1.710.000,€

Voraussetzung für die Zahlung der Landesförderung ist

a) ein städtischer Finanzierungsanteil in Höhe von mindestens 3.962.000,- € ab dem Jahr 2017 und b) eine Planstellenzahl des Orchesters in Höhe der Vergütungsgruppe B nach dem Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern (TVK). 2. Die Zuwendungen in Ziffer 1.) enthalten eine Dynamisierung von Kosten für sozialversicherungspflichtig beschäftigtes Personal. 3. Für die Entwicklung von herausragenden Kooperationsprojekten stellt das Land vom 01.01.2018 bis 31.12.2021 zweckgebunden zusätzlich 100.000 € zur Verfügung. Diese Mittel stehen - unbeschadet Absatz II. 4 - unter Haushaltsvorbehalt. 4. Die Parteien werden die Finanzierung ab 1. Januar 2021 auf Basis der Zuwendungshöhe 2020 zuzüglich weiterer Tarifanpassungen bis zum 31.Dezember 2024 fortsetzen, wobei sie sich bis zum 30. April 2019 über die Höhe der Tarifanpassungen verständigen. Die Finanzierungszusagen der Parteien gelten verbindlich bis zum 31. Dezember 2020. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2024 stehen die Zusagen unter Haushaltsvorbehalt. Die Parteien werden den Prozess der Kooperationen kontinuierlich begleiten. Bis zum 30. April 2020 wird eine Überprüfung der Praktikabilität der Strukturen erfolgen, auf deren Basis ggf. Anpassungen gemeinsam vorzunehmen sind. 5. Eine Absenkung des Finanzierungsanteils durch einen Finanzierungspartner berechtigt den anderen Finanzierungspartner ebenfalls zur Absenkung seines Finanzierungsanteils 6. Für die Förderung gelten die Thüringer Landeshaushaltsordnung sowie die dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften. 7. Die Finanzierungspartner sind sich einig, dass dem Land, vertreten durch das für Kultur zuständige Ressort, ein ständiges Gastrecht im Werkausschuss des Eigenbetriebs JenaKultur eingeräumt wird. 8. Die Berufung, Verlängerung und (ggf. auch vorzeitige) Abberufung des Intendanten sowie des Geschäftsführers erfolgen im gegenseitigen Einvernehmen. 9. Während der Laufzeit der Vereinbarung ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Recht eines jeden Finanzierungspartners zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

III. Der Vertrag steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch die zuständigen

Gremien. Die Parteien verpflichten sich darauf hinzuwirken, dass die entsprechenden Beschlüsse gefasst werden, damit die in dieser Vereinbarung niedergelegten Ziele erreicht werden können. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen lässt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. Unwirksame Vorschriften werden durch solche ersetzt, die dem ursprünglich gewollten rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung am nächsten kommen. Alle in dieser Vereinbarung genannten Stellen- und Funktionsbezeichnungen gelten unabhängig von ihrem grammatikalischen Geschlecht für Damen und Herren gleichermaßen.

Erfurt, den 2016

________________________________ Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff Chef der Thüringer Staatskanzlei und Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten

________________________________ Dr. Albrecht Schröter Oberbürgermeister der Stadt Jena