Silver Alloy 50Ni3 (Solids) Sicherheitsdatenblatt entspricht der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) einschließlich Änderungsverordnung (EU) 2015/830 Ausgabedatum: 30/11/2015
Version: 1.1
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens 1.1.
Produktidentifikator
Produktform
: Gemische
Produktname
: Silver Alloy 50Ni3 (Solids)
Produkttyp
: Alloy
1.2.
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.2.1.
Relevante identifizierte Verwendungen
Hauptverwendungskategorie
: Gewerbliche Nutzung
Spezifikation für den industriellen/professionellen Gebrauch
: Nur für den gewerblichen Gebrauch
Verwendung des Stoffes/des Gemischs
: Hartlöten
Funktions- oder Verwendungskategorie
: Schweißen, Schneiden, Wärmen und Löten.
1.2.2.
Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar 1.3.
Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
The Prince & Izant Companies 12999 Plaza Drive 44130 Cleveland, Ohio - USA T 001-216-362-7000 - F 001-216-362-7456
[email protected] - www.princeizant.com 1.4.
Notrufnummer
Notrufnummer
: Global: +44 1865 407333 (NCEC)
USA: +1 202 464 2554 (NCEC)
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1.
Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Sensibilisierung — Haut, Kategorie 1
H317
Karzinogenität, Kategorie 2
H351
Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition), Kategorie 2 H373 Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 2
H411
Volltext der Gefahrenhinweise: Siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt Kann vermutlich Krebs erzeugen. Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. 2.2.
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Zusätzliche KennzeichnungZusätzlich anzugebende Einstufung(en) Gefahrenpiktogramme (CLP)
:
Signalwort (CLP)
: Achtung
GHS07
GHS08
GHS09
Gefährliche Inhaltsstoffe
: Nickel
Gefahrenhinweise (CLP)
: H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen H351 - Kann vermutlich Krebs erzeugen (bei Einatmen) H373 - Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung
Sicherheitshinweise (CLP)
: P201 - Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen P202 - Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen P260 - Staub, Rauch nicht einatmen P272 - Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden P280 - Schutzhandschuhe, Augenschutz, Gesichtsschutz, Schutzkleidung tragen P302+P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen
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P314 - Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen P333+P313 - Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen P362+P364 - Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen P405 - Unter Verschluss aufbewahren P501 - Inhalt/Behälter einer Sammelstelle für gefährliche Abfälle oder Sondermüll, gemäß den lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften zuführen
2.3.
Sonstige Gefahren
Weitere Gefahren ohne Einfluss auf die Einstufung
: Unter normalen Umständen kein(e).
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.1.
Stoffe
Nicht anwendbar 3.2.
Gemische
Name
Produktidentifikator
%
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Silver
(CAS-Nr.) 7440-22-4 (EG-Nr.) 231-131-3
40 - 60
Nicht eingestuft
(CAS-Nr.) 7440-43-9 (EG-Nr.) 231-152-8
10 - 20
Aquatic Acute 1, H400 Aquatic Chronic 1, H410
(CAS-Nr.) 7440-50-8 (EG-Nr.) 231-159-6
10 - 20
Nicht eingestuft
(CAS-Nr.) 7440-02-0 (EG-Nr.) 231-111-4 (EG Index-Nr.) 028-002-00-7
1 - 10
Carc. 2, H351 STOT RE 1, H372 Skin Sens. 1, H317
Stoff, für den ein gemeinschaftlicher Grenzwert für die Exposition am Arbeitsplatz gilt Stoff mit nationalem Arbeitsplatzgrenzwert (DE)
Cadmium Stoffe aus der REACH-Kandidatenliste
Copper Stoff, für den ein gemeinschaftlicher Grenzwert für die Exposition am Arbeitsplatz gilt
Nickel
Wortlaut der H-Sätze: siehe unter Abschnitt 16
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1.
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Erste-Hilfe-Maßnahmen allgemein
: Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Einatmen
: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Hautkontakt
: Haut mit viel Wasser abwaschen. Kontaminierte Kleidung ausziehen. Bei Hautreizung oder ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Augenkontakt
: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Verschlucken
: Mund ausspülen. Kein Erbrechen auslösen. Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
4.2.
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Symptome/Schäden nach Einatmen
: Kann die Atemwege reizen. Kann bei Einatmen Krebs erzeugen.
Symptome/Schäden nach Hautkontakt
: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Symptome/Schäden nach Augenkontakt
: Produktstaub kann Augenreizung verursachen.
Symptome/Schäden nach Verschlucken
: Kann eine Reizung der Atemwege oder anderer Schleimhäute bewirken.
4.3.
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatisch behandeln.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1.
Löschmittel
Geeignete Löschmittel 5.2.
: Trockenlöschpulver. Für Umgebungsbrände geeignete Löschmittel verwenden.
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Brandgefahr
: Material ist nicht brennbar.
Explosionsgefahr Reaktivität im Brandfall
: Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich. : Nicht bekannt.
Gefährliche Zerfallsprodukte im Brandfall
: Mögliche Freisetzung giftiger Rauchgase.
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5.3.
Hinweise für die Brandbekämpfung
Brandschutzvorkehrungen
: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Löschanweisungen
: Zur Brandbekämpfung geeignete Löschmittel verwenden.
Schutz bei der Brandbekämpfung
: Nicht versuchen ohne geeignete Schutzausrüstung tätig zu werden. Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät. Vollständige Schutzkleidung.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1.
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Allgemeine Maßnahmen 6.1.1.
: Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Nicht für Notfälle geschultes Personal
Schutzausrüstung
: Geeignete Schutzkleidung, Handschuhe und Augen- oder Gesichtsschutz tragen.
Notfallmaßnahmen
: Verunreinigten Bereich lüften. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Staub, Rauch nicht einatmen.
6.1.2.
Einsatzkräfte
Schutzausrüstung
: Nicht versuchen ohne geeignete Schutzausrüstung tätig zu werden. Geeignete Schutzkleidung, Handschuhe und Augen- oder Gesichtsschutz tragen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Staub, Rauch nicht einatmen. Weitere Angaben: siehe Abschnitt 8 "Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung".
Notfallmaßnahmen
: Umgebung belüften.
6.2.
Umweltschutzmaßnahmen
Freisetzung in die Umwelt vermeiden. 6.3.
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Zur Rückhaltung
: Verschüttete Mengen aufnehmen.
Reinigungsverfahren
: Verunreinigte Materialien in geeigneten Behältern sammeln und in einer dafür zugelassenen Anlage entsorgen. Dieser Stoff und sein Behälter müssen sicher und gemäß den lokalen Vorschriften entsorgt werden. Falls das Produkt in die Kanalisation oder öffentliche Gewässer gelangt, sind die Behörden zu benachrichtigen.
Sonstige Angaben
: Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.
6.4.
Verweis auf andere Abschnitte
Weitere Angaben: siehe Abschnitt 8 "Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung". Entsorgung von Festen Stoffen oder Rückständen: siehe Abschnitt 13: "Hinweise zur Entsorgung".
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1.
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
: Für eine gute Belüftung des Arbeitsplatzes sorgen. Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. Persönliche Schutzausrüstung tragen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Staub, Rauch nicht einatmen.
Hygienemaßnahmen
: Nach Handhabung des Produkts immer die Hände waschen. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen.
7.2.
Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Technische Maßnahmen
: Für ausreichende Belüftung sorgen, besonders in geschlossenen Räumen.
Lagerbedingungen
: Unter Verschluss aufbewahren. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten.
Unverträgliche Materialien
: Acetylen, Ammoniak, Ammoniumnitrat, Königswasser, Dioxan, Ethylenoxid, Chlortrifluorid, Halogene, Wasserstoffperoxid, Hydrazin, Hydrazin, Mononitrat, Hydrazoesäure, Hydroxylamin, Schwefelwasserstoff, Phosphorsäure, Selen, Schwefel, Titan plus Kaliumchlorat . Bromate, Chlorate und Iodate von Alkali- und Erdalkalimetallen.
Lager
: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
Verpackungsmaterialien
: Nur im Originalbehälter aufbewahren.
7.3.
Spezifische Endanwendungen
Sonstige Warmbearbeitung mit Metallen.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1.
Zu überwachende Parameter
Silver (7440-22-4) Deutschland Deutschland Deutschland
Lokale Bezeichnung TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwert (mg/m³) Anmerkung (TRGS 900)
Silber 0.1 mg/m³ E (mg/m3) DFG,EU
Nickel (7440-02-0) Deutschland
Lokale Bezeichnung
Nickelmetall
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Nickel (7440-02-0) Deutschland Deutschland 8.2.
TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwert (mg/m³) Anmerkung (TRGS 900)
0.006 mg/m³ A (mg/m3) AGS,10,Sh,Y
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen: Für eine gute Belüftung des Arbeitsplatzes sorgen. Persönliche Schutzausrüstung: Handschuhe. Dichtschließende Schutzbrille. Gesichtsschutz. Schutzanzug. Materialien für Schutzkleidung: Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen Handschutz: Schutzhandschuhe Augenschutz: Festsitzende Sicherheitsbrille oder Gesichtsschutz tragen. Sicherheitsbrille Haut- und Körperschutz: Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen Atemschutz: Combined gas/dust mask with filter type P1
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition: Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1.
Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aggregatzustand
: Feststoff
Aussehen
: Silber-graue Legierung. Metalldraht, Stab, Streifen.
Farbe
: Silber.
Geruch
: Geruchlos.
Geruchsschwelle
: Keine Daten verfügbar
pH-Wert
: Keine Daten verfügbar
Verdunstungsgrad (Butylacetat=1)
: Keine Daten verfügbar
Schmelzpunkt
: Keine Daten verfügbar
Gefrierpunkt
: Nicht anwendbar
Siedepunkt
: Keine Daten verfügbar
Flammpunkt
: Nicht anwendbar
Selbstentzündungstemperatur
: Nicht anwendbar
Zersetzungstemperatur
: Keine Daten verfügbar
Entzündlichkeit (fest, gasförmig)
: Nicht brennbar
Dampfdruck
: Keine Daten verfügbar
Relative Dampfdichte bei 20 °C
: Keine Daten verfügbar
Relative Dichte
: Nicht anwendbar
Löslichkeit
: wasserunlöslich.
Log Pow
: Keine Daten verfügbar
Viskosität, kinematisch
: Nicht anwendbar
Viskosität, dynamisch
: Keine Daten verfügbar
Explosive Eigenschaften
: Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.
Brandfördernde Eigenschaften
: Oxidierende Feststoffe Nicht anwendbar.
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Explosionsgrenzen 9.2.
: Nicht anwendbar
Sonstige Angaben
Keine weiteren Informationen verfügbar
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1.
Reaktivität
Das Produkt ist nicht reaktiv unter normalen Gebrauchs-, Lagerungs- und Transportbedingungen. 10.2.
Chemische Stabilität
Stabil unter normalen Bedingungen. 10.3.
Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Unter normalen Verwendungsbedingungen sind keine gefährlichen Reaktionen bekannt. 10.4.
Zu vermeidende Bedingungen
Keine unter den empfohlenen Lagerungs- und Handhabungsbedingungen (siehe Abschnitt 7). 10.5.
Unverträgliche Materialien
Acetylen, Ammoniak, Ammoniumnitrat, Königswasser, Dioxan, Ethylenoxid, Chlortrifluorid, Halogene, Wasserstoffperoxid, Hydrazin, Hydrazin, Mononitrat, Hydrazoesäure, Hydroxylamin, Schwefelwasserstoff, Phosphorsäure, Selen, Schwefel, Titan plus Kaliumchlorat . Bromate, Chlorate und Iodate von Alkali- und Erdalkalimetallen. 10.6.
Gefährliche Zersetzungsprodukte
Unter normalen Lager- und Anwendungsbedingungen sollten keine gefährlichen Zersetzungsprodukte gebildet werden.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1.
Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität Cadmium (7440-43-9) LD50 oral LC50 Inhalation Ratte (Staub/Nebel - mg/l/4h)
: Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt) 1140 mg/kg 0.0031 mg/l/4h
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
: Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)
Zusätzliche Hinweise
: Kontaktdermatitis kann durch direkte Einwirkung der Haut entstehen.
Schwere Augenschädigung/-reizung
: Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)
Sensibilisierung der Atemwege/Haut
: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Zusätzliche Hinweise
: Langzeitbelastung durch Löten, Gase oder Staub kann zur Lungenreizung oder Pneumokoniose beitragen.
Keimzell-Mutagenität
: Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)
Karzinogenität
: Kann vermutlich Krebs erzeugen (bei Einatmen).
Reproduktionstoxizität
: Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
: Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
: Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
Aspirationsgefahr
: Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)
Mögliche schädliche Wirkungen auf den Menschen und mögliche Symptome
: Kann Krebs erzeugen.
IARC-Gruppe
: 2B
Sonstige Angaben
: Mögliche Expositionswege: Inhalation.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1.
Toxizität
Ökologie - Allgemein
: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Ökologie - Wasser
: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
12.2.
Persistenz und Abbaubarkeit
Silver Alloy 50Ni3 (Solids) Persistenz und Abbaubarkeit
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Das Produkt ist nicht biologisch abbaubar.
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12.3.
Bioakkumulationspotenzial
Silver Alloy 50Ni3 (Solids) Bioakkumulationspotenzial 12.4.
Nicht festgelegt.
Mobilität im Boden
Silver Alloy 50Ni3 (Solids) Ökologie - Boden 12.5.
Nicht festgelegt.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Komponente Cadmium (7440-43-9) 12.6.
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.
Andere schädliche Wirkungen
Andere schädliche Wirkungen
: Keine(s) bekannt.
Zusätzliche Hinweise
: Freisetzung in die Umwelt vermeiden
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1.
Verfahren der Abfallbehandlung
Örtliche Vorschriften (Abfall)
: Entsorgung muss gemäß den behördlichen Vorschriften erfolgen.
Verfahren der Abfallbehandlung Empfehlungen für die Produkt-/VerpackungAbfallentsorgung
: Inhalt/Behälter gemäß den Sortieranweisungen des zugelassenen Einsammlers entsorgen. : Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Die Einleitung in Flüsse oder Kanalisation ist verboten. Inhalt/Behälter einer Sammelstelle für gefährliche Abfälle oder Sonderabfälle zuführen.
Ökologie - Abfallstoffe
: Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport Entsprechend den Anforderungen von ADR / RID / IMDG / IATA / ADN 14.1.
UN-Nummer
UN-Nr. (ADR)
: 3077
UN-Nr. (IMDG)
: 3077
UN-Nr. (IATA)
: 3077
UN-Nr. (ADN)
: 3077
UN-Nr. (RID)
: 3077
14.2.
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Offizielle Benennung für die Beförderung (ADR)
: UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G. (Cadmium(7440-43-9))
Offizielle Benennung für die Beförderung (IMDG)
: ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, SOLID, N.O.S. (Cadmium(7440-43-9))
Offizielle Benennung für die Beförderung (IATA) : Environmentally hazardous substance, solid, n.o.s. (Cadmium(7440-43-9)) Offizielle Benennung für die Beförderung (ADN)
: UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G. (Cadmium(7440-43-9))
Offizielle Benennung für die Beförderung (RID)
: UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G. (Cadmium(7440-43-9))
Eintragung in das Beförderungspapier (ADR)
: UN 3077 UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G. (Cadmium(7440-43-9)), 9, III, (E)
Eintragung in das Beförderungspapier (IMDG)
: UN 3077 ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, SOLID, N.O.S. (Cadmium(744043-9)), 9, III, MARINE POLLUTANT
Eintragung in das Beförderungspapier (IATA)
: UN 3077 Environmentally hazardous substance, solid, n.o.s. (Cadmium(7440-43-9)), 9, III
Eintragung in das Beförderungspapier (ADN)
: UN 3077 UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G. (Cadmium(7440-43-9)), 9, III
Eintragung in das Beförderungspapier (RID)
: UN 3077 UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G. (Cadmium(7440-43-9)), 9, III
14.3.
Transportgefahrenklassen
ADR Transportgefahrenklassen (ADR)
: 9
Gefahrzettel (ADR)
: 9 :
IMDG Transportgefahrenklassen (IMDG) 23/01/2017
: 9 DE (Deutsch)
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Gefahrzettel (IMDG)
: 9 :
IATA Transportgefahrenklassen (IATA)
: 9
Gefahrzettel (IATA)
: 9 :
ADN Transportgefahrenklassen (ADN)
: 9
Gefahrzettel (ADN)
: 9 :
RID Transportgefahrenklassen (RID)
: 9
Gefahrzettel (RID)
: 9 :
14.4.
Verpackungsgruppe
Verpackungsgruppe (ADR)
: III
Verpackungsgruppe (IMDG)
: III
Verpackungsgruppe (IATA)
: III
Verpackungsgruppe (ADN)
: III
Verpackungsgruppe (RID)
: III
14.5.
Umweltgefahren
Umweltgefährlich
: Ja
Meeresschadstoff
: Ja
Sonstige Angaben
: Keine zusätzlichen Informationen verfügbar
14.6.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
- Landtransport Klassifizierungscode (ADR)
: M7
Sonderbestimmung (ADR)
: 274, 335, 601, 375
Begrenzte Mengen (ADR)
: 5kg
Freigestellte Mengen (ADR)
: E1
Verpackungsanweisungen (ADR)
: P002, IBC08, LP02, R001
Sondervorschriften für die Verpackung (ADR)
: PP12, B3
Sondervorschriften für die Zusammenpackung (ADR)
: MP10
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Anweisungen für Tankfahrzeuge und Schüttgutcontainer (ADR)
: T1, BK1, BK2
Besondere Bestimmungen für Tankfahrzeuge und Schüttgutcontainer (ADR)
: TP33
Tankcodierung (ADR)
: SGAV, LGBV
Tanktransportfahrzeug
: AT
Beförderungskategorie (ADR) Besondere Beförderungsbestimmungen Pakete (ADR)
: 3 : V13
Besondere Beförderungsbestimmungen Schüttgut (ADR)
: VC1, VC2
Besondere Bestimmungen für die Beförderung - : CV13 Be-, Entladen und Handhabung (ADR) Gefahr-Nr. (Kemlerzahl)
: 90
Orangefarbene Tafeln
:
Tunnelbeschränkungscode (ADR)
: E
- Seeschiffstransport Sonderbestimmung (IMDG)
: 274, 335, 966, 967
Begrenzte Mengen (IMDG)
: 5 kg
Freigestellte Mengen (IMDG)
: E1
Verpackungsanweisungen (IMDG)
: P002, LP02
Sondervorschriften für die Verpackung (IMDG)
: PP12
IBC-Verpackungsanweisungen (IMDG)
: IBC08
Sondervorschriften für Großpackmittel (IMDG)
: B3
Tankanweisungen (IMDG)
: T1, BK1, BK2, BK3
Besondere Bestimmungen für Tanks (IMDG)
: TP33
EmS-Nr. (Brand)
: F-A
EmS-Nr. (Unbeabsichtigte Freisetzung)
: S-F
Ladungskategorie (IMDG)
: A
MFAG-Nr
: 171
- Lufttransport PCA freigestellte Mengen (IATA)
: E1
PCA begrenzte Mengen (IATA)
: Y956
PCA begrenzte max. Nettomenge (IATA)
: 30kgG
PCA Verpackungsvorschriften (IATA)
: 956
Max. PCA Nettomenge (IATA)
: 400kg
CAO Verpackungsvorschriften (IATA)
: 956
Max. CAO Nettomenge (IATA)
: 400kg
Sonderbestimmung (IATA)
: A97, A158, A179, A197
ERG-Code (IATA)
: 9L
- Binnenschiffstransport Klassifizierungscode (ADN)
: M7
Sonderbestimmung (ADN)
: 274, 335, 61
Begrenzte Mengen (ADN)
: 5 kg
Freigestellte Mengen (ADN)
: E1
Zulässige Beförderung (ADN)
: T* B**
Erforderliche Ausrüstung (ADN)
: PP, A
Anzahl blauer Kegel/Lichter (ADN)
: 0
Zusätzliche Anforderungen/Bemerkungen (ADN)
: * Only in the molten state. ** For carriage in bulk see also 7.1.4.1. ** * Only in the case of transport in bulk.
- Bahntransport Klassifizierungscode (RID)
: M7
Sonderbestimmung (RID)
: 274, 335, 601
Begrenzte Mengen (RID)
: 5kg
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DE (Deutsch)
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Silver Alloy 50Ni3 (Solids) Sicherheitsdatenblatt entspricht der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) einschließlich Änderungsverordnung (EU) 2015/830
Freigestellte Mengen (RID)
: E1
Verpackungsanweisungen (RID)
: P002, IBC08, LP02, R001
Sondervorschriften für die Verpackung (RID)
: PP12, B3
Sondervorschriften für die Zusammenpackung (RID)
: MP10
Anweisungen für Tankfahrzeuge und Schüttgutcontainer (RID) Besondere Bestimmungen für Tankfahrzeuge und Schüttgutcontainer (RID)
: T1, BK1, BK2
Tankcodierungen für RID-Tanks (RID)
: SGAV, LGBV
: TP33
Beförderungskategorie (RID)
: 3
Besondere Beförderungsbestimmungen Pakete (RID)
: W13
Besondere Beförderungsbestimmungen Schüttgut (RID)
: VW1
Besondere Bestimmungen für die Beförderung - : CW13, CW31 Be-, Entladen und Handhabung (RID) Expressgut (RID)
: CE11
Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr (RID)
: 90
14.7.
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
Nicht anwendbar
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1.
Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
15.1.1.
EU-Verordnungen
Enthält keinen Stoff, der den Beschränkungen von Anhang XVII der REACH-Verordnung unterliegt Enthält einen Stoff der REACH-Kandidatenliste in einer Konzentration von ≥ 0.1% oder mit einer niedrigeren spezifischen Grenze: Cadmium (EC 231-152-8, CAS 7440-43-9) Enthält keinen in REACH-Anhang XIV gelisteten Stoff 15.1.2.
Nationale Vorschriften
Seveso-III-Richtlinie 2012/18/EU Deutschland VwVwS, Verweis auf Anhang
: Wassergefährdungsklasse (WGK) 3, Stark wassergefährdend (Einstufung nach VwVwS, Anhang 4)
Störfall-Verordnung - 12. BImSchV
: Unterliegt nicht der 12. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung) (Störfall-Verordnung)
15.2.
Stoffsicherheitsbeurteilung
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Vollständiger Wortlaut der H- und EUH-Sätze: Aquatic Acute 1 Akut gewässergefährdend, Kategorie 1 Aquatic Chronic 1 Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 1 Carc. 2 Karzinogenität, Kategorie 2 Skin Sens. 1 Sensibilisierung — Haut, Kategorie 1 STOT RE 1 Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition), Kategorie 1 H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition H400 Sehr giftig für Wasserorganismen H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung
EU-Sicherheitsdatenblatt (REACH Anhang II)
23/01/2017
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Silver Alloy 50Ni3 (Solids) Sicherheitsdatenblatt entspricht der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) einschließlich Änderungsverordnung (EU) 2015/830 Diese Informationen basieren auf unserem aktuellen Wissen und sollen das Produkt nur im Hinblick auf Gesundheit, Sicherheit und Umweltbedingungen beschreiben. Sie darf also nicht als eine Garantie für irgendeine spezifische Eigenschaft des Produktes ausgelegt werden
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