High Temperature Grease
SDSHTG
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH)
DE
mit ihrer Änderung Verordnung (EG) Nr 2015/830
Rev. A
Überarbeitungsdatum: 12/01/2016
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1.
Produktidentifikator
Produktform
: Gemisch
Handelsname
: High Temperature Grease
Produktcode
: 115982, 070618
1.2.
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.2.1.
Relevante identifizierte Verwendungen
Verwendung des Stoffes/des Gemischs 1.2.2.
: Schmiermittel, Schmierfette und Trennmittel
Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar 1.3.
Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Graco BVBA Industrieterrein Ounde Bunders Maasmechelen - Belgium T +32 89 770 700 - F +32 89 770 777
[email protected] 1.4.
Notrufnummer
Notrufnummer
: 1- 703-741-5970 (Chemtrec) 24/24
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1.
Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]Gemisch/Stoff: SDB EU 2015: Gemäß Vorschrift (EU) 2015/830 (Anhang II der REACH-Verordnung) Ätzung/Reizung der Haut Kategorie 2
H315
Schwere Augenschädigung/-reizung Kategorie 1
H318
Sensibilisierung — Haut, Kategorie 1
H317
Gefährlich für die aquatische Umwelt – chronische Gefährdung, Kategorie 3 H412 Volltext der Gefahrenhinweise: Siehe Abschnitt 16
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt Keine weiteren Informationen verfügbar 2.2.
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Extra labelling to displayExtra classification(s) to display Gefahrenpiktogramme (CLP)
:
CLP Signalwort
: Gefahr
Gefahrenhinweise (CLP)
: H315 - Verursacht Hautreizungen H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen H318 - Verursacht schwere Augenschäden H412 - Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung
Sicherheitshinweise (CLP)
: P261 - Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden P264 - Nach Gebrauch ... gründlich waschen P272 - Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen P302+P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/… waschen
GHS05
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DE (Deutsch)
GHS07
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2.3.
Sonstige Gefahren
Keine weiteren Informationen verfügbar
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.1.
Stoff
Nicht anwendbar 3.2.
Gemisch
Name
Produktidentifikator
%
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Benzolamin, N-Phenyl- Reaktionsprodukte mit 2,4,4Trimethylpenten
(CAS-Nr) 68411-46-1 (EG-Nr.) 270-128-1 (REACH-Nr) nicht verfügbar
1-5
Aquatic Chronic 3, H412
Phosphorodithioic acid, O,O-di-C1-14-alkyl esters, zinc salts
(CAS-Nr) 68649-42-3 (EG-Nr.) 272-028-3 (REACH-Nr) nicht verfügbar
1 - 2,5
Skin Irrit. 2, H315 Eye Dam. 1, H318 Aquatic Chronic 2, H411
1H-Benzotriazole-1-methanamine, N,N-bis(2-ethylhexyl)-armethyl-
(CAS-Nr) 94270-86-7 (EG-Nr.) 619-007-0 (REACH-Nr) nicht verfügbar
0,1 - 1
Skin Irrit. 2, H315 Skin Sens. 1, H317 Aquatic Chronic 2, H411
Lithiumhydroxid, Monohydrat
(CAS-Nr) 1310-66-3 (EG-Nr.) 603-454-3 (REACH-Nr) nicht verfügbar
0,1 - 1
Acute Tox. 4 (Oral), H302 Skin Corr. 1B, H314
Wortlaut der H-Sätze: siehe unter Abschnitt 16
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1.
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Einatmen
: Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Bei Raumtemperatur ist inhalativen Exposition hat voraussichtlich keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit verursachen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Hautkontakt
: Bei Berührung mit der Haut beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen und Haut sofort mit viel Wasser und Seife abwaschen. Wenn das Material unter die Haut injiziert wird, sofort einen Arzt aufsuchen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Augenkontakt
: Sofort 15 Minuten mit viel Wasser spülen. Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Bei anhaltender Reizung, ärztliche Hilfe herbeiholen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Verschlucken
: Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Das Einatmen dieses Materials kann zu chemischer Lungenentzündung führen. Bei Erbrechen Aspirationsgefahr beachten.
4.2.
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Symptome/Schäden
: Injektion des Produkts auftreten kann Bei der Verwendung von Hochdruck-Anlagen. Injektion unter die Haut kann zu Entzündungen und Schwellungen. Wenn Hochdruck Verletzungen auftreten, sofort einen Arzt aufsuchen . Sofort ins Krankenhaus bringen.
Symptome/Schäden nach Hautkontakt
: Häufiger und andauernder Hautkontakt kann zu Hautreizungen führen.
Symptome/Schäden nach Augenkontakt
: Kann Augenreizung hervorrufen.
Symptome/Schäden nach Verschlucken
: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
4.3.
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren Informationen verfügbar
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1.
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
: Wassersprühstrahl. Kohlendioxid (CO2), Trockenpulver, Schaum.
Ungeeignete Löschmittel
: Keinen Wasservollstrahl verwenden, um eine Zerstreuung und Ausbreitung des Feuers zu vermeiden.
5.2.
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Brandgefahr
: Beim Erhitzen über den Flammpunkt werden entzündbare Dämpfe freigesetzt. Dämpfe können sich über große Entfernungen den Boden entlang bewegen bevor sie sich entzünden/zur Dampfaustrittsquelle zurückschlagen.
Explosionsgefahr
: Bildung explosiver Staub-Luftgemische möglich.
Gefährliche Zersetzungsprodukte im Brandfall
: Giftige Gase und Dämpfe kann zu einem Brand freigesetzt werden. Kohlendioxid. Kohlenmonoxid. Phosphoroxide. Stickoxide. Schwefeloxide.
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5.3.
Hinweise für die Brandbekämpfung
Brandschutzvorkehrungen
: Zur Kühlung exponierter Behälter Wassersprühstrahl oder -nebel benutzen.
Löschanweisungen
: Brandbekämpfung mit üblichen Vorsichtsmaßnahmen aus angemessener Entfernung.
Schutzausrüstungen für die Brandbekämpfung
: In geschlossenen Räumen umgebungsluft-unabhängiges Atemgerät benutzen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1.
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
6.1.1.
Nicht für Notfälle geschultes Personal
Schutzausrüstung
: Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. Geeigneten Augenschutz und Handschuhe verwenden.
Notfallmaßnahmen
: Alle Zündquellen entfernen, wenn gefahrlos möglich. Personen in Sicherheit bringen.
6.1.2.
Einsatzkräfte
Schutzausrüstung
: Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Notfallmaßnahmen
: Umgebung räumen. Den betroffenen Bereich belüften. Alle Zündquellen entfernen, wenn gefahrlos möglich.
6.2.
Umweltschutzmaßnahmen
Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Behörden informieren, wenn Produkt in die Kanalisation oder öffentliche Gewässer. 6.3.
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Zur Rückhaltung
: Größere Mengen ausgelaufener Flüssigkeit mit Pumpe oder Saugeinrichtung entfernen. Nur antistatisch ausgerüstetes (funkenfreies) Werkzeug verwenden. Ausgelaufene Flüssigkeit eindämmen oder mit flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen, um ein Eindringen in die Kanalisation oder Wasserläufe zu verhindern.
Reinigungsverfahren
: Verschüttetes Produkt so bald wie möglich mithilfe von absorbierendem Material aufnehmen. Nicht mit Sägemehl oder einem anderen brennbaren Absorptionsmittel aufnehmen. Von der Wasseroberfläche entfernen (z.B. abskimmen, absaugen).
Sonstige Angaben
: Die Freisetzung größerer Mengen in Vorflutern oder in die Kanalisation ist den zuständigen Wasserbehörden anzuzeigen.
6.4.
Verweis auf andere Abschnitte
Entsorgung von Restmengen : siehe Abteilung 13 Hinweise zur Entsorgung.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1.
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
: Behälter nicht unter Druck setzen, schneiden, schweißen, hartlöten, anbohren, schleifen oder offenem Feuer, Funken, Wärme oder anderen potentiellen Zündquellen aussetzen. Behälter verschlossen halten, wenn dieser nicht in Gebrauch ist. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Für angemessene Lüftung sorgen. Nicht in der Nähe von Oxidationsmitteln lagern.
Verwendungstemperatur
: >= 60 °C
Hygienemaßnahmen
: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. Auf gute Sauberkeit und Ordnung achten.
7.2.
Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Lagerbedingungen
: Dicht verschlossen an einem trockenen, kühlen und gut belüfteten Ort aufbewahren.
Unverträgliche Produkte
: Oxidationsmittel.
Wärme- oder Zündquellen
: Von offenen Flammen, heißen Oberflächen und Zündquellen fernhalten.
7.3.
Spezifische Endanwendung(en)
Keine weiteren Informationen verfügbar
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1.
Zu überwachende Parameter
Phosphorodithioic acid, O,O-di-C1-14-alkyl esters, zinc salts (68649-42-3) Deutschland TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwert (mg/m³) Deutschland TRGS 900 Spitzenbegrenzung (mg/m³)
8.2.
2 mg/m³ (inhalable fraction) 0,1 mg/m³ (respirable fraction)
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
: Waschgelegenheit/Wasser zur Reinigung der Augen und der Haut sollte vorhanden sein.
Persönliche Schutzausrüstung
: Dichtschließende Schutzbrille. Handschuhe. Schutzanzug.
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Materialien für Schutzkleidung
: Schürze oder Kombinationsanzug aus Kunststoff. EN 14605
Handschutz
: Geeignete, nach EN374 getestete Handschuhe tragen. Neopren. NBR (Nitrilkautschuk). Dicke des Handschuhmaterials: 0.11 mm. Durchbruchszeiten und Quelleigenschaften des Materials sind zu berücksichtigen
Augenschutz
: Schutzbrille mit Seitenschutz. DIN EN 166
Atemschutz
: Bei normalen Verwendungsbedingungen und ausreichender Entlüftung ist keine spezielle Atemschutzausrüstung erforderlich. Bei übermäßiger Exposition nur zugelassene Filtergeräte oder bereitgestellte, im positiven Druckmodus betriebene Pressluft-Atemschutzgeräte verwenden
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1.
Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aggregatzustand
: Flüssigkeit
Aussehen
: Halbfest.
Farbe
: rot.
geruch
: Petroleum.
Geruchsschwelle
: Keine Daten verfügbar
pH-Wert
: Nicht anwendbar
Verdunstungsgrad (Butylacetat=1)
: Keine Daten verfügbar
Schmelzpunkt
: Keine Daten verfügbar
Gefrierpunkt
: Nicht anwendbar
Siedepunkt
: Keine Daten verfügbar
Flammpunkt
: > 240 °C Cleveland Open Cup
Selbstentzündungstemperatur
: Keine Daten verfügbar
Zersetzungstemperatur
: Keine Daten verfügbar
Entzündlichkeit (fest, gasförmig)
: Keine Daten verfügbar
Dampfdruck
: Keine Daten verfügbar
Relative Dampfdichte bei 20 °C
: Keine Daten verfügbar
Relative Dichte
: 0,94 - 0,95 g/cm³
Dichte
: 0,9 @15.6°C
Löslichkeit
: Löslich in organischen Lösemitteln. Wasser: Unlöslich
Log Pow
: Keine Daten verfügbar
Viskosität, kinematisch
: Keine Daten verfügbar
Viskosität, dynamisch
: Keine Daten verfügbar
Explosive Eigenschaften
: Nicht explosionsgefährlich.
Brandfördernde Eigenschaften
: Nicht brandfördernd.
Explosionsgrenzen
: 0,9 vol % 7 vol %
9.2.
Sonstige Angaben
Keine weiteren Informationen verfügbar
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1.
Reaktivität
Stabil unter Normalbedingungen. 10.2.
Chemische Stabilität
Stabil unter normalen Bedingungen. 10.3.
Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Gefährliche Polymerisation tritt nicht auf. 10.4.
Zu vermeidende Bedingungen
Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen.
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10.5.
Unverträgliche Materialien
Starke Säuren. Starke Oxidationsmittel. 10.6.
Gefährliche Zersetzungsprodukte
Keine unter normalen Einsatzbedingungen bekannt.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1.
Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität High Temperature Grease LD50 oral Ratte LD50 Dermal Ratte LC50 Inhalation Ratte (mg/l)
: Nicht eingestuft > 5000 mg/kg > 5000 mg/kg > 20 mg/l/4h
Lithiumhydroxid, Monohydrat (1310-66-3) LD50 oral Ratte 120 mg/kg LC50 Inhalation Ratte (mg/l) 0,96 mg/l/4h Phosphorodithioic acid, O,O-di-C1-14-alkyl esters, zinc salts (68649-42-3) LD50 Dermal Kaninchen > 2000 mg/kg Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
: Verursacht Hautreizungen.
Schwere Augenschädigung/-reizung
: Verursacht schwere Augenschäden.
Sensibilisierung der Atemwege/Haut
: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Keimzellmutagenität
: Nicht eingestuft
Karzinogenität
: Nicht eingestuft
Reproduktionstoxizität
: Nicht eingestuft
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
: Nicht eingestuft
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
: Nicht eingestuft
Aspirationsgefahr
: Nicht eingestuft
pH-Wert: Nicht anwendbar pH-Wert: Nicht anwendbar
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1.
Toxizität
Ökologie - Allgemein High Temperature Grease LC50 Fische 1 LC50 andere Wasserorganismen 1 EC50 Daphnia 1
: Die ökologische Beurteilung dieses Materials beruht auf einer Auswertung seiner Bestandteile. 100 mg/l 100 mg/l > 100 mg/l
Phosphorodithioic acid, O,O-di-C1-14-alkyl esters, zinc salts (68649-42-3) LC50 Fische 2 ≈ 22,5 (10,0 - 35,0) mg/l (Exposure time: 96 h - Species: Pimephales promelas [semi-static]) EC50 Daphnia 1 1 - 1,5 mg/l (Exposure time: 48 h - Species: Daphnia magna) 12.2.
Persistenz und Abbaubarkeit
High Temperature Grease Persistenz und Abbaubarkeit
Nicht leicht biologisch abbaubar.
Phosphorodithioic acid, O,O-di-C1-14-alkyl esters, zinc salts (68649-42-3) Persistenz und Abbaubarkeit Keine Daten verfügbar. 12.3.
Bioakkumulationspotenzial
Keine weiteren Informationen verfügbar 12.4.
Mobilität im Boden
Phosphorodithioic acid, O,O-di-C1-14-alkyl esters, zinc salts (68649-42-3) Ökologie - Boden Keine Daten vorhanden. 12.5.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Keine weiteren Informationen verfügbar
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12.6.
Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren Informationen verfügbar
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1.
Verfahren der Abfallbehandlung
Örtliche Vorschriften (Abfall)
: Entsorgung muss gemäß den behördlichen Vorschriften erfolgen.
Verfahren der Abfallbehandlung
: An zugelassener Abfallsammelstelle entsorgen. Recycling oder Entsorgung gemäß den gültigen gesetzlichen Bestimmungen.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport Entsprechend den Anforderungen von ADR / RID / IMDG / IATA / ADN 14.1.
UN-Nummer
UN-Nr. (ADR)
: Nicht anwendbar
UN-Nr. (IMDG)
: Nicht anwendbar
UN-Nr. (IATA)
: Nicht anwendbar
UN-Nr. (ADN)
: Nicht anwendbar
UN-Nr. (RID)
: Nicht anwendbar
14.2.
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Offizielle Benennung für die Beförderung (ADR)
: Nicht anwendbar
Offizielle Benennung für die Beförderung (IMDG)
: Nicht anwendbar
Offizielle Benennung für die Beförderung (IATA) : Nicht anwendbar Offizielle Benennung für die Beförderung (ADN)
: Nicht anwendbar
Offizielle Benennung für die Beförderung (RID)
: Nicht anwendbar
14.3.
Transportgefahrenklassen
ADR Transportgefahrenklassen (ADR)
: Nicht anwendbar
IMDG Transportgefahrenklassen (IMDG)
: Nicht anwendbar
IATA Transportgefahrenklassen (IATA)
: Nicht anwendbar
ADN Transportgefahrenklassen (ADN)
: Nicht anwendbar
RID Transportgefahrenklassen (RID) 14.4.
: Nicht anwendbar
Verpackungsgruppe
Verpackungsgruppe (ADR)
: Nicht anwendbar
Verpackungsgruppe (IMDG)
: Nicht anwendbar
Verpackungsgruppe (IATA)
: Nicht anwendbar
Verpackungsgruppe (ADN)
: Nicht anwendbar
Verpackungsgruppe (RID)
: Nicht anwendbar
14.5.
Umweltgefahren
Umweltgefährlich
: Nein
Meeresschadstoff
: Nein
Sonstige Angaben
: Keine zusätzlichen Informationen verfügbar
14.6.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
- Landtransport Nicht anwendbar - Seeschiffstransport Nicht anwendbar 26/01/2016
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- Lufttransport Nicht anwendbar - Binnenschiffstransport Nicht anwendbar - Bahntransport Nicht anwendbar 14.7.
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code
Nicht anwendbar
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1.
Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
15.1.1.
EU-Verordnungen
Enthält keinen Stoff, der den Beschränkungen von Anhang XVII der REACH-Verordnung unterliegt Enthält keine Inhaltsstoffe, die zurzeit in der REACH Kandidaten-Liste aufgeführt sind Enthält keinen in REACH-Anhang XIV gelisteten Stoff 15.1.2.
Nationale Vorschriften
Notiert an der AICS (die australische Inventory of Chemical Substances) Notiert an der kanadischen DSL (Domestic Substances List) Gelistet bei Inventory of Existing Chemical Substances (EINECS) Notiert an der EWG Inventar EINECS (European Inventory of Existing Chemical Substances Handelsregister) Stoffe Notiert an der japanischen ENCS (Existing & New Chemicals Substances) Bestand Gelistet bei New Zealand - Inventory of Chemicals (NZIoC) Gelistet bei Inventory of Chemicals and Chemical Substances (PICCS) Notiert an der United States TSCA (Toxic Substances Control Act) Bestand Listed on CICR (Turkish Inventory and Control of Chemicals) Deutschland VwVwS, Verweis auf Anhang
: Wassergefährdungsklasse (WGK) 1, Schwach wassergefährdend (Einstufung nach VwVwS, Anhang 4)
Störfall-Verordnung - 12. BImSchV
: Unterliegt nicht der 12. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung) (Störfall-Verordnung)
15.2.
Stoffsicherheitsbeurteilung
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde für den Stoff oder die Mischung vom Lieferanten durchgeführt und bei der Erstellung des Sicherheitsdatenblattes berücksichigt
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Datenquellen
: CLP Inventory.
Sonstige Angaben
: Diese Informationen basieren auf unserem aktuellen Wissen und sollen das Produkt nur im Hinblick auf Gesundheit, Sicherheit und Umweltbedingungen beschreiben. Sie darf also nicht als eine Garantie für irgendeine spezifische Eigenschaft des Produktes verstanden oder ausgelegt werden. Der Anwender ist für die Einhaltung der angegebenen Vorsichtsmaßnahmen verantwortlich und stellt sicher, dass die Informationen vollständig und ausreichend für die Verwendung des Produkts sind. Dieses Sicherheitsdatenblatt (SDB) wurde von Intertek erstellt. Die Informationen darin werden ohne jegliche Gewährleistung, weder zugesichert noch impliziert, für die Richtigkeit bereitgestellt. Einige dargestellte Informationen sowie Schlussfolgerungen stammen aus Quellen, die keine Prüfdaten an der Substanz selbst darstellen. Dieses SDB wurde ausschließlich für dieses Produkt erstellt und darf auch nur für dieses Produkt verwendet werden. Falls das Produkt als Komponente in einem anderen Produkt verwendet wird, können die Informationen nicht mehr zutreffend sein. Verwender sollten ihre eigenen Untersuchungen anstellen, um die Eignung der Informationen und des Produktes für ihre Anwendung zu bewerten. Die Bedingungen oder Methoden zu Umgang, Lagerung, Verwendung und Entsorgung des Produktes sind außerhalb unserer Kontrolle und möglicherweise uns nicht bekannt. Aus diesem und anderen Gründen übernimmt Intertek keine Verantwortung und lehnt ausdrücklich jede Haftung für Verlust, Schaden oder Kosten, die aus dem Umgang, der Lagerung, der Verwendung oder der Entsorgung des Produktes entstehen, ab.
Vollständiger Wortlaut der H- und EUH-Sätze: Acute Tox. 4 (Oral) Akute Toxizität (oral) Kategorie 4 Aquatic Chronic 2 Gefährlich für die aquatische Umwelt – chronische Gefährdung, Kategorie 2 Aquatic Chronic 3 Gefährlich für die aquatische Umwelt – chronische Gefährdung, Kategorie 3 Eye Dam. 1 Schwere Augenschädigung/-reizung Kategorie 1 Skin Corr. 1B Ätzung/Reizung der Haut Kategorie 1B 26/01/2016
DE (Deutsch)
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Skin Irrit. 2 Skin Sens. 1 H302 H314 H315 H317 H318 H411 H412
Ätzung/Reizung der Haut Kategorie 2 Sensibilisierung — Haut, Kategorie 1 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden Verursacht Hautreizungen Kann allergische Hautreaktionen verursachen Verursacht schwere Augenschäden Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung
SDS EU (REACH Anhang II) Diese Informationen basieren auf unserem aktuellen Wissen und sollen das Produkt nur im Hinblick auf Gesundheit, Sicherheit und Umweltbedingungen beschreiben. Sie darf also nicht als eine Garantie für irgendeine spezifische Eigenschaft des Produktes verstanden oder ausgelegt werden.
26/01/2016
DE (Deutsch)
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