+++ GREENING-SPEZIAL +++ GREENING-SPEZIAL +++
Ratgeber & Handbuch zur Greening-Prämie im Rahmen der GAP-Reform
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TERRA GOLD Mischung TG-1
Liebe Kunden, nichts ist stetiger als der Wandel - das konnten wir alle in den letzten Monaten anhand eines Themas feststellen: Greening. War und ist es doch in aller Munde bleiben trotzdem viele Fragen. Was gilt jetzt für wen? Welche Angaben sind endgültig? Wie können die Greening-Auflagen sicher erfüllt werden? Wir haben daher einen kleinen Ratgeber erstellt, der Ihnen das Wichtigste in Kürze zusammenfasst und als Leitfaden zum Greening dienen soll. Im Folgenden finden Sie einen Überblick zum Greening mit Fachartikeln und Praxisbeispielen als Erläuterung zu den einzelnen Themenbereichen. Außerdem gibt es Kurzinfos mit den Fakten, die Sie auf jeden Fall kennen sollten. Im Schema auf Seite 5 sehen Sie nochmals, welche verschiedenen Maßnahmen unter das Greening fallen. Im Wesentlichen gibt es drei Bereiche, die für die Landwirte relevant sind. Der erste Bereich umfasst die Anbaudiversifizierung in der Landwirtschaft und gibt den Landwirten vor, mehrere Hauptkulturen anzubauen und die Fruchtfolge auszuweiten. Der zweite Bereich befasst sich mit der Erhaltung des Dauergrünlandes. Die Umwandlung, be ziehungsweise Grünlandneuan saa ten werden zukünftig nur noch eingeschränkt möglich sein (Seite 10-15). Der dritte, umfangreichste des Greenings ist die Bereitstellung von 5 % ökologischer Vorrangfläche (öVF). Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten den nötigen Anteil zu erreichen. Informationen zu den verschiedenen Varianten finden Sie ab Seite 16. Dort wird die Nutzung von verschiedenen öVF wie z. B. Zwischenfruchtanbau, Grasuntersaaten, Pufferstreifen und stickstoffbindende Pflanzen als Hauptkultur erläutert. Wir hoffen, Ihnen mit diesem Ratgeber einen guten Überblick über die Inhalte des neuen Gesetzes,
sowie der Direktzahlung-Durchführungsverordnung zu geben. Sollten Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns. Wir stehen Ihnen für Beratung und Unterstützung gerne zur Verfügung. Herzliche Grüße
Johannes Wefers
Dipl. agr. biol. Johannes Wefers Verkaufsleiter Inland
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Ihre Ansprechpartner: Beratung/Verkauf
Fachberater im Außendienst:
Johannes Wefers Dipl. agr. biol. Tel.: 02151 / 44 17 520 Mobil: 0172 / 91 22 004
[email protected]
Johannes Troost (West) Mobil: 0171 / 63 04 714
[email protected]
Alexander Wirtz Dipl.-Ing. agr. Tel.: 02151 / 44 17 522
[email protected]
Thomas Lotsch (Süd) Mobil: 0173 / 92 06 681
[email protected]
Martin Terporten Tel.: 02151 / 44 17 444 Mobil: 0172 / 99 58 333
[email protected] Züchtungen/Versuchswesen/Vermehrung/Beratung Axel Naumann Dipl.-Ing. agr. Tel.: 02151 / 44 17 177 Mobil: 0160 / 28 26 596
[email protected]
Dr. Jürgen Bestajovsky Dipl.-Ing. agr. Tel.: 02151 / 44 17 211 Mobil: 0172 / 92 21 779
[email protected]
Benedikt Blumenraht Tel.: 02151 - 44 17 224
[email protected]
Bernhard Kaffill Dipl.-Ing. agr. Tel.: 02151 / 44 17 155 Fax: 02151 / 44 17 533 Mobil: 0172 / 92 06 027
[email protected]
Verkauf Fax: 02151 - 44 17 291
Inhalt 5 Übersicht Greening ■ 6 Anbaudiversifizierung ■ 7 Kategorien der Kulturpflanzen ■ 8 Beispiele Fruchtfolgen und Produkte ■ 10 Artikel Grünlanderhaltung ■ 12 Produkte Grünland ■ 16 Artikel ökologische Vorrangflächen ■ 19 Tabelle „Produkteignung“ öVF ■ 20 Faktencheck öVF ■ 22 Produkte für öVF ■ 24 Faktencheck Zwischenfruchtanbau ■ 25 Zwischenfruchtmischungen ■ 32 Untersaaten ■ 34 Stickstoffbindende Pflanzen ■ 35 Faktencheck stickstoffbindende Pflanzen ■ 36 Beispiel stickstoffbindende Pflanzen
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Übersicht zur Verordnung zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der gemeinsamen Agrarpolitik (Direktzahlungen-Durchführungsverordnung - DirektZahlDurchfV)
Greening Anbaudiversifizierung Nähere Infos siehe S. 6
Ackerfläche < 10 ha Bio-Landwirte, Kleinerzeuger
Ackerfläche 10-30 ha
Ackerfläche > 30 ha
ökologische Vorrangflächen Nähere Infos siehe S.16
Ackerfläche < 15 ha
Ackerfläche > 15 ha
Grünlanderhaltung
Nähere Infos siehe S.11
FFH-Gebiete
Sonstiges Dauergrünland
FFH Gebiete
Keine Abhängig von Anbaudiver- den angebausifizierung ten Kulturen nötig - min. 2 Hauptkulturen - max. 75% mit einer Kultur
Abhängig von den angebauten Kulturen - min. 3 Kulturen - je max. 75 % einer Kultur - die beidengrößten Kulturen zusammen max. 95 %
Keine ökologischen Vorrangflächen nötig
5 % ökologische Vorrangfläche erforderlich
Generelles Pflugund Umwandlungsverbot
Umbruch muss an anderer Stelle 1:1 ausgeglichen werden (Genehmigung erforderlich)
öVF: Zwischenfrüchte oder Gründecke
Stickstoff bindende Pflanzen
Beihilfefähige Hektarstreifen an Waldrändern
Pufferstreifen
Feldränder (Streifen)
Brachliegende Flächen
Terrassen
Landschafts- Flächen mit elemente Niederwald mit Kurzumtrieb
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Anbaudiversifizierung Acker (ha) / Grünland Anbaudiversifizierung freigestellt < 10
mind. 2 Kulturen (1 max. 75 %)
X
10–30
X
> 30
X
max. 30 ha Acker > 75 % Grünland
X
max. 30 ha Acker > 75 % Ackerfutter / Brache
X
Die Anbaudiversifizierung beschreibt eins der drei Standbeine der neuen Direktzahlungsverordnung „Greening“. Ob und in welcher Form ein landwirtschaftlicher Betrieb die Anbaudiversifizierung praktizieren muss, richtet sich nach der Größe des entsprechenden Betriebs. Sonderstellung: Betriebe (Bsp.: Kartoffel oder Gemüse), die jährlich mind. 50% ihrer bewirtschafteten Fläche tauschen (-> Flächen zur Verfügung stellen gilt nicht!). Durch die Anbaudiversifizierung soll langfristig erreicht werden, dass die Artenvielfalt innerhalb der Fruchtfolge steigt und der Anbau von riesigen Monokulturen begrenzt wird. Mit Hilfe einer vielfältigen Fruchtfolge können diverse positive Effekte, wie z.B. eine Steigerung der Bodengesundheit, eine Zunahme der Artenvielfalt bei Flora und Fauna und eine optische Bereicherung der Kulturlandschaft erzielt werden. Eine vielfältige Fruchtfolge trägt dazu bei, dass die Bodenfruchtbarkeit nachhaltig erhalten bleibt und sich die Erträge stabilisieren. Die Steigerung der Biodiversität als Effekt einer weit gestellten Fruchtfolge liefert einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt und trägt zum allgemeinen Wohlergehen von Mensch und Natur bei. Fruchtfolge bedeutet in diesem Zusammenhang nicht, dass die Fruchtarten auf der Fläche rotieren müssen; diese können auch nebeneinander immer auf der gleichen Fläche
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mind. 3 Kulturen (1 max. 75 %, 2 zusammen max. 95 %)
angebaut werden. Betriebe müssen allerdings mindestens zwei oder drei Kulturen, in Abhängigkeit der Betriebsgröße anbauen. Einschnitte in der Fruchtfolgeplanung erleben vor allen Dingen die Betriebe, die bis dato ausschließlich Winterungen angebaut haben, da hier kein Zeitfenster besteht, um Zwischenfrüchte zu säen, um das Greening zu erfüllen. Alternativ muss hier mit Leguminosen als dritte Kultur gearbeitet werden. Anpassungen müssen ebenfalls jene Betriebe vornehmen, die
reinen Futterbau mit hohen Anteilen Silomais anbauen. Oftmals ist die Flächenausstattung so knapp, dass keine andere Kultur das „Futterloch“ schließen kann. Ein weiteres Problem besteht in der gleichen Klassifizierung von Gräsern und Leguminosen zur Futternutzung, die teilweise nicht als zweite und dritte Kulturart abgebaut werden können, da diese in der gleichen Kategorie geführt werden.
Kategorien von landwirtschaftlichen Kulturen nach Artikel 44 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 Kategorien „landwirtschaftliche Kultur(pflanze)“
Erläuterung
Beispiele Gattung/Art von Kulturen
Eine Kultur einer der verschiedenen in der botanischen Klassifikation landwirtschaftlicher Kulturpflanzen definierten Gattungen
Jede Gattung einer der verschiedenen landwirtschaftlichen Kulturpflanzen zählt als eine Kultur.
Triticum: Weichweizen, Hartweizen, Dinkel
Winter- und Sommerkulturen gelten als unterschiedliche Kulturen, auch wenn sie zur selben Gattung gehören.
Secale: Roggen Beta: Zuckerrüben, Futterrübe, Mangold und Rote Beete Hordeum: Gerste Zea: Mais
Alle Arten im Falle der Brassicaceae, Solanaceae und Cucurbitaceae
Im Falle der Brassicaceae (Kreuzblütler),
Raps, Weißer Senf, Ölrettich
Solanaceae (Nachtschattengewächse) und
Kartoffeln, Tomaten, Paprika
Cucurbitaceae (Kürbisgewächse)
Kürbisse, Gurken, Zucchini
gelten alle Arten als jeweils eigenständige Kulturpflanze. Brachliegendes Land
Brachliegendes Land ist ebenfalls eine eigenständige Kultur
Gras oder andere Grünfutterpflanzen
Gras oder andere Grünfutterpflanzen sind eine eigenständige Kultur.
Weidelgräser, Festulolium, Schwingelgräser, Knaulgras, Wiesenrispe, Rotklee, Weißklee, Perserklee, Alexandrinerklee, Luzerne
Sonderfälle : Mischkulturen in getrennten Reihen: Jede Kultur kann als getrennte Kultur gerechnet werden, wenn sie mind. 25 % der Fläche abdeckt. Flächen einer Hauptkultur mit Untersaat werden nur mit der Hauptkultur anerkannt.
Mais mit Gräseruntersaat (Gründecke)
Saatgutmischungen gelten als eine einzige Kultur.
Landsberger Gemenge
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Beispiele für Fruchtfolgen und Anbaudiversifizierung Fruchtfolgebeispiele: Betrieb
Alt
neu
öVF
Bauer Hansen, Schleswig Holstein
Winterweizen (33 %) Winterweizen (33 %) Winterroggen (33 %)
Winterweizen (59 %) Erbse/Bohne (8 %) Winterroggen (33 %)
Erbse/Bohne
Bauer Schmidt, nördlicher Niederrhein
Silomais (45 %) Silomais (45 %) Ackergras (10 %)
Silomais (75 %) Winterweizen + Zwischenfrucht (20 %) Ackergras (5 %)
Zwischenfrucht
Bauer Müller, Rheingraben
Körnermais (100 %)
Körnermais (75 %) Luzerne (12,5 %) WW (12,5 %)
Luzerne
Bauer Huber, Eifel
Silomais (70 %) Ackergras (30 %)
Silomais (65%) Ackergras (30 %) Brache (5 %)
Brache
Artenbeispiele für die Anbaudiversifizierung Luzerne - Medicago sativa Saatstärke
25–30 kg/ha in Reinsaat
Saatzeit
in Reinsaat März bis Mai
Aussaattiefe
1–2 cm
Reihenabstand
wie Getreide
Düngung
P und K entsprechend den Empfehlungen der Bodenuntersuchungsergebnisse
ORCA
PLATO
Die Gesunde
Die Blattreiche
ORCA ist eine violett blühende Bastardluzerne für die frühe Nutzung. Sie liefert üppige Erträge mit hohem Eiweißgehalt und zeichnet sich durch ihren Blattreichtum, zarte Stengel und eine überragende Standfestigkeit aus.
PLATO ist eine hellblau bis violett blühende Sorte mit aufrechter Wuchsform. Ihre hohen Grün- und Trockenmasseerträge, die sehr gute Standfestigkeit und ihre sehr guten Resistenzeigenschaften gegen Luzernewelke und Kleekrebs machen PLATO zu einer Besonderheit.
VERKO ist eine vielblättrige, feinstengelige Sorte, die dank ihres hohen Proteingehaltes, einer sehr guten Austriebsdichte im Frühjahr und einer ausgezeichneten Nachwuchsfreudigkeit überzeugt. Die hohe Standfestigkeit ermöglicht eine problemlose Ernte. VERKO ist sehr widerstandsfähig gegen diverse Krankheiten.
Art.-Nr. 201200
Art.-Nr. 201210
Art.-Nr. 201223
Die Standfeste
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10/25 kg
VERKO
Welsches Weidelgras – Lolium italicum
25 kg
Saatstärke
40–45 kg/ha in Reinsaat; 20–25 kg/ha als Untersaat
Saatzeit
als Reinsaat im Sommer und Herbst; als Untersaat im Getreide im März und April
Aussaattiefe
1–2 cm
Reihenabstand
wie Getreide
Düngung
als Hauptfrucht im Frühjahr 80–100 kg N/ha, zu jeder weiteren Nutzung 60–80 kg N/ha, zur Stoppelsaat 80 kg N/ha
GEMINI, t.
MELQUATRO, t.
Diese Sorte zeichnet sich durch eine sommerbetonte Ertragsverteilung aus, ideal bei Frischfütterung und dies bei hohem Zuckergehalt und hoher Schmackhaftigkeit. Sehr erfolgreich ist die Ackerfutterbaumischung Futterexpress A1. Hier wird GEMINI mit Oryx und MELQUATRO angebaut. Genutzt wird GEMINI für die Frischfütterung, die Silierung und zur Heubereitung. Als Anbauverfahren kommt die Herbstaussaat mit der Ernte im darauffolgenden Jahr oder die zeitige Aussaat im Sommer für eine Herbstnutzung und ein Hauptnutzungsjahr nach der Überwinterung infrage.
Eine beim Bundessortenamt zugelassene Sorte mit einem hohen Ertragsvermögen und sehr gleichmäßiger Ertragsverteilung. Diese tetraploide Sorte zeichnet sich zudem durch einen höheren Zuckergehalt und eine höhere Verdaulichkeit aus. Damit verbunden ist auch eine sehr gute Silierfähigkeit. Die Nutzung von MELQUATRO erfolgt für die Silagebereitung, für die Heuwerbung oder für die Frischverfütterung. MELQUATRO kann in Reinsaat ausgebracht werden und ist ebenfalls ein sehr empfehlenswerter Bestandteil der Ackerfutterbaumischungen Futterexpress.
Art.-Nr. 105065
Art.-Nr. 104997
Ertragreiche Spitzensorte
Gleichmäßige Ertragsverteilung
Ackergras A1 FE 100
Ackergras A2 FE 200
Ackergras A3 FE 300
Futterexpress Qualitätsstandardmischungen 25 kg
Futterexpress Qualitätsstandardmischungen 25 kg
Futterexpress Qualitätsstandardmischungen 25 kg
besteht nur aus Sorten des Wel. Weidelgrases mit hoher Ertragsleistung im 1. und 2. Hauptnutzungsjahr
enthält neben den Spitzensorten des Wel. Weidelgrases auch Einj. Weidelgras
2- bis 3-jährige Nutzung (für 2 Hauptnutzungsjahre)
100 % Wel. Weidelgras (3 Sorten)
67,0 % Wel. Weidelgras 33,0 % Einj. Weidelgras
42,0 % Dt. Weidelgras 29,0 % Wel. Weidelgras 29,0 % Bastardweidelgras
Art.-Nr. 40321
Art.-Nr. 40322
Art.-Nr. 40323
Unser gesamtes Sortiment an einzelnen Arten und Hauptkulturen finden Sie in unserem Hauptkatalog. 9
Umbruchverbot bei Grünland Seit einigen Jahren besteht bereits ein absolutes Umwandlungsverbot von Grünland in Ackerland ohne Schaffung von Ersatzflächen. Mit der neuen GAP-Reform besteht nun europaweit ein absoluter Erhalt von Dauergrünlandflächen (DGL). Umbruch und Umwandlung in Ackerland ist nur dann möglich, wenn an anderer Stelle eine neue Grünlandfläche angesät wird. Pflegemaßnahmen sind aber jederzeit auf den „normalen“ Grünlandflächen möglich. Das
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gilt auch für Neuansaaten. Um in Zukunft Futterlücken zu schließen, lohnt es sich, schlechte Grünlandflächen im diesem Frühjahr neu anzusäen. Genügend Grundfutter ist bekanntermaßen vorhanden. Die von den offiziellen Beratungsstellen empfohlenen Mischungen sind hierbei allererste Wahl. Verschärft wird das Ganze noch für FFH-Gebiete. Hier besteht ein absolutes Umbruchverbot für das Grünland. Ausnahmen sind nur mit
Absprache und Genehmigung der zuständigen Behörden möglich. Die Grünlandpflege muss aber auch hier berücksichtigt werden, sofern nicht anders geregelt. Gerade bei bestehenden Umbruchverboten ist die Nachsaat bei DGL-Flächen von besonderer Bedeutung. Mit Hilfe von Nachsaaten ist es möglich, schon existierende Grünlandflächen zu erneuern und so den Aufwuchs erheblich zu steigern und zu verbessern.
Dauergrünland (DGL) in FFH-Gebieten (Flora-Fauna-Habitat) ➜ generelles Pflug- und Umwandlungsverbot ➜ gilt jedoch nur für das DGL aus 2015, später angelegtes DGL nicht betroffen
Sonstiges Dauergrünland (DGL) ➜ Grundsätzlich Umbruch nur mit Genehmigung und Neuansaat an anderer Stelle ➜ Bei Genehmigung keine Neuansaat nötig bei:
• DGL im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen (AUM) angelegt • besonderen Fällen im öffentlichen Interesse • Vermeidung unzumutbarer Härten (z. B. höhere Gewalt) • DGL, das erst 2015 und später entstanden ist (bei DGL, das vor 2015 bereits bestand ➜ Neuansaat an anderer Stelle) ➜W ird einen Abweichung von über 5 % von der Referenz (2012 + neu angemeldetes DGL in 2015, das in 2012 kein DGL war) festgestellt, dürfen keine Genehmigungen mehr erteilt werden
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Grünland
für alle Regionen Deutschlands
SchleswigHolstein Mecklenburg-Vorpommern Hamburg
NWL
Bremen
RHT
Berlin
Niedersachsen
Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern
Brandenburg Sachsen-Anhalt Nordrhein-Westfalen
Baden-Württemberg Sachsen
Bayern
Thüringen Hessen
Wir führen sämtliche kammerempfohlenen Grünland- und Ackerfutterbaumischungen Die Sorten der Qualitätsmischungen unterliegen zahlreichen Prüfungen. Zum einen werden in Versuchen die Sorten auf ihre Nutzungseignung in den jeweiligen Gebieten untersucht und zum anderen erfolgt eine Kon trolle der Mischungen über die Landwirtschaftskammer. Hier werden im Handel Muster aus den jeweiligen Mischungen gezogen und auf Artenzusammensetzung und Keimfähigkeit hin untersucht. Die wichtigsten Wert eigenschaften, die eine empfohlene Sorte mindestens haben muss, sind eine hohe Krankheitsresistenz, Ausdauer, Ertrag, Futterqualität und eine ausgewogene Ertragssicherheit. Es muss aber auch sichergestellt sein, dass die empfohlene Sorte auch den jeweiligen gegebenen klimatischen Besonderheiten standhält. Die amtlichen Beratungsstellen in Deutschland bemühen sich seit vielen Jahren um eine Optimierung der Saatgutmischungen in Zusammensetzung und Auswahl der Sorten. In groben Zügen kann man sagen, dass Deutschland in fünf Beratungsräume eingeteilt ist, wobei die geographischen und klimatischen Gegebenheiten für die Zuordnungen entscheidend sind.
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Rheinland-Pfalz Saarland Bayern
Baden-Württemberg
Sämtliche von uns geführten, empfohlenen Mischungen finden Sie in unserem Hauptkatalog oder auf unserer Homepage, wo Sie sich auch unsere Kataloge downloaden können:
www.freudenberger.de/dauerweiden.html
6 Mischungsbeispiele für Neuansaaten MG-340
MG-210
MG-400
Dauerweide Standard G III mit Klee 10 kg
Dauerweide Standard G II ohne Klee 10 kg
Dauerweide Standard G IV
kleehaltige Mischung für weidelgrassichere Standorte mit hoher Nutzungshäufigkeit
Mischung für alle Lagen mit hoher Nutzungshäufigkeit
für austrocknungsgefährdete und sommertrockene Standorte bei überwiegender Weidenutzung
20,0 % Dt. Weidelgras früh 20,0 % Dt. Weidelgras mittel 27,0 % Dt. Weidelgras spät 17,0 % Wiesenlieschgras 10,0 % Wiesenrispe 6,0 % Weißklee
13,0 % Dt. Weidelgras früh 20,0 % Dt. Weidelgras mittel 20,0 % Dt. Weidelgras spät 17,0 % Wiesenlieschgras 10,0 % Wiesenrispe 20,0 % Wiesenschwingel
27,0 % Dt. Weidelgras 17,0 % Wiesenlieschgras 10,0 % Wiesenrispe 40,0 % Knaulgras spät 6,0 % Weißklee
Aussaatstärke: 30 kg/ha Art.-Nr. 40023
Aussaatstärke: 30 kg/ha Art.-Nr. 40012
Aussaatstärke: 30 kg/ha Art.-Nr. 40024
MG-200
GSW T
PG 1 intensiv Dauerwiese
Dauerweide Standard G II mit Klee 20 kg
Weide — Schnitt- und Weidenutzung 10 kg
Top-Mischungen
kleehaltige Mischung für alle Lagen mit hoher Nutzungshäufigkeit
für trockene bis frische Lagen, 3–4 Nutzungen
Neuanlagemischung für hohe Schnittnutzungsintensität, für weidelgrassichere Standorte
3,0 % Dt. Weidelgras früh 1 17,0 % Dt. Weidelgras mittel 17,0 % Dt. Weidelgras spät 17,0 % Wiesenlieschgras 10,0 % Wiesenrispe 20,0 % Wiesenschwingel 6,0 % Weißklee
8,0 % Dt. Weidelgras 2 19,0 % Wiesenschwingel 19,0 % Wiesenlieschgras 13,0 % Wiesenrispe 6,0 % Rotschwingel 6,0 % Knaulgras 9,0 % Weißklee
0,0 % Dt. Weidelgras früh, t. 1 25,0 % Dt. Weidelgras mittel, t. 14,0 % Dt. Weidelgras spät, d. 13,0 % Dt. Weidelgras spät, t. 20,0 % Wiesenlieschgras 10,0 % Wiesenrispe 3,0 % Wiesenfuchsschwanz 5,0 % Weißklee
Aussaatstärke: 30 kg/ha Art.-Nr. 40002
Aussaatstärke: 32 kg/ha Art.-Nr. 46015
Aussaatstärke: 36 kg/ha Art.-Nr. 46101
10 kg
20 kg
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6 Mischungsbeispiele für Nachsaaten MG-500 Mantelsaat® MG-520
MG-530
Dauergrünland Nachsaat Mantelsaat® 10 kg
Dauerweide Standard G V spät Nachsaat 20 kg
Dauerweide Standard G V Nachsaat mit Klee 10 kg
Nachsaatmischung zur Erhaltung leistungsfähiger und zur Verbesserung lückiger Grünlandnarben
Nachsaat mit mittleren und späten Sorten
Nachsaat mit Klee
25,0 % Dt. Weidelgras früh 25,0 % Dt. Weidelgras mittel 50,0 % Dt. Weidelgras spät
50,0 % Dt. Weidelgras mittel 50,0 % Dt. Weidelgras spät
20,0 % Dt. Weidelgras früh 20,0 % Dt. Weidelgras mittel 50,0 % Dt. Weidelgras spät 10,0 % Weißklee
Aussaatstärke: 20 kg/ha Art.-Nr. 40055
Aussaatstärke: 20 kg/ha Art.-Nr. 40045
Aussaatstärke: 20 kg/ha Art.-Nr. 40015
MG-510
NS T
Dauerweide Standard G V Nachsaat 20 kg
Dauergrünland Nachsaatmischungen 10 kg
Top-Mischungen
Nachsaatmischung zur Erhaltung leistungsfähiger und zur Verbesserung lückiger Grünlandnarben
Nachsaat für bedingt weidelgrassichere Lagen, mäßig trocken
Nachsaatmischung für Flächen mit hoher Nutzungsintensität (weidelgrassichere Lagen)
5,0 % Dt. Weidelgras früh 2 25,0 % Dt. Weidelgras mittel 50,0 % Dt. Weidelgras spät
8,0 % Dt. Weidelgras 4 12,0 % Wiesenlieschgras 16,0 % Wiesenrispe 12,0 % Knaulgras 12,0 % Weißklee
5,0 % Dt. Weidelgras früh, t. 1 30,0 % Dt. Weidelgras mittel, t. 22,0 % Dt. Weidelgras spät, d. 25,0 % Dt. Weidelgras spät, t. 8,0 % Weißklee
Aussaatstärke: 20 kg/ha Art.-Nr. 40005
Aussaatstärke: 25 kg/ha Art.-Nr. 46044
Aussaatstärke: 25 kg/ha Art.-Nr. 46102
PG 2 Süd Intensiv
Wiesennachsaat
20 kg
Unser gesamtes Grünland-Sortiment finden Sie in unserem Hauptkatalog.
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MG-500 Mantelsaat
®
✓✓ höhere Auflaufraten durch besseren Bodenschluss ✓✓ beste Jugendentwicklung durch optimale Nährstoff- versorgung des Keimlings ✓✓ der Mantel konserviert und schützt das Samenkorn bis zum Erreichen des optimalen Feuchtigkeitsgrades ✓✓ keine Saatgutverluste durch Windverwehung bei der Saat ✓✓ mit Pflanzenstärkungsmittel, fördert die Gesundheit und stärkt junge Pflanzen
✓✓ mit Huminsäuren, für die sichere Keimung und erhöhte Nährstoffaufnahme ✓✓ ideal für Saattechniken wie Düngerstreuer, Schneckenkorn- streuer und Gülleausbringung
Man
Bei Umbruchverboten bestens zur Erhaltung von leistungsfähigem Grünland geeignet. lsaat te
®
e Nährstoffgeimpft ® t a Mantelsa
✓✓ gesteigerte Flächenleistung bei der Ausbringung durch eine größere Streubreite von bis zu 9 Meter ✓✓ Kosteneinsparung durch kombinierte Flächenbearbeitung wie Striegel und Säaggregate ✓✓ optimierter Betriebsmitteleinsatz reduziert die Aussaatkosten
MG-500 wird aus empfohlenen Sorten Deutschen Weidelgrases und Weißklee hergestellt. Erhältlich mit den geprüften und empfohlenen Sorten der Region.
Mit amtlich empfohlenen Sorten
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Ökologische Vorrangflächen im Rahmen der EU-Agrarreform Wichtiger Hinweis: Die folgenden Ausführungen spiegeln den derzeitigen Diskussionsstand wider (Stand Dez 2014), da noch nicht alle Rechtsgrundlagen vorliegen. Insofern sind Änderungen einzelner Vorgaben noch möglich! Um im Rahmen des neuen Prämiensystems der EU-Agrarreform die Greeningprämie in ungekürzter Höhe zu bekommen, müssen drei zentrale Anforderungen erfüllt werden: Grünlanderhaltung, Anbaudiversifizierung und die ökologischen Vorrangflächen. Auf letztere soll im Folgenden detailliert eingegangen werden. Ökologische Vorrangflächen sind „im Umweltinteresse genutzte Flächen“, wobei diese Flächen auf Ackerland liegen müssen. Zur Schaffung ökologischer Vorrangflächen sind Betriebe verpflichtet, die mehr als 15 ha Bruttoackerfläche (d. h. inklusive Landschaftselemente) bewirtschaften. Es müssen 5 % dieser Bruttoackerfläche als ökologische Vorrangflächen geschaffen werden. Aus den verschiedenen, unterschiedlich gewichteten Arten der Vorrangflächen, die das EU-Recht vorsieht, kann sich jeder Betrieb die für ihn optimale Kombination zusammenstellen. Bei allen Vorrangflächen ist zu beachten, dass das Fachrecht (DüngeVO etc.) unverändert gültig ist. Die wichtigsten Arten der Vorrangflächen sollen nun erläutert werden (Auszug): Zwischenfrüchte (1 ha = 0,3 ha ökologische Vorrangfläche) Die Zwischenfrüchte müssen zwischen dem 16.07. und 30.09. ausgesät werden. Es sind keine Reinsaaten, sondern nur Mischungen zulässig. Hier darf jede Komponente max. 60 % Anteil an der Mischung haben, der Anteil an Gräsern darf 60 % nicht überschreiten. Die Bezugsbasis ist die Anzahl der Sa-
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menkörner in der Mischung. Die Gesetzgebung sieht eine detaillierte Liste an zulässigen Pflanzenarten vor. Auf den Flächen darf kein Pflanzenschutz, kein mineralischer Dünger und kein Klärschlamm ausgebracht werden. Die organische Düngung mit Gülle, Stallmist etc. ist möglich. Eine Beweidung ist nur mit Schafen oder Ziegen zulässig. Der Pflanzenbestand muss bis zum 15.02. des Folgejahres stehen, zwischendrin kann zur Vermeidung der Samenbildung gemulcht werden, der Aufwuchs muss aber auf der Fläche verbleiben. Ab dem 15.02. dürfen wieder Bodenbearbeitung, Pflanzenschutz, Aussaat der Folgekultur etc. stattfinden. Die Nutzung des Aufwuchses der Zwischenfrüchte zu Futterzwecken oder in Biogasanlagen ist ab dem 15.02. des Folgejahres zulässig. Feldsaaten Freudenberger empfiehlt: Verwenden Sie zur Sicherheit als Zwischenfruchtmischungen beim Greening Mischungen mit mindestens drei Komponenten. Gehen Sie auf Nummer sicher und nutzen Sie die von Feldsaaten Freudenberger fertig gemischten Mischungen. So können Sie die Einhaltung der Greeningauflagen ganz einfach nachweisen!
Grasuntersaat (1 ha = 0,3 ha ökologische Vorrangfläche) Die Untersaat muss ausschließlich aus Gräsern bestehen und kann mit der Hauptkultur ausgebracht werden. Eine Terminvorgabe zur Einsaat gibt es hierbei nicht. Der Pflanzenbestand der Hauptkultur (z. B. Mais) kann hinsichtlich Düngung und Pflanzenschutz ganz normal geführt werden. Für die Ernte der Hauptkultur ist ebenfalls kein Termin festgelegt. Für den im Anschluss verbleibenden Grasbestand der Untersaat gelten die gleichen Bewirtschaftungsauflagen wie für die o.g. Zwischenfrüchte. Leguminosen (1 ha = 0,7 ha ökologische Vorrangfläche) Auch bei den Leguminosen gilt eine Liste mit den zulässigen Pflanzenarten, die die gängigen Leguminosen umfasst. Wichtig ist, dass keine Gemische, wie z. B. Kleegras zulässig sind. Einen vorgegebenen Aussaattermin sowie Restriktionen hinsichtlich Düngung und Pflanzenschutz gibt es nicht. Auch Schnittnutzung, Drusch und Beweidung sind nicht eingeschränkt. Es gilt das Fachrecht. Die Leguminosen können auch über mehrere Jahre stehen, was beispielsweise bei Luzerne sinnvoll sein kann. Nach den Leguminosen muss jedoch eine Winterung oder Winterzwischenfrucht stehen.
Pufferstreifen (1 ha = 1,5 ha ökologische Vorrangfläche) Pufferstreifen müssen sich auf Acker oder auf an Acker grenzendem Dauergrünland und entlang von Gewässern befinden und dürfen die Höchstbreite von 20 m nicht überschreiten. Bei den Pufferstreifen kann die angrenzende Ufervegetation mit angerechnet werden. In einem solchen Fall gilt die maximale Breite von 20 m dann für die Summe aus Ufervergetationsstreifen und Pufferstreifen. Die Streifen müssen bis zum 01.04. des Förderjahres gezielt begrünt werden. Hier ist zu beachten, dass keine Kulturpflanzen zu Erntezwecken (z. B. Getreide) ausgesät werden dürfen. Neben Wildblumen- und Gräsermischungen werden auch krautartige Futterpflanzen als zulässig angesehen. Hierzu zählt nicht der Silomais, sondern eher Klee, Luzerne etc.. Alternativ kann der Streifen der Selbstbegrünung überlassen werden. Düngung und Pflanzenschutz sind nicht zulässig. Die Flächen müssen mindestens einmal jährlich gepflegt (d. h. gemulcht bzw. gemäht) werden, dies darf jedoch nicht im Zeitraum 01.04. bis 30.06. stattfinden. Ab dem 01.07. darf der Aufwuchs gemäht, abgefahren und zur Fütterung bzw. in Biogasanlagen genutzt werden, wenn der Streifen vom angrenzenden Acker unterscheidbar bleibt. Ab dem 01.08. darf die Bodenbearbeitung und Einsaat der Folgekultur zu Erntezwecken im Folgejahr durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang sind Düngung und Pflanzenschutz zulässig. Feldränder (1 ha = 1,5 ha ökologische Vorrangfläche) Im Unterschied zu den Pufferstreifen müssen Feldränder nicht am Gewässer liegen, sondern können sich auf den Ackerflächen an allen Rändern oder zwischen den Ackerschlägen befinden. Die Streifen müssen bis zum 01.04. des Förderjahres gezielt begrünt werden. Hier ist zu beachten, dass keine Kulturpflanzen zu Erntezwecken (z. B. Getreide) ausgesät werden dürfen. Neben Wild-
blumen- und Gräsermischungen werden auch krautartige Futterpflanzen als zulässig angesehen. Hierzu zählt nicht der Silomais, sondern eher Klee, Luzerne etc.. Alternativ kann der Streifen der Selbstbegrünung überlassen werden. Düngung und Pflanzenschutz sind nicht zulässig. Des Weiteren darf hier der Aufwuchs nicht ge-
mäht und genutzt werden, das Mulchen ist jedoch mit Ausnahme des Zeitraumes 01.04. bis 30.06. zulässig. Ab dem 01.08. darf die Bodenbearbeitung und Einsaat der Folgekultur zu Erntezwecken im Folgejahr durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang sind Düngung und Pflanzenschutz zulässig.
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Streifen an Waldrändern (1 ha = 1,5 ha ökologische Vorrangfläche) Im Unterschied zu den Pufferstreifen und Feldrändern müssen diese Streifen direkt am Waldrand liegen. Die Höchstbreite beträgt 10 m. Die Streifen müssen bis zum 01.04. des Förderjahres gezielt begrünt werden. Hier ist zu beachten, dass keine Kulturpflanzen zu Erntezwecken (z. B. Getreide) ausgesät werden dürfen. Neben Wildblumen- und Gräsermischungen werden auch krautartige Futterpflanzen als zulässig angesehen. Hierzu zählt nicht der Silomais, sondern eher Klee, Luzerne etc.. Alternativ kann der Streifen der Selbstbegrünung überlassen werden. Wie bei den Pufferstreifen darf hier der Aufwuchs außerhalb des Zeitraums 01.04. bis 30.06. gemäht und wirtschaftlich genutzt werden, wenn der Streifen vom angrenzenden Ackerland unterscheidbar bleibt. Düngung und Pflanzenschutz sind grundsätzlich nicht zulässig. Ab dem 01.08. darf die Bodenbearbeitung und Einsaat
der Folgekultur zu Erntezwecken im Folgejahr durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang sind Düngung und Pflanzenschutz zulässig. Am Wald besteht ein Wahlrecht, ob ein Waldrandstreifen oder ein Feldrand angelegt wird.
des Zeitraumes 01.04. bis 30.06. zulässig. Ab dem 01.08. darf die Bodenbearbeitung und Einsaat der Folgekultur zu Erntezwecken im Folgejahr durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang sind Düngung und Pflanzenschutz zulässig.
Stilllegung (1 ha = 1 ha ökologische Vorrangfläche) Die Stilllegungen müssen bis zum 01.04. des Förderjahres gezielt begrünt werden. Hier ist zu beachten, dass keine Kulturpflanzen zu Erntezwecken (z. B. Getreide) ausgesät werden dürfen. Neben Wildblumenund Gräsermischungen werden auch krautartige Futterpflanzen als zulässig angesehen. Hierzu zählt nicht der Silomais, sondern eher Klee, Luzerne etc.. Alternativ kann die Fläche der Selbstbegrünung überlassen werden. Düngung und Pflanzenschutz sind nicht zulässig. Des Weiteren darf hier der Aufwuchs nicht gemäht und wirtschaftlich genutzt werden, das Mulchen ist jedoch mit Ausnahme
Die beschriebenen Streifen, aber auch beispielsweise der Leguminosen- und Zwischenfruchtanbau, können zusätzlich mit Agrarumweltmaßnahmen kombiniert werden. Die neuen AUM-Richtlinien befinden sich derzeit noch im Entwurf, insofern ist die detaillierte Ausgestaltung der Richtlinien noch unklar. Insgesamt bieten sich vielfältige Optionen und Kombinationsmöglichkeiten, wie die ökologischen Vorrangflächen betriebsindividuell nach pflanzenbaulichen und betriebswirtschaftlichen Aspekten zusammengestellt werden können. Christian Solle Landwirtschaftskammer NRW
Ökologische Vorrangflächen, wer muss sie bereitstellen? Gesamte Acker- & Grünlandfläche (ha) < 15
Bedingung 1
Bedingung 1 erfüllt?
→→→→→→→→→→→→→→→→→→→→→→→→→→→→→→→→→→→→→→→→→ > 75 % der Ackerfläche sind Ackerfutterbau (ohne Mais) + Ackerstilllegung + Leguminosen (Summe)
JA
NEIN > 15
> 75 % der LF sind Dauergrünland + Ackerfutterbau (ohne Mais) (Summe)
JA
Nein
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Bedingung 2
Restliche Ackerfläche (Gesamtackerfläche abzgl. Ackerfutterbau (ohne Mais) abzgl. Ackerstilllegung abzgl. Leguminosen) < 30 ha →→→→→→→→→→→→→ Restliche Ackerfläche (Gesamtackerfläche abzgl. Ackerfutterbau (ohne Mais)) < 30 ha
→→→→→→→→→→→→→
Wildpflanzenmischung BG 90 als Feldrand
Bedingung 2 erfüllt? →→→→→→→→→→→→→→→→→ JA
Keine ökologische Vorrangfläche nötig X X
NEIN
→→→→→→→→→→→→→→→→→
JA
X
→→→→→→→→→→→→→
X
X
NEIN
→→→→→→→→→→→→→→→→→
5 % der Ackerfläche als ökologische Vorrangfläche
X
→→→→→→→→→→→→→
X
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Ökologische Vorrangflächen (Auszug) Faktencheck
Brachliegende Flächen ➜ Faktor 1 (1 m² = 1 m² öVF) ➜ Mindestgröße 0,1 ha*, Einsaattermin bis 01.04. ➜ Mindestens einmal pro Jahr mulchen, nicht zwischen dem 01.04. und dem 30.06. ➜ Keine Kulturpflanzen zu Erntezwecken ➜ Kein Pflanzenschutz, kein mineralischer Stickstoff- oder Wirtschaftsdünger ➜ Aussaat und Bodenbearbeitung ab 01. August möglich, die zur Ernte im Folgejahr führen
Pufferstreifen ➜ Faktor 1,5 (1 m² = 1,5 m² öVF) ➜ Einsaattermin bis 01.04. ➜ Lage: An Gewässern und auf Acker oder Grünland an Acker angrenzend, mit und ohne Ufervegetationsstreifen ➜ Breite mind. 1 m, max. 20 m in Summe (ggf. inkl. Ufervegetationsstreifen) ➜ Mindestens einmal pro Jahr mähen oder mulchen, nicht zwischen dem 01.04. und dem 30.06. ➜ Nutzung Aufwuchs: ab 01.07. ➜ Kein Pflanzenschutz, kein mineralischer Stickstoff- oder Wirtschaftsdünger ➜ Beweidung/ Schnittnutzung: ja (Fläche muss sich von angrenzender Ackerfläche unterscheiden) ➜ Aussaat und Bodenbearbeitung ab 01. August möglich, die zur Ernte im Folgejahr führen ➜ Keine landwirtschaftliche Erzeugung während des Jahres
Streifen von beihilfefähigen Hektarflächen an Waldrändern ➜ Faktor 1,5 (1 m² = 1,5 m² öVF) ➜ Einsaattermin bis 01.04. ➜ Lage: Am Wald und auf dem Acker ➜ Breite mind. 1 m, max. 10 m in Summe ➜ Mindestens 1x pro Jahr mähen oder mulchen, nicht zwischen dem 01.04. und dem 30.06. ➜ Nutzung Aufwuchs: ab 01.07. ➜ Kein Pflanzenschutz, kein mineralischer Stickstoff- oder Wirtschaftsdünger ➜ Beweidung/ Schnittnutzung: ja (Fläche muss sich von angrenzender Ackerfläche unterscheiden) ➜ Aussaat und Bodenbearbeitung ab 01. August möglich, die zur Ernte im Folgejahr führen ➜ Keine landwirtschaftliche Erzeugung während des Jahres
* Länderregelungen beachten!
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Feldränder (Streifen) ➜ Faktor 1,5 (1 m² = 1,5 m² öVF) ➜ Einsaattermin bis 01.04. ➜ Lage: am Feldrand oder zwischen zwei Schlägen und auf Acker ➜ Breite mind. 1 m, max. 20 m in Summe ➜ Mindestens 1x pro Jahr mulchen, nicht zwischen dem 01.04. und dem 30.06. ➜ Kein Pflanzenschutz, kein mineralischer Stickstoff- oder Wirtschaftsdünger ➜ Beweidung/ Schnittnutzung: nein ➜ Aussaat und Bodenbearbeitung ab 01. August möglich, die zur Ernte im Folgejahr führen ➜ Keine landwirtschaftliche Erzeugung während des Jahres
Flächen mit Niederwald mit Kurzumtrieb ➜ Faktor 0,3 (0,3 m² = 1 m² öVF) ➜ Kein Pflanzenschutz, kein mineralischer Stickstoff oder Wirtschaftsdünger ➜ Die zulässigen Arten finden Sie in DirektZahlDurchfV – Anlage 1 zu §§3 und 30 Abs. 1
Landschaftselemente ➜ Die öVF müssen sich auf dem angemeldeten Ackerland befinden bzw. daran angrenzen ➜ Hecken / Gehölze (je m2) Faktor 2 (1 m² = 2 m² öVF), einzelne Bäume (je Baum) Faktor 1,5 (1 Baum = 1,5 m² öVF), in Reihe stehende Bäume (je m) Faktor 2 (1 m = 2 m² öVF), Teiche (je m2) Faktor 1,5 (1 m² = 1,5 m² öVF)
Terrassen ➜ Faktor 1 (1 m² = 1 m² öVF) ➜ Von Menschen unter Verwendung von Hilfsmaterialien angelegte, linear vertikale Strukturen in der Agrarlandschaft, die dazu bestimmt sind, Hangneigung von Nutzflächen zu verringern.
Kombination mit Agrarumweltmaßnahmen mit öVF ➜ Entscheidung: soll AUM-Fläche als öVF anerkannt sein? ➜ Wenn JA, dann Abzug bei AUM-Prämie (keine Doppelförderung in Deutschland) ➜ z. B. -380,00 €/ha bei Förderung Blühstreifen in Niedersachsen
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Beispiele für geeignete Mischungen für öVF (Pufferstreifen, Feldränder, Hektarstreifen u.ä.) WA 10 Notzeitbrücke Wildschutzmischung Nr. 1
10 kg
Für alle Lagen - mehrjährig (ca. 2 Jahre) Waldstaudenroggen Winterraps Phacelia Buchweizen Rotklee Gelbsenf Ölrettich
Weißklee Winterrübse Westf. Furchenkohl Knaulgras Blattstammkohl Wiesenlieschgras
Aussaatstärke: 50 kg/ha Art.-Nr. 40601
- Eignung Herbst- und Winteräsung - zweijährige Mischung - Hoch- und Niederwild - für alle Anbaulagen - Aussaatzeit: März-Ende Juli
WA 20 Wildacker-Einsaaten
10 kg
Einjährig für alle Wildarten Einj. Weidelgras Serradella Sommerwicke Wel. Weidelgras Winterraps Süßlupine, blau Hafer Winterrübse
Alexandrinerklee Sommerweizen Markstammkohl Rotklee Buchweizen z. Saat Futtererbse Inkarnatklee
Aussaatstärke: 100 kg/ha Art.-Nr. 40602
- Aussaatzeit: März-Juli - geeignet für leichte Böden - für Hoch- und Niederwild - liefert Futter im Sommer und Winter
BG 70 Wildpflanzenmischung, mehrjährig Nutzungsdauer
≥ 5 Jahre
Nutzungen
1x
Saatstärke
10 kg/ha
Saatzeit
April-Mai
Düngung
1. Jahr: 50–100 kg N/ha* / 2. Jahr: max. 150 kg N/ha*
Ernte
Aug.-Okt.
Art.-Nr.
40150
10 kg
Mischung mit ein- und mehrjährigen Arten, die nach dem Ansaatjahr für fünf Jahre und mehr genutzt werden kann. Außer dem Düngen und der Ernte sind in den Folgejahren keine weiteren Arbeiten notwendig. Trockenmasseerträge von bis zu 110 dt TM/ha sind möglich. Die Methanausbeute erreicht bis zu ca. 300 NI/ kg oTM. Die BG 70 wird zum gleichen Zeitpunkt wie der Saatmais gesät.
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BG 90 Wildpflanzenmischung, mehrjährig Nutzungsdauer
≥ 5 Jahre
Nutzungen
1x
Saatstärke
10 kg/ha
Saatzeit
Mai-Juni
Düngung
1. Jahr: 50–100 kg N/ha*/ 2. Jahr: max. 150 kg N/ha*
Ernte
Aug.-Okt.
Art.-Nr.
40148
10 kg
Mischung aus mehrjährigen Arten für eine lange Nutzungsdauer; außer dem Düngen und der Ernte sind in den Folgejahren keine weiteren Arbeiten notwendig. Trockenmasseerträge von bis zu 110 dt TM/ha sind möglich. Die Methanausbeute erreicht bis zu ca. 300 NI/kg oTM. Die BG 90 kann auch noch recht spät, z. B. nach der Grünroggenernte gesät werden.
Veitshöchheimer Bienenweide Nutzungsdauer
≥ 5 Jahre
Saatstärke
10 kg/ha
Saatzeit
April–Mai
Art.-Nr.
40611
- Blütenreiche Bienenmischung aus 50 Wild- und Kulturarten - Die Zusammenstellung der Mischung basiert auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und Erfahrungen der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau Veitshöchheim - Zusammengesetzt aus blühfreudigen einjährigen Kulturarten, zweijährigen Wild- und Kulturpflanzen und langlebigen Wildstauden, die eine lange Lebensdauer der Mischung gewährleisten - Blühdauer von April bis November 2,0 % Achillea millefolium 1,0 % Anethum graveolens 0,9 % Anthemis tinctoria 2,0 % Anthyllis vulneraria 5,0 % Borago officinalis 5,0 % Calendula officinalis 0,5 % Carduus nutans 3,0 % Centaurea cyanus 1,0 % Centaurea jacea 0,5 % Centaurea scabiosa 2,0 % Coriandrum sativum 2,0 % Daucus carota 3,5 % Echium vulgare 7,0 % Fagopyrum esculentum 1,0 % Foeniculum vulgare 5,0 % Helianthus annuus 1,0 % Hypericum perforatum 0,1 % Inula helenium
0,5 % Leonurus cardiaca 1,0 % Leucanthemum ircutianum 1,0 % Linum austriacum 3,0 % Lotus corniculatus 2,0 % Malva moschata 2,0 % Malva sylvestris 2,0 % Malva sylvestris ssp. Mauri. 2,0 % Medicago lupulina 3,0 % Medicago sativa 0,5 % Myosotis arvense 2,0 % Nigella sativa 2,0 % Oenothera biennis 4,0 % Onobrychis arenaria 10,0 % Onobrychis viciifolia 0,9 % Origanum vulgare 1,0 % Papaver rhoeas 0,5 % Reseda lutea 0,5 % Reseda luteola
1,0 % Salvia pratensis 5,0 % Sanguisorba minor 0,5 % Silene vulgaris 3,0 % Silybum marianum 0,1 % Solidago virgaurea 2,0 % Tanacetum corymbosum 0,5 % Thymus pulegioides 0,1 % Trifolium montanum 4,0 % Trifolium pratense 0,5 % Trifolium rubens 2,0 % Trifolium repens 0,5 % Verbascum densiflorum 0,2 % Verbascum lychnitis 0,2 % Verbascum nigrum
Dieses ist nur eine kleine Auswahl an Mischungen, die für die öVF geeignet sind. Das Gesamtsortiment geeigneter Mischungen finden Sie in unserem Hauptkatalog oder auf unserer Homepage.
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Zwischenfruchtanbau Faktencheck
➜ Faktor 0,3 (1 m² = 0,3 m² öVF) ➜ Mindestgröße 0,1 ha* ➜ Anbau: zählt ab Winter 2015/16 (Winter 2014/15 zählt für den Greening-Antrag 15. Mai 2015 nicht) ➜ Mischungen aus mind. 2 Kulturen ➜ Liste aller erlaubten Arten Anlage 3 der DirektZahlDurchfV ➜ Anteile: eine Art max. 60 % der Samen ➜ Anteile: Gräser max. 60 % der Samen ➜ Prozentangaben der Anteile sind immer auf die Anzahl von Saatkörnern bezogen ➜ Aussaat: 16. Juli bis 30. September ➜ Kein Pflanzenschutz, kein mineralischer Stickstoffdünger, kein Klärschlamm (organischer Dünger möglich) ➜ Beweidung: ja (nur mit Schafen und Ziegen im Antragsjahr bis 31.12.) ➜ Schnittnutzung im Folgejahr ab dem 15.02. möglich ➜ Bodenbearbeitung und Einsaat der Folgekultur und Aufwuchsbeseitigung ab 15.02. des Folgejahres * Länderregelungen beachten! TERRA GOLD Mischung TG-1
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TERRA GOLD
Gründüngung mit krautigen Mischungen Gesunder Boden ist Gold wert! Getreu diesem Motto bietet Feldsaaten Freudenberger seit einigen Jahren diverse Zwischenfruchtmischungen an. Besonderes Augenmerk wird nun durch das sogenannte „Greening“ auf die Verwendung von Zwischenfruchtmischungen aus mindestens 2 Arten gelegt. Der Anbau von Zwischenfrüchten ist ab 2015 eine Möglichkeit für Landwirte
TERRA GOLD Mischung TG-1 die Greeningprämie zu erhalten. Ein wichtiges Thema im Zwischenfruchtanbau ist die Humusbilanz der Äcker. Diese schlägt innerhalb der recht engen Fruchtfolgen teilweise in eine negative Bilanz um, was es zu vermeiden gilt. Starke Humuszehrer sind dabei alle Hack-
früchte und auch Mais. Im Rübenund Kartoffelanbau kann die Bilanz bis zu -760 kg Humus-Kohlenstoff/ ha betragen. Die blühfreudigen Mischungen dienen nicht nur der Humusbilanzierung, sondern fördern Insektenreichtum und verschönern zudem die Feldflure nachhaltig und sind somit als ökologische Vorrangfläche zu bewerten. Zur Bodengesundheit zählt auch die biologische Bekämpfung von Bodenschädlingen, die im Zwischenfruchtanbau erfolgreich gegen Nematoden (Rübennematoden und gallenbildende Nematoden) durchgeführt wird. Neben diesen zu erzielenden Effekten, wird dem Boden noch viel organische Masse zugeführt. Das wirkt sich positiv auf die Humusbilanz der Böden aus. Durch einen erhöhten Humusgehalt kann Erosion gemindert, die Befahrbarkeit verbessert und die Wasserspeicherkapazität des Bodens erhöht werden. Dies ist auch im Hinblick auf die sich ändernden Klimabedingungen bedeutend. Die in diesem Kapitel beschriebenen Mischungen sind gemäß den Verordnungsvorgaben „greeningfähig“ und können von den Landwirten zur Erfüllung des Greenings durch Zwischenfrüchte eingesetzt werden.
Die nachfolgend aufgeführten TERRA GOLD Mischungen sind für Ihre individuellen Fruchtfolgen erstellt und erfüllen mehrere Funktionen: ➜ GREENINGFÄHIG ➜ Fruchtfolgeneutral ➜ Bodenaufschluss mit tiefwurzelnden Pflanzen ➜ Verbesserung des Porenvolumens im Boden ➜ Steigerung der Regenwurm aktivität ➜ Humusaufbau ➜ Verbesserung der Tragfähigkeit des Bodens ➜ Stickstoffbindung in Wasserschutzgebieten und biologische N-Fixierung ➜ Biologische Nematoden bekämpfung ➜ Grundwasserschutz ➜ Senkung des Krankheits- und Schädlingsdrucks
TERRA GOLD Mischung TG-2
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TG-3 Solara Terra Gold 25 kg Terra Gold TG-1 Humus Für Getreide-, Mais- und Rapsfruchtfolgen
ls Auch a ng u Futtererbse h io-Misc Alexandrinerklee B erhältlich! Serradella Phacelia Mantelsaat® Buchweizen Sommerwicke
25 kg Terra Gold 25 kg
TG-2 Rübenfit Für Rübenfruchtfolgen
TG-3 Solara Für Kartoffelfruchtfolgen
Blaue Bitterlupine Ölrettich - nematodenresistent Phacelia Mantelsaat® Gelbsenf - nematodenresistent Alexandrinerklee
ls Auch a ng Blaue Bitterlupine h c u Bio-Mis lich! Sandhafer lt erhä Ölrettich Futtererbse Phacelia Mantelsaat® Alexandrinerklee
NEMATODENREDUZIEREND Ausgewogene Mischung für getreide-, mais- und rapsreiche Fruchtfolgen. Sie friert ab und kann somit auch für die Mulchsaat genutzt werden. Stark durchwurzelnd.
Rübennematoden-neutrale Mischung, die mit Ölrettich und Lupine tiefwurzelnde Arten enthält. Ölrettich und Senf sind zudem noch Nematodenreduzierer.
Für Kartoffelfruchtfolgen ausgelegte Mischung mit Bitterlupinen, Buchweizen u. a. Arten. Früh gesät, können die in der Mischung enthaltenen Leguminosen noch Stickstoff für die Folgefrucht sammeln.
Aussaatstärke: 30–40 kg/ha Aussaat: bis Mitte August Art.-Nr. 40161
Aussaatstärke: 25–30 kg/ha Aussaat: bis Mitte August Art.-Nr. 40162
Aussaatstärke: 30–40 kg/ha Aussaat: bis Mitte August Art.-Nr. 40163
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TG-4 Bienenschmaus Terra Gold 10 kg
Terra Gold
TG-4 Bienenschmaus Tübinger Mischung
TG-5 Biofum Biofum
TG-7 Aqua Für Wasserschutzgebiete
PhaceliaMantelsaat® Ölrettich Kornblume Buchweizen Ringelblume
Ölrettich Terranova Gelbsenf Brauner Senf Futterraps
Buchweizen Ölrettich – nematodenresistent Gelbsenf – nematodenresistent Phacelia-Mantelsaat® Sonnenblume
Dill Weißer Senf
10 kg
Terra Gold 25 kg
NEMATODENREDUZIEREND Blühfreudige, einjährige Mischung zur Förderung von Insekten- und Bienennahrung in der Feldflur. Der ausgesprochen schöne Blühaspekt ist zudem eine Bereicherung der Landschaft. Diese Mischung dient auch als Deckung für Niederwild oder kann als Insel in Wildäckern eingesät werden.
Die Biofum-Mischung enthält speziell gezüchtete Sorten, die einen hohen Anteil an Glukosinolaten enthalten. Mit dieser Mischung können bodenbürtige Schädlinge zurückgedrängt werden.
Aussaatstärke: 10 kg/ha Aussaat: bis Mitte August Art.-Nr. 40164
Aussaatstärke: 15 kg/ha Aussaat: bis Mitte August Art.-Nr. 40165
Ausgewogene Zwischenfrucht mischung ohne Leguminosen für die Aussaat in Wasserschutzgebieten. Kann auch in Rübenfruchtfolgen Verwendung finden.
Nur bei Überwinterung FÜR DAS Greening geignet! Aussaatstärke: 20 kg/ha Aussaat: bis Mitte August Art.-Nr. 40167
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TG-9 Melioration Terra Gold 25 kg Terra Gold
25 kg Terra Gold 25 kg
TG-9 Melioration Zur Bodenlockerung
TG-11 Streufix Zur schnellen Begrünung
TG-13 Gemüsefit Für komplexe Fruchtfolgen
Meliorationsrettich Buchweizen Phacelia Mantelsaat® Ramtillkraut Ölrettich Toro Lupine, blau/Sommerwicke
Ramtillkraut Phacelia Mantelsaat® Perserklee Rauhafer
Sandhafer Ölrettich doppelresistent Sommerwicken
Stark durchwurzelnde Zwischenfruchtmischung, die im Boden enthaltene Verdichtungen durch den enthaltenen Meliorationsrettich, den Ölrettich und die Blauen Lupinen aufbrechen kann.
Fruchtfolgeneutrale Zwischenfruchtmischung, die ohne große Bodenbearbeitung mit dem Schneckenkornstreuer und dem Striegel großflächig ausgesät werden kann. Begrünt schnell und schützt so vor Erosion und führt dem Boden wertvolle organische Masse zu; friert sicher ab.
Zwischenfruchtmischung für komplexe Fruchtfolgen mit Kartoffeln, Rüben und Gemüseanteilen. Der doppelresistente Ölrettich reduziert die Rüben- sowie die gallenbildenden Nematoden. Die Erreger der Eisenfleckigkeit bei Kartoffeln werden zurückgedrängt. Sandhafer reduziert die freilebenden Nematoden.
Aussaatstärke: 20–25 kg/ha Aussaat: Anfang August bis Anfang September Art.-Nr. 40169
Aussaatstärke: 15 kg/ha Aussaat: Anfang August bis Anfang September Art.-Nr. 40171
Aussaatstärke: 30 kg/ha Aussaat: Anfang August bis September Art.-Nr. 40173
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TG-7 Aqua Terra Gold 25 kg
Terra Gold
25 kg Terra Gold 25 kg
TG-14 Greeningfit Für die späte Aussaat
TG-15 Greeningfit ohne Kreuzblütler
TG-16 Winterfit Winterhart & spätsaatverträglich
Gelbsenf Ölrettich Ramtillkraut Leindotter Buchweizen
Sandhafer Alexandrinerklee Buchweizen Ramtillkraut
Winterraps Winterrübsen Inkarnatklee Winterwicken Welsches Weidelgras
Einfache Zwischenfruchtmischung, auch für späte Aussaaten in mais- und getreidereichen Fruchtfolgen zur Stickstoffbindung und zur Begrünung. Verwendung in Wasserschutzgebieten ist möglich.
Einfache Zwischenfruchtmischung mit Leguminosenanteil, auch für späte Aussaaten in mais- und getreidereichen Fruchtfolgen zur Stickstoffbindung und zur Begrünung. Besondere Eignung auch für Rapsfruchtfolgen, da auf Kreuzblütler verzichtet wird.
Winterharte, spätsaatverträgliche Zwischenfruchtmischung, die auch nach der frühräumender Silomaisernte ausgebracht werden kann, um die Greeningauflagen zu erfüllen. Für mais- und getreidereiche Fruchtfolgen. Bietet ein gutes Futter für das Folgejahr.
Aussaatstärke: 20 kg/ha Aussaat: Anfang August bis September Art.-Nr. 40174
Aussaatstärke: 25 kg/ha Aussaat: Anfang August bis September Art.-Nr. 40175
Aussaatstärke: 25 kg/ha Aussaat: Anfang August bis September Art.-Nr. 40176
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TG-17 FutterStar Terra Gold 25 kg Progreen
Ernte Anfang Mai am Niederrhein
25 kg Progreen
25 kg
TG-17 FutterStar Schmackhafte Zwischenfrüchte
PG GM 1 Gründüngungsmischung
PG GM 2 Nematodenreduzierend
Wel. Weidelgras, t. Inkarnatklee Rotklee, d. Rotklee, t.
Gelbsenf Ölrettich Gartenkresse Ramtillkraut
Gelbsenf res. 2er Ölrettich res. 2er Sandhafer
Ausgewogene greeningkonforme Winterzwischenfruchtmischung zur ein- bis mehrschnittigen Silagenutzung im Frühjahr. In der Zusammensetzung an die Anforderungen des Greenings angepasst. Verwendet werden empfohlene, erstschnittbetonte Sorten des Welschen Weidelgras sowie die kleinkörnigen Leguminosen Inkarnat- und Rotklee.
Mischung zur sicheren Erfüllung der Greening-Mindestanforderungen als Alternative für einfachen Senf.
Mischung zur sicheren Erfüllung der Greening-Mindestanforderungen als Alternative für reduzierenden Senf.
Aussaatstärke: 30 kg/ha Aussaat: Anfang August bis Mitte September Art.-Nr. 40177
Aussaatstärke: 20 kg/ha Aussaat: August bis September Art.-Nr. 40096
Aussaatstärke: 30 kg/ha Aussaat: August bis Anfang September Art.-Nr. 40097
30
PG FU 7 Landsberger Gemenge Progreen
25 kg Progreen
25 kg
PG FU 5 Hülsenfrucht-Gemenge
PG FU 7 Landsberger Gemenge
ckerbohne A Sommerwicke Felderbse Lupine, blau
Wel. Weidelgras, d. Wel. Weidelgras, t. Winterwicke Inkarnatklee
Zwischenfrucht- und Gründüngungsmischung mit hoher Stickstoffbindung. Durch die Bindung von Luftstickstoff wird viel N für die Folgekultur bereit gestellt.
Das Landsbeger Gemenge ist eine schnell keimende, überjährige Winterzwischenfruchtmischung, dessen Aufwuchs gerne als schmackhaftes Futter genutzt wird.
Aussaatstärke: 100 kg/ha Aussaat: August bis Anfang September Art.-Nr. 40451
Aussaatstärke: 60 kg/ha Aussaat: August bis Mitte September Art.-Nr. 40324
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Gründecke (Untersaat) Faktencheck
➜ Faktor 0,3 (1 m² = 0,3 m² öVF) ➜ Mindestgröße 0,1 ha* ➜ Die Hauptkultur kann ganz normal bewirtschaftet werden (Pflanzenschutz, Dünger etc.) ➜ Untersaaten ausschließlich aus Gräsern (kein Kleegras) ➜ Untersaaten sind bereits in der Hauptfrucht anzulegen ➜ Bodenbearbeitung + Einsaat der Folgekultur ab 15.02. möglich ➜ Nach Ernte der Hauptkultur: kein Pflanzenschutz, kein mineralischer Stickstoffdünger, kein Klärschlamm, org. Dünger möglich ➜ Beweidung im Antragsjahr bis 31.12. nur mit Schafen und Ziegen ➜ Aufwuchsbeseitigung ab 15.02. des Folgejahres * Länderregelungen beachten! Untersaat BG 50
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Beispielmischungen für Untersaaten BG 50 UNTERSAAT-Mantelsaat® ein- bis überjährig
Nutzungen
2–3 x nach GPS, im Folgejahr 4–5 x
Saatstärke
15-20 kg/ha
Saatgutspezifikation
Mantelsaatgut
Saatzeit
ab Vegetationbeginn in Getreide oder in den kniehohen Maisbestand
Düngung
60 kg N/ha nach GPS Ernte
Ernte
ab Juli in Getreide oder im Folgejahr nach Mais
Art.-Nr.
40149
50,0 % Deutsches Weidelgras Mantelsaatgut 50,0 % Welsches Weidelgras Mantelsaatgut zung menset m a s u Z Neue Man
Nutzungsdauer
20 kg
saat ® tel
e Nährstoffgeimpft at® Mantelsa
Spezialmischung für die Untersaat in Mais und Getreide. Durch die Mantelsaat®-Technologie ist die einfache Ausbringung mit dem Düngerstreuer und dem Schneckenkornstreuer möglich. Durch die im Mantelsaatgut enthaltenen Nährstoffe wird die Jugendentwicklung der Untersaat verbessert. Die Mischung kann zur reinen Begrünung und zur Futternutzung als Folgekultur der Hauptkulturen Mais, Ackerbohne oder Getreide eingesetzt werden.
BG 55 UNTERSAAT-Normalsaat Nutzungsdauer
ein- bis überjährig
Nutzungen
2–3 x nach GPS, im Folgejahr 4–5 x oder als reine Begrünung
Saatstärke
15-20 kg/ha
Saatgutspezifikation
Normalsaatgut
Saatzeit
ab Vegetationbeginn in Getreide oder in den kniehohen Maisbestand
Düngung
60 kg N/ha nach GPS Ernte
Ernte
ab Juli in Getreide oder im Folgejahr nach Mais
Art.-Nr.
40142
20 kg 50,0 % Deutsches Weidelgras 50,0 % Welsches Weidelgras
Spezialmischung für die Untersaat in Mais und Getreide. Die Mischung kann zur reinen Begrünung und zur Futternutzung als Folgekultur der Hauptkulturen Mais, Ackerbohne oder Getreide eingesetzt werden.
Vermehrer gesucht! Untersaaten in Getreide oder Mais sind im Rahmen des Greenings als ökologische Vorrangfläche zulässig. Für die Untersaat kann auch Basissaatgut verwendet werden, um im Folgejahr eine Grassamenvermehrung von z. B. Wiesen- oder Rotschwingel oder Deutschem Weidelgras zu etablieren. Dies gibt dem Vermehrer die Möglichkeit einer Anbaudiversifizierung. Im Jahr der Aussaat wird diese Fläche mit dem Faktor 0,3 als ökologische Vorrangfläche angerechnet (siehe Seite 32). Wir sind auch interessiert an Vermehrungen von Lupinen, Futtererbsen, Wicken, Rotklee oder Luzerne. Diese Flächen werden dann mit dem Faktor 0,7 als ökologische Vorrangfläche angerechnet (siehe Seite 35). Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unseren Vermehrungsberater Herrn Bernhard Kaffill Mobil: 0172-920 6027 oder E-Mail:
[email protected]
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Stickstoffbindende Pflanzen der Leguminosenanbau Diese Pflanzen sind in der Landwirtschaft sehr verbreitet und verfügen über ein paar ganz besondere Eigenschaften. Leguminosen sind mit Hilfe von Knöllchenbakterien in der Lage, Luftstickstoff zu binden und so zu pflanzenverfügbarem Stickstoff umzubilden. Bleiben die Pflanzen auf der Fläche und werden in den Boden eingearbeitet, steht der Stickstoff dann auch der Folgekultur zur Verfügung. Neben der Stickstoffversorgung wird so natürlich auch die Humusbilanz des Bodens stark verbessert.
Rotklee TEMPUS
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Knöllchenbakterien an Luzernewurzeln
Knöllchenbakterien
Mantelsaat® Rhizo
Als Knöllchenbakterien oder Rhizobien werden bestimmte Bakterien bezeichnet, die in der Lage sind Luftstickstoff in pflanzenverfügbaren Stickstoff umzuwandeln. Rhizobien sind häufige und verbreitete Bodenbakterien. Ihre besondere Bedeutung liegt in ihrer Fähigkeit, mit Pflanzen aus der Familie der Hülsenfrüchtler (Leguminosen) eine Symbiose einzugehen. Die Lebensgemeinschaft ist sehr eng und führt bei den Rhizobien zu umfassenden morphologischen und physiologischen Veränderungen, bei den Pflanzen zur Ausbildung spezieller Organe. Rhizobien besitzen die Fähigkeit, molekularen Stickstoff (N2) zu binden, indem sie ihn zu Ammoniak (NH3) bzw. Ammonium (NH4+) reduzieren und damit biologisch verfügbar machen. Dies ist ihnen jedoch nur in der Symbiose mit Pflanzen möglich. Unter natürlichen Bedingungen können weder Leguminosen noch Rhizobien allein molekularen Stickstoff fixieren.
Mantelsaat® ist Saatgut, welches mit einem Mantel aus Mikronährstoffen, Pflanzenstärkungsmitteln und verschiedenen mineralischen Komponenten umhüllt ist. Bei der Mantelsaat® Rhizo wird das Saatgut zusätzlich mit ausgesuchten Rhizobien-Stämmen geimpft, so dass es unmittelbar nach der Keimung zu der oben genannten Symbiose zwischen der Pflanze und den Rhizobien kommt. Mit Mantelsaat® Rhizo umhülltes Saatgut hat so einen deutlichen Vorsprung gegenüber konventionellem Nacktsaatgut. Es wachsen deutlich stärkere und gesündere Pflanzen mit einem deutlichen Wachstumsvorsprung. Mantelsaat® Rhizo ist für viele Leguminosen verfügbar.
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Die Leguminosen sind sehr eiweißreich und werden so auch gerne als Tierfutter verwendet. Dies gilt besonders für die Luzerne und einige Kleearten.
Mit Rhizobien
Stickstoffbindende Pflanzen Faktencheck
Futtererbse SUSAN ➜ Faktor 0,7 (1 m² = 0,7 m² ÖVF) ➜ Mindestgröße 0,1 ha* ➜ Einzelsaaten oder Mischungen erlaubt ➜ Liste aller erlaubten Arten Anlage 4 DirektZahlDurchfV ➜ Pflanzenschutz und Düngung ohne Einschränkungen ➜ Folgekultur muss Winterung o. Winterzwischenfrucht sein (keine Anerkennung der Zwischenfrucht als öVF) * Länderregelungen beachten!
Anlage 4 DirektZahlDurchfV - (zu § 32) Zulässige Arten stickstoffbindender Pflanzen Botanische Bezeichnung
Deutsche Bezeichnung
Glycine max Lens spp. Lotus corniculatus Lupinus albus Lupinus angustifolius Lupinus luteus Medicago lupulina Medicago sativa Medicago x varia Melilotus spp. Phaseolus vulgaris Pisum sativum Trifolium alexandrinum Trifolium hybridum Trifolium incarnatum Trifolium pratense Trifolium repens Trifolium resupinatum Trifolium subterraneum Onobrychis spp. Ornithopus sativus Vicia faba Vicia pannonica Vicia sativa Vicia villosa
Sojabohne alle Arten der Gattung Linsen Hornschotenklee Weiße Lupine Blaue Lupine, Schmalblättrige Lupine Gelbe Lupine Hopfenklee (Gelbklee) Luzerne Bastardluzerne, Sandluzerne alle Arten der Gattung Steinklee Gartenbohne Erbse Alexandrinerklee Schwedenklee (Bastardklee) Inkarnatklee Rotklee Weißklee Persischer Klee Erdklee (Bodenfrüchtiger Klee) alle Arten der Gattung Esparsetten Seradella Ackerbohne Pannonische Wicke Saatwicke Zottelwicke
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Beispiele für stickstoffbindende Pflanzen als Hauptkultur Rotklee – Trifolium pratense 10/25 kg Saatstärke
25 kg/ha in Reinsaat oder im Gemenge 12 kg/ha Rotklee plus 20 kg/ha Welsches Weidelgras
Saatzeit
Frühjahr bis Spätsommer
Aussaattiefe
1–2 cm
Reihenabstand
wie Getreide
Düngung
30 kg N/ha, wenn lange kein Rotklee angebaut wurde als Startgabe. 40–80 kg N/ha in Klee-Gras-Gemischen je nach Gräseranteil zu jedem Aufwuchs.
TEMPUS, t.
GLOBAL, d.
MERULA, d.
Der tetraploide Rotklee TEMPUS ist so richtig zum Anbeißen für die Tiere. Milchtreibend und schmackhaft sind Attribute von TEMPUS, die jeden Milchviehhalter überzeugen. Tempus ist sehr winterfest.
Diploide Sorte für den mehrjährigen Ackerfutterbau. GLOBAL ist sehr gesund und eiweißreich. GLOBAL ist ausdauernd und kann somit zweibis dreijährig genutzt werden.
Eine diploide Sorte aus der Gruppe des Mattenklees, sehr ausdauernd und gesund. Sehr hohe Resistenz gegen die Anthracnose im Rotklee und geringe Anfälligkeit für Kleekrebs. Eine gleichmäßige Ertragsverteilung sorgt für eine ausgeglichene Fütterungsperiode das ganze Jahr über.
Art.-Nr. 202026
Art.-Nr. 202054
Art.-Nr. 202056
Der Schmackhafte für Ihr Vieh
Idealer Mischungspartner
Der gesunde und ausdauernde Mattenklee
Luzerne - Medicago sativa
10/25 kg
Saatstärke
25–30 kg/ha in Reinsaat
Saatzeit
in Reinsaat März bis Mai
Aussaattiefe
1–2 cm
Reihenabstand
wie Getreide
Düngung
P und K entsprechend den Empfehlungen der Bodenuntersuchungsergebnisse
ORCA
PLATO
Die Gesunde
Die Blattreiche
ORCA ist eine violett blühende Bastardluzerne für die frühe Nutzung. Sie liefert üppige Erträge mit hohem Eiweißgehalt und zeichnet sich durch ihren Blattreichtum, zarte Stengel und eine überragende Standfestigkeit aus.
PLATO ist eine hellblau bis violett blühende Sorte mit aufrechter Wuchsform. Ihre hohen Grün- und Trockenmasseerträge, die sehr gute Standfestigkeit und ihre sehr guten Resistenzeigenschaften gegen Luzernewelke und Kleekrebs machen PLATO zu einer Besonderheit.
VERKO ist eine vielblättrige, feinstengelige Sorte, die dank ihres hohen Proteingehaltes, einer sehr guten Austriebsdichte im Frühjahr und einer ausgezeichneten Nachwuchsfreudigkeit überzeugt. Die hohe Standfestigkeit ermöglicht eine problemlose Ernte. VERKO ist sehr widerstandsfähig gegen diverse Krankheiten.
Art.-Nr. 201200
Art.-Nr. 201210
Art.-Nr. 201223
Die Standfeste
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VERKO
Weiße Lupine – Lupinus albus (Süßlupine) Saatstärke
60–70 Körner/m² zur Körnernutzung
Saatzeit
April bis Juli
Aussaattiefe
2–4 cm
Reihenabstand
wie Getreide
Düngung
Grunddüngung (P/K)
25 kg
Energy
Weiße Süßlupine zu Futterzwecken Bodenansprüche: hoch; bevorzugt werden lehmige, mittelschwere Rüben- und Weizenböden; Keimminimum liegt bei min. 4 °C, pH-Wert: > 6,5
Bodenvorbereitung: Pflugfurche und Eggenstrich; auf einen unkrautfreien Acker vor der Aussaat sollte unbedingt geachtet werden
Unkrautbekämpfung: ist schwierig, da nur wenige Mittel geeignet sind; Beratungsstellen fragen; mechanische Bekämpfung gut möglich
Art.-Nr. 151551
Gelbe Lupine – Lupinus luteus (Süßlupine) Saatstärke
60–80 Körner/m² zur Körnernutzung
Saatzeit
Mitte März bis April
Aussaattiefe
2–5 cm
Reihenabstand
wie Getreide
Düngung
Grunddüngung (P/K)
25 kg
Mister: Schmackhafte Gelbe Süßlupine Bodenansprüche: gering; bevorzugt werden leichte Sandböden; der optimale pH-Wert liegt bei 5–6; kalkreiche Standorte sind ungeeignet Art.-Nr. 151550
Blaue Lupine – Lupinus angustifolius (Süßlupine) Saatstärke
60–80 Körner/m2 zur Körnernutzung
Saatzeit
Mitte März bis April
Aussaattiefe
4–6 cm
Reihenabstand
wie Getreide
Düngung
Grunddüngung (P/K)
25 kg
Sonet/Neptun: Blaue Süßlupine zur Fütterung Bodenansprüche: hoch; bevorzugt werden lehmige, mittelschwere Rüben- und Weizenböden; Keimminimum liegt bei min. 4 °C, pH-Wert: >6,5; zu saure, schwere, staunasse und stark humose Standorte sind ungeeignet
Bodenvorbereitung: Pflugfurche und Eggenstrich; auf einen unkrautfreien Acker vor der Aussaat sollte unbedingt geachtet werden; gute Wasserführung fördert bei den großkörnigen Leguminosen die Keimung
Unkrautbekämpfung: ist schwierig, da nur wenige Mittel geeignet sind; Beratungsstellen fragen; mechanische Bekämpfung gut möglich
Art.-Nr. 151515
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Sommerfuttererbse – Pisum sativum Saatstärke
160 kg/ha
Saatzeit
März/April
Aussaattiefe
4–6 cm
Reihenabstand
wie Getreide
Düngung
Grunddüngung (P/K)
25 kg
Futtererbsen eignen sich sowohl als Grünfutter als auch zur Gründüngung. Dank des raschen Massenwuchses bringen sie höchste Erträge an eiweißreicher Grünmasse in Verbindung mit hohen Trockenmassegehalten. Die Nutzung kann durch Frischverfütterung, Silierung oder Beweidung erfolgen. Futtererbsen sind ein idealer Mischungspartner in Hülsenfruchtgemengen. Als Gründüngung schließt die Erbse den Boden gut auf und fördert die Gare und Bodenfruchtbarkeit.
Ackerbohne – Vicia faba
Saatstärke
140–180 kg/ha (35 – 45 Samen/m2)
Saatzeit
frühst möglich frühestmöglich
Aussaattiefe
6–10 cm
Reihenabstand
einfacher oder doppelter Getreideabstand
Düngung
Grunddüngung (P/K)
25 kg
Die Ackerbohne ist neben der Erbse die Körnerleguminose mit der größten Anbaubedeutung in Deutschland. Sie liefert wertvolles Tierfutter, das vor allem bei der Rinderfütterung zum Einsatz kommt. Der Anbauumfang ist durch den zunehmenden zunehmender Eiweißbedarf Eiweißbedarf und und neue neue Sorten Sorten ein in den denletzten letztenJahren Jahrenstark starkgewachsen. gewachsen.Im ImJahr Jahr 2012 betrug die Anbaufläche in Deutschland etwa 7.000 Hektar. Eine gute Stickstofffixierung und die Bildung hervorragender Bodengare sind neben der nötigen Abwechslung in der Fruchtfolge wichtige Argumente, die für den Ackerbohnen-Anbau sprechen.
Sojabohne - Glycine max Saatstärke
100 kg/ha (65 – 75 Samen/m2)
Saatzeit
ab Mitte April
Aussaattiefe
2–4 cm
Reihenabstand
20–35 cm
Düngung
Grunddüngung (P/K/Mg)
25 kg
Die Sojabohne ist eine Kurztagespflanze mit hohen Wärmeansprüchen. Sie gedeiht am besten in warmen Gegenden, wie beispielsweise Körnermaisanbaulagen. Ideal sind lockere und sich leicht erwärmende Böden mit guter Struktur, die eine hohe Kapazität für Wasser aufweisen. Das gut entwickelte Wurzelsystem der Sojabohne verbessert die Bodenstruktur und bindet mit Hilfe der Knöllchenbakterien Luftstickstoff.
Feldsaaten Freudenberger verfügt über eine große Auswahl an jeweiligen Sorten. Sprechen Sie uns an.
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Geschäftsbedingungen, Zahlungsbedingungen, Bankverbindungen Wir behalten uns vor, die in diesem Katalog aufgeführten Sorten durch gleichwertige oder bessere zu ersetzten. Unsere Preise gelten inklusive Verpackung, zuzüglich Mehrwertsteuer, ab Lager Krefeld. Unser Angebot ist freibleibend. Zahlungsbedingungen Die Rechnungen sind innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig, andernfalls gerät der Rechnungsempfänger in Verzug. Ist die Rechnung nicht innerhalb von drei Werktagen nach Rechnungsdatum zugegangen, tritt der Verzug sieben Werktage nach Erhalt der Rechnung ein. Bedingungen Es gelten die „ALVB Saatgut“ und, soweit anwendbar, die „ISF Bedingun gen“ in der jeweils gültigen Fassung. Rechtsform GmbH & Co. KG, Sitz Krefeld Registergericht: Krefeld, HRA- Nr. 2189 Persönlich haftende Gesellschafterin: Freudenberger GmbH, Sitz Krefeld Registergericht: Krefeld, HRB- Nr. 860 Geschäftsführer: Manfred Freudenberger René Freudenberger Stefan te Neues
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+++ GREENING-SPEZIAL +++ GREENING-SPEZIAL +++
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