01. Bertelsmann-Studie Alleinerziehende unter Druck. Rechtliche Rahmenbedingungen, finanzielle Lage und Reformbedarf

Info 2016/ 01 Schwerpunkte:  Bertelsmann-Studie „Alleinerziehende unter Druck. Rechtliche Rahmenbedingungen, finanzielle Lage und Reformbedarf“  ...
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Info 2016/ 01

Schwerpunkte: 

Bertelsmann-Studie „Alleinerziehende unter Druck. Rechtliche Rahmenbedingungen, finanzielle Lage und Reformbedarf“



Fachtag „arm, ärmer, alleinerziehend“



Reform des SGB II: VAMV verhindert geplante Kürzung

Verband alleinerziehender Mütter und Väter Landesverband Baden-Württemberg e.V.

Kontrollkommission

Dr. Charlotte Michel-Biegel, Vorsitzende Ländlesweg 10, 72202 Nagold

Cornelia Dörrenbächer Am Riedbrunnen 9, 72202 Nagold

Barbara Baur, Stv. Vorsitzende Benzstraße 36, 88250 Weingarten

Brigitte Hussong Schifferstr. 25, 76189 Karlsruhe

Karin Hemmerle, Schatzmeisterin Unt. Schömberg 5, 72221 Haiterbach

Manfred Schneider Im Winkel 16, 78333 Wahlwies

Isolde Ganzhorn, Schriftführerin Wernerstraße 21, 71739 Oberriexingen

Geschäftsführerin

Adele Kammerzelt, Beisitzerin Leoberner Str. 18, 70469 Stuttgart

Brigitte Rösiger Gymnasiumstraße 43, 70174 Stuttgart

Silvie Bittermann, Beisitzerin Beethovenstr. 84, 71336 Waiblingen

Impressum

Elisabeth Nagel, Beisitzerin Am Schäferloch 20, 75045 Walzbach

Herausgeber: VAMV LV Baden-Württemberg e.V Brigitte Rösiger Gymnasiumstr. 43 70174 Stuttgart (0711) 24 84 71 18 (0711) 24 84 71 19 [email protected] www.vamv-bw.de www.facebook.com/VAMVBaWue

Konto: Kreissparkasse Esslingen IBAN: DE 23 6115 0020 0010 466603 BIC: ESSLDE66XXX Bank für Sozialwirtschaft Karlsruhe

Gefördert durch das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg

Vorstand des Landesverbandes

VAMV Landesverband ist Mitglied von den folgenden Organisationen: VAMV- Bundesverband Paritätischen Wohlfahrtsverband LV Landesfrauenrat Baden-Württemberg Landesfamilienrat Baden Württemberg

Druck: Flyerdevil GmbH Erscheinungsweise: 2-mal jährlich Auflage: 500, Juli 2016

Geschäftszeiten: Mo, Do: 09:00 Uhr - 17:00 Uhr, Mi 10:00 Uhr - 15:00 Uhr, sowie nach Vereinbarung

Inhalt

Seiten Adressen Vorstand

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Inhaltsangabe

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Grußwort

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Landes– und Bundesdelegiertenversammlung (LDV und BDV)

5

„arm, ärmer, alleinerziehend“ Fachtag zum Ersten Armutsbericht

6–7

„Der wahre Rentenskandal“ von Dr. Christine Finke

8–9

Pressemitteilung (PM) zum Unterhaltsvorschuss

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Pressemitteilung zum Umgangsmehrbedarf bei HARTZ IV

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VAMV Information zum neuen Mindestunterhalt, Sigrid Andersen

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Jedes Kind ist gleich viel wert—Verbände appellieren an die Politik

13

Reform des SGB II, VAMV verhinderte die geplante Kürzung

14 – 15

Dauer von Verfahren im Kindschaftsrecht

16

Kindeswohl statt Eltern-Egoismus von Martin Löhnig

17 – 19

Pressemitteilung zur BertelsmannStudie

20 – 21

Pressemitteilung DPWV und VAMV zur BertelsmannStudie

22– 23

Charlotte‘s Kolumne zum Thema Erziehungsfähigkeit

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VAMV Publikationen zum bestellen

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Mein Kind Mein Haus, Mein Auto, Satire von Carola Fuchs

26 – 27

Buchtipp: Kritik des Familismus, Rezension Antje Asmus

28

Die kleinste Familie der Welt, Ein Mann ist keine Altersvorsorge

29

Aus den Ortsvereinen

30 – 31

Treffs für Alleinerziehende in und um Stuttgart

32

Kontaktstellen

33

VAMV Mitgliedschaft und Beitrittserklärung

34 – 35

3

Grußwort Liebe VAMV Mitglieder, Liebe Interessierte an unserer Arbeit, 3 druckfrische Studien der BertelsmannStiftung zum Thema Alleinerziehende liegen auf dem Tisch. Die Untersuchung „Alleinerziehende unter Druck, Rahmenbedingungen, finanzielle Lage und Reformbedarf“ wurde aktualisiert. Die Studie stellt aus Sicht des VAMV treffend fest: Aufgrund struktureller Benachteiligungen können sich Alleinerziehende oftmals nicht einfach „am eigenen Schopf“ aus ihrer prekären Lage befreien. Die Politik ist gefragt. Als eine der Hauptursachen für das erhöhte Armutsrisiko von Alleinerziehenden und ihren Kindern stellt die Studie nichtgezahlten Kindesunterhalt heraus. Die Ersatz-/Ausfallleistung Unterhaltsvorschuss könne wegen seiner Altersbegrenzung (12 Jahre) und begrenzten Bezugsdauer von 72 Monaten der Armut wenig entgegen wirken. Die Gründe für nichtgezahlten Kindesunterhalt in 50 Prozent aller Fälle seien nicht bekannt, hier bestehe Forschungsbedarf. Die in der Studie geforderten Reformvorschläge entsprechen den langjährigen Forderungen des VAMV: Reform und Ausbaus des Unterhaltsvorschusses, die Erhebung valider Daten zum Kindesunterhalt, die Berücksichtigung eines Umgangs-Mehrbedarfes sowie längerfristig einer Neugestaltung der Existenzsicherung von Kindern. Das sind auch die zentralen Ergebnisse unseres Fachtages „arm, ärmer, alleinerziehend“ vom 15.Juni in Bad Cannstatt Näheres auf S. 6 und 7 in diesem Heft. Auf zwei Artikel möchte ich besonders hinweisen: „Der wahre Rentenskandal!“ von Dr. Christine Finke, erschienen am 12. Mai in der ZEIT. Die Autorin ist selbst alleinerziehende Mutter von 3 Kindern. Der 2. Artikel „Kindeswohl statt Elternegoismus“ erschien am 10. Mai in der TAZ und beschäftigt sich differenziert mit den aktuellen Bestrebungen des Europarats, das Wechselmodell als neues Leitbild einzuführen.

Neu ist die Rubrik Charlotte‘s Kolumne. Hier berichtet die VAMV LV-Vorsitzende aus ihrem reichen Erfahrungsschatz als Verfahrensbeiständin und Beraterin. Viel Spaß beim Lesen unseres neu gestalteten Infoheftes. Ich wünsche allen einen schönen, sonnigen Sommer und erholsame Sommerferien.

Herzliche Grüße

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LDV und BDV Landesdelegiertenversammlung (LDV) im März 2016 in Stuttgart Die diesjährige Landesmitgliederversammlung fand am 12. März in Stuttgart in der Jugendherberge statt. Am Vormittag stellte die Geschäftsführerin, Brigitte Rösiger, den Ersten Armuts– und Reichtumsbericht vor und referierte über dessen Auswirkungen auf Alleinerziehende. In einem zweiten Vortrag mit dem Titel „Wie leite ich eine Gruppe für Alleinerziehende“ gab sie wertvolle Tipps zum Aufbau– und zur Durchführung von Alleinerziehendentreffs basierend auf dem theoretischen Hintergrund der TZI (Themenzentrierte Interaktion). Dieser Vortrag stieß auf großes Interesse bei den Anwesenden aus den Ortsvereinen, die vor Ort die Selbsthilfegruppen leiten.

Nach der Mittagspause fand die eigentliche Mitgliederversammlung statt, es wurde eine Satzungsergänzung beschlossen und die BDV-Delegierten gewählt. Anschließend folgte der Geschäftsbericht des Vorstands und der Geschäftsstelle. Nach dem Bericht der Kontrollkommission erfolgte die Entlastung des Vorstands. Die BDV Anträge des Landesverbandes wurden diskutiert und abgestimmt. Zu guter Letzt berichteten die Vertreterinnen aus den Ortsvereinen. Jenny Krüwald betreute die Kinder, die rundum zufrieden waren.

Bundesdelegiertenversammlung im Mai 2016 in Duisburg: Am 28. und 29. Mai fand die diesjährige Bundesdelegiertenversammlung in der erst vor wenigen Monaten eröffneten Jugendherberge im Sportpark Duisburg statt. Eine tolle Location, die für Kinder und Erwachsene viele sportliche Aktivitäten bereithält. Da ausschließlich die BDV auf der Tagesordnung stand, hatten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mehr Zeit zum persönlichen Austausch. Der Sportpark bot viele Möglichkeiten, das Wetter spielte mit und auch die Kinder waren restlos begeistert. Dazu trug bestimmt auch am Abend die tolle Grillparty mit anschließender Disko bei, zu der der Landesverband Nordrhein-Westfalen anlässlich seines 40-jährigen Jubiläums eingeladen hatte. Die BDV stand in diesem Jahr im Zeichen der Neu- und Umorganisation. Viele organisatorische Dinge, u.a. die Gremienarbeit, wurden diskutiert. Am zweiten Tag fand die eigentliche Bundesdelegiertenversammlung, das höchste Beschlussgremium des VAMV, statt. Es gab eine Vielzahl an Anträgen, die Diskussionen waren zum Teil leidenschaftlich und kontrovers. Baden-Württemberg war mit 8 Delegierten vertreten und brachte 2 Anträge ein. Die Teilnehmenden berichteten von vielen positiven Erfahrungen und kamen mit dem Eindruck zurück, dass wenn sich viele VAMV Mitglieder zusammen für die Alleinerziehenden einsetzen, viel erreicht werden kann. Brigitte Rösiger, Juni 2016

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„arm, ärmer, alleinerziehend“

Fachtag zum Ersten Armuts- und Reichtumsbericht in Baden-Württemberg

15. Juni 2016

Nach Aussage des Ersten Armuts- und Reichtumsberichts Baden-Württemberg, der im Dezember 2015 veröffentlicht wurde, sind 45,8 % aller Alleinerziehenden in BadenWürttemberg von Armut betroffen, davon sind 95 % Frauen. Der Befund ist nicht neu, erschreckend ist aber, dass von 2007 bis 2013 eine gravierende Verschlechterung stattgefunden hat! Das Netzwerk Alleinerziehendenarbeit Baden-Württemberg fordert daher schnelle und wirksame Maßnahmen für Alleinerziehende. Ein erstes Fachgespräch am 15. Juni 2016 in Stuttgart diskutierte mit Politikerinnen und Politikern, Fachleuten und Betroffenen und entwickelte Strategien zur Entlastung und finanziellen Absicherung von Alleinerziehenden und ihren Kindern. Nach einem Mittagsimbiss im Seminarhaus „CANN“ stellte Herr Erich Stutzer, Leiter der Familienforschung in Baden-Württemberg, den Ersten Armuts- und Reichtumsbericht mit besonderem Fokus auf Alleinerziehenden vor. Anschließend referierte Antje Asmus, Politologin und wissenschaftliche Referentin beim VAMV Bundesverband, über die Ursachen der Armut bei Alleinerziehenden und ihren Kindern und erläuterte die politischen Antworten des VAMV. Eine gute Lösung wäre die Einführung einer Kindergrundsicherung für alle Kinder in Deutschland. Elisabeth Stauber, die Familienbeauftragte der Stadt Tübingen stellte danach das Projekt: „Gute Chancen für alle Kinder - mit Familien aktiv gegen Kinderarmut vor.“ Projekte – Impulse – Visionen An 5 Thementischen hatten die Teilnehmenden die Gelegenheit sich über die folgende Fragen auszutauschen: Wie kann Armut verhindert und was kann zur Armutsbewältigung beigetragen werden? Am Stehtisch Existenzsicherung und Unterhalt wurde sehr lebendig über das Thema „Kindergrundsicherung“ diskutiert. Daher wird das Netzwerk Alleinerziehendenarbeit das Thema Kindergrundsicherung aufgreifen und es zum Inhalt des nächsten Fachtags im kommenden Frühjahr machen.

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Der Vortrag von Antje Asmus, wissenschaftliche Referentin des VAMV Bundesverbandes, zum Thema „Ursachen der hohen Armutsbetroffenheit bei Alleinerziehenden“ wurde mit Interesse verfolgt. Das Feed-Back war einstimmig sehr positiv.

An den Stehtischen wurde lebhaft und kontrovers diskutiert.

Alle Teilnehmenden hatten die Möglichkeit aufgrund ihrer Erfahrungen wertvolle Beiträge einzubringen.

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Der wahre Rentenskandal für Alleinerziehende Alleinerziehende werden dafür bestraft das Sie sich um ihre Kinder gekümmert haben. Wenn eines sicher ist, dann, dass ich keine existenzsichernde Rente erhalten werde. Davon kann ich mich jedes Jahr überzeugen, wenn mir der Informationsbrief der Deutschen Rentenversicherung Bund ins Haus flattert. Und so geht es laut einer Studie des Bundesfamilienministeriums 68 Prozent der alleinerziehenden Frauen im Alter von 30 bis 50, die davon ausgehen, dass ihre Rente nicht zum Leben reichen wird. Ob die anderen 32 Prozent genug verdienen oder die Augen vor den Tatsachen verschließen, sei dahingestellt. Woher soll der Rentenanspruch kommen, wenn es mangels Kinderbetreuung und Akzeptanz am Arbeitsmarkt für Frauen kaum möglich ist, einen angemessen bezahlten Job auszuüben? Viele Alleinerziehende, so auch ich, sind gut qualifiziert und möchten arbeiten. Jede Zweite erhält keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt vom Vater der Kinder – 90 Prozent der Alleinerziehenden sind Frauen –, deshalb sind sie höchst motiviert, Geld zu verdienen. Dass sie es auch tun, zeigt die hohe Erwerbsquote: Mit 42 Prozent üben fast doppelt so viele Alleinerziehende Vollzeitjobs aus wie verheiratete Mütter (25 Prozent). Es klingt absurd, dass wiederum 42 Prozent aller Ein-Eltern-Haushalte arm sind. Ist aber so. Kein Wunder: Berufstätige Alleinerziehende werden fast wie Singles besteuert. Frauen mit Kindern im Alter von unter drei Jahren seien schwerer in Arbeit zu vermitteln als jemand ohne Deutschkenntnisse und ohne Ausbildung, sagt uns eine Statistik des Instituts für Arbeits- und Berufsforschung. Leider kann ich das bestätigen. Da nützen die schönste Bildung und Berufserfahrung nichts – wenn frau erst mal aus dem Job draußen ist, dann begegnet sie auf dem Arbeitsmarkt nicht nur Vorurteilen, sondern auch dem Handicap, durch gut gemeinte Gesetze eher ausgegrenzt als geschützt zu werden. Dass ich als dreifache Mutter allein wegen kranker Kinder ganze 50 Tage im Büro fehlen könnte, sei ein absolutes K.-o.-Kriterium bei Bewerbungen, sagen mir Personaler unter vier Augen. Wenn ich höre, dass Experten vorschlagen, man solle die betriebliche Rente stärken und Anreize setzen, privat vorzusorgen oder gar verpflichtendes Riestern einzuführen, kann ich nur bitter lachen. Wer erwirbt denn heute noch Ansprüche auf Betriebsrente durch jahrzehntelange Zugehörigkeit zu einer Firma? Mütter kaum, Alleinerziehende nur ganz selten. Und für die private Vorsorge bleibt am 8

Monatsende sowieso kein Geld übrig bei einem Haushaltseinkommen von 1.226 Euro. Dass nun eine Rentendiskussion losbricht, die nur an den Symptomen herumdoktert, statt das Übel bei der Wurzel zu packen, indem sie die steuerliche Benachteiligung Alleinerziehender behebt und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert, macht mich ziemlich fassungslos. Dabei sind wir keine Randgruppe mehr: Gut 20 Prozent der Familien in Deutschland sind Ein-Eltern-Familien. Während die Armutsquote bei Alleinerziehenden bei über 40 Prozent liegt, sind nur 10 Prozent der Paare mit einem Kind arm, aber schon 25 Prozent der Paare mit drei oder mehr Kindern. Dass Kinder in Deutschland ein Armutsrisiko sind, während sie gleichzeitig die Renten der zukünftigen Generationen sichern sollen, ist absurd und ungerecht. Und es macht einen richtig wütend, wenn man wie ich etliche Jahre lang jeden Cent umdrehen musste, Hunderte Bewerbungen verschickt hat und sich ganz alleine um die Kinder kümmert. Dass es nicht gut für Kinder ist, wenn ihre Mütter abgespannt und müde sind, weil sie so viel arbeiten und trotzdem ständig mit finanziellen Sorgen kämpfen müssen, ist durch Studien belegt. Nur lassen sich die wirtschaftlichen Folgekosten dieser stiefmütterlichen Behandlung von Alleinerziehenden und ihren Kindern schlecht abbilden. Wenn wir nichts ändern, sind die Alleinerziehenden von heute die armen Alten von morgen.

von Dr. Christine Finke Sprachwissenschaftlerin und Stadträtin aus Konstanz erschienen in: DIE ZEIT Nr. 21/2016, 12. Mai 2016 Unser Buchtipp: Dr. Christine Finke allein, alleiner, alleinerziehend: Wie die Gesellschafft uns verrät und unsere Kinder im Stich lässt 240 Seiten, 14,99 Euro Bastei Lübbe Verlag ISBN-10 3785725590 ISBN-103 978-3785725597

Das Geld ist immer knapp, der Alltag hektisch und für die Kinder bleibt wenig Zeit. Alleinerziehende befinden sich nicht nur am Rande der Belastbarkeit, auch von Gesellschaft und Politik werden sie benachteiligt: besteuert nahezu wie Singles, auf dem Arbeitsmarkt diskriminiert und von der Gesellschaft missachtet - obwohl ihre Kinder unsere Zukunft sichern. Christine Finke ist alleinerziehende Mutter von drei Kindern und weiß genau, wovon sie spricht. Sie benennt Schwachstellen und Ungerechtigkeiten und sagt, was sich dringend ändern muss, damit die Alltagshelden unserer Gesellschaft nicht länger alleine dastehen.

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Bundestag zu Alleinerziehenden: UV endlich ausbauen!

Berlin, 15. März 2016. Um die Situation von Allererziehenden und ihren Kindern zu verbessern, braucht es zahlreiche Reformen, zeigte die gestrige Anhörung zur Situation Alleinerziehender im Familienausschuss des Bundestages. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) forderte einen Systemwechsel hin zu einer Kindergrundsicherung, damit alle Kinder jenseits von Armut aufwachsen können, unabhängig von der Familienform und vom Einkommen ihrer Eltern. Einig waren sich die Sachverständigen, dass ein Ausbau des Unterhalts-vorschuss notwendig ist, um die Situation von Alleinerziehenden und ihrer Kinder zu verbessern: Diese Ersatzleistung für nicht gezahlten Unterhalt ist derzeit auf 72 Monate begrenzt, diese Grenze solle gestrichen werden. Die Altersgrenze müsse von 12 auf 18 angehoben werden. Das Kindergeld sei zukünftig nur noch hälftig auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen. Hintergrund: 75 Prozent der Alleinerziehenden erhält gar keinen oder weniger als den ihren Kindern zustehenden Kindesunterhalt. Auch der weitere quantitative und qualitative Ausbau der ganztägigen Kinderbetreuung, auch an Randzeiten und für Schulkinder, sei ein zentraler Weg, gerade Alleinerziehende zu unterstützen. „Alleinerziehende und ihre Kinder haben mit über 40 Prozent das höchste Armutsrisiko aller Familienformen, das ist Ausdruck ihrer immer noch anhaltenden gesellschaftlichen Benachteiligung“, kritisierte Miriam Hoheisel, Bundesgeschäftsführerin des VAMV. Eine zentrale Ursache liege darin, dass Leistungen für Familien auf verheiratete Ehepaare zugeschnitten sind, während Alleinerziehende und ihre Kinder aufgrund von Anrechnungen und unbeabsichtigten Wechselwirkungen systematisch durchs Raster fallen. „Der vom Ziel her armutsvermeidende Kinderzuschlag kann ausgerechnet bei Alleinerziehenden nicht seine volle Wirkung entfalten. Hier besteht dringender Reformbedarf bei der Anrechnung von Unterhalt, Unterhaltsvorschuss und Waisenrente“, forderte Hoheisel. Der VAMV kritisierte geplante Verschlechterungen für die Kinder von Alleinerziehenden bei der aktuellen Hartz-IV-Reform: Es soll immer das Sozialgeld fürs Kind bei Alleinerziehenden gestrichen werden für die Tage, an denen es Umgang mit dem Vater hat. Und zwar sogar dann, wenn dieser gar nicht in Hartz IV ist. „Es fällt dabei unter den Tisch, dass es teurer ist, wenn ein Kind sich in zwei Haushalten aufhält. Statt Mangelverwaltung zwischen den Eltern fordern wir einen Umgangsmehrbedarf für Kinder als eine Antwort gegen Kinderarmut!“.

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Nach der Reform ist vor der Reform: Umgangspauschale in Hartz IV fehlt weiter Berlin, 23. Juni 2016. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) begrüßt die Entscheidung der Koalition eine Verschlechterung der ohnehin materiell knappen Lage von Kindern mit getrennt lebenden Eltern im Sozialgeldbezug abzuwenden. Zusammen mit anderen 16 Verbänden drängt der VAMV auf die Einführung einer Umgangspauschale. Heute stimmt der Bundestag über den Gesetzentwurf zur Reform des Zweiten Sozialgesetzbuches ab, eine Neuregelung für Alleinerziehende und ihre Kinder ist nicht mehr vorgesehen. Die bestehende Rechtslage sowie uneinheitliche Praxis in den Kommunen führt mitunter dazu, dass im Haushalt der Alleinerziehenden für jeden Tag des Umgangs mit dem anderen Elternteil, in der Regel der Vater, das Sozialgeld gestrichen wird. Solveig Schuster, Bundesvorsitzende des VAMV, erklärt dazu: „Der Gesetzgeber lässt heute seine Chance verstreichen, einen Umgangsmehrbedarf für die Existenzsicherung von Kindern in Hartz IV einzuführen. Wenn ein Kind zwischen beiden Elternteilen pendelt und sich abwechselnd in zwei Haushalten aufhält, dann ist das teurer. Fixkosten wie Telefon und Strom fallen im Haushalt der Alleinerziehenden weiter an und werden auch bei Abwesenheiten des Kindes nicht eingespart. Der andere Elternteil braucht aber auch Mittel, um das Kind zu versorgen. Nur wenn dieser Mehrbedarf durch eine Umgangspauschale für Kinder in Hartz IV gedeckt wird, ist deren Existenz sicher gestellt. Folgerichtig ist eine Umgangspauschale, die diese Mehrkosten, berücksichtigt“, unterstreicht Schuster. Eine nächste gute Gelegenheit zur Einführung eines Umgangsmehrbedarfes noch in diesem Jahr hat der Gesetzgeber bei der ausstehenden Neufassung der sozialrechtlichen Regelbedarfe.

„Aufatmen können Alleinerziehende erst, wenn nicht länger eine tageweise Kürzung von Sozialgeld zu befürchten ist, sobald Umgang stattfindet. Jedes Kind sollte sich Umgang mit seinem getrennt lebenden Elternteil leisten können“, gibt Solveig Schuster zu bedenken.

Verbändeerklärung: http://www.vamv.de

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Der neue Mindestunterhalt Seit dem 1. Januar 2016 richtet sich der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder gemäß der Neufassung von §1612a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nach dem steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum für Kinder. Damit ist die Anknüpfung an den im Steuerrecht festgesetzten Kinderfreibetrag Geschichte. Das ist zum einen erfreulich, weil damit erreicht wird, dass der Mindestunterhalt künftig nicht mehr unter dem sächlichen Existenzminimum nach dem Existenzminimumbericht liegen kann, wie es in der Vergangenheit zeitweise der Fall war. Andererseits werden aber die unterhaltsberechtigten Kinder auch nicht mehr davon profitieren, falls die steuerlichen Kinderfreibeträge wieder einmal über dem sächlichen Existenzminimum für Kinder nach dem Existenzminimumbericht liegen sollten, was ebenfalls schon vorgekommen ist.

Regelbedarf als Basis muss reformiert werden Der VAMV hatte sich deshalb im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zum Unterhaltsrechtsänderungsgesetz dafür ausgesprochen, den §1612a BGB so zu ändern, dass nur für den Fall, dass die steuerlichen Kinderfreibeträge unter dem sächlichen Existenzminimum für Kinder nach dem Existenzminimumbericht liegen, dieses ersatzweise an die Stelle der steuerlichen Kinderfreibeträge tritt. Dieser Vorschlag wurde jedoch nicht aufgegriffen. Zugleich bedauert der VAMV, dass das Gesetzgebungsverfahren nicht mit der dringend notwendigen grundsätzlichen Diskussion über die Neubemessung der sozialrechtlichen Regelbedarfe für Kinder und Jugendliche verknüpft wurde und somit noch offen ist, ob damit eine der Grundlagen für die Berechnung des sächlichen Existenzminimums nach dem Existenzminimumbericht reformiert und an die tatsächlichen Bedarfe der Kinder angepasst wird.

Zukünftig Festlegung per Verordnung Der konkrete Betrag des Mindestunterhalts gemäß §1612a BGB wurde erstmals zum 1. Januar 2016 durch die sogenannte Mindestunterhaltsverordnung (BMJV) festgelegt. Diese Verordnung hat den vom 10. Existenzminimumbericht für 2016 festgelegten Wert von monatlich 384 Euro als derzeit geltenden Mindestunterhalt für die zweite Altersstufe übernommen und gleichzeitig bereits den Mindestunterhalt festgelegt, der ab dem 1. Januar 2017 gelten wird: 342 Euro in der ersten Altersstufe (Kinder 0-5 Jahre), 393 Euro für die zweite Altersstufe (Kinder 6-11 Jahre) und 460 Euro in der dritten Altersstufe (Kinder 12-17 Jahre). Damit steht fest, dass es zum 1. Januar 2017 eine geänderte Düsseldorfer Tabelle geben wird.

Sigrid Andersen Wissenschaftliche Referentin VAMV

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Jedes Kind ist gleich viel wert! Mehr als 30 Verbände und Nichtregierungsorganisationen sowie Experten aus Wissenschaft und Kirchen haben Ende Mai in einem gemeinsamen Aufruf an die Politik appelliert, Armut und Ausgrenzung von Kindern und Jugendlichen wirksam zu bekämpfen. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) unterstützt den Aufruf und hat diesen unterzeichnet. Die VAMV Bundesvorsitzende Solveig Schuster erklärte hierzu: „Wir unterstützen den Aufruf, weil Bildung und Beruf, Chance und Teilhabe, Gesundheit und Wohlergehen weder von Herkunft, Bildungsstand und Geldbeutel noch von der Lebensform der Eltern eines Kindes abhängen dürfen. Die Kinder von heute werden morgen die Erwachsenen sein, die unsere Gesellschaft tragen. Verantwortungsvoll mit unserer Zukunft umzugehen, heißt, sie stärker in den Blick zu nehmen und allen gleiche Startbedingungen zu ermöglichen. Dazu gehört ein finanzielles Fundament, da s keine Unterschiede macht. Wer schon hinter den Startblöcken platziert ins Rennen geht, läuft von Beginn an hinterher.“

Ungerecht: Höhere Unterstützung für Eltern mit hohen Einkommen In ihrem Aufruf „Wir wollen eine Gesellschaft, der jedes Kind gleich viel wert ist!“ fordern die Unterzeichnenden eine eigenständige und einheitliche Geldleistung für alle Kinder und Jugendlichen, die deren finanzielles Existenzminimum und gesellschaftliche Teilhabe wirklich absichert. Zu den Unterzeichnenden gehören neben Familienverbänden, Wohlfahrtsverbänden und konfessionellen Verbänden der Kinderschutzbund, das Kinderhilfswerk und attac. Sie kritisieren es als zutiefst ungerecht, wenn Eltern mit höheren Einkommen für ihre Kinder mehr Unterstützung erhalten als Elternmit mittlerem oder niedrigem Einkommen. Wer auf Grundsicherungsleistungen wie Hartz IV angewiesen ist, erhalte faktisch kein Kindergeld, da es mit den Regelleistungen verrechnet wird. Eine einheitliche und eigenständige Geldleistung würde zudem viele Kinder und Jugendliche aus dem diskriminierenden und stigmatisierenden Bezug der Grundsicherungsleistungen herausholen. Die Unterzeichnenden setzen sich außerdem dafür ein, dass einkommensarme Familien alle Kosten erstattet bekommen, die mit dem Schulbesuch ihrer Kinder zusammenhängen, etwa Nachhilfe und Mittagessen. 1,8 Millionen Kinder leben in Haushalten, die Hartz IV beziehen. Von diesen Kindern lebt mehr als die Hälfte bei einem alleinerziehenden Elternteil (zu 95 Prozent Frauen).

Kinder wirksam aus der Armut holen

„Wer schon hinter den Startblöcken platziert ins

Rennen geht, läuft von Beginn an hinterher.“

Bei der Vorstellung des Aufrufs machte die VAMV-Bundesvorsitzende deutlich, dass Kinderarmut immer Elternarmut ist. „Viele Kinder von Alleinerziehenden sind arm, weil ihre Mütter bzw. Väter es nicht schaffen, mit ihrem Einkommen alle Familienmitglieder ausreichend zu versorgen. Für die Kinder bedeutet dies nicht nur emotionaler Stress durch die Trennung der Eltern, sondern auch materieller Verzicht. Kino, Zoo, Urlaub sind dann Luxusgüter, obwohl Alleinerziehende die Auszeit mit den Kindern dringend benötigen.“ Viele Kinder sind aber auch arm, weil der barunterhaltspflichtige Elternteil den Kindesunterhalt nicht zahlt. Dreiviertel der Kinder getrenntlebender Eltern bekommt keinen oder nicht ausreichenden Unterhalt. Solveig Schuster unterstrich, dass staatliche Leistungen nicht ausreichend vor Armut schützen: Der Unterhaltsvorschuss fällt in der Höhe hinter den Mindestunterhalt zurück und ist zudem mit einer Bezugsdauer von maximal 72 Monaten und bis zum 12. Lebensjahr des Kindes zu stark reglementiert. Andere Leistungen wie der Kinderzuschlag kommen bei Alleinerziehenden gar nicht erst an. „Statt einem Nebeneinander vieler Kind bezogener Leistungen setzt der VAMV daher auf eine Kindergrundsicherung, die alle Transfers zusammenfasst und die Existenz des Kindes sowie seine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unabhängig von der Lebensform und dem Einkommen der Eltern sichert“, betonte Schuster.

Miriam Hoheisel, Bundesgeschäftsführerin VAMV

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Reform des SGB II VAMV verhinderte geplante Kürzung und fordert weiter Umgangspauschale! Die Kürzung von Sozialgeld im Haushalt aller Alleinerziehenden für jeden einzelnen Tag des Umgangs mit dem getrennt lebenden Elternteil ist Beschluss der Koalition vom Tisch – sofern nicht beide Eltern teile SGB II Leistungen beziehen. Laut Plänen der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Neunten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) – Rechtsvereinfachung für die Verwaltung und Leistungsbeziehenden, sollte das Sozialgeld regelmäßig zwischen den Eltern aufgeteilt werden, auch dann wenn der umgangsberechtigte Elternteil nicht selbst hilfebedürftig im Sinne des Grundsicherungsrechts und nicht auf das Sozialgeld für das Kind angewiesen ist. Diese Regelung hätte eine deutliche Verschlechterung für sehr viele Kinder alleinerziehender Eltern dargestellt. Für ein Kind im Alter von sechs bis 14 Jahren sieht das Sozialrecht neun Euro pro Tag vor. Würde das Sozialgeld für nur zwei Wochenenden bzw. vier Tage im Monat gestrichen, müsste die Alleinerziehende bereits eine Kürzung von 36 Euro verkraften.

Verbändeerklärung: Umgangspauschale Anlässlich der Anhörung im Bundestag am 30.5. hatte der VAMV zusammen mit 15 weiteren Verbänden öffentlich die Einführung einer Umgangspauschale für Kinder getrennter Eltern im SGB II gefordert. Eine alleinerziehende Mutter hatte mit einer Online-Petition über 39.000 Unterschriften gegen die geplanten Kürzungen gesammelt und diese vor der Anhörung an Kerstin Griese (SPD), Vorsitzende es zuständigen Sozialausschusses, überreicht. In der Anhörung brachten die geladenen Sachverständigen ebenfalls massive Kritik gegenüber der tageweisen Aufteilung des Sozialgeldes vor. Die Verbände gaben in ihrer Erklärung zu bedenken, dass eine tageweise Kürzung von Sozialgeld einen finanziellen Anreiz für die Reduzierung von Umgangstagen darstellen würde. Das unterläuft die von der Familienpolitik angestrebte Förderung partnerschaftlicher Elternschaft. Dem Kindeswohl kann es nicht zuträglich sein, wenn Eltern wegen der damit verbundenen Aufteilung des Reform des SGB II: VAMV verhinderte geplante Kürzung und fordert weiter Umgangspauschale Sozialgeldes den Umgang (neu) verhandeln (müssen).

Kosten für Strom, Handy Sportverein laufen weiter Der Bedarf von Kindern kann realistisch nicht tageweise berechnet werden. Zum einen fallen doppelte Kosten zum Beispiel für Kleidung und Ausstattung an und zum anderen werden laufende Kosten wie zum Beispiel für Versicherungen, Vereinsbeiträge oder das Handy im Haushalt der Alleinerziehenden auch bei tageweisen Abwesenheiten des Kindes nicht eingespart. Solange das Kind einen Lebensmittelpunkt hat, wird der Elternteil dort primär für die Organisation des kindlichen Alltags und die Bedarfsdeckung verantwortlich sein. Damit haben Alleinerziehende nicht nur die Hauptverantwortung, sondern auch die größeren Ausgaben sowie Anschaffungen zu tätigen, für die der volle Sozialgeldsatz verlässlich zur Verfügung stehen muss.

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Dies gilt unabhängig davon, ob der andere Elternteil selbst SGB II – Leistungen bezieht oder nicht. Der andere Elternteil im SGB II braucht aber auch Mittel, um das Kind während des Umgangs versorgen zu können. Dieser für die Existenzsicherung notwendige Mehrbedarf für Kinder mit Umgang muss vom Gesetzgeber anerkannt werden. Nur durch eine Umgangspauschale kann die Existenz dieser Kinder sicher gestellt werden. Eine Umgangspauschale hätte neben der Deckung des Mehrbedarfes den Vorteil einer tatsächlichen Entlastung der Verwaltung. Tageweise Berechnungen des Bedarfes von Monat zu Monat sowie nachträgliche Neuberechnungen im Haushalt der Alleinerziehenden würden entfallen.

Rechtsprechung gibt keine Regelung vor Die Bundesagentur für Arbeit bestätigte während der Anhörung im Bundestag, dass die Jobcenter Umgangstage derzeit nicht abfragen. Eine einheitliche Regelung, die lediglich in ein Gesetz umgewandelt werden müsste, gibt es derzeit also nicht. Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes zur sogenannten temporären Bedarfsgemeinschaft gibt laut dem Deutschen Juristinnenbund ebenfalls keine bestimmte Regelung vor. Gelöst werden muss allein das Problem der verfassungsfesten Existenzsicherung von Kindern in Trennungsfamilien. Trotz der Kritik der Verbände hat die Koalition entschieden, es bei der aktuellen Rechtslage zu belassen. Langfristig werde aber ein Änderungsbedarf gesehen, heißt es aus der SPD. Damit wird eine Unterdeckung des Existenzminimus der betroffenen Kinder in Haushalten von Alleinerziehenden auch zukünftig in Kauf genommen. Der Gesetzgeber hat alle Freiheiten, eine gute neue existenzsichernde Lösung für Kinder mit Umgang im Sozialrecht zu verankern. Aus Sicht des VAMV ist er dazu verpflichtet, denn bei Kindern in Armut lässt sich nicht noch weiter sparen. Die nächste Gelegenheit hat er bei der anstehenden Neufassung der sozialrechtlichen Regelbedarfe. Der VAMV wird weiterhin eine Mangelverwaltung zwischen Eltern auf Kosten der Kinder ablehnen und sich für die Einführung einer Umgangskinderpauschale stark machen.

Antje Asmus Wissenschaftliche Referentin VAMV

service

Telefonischer Bürgerservice 115 für junge Eltern

Bei Fragen rund um Amtliches und Rechtliches für Eltern hilft die Einheitliche Behördennummer 115. Derzeit stehen Familien im Rahmen der „Aktion Eltern“ im Mittelpunkt. Jeden Wochentag von 8 bis 18 Uhr geben Mitarbeiter Auskunft über Mutterschafts-, Kinder– und Elterngeld, Unterstützung für Alleinerziehende, Meldung der Geburt und Ausstellung der Geburtsurkunde, finanzielle Hilfe bei Schwangerschaft und Studium bzw. Ausbildung und vieles mehr.

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Wenn Verfahren in Kindschaftssachen zu lange dauern: CDU, CSU und SPD wollen Schnelligkeit um jeden Preis! Beim Einführen einer Rüge gegen überlange Verfahren Kindschaftssachen will die Bundesregierung jetzt den Passus streichen, der die Familienrichter/innen darin stärkt, sich beispielsweise in konflikthaften Umgangsverfahren die erforderliche Zeit zu nehmen. Dies kann insbesondere mit Blick auf Fälle, in denen häusliche Gewalt eine Rolle spielt und die bereits im Spannungsfeld zwischen Gewaltschutz und Umgangsrecht stehen, fatale Folgen haben.

Einzelfallprüfung zwingend Infolge eines Urteils des EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) vom 15. Januar 2015 (Kuppinger v. Germany Individualbeschwerde Nr. 62198/11) besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf bezüglich der Einführung eines präventiven Rechtsbehelfs gegen eine überlange Verfahrensdauer in „bestimmten Kindschaftssachen“. Dieses sind Umgangsverfahren oder Verfahren, die den Aufenthalt des Kindes oder die Herausgabe des Kindes betreffen. Ein präventiver Rechtsbehelf soll es den Beteiligten ermöglichen, etwas dagegen zu unternehmen, wenn das Gerichtsverfahren aus ihrer Sicht zu lange dauert. Wann ein Verfahren „überlang“ ist, kann nur im Einzelfall beurteilt werden. Bislang präzisierte der Gesetzesentwurf: „Im Rahmen der Einzelfallprüfung ist auch zu beachten, dass die beschleunigte Durchführung des Verfahrens nicht schematisch anzuwenden ist und vor allem nicht Schnelligkeit um jeden Preis bedeutet. Die rechtsstaatlichen Anforderungen an die Durchführung des gerichtlichen Verfahrens in Kindschaftssachen und die Verfahrensgarantien der Beteiligten sind stets zu berücksichtigen. Das Gericht muss sein Verfahren so gestalten können, dass es möglichst zuverlässig die Grundlage einer am Kindeswohl orientierten Entscheidung erkennen kann. Faktoren, die insbesondere eine Rolle spielen, sind das Alter des betroffenen Kindes, das kindliche Zeitempfinden, die bisherige Verfahrensdauer, das Ausmaß der Gefahr einer faktischen Präjudizierung durch bloßen Zeitablauf sowie Umfang und Ausmaß von Belastungen für die Verfahrensbeteiligten, insbesondere für das betroffene Kind.“ Wichtige Kriterien für Kindeswohl gestrichen. Dieser Passus wurde nun gestrichen. Die „Formulierungshilfe der Bundesregierung für einen Änderungsantrag der Fraktionen CDU, CSU und SPD zu dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung“ – Drucksache 18/6985 – mit der die Schaffung des neuen „präventiven Rechtsbehelfs bei überlangen Verfahren in bestimmten Kindschaftssachen“ nun in den Gesetzesentwurf zur Änderung des Sachverständigenrechts integriert werden soll, stellt als Entscheidungsfaktor für das Beschwerdegericht in den Mittelpunkt, ob eine zu späte gerichtliche Entscheidung möglicherweise Bindungs- und Beziehungsverhältnisse, einschließlich eines Kontaktabbruchs verfestigen oder verändern könnte.

Keine Schnelligkeit um jeden Preis Bereits jetzt wird in der richterlichen Praxis zu wenig beachtet, dass bei Verdacht auf häusliche Gewalt oder sexuellen Missbrauch die Gefährdungsabklärung Vorrang haben muss. Wenn die Gesetzesbegründung keine deutlichen Hinweise darauf enthält, dass eine längere Verfahrensdauer im Sinne des Kindeswohls durchaus gerechtfertigt sein kann, ist zu befürchten, dass überlastete Gerichte unter dem Druck der Verzögerungsrüge vorschnelle Entscheidungen zum Nachteil des Kindeswohls treffen.

Sigrid Andersen, Wissenschaftliche Referentin VAMV

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Debatte Sorgerecht, Kindeswohl statt Eltern-Egoismus

Jede Woche umziehen? Der Europarat meint, dass das Wechselmodell die Regel nach einer Trennung sein sollte. Eine Gegenrede. Immer nur Gast sein? Viele Kinder benötigen Kontinuität, Stabilität, Bindung Wenn es nach dem Europarat ginge, dann würde ein Kind nach der Trennung im Regelfall zu gleichen Teilen bei Mutter und Vater leben. Aus der Sicht der Eltern ist dieses sogenannte Wechselmodell eine prima Lösung: Vater und Mutter teilen sich die Verantwortung für ihr Kind, können beide weiterhin intensiven Kontakt zu ihm pflegen und den Alltag teilen. Beide haben aber auch kinderfreie Zeit und die Möglichkeit, eine neue Partnerschaft zu leben. Ob das Kind morgen mit seinen Freunden weiterspielen kann, die Aufführung im Kindergarten miterlebt, die grüne Lieblingshose anziehen kann, die jetzt gerade beim anderen Elternteil liegt, spielt keine Rolle. Auch nicht, ob es auf Dauer mit zwei wechselnden Erziehungsstilen umgehen kann, zumal wenn neue Partner der Eltern hinzukommen. Ganz abgesehen von der Frage, ob sich das Kind – am Ende gar zu Recht – überflüssig fühlt, wenn neue Familien entstehen, in denen andere Kinder kontinuierlich aufwachsen, während es selbst immer nur Gast bleibt? Gerade ganz junge Kinder benötigen Kontinuität, Stabilität, Bindung. Die Kinderrechtekommission des Deutschen Familiengerichtstags – das ist der gesammelte, an jahrzehntelanger Praxis geschulte Sachverstand deutscher Familienrichter – ist deshalb der Meinung, dass ein paritätisches Wechselmodell bei Kleinkindern praktisch kaum kindeswohlkonform durchführbar sei. Auch die Pubertät stellt besondere Anforderungen, die das Leben im Wechselmodell problematisch erscheinen lassen.

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Der Europarat liegt falsch! Kinder halten zwar viel aus und können sich auf vielerlei Modelle einstellen, aber damit ist noch nicht gesagt, dass ihnen das stets auch guttut. Die gern zitierten schwedischen Studien helfen dafür übrigens nicht weiter. Wir brauchen endlich eine Studie, die das Ganze unter deutschen Gesamtlebensbedingungen sauber untersucht. Davon abgesehen müssen grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein: Beide Elternteile müssen in gewisser räumlicher Nähe zueinander und damit auch nahe der Bildungseinrichtungen, die das Kind besucht, wohnen. Sie müssen ihre Erwerbstätigkeit betreuungskompatibel gestalten, was oft mit Einkommenseinbußen verbunden ist. Natürlich muss auch die Wohnung groß genug sein – ebenfalls ein erheblicher Mehrkostenfaktor. Und überhaupt können nur Kinder kommunikationsfähiger und kooperativer Eltern auf Dauer im Wechselmodell leben. Man muss sich klarmachen, was der Gesetzgeber da von Eltern verlangt, die – was inzwischen die Regel ist – nach ihrer Trennung weiterhin gemeinsam sorgeberechtigt sind: Sie müssen Paarebene und Elternebene strikt trennen können. Die Paarebene mit allen erlittenen Verletzungen, Kränkungen, Trennungskrach beiseite schieben und als Eltern fair miteinander umgehen zum Wohl des Kindes. Schaut man sich diese Formulierungen an, dann fragt man sich manchmal, warum sich Eltern überhaupt trennen, die Derartiges hinbekommen.

Kinder halten zwar viel aus, aber das heißt nicht, dass ihnen das stets auch gut tut Das gemeinsame Tragen der Verantwortung für ein Kind verlangt den Eltern also aus Gründen des Kindeswohls ganz erhebliche Einschränkungen ihres Lebenszuschnitts ab. Bevor man über Rechte reden kann, sind erst einmal zahlreiche Pflichten zu erfüllen. Hierzu benötigen viele getrennt lebende Eltern staatliche Unterstützung, etwa durch Hilfe bei der Erstellung und Fortschreibung von Sorgeplänen und Angeboten für Mediation bei Konflikten. Und das Leben im Wechselmodell darf nicht an Fragen des Unterhalts- und Sozialrechts scheitern. Aber vorrangig ist in jedem Einzelfall immer zu prüfen: Entspricht das Leben im Wechselmodell gegenwärtig dem Wohl dieses konkreten Kindes?

Kindeswohl statt Väterrechte Der Europarat liegt deshalb falsch, wenn er meint, dass das Wechselmodell die Regel nach einer Trennung sein sollte. Schon der Titel der 2015 beschlossenen Resolution, „Gleichberechtigte und geteilte elterliche Verantwortung: Die Rolle der Väter“, führt in die falsche Richtung. Man hätte sie zum Beispiel auch „Stärkung des Kindeswohls: Kinder brauchen beide Eltern“ nennen können. Hat man aber nicht. Und auch der gesamte Text der Resolution verwendet den Begriff Kindeswohl nur recht sparsam.

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Wohlgemerkt: Das Kindeswohl ist seit den 1970er Jahren endlich zur zentralen Kategorie des deutschen und europäischen Kindschaftsrechts geworden. Das Kind wurde vom Objekt zum Subjekt. Und die „elterliche Gewalt“ über das Kind zur „elterlichen Sorge“, welche die Eltern treuhänderisch zum Wohl des Kindes auszuüben haben. Der Titel der Resolution ist also schon vielsagend. Damit ist freilich nicht gesagt, dass das Wechselmodell grundsätzlich ungeeignet ist und auch ansonsten im Kindschaftsrecht alles ideal geregelt wäre. Zum Beispiel erhalten nicht mit der Mutter verheiratete Väter in Deutschland noch immer nicht automatisch die elterliche Sorge für ihr Kind. Entweder müssen beide Elternteile eine Sorgeerklärung gegenüber dem Jugendamt abgeben oder – wenn das Familiengericht begründet – auf Antrag des Vaters nach einer Kindeswohlprüfung die gemeinsame Sorge. Sind die Eltern hingegen miteinander verheiratet oder wird die Ehe nach der Geburt des Kindes geschlossen, erhält der Vater ohne Weiteres das Sorgerecht. Durch die Eheschließung mit der Mutter scheint sich der Vater also als besonders geeignet zu erweisen. Problematisch hieran ist, dass nicht alle Beteiligten solche Erklärungen abgeben. Bei intakter Partnerschaft scheut der Vater – so die Mutter keine Sorgeerklärung abgeben möchte – oftmals den Gang zum Familiengericht. Solange alles gut geht, ist das kein Problem. Trennen sich die Eltern jedoch, fällt dem Vater womöglich erstmals auf, dass er überhaupt nicht sorgeberechtigt ist. Jedes Kind hat ein Recht auf die verantwortliche Sorge beider Elternteile – und damit einen Anspruch darauf, dass der Gesetzgeber dies ermöglicht. Das beginnt nicht erst nach der Trennung der Eltern, sondern schon viel früher. Gleichberechtigung zwischen Müttern und Vätern ist ein wichtiges Anliegen. Aber nicht auf Kosten der betroffenen Kinder.

Martin Löhnig, TAZ 10.05.2016 Jahrgang 1971, ist vierfacher Vater und außerdem Professor für Bürgerliches Recht, Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte sowie Kirchenrecht an der Universität Regensburg. Seine Arbeitsschwerpunkte sind Familienrecht und juristische Zeitgeschichte

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42 Prozent der Alleinerziehenden sind von Armut bedroht 50 Prozent der Kinder Alleinerziehender erhalten keinen Unterhalt, 25 Prozent bekommen weniger als ihnen zusteht. Die Folge: Knapp eine Million Kinder Alleinerziehender in Deutschland leben von Hartz IV. Um die Situation dieser Kinder zu verbessern, müsste die Politik Regelungen für den Kindesunterhalt ändern. Gütersloh, 5. Juli 2016. 2,3 Millionen Kinder in Deutschland wachsen in einer Ein-ElternFamilie auf – davon 89 Prozent bei der Mutter. Ihnen droht häufiger ein Leben in Armut als Gleichaltrigen, die mit beiden Elternteilen zusammen leben. 37,6 Prozent der Alleinerziehenden in Deutschland bezogen 2015 SGB-II-Leistungen. Damit sind sie fünf Mal so häufig von Grundsicherungsleistungen abhängig wie Paarhaushalte mit minderjährigen Kindern (7,3 Prozent). Insgesamt wachsen 970.000 Kinder in einer Ein-Eltern-Familie auf, die Hartz IV bezieht. Jedes zweite Kind im Hartz IV-Bezug lebt also in einer Familie mit einem Elternteil. Das zeigt eine neue Studie der Bertelsmann Stiftung. Verfasst haben sie Professorin Anne Lenze (Hochschule Darmstadt) und Antje Funcke (Bertelsmann Stiftung). Das Armutsrisiko von Alleinerziehenden ist nach wie vor sehr hoch; in den vergangenen 10 Jahren hat sich ihre Situation sogar weiter verschlechtert: 42 Prozent bezogen 2014 ein Einkommen, das weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens entsprach. Das sind 6,6 Prozentpunkte mehr als 2005. Bei Paarfamilien ist das Armutsrisiko im selben Zeitraum um 11,7 Prozentpunkte gesunken. „Kinderarmut ist ganz wesentlich auf die Armut von Alleinerziehenden zurückzuführen. Dagegen brauchen wir gezielte Maßnahmen. Nur so ermöglichen wir mehr Bildungs- und Teilhabechancen für fast eine Million betroffene Kinder“, sagt Jörg Dräger, Vorstand der Bertelsmann Stiftung.

Bei drei von vier Kindern kommt kein oder nur geringer Unterhalt an Die Hälfte der Alleinerziehenden erhält überhaupt keinen Unterhalt für ihre Kinder. Weitere 25 Prozent bekommen nur unregelmäßig Unterhalt oder weniger als den Mindestanspruch. Die Gründe dafür wurden bislang nicht untersucht. Der ausbleibende Unterhalt für die Kinder ist eine zentrale Ursache dafür, dass viele Ein-Eltern-Familien nicht über die Armutsgrenze kommen. Dabei ist mit 61 Prozent die Mehrheit der alleinerziehenden Mütter erwerbstätig. Aufgrund der häufig allein getragenen Verantwortung für die Fürsorge der Kinder, die Erwerbsarbeit und den Haushalt arbeiten sie oft in Teilzeit (58 Prozent). Ihr durchschnittlicher Stundenumfang ist dabei mit 29,5 Stunden pro Woche allerdings deutlich größer als der von Müttern in Paarhaushalten (24,5 Stunden). Das so erwirtschaftete Erwerbseinkommen reicht dennoch vielfach nicht aus, um den eigenen Unterhalt und auch noch den der Kinder zu decken. Zahlt der unterhaltspflichtige Elternteil nachweislich nicht, können Alleinerziehende den sogenannten Unterhaltsvorschuss beantragen (145 Euro bis zum Alter von 5 Jahren, 190 Euro im Alter von 6 bis 12 Jahren). 2014 haben 455.000 Kinder diese Leistung in Anspruch genommen. Allerdings erhalten sie Unterhaltsvorschuss höchstens sechs Jahre lang und auch nur, wenn sie jünger als zwölf Jahre sind. „Die Regeln zum 20

Unterhaltsvorschuss gehen häufig an der Lebensrealität der Betroffenen vorbei und haben die Kinder und Jugendlichen nicht im Blick. Alle Kinder haben unabhängig vom Alter und dem Trennungszeitpunkt ihrer Eltern Bedarfe, die gedeckt sein müssen. Deshalb sollten auch alle Kinder und Jugendlichen von 0 bis 18 Jahren Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben“, sagt Jörg Dräger.

Fünf Schritte gegen Kinderarmut in Ein-Eltern-Familien Die Politik sollte ein Hauptaugenmerk auf Reformen beim Kindesunterhalt legen, um Armut in Ein-Eltern-Familien schnell und wirksam zu bekämpfen. Folgende fünf Schritte sind dafür notwendig. 1) Vertiefte Analysen: Gründe müssen ermittelt werden, warum Unterhalt regelmäßig nur bei einem Viertel der Alleinerziehenden ankommt. 2) Bessere Durchsetzung: Bei mangelnder Zahlungsbereitschaft der nicht betreuenden Elternteile muss die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche der Kinder verbessert werden. Ein Modell dafür könnte der britische Child Maintenance Service sein. 3) Staatliche Unterstützung: Bei fehlender Zahlungsfähigkeit der nicht betreuenden Elternteile muss der Staat für den Unterhalt der Kinder aufkommen, um Kinderarmut zu vermeiden und Bildungs- und Teilhabechancen zu eröffnen. Ein-Eltern-Familien dürfen dadurch nicht von Hartz IV abhängig werden.

4) Reform Unterhaltsvorschuss: Der Unterhaltsvorschuss muss grundlegend reformiert werden. Die altersgerechten Bedarfe der Kinder müssen gedeckt und Leistungen von 0 bis 18 Jahren gewährt werden. Das Kindergeld sollte nur zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet werden, wie bei anderen Unterhaltszahlungen auch. Die bisherige komplette Anrechnung benachteiligt alle Kinder, die auf Unterhaltsvorschuss angewiesen sind. 5) Geteilte Sorge: Die tatsächlich gelebten Betreuungsmodelle in getrennten Familien müssen im Unterhalts- und Sozialrecht stärker berücksichtigt werden. Teilen sich Eltern die Sorge, entstehen dadurch Mehrkosten: Zwei Kinderzimmer, doppelte Kleidung und Spielzeug, Bus- und Bahnfahrten sind teuer und müssen finanziert werden. Auch finanziell schwächeren Familien muss eine geteilte Sorge möglich sein. Auf der Homepage www.bertelsmann-stiftung.de finden Sie die Studie von Anne Lenze und Antje Funcke „Alleinerziehende unter Druck. Rechtliche Rahmenbedingungen, finanzielle Lage und Reformbedarf“. Weitere Reformvorschläge sind in dem Policy Brief „Reformvorschläge für alleinerziehende Familien“ zusammengefasst. Darüber hinaus bieten die Homepage eine Studie zur Lebenslage und den rechtlichen Rahmenbedingungen von Ein-Eltern-Familien im Vereinigten Königreich sowie einen Vergleich der Situation in Deutschland und im Vereinigten Königreich an.

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DPWV und VAMV fordern Erhebung valider Daten zum Kindesunterhalt! Alleinerziehende in Armut: Paritätischer Wohlfahrtsverband fordert Reform des Unterhaltsvorschusses Der Paritätische Landesverband und der Verband alleinerziehender Mütter und Väter fordern Erhebung valider Daten zum Kindesunterhalt auch in Baden-Württemberg

Berlin/Stuttgart 06. Juli 2016. Umfassende Maßnahmen zur besseren Unterstützung und materiellen Absicherung Alleinerziehender und ihrer Kinder fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband anlässlich einer aktuellen Studie der Bertelsmann-Stiftung zur wachsenden Armut Alleinerziehender. Notwendig seien eine grundlegende Reform des Unterhaltsvorschusses, gezielte Angebote für Alleinerziehende zur Qualifizierung, Beschäftigungsförderung und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, so der Verband. In Baden-Württemberg ist jede sechste Familie eine Einelternfamilie Mit fast 46 Prozent haben die 329.000 Alleinerziehenden und ihre Kinder das größte Armutsrisiko aller Familien im Land. Zwei Drittel aller Einelternfamilien verfügten im Jahr 2014 über ein monatliches Nettoeinkommen von unter 2000 Euro, davon fast elf Prozent über weniger als 900 Euro und weitere 33 Prozent über 900 bis unter 1.500 Euro. „Alleinerziehende und ihre Kinder brauchen eine gleichstellungsorientierte Familienpolitik. Dazu gehört die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 536 € und die regelmäßige Anpassung und Kopplung des Entlastungsbeitrages in Steuerklasse II an den Grundfreibetrag. Im Bereich der frühen Bildung müssen qualitativ hochwertige und ganztätige Betreuungsangebote weiter ausgebaut und auch Früh- und Spätdienste sowie die Betreuung insbesondere an den Randzeiten und am Wochenende sichergestellt werden“, betont Feray Sahin, Leiterin des Fachbereichs Kinder, Familie und Migration beim Paritätischen Wohlfahrtsverband BadenWürttemberg. „Denn gerade Alleinerziehende, die berufstätig sind oder sich in einer Ausoder Fortbildung befinden, sind auf flexible Betreuungszeiten angewiesen und brauchen die Sicherheit, dass ihre Kinder gut untergebracht sind. Deshalb muss die Familienarmut von Alleinerziehenden und ihren Kindern in Baden-Württemberg künftig stärker und wirksamer bekämpft werden“, so Sahin. Die aktuelle Studie der Bertelsmann-Stiftung zeigt, 50 Prozent der Kinder Alleinerziehender erhalten überhaupt keinen Unterhalt. Weitere 25 Prozent bekommen nur unregelmäßig Unterhalt oder weniger als den Mindestanspruch. Die Gründe dafür wurden noch nicht untersucht. „Der nicht bezahlte Kindesunterhalt ist eine der zentralen Ursachen der hohen Armutsbetroffenheit von Alleinerziehenden und stellt einen gesamtgesellschaftlichen und politischen Skandal dar.

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Daher ist dringend auch auf Landesebene eine Untersuchung zur Erhebung der validen Daten zum Kindesunterhalt erforderlich, bei der auch die Gründe des nicht bezahlten Unterhalts untersucht werden“, fordert Brigitte Rösiger, Geschäftsführerin vom VAMV Landesverband Baden-Württemberg e.V.. Auf Bundesebene fordert der Verband, eine Reform des Unterhaltsvorschusses, der beantragt werden könne, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nachweislich nicht für den Unterhalt aufkomme. In der Praxis gehe dieser im Moment weitgehend an den Lebensrealitäten Alleinerziehender vorbei. Der Paritätische begrüßt die Erklärung von Bundesfamilienministerin Schwesig, eine Reform des Unterhaltsvorschusses vorantreiben zu wollen. Der Verband spricht sich dafür aus, den Unterhaltsvorschuss sowohl in der Leistungshöhe als auch bezüglich der Bezugsdauer zu überprüfen und entsprechend anzupassen. Der Paritätische kündigt an, dass die Armut Alleinerziehender eines der zentralen Themen auf dem anstehenden Armutskongress sein wird, der am 7. und 8. Juli 2016 in Berlin stattfindet. Unter dem Motto „ZEIT ZU(M) HANDELN“ sollen in Vorträgen, Fachforen und Workshops Ursachen und Ausmaß von Armut in Deutschland analysiert, die Lebenslage von Betroffenen beleuchtet und Lösungsstrategien zur Armutsbekämpfung diskutiert werden. Infos zu Programm und Anmeldung unter: www.armutskongress.de

service

Doku: „Alterssicherung in Einelterfamilien“

Für Alleinerziehende ist Alterssicherung ein existenzielles Thema. Die Privatisierung der Altersvorsorge führt Alleinerziehende in die Altersarmut. Alleinerziehende brauchen eine solidarische Rente, von der sie nach arbeitsreichen Jahren im Alter gut leben können. Die Dokumentation der Fachtung „Alterssicherung in Einelterfamilien“ können Sie beim VAMV unter [email protected] kostenfrei bestellen.

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Charlottes Kolumne

Dr. Charlotte Michel-Biegel

Erziehungsfähigkeit Lena hat Post bekommen. Und einen Heulkrampf gleich dazu: Ihr geschiedener Mann, der Vater ihrer beiden Kinder hat beim Amtsgericht einen Antrag gestellt. Er möchte nun das Aufenthaltsbestimmungsrecht für seine Kinder auf sich übertragen haben. Grund: die Mutter sei nicht erziehungsfähig. Seine Anwältin berichtet in allen Details, dass die Mutter nicht beim letzten Elternabend erschienen sei, dass der 13-jährige Sohn in der Schule nachgelassen habe, dass dieser im Winter zu leicht bekleidet herumgelaufen sei, dass die Tochter frech zur Oma gewesen sei, dass sie –trotz schiefer Zähne- nicht beim Zahnarzt war, dass Lena unfähig sei, die Hausaufgaben zu überwachen, und die Kinder oft keine dabei haben, dass die Kinder gezwungen werden, vor dem Essen zu beten, ihr Zimmer aufzuräumen und sauber zu halten, auch dass Lena in eine Therapie geht…… Dass Lena sehr wohl erziehungsfähig war und ist, weiß Andreas ganz genau. Schließlich hat er die Erziehung bis zur Trennung vor 2 Jahren fast ausschließlich seiner Frau überlassen, und war auch noch stolz darauf. Seit der Trennung „entdeckt“ er „Fehler“. Was er vergisst: Auch nach der Trennung, und auch, wenn die Kinder bei der Mutter leben, bleibt er der Vater. Der Vater, der mit den Kindern Hausaufgaben machen kann, der zum Elternabend gehen kann, der mit ihnen zum Zahnarzt gehen kann, der die Zahnspange bezahlen kann…….Er würde erfahren, dass Amira Angst vorm Zahnarzt hat, dass Adrian faul ist und gerade keine Lust auf Schule hat, dass er seine Sneakers auch unbedingt im Winter tragen will……. Stattdessen erzählt er den Kindern bei jedem Besuch, dass sie nicht aufräumen müssen und die Mutter ja auch eine Niete in der Schule war. So bestärkt verlieren die Kinder zunehmend Respekt vor ihrer Mutter. Diese ist vor jedem Vater-Wochenende unsicher und danach erst recht. „Ich darf doch von den Kindern etwas fordern und ihnen auch ´mal ´was verbieten“ sagt sie in der Beratung. Sie darf nicht, sie muss! So wie der Vater auch seine Pflichten hat! Zugegeben, ihm diese Verantwortungen in Absprache zu überlassen, würde Lena nicht leicht fallen. Aber allemal besser als jetzt als „erziehungsunfähig“ zu gelten.

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VAMV Publikationen zum Bestellen Verband allerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. Alleinerziehend - Tipps und Informationen 240 Seiten, 5 Euro Berlin 2016

Die neue 22. Auflage hat folgende Themen aktualisiert:

    

Steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, Kindergeld, Elterngeld Plus, Wohngeld, Neuregelung der Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern

Deutsche Liga für das Kind in Familie und Gesellschaft e.V. Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. Verband allerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. Wegweiser für den Umgang 82 Seiten, 3 Euro zzgl. Versandkosten Berlin 2015, die 12. vollständige Überarbeitete Auflage

Nach einer Trennung oder Scheidung ist es für die Eltern eine große Herausforderung, die Regelung des Umgangs an den Bedürfnissen und Rechten ihres Kindes auszurichten. In dieser Situation bietet der Wegweiser, wie Eltern den Umgang am Wohl des Kindes orientieren können Unterstützung und Hilfe. Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Landesverband Baden-Württemberg e.V. Flyer Wir schicken Ihnen gerne kostenlos Flyer zu.

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Mein Kind, Mein Haus, Mein Auto Das Auto ist des Deutschen liebstes Kind, dafür gibt er gerne ein halbes Vermögen aus, hütet es wie seinen Augapfel und poliert es samstags mit Hingabe. Der Vorteil: Man kann damit mächtig punkten. Zumindest war das früher so. In den1990er Jahren übertrumpften sich in der legendären Sparkassenwerbung zwei Männer mit “Mein Haus, mein Auto, mein Boot”. Damals war klar definiert, womit Mann seinen Status präsentieren kann, und alles war gut.

Klasse statt Masse Aber die Zeiten und die Menschen haben sich verändert. So setzte man zum Beispiel beim Nachwuchs immer mehr auf Klasse statt Masse. Anstatt drei bekam ein durchschnittliches Paar nur noch 1,4 Kinder. Dafür wurde aber dann richtig investiert, ein Spanisch sprechendes Kindermädchen musste her – Englisch können die kleinen Racker ja schon seit der pränatalen Beschallung und der bilingualen KiTa fließend – und auch beim Geigenlehrer war man nicht knausrig. So kam es, dass das Kind zum Statussymbol aufstieg, und schwuppdiwupp war das Boot aus der TOP3-Liste verdrängt. Das war aber nicht weiter tragisch, weil so ein Boot mitten in der Stadt ohnehin ziemlich unpraktisch ist.

Was, wenn es mit den Haus Essig ist? Dann ereilte uns 2008 aber diese vermaledeite Finanzkrise. Ich sag’s ja, die Amerikaner! Seitdem verdoppelten sich – zumindest gefühlt – die Immobilienpreise alle zwei Jahre, was dramatische Auswirkungen auf die Rangliste der Statussymbole hatte. Selbst mit einem deutlich überdurchschnittlichen Gehalt wurde ein Haus immer unerschwinglicher. Doch die Einbrüche im sozialen Status waren Gott sei Dank nicht annähernd so groß, wie die an der Börse, schließlich ließ es sich mit den Leistungen der Kinder auch super prahlen, wenn nicht sogar noch besser.

Der Haken Die Sache mit dem Kind als Statussymbol hatte nur einen Haken: Trotz der Tatsache, dass immer mehr Männer, gerne mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen würden, blieb es bei dem frommen Wunsch. Denn auch heute ist es in über 90% der Beziehungen noch so, dass die Frau hauptsächlich für die Betreuung und Förderung der Kinder zuständig ist. Deswegen gebührt auch ihr ein Großteil der Lorbeeren ob des an Genialität grenzenden Nachwuchses, oder? Nun ja, in guten Zeiten kann Mann damit gut klarkommen. Schließlich trägt er als Hauptverdiener enorm zu dem guten Gedeihen der Sprösslinge bei. Wer bezahlt denn sowohl Kindermädchen als auch Geigenlehrer, hm?! Außerdem ist IHR Ruhm auch SEIN Ruhm – zumindest so lange man sich lieb hat.

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Jetzt muss der Kuchen gerecht aufgeteilt werden Wenn der Haussegen jedoch schief hängt oder die Beziehung gar ganz in die Brüche geht, wird es ziemlich kritisch. Dann will Mann von dem Kuchen „Kind als Statussymbol“ auch die Hälfte abhaben. Vor diesem Hintergrund macht der gravierende Anstieg an Sorge- und Umgangsstreitigkeiten und die Forderung der Väterverbände nach dem Wechselmodell als Regelfall durchaus Sinn. Womit sollen die Männer denn jetzt angeben, wenn die Kinder hauptsächlich bei der Ex-Frau sind? Gut, man hatte ja immer noch das Auto in petto, das viel toller ist als das des Nachbarn. Das konnte in einigen Fällen etwas Druck rausnehmen und die Kinder mussten nicht zwangsläufig aus Koffern leben, weil sie zwischen zwei Eltern gerecht aufgeteilt wurden. Das Kuchenstück „Ich habe die Kinder alle 14 Tage am Wochenende und die Hälfte der Ferien“ war in diesem Falle groß genug.

Nur noch eine Dreckschleuder?! Aber dann kam er, der Schwarze Freitag der Automobilindustrie. Nicht nur VW, nein, auch Mercedes und Audi haben ihre Abgaswerte manipuliert, und Porsche und Alpha Romeo und Chevrolet und Jaguar und Jeep und …, also im Grunde alle. Ist das, was gestern noch ein Statussymbol war, heute etwa nur noch eine Dreckschleuder? Was für ein Debakel für den deutschen Mann! Womit soll er jetzt Eindruck schinden? Aber halt! Alle Autobauer? Nein! Ein von unbeugsamen Ingenieuren bevölkertes Bayerisches Motorenwerk, hört nicht auf, dem Betrug Widerstand zu leisten und baut nach wie vor Autos, auf die man stolz sein kann. Hoch lebe der BMW! Nun bleibt mir nur noch, allen Kindern, die momentan zwischen den Eltern aufgeteilt werden sollen, ganz fest zu wünschen, dass ihr Vater einen BMW fährt.

Das war ein satirischer Blick auf die Hintergründe des Anliegens, die Kinder gerecht aufzuteilen. Weil beides grad so in Mode ist. Aber natürlich weiß ich, dass um die 95 Prozent der Männer es in Wirklichkeit gar nicht nötig haben, sich über etwas so Oberflächliches wie Statussymbole zu identifizieren. Dazu sind sie viel zu souverän. Die verbleibenden fünf Prozent sind allerdings ein echtes Problem.

Von Carola Fuchs

Autorin des Buches „MAMA zwischen SORGE und RECHT“

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Alles Familie, oder? Die Realität unserer Gesellschaft ist geprägt von vielfältigen Formen des Zusammenlebens und der gegenseitigen freiwilligen Übernahme von Verantwortung. Gleichwohl sind die Leitbilder und Sozialstrukturen nach wie vor ausgerichtet auf einen bestimmten Typus von Familie als der sogenannten Keimzelle der Gesellschaft. Diese Exklusivität der heterosexuellen Kleinfamilie mit verheirateten Eltern und ihren leiblichen Kindern verhindert die gleiche Existenzberechtigung und Förderung anderer Zusammenlebensformen – mit und ohne Kinder. In ihrer grundlegenden und in der Zusammenführung von Theorie und Praxis sehr gelungenen „Kritik des Familismus“ untersucht die Sozialwissenschaftlerin und Historikerin Gisela Notz die normative sowie praktische Wirkung dieser Ideologisierung der Familie. Kritik an Norm, die andere Familien ausschließt Vorneweg: Dieser Band ist zur Lektüre unbedingt zu empfehlen, nicht nur aber ausdrücklich den im VAMV Engagierten. In einer familistischen Gesellschaft wie der bundesdeutschen, so Notz, nimmt die Familie die Funktion einer die Existenz des Einzelnen sichernden sowie den gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt stützenden Instanz ein. Ein Interesse an der Aufrechterhaltung dieses Leitbildes inklusive der mit ihr verbundenen geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung bestehe nicht zuletzt deshalb, weil eine Privatisierung von Existenzsicherung und Sorgearbeiten dem Staat und Kommunen erspart, individuelle ausgerichtete soziale Sicherungssysteme zu etablieren sowie eine öffentliche Fürsorgeinfrastruktur Zu schaffen. Darüber hinaus bewerte Familismus als Ideologie den familiären Bereich als Quelle sozialer Kontakte über und andere ab. Als knappe Einführung konzeptualisiert, rekonstruiert Notz zunächst aus historischer Perspektive, wie sich dieses Familienverständnis entwickelte, welches zwar auf das Gemeinwohl abzielt, in der Praxis jedoch Menschen ausschließt bzw. abwertet, die nicht zu einer (bestimmten) Familie gehören. Selbstverständlich richtet die Feministin Notz dabei ihren Blick besonders auf die Situation von Frauen und Alleinerziehende. Anschließend analysiert Notz aktuelle Politiken und stellt dabei paradoxe Bewegungen fest: Auf der einen Seite werden konservative Werte wie der Wahlfreiheit und der Ehe als Versorgungsinstitution politisch verteidigt sowie verfestigt und auf der anderen Seite finden in der Praxis dennoch Prozesse der Entkoppelung von Partnerschaft und Elternschaft, von Sexualität und Fortpflanzung, von Liebe und Ehe statt. „Wenn Familienpolitik heute dem Trend der Formenvielfalt im menschlichen Zusammenleben nicht gerecht wird, ist nicht die Familie in der Krise, sondern die Familienpolitik.“

Antje Asmus Wissenschaftliche Referentin VAMV 28

Buchtipps Helma Sick/Renate Schmidt Ein Mann ist keine Altersvorsorge 223 Seiten, 16,99 Euro ISBN 978 -3 -466 -34594 -6 Kösel-Vertrag

Es ist Zeit für die finanzielle Emanzipation! Viele Frauen stehen heute finanziell auf eigenen Füßen. Aber es gibt immer noch Frauen, die sich auf einen Versorger verlassen und darauf vertrauen, dass die große Liebe schon hält. Die Realität sieht leider anders aus. Nach einer Trennung droht gerade Frauen, die ihren Beruf für die Familie aufgegeben haben, häufig eine schmerzhafte Altersarmut. Die Autorinnen rufen die Frauen auf, die Notwendigkeit ihrer finanziellen Unabhängigkeit zu erkennen und entsprechend zu handeln. Und sie zeigen, was Politik und Wirtschaft - und die Frauen selbst—ändern müssen, damit Familie und Beruf besser vereinbaren sind. Bernadette Conrad Die Kleinste Familie der Welt Vom spannenden Leben allein mit Kind 352 Seiten, 16,99 Euro ISBN: 978-3-442-75635-3 btb Verlag

Alleinerziehende sind die am stärksten wachsende Familienform. In jeder fünften Familie gibt es mittlerweile nur einen Elternteil. Und der steht vor ganz besonderen Aufgaben: Wie gelingt es, trotz des enormen Drucks ein zufriedenes Leben zu führen? Wie füllt man die Leerstelle des fehlenden Partners auf? Wie geht Streiten zu zweit, wenn man sich bei niemandem ausheulen kann? Bernadette Conrad berichtet von den eigenen Herausforderungen als alleinerziehende, berufstätige Mutter. Tauscht sich mit Cornelia Funke und Doris Lessing aus. Besucht acht Minifamilien in Deutschland und im Ausland - und stößt dabei auf eine staunenswert vielfältige und vor allem glückliche Familienform, deren Einfallsreichtum keine Grenzen zu kennen scheint.

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Aus den Ortsverbänden Ortsverband Karlsruhe Vorsitzende: Brigitte Hussong Geschäftsstelle Baumeisterstr. 56 76137 Karlsruhe, Tel. 0721 - 97689697 E-Mail: [email protected] Sprechstunden im Luise-Rieger-Haus: jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat von 18:00 Uhr - 20:00 Uhr jeden 1. und 4. Dienstag im Monat von 10:00 Uhr - 12:00 Uhr Regelmäßige Angebote Schwimmtreff: jeden 1. Samstag im Monat ab 10:00 Uhr im Albgaubad in Ettlingen. Treffpunkt und Uhrzeit nach telefonischer Absprache. Ansprechpartnerin: Hildegard, Tel. 0721/9862210 Stammtisch: jeden 3. Samstag im Monat ab 18:00 Uhr im „Purino“ am Gottesauer Schloß 4. Info bei Brigitte 0174/3578291 oder Dejoline 0176 /26146307 Steppketreff-Gemütlicher Sonntagsnachmittag: für Mütter, Väter und Kinder an jeden 4. Sonntag im Monat ab 15:00 Uhr im Ökumenischen Gemeindezentrum Oberreut BernhardLichtenberg-Straße 42-46 Während unsere Kinder spielen, können wir bei Kaffee und Kuchen unsere Erfahrungen austauschen. Geeignet für Mütter und Väter mit Kinder bis ca. 12 Jahre. Ansprechpartnerin Hildegard Tel. 0721 - 9862210

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Ortsverband Tübingen Geschäftsführerin: Karin Carapetyan Geschäftsstelle Marktgasse 14 72074 Tübingen, Tel. 07071 - 23517 Mo - Mi 10:00 Uhr - 12:00 Uhr Mo + Mi 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Regelmäßige Angebote Offener Treffpunkt mit Brunch: Jeden 1. Sonntag im Monat von 11:00 Uhr - 13:00 Uhr in der Marktgasse 14. Offene Beratung: jeden 1. Mittwoch im Monat im ELKIKO - FamilienZenturm Lorettoplatz. Psychosoziale Beratung zu allen Themen während oder nach Trennung & Scheidung. Mediation bei Trennung & Scheidungskonflikte. Voranmeldung in der Geschäftsstelle. Rechtsberatung für VAMV Mitglieder in Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht nach Absprache.

Aus den Ortsverbänden Ortsverband Nagold Vorsitzende: Conny Dörrenbacher Tel. 07452/8879488, www.vamv-nagold.de Persönliche Beratung für Alleinerziehende jeden Dienstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Kinderbüro im Burgcenter. Ansprechpartnerin: Frau Dr. Charlotte Michel-Biegel, Tel. 074526003920 Sie möchten sich austauschen, über ihre Erfahrungen und Ihren Situation mit Menschen in ähnlicher Lage. Sie suchen Unterstützung in Fragen, dann kommen Sie zu uns! Wir vom Nagolder Ortsverband und Umgebung treffen uns seit 1995 regelmäßig und tauschen uns aus, unterstützen uns gegenseitig und organisieren gemeinsame Veranstaltungen. Mit und ohne Kinder sind wir unterwegs auf Ausflügen, ins Kino oder auf Konzertbesuchen und Theaterbesuchen.

Ortsverband Ludwigsburg Vorsitzende: Christel Jauß Tel. 07147/275795 , www.vamv-lb.de E-Mail: [email protected] Regelmäßige Angebote Brunch für Alleinerziehende: im Edith-Stein-Haus, Parkstr. 34. Ludwigsburg-Hoheneck Sonntag 31.07.16, 25.09.16, 16.10.16, 06.11.16, 11.12.16 und 15.01.17 jeweils um 10:30 Uhr. Anmeldung bei Sigrid unter Tel. 07146 / 889880 Stammtisch für Alleinerziehende: im Krauthof, Beihinger Str. 27 Ludwigsburg-Hoheneck Freitag 02.09.16, 30.09.16, 28.10.16, 25.11.16 und 23.12.16 jeweils ab 19:30 Uhr. Anmeldung bis zum Donnerstag vorher bei Renate unter Tel. 07144/17780 oder Tel. 0160/6463061

Unser Treffpunkt an jedem ersten Dienstag im Monat ab 17 Uhr im Burgcenter Nagold ist Forum für Mitglieder und Interessenten. Für die Kinder steht eine Spielkiste bereit. Wenn Sie sich unsicher sind und/oder mehr Informationen möchten, nehmen Sie doch vorab Kontakt mit uns auf. Unsere Treffen sind für jede/jeden offen.

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Treffpunkte für Alleinerziehende in und um Stuttgart

Die nachfolgend genannten Treffpunkte und Gruppenangebote für alleinerziehende Mütter, Väter und ihre Kinder bieten Möglichkeiten für Gespräche, Orientierung und Kontakte. Die Angebote sind in der Regel mit Kinderbetreuung. 1. Kaffee oder Tee? Wöchentlicher Nachmittagstreff für alleinerziehende Mütter und Väter mit Kinderbetreuung, dienstags von 14:00 Uhr bis 16:15 Uhr im Eltern-Kind-Zentrum Stuttgart-West e.V. Tel: 0711 505368-30 2. Treffpunkte am Sonntag (West) An jedem 2. Sonntag im Eltern-Kind-Zentrum Stuttgart-West e.V. Tel: 0711 505368-30 3. Treffpunkt für Alleinerziehende – Vaihingen Alle 14 Tage, mittwochs um 18 Uhr, findet der Treff für Alleinerziehende im Eltern-KindTreff MüZe e.V. statt. Tel.: 0711 7354782 4. Sonntags-Brunch für Alleinerziehende – Rot Der Sonntags-Brunch findet einmal im Monat im Kinder- und Familienzentrum, Löwensteinerstr. 49, S-Rot statt. Tel.:0711 216-80358 5. Sonntags-Frühstück im Natur-Bildung-Struktur (NaBiSt) Wo: NaBiSt, Ackerweg 6, S-Wangen, Tel.: 0172 7197413 6. Treff für Alleinerziehende Immer am 3. Sonntag im Monat von 15 bis 18 Uhr in der kath. Kindertagesstätte, Wildungerstr. 9, S-Bad-Cannstatt (5 Min vom Bahnhof) Tel.: 0177-5550177 oder 0711 21680339

7. Pubertät - Wenn Türen knallen und Fetzen fliegen Tagesseminar für alleinerziehende Mütter und Väter: Mit Kindern durch die Pubertät Elternseminar Sa., 22.10.2016 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr Lange Straße 54, 70174 Stuttgart S-Mitte, Tel.: 0711 216-80344

Weitere Informationen unter: www.stuttgart.de/elternseminar

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Kontaktstellen VAMV Orts– und Kreisverband VAMV Ortsverband Heidelberg

c/o Landesverband

VAMV Orts– und Kreisverband Ludwigsburg

Stv. Vorsitzende C. Jauß

VAMV Orts– und Kreisverband Tübingen

Adresse

Großsachsenheimerstr. 56 74343 Sachsenheim Marktgasse 14 72070 Tübingen

VAMV Ortsverband Nagold

Vorsitzende C. Dörrenbächer

VAMV Orts– und Kreisverband Karlsruhe

Vorsitzende B. Hussong

VAMV Ortsverband Waldshut-Tiengen

Email

Telefon

[email protected]

0711/ 24847118

www.vamv-lb.de [email protected]

0174/ 3211054

[email protected] www.vamvtuebingen.de

07071/ 23517

[email protected] www.vamv07452/ 8879488 nagold.de Baumeisterstr. 56 76137 Karlsruhe

[email protected]

0721/ 359052

c/o Landesverband

[email protected]

0711/ 24847118

VAMV Orts– und Kreisverband Freiburg

c/o Landesverband

[email protected]

0711/ 4847118

VAMV Orts– und Kreisverband Stuttgart

c/o Landesverband

[email protected] www.vamv-bw.de

0711/ 24847118

Gymnasiumstr. 43 70174 Stuttgart

VAMV Kontaktstelle Sabine Dainat

Neckerhalde 40, 72108 Rottenburg am Neckar

Tel. 07472/ 1432

Christine Rosohl

Cranchstrasse 37, 79618 Rheinfelden

Tel. 07623/ 909847

Barbara Baur

Benzstraße 36, 88250 Weingarten

Tel. 0751/ 44529

Weitere Kontaktstellen für Alleinerziehende Bettina Landgraf

Fürststraße 57, 72072 Tübingen

Tel. 07071/ 360932 [email protected]

EINS - Plus Martin Gabriel

Torstraße 15, 74343 Sachsenheim

Tel. 07147/ 8622 [email protected]

TRAM Treffpunkt für alleinerziehende

EmK Kirchheim Armbruststr. 23, 73230 Kirchheim unter

Tel. 0163/ 3467244

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Unterstützen Sie den VAMV durch Ihre Mitgliedschaft!

Seit 1978 unterstützt der VAMV Landesverband Baden-Württemberg die derzeit 329.000 Alleinerziehende und ihre Kinder in Baden-Württemberg durch Information, Beratung und engagierte Lobbyarbeit. Die Ortsvereine und Kontaktstellen im Land bieten durch ihr ehrenamtliches Engagement Unterstützung und Hilfe zur Selbsthilfe vor Ort.

WAS bieten wir an für Mitglieder?



Sie erhalten mindestens zweimal im Jahr unser „VAMV Infoheft für Alleinerziehende“ mit interessanten und aktuellen Infos, Hinweise auf unsere Fachtage und Veranstaltungen, aktuelle Pressemitteilungen, Zeitungsartikel, Gerichtsurteile, ...



Sie erhalten alle unsere Broschüren kostenlos, wie z.B. alleinerziehend Tipps und Informationen, Wegweiser für den Umgang, Dokumentationen, Sorgevereinbarung, ...



Sie können sich telefonisch und persönlich von uns beraten lassen über Themen wie Umgangs– und Sorgerecht, Unterhalt, Trennung und Scheidung, ...



Gegen einen sehr geringen Unkostenbeitrag erhalten Sie bei Bedarf eine telefonische Rechtsberatung.



Sie werden zu der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung eingeladen und können die Arbeit des Verbandes aktiv mitgestalten.



Sie werden zu unseren Fachveranstaltungen eingeladen und erhalten günstigere Teilnahmegebühren.

WER kann Mitglied werden? Jede Person, die den Verband unterstützen möchte. Es können auch juristische Personen (Vereine, Organisationen, Einrichtungen, …) Mitglied werden. Sie können aktives Mitglied oder Fördermitglied werden. Der Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit für aktive Mitglieder 31,00 Euro im Jahr. Der ermäßigte Beitrag beträgt jährlich 21,00 Euro. WIE

können Sie Mitglied werden?

Unter www.vamv-bw.de finden Sie unser Beitrittsformular. Sie können auch gerne eine E-Mail an [email protected] senden.

DANKE für Ihr Vertrauen! 34

Ve r b an d al l ei n erzi e h en d er Mü t t er u n d Vät er L an d es v e rb an d B ad e n - W ü r t t e mb e r g e . V . Beitrittserklärung Hiermit erkläre ich meinen Beitritt zum VAMV Verband alleinerziehender Mütter und Väter Landesverband Baden-Württemberg e. V. mit Wirkung ab: ____________________________________ Der Jahresbeitrag beträgt: 31.-€ (monatlich 2,58 €) Ermäßigung für Alleinerziehende im SGB II Bezug: 21.-€ (monatlich 1,75€) Name – Vorname ___________________________________________________________________________________________________________ Straße und Hausnummer ___________________________________________________________________________________________________________ PLZ – Ort ___________________________________________________________________________________________________________ Telefon – Fax – E-Mail ___________________________________________________________________________________________________________ Kind/er – Name – Geburtsdatum ___________________________________________________________________________________________________________ geschieden

getrennt lebend

verwitwet

nicht verheiratet

Beruf: ______________________________________________ Geburtsdatum:______________________________________ Ich möchte in den Email-Verteiler des Landesverbandes aufgenommen werden.  

mit der Weiterleitung dieser Daten an die zentrale Mitgliederkartei beim VAMV Bundesverband Berlin bin ich einverstanden. Meine Daten werden nur VAMV-intern genutzt. Die Kündigung der Mitgliedschaft durch mich ist jeweils nur zum Ende des Kalenderjahres möglich.

Hiermit erteile ich dem VAMV Landesverband Baden-Württemberg Erlaubnis zum Bankeinzugsverfahren für den Jahresmitgliederbeitrag Euro 31, - / Euro 21, - bis auf Widerruf. Kreditinstitut_____________________________________________________________________________________________ IBAN ________________________________________________________ BIC_________________________________________ Datum_____________________________________________ Unterschrift__________________________________________

Ich möchte ehrenamtlich im VAMV mitarbeiten und bitte um Kontaktaufnahme!

Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Landesverband Baden-Württemberg e.V. Gefördert duch das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg

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